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Donnerstag, 15. Oktober 2026

“Reform” der Notaufnahmen: Gehen Sie bitte heim zum Verrecken!

von Alexander Schwarz

Überfüllter Wartebereich einer Notaufnahme




Die Berliner Nichtregierungsorganisation namens Bundesregierung doktert wieder einmal an Symptomen herum, deren Ursachen sie entweder selbst verursacht hat oder seit Jahren nicht behebt. Diesmal ist es die längst chronische Überlastung der Notaufnahmen in Krankenhäusern: Heute beschloss der Bundestag die Reform der Notfallversorgung. Das hehre Ziel: Die ambulanten Notaufnahmen der Kliniken sollen nicht mehr länger mit Menschen verstopft werden, die gar keine Notfälle sind. Deshalb werde künftig “fachlich entschieden”, ob jemand tatsächlich ein Notfall sei, verkündete CDU-Gesundheitsminister Carsten Linnemann. Eine revolutionäre Idee – die allerdings noch nichts über ihn eigene Durchführbarkeit besagt, denn dem Anspruch nach galt dies auch bisher schon. Worin besteht nun die “Reform“? Im Prinzip in der bewährten Auslagerung des Problems auf Callcenter. Wer sich künftig mit akuten Beschwerden bei der Notfallnummer 112 oder der Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdiensts 116 117 meldet, soll eine medizinische Ersteinschätzung darüber bekommen, ob der Rettungsdienst anrückt, oder eine Behandlung in einer Notdienstpraxis oder in einer regulären Arztpraxis ausreicht. Zusätzlich sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen auch eine „aufsuchende Versorgung bereitstellen“.

Zwar darf man auch weiterhin noch selbstständig die Notaufnahmen aufsuchen, bei gleichen Beschwerden sollen aber Menschen schneller behandelt werden, die über die Nummer 116 117 eine Empfehlung für die Notaufnahme bekommen haben. Auch in den Krankenhäusern soll an einem zentralen Tresen darüber befunden werden, ob die Versorgung in der Notaufnahme oder einer angegliederten Notdienstpraxis erfolgt. Solche „integrierten Notfallzentren“ sollen nach und nach überall in Deutschland geschaffen werden. „Am Telefon über die 116 117 und in den integrierten Notfallzentren wird eingeschätzt, wo man am besten und schnellsten versorgt wird. Die Patienten kommen so an die richtige Stelle. Die Notaufnahmen werden entlastet und können sich auf die Fälle konzentrieren, die schnelle Hilfe brauchen“, phantasiert Linnemann. In 1,2 Millionen Fällen soll der Besuch einer Notaufnahme oder einer Notdienstpraxis durch die Telefonberatung überflüssig werden, träumt die Regierung. Außerdem würden dadurch “unnötige Einsätze des Rettungsdienstes” vermieden. 2,2 Milliarden Euro sollen die gebeutelten Krankenkassen dadurch einsparen.

Triage per Telefon

Das klingt alles erstmal wieder zu schön um wahr zu sein – doch tatsächlich handelt es sich um puren Aktionismus, der die Wurzeln der notfallmedizinischen Überlastung überhaupt nicht angeht, dafür aber wieder einmal noch mehr Bürokratie und Verwaltung anstelle von echtem Krisenmanagement bedingen wird. Zunächst einmal ist es äußerst fraglich, ob eine Ferndiagnose am Telefon dazu geeignet ist, die Schwere eines möglichen Notfalls einzuschätzen. Betroffene oder Angehörige könnten wichtige Symptome übersehen oder ungenau schildern. Ohne persönliche Inaugenscheinnahme eines Experten und zumindest oberflächliche Untersuchung wird es zum reinen Lotteriespiel, ob hier korrekte Einschätzungen erfolgen oder Menschen sterben, weil eine Schnelldiagnose nach Gehör völlig verkehrt sein kann.

Vor allem aber wird der eigentliche Hauptgrund für die völlige Überlastung der Notaufnahmen auch hier wieder umschifft und nicht einmal benannt: Wie bei fast allen gesamtgesellschaftlichen Problemlagen dieses Landes, die sich seit Jahren zuspitzen, ist auch hier die Massenmigration mit der aus ihr resultierenden Überlastung und Übernutzung der Sozialsysteme die Hauptursache. Immer Menschen, die nie Beiträge gezahlt haben, nutzen diese Systeme gemeinsam mit denen, die sie am Laufen halten und für die sie geschaffen wurden, ohne dass im gleichen Maße das Versorgungsangebot vergrößert wurde – und da der deutsche Staat oder die Gemeinschaftskassen für ihre Behandlung zahlt, nutzen sie in besonderem Maße die Gesundheitsleistungen. Die Folge: Etliche als Asylbewerber (vielfach abgelehnt), “Schutzsuchende” oder sonstwie Geduldete und ihr oftmals zahlreicher Familienanhang verstopfen die deutschen Praxen mit ihren hoffnungslos überfüllten Wartezimmern – und wenn dort zwangsläufig kein Termin frei ist, weichen sie auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser aus (falls sie nicht gleich dorthin gehen). Sprach- und Verständigungsprobleme und eine teils aggressive Anspruchshaltung sorgen dafür, dass selbst wegen medizinischer Lappalien die vorhandenen Kapazitäten belastet werden – während reale Notfälle, auch und gerade von Arbeitnehmern mit Arbeitsunfällen, das Nachsehen haben.

Zweckentfremdung des Gesundheitssystems

In den Ballungsräumen, wo Großfamilien und Clans dominieren, verlangen migrantische Patienten nicht selten unter Gewaltandrohung eine sofortige Behandlung, egal wie harmlos die Symptome sind, die sie mangels Sprachkenntnissen auch oft nicht korrekt beschreiben können – und wenn es nicht nach ihrem Willen läuft, wird schonmal randaliert oder Schlimmeres; die Übergriffe gegen Ärzte und Sanitäter nehmen seit Jahren zu. Besonders hier wird die Zweckentfremdung eines Gesundheitssystems, das Jahrzehnte hervorragend funktionierte und eine vielfach umfangreichere Versorgung bei geringeren Beitragskosten bot, überdeutlich – kein Wunder bei immer mehr Anspruchsberechtigten, die nie etwas eingezahlt haben und dies in den meisten Fällen auch niemals tun werden. Dieser wahre Grund für die überfüllten Notaufnahmen – und übrigens auch überfüllten Arztpraxen – wird nicht genannt, obwohl diese Ehrlichkeit essentiell wäre, um politische Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Die Problematik der Notaufnahmen spiegelt sich auch in den Praxen: Kassenpatienten bekommen bei ihren Ärzten immer schwieriger Termine und oftmals erst nach vielen Monaten – weil diese selbst heillos überrannt sind und sich heute eben um zahlreiche “neu Hinzugekommene“ kümmern müssen, die Anspruch auf Vollkasko-Gesundheitsversorgung haben – nicht von ungefähr einer der Haupt-Pullfaktoren für weitere Migration. Und weil entgegen aller Märchen von der “Migrationswende“ weiterhin jedes Jahr mehr als zwei Großstädte nach Deutschland (und von ihnen der weit größte Teil direkt in die Sozialsysteme) einwandern, akzeleriert sich die Krise. Bei der Praxenversorgung setzt dadurch längst ein negativer Rückkopplungseffekt ein: Immer mehr Leistungskürzungen bei immer mehr Patienten führen dazu, dass immer mehr Ärzte ihre Kassenzulassung zurückgeben und nur noch Privatpatienten übernehmen – was zu einer noch größeren Überlastung der verbliebenen Kassenärzte führt. Wer stundenlang wartet, wird meist wie im Durchgangsbahnhof in Minuten abgefertigt; für einen vertrauensvolle Ärzte-Patienten-Austausch und intensives Eingehen auf Probleme bleibt da keine Zeit. Die unattraktiven Rahmenbedingungen eines durch zahllose Fehlanreize ruinierten, hoffnungslos überlasteten Gesundheitssystems sorgen zudem noch für ein Praxensterben, wo eigentlich immer mehr Praxen benötigt würden. In ihrer Not suchen die Menschen dann zwangsläufig die Notaufnahmen auf, um überhaupt noch einen Arzt zu Gesicht zu bekommen.

Gleichheit im Elend: Gesundheitssozialismus als Endziel

Diese Entwicklung in Richtung zentralisierter Gesundheitsversorgung nach dem Vorbild von Polykliniken à la DDR war das erklärte Ziel Lauterbach’schen Gesundheitssozialismus, der sich auch in der anhaltenden Ausdünnung und De-Regionalisierung der Klinikversorgung zeigt, weshalb – schon vor, erst recht aber seit Corona – immer mehr Kliniken dichtmachen. Statt ärztlicher Versorgung in der Breite entsteht ein Gesundheitssozialismus mit Bedingungen, die immer mehr qualifizierte deutsche Ärzte ins Ausland vertreiben. Als “Lösung“ wird von SPD, Grünen und Linken hier natürlich noch mehr Sozialismus gesehen – durch die seit langem ersehnte Abschaffung der privaten Krankenkassen. Die faktisch erzeugte Zweiklassenmedizin wird dann einer Einheitsversorgung weichen, die nichts anderes als Gleichheit im Elend bedeutet. Soweit ist es zwar noch nicht, doch dahin geht die Reise.

Dass sich aus politikgemachten Gründen mithin alles in den Notaufnahmen – den primären Anlaufstellen der Kliniken – zusammenfindet und -ballt, ist nur logisch. Und alles, was der Bundesregierung dazu einfällt, ist nun eine “Reform“, die Menschen künstlich von deren Aufsuchen abhalten soll – obwohl das Problem dadurch in keiner Weise gelöst wird. Auch hier zeigt sich das Grunddilemma der Eliten-Kakistokratie in diesem spätdekadenten Staat ab: Die Politiker, die so etwas beschließen, sind von den Folgen wie immer nicht betroffen. Sie selbst sind Beamte und Privatpatienten mit Privilegien und allen erdenklichen Vorteilen; sie müssen nicht befürchten, beim Arzt abgewiesen zu werden, müssen sich nicht mit Telefondiagnosen auf gut Glück begnügen oder um die Zulassung in die Notaufnahme fürchten und bekommen bei handverlesenen Topmedizinern im Ernstfalls direkt Privataudienzen.

Deutschland muss aufhören, Notaufnahme der Welt zu sein

Sie regieren an den Ursachen der Probleme vorbei, die sie nicht aussprechen, um die Stimmung gegen sich nicht noch mehr anzuheizen – und schädigen Millionen von Menschen, die ihr Leben lang ins Gesundheitssystem eingezahlt haben, das nun von weiteren Millionen ins Land geholten, vielfach parasitären und kulturfremden Personen ausgeplündert und in den Ruin getrieben wird. Dass ein erheblicher Teil von ihnen illegal eingewandert ist und/oder gar nicht mehr hier sein dürfte, aber weiterhin sämtliche Vorteile erhält, legt Axt an den sozialen Frieden und die innere Stabilität.

