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Donnerstag, 15. Oktober 2026

Der deutsche Staat hat kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem!

von Walter Revilloud

Deutsche Leistungsträger ächzen unter einer immer wahnwitzigeren Abgabenlast



Es war einmal ein Koalitionsvertrag. Darin standen viele wunderbare Dinge wie Bürokratieabbau, Entlastung, wirtschaftlicher Aufschwung und eine effizientere Verwaltung. Steuererhöhungen waren jedenfalls nicht vorgesehen. Die Bürger sollten wieder Vertrauen gewinnen. Die Unternehmen sollten investieren. Der Staat wollte sparsamer und schlanker werden. Welch schöner Traum! Fast zu schön, um wahr zu sein! Denn, siehe da: Kaum hatte man sich an die Versprechen gewöhnt, begann in Berlin auch schon die hektische Suche nach neuen Einnahmequellen. Blitzartig hatte sich dort nämlich eine bemerkenswerte Erkenntnis durchgesetzt: Wenn das Geld nicht reicht, muss man nicht weniger ausgeben, sonderneinfach nur versuchen, mehr einzunehmen! Und damit beginnt die Geschichte von Zucker, Plastik, Reichen und einem Verwaltungsapparat, der einfach nicht aufhören will zu wachsen.

Beginnen wir mit der Zuckersteuer. Sie soll die Gesundheit fördern und gleichzeitig Geld in die Staatskasse spülen. Eine ursprüngliche Einnahmenschätzung lag bei rund 440 bis 450 Millionen Euro jährlich. Das klingt nach einer gewaltigen Summe – jedenfalls für Menschen, die ihr Geld selbst verdienen müssen. Gemessen an einem Bundeshaushalt von mehr als 500 Milliarden Euro sind 440 Millionen allerdings weniger als 0,1 Prozent. Also ein Betrag im Promillebereich! Dafür lohnt es sich offenbar, ein neues Steuersystem zu schaffen, Vorschriften zu formulieren, Kontrollen einzurichten und Verwaltungsabläufe aufzubauen. Besonders skuril war die zwischenzeitlich geprüfte Idee, sogar zuckerfreie Süßgetränke in die Besteuerung einzubeziehen. Eine Zuckersteuer ohne Zucker! Das hätte durchaus Zukunft. Eine Alkoholsteuer auf Mineralwasser wäre ebenfalls denkbar. Schließlich könnte der Käufer statt Wasser auch Wein trinken. Oder eine Tabaksteuer für Nichtraucher, weil diese irgendwann mit dem Rauchen anfangen könnten. Die zuckerfreien Getränke sollen nach dem neueren Entwurf zwar wieder ausgenommen bleiben. Aber allein die Überlegung verdient einen Ehrenplatz im Museum deutscher Steuerphantasie.

1.046 neue Stellen: “Bürokratieabbau” auf Deutsch

Noch interessanter wird die Sache bei der Verwaltung. Für die ursprünglich geplante Zuckersteuer und die zusätzliche Plastiksteuer zusammen wurden 1.046 Stellen veranschlagt. Man muss sich diese Zahl vorstellen und auf der Zunge zergehen lassen! Mehr als tausend zusätzliche Stellen, während die Politik gleichzeitig verspricht, die Bundesverwaltung zu verschlanken. Natürlich betreffen diese Stellen beide Steuern und nicht allein die Zuckersteuer. Aber gerade das macht die Angelegenheit so interessant. Zwei neue Steuern, zwei neue Verwaltungsaufgaben und ein erheblicher zusätzlicher Personalbedarf. Das ist Bürokratieabbau nach deutscher Lesart.

Zunächst schafft man neue Vorschriften. Dann benötigt man Menschen, die deren Einhaltung kontrollieren. Anschließend braucht man Vorgesetzte, IT-Systeme, Dienstanweisungen, Schulungen und vermutlich eine Arbeitsgruppe zur Vereinfachung der neuen Verfahren. Und irgendwann wundert man sich und stellt fest, dass die Bürokratie schon wieder gewachsen ist. Danach folgt unweigerlich der nächste Schritt. Man beruft eine Kommission zu ihrem Abbau. Selbstverständlich benötigt auch diese Kommission Personal.

Möglicherweise wäre es sinnvoll, wenn Deutschland ein eigenes Bundesministerium für Bürokratieabbau gründen würde. Mit 5.000 Mitarbeitern, acht Staatssekretären und einer Abteilung zur Überwachung der Personalentwicklung. Finanzieren könnte man es durch eine neu zu gründende Bürokratieabbauabgabe! Doch Zucker und Plastik sind nur der Anfang unserer satirischen Reise durch die deutsche Steuerlandschaft. Denn irgendwo gibt es immer noch Menschen, denen man mehr Geld abnehmen könnte und die Regierung ist Weltmeister darin ein entsprechendes Wording zu entwickeln.

Erst die Superreichen, dann die Reichen – und schließlich Sie!

Die “Superreichen” zum Beispiel. Ein wunderbares Wort. Es klingt nach Privatjets, Luxusvillen und Yachten vor Monaco. Da lässt sich eine höhere Steuer besonders gut begründen. Aber bei den Superreichen muss es ja nicht bleiben. Danach kommen die “Reichen”, dann die “Spitzenverdiener”, anschließend die “Besserverdienenden” und schließlich die “Gutverdienenden”. Und irgendwann stellt sich die entscheidende Frage: Wer ist denn eigentlich “gutverdienend”? Der Ingenieur, der nach zwanzig Berufsjahren ein ordentliches Gehalt erhält? Der Arzt, der eine Praxis aufgebaut hat? Der Handwerksmeister mit zwölf Angestellten? Das Ehepaar, die beide in Vollzeit arbeiten? Vielleicht sogar der Rentner, der sich durch jahrzehntelanges Sparen eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen hat? Das Praktische an solchen Begriffen ist ihre politische Beweglichkeit. Man kann die Grenzen jederzeit beliebig neu ziehen. Heute sind die Superreichen gemeint. Morgen die Spitzenverdiener. Und übermorgen vielleicht alle, die nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben, Miete und Energiekosten noch etwas auf dem Sparkonto haben.

Diese Reihenfolge ist derzeit noch Satire und kein beschlossener Steuerfahrplan. Aber sie führt zu der zentralen Frage, die heute gestellt werden muss, nämlich, wie viel zusätzliche Belastung eine Gesellschaft noch verträgt, bevor Leistung, Unternehmertum und Eigenverantwortung an Attraktivität verlieren? Möglicherweise wird man eines Tages sogar die Geringverdienenden besteuern müssen, um die Entlastung der Wenigverdienenden zu finanzieren. Und wer gar nichts verdient, bekommt eine Sonderabgabe wegen mangelnder Beteiligung am Steueraufkommen!

Erst nachdenken, dann Geld ausgeben! Was für eine revolutionäre Idee! So sicher wie das Amen in der Kirche taucht bei jeder Haushaltdebatte die Frage auf, woher die zusätzlichen Milliarden denn wohl kommen sollen? Die Frage, welche Ausgaben überhaupt notwendig sind, wird – wenn überhaupt – bemerkenswert selten gestellt.

Die Planung auf den Kopf stellen

Dabei gäbe es durchaus eine bewährte Methode, die staatliche Haushaltsplanung einmal grundsätzlich auf den Kopf zu stellen. Die in der Wirtschaft wohl bekannte und erfolgreich eingesetzte Bottom-up-Analyse, verbunden mit dem sogenannten Zero-Based Budgeting, der Nullbasisbudgetierung, könnte hier vermutlich wahre Wunder bewirken. Statt Jahr für Jahr die bisherigen Ausgaben als selbstverständlich hinzunehmen und lediglich über deren Erhöhung zu verhandeln, müsste jede Behörde, jedes Ministerium und jede Verwaltungseinheit ihren Finanzbedarf von Grund auf begründen. Nicht mehr einfach nur „letztes Jahr hatten wir zehn Milliarden, dieses Jahr benötigen wir elf“, sondern, „welche Aufgaben erfüllen wir überhaupt? Sind sie noch notwendig? Welchen Nutzen bringen sie? Und können wir sie einfacher, effizienter und kostengünstiger erledigen?“

Man stelle sich das einmal vor: Ein Ministerium müsste plausibel erklären, warum es seine zahlreichen Abteilungen benötigt! Eine Behörde müsste nachweisen, dass ihre Aufgaben nicht längst von einer anderen erledigt werden. Förderprogramme müssten sich daran messen lassen, ob sie tatsächlich etwas bewirken. Und jede neue Planstelle müsste mit einem konkreten Bedarf begründet werden. Eine geradezu revolutionäre Vorstellung! Natürlich wäre eine solche Überprüfung aufwendig. Und selbstverständlich müssten die notwendigen staatlichen Leistungen weiterhin finanziert werden. Doch allein die Frage, ob jede bisherige Ausgabe auch künftig gerechtfertigt ist, könnte manche lieb gewonnene Selbstverständlichkeit erschüttern. Vermutlich wären dann unter anderem die Entwicklungshilfe-Millionen für Indien und China, die Radwege in Peru und die Wrestling-Arenen in Ghana aussen vor. Vielleicht käme dabei sogar heraus, dass der Staat an der einen Stelle mehr investieren und an einer anderen erheblich sparen sollte. Besonders gefährlich wäre dann allerdings die Erkenntnis, dass man nicht jede Aufgabe mit mehr Geld, mehr Personal und noch mehr Vorschriften lösen kann. Deshalb dürfte ein solcher Ansatz in manchen Amtsstuben ungefähr so willkommen sein wie eine Betriebsprüfung beim Finanzamt selbst. Und sollte man ihn tatsächlich einführen, müsste man selbstverständlich zunächst eine interministerielle Arbeitsgruppe einsetzen, die eine Machbarkeitsstudie zur Einführung einer ressortübergreifenden Nullbasisbudgetierung erarbeitet. Mit externen Beratern, wissenschaftlichem Beirat und einer neu geschaffenen Koordinierungsstelle! Denn selbst die Abschaffung überflüssiger Bürokratie will in Deutschland schließlich ordentlich verwaltet werden.

Der Koalitionsvertrag: Ein Märchenbuch für Erwachsene

Erinnern wir uns an den Anfang. Bürokratieabbau, Entlastung, Effizienz, wirtschaftlicher Aufschwung! Alles wunderbare Begriffe! Nur scheint zwischen politischen Ankündigungen und ihrer Umsetzung gelegentlich eine erstaunlich große Entfernung zu liegen. Es wäre vermutlich sinnvoll, Koalitionsverträge künftig nicht mehr als politische Arbeitsprogramme zu betrachten, sondern als literarische Gattung. Eine Mischung aus Wunschzettel, Märchenbuch und unverbindlicher Absichtserklärung. Darin verspricht man weniger Bürokratie und plant neue Verwaltungsstellen. Man spricht von Entlastung und diskutiert zusätzliche Steuern. Man fordert wirtschaftliches Wachstum und beschäftigt sich gleichzeitig mit immer neuen Möglichkeiten, die Erträge dieses Wachstums abzuschöpfen. Dabei sollten die Protagonisten eines Koalitionsvertrages sich stets zu Beginn der Verhandlungen die Frage stellen müssen, ob der Staat wirklich immer mehr einnehmen muss , oder sollte er zunächst überprüfen, wie er das bereits vorhandene Geld ausgibt? Es geht wohlgemerkt nicht darum, notwendige öffentliche Leistungen blindlings zu kürzen; sondern nur um die berechtigte Forderung, bei jedem zusätzlichen Euro Steuergeld dieselbe Sorgfalt walten zu lassen, die man von jedem privaten Haushalt und jedem Unternehmen erwartet. Denn wer seine Ausgaben nicht im Griff hat, wird auch mit höheren Einnahmen nicht automatisch sparsamer.

