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Samstag, 14. September 2024

Nach Abmahnungen wegen Rufschädigung: Bayrischer Verfassungsschutz rudert zurück

von Daniel Matissek...

Das, was der Westen Russlands Propagandaapparat vorwirft, betreibt er von hoheitlicher Seite im Prinzip selbst



Mit seinem Versuch, die Pressefreiheit anzugreifen, indem er deutsche Medien der alternativen Gegenöffentlichkeit beschuldigte, russische Propaganda zu verbreiten – nur weil sie sich kritisch zur deutschen Unterstützung der Ukraine geäußert haben –, hat der Bayerische Verfassungsschutz einstweilen krachend Schiffbruch erlitten: Auf der Liste fanden sich unter anderem „Tichys Einblick“, die „Berliner Zeitung“, die „Nachdenkseiten“, die „Junge Freiheit“, die „Weltwoche“ und auch Ansage!. Sie alle stellte der bayrische Inlandsgeheimdienst rechtswidrig an den Pranger und erweckte in einer umfassenden “Vollanalyse” zu sogenannten “Doppelgängern” den Eindruck, diese und andere Medien würden sich absichtlich zu Verlautbarungsorganen des Kremls machen. Mit diesen “Doppelgänger“-Seiten sind prorussische oder von russischen Propagandisten gesteuerte Webseiten gemeint, die einzelne oder komplette Inhalte bis hin zu Stil und Layout von den betroffenen deutschen Netzmedien kopieren.

Dies geschah – und geschieht weiterhin – natürlich ohne deren Wissen geschweige denn Einwilligung. Dennoch nimmt der Münchner Verfassungsschutz dieses illegale Verhalten ausländischer Seitenbetreiber zum Anlass, die deutschen Originalseiten ins Zwielicht zu rücken, indem er sie in den Anschein prorussischer Desinformation rückt – bloß weil einzelne von ihnen veröffentlichte Beiträge Russland nützen könnten. Um im deutschen Verfassungsschutzberichten Erwähnung zu finden, reicht es also inzwischen schon, ungefragt von russischen Seiten zitiert oder abgekuppelt zu wurden. Dies wäre so, als würde man vor Medien warnen, weil diese auch von Kinderschändern und Massenmördern gelesen oder einzelne ihrer Beiträge schon einmal kopiert oder geteilt wurden. Allen Ernstes hieß es seitens der Behörde, mit ihren Veröffentlichungen würden die betroffenen Seiten „die westlichen Gesellschaften spalten und den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen“.

Rufschädigung bereits eingetreten

Gegen diese ungeheuerliche Rufschädigung sind nun als erstes „Tichys Einblick“ und die „Berliner Zeitung“ erfolgreich juristisch vorgegangen (andere tun dies zur Stunde noch) und wehrten sich erfolgreich mit Abmahnungen gegen den bayrischen Verfassungsschutz. Dieser ruderte vorgestern zurück und spricht nun plötzlich von „Missverständnissen… in der öffentlichen Rezeption“. Außerdem behauptet er, es sei „explizit nicht” unterstellt worden, “dass die Verantwortlichen der hier aufgelisteten Webseiten russische Propaganda verbreiten oder in Kenntnis darüber sind oder es gutheißen, dass ihre Inhalte im Rahmen der ‚Doppelgänger‘-Kampagne weiterverbreitet werden“. Sehr wohl jedoch wurde dies insinuiert – und genau das war auch das Ziel der perfiden Erwähnung dieser öffentlich abrufbaren “Analyse”. Auch der Hinweis der Behörde, man habe „keinerlei Wertung der Inhalte der betreffenden Webseiten” vorgenommen, macht es nicht besser.

Der Vorgang ist an Absurdität und Dreistigkeit kaum noch zu überbieten – denn genau diese Wertung war ja durch Nennung der betroffenen Medien in diesem Zusammenhang erfolgt, und genau dies bedingte ja auch den Skandal. Die eingetretene Rufschädigung ist natürlich trotzdem kaum noch rückgängig zu machen, denn ähnlich wie bei der längst als Lügenmärchen entlarvten „Correctiv“-Propagandahetze über das angebliche rechtsradikale „Geheimtreffen“ in Potsdam werden heutzutage ins “Gegen-rechts”-Narrativ passende Falschbehauptungen von vielen Medien einfach weiterverbreitet. Dies zeigte sich bereits diese Woche, als das SPD-nahen „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ die Diffamierungen des Bayerischen Verfassungsschutzes gegenüber „Tichys Einblick“ sogleich nachplapperte. Der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel sprach zutreffend von einem der “eklatantesten Beispiele, wie Staatsorgane versuchen, Medien herabzusetzen“. Genau darum und nichts anderes ging es hier – und die Gefahr ist natürlich nicht gebannt. Deshalb wird auch Ansage! weiter gegen diese ungeheuerlichen Verleumdungen vorgehen, denn man kann Gift darauf nehmen, dass sich der Feldzug des ideologischen Linkstaates mit seinen faktisch gleichgeschalteten weisungsgebundenen Behörden gegen Meinungsfreiheit und Opposition in diesem Land unerbittlich fortsetzen wird.