Ironischerweise erntete Friedrich Merz, damals noch in der Opposition, einen seiner heftigsten Shitstorms, als er genau diese Problematik der Ungerechtigkeit in den Wartezimmern anprangerte (in einem jener seltenen Momente, da einmal die Wahrheit sprach). Heute perpetuiert er als Bundeskanzler genau diese Fehlentwicklung. Man preist ausländische Ärzte, die die auswandernden und resignierenden deutschen nicht ersetzen können, und nimmt den schleichenden Qualitätsverlust der ärztlichen Versorgung und das trotz Beitragsexplosion anhaltende Ausbluten der Kassen hin – und tut nun so, als seien die überrannten Notaufnahmen ein weiteres Phänomen von unbekannter Ursache. Es ist wie bei all den anderen Folgeerscheinungen von Angela Merkels verbrecherischer Grenzöffnungspolitik – Bildungsverlust und Problemschulen, explodierende Kriminalität durch Vergewaltigungen, Messermorde und Terrorgefahr, Wohnungskrise, Finanzkollaps der öffentlichen Kassen: Die Menschen in diesem Land werden nach Strich und Faden betrogen, um den Lohn ihrer Arbeit gebracht, immer schlechter gestellt und dann auch noch als Rechtsextreme beschimpft, wenn sie die Parteien nicht mehr wählen, die ihnen diesen Wahnsinn eingebrockt haben. Deutschland muss damit aufhören, die Notaufnahme der Welt zu sein – das ist die einzige Reform, die wirklich erforderlich ist.


Donnerstag, 8. Oktober 2026

Die Ukraine kostet uns die Altersversorgung

von Albrecht Künstle

Steuergeld-Veruntreuungskanzler Merz in Kiew




Auslandskanzler Friedrich Merz benutzte quasi bei Nacht und Nebel einen Sonderzug. Nein, nicht den von Udo besungenen „Sonderzug nach Pankow“ – sondern einen nach Kiew. Und auch nicht, um einem Boxkampf Vitali Klitschkos anzuschauen, sondern um Wolodymyr Selenskyj einmal mehr die Ehre zu geben. Im Gepäck hatte er wieder einmal so viele Milliarden Euro, dass er diese nicht einmal im Kofferraum seiner gepanzerten Kanzlerlimousine hätte transportieren konnte, sondern dafür einen ganzen Waggon benötigt hätte – wäre dieser nicht schon mit seiner Delegation aus Wirtschaftslobbyisten der Rüstungsindustrie und Energiebranche besetzt gewesen: 1 Milliarde Euro für Waffen,, die Ziele in Russland angreifen sollen, wnd weitere 350 Millionen Euro für den Erhalt der “Infrastruktur”, die eben durch die so erzielte Kriegsverlängerung weiterhin zerstört wird. Ungeheuerliche 102 Milliarden Euro hat Deutschland in diesen hochkorrupten Staat gesteckt, der da angeblich unsere Freiheit verteidigt.

2026 waren es allein bis Ende Juli bereits 11,5 Milliarden Euro, seit 2022 Direktzahlungen von insgesamt 30,6 Milliarden Euro, davon drei Viertel für Waffen gegen Russland, plus der (natürlich mit Abstand größte) Anteil an den von der EU ausgereichten 95,3 Milliarden Euro, wobei für den Rest des Jahres 2026 weitere 33,7 Milliarden Euro zur Verfügung stehen – erneut von unserem Geld. Das dicke Ende (?) kommt dann noch obendrauf – mit dem Kreditpaket von 90 Milliarden Euro für 2026/27, an dem Deutschland ebenfalls für den Löwenanteil haftet. Selbst dann, wenn die Ukraine nicht korrupt wäre und für daas Geld transparente Verwendungsnachweisen vorlägen (was nicht der Fall ist!), wäre all dies ein aberwitziges Fass ohne Boden. Dass der Zarenkrieger Putin bei diesem Säbelrasseln Deutschlands aus verbaler Eskalationsrhetorik, maßlosen Anschuldigungen und unverhohlener Finanzierung des Kriegsgegners nicht mehr lange tatenlos zuschauen wird, müsste jedem Schulbuben klar sein. So ist es nachvollziehbar, dass die Chefs der drei Geheimdienste gegenüber dem Bundestag nun das als Befund konstatierten, was einer selbsterfüllenden Prophezeiung gleichkommt: Deutschland ist bereits ins Fadenkreuz russischer Militärs geraten – oder wird es bald.

False Flag oder glückliche Umstände?

Die Regierung wird dann fraglos Ursache und Wirkung vertauschen und so tun, als habe sie mit ihren Warnungen vor Putins Aggressionen recht behalten – obwohl diese in Wahrheit das zwangsläufige Ergebnis der leichtsinnigen und antidiplomatischen westlichen Provokationspolitik (vor allem der deutschen Bundesregierung) wären (wobei das Vertrauen in Bundesnachrichtendienst seit dem neuen Skandal um seinen Ex-Präsidenten August Hanning erschüttert sein dürfte…). Als Beispiel für die Warnung wurde der Vorfall auf dem Flughafen Leipzig genannt. Doch angesichts des Umstandes, dass sich dieser Flugplatz längst zur europäischen Drehscheibe der Waffenlieferungen in die Ukraine gemausert hat, weist das Fehlen jeglicher belastbarer Beweise eher auf eine weitere False-Flag-Operation der Ukrainer hin – mit dem naheliegenden Ziel, auch den Teil der deutschen Öffentlichkeit, der noch Sympathien für Russland hegt, für das Selenskyj-Reich zu vereinnahmen (der NordStream-Anschlag lässt grüßen!). Sollte es – gegen alle Wahrscheinlichkeit und Plausibilität – tatsächlich eine russische Aktion gewesen sein, könnten wir jedoch von Glück reden, dass Russland einen nur spielzeuggroßen Quadrokopter mit Baumarkt-Technik einsetzte, der offenbar so fluguntauglich war, dass er von einem Busfahrer ausgetreten werden konnte wie eine Zigarettenkippe.

Ansonsten war auf der Pressekonferenz der Geheimdienste wenig zu erfahren, nur Mutmaßungen. Ich persönlich glaube aber sehr wohl, dass Russland sich nicht ein drittes Mal seit 1914 den Krieg erklären lässt – und es nicht ungestraft erlaubt, dass sich deutsche Kriegswaffen erneut gegen Russland richten werden. Am selben Tag der Pressekonferenz der Geheimdienste wurde berichtet, “Pistolius” plane, bei Emden jetzt auch noch einen neuen Kriegshafen bauen zu lassen. Außer dem Verteidigungsminister machen auf dem Bild alle Abgebildeten dazu sehr, sehr nachdenkliche Gesichter. Sie wissen, wagen aber nicht warnend auszusprechen, dass neue Militäranlagen schließlich vorrangige Ziele jedes potenziellen Gegners sind.

Woher soll das Geld der Steuerzahler kommen?

Die Lage ist inzwischen wirklich ernst – und sie wird mit jedem Tag hoffnungsloser angesichts eines Bundeskanzlers, der ausgerechnet am Tag der Deutschen Einheit zu seinem Hätschelkind Selenskyj nach Kiew fährt und dort weitere uneingeschränkte Unterstützung gegen Russland zusagt. Dabei hat Deutschland die Wiedervereinigung, die an diesem Tag gefeiert wurde, keinem Land mehr zu verdanken als Russland –, und kein Land hat während des von Hitlerdeutschland begonnenen Zweiten Weltkrieges mehr Menschen verloren als Russland. Dieser 10-Prozent-Kanzler gibt vor, im Namen des deutschen Volkes zu handeln, das seiner mehr als überdrüssig ist und dessen Wohlstand er arrogant weltweit verscherbelt.

Apropos: Wenden wir uns nochmals den Folgen der aberwitzigen Milliardengeschenken und der Aufrüstung zu. Weil es sich bei diesem Milliardenregen nicht um Falschgeld handelt, sondern um echtes Geld der Steuerzahler, stellt sich die Frage, woher diese Summen kommen sollen. Am besten denen nehmen, die es erst kurz vor dem Ableben merken und sich dann nicht mehr wehren können – Stichwort Altenpflege, obwohl das ist nicht gerade mein Fachgebiet ist, weshalb ich lieber zum Problem der ebenfalls betroffenen Altersversorgung schreibe: Der Politik wird (zu Unrecht) vorgeworfen, dass sie sich für Ihren Billionenrausch mit Abermilliarden aus der Kasse der Rentenversicherung bediene. Nein, zutreffend ist vielmehr, dass sie bereits in der Vergangenheit der Gesetzlichen Rentenversicherung immer mehr versicherungsfremde Leistungen aufs Auge drückte, dazu aber weder die Beiträge noch den staatlichen Zuschuss ausreichend erhöhte.

Großes Fressen aus immer neuen Schuldentrögen

Noch mehr gesündigt wird bei der kapitalgedeckten Komponente der Beamtenversorgung. “Meine“ örtliche Regionalzeitung titelt am 2. Oktober: „Land zapft Pensionsfonds an“. Und weiter: „Um den Landeshaushalt Baden-Württembergs zu decken, zweigt Grün-Schwarz Geld aus den Rücklagen für die Beamtenversorgung ab. Doch auch bei den Pensionsverpflichtungen klafft eine Lücke.“ Bereits für 2026 wurden 200 Millionen Euro Zinserträge für die Deckung des Landeshaushalts verwendet. Und nun wird für 2027 auch noch die gesetzlich vorgeschriebene Zuführung an die beiden Pensionsfonds gestoppt. Und das, obwohl die Kapitalerträge der Fonds nur einen kleinen Teil der Pensionsverpflichtungen decken. Außerdem zehrt die Inflation am Wert der Rücklagen respektive Rückstellungen: Die Lücke von fünf Milliarden Euro soll aufgelöst werden, indem neue Schulden aufgenommen werden. Damit die Länder genauso sündigen dürfen wie der Bund, hatten die Verfassungsgegner des Bundestages das geltende Grundgesetz so geändert, dass auch die Länder zusätzliche Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Inlandsprodukts aufnehmen können. Das große Fressen aus den neuen Schuldentrögen kann beginnen!

Es ist einfach nicht mehr auszuhalten, dass die gleichen Damen und Herren Politiker, die das Grundgesetz immer wieder und immer schamloser nach ihrem persönlichen Demokratieverständnis schleifen, der größten Oppositionspartei vorwerfen, mit der Demokratie auf Kriegsfuß zu stehen. „Haltet den Dieb“, so lautet ihre dreiste Polit-Philosophie – denn sie sind selbst die größten Diebe. Und diese Herrschaften wollen einfach nicht merken, dass auch unpolitische Wähler immer mehr das (rundum berechtigte!) Gefühl haben, mit „unserer Demokratie™“ die sie meinen, stimme etwas nicht.


