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Mittwoch, 19. August 2026

Hospizmitarbeiterin fristlos gekündigt, weil sie bei den niedersächsischen Kommunalwahlen für die AfD kandidiert

von Jochen Sommer

Um ihr passives Wahlrecht betrogene AfD-Kandidaten Martin Sichert und Martina Müller in Friesland



Die Staatskirchen in Deutschland haben wieder einmal ihre ganze Nächstenliebe gezeigt: In Bremen wurde Martina Müller, eine Mitarbeiterin des Hospizes mission:lebenshaus gGmbH, nach 15 Jahren fristlos gefeuert, weil sie bei den niedersächsischen Kommunalwahlen im Oktober als Spitzenkandidatin der AfD für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland kandidiert. Das teilte der niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert mit, der ebenfalls in Friesland für das Landratsramt kandidieren wollte, von der niedersächsischen SPD-Landesregierung jedoch um sein passives Wahlrecht betrogen wurde, indem man ihn mit mindestens vier weiteren AfD-Bewerbern von der Kandidatur bei den Kommunalwahlen ausschloss.

Besonders gruselig und ein fatales Signal für den antidemokratischen Irrsinn, der sich in diesem Neuen Deutschland inzwischen wieder ganz ungeniert abspielt: Vor ihrer Kündigung war Müller am 30. Juli 2026 per Abmahnung aufgefordert worden, bis zum 7. August wirksam von ihren beiden Kandidaturen für die AfD zurückzutreten. Das sich in Trägerschaft der Diakonie und damit der evangelischen Kirche befindende Hospiz verlangte dafür eine schriftliche Bestätigung. Als sie sich weigerte, dieser – real verfassungswidrigen – ungeheuerlichen Diskriminierung aufgrund unliebsamer politischer Überzeugung samt erpresserischer Existenzbedrohung Folge zu leisten, erfolgte am Montag dieser Woche tatsächlich die fristlose Kündigung. „Meine langjährige Tätigkeit habe ich mit Überzeugung und Verantwortung gelebt und mich stets für die Belange und Interessen der Beschäftigten eingesetzt. Ich bin schwer enttäuscht davon, dass mein Arbeitgeber nach so langer vertrauensvoller Zusammenarbeit versucht, mich zu nötigen und meine berufliche Existenz bedroht, nur weil ich mich auch für die Mitmenschen in meiner Gemeinde und meinem Landkreis künftig einsetzen möchte“, sagte Müller und kündigte an, alle rechtlichen Möglichkeiten gegen die Kündigung ausschöpfen zu wollen.

Klare Nötigung

Sichert kritisierte in einem gemeinsamen Video mit Müller, es sei „der völlige Wahnsinn“, wo man in Deutschland inzwischen angekommen sei. Seiner Ansicht nach ist das Vorgehen mission:lebenshaus sogar strafrechtlich relevant, da es sich um Wählernötigung nach dem Paragraphen 108 des Strafgesetzbuches handele, in welchem ausdrücklich untersagt wird, wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse auszunutzen, um jemanden dazu zu bringen, sein Wahlrecht auf eine bestimmte Weise auszuüben. Natürlich wird die Kündigung wieder damit begründet, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD als “gesichert rechtsextremistische Partei” eingestuft hat – als sei die willkürliche, auf dünnsten und hanebüchenen “Beweisen“ beruhende Etikettierung durch eine weisungsgebundene Regierungsbehörde (die just den Parteien hörig ist, die von der AfD in ihrem politischen Überleben bedroht sind!) ein Rechtfertigungs- geschweige denn Rechtsgrund für eine solche menschenverachtende und undemokratische Maßnahme. Ausgerechnet die evangelische Kirche steht also wieder einmal in Treue fest zu dem Staat, der für sie die Kirchensteuer eintreibt. Hier wird einmal mehr in eklatanter Weise in das Grundrecht eines Bürgers eingegriffen, just von einer Kirche, die als mit größte Heuchler-NGO der Republik bezeichnet werden kann.

Die Infamie liegt darin, dass die AfD eben nicht verboten, sondern eine zur Wahl zugelassene Partei ist – und somit jeder das Recht hat, sich in ihr zu engagieren. Was das Hospiz hier betreibt, ist nichts anderes als Nötigung. In einem funktionierenden Rechtsstaat könnte eine solche Kündigung, die nur deshalb erfolgte, weil jemand für eine legale Partei kandidiert, keinen Bestand haben. Sichert forderte den diakonischen Träger daher auf, “die Kündigung und die Abmahnung mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen und sich bei Frau Müller zu entschuldigen“. Anderenfalls werde er sich im Bundestag für einen Antrag stark machen, die Diakonie künftig von jeder staatlichen Finanzierung auszuschließen. Dies ist in der Tat längst überfällig und gilt auch in ähnlicher Form für die Caritas der katholischen Kirche, die als treuer Erfüllungsgehilfen des Linksstaats unangenehm auffiel. Die Diakonie und andere Vereine kassieren Unsummen an Steuergeld, mischen sich jedoch in die Grundrechte ihrer Mitarbeiter ein – aber das Geld von AfD-Wählern nehmen sie natürlich trotzdem. Die Kirchen sind längst Teil des linken NGO-Molochs und treten nicht nur den christlichen Glauben, sondern auch die Bürgerechte ihrer Mitarbeiter mit Füßen. Die einzig richtige Konsequenz ist, ihnen endlich die Zwangsfinanzierung durch die Allgemeinheit zu entziehen.


Freitag, 14. August 2026

Die neue Geheimpolizei: Wie der Verfassungsschutz zum Instrument der inneren Aufrüstung wird

von David Cohnen

Staat faked künftig mit: „Achtung, „kreative“ V-Leute im Internet!



Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den deutschen Verfassungsschutz grundlegend verändern. Mit dem am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf sollen die Nachrichtendienste künftig nicht mehr nur beobachten, Informationen sammeln und auswerten. Sie sollen unter bestimmten Voraussetzungen selbst aktiv eingreifen können. Dobrindt spricht davon, den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“ zu machen. Kritiker sehen darin einen historischen Tabubruch und eine Gefahr für das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei.

Was als notwendige Antwort auf Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und hybride Bedrohungen begründet wird, ist deshalb mehr als eine technische Modernisierung des Nachrichtendienstrechts. Es geht um eine grundlegende Veränderung der Rolle des deutschen Inlandsnachrichtendienstes: Aus einer Behörde, die Gefahren beobachtet, Erkenntnisse gewinnt und diese an die zuständigen staatlichen Stellen weitergibt, soll eine Behörde werden, die in bestimmten Situationen selbst handelt.

Der eigentliche Paradigmenwechsel

Das Trennungsgebot war eigentlich eine Lehre aus Gestapo und Stasi: Die deutsche Sicherheitsarchitektur wurde nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur bewusst so gestaltet, dass Nachrichtendienste und Polizei unterschiedliche Aufgaben haben. Der Verfassungsschutz sollte Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sammeln und auswerten. Polizeiliche Eingriffsbefugnisse waren ihm nicht übertragen. Diese Trennung war keine bürokratische Marotte. Sie war eine Konsequenz aus der Erfahrung, was geschieht, wenn staatliche Überwachung, politische Verfolgung und exekutive Gewalt in einer Hand zusammenlaufen.

Die Gestapo war ein besonders drastisches Beispiel für eine solche Konzentration staatlicher Macht. Die Stasi wiederum verband umfassende Überwachung mit einem weitreichenden System politischer Repression. Die Bundesrepublik zog daraus eine zentrale institutionelle Konsequenz: Ein Nachrichtendienst sollte gerade keine Geheimpolizei sein. Das Trennungsgebot bedeutet dabei nicht, dass Verfassungsschutz und Polizei nicht zusammenarbeiten dürfen. Im Gegenteil: Informationen des Verfassungsschutzes können und sollen an die zuständigen Behörden weitergegeben werden, wenn daraus konkrete Gefahren entstehen. Die entscheidende Grenze liegt darin, wer anschließend handelt. Genau diese Grenze wird nun neu vermessen.

Vom Beobachter zum Akteur

Der am 12. August 2026 beschlossene Gesetzentwurf sieht für das Bundesamt für Verfassungsschutz erstmals ausdrücklich sogenannte „aktive Maßnahmen“ vor. Der Dienst soll unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr lediglich feststellen, dass eine Gefahr besteht, sondern selbst Maßnahmen ergreifen können, um diese Gefahr zu begrenzen oder abzuwenden. Das ist keine Kleinigkeit. Nach den bisher veröffentlichten Informationen können dazu unter anderem gehören:
  • Der verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme und Online-Durchsuchungen
  • Eine Ausweitung der Möglichkeiten zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation
  • Das gezielte Verfälschen von Informationen
  • Die Beeinträchtigung von Tatmitteln
  • In bestimmten Gefahrenlagen sogar das Eindringen in eine Wohnung
Damit verschiebt sich die Funktion des Verfassungsschutzes. Der Dienst soll nicht mehr ausschließlich beobachten, analysieren und warnen. Er soll – unter gesetzlich definierten Voraussetzungen – operativ handeln. Genau darin liegt die politische und verfassungsrechtliche Brisanz der Reform. Die Bundesregierung betont, dass solche Eingriffe nur zulässig sein sollen, wenn andere Stellen, insbesondere die Polizei, die Gefahr nicht gleichermaßen wirksam abwehren können; außerdem sollen die Maßnahmen auf Gegenstände beziehungsweise Tatmittel begrenzt sein. Das sind wichtige Einschränkungen, sie beseitigen aber nicht die grundsätzliche Veränderung: Der Nachrichtendienst erhält Möglichkeiten, die bislang gerade deshalb außerhalb seines Aufgabenbereichs lagen, weil für konkrete Gefahrenabwehr andere staatliche Stellen zuständig sind.

Wie ist die politische Weisungs- und Aufsichtskette ausgestaltet?

Hinzu kommt ein Aspekt, der in der öffentlichen Diskussion bislang erstaunlich wenig Beachtung findet: Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist keine unabhängige Institution. Es ist eine Bundesoberbehörde und untersteht dem Bundesministerium des Innern. Damit steht der Inlandsnachrichtendienst unter der politischen und administrativen Verantwortung des jeweils amtierenden Bundesinnenministers. Das ist solange etwas grundsätzlich anderes, wie der Verfassungsschutz Informationen sammelt, auswertet und die zuständigen staatlichen Stellen informiert. Werden ihm dagegen eigene operative Eingriffsmöglichkeiten übertragen, gewinnt diese Abhängigkeit eine völlig neue Bedeutung. Denn dann geht es nicht mehr nur darum, welche Informationen ein dem Innenministerium unterstehender Nachrichtendienst sammeln darf. Es geht darum, welche Maßnahmen ein solcher Dienst unter politischer und administrativer Verantwortung des Innenministeriums selbst durchführen darf.

Je weiter die Befugnisse des Verfassungsschutzes vom Beobachten zum Eingreifen reichen, desto wichtiger wird deshalb die Frage, wie seine politische Weisungs- und Aufsichtskette ausgestaltet ist und ob die vorgesehenen Kontrollmechanismen tatsächlich ausreichen. Die entscheidende Frage lautet damit nicht nur: Was darf der Verfassungsschutz künftig tun? Sie lautet auch: Wer trägt die politische Verantwortung dafür, wenn er es tut? Besonders beunruhigend ist der politische Kontext. Wenn eine Partei, die erhebliche Wahlerfolge erzielt, zugleich zunehmend zum Gegenstand staatlicher Beobachtung wird und der Verfassungsschutz künftig selbst über operative Eingriffsmöglichkeiten verfügen soll, drängt sich zumindest die Frage auf, ob hier ein Instrumentarium entsteht, das künftig auch gegen einen politischen Gegner eingesetzt werden könnte.