Dienstag, 16. Januar 2024

Was in Gottes Namen ist in Polen los?

von Aleksandra Rybinska.

Mit der Regierungsbildung von Donald Tusk setzte in Polen ein Kampf um die „richtige“ Politik und die Verteilung der Posten und Ressourcen ein. Regierung und Opposition machen sich gegenseitig für das Chaos verantwortlich. Präsident Duda und Ministerpräsident Tusk handeln und reden aneinander vorbei.

Präsident Duda und Ministerpräsident Tusk



Mit den Worten „Noch ist Polen nicht verloren“ beginnt die polnische Nationalhymne. Und tatsächlich ist Polen zwar noch nicht verloren, aber dank der brutalen Vorgehensweise der neuen Regierung von Donald Tusk erinnert unser Land immer mehr an eine Bananenrepublik. Wieder einmal stellt sich die Frage: Was in Gottes Namen ist in Polen los?

Der im Augenblick tobende politische Konflikt hat drei Dimensionen: Zum einen das Aufeinanderprallen von zwei gegensetzlichen und unvereinbaren politischen Visionen – die eine liberal, die andere konservativ und EU-skeptisch, zum anderen die brutale und illegale Übernahme der öffentlich-rechtlichen Medien durch die neue Regierung, und letztendlich die unbegründete Festnahme von zwei Abgeordneten, die das Polnische Antikorruptionsbüro gegründet haben. Wir haben es mit einem Patt zu tun, das wahrscheinlich nicht auf verfassungsrechtlicher Ebene, sondern nur auf politischer oder praktischer Ebene gelöst werden kann.

Die ersten Schüsse in diesem Krieg fielen bereits vor dem Wahlsieg der Recht und Gerechtichkeit (PiS) im Jahr 2015, als die liberale Bürgerplatform (PO) die Wahl überzähliger Verfassungsgerichtsrichter durch das Parlament, den Sejm, erzwang. Die PO wusste, das sie wahrscheinlich die Wahl verlieren würde. Ziel war also, die Regierungsarbiet in Zukunft durch Verfassungsbeschlüsse zu behindern und die Plätze im Verfassungsgericht zu blockieren, damit die PiS keine eigenen Richter mehr ernennen kann. Auf diese Weise wurde das Verfassungsgericht politisiert. Nicht von der PiS, sondern von der PO.

Natürlich hat die PiS ihre eigenen Richter trotzdem ernannt. Die PO ging sofort mit einer Beschwerde zur Europäischen Kommission, was mit einem Rechtstaatlichkeitsverfahren gegen Polen endete. Dazu kam der Versuch der Partei von Jarosław Kaczyński, das Justizwesen zu reformieren, u.a. um die Wahl von Richtern in den Nationalen Justizrat transparenter zu gestalten. Das gefiel den Richtern, die Verwandte und Bekannte hinter geschlossenen Türen dazuwählten, und sich selbst „außergewöhnliche Kaste” nannten, natürlich nicht. Sie gingen auf die Straße und nach Brüssel, und die Bürgerplattform Donald Tusks ernannte sich zu ihrer politischen Vertretung. Die acht Jahre der Regierung PiS verliefen also unter dem Vorzeichen einer ständigen Auseinandersetzung mit der Justiz und der Anwaltschaft, die seit 1989 keinerlei Reform unterlagen und wollten, dass das so bleibt.

2023, nach acht Jahren der Regierung PiS, mit vielen Krisen (Pandemie, Krieg in der Ukraine), aber auch beisspiellosem Wirtschafts- und Wohlstandswachstum, folgte eine äußerst heftige Wahlkampagne. Die Brutalität dieser Kampagne bestand in der außergewöhnlichen Intensität negativer Botschaften. Es wurde weniger über die Vision des zukünftigen Polen gesprochen, als Angst vor dem politischen Gegner geschürt. Dies löste große Emotionen bei den Wählern aus, was zu einer riesigen (für polnische Verhältnisse) Wahlbeteiligung führte, die den liberalen und linken Parteien den Sieg bescherte, aber gleichzeitig die Polarisierung verschärfte.

