Donnerstag, 29. Juli 2021

Die Doppelmoral von Deutschland und dem IOC...

von Thomas Heck...

Olympia ist, wenn eine Radsporttrainer in der Hitze des Gefechts seine Radfahrer antreibt, sich vermeintlich rassistisch äußerst und wegen Verstoß gegen die olympischen Ideale nach Hause zum Duschen geschickt wird. Ob der algerische Trainer seinen Fahrern zurief: "Achtung, Adolf sitzt Euch im Nacken" konnte bislang nicht bestätigt werden.



Olympia ist, wenn sich ein algerischer Judoka weigert, gegen einen Israeli anzutreten, seitens des IOC aber keinerlei Konsequenzen gezogen werden. Rassismus gegen Juden scheint nicht so schwer zu wiegen.

Olympia war allerdings auch, dass 1972 zwölf israelische Sportler barbarisch ermordet wurden und das IOC anschließend skandierte, "The games must go on..."



Dienstag, 27. Juli 2021

How it start's, how it end's...

"Wie wir feststellen mussten, befinden Sie sich weiterhin im Besitz einer augenscheinlich unbeschädigten Satellitenschüssel. Überdies erscheinen ⅓ des 1. Stocks begehbar und bieten somit Platz für Rundfunkempfangsgeräte."

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Montag, 26. Juli 2021

Frau (18) von drei Männern vergewaltigt und ein weiterer "Einzelfall"...

von Thomas Heck...

Und eine weitere bedauerliche "Einzeltat", wo Vater Staat aus Gründen des "Opferschutz" kaum Informationen über die Täter rausrückt und kleine mieser Vergewaltiger nicht mal in Haft nimmt. Als normaler Leser kann man jedoch schon an der Headline erahnen, was vorgefallen ist.

Eine junge Frau (18) wurde offenbar in eine Wohnung in Leer gelockt, geschlagen und mehrfach von drei Männern (18, 20, 21) vergewaltigt. Mehr braucht man eigentlich gar nicht wissen. Nur die BILD-Zeitung erwähnt überhaupt, dass es sich bei den Tätern um zwei Syrer und einen Iraker handelt. Erwähnenswert ist aber auch, die drei Schmutzlappen gegen Auflagen NICHT in U-Haft mussten...

Nach ersten Ermittlungen fand das Verbrechen in der Nacht zu Sonnabend in einem Mietshaus in der Südstadt von Leer statt. „Weitere Einzelheiten wollen wir nicht bekannt geben – auch aus Opferschutz“, so Polizeisprecherin Frauke Bruns.Es wurden Spuren gesichtet, die Kleidung des Opfers sichergestellt und die Frau gynäkologisch untersucht. Nach BILD-Informationen befindet sich die Frau in einem äußerst kritischen psychischen Zustand.

Die Staatsanwaltschaft Aurich erließ am Montag Haftbefehl, alle drei verdächtigen Täter mussten aber gegen Auflagen nicht in U-Haft. Nach BILD-Informationen handelt es sich bei den Tatverdächtigen um zwei Syrer und einen Iraker.

Drei Schmutzlappen unter den Flüchtlingen in Haft nehmen, nachdem diese feigen Schweine eine Frau gruppenvergewaltigt hatten? Man mag sich gar nicht ausdenken, was das bedeutet. Die humanitäre Großmacht Deutschland befindet, keine Fluchtgefahr. Und spuckt auf das Opfer...


Und es nicht der einzige skandalöse Einzelfall des Tages.

Diese Behördenentscheidung macht sprachlos! Die Staatsanwaltschaft Halle hat einen Verdächtigen im Falle einer versuchten Vergewaltigung noch am selben Tag wieder auf freien Fuß gelassen.

Das Opfer – eine junge Frau Mitte 20 – kam mit Schocksymptomen in eine Klinik. Der mutmaßliche Täter, ein Rumäne (28), durfte nach dem Polizeiverhör wieder nach Hause.

Der Fall

Anwohner der nördlichen Neustadt von Halle wurden am Sonntagmorgen durch laute Schreie geweckt. Polizeisprecherin Antje Hoppen: „Aufgrund der weiblichen Hilfeschreie wurden unsere Kollegen um 3.40 Uhr alarmiert.“ 

Der Tatort befindet sich in der Pleißestraße hinter der Eissporthalle – direkt neben der Wache der Freiwilligen Feuerwehr. „Nahe des Garagenkomplexes stellten die Beamten einen Mann, der dort offenbar gerade versucht hatte, eine Passantin zu vergewaltigen“, erklärte die Polizeisprecherin.

Marianne K. (66) wohnt in der angrenzenden Begonienstraße. Die Rentnerin zu BILD: „Ich bin von dem Krach wach geworden, habe dann ganz viel Blaulicht gesehen.“

Der Verdächtige wird festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Seine Personalien werden überprüft. Dabei stellt sich heraus, dass es sich bei dem Verdächtigen um einen rumänischen Staatsbürger (28) handelt. Die Polizei sicherte am Tatort, beim Opfer und dem Verdächtigen umfangreiche Spuren, die gegenwärtig für das Strafverfahren ausgewertet werden.
Haftentlassung noch am selben Tag

Eine versuchte Vergewaltigung ist ein Kapitalverbrechen. Es droht eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Üblicherweise legt die Staatsanwaltschaft solche Verdachtsfälle dem zuständigen Ermittlungsrichter vor und stellt einen Haftantrag. Besonders, wenn – wie im Falle des festgenommenen Rumänen – eine Fluchtgefahr angenommen werden muss.

Doch in diesem Fall durfte der Verdächtige nach dem Verhör nach Hause. „Der Beschuldigte wurde am Sonntag auf Weisung der Staatsanwaltschaft entlassen“, erklärten die Behörden. Am Montag sollen dann weitere Ermittlungsschritte geprüft werden.




„Freedom Dinner“ des Berliner Senats kostet 500.000 Euro

von Thomas Heck...

Neues aus dem Shithole Berlin, neues vom zutiefst korrupten rotrotgrünversifften Senat, der das Steuergeld seiner Bürger mal wieder mit vollen Händen aus den Fenstern das Roten Rathauses (ja, das heisst das Rathaus in Berlin wirklich) wirft. 2.000 Menschen dürfen am „Freedom Dinner“ des Berliner Senats teilnehmen. Der Spaß kostet 500.000 Euro. Doch niemand hat die Absicht eine Wahl zu beeinflussen. Kurz vor der Wahl lädt der Senat Verlosungsgewinner zu einem Essen am Flughafen Tegel ein. Bezahlt wird die kostspielige Veranstaltung mit Steuergeld. 



Am 7. August, sechs Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl, lädt der Senat 2000 Berliner kostenlos zu einem „Freedom Dinner“ am ehemaligen Flughafen Tegel ein. Die 2000 Gewinner werden mit Essen und Getränken versorgt, es gibt ein Musikprogramm, Fotos sollen entstehen, die Tische aus der Luft „ein vitales Zeichen an die Welt“ senden, heißt es. Als Medienpartner soll der „rbb“ die Bilder im Fernsehen präsentieren.

Veranstalterin ist die Senatskanzlei gemeinsam mit der Wirtschaftsverwaltung, der Marketingagentur Visit Berlin, dem landeseigenen Unternehmen „Tegel Projekt“ und der Messe Berlin. 

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) und der scheidende Regierungschef Michael Müller (SPD) wollen zu den Menschen sprechen. Kultursenator Klaus Lederer (Linke) ist allem Anschein nach bislang nicht dabei. Auf Tagesspiegel-Anfrage teilte Rathaus-Sprecherin Melanie Reinsch mit, dass der Abend eine halbe Million Euro kosten soll, bezahlt mit Steuergeld, aus dem Etat für Veranstaltungen.

