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Donnerstag, 14. März 2024

Faeser und Paus linker Denunziantenstaat wirkt...

von Thomas Heck...

Welchen Irrweg mittlerweile die Demokratie in Deutschland unter der Ampel und insbesondere unter dem Einfluss der SPD und den Grünen geht, musste man sich dieser Tage wieder vergegenwärtigen. Bürger, die sich gegen diese Regierung positionieren, bekommen nun sogar Gegenwind im Alltag, z.B. im Beruf oder in der Schule. So wurde eine Schülerin vor der Klasse von der Polizei abgeführt, wegen eines Bekenntnis zu Deutschland. Und so bestätigt sich die alte Weisheit: Der größte Lump im Land ist und bleibt der Denunziant. Heute: Jan-Dirk Zimmermann, Schuldirektor, der hoffentlich bald gefeuert wird.

Paus und Faeser - Die Totengräber der Demokratie...



Welche mittlerweile geradezu perversen Auswüchse der permanente Kampf gegen „Rechts“ annimmt, zeigt ein von der „Jungen Freiheit“ (JF) aufgedeckter ungeheuerlicher Vorfall an einem Gymnasium in Mecklenburg-Vorpommern: Dort wurde Ende Februar eine 16-jährige Schülerin mitten im Chemie-Unterricht von nicht weniger als drei Polizisten (!) abgeführt. Der Grund dafür war, dass sie Monate zuvor auf TikTok ein Schlümpfe-Video gepostet hatte, indem es hieß, dass die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam hätten – nämlich, dass beide “blau” seien. Dies bezog sich auf die AfD. Außerdem hatte das Mädchen es gewagt, den Satz zu posten, Deutschland sei „kein Ort, sondern Heimat“.

Was dann passierte, bestätigt einmal mehr, in welchem alarmierend psychopathischen Zustand sich dieses Land mittlerweile befindet: Der Schuldirektor Jan-Dirk Zimmermann rief wegen dieser Lappalie allen Ernstes die Polizei, um sie über „einen möglicherweise strafrechtlichen Sachverhalt“ zu informieren. Es lägen „Informationen vor, wonach eine Schülerin mutmaßlich verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben könnte“. Gesagt, getan: Prompt wurde „ein Funkwagen zur Schule entsandt, um diesen Sachverhalt zu prüfen“, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Deswegen wurde die Jugendliche wie eine Schwerverbrecherin abgeführt und durch das gesamte Schulgebäude ins Lehrerzimmer geführt; ein für das Mädchen extrem erniedrigender, traumatischer und sozial belastender Vorgang. Doch, welche Überraschung: Trotz fieberhaftem Nachforschen konnte kein „Anfangsverdacht einer Straftat“ festgestellt werden!

Es fehlen inzwischen die Worte

Dennoch wurde dem Mädchen von den Polizisten in Anwesenheit des Schulsekretärs jedoch “unmissverständlich” klargemacht, solche Postings “zu ihrem eigenen Schutz” künftig zu unterlassen – ohne mit einer Silbe zu erklären, was genau daran verwerflich oder gar justiziabel gewesen sein soll. Nach der Feststellung, dass nach vorliegenden Informationen kein strafrechtlicher Sachverhalt vorzuliegen schien, habe man mit der Schülerin eine Art „Gefährderansprache“ (!) geführt, erklärte die Polizei desweiteren. Eine 16-Jährige, die ein lustiges Heimatbekenntnis mit Comic-Animationen postet, als Gefährderin? Willkommen im besten Deutschland seit 1945.

In einem Land, in dem Islamisten, Terroristen und Schwerverbrecher über ungesicherte Grenzen nach Belieben ein- und ausgehen können (letzteres jedoch eher selten), wo Linksradikale und Klimafanatiker ihr gemeingefährliches Unwesen treiben und in das binnen kürzester Zeit Millionen von Menschen illegal eingereist sind, führt die Polizei eine repressive Einschüchterungsaktion gegen ein 16-jähriges autochthones Mädchen durch, weil es Schlümpfe-Videos geteilt und erklärt hat, Deutschland sei seine Heimat. Und die Polizei hatte sogar noch den Nerv, die JF zu bitten, das “schutzbedürftige Alter des Mädchens” bei der Berichterstattung zu berücksichtigen. Hat man dafür noch Worte?

“Heftige Stasi-Scheiße”

„Das ist so eine heftige, mit Verlaub, Stasischeiße, ich hätte das in meinem ganzen Leben nicht für möglich gehalten, was meiner Tochter hier angetan wurde“, erklärte die aufgebrachte und fassungslose Mutter gegenüber der JF. Die Polizei habe von Anfang an gewusst, dass die Postings ihrer Tochter nicht strafbar waren, “…und trotzdem dieser Aufmarsch, diese Drohungen, diese Unterdrückungen der Meinungsfreiheit!“. Ihre Tochter sei schon einmal von einer Lehrerin angesprochen worden, die mit einem Türken verheiratet sei. Diese habe ihr vorgeworfen, es könne doch nicht wahr sein, dass sie AfD wählen würde, und ob sie wolle, dass ihr Mann und ihre Kinder zurück in die Türkei müssten? Auf den Vorwurf der Mutter gegen den Schuldirektor, warum dieser nicht zuerst mir ihr gesprochen habe, wenn er denn wirklich meine, dass mit ihrer Tochter etwas nicht stimme, habe dieser lapidar entgegnet, dass er dies nicht dürfe und die Auflage habe, “sofort die Polizei zu informieren”.

Enrico Schult, der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, kündigte an, den Vorfall im Plenum zu debattieren. „Dieser skandalöse Vorgang offenbart, dass unsere Schulen immer mehr zur Gesinnungsschnüffelei benutzt werden sollen.” Unter Bezugnahme auf die Begründung des Schulleiters für die Benachrichtigung der Polizei ergänzte Schult: “Sofern es dazu tatsächlich eine Anordnung des Bildungsministeriums gab, muss das dort politische Konsequenzen haben. Denn ein Schulleiter sollte sich eher vor seine Schüler stellen und mindestens zuerst die Eltern ins Vertrauen ziehen, anstatt gleich drei Polizisten zu rufen, weil er eine anonyme Denunziations-Mail über eine Schülerin erhält.” Dieser unglaubliche Vorgang zeigt, dass der Staat auf allen Ebenen all seine Organe einsetzt, um eine Oppositionspartei zu bekämpfen und dabei vor nichts zurückschreckt. Jeder, der dabei ertappt wird, nicht hundertprozentig auf Linie zu sein, muss damit rechnen, aus nichtigstem Anlass in die Mühlen der Justiz und/oder der Medien zu geraten und um seine Existenz bangen. Dies ist nichts anderes als ein neuer Totalitarismus im Gewand der Demokratierettung.


 

 


 

 

 

 

Dienstag, 5. März 2024

Trump darf an den Vorwahlen teilnehmen... Amerikas starke Demokratie...

von Thomas Heck...

Während hierzulande der AfD weiter mit fadenscheinigen Argumenten zu Leibe gerückt wird, ihre Wähler mit Nazis verglichen werden, ihre Repräsentanten und deren Familien verbalen und körperlichen Angriffen ausgesetzt sind, selbiges Phänomen weltweit bei allen konservativen Kandidaten auftritt, um sie auszuschalten, besinnt sich die älteste Demokratie, die USA, auf ihre Werte von Check and Balances, eines ziemlich pfiffigen System der Aufrechterhaltung staatlicher Gewaltenteilung. Der Versuch der Linken in den USA, die dort absurderweise Demokraten heißen, einen politischen Gegner mit allen Mitteln zu beseitigen, ist damit krachend gescheitert. Es bleibt zu hoffen, dass auch hierzulande die Hetzjagd gegen Andersdenkende gestoppt wird und wieder ein demokratischer Geist einzieht und das Bundesverfassungsgericht seiner originären Aufgabe gerecht wird: Dem Schutz der Verfassung...


Auf dem Weg zur zweiten Präsidentschaft hat Donald Trump einen weiteren, diesmal elementar wichtigen juristischen Sieg errungen. Der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) der USA hat heute entschieden, dass er an den Vorwahlen der Republikaner im Bundesstaat Colorado teilnehmen darf. Das Oberste Gericht des Staates hatte ihm dies im Dezember untersagt und sich dabei auf Trumps angeblichen Aufruf zum Sturm auf das Kapitol vom 6. Januar 2021 berufen. Die sogenannte “Aufstandsklausel” in der US-Verfassung besagt, dass Amtsträger, die sich an einem “Aufstand” beteiligt haben, nicht für ein höheres Amt kandidieren dürfen. Dabei handelt es sich jedoch um ein reines Strohmann-Argument: Erstens ist das Amt des Präsidenten in der Klausel gar nicht genannt, und zweitens hat Trump zu keinem Zeitpunkt zum Aufstand aufgerufen. Es handelt sich dabei um ein rein wahltaktisches Manöver seiner politischen Gegner, die um jeden Preis verhindern wollen, dass er ins Weiße Haus zurückkehrt.

In Deutschland jedoch gehört der durch mediale Dauerpropaganda in die Köpfe gehämmerte Mythos vom durch Trump losgetretenen “Sturm aufs Capitol” weiterhin zum festen Inventar des Common Sense linker Haltungs-Brahmanen, ebenso wie die “Chemnitzer Hetzjagden auf Ausländer“, der “Sturm der Reichstagstreppe” oder neuerdings das “Potsdamer Geheimtreffen mit Deportationsplänen“.

