von Olli Garch
Justitia blieb diesmal standhaft…Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Verfassungsschutz eine schallende Ohrfeige verpasst: Die AfD ist – vorerst zumindest –nicht länger „gesichert rechtsextrem“. Nun werden all die Medien und Politiker, die diese Wortstanze auswendig gelernt und ihrem Wording zur AfD als zwingenden Bestandteil zugefügt hatten, nochmal zum Sprachtraining müssen. Dabei hätte doch alles so schön passen können: So kurz vor zwei entscheidenden Landtagswahlen standen alle Kulissen standen, das Bühnenbild war ausgeleuchtet, der moralische Zeigefinger bereits auf Betriebstemperatur. Und jetzt das: Die Kölner Verwaltungsrichter ziehen die Notbremse und untersagen dem Verfassungsschutz, die AfD bis zum Abschluss des Hauptverfahrens als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen oder öffentlich so zu behandeln. Letzteres geschieht zwar schon sein Monaten – aber immerhin: Mitten hinein in die dramaturgisch sorgfältig vorbereitete Phase maximaler Eindeutigkeit platzt nun dieser juristische Haltebefehl wie ein schlecht getimter Feueralarm im Theater. Denn „gesichert rechtsextrem“ – das ist ja längst kein nüchterner Behördenbegriff oder verwaltungsdeutsches Etikett mehr, sondern ein politischer Hochdruckstempel, gedacht für Schlagzeilen, Talkshows und moralische Schnellgerichte. Ein Wort, das jede Diskussion ersetzte. Ein Label, das Debatten beendete.
Und nun sagt ein Gericht: Moment bitte! Erst prüfen und abwägen! Und das nach erfolgter Gesamtbetrachtung. Ohje, Shit! Und das auch noch zur Unzeit. Die verbotsgierigen AfD-Gegner haben nun ein Problem, das sie ernst nehmen müssen: Zwanzig Aktenbände, über 7.000 Seiten, mehrere Terabyte an Material – und trotzdem reicht es im Eilverfahren nicht, der Gesamtpartei AfD eine „beherrschende verfassungsfeindliche Grundtendenz“ zuzuschreiben. So kühl formuliert es das Gericht.
Ohrfeige mit Nachhall
Politisch ist das eine Ohrfeige mit Nachhall. Die Richter sprechen zwar von einem „starken Verdacht“ und benennen “problematische” Forderungen, insbesondere mit Blick auf Religionsfreiheit und Gleichbehandlung – wobei diese aus Sicht von unbefangenen Kritikern vollauf im Einklang dem Grundgesetz stehen. Sie als “Verdacht” zu bezeichnen, ist eine diplomatische goldene Brücke zu denen, denen der heutige Richterspruch in die Suppe spuckt. Dennoch – und genau hier liegt die juristische Zumutung für alle, die es so gern einfacher hätten – ist ein Verdacht eben kein Urteil. Und es gilt, was die gesamte voreingenommene und auf Interpretationen gründende Quellenexegese durch weisungsgebundene Verfassungsschutzämter und staatsfinanzierte Meldestellen und NGOs von Beginn an ins Zwielicht rückte: Einzelne, womöglich auch verfassungswidrige Positionen genügen eben nicht automatisch, um eine Gesamtpartei und ihr eindeutig grundgesetzkonformes Programm mit einem amtlichen Bannspruch zu versehen.
Der Rechtsstaat kennt Abstufungen. Es braucht Beweismaßstäbe und – man höre und staune – Differenzierung! Besonders unerquicklich für die Behörde wirkt der Hinweis, dass sie sich im Verfahren ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen stützt. Kein geheimnisvoller Schatz also aus dem nachrichtendienstlichen Giftschrank, keine zusätzlichen, erst im Gerichtssaal entfalteten Erkenntnisse, die das große Ganze zwingend erscheinen ließen. Wenn am Ende im Wesentlichen das ausgewertet wird, was jeder Journalist, jeder Bürger, jeder politische Gegner ebenfalls lesen kann, dann schrumpft der Nimbus des allwissenden Wächteramtes plötzlich auf die Größe einer besonders fleißigen Pressespiegel-Redaktion. Das gilt übrigens dann auch für das stumpfsinnig weiter geforderte AfD-Verbotsverfahren (oder zumindest dessen “Prüfung”), die auf derselben kläglichen “Datengrundlage”” fußen.
Gesellschaftliches Ausschlussinstrument
Das eigentlich Pikante aber ist der Zeitpunkt des Urteils: Eine Partei, die bundesweit als Nummer eins in den Umfragen steht und im Osten an absolute Mehrheiten heranreicht, sollte eigentlich – so schien es – nun endgültig kategorisiert werden – eben weil die Stanze „gesichert rechtsextrem“ im politischen Betrieb nicht nur als juristische Beschreibung, sondern als gesellschaftliches Ausschlussinstrument funktioniert
Wer es trägt, wird nicht mehr bekämpft, sondern delegitimiert; wird nicht mehr argumentativ gestellt, sondern moralisch abgeräumt. Und nun kommt da dieses Gericht und erklärt mit der trockenen Autorität des Verwaltungsrechts, dass es dafür – jedenfalls vorläufig – nicht reicht. Gewiss, das ist noch kein Freispruch oder Persilschein – aber eben auch kein Blankoscheck für eine Hochstufung, die politisch wie ein finaler Makel gewirkt hätte. Und vor allem zeigt es auch dem Normalbürger, dem man “gesichert rechtsextrem” als finaler, objektiver Befund zur Abkürzung jeder weiteren Diskussion in die Köpfe gehämmert hat, dass diese Einschätzung offenbar doch auf sehr viel tönernen Füßen stand als bislang suggeriert.
Sie können nun Beschwerde einlegen und auf das Hauptverfahren verweisen; sie werden weiter vom „starken Verdacht“ sprechen. Doch jeder weiß nun: Wenn es wirklich auch nur annähernd so eindeutig wäre wie politmedial dargestellt, hätte das Gericht heute anders entschieden. Der entscheidende Punkt bleibt: In einer maximal aufgeheizten politischen Phase zwingt ein Gericht die Beteiligten zurück in die Zone der Begründung, der Verhältnismäßigkeit und der sauberen Beweisführung. Für Wahlkämpfer ist das unerquicklich, für Dramaturgen des moralischen Endurteils ist es lästig – doch für den zum Glück zumindest in den oberen Instanzen (noch) leidlich intakten Rechtsstaat ist es genau das, was diesen ausmacht: Die unbequeme Weigerung, aus Vorurteilen Urteile zu machen und einem Scherbengericht Folge zu leisten, bevor tragfähige Beweise vorliegen.
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