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Donnerstag, 7. Mai 2026

Staatsanwaltschaft gewährt Hakenkreuzen Absolution: Freisprüche für Erziehungsmedien, Verurteilungen für Andere

von Albrecht Künstle

Mutter Natur macht sich ebenfalls strafbar…



In der “Badischen Zeitung” vom 27. Januar 2026 wurde der Fall eines Schülers beschrieben, der unvermittelt vor der Abschlussprüfung einer Berufsschule laut „Heil Hitler!“ gerufen hatte, die Grußformel der NSDAP, die es gottlob lange nicht mehr gibt. Wen er damit grüßen wollte? Er muss wohl volljährig gewesen sein, wenn der Fall in einer Berufsschule stattfand. Ein solches Verhalten unterliegt dem Paragraphen 86a Strafgesetzbuch, „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Die Staatsanwaltschaft Freiburg erkannte darin gleichwohl keine Straftat: Den Hitler-Gruß hätten ja nur 22 Schüler gehört, was nicht als „öffentlich“ gelte – und eine öffentliche Verbreitung wäre laut Strafgesetzbuch nämlich die Voraussetzung für eine Strafbarkeit. Aber: Genau neben diesem vierspaltigen Artikel wird von der Zeitung „erklärt“, dass der nationalsozialistische Ausspruch zusammen mit dem schräg nach oben erhobenen rechten Arm – dem Hitlergruß – erfolgt sei. Unter der an Kinder gerichteten Erklärung wird dann aber kein solches Bild mit erhobenem Arm gezeigt, sondern der leibhaftige Hitler mit der üblichen Hakenkreuzbinde am Arm. Aufschlussreich hierbei: Das gedruckte Hakenkreuz war nicht durchgestrichen oder unkenntlich gemacht. Ausführlicher beschrieben und „eingeordnet“ hatte ich den Fall hier.

Weil in der Kinderspalte kein Bild zur Erklärung des Hitlergrußes verwendet wurde, sondern das Konterfei des nicht grüßenden Hitler, wohl aber mit der Hakenkreuzbinde, erstattete ich Strafanzeige. Denn zumindest eine Regionalzeitung mit einer Auflage von über 100.000 dürfte wohl die Definition „öffentlich“ erfüllen – zumal das Zeigen des Hakenkreuzes zur Erklärung des Hitlergrußes absolut nicht notwendig war. Doch die Staatsanwaltschaft Freiburg erteilte der Zeitung mit Schreiben vom 27. April an mich Absolution: Sie verwies auf den Narrenfreiheitsparagraphen 86a, Absätze 3 und 4 des Strafgesetzbuches , demzufolge „Qualitätsmedien“ offenbar tun dürfen, was Normalsterblichen verboten ist: Hakenkreuze inflationär zu verwenden. Wenn Andere das auch nur im Einzelfall tun, riskieren sie, von denselben Staatsanwaltschaften angeklagt zu werden und die hörigen Gerichte verhängen tausende Euro Strafe – auch in meinem Bekanntenkreis.

Hakenkreuzgeile Lokalzeitungen bleiben unbehelligt

Nur drei Tage nach der obigen Veröffentlichung erschien in derselben Zeitung dankenswerterweise ein Artikel über das Leben des jüdischen Arztes Erich Alphons Oppenheim, der in seinem Heimatort Steinen beliebt war, aber schon 1936 Deutschland verlassen musste – gegen die Entrichtung von 14.000 Reichsmark “Reichsfluchtsteuer”, für die er sein Haus verkaufen musste. Eine wirklich gut recherchierte Reportage – doch der Artikel war unnötigerweise hakenkreuzgeil mit einem Bild des Steinener Rathauses geschmückt, auf dem nicht weniger als zehn Hakenkreuzfahnen zu erkennen waren – obwohl das Rathaus mit keinem Wort erwähnt wurde. Auch hiergegen erstattete ich Strafanzeige, auf die ich bislang noch keine Rückmeldung erhielt. Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft auch in diesem Fall ihre schützende Hand über die Erziehungsmedien halten, während die andere Hand in vergleichbaren Fällen von alternativen Medien und Privatpersonen mit dem Daumen nach unten zeigt.

Diese zunehmend leidige selektive Praxis der deutschen Gesinnungsjustiz, bei der Strafbarkeit von Hakenkreuz-Abbildungen mit zweierlei Maß zu messen, veranlasste zumindest eine ausländische Botschaft zur Feststellung, dass die Attribute Demokratie, Gleichheit und Freiheit in Deutschland immer mehr zum Teufel gehen. Politiker in den USA schauen dem Treiben aufmerksam zu und fragen sich, welche Werte amerikanische Soldaten in Deutschland angesichts einer zunehmenden Gesinnungsjustiz eigentlich noch verteidigen sollen. Ich werde wohl einen Vertreter der amerikanischen Botschaft zum Berufungsprozess einladen, wenn meine Verurteilung wegen angeblicher „Volksverhetzung“ verhandelt wird.

Unbestimmte Rechtsbegriffe

Wirklich „unserer Demokratie“ wegen – und zur allgemeinen Entlastung der Justiz – wäre es an der Zeit, das Strafgesetzbuch zu entrümpeln. Denn das Grundgesetz garantiert im Artikel 5, Satz 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Diese Grundrechte werden in der praktischen Anwendung teilweise ins Gegenteil verkehrt. Deshalb wäre es überfällig, diese – immer wieder geänderten und arbiträr angewandten – Paragraphen abzuschaffen:
  • § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen)
  • § 130 StGB (Volksverhetzung)
  • § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung)
Der Grund: Diese werden in der “Recht”(?)-Sprechung längst ambivalent, willkürlich und damit grundrechtswidrig angewandt, je nach politischer Präferenz. Diese Strafbestimmungen mit unbestimmten Rechtsbegriffen beschäftigen unzählige Staatsanwälte, Strafrechtler und Gerichte – als ob diese nicht anderes zu tun hätten. Sie scheinen mittlerweile etwas ganz ähnliches zu sein wie Trumps Zollpolitik: Eine zusätzliche Einnahmequelle, die auf Bestrafung Abtrünniger basiert. Was für die USA Zölle sind, sind für die Bundesrepublik eingenommene Strafgelder unbotmäßiger Bürger. Wenn letztere nicht gezahlt werden, sind Freiheitsstrafen fällig – die dann aber den Staat und Steuerzahler mehr Geld kosten, als er bei Bezahlung der Strafen einnehmen würde. Alles reichlich absurd.


Mittwoch, 6. Mai 2026

„Schreib dein Buch“: Verhinderte Verfassungsrichterin Brosius-Gersdorf pflegt ihr gekränktes Ego

von Theo-Paul Löwengrub

Auch ohne Bundesverfassungsgerichts-Berufung eine „furchtbare Juristin” in diesem Land: Frauke Brosius-Gersdorf bei “Lanz” 



Auch fast ein Jahr nach ihrer gescheiterten Berufung an das Bundesverfassungsgericht sitzt der Stachel bei SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf noch tief. Seither inszeniert sie sich unaufhörlich als Opfer einer rechten, frauenfeindlichen Kampagne. Sie kommt nicht darüber hinweg, dass der Sitz im höchsten Gericht des Landes, den sie als ihr zustehend ansah, verweigert wurde. Und was macht man da, wenn man zu Selbstkritik nicht fähig und ohne jedes Verständnis für die Argumente der Ablehnung ist? Man opfert medienwirksam herum. So will Brosius-Gersdorf nun als weitere Therapiemaßnahme für ihr zutiefst gekränktes Ego wird sie am 1. September auch noch ein Buch veröffentlichen, das den Titel „Wahl und Wahrheit“ trägt und vom Droemer-Knaur-Verlag mit den vielsagenden Worten: „Die 2025 spektakulär gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht machte deutlich, wie schnell die unabhängige Justiz auch hierzulande zur Zielscheibe populistischer Agitation werden kann“ beworben wird.

Diese paranoide Falschdarstellung verbreitet Brosius-Gersdorf also weiter. Tatsächlich ist ihre Berufung zur Verfassungsrichterin an ihren linksextremen und schauderhaften Ansichten zur Abtreibung gescheitert, die im völligen Widerspruch zur jahrzehntelangen Rechtsprechung des Gerichtes stehen, dem sie angehören will. Kritische Medien haben diese frei zugänglichen Äußerungen lediglich thematisiert, was ihre Aufgabe war. Daraufhin entstand öffentlicher Druck, der die Unionsfraktion im Bundestag schließlich dazu veranlasste, ihre Wahl nicht, wie mit der SPD ausgekungelt, einfach abzunicken. Dies war das – wenn auch unfreiwillig erzwungen – einzig Richtige, was die Union in einem Jahr schwarz-roter Regierung zustande gebracht hat – und das einzige Mal, dass sie sich gegen die SPD durchgesetzt hat. Von einer “rechten Kampagne” kann überhaupt keine Rede sein, auch wenn mittlerweile jede Gegenmeinung, Opposition und Regierungskritik als solche denunziert wird.
Selbstmitleid einer überspannten Egozentrikerin

Trotzdem jammert Brosius-Gersdorf unbeirrt und selbstapologetisch: „Mir ist es wichtig, die Politisierung der Richterwahl, die im Sommer 2025 stattfand, noch einmal aufzuarbeiten und zu zeigen, welche Kampagnen wie gewirkt haben“. Sie versteigt sich gar zu hochtrabenden Einordnungen: „Das Ganze ist ein Stück Zeitgeschichte. Eine solche Politisierung und Instrumentalisierung der Wahl von Richtern für das Bundesverfassungsgericht hat es vorher nicht gegeben.“ Diese Sätze zeigen, dass sie bis heute nicht ansatzweise begriffen hat, dass sie allein an sich selbst gescheitert ist. Damit fehlt ihr nachweislich sowohl das rechtswissenschaftliche als auch das charakterliche Format für ein solches Amt, vermutlich auch das intellektuelle. Sie ist nichts als ein Produkt des Linksstaates, der das Verfassungsgericht und die anderen Institutionen dieses Landes als Erbhöfe für sich und ihresgleichen betrachtet und die Richterwahl im Bundestag, wie die legislative Tätigkeit in dieser Parteiendemokratur generell, lediglich noch als Formalität betrachtet. Hier wird dann persönliches Scheitern zur Opfererzählung umgedichtet und als ungeheuerlicher Affront gewichtet. Dass sie noch immer nicht darüber hinweggekommen ist und sich gar als Person der Zeitgeschichte sieht, zeigt nur einmal mehr, mit was für einer völlig überspannten Egozentrikerin man es hier zu tun hat.