McCarthy war Kindergeburtstag gegen diese Hexenjagd

Umso verdatterter geben sich die “Tagesthemen”- und “heute journal”-indoktrinierten Empörten nun angesichts dieser Entscheidung – und wittern Betrug und Korruption beim Höchstgericht; ironischerweise also genau das, was ausschließlich auf die Gegner Trumps zutrifft, die zum zweiten Mal eine beispiellose Hexenjagd gegen ihn betreiben, an der sich Biden-Administration und Justizorgane schamlos beteiligen und gegen die selbst die Exzesse des McCarthyismus harmlos anmuten.

Zum Glück fühlen sich die höchsten Richter in den USA so sehr der Verfassung verpflichtet, dass sie ihre Entscheidung unbehelligt von tagespolitischen Erwartungen und Medienkampagnen treffen. So lehnt der Oberste Gerichtshof den Ausschluss Trumps von den Wahlen mit der strikt konstitutionsbasierten Begründung ab, die einzelnen Staaten hätten nicht das Recht, den 14. Verfassungszusatz durchzusetzen. Zum Vorwurf, er habe zum Aufstand aufgerufen, äußerten sie sich gar nicht. Das Urteil der neun Richter erging dabei einstimmig – was äußerst selten ist. Auch in anderen Bundesstaaten, unter anderem Maine und Illinois, hatte man versucht, Trump unter diesem Vorwand an der Teilnahme an den Vorwahlen zu hindern. All diese Versuche sind nun gescheitert, er kann in allen Staaten antreten. Einen Tag vor dem morgigen „Super Tuesday“, an dem in über einem Dutzend Bundesstaaten Vorwahlen stattfinden, ist nun Klarheit geschaffen.

Politische Vernichtungsversuche gescheitert

Dieses Urteil löst nun Schockwellen bei den US-Demokraten aus. Deren offensichtliches Ziel war und ist es, Trump juristisch zu vernichten – weil sie ihn politisch nicht stellen können. Durch eine Flut von Prozessen, die „zufällig“ erst dann Fahrt aufnahmen, als er seine erneute Kandidatur für die Präsidentschaft bekannt gab, und billige Taschenspielertricks wie etwa das Verbot, bei den Vorwahlen seiner Partei anzutreten, will man Trump finanziell ausbluten, ihn zum Staatsfeind und Aufrührer erklären und idealerweise noch ins Gefängnis bringen; und all das nur, um einen erklärten Gegner des seit Jahrzehnten herrschenden Establishments für immer von der politischen Bühne zu fegen. Eine Wiederwahl Trumps ist inzwischen jedoch nicht nur keineswegs mehr ausgeschlossen, sondern wird sogar immer wahrscheinlicher – zumal er inzwischen sogar massive Stimmenzuwächse bei Schwarzen, Latinos und Frauen verbuchen kann, die traditionell eigentlich zur eingeschworenen Klientel der Demokraten gehörten.

Während man in Deutschland die Mär verbreitet, es handele sich bei all diesen politischen und juristischen Manövern gegen Trump um legitime Maßnahmen, weiß in den USA jeder, was wirklich dahinter steckt. Dort herrschen jedoch noch keine Verhältnisse wie in Deutschland, weil die Obersten Richter sich tatsächlich der Verfassung und nicht der Partei verpflichtet fühlen, die sie ins Amt gebracht hat. Dies ist ein Grund, warum – cum grano salis – die Demokratie in den USA, trotz aller innenpolitischen Polarisierung, noch immer funktioniert.


Mittwoch, 21. Februar 2024

Angriff auf die polnische Demokratie: Straflosigkeit als Konvention

von Wojciech Osinski...

Die Verantwortlichen in Brüssel geben Donald Tusk seit rund zehn Wochen grünes Licht für jede noch so rabiate Methode, Polen auf EU-Linie zu bringen. Die rechtlose Übernahme von Medien und Justiz müsste kundigere Juristen eigentlich hellhörig werden lassen. Wie lange werden sie kritiklos zuschauen?


Wochen nach dem Regierungsantritt der linksliberalen Koalition von Donald Tusk lassen sich bereits einige Grundmuster seiner Politik herausschälen. Spätestens nach der Berichterstattung über seinen Antrittsbesuch beim Bundeskanzler wurde ersichtlich, dass sich die polnische Medienlandschaft nach nur wenigen Wochen nahtlos in das im Westen vorhandene grün-linke Meinungsklima einfügt. Dass die deutsche Ampelregierung diese Konsonanz von vornherein als ganz sachangemessen empfindet, kommt nicht wirklich überraschend. Die von Tusk anvisierte Medien-, Migrations-, Klima-, Familien- und Wirtschaftspolitik passt einwandfrei zu jenen Politikansätzen, die in Berlin und Brüssel für zielführend gehalten werden.

Dennoch ist die Haltung einiger deutscher Regierungsvertreter angesichts der letzten Ereignisse in Polen mit Nachdruck zu kritisieren, denn sie zeichnet sich durch einen Infantilisierungsschub aus, der in Heuchelei umzuschlagen droht. Das unter diesen Diskursumständen verfestigte Polenbild der deutschen Öffentlichkeit ist alles andere als tatsachengetreu. Polens neuer Kulturminister Bartłomiej Sienkiewicz wird in der BRD als „kämpferischer Held“ gepriesen, der die „Auswüchse“ der „rechtsradikalen“ Vorgängerregierung zurückbauen wolle. Ein offenbar mit volkspädagogischem Auftrag ausgestatteter Warschau-Korrespondent einer großen deutschen Tageszeitung fügt mit Bedauern hinzu, dass sich der „zügige demokratische Umbau“ des Landes als schwierig erweise. Ja, wieso denn nur? Liegt es vielleicht daran, dass die rechtlichen Hürden für die rechtlosen Methoden der neuen polnischen Regierung dann doch mitunter zu hoch sind?

Nein, die Erklärungen deutscher Journalisten lassen solche Befunde nicht zu. Die kriminelle Energie, mit der Sienkiewicz die Kontrolle über die Staatsmedien übernommen hat, wird an der Spree als eine „rasch zupackende und durchsetzungsstarke Regierungspolitik“ wahrgenommen. Der personalpolitisch umgesetzte „Gestaltungswille“ der an die Macht gekommenen Tusk-Regierung wird als „mutig“, der Ministerpräsident selbst als „tatkräftig“ gelobt. Wer morgens eine herkömmliche deutschsprachige Zeitung aufschlägt, wird nicht erfahren, dass wir es in Polen gerade mit einer autoritären Abweichung von einer auf Konsens ausgelegten Verhandlungsdemokratie zu tun haben. In Polen wird kein „demokratischen Umbau“ vollzogen, sondern der Aufbau einer linken Diktatur.

Die polnische Fernsehlandschaft ist nun ausnahmslos mit Sendern übersät, welche die christlich-konservative Opposition regelmäßig mit Hass und Spott überziehen. Wer anderer Meinung ist, muss mit Nischensendern im Internet Vorlieb nehmen. Sienkiewicz, der in der Weihnachtszeit mit gesetzgeberisch umstrittenen Mitteln die öffentlich-rechtlichen Medien aufgelöst hat, stört sich nicht daran, dass er deswegen bereits mehrere Schlappen vor Gericht hinnehmen musste. Er stört sich nicht daran, weil die für jeden nachprüfbare und unstrittige deliktische Realität in Polen sowieso nicht in das Narrativ des aktuellen Berliner und Brüsseler Politikbetriebs passt, wo die einstige Regierungspartei PiS nach wie vor als „Schandfleck“ und „Krebsgeschwür“ im demokratischen Europa, bestenfalls als Inbegriff alles politisch Abzulehnenden dargestellt wird. Mit anderen Worten: Tusks Minister haben derzeit grünes Licht für jede noch so rabiate Methode, um Polen auf EU-Linie zu bringen.

Recht- und Straflosigkeit konnte deshalb ungehindert zum Funktionsprinzip seiner Regierung werden, weil die ausgemachten Widersacher nicht in Berlin, Paris oder Brüssel, sondern auf den heimischen Oppositionsbänken sitzen. So durfte auch der neue Justizminister Adam Bodnar sofort einer Entlassungswelle in seinem Ressort zustimmen, zu der er teilweise gesetzlich gar nicht befähigt war. Über das gewaltsame Eindringen in das Büro des Staatsanwalts Dariusz Barski wird der deutsche Leser ebenso wenig erfahren haben. Wie soll er auch? Wir dürfen nicht vergessen, dass nicht wenige westliche Journalisten des Polnischen unkundig sind und viele Wissensbestände und Einschätzungen englischsprachigen Texten oder privaten Berichterstattungen der eigenen polnischen Ehefrauen verdanken, die ohnehin mit der Bürgerplattform (PO) sympathisieren. Im heimischen Wohnzimmer wird zumeist auf Quellenkritik verzichtet und einfach entlang eigener Argumentationsinteressen zusammengefügt, was sich zweckbezogen auffinden lässt.