„Mit dieser Aktion möchte man sich bedanken und den Menschen nach dieser langen und kräftezehrenden Zeit etwas zurückgeben“, schreibt Senatssprecherin Reinsch. Das Event ist explizit kein Dank an die Helfer dieser Pandemie, sondern für jeden offen, der sich ab Montag online auf visitberlin.de bewirbt. Die Plätze werden nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung vergeben.

Zum Vergleich: Für den als Dank versprochenen freien Eintritt in die Berliner Bäder für Kinder bis 12 Jahren in den Sommerferien zahlte der Senat 760.000 Euro. Damit konnte jedoch nur ein Kontingent von rund 200.000 Tickets ermöglicht werden und nicht, wie versprochen, freier Eintritt für alle in den Ferien. Für mehr, hieß es, reiche das Budget nicht.

Der Senat orientiert sich mit seiner Veranstaltung wohl an New York. Dort ist im August ein Dankeschön-Konzert im Central Park für 60.000 Menschen geplant, es wird von Bürgermeister Bill de Blasio organisiert. Stars wie Bruce Springsteen werden erwartet. Auch in Berlin sollen namhafte Künstler der Stadt spielen.

Dass kurz vor der Wahl ein vom Senat finanziertes PR-Event stattfindet, sieht in der Senatskanzlei niemand kritisch. Ja, die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wonach Öffentlichkeitsarbeit von Regierungen vor Wahlen einzuschränken sei, seien bekannt, antwortet Sprecherin Reinsch. Allerdings sehe man in dem Fall keinen Konflikt, man betrachte das Event als „zulässige Öffentlichkeitsarbeit“.

Die Senatskanzlei argumentiert wie folgt: „Die Veranstaltung in Tegel dient weder dem Ziel, für die Regierung zu werben, noch ist sie Wahlwerbung für Parteien. Die Zuständigkeit des Senats für das Thema und den Ort ist unbestreitbar, hier sind auch alle wesentlichen Entscheidungen schon gefallen, so dass ein Werben für kommende Sachentscheidungen ebenfalls nicht unterstellt werden kann und der direkte Zusammenhang mit einem politischen Sachthema, dem politischen Sachthema der letzten 18 Monate, Corona, ist offensichtlich.“ Man habe sorgfältig geprüft, erklärt Senatssprecherin Reinsch, ob die Veranstaltung zulässig sei.





Sonntag, 25. Juli 2021

Annalena hat "Neger" gesagt...

von Thomas Heck...

Das Maß ist voll. Nach all den Skandälchen, Ungereimtheiten, Lügen, Plagiate, Verheimlichen, Sprachstolpereien und sonstigen Unfähigkeiten kommt jetzt noch Rassismus hinzu. Annalena Baerbock hat auf der ganzen Linie versagt. Nicht weil sie den Terminus "Neger" verwendete, sondern weil sich dafür in 9 Tweets umständlich entschuldige, das fragliche Interview am liebsten verschwinden lassen wollte und letztlich auf den Neger nur ein Pieps geschnitten hat. Und weil sie noch vor wenigen Wochen Parteigenosse Boris Palmer, Bürgermeister von Tübingen, wegen der gleichen Verwendung des Terminus "Neger" aus der Partei schmeißen wollte.  Mehr Peinlichkeit geht nicht. Und auf ihre Entschuldigungen kann ich mittlerweile auch verzichten. Stellen Sie sich eine Bundeskanzlerin Baerbock oder eine Bundesaußenministerin Barbock vor, die sich permanent entschuldigt. Braucht keiner, will keiner. Noch erbärmlicher geht's nimmer... aber ich glaube ja, mittlerweile ist der alles egal...


 

Mittwoch, 21. Juli 2021

"Nach langem gemeinsamen Druck als rechtsextrem eingestuft..."

von Thomas Heck...

Man muss nur lange genug das Märchen des rechtsradikalen Einzeltäters wiederholen, bis sie in das Allgemeinwissen der Nation Einzug gehalten hat. So geschehen beim eigentlich schon fast vergessenen Anschlag von München am 22.07.2016, bei dem 9 Menschen, zumeist Migranten erschossen wurden. 

Nachdem bereits am 26.02.2016 die deutsche IS-Sympathisantin Safia S. (15) einen Bundespolizisten in den Hals stach und ihn schwer verletzte, am 16.04.2016 zwei deutsche IS-Jugendliche einen Sprengsatz auf einen Sikh-Tempel warfen und dabei einen Priester schwer verletzten und nachdem vier Tage zuvor am 18.07.2016 ein IS-Terrorist mit einem Beil eine Familie aus Hongkong attackierte, sollte der Anschlag von München kein islamistische Attentat sein, durfte kein islamistisches Attentat sein.

Die Grüne Grinsebacke Katharina Schulze spricht auf Twitter ziemlich genau an, wie das vollbracht wurde. Die Tat wurde "nach langem gemeinsamen Druck als rechtsextrem eingestuft". Ergebnisoffenes Ermitteln sieht anders aus.

Und so wurde aus dem Deutsch-Iraner und muslimischen Attentäter Ali Davoud Sonboly von der linken Presse und der linksgrünen Politik durch dauernde Wiederholungen der Rechtsradikale David S. - da muss man schon froh sein, dass die nicht einen Juden draus gemacht haben.

Aber die Botschaft wurde mit einem Nachdruck und gehirnwäschemäßig auf allen Kanälen und in allen Facetten verbreitet: Der Massenmörder war ein depressiver Einzeltäter, der sich den Amoklauf von Winnenden zum Vorbild nahm und sogar dorthin pilgerte. Bis Juni, wissen wir jetzt, war er in psychiatrischer Behandlung. Genutzt hat es offensichtlich nichts, aber wir werden bereits gewarnt, Depressive in Zukunft nicht als potentielle Amokläufer anzusehen.

Um noch eins draufzusetzen, wurde kurzzeitig sogar eine Verbindung zum norwegischen Schlächter Brevik hergestellt, die zwar zurückgenommen werden musste, weil das aufgefundene Manifest nicht von ihm, sondern vom aktuellen Attentäter stammte, aber irgend etwas bleibt ja immer hängen und darauf kommt es an. Kein Bezug zum IS! Wenn die Woche schon mit einer nicht zu leugnenden islamistischen Attacke angefangen hat, so soll die Bluttat vom Freitag auf Teufel komm raus keinen Bezug zum Islamismus haben. 



Anfangs wurde der Vorname des Deutsch- Iraners sogar mit David angegeben, obwohl der für einen schiitischen Moslem eher untypisch ist. Am Sonntag nannte das ZDF ihn immer noch David, obwohl bereits auch in den deutschen Medien zu lesen war, dass der richtige Vorname Ali lautete.

Wichtiger aber sind folgende Fragen: Warum wurden in der deutschen Diskussion die Aussage der Frau aus dem McDonald´s unter den Tisch fallen gelassen, die in den britischen Medien verbreitet wurde, dass der Täter beim Schießen im Schnellrestaurant Allahu Akbar gerufen habe?

Die Frau hat den Täter als heavyset, stämmig, beschrieben. Das trifft kaum auf einen 18-jährigen Schüler zu, passt nicht zu den Fotos, die man uns vom Einzeltäter präsentiert. Auf den Videos sieht der Mann vor dem McDonald´s tatsächlich eher stämmig aus, der Plauderer auf dem Parkdeck aber eher nicht. Die Polizei gibt zu, nicht zu wissen, warum der Täter auf dem Parkdeck auftauchte, um dort eine Unterhaltung mit einem Zeugen zu beginnen. Was gibt es für Beweise, dass der auskunftsfreudige Typ identisch ist mit dem Täter, der später in einer Nebenstraße tot aufgefunden wurde?

