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Mittwoch, 19. August 2026

Hospizmitarbeiterin fristlos gekündigt, weil sie bei den niedersächsischen Kommunalwahlen für die AfD kandidiert

von Jochen Sommer

Um ihr passives Wahlrecht betrogene AfD-Kandidaten Martin Sichert und Martina Müller in Friesland



Die Staatskirchen in Deutschland haben wieder einmal ihre ganze Nächstenliebe gezeigt: In Bremen wurde Martina Müller, eine Mitarbeiterin des Hospizes mission:lebenshaus gGmbH, nach 15 Jahren fristlos gefeuert, weil sie bei den niedersächsischen Kommunalwahlen im Oktober als Spitzenkandidatin der AfD für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland kandidiert. Das teilte der niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert mit, der ebenfalls in Friesland für das Landratsramt kandidieren wollte, von der niedersächsischen SPD-Landesregierung jedoch um sein passives Wahlrecht betrogen wurde, indem man ihn mit mindestens vier weiteren AfD-Bewerbern von der Kandidatur bei den Kommunalwahlen ausschloss.

Besonders gruselig und ein fatales Signal für den antidemokratischen Irrsinn, der sich in diesem Neuen Deutschland inzwischen wieder ganz ungeniert abspielt: Vor ihrer Kündigung war Müller am 30. Juli 2026 per Abmahnung aufgefordert worden, bis zum 7. August wirksam von ihren beiden Kandidaturen für die AfD zurückzutreten. Das sich in Trägerschaft der Diakonie und damit der evangelischen Kirche befindende Hospiz verlangte dafür eine schriftliche Bestätigung. Als sie sich weigerte, dieser – real verfassungswidrigen – ungeheuerlichen Diskriminierung aufgrund unliebsamer politischer Überzeugung samt erpresserischer Existenzbedrohung Folge zu leisten, erfolgte am Montag dieser Woche tatsächlich die fristlose Kündigung. „Meine langjährige Tätigkeit habe ich mit Überzeugung und Verantwortung gelebt und mich stets für die Belange und Interessen der Beschäftigten eingesetzt. Ich bin schwer enttäuscht davon, dass mein Arbeitgeber nach so langer vertrauensvoller Zusammenarbeit versucht, mich zu nötigen und meine berufliche Existenz bedroht, nur weil ich mich auch für die Mitmenschen in meiner Gemeinde und meinem Landkreis künftig einsetzen möchte“, sagte Müller und kündigte an, alle rechtlichen Möglichkeiten gegen die Kündigung ausschöpfen zu wollen.

Klare Nötigung

Sichert kritisierte in einem gemeinsamen Video mit Müller, es sei „der völlige Wahnsinn“, wo man in Deutschland inzwischen angekommen sei. Seiner Ansicht nach ist das Vorgehen mission:lebenshaus sogar strafrechtlich relevant, da es sich um Wählernötigung nach dem Paragraphen 108 des Strafgesetzbuches handele, in welchem ausdrücklich untersagt wird, wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse auszunutzen, um jemanden dazu zu bringen, sein Wahlrecht auf eine bestimmte Weise auszuüben. Natürlich wird die Kündigung wieder damit begründet, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD als “gesichert rechtsextremistische Partei” eingestuft hat – als sei die willkürliche, auf dünnsten und hanebüchenen “Beweisen“ beruhende Etikettierung durch eine weisungsgebundene Regierungsbehörde (die just den Parteien hörig ist, die von der AfD in ihrem politischen Überleben bedroht sind!) ein Rechtfertigungs- geschweige denn Rechtsgrund für eine solche menschenverachtende und undemokratische Maßnahme. Ausgerechnet die evangelische Kirche steht also wieder einmal in Treue fest zu dem Staat, der für sie die Kirchensteuer eintreibt. Hier wird einmal mehr in eklatanter Weise in das Grundrecht eines Bürgers eingegriffen, just von einer Kirche, die als mit größte Heuchler-NGO der Republik bezeichnet werden kann.

Die Infamie liegt darin, dass die AfD eben nicht verboten, sondern eine zur Wahl zugelassene Partei ist – und somit jeder das Recht hat, sich in ihr zu engagieren. Was das Hospiz hier betreibt, ist nichts anderes als Nötigung. In einem funktionierenden Rechtsstaat könnte eine solche Kündigung, die nur deshalb erfolgte, weil jemand für eine legale Partei kandidiert, keinen Bestand haben. Sichert forderte den diakonischen Träger daher auf, “die Kündigung und die Abmahnung mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen und sich bei Frau Müller zu entschuldigen“. Anderenfalls werde er sich im Bundestag für einen Antrag stark machen, die Diakonie künftig von jeder staatlichen Finanzierung auszuschließen. Dies ist in der Tat längst überfällig und gilt auch in ähnlicher Form für die Caritas der katholischen Kirche, die als treuer Erfüllungsgehilfen des Linksstaats unangenehm auffiel. Die Diakonie und andere Vereine kassieren Unsummen an Steuergeld, mischen sich jedoch in die Grundrechte ihrer Mitarbeiter ein – aber das Geld von AfD-Wählern nehmen sie natürlich trotzdem. Die Kirchen sind längst Teil des linken NGO-Molochs und treten nicht nur den christlichen Glauben, sondern auch die Bürgerechte ihrer Mitarbeiter mit Füßen. Die einzig richtige Konsequenz ist, ihnen endlich die Zwangsfinanzierung durch die Allgemeinheit zu entziehen.


Vom Wahlerfolg zum Absturz: BSW und CDU zeigen, wie Postenorientierung politische Glaubwürdigkeit zerstören kann

von David Cohnen

Stelldichein der Opportunisten von BSW und CDU: Katja Wolf und Mario Voigt in Thüringen 



Das BSW kämpft politisch um seine Existenz, während die CDU/CSU trotz ihrer Regierungsbeteiligung in aktuellen Umfragen erheblich an Zustimmung verloren hat und die AfD deutlich vor ihr liegt. Wie ist diese Entwicklung zu erklären? Natürlich gibt es für den Niedergang einer Partei niemals nur eine einzige Ursache. Wahlergebnisse und Umfrageentwicklungen entstehen aus einer Vielzahl politischer, gesellschaftlicher und personeller Faktoren. Dennoch zeigen die Entwicklungen des BSW in Thüringen und der CDU auf Bundesebene eine bemerkenswerte Gemeinsamkeit: In beiden Fällen steht die Frage im Raum, ob das Streben nach einem Regierungsamt dazu geführt hat, dass politische Grundpositionen und damit die Glaubwürdigkeit der eigenen Partei gegenüber den Wählern beschädigt wurden.

Dabei geht es nicht darum, die persönlichen Motive der handelnden Politiker als erwiesene Tatsachen darzustellen. Entscheidend ist vielmehr, welche politischen Entscheidungen getroffen wurden, welche Konsequenzen daraus entstanden und welchen Eindruck diese Entscheidungen bei Wählern und Parteimitgliedern hinterlassen konnten. Bei der Thüringer Landtagswahl im September 2024 erzielte das neu gegründete Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) mit 15,8 Prozent einen überraschenden Erfolg. Die Partei zog mit 15 Abgeordneten in den Landtag ein und wurde unmittelbar zu einem wichtigen Faktor für die Regierungsbildung. Der Wahlerfolg beruhte nicht zuletzt auf dem politischen Profil des BSW. Die Partei hatte sich bewusst von den etablierten Parteien abgegrenzt und insbesondere in der Friedens-, Außen-, Migrations- und Energiepolitik Positionen vertreten, die sie von CDU und SPD unterschieden. Gerade diese politische Abgrenzung war ein Teil ihrer Attraktivität.

Katja Wolf und das BSW: Der Preis für das Regierungsamt

Nach der Wahl stand das BSW jedoch vor einem Dilemma: Eine Regierungsbildung war ohne Kompromisse kaum möglich. Die Thüringer Landesvorsitzende Katja Wolf setzte auf Koalitionsverhandlungen mit CDU und SPD. Damit geriet sie in einen Konflikt mit der Bundesparteiführung und insbesondere mit Sahra Wagenknecht. Wagenknecht hatte für eine Regierungsbeteiligung des BSW weitreichende Bedingungen in der Friedenspolitik gefordert. Die Thüringer Landespartei entschied sich jedoch für eine Kompromisslösung und bildete gemeinsam mit CDU und SPD die sogenannte Brombeer-Koalition. Katja Wolf wurde am 13. Dezember 2024 zur stellvertretenden Ministerpräsidentin und Finanzministerin Thüringens ernannt. Damit hatte sie persönlich ein bedeutendes politisches Ziel erreicht. Doch hier begann das politische Dilemma: Eine Partei kann durch eine Regierungsbeteiligung politische Macht gewinnen und gleichzeitig einen Teil ihrer politischen Identität verlieren. Das BSW war als politische Alternative zu den etablierten Parteien angetreten. Nun war es selbst Teil einer Regierung mit CDU und SPD. Gleichzeitig wurde der Konflikt zwischen der Thüringer Landespartei und der Bundesparteiführung öffentlich ausgetragen. Damit entstand der Eindruck einer Partei, die nicht mehr geschlossen für die politischen Positionen stand, mit denen sie zuvor um Wähler geworben hatte.

Die Folgen dieser Entwicklung sollten nicht allein Katja Wolf zugerechnet werden. Der spätere Niedergang des BSW hatte zweifellos mehrere Ursachen. Dennoch lässt sich eine auffällige Entwicklung beobachten – vom Wahlerfolg zur Regierungsbeteiligung, von dort zum innerparteilicher Konflikt, von dort zum Verlust der politischen Eindeutigkeit und von dort zur sinkenden Zustimmung bis hin zur bundespolitische Schwächung. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erhielt das BSW nur 4,981 Prozent der Zweitstimmen und verfehlte damit die Fünf-Prozent-Hürde um denkbar wenige Stimmen. Es wäre falsch, daraus den Schluss zu ziehen, die Thüringer Koalitionsentscheidung sei allein für das Scheitern verantwortlich gewesen; aber ebenso falsch wäre es, den Zusammenhang völlig zu ignorieren. Die Regierungsbeteiligung in Thüringen fiel zeitlich genau in die kurze Phase zwischen dem großen Wahlerfolg des BSW und seinem Scheitern auf Bundesebene. Hinzu kam der offene Machtkampf zwischen Landes- und Bundespartei.

Friedrich Merz und die CDU: Der Preis für die Kanzlerschaft

Damit wurde ein Problem sichtbar, das für eine junge Partei besonders gefährlich ist: Wer sein politisches Profil verliert, verliert möglicherweise genau den Grund, aus dem Wähler die Partei ursprünglich gewählt haben. Der persönliche politische Erfolg kann dann zum parteipolitischen Misserfolg werden. Ein vergleichbares Problem zeigt sich bei Friedrich Merz und der CDU; die Ausgangslage war hier allerdings eine andere: Die CDU/CSU trat bei der Bundestagswahl 2025 mit einem deutlich veränderten politischen Kurs an. Besonders in der Migrationspolitik setzte Friedrich Merz auf klare und weitreichende Aussagen. Am 23. Januar 2025 kündigte Merz an, im Falle seiner Wahl zum Bundeskanzler bereits am ersten Tag seiner Amtszeit Maßnahmen für dauerhaft kontrollierte deutsche Grenzen und die Zurückweisung illegal einreisender Personen anzuordnen. Er sprach von einem faktischen Einreiseverbot für Personen ohne gültige Einreisedokumente.