Der Vorwand: Der „äußere Feind“ als Türöffner

Die Begründung für die Reform ist plausibel und zugleich gefährlich. Als Begründung für sie werden insbesondere russische Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und andere Formen hybrider Einflussnahme angeführt. Ob und in welchem Umfang von solchen Aktivitäten tatsächlich eine konkrete Bedrohung ausgeht, ist dabei jeweils eine Frage, die anhand belastbarer Erkenntnisse beurteilt werden muss. Selbst wenn einzelne dieser Gefahren bestehen, folgt daraus nicht automatisch, dass die geplante Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes erforderlich oder verhältnismäßig ist. Denn die entscheidende Frage lautet nicht, ob es neue Bedrohungen gibt. Die entscheidende Frage lautet: Welche staatliche Institution soll auf diese Bedrohungen reagieren – und mit welchen Mitteln?

Wer auf eine veränderte Bedrohungslage mit neuen staatlichen Befugnissen reagiert, muss nicht nur deren Nutzen, sondern auch deren Missbrauchsmöglichkeiten berücksichtigen. Das gilt insbesondere für einen Nachrichtendienst, dessen Tätigkeit ihrem Wesen nach verdeckt ist. Gerade deshalb ist die Behauptung, die Reform diene ausschließlich der Abwehr ausländischer Angriffe, zu kurz gegriffen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein Inlandsnachrichtendienst. Seine Aufgaben richten sich auch auf politische und gesellschaftliche Bestrebungen im Inland. Bereits heute kann der Verfassungsschutz Parteien, Organisationen und Personen beobachten, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Mit den neuen operativen Möglichkeiten verändert sich deshalb die Qualität staatlicher Macht. Wer bisher beobachtet wurde, musste nicht damit rechnen, dass dieselbe Behörde, die ihn nachrichtendienstlich überwacht, unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst in seine technische Infrastruktur oder in seine Tatmittel eingreift. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einem Beobachtungsapparat und einem operativ handelnden Geheimdienst.

Verfassungsrechtlich hochproblematisch

Die Bundesregierung stellt die Reform als notwendige Modernisierung dar und verweist zugleich auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzentwurf enthält zudem neue Kontrollmechanismen; insbesondere sollen Kontrollaufgaben stärker beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden. Das macht die Sache allerdings nicht automatisch verfassungsrechtlich unbedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zu besonders intensiven Überwachungsmaßnahmen hohe Anforderungen an gesetzliche Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Schutz besonders sensibler Lebensbereiche und effektive Kontrolle gestellt. Die Frage, ob diese Anforderungen bei den nun geplanten neuen operativen Befugnissen vollständig erfüllt sind, ist deshalb keine politische Nebensache, sondern eine zentrale verfassungsrechtliche Frage.

Die Kritik kommt dabei keineswegs ausschließlich aus dem politischen Lager der Opposition. Die Rechtsprofessorin Frauke Rostalski hat bereits vor der Verabschiedung des Entwurfs erklärt, die Ausstattung des Verfassungsschutzes mit polizeilichen Befugnissen widerspreche dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot. Auch der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, warnte vor einer Vermischung von Polizei- und Nachrichtendienstaufgaben und bezeichnete einen solchen Umbau als Weg zu einer „Geheimdienst-Polizei“. Damit ist die Kritik nicht mit dem Hinweis erledigt, die neuen Befugnisse würden lediglich „in engen Grenzen“ gelten. Denn genau diese Grenzen sind der entscheidende Punkt.

Das Muster: Wenn der Beobachter selbst eingreift

Historische Vergleiche mit Gestapo und Stasi verlangen Vorsicht. Die Bundesrepublik 2026 ist keine Diktatur, und der heutige Verfassungsschutz ist nicht mit den politischen Repressionsorganen des Nationalsozialismus oder der DDR gleichzusetzen. Aber gerade deshalb ist die historische Erinnerung wichtig. Die Lehre aus der deutschen Geschichte lautet nicht, dass jede Erweiterung staatlicher Sicherheitsbefugnisse zwangsläufig in eine Diktatur führt. Die Lehre lautet vielmehr, dass Machtbegrenzung, institutionelle Trennung und wirksame Kontrolle gerade dann notwendig sind, wenn der Staat sich mit realen Bedrohungen konfrontiert sieht. Wer diese Lehren ernst nimmt, darf nicht erst dann über Grenzen staatlicher Macht diskutieren, wenn sie überschritten worden sind.

Das Argument lautet deshalb nicht, dass der Verfassungsschutz wird mit dieser Reform zur Gestapo würde. Nein, das Argument ist viel grundsätzlicher: Eine Demokratie sollte institutionelle Sicherungen nicht erst dann verteidigen, wenn sie sie dringend braucht. Die eigentliche Gefahr liegt in der Verschiebung der Grenzen. Die Befürworter der Reform können mit guten Gründen darauf hinweisen, dass die Bedrohungslage sich verändert hat. Sie können ebenso darauf verweisen, dass andere europäische Nachrichtendienste über weitergehende operative Möglichkeiten verfügen und dass Deutschland seine Sicherheitsbehörden nicht dauerhaft auf die Erkenntnisse ausländischer Partnerdienste verweisen kann. Genau damit begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß.

Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch, dass jede neue Befugnis erforderlich oder verhältnismäßig ist. Und noch weniger folgt daraus, dass eine Behörde, die gerade wegen ihrer besonderen Stellung vom Polizeiapparat getrennt wurde, schrittweise mit operativen Eingriffsmöglichkeiten ausgestattet werden sollte.

Eine Geheimpolizei durch die Hintertür?

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Warum muss der Verfassungsschutz selbst eingreifen, wenn die Polizei für solche Eingriffe zuständig ist? Wenn die Antwort lautet, die Polizei könne in bestimmten Situationen nicht schnell genug oder nicht wirksam genug handeln, dann muss zunächst geprüft werden, ob die Polizei entsprechend ausgestattet werden sollte. Die Antwort darf nicht automatisch lauten, die Zuständigkeit des Nachrichtendienstes auszuweiten. Denn sonst wird aus der Trennung von Beobachtung und Eingriff Schritt für Schritt eine bloße Zuständigkeitsfrage – und damit genau das Prinzip ausgehöhlt, das ursprünglich verhindern sollte, dass Nachrichtendienst und Exekutive in einer Institution zusammenlaufen.

Die Linke hat die Reform deshalb als Planung einer „neuen deutschen Geheimpolizei“ bezeichnet. Dieser Begriff ist bewusst zugespitzt. Er ist keine neutrale Beschreibung des Gesetzentwurfs, sondern eine politische Warnung. Aber die Warnung lässt sich nicht einfach als Polemik abtun. Denn wenn ein Inlandsnachrichtendienst künftig nicht mehr nur Informationen sammelt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen selbst technische Systeme beeinflusst, Tatmittel unschädlich macht, Informationen verfälscht oder zur Durchführung solcher Maßnahmen verdeckt in Wohnungen eindringen darf, dann ist die Bezeichnung „reiner Beobachtungsdienst“ endgültig überholt. Dobrindt selbst spricht von einem „echten Geheimdienst“. Das ist bemerkenswert, denn genau darin liegt der Kern der Reform: Nicht irgendeine Behörde erhält ein paar zusätzliche technische Instrumente. Die politische Vorstellung davon, was der Verfassungsschutz sein soll, verändert sich. Aus dem Nachrichtendienst, der Gefahren erkennt und andere staatliche Stellen informiert, soll ein Dienst werden, der Gefahren in bestimmten Fällen selbst bekämpft. Das ist ein echter Paradigmenwechsel.

Ein Schritt in die falsche Richtung

Die Reform des Verfassungsschutzes ist deshalb nicht bloß eine Modernisierung veralteter Sicherheitsgesetze. Sie verändert die Grenze zwischen Beobachtung und Eingriff, zwischen Nachrichtendienst und Exekutive. Natürlich muss ein demokratischer Staat auf Spionage, Sabotage, Terrorismus und Cyberangriffe reagieren können. Aber gerade ein Staat, der seine Freiheit verteidigen will, muss darauf achten, mit welchen Mitteln er sie verteidigt. Ein Nachrichtendienst, der Informationen sammelt, ist etwas anderes als ein Nachrichtendienst, der selbst in Computersysteme eingreift, Tatmittel manipuliert oder unter bestimmten Voraussetzungen in Wohnungen eindringen kann. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob Deutschland seine Sicherheitsbehörden modernisieren darf. Die entscheidende Frage ist: Wie weit darf ein demokratischer Staat die Macht eines geheim arbeitenden Inlandsnachrichtendienstes ausdehnen, ohne die institutionellen Grenzen aufzugeben, die gerade aus der deutschen Geschichte heraus geschaffen wurden? Wer diese Frage für übertrieben hält, sollte sich nicht auf die demokratische Gesinnung der heute Verantwortlichen verlassen. Rechtsstaatliche Sicherungen werden nicht für den Fall geschaffen, dass nur gute Regierungen an der Macht sind. Sie werden geschaffen für den Fall, dass irgendwann andere an ihre Stelle treten.

Genau deshalb ist die Reform des Verfassungsschutzes ein Schritt in die falsche Richtung. Nicht, weil Deutschland heute eine Diktatur wäre; sondern weil eine freiheitliche Demokratie ihre stärksten Schutzmechanismen gerade dann bewahren muss, wenn sie glaubt, sie nicht zu brauchen. Die Lehren aus der Geschichte werden nicht durch die Annahme bewiesen, dass sich Deutschland auf dem Weg in eine neue Diktatur befindet; das wäre eine unbelegte Behauptung. Sondern Geschichte lehrt etwas anderes – und viel Nüchterneres: Staatliche Macht wächst schnell und gefährlich leicht – aber ihre Begrenzung wird schwierig, wenn die Grenzen erst einmal verschoben sind.


Montag, 10. August 2026

Kommt die Grundgaysetzänderung?

von Lukas Mihr

Die Vereinnahmung des ganzen Staats und seiner Rechtsgrundlagen durch die queere Sekte schreitet unaufhaltsam voran



Kaum im Amt, steht Thomas Frei schon vor seiner ersten Belastungsprobe: Nach der verunglückten Personalrochade, die auf das Ausscheiden Jens Spahns als CDU-Fraktionsvorsitzender folgte, muss er als Nachfolger nun ran. Nach dem jüngsten Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day mit einer Toten und etlichen Verletzten fordern SPD, Linke und Grüne im Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes. In Artikel 3, der Diskriminierung verbietet, solle auch die sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmal aufgenommen werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative hat bereits den Bundesrat passiert und könnte mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag – da es sich um eine Grundgesetzänderung handelt – auch umgesetzt werden. In der Vergangenheit hatte die queere Community, zum Beispiel in Gestalt des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland, dergleichen wiederholt gefordert. Frei bezeichnete den Vorstoß allerdings als rein „symbolischen Schritt“, der das Grundgesetz überfrachten würde. Sprich: Artikel 3 wird vorerst nicht abgeändert. Überhaupt: Wer glaubt, das Grundgesetz könne Terroranschläge verhindern, der glaubt auch, dass Messerverbotszonen Messerattacken abwehren. Aber halt: Das glauben SPD, Grüne und Linke ja wirklich.