Die neue Regierungskoalition, aus zwölf Parteien bestehend, von liberal bis links, machte kein Hehl daraus, dass sie auf Rache sinnt. Alles was mit der PiS zu tun hat, was auch nur an sie erinnert, sollte verschwinden. Natürlich wusste Donald Tusk, dass es in Polen Mediengesetze gibt, einen Medienrat, und einen Präsidenten, der ein Vetorecht besitzt, aber er beschloss das zu ignorieren. Recht und Gesetz wie zum Beispiel die Verfassung sollten den großen Rachefeldzug nicht behindern.

Aktion im Präsidentenpalast

Am 13. Dezember, am Tag der Vereidigung der neuen Regierung durch den Sejm, auf der Grundlage einer Parlamentsresolution, die keinerlei Rechtsfolgen nach sich zieht, ohne ein neues Mediengesetz zu erlassen, wurden die Direktoren der öffentlich-rechtlichen Medien entlassen und neue drangen in die Gebäude dieser Medien ein, in Begleitung bewaffneter Wachmänner. Das Sendesignal des Nachrichtensenders TVP Info wurde einfach ausgeschaltet. Es kam zu Rangeleien. Eine Abgeordnete der PiS, die versucht hat, die dort befindlichen Journalisten zu verteidigen, wurde verletzt. Der Kulturminister Bartłomiej Sienkiewicz, der diese brutale Aktion in Auftrag gegeben hat, hat anschließend versucht, die neuen Direktoren zu registrieren, aber die Gerichte haben ihm das verweigert, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Die gesamte Aktion war also illegal. Die PO hat sich aber dazu entschlossen, weil sie wusste, das Präsident Andrzej Duda gegen ein neues Mediengesetz sein Veto eingelegt hätte. Der politische Wille stand also für die Bürgerplattform über Recht und Gesetz.

Das war der Beginn des politischen Patts, in dem wir uns augenblicklich befinden. Da die Gerichte die Übernahme der Medien nicht sanktionieren wollten, wurden sie unter Konkursverwaltung gestellt, um Liquidatoren einführen zu können. Der Präsident hat im Gegenzug gegen das komplementäre Haushaltsgesetz sein Veto eingelegt, das eine Finanzierung für die öffentlich-rechtlichen Medien in Höhe von 3 Milliarden Zloty vorsah. Das Sendesignal von TVP Info war über mehrere Tage ausgeschaltet, es lief keine Werbung, was ernsthafte finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen wird. Inzwischen ist TVP Info wieder auf Sendung, aber die Hauptnachrichten werden in einem gepachteten Studio aufgenommen, weil die „neuen” Journalisten der Bürgerplattform Angst vor Sabotage haben. Die Zuschauerzahlen sind in den Keller gerutscht. Ein kleiner, konservativer Privatsender, der bislang 0,5 Prozent Marktanteil hatte, hat plötzlich fast 6 Prozent – die Leute haben auf ihn umgeschaltet.

Wie sich herausgestellt hat, war das aber erst der Anfang der Säuberungsaktion der Bürgerplattform. Danach kam die Verhaftung der beiden Abgeordneten der PiS. Mariusz Kamiński und Maciej Wąski, die bei den letzten Wahlen erneut ins Parlament gewählt wurden, hatten zuletzt Ministerämter inne und waren vorher, in den Jahren 2005 bis 2009, bei der damals neu gegründeten CBA, der Polnischen Antikorruptionsbehörde, tätig. Kamiński, der zur Zeit des Kommunismus im Untergrund aktiv war, war Chef der CBA und galt als unermüdlicher Kämpfer gegen die Korruption. Während seiner Tätigkeit hat er viele Interessen angerührt, auch die von mit der Bürgerplattform verbundenen Geschäftsmännern.

Im März 2015 wurden beide Abgeordnete in erster Instanz zu drei Jahren Haft wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Wenn man in Betracht zieht, wie das Verhältnis der Richter zu der PiS aussieht, war so ein hartes Urteil zu erwarten. Ein halbes Jahr später hat sie der neue Präsident Andrzej Duda begnadigt. Zwei Jahre später erklärte der Oberste Gerichtshof die Begnadigung aber für unwirksam, da beide nicht rechtskräftig verurteilt waren. Es gibt aber keine Vorschriften, die das regeln. In der Verfassung heißt es, dass der Präsident Gnade gewähren kann. Punkt. Dieselben Rechtsexperten, die 2015 behauptet haben, die Begnadigung beider Politiker sei wirksam, behaupten heute das Gegenteil.