Diese Aussage war für die politische Auseinandersetzung von erheblicher Bedeutung. Merz stellte damit nicht lediglich eine langfristige politische Absicht in Aussicht, sondern kündigte einen unmittelbaren politischen Kurswechsel an. Auch bei der Schuldenbremse vertrat Merz vor der Wahl eine Position, die bei vielen Wählern den Eindruck erwecken konnte, dass eine grundlegende Aufweichung mit ihm nicht zu erwarten sei. Nach der Wahl änderte sich die Situation jedoch grundlegend: Merz unterstützte plötzlich eine Reform der Schuldenregeln – und ein 500-Milliarden-Euro-“Sondervermögen” für die Infrastruktur. Die sachlichen Gründe, die für diese Entscheidung angeführt wurden, können politisch diskutiert werden; aber unabhängig davon steht nun ein anderes Problem im Raum: Was geschieht mit der Glaubwürdigkeit von Politik insgesamt, wenn Aussagen vor der Wahl und unmittelbar nach der Wahl getroffene Entscheidungen so extrem auseinanderfallen?

Die Wahl des Koalitionspartners ist wesentlicher als die der folgenden Kompromisse

Die Frage ist nicht, ob politische Entscheidungen an veränderte Umstände angepasst werden dürfen. Natürlich dürfen sie das. Die Frage ist vielmehr, ob die Wähler die ursprünglichen Aussagen als politische Zusagen verstanden haben und ob sie sich deshalb nach der Wahl getäuscht fühlen müssen. Das betrifft nicht nur die inhaltlichen Zugeständnisse im Rahmen eines notwendigen Koalitionskompromisses, sondern die Wahl des Koalitionspartners selbst. Hier liegt ein besonders wichtiger Punkt: Nach der Bundestagswahl entschied sich Friedrich Merz für eine Koalition mit der SPD – der Partei, mit der von vornherein klar war, dass sich die Wahlkampfversprechen kaum bis gar nicht durchsetzen lassen. Nun könnte man einwenden, Koalitionsregierungen müssten immer Kompromisse eingehen. Das ist selbstverständlich richtig. Aber damit ist die entscheidende Frage noch nicht beantwortet. Denn Merz musste nicht nur Kompromisse mit der SPD eingehen, er musste sich zunächst überhaupt für die SPD als Koalitionspartner entscheiden – und warum tat es das? Genau diese Entscheidung verdient eine besondere Betrachtung. Die CDU hatte im Wahlkampf bei zentralen Themen Positionen vertreten, die sich teilweise deutlich von denen der SPD unterschieden. Das betraf insbesondere die Migrationspolitik, aber auch Fragen der Finanz-, Energie- und Wirtschaftspolitik. Wenn eine Partei mit einem bestimmten politischen Angebot um die Stimmen der Wähler wirbt und anschließend eine Koalition mit einem Partner bildet, der bei eben diesen zentralen Fragen deutlich andere Vorstellungen vertritt, ist ein Konflikt zwischen Wahlversprechen und Regierungshandeln absehbar.

Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht, dass Koalitionen Kompromisse erfordern. Der entscheidende Punkt ist, ob die Wahl des Koalitionspartners die Umsetzung der eigenen zentralen Wahlversprechen von vornherein erheblich erschwert. Damit wird auch die Frage nach dem persönlichen Motiv von Merz weniger wichtig. Man muss nicht beweisen, was in seinem Kopf vorging. Man kann die politische Entwicklung anhand der Entscheidungen betrachten: Klare Wahlkampfaussagen führen zum Wahlerfolg; dann folgt die Entscheidung für einen politisch teilweise gegenläufigen Koalitionspartner, was notwendige Kompromisse bedingt; dadurch kommt es zu Abweichungen (oder zum Bruch) von zentralen Wahlkampfzusagen, was zu einem massiven Verlust an Glaubwürdigkeit führt. Dass Merz durch diese Koalition sein persönliches Ziel erreichte und Bundeskanzler wurde, ist eine Tatsache. Ob daraus der Schluss gezogen werden kann, dass die Erlangung des Kanzleramtes sein entscheidendes Motiv war, lässt sich nicht beweisen. Politisch auffällig ist jedoch, dass der persönliche Erfolg des Kanzleramtes mit einem erheblichen Risiko für die Glaubwürdigkeit der eigenen Partei verbunden war.

Parallelen zwischen Katja Wolf und Friedrich Merz

Die Fälle Katja Wolf und Friedrich Merz sind politisch nicht identisch. Ausgangslagen, die Parteien selbst und die jeweiligen politischen Ebenen unterscheiden sich erheblich. Dennoch weisen die beiden Vorgänge eine bemerkenswerte strukturelle Gemeinsamkeit auf: In Thüringen entschied sich das BSW unter maßgeblicher Beteiligung der Landesvorsitzenden Katja Wolf für eine Koalition mit CDU und SPD. Auf Bundesebene entschied sich die CDU/CSU unter Friedrich Merz für eine Koalition mit der SPD. Auffällig ist dabei nicht allein, dass die SPD in beiden Fällen Koalitionspartner war. Entscheidend ist, dass sie bei wichtigen politischen Fragen jeweils eine deutlich andere politische Sichtweise vertrat als die Parteien, die sich mit ihr zur Regierungsbildung zusammenschlossen. Das galt in Thüringen für das BSW und gilt auf Bundesebene für die CDU/CSU. Die politischen Unterschiede waren also bereits bei der Bildung der jeweiligen Koalitionen bekannt und mussten nicht erst im Verlauf der Regierungsarbeit festgestellt werden.

Damit stellt sich in beiden Fällen eine grundlegende Frage: Wenn eine Partei vor einer Wahl mit einem eigenständigen politischen Profil um die Stimmen der Wähler wirbt und anschließend eine Regierung mit einem Partner bildet, der bei wesentlichen politischen Fragen deutlich andere Vorstellungen vertritt, wie kann sie dann ihre zuvor vertretenen Positionen glaubwürdig in Regierungspolitik umsetzen? Genau hier liegt die eigentliche Parallele zwischen Wolf und Merz. Die SPD ist in beiden Fällen der gemeinsame Koalitionspartner. Das allein sagt noch nichts über die Ursache der jeweiligen politischen Entwicklung aus. Entscheidend ist vielmehr, dass BSW und CDU sich jeweils bewusst für eine Koalition mit einem Partner entschieden haben, dessen politische Positionen bei wichtigen Fragen deutlich von ihren eigenen abwichen. Damit verschiebt sich die Betrachtung weg von der Frage, welcher Koalitionspartner „richtig“ oder „falsch“ liegt, hin zu der wesentlich wichtigeren Frage, ob die Voraussetzungen für eine tragfähige gemeinsame Regierung überhaupt gegeben waren. Denn politische Kompromisse sind in einer Demokratie selbstverständlich notwendig. Eine Koalition muss nicht in allen Fragen übereinstimmen. Sie muss aber bei den für das Land entscheidenden Fragen eine ausreichende gemeinsame Grundlage besitzen. Fehlt diese Grundlage, entsteht die Gefahr, dass die Partei, die ihre Positionen im Wahlkampf besonders deutlich vertreten hat, nach der Regierungsbildung immer stärker von ihnen abrücken muss. Genau dadurch kann der persönliche politische Erfolg – das Erreichen eines Regierungsamtes – zum parteipolitischen Verlust werden.

Posten und Macht dürfen nicht zum Selbstzweck werden!

Damit lautet die entscheidende Parallele zwischen den beiden Fällen nicht, dass die SPD der gemeinsame Koalitionspartner ist. Sie lautet: Beide Male wurde eine Koalition eingegangen, obwohl wesentliche politische Unterschiede bereits bei ihrer Bildung erkennbar waren. Just hier entscheidet sich, ob eine Regierungsbildung tatsächlich dem Zweck dient, gemeinsame politische Ziele zum Wohle des Landes umzusetzen – oder ob die Erlangung eines Regierungsamtes ein zu großes Gewicht bekommen hat. Der eigentliche Fehler besteht darin, dass Posten und Macht eben nicht zum Selbstzweck werden dürften!

Damit lässt sich die zentrale These dieser Analyse formulieren: Politische Macht ist kein Selbstzweck. Ein Regierungsamt ist kein politisches Ziel an sich, sondern ein Instrument zur Umsetzung politischer Ziele. Wenn ein Politiker für die Erlangung eines Regierungsamtes zentrale politische Positionen seiner Partei aufgeben oder erheblich relativieren muss, kann der persönliche Erfolg mit einem politischen Preis für die eigene Partei verbunden sein. Dieser Preis kann aus drei Komponenten bestehen: Dem Verlust des politischen Profils, dem Verlust der Glaubwürdigkeit und dem Verlust des Vertrauens der Wähler. Genau deshalb kann eine Regierungsbeteiligung, die auf den ersten Blick wie ein Erfolg aussieht, langfristig zum politischen Problem werden.

Was eine sinnvolle Koalitionsbildung ausmachen sollte

Aus beiden Fällen lässt sich ein allgemeiner Grundsatz für Koalitionsbildungen ableiten: Eine Koalition sollte nicht danach beurteilt werden, wie viele Regierungsämter verteilt werden können, sondern danach, ob die beteiligten Parteien bei den entscheidenden Problemen des Landes über eine ausreichende gemeinsame politische Grundlage verfügen. Es ist nicht notwendig, in allen politischen Fragen übereinzustimmen; das wäre bei einer Koalition ohnehin unrealistisch. Viel wichtiger ist die Unterscheidung zwischen dem Notwendigen und dem Wünschenswerten.

Wenn zwei Parteien bei den wichtigsten Problemen übereinstimmen, können Unterschiede bei weniger wichtigen Fragen zurückgestellt werden. Umgekehrt ist eine Koalition problematisch, wenn die beteiligten Parteien gerade bei den Fragen, die für das Land von entscheidender Bedeutung sind, grundsätzlich unterschiedliche Lösungsansätze vertreten. Eine stabile Koalition braucht deshalb nicht maximale programmatische Übereinstimmung, sondern ausreichende Übereinstimmung bei den entscheidenden Fragen. Für eine mögliche Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt könnten beispielsweise die Migration, die Energie- und Klimapolitik, die Russland- und Ukrainepolitik sowie die daraus resultierende Wirtschaftspolitik zu den entscheidenden Fragen gehören. Dabei spielt es keine entscheidende Rolle, ob ein Land unmittelbar oder nur mittelbar Einfluss auf einzelne Bereiche besitzt. Auch über den Bundesrat können Länder auf die Bundespolitik Einfluss nehmen.

Auch Vorschläge des politischen Gegners sollten geprüft werden!