Zudem fällt auf, dass die Vorstreiter für queere Sicherheit lieber reine Symbolpolitik betreiben, statt Ross und Reiter zu benennen. Aus dem linken Spektrum waren nach der verheerenden Fahrzeugattacke eher abwehrende Reaktionen zu hören. Dass der Täter ein Libanese war, wollte kaum einer anerkennen – er hatte ja schließlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Und irgendwie war natürlich wieder einmal die AfD schuld, weil Islamismus ja irgendwie doch Rechtsextremismus sei – aber auf wundersame Weise beim „Kampf gegen Rechts“ dann doch nicht mitgemeint ist. Dass es die bessere Idee wäre, solche Täter lieber konsequent abzuschieben oder gar nicht erst ins Land zu lassen, ist für manche Linke offenbar zu hoch – oder zumindest zu rassistisch. Und wenn es SPD, Grüne und Linke wirklich so ernst mit Artikel 3 nähmen, müssten sie dann eigentlich nicht vil netter zur AfD sein? Denn besagter Artikel verbietet doch eine Benachteiligung wegen der politischen Weltanschauung… Gesetze gelten eben nur so lange, bis sie nicht mehr gelten.

Überladenes Grundgesetz

Was genau besagen die (Grund-)Gesetze eigentlich? Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mehrfach gegen eine Aufnahme der sexuellen Identität als Diskriminierungsmerkmal ausgesprochen. Denn Artikel 3 besage eben auch, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien, was jedwede Form der Unterdrückung ausschließe. Man könnte diese Argumentation auch ausweiten, da ja bereits Artikel 1 die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und die Gültigkeit der Menschenrechte für Deutschland feststellt. Wer will, könnte auch ganz anders vorgehen und beispielsweise Transsexualität einfach als Behinderung auffassen – denn auch Behinderte stehen unter dem Schutz von Artikel 3. Das ist weder abwegig noch eine Provokation; die Transfrau Valerie Wilms setzt sich beispielsweise aktiv für die Rechte von Transsexuellen ein und ist laut eigener Aussage – wörtliches Zitat – an Transsexualität „erkrankt“. Diesen Weg werden die meisten Transsexuellen aber vermutlich nicht beschreiten wollen.

Und natürlich hat Frei hier Recht: Das Grundgesetz wäre schnell überladen, wenn man jede Symbolpolitik dort verankern wollte. Eher findet man dort Antworten auf die großen Fragen – zum Beispiel jene, wie der Wechsel im Bundeskanzleramt während einer laufenden Legislaturperiode vonstatten geht (eine Frage, die schon in absehbarer Zeit akut werden könnte, aber an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden soll). Die Gesetzeslage wiederum ist ein wenig unübersichtlich: Neben allgemeinen Diskriminierungsverboten enthalten immerhin sechs Landesverfassungen einen expliziten Schutz aufgrund der sexuellen Identität oder Orientierung. Auch die EU-Grundrechtecharta schlägt in diese Kerbe. Darüber hinaus gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), im Volksmund auch „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt. Gewalt gegen sexuelle Minderheiten ist allein schon deswegen verboten, weil Körperverletzung an sich strafbar ist.

Antidiskriminierung mit eher symbolischem Charakter

Seit einiger Zeit gibt es jedoch im Strafgesetzbuch eine Passage, die eine queerfeindliche Motivation als menschenverachtenden Beweggrund und damit als strafverschärfend wertet. Abgesehen davon können auch Beleidigungs- oder Volksverhetzungsparagraphen gelten. Außerdem gibt es Regelungen, die Homosexuelle zu Bluttransfusionen zulassen oder Homosexualität als Asylgrund anerkennen. Zusätzlich gibt es Bestimmungen im Beamtengesetz, im Soldatengesetz, im Betriebsverfassungsgesetz … All diesen spezifischeren Gesetzen ist gemein, dass sie eine konkrete Wirkung in der Realität haben, also entweder einer betroffenen Person das Leben erleichtern, oder eine Strafe für Übeltäter festlegen. Ein eher allgemein gehaltenes Diskriminierungsverbot im Grundgesetz hat eben nur symbolischen Charakter, aber keine realen Auswirkungen. Im Übrigen können diese realen Auswirkungen auch sehr negativ sein: Das AGG verbietet Diskriminierung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Ein Unternehmen darf also nicht beschließen, fortan keine Kopftuchmädchen mehr einzustellen. Ach nee, halt… doch! Also irgendwie. Ja, was denn nun? Wenn eine Firma einfach keine Frauen mit Kopftuch einstellt, gibt es nichts, was das Antidiskriminierungsgesetz dagegen tun kann. Eine Kopftuchquote existiert schlicht nicht (im Gegensatz übrigens zu einer Behindertenquote, die es für Unternehmen ab einer gewissen Größe durchaus gibt, doch diese wird wiederum durch ein anderes Gesetz erzwungen – was an dieser Stelle jedoch zu weit führen würde). Lediglich wenn das Unternehmen einen offiziellen Beschluss fällen würde, genau dies zu tun, oder einer Bewerberin mit Kopftuch eine explizite Absage erteilte, würde das Gesetz greifen.

Fragwürdiges Geschäftsmodell

Das Resultat dieser Gesetzeslage ist, dass Firmen dazu übergegangen sind, nur noch wolkige Stellungnahmen an abgelehnte Bewerber zu schicken, die sich vor einer konkreten Ausssage drücken. Ein Unternehmen dürfte einer türkischen Bewerberin zum Beispiel nicht schreiben, dass sie zu einem Bewerbungsgespräch erscheinen dürfe, sofern sie bereit sei, ihr Kopftuch abzulegen. Stattdessen wird die Frau in diesem Beispiel erfahren, dass der Job bereits vergeben ist (selbst wenn dies nicht stimmt), ohne zu wissen, dass ihr – eine gewisse Kompromissbereitschaft vorausgesetzt – durchaus eine berufliche Option offenstehen würde. Übrigens werden generell klare Stellungnahmen vermieden, selbst wenn diese dem Wortsinne nach nicht unter das AGG fallen, weil die betroffenen Unternehmen um jeden Preis juristische Auseinandersetzungen vermeiden wollen. Früher hätte ein Bewerber wenigstens ein paar allgemeine Tipps bekommen, wie er seine Chancen bei einem anderen Unternehmen verbessern könnte; nun weiß er nicht, ob es daran liegt, dass er zu alt für den Arbeitsmarkt ist – oder sich in seiner Bewerbung die Rechtschreibfehler nur so tummeln. Kurz gesagt: Man darf fleißig diskriminieren – solange man es eben nicht zugibt.

Dass das Gesetz somit in vielen Fällen absurderweise Offenheit und Ehrlichkeit unter Strafe stellt, bringt für alle Beteiligten nur Nachteile, auch für die angeblich vor Diskriminierung Geschützten. Hinzu kommt, dass eben die Möglichkeit, eine Ablehnung auch juristisch anzufechten, für manche Langzeitarbeitslose ein einträgliches Geschäftsmodell geworden ist: Wenn sie nur genügend viele absichtlich schlechte Bewerbungen abschicken – auch an eine Münchner Firma, obwohl sie in Hamburg wohnen –, werden auf lange Sicht irgendwann genug justiziable Absagen kommen, die man mit einem juristischen Vergleich – sprich: mit Geld – aus der Welt schaffen kann. Wie so oft im Leben gilt also auch hier: Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint.

Was ist eigentlich “Diskriminierung“?

Überhaupt ist heutzutage schwer festzustellen, was überhaupt eine “Diskriminierung” ist: Will ein Mann als Frau leben, hat er natürlich ein Recht darauf, vor Beleidigungen und Bedrohungen geschützt zu werden. Im offiziellen Kontext, also Einwohnermeldeamt, Bank, Krankenhaus et cetera, könnte er auch auf eine Ansprache als Frau pochen – im privaten Bereich jedoch nicht. Der Staat darf eben nicht bis in das Privatleben seiner Bürger hineinregieren. Dergleichen wäre aber mit einer Grundgesetzänderung denkbar. Und so mancher transsexuelle Mann sieht es als Diskriminierung an, wenn er nicht Mitglied in einem Frauenfitnessstudio werden kann oder für eine Frauenmannschaft aufs Spielfeld darf. In Deutschland verlangte kürzlich erst ein rechter Aktivist, in ein Frauengefängnis verlegt zu werden, während ein österreichischer Bruder im Geiste seinen Geschlechtseintrag wechselte, um als Frau früher in Rente gehen zu dürfen. Gerade was derart sensible Punkte angeht, bedarf es präziser Gesetze und eben keiner schwammigen Formulierungen in der Verfassung.

Man kann sich jetzt schon vorstellen, dass es nicht bei der „sexuellen Identität“ bleiben wird. Dazu ist der Konkurrenzkampf in der queeren Community einfach zu erbittert. Eigentlich sollte ein breiter Sammelbegriff doch alles abdecken; aber eben das dachte man bei der “Pride-Flag” auch. Diese war ursprünglich eine Regenbogenflagge, eben weil der Regenbogen alle möglichen Farben enthält. Da sollte sich doch jede Minderheit wiederfinden!? Dann aber wollten die Transsexuellen ihre eigenen Farben Weiß-Rosa-Blau ebenfalls vertreten wissen und verlangten, dass diese in Keilform aufgenommen wurden. Bald folgten noch ein brauner (für Hispanics und Muslime) und ein schwarzer (für Afrikaner) keilförmiger Balken, um auch diese Minderheiten mitzunehmen. Nach einer anderen Interpretation steht die schwarze Farbe hingegen für die AIDS-Toten. Seit Kurzem ist nun auch ein violetter Ring auf gelbem Grund als Symbol für die Intersexuellen dabei.

Die Vexillologie der queeren Regenbogenszene treibt immer bizarrere Blüten



Aber warum dort aufhören? Schließlich gibt es auch einige eigene Pride-Flaggen der Bisexuellen und der Pansexuellen. Während Bisexuelle beide Geschlechter lieben, lieben Pansexuelle Menschen ungeachtet des Geschlechts … also irgendwie doch wieder beide Geschlechter! Selbst da, wo es keine Unterschiede gibt, braucht man trotzdem unterschiedliche Flaggen. Und sich einfach als halber Homosexueller (und halber Heterosexueller) zu sehen, kommt wohl auch nicht infrage. Warum haben eigentlich die bisexuellen Vierteltschechen noch keine eigene Pride-Flag? Irgendwie wollen die Asexuellen auch stolz auf ihre Identität sein, wobei sie ja eigentlich keine Identität haben, sondern ihnen eine Identität fehlt. Dann gibt es noch die Aromantiker (die also offenbar nur bumsen, ohne zu lieben – oder wie?). Die zahlreichen anderen Pride-Flaggen, die weitere Minderheiten in der Minderheit repräsentieren, muss man an dieser Stelle nicht weiter aufzählen. Oder doch? Na gut, eine noch: Auch die “Bären”, also stark behaarte Schwule, die entweder durch Fett- oder Muskelmasse eine besondere Körperfülle aufweisen, haben ihre eigene Flagge. Mit Bärentatze, versteht sich! Wann werden eigentlich Männer mit großem Penis als Minderheit anerkannt? Selten genug sind sie ja.