Dies alles dürfte Bodnar und Sienkiewicz sowieso nicht interessieren, weil die linksliberalen Akteure im Westen ihnen den Rücken stärken. Mitten im rechtlosen Chaos kam der deutsche Bundesjustizminister Marco Buschmann nach Warschau und gratulierte Bodnar zu dessen Amtsübernahme. Dieser Besuch (ähnlich wie die zeitnahen Stippvisiten der EU-Kommissare Věra Jourová und Didier Reynders) sollte den Eindruck vermitteln, dass alles „nach Plan“ liefe. Doch die ranghohen Gäste waren nur teilweise zufrieden, beklagten beiläufig: „Donald, du handelst zu langsam. Du musst dich etwas beeilen“.

Vor seinem Regierungsantritt im Dezember versprach Donald Tusk seinen Wählern, er werde alle von der PiS geführten Institutionen mit einem „Stahldrahtbesen“ reinigen. Sogar die Putz- und Klofrauen müssten um ihre Jobs fürchten, sofern sie heimlich für Kaczyński schwärmten. Noch vor Weihnachten, so der damalige Oppositionsführer, würden wir in einem „neuen“ Polen aufwachen. Seine „Reinigungsaktion“ verlief dann aber tatsächlich langsamer, als es sich seine Fans in Brüssel erhofft hatten. Die offenbar illegal inhaftierten PiS-Abgeordneten Mariusz Kamiński und Maciej Wąsik wurden von Präsident Andrzej Duda begnadigt. Nach der rechtlich umstrittenen Auflösung von TVP, PAP und Polskie Radio kam es zu Protesten, die der neuen PO-Belegschaft den Arbeitsantritt erschwert hatten. Auf den gewaltsam entrissenen Chefsesseln im Rundfunk nahmen Personen Platz, die plötzlich mit amateurhaften und qualitativ fragwürdigem Journalismus auf sich aufmerksam machten. Wer über Silvester wirklich nicht mitbekam, mit welcher Brutalität die neuen medialen Drahtzieher vorgingen, der lebte emotional und intellektuell auf einer unbewohnten Insel.

Dabei kennt die Radikalität der neuen Regierung offensichtlich keine Grenzen. Es will scheinen, dass Tusk am liebsten in einer Nacht-und-Nebel-Aktion das Verfassungsgericht, den Landesjustizrat sowie die Nationalbank übernommen hätte. Bei der Gelegenheit würde er wohl auch den Staatschef Andrzej Duda stürzen, der doch ohnedies nur „im Wege steht“. Dieser hatte zwar den von der linksliberalen Regierung vorgelegten Haushaltsplan unterschrieben, jedoch gleichfalls angekündigt, er wolle ihn dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vorlegen. Das journalistische Beschreibungs- und Deutungsinteresse konzentrierte sich in den letzten Tagen allerdings vornehmlich auf Adam Bodnar, dem ein „tiefer Fall“ attestiert wurde. Der 47-jährige Jurist aus Westpommern war zwar schon immer etwas linksorientiert, galt jedoch als angesehener Rechtsexperte, dessen Meinung gefragt war und gesucht wurde. Die Frage, weshalb er sich für die primitiven Ziele Tusks einspannen bzw. zu dessen politischen Bulldozer-Fahrt überreden ließ, wird nur er selbst beantworten können.

Der Zeitpunkt der jüngsten „Reinigungsaktionen“ in der polnischen Justiz war nicht ganz zufällig. Nach der Übernahme der Staatsmedien wurden einige Ermittlungsverfahren angekündigt, die auf diese Weise wohl im Keim erstickt werden sollten. Tusk steht vor einem Dilemma: Er ahnt bereits, dass die ihm nachgesagte Rachsucht und brachiale Gewalt, mit der er die staatlichen Institutionen derweil kontrolliert, nicht bei all seinen Wählern gleichermaßen gut ankommen. Beim TVP gab es bereits erste Kündigungen, weil einige neue Reporter offenbar die Umstände des „Personalwechsels“ nicht verkraftet hätten. Jeder rechtlose Schritt greift in den nächsten. Umkehren kann Tusk jetzt aber auch nicht mehr. Das wäre ungefähr so, als würde Putin von einem Tag auf den anderen kapitulieren und freiwillig die Krim verlassen. Gleichzeitig erkennt er, dass seine Beliebtheit in den Umfragen weiter sinken könnte. Seine einstigen Weggefährten wie Andrzej Olechowski behaupten, er verdecke mit seinem „Schwarz-Weiß-Denken“ sowie den immer wieder aufgegriffenen Stahldrahtbesen- und Liebes-Metaphern seine programmatische Orientierungs-, Ideen- und Tatlosigkeit. „Die Kommunisten haben in ihrer Spätphase ebenfalls unaufhörlich über Liebe gesprochen. Da haben sie den Karren aber schon längst an die Wand gefahren“, meint Olechowski.

Festzuhalten bleibt jedenfalls, dass Tusk sich gleitend in die Brüsseler Politik eingefügt hat. Das von der konservativen Vorgängerregierung entworfene Projekt eines Zentralflughafens, der zu einem der größten europäischen Airports werden sollte, wird vermutlich gestrichen. Ähnlich ergeht es anderen Investitionen, darunter dem von der PiS geplanten Bau dreier Kernkraftwerke. Dies gilt ebenfalls für die in Brüssel abgesegnete Migrationspolitik. Tusk hat zwar jüngst stolz angekündigt, selbstermächtigte Zuwanderung von Asylbewerbern ins eigene Land ablehnen zu wollen, wird aber künftig jedem EU-Plan für Verteilung von Migranten zustimmen, wenn er von seinen Vorgesetzten darum „gebeten“ wird.

Das linksliberale Rückgrat der EU ist allerdings mittlerweile etwas brüchig geworden. Noch glauben die linksgrün gefärbten Propagandisten an eine unbezweifelbare Unfehlbarkeit der eigenen Deutungsmaßstäbe und moralische Überlegenheit der eigenen Position. Noch dürfen sie ihre vertraglichen festgelegten Kompetenzen überschreiten, mit unverhohlener Arroganz und Verachtung die angebliche Objektivität des eigenen Urteils betonen und willkürlich gegen Staaten vorgehen, die es sich erdreisten, auf dem Vorrang nationalstaatlicher Entscheidungen zu beharren. Nach den EU-Parlamentswahlen im Frühling könnte aber eine neue europäische Landschaft aufblühen. Linke Mafiosi dulden vielleicht die aktuellen Rechtsbrüche in Polen, aber tun dies dann auch konservative Kräfte, die womöglich schon bald an längeren Hebeln sitzen? Donald Tusk wird es wahrscheinlich ohnehin egal sein. Er wird wieder im Ausland sein, auch wenn zahlreiche PO-Wähler diese angeratene Zurkenntnisnahme seiner Absichten jetzt noch als eine persönliche Zumutung erleben würden.


Montag, 19. Februar 2024

Wegen Habeck-Kritik im ZDF: Fassungslosigkeit bei den Grünen...

von Thomas Heck...

Grünen teilen gerne aus, wenn es gegen den politischen Gegner. Mit Lügen, mit Gewalt, mit allen Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen. Dazu bedienen sie sich u.a. Antifa-Schlägertruppen, die auch schon mal mit Hämmern die Kniescheiben vermeintlicher Nazis zu Brei hauen. Dazu gehört aber auch der Einsatz der Journaille. Da wird schon mal vom GEZ-finanzierten Jan Böhmermann dazu aufgerufen, statt die Nazi-Keule nicht nur verbal zu schwingen, sondern auch mal "Nazis zu keulen".

Dann passt es dann gar nicht ins Konzept, wenn Journalisten mit dem grünen Kurs nicht ganz so zufrieden sind und kritisch den Vize-Kanzler und Wirtschaftsversager Robert Habeck beäugen. Dann offenbart sich klar die Vorstellung der Grünen von Demokratie, von einer freien Presse und offenbart eine erschreckendes Bild. Die Grünen sind so dünnhäutig, wie sie demokratiefeindlich und ahnungslos sind.

Im Politik-Magazin „Berlin direkt“ analysierten die TV-Macher die Arbeit von Wirtschaftsminister Robert Habeck (54). Was dabei herauskam und dass die Überprüfung den Grünen-Politiker wie ein Krisen-Minister aussehen lässt, bringt seine Parteifreunde auf die Palme.


Moderatorin Andrea Maurer (42) ließ es bei ihrem „Berlin direkt“-Debüt gleich richtig krachen: „Es ist wohl eine besondere Pointe, dass Deutschland aktuell über europäische Atombomben diskutiert, während das gleiche Deutschland als einziges europäisches Land mitten in der Energiekrise aus der Atomenergie ausgestiegen ist. Das Atom-Aus ist auch ein Grund, warum sich die Lage der deutschen Wirtschaft verschärft hat, warum der Wohlstand schwindet und die Wut auf den grünen Wirtschaftsminister wächst.“

Jan Philipp Albrecht (41), Ex-Grünen-Minister in Schleswig-Holstein und Vorstand der parteinahen Heinrich-Böll-Stiftung, polterte bei X (ehemalige Twitter): „Ich bitte das ZDF hiermit öffentlich darum, Fakten dafür zu vorzulegen, dass durch die Umsetzung des von CDU/CSU und FDP beschlossenen Ausstiegs Deutschlands aus der Atomenergie der Wohlstand hierzulande schwindet. Oder diese unsägliche Aussage zu korrigieren.“ (Tippfehler aus Original übernommen).

Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast (68) teilte Albrechts Forderung. Grünen-Politiker Ulrich Steinbach (56) aus Baden-Württemberg empörte sich über den öffentlich-rechtlichen Sender: „Das ist schlicht falsch und ein schlechtes (übrigens politisch rechtes) politisches Framing und Triggering.“

Aber für Robert Habeck kam es noch dicker. Im Beitrag attackierte Marie-Christine Ostermann (46), Präsidentin des Verbands der Familienunternehmer, den Vize-Kanzler scharf: „Mit diesem Wirtschaftsminister kommen wir nicht aus der Krise.“ Und sie legte nach, dass es scheint, Habeck würde die „wirtschaftliche Kompetenz“ fehlen.

Weitere Knallhart-Aussage an Habeck & Co. von Fatih Birol, Direktor Internationale Energieagentur: „...der Ausstieg aus der Kernenergie war ein historischer Fehler. (...) Deutschland hätte wenigstens die noch verbliebenen AKW am Netz lassen können. Aber dafür ist es wohl jetzt zu spät.“


 

Freitag, 16. Februar 2024

„Stalinismus light“ mit Nancy Faeser

von Mirjam Lübke...

Faeser, SPD-Bundesinnenministerin




Mich plagt seit einiger Zeit neben meinem üblichen saisonalen Heuschnupfen eine weitere schwere Allergie: Das Erscheinen von Nancy Faeser auf dem Fernsehbildschirm löst unverzüglich heftigste Symptome aus. Neben quälenden Kopfschmerzen empfinde ich unerträgliche Freiheitsangst und das kaum zu unterdrückende Bedürfnis, einen Schuh auf das TV-Gerät zu werfen. Glücklicherweise laufe ich daheim fast ausschließlich barfuß herum und habe spontan daher kein Wurfgeschoss zur Hand. Sonst würde mich der Verfassungsschutz wohl unverzüglich zu den 14.000 "gewaltbereiten Rechtsextremisten” zählen oder mich zumindest der "Verächtlichmachung der Demokratie" bezichtigen. Das hört sich ein wenig nach Majestätsbeleidigung an, jedoch durfte man im wilhelminischen Deutschland zumindest in den eigenen vier Wänden denken, was man wollte. Aber ich muss vorsichtig sein, was ich schreibe... sonst erklärt man mich noch zur "Reichsbürgerin".

Die Nancy-Faeser-Allergie wird leider in keiner Warn-App geführt; es gibt also keinerlei Hinweise darauf, wann in den Medien zu einem verstärkten Aufkommen der Innenministerin zu erwarten ist. Mit leichter Beimengung von Haldenwang und Paus, welche sich mit ihr als Trio infernale der sogenannten "Demokratierettung" zusammengeschlossen haben. Michael Klonovsky, den ich wegen seiner beißenden Ironie sehr schätze, bemerkte dann auch sehr treffend: "Der Antifa-Freundin Nancy Faeser den Schutz der Demokratie anzuvertrauen ist, als wenn Sie Ihren Hund während des Urlaubs zum Tierpräparator bringen.” Mit anderen Worten und wohlfeil gegendert: Die Böckin ist zum Gärtner geworden.

Meiden des Auslösers

Eine Milderung der Symptome wäre nur durch das Meiden des Auslösers zu erzielen, und wohl auch deshalb schauen sich viele Bürger die Nachrichten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erst gar nicht mehr an. Allerdings möchte ich gerne vorab wissen, was mich in einer möglichen Diskussion an regierungsfreundlichen Antworten erwartet. Zum anderen sind diese Nachrichten ein großartiges Übungsfeld, um alles, was man sich über Framing, Desinformation und Agenda-Setting theoretisch angelesen hat, in der Praxis zu erkennen. Die von Nancy Faeser gesetzte Agenda lautet seit einiger Zeit "Rechtsextremisten als Gefahr für die Demokratie”. Da Nancy Faeser selbst bereits in einem Antifa-Magazin publiziert hat, muss man nicht lange raten, wo für sie rechter Extremismus beginnt; wahrscheinlich schon beim Seeheimer Kreis der SPD.

Auch Familienministerin Lisa Paus denkt ähnlich. Im Netz will sie nun auch "Hasskommentare unterhalb der Strafbarkeitsgrenze” bekämpfen lassen, während Faeser sich darauf konzentriert, Geldströme zu kontrollieren. In vorauseilendem Gehorsam wird das bereits umgesetzt: Eine Sparkasse drohte einem Kunden mit Kontoentzug, sollte er noch einmal an die AfD spenden. Wie hoch die Summe war, wurde nicht verraten, aber sie wird wohl kaum ausgereicht haben, um den immer wieder heraufbeschworenen "Staatsstreich” zu finanzieren.

Das Hauptziel: Angst schüren

"Wer sich nichts zuschulden kommen lässt, hat auch nichts zu befürchten”, kommentierte eine Leserin unter dem Beitrag von Björn Höcke zum Thema. Seine Kritik an Faesers Politik legte sie deshalb als Schuldeingeständnis aus. Eine sehr kurzsichtige Sichtweise, die uns allerdings schon häufiger präsentiert wurde, wenn der Staat wieder einmal eine Überwachungsmaßnahme plante; so etwa beim Abhören "verdächtiger" Personen. Dabei stellt so etwas eine klassische "Slippery Slope” dar, eine Rutsche in beliebig ausweitbare Beschränkungen der Meinungsfreiheit. Am Beispiel der woken Bewegung kann man das hervorragend nachvollziehen: Ging es zunächst nur um den Kampf gegen die Ausgrenzung von bestimmten Minderheiten, so ist es heute nahezu unmöglich, noch einen Hauch von Kritik an diesem radikalen Vorgehen zu üben. Deshalb geraten auch "rechte" Intellektuelle, die auf diesen Zusammenhang hinweisen, in die Schusslinie des Verfassungsschutzes.

Das Hauptziel jedoch ist es, in der Bevölkerung Angst zu schüren. Während die Ampel über Aufrüstung nachdenkt, Katarina Barley gar von einer EU-Atombombe träumt, soll die Opposition in möglichst aggressivem Licht erscheinen. Nicht neu ist es, diffuse Andeutungen zu streuen, die AfD habe etwas mit den NSU-Anschlägen zu schaffen, obwohl sie noch gar nicht gegründet war, als die Attentate verübt wurden. Deutschen mit Migrationshintergrund wird eingeredet, sie seien allesamt von Abschiebung bedroht. Wer dieser Behauptung als Migrant widerspricht, hat mit massiven Anfeindungen zu rechnen ("Wir freuen uns schon auf deine Deportation!”). Als das "heute-Journal” kürzlich von den Störmanövern gegen den Vortrag einer Israelin an einer deutschen Uni berichtete, schob es sofort einen Beitrag über angebliche rechte Umtriebe auf der Plattform TikTok nach. So als seien es nicht Linke und radikale Palästinenser gewesen, die letztlich den Abbruch dieses Vortrags erzwungen hatten – das wurde geflissentlich verschwiegen.

Versammlungsrecht am liebsten nur noch für regierungsnahe Gruppen

Wer glaubt, hier ginge es tatsächlich um die Verhinderung politischer Gewalt, ist naiv. Vor der generellen Verurteilung politischer Gewalt drückt sich die Mainstream-Politik nach wie vor. Mit der Antifa sympathisieren Politiker der SPD und der Linken ganz offen; Greueltaten wie die der "Hammerbande” um Lina Engel werden relativiert oder gar für gut befunden. Jedenfalls folgte hier kein "Aktionsplan”. Und die Ablehnung islamistischen Terrors ist ebenfalls stets nur kurzlebig, wenn wieder einmal etwas passiert ist; schon bald geht man dann dazu über, uns rasch zu erklären, dass die Täter eigentlich Opfer von Diskriminierung und Ausgrenzung oder durch die Medien provoziert worden seien oder man nun jetzt nicht in "Rassismus" verfallen dürfe. Eine Bevölkerung, die sich durch die erwiesenen Fake-News von "Correctiv" auf die Straße treiben lässt, versteht wohl auch, warum Menschen wegen einer einzigen Mohammed-Karikatur randalieren.

Es ist viel von "Radikalisierung" die Rede, vor allem, wenn Missstände mit deutlichen Worten angeprangert werden. Das Recht auf öffentliche Versammlungen würde man am liebsten nur noch den Gruppen vorbehalten, die ohnehin regierungsnah sind. Auch wenn diese scheinbar die Ampel für ihre Laschheit in Sachen Klimapolitik oder jetzt der Bekämpfung der "Rechten" kritisieren; so ist eben das politisch gewollt. Auf diese Scheinopposition kann man sich immer berufen... der "Volkswille" fordert es schließlich ein! Wer radikalisiert sich hier also wirklich? Nancy Faeser sägt jedenfalls ordentlich an den Grundfesten der Meinungsfreiheit. Wer glaubt, dies hätte etwas mit "Demokratieförderung" zu tun, öffnet Eier wohl auch mit der Baggerschaufel. Da bleibt letztlich keine Substanz mehr übrig.






Dienstag, 13. Februar 2024

Ricarda Langs persönliche Stasi: Polizei Grün...

von Thomas Heck...