Der Grund für die Verurteilung beider, die sogenannte Grundstücksaffäre, liegt Jahre zurück. Damals überführte die CBA den Landwirtschaftsminister Andrzej Lepper der Korruption, u.a durch einen inszenierten „Deal“, der in der operationellen Arbeit der Polizei nicht unüblich ist, aber beiden zur Last gelegt wurde. Im Dezember 2022 verurteilte das Bezirksgericht in Warschau beide Abgeordneten erneut, diesmal zu zwei Jahren Haft, gleichzeitig wurden sie aber von den schwersten Vorwürfen freigesprochen. Für geringfügige Amtsverfehlungen wurde ein hartes Urteil verhängt. Sie wurden verurteilt u.a. dafür, dass sie zwar die gerichtliche Erlaubnis hatten, den Verdächtigen an einem öffentlichen Ort zu verhören, dies jedoch in einem Hotel geschah und das Gericht entschied, dass es sich bei einem Hotel nicht um einen öffentlichen Ort handelte. Ein absurdes Urteil und eine Politposse, deren Ziel es ist, die Abgeordneten der PiS in Angst und Schrecken zu versetzen.

Staatsanwaltschaft übernehmen, um straffrei zu bleiben

Der Vorsitzende des Sejm, Szymon Hołownia, hob ihre Immunität sofort auf. Beide legten Einspruch dagegen ein. Eine Kammer des Obersten Gerichtshofs befand die Aufhebung der Immunität für gültig, eine andere für ungültig. Und das Chaos begann. Die Abgeordneten wurden während eines Besuchs im Präsidentenpalast während der Abwesenheit des Präsidenten von der Polizei festgenommen. Polizisten drangen in den Präsidentenpalast ein und zerrten sie hinaus. Sobald Andrzej Duda davon erfuhr, versuchte er Ihnen zu Hilfe zu kommen, aber seine Limousine wurde von einem angeblich kaputten Stadtbus blockiert. Die PiS glaubt, das sei absichtlich geschehen, zumal der Präsident wahrscheinlich abgehört wurde, sonst hätte die Polizei nicht gewusst, wo im Präsidentenpalast die beiden Politiker sich befinden. Ein unerhörtes Geschehen in einem demokratischen Land unter einer Regierung, die sich die Rechtsstaatlichkeit auf die Fahnen geschrieben hat.

Beide Politiker befinden sich augenblicklich in zwei verschiedenen Gefängnissen. Sie sind in Hungerstreik getreten, und der Gesundheitszustand von Mariusz Kamiński hat sich erheblich verschlechtert. Es gab einen riesigen Protest in Warschau zur Verteidigung der Medien und beider Abgeordneter, Bis zu 300.000 Menschen haben an ihm teilgenommen. Trotz schlechten Wetters.

Natürlich ist es nicht so, dass all dies ohne Konsequenzen für die Regierung Donald Tusks sein wird. Alle illegalen Aktionen der letzten Wochen sind bei der Staatsanwaltschaft gelandet. Die Strafen für einzelne Minister können hoch ausfalllen. Daher beschloss der Justizminister Adam Bodnar, den Landesstaatsanwalt abzusetzen. In Polen fungiert der Justizminister als Generalstaatsanwalt, während die Staatsanwaltschaft in der Praxis vom Landesstaatsanwalt und seinen Stellvertretern geleitet wird. Um den Landesstaatsanwalt zu entlassen, bedarf es laut Verfassung einer Zustimmung des Präsidenten, genauer gesagt seiner Unterschrift. Deshalb reagierten die 11 Verteter des Landesstaatsanwalts sofort und protestierten heftig gegen so einen Verfassungsverstoß. Się haben sich im Gebäude der Landesstaatsanwaltschaft verschanzt – genauso wie der Justizminister, der sich dort ein Büro eingerichtet hat. Auf Twitter gab er dann bekannt, er habe sich mit dem amerikanischen Botschafter getroffen und der habe ihn gelobt – er mache alles richtig.