Die Schriftstellerin Leona Stahlmann wollte sogar, dass auch Anhänger der SM-Szene als eigene Minderheit anerkannt werden. Sie forderte dafür einen schwarzen Streifen auf der Pride-Flagge (das wäre dann also die dritte mögliche Interpretation): Sie habe es satt, dass Sadomasochisten immer nur „mitgemeint“ seien, also keine eigene, exklusive Aufmerksamkeit erführen. Zur Hälfte will Stahlmann (allein schon der Name!) stolz auf ihre Neigung sein, zur Hälfte aber auch das Opfer geben. Schließlich habe sie sich ihre Sexualität ja „nicht ausgesucht”. Sie habe “viele Versuche von Partnerschaft mit sogenannten ‚Vanillas‘, nicht BDSMlern, scheitern lassen”, weil ihre Sexualität “nicht verhandelbar” sei.

All Farben vermischt ergibt braun

Beziehungen können aber aus vielen Gründen in die Brüche gehen. Davor sind weder Heteros noch Homos gefeit. Wenn eine Beziehung daran scheitert, dass der Mann den Müll nicht regelmäßig rausbringt, sind dann Männer, die den Müll nicht regelmäßig rausbringen, auch schon seine diskriminierte Minderheit? Und allein schon „Vanillas“! Spätestens dann, wenn man für normale Menschen einen Fachbegriff erfinden muss, ist etwas gehörig schiefgelaufen. Übrigens will Stahlmann nicht als bisexuell bezeichnet werden, obwohl sie mit Männern und Frauen gleichermaßen Sex habe: Schließlich habe eine lesbische Freundin von ihr mit einer Frau mit Penis „die lesbischste Nacht ihres Lebens“ genossen. Ihr gehe es eben nicht um „Körperteile“, sondern um „Dominanz und Submission“. Wenn jetzt also schon Heterosexuelle durch ihren Kink queer sein können, dann gehört wohl jeder zu einer Minderheit. Denn irgendeine unorthodoxe Neigung wird man schon haben. Das allerdings würde eine Pride-Flagge wohl überfordern. Denn was erhält man bekanntlich, wenn man alle Farben vermischt? Braun! Das ist also auch wieder nicht richtig.

Übrigens gab es direkt nach dem CSD-Anschlag aus dem linken Spektrum die Forderung, die Regenbogenflagge am Kanzleramt auf Halbmast zu setzen. Letzteres kam der Bitte jedoch nicht ganz nach: Halbmast ja – allerdings nur die Deutschlandflagge. Dabei hätte man ja auch die polnische Flagge auf Halbmast hängen können, denn das einzige Todesopfer des Anschlags war eine Polin. Übrigens eine Mutter, die mit ihrer Tochter den CSD besuchte. Was dann ja die Vermutung nahelegt, dass das Opfer wohl eher cis und hetero war – und wer weiß, vielleicht sogar weiß? Dass die CDU hier nun ausnahmsweise doch wieder vernünftig handelt, zeigt, dass in ihr noch ein letzter konservativer Funke vorhanden ist. Dieser springt allerdings höchstens alle drei Monate einmal über. Eine echte, konservative Partei müsste jedoch jeden Tag aufs Neue konservativ sein und nicht bloß in homöopathischer Dosis. Vor allem zeigt sich aber, wie sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag langsam verschieben. Denn eine Zweidrittelmehrheit bedeutet umgekehrt eine Sperrminorität von einem Drittel. Fänden heute Wahlen statt, stünde die AfD laut DAWUM (“Darstellung und Auswertung von Wahlumfragen”) bei 201 von 630 Sitzen. Um das Drittel vollzumachen, fehlen also gerade einmal neun Abgeordnete. Und das scheint angesichts der jüngsten Performance von Bundeskanzler Friedrich Merz doch machbar…


Freitag, 17. Juli 2026

Jetzt werden AfD-Anhänger schon auf offener Straße vom Verfassungsschutz “bekehrt”

von Wilma Fricken

Der Staat, dein Freund und Helfer: “Ausstiegshilfe“ für AfD-Mitglieder durch den Verfassungsschutz



Innenminister Dobrindt will dem längst zur Gesinnungspolizei des Altparteienstaates umfunktionierten Verfassungsschutz noch weitaus mehr Befugnisse erteilen, als bereits bekannt (und als diese ihrem ursprünglich Daseinszweck längst entrückte Behörde bereits hat). Das Hauptziel dabei ist, allen offiziellen Vorwänden zum Trotz, der Kampf gegen die AfD. Dass dieser bereits im vollen Gange ist, belegt ein Bericht der „Jungen Freiheit“ (JF), in dem ein AfD-Mitglied aus Mecklenburg-Vorpommern schildert, wie es nach der Rückkehr vom Einkaufen von zwei Männern verfolgt und angesprochen wurde, die sich als Angehörige des Verfassungsschutzes auswiesen. „Haben Sie Redebedarf über gewisse Geschehnisse?“, habe einer der beiden gefragt. Nachdem das AfD-Mitglied klarstellte, dass es nicht mit den beiden Mitarbeitern des Inlandsgeheimdienstes sprechen will, gab man ihm eine Karte, auf der nur eine Telefonnummer stand, begleitet von dem Kommentar: „Bei uns läuft es diskret anders“ und der Aufforderung: „Denken Sie nochmal nach“. Sogar ein Video des Vorfalls liegt der JF vor.

Diese unfassbare staatliche Übergriffigkeit, die an die “Aussteiger”-Ermutigung amerikanischer Geheimdienste erinnert, ist kein Einzelfall – wie aus einem Rundbrief hervorgeht, den Dario Seifert, der Generalsekretär des mecklenburg-vorpommerschen AfD-Landesverbandes, am Donnerstag an die Mitglieder verschickte. Nicht nur die Zersetzungsmethode durch gezielte Direktansprache von Parteimitgliedern, auch die Rekrutierung von V-Leuten gehört dabei offenbar zur Taktik. Allein in den letzten Tagen gab es offenbar mehrere Versuche, AfD-Mitglieder als Informanten anzuwerben. Die Häufung dieser Vorfälle sei „in jedem Fall besorgniserregend“. Seifert fordert alle Mitglieder auf, grundsätzlich keine Gespräche mit Mitarbeitern des Verfassungsschutzes zu führen. Dessen Vorgehensweise kurz vor der Wahl offenbare „die Nervosität unserer politischen Gegner angesichts eines möglichen Wahlerfolgs der AfD in Mecklenburg-Vorpommern“, heißt es weiter. Der Landesvorstand verurteile diese Einschüchterungsversuche durch den Verfassungsschutz “…auf das Schärfste und erwartet, dass diese aus unserer Sicht gezielten Zersetzungsmethoden gegen die größte Oppositionspartei unverzüglich eingestellt werden“.

Bedrängen mit Drückermethoden

Natürlich wird eher das genaue Gegenteil geschehen. Denn je größer die Panik des taumelnden Machtkartells angesichts der immer spektakuläreren Wahlerfolge und Umfragewerte der AfD, desto intensiver wird man versuchen, die Partei zu infiltrieren. Bei einem Anruf eines JF-Reporters unter der angegebenen Telefonnummer, in dem sich dieser als das auf der Straße angesprochene AfD-Mitglied ausgab, erklärte der Verfassungsschutz-Mitarbeiter auf Kritik, mit solchen Methoden solle doch Druck ausgeübt und Angst verbreitet werden: „Um Gottes willen, das müssen Sie nicht. Alles gut. Also das ist ein rein offenes, freiwilliges Gesprächsangebot unsererseits gewesen – wie Journalisten von mir aus. Und Sie brauchen auch keine Angst haben vor uns“. Es entstünden “keine Nachteile” daraus, “ein Gespräch abzulehnen”, säuselte er weiter und betonte gebetsmühlenartig die “Freiwilligkeit”. Es gehe lediglich darum, sich über manche Dinge in der AfD “ein eigenes Bild“ zu machen. „Sie brauchen auch keine Angst zu haben vor uns. Es passiert nichts, wir machen nichts“, versicherte er. Ist klar: Weil ja alles “freiwillig“ ist, bedrängt man die Leute auch auf der Straße und unterstellt ihnen implizit, sie seien nicht imstande, sich selbst ein Bild zu machen ohne entsprechende Denk- und Einordnungshilfe durch psychologisch geschulte Verfassungsschutzbüttel…

Als sich die JF gegenüber dem Mitarbeiter zu erkennen gab und wenig später offen konfrontierte, sagte er nur: „Okay, ich sage dazu nichts, dankeschön“ – und legte auf. Eine anschließende Anfrage der JF beim Bundesamt für Verfassungsschutz, auf welcher Rechtsgrundlage fand der Versuch der Informationsbeschaffung eigentlich statt, welche Informationen die Behörde sich von dem Gespräch mit dem Mitglied erhofft und warum der Bundesverfassungsschutz kurz vor den Wahlen in dem Bundesland über solche Gespräche Einfluss auf die Wahl beziehungsweise Mitglieder der AfD zu nehmen versucht, wurde mit der üblichen Antwort beschieden, man nehme „zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung“.

Antidemokratische Exzesse

Die AfD wolle diese verstörenden Vorgänge nun “mit den uns zur Verfügung stehenden parlamentarischen Mitteln” aufklaren, so Seifert. „Fest steht: Wir lassen uns davon nicht einschüchtern. Wer versucht, Misstrauen zu säen oder uns gegeneinander auszuspielen, wird damit keinen Erfolg haben“. Tatsächlich bestätigen diese ungeheuerlichen Vorgänge einmal mehr, wie zielstrebig sich dieses Land auf dem Weg in einen neuen Totalitarismus befindet: Eine nicht verbotene, demokratisch legitime Oppositionspartei – inzwischen die größte politische Kraft Europas –, deren einziges “Vergehen” es ist, die katastrophal gescheiterte Politik des Altparteienkartells konsequent anzuprangern und ändern, womit sie auf immer größere Resonanz bei den Menschen in ganz Deutschland stößt, soll mit allen Mitteln zerstört werden. Nur dazu wird der gesamte Staatsapparat, einschließlich des Inlandsgeheimdienstes, missbraucht. Dabei hätte dieser wahrlich dringendere, rechte Gefährdermilieus ins Visier zu nehmen; wobei die von Dobrindt geplanten massiven Kompetenzaufweitungen selbst dann inakzeptabel wären, wenn sie zur Verfolgung der Realbedrohungen Islamismus und Linksextremismus dienten. Dafür allerdings hätte sich diese Regierung niemals an solche Grundrechtseingriffe herangewagt.

Doch im Kampf gegen rechts – sprich: die politische Konkurrenz, die das pfründefette Machtkartell der Altparteien bedroht – ist jedes Mittel recht, von minderjährigen Spitzeln, die bedarfsweise sogar die eigenen Eltern bespitzeln, bis zu vorsätzlich untergeschobenen Beweismitteln und belastenden Indizien. AfD-Politikern wird mit hanebüchenen Vorwänden die Kandidatur bei Wahlen verweigert, sie müssen sich Tests über ihre Verfassungstreue unterziehen, die jeder Rechtfertigung entbehren, der Verfassungsschutz stümpert im Auftrag seiner politischen Herren die lächerlichen Pseudo-Gutachten zusammen, die die Grundlage für diese antidemokratischen Exzesse bilden – und nun spricht er auch noch auf offener Straße AfD-Mitglieder an, um sie zu seinen Spitzeln zu machen. Die Stasi feiert in diesen Tagen ihre endgültige Wiederauferstehung.