Wenn denn aber schon unbedingt noch eine neue Steuer eingeführt werden, hätte ich da einen Vorschlag: Die Politik könnte doch eine Steuer auf nicht eingehaltene Wahlversprechen einführen!

Bemessungsgrundlage wäre die Differenz zwischen politischer Ankündigung und tatsächlicher Umsetzung. Bei vollständiger Einhaltung entfiele die Steuer selbstverständlich. Und bei einem besonders gravierenden Widerspruch zwischen Versprechen und Wirklichkeit würde ein saftiger Zuschlag fällig. Das wäre einmal eine Steuer, bei der die Einnahmeprognose durchaus interessant werden könnte! Allerdings hätte sie auch einen entscheidenden Nachteil. Diejenigen, die sie beschließen müssten, wären möglicherweise ihre besten Kunden. Und selbstverständlich bräuchte man zur Erhebung eine neue Behörde. Mit mindestens 1.046 Mitarbeitern. Schließlich wollen wir beim Bürokratieabbau keine halben Sachen machen…


Mittwoch, 14. Oktober 2026

Bärbel Bas und der vergiftete Rückzug

von Theo-Paul Löwengrub

Selbst beim Rücktritt tritt sie nach gegen den Koalitionspartner: SPD-Bas



Der heute früh bekanntgegebene Rücktritt von Bärbel Bas sowohl als Bundesarbeitsministerin als auch SPD-Co-Vorsitzende hat ein weiteres Mal die grundfalschen Mechanismen des Parteienstaates offengelegt. Als Grund für ihre Entscheidung gab Bas die Trauer um ihre kürzlich verstorbene Stieftochter Daniela Ambrosius an, bezichtigte aber zugleich den Koalitionspartner CDU des politischen Foulspiels: Sie habe feststellen müssen, „dass die „öffentlichen Angriffe auf mich, leider auch aus den Reihen des Koalitionspartners, in dieser für mich persönlich schwierigen Zeit weiter forciert wurden“, so Bas. Diese Doppelbegründung ist bemerkenswert; beides passt kategorial nicht zusammen. Entweder sind es emotionale, private Gründe, oder es sind politische Motive. Dass sie Zweiteres, ihren Frust über politische Anfeindungen, nachschiebt, mindert die Glaubwürdigkeit des ersten Arguments. Hinterfragungswürdig sind beide.

Zunächst einmal hat menschlich jeder Verständnis dafür, dass der Tod einer nahestehenden Person und noch dazu des eigenen (Stief-)Kindes (auch wenn Ambrosius schon 53 und damit nur ein paar Jahre jünger als Bas war) einen furchtbaren Verlust bedeutet und fraglos jeden temporär aus der Bahn wirft. Allerdings stellt sich insbesondere bei Politikern und Mandatsträgern die Frage, ob so etwas gleich einen Rücktritt auslösen muss. Jeder gewählte Spitzenpolitiker zu allen Zeiten kommt oder kam irgendwann einmal in die Situation eines solchen Schicksalsschlags – Tod der Eltern, der Ehefrau, eines Kindes oder naher Angelegenheiten –, doch ein Rücktritt oder gleich Ende der politischen Karriere war damit nur in seltensten Fällen verbunden, sonst hätte die Bundesrepublik keinen einzigen nachhaltig wirkenden Staatsmann hervorgebracht (obwohl Bas dazu ohnehin jede Voraussetzung fehlte). Hätte Bas eine Auszeit genommen oder sich für drei oder vier Wochen krankschreiben beziehungsweise dienstunfähig melden lassen, wäre dies absolut akzeptabel; doch gleich ein Totalabort der politischen Verantwortung damit zu verbinden, ist unangemessen.

Logisch: Ihr Bundestagsmandat behält sie

Bei einer persönlichen schweren Erkrankung sieht das nicht einmal anders aus, aber Politik ist eben nicht von ungefähr ein hartes und grausames Geschäft; hier herrschen andere Anforderungen und Regeln. Wer sich in solche Ämter wie Parteivorsitzender oder Bundesminister wählen lässt, für den gelten eben nicht die Work-Life-Balance und individualistischen Maßstäbe, die im Berufsleben ansonsten üblich sind; dem Grundverständnis nach ist dieser Dienst am Volk, die Verantwortung eines öffentlichen Amtes eben mit besonderen Einschränkungen und Pflichten verbunden. Durch jedem Rücktritt werden akute Führungsvakanzen und potentielle Krisen ausgelöst, der Apparat, der diesen Mächtigen auf Zeit anvertraut ist, wird quasi ad hoc im Stich gelassen mit unabsehbaren Folgen für Land und Bürger. Deswegen wird im Normalfall eben auch nicht jeder in diese Positionen gewählt, sondern nur die Fähigsten – so sollte es in der Theorie jedenfalls sein. Um einen Vergleich zu ziehen: Im Krieg könnte ein General auch nicht mitten im Kampf das Kommando niederlegen, oder ein Arzt könnte nicht mitten in der Operation kündigen.

Natürlich ist es lange her, dass deutsche Politiker ein solches Amts- und Pflichtverständnis hatten (zumal bei Bärbel Bas ohnehin die “Führungsqualitäten“ so desolat waren, dass ihr Abgang keine Lücke schlägt) – doch der Fall zeigt wieder einmal, wie ernst heutige Politiker ihre Aufgabe nehmen. Bei einer lebenslangen Gewerkschaftsfunktionärin wie Bas war leider auch nichts anderes zu erwarten. Bevor jemand vor “Respekt“ und Rührung vor dieser Frau und ihrer Entscheidung in Ehrfurcht erstarrt, sollte auch nicht vergessen werden, wie Bas für ihre Aufgaben entlohnt wird: Sie erhielt vom Steuerzahler an Diäten, Ministergehalt, Kostenerstattungen und sonstigen Leistungen monatlich rund 58.000 Euro. Bezeichenderweise wird Bas übrigens ihr Bundestagsmandat behalten – was ebenfalls nicht zu der traumatischen Begründung passen will – und kassiert dafür als Abgeordnete für Diät und Kostenerstattungen weiterhin rund 40.000 Euro im Monat.

Vorgeschobene Begründung

Dass der Zeitpunkt dieses Rückzugs eher taktische Gründe hatte dass eher die desolate Situation der SPD wie auch der wachsende Unmut innerhalb und außerhalb der Koalition über ihre zahlreichen Entgleisungen und Fehltritte eine Rolle spielten, ist mehr als wahrscheinlich. Deshalb auch die teilweise politische Begründung: Anstatt es mit dem Verlust eines nahestehenden Menschen bewenden zu lassen, muss sie sich sofort als Opfer finsterer politischer Machenschaften inszenieren. Dass Bas es über Monate versäumt, die Pläne für vereinbarte Reformen vorzulegen, bereits verabredete Reformen wie das Rentenpaket schließlich trotz gegenteiliger Zusagen in Frage stellte und über die gesamten rund anderthalb Jahre, die diese Regierung besteht, gegen die Union gearbeitet und gewettert, wo sie nur konnte, gehört zur Wahrheit dazu.

Als Reaktion auf ihren Rücktritt kündigte Parteichef und Finanzminister Lars Klingbeil die Neuwahl der gesamten Parteispitze auf einem Parteitag an, der um den Jahreswechsle herum stattfinden soll. Ob er selbst noch einmal antritt, ließ er offen. Auch er verstieg sich sogleich in das Opfer-Narrativ – und attackierte den Koalitionspartner CDU: Die Angriffe gegen Bas „in den letzten Tagen ihrer Trauer waren unanständig. Sowas gehört sich nicht“, schrieb Klingbeil in einer Mitteilung. Es sei „unanständig und niemand in unserem Land sollte das ertragen müssen“, schob er pathetisch in einer so hochtrabenden wie lächerlichen Pressekonferenz nach – wobei natürlich auch die Leier nicht fehlen durfte, dass – Gähn! – besonders Frauen in herausgehobenen Positionen angeblich permanent “solche Erfahrungen” machen müssten. Die Opfer-Olympiade läuft bei Linken immer.

Ein Versager als Nachfolger

Auch Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die ihren relativen Wahlerfolg am 20. September mit Frontalattacken auf die wenigen von der Koalition beschlossenen Reformvorhaben und damit ebenfalls auf Kosten der CDU erkauft hatte, teilte ebenfalls mit: „Die Attacken der CDU – trotz ihrer persönlichen schweren Situation – waren unmenschlich und rücksichtslos“. Und ausgerechnet Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach verkündete, Bas` Rücktritt zeige, „dass, bei aller Härte der Politik, die zunehmenden persönlichen Angriffe die falschen Leute in die Politik bringen“. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die falschen Leute in der Politik provozieren maximalen Unmut – und der kam im Fall von Bas‘ weniger von der Union aus allen Schichten der Gesellschaft, vor allem der Wirtschaft und Arbeitgeber, die Bas wiederholt verunglimpft hatte – aber auch aus der von Bas als “einheitsbraun“ beschimpften deutschen Normalbevölkerung.

Bezeichnend an dieser nächsten personellen Turbulenz einer Chaos-Regierung ist zweierlei: Zum einen das gänzliche Schweigen im Walde seitens des Mannes, der die Regierung eigentlich führt und formal die Richtlinienkompetenz innehat – Bundeskanzler Friedrich Merz, der als Außenkanzler und Ukraine-Mäzen offenbar das politische Geschehen zuhause nur noch mit bräsigem Ennui verfolgte, während die Schlagzeilen ausnahmslos von SPD-Politikern dominiert werden. Und zum anderen, wer Bas‘ Nachfolger im Amt des Arbeitsministers wird: Ausgerechnet der nächste politische Loser Alexander Schweitzer, der ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident, der es im März geschafft hatte, die Macht in dem Bundesland nach über 30 Jahren SPD-Herrschaft an die CDU zu verlieren. Schweitzer, unter dessen Ägide die AfD in Rheinland-Pfalz besonders skrupellos bekämpft wurde, ist ein linientreuer linker Apparatschik und Bruder im Geiste von Bas; hier wird also ein nahtloser Übergang stattfinden. Dass ein als Ministerpräsident gescheiterter Wahlverlierer ins Bundeskabinett auf, statt ganz von der politischen Bühne zu verschwinden, sagt alles über die zerfallende Kleinpartei. Die Instrumentalisierung eines Trauerfall für brutale verbale Attacken auf den eigenen Koalitionspartner markiert den Endzustand der Nichtregierungsorganisation namens Bundesregierung.