Warum hörte man bei uns nichts von den drei Verhafteten in der Münchener Innenstadt, über die Sun, Mirror und CNN berichteten?

Vor allem aber, warum wurden gegen einen Einzeltäter, 2300 Mann in Bewegung gesetzt, darunter GSG 9 und österreichische Spezialkräfte und eine Bundeswehreinheit in Bereitschaft versetzt? Fragen, die heute kaum noch einer stellt.

Auf der Pressekonferenz der Polizei fragte der Journalist Richard Gutjahr, ob die Polizei gewusst hätte, dass es am Freitag ab 16.00 Uhr auf Facebook eine Warnung vor einem islamistischen Terroranschlag in München gab. Nein, war die Antwort, das hätte man nicht gewusst. Die vielen am Freitag über München kreisenden Hubschrauber wären Teil einer Staffelflug- und Bergrettungsübung gewesen. Wenn das so war, hat die Tagesschau nichts davon gewusst, denn ihre Reporter vor Ort rätselten, was es mit den über ihnen kreisenden Hubschraubern auf sich habe.

Wir erinnern uns, dass zwischenzeitlich am Freitag von einer „Terrorlage“ in München die Rede war. Zu einer Terrorlage würde das in Gang gesetzte Großaufgebot passen, nicht aber zur Jagd auf einen Einzeltäter.

Später wurde uns mitgeteilt, dass sich der Jugendliche seine Pistole aus dem Internet beschafft haben soll. Es soll sich um eine wieder schussfähig gemachte Theaterpistole handeln. Dafür hätte er mindestens 2000 Euro berappen müssen, die Munition kostet noch extra. Wo hat er das Geld her, woher die Verbindungen? Ins Darknet zu gelangen dürfte für einen Jugendlichen nicht so einfach gewesen sein, wie es uns im Fernsehen von den Öffentlich- Rechtlichen demonstriert wurde.

Die Frage, wo der Mörder das Schießen gelernt und geübt hat, wurde nicht gestellt. Auf der damaligen Pressekonferenz der Polizei wurde plötzlich unter ferner liefen wieder eingeräumt, man hätte keine Beweise für eine Einzeltäterschaft. Es sah alles danach aus, dass es eine Terrorwarnung in München gab, dass dies aber nicht zugegeben werden soll. Warum nicht?

Auffällig ist, dass unsere „Wir schaffen das!“-Kanzlerin zwanzig Stunden brauchte, ehe sie den Angehörigen der Opfer ihr Beileid aussprach. Sogar Präsident Obama aus Übersee war schneller als sie gewesen. Warum dieses schon damals unanständig zu nennende Zögern, welches heute allerdings der Normalzustand der ewigen Kanzlerin geworden ist?

Die mageren Verlautbarungen aus der späteren Zusammenkunft des Sicherheitskabinetts, vorgetragen vom damaligen Innenminister de Maizière, bezogen sich darauf, dass man gegen Gewaltvideos im Internet vorgehen müsse. Kein Wort, zu den wirklichen Problemen. Das Mindeste, was zu erwarten gewesen wäre, eine kritische Analyse der Politik der unkontrollierten Einwanderung, kam nicht zur Sprache. Statt dessen wurde betont, die Täter seien ja keine Flüchtlinge gewesen, die nach der Einladung der Kanzlerin, nach Deutschland gekommen seien, sondern vorher. Ali S. wurde sogar in Deutschland geboren. Statt sich endlich einzugestehen, was inzwischen die Spatzen von den Dächern pfeifen, dass die bisherige Integration nicht geklappt hat, wurde weitergewurstelt wie bisher.

Danach gab es zwei weitere Attentate. In Reutlingen ermordete ein 21-jähriger Syrer ein schwangere Polin, attackierte und verletze auf der Flucht fünf weitere Menschen, zum Teil schwer. Der Mann war seit Monaten polizeibekannt, wegen Körperverletzung, Diebstahl und Drogenbesitz. In einem Asylbewerberheim hatte er Hausverbot, weil er ständig randaliert und andere Mitbewohner geschlagen hatte. Natürlich war auch er „ein guter Mann“, ein „freundlicher Kerl“, der lediglich zu viele Drogen wie Marihuana und Alkohol zu sich nahm und natürlich psychische Probleme hatte. Kein islamistischer Hintergrund, Gott sei Dank!

Auch der Täter von Ansbach, der Musikfestivalbesucher in die Luft sprengen wollte, war der Polizei bekannt, aber ansonsten “freundlich, unauffällig, nett“. Auch er war in psychiatrischer Behandlung, wenn vielleicht auch nur, um seine Abschiebung nach Bulgarien zu verhindern. Wahrscheinlich war der Mann von der Aussicht, ins schöne Bulgarien zu müssen, so traumatisiert, dass er gar nicht anders konnte als sich biltzzuradikalisieren und zum Terroristen zu werden. Diesmal war ein islamistischer Bezug nicht zu leugnen. Die Woche, die mit einem islamistischen Anschlag begonnen hatte, endete mit einem solchen.

In diesem Zusammenhang erfuhren wir, dass die Zahl der „Flüchtlinge“, die unter Terrorverdacht stehen, sprunghaft gestiegen war. Damals gab es 410 Hinweise auf Terroristen unter den „Hilfesuchenden“. Natürlich durfte so etwas nicht ohne Relativierung stehen gelassen werden:

„Wir sprechen aktuell von 59 Ermittlungsverfahren wegen eines Verdachts der Verwicklung in terroristische Strukturen, und das bei vielen Hunderttausend neu angekommenen Menschen“, beruhigte uns Innenminister de Maizière, der auch gleich wieder davor warnte, Muslime unter Generalverdacht zu stellen. Mittlerweile die Standardformulierung nach jeden islamistischen Anschlag.

Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, dass der Kurs der Titanic Deutschland völlig richtig sei, verkündete der damalige CDU-Generalsekretär Peter Tauber, die Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel “Wir schaffen das”, sei teilweise wahr geworden. Man habe es geschafft jene, die zu uns gekommen seien, zu versorgen, ihnen ein Dach über dem Kopf und etwas zu Essen zu geben. Halleluja! Da brauchen wir nicht mehr zu wissen, was sich in den Massenunterkünften abspielt, in denen die Neuankömmlinge zum großen Teil noch rumsitzen, was die Millionen, die zu uns gekommen sind, für Perspektiven haben, wie sie Deutschland sehen, was sie hier wollen und was sie erwarten. Mit diesem Taschenspielertrick, die Migrationsfrage auf den kleinstmöglichen Nenner reduziert zu haben, ist der Weg frei zur weiteren erfolgreichen Verfolgung des Merkel-Kurses direkt auf den Eisberg zu.

Nun die endgültige Geschichtskitterung durch die Grüne Katharina Schulze. Die Wahrheit hat gesiegt. Da kommt doch Vertrauen auf...


 

Dienstag, 20. Juli 2021

160 Tote, aber "unser Warnsystem hat gut funktioniert"...

von Thomas Heck...

Deutschland schaut immer noch fassungslos auf die Hochwässerschäden und trauert um 160 Tote. Die angebliche Schuld des Klimawandels lässt da viele Fragen offen, doch es scheint so zu sein, dass Deutschland mal wieder versagt hat. Deutschland hat nämlich kein funktionierendes Warnsystem für Katastrophen. Der bundesweite Warntag 2020 mit katastrophalen Ergebnissen hatte es schon gezeigt. Ein flächendeckendes Sirenenwarnsystem gibt es nicht. Für 2021 hatte man gleich ganz abgesagt. Man war also nicht in der Lage, den Mangel an den Sirenen innerhalb eines Jahres ztu beheben. Man muss also konstatieren: Das reichste Land in Europa hat keinen funktionierenden Katastrophenschutz. Eine Schande, für die die aktuelle Bundesregierung vollumfänglich verantwortlich zeichnet und Kritik weitestgehend abperlen lässt... es ist Wahlkampf...