Mittwoch, 15. Juli 2026

Von Göring bis Klöckner: Deutschland, deine “überparteilichen“ Reichstagspräsidenten

von Dirk Schmitz

Klöckner bei ihrer Inthronisation als Weinkönigin (ihr Gesicht wurde mit KI an die heutige Visage angepasst, obwohl diese bösartige Präsidentin schon damals alt aussah), Göring 1934 als Reichstagspräsident: Deutschland hat ein systemübergreifendes Problem mit seinen Parlamentsleitern



Dass Julia Klöckner von Format und Charakter her nicht ansatzweise zum Amt der Bundestagspräsidentin taugt, aber umso mehr dafür beklatscht wird, angeblich doch einen so “guten Job“ zu machen, entspricht so ganz der Neigung zur Verherrlichung von Underperformance und Mittelmaß unserer Zeit. Erst letzte Woche bestätigte sie ihre Nichteignung wieder mit ihrer selbstherrlichen Machtanmaßung nach einer Rede des AfD-Abgeordneten Martin Sichert, als sie der größten Oppositionspartei in gouvernantenhaft-autoritärer Manier mit Entfernung aus dem Plenum drohte. Dass sie die Unsouveränität der Bad Kreuznacher Provinzpolitikerin nie abgelegt hat, zeigt sie aktuell auch mit ihrer persönlichen Strafanzeige gegen den Blogger Julian Adrat, der in einem emotionalen Tweet auf X Politiker, die das Hissen der Regenbogenflagge auf dem Reichstag zu verantworten haben, als “Verbrecher“ bezeichnete, da untrem dieser Flagge ”auch verurteilte Pädokriminelle marschieren“ – eine drastische, aber völlig legitime Meinungsäußerung.

Wer Klöckners Sitzungsleitung verfolgt, stellt eine zwar scheinheilig kaschierte, aber unübersehbare Einseitigkeit zuungunsten der AfD fest – bei Ordnungsrufen, maliziösen Bemerkungen und Messen mit zweierlei Maß, was Zwischenrufe und Störungen anbelangt. Ihr Mangel an eigentlich amtsgebotener Überparteilichkeit und Neutralität ist wahrlich atemberaubend; mit dieser Präsidentin schließt sich gewissermaßen der Kreis zu einem berüchtigten früheren Präsidenten im Berliner Reichstag – Hermann Göring. Aber es gab Unterschiede: Göring war handwerklich deutlich besser als Klöckner. Er galt als wirkungsvoller „unparteiischer“ Sitzungsleiter (obwohl er natürlich das Gegenteil war) mit natürlicher Autorität, Ausstrahlung und protokollarischer Ernsthaftigkeit. Seine Stärke lag weniger in parlamentarischer Fairness als in Präsenz, Schlagfertigkeit, Lautstärke und taktischer Beherrschung der Geschäftsordnung. Er verstand den Reichstag als politische Kampfbühne und nutzte das Präsidentenamt gezielt für die Interessen „unserer Demokratie“ nach damaligem Verständnis.

Bewusster Verfahrenstrick

Besonders deutlich wurde das am 12. September 1932: Reichskanzler Franz von Papen wollte die bereits unterzeichnete Auflösungsverfügung des Reichspräsidenten verkünden und hatte nach Artikel 33 der Weimarer Reichsverfassung grundsätzlich Anspruch darauf, jederzeit im Reichstag gehört zu werden. Göring ignorierte jedoch demonstrativ Papens Wortmeldung, eröffnete sofort die Abstimmung über den Misstrauensantrag und berief sich anschließend darauf, dass während einer laufenden Abstimmung keine Wortmeldungen mehr zulässig seien. Das Kabinett Papen erlitt daraufhin mit 513 gegen 42 Stimmen eine spektakuläre Niederlage.

Rechtlich blieb die Auflösung des Reichstags wirksam, politisch hatte Göring Papen aber öffentlich bloßgestellt. Historisch wird dies häufig als bewusster Verfahrenstrick beziehungsweise als missbräuchliche Anwendung der Geschäftsordnung bewertet – doch zeitgenössisch wirkte Göring auf viele Abgeordnete, nicht nur in der NSDAP, durchaus souverän und durchsetzungsstark. Er verfügte über eine kräftige Stimme, reagierte schnell auf Zwischenrufe und konnte turbulente Sitzungen beherrschen. Diese formalen Fähigkeiten darf man ihm wohl zugestehen. Allerdings fehlte ihm völlig das Amtsverständnis eines Parlamentspräsidenten, der die Rechte aller Fraktionen schützt. Im Unterschied etwa zu Paul Löbe verstand Göring sich nicht als überparteilicher Hüter des Parlaments, sondern als nationalsozialistischer Machtpolitiker im Präsidentenstuhl.

Zum bösen Witz mutiert

Nach dem 30. Januar 1933 verlor die Frage nach einer fairen Sitzungsführung ohnehin ihren Sinn; kommunistische Abgeordnete wurden verfolgt oder an der Teilnahme gehindert, die Mandate der SPD später beseitigt und der Reichstag zum Akklamationsorgan der Regierung gemacht. Göring leitete nun keine echten parlamentarischen Beratungen mehr, sondern inszenierte politische Kundgebungen. Bei der Reichstagssitzung nach den Morden vom 30. Juni 1934 stellte er beispielsweise nach Hitlers Rechtfertigungsrede selbst den Antrag, Hitler für die angebliche „Rettung des Vaterlandes“ zu danken; abgestimmt wurde per Akklamation. Das könnte in gar nicht allzu ferner Zukunft vielleicht auch unter Klöckner auch so kommen – denn dieses Parlament ist, auch ohne ein (nach wie vor herbeigefiebertes) AfD-Verbot, erneut zum bösen Witz mutiert.

Übrigens, was kaum bekannt ist: Hermann Göring war länger als die eigentliche NS-Herrschaft Reichstagspräsident – von 1932 bis zum Ende des Dritten Reiches.
Am 30. August 1932 erfolgte seine korrekte Wahl zum Reichstagspräsidenten; er erhielt die Stimmen von NSDAP und KPD gegen den Kandidaten des Zentrums. Der Reichstag wurde am 26. April 1942 letztmals einberufen, formell bestand er jedoch fort bis zum Ende des Deutschen Reiches am 8. Mai 1945. Erst dann endete auch Görings Amt.
Soviel Zeit für ein neues Tausendjähriges Reich wollen wir dem Klöcknerschen Weingeist gar nicht geben…


Dienstag, 14. Juli 2026

Spitzelstaat BRD: Geheimdienste sollen weitaus mehr Kompetenzen im Inland erhalten

von Olli Garch

Nicht nur bei Social-Media-Zensur: Öffentlichkeit unter Staatsaufsicht



Der deutsche Staat weitet die Bespitzelung seiner Bürger immer weiter aus. Neben immer neuen Zensurgesetzen und der Gängelung freier Medien, sollen nun auch noch Verfassungsschutz (BfV) und Bundesnachrichtendienst (BND) noch mehr Befugnisse erhalten. Der entsprechende Referentenentwurf, geschickt quasi durch die Hintertür im Getöse der angekündigten Fake-“Reformen“ kurz vor den Sommerferien vorgelegt, umfasst knapp 700 Seiten. Beide Geheimdienste sollen demnach nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern in bestimmten Bedrohungslagen auch aktiv eingreifen dürfen. Dies gelte etwa bei laufenden Cyberangriffen, oder wenn das BfV während einer Observation feststellt, dass die Zielperson eine andere Person angreift. In solchen Fällen ist es dann legitim, dass die observierenden oder sie absichernden BfV‑Bediensteten dem Opfer zu Hilfe eilen. Das sogenannte Trennungsgebot, wonach die Nachrichtendienste beobachten und informieren und die Polizei eingreift und ermittelt, soll grundsätzlich nicht angetastet werden. Außerdem soll der „Unabhängige Kontrollrat“, die Arbeit der Nachrichtendienste besser kontrollieren, etwa wenn es um die Wohnraumüberwachung geht.

Die Ausweitung der Befugnisse des ihm unterstehenden BfV ist offenbar ein besonderes Anliegen von Innenminister Alexander Dobrindt, der sich vehement dafür eingesetzt haben soll, dass das neue Bundesverfassungsschutzgesetz zusammen mit der vom Kanzleramt verantworteten Reform des BND-Gesetzes auf den Weg gebracht wird. Als Hauptvorwand muss wieder einmal die russische Bedrohung herhalten, aber auch die steigende Zahl politisch motivierter Straftaten. In Warheit geht es auch und gerade darum, den staatlichen Würgegriff um die Opposition noch enger zu ziehen. Dies erklärt auch, warum der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz, der auch der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsgremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste ist, darauf drängt, dass die Reform so schnell wie möglich umgesetzt wird. Die Altparteien wollen ihre schwindende Macht mit allen Mitteln erhalten.

Machtausweitung ohne irgendeine strukturelle Verbesserung

Die Trennung zwischen Inlands- und Auslandsgeheimdienst wird mehr und mehr aufgehoben. Dem BND, der eigentlich für die Auslandsspionage zuständig ist, soll es ermöglicht werden, Wohnungen in Deutschland zu überwachen, Endgeräte zu manipulieren und den Inhalt von Post- und Warensendungen, die der BND heimlich öffnen darf, zu „bearbeiten“. Bis zu 15 Prozent des Datenvolumens aus allen Telekommunikationsnetzen sollen in das Auswertungszentrum des BND in ausgeleitet und durchleuchtet werden. Deutschland wird damit zunehmend zum Operations- und Einsatzgebiet des eigentlich als Auslandsgeheimdienst konzipierten BND, der sich de facto bald wird alle beliebigen Informationen verschaffen dürfen, in Wohnungen eindringen und manipulieren dürfen, sofern er selbst die entsprechenden Maßnahmen für „erforderlich“ hält – und was darunter zu verstehen ist, definiert er praktischerweise auch gleich selbst mit. Eine verstärkte behördliche oder gerichtliche Kontrolle ist dagegen nicht vorgesehen. Offiziell soll der BND weiterhin nachträglich diejenigen, die er überwacht hat, informieren müssen, es gibt jedoch so viele Ausnahmen, dass es sich hier nur um eine Pro-forma-Vorschrift handelt. Die Betroffenen werden gar nicht nachweisen können, wer in ihre Wohnung eingedrungen ist. Bei Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis soll der Rechtsschutz vollständig ausgeschlossen bleiben.