Außer der weh- und selbstmitleidigen Befassung mit ihrem gar so schröcklichen Schicksal beschäftigt sich Brosius-Gersdorf in ihrem angekündigten 300-Seiten-Schmöker auch mit den „großen gesellschaftlichen Streitfragen der Gegenwart“, darunter Meinungsfreiheit, Impfpflicht, Parteiverbote, Trennung von Staat und Kirche sowie Abtreibung. Außerdem will sie erklären, wie man das Grundgesetz „schützen kann“. Danke… auf diese Erhellung können getrost wir verzichten; der beste Schutz des Grundgesetzes war es bereits, sie vom Verfassungsgericht fernzuhalten. Dennoch wird ihr ihr Buch in ihren Kreisen zweifellos noch einmal die volle Anteilnahme sichern und ihre Märtyrerkrone festigen. Wenngleich sich kaum jemand in der Normalbevölkerung für diese anmaßende Nabelschau interessieren dürfte, werden vermutlich Sammelbestellungen durch öffentliche Bibliotheken, Stiftungen, linke NGOs und Empfehlungen der Linkspresse für Abnehmer sorgen (die Ladenhüter-Altpapiersammlungen in Buchform aus der Feder von Baerbock, Chebli oder auch Habeck lassen grüßen!) und Brosius-Gersdorf wenigstens ordentliche Tantiemen bescheren – als Trostpflaster für die verpasste höchstrichterliche Luxusbesoldung. Ein paar Talkshowauftritte sind sicher auch noch drin.


Samstag, 2. Mai 2026

Hausverbot für “Nius”-Redakteur: Wenn „Gemeinwohl“ zur Waffe wird

von Daniel Matissek

Raus mit den Nestbeschmutzern…



Es sind oft kleine Szenen, in denen sich größere Verschiebungen offenbaren: ”Nius”-Redakteur Jens Winter erhielt diese Woche bei einer Podiumsveranstaltung mit Kultusministerin Karin Prien (CDU) im Berliner Publix-Haus – dem Sitz von “Correctiv”, aber auch “HateAid” – ein Hausverbot. Nicht wegen Störung oder Beleidigung, sondern weil ihm die Existenzberechtigung als Journalist abgesprochen wurde: Das, was er tue, sei „kein Journalismus“ – und schon gar kein „gemeinwohlorientierter“ (!), wurde ihm wörtlich entgegengeworfen. Dieser Vorfall ist kein bloßer Einzelfall, sondern ein Symptom. Er steht für eine tiefgreifende Veränderung des journalistischen Selbstverständnisses und der Grundlagen der öffentlichen Ordnung. Der entscheidende Satz fiel mit bemerkenswerter Selbstgewissheit: Man lege die Kriterien des „gemeinwohlorientierten Journalismus“ an – und “Nius” falle „klar durch“. Hier wird also nicht mehr nur zwischen handwerklich gutem und schlechtem Journalismus unterschieden, sondern zwischen legitimem und illegitimem Journalismus überhaupt. Das markiert eine qualitative Verschiebung.

Traditionell definierte sich Journalismus durch Verfahren: sorgfältige Recherche, Quellenkritik, die klare Trennung von Nachricht und Meinung sowie die Öffentlichkeit als letztinstanzliche Kontrollinstanz. Ob ein Medium überzeugt, entschied sich im offenen Wettbewerb der Ideen und Quellen – nicht durch eine autoritative Vorabdefinition. Der Begriff „gemeinwohlorientierter Journalismus“ kehrt dieses Modell um. Er ersetzt Methode durch Moral. Nicht mehr das “Wie” der Berichterstattung steht im Zentrum, sondern das “Wozu”. Journalismus wird nicht länger als offener, fehlbarer und kontingenter Prozess verstanden, sondern als normatives Projekt mit vorgegebenem Ziel.

Die neue Instanz: Moral statt Methode

“Correctiv” versteht sich selbst als gemeinwohlorientiert – finanziert durch Stiftungen und getragen von einem spezifischen publizistischen Ethos. Das mag man belächeln oder misstrauisch beäugen, doch auszusetzen daran ist zunächst nichts. Problematisch wird es erst, wenn diese Selbstbeschreibung zum Ausschlusskriterium für andere Akteure gerät. Wenn eine Institution, die selbst aktiv im Medienfeld agiert und von öffentlichen wie stiftungsnahen Mitteln profitiert, darüber entscheidet, wer überhaupt als Journalist gelten darf, verschiebt sich die Ordnung fundamental: Aus pluralistischem Wettbewerb wird Hierarchie, aus offener Öffentlichkeit wird Kuratierung durch selbsternannte Hüter. Das Hausverbot gegen einen Reporter ist in diesem Sinne mehr als die bloße Ausübung von Hausrecht. Es ist ein symbolischer Akt der Grenzziehung im Namen des „richtigen“ Journalismus. Der Begriff des Gemeinwohls dient dabei als moralische Absicherung. Wer könnte schon explizit gegen das Gemeinwohl sein? Gerade seine semantische Unbestimmtheit macht ihn jedoch gefährlich. Das Gemeinwohl ist kein objektiv messbarer oder naturwissenschaftlich feststellbarer Zustand, sondern eine politische und weltanschauliche Konstruktion.

Unterschiedliche Milieus, Ideologien und Interessengruppen verbinden damit jeweils eigene, oft gegensätzliche Vorstellungen. Wird nun eine partikulare Deutung des Gemeinwohls zur Voraussetzung journalistischer Legitimität erhoben, geraten abweichende Perspektiven nicht mehr als legitimer Teil der Debatte, sondern als Verstoß gegen die gesellschaftliche Ordnung. Die Folge ist eine moralische Schließung des Diskurses.

“Erlaubte“ und „unerwünschte“ Öffentlichkeit

Historisch lohnt ein struktureller Blick – nicht zur platten Gleichsetzung der Gegenwart mit totalitären Systemen, sondern zur Klärung der zugrundeliegenden Mechanismen. Totalitäre Regime haben Öffentlichkeit stets normiert: durch Definition dessen, wer sprechen darf, was als legitime Information gilt und welche Perspektiven „verantwortlich“, „konstruktiv“ oder „gemeinwohldienlich“ sind. Im 25-Punkte-Programm der NSDAP hieß es unter Punkt 23 programmatisch: „Wir fordern den gesetzlichen Kampf gegen die bewusste politische Lüge und ihre Verbreitung durch die Presse. […] Zeitungen, die gegen das Gemeinwohl verstoßen, sind zu verbieten.“ „Gemeinwohl“ war hier klar als völkisch-rassische und nationalsozialistische Einheit definiert. Nach der Machtübernahme 1933 folgte die rasche “Gleichschaltung der Presse”: Oppositionelle Blätter (kommunistische, sozialdemokratische und viele bürgerliche) wurden verboten oder enteignet, das Schriftleitergesetz von 1934 machte Journalisten zu „Trägern öffentlicher Aufgaben“ im Sinne des Regimes, und Joseph Goebbels’Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda kontrollierte Inhalte zentral. Medien wurden nicht mehr als Kontrollinstanz der Macht verstanden, sondern als Instrument zur Formung des „Volksgeistes“.

Auch in der DDR diente der Begriff des “Gemeinwohls” (bzw. des „gesellschaftlichen Fortschritts“ und der „sozialistischen Gesetzlichkeit“) der Normierung der Medien. Die Presse war „Parteiorgan“ und hatte die Aufgabe, die Linie der SED zu popularisieren und „feindliche“ oder „schädliche“ Stimmen auszuschließen. Abweichende Berichterstattung galt nicht als journalistischer Pluralismus, sondern als Sabotage am Aufbau des Sozialismus. Heute gibt es keine (jedenfalls direkte) staatliche Zensurbehörde und keine formale Gleichschaltung; die strukturelle Parallele liegt jedoch im Anspruch: der Idee, dass es eine moralische, stiftungsfinanzierte oder wissenschaftlich legitimierte Instanz geben müsse, die zwischen „erlaubter“ und „unerwünschter“ Öffentlichkeit unterscheidet – begründet mit Argumenten des “Gemeinwohls” oder der “Wissenschaft”.

Wissenschaft als Legitimationsinstrument

Besonders problematisch ist der Verweis auf eine angeblich „wissenschaftliche Perspektive“, aus der heraus ein Medium „kein Journalismus“ sein soll. Echte Wissenschaft beschreibt, analysiert und differenziert. Sie klassifiziert Phänomene, erhebt aber keinen moralischen Bannstrahl und delegitimiert keine Akteure a priori. Wird wissenschaftliche Autorität jedoch dazu instrumentalisiert, publizistische Grenzen zu ziehen und Legitimität zu entziehen, vollzieht sich ein gefährlicher Übergang: von der Analyse zur Normsetzung. In der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft in Deutschland ist diese Tendenz besonders ausgeprägt. Das Fach hat eine lange normative Tradition: Es ging aus der Zeitungswissenschaft hervor, die im 19. und frühen 20. Jahrhundert oft stark weltanschaulich geprägt war. Im Nationalsozialismus wurde sie teilweise zur „Dienstwissenschaft“ des Regimes: Sie lieferte theoretische Begründungen für die Gleichschaltung und die Instrumentalisierung der Presse im Dienste des „Volksganzen“ und des völkischen Gemeinwohls.

Nach 1945 erfolgte eine empirisch-sozialwissenschaftliche Wende (unter anderem beeinflusst durch US-amerikanische Ansätze), doch in den letzten Jahrzehnten hat sich eine erneute “normative Wende” vollzogen. Viele Vertreter des Fachs verstehen ihre Disziplin heute nicht mehr primär als deskriptive, empirische Sozialwissenschaft, die Medienrealität wertfrei untersucht. Stattdessen wird sie zunehmend als normative Unternehmung begriffen, die vorschreibt, wie Journalismus “sein soll”, um „Demokratie zu stärken“, „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zu fördern, „Hass“ zu bekämpfen oder „gerechte“ Öffentlichkeit herzustellen.

Die Nähe zur alten Versuchung

Unter dem Deckmantel wissenschaftlicher Neutralität wird häufig eine sehr spezifische – oft links-progressive und aktivistische – Vorstellung von „guter Öffentlichkeit“ transportiert, mit klaren Vorstellungen darüber, welche Themen, Akteure und Perspektiven dem Gemeinwohl dienen und welche als „schädlich“ oder „undemokratisch“ auszugrenzen sind. Dies geschieht ganz analog zur Abgrenzung “unserer Demokratie™” von unerwünschter Opposition im politischen Raum. Diese Anmaßung von Normativität ist doppelt problematisch. Erstens verwischt sie die Grenze zwischen empirischer Analyse und politisch-moralischer Agenda: Was als wissenschaftliches Urteil daherkommt, ist oft nur die akademische Überhöhung eines weltanschaulichen Vorurteils.

Zweitens wiederholt sich strukturell eine alte Versuchung: Wissenschaft wird nicht zur kritischen Instanz, sondern zur Legitimationsressource für die Ausgrenzung unerwünschter Stimmen. Historisch zeigte sich dies besonders drastisch im Dritten Reich, wo Teile der Zeitungswissenschaft die pressepolitischen Maßnahmen des Regimes theoretisch unterfütterten. In milderer, aber dennoch bedenklicher Form erscheint heute die Tendenz, abweichende Medien nicht durch Gegenargumente zu widerlegen, sondern sie per „wissenschaftlicher“ Klassifikation als „nicht gemeinwohlorientiert“ oder „kein Journalismus“ zu brandmarken. Der eigentliche Schaden solcher Entwicklungen liegt nicht im Einzelfall eines Hausverbots; er liegt im Signal: Journalismus wird zunehmend nicht mehr durch Offenheit, methodische Redlichkeit und Überprüfbarkeit definiert, sondern durch ideologische Zugehörigkeit zu einem normativen Rahmen. Der Bürger wird nicht mehr als mündiger Rezipient angesprochen, der unterschiedliche Quellen prüft und bewertet, sondern als jemand, der vor „falschen“ oder „gemeinwohlschädlichen“ Medien geschützt werden muss. Das ist eine paternalistische Wende.