Aus diesem Grund sollte politische Zusammenarbeit auch nicht grundsätzlich davon abhängig gemacht werden, von wem ein Vorschlag kommt. Ein weitreichender Vorschlag eines politischen Gegners kann taktisch motiviert sein. Er kann unausgereift sein; er kann sich bei näherer Betrachtung als ungeeignet erweisen. Aber seine Herkunft allein darf kein Grund sein, ihn nicht zu prüfen. Im Interesse des Landes sollte immer zunächst die sachliche Frage gestellt werden: Enthält dieser Vorschlag möglicherweise einen Ansatz, der bei einem wichtigen Problem eine Lösung ermöglichen könnte? Eine solche Prüfung bedeutet selbstverständlich nicht, dass man die Position des politischen Gegners übernimmt. Sie bedeutet auch nicht, dass daraus eine Koalition entstehen muss. Im Gegenteil: Gerade wenn die politischen Gegensätze groß sind, kann ein zunächst vertrauliches persönliches Gespräch sinnvoller sein als eine öffentliche Auseinandersetzung.

Ein öffentlich vorgetragener Vorschlag erzeugt häufig sofort einen öffentlichen Rechtfertigungsdruck. Der Adressat muss sich positionieren, obwohl möglicherweise noch gar nicht geklärt ist, ob überhaupt eine gemeinsame sachliche Grundlage existiert. Ein vertrauliches Gespräch ermöglicht dagegen zunächst eine nüchterne Prüfung: Wo gibt es Gemeinsamkeiten? Wo liegen unüberbrückbare Gegensätze? Welche Vorschläge sind ernst gemeint? Welche Probleme könnten gemeinsam gelöst werden? Und wo ist eine Zusammenarbeit tatsächlich ausgeschlossen? Nicht jeder politische Gegner muss zum Partner werden. Aber ein vernünftiger Vorschlag sollte zunächst nach seinem Inhalt und nicht allein nach seiner politischen Herkunft beurteilt werden.

Das eigentliche Lehrstück

Damit führt die Betrachtung von Katja Wolf und Friedrich Merz über die beiden konkreten Personen hinaus. Politik sollte nicht darin bestehen, möglichst schnell Regierungsämter zu erreichen oder Koalitionen allein deshalb zu bilden, weil sie rechnerisch möglich sind. Regierungsämter sind kein Selbstzweck. Sie sind Mittel, um politische Ziele zum Wohle des Landes umzusetzen. Eine Partei kann Regierungsämter gewinnen und gleichzeitig Wähler verlieren. Eine Partei kann an der Regierung beteiligt sein und gleichzeitig ihr politisches Profil verlieren. Und eine Partei kann Kompromisse eingehen, ohne deshalb ihre politische Identität aufgeben zu müssen. Entscheidend ist deshalb die Reihenfolge: Erst die gemeinsamen politischen Ziele bestimmen – dann die Frage nach der Regierungsbildung stellen – und nicht erst die Regierungsämter sichern und anschließend versuchen, die politischen Gegensätze irgendwie zu überbrücken!

Die Entwicklungen des BSW in Thüringen und der CDU auf Bundesebene zeigen, dass ein persönlicher politischer Erfolg nicht automatisch ein Erfolg für die eigene Partei oder ihre Wähler sein muss. Katja Wolf erreichte ihr Regierungsamt; Friedrich Merz erreichte das Kanzleramt. Doch der persönliche Gewinn eines Regierungsamtes kann für eine Partei zum politischen Verlust werden, wenn dafür zentrale politische Positionen aufgegeben oder so weit verändert werden, dass die Wähler ihre eigene Wahlentscheidung nicht mehr wiedererkennen. Das ist die eigentliche Gefahr einer postenorientierten Politik. Politische Verantwortung verlangt deshalb, das Notwendige vom Wünschenswerten zu unterscheiden, politische Gemeinsamkeiten zu erkennen und politische Gegensätze dort zurückzustellen, wo es zum Wohle des Landes erforderlich ist. Und sie verlangt noch etwas: Nicht jeder Vorschlag des politischen Gegners ist deshalb falsch, weil er vom politischen Gegner kommt! Manchmal ist es politisch klüger, einen solchen Vorschlag zunächst nicht öffentlich zurückzuweisen, sondern ihn in einem vertraulichen Gespräch auf seine tatsächliche Substanz zu prüfen. Denn am Ende sollte nicht die Frage entscheidend sein, wer einen Vorschlag gemacht hat, sondern: Kann dieser Vorschlag dazu beitragen, ein für das Land wichtiges Problem zu lösen? Das sollte der Maßstab verantwortungsvoller Politik sein.


Samstag, 15. August 2026

„Taktisch wählen”: Nächster Vorstoß der Antidemokraten zur Verhinderung einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt

von Olli Garch

“Geliehene“ Zweitstimmen in Sachsen-Anhalt sollen den Einzug der aus eigener Kraft unter die 5-Prozent-Hürde abschmierenden SPD und Grünen sichern



“Unsere Demokratie™”, der Sammelbegriff für alle zynischen Totengräber der realen Demokratie in diesem Land, macht mal wieder von sich reden: Je näher die Schicksalswahl von Sachsen-Anhalt rückt, umso kreativer werden die etablierten Kartellparteienkräfte des linken de-facto-Einheitsblocks in ihren Versuchen, den Wählerwillen zu brechen und systematisch auszuhebeln. Not macht erfinderisch – und natürlich geht es nicht um die Not Deutschlands, in die eben diese Parteien dieses Land gestürzt haben, sondern ihre Notwehr richtet sich allein auf die Sicherung der eigenen Macht und Pfründe. Und weil hier der Zweck schon lange die Mittel heiligt, wird nun erneut in Tateinheit mit linken, “zivilgesellschaftlichen“ NGOs der Versuch unternommen, das eigentlich freie und geheime Wahlverhalten der Wähler zu manipulieren; nicht notwendigerweise nach der Wahl durch möglichen Auszählungs- und Briefwahlbetrug (eine nach allen Erfahrungen und Unregelmäßigkeiten der letzten Jahre zumindest nicht auszuschließende Möglichkeit), sondern schon vor der Stimmabgabe.

So investiert das berüchtigte linksextreme Netzwerk “Campact” investiert 620.000 Euro aus einem „NoAfD-Fondsin Plakate, Flyer und Anzeigen – und ruft ausdrücklich zum „strategischen Wählen“ auf: Sie sollen ihre Zweitstimme für SPD oder Grüne hergeben, damit deren Stimmen wegen Scheitern an der 5-Prozent-Hürde nicht “verfallen” und die AfD keine absolute Mehrheit bekommt. Insgesamt werden laut “Spiegel“ sogar 3 Millionen Euro für den gezielten Anti-AfD-Wahlkampf aufgeboten. SPD und Grüne nehmen die Hilfe dankbar an und melden dafür jeweils schonmal 310.000 Euro als Parteispende. Eine parallele Initiative “Taktisch Wählen” empfiehlt per eigenem Postleitzahl-Tool sogar eine ähnliche Erststimmen-Taktik gegen AfD-Direktkandidaten.

Infame Einmischung in die politische Willensbildung

Wieder einmal also in Deutschland der Versuch unternommen, eine unliebsame Partei mit allen erdenklichen Mitteln von Wahlerfolgen abzuhalten. Dabei ist das, was in Sachsen-Anhalt nun vergleichsweise spät anläuft (offensichtlich unter dem panischen Eindruck der jüngsten Umfragewerte, die die AfD bei über 43 Prozent sehen), nur die Fortsetzung des permanenten Kriegs gegen die Opposition, der anstelle einer inhaltlichen Auseinandersetzung seit Jahren gegen die stärkste deutsche Partei geführt wird. Statt den Wählerwillen zu respektieren, der nach einem politischen Wechsel lechzt und diesen nur noch mit einer AfD-geführten (idealerweise gar Allein-)Regierung für erreichbar hält, jagen Regierungslager, Medien, Kulturbetrieb und systemkonforme vorpolitische Organisationen von einer antidemokratischen Idee zur nächsten. Inzwischen sogar durch den Verzweiflungsakt, wenigstens SPD und Grüne über die Fünf-Prozent-Hürde zu retten, nachdem alle anderen Methoden versagt haben.

Diese Methoden wurden nicht aufgegeben, sondern laufen in anderen Ländern und auch im Bund selbstverständlich ungeniert weiter. Noch immer geistert das Verbotsverfahren herum; parallel wird inzwischen generalstabsmäßig versucht, durch den faktischen Entzug des passiven Wahlrechts für AfD-Kandidaten Kandidaten von Wahlen auszuschließen (letztes Jahr in Rheinland-Pfalz, aktuell in Niedersachsen durch “Verfassungstreue-Prüfungen” bei Kommunalwahlen). Auch der durchschaubare SPD-Vorstoß vor zwei Wochen die Fünf-Prozent-Hürde abzusenken oder har abzuschaffen, um als Kleinpartei weiter mitmischen und Mehrheiten blockieren zu können, war Teil der Anti-AfD-Kampagne. Und jetzt folgt eben die offene Wahlmanipulation durch “strategisches” oder “taktisches Wählen“. Diese Infamie und Einmischung in die politische Willensbildung des Einzelnen zeugt von demselben Ungeist, der diese Demokratur und zunehmend gelenkte Demokratie seit Jahren durchdringt: Man traut dem Bürger nicht mehr zu, an der Urne selbst zu entscheiden.

Gelenktes Spektakel

Stattdessen wird ihm diktiert, „demokratisch“ und “richtig“ (statt “falsch“) zu wählen – was bedeutet, alles, gerne sogar die Mauerschützenpartei – aber nicht die AfD. Es ist der Gipfel der Heuchelei. Denn tatsächlich untergräbt allein derjenige, die freiheitliche Ordnung, die er zu schützen vorgibt, der die AfD auf Grundlage von bestellten Willküreinstufungen politisch weisungsgebundener Behörden als “verfassungsfeindlich“ und „rechtsextrem“ brandmarkt. Wer den Willen der Mehrheit zum Problem erklärt, ihn verhindern und dafür sogar das Wahlrecht verbiegen will, um ihren Aufstieg zu stoppen, und wer einen möglichen vom Wähler bestimmten Regierungswechsel zur “Machtergreifung“ oder gar einem Putsch verklärt, ist ein gemeingefährlicher Giftmischer und Hetzer. Höchste Zeit, dass jene, die sich als “demokratische Mitte“ bezeichnen und in Wahrheit längst am linken Ereignishorizont entlangschrammen, Nachhilfestunde in Geschichte und – jawohl – eben Demokratie nehmen.

Zur Erinnerung drei wichtige Punkte. Erstens: Wer als nicht vom Bundesverfassungsgericht rechtskräftig verbotene und daher zu Wahlen zugelassene Partei von der Mehrheit der Bürger gewählt wird, der muss selbstverständlich auch regieren dürfen. Zweitens: Respekt vor anderen Meinungen schließt die Verunglimpfung einer immer größeren relativen Wählermehrheit eigentlich aus. Und drittens “Strategisches Wählen” mag zwar legal sein – aber wenn Parteien und NGOs systematisch den Wählerwillen lenken, um eine absolute Mehrheit zu verhindern, und wenn mit Millionenspenden interessierter Kreise die politische Willensbildung der Mehrheit zugunsten von in die Bedeutungslosigkeit absinkenden Minderheiten manipuliert wird, wird aus freien Wahlen ein gelenktes Spektakel. Die Wähler in Sachsen-Anhalt haben das Recht, ihre Stimme frei abzugeben. Alles andere ist kein Schutz der Demokratie, sondern ihre Zerstörung.