Die „Reform“ der Geheimdienste ist nichts anderes als deren Machtsteigerung, ohne eine damit einhergehende Verbesserung der Kontrollen. Die umfassende Datenschutzkontrolle durch die Bundesdatenschutzbeauftragte soll sogar ganz abgeschafft werden. Stattdessen soll es eine „administrative Kontrolle“ durch den „Unabhängigen Kontrollrat“ geben. Dieser existiert seit fünf Jahren und ist bislang nur für die Kontrolle der Fernmeldeüberwachung im Bereich „Ausland/Ausland“ zuständig. Nun soll er zur alleinigen Kontrollinstanz für die Nachrichtendienste werden. Dies soll in einem eigenen Gesetz geregelt werden, das vorsieht, dass die Kontrolle durch ein „gerichtsähnliches Kontrollorgan“ und ein „administratives Kontrollorgan“ durchgeführt wird. Tatsächlich sind die Tagungen jedoch streng geheim und völlig intransparent. Bürger, die von Überwachungsmaßnahmen betroffen sind, haben keine Verfahrensrechte.

Vernichtung der Freiheit

Datenschutzverstöße der Nachrichtendienste sollen künftig auch nicht mehr durch die jährlichen Tätigkeitsberichte der Bundesdatenschutzbeauftragten an die Öffentlichkeit gelangen. Der Kontrollrat soll nur alle zwei Jahre einen „öffentlichen Bericht“ erstellen – wobei der erste für das Jahr 2030/31 (!) vorgesehen ist. Über mehrere Jahre lang bleibt das Treiben also völlig intransparent. Im Klartext zusammengefasst bedeutet dies, dass BfV und BND Stasi-ähnliche Befugnisse erhalten sollen ; sie können in Wohnungen eindringen, Post und Datenträger manipulieren, ohne dass es jemand mitbekommt, und selbst wenn doch, wird es so gut wie unmöglich sein, rechtlich dagegen vorzugehen – zumal die Betroffenen dann noch nicht wissen, wer in ihre Privatsphäre eingedrungen ist. Roland Tichy schreibt: “Künftig soll der Verfassungsschutz nicht nur in Ihren PC einbrechen dürfen, sondern dort bewußt Inhalte manipulieren und neue einfügen – um Ihnen dann Verbrechen‘ nachgewiesen zu haben. Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz wird aufgehoben zu Gunsten einer echten ‚Geheimpolizei‘, die Beweismittel beliebig manipuliert. Das neueste Vorhaben der Koalition. Wie nennt man das?” Denen, die der Staat ins Visier nimmt, können also theoretisch „Beweise“ untergeschoben werden, ohne dass sie sich dagegen wehren können. Es genügt, dass die Dienste – sprich: ihre allparteiengelenkten politischen Auftraggeber – dies für “erforderlich” halten – und schon ist ein weiteres Stück Freiheit vernichtet.

Die BRD wird täglich mehr zur DDR 2.0 – auf Betreiben eines wildgewordenen alparteiübergreifenden Machtkartells. Wenn die konkreten Detailpläne auch im Wesentlichen vom CSU-Innenminister und dem CDU-Kanzleramt stammen, so entsprechen sie doch ganz den Wünschen des gesamten Parteienkartells – vor allem der SPD, die meint, mit repressiver Oppositionsverfolgung ihren selbstverschuldeten Untergang noch irgendwie abwenden zu können.


Montag, 13. Juli 2026

Charakterliche Nichteignung: Weinerliche Brosius-Gersdorf bestätigt erneut, wie goldrichtig ihre Verhinderung als Verfassungsrichterin war

von Wilma Fricken

Dauerfrust statt Selbstkritik: Brosius-Gersdorf



Auch knapp ein Jahr, nachdem ihre Berufung ans Bundesverfassungsgericht gescheitert ist, sitzt der Stachel bei der SPD-Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf noch tief. Nach wie vor hat sie nicht verwunden, dass die Unions-Bundestagsfraktion den mit der SPD ausgekungelten Kuhhandel nicht anstandslos abgenickt und verhindert hat, dass die ultralinke Juristin in Karlsruhe ihr Unwesen treiben darf. Seither inszeniert Brosius-Gersdorf sich als Opfer finsterer, sprich: rechter Mächte, die sie durch eine angeblich “konzertierte Kampagne” zu Fall gebracht hätten. Unsouveräner und selbstentblößender könnte sie sich kaum noch verhalten: Mit unstillbarem Hunger nach medialer Aufmerksamkeit ist Brosius-Gersdorf seitdem – hochgradig verhaltensauffällig – bestrebt, schmutziger Wäsche zu waschen und die angeblichen Schuldigen für ihre Nichtwahl anzuprangern. Sie steigert sich mit zunehmendem Abstand zu ihrem im Interesse Deutschland zum Glück noch abgewendeten Beinahe-Karrieresprung immer tiefer hinein – und bestätigt damit alle Vorurteile hinsichtlich seelischer Imbalance, Emotionalität und fehlender Rationalität, die gegenüber Frauen in hohen Entscheidungsgremien, Ämtern und Führungspositionen je vorgebracht wurden.

Die Opfererzählung, böse alternative Medien (deren Macher ja gar keine Journalisten seien) hätten sie sabotiert, verbreitet sie unablässig und wird dessen nicht müde. So nun auch wieder im Interview mit dem SPD-nahen „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: Die “Kampagne” gegen sie, rezitierte sie ihre Mär aufs Neue, sei „von verschiedenen Seiten“ ausgegangen, und zwar „aus unterschiedlichen Gründen, die im Ergebnis zusammengewirkt und ineinandergegriffen haben“. Ein Teil der Akteure habe verhindern wollen, dass sie in den Zweiten Senat komme, der für Parteiverbotsverfahren zuständig ist, andere hätten „einen Keil in die Regierung“ treiben wollen. „SPD und Union sollten auseinandergetrieben werden, um eine neue Regierung zu etablieren“, raunt sie konspirationistisch. Teile der Union hätten echte Bedenken wegen des Schwangerschaftsabbruchs gehabt, „die allerdings teilweise auf einer recht dünnen Informationsbasis fußten“. Von den Abgeordneten erwartet sie, dass diese „sich sachlich informieren“ und nicht „nur aus neuen rechten Medien und sozialen Netzwerken“ ihre Informationen beziehen. „Bestimmte neue rechte Medien” hätten nur deshalb Kampagnenmacht, „weil manche Unionsabgeordnete sich fast ausschließlich dort informiert haben. Und das finde ich schade“, so Brosius-Gersdorf.

Faktenoffenlegung als “Kampagne“

Zunächst einmal war nicht die “Kampagnenmacht“ dieser angeblichen “rechten Medien“ ausschlaggebend für die gerade noch rechtzeitig angestoßene Debatte um ihre koalitionsintern längst ausgekungelte Kandidatur, sondern diese Medien waren als einzige Bereit, der Öffentlichkeit vorenthaltene Fakten zugänglich zu machen – indem sie die wahren, ungefilterten und objektiven Ansichten Brosius-Gersdorfs veröffentlichten. Unliebsame Wahrheiten als Desinformation zu verleumden, ist jedoch die Paradedisziplin des Linksstaats, in dessen Diensten sich diese Professor stellen wollte, was ihren Furor gegen “Nius“ & Co. erklärt. Dass sie mit ihren radikalen Ansichten zur Spätabtreibung im diametralen Gegensatz zur gesamten bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht und sie keinen Anspruch darauf hat, ohne kritische Prüfung durch die mediale Öffentlichkeit in eines der höchsten Ämter dieses Landes berufen zu werden, ist für Brosius-Gersdorf und die abgehobene Kaste, der sie angehört, natürlich eine Zumutung und einzige Unverschämtheit.

Dieselbe elitäre Arroganz hat Brosius-Gersdorf nun auch noch bemüßigt, ein selbstgerechtes Buch mit dem Titel „Wahl und Wahrheit“ zu schreiben, das am 1. September erscheint. Darin macht sie Vorschläge, „was man am Richterwahlverfahren ändern könnte“ und erklärt auch, warum sie hinsichtlich neuer Medienformate und Plattformen „Regulierungsbedarf“ sieht; im Klartext also wohl: Nur Wahlen, bei denen das Abstimmungsergebnis vorher schon sicher feststeht, und Berichterstattung, die den Mächtigen genehm ist, sind Garanten unserer Demokratie. Zwar könne die Vergangenheit, meint die Juristin, nicht mehr geändert werden; umso entschlossener aber will sie künftig verhindern, dass die Öffentlichkeit allzu umfassend darüber informiert wird, wer da ans höchste Gericht des Landes berufen wird: „Das darf sich aber nicht wiederholen!“

Der Staat als persönliche Verfügungsmasse

Richterwahlen sollten in Zukunft also gefälligst wieder in aller Heimlichkeit geschehen – und Medien, die die Kandidaten genauer unter die Lupe nehmen, sollen “reguliert” werden. Der lupenreine Superdemokrat Daniel Günther hatte mit demselben, rundum DDR-kompatiblen Verständnis von “Meinungsfreiheit“ bei seinem schamlosen Lanz-Auftritt vom Januar im ZDF Repressionen gegen “Nius“ und andere freie Medien gefordert – eben wegen deren Aufklärungsarbeit in Sachen Brosius-Gersdorf. Was solche furchterregenden wahren Feinde der freiheitlichen Grundordnung verlangen – und “Bro-Ger“ nun sogar noch in Buchform postuliert – ist letztlich dies: Abgeordnete und am besten alle Entscheidungsträger sollen sich möglichst nur noch bei ARD, ZDF, „Spiegel“, „Zeit“ und der Selektion einiger weiterer linker Mainstream-Medien informieren, die die Alt-Parteien als “seriös” billigen – während alle anderen ja eigentlich keine Journalisten sind und deshalb nach Belieben gegängelt oder am besten ganz vernichtet werden.

Ach ja: Über die – mehr als plausiblen – Plagiatsvorwürfe zu ihrer Doktorarbeit verliert Brosius-Gersdorf natürlich kein Wort, so wie sie generell keinen einzigen Fehler bei sich sieht. Sie betrachtet den Sitz am Bundesverfassungsgericht als ihr Recht, um das sie auf perfide Weise gebracht wurde, und präsentiert sich als Märtyrerin, die völlig unverschuldet zwischen die Mühlsteine politisch-medialer Machenschaften geraten ist. Mit ihrer Larmoyanz liefert sie nicht nur ein Zeugnis ihres schwachen Charakters, dem es ganz offensichtlich an Stil- und Selbstkritik mangekt, sondern auch ein Sittengemälde der Kräfte, die sich diesen Staat zur Beute gemacht haben und ihn als ihre persönliche Verfügungsmasse ansehen. Jedes Bewusstsein für demokratische Entscheidungsweisen und Verantwortung gegenüber den Bürgern ist hier gründlich verlorengegangen. Das gesamte Verhalten von Brosius-Gersdorf vor und während dieser Affäre bestätigt nur, wie wichtig es war, dass diese Frau nicht in eine derart einflussreiche Position gelangt ist.