Die nächsten zwei Wahlkämpfe kommen

Zusammenfassend: Polen befindet sich in einer sehr tiefen Verfassungskrise, der tiefsten seit dem Fall des Kommunismus und möglicherweise des Kriegszustands von 1981, mit dem das Vorgehen der neuen Regierung oft verglichen wird. Panzer auf den Straßen sehen wir zwar noch nicht, aber wir haben es bereits mit gewaltsamen Aktionen zu tun. Und mit einem Rechtsdualismus, der den Staat paralysiert, Es wird immer häufiger von einem Zustand der Anarchie gesprochen. Es gilt nicht das Gesetz, sondern die Meinung von Rechtsexperten, die gegen entsprechendes Entgelt gerne alles zurechtinterpretieren. Wie Donald Tusk so schön gesagt hat: „Wir werden das Recht anwenden so wie wir es verstehen”.

Der Präsident, größtes Hindernis für ein bequemes Durchregieren Tusks, soll entmachtet werden, seine Befugnisse verschwinden. Es ist der Triumph des politischen Willens über den Rechtsstaat.

Alle sind sich einig, dass die derzeitige Situation und das Chaos für Polen, seine Wirtschaft, schädlich sind. Derzeit ist jedoch keine Lösung in Sicht. Die neue Regierung basiert auf dem Hass der liberalen Eliten (Justizwesen eingeschlossen) gegenüber der PiS und der Unterstützung des Westens, während sich die Opposition immer mehr konsolidiert, stärkt und auf einen langfristigen Kampf vorbereitet. Polen hat zwei Wahlkämpfe vor sich im ersten Halbjahr dieses Jahres: die Kommunalwahlen und die Europawahlen. Es drohen auch vorgezogene Neuwahlen, wenn das Parlament den Haushalt bis Ende Januar nicht verabschiedet.

Die Polen erwarten zudem weitere Konflikte um die Polnische Nationalbank (Donald Tusk träumt vom Euro, der Chef der Notenbank will das verhindern) und das Verfassungsgericht. Die Bürgerplatform will 4.000 Richter entlassen, alle, die zur Zeit der PiS Regierung ernannt wurden. Es drohen auch ideologische Kriege rund um den Migrationspakt der EU, die Abtreibung und die Homoehe sowie die Föderalisierung, also die Zentralisierung der Europäischen Union, die Donald Tusk unterstützt. Keine der Seiten ist dabei bereit, klein beizugeben. Man kann nur hoffen, dass die Liberalen zur Vernunft zurückfinden, obwohl es mit jedem Schritt vorwärts immer schwieriger wird. Und die Erwartungen in Brüssel sind groß, dass das, was in Polen geschieht, Schule machen könnte – als Methode gegen „illiberale” Populisten.

Aleksandra Rybińska ist Politologin, Redakteurin der Internetzeitschrift „Nowa Konfederacja“, Publizistin des Portals „wPolityce.pl“ und des Wochenmagazins „wSieci“ sowie Vorstandsmitglied der Maciej Rybiński Stiftung.


Samstag, 7. Januar 2023

Ob es wirklich eine Wahlwiederholung in Berlin gibt?

von Thomas Heck...

Über das Berliner Wahldebakel hatten wir auf diesen Seiten bereits frühzeitig berichtet. Hierhier, hier, hier und auch hier. Wir hatten zwischendurch sogar Hoffnung, dass die Demokratie stärker ist als der Berliner Filz und der Berliner Verfassungsgerichtshof trug dem ja auch Rechnung und ordnete Neuwahlen an. Zumindest für den Teil der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus. 

Doch der linken Einheitsfront von SPD, Linkspartei und Grünen kam das gar nicht zupass, geht es doch um Machtverlust, aber auch um Verlust von Mandaten und damit einem sicheren und üppigen Einkommen für die Abgeordneten, und klagte deshalb gegen die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht. Deshalb steht zu befürchten: Werden Harbarth & Co das Ding schon schaukeln? Bläst Karlsruhe die Wiederholung der Berliner Chaos-Wahlen ab?


Die vom Berliner Verfassungsgerichtshof für ungültig erklärten „Wahlen“ im Shithole Berlin vom September 2021, als das Bürgervotum sowohl des Berliner Abgeordnetenhauses als auch zum Bundestag durch bananenrepublikanische Abgründe zur Lachnummer geriet und selbst nach OSZE-Mindeststandards definitiv keine gültige Wahl zustandekam, sollen eigentlich in fünf Wochen – am 12. Februar – wiederholt werden. Den etablierten Parteien des linken Einheitsblocks – SPD, Grüne und Linke, aber auch FDP – geht das Gesäß auf Grundeis, weil sie empfindliche Machteinbußen durch Mandatsverschiebungen und andere Mehrheitsverhältnisse fürchten. Aus diesem offensichtlichen Grund galt die Wiederholungsanordnung daher auch vor allem der Neuwahl des Landesparlaments; die Bundestagswahl wird nur in einzelnen Wahlbezirken wiederholt. Von Rechts wegen und unter allen Aspekten der demokratischen Hygiene wäre eigentlich eine komplette Neuwahl auch des Bundestages angezeigt gewesen.