Mehr als 160 Menschen sind tot, es gibt verheerende Sachschäden. Hätte das verhindert werden können, wenn besser gewarnt worden wäre? Experten sprechen von Versäumnissen, der Chef der zuständigen Behörde weist die Kritik zurück. Der Katastrophenschutz in Deutschland in der Kritik. Zahlreiche Politiker sprachen von Versagen und Fehlern.

Bei einem Besuch der Flutgebiete in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verteidigte der Leiter des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Armin Schuster, seine Behörde. Deren Aufgabe sei es, ein Warnsystem für den Verteidigungsfall bereitzustellen. Vor Ort seien Kommunen und Landkreise zuständig.

Zwischen Mittwochmorgen und Samstagmittag seien 150 Warnmeldungen über das BBK-System geschickt worden. "Unser Warnsystem hat funktioniert in jedem einzelnen Fall", sagte Schuster. Er habe aber keinen Einfluss darauf, wie vor Ort mit den Warnungen seiner Behörde umgegangen werde. Durchgriffsrechte bis in die Kommunen habe er nicht. Er sei nicht der oberste Katastrophenschützer Deutschlands. "Wer das BBK gerne in größerer Verantwortung sähe, der muss mit dem Gesetzgeber reden", sagte Schuster mit Blick auf die Kompetenzverteilung beim Katastrophenschutz.

Bundesinnenminister Seehofer sagte, er glaube, der Katastrophenschutz sei gut aufgestellt. Bund, Länder und Kommunen müssten sich aber auch gemeinsam Gedanken machen, welche Lehren aus dem Krisenmanagement zu ziehen seien. Man dürfe nicht in der Arroganz verharren, dass nichts verbessert werden kann, so Seehofer.

An der föderalen Struktur des Katastrophenschutzes will er jedoch nicht rütteln. Diese sei richtig, "und zwar seit Jahrzehnten", sagte Seehofer bei einem Besuch an der Steinbachtalsperre im nordrhein-westfälischen Kreis Euskirchen. "Zentralismus verbessert hier gar nichts." Die Kritik am Katastrophenschutz wies er mit den Worten zurück, sie habe für ihn "den Geschmack von Wahlkampf".

Opposition sieht Katastrophenschutz schlecht vorbereitet

Zuvor hatten Teile der Opposition im Bundestag den für Katastrophenschutz zuständigen Seehofer scharf kritisiert. FDP-Fraktionsvize Michael Theurer sieht schwere Versäumnisse beim Bevölkerungsschutz. "Die rechtzeitigen Warnungen der Meteorologen sind weder von den Behörden noch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk hinreichend an die Bürgerinnen und Bürger kommuniziert worden", sagte Theurer der Nachrichtenagentur dpa. "Es bietet sich das Bild eines erheblichen Systemversagens, für das der Bundesinnenminister Seehofer unmittelbar die persönliche Verantwortung trägt."

Die FDP-Fraktion beantragte eine Sondersitzung des Innenausschusses. Seehofer müsse darlegen, was die Bundesregierung wann genau wusste - und was unternommen wurde, um den Katastrophenschutz sicherzustellen.

Die Linkspartei-Vorsitzende Susanne Hennig-Wellsow brachte sogar eine Rücktrittsforderung ins Spiel. "Seehofer trägt die politische Verantwortung für das desaströse Versagen der Bundesregierung", erklärte sie. 

"Bund muss stärkere, koordinierende Rolle spielen"

Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock sprach sich dafür aus, dem Bund bei Fragen der Vorsorge gegen Extremwetterereignisse mehr Kompetenzen zu geben. Es sei nötig, die Risikovorsorge "massiv" zu verstärken. "Hier muss aus meiner Sicht auch der Bund eine viel stärkere, koordinierende Rolle spielen", sagte Baerbock im ARD-Morgenmagazin. Bei überregionalen Ereignissen müsse die Bundesebene mehr tun können, sagte die Grünen-Vorsitzende. Dies habe auch die Corona-Pandemie gezeigt.

Insgesamt forderte Baerbock als Lehre aus den jüngsten Überschwemmungen eine "dreifache nationale Kraftanstrengung": Neben besserer Risikovorsorge müssten mehr "Klimaanpassungsmaßnahmen" getroffen werden. Dazu gehöre etwa, Städte umzubauen und Flüssen "mehr Raum" zu geben. Schließlich müsse beim Klimaschutz mehr getan werden.

Warnungen nicht bei der Bevölkerung angekommen?

Auch aus dem Ausland wurde Kritik am deutschen Katastrophenschutz laut. Die britische Hydrologie-Professorin und Mitentwicklerin des europäischen Hochwasser-Warnsystems Efas, Hannah Cloke, sprach in der "Sunday Times" von "monumentalem Systemversagen", das für den Tod zahlreicher Menschen verantwortlich sei. Bereits Tage vorher hätten Satelliten Vorzeichen für die Katastrophe festgestellt, die deutschen Behörden seien vorgewarnt worden.

Bundesregierung hält Kritik für verfrüht

Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums konnte zunächst nicht sagen, wann in der vergangenen Woche Warnungen vor kommendem Hochwasser bei dem nachgeordneten Deutschen Wetterdienst eingegangen waren. 

Eine Regierungssprecherin bezeichnete die Suche nach Fehlern allerdings als verfrüht. Man kümmere sich immer noch um die Rettung von Menschen. Danach werde man schauen, "ob weitere Schlussfolgerungen zu ziehen sind". Sie verwies auf die gemeinsame Zuständigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden.

"System nicht grundlegend infrage stellen"

Der Deutsche Landkreistag warnte unterdessen davor, das System "grundlegend infrage zu stellen". Präsident Reinhard Sager sprach sich gegen eine Zentralisierung des Katastrophenschutzes aus. "Gegen derart blitzschnell hereinbrechende Naturgewalten ist der Mensch ab einem gewissen Punkt einfach machtlos", erklärte er. "Das sollten wir uns bewusst machen und es akzeptieren", sagte er der "Rheinischen Post". Allerdings sprach sich Sager für eine Verbesserung der Warnmöglichkeiten per Handy aus. "Die bestehenden technischen Möglichkeiten werden derzeit noch zu wenig genutzt", erklärte er.

Auch der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) plädierte für eine Verbesserung der Warnsysteme. So stelle sich die Frage, wie jene Menschen erreicht werden können, die keine Warn-App haben. NRW-Ministerpräsident und CDU-Chef Armin Laschet kündigte an, man werde untersuchen, wo die Meldewege noch besser werden können.

"Gute alte Sirene"

Eine Verbesserung ist bereits im Gespräch: BBK-Chef Schuster plädierte im Deutschlandfunk für die Wiedernutzung von Sirenen im Katastrophenfall. Es brauche einen Warnmittel-Mix aus verschiedenen Methoden, rein digitale Warnungen seien nicht der richtige Weg. "Und deswegen wollen wir auch die gute alte Sirene zurückhaben." 

Mit einem Förderprogramm in Höhe von 90 Millionen Euro sollten gemeinsam mit den Bundesländern "an den richtigen Stellen" wieder Sirenen installiert werden. "Die 90 Millionen werden dafür aber nicht reichen. Wir werden mehr Geld brauchen", sagte Schuster. Schnell werde es nicht gehen. "Das ist ein Projekt für mehrere Jahre."



 

Freitag, 16. Juli 2021

Hochwasser-Katastrophe in NRW und BW... schuld sei das Klima? Tatsächlich?

von Thomas Heck...