Die Freiheit verteidigt sich nicht selbst

Man muss gar kein Anhänger von “Nius” sein, um diesen Vorgang kritisch zu betrachten, befindet Gerd Buurmann auf X. Die zentrale Frage lautet nicht, ob man ein bestimmtes Medium gut oder schlecht findet – sondern wer darüber entscheidet, ob es als Teil der pluralistischen Öffentlichkeit existieren darf. Eine freiheitliche Perspektive beharrt darauf, dass diese Entscheidung nicht von Stiftungen, NGOs, moralischen Gremien oder normativ aufgeladenen Teilen der Wissenschaft getroffen wird, sondern allein im offenen, unzensierten und argumentativen Diskurs.

Pressefreiheit bedeutet nicht, dass alle Medien gleichwertig oder gleich gut sind. Sie bedeutet, dass ihre Qualität und Legitimität nicht vorab durch selbsternannte Hüter des Gemeinwohls definiert werden darf. Der Begriff des „gemeinwohlorientierten Journalismus“ mag gut gemeint sein. In der praktischen Anwendung droht er jedoch zur neuen Zensurformel zu werden – nicht durch direktes Verbot, sondern durch systematische moralische und „wissenschaftliche“ Delegitimation. Und genau darin liegt die eigentliche Gefahr für die offene Gesellschaft.


Donnerstag, 30. April 2026

Oppositionsentmachtung: Die Totengräber von Mainz

von Michael Münch

RIP Demokratie – auch in Rheinland-Pfalz



Die Totengräber von Mainz haben gerade ihr eigenes Grab geschaufelt, beziehungsweise es noch weiter vertieft. Heute fanden die abschließenden Beratungen über den geplanten Handstreich gegen die AfD statt: Mit dem bereits abgewählten Landtag wollen SPD, Grüne und CDU die Verfassung so ändern, dass für Untersuchungsausschüsse fortan nicht 20, sondern 25 Prozent der Stimmen nötig sind. Damit kann die AfD aus eigener Kraft keine solchen Ausschüsse beantragen – und ein U-Ausschuss vor allem zu Corona wird es wohl nicht geben.

Dieses perfide Manöver wird Konsequenzen haben, und zwar gewaltige. Denn was sich CDU, SPD und Grüne hier leisten, ist eine schamlose Missachtung des Wählerwillens und Entmachtung der Wähler – wohlgemerkt durch bereits abgewählte Mehrheiten im alten Plenum. Das Parteienkartell ändert die Spielregeln, weil ihnen nach dem neuen Wahlergebnis ansonsten drei Sitze fehlen würden, um die AfD von ihren demokratischen Rechten abzuhalten und so mundtot zu machen.

Entrechtung der Opposition

Also soll fortan ein Quorum von 25 Prozent statt 25 Prozent gelten; es ist die nächste gezielt gegen die AfD maßgeschneiderte Entrechtung der Opposition gegen 24 AfD-Abgeordnete. Dieses charakterlose Treiben wird jetzt für alle Bürger offensichtlich – auch für jene, die bisher (noch!) nicht AfD gewählt haben; es zeigt, wie dreckig und unverhohlen die abgewählten Regierenden mit der vielbeschworenen “Demokratie” in Wahrheit umspringen.

Sie fürchten nicht deren Missbrauch, sondern sie fürchten demokratische parlamentarische Aufklärung. Und ganz besonders fürchten sie die Aufarbeitung von Corona, Lockdowns, Schulschließungen, Impfdruck und von jahrzehntelangem rotem Filz in Mainz. Die Corona-Verbrechen sollen unterm Teppich bleiben, da vielen der damaligen Akteuren, sogar rechtliche Konsequenzen, andernfalls sogar Gefängnisstrafen drohen könnten. Deshalb kastriert die abgewählte Regierung jetzt in letzter Minute charakterlos das schärfste Kontrollinstrument der Opposition – und genau davor warnen lautstark renommierte Verfassungsrechtler. Zum Beispiel Professor Dr. Friedhelm Hufen, ehemaliges Mitglied des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs, der attestiert: „Demokratie ist nicht nur Mehrheit. Demokratie sind auch die Prinzipien die dahinter stehen… Die Opposition hat eine wichtige Funktion. Da kann man nicht einfach sagen: Jetzt kommt die AfD und dann ändern wir das. Das macht einen schlechten Eindruck und ist auch verfassungspolitisch ganz unmöglich.“

Verfassungsrechtler bestürzt

Oder auch Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, Staatsrechtler und Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster, der über die geplante Änderung urteilt: „Sie vernichtet demokratische Legitimität sie bereitet eine schiefe Bahn und sie nützt absehbar politisch nichts. Ein Parlament, dessen Nachfolger bereits gewählt sind, beschließt angesichts der Wahlergebnisse, dass für die neuen Abgeordneten dann doch besser andere Regeln gelten sollen… Hätte man noch vor wenigen Jahren in einem verfassungsrechtlichen Planspiel einen solchen Umgang mit dem ‚schärfsten Schwert der Opposition‘ zugrunde gelegt, hätte das als bösartige Unterstellung oder als Beschreibung totalitärer Bestrebungen gegolten.“ Dies sind keine Randmeinungen; nein: Es sind klare Warnungen aus dem Herzen des Staatsrechts.

Was in Rheinland-Pfalz passiert, liegt auf einer Ebene mit dem, was in Sachsen (drohende Beamtenentlassung von AfD-Mitgliedern) und Sachsen-Anhalt (“Parlamentsreform” zur Beschneidung von Rechten der AfD im Falle eines Wahlsieges im September) praktiziert wird. Die Charakterschwäche hinter diesen Machenschaften ist abstoßend. Das ist kein bloßer Eingriff ins Verfassungs- und Staatsrecht, sondern Machtmissbrauch mit Paragraphen. Legal? Vielleicht, formal; aber moralisch verkommen. Und vor politisch dumm: denn genau das wird die AfD, die momentan mit 4,5 bis 5 Prozent Vorsprung zur Union als (noch) zweitstärkster die deutschlandweit beliebteste Partei ist, sogar noch weiter stärken. Der Bürger sieht es und wünscht sich echte Kontrolle. Er will unbedingt faire und saubere Aufklärung. Genau deshalb hat er die AfD gewählt. Jeder weitere solcher dreckigen Tricks macht deutlich, warum die etablierten Parteien das Vertrauen final verloren haben. Jeder Versuch, die Opposition zu kastrieren, treibt der AfD neue Wähler zu.

Unwesen der Selbstbedienung

Die Menschen wollen keine geschönte “Unsere Demokratie™”. Sie wollen eine echte Demokratie, in der ihr Wille bestimmt – ohne Gesinnungspolizei, ohne Leitplanken Warnschilder und ohne Repressalien. Der schlaue Bürger erkennt die dreckigen Machenschaften der Altparteien. Das Muster ist mittleweile bundesweit bekannt. Friedrich Merz hat bei seinem “Schuldenputsch” mit einem bereits abgewählten Bundestag vorgemacht – und jetzt gieren CDU, SPD und Grüne in Mainz auf dieselbe Weise. Abgewählte schaffen Fakten gegen die neu Gewählten. Das Unwesen der Selbstbedienung hat sich tief eingeprägt. Doch es muss aufhören. Sofort. Denn wer der Opposition das Kontrollrecht nimmt, verdeutlicht den Bürgern indirekt, dass ihre Stimme nur bedingt zählt.
Das ist nicht nur böse, sondern erbärmlich. Und es wird sich rächen, spätestens bei der nächsten Wahl. Und bei der übernächsten. Und so weiter.

Die Totengräber beerdigen nicht die AfD, sondern ihre eigene Glaubwürdigkeit. Und sie säen genau den späteren Protest, den sie angeblich bekämpfen wollen. Dreckig, schamlos und kontraproduktiv. Das ist der wahre Skandal von Mainz. Wer daran etwas ändern will, sollte diese Petition unterschreiben!


Freitag, 3. April 2026

SPD-Justizministerin Hubig: Lügen, verwirren, Verbotsgesetze durchdrücken, kritische Medien drangsalieren

von Alexander Schwarz

Falschdarstellungen und Unwahrheiten verbreiten, um die eigene Agenda zu verschleiern: Da ist Justizministerin Hubig (l.) beim Lügenkanzler in guter Gesellschaft



Beim politisch-medialen Kartell liegen die Nerven zunehmend blank. Weil seine ständigen Lügen und Täuschungen eine immer kürzere Halbwertszeit haben, schlägt es um sich und überschreitet dabei alle Grenzen. Nachdem die vor zwei Wochen gestartete Collien-Fernandes-Deepfake-Posse, die als Vorwand diente, um im Handstreich neue Internet-Zensurmaßnahmen durchzudrücken, innerhalb weniger Tage völlig in sich zusammengebrochen ist, bemüht SPD-Justizministerin Stefanie Hubig sich fieberhaft um Schadensbegrenzung. Obwohl Hubig sich bei ihrem Gesetzentwurf gegen „digitale Gewalt“ mehrfach und überdeutlich auf den Fall Fernandes bezog, lässt sie dies nun vehement bestreiten und jeden einschüchtern, der es ausspricht. Dabei zeigt sogar ein Instagram-Video ihres eigenen Ministeriums, in dem gleich zu Beginn mehrere Schlagzeilen aus der Fernandes-Berichterstattung eingeblendet wurden, was man als Grund für die Gesetzesverschärfung verstanden wissen wollte. Dabei war auch das Interview mit Hubig abgebildet, das in der gleichen „Spiegel“-Ausgabe erschien, in der die Fernandes-Affäre losgetreten wurde. Hubig blättert sogar in dem Magazin – und hat just die Seite mit dem Bericht über Fernandes aufgeschlagen!

Dass es sich um eine offensichtlich von langer Hand vorbereitete Kampagne handelte, fiel also nicht nur im Thema stehenden Experten, sondern auch aufmerksamen Beobachten sofort auf – auch dem Rechtsanwalt Patrick Baumfalk, der das Ganze auf “anwalt.de” mit der Feststellung kommentierte: „Es dauert keine 48 Stunden, bis Bundesjustizministerin Hubig den Fall namentlich als Begründung für ihr Gesetz gegen digitale Gewalt heranzieht.“ Daraufhin erhielt er prompt eine E-Mail von Eike Götz Hosemann, dem Leiter des Pressereferats des Justizministeriums, in der es hieß: „Diese Behauptung ist unzutreffend. Ministerin Hubig hat den von Ihnen sogenannten ‚Fall Fernandes‘ nicht als Begründung für das Vorhaben eines Gesetzes gegen digitale Gewalt herangezogen.“ Hosemann hielt es sogar für geboten, diese glatte Lüge via X öffentlich zu machen. Dabei war das einzige an Baumfalks Aussage unzutreffende Detail, dass es in Wahrheit gar keine 48, sondern nur 24 Stunden gedauert hatte, bis Hubig den Fall Fernandes als Grund für ihren Gesetzesvorstoß heranzog – und das, obwohl es zu diesem Zeitpunkt – und bis heute – nichts als unbewiesene Behauptungen von Fernandes über ihren Ex-Mann Christian Ulmen gab und die Kernvorwürfe nicht einmal von ihr selbst behauptet werden. Doch ausgerechnet die Justizministerin wischte das elementare rechtstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung also einfach beiseite und vermittelte den Eindruck, die Deepfake-Vorwürfe von Fernandes seien zweifelsfrei erwiesen und Anlass genug für ein neues Gesetz.