Mittwoch, 12. August 2026

Bremst eure Euphorie: Sie werden eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt auf jeden Fall verhindern

von Theo-Paul Löwengrub

Die neue Gesinnungs-Gestapo mit ihrem “exklusiven” Verständnis von politischer Mitwirkungsberechtigung bringt sich vor den Sachsen-Anhalt-Wahlen in Stellung



Weniger als einen Monat vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt liegt die AfD in einer aktuellen INSA-Umfrage bei 42 Prozent, die realen Werte dürfen sogar noch darüber rangieren. Seit Monaten ist die Größenordnung stabil; wenn es Veränderungen gab, dann stets nur weiter nach oben. Der Wahlsieg ist Ulrich Siegmunds Landesverband ohnehin sicher; es genügt, dass SPD, BSW, Grüne oder FDP nicht in den Landtag einziehen, damit die AfD die absolute Mehrheit der Sitze erhält und allein regieren könnte. Genau hier aber liegt schon das erste Problem: Da die Mehrheiten davon abhängen, ob das Altparteienkartell diese demokratische Entscheidung akzeptiert – wovon aller Erfahrung nach nicht auszugehen ist und was sogar schon ganz offen verneint wird – wird man schon am Wahltag alles versuchen, um eine AfD-Regierung zu verhindern.

Zunächst vermutlich einmal durch Wahlbetrug bei den Briefwahlstimmen beziehungsweise bei der Auszählung, damit es am Ende knapp nicht für die AfD reicht. Dass so etwas prinzipiell geht (und dann, wenn der Machterhalt des Kartells akut auf dem Spiel steht, erst recht!), ist aus den Skandalen um die Bundestagswahl 2025 mit den nicht korrekt ausgezählten BSW-Stimmen, aber zuvor auch schon von den Berliner Skandalen um die Bundestagswahl 2021 und den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus hinlänglich bekannt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass selbst bei günstigsten ersten Hochrechnungen zum Vorteil der AfD später “Korrekturen“ und wundersame Stimmzuwächse der Kleinparteien folgen werden, so dass dann SPD, FDP, Grüne und/ oder BSW am Ende doch über die 5-Prozent-Hürde gelangen. Die skandalös intransparenten und manipulationsträchtigen Briefwahlstimmen machen’s vermutlich mal wieder möglich.

Ex-DDR-Grenzer bewachen jetzt die Brandmauer

Sollte jedoch wider Erwarten der AfD-Sieg zu erdrutschartig ausfallen und alle Tricksereien nicht den gewünschten Erfolg zeitigen, hat der Linksstaat in inzwischen zahllosen Verlautbarungen der “UnsereDemokratie™“-Wortführer mehr als deutlich klargemacht, wozu man im Ernstfalls bereit ist: Dann wird ein offener oder verdeckter “Verfassungsputsch“ von oben greifen, der die vom Wähler gewollte neue Regierung sabotiert oder entmachtet. Inzwischen ist sogar damit rechnen, dass der Bund einen „inneren Notstand“ nach Artikel 91 des Grundgesetzes ausruft. Sven Hüber, der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und ehemalige Politoffizier der Grenztruppen der DDR (!), der einst Mauermörder schulte und indoktrinierte, fabulierte in einem Beitrag für die Zeitschrift seiner Gewerkschaft bereits über diese Möglichkeit: „Die Bereitschaftspolizeien müssen so stark und so vorbereitet sein, um auf Weisung des Bundesinnenministers auch in einem anderen Bundesland, gemeinsam mit der Bundespolizei, mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen zu können“, so Hüber.

Die Polizei in Sachsen-Anhalt ruft er gar zum Widerstand gegen eine demokratisch gewählte AfD-Regierung auf. „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD! Polizisten können kraft ihres abgelegten Eides keine verfassungsfeindliche Partei wählen, diese unterstützen, oder dort mitmachen!“ Und weiter: „Wer auf das Grundgesetz seinen ganz persönlichen Eid schwört und es als seine DNA sieht, kann bei Verfassungsfeinden nicht mitmachen oder heimlich verklemmte Sympathien hegen. Wer dies trotzdem tut, hat im Polizeiberuf nichts verloren“, so der demagogischer und skandalöser Aufruf eines sozialistischen Apparatschiks, der die Bundespolizei, der er seit 1990 unfassbarerweise angehört, noch 1987 in seiner DDR-Diplomarbeit als “Instrument der imperialistischen Macht- und Herrschaftssicherung“ bezeichnet hatte. Heute vollstreckt er quasi den Schießbefehl von einst an der Brandmauer, die quasi die Wiederauflage des Antifaschistischen Schutzwalls von einst ist.

Auf zum letzten Gefecht

Man muss im Falle einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt also mit dem Schlimmsten rechnen, einschließlich einer beispiellosen Terrorwelle der Antifa und einem Staatsstreich von oben. Auch der Versuch, parallel zu einem (zumindest derzeit noch) verfassungsgerichtlich wohl aussichtslosen AfD-Verbotsgeraune wenigstens schonmal durch Entzug des passiven Wahlrechts einzelner Kandidaten Fakten zu schaffen, gehört zum Repertoire der Demokratiefeinde. Doch der Schuss geht zumindest teilweise nach hinten los: Was den willkürlichen und durch nichts zu rechtfertigenden Ausschluss von AfD-Kandidaten bei der Kommunalwahl in Niedersachsen betrifft, die von der dortigen SPD-Innenministerin Daniela Behrens betrieben wird, berichtet der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, dass ihn in den letzten Tagen unabhängig voneinander zwei ehemalige hochrangige Politiker von CDU und SPD angesprochen und erklärt hätte, mit diesem „ziemlich großflächigen Ausschluss“ von AfD-Mitgliedern von den Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen habe man jetzt eindeutig „den Bogen überspannt“, hier sei man einfach zu weit gegangen.

Vosgerau zitiert die Ex-Politiker der Altparteien weiter: Im Grunde würden ja alle auf einen neuen „Mai 1989“ warten, „also quasi auf „die letzten Kommunalwahlen in der DDR“, mit den seinerzeit eigentlich völlig überflüssigen, schnell bekanntgewordenen Wahlfälschungen. Gemeint damit ist ein neuer revolutionärer Kristallisationskeim, also der Punkt, ab dem auf einmal doch sehr viele Leute sagen würden: „Wir wollen das alles nicht mehr mitmachen!“, wie Vosgerau es einordnet. Bis dahin kann es allerdings noch länger dauern. Das politisch-mediale Kartell in der BRD ist noch nicht so gründlich am Ende wie das SED-Regime in der DDR. Es wird ab diese Herbst endgültig alle Machtmittel aufbieten, um sich an den Futtertrögen zu halten und dabei vor nichts mehr zurückschrecken. Dann wird es zum Schwur kommen: Lässt die Demokratiesimulation, zu der die linke Einheitsparteienfront diese Republik entstellt hat, die Maske fallen und zeigen die wahren Totengräber des Grundgesetzes offen ihre Fratze – oder gelingt es ihnen, die Opposition unter Aufbietung gesichtswahrender Tricks noch einmal kaltzustellen? Es stehen auf jeden Fall historische Tage bevor, die über das weitere Schicksal der Freiheit in diesem Land entscheiden werden. Bloß: Da die ihre Macht und Pfründe und Ideologie bangenden politische Besitzstandswahrer alles zu verlieren haben und zu allem entschlossen sind, sollte man sich keine allzu großen Hoffnungen machen.


Münzwurf in Magdeburg

von Lukas Mihr

Wahlszenarien basierend auf Wahrscheinlichkeiten und Glück: In Sachsen-Anhalt zählen viele Zünglein an der Waage



Das Umfrageinstitut INSA hat die (vielleicht) letzte Umfrage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im nächsten Monat veröffentlicht. Klar vorn liegt die AfD mit 42 Prozent, erst mit deutlichem Abstand folgt die CDU mit 22 Prozent. Die Linke ist mit 13 Prozent ebenfalls deutlich abgeschlagen, während die SPD mit nur etwa 6 Prozent knapp über der Hürde für den Parlamentseinzug liegt. Exakt dort, nämlich bei 5 Prozent, liegt das BSW, während Grüne und FDP mit je 4 Prozent bangen müssen. Es lässt sich also mit Sicherheit sagen, dass die AfD im nächsten Landtag die stärkste Fraktion bilden wird. Ob mit Ulrich Siegmund allerdings erstmals ein AfD-Ministerpräsident in die Staatskanzlei einzieht, bleibt ungewiss.

Dazu sind die Mehrheitsverhältnisse schlicht zu knapp, und insgesamt vier kleine Parteien könnten im Landtag vertreten sein oder nicht. Zwischen den beiden Extremfällen „SPD, BSW, Grüne und FDP sind ALLE im Landtag vertreten“ und „SPD, BSW, Grüne und FDP sind GAR NICHT im Landtag vertreten“ liegen insgesamt 16 Szenarien, in denen mal die eine und mal die andere Partei den Sprung über die 5-Prozent-Hürde schafft. Auch mit viel Nachdenken kann man sich darauf kaum einen Reim machen. An dieser Stelle kann GPT helfen. Denn die Künstliche Intelligenz ist in der Lage, in kurzer Zeit 1 Million verschiedene Wahlausgänge zu simulieren und anschließend einfach nachzuzählen, wie oft die AfD allein oder gemeinsam mit dem BSW über die nötige parlamentarische Mehrheit verfügt. Mathematiker sprechen hierbei vom Monte-Carlo-Verfahren.

Vier verschiedene Szenarien

Für die eigentliche Prognose reicht es allerdings nicht aus, lediglich die statistische Unschärfe einer einzelnen Stichprobe von N = 1.000 Personen zu simulieren. Das verwendete Prognosemodell kombiniert deshalb mehrere aktuelle Sachsen-Anhalt-Umfragen, gewichtet neuere Erhebungen stärker und berücksichtigt zusätzlich die Größenordnung historischer Umfragefehler bei ostdeutschen Landtagswahlen. Auch gemeinsame Bewegungen der Parteien werden berücksichtigt: Gewinnt eine Partei Stimmen hinzu, müssen diese schließlich irgendwo anders verloren gehen. Das Modell versucht damit nicht nur abzubilden, wie eine weitere Umfrage ausfallen könnte, sondern wie stark das tatsächliche Wahlergebnis von den heutigen Umfragen abweichen kann.