In Deutschland wüteten bereits zwei Mal menschenverachtende Diktaturen. Die Nazis und die Sozis in der DDR. Beide betrieben ihre eigenen "Sicherheitsapparate", die die Menschen überwachten, den Staat vor seinen Bürgern "schützten" und vieles mehr. Bei den Nazis war es anfangs die SA und die Gestapo. In der Ostzone war es die Stasi. Und heute gibt es Bestrebungen innerhalb der Grünen, den politischen Gegner entsprechend zu behandeln. Denn bereits heute sitzen in der Grünen Parteizentrale Polizeibeamte und Mitarbeiter anderer Sicherheitsbehörden, die die grüne Agenda propagieren, kritische Bürger überwachen, die Opposition drangsalieren. Genannt: Polizei Grün. 

Ich dachte auch anfangs auch an irgendwelche Spinner auf Internet, wo man sich nennen kann wie man will. Man mag es kaum glauben, doch es sind richtige Polizisten und wer weiß was sonst noch. Und es erkärt auch, warum auch wir beim Heck Ticker mehr als einmal mit Strafanzeigen überzogen wurden, wenn es kritisch gegen Grüne Abgeordnete ging. Denn so wie sie gegen den politischen Gegner austeilen können, so wenig können sie im politischen Diskurs ertragen und sind dünnhäutig. Kein Wunder, warum der Bürger der Polizei immer weniger vertraut, wenn die sich mehr und mehr als Schild und Schwert einer Partei geriert. Aus dieser Parteizentrale kommt die Gefahr für unsere Demokratie.



10 Jahre schon treibt Polizei Grün ihr grünes Unwesen im Netz, weitestgehend unbemerkt und unbeachtet. Da brauchte es erst kritischer Journalisten wie Julian Reichelt von Nius, damit das Thema auf die Agenda kommt und Erschreckendes zu berichten weiß:

Das wirklich Allerletzte, was wir in diesem Land jemals wieder wollen, ist eine politische Polizei. Eine Polizei, die im Dienste der herrschenden Partei steht und mit der ganzen Macht der Polizei gegen politische Gegner, gegen die Kritiker der Mächtigen und unbequeme Medien vorgeht und mit Polit-Kommissaren gemeinsame Sache macht.

Unser Land hat zwei Mal Bekanntschaft gemacht mit einer solchen Polizei, die aus der Parteizentrale gesteuert und befehligt wird. Zwei Mal war es eine historische Katastrophe. Zwei Mal ist genug. In Partei-Hauptquartieren sollte es keine Polizei geben.

Gibt es aber. Und zwar natürlich bei der Grünen Partei. Es gibt in Deutschland keine Polizei der CDU, keine Polizei der SPD, keine Polizei der AfD, aber es gibt tatsächlich eine „Polizei Grün“.


Wir denken uns diesen Namen nicht aus. Die „Polizei Grün“ besteht aus echten Polizisten und sitzt in der Parteizentrale der Grünen. In der Parteizentrale!

Hier sehen Sie das Impressum der Polizei Grün:


Dort ist als Adresse die Parteizentrale der Grünen angegeben. Das ist natürlich furchterregend und verstößt vollkommen offenkundig gegen das Neutralitätsgebot der Polizei. Die Polizei darf für keine Partei arbeiten.

In diesem Gebäude in Berlin Mitte befinden sich die Parteizentrale und die Büros der PolizeiGrün.



Aber ganz offenkundig baut sich die Grüne Partei in ihrem Hauptquartier eine eigene Einschüchterungstruppe aus treu ergebenen Polizeibeamten auf, die auch noch unter dem Namen „Polizei“ auftreten. Sie versuchen es nicht einmal zu verschleiern. Warum nicht? Weil sie wollen, dass die Leute Angst vor dieser Polit-Polizei bekommen.

„Polizei Grün“ ist nichts anderes als ein digitaler Schlägertrupp, wo echte Polizisten unter dem Namen Polizei als Vollstrecker grüner Ideologie auftreten. Partei-Polizisten, die Zugriff auf Polizei-Computer, auf Ihre Daten haben. Polizisten, die im Schutze der Grünen Partei gegen Presse- und Meinungsfreiheit vorgehen.

Auf der Website von Polizei Grün heißt es: „Für die aktive Mitgliedschaft muss die Zugehörigkeit zu einer Länderpolizei, zur Bundespolizei, zum Bundeskriminalamt oder zur Deutschen Hochschule der Polizei nachgewiesen werden. Auch Mitarbeitende anderer Sicherheitsbehörden mit vollzugspolizeilichen Aufgaben können eine aktive Mitgliedschaft beantragen.“

Mitglied bei der Polizei in der Grünen Parteizentrale dürfen also nur Menschen werden, die „vollzugspolizeiliche Aufgaben“ haben. Was soll da schon schief gehen?

Wir haben es bei NIUS vor wenigen Tagen mit der neuen grünen Polit-Polizei und ihren willfährigen Beamten zu tun bekommen und konnten selbst kaum fassen, was wir da erlebten.

Was war geschehen?

Wir haben bei NIUS über die stellvertretende Chefredakteurin der Süddeutschen Zeitung berichtet, die in zahlreichen journalistischen Texten und in ihrer Doktorarbeit abgeschrieben haben soll. Alles deutet darauf hin, dass die Frau umfangreich plagiiert hat. Das ist von hoher journalistischer Relevanz, weil die Journalistin in ihrer Position unter anderem für die falsche Berichterstattung über die Doktorarbeit von Alice Weidel und für die falsche Berichterstattung über Hubert Aiwanger und ein antisemitisches Flugblatt verantwortlich war. Zwei lupenreine politische Verleumdungskampagnen aufgrund falscher und erfundener Fakten.

Nach unserer Berichterstattung bei NIUS war die Vize-Chefin der Süddeutschen Zeitung für rund 24 Stunden verschwunden und wurde von der Polizei gesucht. Manche befürchteten, sie könnte sich etwas angetan haben, was sich später zum Glück als falsch herausstellte, wie so vieles so oft bei der Süddeutschen Zeitung.

Auf X schrieb „Polizei Grün“ über uns in diesen Stunden dies:

Um NIUS kümmern wir uns später.

Jeder Mensch im Land versteht diesen Jargon. Es ist die gruselige Sprache von Polit-Kommissaren, der eiskalt-gewissenhafte Klang der Überzeugungs- und Schreibtischtäter. Diese Art von „Kümmern“ ist nichts anderes als eine Gewaltandrohung von Polizisten in der Grünen Parteizentrale gegen freie Medien.

Um NIUS wird sich noch zu kümmern sein ...

Wenig später merkten die Polizisten der Grünen Partei, dass ihre Formulierung vielleicht nicht ganz so glücklich war – und machten es noch schlimmer. Auf X schrieben sie über NIUS:


„Medium“ setzten die Polizisten der Grünen Parteizentrale dabei in Anführung.

Überlegen Sie mal: Möchten Sie, dass Polizeibeamte im Hauptquartier einer hoch-ideologischen Regierungspartei darüber entscheiden, was in Deutschland Medien sind und was nicht? Wer nur noch in Anführung als „Medium“ bezeichnet wird und um wen man sich die Polizei der Grünen später schon noch kümmern wird?

Kein Mensch in unserem Land kann das ernsthaft wollen. Es ist ein Alptraum in einer Demokratie. Es widerspricht allem, was wir aus zwei deutschen Diktaturen gelernt haben. Und doch wird es gerade Realität.

Die Polizei der Grünen postete auch dies auf X. Schauen Sie:


Ein Artikel über den Chef der Werte-Union, Hans-Georg Maaßen, in dem es darum geht, dass dieser vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil er ein scharfer Kritiker der Regierung ist. Dazu die Worte: „Rechtsextremismus. Wer hätte das gedacht?“

Noch einmal, hier sitzen Polizisten in der Grünen Parteizentrale, verunglimpfen ihre politischen Gegner und erfreuen sich daran, dass diese vom Geheimdienst überwacht werden. Vollkommen egal, wie man zu Hans-Georg Maaßen steht – es kann doch niemand ernsthaft wollen, dass Ricarda Lang über eigene Polizisten verfügt, die sich aus dem Grünen Machtapparat heraus um Andersdenkende kümmern.

Fällt niemandem mehr auf, was hier gerade los ist in diesem Land?


 

Samstag, 10. Februar 2024

Jetzt landet die Correctiv-"Recherche" vor Gericht...

von Thomas Heck...

Darf in einem Rechtsstaat ein Nachrichtenmedium mit konspirativen Methoden Bürger abhören, belauschen, heimlich fotographieren und Gespräche aus einem privaten Umfeld veröffentlichen? Dürfen Journalisten das oder gilt nicht für jeden Bürger der Grundsatz, dass privat bleiben muss, was privat gesagt wird? Ist es in diesem Staat schon wieder soweit, dass man sich erst umschauen muss, bevor man sich zu bestimmten politischen Themen zu äußern wagt? Dass man befürchten muss, auch im privaten Umfeld belauscht und ausspioniert zu werden? Ich persönlich neige eigentlich nicht zu Paranoia, überlege mir aber dieser Tage genau, was ich noch am Telefon sage und was besser nicht. Eine fatale Entwicklung, beweist es doch, dass ich zu diesem Staat, dem ich mein Leben lang als Soldat gedient hatte, nicht mehr über den Weg traue.

Laut einer Recherche von „Correctiv“ sollen Rechte bei einem „Geheimtreffen“ die „Remigration“ deutscher Staatsbürger geplant haben. Gegen den Artikel gibt es inzwischen zwei Klagen und eine Strafanzeige. WELT erklärt, worum gestritten wird.