Skandalöse Amtsführung

Aber nicht nur Advokat Baumfalk, auch die „Welt“-Journalistin Fatina Keilani wurde vom Justizministerium angegangen: Nachdem Hubig am vergangenen Sonntag in der ARD-Sendung von Caren Miosga zu Gast war – wie auch Fernandes –, hatte Keilani am Montag in einem Kommentar geschrieben: „Aber sie ist ja nun einmal in derselben Sendung, und das sieht doch schon irgendwie nach Parteinahme aus, oder nicht? Und hat das Ministerium nicht auch Bezug auf den Fall genommen, um dem eigenen Gesetzesvorhaben Schub zu verleihen? Überhaupt ist diese Gleichzeitigkeit von Skandal und bereitliegendem Gesetzentwurf kurios.“ Diese in Anbetracht von Hubigs skandalöser Amtsführung noch sehr freundliche und gemäßigte Formulierung habe genügt, klagt Keilani, dass kurz nach 11 Uhr morgens ein Pressesprecher Hubigs angerufen und ihr “in ziemlich forschem Tonfall“ angebliche Falschberichterstattung unterstellt habe. Ihren Artikel ergänzte sie daraufhin um den Zusatz: „Ein Sprecher von Hubig wies dies am Montag gegenüber ‚Welt‘ zurück. Es bestehe kein Zusammenhang. Das Gesetz sei schon länger in Arbeit, und das Ministerium habe zu keinem Zeitpunkt Bezug auf den Fall Fernandes genommen.“ Eine Anfrage von „Nius“, ob das Justizministerium den Vorfall bestätigt und warum es Journalisten einschüchterte, blieb ebenso unbeantwortet, wie Fragen nach der Mitwirkung der Organisation “HateAid” bei der Planung des Gesetzes.

Hubis gesamtes Verhalten in den letzten zwei Wochen hätte eigentlich zehnmal ihren Rücktritt oder ihre umgehende Entlassung gerechtfertigt: Die überforderte und/oder unfähige SPD-Ministerin verbreitet nachweislich nicht nur Lügen, sondern will auch noch andere zwingen, diese zu übernehmen. Allerdings hat sie damit in Bundeskanzler Merz ein leuchtendes Vorbild, weshalb ihr auch kein Ungemach droht. Außerdem tritt Hubig die Unschuldsvermutung mit Füßen, indem sie auf die bloßen Behauptungen von Fernandes hin eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen will und sich damit indirekt an der Vorverurteilung von Christian Ulmen beteiligt – obwohl die Ermittlungen der Behörden sich erst im absoluten Anfangsstadium befinden, die spanische Justiz den Fall offenbar nicht vor Gericht bringen will und ein etwaiges Urteil noch Lichtjahre entfernt wäre, sofern es überhaupt zu einem Verfahren kommt und sich in dieser hochgradig dubiosen und unseriösen Psy-Op zur Durchsetzung eines weiteren freiheitsfeindlichen Gesetzes irgendetwas substanziell Justiziables ergeben sollte. Der ganze Fall ist ein weiteres Beispiel für die Machtanmaßung der Politkaste.

Hatz auf kritische Medien auch im Fall Dipama

Früher hätte das Gebaren von Hubig zu einem medialen Orkan geführt, der sie aus dem Amt gefegt hätte, doch seit die Mainstream-Journaille auf die Seite der Regierung übergegangen ist, zieht sie mit der Politik an einem Strang. Der „Spiegel“, „Bild“ und fast alle anderen großen Medien waren an der Entfesselung und Verbreitung dieser aufgebauschten Geschichte beteiligt und stecken nun wieder als Komplizen zu tief drin. Sie beschränken sich lediglich darauf, ihre Artikel zu dem Thema zu korrigieren und um Transparenzhinweise zu ergänzen, in denen sie klarstellen, dass „ein falscher Zusammenhang zwischen Deepfake-Pornos und der Anzeige gegen Christian Ulmen suggeriert“ worden sei, wie etwa die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt. Die “Tagesschau” löschte oder änderte einfach sang- und klanglos ihre Beiträge von Beginn der Affäre, als sie die “Spiegel”-Anschuldigungen unkritisch übernommen, den Fall in Top-Priorität vermeldet und Fernandes sogar in den “Tagesthemen” minutenlang interviewt hatte; sie war selbstverständlich und durchschaubar Teil der Medienkampagne.

Aber auch sonst macht der Staat sich weiterhin zum Rächer verletzter linker Befindlichkeiten: Die Staatsanwaltschaft München I hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten von „Apollo News“ eröffnet, weil dieser im vergangenen September einen kritischen Artikel über Hamado Dipama, ein Mitglied des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks, verfasst hatte. Dipama, ein aus Burina Faso stammender abgelehnter Asylbewerber, der aber natürlich trotzdem in Deutschland bleiben durfte, hat in diesem Räderwerk des woken Wahnsinns seinen auskömmlichen Platz als fanatischer “antikolonialer” Aktivist gefunden und wird als solcher vom linken Medienzirkus verzückt herumgereicht. Als der “Norddeutsche Rundfunk” die Moderatorin Julia Ruhs abgesetzt hatte, reagierte Dipama mit einer regelrechten Hasstirade: „Die Unterwanderung durch Rechte und Neo-Faschisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss gestoppt werden“, schrieb er. Die Münchner Kriminalpolizei verlangt von „Apollo News“ nun allen Ernstes die Herausgabe der Personalien des unter Pseudonym schreibenden Autors, was Chefredakteur Max Mannhart jedoch tapfer verweigert. Insgesamt geht Dipama gegen mindestens 30 verschiedene Äußerungen über sich strafrechtlich vor, darunter auch gegen den „ÖRR Blog“ und den „Tichys Einblick“-Autor Josef Kraus, der deswegen sogar vor einem Monat einen Hausbesuch von zwei Polizisten erhielt. Auch “Journalistenwatch” wurde abgemahnt – obwohl ein auf der Berichterstattung von “Apollo News” fußender Bericht nach Bekanntwerden der Dementierung bestimmte Aussagen durch Dipama schon Wochen zuvor durch die Redaktion selbst von der Seite genommen worden war. Während dieses Land also in realer Kriminalität versinkt, der die Behörden aber längst nicht mehr Herr werden, verschwendet die Justiz vom Provinzstaatsanwalt bis hinauf zur Justizministerin lieber Zeit und Ressourcen, um Medien zu verfolgen, die sich kritisch, aber sachlich mit einem hetzerischen Migranten auseinandersetzen. Und die Justizministerien beteiligt sich massiv an einer Kampagne zu Gesetzesänderungen, wobei sie sich ausdrücklich auf völlig unbewiesene Behauptungen stützt. Auch dieser Fall beweist damit, dass dieser Staat, von der Spitze abwärts, völlig außer Kontrolle geraten ist und bedenkenlos immer weitere Grenzen überschreitet.


Sonntag, 22. März 2026

Zufall oder Kampagne? Collien Fernandes als Maskottchen der Klarnamenpflicht

von Olli Garch

Rumopfern mit Agenda? Collien Fernandes gestern in den “Tagesthemen” 



Seit die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes am Donnerstag mit der Nachricht an die Öffentlichkeit ging, sie habe unter anderem wegen Anmaßung des Personenstands, öffentlicher Beleidigung, Offenlegung von Geheimnissen, wiederholter Körperverletzung im familiären Näheverhältnis und schwerer Bedrohung angezeigt, und ihm „virtuelle Vergewaltigung“ vorwirft, brechen medial alle Dämmae. Wirtschaftskrise, Pleitewelle, massenhafter Jobabbau, die Epstein-Akten, der gigantische Schuldenbetrug der Bundesregierung oder die Kriege in der Ukraine und im Iran – alles ist plötzlich zweitrangig angesichts von Fernandes‘ Vorwürfen, die alle Medien dominieren. Allein „Bild“ haut im Stakkatotempo immer neue Artikel zu dem Thema heraus. Zehn Jahre lang soll Ulmen unter Fernandes‘ Namen Fake-Profile erstellt, vermeintlich private, aber falsche Nacktfotos und Sexvideos von ihr herumgeschickt, Männer kontaktiert und sich ihnen gegenüber als seine eigene Frau ausgegeben haben. An Weihnachten 2024 habe Ulmen ihr schließlich gestanden, dass er hinter all diesen Aktionen stecke, deren Urheber Fernandes über Jahre auf die Spur zu kommen versuchte. Soweit ihre Vorwürfe. Ulmen selbst ließ sie bisher nur seht allgemein über ein Anwaltsschreiben dementieren, ging aber nicht konkret darauf ein.

Auffallend sind auch bei diesem neuerlichen, aus dem Nichts losgetretenen Skandalon sowohl Timing als auch Synchronizität und Engführung des Themas mit in die Debatte gedrückten, “zufällig” dazu passenden Forderungen nach Netzkontrolle in Namen der Bekämpfung “digitaler Gewalt” in den Medien. Dass linke NGOs wie Hate-Aid (mit denen Fernandes schon seit längerem kooperiert) wie auch Vertreter der „Zivilgesellschaft” bis zu Luisa Neubauers nun die Trommel für “Frauenrechte” rühren” und den Fall begeistert aufgreifen, ist kein Wunder. Und dann die deutsche Politik: Entweder springt sie deshalb mit voller Wucht auf diesen Zug auf, weil ihr der Anlass wie gerufen kommt – oder sie hat es gerufen. Da richtet der um seine Wiederwahl am Sonntag kämpfende rheinland-pfälzische SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer Fernandes aus, sie stehe „exemplarisch für ein wachsendes Problem: Frauen werden im digitalen Raum gezielt entwürdigt, manipuliert und angegriffen – oft anonym und folgenlos für die Täter. Wir brauchen deshalb eine proaktive Strafverfolgung“. Das Wörtchen „proaktiv“ dürfte hier das Schlüsselwort für noch mehr Zensur sein. Auch Schweizers hessischer CDU-Amtskollege Boris Rhein verkündete, dass sexualisierte Gewalt „wirklich jede Frau treffen kann“ – und gegen solche „Straf- und Schandtaten“ müssten „wir mit aller Härte vorgehen“. Deshalb hätten „wir als Hessen beim letzten Ministerpräsidentengipfel die Forderung durchgesetzt, Betreiber von Internet- und Social-Media-Plattformen für die Verbreitung intimer Bilder und KI-Deepfakes härter zu bestrafen und eine Beweislastumkehr zulasten der Täter einzuführen“.