Dienstag, 6. Oktober 2026

Die Politik hat uns verraten... z.B. bei der "Pflegereform"

von Thomas Heck

Bei Nachbarn von uns geht die Angst um. Das ältere jüdische Paar lebt in Grundsicherung, obwohl sie ihr ganzes Leben gerarbeitet hatten. Zudem sind beide krank und auch pflegebedürftig mit Pflegegrad 3 und pflegen darüberhinaus noch den hochbetagten Vater. Die aktuell beschlossene "Pflegereform" entpuppt sich bei näherem Hinsehen jedoch als schwersten Einschnitt im sozialen Bereich mit existenzbedrohenden Folgen. 


Und leider muss man davon ausgehen, dass unsere öffentlich-rechtherzlosen Medien das noch gar nicht begriffen haben. Und Bundesgesundheitsminister Linnemann von der CDU schon mal gar nicht. Fakt ist: Der gierige Steuerstaat ist trotz Rekordeinnahmen schlichtweg pleite. Die Milliarden versickern weltweit und kommen immer weniger beim Steuerzahler oder beim Bedürftigen an. Wie bei meinen Nachbarn.




Ich habe mich daher näher mit der Pflege beschäftigt und versucht, dass Thema mit Zahlen aufzuarbeiten. Ohne Anspruch auf Vollzähligkeit. Bislang erhalten meine beiden Nachbarn eine Pflegerente von 599 €  x 2 = 1.198 €. Zusätzlich zahlt die Pflegekasse sogenannten Ergänzungsleistunegn von 131 €. Damit können sich die Rentner 2x im Monat eine Haushaltshilfe leisten, die direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Weiterhin gibt es Pflegehilfsmittel für mtl. 42 € wie Bettunterlagen, Desinfektionstücher, Latexhandschuhe,... alles was mit persönlicher Hygiene zu tun. In der Summe liegt die Leistungshöhe bei 2 x 599 € = 1.198 € + 2 x 131 € + 2 x 42 € also bei 14.722 € pro Jahr.

Für den zu pflegenden Vater kann Verhinderungspflege beantragt werden, damit sich die selbst kranken Leute auch mal 3 Wochen in den Urlaub fahren können und erholen. In dieser Zeit kümmert sich ein professioneller Pflegedienstleister und erhält dafür immerhin 3.639 €. Soweit jetzt gut, doch jetzt kommt die Reform.

Für 2027 ist eine Erhöhung der Pflegerente auf 630 € geplant und nennt sich ketzerisch Entlastungsbetrag. Bei 31 € monatlich Pflegerente mehr muss aber künftig die Haushaltshilfe, die Pflegehilfsmittel und auch die o.g. Verhinderugspflege aus dem Budget des Entlastungsbetrags finanziert werden. 31 € Mehreinnahmen stehen also erheblich höhere Kosten gegenüber. Im Falle der Nachbarn ergibt sich folgende Rechnung: 2 x 630 € = 1.260 € macht 15.120 €. Jetzt muss aber die Haushaltshilfe und die Pflegehilfsmittel selbst finanziert werden. Also 2 x 131 € + 2 x 42 € macht aus Jahr 346 € x 12 also stolze 4.152 €. Bleiben also Emde 15.120 € Entlastungsbetrag minus 4.152 € Kosten macht 10.968 € für 2027 gegenüber 14.722 € in diesem Jahr, ein sattes Minus von 25%. 

Fatal für meine Nachbarn, die die Pflegerente auch dafür nutzen müssen, die ziemlich hohe Miete zu zahlen, die nicht komplett von der Grundsicherung übernommen wird. Für den Urlaub wird es dann auch nicht mehr reichen, denn der zu pflegenden Vater wird die Verhinderungspflege selbst nicht stemmen können. Da kann man nur subsummieren: Carsten Linnemann, CDU, Gratulation. Bei den Ärmsten der Armen den Rotstift angesetzt, damit Mohamett und Ahmed weiter ihre Zähne sanieren können, in Peru für Millionen Radwege auf Strassen gepinselt, 30 Mrd. Euro Entwicklungshilfe in die Welt verschleudert werden, tausenden NGO's weiter ihr Unwesen treiben können, um die Migration weiter vorangetrieben werden kann.

Zusätzlich kann Merz weiter die Milliarden auch in die Ukraine investieren. 200 Mrd. sind es bis heute. Die Industrialisierung schreitet weiter voran, die Energiewende treibt weiter die Kosten in die Höhe und an der Zapfsäule blutet nicht nur mir der Arsch. Am Bundeskanzleramt, im Schloß Bellevue und beim Regierungsterminal am BER explodieren die Kosten, Milliarden werden für nichts versenkt. Da ist das Verdecken der übelsten Hagelschäden beim zuständigen Bundesfinanzaminister Lars Klingbeil nur eine humoreske Anekdote, sagt aber verdammt viel über die moralische Verkommenheit der gegenwärtigen Politikergeneration. Dekadenz im Endstadium. 



Dass ein Helmut Schmidt oder ein Helmut Kohl es damals eben nicht auch nur gewagt hätten, zigtausende Deutsche Märker Steuergelder für Friseure oder Visagisten zu verprassen, spricht für diese Leute und gegen die heutige Politiker im Social Media-Zeitalter, wo Leute wie Klingbeil, Fippsie Amthor & Co. Karriere machen können.

Zur Belohnung bekommen wir hier in Berlin künftig eine Hamas-geführte Judenhasser-Regierung aus den antisemitischen Drecksparteien Die Linke, der SPD und den Grünen, die "jüdische Leben wieder sichtbar" machen wollen. Die Angst geht um, dass damit wieder der gelbe Stern gemeint ist.

Und was machen meine Nachbarn? Sie können nicht auswandern, wovon auch und wohin? Vorsorglich wurde schon mal die Mesusa, die bislang außen an der Wohnungstür hing, entfernt und nach innen verlagert. Nicht, dass doch mal ein Ferat Kocaz, Cansin Kotztürk oder Elif Eralp vor der Tür stehen. Sicher ist sicher. Und ihren Tee oder Kaffen trinken jetzt ungesüsst. Es sind schlimme Zeiten...


Mittwoch, 30. September 2026

Reform des Gesundheitssystems: Warum nicht freie Versicherungswahl für alle statt Einheitsversicherung?

von Franz-Peter Dohmen

Vielfalt im Gesundheitswesen, aber unter Zwang – wieso nicht völlige Wahlfreiheit



Die Diskussion über die als “Zweiklassenmedizin” kritisierten Ungleichheiten in der ärztlichen Versorgung und die soziale Gerechtigkeit im deutschen Gesundheitswesen ist wieder einmal entbrannt. Im Mittelpunkt steht dabei häufig die unterschiedliche Stellung von gesetzlich und privat Krankenversicherten. Als Lösung wird seit Jahren die sogenannte Bürgerversicherung ins Spiel gebracht. Dabei wird aus meiner Sicht die entscheidende Frage übersehen: Warum soll ein versicherungspflichtiger Bürger überhaupt gesetzlich verpflichtet sein, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern?

Die Alternative wäre einfach: Krankenversicherungspflicht ja – aber freie Wahl der Versicherung! Jeder versicherungspflichtige Bürger sollte grundsätzlich selbst entscheiden können, ob er sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert.

Versicherungspflicht muss nicht Zugangszwang bedeuten

Dass eine Versicherungspflicht sinnvoll sein kann; steht dabei gar nicht zur Debatte. Ein gutes Beispiel ist die Kfz-Haftpflichtversicherung: Wer ein Auto besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung haben. Er kann aber frei entscheiden, bei welchem Versicherungsunternehmen und zu welchen Bedingungen er sich versichert. Warum sollte ein vergleichbares Prinzip nicht auch bei der Krankenversicherung möglich sein? Heute ist der Zugang zur privaten Krankenversicherung für große Teile der Bevölkerung gesetzlich eingeschränkt. Damit wird aus der Versicherungspflicht zugleich ein Zugangszwang zu einem bestimmten Versicherungssystem. Das müsste nicht so sein.

Ein erster, vergleichsweise einfacher Schritt wäre die Öffnung der gesetzlichen Krankenkassenwahl für private Krankenversicherungen. Denkbar wäre beispielsweise, den Paragraphen 173 des Sozialgesetzbuchs, Teil V entsprechend zu ergänzen und privaten Krankenversicherern, die einen entsprechenden Basistarif anbieten, den Zugang zu ermöglichen. Damit wäre die grundsätzliche Entscheidung über die Versicherungsform nicht länger vom Gesetzgeber vorgegeben, sondern läge beim Bürger.

Der Basistarif zeigt: Versicherungsschutz kann gewährleistet werden

Dem Argument, eine Öffnung des Systems würde Menschen mit hohen gesundheitlichen Risiken schutzlos zurücklassen, lässt sich entgegenhalten, dass private Krankenversicherungsunternehmen bereits heute verpflichtet sind, einen Basistarif anzubieten. Dieser Basistarif soll einen Versicherungsschutz gewährleisten, der hinsichtlich Art, Umfang und Höhe der Leistungen mit dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Im Basistarif sind Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse nicht zulässig.

Damit existiert also bereits ein Instrument, das eine wichtige Voraussetzung für eine allgemeine Öffnung der privaten Krankenversicherung schaffen könnte: Auch Menschen mit gesundheitlichen Risiken dürfen nicht einfach vom Basistarif ausgeschlossen werden. Viele Detailfragen eines solchen Systemwechsels sind damit allerdings noch nicht beantwortet. Dazu gehören beispielsweise die Familienversicherung, der Arbeitgeberbeitrag, Selbstbehalte, Beitragsrückerstattungen oder die Vergütung der Leistungserbringer. Diese Fragen sind wichtig. Sie sollten aber nicht dazu führen, die grundsätzliche Frage nach der freien Versicherungswahl gar nicht erst zu stellen.

Nicht alles muss von Anfang an perfekt geregelt sein

Deutschland neigt dazu, Reformen möglichst vollständig und bis ins kleinste Detail gesetzlich zu regeln. Dadurch werden einfache Grundgedanken schnell zu komplizierten Großprojekten. Die entscheidende Reform könnte zunächst wesentlich einfacher sein:

Versicherungspflicht bleibt bestehen. Der Bürger erhält aber die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die weiteren Einzelheiten könnten anschließend Schritt für Schritt geregelt werden.

Dabei sollten auch die gesetzlichen Krankenkassen größere Gestaltungsmöglichkeiten bei ihren Tarifen erhalten. Selbstbehalte oder unterschiedliche Leistungsmodelle könnten beispielsweise dazu beitragen, Versicherungen stärker an den individuellen Bedürfnissen ihrer Mitglieder auszurichten. Ich persönlich könnte mir beispielsweise einen Tarif mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro vorstellen, wenn dadurch die laufenden Beiträge entsprechend sinken. Warum sollte nicht jeder Versicherte selbst entscheiden können, welches Verhältnis von Beitrag, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang seinen Bedürfnissen entspricht?