Donnerstag, 8. Oktober 2026

Die Ukraine kostet uns die Altersversorgung

von Albrecht Künstle

Steuergeld-Veruntreuungskanzler Merz in Kiew




Auslandskanzler Friedrich Merz benutzte quasi bei Nacht und Nebel einen Sonderzug. Nein, nicht den von Udo besungenen „Sonderzug nach Pankow“ – sondern einen nach Kiew. Und auch nicht, um einem Boxkampf Vitali Klitschkos anzuschauen, sondern um Wolodymyr Selenskyj einmal mehr die Ehre zu geben. Im Gepäck hatte er wieder einmal so viele Milliarden Euro, dass er diese nicht einmal im Kofferraum seiner gepanzerten Kanzlerlimousine hätte transportieren konnte, sondern dafür einen ganzen Waggon benötigt hätte – wäre dieser nicht schon mit seiner Delegation aus Wirtschaftslobbyisten der Rüstungsindustrie und Energiebranche besetzt gewesen: 1 Milliarde Euro für Waffen,, die Ziele in Russland angreifen sollen, wnd weitere 350 Millionen Euro für den Erhalt der “Infrastruktur”, die eben durch die so erzielte Kriegsverlängerung weiterhin zerstört wird. Ungeheuerliche 102 Milliarden Euro hat Deutschland in diesen hochkorrupten Staat gesteckt, der da angeblich unsere Freiheit verteidigt.

2026 waren es allein bis Ende Juli bereits 11,5 Milliarden Euro, seit 2022 Direktzahlungen von insgesamt 30,6 Milliarden Euro, davon drei Viertel für Waffen gegen Russland, plus der (natürlich mit Abstand größte) Anteil an den von der EU ausgereichten 95,3 Milliarden Euro, wobei für den Rest des Jahres 2026 weitere 33,7 Milliarden Euro zur Verfügung stehen – erneut von unserem Geld. Das dicke Ende (?) kommt dann noch obendrauf – mit dem Kreditpaket von 90 Milliarden Euro für 2026/27, an dem Deutschland ebenfalls für den Löwenanteil haftet. Selbst dann, wenn die Ukraine nicht korrupt wäre und für daas Geld transparente Verwendungsnachweisen vorlägen (was nicht der Fall ist!), wäre all dies ein aberwitziges Fass ohne Boden. Dass der Zarenkrieger Putin bei diesem Säbelrasseln Deutschlands aus verbaler Eskalationsrhetorik, maßlosen Anschuldigungen und unverhohlener Finanzierung des Kriegsgegners nicht mehr lange tatenlos zuschauen wird, müsste jedem Schulbuben klar sein. So ist es nachvollziehbar, dass die Chefs der drei Geheimdienste gegenüber dem Bundestag nun das als Befund konstatierten, was einer selbsterfüllenden Prophezeiung gleichkommt: Deutschland ist bereits ins Fadenkreuz russischer Militärs geraten – oder wird es bald.

False Flag oder glückliche Umstände?

Die Regierung wird dann fraglos Ursache und Wirkung vertauschen und so tun, als habe sie mit ihren Warnungen vor Putins Aggressionen recht behalten – obwohl diese in Wahrheit das zwangsläufige Ergebnis der leichtsinnigen und antidiplomatischen westlichen Provokationspolitik (vor allem der deutschen Bundesregierung) wären (wobei das Vertrauen in Bundesnachrichtendienst seit dem neuen Skandal um seinen Ex-Präsidenten August Hanning erschüttert sein dürfte…). Als Beispiel für die Warnung wurde der Vorfall auf dem Flughafen Leipzig genannt. Doch angesichts des Umstandes, dass sich dieser Flugplatz längst zur europäischen Drehscheibe der Waffenlieferungen in die Ukraine gemausert hat, weist das Fehlen jeglicher belastbarer Beweise eher auf eine weitere False-Flag-Operation der Ukrainer hin – mit dem naheliegenden Ziel, auch den Teil der deutschen Öffentlichkeit, der noch Sympathien für Russland hegt, für das Selenskyj-Reich zu vereinnahmen (der NordStream-Anschlag lässt grüßen!). Sollte es – gegen alle Wahrscheinlichkeit und Plausibilität – tatsächlich eine russische Aktion gewesen sein, könnten wir jedoch von Glück reden, dass Russland einen nur spielzeuggroßen Quadrokopter mit Baumarkt-Technik einsetzte, der offenbar so fluguntauglich war, dass er von einem Busfahrer ausgetreten werden konnte wie eine Zigarettenkippe.

Ansonsten war auf der Pressekonferenz der Geheimdienste wenig zu erfahren, nur Mutmaßungen. Ich persönlich glaube aber sehr wohl, dass Russland sich nicht ein drittes Mal seit 1914 den Krieg erklären lässt – und es nicht ungestraft erlaubt, dass sich deutsche Kriegswaffen erneut gegen Russland richten werden. Am selben Tag der Pressekonferenz der Geheimdienste wurde berichtet, “Pistolius” plane, bei Emden jetzt auch noch einen neuen Kriegshafen bauen zu lassen. Außer dem Verteidigungsminister machen auf dem Bild alle Abgebildeten dazu sehr, sehr nachdenkliche Gesichter. Sie wissen, wagen aber nicht warnend auszusprechen, dass neue Militäranlagen schließlich vorrangige Ziele jedes potenziellen Gegners sind.

Woher soll das Geld der Steuerzahler kommen?

Die Lage ist inzwischen wirklich ernst – und sie wird mit jedem Tag hoffnungsloser angesichts eines Bundeskanzlers, der ausgerechnet am Tag der Deutschen Einheit zu seinem Hätschelkind Selenskyj nach Kiew fährt und dort weitere uneingeschränkte Unterstützung gegen Russland zusagt. Dabei hat Deutschland die Wiedervereinigung, die an diesem Tag gefeiert wurde, keinem Land mehr zu verdanken als Russland –, und kein Land hat während des von Hitlerdeutschland begonnenen Zweiten Weltkrieges mehr Menschen verloren als Russland. Dieser 10-Prozent-Kanzler gibt vor, im Namen des deutschen Volkes zu handeln, das seiner mehr als überdrüssig ist und dessen Wohlstand er arrogant weltweit verscherbelt.

Apropos: Wenden wir uns nochmals den Folgen der aberwitzigen Milliardengeschenken und der Aufrüstung zu. Weil es sich bei diesem Milliardenregen nicht um Falschgeld handelt, sondern um echtes Geld der Steuerzahler, stellt sich die Frage, woher diese Summen kommen sollen. Am besten denen nehmen, die es erst kurz vor dem Ableben merken und sich dann nicht mehr wehren können – Stichwort Altenpflege, obwohl das ist nicht gerade mein Fachgebiet ist, weshalb ich lieber zum Problem der ebenfalls betroffenen Altersversorgung schreibe: Der Politik wird (zu Unrecht) vorgeworfen, dass sie sich für Ihren Billionenrausch mit Abermilliarden aus der Kasse der Rentenversicherung bediene. Nein, zutreffend ist vielmehr, dass sie bereits in der Vergangenheit der Gesetzlichen Rentenversicherung immer mehr versicherungsfremde Leistungen aufs Auge drückte, dazu aber weder die Beiträge noch den staatlichen Zuschuss ausreichend erhöhte.

Großes Fressen aus immer neuen Schuldentrögen

Noch mehr gesündigt wird bei der kapitalgedeckten Komponente der Beamtenversorgung. “Meine“ örtliche Regionalzeitung titelt am 2. Oktober: „Land zapft Pensionsfonds an“. Und weiter: „Um den Landeshaushalt Baden-Württembergs zu decken, zweigt Grün-Schwarz Geld aus den Rücklagen für die Beamtenversorgung ab. Doch auch bei den Pensionsverpflichtungen klafft eine Lücke.“ Bereits für 2026 wurden 200 Millionen Euro Zinserträge für die Deckung des Landeshaushalts verwendet. Und nun wird für 2027 auch noch die gesetzlich vorgeschriebene Zuführung an die beiden Pensionsfonds gestoppt. Und das, obwohl die Kapitalerträge der Fonds nur einen kleinen Teil der Pensionsverpflichtungen decken. Außerdem zehrt die Inflation am Wert der Rücklagen respektive Rückstellungen: Die Lücke von fünf Milliarden Euro soll aufgelöst werden, indem neue Schulden aufgenommen werden. Damit die Länder genauso sündigen dürfen wie der Bund, hatten die Verfassungsgegner des Bundestages das geltende Grundgesetz so geändert, dass auch die Länder zusätzliche Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Inlandsprodukts aufnehmen können. Das große Fressen aus den neuen Schuldentrögen kann beginnen!

Es ist einfach nicht mehr auszuhalten, dass die gleichen Damen und Herren Politiker, die das Grundgesetz immer wieder und immer schamloser nach ihrem persönlichen Demokratieverständnis schleifen, der größten Oppositionspartei vorwerfen, mit der Demokratie auf Kriegsfuß zu stehen. „Haltet den Dieb“, so lautet ihre dreiste Polit-Philosophie – denn sie sind selbst die größten Diebe. Und diese Herrschaften wollen einfach nicht merken, dass auch unpolitische Wähler immer mehr das (rundum berechtigte!) Gefühl haben, mit „unserer Demokratie™“ die sie meinen, stimme etwas nicht.


Dienstag, 6. Oktober 2026

Die Politik hat uns verraten... z.B. bei der "Pflegereform"

von Thomas Heck

Bei Nachbarn von uns geht die Angst um. Das ältere jüdische Paar lebt in Grundsicherung, obwohl sie ihr ganzes Leben gerarbeitet hatten. Zudem sind beide krank und auch pflegebedürftig mit Pflegegrad 3 und pflegen darüberhinaus noch den hochbetagten Vater. Die aktuell beschlossene "Pflegereform" entpuppt sich bei näherem Hinsehen jedoch als schwersten Einschnitt im sozialen Bereich mit existenzbedrohenden Folgen. 


Und leider muss man davon ausgehen, dass unsere öffentlich-rechtherzlosen Medien das noch gar nicht begriffen haben. Und Bundesgesundheitsminister Linnemann von der CDU schon mal gar nicht. Fakt ist: Der gierige Steuerstaat ist trotz Rekordeinnahmen schlichtweg pleite. Die Milliarden versickern weltweit und kommen immer weniger beim Steuerzahler oder beim Bedürftigen an. Wie bei meinen Nachbarn.