Hat Rechtsextremist Martin Sellner bei einem „Geheimtreffen“ mit AfD- und CDU-Politikern die „Remigration“ deutscher Staatsbürger geplant? 



Einen Monat nach ihrem Erscheinen wird über die Investigativ-Recherche der Plattform „Correctiv“ noch immer kontrovers diskutiert: Haben im Potsdamer „Landhaus Adlon“ wirklich Mitglieder von AfD, CDU und andere radikale Rechte einen „Masterplan“ zur „Remigration nicht-assimilierter deutscher Staatsbürger“ entwickelt? Woher wussten die Journalisten von „Correctiv“, was in diesem privaten Kreis besprochen wurde – haben sie das „Geheimtreffen“ etwa abgehört? Und wenn ja, ist so etwas legal?

Diese Fragen müssen nun die Ermittlungsbehörden und die Gerichte klären. Eine Teilnehmerin des Treffens hat Strafanzeige gegen die „Correctiv“-Journalisten gestellt, zwei weitere in dem „Correctiv“-Artikel genannte Personen haben Klage gegen die Berichterstattung eingereicht. WELT hat mit beiden Seiten gesprochen und kennt ihre Argumente sowie den aktuellen Verfahrensstand.

Die juristische Auseinandersetzung um die „Correctiv“-Recherche spielt sich auf zwei verschiedenen Ebenen ab: der des Strafrechts und der des Presserechts. Am 15. Januar hat die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy Strafanzeige und Strafantrag gestellt. Das fünfseitige Dokument liegt WELT vor. Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt und alle Personen, die im „Correctiv“-Artikel als das „Team hinter der Recherche“ bezeichnet wurden.

Haben sich die „Correctiv“-Journalisten strafbar gemacht?

Aus Sicht von Huy beruhen „die gesamten, inhaltlich teilweise auch unzutreffenden Wortwiedergaben und Informationen des Berichts ausschließlich auf strafbaren Handlungen der Correctiv-Mitarbeiter“. Sie wirft ihnen vor, „im besonderen Maße mit gemeinschaftlich begangener, hoher krimineller Energie“ gehandelt zu haben und dass die Journalisten ihr und den anderen Teilnehmern des Treffens Schaden zufügen wollten.

Obwohl „Correctiv“ laut Huy also auch inhaltlich falsch berichtet haben soll, kommt der Straftatbestand der Verleumdung in ihrer Anzeige nicht vor. Stattdessen nennt die AfD-Abgeordnete vor allem Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB). Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, „wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht“.

Huy argumentiert unter Verweis auf einen juristischen Kommentar und eine Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung, dass heimliches Abhören auch nicht mit der Pressefreiheit gerechtfertigt werden könne. Doch hat es überhaupt irgendeine Aufnahme gegeben? Das Medienportal „Nius“ schrieb am 14. Januar, ihm gegenüber hätte „Correctiv“ verneint, „die Veranstaltung aufgezeichnet zu haben, beispielsweise mit einem Richtmikrofon“.

„Das ist natürlich alles Unfug“

„Correctiv“-Anwalt Thorsten Feldmann erklärt im Gespräch mit WELT, die „Correctiv“-Redaktion kenne die Anzeige von Huy bislang bloß aus den Medien, sehe den Ermittlungen aber „völlig gelassen“ entgegen. „Derartige Dinge haben wir erwartet und im Vorfeld natürlich geprüft. Die Vorwürfe wegen angeblich unsauberer Recherche dienen nur dazu, Correctiv zu diskreditieren. Es wurde sogar fabuliert, die Geheimdienste hätten das Treffen abgehört und Correctiv eine Aufnahme zur journalistischen Verwertung zur Verfügung gestellt. Das ist natürlich alles Unfug“, so Feldmann.

Huy beklagt in ihrer Anzeige auch einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, weil im „Correctiv“-Artikel ein von ihr nicht autorisiertes Foto einer „Geheimkamera“ abgebildet ist. Dagegen trägt Feldmann vor, die von „Correctiv“ gemachten Fotos würden ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ zeigen und dürften daher nach dem Kunsturhebergesetz auch ohne Einwilligung der dargestellten Personen verbreitet werden.

Ebenso wenig komme laut Feldmann eine Strafbarkeit nach Paragraf 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) in Betracht, da die Fotos die Teilnehmer des Treffens nicht in ihrer Intimsphäre verletzen oder sie herabwürdigen würden. Auf Anfrage von WELT teilte die Staatsanwaltschaft Potsdam zu Huys Anzeige mit, es werde derzeit geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, was Voraussetzung für die Aufnahme von Ermittlungen sei.

Anwalt: „Spießrutenlauf“ für Teilnehmer des Treffens

Parallel dazu wird um den Inhalt des „Correctiv“-Artikels vom 10. Januar gekämpft. Rechtsanwalt Carsten Brennecke hat der „Correctiv“-Redaktion zwei Abmahnungsschreiben geschickt. Einmal vertritt der Jurist einen Unternehmer, der im „Correctiv“-Text als Spender genannt wird. „Correctiv“ soll klarstellen, dass Brenneckes Mandant nicht an dem Potsdamer Treffen teilgenommen hat und „nicht etwa – wie von Correctiv suggeriert – an Sellner oder die Identitäre Bewegung gespendet hat, sondern für eine Wahlprüfungsbeschwerde“. Ganz grundsätzlich gehe es auch darum, ob er überhaupt namentlich in dem Text genannt hätte werden dürfen, wo er doch auch während der Veranstaltung nur am Rande erwähnt wurde.

„Alle von Correctiv namentlich identifizierten Teilnehmer des Treffens sind seit der Veröffentlichung des Artikels nämlich einem Spießrutenlauf mit schweren Folgen für ihr Privat- und Berufsleben ausgesetzt“, erklärt Brennecke im Telefonat mit WELT. Die Konfrontation mit den Vorwürfen habe Correctiv seinem Mandanten auch nicht etwa an seine Privat-Mailadresse, sondern an den Firmenverteiler geschickt.

Feldmann stellt sich dagegen auf den Standpunkt, dass der Unternehmer aufgrund seiner Vergangenheit so relevant sei, dass „Correctiv“ ihn namentlich erwähnen durfte. Weil „Correctiv“ die Passage nicht abändern wollte, hat Brennecke einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen „Correctiv“ beim Landgericht Hamburg gestellt – er rechnet mit einer Entscheidung spätestens Anfang nächster Woche.
Staatsrechtler fühlt sich falsch dargestellt

Brenneckes anderer Mandant ist der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der auf dem Potsdamer Treffen einen kritischen Vortrag über das Briefwahlrecht gehalten hat. Über ihn schrieb „Correctiv“ im Artikel: „Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten.“ Vosgerau wehrt sich gegen die „Unterstellung, er habe pauschal türkischen Migrantinnen die Fähigkeit zur Bildung einer unabhängigen politischen Meinung abgesprochen“.

Laut Brennecke habe Vosgerau in seinem Vortrag kritisiert, dass es bei der Briefwahl – im Gegensatz zur geheimen Stimmabgabe im Wahllokal – zu unkontrollierbaren Zwangssituationen bei der Stimmabgabe kommen könne und die von ihrem Vater oder Bruder bedrohten türkischen Migrantinnen als „ein Beispiel“ genannt. „Correctiv“ habe diesen Kontext einfach weggelassen – das wiege besonders schwer, da der Leser von „Correctiv“ schon an anderer Stelle den Eindruck vermittelt bekommen habe, alle Teilnehmer des Treffens wären Rassisten.

Schließlich stelle „Correctiv“ in dem Artikel zwei große Vorwürfe auf, so Brennecke: „Erstens, dass über die Zwangsausweisung deutscher Staatsbürger beraten worden sei und zweitens, dass man diese nach rassistischen Kriterien wie der Hautfarbe oder der Herkunft der Betroffenen durchführen wollte.“ Mit dem Vorwurf, auf dem Treffen sei eine Ausweisung nach rassistischem Kriterien besprochen worden, habe die Redaktion Brenneckes Mandanten aber nie konfrontiert. „Sonst hätten sie dem auch entschieden widersprochen. Stattdessen wurde der Eindruck erweckt, als hätten die Teilnehmer diese angeblichen Pläne widerspruchslos zur Kenntnis genommen oder unterstützt.“

Nur Nebensächlichkeiten bisher angegriffen?

In dem Artikel heißt es auch: „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag“ will Vosgerau sich nicht erinnern können. Dabei habe Vosgerau, so Brennecke, den „Correctiv“-Journalisten geschrieben, als sie ihn mit den Ergebnissen ihrer Recherche vor Veröffentlichung konfrontiert haben, er habe „generell“ nicht gehört, dass bei dem Treffen über die „Remigration“ deutscher Staatsbürger gesprochen worden wäre, und sowas sei rechtlich auch gar nicht möglich.

„Wenn Correctiv so viel Wert darauf legt, in dem Artikel Herrn Vosgerau als ‚Juristen‘ und ‚Verfassungsrechtler‘ zu bezeichnen, dürfen sie seine rechtliche Einschätzung zum zentralen Vorwurf nicht einfach unterschlagen“, findet Brennecke. Auch diese Sache ist nun seit Freitag vor Gericht.

Was ist nun von den beiden Klagen zu halten? „Der Kern der Berichterstattung“ sei auf juristischem Wege bisher nicht angegriffen worden, fasst Feldmann zusammen, „sondern wenige nebensächliche Formulierungen und die angeblichen Recherche-Methoden“.