Die Hochwasserkatastrophe, die zur Zeit viele Menschen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg betrifft und sicher über 100 Menschenleben gekostet hat, sei eine Folge des Klimawandels, dessen sind sich Politiker der etablierten Parteien und die öffentlich-rechtlichen Medien einig. Doch ist dem wirklich so? Ist es nicht eher menschliche Arroganz, die heute noch Flüsse begradigt und die aus den Flutkatastrophen der letzten Jahrzehnte nichts gelernt?


Hier am Beispiel der überfluteten Ortschaft Altenahr erkennt man deutlich, dass das Wasser den alten Flussverlauf genommen hat, wo heute stehende Häuser im Weg standen. Was ist zu tun?

- Flächenversiegelungen vermeiden
- Flüsse und Bäche renaturieren
- Überschwemmungsflächen schaffen
- Nicht in Ufernähe und in Uberschwemmungsflächen bauen
- Bodenerosion bekämpfen
- Frühwarnsysteme schaffen

Einfacher ist es natürlich, die Bürger abzuzocken und den Klimanotstand auszurufen. Denn die Nennung des Klimawandels ist schlichtweg zu verlockend, als dass man sich die Chance einer solchen Katastrophe entgehen lassen könnte. Und sie kostet erstmal nichts. Und so findet dann auch noch der letzte SPD-Hinterbänkler sein Weg über die Sozialen Medien, wie SPD-Islamistenfreund Helge Lindh. Häme inklusive. Ich habe bei Hochwassereinsätzen als Leiter eines Kreisverbindungskommando gedient. Wir und andere Helfer sahen anders aus, davon können Sie ausgehen. 





Wenn der mit anpackt, ist es so als würden 3 andere loslassen.


Ein Lichtschein in der Katastrophe ist es, dass die Bundeswehr wieder die Wertschätzung erfährt, die ihr gebührt und die Politiker aller etablierten Parteien nach der Rückkehr der letzten Soldaten aus Afghanistan haben vermissen lassen.


Bei den Grünen scheint man sich noch nicht ganz einig sein, wie man reagieren soll. Der Ansatz von Robert Habeck ist auch dem von Annalena Baerbock vorzuziehen. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Politiker stören vor Ort. Immer.


Annalena Baerbock denkt jedenfalls immer noch, im Osten Deutschlands gäbe es eine Flutkatastrophe. Spoileralarm, liebe Annalena: Gibt es jetzt nicht, ist schon länger her. 


Es gab allerdings auch Politiker, die bei Katastrophen nicht störten, sondern als Krisenmanager, die Entscheidungen treffen mussten, unabdingbar waren. Zu nennen natürlich Hamburgs Innenminister Helmut Schmidt, der später als Bundeskanzler bei der Entführung der Lufthansa-Maschine Landshut nach Mogadischo die Nerven behielt und so das Leben der Geiseln rettete. 

Heute müssen die Menschen in den Flutgebieten auf die Unterstützung oder gar einen Besuch der Kanzlerin warten, so wie die Angehörigen der abgeschlachteten Frauen von Würzburg bis heute noch warten, weil die Kanzlerin lieber in den USA weilt und ihre x-te Doktorwürde erhält. Doch sie kann es bis heute nicht. Ich präsentiere: Die Führerin der freien Welt...


Andere instrumentalisieren die Katastrophe für die eigene politische Agenda. Widerlich.



 

Black Lives Matter unterstützt Kubas Diktatur - wenn die falschen Neger sterben...

von Thomas Heck...

Black Lives Matter trauert heute noch um George Floyd, um jenen Verbrecher, der zu Ikone der schwarzen Bewegung in den USA und weltweit wurde und zu solch absurden Aktionen führte, wie das Hinknien vor einem Fussballspiel... geht jedoch die Gewalt von einem kommunistischen Regime aus, wird es merkwürdig still. Ganz im Gegenteil. Das kubanische Regime erfährt Unterstützung seitens der BLM-Bewegung. Da wächst zusammen was zusammengehört.

Kubanische Polizisten marschieren eine Straße in Havanna entlang. Im Zuge der aktuellen Proteste gegen die kommunistische Regierung wurden bereits über 5000 Menschen festgenommen



Wenn Polizeigewalt von einem kommunistischen Regime ausgeübt wird, ist sie für Black Lives Matter (BLM) offenbar nicht so schlimm...

Die amerikanische Protest-Bewegung hat mit einem ausführlichen Statement die kubanische Diktatur unterstützt. „Die Führer der Vereinigten Staaten haben jahrzehntelang versucht, diese Revolution zu zerschlagen“, formulieren die Aktivisten und verherrlichen das brutale Unterdrückungssystem des Regimes als Weg der „Souveränität und Selbstbestimmung“. 

Schuld an der desolaten wirtschaftlichen Lage des Landes sei keineswegs der Sozialismus, sondern die USA mit ihrer Embargopolitik, die „unverzüglich“ zu beenden sei. Die US-Regierung untergrabe das Recht der Kubaner, ihre eigene Regierung zu wählen und habe Leid über die elf Millionen Menschen des Landes gebracht, von denen vier Millionen schwarz seien, behauptet BLM – ohne zu erwähnen, dass auch der schwarze Teil der Bevölkerung unter der jahrzehntelangen Diktatur leidet. Als einzige „Menschenrechtsverletzung“ wird in dem Statement die Politik der USA ausgemacht.

Seit 1959 herrscht auf Kuba ein kommunistisches Einparteiensystem ohne freie Wahlen und Rechtsstaatlichkeit. Oppositionelle wurden zu Tausenden verhaftet, gefoltert und ermordet. Auch bei aktuellen Protesten kommt es zu massiver Polizeigewalt, gegen die sich Black Lives Matter den eigenen Statuten zufolge eigentlich auflehnt.

„Das afrokubanische Leben ist den schändlichen Anführern von Black Lives Matter egal“

In den USA stieß das Statement auf erhebliche Kritik. „Ich bin Schwarze und Kubanerin und zutiefst verletzt durch die BLM-Erklärung“, schrieb zum Beispiel Odette Casamayor-Cisneros, Professorin an der University of Pennsylvania, auf Twitter. „Sie sind blind gegenüber der kubanischen Bevölkerung, gegenüber ihren Forderungen. Mit wem sind sie solidarisch? Mit den Leuten auf der Straße sicher nicht.“

Fabiola Santiago, eine bekannte kubanischstämmige Journalistin, kommentierte wütend im „Miami Herald“: „Wie kann eine Bewegung, die sich angeblich dem Streben nach Gerechtigkeit verschrieben hat, die Augen vor den Geschehnissen in Kuba verschließen, als ob diese Schlagstöcke, Würgegriffe und Kugeln nicht gegen Schwarze verwendet würden?“ Ihr Kommentar erschien unter der Überschrift: „Das afrokubanische Leben ist den schändlichen Anführern von Black Lives Matter egal.“

In der BLM-Erklärung wurde Kubas Regierung auch zugute gehalten, „schwarze Revolutionäre wie Assata Shakur zu schützen“, eine verurteilte Polizistenmörderin, die 1979 nach ihrer Flucht aus dem Gefängnis nach Kuba geflohen war.

Proteste für Freiheit und gegen Unterdrückung – und über 5000 Festnahmen

In den vergangenen Tagen hatten Tausende Kubaner für Freiheit, gegen Unterdrückung und Mangelwirtschaft demonstriert. Solche offenen Proteste hatte es in dem Karibikstaat seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben. Nach Angaben unabhängiger Journalisten sind inzwischen mehr als 5000 Menschen festgenommen worden. Dabei gingen die Sicherheitskräfte teilweise mit äußerster Brutalität vor.