Montag, 22. Juni 2026

Nach dem Parteitag von Potsdam: Wenn es Partei gibt, die verboten werden muss, dann die Linke!

von Olli Garch

36 Jahre nach dem DDR-Ende ist das Gespenst des Sozialismus in Deutschland wieder salonfähig – auch dank der CDU: Neue Linken-Chefs Pantisano, Schwerdtner



Der Parteitag der Linken am Wochenende in Potsdam hat endgültig bestätigt, dass es sich hier um die mit Abstand radikalste Partei Deutschlands handelt, die alten Stalinismus mit wokem Eifer zu einer neuen Emanation totalitärer staatlicher Menschenverachtung zusammenrührt. Im Großen wie im Kleinen offenbart sich das durch und durch antidemokratische Selbstverständnis dieser Partei, ihre Neigung zur Spaltung und Beschwörung von vernichtungswürdigen Feindbildern und ihr durch und durch krankes Verhältnis zu Land und Nation. Für letzteres mag eine bezeichnende Anekdote stehen: So wurde zwar am Samstagabend das Spiel der deutschen Mannschaft gegen die Elfenbeinküste gezeigt, hielt es aber für unbedingt nötig, eigens einen Flyer dafür zu erstellen, der klarstellte: „Keine Fahnen, kein Nationalismus, kein Stress!“. Doch allein schon die Entscheidung, das Spiel zu zeigen, hatte bereits bei etlichen Delegierten Empörung ausgelöst: Falls jemand, so wurde mitgeteilt, tatsächlich mit Deutschland-Trikot auf dem Parteitag unterwegs sein sollte, würde man ihm zunächst freundlich anbieten, „Gespräche zu führen“. Deren Verlauf kann man sich unschwer vorstellen. Ein Mitglied der Linksjugend wurde gegenüber „Focus“ noch deutlicher: Auf eine Frage nach dem Spiel entgegnete er: „Deutschland verrecke!“ Ein Delegierter wollte sogar einen Dringlichkeitsantrag diskutieren lassen, der Public Viewing von WM-Spielen “kritisch einordnen” sollte – und zwar mit der Begründung: „Ich hasse die FIFA und Infantino ist ein Faschist“.

Das Faschismus-Tourette dieser irren Sozialistensekte hat inzwischen also so krankhafte Ausmaße erreicht, dass nicht nur jeder Anhänger einer nichtlinken Partei (worunter bizarrerweise für die Linken auch die linksgrün umgepolte CDU fällt), sondern selbst die FIFA mit ihren Boss Gianni Infantino mittlerweile “Faschist” ist. Zumindest innerhalb der eigenen Genossenblasen zeigt diese überstrapazierte Stanze anscheinend tatsächlich noch Wirkung. Ein anderer Delegierter sagte, er würde sich das Spiel schon gerne ansehen und natürlich bei deutschen Toren jubeln, würde aus Angst vor „dummen Kommentaren“ aber lieber darauf verzichten. Die altbewährten Methoden der Stigmatisierung und Einschüchterung funktionieren bei den SED-Nachfolgern also nach wie vor – was schon alles sagt, was man über diese Partei wissen muss.

Ein bolschewistischer Fanatiker an der Spitze

Der zehnte Linken-Parteitag war jedenfalls eine Manifestation des Hasses, wie man sie lange nicht mehr gesehen hat. Vor allem weibliche Delegierte schienen kurz davor zu stehen, auf offener Bühne den Verstand zu verlieren. Fraktionschefin Heidi Reichinnek brüllte ekstatisch ins Mikro: „Die AfD und ihre Politik sind der Feind, aber sie sind es nicht alleine. Die AfD ist das zwangsläufige Produkt von einem System, das inhärent faschistisch ist, ein System, was in der Krise ist. Es ist nicht unsere Aufgabe, dieses System zu erhalten oder zu schützen. Es ist unsere Aufgabe für ein besseres und ein gerechteres System zu kämpfen und das möchte ich mit euch gemeinsam tun“. Mersedeh Ghazaei, Kandidatin für den Parteivorstand, trat mit einer bizarren Rote-Herzen-Sonnenbrille ans Rednerpult und klagte: „Die größten Verbrecher sitzen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und kriminalisieren uns dafür, dass wir Widerstand gegen Genozid, Wehrdienst und den Abbau des Sozialstaates leisten“. Auch diese Aussage ist ein Dokument des Wahnsinns, der in dieser Partei herrscht – denn solche irrlichternden Gestalten sind nicht einmal mehr in der Lage zu erkennen, dass sie in Wahrheit in ihrer kaputten Denke – von Enteignungsphantasien bis noch vollständigem Bevölkerungsaustausch – keinen treueren Verbündeten haben als diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Wie befürchtet, wurde mit der im Amt bestätigten Ines Schwerdtner und Luigi Pantisano eine veränderte Führungsspitze gewählt. Schwerdtner wurde mit 85,7 Prozent im Amt bestätigt, Pantisano, der dem aus gesundheitlichen Gründen aus dem Amt scheidenden Jan van Aken nachfolgt, musste sich allerdings mit erbärmlichen 53,3 Prozent der Stimmen begnügen, was dokumentiert, wie sehr dieser Linksextremist offenbar sogar beim eigenen Haufen in weiten Teilen Ablehnung hervorruft. Dass Pantisano nicht nur ein bolschewistischer Fanatiker, sondern auch ein geschichtsvergessener Phrasendrescher ist, hatte vor seiner Wahl bereits an Ort und Stelle gezeigt, als er gegenüber „Bild“ am Freitag verkündete : „Letztlich gibt es gerade gar keinen Unterschied zwischen der CDU, die faschistische Politik macht, der AfD oder den Faschisten selbst.“ Das Weltbild, nur noch Linke und Faschisten zu sehen, hat also offiziell in die Parteiführung Eingang gefunden. Als Motiv, Parteichef zu werden, phraste Pantisano folgendes ab: „Dieses Gefühl, diese Wut bringe ich mit ein, um jemandem wie Friedrich Merz Angst davor zu machen, dass wir diejenigen sind, die die Arbeiterinnen organisieren, die auf die Straße gehen gegen seine Politik.“

Pantisanos athologische Faschismus-Fixierung

Außer “Wut” hat er allerdings nichts, aber auch gar nichts zu bieten: Die Arbeiter -von denen die allermeisten gerne Fußballs sehen, ihre Nationalmannschaft anfeuern und überhaupt nichts gegen die eigene Landesfahne haben-, sind schon lange zum größten Teil zur AfD übergegangen und werden sich ganz bestimmt nicht von solchen Verblendeten “organisieren” lassen – denn gerade die abgehobenen Schwätzer und Funktionäre wie Pantisano sind eine der Hauptursachen ihrer Wut. Ein Kumpel, empört sich Pantisano, habe ihm erzählt: „Salzgitter ist eine migrantische Arbeiterstadt und aktuell gewinnt hier immer nur die AfD“. Warum das so ist, scheint er sich allerdings gar nicht erst zu fragen; die in seiner Bewerbungsrede bekundete Absicht, „die arbeitende Klasse für die Linke“ zurückzugewinnen, kann er sich bei seiner Ignoranz und Arroganz gleich wieder abschminken – wovon sich, wie gesagt, fast die Hälfte der Delegierten offenbar ebenfalls überzeugt zeigt, die gegen ihn stimmten.

Seine pathologische Faschismus-Fixierung und den lupenrein antidemokratischen, zwanghaften Hass auf politisch Andersdenkende ließ Pantisano auch in folgenden Sätzen durchblicken: „Die AfD, diese Faschisten, die immer mehr werden, müssen Angst haben vor einer Linken, die den Widerstand organisiert auf der Straße, in den Betrieben und in den Parlamenten“. Mit absurdem Bezug auf seine italienische Herkunft schwafelte er pathetisch: „Vielen Dank, dass Ihr diejenigen seid, die uns schützt und auf die ich mich verlassen kann, sollte die AfD jemals an die Macht geraten, weil wer abgeholt wird, bin ich, sind unsere Migras … und viele, viele andere, die leiden werden unter der AfD“ – wobei sich auch hier wieder die Frage stellt, ob diese absurden Lügenerzählungen über die AfD (die keine integrierten und legalen Migranten abschieben will und schon gar keine EU-Bürger und Italiener!) aus Unwissenheit und Verblödung resultieren – oder ob er diese propagandistischen Falschbehauptungen vorsätzlich verbreiten. Wobei er damit ihm Publikum offene Türen einrennt, da die meisten Linken in ihrem Wahn rationalen Argumenten und inhaltlichen Fakten gerade zur Migrationspolitik ohnehin nicht mehr zugänglich sind.

Systematische Verlogenheit

Pantisano ist der Bruder des nicht minder fanatischen Alfonso Pantisano, seines Zeichens „Queer-Beauftragter des Landes Berlin”, der es unter anderem zu seinen Aufgaben zählt, den strukturellen Schwulenhass im Islam rabulistisch zu relativieren, und regelmäßig gegen bürgerliche Normalität und Heteros abhetzt. Beide gerieren sich als eine Art informelle Erben der Roten Brigaden bilden ein duo infernale, das den italienischen Sozialismus in der deutschen Diaspora wahrlich würdig vertritt. Als selbst der ehemalige SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert 2024 die Aussage wagte, dass die ihm als Homosexuellen begegnende Homophobie oft von „muslimisch gelesenen Männern“ ausgehe, präsentierte Alfonso Pantisano sich auf Instagram mit einer Kufiya, dem traditionellen arabischen Kopftuch, um damit zu „beweisen“, dass auch er, als „schwuler Italiener“, „muslimisch gelesen“ aussehen könne. Kühnert warf er vor, „rassistische Erzählungen“ zu verbreiten, und schwurbelte, die “Wurzel unserer erlebten Queerfeindlichkeit“ seien tatsächlich „patriarchale Strukturen und all ihre fehlgeleiteten Männlichkeitsbilder“, aber nicht der Islam, der damit die abenteuerlichen Realitätsverdrängung der Linken unterstrich.

Nun ist sein kleiner Bruder also auch noch Co-Vorsitzender der Bundespartei jener Linken, die alarmierenderweise sogar keine schlechten Chancen haben, die kommenden Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus zu gewinnen – womit Alfonso Partisanos Versorgungsposten als Fürsprecher durchgeknallter linker Identitätspolitik gesichert wäre. Was diese Linke, die Nachfolger der Mauerschützenpartei, heute in Wahrheit ausmacht, sind fast nur noch Hass und der Hetze – jene Attribute, die sie immer bei allen anderen verorten wollen. Die Partei versinkt im Hass auf „Reiche“, auf Deutschland, auf alle Nicht-Linken, auf den Staat Israel und Juden allgemein – und neuerdings auch noch die die CDU, deren moralisch verwahrlostes Führungspersonal sich mit zunehmendem Abbröckeln der Brandmauer immer ungenierter ausgerechnet diesen Linken als möglicher Koalitionspartner anwanzt, was sie aber nicht davor bewahrt, ebenfalls jenen „Faschisten“ zugerechnet zu werken, die Linke – wie einst das DDR-Regime – immer und überall am Werk sieht, wenn ihr eigenes Weltbild und ihre systematische Verlogenheit in Bedrängnis geraten.

Die CDU verzichtet auf kategorische Distanzierung

Wie tief die Union unter Friedrich Merz gesunken ist, zeigt sich in ihrer Reaktion auf die Faschismusvorwürfe durch die potentiellen “Unsere-Demokratie“-Retter der Linkspartei: Die CDU beantwortete diese mit den üblichen hilflosen Stellungsnahmen, statt diese ungeheuerliche Verleumdung mit einer – in diesem Fall dann berechtigten! – Unvereinbarkeitsfeststellung wie im Fall der AfD zu kontern und die Verfassungsmäßigkeit dieser roten Truppe zu hinterfragen. So erklärte der rückgratlose Jung-Apparatschik und Staatssekretär Philipp Amthor zwar: „Die Linke ist intellektuell in freiem Fall. Bei so viel gequirltem Blödsinn würde sich Rosa Luxemburg im Grabe umdrehen. Für mich ist klar: Wer dumm denkt, macht auch dumme Politik. Dass die Linke den Faschismus-Begriff entkernt, hilft am Ende nur den echten Faschisten“ – doch damit bestätigte er genau eben jene Narrative, die auch die irrwitzige Agitation der Linken ventiliert – dass die “echten Faschisten“ bei der AfD säßen, die inzwischen von einem Drittel der Deutschen gewählt würde. Dass die von der CDU antichambrierten Linken sich als einzige realfaschistischer Methoden bedienen, ließ Amthor unerwähnt; lieber streute er eine indirekte Respektsbekundung für die fanatische Kommunistin Rosa Luxemburg in seine wachsweiche Kritik ein.