Wettbewerb statt Einheitslösung

Ein Blick auf das deutsche Bankensystem zeigt, dass unterschiedliche Geschäftsmodelle durchaus nebeneinander funktionieren können.

Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie private Banken haben unterschiedliche historische Wurzeln und Organisationsformen. Trotzdem stehen sie grundsätzlich miteinander im Wettbewerb und können von den Kunden frei gewählt werden.

Ein vergleichbares Nebeneinander könnte auch im Gesundheitswesen funktionieren: gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen könnten unterschiedliche Modelle anbieten und um Versicherte konkurrieren.

Das würde nicht automatisch bedeuten, dass die gesetzliche Krankenversicherung verschwindet. Im Gegenteil: Die Erfahrungen mit der Einführung der freien Krankenkassenwahl im Jahr 1996 zeigen, dass Wettbewerb nicht zwangsläufig zum Zusammenbruch etablierter Kassen führt. Auch damals gab es Befürchtungen, dass beispielsweise die traditionelle AOK-Struktur durch die neue Wahlfreiheit massiv geschwächt werden könne. Tatsächlich behaupteten sich die AOKen und konnten ihre Position im Wettbewerb halten. Warum sollte ein ähnlicher Wettbewerb heute nicht möglich sein?

Auch die Leistungserbringer müssen sich anpassen

Natürlich würde eine echte Öffnung des Systems Veränderungen bei Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern auslösen. Wie sich Vergütungsmodelle, Vertragsbeziehungen und unterschiedliche Versicherungstarife entwickeln würden, lässt sich nicht im Voraus bis ins Detail bestimmen. Genau darin liegt aber auch eine Chance: Nicht jede Einzelheit muss zentral vorgegeben werden.

Private Krankenversicherer könnten beispielsweise mit Leistungserbringern eigene Verträge schließen und damit Elemente des Sachleistungsprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen. Umgekehrt könnten gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten stärker differenzierte Angebote machen. Entscheidend wäre, dass unterschiedliche Modelle tatsächlich miteinander konkurrieren können.

Freiheit statt Einheitsversicherung

Die Debatte über die „Bürgerversicherung“ sollte deshalb nicht nur darum kreisen, wie man die Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten beseitigt.

Man sollte die Frage grundsätzlicher stellen: Warum nicht jedem Bürger die freie Wahl lassen? Eine Krankenversicherungspflicht kann weiterhin bestehen. Niemand soll ohne Krankenversicherungsschutz bleiben. Aber aus der Pflicht, versichert zu sein, muss nicht die Pflicht folgen, sich in einem bestimmten Versicherungssystem zu versichern.

Das wäre aus meiner Sicht eine einfache und freiheitliche Lösung: Pflicht zur Krankenversicherung – aber freie Wahl des Versicherers und des Versicherungsmodells.

Ob sich dabei gesetzliche oder private Angebote, unterschiedliche Selbstbehalte, Zusatzleistungen oder neue Vertragsmodelle durchsetzen, sollte möglichst der Wettbewerb entscheiden.

Statt über eine weitere Vereinheitlichung des Systems zu diskutieren, sollten wir deshalb über mehr Wahlfreiheit sprechen. Freie Versicherungswahl für alle wäre ein Weg, die Krankenversicherung nicht durch Zwang zu vereinheitlichen, sondern durch Wettbewerb weiterzuentwickeln.


Der Autor war 50 Jahre, von 1966 bis 2016, bei einer großen deutschen Krankenkasse tätig und ist seit 1973 privat krankenzusatzversichert.


Mittwoch, 16. September 2026

Wenn selbst die Absurdität noch gedopt wird: Der Staat als Zuhälter der Nation?

von Walter Revilloud

Endlose Belastung für den Bürger



Der Staat warnt uns vor dem Rauchen, schützt uns vor dem Glücksspiel und Prostituierte vor ihren Zuhältern, nur aufs Mitverdienen möchte er ungern verzichten. Willkommen in Absurdistan, wo der Fiskus selbst an dem kassiert, wovor uns der Staat eigentlich schützen will! Manchmal genügt ein Blick auf die Tankquittung, oder auch ins Steuerrecht, um sich zu fragen, ob der deutsche Staat nicht vielleicht längst einen ganz eigenen Sinn für Humor entwickelt hat; Er verbietet Ausbeutung, besteuert aber Prostitution. Er verteuert fossile Kraftstoffe durch CO2-Bepreisung und kassiert auf den dadurch schon erhöhten Preis auch noch Umsatzsteuer, droht aber Konzernen “Übergewinnsteuern“ an. Willkommen in einem Land, in dem selbst die Absurdität noch einmal absurd gedopt wird!

Fangen wir an der Tankstelle an. Wer einen Liter Benzin oder Diesel kauft, bezahlt keineswegs nur den Kraftstoff, seine Herstellung, den Transport und die Marge des Tankstellenbetreibers. Im Preis steckt die Energiesteuer. Hinzu kommt die CO2-Bepreisung. Und wenn alles hübsch zusammengerechnet ist, kommt am Ende noch die Umsatzsteuer. 19 Prozent! Hier wird es interessant:. Denn die Umsatzsteuer wird nicht etwa nur auf den eigentlichen Warenwert des Kraftstoffs erhoben; die steuerlichen und staatlich verursachten Preisbestandteile fließen in den Endpreis ein, auf den wiederum Umsatzsteuer anfällt. Dass dieser Effekt tatsächlich existiert, bestätigt sogar das Bundesfinanzministerium. Als die Energiesteuer im Mai und Juni 2026 vorübergehend gesenkt wurde, erklärte das Ministerium ausdrücklich, dass dadurch auch der Umsatzsteueranteil am Tankstellenpreis sinkt. Mit anderen Worten: Sinkt die Energiesteuer, sinkt die Umsatzsteuer. Steigt ein staatlich verursachter Preisbestandteil, steigt umgekehrt auch der darauf entfallende Umsatzsteuerbetrag!

CO2-Preis – und die Steuer darauf gleich hinterher

Man könnte das reduziert „Systematik der Umsatzsteuer“ nennen – oder man könnte als normaler Autofahrer ganz einfach sagen, der Staat an seiner eigenen Belastung noch einmal mit kassiert! Seit 2021 gibt es in Deutschland die nationale CO2-Bepreisung für Brennstoffe. 2026 liegt der Preis für ein Emissionszertifikat in einem gesetzlich festgelegten Korridor zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO2. Das Umweltministerium rechnet vor, dass ein CO2-Preis von 65 Euro gegenüber 2025 Benzin um bis zu 2,8 Cent und Diesel um bis zu 3,2 Cent je Liter zusätzlich verteuern kann. Doch damit nicht genug. Auch dieser Kostenbestandteil verschwindet nicht irgendwo in einer steuerfreien Parallelwelt. Er erhöht den Nettopreis des Kraftstoffs und darauf werden anschließend 19 Prozent Umsatzsteuer erhoben. Man zahlt also für das CO2– und anschließend zahlt man Steuer auf einen Preis, der durch die CO2-Bepreisung erhöht wurde. Wer sich so etwas ausdenkt, braucht eigentlich keinen Satiriker mehr.

Kommen wir zum Solarstrom, der ein gutes Beispiel dafür ist, wie man den eigenen Strom nochmal an sich selbst „verkauft“. Denn ein besonders schönes Kapitel deutscher Steuerlogik liefert die Photovoltaikanlage – zumindest bei einem großen Teil der älteren Anlagen. Der Staat wollte die Energiewende. Bürger sollten investieren, Solarmodule aufs Dach schrauben und ihren eigenen sauberen Strom produzieren. Viele Betreiber älterer Anlagen ordneten ihre Photovoltaikanlage steuerlich ihrem Unternehmen zu und konnten beim Kauf die Vorsteuer abziehen. Und dann geschieht etwas Bemerkenswertes. Produziert der Betreiber Strom auf seinem eigenen Dach und verbraucht diesen Strom anschließend in seinem eigenen Haus, kann dieser Eigenverbrauch umsatzsteuerlich als sogenannte „unentgeltliche Wertabgabe“ behandelt werden. Mit anderen Worten: Es fließt kein Cent. Es gibt keinen Käufer. Es gibt keinen Verkäufer im üblichen Sinne. Der selbst erzeugte Strom wandert lediglich vom eigenen Dach in die eigene Waschmaschine, den Kühlschrank oder die Kaffeemaschine. Und trotzdem kann Umsatzsteuer entstehen.

Mehr deutsche Steuerpoesie geht kaum

Man könnte es auch so ausdrücken, dass ich meinen eigenen Strom produziere und meinen eigenen Strom in meinem eigenen Haus verbrauche und das Finanzamt behandelt diesen Vorgang unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem wie einen versteuerbaren Verbrauch. Mehr deutsche Steuerpoesie geht kaum. Fairerweise gehört allerdings auch die andere Hälfte der Geschichte dazu. Diese Regel betrifft insbesondere ältere Anlagen, die vor 2023 angeschafft, dem Unternehmen zugeordnet und mit Vorsteuerabzug betrieben wurden. Seit 2023 gilt für viele neue Photovoltaikanlagen beim Kauf ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Bei solchen Anlagen muss der privat verbrauchte Strom gerade nicht mehr als unentgeltliche Wertabgabe versteuert werden. Der Gesetzgeber hat die Absurdität also inzwischen zumindest teilweise erkannt und entschärft. Nur die Besitzer mancher älterer Anlagen dürfen noch darüber nachdenken, wie man eigentlich etwas an sich selbst verbrauchen kann und dabei einen steuerpflichtigen Vorgang produziert. Möglicherweise fehlt irgendwann nur noch die Umsatzsteuer auf die Tomate aus dem eigenen Garten.

Und nun bekommt dieses Absurdistan möglicherweise die nächste steuerliche Attraktion: Die Zuckersteuer! So wie etwa auch der Europapark Rust braucht jedes erfolgreiche Unternehmen in Deutschland permanent neue Innovationen. Das gilt auch für den Staat, dessen Kreativität im Erfinden immer neuer Belastungen weltberühmt ist. Die Zuckersteuer ist hier genau richtig. Die Begründung klingt fürsorglich: Zu viel Zucker macht krank. Übergewicht, Diabetes, Karies und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen Leid und belasten das Gesundheitssystem. Also möchte der Staat seine Bürger vor dem Zucker schützen.

Zuckersteuer – natürlich nur zu unserer Gesundheit!

Und wie macht er das? Natürlich mit einer Abgabe! Nun könnte man meinen, es gehe ausschließlich darum, Hersteller dazu zu bewegen, weniger Zucker in ihre Getränke zu kippen. Tatsächlich verweist die Bundesregierung genau auf diese Lenkungswirkung und auf Erfahrungen etwa aus Großbritannien. Doch dann taucht in den Planungen eine Zahl auf, die den Gesundheitsapostel plötzlich ein wenig wie einen Finanzminister aussehen lässt: Hunderte Millionen Euro soll die neue Abgabe einbringen. Gesundheitsministerin Nina Warken sprach im Juli von rund 650 Millionen Euro. In zwischenzeitlich diskutierten, weitergehenden Modellen wurden sogar Einnahmen von rund zwei Milliarden Euro jährlich errechnet.