Zufällig die passenden Reden vorbereitet

Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zog just zum Fall Fernandes prompt die passenden Reden aus der Schublade und kündigte an: „Wir werden mit dem digitalen Gewaltschutzgesetz die Lücken schließen, die solche Täter bisher ausnutzen. Wenn es weitere Verschärfungen braucht, müssen wir diese auf den Weg bringen. Die Scham muss endlich die Seite wechseln“. Und SPD-Justizministerin Stefanie Hubig
hat – ebenfalls rein zufällig – bereits einen fertig ausgearbeiteten Gesetzentwurf zur Strafverschärfung bei Deepfakes parat, der „Bild“ – natürlich – vorliegt. „Digitale Gewalt ist brutal. Sie kann Menschen so stark verletzen wie körperliche Gewalt. Deshalb mache ich keinen Unterschied zwischen analoger und digitaler Gewalt: Jeder Übergriff ist einer zu viel“. Es sei „ein gesamtgesellschaftliches Problem, das wir gemeinsam angehen müssen“, so Hubig. Kein Wunder also, dass hier viele einen nicht bloß zeitlichen Zusammenhang vermuten. Dass Fernandes ausgerechnet zu einem Zeitpunkt und mit einer derartigen Wucht mit dem Thema vorprescht, in dem die Politik über immer neue Internet-Beschränkungen und Social-Media-Verbote nachdenkt, obwohl sie doch bereits seit Weihnachten 2024 gewusst haben will, dass Ulmen der Urheber ihres Martyriums ist, halten viele hinter vorgehaltener Hand nicht für einen Zufall, sondern für eine konzertierte Aktion, die auch dazu dient, Fernandes verblassende Prominenz wieder aufzupeppen.

Die kluge Journalistin Silke Schröder schreibt: “Ich bin die Verblödung so leid. Sind Menschen wirklich zu dumm zu sehen, dass der Fall Ulmen-Fernandes nur deshalb politisch-medial so aufgeblasen wird, um künstlich das Problemfeld autochthoner ‚Männergewalt‘ zu befeuern? Und um dem Plan zur Klarnamenpflicht im Internet weiter Nahrung zu geben? Gibt es wirklich Menschen, die nicht kapieren, dass das ganze Gefasel um ‚toxische Männlichkeit‘, Gesetze zur Bestrafung von ‚Cat Calling‘ und nun dieser Fall primär dazu benutzt werden, um vom tatsächlichen Problem abzulenken?! Und dass das tatsächliche Problem mit sexueller Gewalt ganz woanders liegt und täglich größer wird?” Und der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Vosgerau kommentiert auf X: “Ich neige nun wirklich nicht zu Verschwörungstheorien – aber ich werde misstrauisch. Das letzte Mal, als Spiegel und Bild-Zeitung eine orchestrierte Medien-Kampagne durchgeführt haben (‚die rechte und die linke Hand des Teufels‘?), auch damals schon mit der Tendenz ‚Regierung/Gesetzgeber müssen endlich etwas untenehmen!‘, ging es um den 1.100seitigen Geheimbericht des Verfassungsschutzes gegen die AfD, der aber als solcher streng geheim bleiben sollte. Als er eine Woche später geleakt wurde, war die Luft raus, Spiegel+Bild waren blamiert: es stand nur breitgetretener Kappes drin. (…) Heute geht es Bild+Spiegel darum, schnellstens eine Klarnamenspflicht und Identitätskontrolle im Internet einzuführen.”

Wer solche Ex-Kollegen hat, braucht keine Feinde mehr

Neben dieser offenkundigen politmedialen Agenda zur Netzregulierung und Meinungskontrolle ist hier aber noch etwas anderes erschreckend: Die öffentliche Kreuzigung Ulmens geschieht, wohlgemerkt, ohne dass irgendjemand außer ihm und Fernandes selbst wissen kann, was von alledem wirklich passiert und wahr ist. Die Unschuldsvermutung wird diesmal sogar noch extremer mit Füßen getreten wie bei Till Lindemann – obwohl dieser Fall eigentlich einen lehrreichen Ausgang nahm, der umso mehr zur Zurückhaltung ermahnen würde. Doch ein Gericht ist hier gar nicht mehr notwendig, angeführt von „Bild“ ist das Medientribunal in vollem Gange und hat sein Urteil längt gesprochen. Die skrupellose öffentliche Hetzjagd auf den toxischen Mann als Täter bei blinder Solidarisierung mit der Frau als Opfer folgt dem Prinzip “schuldig bei Verdacht” und nach gängigen Feindbildern: Es dauerte keine 24 Stunden, bis die ersten öffentlichen Absetzbewegungen von Ulmen einsetzten, der nun als absolute Unperson gilt, von der man sich gar nicht entschieden genug distanzieren kann

Die Schauspielerin Pheline Roggan, die jahrelang mit Ulmen für die Fernsehserie „Jerks“ vor der Kamera stand, machte den Anfang, versicherte Fernandes ihrer Solidarität und zog eine Parallele zum Fall der Französin Gisèle Pelicot, die von ihrem eigenen Mann über viele Jahre anderen Männern zur Vergewaltigung dargeboten wurde. Wenig später zog Emily Cox nach, die in „Jerks“ Ulmens Freundin spielte. Auch sie fiel dem Kollegen in den Rücken – und bekundet nun blindlings ihre Bewunderung für Fernandes‘ vorgeblichen „Mut“, „Klarheit“ und „Kraft“. „Die beiden Kolleginnen haben ihre Wahl also getroffen – und unterstützen ihre Serien-Kollegin klar und deutlich mit ihrem Statement“, kommentiert „Bild“ wohlwollend. Ironischerweise wird dort nun auch das erkannt, was man im Gegensatz zu Fernandes‘ Anschuldigungen tatsächlich schon immer hätte wissen können: Dass es sich bei Ulmen durchaus um einen fragwürdigen Charakter und eine Extrempersönlichkeit handelt; das allerdings macht ihn noch lange nicht zum Vergewaltiger. Serien wie „Jerks“, mit ihren „Fremdschäm-Momenten für die TV-Ewigkeit“, in der Ulmen „sich selbst mit (vermeintlicher) Selbstironie trottelig und sexuell gestört“ gespielt habe, sehe man nun jedenfalls mit ganz anderen Augen, befindet „Bild“, und raunt: „Steckte da viel mehr echter Ulmen drin, als Zuschauer vermuteten? (…) „Hätte man das damals schon ahnen können? Warum fanden wir das damals überhaupt lustig? Hätten wir damals eher protestieren statt lachen sollen?“.

Beisenherz mal wieder

Auch der unsägliche linke Agitator Micky Beisenherz streute sich medienwirksam Asche aufs Haupt: Erst letzten Freitag war Fernandes in der von ihm moderierten Sendung „Kölner Treff“ zu Gast gewesen, wo der Fall ebenfalls zur Sprache kam; bezeichnenderweise vermied Fernandes da aber noch, Ulmen zu beschuldigen. Nichts sollte offenbar den Zeitablauf der Kampagne stören, dafür wurde das Thema in Beisenherz‘ linker Laberrunde gewissermaßen schonmal vorgeteasert. In seinem Podcast tut Beisenherz nun so, als habe Fernandes Zurückhaltung etwas mit seiner allzu zurückhaltenden Gesprächsführung zu tun: Im sei erst im Nachhinein klar geworden, dass der Schwerpunkt an diesem Abend nicht richtig gesetzt war. „Wieder mal bin ich schuld“, jammert Beisenherz: Er habe sich „völlig zu Recht von der Redaktion vorwerfen lassen“ müssen, dass er sich in der Sendung zu lange und auch aus persönlichem Interesse beim Thema „Traumschiff“ aufgehalten habe, wo Fernandes zum Ensemble gehört.

Das Thema Deepfake, das im “Kölner Treff” natürlich rein zufällig ebenfalls ein Grund war, warum Fernandes eingeladen war, sei dadurch „ein bisschen zu kurz“ gekommen. Es tue ihm „wirklich extrem leid“, was Fernandes erleiden musste, so Beisenherz weiter, der auch gleich gravitätisch von „Vertrauensmissbrauch“, „Machtausübung“ und „Selbstaufwertung durch die Degradierung anderer“ schwadronierte. Solche Taten seien kein Einzelfall, sondern “Ausdruck eines männlichen Problems” – wenn von solchen Fällen die Rede sei, seien es „eigentlich immer Männer, die Frauen degradieren“ – er vollzog also gleich eine (Selbst-)Anklage stellvertretend für und gegen alle Männer und dürfte sich damit das Wohlwollen seiner Blase erhalten haben. Auch weitere mehr oder weniger prominente Männer meldeten sich inzwischen mit Unterstützung für Fernandes zu Wort, allen voran natürlich der unvermeidliche Pro7-Systemclown Joko Winterscheidt, der immer sofort wittert, woher der politisch-medial erwünschte Wind weht. Und Oliver Pocher rief bereits das Karriereende Ulmens aus.
Kein Wort zur Jugendzentrum-Missbrauch, aber Ausflippen wegen “virtueller Vergewaltigung”

Fernandes legte inzwischen in der “Tagesschau” nach, wo das Thema ebenfalls prominent behandelt wird – im Gegensatz zu dort regelmäßig unter den Teppich gekehrten echten Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen von Frauen und Mädchen durch Exponenten der Bereicherungsgesellschaft: Deutschland sei für sie ein „Täterparadies“, ließ sie wissen; Sie habe das Gefühl, „dass von vielen noch nicht so richtig begriffen wurde, dass digitale Gewalt reale Gewalt ist, dass Opfer da massiv drunter leiden, nicht nur ich, auch andere – und in intensive psychotherapeutische Behandlung müssen“. Der “Täter” (Ulmen) lebe „mit seinem Hauptsitz in Spanien. Also hatten wir dadurch eben die Möglichkeit, diesen Sachverhalt in Spanien anzuzeigen. Und dort sind die Gesetze wesentlich schärfer. Das zeigt ja, dass Deutschland ein absolutes Täterparadies ist, wenn der Täter ein sehr umfangreiches Schreiben vorlegt, in dem es nur darum geht, dass bitteschön Deutschland zuständig sein soll. Das zeigt doch ein großes Versagen, eine große Schutzlücke in der Justiz“, so Fernandes. Auch das klingt lupenrein nach Untermauerung der politischen Forderung nach Klarnamenpflicht und digitaler Überwachung.

Und auch hier ist interessant, dass ein – schon aufgrund der unklaren Sachlage und hochsubjektiven einseitigen Schilderung denkbar ungeeigneter – Einzelfall einer deutschen Prominenten medial ausgeschlachtet wird, um ein freiheitsfeindliches und in seiner Tragweite brandgefährliches Gesetz zur Netzkontrolle zu promoten, während umgekehrt unzweifelhafte massenhafte Verbrechen von illegalen Einwanderer im Kontext überfälligen Grenz- und Migrationskontrolle ja nicht thematisiert werden dürfen, weil dies ja menschenverachtend und populistisch sei. Doch bei einem “deutschen” Täter wird wegen einer „virtuellen Vergewaltigung“ mehr Bohei gemacht als wegen abertausendfach geschehenden Gruppenvergewaltigungen von Frauen durch Zuwanderer, von der strukturellen Unterdrückung muslimischer Frauen ganz zu schweigen. Nichts übrigens illustriert diese kaum noch zu ertragende Heuchelei treffender als die Schweigespirale um den ungeheuerlichen Skandal im Berliner Jugendzentrum, dessen Mitarbeiter, im Verbund mit dem Jugendamt, Vergewaltigungen durch Migranten in den eigenen Räumen vertuschte – weil man arabische Jugendliche nicht stigmatisieren wollte. All die Arschlöcher – und einen milderen Ausdruck gibt es für diese Heuchelei leider nicht –, die über diese Abgründen kein Wort verlieren, sich jetzt aber in gespieltem Entsetzen der Anklage eines eines TV-Sternchens ergehen und und Tiraden über die verachtenswerten triebgesteuerten deutschen Männer abfeuern, haben jede Glaubwürdigkeit und jede moralische Berechtigung verspielt, sich jemals noch zu Fürsprechern von Opfer- und Minderheitenrechten zu machen.