Ich habe mich daher näher mit der Pflege beschäftigt und versucht, dass Thema mit Zahlen aufzuarbeiten. Ohne Anspruch auf Vollzähligkeit. Bislang erhalten meine beiden Nachbarn eine Pflegerente von 599 €  x 2 = 1.198 €. Zusätzlich zahlt die Pflegekasse sogenannten Ergänzungsleistunegn von 131 €. Damit können sich die Rentner 2x im Monat eine Haushaltshilfe leisten, die direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Weiterhin gibt es Pflegehilfsmittel für mtl. 42 € wie Bettunterlagen, Desinfektionstücher, Latexhandschuhe,... alles was mit persönlicher Hygiene zu tun. In der Summe liegt die Leistungshöhe bei 2 x 599 € = 1.198 € + 2 x 131 € + 2 x 42 € also bei 14.722 € pro Jahr.

Für den zu pflegenden Vater kann Verhinderungspflege beantragt werden, damit sich die selbst kranken Leute auch mal 3 Wochen in den Urlaub fahren können und erholen. In dieser Zeit kümmert sich ein professioneller Pflegedienstleister und erhält dafür immerhin 3.639 €. Soweit jetzt gut, doch jetzt kommt die Reform.

Für 2027 ist eine Erhöhung der Pflegerente auf 630 € geplant und nennt sich ketzerisch Entlastungsbetrag. Bei 31 € monatlich Pflegerente mehr muss aber künftig die Haushaltshilfe, die Pflegehilfsmittel und auch die o.g. Verhinderugspflege aus dem Budget des Entlastungsbetrags finanziert werden. 31 € Mehreinnahmen stehen also erheblich höhere Kosten gegenüber. Im Falle der Nachbarn ergibt sich folgende Rechnung: 2 x 630 € = 1.260 € macht 15.120 €. Jetzt muss aber die Haushaltshilfe und die Pflegehilfsmittel selbst finanziert werden. Also 2 x 131 € + 2 x 42 € macht aus Jahr 346 € x 12 also stolze 4.152 €. Bleiben also Emde 15.120 € Entlastungsbetrag minus 4.152 € Kosten macht 10.968 € für 2027 gegenüber 14.722 € in diesem Jahr, ein sattes Minus von 25%. 

Fatal für meine Nachbarn, die die Pflegerente auch dafür nutzen müssen, die ziemlich hohe Miete zu zahlen, die nicht komplett von der Grundsicherung übernommen wird. Für den Urlaub wird es dann auch nicht mehr reichen, denn der zu pflegenden Vater wird die Verhinderungspflege selbst nicht stemmen können. Da kann man nur subsummieren: Carsten Linnemann, CDU, Gratulation. Bei den Ärmsten der Armen den Rotstift angesetzt, damit Mohamett und Ahmed weiter ihre Zähne sanieren können, in Peru für Millionen Radwege auf Strassen gepinselt, 30 Mrd. Euro Entwicklungshilfe in die Welt verschleudert werden, tausenden NGO's weiter ihr Unwesen treiben können, um die Migration weiter vorangetrieben werden kann.

Zusätzlich kann Merz weiter die Milliarden auch in die Ukraine investieren. 200 Mrd. sind es bis heute. Die Industrialisierung schreitet weiter voran, die Energiewende treibt weiter die Kosten in die Höhe und an der Zapfsäule blutet nicht nur mir der Arsch. Am Bundeskanzleramt, im Schloß Bellevue und beim Regierungsterminal am BER explodieren die Kosten, Milliarden werden für nichts versenkt. Da ist das Verdecken der übelsten Hagelschäden beim zuständigen Bundesfinanzaminister Lars Klingbeil nur eine humoreske Anekdote, sagt aber verdammt viel über die moralische Verkommenheit der gegenwärtigen Politikergeneration. Dekadenz im Endstadium. 



Dass ein Helmut Schmidt oder ein Helmut Kohl es damals eben nicht auch nur gewagt hätten, zigtausende Deutsche Märker Steuergelder für Friseure oder Visagisten zu verprassen, spricht für diese Leute und gegen die heutige Politiker im Social Media-Zeitalter, wo Leute wie Klingbeil, Fippsie Amthor & Co. Karriere machen können.

Zur Belohnung bekommen wir hier in Berlin künftig eine Hamas-geführte Judenhasser-Regierung aus den antisemitischen Drecksparteien Die Linke, der SPD und den Grünen, die "jüdische Leben wieder sichtbar" machen wollen. Die Angst geht um, dass damit wieder der gelbe Stern gemeint ist.

Und was machen meine Nachbarn? Sie können nicht auswandern, wovon auch und wohin? Vorsorglich wurde schon mal die Mesusa, die bislang außen an der Wohnungstür hing, entfernt und nach innen verlagert. Nicht, dass doch mal ein Ferat Kocaz, Cansin Kotztürk oder Elif Eralp vor der Tür stehen. Sicher ist sicher. Und ihren Tee oder Kaffen trinken jetzt ungesüsst. Es sind schlimme Zeiten...


Donnerstag, 24. September 2026

Der Staat ist pleite – aber für die linke Filmförderung ist genug Geld da

von Alexander Schwarz

Prächtige Stimmung: Kulturstaatsminister Weimer (l.) mit Profiteuren seiner Filmrörderexzesse beim Deutschen Produzententag 2026



Ein Grund dafür, warum die deutschen „Kulturschaffenden“ immer eilfertig das Lied des Linkstaates singen und ihr Publikum bevormunden, auch wenn dieses sich das verbittet, liegt nicht allein in der ideologischen Verbohrtheit, sondern auch und gerade in schlichtem Opportunismus und finanzieller Abhängigkeit. Der Staat oder der durch Zwangsgebühren finanzierte ÖRR stecken schließlich nicht von ungefähr Unsummen des Geldes, das den Bürgern abgepresst wird, allein in die Filmförderung, die längst eine in der üblen Tradition der einstigen Reichsfilmkammer fungierendes ideologisches Erziehungsinstrument ist, das zum einen systemisch erwünschte Narrative und Paradigmen in Film und Fernsehen transportieren helfen soll, und zum anderen den gesamten Filmsektor – wie zu anderen unseligen Zeiten der deutschen Geschichte – finanziell in noch größere Abhängigkeit von Politik und Linksstaat bringen will, so dass eine marktwirtschaftliche und/oder an den Interessen des Publikums oder Maßstäben künstlerischer Freiheiten ausgerichtete Filmbranche hierzulande kaum eine Überlebenschance hat.

Die Bundesregierung macht daraus auch gar kein Hehl: „In den Jahren 2025 und 2026 stellt der Bund für die kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung insgesamt mehr als 530 Millionen Euro bereit. Damit erreicht die Bundesfilmförderung einen historischen Höchststand“, verkündet Kulturstaatsminister Wolfram Weimer voller Stolz. Aufschlussreich ist, dass die ständig beklagte Finanznot des Staates hier offensichtlich überhaupt keine Rolle spielt. Wenn in nur zwei Jahren mehr als eine halbe Milliarde Euro in die Förderung von Filmen gesteckt wird, von denen die meisten aber kein oder allenfalls ein winziges Nischenpublikum finden, mit dem man die Produktionskosten nie und nimmer refinanzieren könnte, ist klar, dass hier Gesinnung Vorrang vor Nachfrage oder Unterhaltungsinteressen hat – und worum es eigentlich geht: Um Propaganda. Und diese wird zynisch – ausgerechnet von der linksten Bundesregierung aller Zeiten – auch noch als patriotischer selbstloser Einsatz für einen heimischen Kulturzweig bemäntelt.

Kassengift – oder Spätverwertung bei “Arte“

„Die Filmförderung des Bundes wirkt. Wir investieren in die Zukunft des Filmstandorts Deutschland und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass es wieder mehr Filme und Serien made in Germany gibt. Das wird auch international für Aufmerksamkeit sorgen. Die Rekordnachfrage nach Fördermitteln ist zudem ein starkes Signal für die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft“, protzt Weimer ganz im rhetorischen Stil seines Duzfreundes Friedrich Merz. Und er Tat: Für Aufmerksamkeit – und Kopfschütteln – sorgt der kreative und qualitative Absturz des deutschen Films im Ausland seit langem, das auch hier den Niedergang einer einstigen Spitzennation, die mit UFA und selbst noch der DDR-DEFA international lange mithalten konnte und innovative Maßstäbe setzte. Heute gibt es woke, langweilige und selbstreferenzielle Aufgüsse mit Schrottdrehbüchern, Miogranten- und Vielfaltsquoten vor und hinter der Kamera und Dialoge, die nur noch für Taubstumme zu ertragen sind.

Dass die von Weimer gepriesene „Rekordnachfrage nach Fördermitteln“ eventuell darauf zurückzuführen sein könnte, dass Filmemacher und Produktionsfirmen vor allem die üppigen Subventionen abgreifen wollen und am freien Markt für ihre Elaborate kaum das Budget zusammenbekämen – vielfach nicht einmal per Crowdfunding –, um ihre oft völlig am Publikum vorbeigedrehten Erzeugnisse finanzieren zu können, kommt Weimer offenbar nicht in den Sinn. Er hält es für einen Erfolgsnachweis, dass viele das Geld mitnehmen wollen, das der Staat ihnen schenken will – ein Denkfehler, dem deutsche Politiker auch bei der “Energiewende” notorisch unterliegen. Deutsche Produktionen, tönt Weimer, seien auf den großen internationalen Festivals „so erfolgreich wie lange nicht“, was „ein Beleg für die hohe Qualität des deutschen Film- und Produktionsstandorts“ sei. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: “Erfolge” auf Festivals, wo Filme von ein paar hundert Kritikern aus der größtenteils linken Medienblase gesehen und abgefeiert werden, bedeuten nicht, dass diese auch an der Kinokasse oder auf andere Weise ihre Kosten wiedereinspielen; allzu oft finden sie entweder gar keinen Verleih – oder landen in gnadenvollen spendenfinanzierten Programmkinos der Provinz, wo ein paarmal laufen, bevor sie abgesetzt und dann irgendwann später einmal nachts auf “Arte“ abgenudelt werden.

Nicht nur steuer-, sondern auch zwangsgebührenfinanzierte Förderung

Und um die planwirtschaftliche Kultursteuerung des Film- und Fernsehbetriebs noch weiter zu zementieren, plant die Bundesregierung nun sogar ernsthaft ein „Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz“ (!), das Streamingdienste und TV-Sender dazu zwingen soll, mindestens acht Prozent ihres Jahresumsatzes hierzulande in den Filmstandort Deutschland zu investieren, ansonsten soll ihnen der Zugang zum deutschen Markt verwehrt werden. Dies ist dann gleich die nächste sozialistische Zwangsmaßnahme zur Förderung des deutschen Haltungs- und “Autorenfilms mit Botschaft”, die auch dem Letzten klarmacht, dass eine Branche, die solche Riesensummen zur Förderung benötigt, von selbst nicht überlebensfähig ist, weil sie einfach kein ausreichend großes nationales und internationales Publikum findet.