Was ist die Voraussetzung für diese zahlen? Natürlich die, dass die Lenkungswirkung des eigenen Gesetzes eben verfehlt wird – sonst gäbe es ja keine Einnahmen. Da darf sich der Bürger schon einmal fragen ob es wirklich darum geht , dass wir weniger Zucker trinken oder im Gegenteil darum, dass wir möglichst viel davon trinken und dafür ordentlich bezahlen? Denn die erfolgreiche Lenkungssteuer besitzt einen eingebauten fiskalischen Schönheitsfehler: Wenn sie wirklich funktionieren soll, taugt sie nicht als staatliche Einnahmequelle. Es geht also nicht um ein Ordnungs-, sondern um ein rein fiskalisches Prinzip. Noch eigenartiger wird die Geschichte durch die derzeit diskutierte Ausgestaltung. Nach einem Papier aus dem Finanzministerium sollten nicht nur klassische zuckerhaltige Limonaden betroffen sein, sondern unter anderem auch Milchmischgetränke, Pflanzendrinks, Fertigkaffees und sogar Getränke, die statt Zucker Süßungsmittel enthalten; letzterer Passus wurde aufgrund großer öffentlicher Empörung zwar wieder gestrichen, doch man muss sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen und sich an den Kopf fassen, was hier ers(p)onnen wird.

Von hier zum horizontalen Gewerbe…

Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal. Eine selbständig tätige Prostituierte erzielt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das Bundesfinanzministerium führt „sexuelle Dienstleistungen“ ausdrücklich in seinen Einkommensteuerhinweisen auf; der Bundesfinanzhof hat zudem festgestellt, dass selbständige Prostitution gewerbliche Einkünfte darstellt und damit grundsätzlich auch der Gewerbesteuer unterliegen kann. Rot-Grün feierte die Emanzipation des Berufs als großen Fortschritt. Und natürlich kennt der Fiskus auch bei Dienstleistungen die Umsatzsteuer. Für steuerpflichtige Umsätze beträgt der reguläre Satz 19 Prozent. Das heißt vereinfacht gesagt, dass eine Frau eine sexuelle Dienstleistung verkauft, der Kunde bezahlt und der Staat hält die Hand auf. Natürlich ist das juristisch völlig korrekt. Der Staat wird dadurch selbstverständlich nicht zum Zuhälter. Denn Zuhälterei ist etwas anderes, aber genau hier beginnt die glossarische Ironie.

Was ist eigentlich ein Zuhälter? Schauen wir nicht bei Wikipedia nach, sondern gleich im Strafgesetzbuch. Paragraph 181a Strafgesetzbuch stellt Zuhälterei unter Strafe. Strafbar macht sich unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere, wer eine Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder zu seinem Vermögensvorteil deren Prostitutionsausübung kontrolliert und ihre Selbständigkeit beeinträchtigt. Dafür drohen in bestimmten Fällen sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Wohlgemerkt, der Vergleich mit dem Staat ist juristisch natürlich Unsinn, aber als Gedankenexperiment besitzt er einen gewissen Charme. Ein Privatmann darf nicht hingehen und sagen „du verdienst dein Geld mit Prostitution, also möchte ich einen Anteil davon.“ Unter den Voraussetzungen des Paragraphen 181a könnte daraus eine ziemlich unangenehme Begegnung mit Staatsanwaltschaft und Gericht folgen. Der Staat hingegen sagt: „Du verdienst dein Geld mit Prostitution? Wunderbar. Dann sprechen wir einmal über Einkommensteuer, gegebenenfalls Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.“ Der Unterschied heißt natürlich Steuerrecht. Und trotzdem darf der Bürger für einen kurzen Augenblick schmunzeln.

Der Zuhälter mit Bundesadler?

Nein, der Staat ist kein Zuhälter. Schon deshalb nicht, weil Steuern nicht allein Prostituierten auferlegt werden, sondern nach allgemeinen gesetzlichen Regeln erhoben werden. Und eine Steuer ist keine strafrechtliche Ausbeutung im Sinne des 181a StGB. Aber Satire darf eine andere Frage stellen, nämlich wie würde man ein System nennen, das an einer Tätigkeit finanziell beteiligt ist, während es gleichzeitig umfangreiche Gesetze erlässt, um Menschen vor der finanziellen Ausbeutung eben dieser Tätigkeit zu schützen? Vielleicht Finanzverwaltung? Vielleicht Staatsräson? Oder vielleicht ganz schlicht Deutschland? Das Prinzip dahinter ist viel größer, und genau deshalb sind Tankstelle und Bordell in dieser Geschichte gar nicht so weit voneinander entfernt, wie es zunächst scheint. Der Staat definiert Regeln, erhebt Abgaben und kassiert anschließend innerhalb der von ihm selbst geschaffenen Regeln.

Beim Kraftstoff wird es besonders hübsch: Der Staat belastet fossile Brennstoffe über die CO2-Bepreisung, erhebt Energiesteuer und kassiert schließlich Umsatzsteuer auf einen Preis, in dem diese Belastungen bereits enthalten sind. Bei der Prostitution sagt derselbe Staat völlig zu Recht, nämlich Menschen dürfen nicht ausgebeutet werden. Gleichzeitig behandelt das Finanzamt die sexuelle Dienstleistung als wirtschaftliche Tätigkeit und verlangt seinen Anteil am steuerpflichtigen Umsatz und Einkommen. Alles gesetzeskonform und juristisch erklärbar. Und genau darin liegt vielleicht die schönste Form deutscher Absurdität, nämlich dass es für jede Absurdität einen Paragraphen gibt, der erklärt, warum sie gar keine ist. Der Bürger muss sie einfach nur bezahlen, ja nicht hinterfragen und schon gar nicht meckern! Macht sich der Staat jetzt selbst strafbar? Nein. Schade eigentlich, zumindest für die Pointe. Denn Paragraph 181a StGB lässt sich auf den Fiskus selbstverständlich nicht übertragen. Der Staat begeht keine Zuhälterei, wenn er Prostituierte besteuert, genauso wenig wie er zum Mineralölhändler wird, weil er am Liter Benzin kräftig mitverdient. Aber möglicherweise sollten wir eine andere Frage stellen, nämlich, wann aus legitimer Besteuerung eigentlich gefühlte staatliche Wegelagerei wird? Darüber entscheidet kein Strafgesetzbuch. Darüber entscheidet irgendwann der Bürger, spätestens an der Zapfsäule oder beim Blick auf die Steuererklärung und bei den nächsten Wahlen!


Dienstag, 1. September 2026

Wiehernde Amtsschimmel: Gesucht vom Staat und bezahlt vom Staat

von Walter Revilloud

Stütze kassieren trotz laufender Fahndung: Willkommen im Irrenhaus Deutschland



Der Staat sucht sie per polizeilich und überweist ihnen gleichzeitig Geld. Was wie Satire à la Dieter Nuhr klingt, ist deutsche Behördenrealität. Ein Haftbefehl liegt vor. Die Justiz fahndet nach einem Kriminellen oder Verdächtigen. Zugleich überweisen andere Dienststellen desselben diesem Menschen weiterhin seine Grundsicherung. Nicht, weil das politisch so gewollt wäre, sondern weil die eine Behörde offenbar nicht zuverlässig weiß, was die andere weiß. Und während der Bürger sich verwundert die Augen reibt, arbeiten Ministerien an „Aktionsplänen“. Willkommen im deutschen Verwaltungsalltag, willkommen in Absurdistan!

Manchmal stößt man auf Nachrichten, bei denen man zunächst das Datum kontrollieren möchte. Ist schon wieder der 1. April? Oder hat der Karneval dieses Jahr besonders früh begonnen? Leider nein! In Deutschland kann ein Mensch tatsächlich per Haftbefehl gesucht werden und trotzdem weiterhin staatliche Vollversorgung beziehen. Nicht in jedem Fall zwar und nicht automatisch – aber es geschieht keineswegs selten, auch wenn niemand genau weiß, wie viele Menschen das tatsächlich betrifft. Diese Einschränkung ist jedoch wichtig. Bundesweit existieren weit über 150.000 offene Haftbefehle; eine skandalös hohe Zahl. Natürlich erhalten nicht alle von diesen Gesuchten Bürgergeld oder andere Grundsicherungsleistungen. Wie groß die Schnittmenge zwischen Leistungsbeziehern und per Haftbefehl Gesuchten tatsächlich ist, weiß niemand genau. Doch auch das macht die Angelegenheit kaum beruhigender; ein Staat, der nicht nur Missbrauch zulässt, sondern dem trotz eines historisch Rekordhochs an Beamten und öffentlichen Angestellten jeder diesbezügliche Überblick fehlt, ist dysfunktional.

Der Staat weiß es – aber die zuständige Behörde nicht

Das eigentliche Problem klingt derart banal, dass man Mühe hat, zu verstehen, warum seine Lösung Monate dauern soll: Polizei und Justiz verfügen über Informationen zu offenen Haftbefehlen und die Jobcenter verfügen über Informationen zu Leistungsbeziehern – bloß werden diese Informationen bislang nicht so miteinander abgeglichen, dass zuverlässig verhindert werden kann, dass jemand, der sich dem staatlichen Zugriff entzieht, gleichzeitig Leistungen desselben Staates erhält.

Man muss diesen Satz zweimal lesen: Der Staat sucht einen Menschen und derselbe Staat überweist ihm gleichzeitig Sozialleistungen! Nicht, weil irgendjemand beschlossen hätte, dass dies sinnvoll sei, sondern, weil es innerhalb des Staates offenbar nicht selbstverständlich ist, dass die rechte Hand erfahren darf, was die linke Hand tut.

Zu deren Ehrenrettung muss festgehalten werden, dass Union und SPD das Problem immerhin erkannt haben. Doch das hat in diesem Staat nichts mehr zu heißen. Bereits Anfang Juli wurde vereinbart, einen Leistungsausschluss für bestimmte, per Haftbefehl gesuchte Personen auf den Weg zu bringen. Arbeits- und Innenministerium sollten dazu noch im Juli einen Aktionsplan vorlegen. Nun, der Juli ist vorbei und wir erfahren, dass weiter “daran gearbeitet” werde. Ein Kabinettstermin könne noch nicht genannt werden. Die gesetzliche Umsetzung werde bis Ende 2026 angestrebt, es kann aber auch 2027 werden. Oder irgendwann halt. Sorry… wie bitte?!? Wir reden hier doch nicht über den Bau eines neuen Hauptbahnhofs. Wir reden hier auch nicht über eine Steuerreform mit Tausenden Wechselwirkungen und wir reden auch nicht über die Entwicklung eines neuen europäischen Satellitensystems! Wir reden im Kern über eine ziemlich einfache Frage: Liegt bei einem Leistungsbezieher ein relevanter offener Haftbefehl vor – ja oder nein?