Freitag, 13. Dezember 2024

Fall Kramer: Die Fratze des totalitären Linksstaats

von Theo-Paul Löwengrub

Brandgefährlich, weil skrupellos und voreingenommen: Polit-Aktivist Kramer in der Fehlbesetzung als thüringischer Verfassungsschutzpräsident



Der Skandal um den thüringischen Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer markiert in seiner niederträchtigen, perfiden und abgefeimten Einzigartigkeit einen Tiefpunkt der politischen Verkommenheit in der Umsetzung der Staatsdoktrin “gegen rechts”. Das einzig Positive daran ist die für jedermann ersichtliche Selbstentlarvung des “Verfassungsschutzes” als antidemokatisches Werkzeug zur Unterdrückung von Oppositionellen und missliebigen Meinungen – geleitet von stalinistischen und halbseidenen Apparatschiks, die unter normalen Umständen (etwa in einem intakten Rechtsstaat, der die Vor-Merkel-Bundesrepublik noch war) niemals in entsprechende Positionen hätten aufrücken können, das es ihnen charakterlich, qualifikatorisch und formal an den Minimalvoraussetzungen fehlt.

Doch die Inkompetenz hat auch ihr Gutes: Weil Linksradikale immer überziehen müssen, hat Kramers mit seinen unverfrorenen Machenschaften – insbesondere der Unterdrückung eines die AfD entlastenden Gutachtens – die von ihm selbst betriebene Einschätzung dieser Partei als “gesichert rechtsextrem” ad absurdum geführt, womit das Verbotsverfahren final vom Tisch sein dürfte. Danke wenigstens dafür. Auch wenn die Systemmedien den Skandal um einen der schillerndsten und unseriösesten Führungsbeamten dieses Landes (dessen Karriere nur im Thüringen des gestern durch Mario Voigt als Ministerpräsident abgelösten Mauerschützenparteikaders Bodo Ramelow möglich war) beharrlich herunterspielen oder – wie ARD und ZDF – so gut wie komplett totschweigen, arbeiten die Mühlen der unabhängigen freien Medien, allen Schikanen zum Trotz, unermüdlich weiter – und fördern immer neue Enthüllungen zur Causa Kramer zutage und über einen Typus von Staatsfunktionär, den man in Deutschland nach zwei Diktaturen eigentlich niemals mehr in führenden Ämtern sehen wollte.

Auf Du und Du mit Stasi-Kahane

So berichtet “Apollo-News”, dessen verdienstvolle Recherchen zu Kramer diese Woche den Stein ins Rollen gebracht hatten, dass dieser bereits in einem Symposium am 20. Juni 2016 zum bezeichnenden Thema „Migration und Sicherheit – Wie Extremisten Flüchtlingsbewegungen zu instrumentalisieren versuchen“, an dem mehrere Landesämter für Verfassungsschutz beteiligt waren, niemand Geringeres als Anetta Kahane, die Gründerin und damalige Vorsitzende der linksradikalen steuergeldgepamperten Amadeu-Antonio-Stiftung, als Referentin geladen hatte – und zwar zum Thema „Migration und Rechtsextremismus“. Dabei wurde nicht erwähnt, dass Kahane von 1974 bis 1982 inoffizielle Mitarbeiterin der Stasi war. Auch privat scheint dies Kramer, der seit Jahren enge Kontakte zu Kahane unterhält, nicht im Geringsten zu stören: 2019 lobte er sie in einem Grußwort und nannte sie „Freundin Anetta“. Zudem sitzt er auch noch im Stiftungsrat der Amadeu-Antonio-Stiftung.

Auch ansonsten hat Kramer wenig Berührungsängste mit realen Feinden von Demokratie, Freiheit und Grundgesetz: So war 2018 war in seiner Behörde und auf seinen ausdrücklichen Willen hin auch noch ein Mitglied der Islamisten-Szene zu Gast – obwohl es über den Mann mehr als 90 Einträge im behördeninternen Informationssystem NADIS gab. Laut „Apollo News“ verbreitete der mit Bart und Kaftan auftretende Mann dabei ein solches Unbehagen, dass Mitarbeiter sogar die Gänge mieden, um eine Begegnung zu vermeiden. Kramer, dem dies nicht entging, lud dazu ein, ihm eventuelle Sicherheitsbedenken mitzuteilen. Seine Tür stehe “immer offen”, teilte er in einer E-Mail mit. Als einige Mitarbeiter dieses Angebot in gutem Glauben annahmen, kehrten sie jedoch laut Zeugenaussagen eingeschüchtert und „verängstigt“ aus den Gesprächen mit Kramer zurück.

Menschlich unterirdischer Minustyp

Diese Vorfälle zeigen einmal mehr, welche Zustände in einer Behörde herrschen, die seit 2015 von einem Mann geführt wird, der als studierter Sozialpädagoge (!) nicht nur nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anforderung eines Jurastudiums mit der Qualifikation zum Richteramt erfüllt, sondern sich auch charakterlich als völlig ungeeignet für sein Amt erwiesen hat. Die Bedrohung eines unliebsamen Mitarbeiters, der nur seine Pflicht erfüllte, indem er das besagte Gutachten verfasste, das aufzeigte, wie unhaltbar die von Kramer erzwungene Einstufung der AfD als angeblich „gesichert rechtsextrem“ war, samt Verwerfung dieses Gutachtens, Kramers Kungelei mit MDR-Journalisten; die enge Verbindung zur linksextremen Ex-Stasi-Informantin Kahane; seine frühere Teilnahme an Putin-nahen Rockerfeiern; ein menschlich ganz und gar unterirdischer Führungsstil: Die Personalie Kramer ist ein einziger Skandal, der fast noch mehr über diejenigen verrät, die solche Minustypen in höchste Ämter des Linksstaates hieven, um den politischen Gegner zu bekämpfen, als über ihn selbst.

Kramer war und ist immer ein voreingenommener linker Aktivist, und genau so sieht auch seine unsägliche Amtsführung aus. Und so erklärt es sich, dass Figuren, die eigentlich selbst ein Fall für den Verfassungsschutz wären (jedenfalls einen, der dem Gebot von Neutralität, politischer Unvoreingenommenheit und obligater Äquidistanz zu beiden extremistischen Rändern – nicht nur einem – verpflichtet wären), hierzulande nicht nur von jedem staatlichen Argwohn verschont bleiben, sondern auch noch hofiert und von maximal befangenen Aktivisten in höchsten Behördenämtern protegiert werden. Statt sie selbst kritisch zu durchleuchten, werden sie als vorgebliche “Experten” und vermeintlich loyale, der Staatsräson verpflichtete Hüter der freiheitlichen Grundordnung präsentiert, die dann über die veröffentlichte Wahrnehmung – und am Ende die weltanschauliche Einstufung der AfD samt Verbotsverfahren – mitentscheiden dürfen. Auch wenn letzteres, wie gesagt, durch die nunmehrige Offenlegung der Affäre Kramer einstweilen hinfällig geworden sein dürfte: Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem dies kroch.

Samstag, 14. September 2024

Nach Abmahnungen wegen Rufschädigung: Bayrischer Verfassungsschutz rudert zurück

von Daniel Matissek...

Das, was der Westen Russlands Propagandaapparat vorwirft, betreibt er von hoheitlicher Seite im Prinzip selbst



Mit seinem Versuch, die Pressefreiheit anzugreifen, indem er deutsche Medien der alternativen Gegenöffentlichkeit beschuldigte, russische Propaganda zu verbreiten – nur weil sie sich kritisch zur deutschen Unterstützung der Ukraine geäußert haben –, hat der Bayerische Verfassungsschutz einstweilen krachend Schiffbruch erlitten: Auf der Liste fanden sich unter anderem „Tichys Einblick“, die „Berliner Zeitung“, die „Nachdenkseiten“, die „Junge Freiheit“, die „Weltwoche“ und auch Ansage!. Sie alle stellte der bayrische Inlandsgeheimdienst rechtswidrig an den Pranger und erweckte in einer umfassenden “Vollanalyse” zu sogenannten “Doppelgängern” den Eindruck, diese und andere Medien würden sich absichtlich zu Verlautbarungsorganen des Kremls machen. Mit diesen “Doppelgänger“-Seiten sind prorussische oder von russischen Propagandisten gesteuerte Webseiten gemeint, die einzelne oder komplette Inhalte bis hin zu Stil und Layout von den betroffenen deutschen Netzmedien kopieren.

Dies geschah – und geschieht weiterhin – natürlich ohne deren Wissen geschweige denn Einwilligung. Dennoch nimmt der Münchner Verfassungsschutz dieses illegale Verhalten ausländischer Seitenbetreiber zum Anlass, die deutschen Originalseiten ins Zwielicht zu rücken, indem er sie in den Anschein prorussischer Desinformation rückt – bloß weil einzelne von ihnen veröffentlichte Beiträge Russland nützen könnten. Um im deutschen Verfassungsschutzberichten Erwähnung zu finden, reicht es also inzwischen schon, ungefragt von russischen Seiten zitiert oder abgekuppelt zu wurden. Dies wäre so, als würde man vor Medien warnen, weil diese auch von Kinderschändern und Massenmördern gelesen oder einzelne ihrer Beiträge schon einmal kopiert oder geteilt wurden. Allen Ernstes hieß es seitens der Behörde, mit ihren Veröffentlichungen würden die betroffenen Seiten „die westlichen Gesellschaften spalten und den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen“.

Rufschädigung bereits eingetreten

Gegen diese ungeheuerliche Rufschädigung sind nun als erstes „Tichys Einblick“ und die „Berliner Zeitung“ erfolgreich juristisch vorgegangen (andere tun dies zur Stunde noch) und wehrten sich erfolgreich mit Abmahnungen gegen den bayrischen Verfassungsschutz. Dieser ruderte vorgestern zurück und spricht nun plötzlich von „Missverständnissen… in der öffentlichen Rezeption“. Außerdem behauptet er, es sei „explizit nicht” unterstellt worden, “dass die Verantwortlichen der hier aufgelisteten Webseiten russische Propaganda verbreiten oder in Kenntnis darüber sind oder es gutheißen, dass ihre Inhalte im Rahmen der ‚Doppelgänger‘-Kampagne weiterverbreitet werden“. Sehr wohl jedoch wurde dies insinuiert – und genau das war auch das Ziel der perfiden Erwähnung dieser öffentlich abrufbaren “Analyse”. Auch der Hinweis der Behörde, man habe „keinerlei Wertung der Inhalte der betreffenden Webseiten” vorgenommen, macht es nicht besser.