Auch der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther vermied es, mit der Linken wegen ihrer bodenlosen Entgleisungen auf Konfrontation zu gehen, sondern sprang über das hingehaltene Stöckchen, um indirekt auf die eigentlich bestehenden Gemeinsamkeiten im Kampf gegen die AfD hinzuweisen: Wer die CDU mit Faschisten und der AfD gleichsetze, habe sich für jeden ernsthaften demokratischen Austausch disqualifiziert; das Problem ist für Günther die Person Pantisano, aber nicht die Partei insgesamt: Dieser könne „kein Ansprechpartner“ sein und solle „sich schnellstmöglich aus der Politik verabschieden“. Selbiges gilt allerdings auch Günther selbst, dessen ständige Nazi-Hetze gegen die AfD nicht weniger geschichtsblind ist.

Geistig-moralischer Tiefpunkt

Während sich die CDU feige und rückgratlos als Faschisten beschimpfen lässt, ohne die Möglichkeit einer Koalition mit dieser linksradikalen Spinnertruppe kategorisch auszuschließen, kam die schärfste Kritik an Pantisano und seinen Gesinnungsgenossen ausgerechnet vom Ex-Grünen und Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, der den bodenlosen Faschismusvorwurf angemessen einordnete: „Wer so argumentiert, verwischt die Grenze zwischen einer demokratischen Partei und den tatsächlichen Feinden unserer freiheitlichen Ordnung“ – zwar offenkundig auch wieder eine Spitze gegen die AfD, doch Palmer selbst wurde von Pantisano in der Vergangenheit selbst schon als „Helfer der Faschisten“ bezeichnet, und er strebt kein Bündnis mit der Linken an. Er und seine Partei sollten besser “vor der eigenen Türe kehren“, empfahl Palmer. Solche Klarheit darf von der Brandmauer-Union offenbar gar nicht mehr ausgesprochen werden, da sich die CDU hat durch Merz‘ beispiellose strategische Borniertheit selbst in die Situation gebracht hat, über kurz oder lang auch noch die Linke in ihre Anti-AfD-Front aufnehmen zu müssen, weil sie nur so eine Mehrheit gegen die AfD zustande bekommt – und auch das nur noch so lange, bis die Bürger verstanden haben, dass nur noch eine absolute AfD-Mehrheit die notwendige Politikwende umsetzen kann.

Dieses Wochenende von Potsdam – das ungleich skandalöser und verräterischer war als alles, was man dem angeblichen dortigen “Geheimtreffen“ vor zwei Jahren andichten wollte – hat die letzten Zweifel ausgeräumt: Wenn es eine Partei gibt, gegen die der Bundestag endlich einen Verbotsantrag beschließen müsste, dann ist es die Linke. Sie beweist immer und immer wieder, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen will, hetzt in übelster Weise gegen Andersdenkende; hasst Deutschland, will „Reiche“ am liebsten komplett ereignen (wenn nicht gleich erschießen), glorifiziert sozialistische Massenmörder und macht keinen Hehl daraus, mit welchen Methoden sie regieren würde, wenn sie an die Macht käme. Und die CDU ist inzwischen an einem solchen geistig-moralischen Tiefpunkt angelangt, dass sie eine Zusammenarbeit mit diesem extremistischen Sauhaufen nicht ausschließen will. Konrad Adenauer und Helmut Kohl rotieren doppelt so schnell im Grab.


Montag, 1. Juni 2026

Wegners autoritäre Offenbarung: Die ungeliebte Demokratie

von Thomas Hartung

Autoritär und am liebsten ohne störende Proteste rumfuhrwerken – davon träumt Berlins Regierender CDU-Bürgermeister Kai Wegner



„Es muss einfacher werden, Demonstrationen zu untersagen.“ Dieser Satz von Berlins (de facto Nicht-)Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” wirkt zunächst wie eine gewöhnliche sicherheitspolitische Forderung im Berliner Wahlkampf. Tatsächlich offenbart er jedoch etwas Grundsätzlicheres über das politische Selbstverständnis der deutschen Union. Denn historisch betrachtet war Demokratie für die CDU nie primär ein Projekt leidenschaftlicher Freiheitsbejahung. Sie war vielmehr eine Realität, die sie nach 1945 akzeptieren musste – nicht unbedingt eine, die sie ursprünglich angestrebt hatte.

Natürlich ist die Bundesrepublik kein autoritärer Staat. Aber die gegenwärtige politische Kultur zeigt zunehmend, wie brüchig die freiheitlichen Instinkte der etablierten Parteien geworden sind. Gerade die CDU präsentiert sich zwar rhetorisch als „Partei der Mitte“, denkt jedoch in Krisensituationen erstaunlich schnell ordnungspolitisch statt liberal. Demonstrationen erscheinen dann nicht mehr als Wesenskern demokratischer Öffentlichkeit, sondern als Sicherheitsproblem. Opposition wird nicht als notwendiger Ausdruck politischer Freiheit betrachtet, sondern als Störfaktor administrativer Steuerung.

Demonstration als Risiko

Kai Wegners Forderung passt genau in dieses Muster: Nicht die Ursachen gesellschaftlicher Polarisierung sollen bekämpft werden, sondern ihre Sichtbarkeit. Die Demonstration wird nicht mehr als Grundrecht verstanden, sondern als Risiko, das präventiv begrenzt werden soll. Gerade darin zeigt sich ein bemerkenswerter Wandel der Bundesrepublik. Das Demonstrationsrecht entstand historisch nicht, damit Regierungen genehme Kundgebungen verwalten können. Es entstand als Schutzrecht gegen staatliche Macht. Die Versammlungsfreiheit richtet sich ihrem Ursprung nach gerade gegen die Obrigkeit – nicht zu ihrer komfortablen Entlastung.

Doch die politische Klasse Deutschlands hat sich längst daran gewöhnt, Demokratie primär als verwaltbaren Stabilitätszustand zu begreifen. Freiheit gilt nur noch solange als positiv, wie sie kontrollierbar bleibt. Sobald Protest unberechenbar, laut oder systemkritisch wird, wächst sofort der Ruf nach Regulierung. Besonders paradox wird dies bei der CDU. Denn dieselbe Partei inszeniert sich gern als Verteidigerin des Grundgesetzes gegen autoritäre Versuchungen. Gleichzeitig reagiert sie auf gesellschaftliche Spannungen immer häufiger mit Einschränkungsphantasien: mehr Überwachung, schärfere Polizeigesetze, stärkere Eingriffsbefugnisse, einfachere Demonstrationsverbote. Die Logik dahinter lautet stets gleich: Der Staat müsse „handlungsfähig“ bleiben.

Konflikttoleranz statt Konfliktfreiheit

Doch genau dieser Begriff markiert den Kern des Problems moderner Demokratien. Denn eine Demokratie beweist ihre Stärke gerade dadurch, dass sie offene Konflikte aushält. Nicht die konfliktfreie Gesellschaft ist demokratisch, sondern die konflikttolerante.

Historisch betrachtet besitzt Deutschland allerdings ein tiefes Misstrauen gegenüber unkontrollierter Öffentlichkeit. Das Kaiserreich war obrigkeitsstaatlich geprägt. Die Weimarer Republik litt unter autoritären Sehnsüchten weiter Teile der Eliten. Und auch die frühe Bundesrepublik blieb lange eine eher paternalistische Ordnung: stabilitätsorientiert, staatsnah, konfliktscheu.

Die CDU entstand aus genau diesem Milieu. Ihr Selbstverständnis war nie revolutionär-demokratisch wie etwa in angelsächsischen Freiheitsbewegungen. Die Union verstand Demokratie primär als geordnete Konsensverwaltung unter moralischer Führung verantwortlicher Eliten. Deshalb besitzt die Partei bis heute ein ambivalentes Verhältnis zur Straße. Bürgerprotest gilt nur dann als legitim, wenn er sich innerhalb des eigenen moralischen Koordinatensystems bewegt. Demonstrationen „gegen Rechts“ erscheinen als demokratische Zivilgesellschaft, Demonstrationen gegen Regierungspolitik dagegen oft als potenzielle Gefahr.

Von der liberalen zur pädagogischen Demokratie

Gerade Berlin liefert dafür inzwischen ein Lehrstück. Als Hunderttausende gegen Corona-Maßnahmen protestierten, diskutierte das politische Establishment nicht über die Ursachen gesellschaftlicher Entfremdung, sondern über härtere Auflagen, Verbote und Polizeibefugnisse. Dieselbe politische Klasse, die heute permanent „Vielfalt“ beschwört, reagiert auf echte politische Abweichung erstaunlich nervös. Dabei zeigt sich ein tieferer Widerspruch der Gegenwart: Der moderne Staat liebt Partizipation nur noch in ritualisierter Form. Demokratie soll sichtbar sein, aber kalkulierbar bleiben. Protest darf stattfinden – solange er symbolisch integrierbar bleibt. Sobald Bürger jedoch tatsächlich fundamentale Kritik formulieren, kippt die Sprache schnell: Dann ist von „Delegitimierung“, „Radikalisierung“ oder „Gefahr für die öffentliche Ordnung“ die Rede.

Genau hierin liegt die eigentliche Bedeutung von Wegners Aussage. Sie ist weniger ein Ausrutscher als Ausdruck eines politischen Klimas. Die Bundesrepublik entwickelt sich schleichend von einer liberalen Demokratie zu einer pädagogischen Demokratie. Der Staat versteht sich nicht mehr bloß als Garant von Freiheit, sondern zunehmend als moralischer Kurator gesellschaftlich akzeptabler Meinungen.
CDU als technokratische Verwaltungspartei

Das Demonstrationsrecht wird dadurch faktisch konditional: Nicht jede öffentliche Mobilisierung erscheint noch gleich schützenswert. Dabei wäre gerade konservatives Denken historisch eigentlich verpflichtet, Freiheitsrechte gegen staatliche Übergriffigkeit zu verteidigen. Der klassische Konservative misstraute immer auch der Machtkonzentration des Staates. Die heutige CDU dagegen wirkt oft wie eine technokratische Verwaltungspartei ohne tiefes Freiheitsbewusstsein.

Vielleicht erklärt genau das die zunehmende Nervosität in der Union gegenüber gesellschaftlicher Opposition. Wer Politik primär als Management versteht, empfindet offene Protestbewegungen zwangsläufig als Störung des Betriebsablaufs. Doch Demokratie ist kein Betriebsablauf. Sie ist geordneter Konflikt. Und genau deshalb sollten wir sehr, sehr hellhörig werden, wenn führende Politiker beginnen, Demonstrationen nicht mehr als Ausdruck politischer Freiheit, sondern vor allem als Problem der Gefahrenabwehr zu betrachten.