Man kann nun vier verschiedene Szenarien berechnen:
  • Die AfD kann eine Alleinregierung bilden.
  • Die AfD kann allein keine Regierung bilden, AfD und BSW haben zusammen aber genug Sitze, dass die Mehrheit sogar einen Abweichler verkraftet.
  • AfD und BSW haben gemeinsam eine Mehrheit, die allerdings bei einem Abweichler verloren ginge.
  • Weder die AfD allein noch AfD und BSW gemeinsam verfügen über eine Mehrheit.
Da das BSW eine notorisch zerstrittene Partei ist, muss immer mit der Möglichkeit eines Abweichlers gerechnet werden. Es wäre sinnlos, noch weitere Szenarien mit mehr als einem Abweichler zu berechnen. Denn für einen derart chaotischen Zustand wäre das Szenario einer AfD-Alleinregierung das realistischere. Das Ergebnis von 1 Million simulierten Wahlergebnissen sieht so aus:



In 596.726 Fällen, also 59,67 Prozent, existiert damit mindestens ein rechnerischer Mehrheitsweg über die AfD allein oder über AfD und BSW gemeinsam. In 40,33 Prozent der simulierten Wahlausgänge reicht es für keinen dieser beiden Wege. Was beim aktuellen Umfrageergebnis auffällt: Die FDP ist mit 4 Prozent überraschend stark und liegt ungefähr dort, wo sie auch in den bundesweiten Umfragen liegt, obwohl sie klassischerweise in Ostdeutschland schwächer abschneidet. Bei der Bundestagswahl im letzten Jahr erreichte die FDP in Sachsen-Anhalt 3,1 Prozent, während die heutigen bundesweiten Umfragen und das damalige Ergebnis praktisch identisch sind. Es ist denkbar, dass die FDP in der Umfrage vielleicht bei 3,5 Prozent lag und dieser Wert für das endgültige Ergebnis auf 4 Prozent aufgerundet wurde. In der Wahlsimulation schaffte die FDP in 105.940 von 1 Million Fällen, also in 10,59 Prozent, den Einzug in den Landtag.

Nun kann man die zusätzliche Annahme treffen, dass die FDP den Einzug in den nächsten Landtag NICHT schaffen wird. Dazu werden aus den bisherigen Durchläufen lediglich die 105.940 Fälle entfernt, in denen die FDP mindestens 5 Prozent erreicht. Es bleiben 894.060 Wahlausgänge. Diese verteilen sich folgendermaßen:


Damit existiert unter der Annahme, dass die FDP garantiert nicht in den Landtag einzieht, in 62,79 Prozent der verbleibenden Wahlausgänge ein rechnerischer Mehrheitsweg über die AfD allein oder über AfD und BSW gemeinsam. Ohne diese Zusatzannahme waren es 59,67 Prozent. Der sichere Ausschluss der FDP erhöht die rechnerische Wahrscheinlichkeit eines solchen Mehrheitsweges damit um etwa 3,1 Prozentpunkte. Für die Chancen der AfD ist außerdem wichtig, ob SPD und Grüne gleichzeitig den Sprung über die 5-Prozent-Hürde schaffen. Schaffen es beide in den Landtag, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer AfD-Alleinmehrheit auf etwa 11,6 Prozent. Eine gemeinsame Mehrheit von AfD und BSW besteht dann in etwa 14,9 Prozent der Fälle, eine solche Mehrheit mit einem Sitz Puffer für einen Abweichler in etwa 10,5 Prozent.

Natürlich ist die Realität nicht so einfach, wie es diese Zufallszahlen suggerieren. Die angenommenen 83 Sitze im Landtag sind lediglich die Mindestzahl und könnten höher ausfallen. Dies könnte die Chancen in die eine oder andere Richtung verschieben. Bei einem größeren Landtag könnte sich ein knapper prozentualer Vorsprung allerdings auf mehr Mandate verteilen, sodass ein einzelner Abweichler unter Umständen weniger ins Gewicht fällt. Auch kann niemand wissen, ob eine AfD-BSW-Koalition zustande kommt, sofern beide Parteien im Landtag vertreten sind. Ebenso wäre ein umgekehrtes Szenario denkbar: Die Parteiführung entscheidet sich gegen die Koalition, bei der Wahl des Ministerpräsidenten stimmt ein eigenwilliger BSW-Abgeordneter dann doch für Siegmund. Außerdem könnte Siegmund auch ohne Koalition bei einer reinen Enthaltung des BSW gewählt werden.

Gewünschtes Ergebnis fast von Zauberhand

Zudem lassen sich zahlreiche weitere Zusatzannahmen für das Monte-Carlo-Verhalten treffen. Zum Beispiel könnte man davon ausgehen, dass es verschiedene Parteienblöcke gibt, innerhalb derer die Stimmanteile miteinander korrelieren. Etwa innerhalb des systemkritischen Lagers aus AfD und BSW. Es könnte Faktoren geben, die beide Parteien gleichzeitig stärken oder schwächen. Ein hypothetischer Skandal aus der BlackRock-Zeit des amtierenden Bundeskanzlers könnte AfD und BSW gleichermaßen Aufwind verschaffen. Eine negative Medienkampagne könnte hingegen beide schwächen.

Unter der Annahme einer solchen Korrelation würden die Chancen auf eine Alleinregierung schwinden, die Chancen auf eine Koalition etwa konstant bleiben, während die Wahrscheinlichkeit eines Bündnisses, das auch einen Abweichler verkraften kann, steigen würde.

Ebenso sind andere Szenarien denkbar: Womöglich macht die Linke einen so guten Wahlkampf, dass sie SPD und Grünen so viele Wähler abnimmt, dass beide Parteien den Einzug ins Parlament verpassen. Oder umgekehrt: Im Rahmen einer Leihstimmenkampagne bittet die Linke ihre Wähler aus antifaschistischem Impuls doch lieber, für SPD und Grüne zu stimmen, damit alle drei linken Parteien im Landtag vertreten sind. Ein Statistiker kann ohne Probleme verschiedene Effekte modellieren und jedem davon eine hypothetische Stärke zuweisen (sprich: raten). Damit lässt sich das gewünschte Ergebnis fast wie von Zauberhand konstruieren. Das wäre dann allerdings keine seriöse Wissenschaft mehr, sondern ein Fall von: Was nicht passt, wird passend gemacht.

Es bleibt spannend

Die Annahme, dass die FDP den Einzug in den Landtag verpassen wird, ist zumindest durch ihre gegenwärtige Schwäche und vergangene Wahlergebnisse begründbar. Weitergehende Zusatzannahmen wären jedoch reine Spekulation. Vor fünf Jahren jedenfalls zeigte sich bei der letzten Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, dass die INSA-Umfrage danebenlag. Am Wahlabend stand die CDU stärker und die AfD schwächer da als erwartet. Ein Meinungsforschungsunternehmen kann einen solchen Fehlschlag im Hinterkopf behalten und seine künftigen Prognosen dementsprechend korrigieren. Ob dies hier geschehen ist, lässt sich allerdings nicht ermitteln. Und besonders spannend ist noch nicht einmal die Frage, ob es im BSW Abweichler gibt – sondern ob sich womöglich einige CDU-Abgeordnete nicht um die Brandmauer scheren und so Ulrich Siegmund zum ersten Ministerpräsidenten der AfD machen.


Dienstag, 4. August 2026

Hass der “Guten” über den Tod hinaus: “Augsburger Allgemeine” verweigert Abdruck von Traueranzeige für AfD-Politiker Paul Traxl

von Wilma Fricken

Beliebter Aichacher Mitbürger, Zahnarzt und AfD-Kreispolitiker: Paul Traxl (1948-2026)



Welch ein menschlicher Bodensatz teilweise nicht nur in den Reihen der politischen “Superdemokraten“, sondern auch der Medienaktivisten und journalistischen und publizistischen Mitläufer dieses Landes am Werk ist, zeigt ein besonders abstoßender Fall von Pietätlosigkeit und linksfaschistischem Gesinnungsfanatismus: Die „Augsburger Allgemeine“ (AA) weigerte sich, eine Traueranzeige für den am 28. Juli mit 78 Jahren verstorbenen AfD-Politiker und Kreisrat Paul Traxl aus dem bayerischen Landkreis Aichach-Friedberg zu veröffentlichen. “Vielen Dank für Ihre Anfrage, wir nehmen jedoch generell keine Anzeigen Ihrer Partei bei uns auf. Dies sind unsere Unternehmensgrundsätze, die auch Nachrufe betreffen und ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen“, teilte die AA dazu lakonisch und ungerührt mit. Der Hass der Mainstream-Journaille auf die AfD reicht also sogar noch über den Tod hinaus. Dass Traxl ein lebenslang honoriger und respektierter, in seiner Gemeinde respektierter Bürger war, der bis zuletzt als Zahnarzt tätig war, scheint diese AA-Verlagsfuzzies mit Pol-Pot-Mentalität nicht zu interessieren.

Seit der Gründung des AfD-Kreisverbands Aichach-Friedberg im Jahr 2013 war Traxl, der seine Ehefrau und Kinder hinterlässt, dessen Vorsitzender. Seit 2020 saß er für die AfD im Kreistag; erst kürzlich bei der Kommunalwahl 2026 wurde er erneut gewählt. Im Mai hatte er als ältestes Kreistagsmitglied dem neu gewählten Landrat Marc Sturm den Eid abgenommen; Ende Juni nahm er noch am Landesparteitag der AfD in Passau teil. Der AfD-Politiker Simon Kuchlbauer, der die Weigerung der „AA“ öffentlich machte, Traxls Todesanzeige abzudrucken, kommentierte diesen unfassbaren Vorgang wie folgt: “Mir fehlen da einfach die Worte.”

Ergebnis der völligen Vergiftung des politischen Klimas

Damit steht er nicht alleine; auch außerhalb der AfD ist das Entsetzen groß darüber, wohin 12 Jahre Hasspropaganda, Agitation und Stimmungsmache gegen die größte deutsche Oppositionspartei dieses Land wieder geführt haben. Diese unglaubliche Bosheit und Niedertracht zeigt, wie weit diese Gesellschaft gekommen ist; wer so tickt wie die AA, der hat dann auch kein Problem damit, wenn irgendwann wieder Oppositionelle abgeholt oder in Lager gesperrt werden. Ein völlig unbescholtener Bürger, der bis ins hohe Alter als Zahnarzt praktizierte und der sich als Politiker für die Allgemeinheit einsetzte, gilt deren Mitarbeitern (sich zweifellos zur “moralischen Elite” zählen) als Unperson, dessen Tod nicht einmal mehr gedacht werden soll – und das nur, weil er sich in der „falschen“ Partei engagierte.

Das Ausmaß an unmenschlicher Verkommenheit, das aus der eiskalten Abfuhr der Zeitung spricht, ist selbst für “vielfaltsdeutsche” Verhältnisse erschütternd. Dies ist das Ergebnis der völligen Vergiftung des politischen Klimas, für das Angela Merkel (unter Anwendung ihrer früh in der DDR- gelernten FDJ-Zersetzungsagenda) über Jahre gesorgt hat und an der selbst Lokalzeitungen wie die „AA“ bis heute nach Kräften mitwirken. Ein konstruktives und gedeihliches Zusammenleben wird dadurch unmöglich gemacht – und genau das ist auch der Plan. Am Ende aber muss man für diese Selbstoffenbarungen der wahren Feinde der offenen Gesellschaft dankbar sein: Denn auch dieser Eklat wird wieder nur dazu beitragen, den desolaten Ruf der Mainstream-Medien und des Anti-AfD-Trusts in diesem Land noch weiter zu verschlechtern – was die Aussichten auf einen Politikwechsel zugleich verbessert.