Als besonderes Ärgernis kommt zu der steuerfinanzierten Filmförderung auch noch ihr zwangsgebührenfinanziertes Pendant hinzu: Allein das ZDF produziert pro Jahr 110 bis 140 – nach eigenen Angabennatürlich “hochwertige” – Filme“ aus Rundfunkbeiträgen; ob und wann diese letztlich ausgestrahlt werden, ist dabei irrelevant. So laufen etwa die Filme der „renommierten“ Reihe „Das kleine Fernsehspiel“ in der tiefsten Nacht, wenn das Rentnerpublikum des ZDF, das sich für diese oft ideologietriefenden Machwerke von Nachwuchsregisseuren mit woker Agenda ganz sicher nicht interessiert, längst vor der Glotze weggenickt ist oder im Bett liegt. Wo die Gesetze des freien Marktes und die Regeln von Angebot und Nachfrage ausgehebelt sind, ist es völlig irrelevant, ob all diese Filme wirklich gesehen werden; das den Bürgern abgeknöpfte Geld ist reichlich da und wird mit dem Füllhorn über “Kreativen“ ausgeschüttet, die sich vor allem als ideologisch kompatible Mitläufer auszeichnen. Vor diesem Hintergrund ist es wahrlich kein Wunder, dass die Filmschaffenden dieses System, das sie ernährt, mit allen Kräften stützen. Die nächsten Steuererhöhungspläne liegen inzwischen längst in der Schublade, weil der Staat ja angeblich zu wenig Geld hat. Bestimmt wird irgendwie aktuell gerade ein Film auch darüber oder zum Thema “den Gürtel enger schnallen“ gefördert und gedreht…


Mittwoch, 16. September 2026

Wenn selbst die Absurdität noch gedopt wird: Der Staat als Zuhälter der Nation?

von Walter Revilloud

Endlose Belastung für den Bürger



Der Staat warnt uns vor dem Rauchen, schützt uns vor dem Glücksspiel und Prostituierte vor ihren Zuhältern, nur aufs Mitverdienen möchte er ungern verzichten. Willkommen in Absurdistan, wo der Fiskus selbst an dem kassiert, wovor uns der Staat eigentlich schützen will! Manchmal genügt ein Blick auf die Tankquittung, oder auch ins Steuerrecht, um sich zu fragen, ob der deutsche Staat nicht vielleicht längst einen ganz eigenen Sinn für Humor entwickelt hat; Er verbietet Ausbeutung, besteuert aber Prostitution. Er verteuert fossile Kraftstoffe durch CO2-Bepreisung und kassiert auf den dadurch schon erhöhten Preis auch noch Umsatzsteuer, droht aber Konzernen “Übergewinnsteuern“ an. Willkommen in einem Land, in dem selbst die Absurdität noch einmal absurd gedopt wird!

Fangen wir an der Tankstelle an. Wer einen Liter Benzin oder Diesel kauft, bezahlt keineswegs nur den Kraftstoff, seine Herstellung, den Transport und die Marge des Tankstellenbetreibers. Im Preis steckt die Energiesteuer. Hinzu kommt die CO2-Bepreisung. Und wenn alles hübsch zusammengerechnet ist, kommt am Ende noch die Umsatzsteuer. 19 Prozent! Hier wird es interessant:. Denn die Umsatzsteuer wird nicht etwa nur auf den eigentlichen Warenwert des Kraftstoffs erhoben; die steuerlichen und staatlich verursachten Preisbestandteile fließen in den Endpreis ein, auf den wiederum Umsatzsteuer anfällt. Dass dieser Effekt tatsächlich existiert, bestätigt sogar das Bundesfinanzministerium. Als die Energiesteuer im Mai und Juni 2026 vorübergehend gesenkt wurde, erklärte das Ministerium ausdrücklich, dass dadurch auch der Umsatzsteueranteil am Tankstellenpreis sinkt. Mit anderen Worten: Sinkt die Energiesteuer, sinkt die Umsatzsteuer. Steigt ein staatlich verursachter Preisbestandteil, steigt umgekehrt auch der darauf entfallende Umsatzsteuerbetrag!

CO2-Preis – und die Steuer darauf gleich hinterher

Man könnte das reduziert „Systematik der Umsatzsteuer“ nennen – oder man könnte als normaler Autofahrer ganz einfach sagen, der Staat an seiner eigenen Belastung noch einmal mit kassiert! Seit 2021 gibt es in Deutschland die nationale CO2-Bepreisung für Brennstoffe. 2026 liegt der Preis für ein Emissionszertifikat in einem gesetzlich festgelegten Korridor zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO2. Das Umweltministerium rechnet vor, dass ein CO2-Preis von 65 Euro gegenüber 2025 Benzin um bis zu 2,8 Cent und Diesel um bis zu 3,2 Cent je Liter zusätzlich verteuern kann. Doch damit nicht genug. Auch dieser Kostenbestandteil verschwindet nicht irgendwo in einer steuerfreien Parallelwelt. Er erhöht den Nettopreis des Kraftstoffs und darauf werden anschließend 19 Prozent Umsatzsteuer erhoben. Man zahlt also für das CO2– und anschließend zahlt man Steuer auf einen Preis, der durch die CO2-Bepreisung erhöht wurde. Wer sich so etwas ausdenkt, braucht eigentlich keinen Satiriker mehr.

Kommen wir zum Solarstrom, der ein gutes Beispiel dafür ist, wie man den eigenen Strom nochmal an sich selbst „verkauft“. Denn ein besonders schönes Kapitel deutscher Steuerlogik liefert die Photovoltaikanlage – zumindest bei einem großen Teil der älteren Anlagen. Der Staat wollte die Energiewende. Bürger sollten investieren, Solarmodule aufs Dach schrauben und ihren eigenen sauberen Strom produzieren. Viele Betreiber älterer Anlagen ordneten ihre Photovoltaikanlage steuerlich ihrem Unternehmen zu und konnten beim Kauf die Vorsteuer abziehen. Und dann geschieht etwas Bemerkenswertes. Produziert der Betreiber Strom auf seinem eigenen Dach und verbraucht diesen Strom anschließend in seinem eigenen Haus, kann dieser Eigenverbrauch umsatzsteuerlich als sogenannte „unentgeltliche Wertabgabe“ behandelt werden. Mit anderen Worten: Es fließt kein Cent. Es gibt keinen Käufer. Es gibt keinen Verkäufer im üblichen Sinne. Der selbst erzeugte Strom wandert lediglich vom eigenen Dach in die eigene Waschmaschine, den Kühlschrank oder die Kaffeemaschine. Und trotzdem kann Umsatzsteuer entstehen.

Mehr deutsche Steuerpoesie geht kaum

Man könnte es auch so ausdrücken, dass ich meinen eigenen Strom produziere und meinen eigenen Strom in meinem eigenen Haus verbrauche und das Finanzamt behandelt diesen Vorgang unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem wie einen versteuerbaren Verbrauch. Mehr deutsche Steuerpoesie geht kaum. Fairerweise gehört allerdings auch die andere Hälfte der Geschichte dazu. Diese Regel betrifft insbesondere ältere Anlagen, die vor 2023 angeschafft, dem Unternehmen zugeordnet und mit Vorsteuerabzug betrieben wurden. Seit 2023 gilt für viele neue Photovoltaikanlagen beim Kauf ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Bei solchen Anlagen muss der privat verbrauchte Strom gerade nicht mehr als unentgeltliche Wertabgabe versteuert werden. Der Gesetzgeber hat die Absurdität also inzwischen zumindest teilweise erkannt und entschärft. Nur die Besitzer mancher älterer Anlagen dürfen noch darüber nachdenken, wie man eigentlich etwas an sich selbst verbrauchen kann und dabei einen steuerpflichtigen Vorgang produziert. Möglicherweise fehlt irgendwann nur noch die Umsatzsteuer auf die Tomate aus dem eigenen Garten.

Und nun bekommt dieses Absurdistan möglicherweise die nächste steuerliche Attraktion: Die Zuckersteuer! So wie etwa auch der Europapark Rust braucht jedes erfolgreiche Unternehmen in Deutschland permanent neue Innovationen. Das gilt auch für den Staat, dessen Kreativität im Erfinden immer neuer Belastungen weltberühmt ist. Die Zuckersteuer ist hier genau richtig. Die Begründung klingt fürsorglich: Zu viel Zucker macht krank. Übergewicht, Diabetes, Karies und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen Leid und belasten das Gesundheitssystem. Also möchte der Staat seine Bürger vor dem Zucker schützen.

Zuckersteuer – natürlich nur zu unserer Gesundheit!

Und wie macht er das? Natürlich mit einer Abgabe! Nun könnte man meinen, es gehe ausschließlich darum, Hersteller dazu zu bewegen, weniger Zucker in ihre Getränke zu kippen. Tatsächlich verweist die Bundesregierung genau auf diese Lenkungswirkung und auf Erfahrungen etwa aus Großbritannien. Doch dann taucht in den Planungen eine Zahl auf, die den Gesundheitsapostel plötzlich ein wenig wie einen Finanzminister aussehen lässt: Hunderte Millionen Euro soll die neue Abgabe einbringen. Gesundheitsministerin Nina Warken sprach im Juli von rund 650 Millionen Euro. In zwischenzeitlich diskutierten, weitergehenden Modellen wurden sogar Einnahmen von rund zwei Milliarden Euro jährlich errechnet.

Was ist die Voraussetzung für diese zahlen? Natürlich die, dass die Lenkungswirkung des eigenen Gesetzes eben verfehlt wird – sonst gäbe es ja keine Einnahmen. Da darf sich der Bürger schon einmal fragen ob es wirklich darum geht , dass wir weniger Zucker trinken oder im Gegenteil darum, dass wir möglichst viel davon trinken und dafür ordentlich bezahlen? Denn die erfolgreiche Lenkungssteuer besitzt einen eingebauten fiskalischen Schönheitsfehler: Wenn sie wirklich funktionieren soll, taugt sie nicht als staatliche Einnahmequelle. Es geht also nicht um ein Ordnungs-, sondern um ein rein fiskalisches Prinzip. Noch eigenartiger wird die Geschichte durch die derzeit diskutierte Ausgestaltung. Nach einem Papier aus dem Finanzministerium sollten nicht nur klassische zuckerhaltige Limonaden betroffen sein, sondern unter anderem auch Milchmischgetränke, Pflanzendrinks, Fertigkaffees und sogar Getränke, die statt Zucker Süßungsmittel enthalten; letzterer Passus wurde aufgrund großer öffentlicher Empörung zwar wieder gestrichen, doch man muss sich das wirklich auf der Zunge zergehen lassen und sich an den Kopf fassen, was hier ers(p)onnen wird.