Staatsmedien berichten von einem Toten bei einer Demonstration in Havanna. Der 36-Jährige habe als Teil einer „organisierten Gruppe antisozialer und krimineller Elemente“ versucht, eine Polizeistation anzugreifen, formulierte die Regime-Propaganda. Die unabhängige Journalistin Yoani Sánchez vermutet in ihrem Podcast, dass es viel mehr Tote gegeben hat. Oppositionelle Medien enthüllten, dass die Regierung junge Männer durch Erpressung dazu zwinge, Demonstranten mit Stöcken anzugreifen.

Zahlreiche kubanisch-amerikanische Prominente ergriffen in den USA Partei für die Demonstranten, darunter Schauspieler Andy Garcia (65) und Sängerin Gloria Estefan (63). Black Lives Matter solidarisiert sich dagegen mit den kubanischen Machthabern um Präsident Miguel Díaz-Canel (61), der 2019 von Raúl Castro (90) eingesetzt worden war, dem jüngeren Bruder des verstorbenen Diktators Fidel Castro.





Mittwoch, 14. Juli 2021

"Rechter Brandschlag" war wohl Betrug... Gastwirt Ali T. narrte sogar Angela Merkel

von Thomas Heck...

Nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz musste Bundeskanzlerin Merkel gezwungen werden, sich mit den Angehörigen der vom Terroristen Amri Ermordeten zu treffen. Bei der kürzlichen Messertat von Würzburg hat sie sich auch 4 Wochen danach nicht einmal geäußert. Doch bei vermeintlich "rechten Anschlägen" kommt sie gerne auch mal persönlich vorbei. Manchmal schneller als die Polizei. Peinlich wird es nur, wenn das vermeintliche Opfer gar nicht das arme Opfer war... ein weiterer Beleg, bei ALLEN Anschlägen und Einzelfällen IMMER die Ermittlungsergebnisse der Polizei abzuwarten...

Ausgebranntes Restaurant "Mangal" in Chemnitz, Besitzer Mehmet Ali T. zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel 2018.


Es ist ein Lehrstück über voreilige Politiker-Reaktionen und falsche Verdächtigungen: Ein angeblich „rechter“ Brandanschlag auf ein türkisches Grillrestaurant in Chemnitz 2018 war wohl die Straftat des Besitzers Mehmet Ali T. Jetzt wurde der 49-Jährige, der viele Medien und sogar die Kanzlerin hinters Licht führte, verhaftet. FOCUS Online weiß, wie die sächsischen Fahnder dem Mann auf die Spur kamen.

Am 18. Oktober 2018 gegen 2.20 Uhr ging im sächsischen Chemnitz ein türkisches Restaurant in Flammen auf. Dass bei dem Inferno niemand starb, war Zufall. In den Mietwohnungen über dem lichterloh brennenden Lokal „Mangal“ hielten sich zur Tatzeit 15 Menschen auf. Sie konnten rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden, eine Mieterin wurde durch die giftigen Rauchgase leicht verletzt. Sachschaden: rund 500.000 Euro.

Fast noch schneller als die Chemnitzer Feuerwehr reagierte die Polit-Prominenz. Die Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig (SPD) empörte sich: „Was heute Nacht geschehen ist, ist aufs Schärfste zu verurteilen. Wie hasserfüllt, verantwortungslos und feige müssen diejenigen sein, die so etwas tun?“ Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sinnierte öffentlich über einen „fremdenfeindlichen, rassistischen Hintergrund‘. Sein Parteikollege und Innenminister Roland Wöller sprach von einer „verabscheuungswürdigen Tat“. 

Gastwirt Mehmet Ali T. mit Sachsens Ministerpräsident Kretschmer und der Chemnitzer Oberbürgermeisterin Ludwig 2018 vor seinem ausgebrannten Restaurant "Mangal".


Brand in Chemnitzer Lokal: Türkischer Besitzer unter Verdacht

Verabscheuungswürdig war die Tat auf jeden Fall. Doch der von den Politikern vermittelte Eindruck, bei dem Brandanschlag handele es sich um das Werk von Rechtsextremisten, ist offenbar falsch. Mittlerweile richtet sich der Tatverdacht gegen zwei Männer, die definitiv keine Neonazis sind.

Es handelt sich um den kurdischen Besitzer des abgebrannten Restaurants Mehmet Ali T. (49) und seinen mutmaßlichen Komplizen Yalcin E. (35). Die beiden Männer wurden am 7. Juli 2021 festgenommen. Gaststätten-Boss Mehmet Ali T. kam sogar in Untersuchungshaft und sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden.

Nach Informationen von FOCUS Online ermittelt die Chemnitzer Staatsanwaltschaft gegen das Duo wegen versuchten Mordes in 15 Fällen in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung und Betrug(Aktenzeichen: 250 Js 31610/20). 

Abgebranntes Lokal "Mangal" in Chemnitz, Besitzer Mehmet Ali T.


Große Anteilnahme: Sogar die Kanzlerin traf Mehmet Ali T.

Wenn es stimmt, was die sächsischen Ermittler bislang herausfanden, dann haben sich Politiker wie Kretschmer und Ludwig nicht mit einem Opfer fremdenfeindlicher Gewalt solidarisiert, sondern - unwissentlich - mit einem mutmaßlichen Kriminellen. Die beiden Volksvertreter hatten Mehmet Ali T. im November 2018 medienwirksam in seinem verkohlten Lokal besucht. Später schüttelte sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dem Gastwirt mit Migrationshintergrund die Hand, der sich als Opfer des „rechten Terrors“ in Chemnitz ausgab. 

Unmittelbar nach dem verheerenden Feuer hatte das „Mangal“-Team Fotos aus dem zerstörten Gastraum bei Facebook gepostet („Leider ist alles abgebrannt“) und damit eine Welle der Empörung ausgelöst. Eine Userin schrieb: „Lasst den Menschen, die scheinbar so viel Wut und Hass in sich tragen, nicht die Genugtuung, euch von hier vertrieben zu haben.“ Ein anderer Nutzer rief zum Kampf gegen „diese elendigen Nazis“ auf, die nicht nur für ihn zweifelsfrei als Täter feststanden.

Gastwirt nach Brand: "Hier nicht mehr sicher genug"

Gestreut wurde dieser „Verdacht“ vor allem durch einen Mann: „Mangal“-Inhaber Mehmet Ali T. Der heute 49-Jährige ließ praktisch keine Gelegenheit aus, den Brandanschlag Rechtsextremisten in die Schuhe zu schieben. Schon wenige Stunden nach der Tat sagte er der „Bild“-Zeitung: „Wenn sich herausstellen sollte, dass es wirklich Rechtsextreme waren, werde ich Chemnitz wohl wieder verlassen. Dann ist es mir hier nicht mehr sicher genug.“

Blick in das 2018 abgebrannte Lokal "Mangal" in Chemnitz.


Im November 2019 zimmerte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) ein rührendes Porträt des türkischen Gastwirts zusammen, der seit 1994 im Raum Chemnitz lebt. Überschrift: „Der Anschlag und die Angst“. Mehmet Ali T., dessen Nachname damals noch voll ausgeschrieben wurde, erklärte dem Reporter seine Haltung zu Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit. Er sagte: „Ich bin mehr als besorgt über die Lage in Deutschland.“ Und natürlich seien die Täter, die sein Restaurant angezündet haben, „im Kreis von Rechtsradikalen zu suchen“.

Mehmet Ali T. rügte Polizei als unfähig - jetzt ist er in Haft

Zugleich übte der Zuwanderer massive Kritik an den Ermittlungsbehörden. „Die Polizei hat gar nichts ermittelt“, schimpfte Mehmet Ali T. angeblich tief frustriert. Zitiert wird er auch mit dem Satz: „Das macht uns ein bisschen Angst, wenn die Polizei, die uns von unseren Steuergeldern schützen soll, sich so blöd hinstellt.“

Ganz so „blöd“ wie der türkische Gastarbeiter-Sohn meinte, waren die Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) Sachsen offenbar doch nicht. Vor wenigen Tagen, am 7. Juli 2021, legten Polizisten Mehmet Ali T. Handschellen an. Damit endete das offenkundige Märchen von „rechten Anschlag“ in Chemnitz. Jetzt geht es um versuchten Mord und Versicherungsbetrug!