Und wenn ja, dann darf es denklogisch natürlich keine Alimentierung mehr geben! Natürlich muss das rechtsstaatlich sauber geregelt werden. Natürlich braucht ein automatisierter Datenabgleich eine gesetzliche Grundlage. Natürlich muss verhindert werden, dass Menschen aufgrund falscher oder veralteter Daten plötzlich ohne Existenzgrundlage dastehen. Aber muss daraus wirklich wieder ein monatelanges Großprojekt werden?

Datenschutz darf keine Ausrede für fehlende Handlungsfähigkeit sein!

Es ist immer dasselbe Problem:Sobald Behörden Daten miteinander austauschen sollen, fällt in Deutschland zuverlässig wie das Amen in der Kirche stets das selbe Wort, nämlich Datenschutz! Grundsätzlich ist das richtig. Ein Rechtsstaat darf nicht nach Belieben Daten seiner Bürger zwischen Behörden hin- und herschieben. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist eine bedeutende Errungenschaft. Doch Datenschutz bedeutet nicht, dass staatliche Behörden grundsätzlich nichts voneinander wissen dürfen. Das Jobcenter müsste schließlich keine Ermittlungsakte erhalten. Es muss weder erfahren, welche Vorwürfe bestehen, noch welche Erkenntnisse die Polizei gesammelt hat. Für ein entsprechendes Verfahren könnte eine klar definierte Information genügen, nämlich ob die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Ja oder nein?

Dafür muss der Gesetzgeber selbstverständlich bestimmen, welche Haftbefehle überhaupt relevant sind. Denn auch hier ist Differenzierung notwendig. Nicht jeder Mensch mit offenem Haftbefehl ist ein gefährlicher Schwerverbrecher, der seit Jahren unter falschem Namen in einem Keller lebt. Haftbefehle können aus sehr unterschiedlichen Gründen bestehen. Auch deshalb wäre ein pauschaler automatischer Leistungsentzug allein aufgrund irgendeines Datenbanktreffers rechtsstaatlich problematisch. Aber das ist keinesfalls ein Argument dafür, nichts zu tun. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, genau diese Grenzen festzulegen. Dafür haben wir schließlich einen Gesetzgeber. Der vorgelagerte, justizinterne Skandal der viel zu hohen Zahl an offenen Haftbefehlen würde das Problem von der anderen Seite lösen; doch solange hier zahllose Fahndungszielpersonen rumlaufen, muss diesen natürlich wenigsten jegliche staatliche Leistung gestrichen werden.

Wann ist Deutschland eigentlich so kompliziert geworden?

Der Fall steht exemplarisch für ein Problem, das längst weit über Bürgergeld und Haftbefehle hinausgeht. Deutschland scheint zunehmend Schwierigkeiten zu haben, einfache Probleme auch einfach zu lösen. Bevor etwas geschieht, müssen Zuständigkeiten geprüft werden. Dann werden Ressorts beteiligt. Danach folgen Datenschutzfragen. Anschließend kommen rechtliche Prüfungen, Abstimmungen, Anhörungen, Ausführungsbestimmungen und technische Konzepte.

Und dann wären da noch die Kommissionen, Ausschüsse, Arbeitskreise und Expertenrunden. Sie gehören inzwischen fast schon zum politischen Reflex, sobald ein Problem auf dem Tisch liegt. Statt zunächst zu fragen, wie eine naheliegende Lösung möglichst schnell und rechtssicher umgesetzt werden kann, wird beraten, geprüft, angehört, vertagt und erneut beraten.

Niemand will am Ende derjenige gewesen sein, der eine Entscheidung getroffen hat, bevor wirklich jede denkbare Stelle beteiligt wurde.

Natürlich haben Ausschüsse, Anhörungen und fachliche Beratung in einer Demokratie ihren Sinn. Sie sollen Fehler verhindern, unterschiedliche Interessen berücksichtigen und Entscheidungen besser machen. Problematisch wird es jedoch, wenn aus Beratung ein Ersatz für Entscheidung wird. Dann entsteht Verantwortung im Kollektiv und verschwindet genau dort.

Der Staat ist ahnungslos, aber der Bürger wird digital immer gläserner

Wenn für jedes Problem erst ein Arbeitskreis gegründet werden muss, braucht man sich nicht zu wundern, wenn am Ende vor allem eines gearbeitet hat, nämlich die Zeit. Jeder einzelne dieser Schritte kann,für sich genommen, vernünftig sein. In ihrer Summe entsteht jedoch ein Staat, der manchmal den Eindruck vermittelt, vor lauter Absicherung kaum noch handeln zu können. Und während Ministerien abstimmen, Arbeitsgruppen beraten und Juristen Formulierungen prüfen, sitzt der Bürger davor und fragt: Warum macht ihr es eigentlich so kompliziert? Diese Frage sollte die Politik nicht mit Überheblichkeit abtun. Sie trifft einen wunden Punkt unseres Staates. Denn Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht allein dadurch, dass Verfahren juristisch unangreifbar sind. Vertrauen entsteht auch dadurch, dass Entscheidungen nachvollziehbar, verhältnismäßig und zeitnah getroffen werden.

Besonders pikant und frustrierend wird die Sache, wenn man betrachtet, was der Staat vom normalen Bürger inzwischen erwartet. Steuererklärungen werden digital übermittelt. Sozialbehörden verlangen umfangreiche Angaben zu Einkommen und Vermögen. Banken müssen Kunden identifizieren. Unternehmen erfüllen Meldepflichten. Bürger sollen digitale Verwaltungsangebote nutzen und ihre Daten korrekt und fristgerecht bereitstellen. Der Staat verlangt also zunehmend, dass wir für ihn digital erreichbar, identifizierbar und überprüfbar sind. Umgekehrt scheint es jedoch erstaunlich schwierig zu sein, wenn zwei staatliche Stellen eine eindeutig begrenzte Information austauschen sollen. Das versteht der normale Bürger längst nicht mehr und man kann es ihm kaum verdenken.

Amtsschimmel ohne Stallordnung

Deshalb ist der Begriff „Amtsschimmel“ hier gar nicht so falsch. Denn das Problem besteht weniger darin, dass niemand eine Lösung kennt. Die politische Zielrichtung ist längst beschlossen. Das Problem besteht vielmehr darin, aus einer einfachen politischen Entscheidung eine funktionierende Verwaltungspraxis zu machen. Und dafür braucht Deutschland offenbar wieder Monate. Besagter Amtsschimmel wiehert – und niemand findet die Stallordnung. Man könnte darüber lachen, wenn es nicht ein viel größeres Problem sichtbar machen würde. Ein Staat, der bei vergleichsweise überschaubaren Fragen bereits derart schwerfällig reagiert, muss sich fragen lassen, wie er die wirklich großen Herausforderungen bewältigen will: Migration, Renten, Pflege, Infrastruktur, Digitalisierung, Verteidigung oder die Modernisierung seiner Verwaltung. Deutschland leidet weiss Gott nicht an einem Mangel an Vorschriften, es leidet zunehmend daran, dass Vorschriften, Zuständigkeiten und Absicherungen die eigentliche Aufgabe des Staates überlagern, nämlich Probleme zu lösen!

Rechtsstaatlichkeit und Handlungsfähigkeit sind schließlich keine Gegensätze. Im Gegenteil, ein funktionierender Rechtsstaat muss beides beherrschen. Er muss die Rechte seiner Bürger schützen und gleichzeitig in der Lage sein, offensichtliche Widersprüche seines eigenen Handelns zu beseitigen. Deshalb könnte man die gesamte Debatte auf einen einzigen Satz reduzieren, nämlich diesen: Ein Rechtsstaat muss Datenschutz können, aber er muss auch Staat können! Und wenn es dafür erst einen Aktionsplan, mehrere Ministerien und Monate der Abstimmung braucht, dann ist die pointierte Frage durchaus erlaubt: Wie laut muss der Amtsschimmel eigentlich noch wiehern, bevor jemand die Stalltür öffnet?


Samstag, 4. Juli 2026

Stade: Abgründe tun sich auf

von Rocco Burggraf

Türkisches Fahndungsfoto des Täters, das Fluchtauto von Stade mit den bemerkenswerten Initialen 



Der Sechsfachmord von Stade entwickelt sich zu einem Stück aus dem deutschen Tollhaus. Was mit jedem weiteren Tag seit der Horrortat bekannt wurde, übersteigt alle Vorstellungen; nachfolgend der – vorläufige – aktuelle Stand. Ein mehrfach vorbestrafter, inhaftierter Pädokrimineller namens Fatih Khan G. (45), geboren und aufgewachsen in Deutschland und nach wie vor türkischer Staatsangehöriger, entzieht sich 2021 nach aufgeflogenen Missbrauchsstraftaten gegen Minderjährige einer strafrechtlichen Verfolgung in der Türkei und wird dort zur Fahndung ausgeschrieben. Darüber, ob er zu einer der einschlägig bekannten Großfamilien gehört, wird spekuliert; gesicherte Informationen dazu liegen bisher nicht vor. Bekannt ist hingegen, dass bereits 2007 in der Provinz Kahramanmaraş und nochmals 2022 in Gaziantep wegen schwerer Sexualdelikte gegen den Täter ermittelt worden war. Der Fall in Gaziantep betraf die eigene Tochter.

Fatih Kahn lebt trotz Fahndung unbehelligt in Garbsen bei Hannover, zeugt ein weiteres Kind mit der inzwischen dritten Frau und gerät umgehend unter Verdacht, den drei Monate alten Säugling misshandelt und schwer verletzt zu haben. In aggressiver Art und Weise versucht er anschließend, eine Notoperation des Kindes zu verhindern. Frau und Tochter landen nach Feststellung eines schweren Schütteltraumas und entsprechender Anzeige der behandelnden Ärzte in der Obhut des Jugendamtes und wohnen fortan in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade. Hier tritt nun die 65-jährige Sylvia S., Mitarbeiterin des gemeinnützigen “Verbands binationaler Familien und Partnerschaften – Regionalstelle Bremen”, auf den Plan. S. ist gleichzeitig die Schwiegermutter des niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten und Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe Deniz Kurku und – last but not least – Patentante des von Fatih Khan verletzten Kindes. S. engagiert sich für die Zusammenführung der trauten Familie, indem sie – als Insiderin und Anwältin in Personalunion – in einem 20-seitigen Schreiben an die zuständigen Behörden angebliche “Missverständnisse” zum Nachteil des netten, harmlosen Familienvaters geltend macht.