Von hier zum horizontalen Gewerbe…

Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal. Eine selbständig tätige Prostituierte erzielt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das Bundesfinanzministerium führt „sexuelle Dienstleistungen“ ausdrücklich in seinen Einkommensteuerhinweisen auf; der Bundesfinanzhof hat zudem festgestellt, dass selbständige Prostitution gewerbliche Einkünfte darstellt und damit grundsätzlich auch der Gewerbesteuer unterliegen kann. Rot-Grün feierte die Emanzipation des Berufs als großen Fortschritt. Und natürlich kennt der Fiskus auch bei Dienstleistungen die Umsatzsteuer. Für steuerpflichtige Umsätze beträgt der reguläre Satz 19 Prozent. Das heißt vereinfacht gesagt, dass eine Frau eine sexuelle Dienstleistung verkauft, der Kunde bezahlt und der Staat hält die Hand auf. Natürlich ist das juristisch völlig korrekt. Der Staat wird dadurch selbstverständlich nicht zum Zuhälter. Denn Zuhälterei ist etwas anderes, aber genau hier beginnt die glossarische Ironie.

Was ist eigentlich ein Zuhälter? Schauen wir nicht bei Wikipedia nach, sondern gleich im Strafgesetzbuch. Paragraph 181a Strafgesetzbuch stellt Zuhälterei unter Strafe. Strafbar macht sich unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere, wer eine Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder zu seinem Vermögensvorteil deren Prostitutionsausübung kontrolliert und ihre Selbständigkeit beeinträchtigt. Dafür drohen in bestimmten Fällen sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Wohlgemerkt, der Vergleich mit dem Staat ist juristisch natürlich Unsinn, aber als Gedankenexperiment besitzt er einen gewissen Charme. Ein Privatmann darf nicht hingehen und sagen „du verdienst dein Geld mit Prostitution, also möchte ich einen Anteil davon.“ Unter den Voraussetzungen des Paragraphen 181a könnte daraus eine ziemlich unangenehme Begegnung mit Staatsanwaltschaft und Gericht folgen. Der Staat hingegen sagt: „Du verdienst dein Geld mit Prostitution? Wunderbar. Dann sprechen wir einmal über Einkommensteuer, gegebenenfalls Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.“ Der Unterschied heißt natürlich Steuerrecht. Und trotzdem darf der Bürger für einen kurzen Augenblick schmunzeln.

Der Zuhälter mit Bundesadler?

Nein, der Staat ist kein Zuhälter. Schon deshalb nicht, weil Steuern nicht allein Prostituierten auferlegt werden, sondern nach allgemeinen gesetzlichen Regeln erhoben werden. Und eine Steuer ist keine strafrechtliche Ausbeutung im Sinne des 181a StGB. Aber Satire darf eine andere Frage stellen, nämlich wie würde man ein System nennen, das an einer Tätigkeit finanziell beteiligt ist, während es gleichzeitig umfangreiche Gesetze erlässt, um Menschen vor der finanziellen Ausbeutung eben dieser Tätigkeit zu schützen? Vielleicht Finanzverwaltung? Vielleicht Staatsräson? Oder vielleicht ganz schlicht Deutschland? Das Prinzip dahinter ist viel größer, und genau deshalb sind Tankstelle und Bordell in dieser Geschichte gar nicht so weit voneinander entfernt, wie es zunächst scheint. Der Staat definiert Regeln, erhebt Abgaben und kassiert anschließend innerhalb der von ihm selbst geschaffenen Regeln.

Beim Kraftstoff wird es besonders hübsch: Der Staat belastet fossile Brennstoffe über die CO2-Bepreisung, erhebt Energiesteuer und kassiert schließlich Umsatzsteuer auf einen Preis, in dem diese Belastungen bereits enthalten sind. Bei der Prostitution sagt derselbe Staat völlig zu Recht, nämlich Menschen dürfen nicht ausgebeutet werden. Gleichzeitig behandelt das Finanzamt die sexuelle Dienstleistung als wirtschaftliche Tätigkeit und verlangt seinen Anteil am steuerpflichtigen Umsatz und Einkommen. Alles gesetzeskonform und juristisch erklärbar. Und genau darin liegt vielleicht die schönste Form deutscher Absurdität, nämlich dass es für jede Absurdität einen Paragraphen gibt, der erklärt, warum sie gar keine ist. Der Bürger muss sie einfach nur bezahlen, ja nicht hinterfragen und schon gar nicht meckern! Macht sich der Staat jetzt selbst strafbar? Nein. Schade eigentlich, zumindest für die Pointe. Denn Paragraph 181a StGB lässt sich auf den Fiskus selbstverständlich nicht übertragen. Der Staat begeht keine Zuhälterei, wenn er Prostituierte besteuert, genauso wenig wie er zum Mineralölhändler wird, weil er am Liter Benzin kräftig mitverdient. Aber möglicherweise sollten wir eine andere Frage stellen, nämlich, wann aus legitimer Besteuerung eigentlich gefühlte staatliche Wegelagerei wird? Darüber entscheidet kein Strafgesetzbuch. Darüber entscheidet irgendwann der Bürger, spätestens an der Zapfsäule oder beim Blick auf die Steuererklärung und bei den nächsten Wahlen!


Dienstag, 1. September 2026

Wiehernde Amtsschimmel: Gesucht vom Staat und bezahlt vom Staat

von Walter Revilloud

Stütze kassieren trotz laufender Fahndung: Willkommen im Irrenhaus Deutschland



Der Staat sucht sie per polizeilich und überweist ihnen gleichzeitig Geld. Was wie Satire à la Dieter Nuhr klingt, ist deutsche Behördenrealität. Ein Haftbefehl liegt vor. Die Justiz fahndet nach einem Kriminellen oder Verdächtigen. Zugleich überweisen andere Dienststellen desselben diesem Menschen weiterhin seine Grundsicherung. Nicht, weil das politisch so gewollt wäre, sondern weil die eine Behörde offenbar nicht zuverlässig weiß, was die andere weiß. Und während der Bürger sich verwundert die Augen reibt, arbeiten Ministerien an „Aktionsplänen“. Willkommen im deutschen Verwaltungsalltag, willkommen in Absurdistan!

Manchmal stößt man auf Nachrichten, bei denen man zunächst das Datum kontrollieren möchte. Ist schon wieder der 1. April? Oder hat der Karneval dieses Jahr besonders früh begonnen? Leider nein! In Deutschland kann ein Mensch tatsächlich per Haftbefehl gesucht werden und trotzdem weiterhin staatliche Vollversorgung beziehen. Nicht in jedem Fall zwar und nicht automatisch – aber es geschieht keineswegs selten, auch wenn niemand genau weiß, wie viele Menschen das tatsächlich betrifft. Diese Einschränkung ist jedoch wichtig. Bundesweit existieren weit über 150.000 offene Haftbefehle; eine skandalös hohe Zahl. Natürlich erhalten nicht alle von diesen Gesuchten Bürgergeld oder andere Grundsicherungsleistungen. Wie groß die Schnittmenge zwischen Leistungsbeziehern und per Haftbefehl Gesuchten tatsächlich ist, weiß niemand genau. Doch auch das macht die Angelegenheit kaum beruhigender; ein Staat, der nicht nur Missbrauch zulässt, sondern dem trotz eines historisch Rekordhochs an Beamten und öffentlichen Angestellten jeder diesbezügliche Überblick fehlt, ist dysfunktional.

Der Staat weiß es – aber die zuständige Behörde nicht

Das eigentliche Problem klingt derart banal, dass man Mühe hat, zu verstehen, warum seine Lösung Monate dauern soll: Polizei und Justiz verfügen über Informationen zu offenen Haftbefehlen und die Jobcenter verfügen über Informationen zu Leistungsbeziehern – bloß werden diese Informationen bislang nicht so miteinander abgeglichen, dass zuverlässig verhindert werden kann, dass jemand, der sich dem staatlichen Zugriff entzieht, gleichzeitig Leistungen desselben Staates erhält.

Man muss diesen Satz zweimal lesen: Der Staat sucht einen Menschen und derselbe Staat überweist ihm gleichzeitig Sozialleistungen! Nicht, weil irgendjemand beschlossen hätte, dass dies sinnvoll sei, sondern, weil es innerhalb des Staates offenbar nicht selbstverständlich ist, dass die rechte Hand erfahren darf, was die linke Hand tut.

Zu deren Ehrenrettung muss festgehalten werden, dass Union und SPD das Problem immerhin erkannt haben. Doch das hat in diesem Staat nichts mehr zu heißen. Bereits Anfang Juli wurde vereinbart, einen Leistungsausschluss für bestimmte, per Haftbefehl gesuchte Personen auf den Weg zu bringen. Arbeits- und Innenministerium sollten dazu noch im Juli einen Aktionsplan vorlegen. Nun, der Juli ist vorbei und wir erfahren, dass weiter “daran gearbeitet” werde. Ein Kabinettstermin könne noch nicht genannt werden. Die gesetzliche Umsetzung werde bis Ende 2026 angestrebt, es kann aber auch 2027 werden. Oder irgendwann halt. Sorry… wie bitte?!? Wir reden hier doch nicht über den Bau eines neuen Hauptbahnhofs. Wir reden hier auch nicht über eine Steuerreform mit Tausenden Wechselwirkungen und wir reden auch nicht über die Entwicklung eines neuen europäischen Satellitensystems! Wir reden im Kern über eine ziemlich einfache Frage: Liegt bei einem Leistungsbezieher ein relevanter offener Haftbefehl vor – ja oder nein?

Und wenn ja, dann darf es denklogisch natürlich keine Alimentierung mehr geben! Natürlich muss das rechtsstaatlich sauber geregelt werden. Natürlich braucht ein automatisierter Datenabgleich eine gesetzliche Grundlage. Natürlich muss verhindert werden, dass Menschen aufgrund falscher oder veralteter Daten plötzlich ohne Existenzgrundlage dastehen. Aber muss daraus wirklich wieder ein monatelanges Großprojekt werden?

Datenschutz darf keine Ausrede für fehlende Handlungsfähigkeit sein!

Es ist immer dasselbe Problem:Sobald Behörden Daten miteinander austauschen sollen, fällt in Deutschland zuverlässig wie das Amen in der Kirche stets das selbe Wort, nämlich Datenschutz! Grundsätzlich ist das richtig. Ein Rechtsstaat darf nicht nach Belieben Daten seiner Bürger zwischen Behörden hin- und herschieben. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist eine bedeutende Errungenschaft. Doch Datenschutz bedeutet nicht, dass staatliche Behörden grundsätzlich nichts voneinander wissen dürfen. Das Jobcenter müsste schließlich keine Ermittlungsakte erhalten. Es muss weder erfahren, welche Vorwürfe bestehen, noch welche Erkenntnisse die Polizei gesammelt hat. Für ein entsprechendes Verfahren könnte eine klar definierte Information genügen, nämlich ob die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Ja oder nein?