Donnerstag, 23. Juli 2026

Antifanstalt Deutschland und die rechte Gewalt

von Rocco Burggraf

Neues aus der “Antifanstalt“: Maike Kühl, Max Uthoff und Claus von Wagner bei ihrem Geheule zur hauseigenen Absage des Hass-Songs von Danger Dan und Levit



Bitte mal kurz konzentrieren, liebe Leser: Es geht ums Thema “rechte Gewalt”. Seit mehr als zehn Jahren diskutiere ich auf verschiedensten Ebenen mit dezidiert Linken über die Proportion linker zu rechter Gewalt. In Foren erklären mir seit mindestens zehn Jahren 14-jährige Schulmädchen so unverändert wie siegesgewiss, dass „die Rechten“ ja überall Ausländer jagen, Afghanen und Syrer umbringen, Homosexuelle verfolgen und die Meinungsfreiheit unterbinden wollen. Lediglich der Vorwurf des rechten Antisemitismus wurde stillschweigend eingestampft, schließlich will man sich nicht allzu offensichtlich ins eigene Knie schießen. Dafür werden auf Nachfrage wie aus der Pistole geschossen der NSU (2000–2007), der Fall Lübke (2019) und die Morde von Hanau (2020) genannt. Zumeist werden auch noch die Chemnitzer Hetzjagden (2018) angeführt, manchmal auch Halle (2019) – aber danach muss erstmal überlegt werden. Im Ergebnis des Sinnierens rettet man sich dann zumeist in abstraktere Gefilde, man wisse ja schließlich… das stünde doch überall, müsse man das denn ernsthaft begründen… und die polizeiliche Kriminalstatistik würde das ja nun alles zweifelsfrei belegen, daher müsse man jetzt auch nicht lange weiterreden. Der Konsens bedarf keiner Begründung: Der Nazi steht als größte Gefahr für unser aller Demokratie im Raum ohne Volk und schlägt alles kurz und klein.

Die frühere Satiretruppe und inzwischen zum linksaktivistischen Propagandaformat mutierte ZDF-Sendung „Die Anstalt“ befeuert diese Erzählung, indem sie als „Antifanstalt“ nun sogar einen ausgewiesenen Ideologen aus dem eigenen Lager frontal angeht: Die Zöglinge fressen den Chef Norbert Himmler persönlich, weil der einen knochenharten, unverhohlenen Aufruf der umsatzfreudigen Haltungskünstler Igor Levit und Daniel Pongratz (“Danger Dan”) zu Denunziation und interventionistischer Gewalt gegen inzwischen fast ein Drittel der deutschen Bevölkerung – inklusive freundlicher Grüße an die verurteilten Schädel- und Gelenkzertrümmerer der Hammerbande – nicht aufführen mochte. Himmler hatte sein Gründe; die gebührenzahlende “Traumschiff”-Zielgruppe wäre ihm vermutlich zu Recht aufs Sonnendeck gestiegen. Schon der Vorstoß mit der Feuchtgebietsnachfolgerin Ikkimel – im drögen bürgerlichen Leben mit dem Namen Gaby Strauß gestraft – kam im „Morgenmagazin“ verdammt schlecht rüber.

Wahnvorstellungen medialer Chefankläger

Als Begründung für ihren flammenden Appell an die Hobby-RAF im Land führten die Chefankläger der “Anstalt” an, „Nazis“ würden jetzt schon überall „auf Straßen patrouillieren“. Ja, Wahnsinn! Zum Thema Patrouille würde mir zwar erstmal einfallen, dass Linksextreme zu AfD-Parteitagen kurzerhand Straßensperren errichteten und Ausweiskontrollen bei Autofahrern durchführten. Aber gut; ob eine Verabredung genervter Bürger, die durch ihre schlichte Präsenz die Belagerung ihrer Wohnorte durch marodierende Drogenbanden eindämmen wollen, nun eine “Nazipatrouille” oder ein bedenklicher Hilferuf der im Stich gelassenen Bürger ist, ist vermutlich eine Frage der Perspektive (und der Erwartungen der Arbeitgeber natürlich). „Im Stich gelassen“ – das dürfte die Situation im öffentlichen Raum nach unzähligen Zufallsopfern von importierten schuldunfähigen Psychopathen jedenfalls angemessen beschreiben. So mancher – ob nun Opfer oder Angehöriger – wurde mit seinen Stichen ins Herz allein gelassen – es sei denn, er ist CDU-Angehöriger, da gibts unter Umständen mal einen Anruf oder eine Autogrammkarte vom Kanzler.

Wie nun der beeindruckende Balken der Polizeilichen Kriminalstatistik für rechte Gewalt zustande kommt und dass dabei vor allem Kennzeichen- und Meinungsdelikte sowie zigtausende ungeklärte Fälle für ordentlich Masse sorgen, wissen zwar alle, die sich auch nur ansatzweise für Hintergründe und Details interessieren – aber welchen Ideologen interessieren schon Details? Viel zu anstrengend! Womit wir wieder beim Thema wären. Ja, wo ist sie denn nun, die rechte Gewalt? Bei so eindeutigen Statistiken dürfte es doch ein Leichtes sein, ein paar Fälle aus den letzten fünf Jahren zu finden. Da ich es mir zueigen gemacht habe, bei Debatten blitzschnell mögliche Einfallstore des Gegenübers zu prüfen, will ich fair sein; ich konzediere, dass mein Fokus nur unzureichend auf rechter Gewalt liegt. Wenn sie mir nirgends in meinem Umfeld begegnet, heißt das ja noch nicht, dass es sie nicht gibt. Und ja, so mancher als “rechts” eingestufte Umzug ist auch nicht unbedingt mit Personen bestückt, die ich diesbezüglich für sonderlich satisfaktionsfähig halte. Aber darum geht es nicht. Wir reden hier nach wie vor von verifizierbarer, also dokumentierter Gewalt: Mord, Totschlag, Körperverletzung, Brandstiftung, Nötigung. Also prüfen wir es doch! Das ist ja heute sehr einfach.

Selbst die KI scheitert an validen Nachweisen

Ich habe nun also die linkeste denkbare künstliche Intelligenz ChatGPT gebeten, alle Fälle brutaler rechter Gewalt der letzten fünf Jahre aufzulisten. Nach schier endlosem Rödeln führt mir die Denkmaschine als erstes wiederum den Fall Hanau von vor sechs Jahren auf. Thema verfehlt (wir erinnern uns: Ein als schwer schizophren diagnostizierter Freak radikalisiert sich beim Ego-Shooten im Kinderzimmer, tötet Zufallsopfer, anschließend seine Mutter und sich selbst, forensische medizinische Gutachten bescheinigten ihm schwere paranoide Wahnvorstellungen) – aber okay. Die Presse beeilte sich, darauf hinzuweisen, dass sich solche Erkrankungen und rechtsextreme Gesinnung keinesfalls ausschlössen. Wir lernen: Psychoknacks schlägt zwar islamistische Motive, linke vermutlich auch – aber rechte eher nicht. Dann folgt bei der AI-Beweisaufnahme im simulierten Prozess gegen Rechts auf Platz zwei die Sache mit Idar-Oberstein, wo Tankstellen-Mitarbeiter 2021 nach seinem Hinweis auf die Maskenpflicht von einem 18-Jährigen Kunden erschossen wurde. Welch glückliche Fügung, dass der spontane Querdenker nachträglich nicht dem durchaus reichlich gefüllten linken Pool, sondern einem „rechten Spektrum“ zugeordnet werden konnte.

Tankstellenangestellte als typische Opfer rechter Gewalt? Wenn man so will, vielleicht. Ob und wie sehr Nazis Masken hassen, kann man ja bis heute bei jedem Aufmarsch der Gesicht zeigenden, gelegentlich auch mal auf Journalisten eintretenden „Zivilgesellschaft“ studieren. Ob das wohl als linke Gewalt in der Statistik landet? Aber danach soll ja jetzt nicht gefragt werden. Schließlich bietet mir die AI-Rechenmaschine auf Listenplatz drei noch den ebenfalls leidlich bekannten Fall des SPD-Politikers Matthias Ecke an, der 2024 beim Plakataufhängen “geschlagen” worden sein will. Ein Urteil gibt es bis heute nicht, der Betroffene will sich derzeit auch nicht mehr zum Fall äußern. Halten wir also fest: Auch dieser drittschwerste Fall aufgeführter rechter Gewalt aus den letzten fünf Jahren entbehrt der Rechtskraft. ChatGPT nennt dann noch weitere wolkige Tatbestände, darunter “Angriffe auf CSD-Veranstaltungen, rechte Aufmärsche, Störungen und Übergriffe”. Hmm, was hierunter so alles subsumiert werden kann, bleibt im Dunklen.

Verlogenes Angstszenario

Die von rechts angeblich gemeuchelten Ausländer, Afghanen, Syrer oder Homosexuellen finden sich jedenfalls nirgends. Da ist einfach nichts, was auch nur annähernd das Gespenst einer omnipräsenten rechten Gewalt stützt. Beweisführungen wie die von ChatGPT decken sich dafür auffällig mit dem Sound der Verfassungsschutzberichte, auf deren Basis jetzt überall AfD-Kandidaten die Teilnahme an Wahlen untersagt wird. Einspruch darf von den Ausgeschlossenen in der Demokratie selbstverständlich immer erhoben werden – aber erst nach den jeweiligen Wahlen bitte. Und auf eigene Kosten natürlich!

Kommen wir zum Schluss. Das Konstruieren, Projizieren, das glatte Erfinden einer überbordenden rechten Gewaltpraxis ist nur eine, wenn auch nicht unbedeutende Facette, wenn es gilt, eine regelrechte Pogromstimmung gegen alles zu entfachen, was nicht links marschiert oder sogar Einspruch gegen das herrschende Establishment erhebt. Hans-Georg Maaßen war nur einer von inzwischen unzähligen Betroffenen, die man wegen Verstößen gegen das verlogene Angstszenario für vogelfrei erklärt hat: Kontosperrungen, Berufsverbote, gekündigte Mietverträge, Entzug zentraler bürgerlicher Rechte wie das passive Wahlrecht, das Recht auf freie Berufswahl oder die Freizügigkeit, gehören zu den Werkzeugen. Danger Dan, Herr Levit und „die Anstalt“ finden das ganz prima. Ich suche für mich indes weiter nach Anzeichen dafür, dass ich falsch liege. Bisher finde ich inmitten überall marodierender Linker keine gesellschaftlich relevante rechte Gewalt – und wäre es tatsächlich anders, dann würden die Linken vermutlich kaum überall die Städte, Straßen, Plätze, Nachrichten, Universitäten, Festivals und Theater beherrschen. Ein dröhnender Bus, der Herrn Klingbeil beim Sommerinterview mit “Scheiß SPD“-Klängen übertönt oder der vor Schulen Frau Haßelmann in der Zelle zeigt, ist mir auch noch nicht untergekommen. Und für Angriffe auf Bahn, Polizei, Energieversorger, Flughäfen und Berufsverkehrende sind die Rechten auch nicht bekannt. Wer mich hier eines Besseren belehren mag und kann, bitte gern. Ich bin offen für Richtigstellungen. Her damit! Ich diskutiere gern.