Täter-Opfer-Umkehr mit NGO-Unterstützung

Fatih Khan, heißt es darin, wäre in Wahrheit nächtens “im Halbschlaf mit dem Kopf des Kindes zusammengestoßen” (wäre das Opfer etwas älter gewesen, hätten wohl die Klassiker “gegen die Tischkante gelaufen“ oder „die Treppe heruntergefallen“ herhalten müssen). Gut zu wissen: Die Projekte Bremer Verbandes, in dem S. tätig ist und der zum unüberschaubaren NGO-Komplex gehört, erfreuen sich seit jeher der großzügigen Förderung durch zahlreiche öffentliche Stellen. Stellvertretend ist das mittlerweile berüchtigte, vollkommen intransparent aufgestellte Programm „Demokratie leben“ zu nennen, doch mit von der Partie ist auch der seit Ewigkeiten sozialdemokratisch besetzte Senat. Das Statement der S. lässt Patenkind Patenkind sein und erfüllt lieber sämtliche Standards, die man in der sozialistischen Hansestadt von einer multikulturell aufgeschlossenen Integrationsaktivistin erwartet. Interessant: Der empathischen Vereinsmitarbeiterin wird unmittelbar nach ihrer entschlossenen Parteinahme ein mindestens 130.000 Euro teurer Mercedes-GLE-Coupé mit 400 PS und AMG-Veredelung „überschrieben“, eine getuntes Protzfahrzeug, das jedem Drogenbaron zur Ehre gereichen würde.

Das Nummernschild des Fahrzeugs – H-KD-3008 – wird in den sozialen Medien als Wunschkennzeichen aus den der Initialen von Kurku Deniz und dem Datum 30.08. interpretiert (der vor allem von ultranationalistischen Türken alljährliche am 30. August begangene “Tag des Sieges“, türkisch: “Zafer Bayramı”, ist in der Türkei einer der wichtigsten gesetzlichen Feiertage zum Gedenken an den Sieg Atatürks in der Schlacht von Dumlupınar während des Griechisch-Türkischen Krieges). Mit eben jenem Fahrzeug fährt die mutmaßliche Oma gegen Rechts den Schützen Fatih Kahn am 29. Juni schließlich zu einem sogenannten “Hilfeplan-Gespräch” in der Mutter-Kind-Einrichtung Stade. An dem Termin nehmen auf Anraten des Dezernats für Soziales, Teilhabe, Familie und Jugend der Region Hannover gleich sechs involvierte Angestellte des Jugendamtes, der Jugendhilfe sowie der Betreuungseinrichtung teil, um bei dem äußerst heiklen Zusammentreffen der eigenen Position personell Nachdruck zu verleihen.

Grassierender Kontrollverlust

Die seit dem 15. Mai 2026 für dieses Dezernat verantwortliche neue Chefin ist keine Unbekannte: Es handelt sich um eine gewisse Anne Spiegel, die Frau also, die als grüne Ministerin in Rheinland-Pfalz für ihre verheerenden Fehlleistungen während der Ahrtalflut (wir erinnern uns: „Bitte noch gendern, sonst Freigabe!“) bundesweit in die Schlagzeilen geriet, trotz ihres skandalösen Verhaltens zur Familienministerin in der Berliner Ampel aufstieg und schließlich, ein Jahr nach der Hochwasserkatastrophe und nach beharrlicher Ablehnung jeglicher Verantwortung, nicht mehr zu halten war. Kaum in ihrem Hannoveraner Versorgungsposten inthronisiert, steckt Spiegel nun schon wieder in einem dicken Skandal. Womit wir zurück in Stade sind: In Vorbereitung der vom Spiegel-Dezernat anberaumten Güteverhandlung hatte Fatih Khan eine Woche zuvor auf dem Berliner Kurfürstendamm am Bahnhof Zoo für 4000 Euro eine als zuverlässig geltende, leicht zu verbergende, halbautomatische Beretta Modell 70 erworben – in der offensichtlichen Absicht, die Waffe zu benutzen, sollte seinen Forderungen in Sachen Familienzusammenführung beim Ortstermin nicht entsprochen werden; ein Mordmerkmal, das vor Gericht eine Affekthandlung ausschließen dürfte. Dass der bereits polizeibekannte Fatih Khan weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenschein, dafür aber eine extrem dreckige Weste besitzt, stellte in einem Land mit grassierendem staatlichem Kontrollverlust kein Hindernis dar – so wie der Täter ja auch über Jahre unbehelligt in Deutschland leben, seinen „Geschäften“ nachgehen und in privaten Angelegenheiten öffentlich geförderte Hilfe in Anspruch nehmen konnte.

Als Fatih Kahns Wünsche in Stade nicht erhört werden, verlässt er den Raum, kehrt mit der frisch erworbenen Pistole zurück, tötet sechs Menschen, zerstört damit Familien und macht nebenbei noch zwei Kinder zu Vollwaisen. Nach der Bluttat chauffiert Sylvia S. den Täter im AMG davon. Erst nach Schüssen auf die Reifen wird das Fluchtfahrzeug gestoppt. S. wird festgenommen – und nach der Befragung wieder auf freien Fuß gesetzt. Zu diesem ungeheuerlichen Vorgang macht der Verteidiger von Sylvia S. inzwischen geltend, sie sei vom Vater ihres Patenkindes mit vorgehaltener Waffe zur Fluchthilfe gezwungen worden. Dass hierzu Zeugenausagen existieren, ist unwahrscheinlich; wahrscheinlicher ist, dass die Staatsanwaltschaft wenig an einem politischen Erdbeben interessiert ist. Ob Sylvia S. zuvor auch zur Entgegennahme der Luxuskarrosse und zu ihren offensichtlichen Falschdarstellungen über die Person Fatih Khan gezwungen wurde, oder diese nicht viel eher einem dringend erwünschten, weil einträglichen Weltbild entsprangen, ist nicht bekannt.


Freitag, 3. Juli 2026

Stade und die Abgründe des Linksstaats: Ein türkischer Massenmörder, seine NGO-Fluchthelferin und ihre familiären Bande zur SPD

von Olli Garch

Trauerbekundungen vor der Stader Einrichtung, in der das Verbrechen begangen wurde



Das Massaker von Stade erweist sich immer mehr als Musterbeispiel für alles, was in diesem Land schief läuft. Der Türke Fatih G. erschoss am Montag mit einer illegalen Waffe sechs Menschen in einer Mutter-Kind-Einrichtung, weil ihm nicht passte, wie sich der Sorgerechtsstreit um seine drei Monate alte Tochter entwickelte. Dann versuchte er, mit einem Wagen zu fliehen, der von der Polizei gestoppt wurde. Von da an wurden mit jedem Tag neue Ungeheuerlichkeiten zu den Hintergründen und Begleitumständen bekannt. Der Fluchtwagen wurde von einer gewissen Silvia S. gefahren, die als Familien- und Migrationsberaterin bei einer Organisation arbeitet, die sich als antirassistische Interessenvertretung für migrantische Familien versteht, unter anderem zu Familiennachzug, Aufenthaltsrecht und Einbürgerung berät und durch das Förderprogramm „Demokratie leben!“ des Familienministeriums unterstützt wird, das die finanzielle Drehscheibe des linken NGO-Sumpfs ist. Gleichzeitig kam heraus, dass S. die Patentante der Tochter von Fatih G. ist.

Doch gestern wurde die Affäre dann vollends grotesk, als sich Berichte bestätigten, wonach sie zugleich auch noch die Schwiegermutter des SPD-Politikers Deniz Kurku ist, seines Zeichens niedersächsischer Landesbeauftragter für Migration und damit einflussreichster Weichensteller an der Schnittstelle zwischen tiefem Staat und der Asyl- und Migrationslobby in Niedersachsen. In seine Zuständigkeit soll auch die Förderung der betrügerischen “Vielfalts“-NGO der Hannoveraner SPD-Stadträtin Hülya Iri gefallen sein, die über 1 Million Euro vom deutschen Steuerzahler abzockte. Das angeheiratete Verwandtschaftsverhältnis zu S. gab Kurku selbst in einer über seinen Anwalt versandten Stellungnahme zu. Ein Sprecher der rot-grünen Landesregierung in Hannover erklärte jedoch hastig, die familiäre Verbindung habe “keine unmittelbaren Auswirkungen auf die ehrenamtliche Tätigkeit” von Deniz Kurku als Landesbeauftragter gehabt. Kurku sei “hoch anerkannt” und führe seine Aufgabe „mit größtem, persönlichen Engagement aus“. Das mag stimmen oder nicht; der SPD-Filz jedenfalls schließt bereits die Reihen: Ministerpräsident Olaf Lies wünsche Kurku und seiner Familie die “notwendige Kraft” für die Bewältigung dieser “äußerst schweren Situation” – als sei dieser hier Hauptbetroffener oder gar Opfer, weil er mit einer Mittäterin des Sechsfachmörders ist.

SPD-Ministerpräsident und SPD-Fraktionschef als Leumundszeugen für den Schwiegersohn der Fluchthelferin des Killers

Welch ein Hohn für die Hinterbliebenen der sechs regelrecht hingerichteten Mitarbeiter von Jugendhilfe und Jugendamt, die in Stade durch Fatih G. zu Tode kamen, miterleben zu müssen, wie sich Lies einfühlsam um die Befindlichkeiten des Schwiegersohns der Frau besorgt, die dem Killer bei der Flucht half und derselben politischen, staatsalimentierten “Vielfaltsagenda” dient. Nicht minder taktlos verhielt sich der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Stefan Politze, der seinem Genossen Kurku ebenfalls zur Seite sprang und ihn als höchst angesehenen und seit vielen Jahren außerordentlich engagierten Abgeordneter pries, dessen Arbeit sich durch “große Verlässlichkeit und höchste Integrität” auszeichne, teilte er mit. Sippenhaft wird hier von niemandem gefordert oder unterstellt (auch wenn genau dies zur archaischen Gewaltneigung und Mentalität passt, die der Tat zugrundelag und von vollständigem Integrationsversagen G.’s zeigt, obwohl dieser in Deutschland geborenen wurde). Doch es gibt suspekte Begleitumstände. So stellt sich die Frage, wem das Fluchtfahrzeug, ein getunter Mercedes AMG, wirklich gehörte; unbestätigten Gerüchten in sozialen Medien zufolge soll es sich um das Auto ihres Schwiegersohnes handeln. Nach Medienberichten trug das Nummernschild tatsächlich die auffällige Buchstabenfolge “H-KD…” aufgewiesen haben (KD wie Kurku Deniz), was tatsächlich ein bemerkenswerter Zufall wäre – zumal ein Fahrzeug dieser Preisklasse weniger zum (natürlich schon vor der Tat polizeibekannten) Killer und Stützempfänger G. passen würde als zu einem türkischen SPD-Apparatschik und vollvesorgten Cheflobbyisten der Migrationsindustrie.