Doch nicht einmal die eingeschränkte Wiederholung der Wahl, diesmal dann unter rechtsstaatlich akzeptablen Bedingungen, wollen 45 Politiker von SPD, Grünen, FDP und Linken hinnehmen – weshalb sie vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Dort, im Reich der Merkel-Marionette Stephan Harbarth – eines drittklassigen Juristen, aber dafür umso loyaleren CDU-Domestiken, der von der ewigen Kanzlerin an der Spitze des Gerichts installiert wurde und das Verfassungsgericht zum judikativen Service-Center der Bundesregierung umwandelte – erhoffen sie sich wohlwollendes Verständnis ihr Interesse an der Beibehaltung der bestehenden „Wahlergebnisse“ – unabhängig davon, wie haarsträubend, undemokratisch und willkürlich diese vor 16 Monaten zustandekommen sind.

BVerfG: Einst integer und überparteilich, heute Servicebetrieb der Regierung

Als das Verfassungsgericht noch eine charakterlich integere und unabhängige Institution war, die Normenkontrolle an abstraken Überlegungen und tagespolitikfreier Verfassungsauslegung praktizierte, wäre eine solche Klage gegen die Wahlwiederholung mangels Aussicht gar nicht erst in Karlsruhe eingereicht worden – und falls doch, dann gar nicht erst angenommen werden. Denn die angegriffene Entscheidung der Berliner Verfassungsjuristen folgte keiner rabulistischen verwinkelten Argumentationskette oder geheimen Informationen, dass bei den Wahlen angeblich irgendetwas nicht rechten Dingen zugegangen sein konnte – sondern die ungeheuerlichen Missstände lagen, für die Öffentlichkeit wohldokumentiert, von Beginn an vor: „Geschätzte“ Wahlergebnisse; doppelte Stimmabgaben; zu früh geschlossene Wahllokale inklusive Verunmöglichung der Wahlteilnahme von tausenden Berlinern; offenkundige Auszählungspannen; fehlende Wahlzettel und unfassbare organisatorische Schlampereien; Brüche des Wahlgeheimnisses. Und, und, und.

Doch unter keinem Verfassungsgerichtspräsidenten der bundesdeutschen Geschichte standen die Chancen besser, selbst trotz solch evidenter Pannen und Skandale, die nach einer Wiederholung förmlich schreien, eben diese womöglich doch verhindert zu kriegen. Und siehe da, in der Tat: Wider Erwarten der meisten Juristen nahm Karlsruhe den Fall tatsächlich zur Entscheidung an.
Spekulationen geschürt

Damit schürt das Bundesverfassungsgericht nun Spekulationen, kommentiert die „Junge Freiheit“ (JF), ob die Wahlwiederholung überhaupt in fünf Wochen stattfinden wird. Noch im Januar, so die JF, will es entscheiden, ob es die Wiederholungswahl kippt – womit dann das Ergebnis der für ungültig erklärten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus doch noch Bestand haben könnte.

Der Schaden für das Ansehen des „Rechtsstaats“ Deutschland im Ausland, aber auch für Demokratie und Justiz wäre dann zwar irreparabel und immens – doch was würde es Harbarth und sein gleichgeschaltetes Kollegium grämen? Die hatten ja bisher schon keine Probleme, ganz im Sinne der Regierung autoritäre oder linksideologische Entscheidungen abzunicken – von der taktisch spätestmöglich verkündeten Billigung der unsäglichen Corona-Politik Merkels über die Erhebung des „Klimaschutzes“ zum Verfassungsrang hin zur opportunistischen Missachtung des Europäischen Gerichtshofs über ein EZB-Anleiheprogramm. Deshalb könnte Karlsruhe jetzt durchaus für den nächsten Eklat gut sein – und die Wahlwiederholung am 12. Februar canceln, oder sie zumindest bis zum Sankt Nimmerleinstag hinauszögern, bis sich eine Wiederholung dann auch erledigt hat. Es wäre nicht das erste Mal, dass in diesem Land, und speziell in Gestalt dieses Gerichts, Macht Recht bricht.