Zerstörung der Demokratie: Wahlausschluss statt Parteiverbot – die systematische Ausschaltung der Opposition

von Wilma Fricken

Altparteienbesetzter Wahlausschuss in Wittmund-Friesland bei der Anhörung von Martin Sichert: Solche Gestalten entscheiden mal eben aus dem Bauch raus, wer bei Wahlen antreten darf und wer nicht



Das von Machtverlust bedrohte Kartell der Altparteien, die kurz davor stehen, selbst bei taktischem Zusammenschluss keine Mehrheit der Wähler mehr zu überzeugen, lässt alle Hemmungen fallen. Eher ist es es bereit Grundgesetz und die demokratische Architektur dieses Staates mit Füßen zu treten und trickreich auszuhöhlen, als das Selbstverständlichste der Welt – einen demokratischen Machtwechsel – zu akzeptieren. Zähneknirschend musste die linksgrünschwarze Einheitsfront erkennen, dass das herbeigefieberte Parteiverbot gegen die AfD ohne Aussicht ist, da es an politischen und juristischen Hürden scheitert (die Gleichschaltung der Justiz durch Besetzung mit zuverlässigen Kadern im Geiste “Unserer Demokratie™” ist leider noch nicht so vollständig gelungen wie im Fall des Behördenapparats, der Medien und des Kulturbetriebs); dummerweise verlangt das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 21 Grundgesetz den “harten“ Nachweis einer aggressiv-kämpferischen Haltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, und diese Messlatte konnte bisher noch kein Verfahren überwinden, auch mit noch so abenteuerlichen “Beweisführungs”-Anstrengungen und Verfassungsschutz-“Gutachten”, was äußerst geringe Erfolgsaussichten verheißt.

“Was tun”, fragte man sich daher frei nach Lenin schon früh. Die elegante Lösung wurde erstmals 2025 in Rheinland-Pfalz erprobt: Über ein hinterlistiges Bandenspiel verschiedener Gremien auf kommunaler und Landesebene werden Kandidaten der Opposition nun ganz einfach um ihr passives Wahlrecht gebracht. Der Mechanismus ist simpel und wirksam: Ein politisch weisungsgebundener Verfassungsschutz stuft den Landesverband willkürlich als „gesichert rechtsextremistisch“ ein – in Niedersachsen geschah das im Februar 2026. Daraufhin verweigern kommunale Wahlausschüsse, mehrheitlich besetzt von CDU, SPD und Grünen, AfD-Bewerbern die Zulassung mit dem Hinweis auf angeblich “fehlende Verfassungstreue”. Was 2025 mit dem Ausschluss des Ludwigshafener AfD-Kandidaten Joachim Paul seinen Anfang nahm, rollt man jetzt in Niedersachsen im großen Stil aus.

Reihenweise Kandidatenausschlüsse in Niedersachsen

Gerade hier, im rotgrünen Land des gerade erst durch den Sechsfachmord von Stade ans Licht gekommenen Migrationssumpfs und der maximalen politischen Verfilzung, dient die fragwürdige Einstufung durch den dem Innenministerium unterstellten und weisungsgebundenen Landesverfassungsschutz als bequemer Vorwand, um unliebsame Konkurrenz auszuschalten, ohne den hohen Anforderungen eines Verbotsverfahrens genügen zu müssen. Dass es zudem Kandidaten trifft, die in den Umfragen die größten Erfolgsaussichten haben, zeigt, dass es sich hier um einen faktischen Putsch gegen den Souverän, den Wähler, handelt – weil es einfacher ist, einzelne Personen von der politischen Teilhabe auszusperren als eine ganze Partei und von der Landespolitik politisch genehm besetzte, im Land leichter an die Kandare zu nehmende Verwaltungs- und Landesverfassungsgerichte zu Entscheidungen im eigenen politischen Sinne zu bewegen.

Zuerst traf es Martin Sichert als Landratskandidaten in Friesland: Der Wahlausschuss lehnte den Bundestagsabgeordneten mit 5:1 Stimmen ab. Dann folgte Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg – sie wurde einstimmig vom altparteienbesetzten Gemeindewahlausschuss für die Bürgermeisterwahl ausgesperrt, in diesem Fall sogar, obwohl die Wahlleitung ihre Zulassung empfohlen hatte. Und nun droht dasselbe Schicksal sogar Stephan Bothe, dem stellvertretendem AfD-Landeschef und Landratskandidaten in Lüneburg. Die Masche ist dabei so gut einstudiert, dass sie fast schon zum Automatismus wird: Mitte Juni wurde Bothe mitgeteilt, dass seine Verfassungstreue geprüft werden soll – und prompt liegt nun auch schon die Stellungnahme des Innenministeriums unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes vor: Ergebnis der Prüfung sei, „dass Sie aus Sicht der Kommunalaufsicht nicht die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wie Bothe in einem Schreiben der Kreiswahlleitung mitgeteilt wird.

Gelenkte Pseudodemokratie

Damit erfülle er “nicht die Voraussetzungen”, als Kandidat für die Wahl des Landrates des Landkreises Lüneburg am 13. September zugelassen zu werden. Weitere Kandidaten dürften in den nächsten Wochen folgen. So wird diese Weise faktisch ein “AfD-Verbot light” exekutiert.

Das also ist der wahre, moribunde Zustand der Demokratie in diesem Land. Weil jemand Mitglied einer nicht verbotenen, demokratisch gewählten Partei ist, darf er nicht bei der Landratswahl kandidieren. Damit ist die Bundesrepublik in einem postdemokratischen autoritären Zustand angelangt, der inzwischen näher an DDR, Weißrussland und sogar Nordkorea liegt als an der realen gelebten Demokratie der Vor-Merkel-Bundesrepublik. Wenn nicht mehr die Wähler entscheiden, sondern politisch dominierte Ausschüsse und nachgeordnete Behörden mit schwammigen, rechtlich irrelevanten Etikettierungen à la “gesichert rechtsextrem“ Vorauswahlen treffen, ist dies nichts als gelenkte Pseudodemokratie und untergräbt das letzte Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Da kann man dann bald auch gleich “Wahlzettel” mit nur einem einzigen Kandidaten oder Listenvorschlag nach dem Vorbild der NS-“Wahlen” in den 1930er Jahren drucken lassen. Es ist eine brandgefährliche Entwicklung, die sich hier vollzieht, und den meisten dämmert noch gar nicht, in welche Abgründe dies führt, wenn dem nicht dringend Einhalt geboten wird.


Dienstag, 21. Juli 2026

“Unsere Demokratie” bestimmt, wer hier gedenken darf: Handgemenge im Bendlerblock wegen AfD-Kranz für Stauffenberg

von Theo-Paul Löwengrub

Wie man aus ehrenwerten Gedenken eine “Gegen-rechts“-Farce macht: Entfernte Bonhoeffer-Verwandte beim todesmutigen “Zeichensetzung“ gestern beim 20.-Juli-Gedenken im Bendlerblock



Zur welch einer unwürdigen Farce die Gedenkkultur für die wenigen realen Widerstandskämpfer des Dritten Reichs missraten ist, zeigte sich gestern bei der Gedenkfeier zum 20. Juli im Ehrenhof des Bendlerblocks, wo gestern vor 82 Jahren das aussichtsreichste Attentat gegen Adolf Hitler mit der Exekution der Verschwörer sein blutiges Ende fand: Weil auch die AfD-Bundestagsfraktionen einen Kranz zu Ehren der Widerstandskämpfer ablegen wollte, meinten maximalverblendete Profilneurotiker in maßloser moralischer Selbstüberhöhung, die sich wie üblich wichtiger nahmen als den eigentlichen Anlass der Feierstunde, einen müden Abklatsch des einstigen Heldenmutes demonstrieren zu müssen – und versuchten, die AfD-Kranzniederlegung gewaltsam zu verhindern.

Besonders unrühmlich tat sich dabei Tobias Korenke hervor, Großneffe der Widerstandskämpfer Dietrich und Klaus Bonhoeffer. Er versuchte, in ungebührlicher Manier – wobei er sich vermutlich heroisch vorkam –, das Gebinde zu entfernen. Prompt entwickelte sich ein Handgemenge, Sicherheitskräfte schritten ein und der Kranz wurde beschädigt. Wichtigtuer Korenke sagte anschließend der “Deutschen Presse-Agentur” wörtlich: “Viele Nachkommen und dazu gehöre auch ich, empfinden eine wirklich große Wut, wenn wir sehen, dass die AfD hier Kränze ablegt. Das werden wir hier nicht akzeptieren.“

Verhohnepipelung der deutschen Erinnerungskultur

Abgesehen davon, dass der Theologe und Märtyrer der Bekennenden Kirche Dietrich Bonhoeffer mit dem militärischen Widerstand gegen das NS-Regime rein gar nichts am Hut hatte und der Verwandtschaftsgrad eines Großneffen die reichlich hochtrabende Selbststilisierung als “Nachkomme” nur sehr eingeschränkt rechtfertigt: Den Männern des 20. Juli mit ihrer aristokratisch-völkischen und nationalistischen, wenn auch streng sittlich geprägten Grundhaltung wäre heute fraglos selbst die AfD bei weitem zu links.

Diese Verhohnepipelung der deutschen Erinnerungskultur und die Lächerlichkeit von Korenkes peinlicher Aktion werden nur noch übertroffen von der allgemeinen, inzwischen unerträglichen Selbstgerechtigkeit der linken “Nie wieder“-Folkloristen in diesem Land, die in ihrer wahnhaften Projektion ernsthaft glauben (und diesen gefährlichen Nonsens den bildungsfernen Jüngeren eintrichtern!), die AfD stünde für die Geisteshaltung, gegen die Stauffenberg und seine Mitstreiter damals ihr Leben opferten. Genau diese Verblendung und ahistorische, infantile Verteufelung der demokratischen Opposition durch Gleichsetzung einer völlig grundgesetzkonformen, bürgerlich-konservativen Partei mit dem monströsesten verbrecherischsten Totenkult der deutschen Geschichte hat zu einer unverzeihlichen Verharmlosung des Dritten Reichs und einer Verballhornung der realen Opfer des Nationalsozialismus geführt. Dass nun sogar das Stauffenberg-Andenken für diese Empörungsinszenierung missbraucht wird, ist eine Schande.


Mittwoch, 15. Juli 2026

Von Göring bis Klöckner: Deutschland, deine “überparteilichen“ Reichstagspräsidenten

von Dirk Schmitz

Klöckner bei ihrer Inthronisation als Weinkönigin (ihr Gesicht wurde mit KI an die heutige Visage angepasst, obwohl diese bösartige Präsidentin schon damals alt aussah), Göring 1934 als Reichstagspräsident: Deutschland hat ein systemübergreifendes Problem mit seinen Parlamentsleitern



Dass Julia Klöckner von Format und Charakter her nicht ansatzweise zum Amt der Bundestagspräsidentin taugt, aber umso mehr dafür beklatscht wird, angeblich doch einen so “guten Job“ zu machen, entspricht so ganz der Neigung zur Verherrlichung von Underperformance und Mittelmaß unserer Zeit. Erst letzte Woche bestätigte sie ihre Nichteignung wieder mit ihrer selbstherrlichen Machtanmaßung nach einer Rede des AfD-Abgeordneten Martin Sichert, als sie der größten Oppositionspartei in gouvernantenhaft-autoritärer Manier mit Entfernung aus dem Plenum drohte. Dass sie die Unsouveränität der Bad Kreuznacher Provinzpolitikerin nie abgelegt hat, zeigt sie aktuell auch mit ihrer persönlichen Strafanzeige gegen den Blogger Julian Adrat, der in einem emotionalen Tweet auf X Politiker, die das Hissen der Regenbogenflagge auf dem Reichstag zu verantworten haben, als “Verbrecher“ bezeichnete, da untrem dieser Flagge ”auch verurteilte Pädokriminelle marschieren“ – eine drastische, aber völlig legitime Meinungsäußerung.