Wie dem auch sei: Aufschlussreich ist allemal, wie tief die rotgrünen Verstrickungen von Politik, Versorgungsposten mit ideologischen Zuständigkeiten und staatsfinanziertem NGO-Moloch bei Übererfüllung von Migrantenquoten sowie schamloser Zweckentfremdung von Steuermitteln auch in diesem Fall ist. Und die Justiz drückt schon wieder alle Augen zu. S. sitzt nicht einmal in Untersuchungshaft, obwohl sie für G. den Fluchtwagen fuhr. Eine Komplizen- oder Mitwisserschaft bei dem Massenmord wird S. nicht vorgeworfen – obwohl kaum vorstellbar ist, dass sie mit dem flüchtigen Täter lediglich vor der Polizei davonraste in der Annahme, dieser werde wegen einiger verbaler Kraftausdrücke oder Ausfälle gejagt. Außerdem hatte sie sich zuvor vehement für Fatih G. eingesetzt und drei Tage vor der Tat ein 20-seitiges Schreiben an mehrere Medien verschickt, in dem sie erklärte, G. sei seine Tochter zu Unrecht weggenommen worden.

Keine Haft trotz massiver Verstrickung

Dass die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen G. ermittelte, wies S. außerdem scharf zurück und behauptete stattdessen in ihrem Schreiben, die Verletzung des Kindes sei etwa durch einen Unfall verursacht worden, nicht durch eine absichtliche Kindeswohlgefährdung. G. wird darin als Vater dargestellt, der sich gegen einseitige Behördenentscheidungen wehrt. Was S. wohl glaubte, was G. bei dem Termin in der Mutter-Kind-Einrichtung gerade tat, während sie im Fluchtauto auf ihn wartete, wenn sie angeblich von der eiskalt geplanten Tat nichts wusste – dazu bot die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft keine Erklärung an. Fakt ist, dass eine Migrationslobbyistin und Verwandte eines SPD-Migrationspolitikers in dieses Massaker involviert ist, und selbst wenn sie keine Mittäterin oder auch nur Mitwisserin war, hat sie in mehrfacher Hinsicht – vor allem Beihilfe – offenkundig strafbar gemacht. Sie ist bei einer Organisation tätig, die mit Steuergeld gefördert wird und fungierte als Fahrerin an dem verhängnisvollen Tag. Durch ihren Einsatz für G. dürfte dieser sich in seiner Wut auf den Staat in Gestalt des Jugendamtes bestätigt gefüllt haben.

Der ungeheuerliche Fall bündelt einmal mehr die gesamte völlig fehlgeleitete Migrationspolitik in diesem Land. Migrantengewalt, illegaler Waffenbesitz, die Weigerung, sich rechtsstaatlichen und gesetzlichen Spielregeln zu beugen und sich behördlichen Entscheidungen zu fügen, und stattdessen sechs zuständige Amtsleute zu ermorden – und dazu eine NGO-Mitarbeiterin, die mit einem SPD-Migrationsbeauftragten verwandt ist und die als Fluchthelferin fungiert. Und als i-Tüpfelchen kommt noch hinzu, dass drei der Opfer vom Dezernat Soziales, Teilhabe, Familie und Jugend aus Hannover kamen, das seit Ende letzten Jahres von Anne Spiegel geleitet wird, der grünen Ex-Bundesfamilienministerin und Ex-Umweltministerin von Rheinland-Pfalz, die als indirekte Folge ihres Totalversagens bei der Ahrtal-Flut zurücktreten musste und nun in Hannover einen neuen Versorgungsposten erhielt. Ob sie über die Hintergründe des Falles Fatih G. Bescheid wusste, bevor sie ihre Leute nach Stade schickte, ist unbekannt; aber auch dieser Aspekt passt paradetypisch zu diesen Abgründen des Linksstaats. Hier kommt wirklich alles zusammen, was nicht zusammengehören sollte. Sechs Menschen zahlten für dieses Multi-Level-Staatsversagen mit ihrem Leben.


Dieses “Reformpaket“ ist der nächste Verrat an Deutschland

von Alexander Schwarz

Die Koalition gibt sich fürsorglich – und zieht den Leistungsträgern weiter das Geld aus der Tasche 



Als die Spitzen der Koalition gestern vor die Presse traten, um ihr vermeintlich fulminantes “Reformpaket” zu verkünden, traute schon kaum jemandem dem Braten. Und tatsächlich: Inzwischen erweist sich das, was hier als vermeintlicher Durchbruch gefeiert wird, als dummdreiste Täuschung der Öffentlichkeit, als Handlungssimulation, die ein Schlag ins Gesicht aller Leistungsträger in diesem Land darstellt und als politische Beruhigungspille, die ganz des Lügenkanzlers und Rosstäuschers Merz würdig ist. Die vermeintlichen Reformen sind erstens nicht einmal Stückwerk und zweitens nichts als eine weitere Belastung der Bürger, um den Kollaps des von Politikern ruinierten System noch etwas hinauszuzögern. Außer Absichtserklärungen und weiteren sinnlosen Schikanen ist wieder einmal nichts bei diesem “Gipfel“ herausgekommen, nicht einmal konkrete Zahlen wurden vorgelegt. Laut Finanzminister Lars Klingbeil sollen Familien mit zwei vollzeitbeschäftigten Eltern (jeweils bis zu 60.000 Euro Jahresbrutto) und zwei Kindern um bis zu 678 Euro im Jahr entlastet werden; allerdings verdient jeder dritte Vollzeitbeschäftigte in Deutschland mehr als 60.000 Euro im Jahr. Zu kinderlosen Familien und Millionen Singles wurde nichts mitgeteilt.

Was die Regierung hier vorlegte, war so dürftig, dass nicht einmal der Bund der Steuerzahler sich in der Lage sah, irgendwelche Berechnungen vorzulegen. Dessen Präsident Reiner Holznagel sprach von einer einzigen Enttäuschung. Laut „Bild“ sind von den zehn Milliarden Euro Entlastung der Steuerzahler vier Milliarden ohnehin verpflichtend, weil der Steuerfreibetrag laut Gesetz jedes Jahr an das Existenzminimum angepasst und damit erhöht werden muss. Auch die von Klingbeil versprochenen Erhöhungen beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag sind ohnehin geboten. Steuerentlastungen über das Obligatorische hinaus gibt es nicht. „Die veräppeln uns!“, so Holznagels Fazit. Konkret ist vor allem die Erhöhung der Rentenbeiträge, auf die die Regierung aber nicht weiter einging. Außerdem soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft und Krankmeldungen ab dem ersten Tag verpflichtend werden – ein völliger Irrsinn, weil damit ein Sturm auf die ohnehin völlig überlasteten Arztpraxen vorprogrammiert ist, weil jeder mit einer Erkältung sich nun persönlich beim Arzt vorstellen muss. Markus Blumenthal-Beier, der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, sprach von einer „absoluten Katastrophe“.

Am Ende geht es allen schlechter

In einer Sondersendung von Maybrit Illner versuchte Bundeskanzler Friedrich Merz die Mogelpackung „Reformpaket“ schönzulügen. Die Erhöhung des „oberen Steuersatzes“ – ein weiterer eklatanter und lupenreiner Bruch seiner Wahlversprechen – nannte er „leicht“ und „akzeptabel“. Viele Spitzenverdiener hätten ihm gesagt: „Macht das, das können wir bezahlen“, versuchte Merz den Zuschauern tatsächlich zu verklickern. Dafür würden die unteren und mittleren Einkommen entlastet. Die gleichzeitige Erhöhung der Rentenbeiträge zur Einführung einer kapitalgedeckten Säule der gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnete er als „geniale Idee“. Eine „umfassende Erleichterung und Vereinfachung“ des Steuersystems kündigte er für das zweite Halbjahr an, weil man sich vorher mir den Ländern abstimmen müsse. Warum das nicht längst geschehen ist, erklärte Merz nicht. Ziel des – bestenfalls als Absichtserklärung existierenden – “Reformpakets” sei, „aus dieser Wachstumsschwäche unseres Landes herauszukommen“ sowie „die Kosten zum Beispiel der sozialen Sicherungssysteme unter Kontrolle zu bekommen“. Der (in Wahrheit nur in seiner Einbildung existierende) „beginnende Aufschwung“ zu Beginn seiner Amtszeit habe geendet, weil man „von Ereignissen überrollt worden“ sei, wobei er sich auf den Zollstreit mit den USA und den Wettbewerb mit China bezog. Wieder einmal sind es finstere äußere Kräfte, die Merz‘ verkannten Erfolg sabotieren, so die Erzählung.

Dieses Paket, das “Reiche“ noch mehr belastet und für Familien nur Almosen bereithält, sieht natürlich auch keinerlei Abstriche auf der Aufgabenseite vor; kein Stopp der Klima-, Entwicklungshilfe und vor allem Ukraine-Unterstützung. Auch kein Wort von einem Wiedereinstieg in die Atomkraft, die der einzige Weg zu einer sicheren und günstigen Energieversorgung wäre. Und auch zum Thema Migration ist hier keine Silbe zu hören. Wie immer wird von der einen in die andere Tasche umverteilt, und am Ende geht es allen schlechter.

Mieser Trick beim Informationsfreiheitsgesetz: Noch weniger Transparenz für Bürger und Journalisten

Doch diese infame Koalition wäre nicht die linkste Regierung aller Zeiten, würde sie nicht den falschen Hasen “Reformpaket“ missbrauchen, um an anderer Stelle durch einen perfiden Trick die weitere Aushöhlung von Bürgerrechten voranzutreiben: Um die Transparenz zu beschneiden und der Öffentlichkeit fortan noch mehr Informationen vorenthalten zu können, hat die Regierung – gut versteckt unter dem Punkt „Bürokratieabbau“ – im Koalitionsvertrag vereinbarte „Reform des Informationsfreiheitsgesetzes” (IFG) in entstellter Form neu gefasst: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“, heißt es nun im „Reformpaket“. Außerdem wird geprüft, ob „der Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ beschränkt wird. Auskünfte zu Themen wie kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftlicher Forschung sollen somit eingeschränkt werden. Außerdem sollen die IFG-Gebühren ansteigen, da diese künftig „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ gestaltet werden sollen.

Im Klartext heißt das, dass es Journalisten und Bürgern noch schwerer gemacht wird, sich Informationen über die Machenschaften der Regierung zu verschaffen. Bislang kann jeder Bürger Dokumente bei Behörden anfordern, ohne ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen oder den Beweis antreten zu müssen, dass die Auskunft durch andere Regelungen erreicht werden kann. Recherchen werden dadurch deutlich erschwert, weil Anfragen unter dem Vorwand abgebügelt werden können, dass kein „berechtigtes Interesse“ bestehe. Wie immer behauptet die Regierung aber das Gegenteil, nämlich, dass der Zugang zu amtlichen Informationen „verständlicher und transparenter“ gemacht werde. Wenn es darum geht, das eigene Handeln noch intransparenter zu machen, kann diese völlig zerstrittene Koalition sich also problemlos einigen – eine nennenswerte Entlastung für die Bürger und ein Anpacken der wirklichen Probleme des Landes bekommt sie jedoch nicht zustande.