Der Vorgang ist an Absurdität und Dreistigkeit kaum noch zu überbieten – denn genau diese Wertung war ja durch Nennung der betroffenen Medien in diesem Zusammenhang erfolgt, und genau dies bedingte ja auch den Skandal. Die eingetretene Rufschädigung ist natürlich trotzdem kaum noch rückgängig zu machen, denn ähnlich wie bei der längst als Lügenmärchen entlarvten „Correctiv“-Propagandahetze über das angebliche rechtsradikale „Geheimtreffen“ in Potsdam werden heutzutage ins “Gegen-rechts”-Narrativ passende Falschbehauptungen von vielen Medien einfach weiterverbreitet. Dies zeigte sich bereits diese Woche, als das SPD-nahen „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ die Diffamierungen des Bayerischen Verfassungsschutzes gegenüber „Tichys Einblick“ sogleich nachplapperte. Der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel sprach zutreffend von einem der “eklatantesten Beispiele, wie Staatsorgane versuchen, Medien herabzusetzen“. Genau darum und nichts anderes ging es hier – und die Gefahr ist natürlich nicht gebannt. Deshalb wird auch Ansage! weiter gegen diese ungeheuerlichen Verleumdungen vorgehen, denn man kann Gift darauf nehmen, dass sich der Feldzug des ideologischen Linkstaates mit seinen faktisch gleichgeschalteten weisungsgebundenen Behörden gegen Meinungsfreiheit und Opposition in diesem Land unerbittlich fortsetzen wird.

Dienstag, 16. Januar 2024

Was in Gottes Namen ist in Polen los?

von Aleksandra Rybinska.

Mit der Regierungsbildung von Donald Tusk setzte in Polen ein Kampf um die „richtige“ Politik und die Verteilung der Posten und Ressourcen ein. Regierung und Opposition machen sich gegenseitig für das Chaos verantwortlich. Präsident Duda und Ministerpräsident Tusk handeln und reden aneinander vorbei.

Präsident Duda und Ministerpräsident Tusk



Mit den Worten „Noch ist Polen nicht verloren“ beginnt die polnische Nationalhymne. Und tatsächlich ist Polen zwar noch nicht verloren, aber dank der brutalen Vorgehensweise der neuen Regierung von Donald Tusk erinnert unser Land immer mehr an eine Bananenrepublik. Wieder einmal stellt sich die Frage: Was in Gottes Namen ist in Polen los?

Der im Augenblick tobende politische Konflikt hat drei Dimensionen: Zum einen das Aufeinanderprallen von zwei gegensetzlichen und unvereinbaren politischen Visionen – die eine liberal, die andere konservativ und EU-skeptisch, zum anderen die brutale und illegale Übernahme der öffentlich-rechtlichen Medien durch die neue Regierung, und letztendlich die unbegründete Festnahme von zwei Abgeordneten, die das Polnische Antikorruptionsbüro gegründet haben. Wir haben es mit einem Patt zu tun, das wahrscheinlich nicht auf verfassungsrechtlicher Ebene, sondern nur auf politischer oder praktischer Ebene gelöst werden kann.

Die ersten Schüsse in diesem Krieg fielen bereits vor dem Wahlsieg der Recht und Gerechtichkeit (PiS) im Jahr 2015, als die liberale Bürgerplatform (PO) die Wahl überzähliger Verfassungsgerichtsrichter durch das Parlament, den Sejm, erzwang. Die PO wusste, das sie wahrscheinlich die Wahl verlieren würde. Ziel war also, die Regierungsarbiet in Zukunft durch Verfassungsbeschlüsse zu behindern und die Plätze im Verfassungsgericht zu blockieren, damit die PiS keine eigenen Richter mehr ernennen kann. Auf diese Weise wurde das Verfassungsgericht politisiert. Nicht von der PiS, sondern von der PO.

Natürlich hat die PiS ihre eigenen Richter trotzdem ernannt. Die PO ging sofort mit einer Beschwerde zur Europäischen Kommission, was mit einem Rechtstaatlichkeitsverfahren gegen Polen endete. Dazu kam der Versuch der Partei von Jarosław Kaczyński, das Justizwesen zu reformieren, u.a. um die Wahl von Richtern in den Nationalen Justizrat transparenter zu gestalten. Das gefiel den Richtern, die Verwandte und Bekannte hinter geschlossenen Türen dazuwählten, und sich selbst „außergewöhnliche Kaste” nannten, natürlich nicht. Sie gingen auf die Straße und nach Brüssel, und die Bürgerplattform Donald Tusks ernannte sich zu ihrer politischen Vertretung. Die acht Jahre der Regierung PiS verliefen also unter dem Vorzeichen einer ständigen Auseinandersetzung mit der Justiz und der Anwaltschaft, die seit 1989 keinerlei Reform unterlagen und wollten, dass das so bleibt.

2023, nach acht Jahren der Regierung PiS, mit vielen Krisen (Pandemie, Krieg in der Ukraine), aber auch beisspiellosem Wirtschafts- und Wohlstandswachstum, folgte eine äußerst heftige Wahlkampagne. Die Brutalität dieser Kampagne bestand in der außergewöhnlichen Intensität negativer Botschaften. Es wurde weniger über die Vision des zukünftigen Polen gesprochen, als Angst vor dem politischen Gegner geschürt. Dies löste große Emotionen bei den Wählern aus, was zu einer riesigen (für polnische Verhältnisse) Wahlbeteiligung führte, die den liberalen und linken Parteien den Sieg bescherte, aber gleichzeitig die Polarisierung verschärfte.

Die neue Regierungskoalition, aus zwölf Parteien bestehend, von liberal bis links, machte kein Hehl daraus, dass sie auf Rache sinnt. Alles was mit der PiS zu tun hat, was auch nur an sie erinnert, sollte verschwinden. Natürlich wusste Donald Tusk, dass es in Polen Mediengesetze gibt, einen Medienrat, und einen Präsidenten, der ein Vetorecht besitzt, aber er beschloss das zu ignorieren. Recht und Gesetz wie zum Beispiel die Verfassung sollten den großen Rachefeldzug nicht behindern.

Aktion im Präsidentenpalast

Am 13. Dezember, am Tag der Vereidigung der neuen Regierung durch den Sejm, auf der Grundlage einer Parlamentsresolution, die keinerlei Rechtsfolgen nach sich zieht, ohne ein neues Mediengesetz zu erlassen, wurden die Direktoren der öffentlich-rechtlichen Medien entlassen und neue drangen in die Gebäude dieser Medien ein, in Begleitung bewaffneter Wachmänner. Das Sendesignal des Nachrichtensenders TVP Info wurde einfach ausgeschaltet. Es kam zu Rangeleien. Eine Abgeordnete der PiS, die versucht hat, die dort befindlichen Journalisten zu verteidigen, wurde verletzt. Der Kulturminister Bartłomiej Sienkiewicz, der diese brutale Aktion in Auftrag gegeben hat, hat anschließend versucht, die neuen Direktoren zu registrieren, aber die Gerichte haben ihm das verweigert, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Die gesamte Aktion war also illegal. Die PO hat sich aber dazu entschlossen, weil sie wusste, das Präsident Andrzej Duda gegen ein neues Mediengesetz sein Veto eingelegt hätte. Der politische Wille stand also für die Bürgerplattform über Recht und Gesetz.

Das war der Beginn des politischen Patts, in dem wir uns augenblicklich befinden. Da die Gerichte die Übernahme der Medien nicht sanktionieren wollten, wurden sie unter Konkursverwaltung gestellt, um Liquidatoren einführen zu können. Der Präsident hat im Gegenzug gegen das komplementäre Haushaltsgesetz sein Veto eingelegt, das eine Finanzierung für die öffentlich-rechtlichen Medien in Höhe von 3 Milliarden Zloty vorsah. Das Sendesignal von TVP Info war über mehrere Tage ausgeschaltet, es lief keine Werbung, was ernsthafte finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen wird. Inzwischen ist TVP Info wieder auf Sendung, aber die Hauptnachrichten werden in einem gepachteten Studio aufgenommen, weil die „neuen” Journalisten der Bürgerplattform Angst vor Sabotage haben. Die Zuschauerzahlen sind in den Keller gerutscht. Ein kleiner, konservativer Privatsender, der bislang 0,5 Prozent Marktanteil hatte, hat plötzlich fast 6 Prozent – die Leute haben auf ihn umgeschaltet.

Wie sich herausgestellt hat, war das aber erst der Anfang der Säuberungsaktion der Bürgerplattform. Danach kam die Verhaftung der beiden Abgeordneten der PiS. Mariusz Kamiński und Maciej Wąski, die bei den letzten Wahlen erneut ins Parlament gewählt wurden, hatten zuletzt Ministerämter inne und waren vorher, in den Jahren 2005 bis 2009, bei der damals neu gegründeten CBA, der Polnischen Antikorruptionsbehörde, tätig. Kamiński, der zur Zeit des Kommunismus im Untergrund aktiv war, war Chef der CBA und galt als unermüdlicher Kämpfer gegen die Korruption. Während seiner Tätigkeit hat er viele Interessen angerührt, auch die von mit der Bürgerplattform verbundenen Geschäftsmännern.

Im März 2015 wurden beide Abgeordnete in erster Instanz zu drei Jahren Haft wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Wenn man in Betracht zieht, wie das Verhältnis der Richter zu der PiS aussieht, war so ein hartes Urteil zu erwarten. Ein halbes Jahr später hat sie der neue Präsident Andrzej Duda begnadigt. Zwei Jahre später erklärte der Oberste Gerichtshof die Begnadigung aber für unwirksam, da beide nicht rechtskräftig verurteilt waren. Es gibt aber keine Vorschriften, die das regeln. In der Verfassung heißt es, dass der Präsident Gnade gewähren kann. Punkt. Dieselben Rechtsexperten, die 2015 behauptet haben, die Begnadigung beider Politiker sei wirksam, behaupten heute das Gegenteil.

Der Grund für die Verurteilung beider, die sogenannte Grundstücksaffäre, liegt Jahre zurück. Damals überführte die CBA den Landwirtschaftsminister Andrzej Lepper der Korruption, u.a durch einen inszenierten „Deal“, der in der operationellen Arbeit der Polizei nicht unüblich ist, aber beiden zur Last gelegt wurde. Im Dezember 2022 verurteilte das Bezirksgericht in Warschau beide Abgeordneten erneut, diesmal zu zwei Jahren Haft, gleichzeitig wurden sie aber von den schwersten Vorwürfen freigesprochen. Für geringfügige Amtsverfehlungen wurde ein hartes Urteil verhängt. Sie wurden verurteilt u.a. dafür, dass sie zwar die gerichtliche Erlaubnis hatten, den Verdächtigen an einem öffentlichen Ort zu verhören, dies jedoch in einem Hotel geschah und das Gericht entschied, dass es sich bei einem Hotel nicht um einen öffentlichen Ort handelte. Ein absurdes Urteil und eine Politposse, deren Ziel es ist, die Abgeordneten der PiS in Angst und Schrecken zu versetzen.