Feuerschaden: 300.000 Euro von der Versicherung kassiert

Nach Informationen von FOCUS Online kassierte Mehmet Ali T. für den Feuerschaden in seinem Restaurant rund 300.000 Euro von der Sparkassen-Versicherung. Das war zwar weniger als der Unternehmer erhofft hatte, aber offenbar genug, um ein neues Lokal außerhalb von Chemnitz zu eröffnen. Sollte sich herausstellen, dass Mehmet Ali T. selbst hinter dem Brandanschlag steckt, dürfte er das Geld zurückzahlen müssen – und für längere Zeit ins Gefängnis kommen.

Laut den Unterlagen ermittelte die Polizei zunächst, wie es so schön heißt, „in alle Richtungen“, auch das Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum des sächsischen LKA war eingebunden. Die Fahnder standen unter hohem Druck.

"Rechte Hochburg" Chemnitz: Die Tat passte ins Muster

Wenige Wochen vor dem Brand war es in Chemnitz zu Demonstrationen und Ausschreitungen gekommen, an denen auch Rechtsextremisten beteiligt waren. Auslöser war der tödliche Messerangriff auf den Tischler Daniel H. durch zwei Asylbewerber Ende August 2018 am Rande des Chemnitzer Stadtfests. Fortan herrschte eine angespannte Stimmung, die sächsische Großstadt und ihre Bürger gerieten unter eine Art „braunen Generalverdacht“.

Wenn in einem solchen Klima ein türkisches Lokal abbrennt, liegt der Verdacht nahe, dass rechtsextreme Ausländerfeinde dahinterstecken. Sollte dies das Kalkül des türkischen Gastwirts gewesen sein?

Tatsache ist, dass die sächsischen Ermittler keinerlei Anhaltspunkte für eine politisch motivierte Straftat von rechts finden konnten. Da auch ein technischer Defekt ausschied, mussten sie andere Szenarien in Betracht ziehen. Dazu zählten auch Finanzermittlungen rund um Restaurant-Besitzer.

Finanzermittlungen führten Fahnder auf Spur des Gastwirts

Dabei stellte sich heraus, dass Mehmet Ali T. erhebliche Schulden hatte. Waren es zur Eröffnung seines Chemnitzer Lokals noch mehrere Zehntausend Euro, lagen die Schulden zum Zeitpunkt des Brandes bereits im sechsstelligen Bereich. So zumindest steht es in den Akten.

Versicherungsbetrug als Tatmotiv – bei Wohnungs- und Hausbränden ist das ein „Klassiker“. Auch im Fall des Feuers im „Mangal“ konnten die LKA-Ermittler einen solchen Hintergrund nicht ausschließen.

Fakt ist: Die Täter waren durch ein Fenster in das Lokal eingestiegen, hatten etwa fünf Liter Benzin verschüttet und angezündet. Drei bis heute unbekannte Männer flüchteten in einem roten Kleinwagen (FOCUS Online kennt die genaue Marke) vom Tatort. Die Hypothese der Fahnder: Mehmet Ali T. könnte das Trio angestiftet haben, um Geld von der Versicherung zu erhalten und so einen finanziellen Schub für den wirtschaftlichen Neustart zu erhalten.

Telefonüberwachung und verdeckte Ermittlungen

Aus der Hypothese wurde irgendwann ein Anfangsverdacht. Die LKA-Fahnder erwirkten richterliche Beschlüsse zur Telefonüberwachung und führten verdeckte Ermittlungen. Gut zwei Jahre nach dem Feuer lobte die Polizei im Oktober 2020 für sachdienliche Hinweise zur Tat 10.000 Euro Belohnung aus. Zwar ergab sich daraus keine heiße Spur. Allerdings erhärtete sich der Verdacht gegen Mehmet Ali T. durch die zu diesem Zeitpunkt laufende Telefonüberwachung.

Am Ende waren die Indizien gegen den türkischen Gastwirt so erdrückend, dass die Polizei mit einem richterlichen Beschluss zuschlagen konnte: Restaurant-Boss Mehmet Ali T. wurde am 7. Juli 2021 festgenommen, ebenso wie sein Kumpel und mutmaßlicher Komplize Yalcin E., der aus der Türkei stammt, aber deutscher Staatsbürger ist. Insgesamt drei Objekte in Chemnitz und Frankenberg wurden durchsucht.

Nach Informationen von FOCUS Online hat sich der angebliche Helfer Yalcin E. bei seiner Festnahme spontan zu den Vorwürfen geäußert und dabei den Hauptbeschuldigten Mehmet Ali T. belastet. Der Gastwirt selbst hat sich bisher nicht offiziell eingelassen, sein Verteidiger lehnte eine Stellungnahme gegenüber FOCUS Online ab.

Verdacht: Hat Mehmet Ali T. noch mehr auf dem Kerbholz?

Laut behördlichen Unterlagen, die FOCUS Online einsehen konnte, steht der 49-jährige Unternehmer nicht nur wegen des Brandes in seinem Lokal unter Verdacht. Quasi als Beifang stellten die Kriminalbeamten weitere mögliche Straftaten fest. Dazu zählen unter anderem Betrugsdelikte, Urkundenfälschung und Erpressung.

Seit der dramatischen Ermittlungs-Wende hat sich die Stimmung gegen den einst beliebten Restaurant-Boss gedreht. Auf Facebook findet man diverse Schmäh-Kommentare gegen ihn – und auch die von ihm offenbar getäuschten Politiker bekommen ihr Fett weg. 

So kritisiert ein User den sächsischen Ministerpräsidenten für dessen Solidaritäts-Besuch bei Mehmet Ali T., obwohl die Hintergründe der Tat nicht ansatzweise aufgeklärt waren - und fordert eine Entschuldigung gegenüber der Öffentlichkeit: „Herr Kretschmer, wie wäre es mit einer Entschuldigung für die Vorverurteilung für einen angeblich rechtsextremen Anschlag auf das Restaurant?“




Merkels Endsieg über die Gewaltenteilung...

von Thomas Heck...

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.


Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des modernen demokratischen Verfassungsstaates.

Verhaltensleitlinien für Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts

Präambel

Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts erklären, sich in ihrem Verhalten während und nach dem Ende ihrer Amtszeit von den nachfolgenden Grundsätzen leiten zu lassen, die sich aus der besonderen Funktion des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan des Bundes ergeben.

I. Allgemeine Grundsätze

1. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts verhalten sich innerhalb und außerhalb ihres Amtes so, dass das Ansehen des Gerichts, die Würde des Amtes und das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität nicht beeinträchtigt werden.

2. Aufgrund der Stellung des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan und der gesellschaftlichen und politischen Bedeutung seiner Entscheidungen wirken die Mitglieder des Gerichts über die vorrangige Erfüllung ihres Rechtsprechungsauftrages hinaus bei der Darstellung und Vermittlung seiner Stellung, Funktionsweise und seiner Rechtsprechung auf nationaler und internationaler Ebene mit.

3. Die Mitglieder des Gerichts üben ihr Amt in Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aus, ohne Voreingenommenheit im Hinblick auf persönliche, gesellschaftliche oder politische Interessen oder Beziehungen. Sie achten in ihrem gesamten Verhalten darauf, dass kein Zweifel an der Neutralität ihrer Amtsführung gegenüber gesellschaftlichen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gruppierungen entsteht. Dies schließt die Zugehörigkeit zu solchen Gruppierungen und bei angemessener Zurückhaltung ein Engagement in ihnen sowie die sonstige Mitwirkung am gesamtgesellschaftlichen Diskurs nicht aus. 