Wer Klöckners Sitzungsleitung verfolgt, stellt eine zwar scheinheilig kaschierte, aber unübersehbare Einseitigkeit zuungunsten der AfD fest – bei Ordnungsrufen, maliziösen Bemerkungen und Messen mit zweierlei Maß, was Zwischenrufe und Störungen anbelangt. Ihr Mangel an eigentlich amtsgebotener Überparteilichkeit und Neutralität ist wahrlich atemberaubend; mit dieser Präsidentin schließt sich gewissermaßen der Kreis zu einem berüchtigten früheren Präsidenten im Berliner Reichstag – Hermann Göring. Aber es gab Unterschiede: Göring war handwerklich deutlich besser als Klöckner. Er galt als wirkungsvoller „unparteiischer“ Sitzungsleiter (obwohl er natürlich das Gegenteil war) mit natürlicher Autorität, Ausstrahlung und protokollarischer Ernsthaftigkeit. Seine Stärke lag weniger in parlamentarischer Fairness als in Präsenz, Schlagfertigkeit, Lautstärke und taktischer Beherrschung der Geschäftsordnung. Er verstand den Reichstag als politische Kampfbühne und nutzte das Präsidentenamt gezielt für die Interessen „unserer Demokratie“ nach damaligem Verständnis.

Bewusster Verfahrenstrick

Besonders deutlich wurde das am 12. September 1932: Reichskanzler Franz von Papen wollte die bereits unterzeichnete Auflösungsverfügung des Reichspräsidenten verkünden und hatte nach Artikel 33 der Weimarer Reichsverfassung grundsätzlich Anspruch darauf, jederzeit im Reichstag gehört zu werden. Göring ignorierte jedoch demonstrativ Papens Wortmeldung, eröffnete sofort die Abstimmung über den Misstrauensantrag und berief sich anschließend darauf, dass während einer laufenden Abstimmung keine Wortmeldungen mehr zulässig seien. Das Kabinett Papen erlitt daraufhin mit 513 gegen 42 Stimmen eine spektakuläre Niederlage.

Rechtlich blieb die Auflösung des Reichstags wirksam, politisch hatte Göring Papen aber öffentlich bloßgestellt. Historisch wird dies häufig als bewusster Verfahrenstrick beziehungsweise als missbräuchliche Anwendung der Geschäftsordnung bewertet – doch zeitgenössisch wirkte Göring auf viele Abgeordnete, nicht nur in der NSDAP, durchaus souverän und durchsetzungsstark. Er verfügte über eine kräftige Stimme, reagierte schnell auf Zwischenrufe und konnte turbulente Sitzungen beherrschen. Diese formalen Fähigkeiten darf man ihm wohl zugestehen. Allerdings fehlte ihm völlig das Amtsverständnis eines Parlamentspräsidenten, der die Rechte aller Fraktionen schützt. Im Unterschied etwa zu Paul Löbe verstand Göring sich nicht als überparteilicher Hüter des Parlaments, sondern als nationalsozialistischer Machtpolitiker im Präsidentenstuhl.

Zum bösen Witz mutiert

Nach dem 30. Januar 1933 verlor die Frage nach einer fairen Sitzungsführung ohnehin ihren Sinn; kommunistische Abgeordnete wurden verfolgt oder an der Teilnahme gehindert, die Mandate der SPD später beseitigt und der Reichstag zum Akklamationsorgan der Regierung gemacht. Göring leitete nun keine echten parlamentarischen Beratungen mehr, sondern inszenierte politische Kundgebungen. Bei der Reichstagssitzung nach den Morden vom 30. Juni 1934 stellte er beispielsweise nach Hitlers Rechtfertigungsrede selbst den Antrag, Hitler für die angebliche „Rettung des Vaterlandes“ zu danken; abgestimmt wurde per Akklamation. Das könnte in gar nicht allzu ferner Zukunft vielleicht auch unter Klöckner auch so kommen – denn dieses Parlament ist, auch ohne ein (nach wie vor herbeigefiebertes) AfD-Verbot, erneut zum bösen Witz mutiert.

Übrigens, was kaum bekannt ist: Hermann Göring war länger als die eigentliche NS-Herrschaft Reichstagspräsident – von 1932 bis zum Ende des Dritten Reiches.
Am 30. August 1932 erfolgte seine korrekte Wahl zum Reichstagspräsidenten; er erhielt die Stimmen von NSDAP und KPD gegen den Kandidaten des Zentrums. Der Reichstag wurde am 26. April 1942 letztmals einberufen, formell bestand er jedoch fort bis zum Ende des Deutschen Reiches am 8. Mai 1945. Erst dann endete auch Görings Amt.
Soviel Zeit für ein neues Tausendjähriges Reich wollen wir dem Klöcknerschen Weingeist gar nicht geben…


Nach Wut-Aussagen von Tina Ruland & Co.: Gegenpropaganda mit Ruth Moschner

von Wilma Fricken

Unbeirrt im Team “UnsereDemokratie“ gegen Andersdenkende und Opposition: Ruth Moschner



Kaum wagen es endlich auch mal einige wenige Prominente, wie der Unternehmer Frank Thelen oder am Wochenende die Schauspielerinnen Tina Ruland, Simone Thomalla und Caroline Beil, die katastrophale Lage in Deutschland und die Schuld der Altparteien daran unverblümt auszusprechen und öffentlich beim Namen zu nennen, bricht sogleich die große Hysterie und Empörung los. Nichts könnte den defekten Zustand der Redefreiheit in diesem Land besser abbilden als diese Reaktionen auf unter normalen Umständen banale und selbstverständliche Meinungsäußerungen; man muss sich wahrlich fragen, wo wir gelandet sind, wenn die Verbalisierung dessen, was ein großer Teil der Menschen denkt, aber nicht mehr auszusprechen wagt, Schlagzeilen auslöst.

Doch das System der Gehirnwäsche und betreuten Denkens, das Politik und linke Gatekeeper-Medien seit Merkel errichtet haben, hat seine wohlerprobten Mechanismen, um solche Abweichler sogleich zu stigmatisieren: Natürlich folgen sogleich die Etikettierungen wie “AfD-Geschwurbel” und “Rechtspopulismus“. Doch noch wichtiger ist es, zur Neutralisierung Gegenstimmen linientreuer Hofschranzen des Linksstaats aufzubieten, um die unliebsamen Stimmen als unbedeutende Einzelmeinungen hinzustellen und sie als moralisch minderwertig zu brandmarken. Dabei ist es ganz gleich, wie unbedeutend und drittklassig diese sind – wichtig ist, dass über ihre (an sich gänzlich unmaßgeblichen) Haltungsstatements mindestens ebenso prominent berichtet wird wie über die unbotmäßigen Abweichler.

Gutmenschelndes Glaubensbekenntnis

Dafür braucht “unsere Demokratie™” nicht lange zu suchen und muss erst recht keine solchen Propagandisten engagieren; nützliche Idioten, um Regierungskritik abzuwehren und gegen die Opposition zu schießen, finden sich an jede Ecke – gerade in demselben linken Show- und Kulturbetrieb, dem auch die couragierten neuerwachten Wutbürger angehören; diese üblichen Verdächtigen aus der wohlstandslinken Haltungsblase melden sich völlig freiwillig zu Wort und sondern ihr gutmenschelndes Glaubensbekenntnis ab. Zu diesen gehört auch die Moderatorin Ruth Moschner, die auf Instagram wieder mal ihr altbekanntes gönnerhaftes Geschwätz absonderte: Sie wisse, dass viele ihrer Instagram-Follower AfD-Wähler seien, „weil sie euch Versprechungen für ein besseres, günstigeres Leben macht. Mehr Rente, bezahlbare Lebensmittel, Sicherheit (…)“. Dafür nähmen diese AfD-Wähler jedoch „rassistische, antisemitische, menschenfeindliche Pläne in Kauf“, behauptet sie.

Außerdem, weiß Moschner, seien die Wahlversprechen der AfD “gar nicht finanzierbar”; was die AfD nie beantworte, sei, von welchem Geld sie „all das“ bezahlen wolle. Spätestens hier beweist Moschner zwar, dass sie keine Ahnung hat, wovon sie redet und sich in keiner Weise mit Programm und Plänen der Partei beschäftigt hat – denn “das Geld” für all das ist bereits vorhanden, es wird unter einer AfD-Regierung aber eben nicht mehr für millionenfachen Sozialmissbrauch durch illegale Zuwanderung, Ukraine, Klimawahn, “Entwicklungshilfe” und Ähnliches veruntreut, sondern den Kernaufgaben des Staates im Interesse der eigenen Bevölkerung zugeführt. Doch zuviel Sachlichkeit ist Moschners Sache nicht; lieber raunt sie: „Wer garantiert euch, dass ihr nicht die nächsten seid, die die AfD loswerden möchte. Menschenfeinde hassen Menschen. Dahinter steckt keine Logik“. Daher appelliert sie: „Lasst euch nicht verarschen von einer Partei, die ein altes System hochhält“. Zwar sei auch sie von den „demokratischen Parteien“ enttäuscht, “Menschenhass und Ausgrenzung” würden jedoch „niemals Wohnraum schaffen, sondern Krieg und Elend“. Brav das Sprüchlein aufgesagt und zurück zur Tagesordnung!

Der Wind hat sich gedreht

Moschners wirres Gefasel aus haltlosen Unterstellungen ist ganz typisch für die Gutmenschenblase und ihren arroganten Bevormundungsdrang. Ohne jemals konkret zu werden, wirft sie mit Halbwahrheiten und Diffamierungen um sich und gibt sich auch noch der wohligen Illusion hin, dass sie sich nicht „verarschen“ lässt, wie die blinden und tauben AfD-Wähler, die in ihrem Drang nach einem besseren Leben auf falsche Versprechungen von Menschenfeinden hereinfallen. In Wahrheit sind es Moschner und ihre Gesinnungsfreunde, deren Anbiederei an ein gescheitertes System jeder Logik entbehrt. Bezeichnend ist, dass solche Social-Media-Rants immer dann erfolgen und dass Mainstreammedien “zufällig” darüber berichten, nachdem einigen bislang vermeintlich “zuverlässigen“ Promis wieder mal der Kragen geplatzt ist und man einen Verlust der Debattenhoheit befürchtet.

Doch der Wind hat sich gedreht. Auch in der Kulturblase bröckelt die Brandmauer, weil die bittere Realität inzwischen schlicht so dramatisch ist, dass das Lügengebäude immer schneller kollabiert. Die Moschners, Kerkelings, Grönemeyers und all die anderen staatstreuen „Kulturschaffenden“ erreichen außerhalb ihrer Biotope niemanden mehr. Sie sind die wahren Ewiggestrigen, auf die niemand mehr hört, wenn es um das Morgen geht.