Staatsanwaltschaft übernehmen, um straffrei zu bleiben

Der Vorsitzende des Sejm, Szymon Hołownia, hob ihre Immunität sofort auf. Beide legten Einspruch dagegen ein. Eine Kammer des Obersten Gerichtshofs befand die Aufhebung der Immunität für gültig, eine andere für ungültig. Und das Chaos begann. Die Abgeordneten wurden während eines Besuchs im Präsidentenpalast während der Abwesenheit des Präsidenten von der Polizei festgenommen. Polizisten drangen in den Präsidentenpalast ein und zerrten sie hinaus. Sobald Andrzej Duda davon erfuhr, versuchte er Ihnen zu Hilfe zu kommen, aber seine Limousine wurde von einem angeblich kaputten Stadtbus blockiert. Die PiS glaubt, das sei absichtlich geschehen, zumal der Präsident wahrscheinlich abgehört wurde, sonst hätte die Polizei nicht gewusst, wo im Präsidentenpalast die beiden Politiker sich befinden. Ein unerhörtes Geschehen in einem demokratischen Land unter einer Regierung, die sich die Rechtsstaatlichkeit auf die Fahnen geschrieben hat.

Beide Politiker befinden sich augenblicklich in zwei verschiedenen Gefängnissen. Sie sind in Hungerstreik getreten, und der Gesundheitszustand von Mariusz Kamiński hat sich erheblich verschlechtert. Es gab einen riesigen Protest in Warschau zur Verteidigung der Medien und beider Abgeordneter, Bis zu 300.000 Menschen haben an ihm teilgenommen. Trotz schlechten Wetters.

Natürlich ist es nicht so, dass all dies ohne Konsequenzen für die Regierung Donald Tusks sein wird. Alle illegalen Aktionen der letzten Wochen sind bei der Staatsanwaltschaft gelandet. Die Strafen für einzelne Minister können hoch ausfalllen. Daher beschloss der Justizminister Adam Bodnar, den Landesstaatsanwalt abzusetzen. In Polen fungiert der Justizminister als Generalstaatsanwalt, während die Staatsanwaltschaft in der Praxis vom Landesstaatsanwalt und seinen Stellvertretern geleitet wird. Um den Landesstaatsanwalt zu entlassen, bedarf es laut Verfassung einer Zustimmung des Präsidenten, genauer gesagt seiner Unterschrift. Deshalb reagierten die 11 Verteter des Landesstaatsanwalts sofort und protestierten heftig gegen so einen Verfassungsverstoß. Się haben sich im Gebäude der Landesstaatsanwaltschaft verschanzt – genauso wie der Justizminister, der sich dort ein Büro eingerichtet hat. Auf Twitter gab er dann bekannt, er habe sich mit dem amerikanischen Botschafter getroffen und der habe ihn gelobt – er mache alles richtig.

Die nächsten zwei Wahlkämpfe kommen

Zusammenfassend: Polen befindet sich in einer sehr tiefen Verfassungskrise, der tiefsten seit dem Fall des Kommunismus und möglicherweise des Kriegszustands von 1981, mit dem das Vorgehen der neuen Regierung oft verglichen wird. Panzer auf den Straßen sehen wir zwar noch nicht, aber wir haben es bereits mit gewaltsamen Aktionen zu tun. Und mit einem Rechtsdualismus, der den Staat paralysiert, Es wird immer häufiger von einem Zustand der Anarchie gesprochen. Es gilt nicht das Gesetz, sondern die Meinung von Rechtsexperten, die gegen entsprechendes Entgelt gerne alles zurechtinterpretieren. Wie Donald Tusk so schön gesagt hat: „Wir werden das Recht anwenden so wie wir es verstehen”.

Der Präsident, größtes Hindernis für ein bequemes Durchregieren Tusks, soll entmachtet werden, seine Befugnisse verschwinden. Es ist der Triumph des politischen Willens über den Rechtsstaat.

Alle sind sich einig, dass die derzeitige Situation und das Chaos für Polen, seine Wirtschaft, schädlich sind. Derzeit ist jedoch keine Lösung in Sicht. Die neue Regierung basiert auf dem Hass der liberalen Eliten (Justizwesen eingeschlossen) gegenüber der PiS und der Unterstützung des Westens, während sich die Opposition immer mehr konsolidiert, stärkt und auf einen langfristigen Kampf vorbereitet. Polen hat zwei Wahlkämpfe vor sich im ersten Halbjahr dieses Jahres: die Kommunalwahlen und die Europawahlen. Es drohen auch vorgezogene Neuwahlen, wenn das Parlament den Haushalt bis Ende Januar nicht verabschiedet.

Die Polen erwarten zudem weitere Konflikte um die Polnische Nationalbank (Donald Tusk träumt vom Euro, der Chef der Notenbank will das verhindern) und das Verfassungsgericht. Die Bürgerplatform will 4.000 Richter entlassen, alle, die zur Zeit der PiS Regierung ernannt wurden. Es drohen auch ideologische Kriege rund um den Migrationspakt der EU, die Abtreibung und die Homoehe sowie die Föderalisierung, also die Zentralisierung der Europäischen Union, die Donald Tusk unterstützt. Keine der Seiten ist dabei bereit, klein beizugeben. Man kann nur hoffen, dass die Liberalen zur Vernunft zurückfinden, obwohl es mit jedem Schritt vorwärts immer schwieriger wird. Und die Erwartungen in Brüssel sind groß, dass das, was in Polen geschieht, Schule machen könnte – als Methode gegen „illiberale” Populisten.

Aleksandra Rybińska ist Politologin, Redakteurin der Internetzeitschrift „Nowa Konfederacja“, Publizistin des Portals „wPolityce.pl“ und des Wochenmagazins „wSieci“ sowie Vorstandsmitglied der Maciej Rybiński Stiftung.


Samstag, 7. Januar 2023

Ob es wirklich eine Wahlwiederholung in Berlin gibt?

von Thomas Heck...

Über das Berliner Wahldebakel hatten wir auf diesen Seiten bereits frühzeitig berichtet. Hierhier, hier, hier und auch hier. Wir hatten zwischendurch sogar Hoffnung, dass die Demokratie stärker ist als der Berliner Filz und der Berliner Verfassungsgerichtshof trug dem ja auch Rechnung und ordnete Neuwahlen an. Zumindest für den Teil der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus. 

Doch der linken Einheitsfront von SPD, Linkspartei und Grünen kam das gar nicht zupass, geht es doch um Machtverlust, aber auch um Verlust von Mandaten und damit einem sicheren und üppigen Einkommen für die Abgeordneten, und klagte deshalb gegen die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht. Deshalb steht zu befürchten: Werden Harbarth & Co das Ding schon schaukeln? Bläst Karlsruhe die Wiederholung der Berliner Chaos-Wahlen ab?


Die vom Berliner Verfassungsgerichtshof für ungültig erklärten „Wahlen“ im Shithole Berlin vom September 2021, als das Bürgervotum sowohl des Berliner Abgeordnetenhauses als auch zum Bundestag durch bananenrepublikanische Abgründe zur Lachnummer geriet und selbst nach OSZE-Mindeststandards definitiv keine gültige Wahl zustandekam, sollen eigentlich in fünf Wochen – am 12. Februar – wiederholt werden. Den etablierten Parteien des linken Einheitsblocks – SPD, Grüne und Linke, aber auch FDP – geht das Gesäß auf Grundeis, weil sie empfindliche Machteinbußen durch Mandatsverschiebungen und andere Mehrheitsverhältnisse fürchten. Aus diesem offensichtlichen Grund galt die Wiederholungsanordnung daher auch vor allem der Neuwahl des Landesparlaments; die Bundestagswahl wird nur in einzelnen Wahlbezirken wiederholt. Von Rechts wegen und unter allen Aspekten der demokratischen Hygiene wäre eigentlich eine komplette Neuwahl auch des Bundestages angezeigt gewesen.

Doch nicht einmal die eingeschränkte Wiederholung der Wahl, diesmal dann unter rechtsstaatlich akzeptablen Bedingungen, wollen 45 Politiker von SPD, Grünen, FDP und Linken hinnehmen – weshalb sie vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Dort, im Reich der Merkel-Marionette Stephan Harbarth – eines drittklassigen Juristen, aber dafür umso loyaleren CDU-Domestiken, der von der ewigen Kanzlerin an der Spitze des Gerichts installiert wurde und das Verfassungsgericht zum judikativen Service-Center der Bundesregierung umwandelte – erhoffen sie sich wohlwollendes Verständnis ihr Interesse an der Beibehaltung der bestehenden „Wahlergebnisse“ – unabhängig davon, wie haarsträubend, undemokratisch und willkürlich diese vor 16 Monaten zustandekommen sind.

BVerfG: Einst integer und überparteilich, heute Servicebetrieb der Regierung

Als das Verfassungsgericht noch eine charakterlich integere und unabhängige Institution war, die Normenkontrolle an abstraken Überlegungen und tagespolitikfreier Verfassungsauslegung praktizierte, wäre eine solche Klage gegen die Wahlwiederholung mangels Aussicht gar nicht erst in Karlsruhe eingereicht worden – und falls doch, dann gar nicht erst angenommen werden. Denn die angegriffene Entscheidung der Berliner Verfassungsjuristen folgte keiner rabulistischen verwinkelten Argumentationskette oder geheimen Informationen, dass bei den Wahlen angeblich irgendetwas nicht rechten Dingen zugegangen sein konnte – sondern die ungeheuerlichen Missstände lagen, für die Öffentlichkeit wohldokumentiert, von Beginn an vor: „Geschätzte“ Wahlergebnisse; doppelte Stimmabgaben; zu früh geschlossene Wahllokale inklusive Verunmöglichung der Wahlteilnahme von tausenden Berlinern; offenkundige Auszählungspannen; fehlende Wahlzettel und unfassbare organisatorische Schlampereien; Brüche des Wahlgeheimnisses. Und, und, und.

Doch unter keinem Verfassungsgerichtspräsidenten der bundesdeutschen Geschichte standen die Chancen besser, selbst trotz solch evidenter Pannen und Skandale, die nach einer Wiederholung förmlich schreien, eben diese womöglich doch verhindert zu kriegen. Und siehe da, in der Tat: Wider Erwarten der meisten Juristen nahm Karlsruhe den Fall tatsächlich zur Entscheidung an.
Spekulationen geschürt

Damit schürt das Bundesverfassungsgericht nun Spekulationen, kommentiert die „Junge Freiheit“ (JF), ob die Wahlwiederholung überhaupt in fünf Wochen stattfinden wird. Noch im Januar, so die JF, will es entscheiden, ob es die Wiederholungswahl kippt – womit dann das Ergebnis der für ungültig erklärten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus doch noch Bestand haben könnte.

Der Schaden für das Ansehen des „Rechtsstaats“ Deutschland im Ausland, aber auch für Demokratie und Justiz wäre dann zwar irreparabel und immens – doch was würde es Harbarth und sein gleichgeschaltetes Kollegium grämen? Die hatten ja bisher schon keine Probleme, ganz im Sinne der Regierung autoritäre oder linksideologische Entscheidungen abzunicken – von der taktisch spätestmöglich verkündeten Billigung der unsäglichen Corona-Politik Merkels über die Erhebung des „Klimaschutzes“ zum Verfassungsrang hin zur opportunistischen Missachtung des Europäischen Gerichtshofs über ein EZB-Anleiheprogramm. Deshalb könnte Karlsruhe jetzt durchaus für den nächsten Eklat gut sein – und die Wahlwiederholung am 12. Februar canceln, oder sie zumindest bis zum Sankt Nimmerleinstag hinauszögern, bis sich eine Wiederholung dann auch erledigt hat. Es wäre nicht das erste Mal, dass in diesem Land, und speziell in Gestalt dieses Gerichts, Macht Recht bricht.