Das liege daran, dass der Artikel von „Correctiv“ so geschrieben sei, dass er viele Wertungen enthalte, die man äußerungsrechtlich nicht angreifen könne, und kaum Tatsachenbehauptungen, hält Brennecke dagegen. Das betreffe insbesondere die Aussage, man habe auf dem Treffen über die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gesprochen. „Correctiv hat es geschickt vermieden, das als Tatsachenbehauptung zu berichten. Das ist der einzige Grund, wieso meine Mandanten nur gegen einzelne niederschwellige Passagen und nicht gegen die zentralen Vorwürfe vorgehen.“
Eidesstattliche Versicherungen sollen Klarheit schaffen

Um der „Legendenbildung“ entgegenzutreten, habe Brennecke trotzdem vor Gericht auch dazu vorgetragen. Seinem Antrag für Vosgerau hat er nach eigener Aussage eidesstattliche Versicherungen von sieben Teilnehmern beigefügt, in denen sehr detailliert aufgeführt werde, was auf dem Treffen gesagt wurde und was nicht. „So schildern die Teilnehmer in dem Wissen, dass sie sich bei einer Falschaussage strafbar machen würden, dass Sellner zwar in seinem Vortrag gefordert hat, dass ausreisepflichtige Asylanten und Ausländer schneller abgeschoben werden sollten, dass es dabei aber nie um deutsche Staatsangehörige oder rassistische Kriterien gegangen sei.“

Auf die Rückfrage einer Unternehmerin zu vormaligen Ausländern mit deutschem Pass habe Sellner keine Abschiebung für möglich gehalten oder gefordert. Wenn sie beispielsweise in Bezug zu Islamismus oder Clan-Kriminalität auffällig werden würden, habe Sellner gesagt, bestünde nur die Möglichkeit, dass der deutsche Rechtsstaat mit den bestehenden rechtlichen Mitteln entschieden gegen Straftaten vorgehe, sodass sie sich entweder wieder rechtmäßig verhalten oder freiwillig dorthin auswandern würden, wo es laschere Regeln gebe. Der zentrale Vorwurf des Correctiv-Berichts, „der momentan die Menschen auf die Straße treibt“, werde durch die eidesstattlichen Versicherungen als falsch zurückgewiesen, behauptet Brennecke.

Spannend wird nun, ob und wie „Correctiv“ zu den eidesstattlichen Versicherungen Stellung nehmen wird. In ihren „Fragen und Antworten“ zur Recherche schreibt die Redaktion: „Wir haben sehr zuverlässige Quellen und daher überhaupt keinen Zweifel daran, dass unsere Darstellung dessen stimmt, was bei dem Treffen gesagt wurde.“ Über die Quellen könne man allerdings keine Auskunft geben, um diese nicht in Gefahr zu bringen. Angesichts der breiten Wellen, die die Recherche geschlagen hat, ist davon auszugehen, dass beide Seiten den Instanzenzug vollständig ausschöpfen werden. Der juristische Streit um die „Correctiv“-Recherche hat also gerade erst begonnen.


Warum viele Menschen den Medien nicht mehr vertrauen

von Jan Fleischhauer...

Der Whistleblower steht in der Presse hoch im Kurs. Aber wehe, die Indiskretion trifft einen selbst, dann ist der Teufel los. Dann schickt man heimlich die IT-Experten zur Ausforschung der eigenen Redaktion.

Stellen wir uns Folgendes vor: In einer angesehenen Zeitung des Landes erscheint über einen Wirtschaftsführer ein Bericht, in dem dieser nicht gut wegkommt. Wie die Zeitung schreibt, hat der Mann die Arbeiten anderer als seine eigene Leistung ausgegeben – nichts, was ihm den Job kosten könnte, aber für jemanden in seiner Position doch peinlich.

Statt die Sache auf sich beruhen zu lassen, ruft der Konzernchef den Vorstand zusammen. Das sei eine üble Kampagne, die da gegen ihn losgetreten worden sei, tobt er. Er sei sicher, dass der Anstoß dazu von jemandem aus dem eigenen Unternehmen komme. Er verlange, dass der Maulwurf ausfindig gemacht werde.

Die Personalabteilung wird hinzugezogen, auch die Rechtsabteilung. Es ergeht die Weisung, die Telefone und Computer der Mitarbeiter auf Hinweise zu untersuchen, wer zu der Zeitung Kontakt aufgenommen haben könnte. Die Ausforschungsaktion ist absolut vertraulich, das ist allen Beteiligten klar. Kein Wort zu niemandem, so wird es vereinbart.


Ein Manager würde gefeuert - und bei der SZ?

Was wäre los, wenn so eine Geschichte herauskäme? Der CEO könnte noch am selben Tag seinen Hut nehmen. Ein Firmenchef, der seine Angestellten hinter ihrem Rücken ausspähen lässt, weil er die Berichterstattung über ihn nicht erträgt? Da sind Manager in Deutschland schon für ganz andere Dinge gefeuert worden.

Die Sache hat sich ziemlich genau so zugetragen wie geschildert, allerdings mit vertauschten Rollen. Das Unternehmen, in dem sich der Spähvorgang zutrug, ist nicht irgendein Konzern, sondern die „Süddeutsche Zeitung“ – und der Firmenchef, der auf Rache sann, der Chefredakteur persönlich.

Dass das Vertrauen in die Medien erodiert, ist beklagenswert. Man sieht es in den Auflagen, man sieht es in den Umfragen. In einer aktuellen Infratest-Studie geben 49 Prozent der Befragten an, dass sie wenig oder gar kein Vertrauen in die Tageszeitungen haben.

Warum trauen die Leute der Presse nicht mehr? Weil sie von rechten Scharfmachern aufgehetzt werden, wie eine Erklärung lautet? Mag sein. Das ist auch die Haltung in der Führung der „Süddeutschen“: Alles das Werk rechter Demagogen, die unabhängige Presseorgane in die Knie zwingen wollen.

Leser sind sensibel

Meine Erklärung wäre naheliegender: Viele Leser reagieren empfindlich auf Doppelstandards. Wenn sie den Eindruck gewinnen, dass Journalisten die Maßstäbe, die sie an andere anlegen, ignorieren, wenn sie selbst betroffen sind, dann gerät etwas ins Rutschen.

Der Whistleblower steht im Prinzip hoch im Kurs. Fast alle Medienhäuser haben digitale Briefkästen eingerichtet, in denen man anonym Hinweise ablegen kann, wenn man jemandem mit Rang und Namen schaden möchte. Informantenschutz gilt in der Branche als hohes Gut. Blöd nur, wenn der Whistleblower im eigenen Haus sitzt. Dann fliegen alle Grundsätze aus dem Fenster, wie man bei der „SZ“ sieht: Die Hochachtung vor dem anonymen Tippgeber ebenso wie der Informantenschutz.

Im Fall der „Süddeutschen“ begann die Malaise mit einem Bericht im Branchendienst „Medieninsider“, wonach es die stellvertretende Chefredakteurin in ihren Texten mit den Quellenangaben nicht immer ganz genau genommen habe. In drei Artikeln ließen sich Stellen ausmachen, die sie aus anderen Artikeln kopiert hatte, ohne den Urheber zu nennen. Shit happens, hätte ich gesagt: Wer viel schreibt, langt auch mal daneben. Zumal in einer Tageszeitung, wo es schnell gehen muss. Aber so konnte man die Plagiatsaffäre in der Hultschiner Straße, dem Redaktionssitz der „SZ“, nicht sehen.

SZ-Chefredakteur befürchtet Verleumdung

Chefredakteur Wolfgang Krach nahm sich die Sache sehr zu Herzen. Auf einer Redaktionskonferenz sprach er mehrfach von einer Verleumdung, um die „SZ“ zu diskreditieren. Postwendend fand sich auch dieser Auftritt im „Medieninsider“ wieder. Wir Journalisten sind eine verschwatzte Bande. Wer von der Indiskretion lebt, ist selbst nicht immer der Verschwiegenste, Gott sei’s geklagt.

Im Nachhinein müssen Rechtfertigungen her, warum man heimlich die Verbindungsdaten der Redakteure auslesen ließ. Eine Redaktionskonferenz sei ein besonders geschützter Ort, heißt es in einer Stellungnahme der Zeitung. „Wenn das Herz einer Redaktion abgehört wird, können wir das nicht hinnehmen“, erklärte Krach. Ein Lauschangriff wäre in der Tat ein gravierender Vorgang. Ein Journalist, der heimlich mitschreibt, bewegt sich im Rahmen des Erlaubten. Ein Journalist, der heimlich das Tonband einschaltet, steht mit einem Fuß im Gefängnis.

Es gibt allerdings keinen Hinweis darauf, dass irgendjemand irgendetwas mitgeschnitten hätte. Oder dass einer der Redakteure die Geistesgegenwart besessen haben könnte, rechtzeitig vor der großen Aussprache den Konferenzraum zu verwanzen, wie es die Chefredaktion nahelegt. Wohlweislich hat sie die vermeintliche Straftat nie zur Anzeige gebracht. Man habe die Polizei nicht im Haus haben wollen, heißt es dazu – wegen des Informantenschutzes. Wie alle Scharaden hat auch diese ihre komischen Seiten.