4. Die Richterinnen und Richter des Gerichts wahren unbeschadet des Beratungsgeheimnisses Diskretion in Bezug auf die Arbeit am Bundesverfassungsgericht. 

5. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts stellen ihre durchgängige Erreichbarkeit und eine persönliche Präsenz am Gericht sicher, welche die zügige Erledigung der richterlichen Aufgaben gewährleisten. 

6. Kritik an anderen Meinungen und rechtlichen Standpunkten äußern die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts mit der ihrem Amt angemessenen Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Entscheidungen des eigenen Gerichts, aber auch gegenüber anderen nationalen, ausländischen oder internationalen Gerichten. 

7. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts nehmen Geschenke und Zuwendungen jeglicher Art nur in sozialen Zusammenhängen und in einem Umfang entgegen, die keine Zweifel an ihrer persönlichen Integrität und Unabhängigkeit entstehen lassen können. 
II. Nichtspruchrichterliche Tätigkeit

8. Die Wahrnehmung der nichtspruchrichterlichen Tätigkeit darf die Erledigung der spruchrichterlichen Tätigkeit nicht beeinträchtigen. Das gilt insbesondere für wissenschaftliche Veröffentlichungen, Vorträge, Reden sowie die sonstige Teilnahme an Veranstaltungen und die damit verbundenen Reisen. 

9. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts können für Vorträge, für die Mitwirkung an Veranstaltungen und für Publikationen eine Vergütung nur und nur insoweit entgegennehmen, als dies das Ansehen des Gerichts nicht beeinträchtigen und keine Zweifel an der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität seiner Mitglieder begründen kann. Dadurch erzielte Einkünfte legen sie offen. Die Übernahme der Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung durch den Veranstalter in angemessenem Umfang ist unbedenklich. 

Die erzielten Einkünfte 2020 finden Sie hier.

10. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts nehmen bei jeder Form der Beteiligung an einer Veranstaltung darauf Bedacht, dass sich die Art der Veranstaltung mit der Würde des Amtes und den Allgemeinen Grundsätzen seiner Wahrnehmung sowie dem Ansehen des Gerichts verträgt. 

11. Gutachten zu verfassungsrechtlichen Fragen werden von den Richterinnen und Richtern ebenso wenig abgegeben wie Prognosen zum Ausgang bei Gericht anhängiger oder absehbar zu entscheidender Verfahren. 

12. Beim Umgang mit den Medien achten die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts darauf, dass die Art ihrer Äußerung und das jeweilige Format mit ihren Aufgaben, dem Ansehen des Gerichts und der Würde des Amtes vereinbar sind. 
III. Verhalten nach dem Ende der Amtszeit

13. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts wahren auch nach dem Ende der Amtszeit in ihren Äußerungen und ihrem Verhalten in Angelegenheiten des Gerichts Zurückhaltung und Diskretion.

14. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden nach dem Ende ihrer Amtszeit nicht in Rechtssachen tätig, die während ihrer Amtszeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig waren oder die in unmittelbarem Zusammenhang mit solchen stehen. In diesen Rechtssachen erstatten sie keine Gutachten, übernehmen keine Anwalts- oder Beistandsverpflichtungen und treten nicht vor Gericht auf. 

15. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts übernehmen in Sachgebieten ihres Dezernats in dem ersten Jahr nach ihrem Ausscheiden keine Beratungstätigkeit, erstatten keine Gutachten und treten nicht vor Gericht auf. Auch danach vertreten sie nicht vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie vermeiden den Eindruck einer unangemessenen Verwertung internen Wissens. 

IV. Fortentwicklung der Verhaltensleitlinien

16. Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts widmen sich regelmäßig im Rahmen eines Plenums den Fragen eines amtsangemessenen Verhaltens, der Bewährung der Verhaltensleitlinien und ihrer etwaigen Fortentwicklung. Jedes Mitglied des Gerichts hat das Recht, die Einhaltung und Anwendung der Verhaltensleitlinien zur Sprache zu bringen.

Soweit von der Homepage des Bundesverfassungsgerichts.

Unabhängig sollen sie sein, unparteilich, unbedingt neutral. Weil kein Mensch diesem Anspruch jederzeit und immer gerecht werden kann, gibt es die Vorschriften zur Ablehnung von Richterinnen und Richtern. 

„Befangenheit“ lautet das Schlagwort, und es genügt schon die „Besorgnis“ – irgendein Grund, der Misstrauen in die Unparteilichkeit richterlicher Amtsgeschäfte rechtfertigen könnte. 

Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsrang dieses Ideals jetzt erneut bekräftigt. „Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden“, steht in Artikel 101 des Grundgesetzes. Ein Richter, der Befangenheitsgründe liefert, kann kein gesetzlicher Richter sein. Er hätte aus dem Spiel genommen werden müssen.

Dem Karlsruher Gericht lag die Beschwerde eines afghanischen Asylbewerbers vor, der vergeblich versucht hatte, einen Richter in seinem Verfahren abzulehnen (Az.: 2 BvR 890/20). Dazu verwies er auf ein befremdliches Urteil des Richters in einem anderen Verfahren. Dort hatte dieser eine Art Propagandatext verfasst, warum der NPD-Slogan „Migration tötet“ im Prinzip nur eine Tatsache beschreibt: Dass Zuwanderer Verbrecher sind. Mörder, um genau zu sein.

Aus einem Urteil eine Kampfschrift zu machen, verbietet sich im Rechtsstaat

Über Gefahren mangelhaft gesteuerter Migration ist zu diskutieren, auch angesichts aktueller Fälle. Aber aus einem Urteil eine ideologische Kampfschrift zu machen, verbietet sich im Rechtsstaat. Selten hat sich Befangenheit so manifestiert wie hier. Es dürfte weit mehr als die übliche „Besorgnis“ gewesen sein. Das zuständige Gericht hätte das merken müssen. Hat es aber nicht.

Hier liegt wohl der Kern des Problems. Unparteilichkeit ist mehr als eine theoretische Maxime, sie ist eine praktische Fähigkeit, die täglich neu einzuüben ist. Wer als Richter fest überzeugt ist, unparteilich zu sein, hat das nötige Gleichgewicht wahrscheinlich schon verloren.

Wie ist das eigentlich beim Bundesverfassungsgericht? Noch im Juli werden die Richterinnen und Richter eine AfD-Klage gegen Bundeskanzlerin Merkel verhandeln. 

Merkel und die Demokratie werden keine Freunde mehr...


Sie hatte die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten mit Stimmen der AfD als „unverzeihlich“ kommentiert. Die Rechtspartei sieht darin eine unzulässige amtliche Einmischung in den politischen Wettbewerb.

Die AfD hat schon ein schon einen Befangenheitsantrag eingerecht

Der „Bild“ fiel auf, dass Richter und zu Richtende gerade erst beisammensaßen, beim jährlichen Abendessen im Kanzleramt. 

Eine liebe Gewohnheit; ein vertraulicher Austausch der Spitzen von Exekutive und Judikative. Die Öffentlichkeit erfährt so gut wie nichts darüber. 

Die im Anschluss versandte Pressemitteilung besteht aus drei Sätzen, wobei der letzte auf die gute Tradition verweist. Es ist nicht klar, welche Erträge diese Treffen haben. 

Klar aber ist, dass sie, intransparent, wie sie sind, eine gewisse Skepsis verdienen. Vielleicht sogar irgendwann einmal eine „Besorgnis“, namentlich die der Befangenheit. Die AfD hat in dem demnächst terminierten Verfahren schon einen Antrag eingereicht. Er wird das Gericht auf die Probe stellen