Dafür muss der Gesetzgeber selbstverständlich bestimmen, welche Haftbefehle überhaupt relevant sind. Denn auch hier ist Differenzierung notwendig. Nicht jeder Mensch mit offenem Haftbefehl ist ein gefährlicher Schwerverbrecher, der seit Jahren unter falschem Namen in einem Keller lebt. Haftbefehle können aus sehr unterschiedlichen Gründen bestehen. Auch deshalb wäre ein pauschaler automatischer Leistungsentzug allein aufgrund irgendeines Datenbanktreffers rechtsstaatlich problematisch. Aber das ist keinesfalls ein Argument dafür, nichts zu tun. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, genau diese Grenzen festzulegen. Dafür haben wir schließlich einen Gesetzgeber. Der vorgelagerte, justizinterne Skandal der viel zu hohen Zahl an offenen Haftbefehlen würde das Problem von der anderen Seite lösen; doch solange hier zahllose Fahndungszielpersonen rumlaufen, muss diesen natürlich wenigsten jegliche staatliche Leistung gestrichen werden.

Wann ist Deutschland eigentlich so kompliziert geworden?

Der Fall steht exemplarisch für ein Problem, das längst weit über Bürgergeld und Haftbefehle hinausgeht. Deutschland scheint zunehmend Schwierigkeiten zu haben, einfache Probleme auch einfach zu lösen. Bevor etwas geschieht, müssen Zuständigkeiten geprüft werden. Dann werden Ressorts beteiligt. Danach folgen Datenschutzfragen. Anschließend kommen rechtliche Prüfungen, Abstimmungen, Anhörungen, Ausführungsbestimmungen und technische Konzepte.

Und dann wären da noch die Kommissionen, Ausschüsse, Arbeitskreise und Expertenrunden. Sie gehören inzwischen fast schon zum politischen Reflex, sobald ein Problem auf dem Tisch liegt. Statt zunächst zu fragen, wie eine naheliegende Lösung möglichst schnell und rechtssicher umgesetzt werden kann, wird beraten, geprüft, angehört, vertagt und erneut beraten.

Niemand will am Ende derjenige gewesen sein, der eine Entscheidung getroffen hat, bevor wirklich jede denkbare Stelle beteiligt wurde.

Natürlich haben Ausschüsse, Anhörungen und fachliche Beratung in einer Demokratie ihren Sinn. Sie sollen Fehler verhindern, unterschiedliche Interessen berücksichtigen und Entscheidungen besser machen. Problematisch wird es jedoch, wenn aus Beratung ein Ersatz für Entscheidung wird. Dann entsteht Verantwortung im Kollektiv und verschwindet genau dort.

Der Staat ist ahnungslos, aber der Bürger wird digital immer gläserner

Wenn für jedes Problem erst ein Arbeitskreis gegründet werden muss, braucht man sich nicht zu wundern, wenn am Ende vor allem eines gearbeitet hat, nämlich die Zeit. Jeder einzelne dieser Schritte kann,für sich genommen, vernünftig sein. In ihrer Summe entsteht jedoch ein Staat, der manchmal den Eindruck vermittelt, vor lauter Absicherung kaum noch handeln zu können. Und während Ministerien abstimmen, Arbeitsgruppen beraten und Juristen Formulierungen prüfen, sitzt der Bürger davor und fragt: Warum macht ihr es eigentlich so kompliziert? Diese Frage sollte die Politik nicht mit Überheblichkeit abtun. Sie trifft einen wunden Punkt unseres Staates. Denn Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht allein dadurch, dass Verfahren juristisch unangreifbar sind. Vertrauen entsteht auch dadurch, dass Entscheidungen nachvollziehbar, verhältnismäßig und zeitnah getroffen werden.

Besonders pikant und frustrierend wird die Sache, wenn man betrachtet, was der Staat vom normalen Bürger inzwischen erwartet. Steuererklärungen werden digital übermittelt. Sozialbehörden verlangen umfangreiche Angaben zu Einkommen und Vermögen. Banken müssen Kunden identifizieren. Unternehmen erfüllen Meldepflichten. Bürger sollen digitale Verwaltungsangebote nutzen und ihre Daten korrekt und fristgerecht bereitstellen. Der Staat verlangt also zunehmend, dass wir für ihn digital erreichbar, identifizierbar und überprüfbar sind. Umgekehrt scheint es jedoch erstaunlich schwierig zu sein, wenn zwei staatliche Stellen eine eindeutig begrenzte Information austauschen sollen. Das versteht der normale Bürger längst nicht mehr und man kann es ihm kaum verdenken.

Amtsschimmel ohne Stallordnung

Deshalb ist der Begriff „Amtsschimmel“ hier gar nicht so falsch. Denn das Problem besteht weniger darin, dass niemand eine Lösung kennt. Die politische Zielrichtung ist längst beschlossen. Das Problem besteht vielmehr darin, aus einer einfachen politischen Entscheidung eine funktionierende Verwaltungspraxis zu machen. Und dafür braucht Deutschland offenbar wieder Monate. Besagter Amtsschimmel wiehert – und niemand findet die Stallordnung. Man könnte darüber lachen, wenn es nicht ein viel größeres Problem sichtbar machen würde. Ein Staat, der bei vergleichsweise überschaubaren Fragen bereits derart schwerfällig reagiert, muss sich fragen lassen, wie er die wirklich großen Herausforderungen bewältigen will: Migration, Renten, Pflege, Infrastruktur, Digitalisierung, Verteidigung oder die Modernisierung seiner Verwaltung. Deutschland leidet weiss Gott nicht an einem Mangel an Vorschriften, es leidet zunehmend daran, dass Vorschriften, Zuständigkeiten und Absicherungen die eigentliche Aufgabe des Staates überlagern, nämlich Probleme zu lösen!

Rechtsstaatlichkeit und Handlungsfähigkeit sind schließlich keine Gegensätze. Im Gegenteil, ein funktionierender Rechtsstaat muss beides beherrschen. Er muss die Rechte seiner Bürger schützen und gleichzeitig in der Lage sein, offensichtliche Widersprüche seines eigenen Handelns zu beseitigen. Deshalb könnte man die gesamte Debatte auf einen einzigen Satz reduzieren, nämlich diesen: Ein Rechtsstaat muss Datenschutz können, aber er muss auch Staat können! Und wenn es dafür erst einen Aktionsplan, mehrere Ministerien und Monate der Abstimmung braucht, dann ist die pointierte Frage durchaus erlaubt: Wie laut muss der Amtsschimmel eigentlich noch wiehern, bevor jemand die Stalltür öffnet?


Mittwoch, 26. August 2026

Steuern auf alles von allen für alle

von Michael Münch

Abzocke als Staatsprinzip: Finanzvollpfosten Klingbeil



Die wahren Absichten werden deutlich: Es geht nur noch ums Abzocken als Selbstzweck, egal wie absurd. Das jüngste Beispiel: Eine Zuckersteuer, die auch für zuckerfreie Getränke gilt. Klar: Sie brauchen immer mehr frisches Geld für die Ukraine und die Alimentierung von Millionen Migranten. Klingbeil wird gierig; Neuverschuldung ohne Ende reicht ihm nicht mehr – und langsam werden die wahren Absichten auch noch für den Letzten durchsichtig. Deutschland hat offenbar ein neues Steuerprinzip entdeckt: Besteuert wird nicht mehr nur, was man tut – sondern vorsichtshalber auch das Gegenteil. Zuckersteuer auf zuckerfreie Cola? Hervorragend! Wer keinen Zucker trinkt, beweist schließlich nur, wie raffiniert er sich der Zuckersteuer zu entziehen versucht! Als Nächstes kommt dann wohl die Tabaksteuer für Nichtraucher – denn wer nicht raucht, schadet schließlich Tabakindustrie und dem Gesundheitssystem – denn er lebt womöglich länger. Das verursacht nebenbei auch unnötige Rentenkosten.

Wie wäre es mit einer KFZ-Steuer für Fußgänger? Schließlich benutzen sie ebenfalls Zebrastreifen und schauen den Autos beim Vorbeifahren zu. Das ist passive Verkehrsteilnahme! Und eine Hundesteuer für Katzenhalter wäre ebenfalls logisch: Die Katze hätte schließlich auch Hund werden können. Vielleicht fühlt definiert sie sich sogar als Katze! Jedenfalls ein verhinderter Steuerfall. Höchste Zeit wird es auch für eine Flugsteuer für Menschen mit Höhenangst – denn wer nicht fliegt, entzieht sich seit Jahren seiner klimapolitischen Verantwortung durch Nichtbeteiligung an Kerosinsteuer und CO2-Abgaben! Die Alkoholsteuer für Abstinenzler folgt automatisch; wer nüchtern bleibt, muss wenigstens fiskalisch einen mittrinken! Und dann die Kirchensteuer für Atheisten – als spirituelle Vorhaltepauschale. Eine Vergnügungssteuer für schlecht Gelaunte wäre besonders ergiebig; irgendwann werden die doch wohl sicher mal gelacht haben – und sei es nur über die Politik dieser Regierung.

Nachatmen wird nachversteuert

Die folgerichtige Grundsteuer für Obdachlose lässt sich ebenfalls erklären: Sie halten sich schließlich permanent auf Grund und Boden von irgendwem auf, im Zweifel der Allgemeinheit. Die Zweitwohnungssteuer für Menschen ohne Wohnung ist dann die nächste Konsequenz: Denn wer keine erste Wohnung hat, hat theoretisch auch keine zweite. Und dann erst die Erbschaftsteuer für Kinderlose – nur gerecht, denn die sparen schließlich den ganzen Erbvorgang. Die Kaffeesteuer für Teetrinker heißt künftig Koffeinvermeidungsausgleich, und die Sektsteuer für Wassertrinker bekräftigt die Solidarität mit den Trinkfreudigen. Muss sein! Eine Autobahnmaut fürs Homeoffice wäre ebenfalls dringend nötig: Wer zu Hause bleibt, verursacht weniger Stau – und muss für diesen Vorteil natürlich bezahlen. Die CO2-Abgabe fürs Luftanhalten kommt als Nächstes. Nachatmen wird selbstverständlich nachversteuert. Und die Plastiksteuer für Stoffbeutelbesitzer gleicht den entgangenen Plastiktütenumsatz aus.