SZ schrieb über den Spiegel ohne Skrupel

Ich habe beim „Spiegel“ so manchen Chefredakteurswechsel erlebt, darunter auch den einen oder anderen unfreiwilligen. Natürlich haben die „SZ“-Kollegen in München jeweils regen Anteil am Geschehen genommen. Als Wolfgang Büchner beim „Spiegel“ der Garaus gemacht wurde, konnte man auf den Seiten der „Süddeutschen“ im Wochenprotokoll den Fortgang der Erledigung lesen. Ich kann mich nicht erinnern, dass Wolfgang Krach damals von einem Angriff auf die Pressefreiheit gewarnt oder sich Sorgen um den Schutzraum der Redaktionskonferenz gemacht hätte.

Wie kommt man auf die Idee, wegen einer vergleichsweisen Lappalie die IT-Experten gegen die eigenen Leute in Marsch zu setzen? Ich kann mir das allenfalls mit einem bestimmten Mindset erklären. Wer von der eigenen Bedeutung so durchdrungen ist, dass er nur noch mit Stock im Hintern gehen kann, dem gerät alles zur Staatsaffäre, auch der Bericht über ein paar abgeschriebene Absätze. Wie man lesen konnte, hat Krach neulich einem Berliner Rechtsanwalt gerichtlich verbieten lassen wollen, im Zusammenhang mit der „SZ“-Berichterstattung über Till Lindemann von „Belastungseifer” zu sprechen.

Ich komme aus einer Generation, für die Belastungseifer noch eine Auszeichnung war. Was haben wir nicht dem armen Gerhard Schröder das Leben schwer gemacht und Joschka Fischer obendrein. War es ungerecht, aus ein paar Tausend fälschlicherweise ausgestellten Visa in Kiew die große Visa-Affäre zu machen? Natürlich war es das. Aber es war auch ein Riesenspaß.

Im Nachhinein müssen Rechtfertigungen her

Vielleicht glauben sie an der Hultschiner Straße wirklich, sie würden nun jeden Tag für den Erhalt der Demokratie streiten. Das Problem ist: Auch die meisten Texte lesen sich inzwischen so, als führe der Bundespräsident den Stift. Die erhabene Langeweile, die viele Artikel durchzieht, wird nur noch von der Ehrpusseligkeit der Führungsleute übertroffen.

Es gibt wunderbare Journalisten bei der „SZ“, das will ich ausdrücklich sagen. Roman Deiningers Beobachtungen der CSU sind zum Niederknien. Willi Winkler über die linken Heroen von damals: immer ein Gewinn. Wenn Hilmar Klute sich Gedanken zum Stand der Komik macht, nicke ich bei jedem Satz. Aber halt, ich muss vorsichtig sein, wen ich nenne. Am Ende heißt es noch, die Kollegen hätten für diesen Text mit mir gesprochen.

Am Donnerstag machte die Meldung die Runde, die stellvertretende Chefredakteurin Alexandra Föderl-Schmid habe sich möglicherweise etwas angetan. Anfang der Woche hatte Wolfgang Krach eine Wahrheitskommission eingerichtet, um die gegen sie gerichteten Plagiatsvorwürfe untersuchen zu lassen, was den Fall endgültig auf die Ebene der Großaffäre hob. Am Freitag dann die erlösende Nachricht: Sie wurde in der Nähe ihres Heimatdorfs gefunden.

Die Umstände des Verschwindens sind ungeklärt. Aber vielleicht kann man diese Geschichte ja zum Anlass nehmen, nicht jeden Fehler zum Skandal aufzublasen. Manchmal sind Schnitzer nur Schnitzer und Schludrigkeiten nur Schludrigkeiten. Das gilt übrigens in alle politischen Richtungen.



Donnerstag, 1. Februar 2024

Der Verfassungsschutz auf Abwegen...

von Thomas Heck...

Was der "Rechtsstaat" dieser Tage abliefert, erinnert an Deutschland dunkelste Zeiten. Die Überwachung der Opposition mit staatlich-repressiven und subversiven Methoden erinnert an Gestapo und Stasi, wenn auch nicht in dieser extremen Ausprägung. Dennoch ist jeder gefährdet, der die Regierung ablehnt und noch ist gar nicht abzusehen, wie weit der Staat noch gehen wird, um die Macht der Regierung zu erhalten. Sein neuestes Opfer: Hans-Georg Maaßen und die neue Oppositionspartei WerteUnion... 

Der einstige Chef ist offenbar im Visier seiner Behörde: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft Hans-Georg Maaßen als Rechtsextremisten ein. Das geht aus einem 20seitigen Dossier hervor, auf dessen Herausgabe Maaßens Anwalt Christian Conrad (Kanzlei Höcker) beim BfV im August 2023 gedrungen hatte und das NIUS vorliegt.


In der Auflistung finden sich sowohl interne Erwähnungen Maaßens durch Dritte etwa im Schriftwechsel der mutmaßlichen „Reichsbürger“-Verschwörung um Prinz Reuß als auch eine minutiöse Dokumentation von Beiträgen Maaßens etwa in der Schweizer Weltwoche, in der Zeitschrift Cato oder die Nennung seines Namens in Bild. Maaßen soll bereits seit zwei Monaten beobachtet werden.


Das Dokument des Verfassungsschutzes listet Verbindungen von Maaßen zu anderen politischen Akteuren, aber auch Medien auf. Außerdem werden zahlreiche Äußerungen und Verbindungen aufbereitet, die Maaßens Aktivitäten auf sozialen Netzwerken und im Internet dokumentieren, etwa Interviews, aber auch Meinungsbeiträge bei X oder Telegram.

Auch wenn kein Auskunftsanspruch darüber vorliege, schreiben die BfV-Beamten, teilen sie „im Wege des Ermessens“ mit, dass Maaßen im Internet über eine Reihe von „Präsenzen bzw. Profile“ verfüge, etwa eine eigene Webseite, Facebook, Twitter, Telegram, Instagram, Youtube etc. „Ihr Mandant äußerte sich im Rahmen von Kolumnen und Aufsätzen zu unterschiedlichen aktuell-politischen Themen“, heißt es in dem Schreiben.

Keine Äußerung ist strafbar

Nach einer langen Liste von Online-Beiträgen in der Weltwoche werden ausgewählte Überschriften und Sätze aus den Beiträgen zitiert. In der Dokumentation von „in Bild und/oder Ton veröffentlichten Interviews und Gesprächen“ wird neben vielen anderen Auftritten Maaßen auch „Ich bin nicht rechtsradikal, ich bin normal' - Hans-Georg Maaßen über den Streit mit der CDU“ das Interview mit dem Autor dieser Zeilen für „Schuler! Fragen, was ist“ erwähnt. Erwähnungen Maaßens durch Influencer, Aktivisten oder „den Neonazi Tommy Frenck“ sind ebenfalls detailiert mit Quelle und Datum zusammengetragen.

Bemerkenswert an dieser äußerst umfangreichen Dokumentation ist die Tatsache, dass sämtliche Einlassungen Maaßens zulässig und straffrei sind. Wann wer beim Bundesamt für Verfassungsschutz auf der Grundlage welchen Anfangsverdachts diese Sammlung in der überwiegenden Zahl frei zugänglicher Äußerungen des früheren BfV-Chefs verfügt hat, wird in der Auskunft nicht mitgeteilt. Und vor allem: zu welchem Zweck?

Wer im zugrundeliegenden Bundesverfassungsschutzgesetz Paragraph 4 Abs. 1 nach Anhaltspunkten sucht, wird ratlos zurückbleiben. Zumindest liefert die vorliegende Sammlung keinen Anhaltspunkt, dass Maaßen den „Bestand des Bundes oder eines der Länder“ gefährden, „die staatliche Einheit aufzuheben“ oder einen „Personenzusammenschluss“ zu bilden, der darauf gerichtet wäre. Das BfV habe da einen gewissen Ermessenspielraum, sagen versierte Juristen. Dass solches Sammeln von Daten gewissermaßen auf Vorrat nicht bei jedem ein gutes Gefühl hinterlässt, dürfte allerdings nicht verwunderlich sein.

„Antisemitische Chiffren“?

Als Beispiel für eine publizistische Meinungsäußerung, die Teil der Sammlung ist, wird der Aufsatz „Aufstieg und Fall des Postnationalismus“ genannt. Darin warnt Maaßen vor „undemokratischen, totalitären supranationalen Systemen“ und „einem neuen Totalitarismus“, der Ziel von sich verbündenden „sozialistischen und globalistischen Kräften“ sei. In diesen Ausdrücken, so der Bericht, sieht der Verfassungsschutz „antisemitische Chiffren“.

In einem Statement gegenüber Apollo News erklärte Maaßen: „Da sehen Sie, wie bürokratisch der Verfassungsschutz arbeitet. Minutiös wird geprüft, wer mich geliket und verlinkt hat. Die Belege rechtfertigen nicht eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Das ist klar. Was Frau Faeser macht, ist, dass sie den Verfassungsschutz missbraucht, um politische Gegner zu beobachten und zu diskreditieren.“

Maaßen war von August 2012 bis November 2018 Chef des Verfassungsschutzes. Grund für seine Versetzung in den Ruhestand waren Äußerungen zu den Ausschreitungen in Chemnitz, als Maaßen darauf beharrt hatte, dass es keine „Hetzjagden“ gegeben hat. Jüngst gab der 62-Jährige bekannt, dass er aus der CDU austreten ist und die rechtskonservative Partei WerteUnion gründen wird.