Die Fleischsteuer für Veganer könnte Schnitzelsolidaritätszuschlag heißen. Die Solarabgabe für Kellerwohnungen ist wiederum überfällig: Wer keine Sonne bekommt, spart schließlich verdächtig viel Photovoltaik! Und die Parkgebühr für Menschen ohne Auto wäre schon deshalb gerecht, weil sie wertvollen Parkraum nicht nutzen und damit künstlich freihalten. Und dann natürlich die geniale Krönung: Die Steuervermeidungssteuer! Sie wird immer dann fällig, wenn man etwas nicht kauft, nicht fährt, nicht raucht, nicht trinkt, nicht isst oder nicht besitzt. So wird aus dem alten Satz „Wer bestellt, bezahlt“ das neue Berliner Finanzprinzip: Wer nicht bestellt, bezahlt eben trotzdem. Wie gesagt: Langsam wird’s nicht nur lustig, sondern durchsichtig…


Samstag, 22. August 2026

Stuttgart 21 und andere Katastrophen der Bahnplanung

von Albrecht Künstle

Eingebrochener Tunnel von Rastatt 2017



Die wiederholten Verlängerungen der Fertigstellung des Bahnprojekts Stuttgart 21 sind Anlass für diesen weiteren Artikel zum Thema Bahn. Ich habe oft schon zu diesem Komplex geschrieben, mich bisher aber über einige Hintergrunddetails zurückgehalten und lieber geschwiegen – weil ich befürchtete, dass kaum jemand mir abnehmen würde, dass ich auch auf diesem Gebiet ein ausgewiesener Kenner bin. 20 Jahre lang brachte ich mich als Mitglieder der Bürgerinitiative Bahn vor Ort und in der IG Bohr am Oberrhein aktiv in die Planung des Ausbaus der Oberrheinstrecke als komplexes Teilstück der Transversalen Bahnstrecke von Rotterdam bis Genua ein; ich war der Fachmann der Bürgerinitiative für die Berechnung von Betriebsabläufen, deren Streckenkonflikte, der schalltechnischen Ausbreitungsberechnung und Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen zuständig. Ebenso arbeitete ich der beauftragten Kanzlei zu, die im Auftrag der angrenzenden Kommunen die Bahnplanung und deren Alternativen rechtlich begleitete. Dabei erwarb ich eine solide Kompetenz und viele Insider-Einblicke. Infolge dessen wurde mir sogar von den Projektverantwortlichen der Bahn eine Arbeitsaufnahme angeboten wurde, nachdem ich 2008 im Erörterungstermin einen transparenten Zug-Zeitlauf-Rechner und dessen Ergebnisse vorgestellt hatte. Anhand dessen konnte ich darstellen, an welchen Stellen die unterschiedlichen Zuggattungen bei welcher Geschwindigkeit Streckenkonflikte auslösen würden, die durch neue Gleisanlagen zu beheben wären.

Dies Ausführungen seien hier nur zum Nachweis dessen vorangestellt, dass ich weiß, wovon ich rede, und um den folgenden Ausführungen die angemessene Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Stuttgart 21 (S21) soll hier nicht verteidigt werden, im Gegenteil. Aber der Schuldige an der Misere ist in diesem Projekt nicht die Bahn. Sie wollte dieses Projekt gar nicht! Der Stuttgarter Kopfbahnhof war so leistungsfähig wie andere Kopfbahnhöfe in Deutschland auch. Nein, es war die Stadt Stuttgart, die ein Immobilienprojekt im Kopf und auf dem Reißbrett hatte, bei dem der bisherige Bahnhof im Weg war. Das Land Baden-Württemberg wollte diesem Prestigeprojekt ihrer Hauptstadt nicht nur nicht im Wege stehen, sondern beförderte es im Gegenteil noch. Und nolens, volens machten am Ende auch die Bahnplaner mit; sie hofften wohl, mit ihren „Nettigkeiten“ gegenüber den hauptverantwortlichen Initiatoren noch staatstragender zu werden. Übrigens bestand durchaus auch ein finanzieller Anreiz für die Planung von teurem Schnickschnack – weil die Bahnplaner 18 Prozent der Bausumme erhalten. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis des Projekts S21 war von Anfang an trotz aller Schönrechnerei bestenfalls nur leicht positiv; es hätte also besser gar nicht realisiert werden sollen. Beschlossen wurde es trotzdem – und seit nunmehr bald drei Jahrzehnten wird versucht, es zu realisieren und irgendwann fertigzustellen. Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, ein studierter Mathematiker, saß übrigens als Mitglied in der Verhandlungskommission. Inzwischen wird geunkt, dass mit “Stuttgart 21“ gar nicht das Jahr 2021 gemeint gewesen, sondern 2100? Doch genug des Sarkasmus.

Das Tunneldesaster von Rastatt

Kommen wir an dieser Stelle von S21 nun zu einem anderen, bereits erwähnten Desaster. Ein bedeutender Teil des Ausbaus der Güterzugstrecke Rotterdam-Genua war deren Untertunnelung in Rastatt. Solche Tunnel sind heutzutage kein “Hexenwerk” mehr (auch wenn die Bohrmaschinen des heimischen Herstellers Herrenknecht nur weibliche Namen tragen…). Wir konnten damals mit der eingangs erwähnten Bürgerinitiative den Tunnel von seiner nördlichen Seite her besichtigen – wahrlich ein Paradebeispiel deutscher Ingenieurskunst. Doch der Teufel steckt im Detail: Zwar können sich solche Monstren von zwei Seiten her durch härtestes Gebirgsstein fressen und sich in der Mitte fast zentimetergenau treffen; doch wie bohrt man einen Tunnel durch das Kiesgestein am Oberrhein? Das ist fast so wie einen Pudding an die Wand nageln. Die Lösung: Man muss ihn dazu einfrieren. Der Kies vor dem Bohrkopf wird mit riesigen Sonden fortlaufend vereist. Am Oberrhein haben wir die größten Grundwasserbestände in Europa. Hinter dem eingefrorenen Kies wird gebohrt und gleich dahinter werden die Tübbings eingesetzt, jene exakt nach dem Bogenverlauf der Röhre vorgefertigt gebogenen Betonteile, die dann hinter dem Bohrkopf von derselben gleichen Maschine eingesetzt werden – bevor der Kies wieder auftaut.

Wie kam es aber dazu, dass am 12. August 2017 die Oströhre einbrach und die darüber kreuzenden Gleise plötzlich ein Meter durchhängten? Näheres dazu siehe hier. Das Malheur passierte nur 52 Meter vor der Stelle, wo die gewaltige “Wühlmaus” eigentlich wieder das Tageslicht erblicken sollte. „Im Be-reich der Unterfahrung war mit einer bis zu −33 °C kalten Kühlflüssigkeit der Boden eingefroren worden, um ihn zu stabilisieren. Der Maschinenvortrieb auf einer Länge von 205 m in einem vollständig gefrorenen Eiskörper stellte ein Novum im maschinellen Tunnelbau dar“, wuschen die Experten ihre Hände in Unschuld. Ich dagegen hatte sofort einen anderen Verdacht: Weil es in den Monaten zuvor, vom Herbst 2016 bis Frühling 2017, sehr wenig geregnet hatte und der geringe Regenüberschuss im Sommer 2017 eigentlich noch nicht aufs Grundwasser durchgeschlagen sein konnte, rief ich einen befreundeten Hydrologen an. Dieser recherchierte für mich, was ich geahnt hatte: Tatsächlich lag der Grundwasserstand einen halben Meter tiefer als in den Jahren zuvor. Das erscheint zwar nicht viel, aber bei einer Gradiente (Steigung) von 12 Promille am Einsturzort macht ein halber Meter über die die Länge fast 42 Meter aus – sprich: 10 Meter bis zur vorberechneten Stelle des fertigen Tunnels. Bei normalem Grundwasserstand hätte die Vereisung unter den beiden querenden Gleisen funktioniert; aber ohne ausreichendes Grundwasser gibt es kein Eis, auch wenn die Temperatur -100 Grad betragen hätte. Die Folge des Desaster: Die Tunnelbohrmaschine musste zuerst verschüttet und dann zubetoniert werden, um dem Bahnverkehr darüber wieder zu ermöglichen. Später musste sie wieder zusammen mit dem Beton herausgemeißelt werden, um den Tunnel fertigstellen zu können.

Riesiger Vertrauensverlust

Meine Erkenntnisse der Ursache der Havarie stellte ich großen Printmedien zur Verfügung, erhielt aber leider keine Rückmeldung. Entweder hatte man dort kein Interesse, meinen Indizien weiter nachzugehen – oder man tat es, wurde jedoch – gegen viel Geld oder unter Verweis auf was auch immer? – von interessierter Stelle zum Schweigen gebracht (ein paar Tausender fallen bei einer Milliarde Schadensumme alleine bei den Eisenbahnunternehmen, plus den Kosten eines Tunnelbohrkolosses und Betonspecht-Arbeiten, kaum ins Gewicht). Ins Gewicht fiel aber das verloren gegangene Vertrauen in die Fachkompetenz von Experten aller Beteiligten wie auch in die Aufklärungsbereitschaft von Politik und „Qualitätsmedien“; der Nord-Stream-Anschlag lässt grüßen…

Abschließend noch ein Beispiel, das Kopfschütteln auslösen müsste: Sicher haben Sie, liebe Leser, als Bahnreisende schon festgestellt, wie beängstigend hoch die Lärmschutzwände auch entlang von Bahnhöfen sind. Die Anwohner klagen zunehmend, dass für sie die Sonne später aufgeht und früher unter, und dass willkommene Luftbewegung verhindert wird, vor allem im Sommer. Lärmschutzwände werden in ihrer Höhe berechnet – und gebaut – entsprechend den Schallemissionen der Anzahl verschiedener Züge und deren Geschwindigkeit. Dabei wird jedoch nach Vorschriften verfahren, die faktisch längst überholt sind: Anhaltende Züge verursachen im Stillstand kaum Lärm, und beim Herunter- und Anfahren viel weniger, als wenn ein Zug mit gleicher Geschwindigkeit durchfährt. Beim Erlass der Berechnungsvorschrift im letzten Jahrhundert kam man überein, zum Ausgleich des geringen Lärms haltender Züge das Türenknallen der alten Waggons gegenzurechnen. Doch jetzt knallen die Türen nicht mehr, aber trotzdem werden diese Lärmschutzmonstren – die teilweise höher sind als damals die Berliner Mauer – so berechnet, als ob alle Züge mit der geltenden Streckengeschwindigkeit durchrasen, die meist viel höher liegt als die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten. Die zu hohen Lärmschutzwände in Bahnhofsbereichen sind für alle ein Ärgernis und kosten uns Steuerzahler viel Geld. Und: Sie werden nicht von der Bahn bezahlt, sondern aus dem Bundeshaushalt. Abgeordnete und das Verkehrsministeriums machte ich auf dieses anachronistische Verwaltungsgedicht Relikt aufmerksam; ich habe aber erhebliche, Zweifel ob sich etwas ändert. Ich könnte die Beispiele fortsetzen, etwa mit der Bahnplanung für den Ausbau der Rheintalbahn fast vor der Haustüre, die einen ebenfalls verzweifeln lässt, weil sie mit den geänderten verkehrspolitischen Parametern nicht kompatibel ist und unnötig viel Zeit und Geld kostet. Aus dem Projektbegleitung der Rheintalbahn zog ich mich zurück, weil mir die 20 Jahre zu viele schlaflose Nächte bereitet hatten. Häme liegt mir dabei fern; es ist mehr eine tiefe Enttäuschung über unser Land. Meine Erkenntnis über den Zustand der Bahn: Ich würde inzwischen sagen, sie ist das Spiegelbild Deutschlands. Nichts läuft mehr rund. Ob die neue Bahnchefin und der neue Verkehrsminister die Wende schaffen? Wohl eher nicht, wenn man an das abschreckende Biespiel der Bundesregierung und Friedrich Merz denkt…