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Donnerstag, 1. Januar 2026

Korrupt bis ins Mark – Generalstaatsanwältin von New York Letitia James wegen Kreditbetruges vor Gericht

von Tom Texas

„Nobody is above the Law“ – „Keiner steht über dem Gesetz“. Diesen ihren Lieblingssatz krakelte Letitia James, die Generalstaatsanwältin des Staates New York, als sie mittels einer Zivilklage Donald Trump endgültig zur Strecke bringen wollte. Ihr gelang es tatsächlich, Trump zu einer Geldstrafe von ca. 464 Mio US-Dollar verurteilen zu lassen.


Dass dieser Prozess das Glanzstück einer fehlgeleiteten Anti-Trump-Justiz war, steht für die meisten Rechtsgelehrten und die Bürger des Landes ausser Frage. Trump wurde angeklagt, weil er angeblich die Werte seiner Immobilien künstlich aufgeblasen hatte, um bei den Banken günstigere Kreditbedingungen zu bekommen. Selbstverständlich hatten die Banken die Immobilienwerte durch eigene Gutachter feststellen lassen, bevor sie diese als Sicherheiten für die Darlehen akzeptierten. Dummerweise gab es am Ende des Geschäfts auch keine Geschädigten. Die Kredite wurden ausgereicht und ohne irgendwelche Probleme nebst Zinsen vollständig zurückgezahlt. Am Ende dieser Farce stand dennoch oben erwähntes Urteil.


Aber manchmal geht es nicht nur ungerecht zu im Leben. Diese Lektion muss jetzt die ambitionierte oberste Beamtin der New Yorker Strafverfolgung selbst lernen. Nach ihrer Vendetta gegen Trump fanden sich einige findige und engagierte Leute, die das Leben von Letitia James unter die Lupe nahmen und nicht nur eine Leiche im Keller der Dame fanden. Und diese Leichen stinken dermassen gewaltig zum Himmel, dass kein noch so hochkarätiges Amt geeignet ist, den Gestank unterm Deckel zu halten. Das „kuriose“ an der Geschichte: James wird wegen Straftaten angeklagt, die sie einst Trump angelastet hatte, nämlich Kreditbetrug. Der grosse Unterschied dabei ist, dass in James’ Fall tatsächlich andere Menschen geschädigt wurden, nämlich der amerikanische Steuerzahler.


Was hat die gute Letitia da angestellt?

Betrug Nr. 1

Im Jahre 2001 kaufte die spätere Staatsanwältin in NYC, in der 296 Lafayette Avenue in Brooklyn, ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten für 550.000 UD-Dollar. Sie refinanzierte das Haus mehrfach, wobei sie die Zahl der Wohneinheiten stets mit 5 angab.

2011 war es dann soweit. Sie beantragte die erneute Refinanzierung ihrer Immobile bei einem staatlichen Programm (HAMP), welches seinerzeit etabliert wurde, um die Zinssteigerungen nach der vorangegangen Finanzkrise für Hausbesitzer zu mildern. In diesem Programm wurden Zinsen angeboten, die weit unter denen lagen, die man bei Banken und Finanzierern bekommen konnte. Damit sollten Familien davor bewahrt werden, in Zwangsversteigerungen zu rutschen.

Aber es gab dafür natürlich auch Voraussetzungen, die zur Erlangung der staatlichen Darlehen zu erbringen waren. Die Immobile durfte maximal 4 Wohneinheiten haben und der Antragsteller musste in einer finanziellen Notlage sein. Letitia James besaß soviel kriminelle Energie, dass sie in ihrem Antrag das Haus mit 4 Wohnungen deklarierte.

Trotz eines Jahresgehaltes von 122.500 US-Dollar und Nebeneinkünften von $ 3890 reklamierte sie für sich ganz selbstverständlich eine finanzielle Notlage. Das Darlehen aus dem Sonderprogramm wurde bewillig, zum sagenhaften Zinssatz von 2.7%, welches erheblich billiger war als die seinerzeit üblichen 7-10%. Das brachte James eine jährliche Ersparnis von ca. 44.000 US-Dollar ein.


Im Behördeneintrag für James‘ Haus sind 5 Wohnungen registriert


Für den Kredit aus Steuergeldern gab sie nur 4 Wohnungen an



Betrug Nr. 2

Die Dame im hohen Amte hat es aber nicht bei diesen kriminellen Aktivitäten belassen. In den Jahren 2020 und 2023 kaufte die von finanziellen Nöten geplagte oberste Strafverfolgerin von New York State 2 weitere Häuser, diesmal in Norfolk, Virginia. Um Grundsteuern zu sparen, deklarierte sie beide Häuser, die sie vermietet hatte, als Hauptwohnsitz, obwohl sie auf Grund ihrer Position diesen im Staate New York haben muss.

Betrug Nr. 3

Resultierend aus der falschen Deklarierung der beiden Häuser in Virgina als eigenen Wohnsitz, beging die gute Letitia auch noch Versicherungsbetrug. Mietobjekte fallen in eine höhere Risikokategorie, weil Schäden, die ein Mieter eventuell verursacht, durch die Police mit abgesichert werden müssen. Demzufolge sind die zu zahlenden Beiträge wesentlich höher als bei Eigennutzung. Diesen Mehrbetrag hat sie auf betrügerische Weise eingespart.

Dass die Sauereien der hochdotierten Dame überhaupt ans Tageslicht kamen, ist einer Besonderheit in den USA zu danken, die die Juristin trotz ihres Fachwissens nicht auf dem Schirm hatte: Sobald eine öffentliche Stelle oder Behörde in einen Vorgang involviert ist, werden die dazu gehörenden Akten „Public Records“.

Jeder Bürger hat das Recht, bei jedweder Behörde solche öffentlichen Akten anzufordern und einzusehen. Das trifft auf Bodycam-Aufnahmen ebenso zu wie auf Strafakten, Emails, Datenbanken, Protokolle, staatliche Verträge u.v.m.

Da James sich aus einem Regierungsprogramm für die betrügerische Refinanzierung dreist bedient hatte, waren auch diese Akten auf Antrag frei zugänglich. Vermutlich hätte kein Hahn danach gekräht, hätte sie die Hetzjagd auf Trump einfach unterlassen. Heute hat Letitia James die Vorladung vor die Grand Jury zugestellt bekommen. Angesichts der Beweislage dürfte demnächst ein Strafprozess beginnen, bei dem ihr im Falle eines Schuldspruchs die Verurteilung zu einer mehrjährigen Haft in einem Bundesgefängnis droht.

„Nobody is above the Law“ – „Keiner steht über dem Gesetz“

Karma ist manchmal doch ‚ne Bitch!

Gruss aus Texas


Montag, 29. Dezember 2025

US-Wahlmanipulation 2020: Allein in Atlanta und Fulton County 300.000 illegale Stimmen gezählt

von Tom Schiller

So hätten es die Democrats gerne gehabt: 
Der eigentliche Wahlsieger Trump im Knast



Ausgerechnet im Fulton County im US-Bundesstaat Georgia, wo dessen Hauptstadt Atlanta liegt, eine Metropolregion mit über sechs Millionen Einwohnern, flog nun eine Wahlmanipulation auf, die es in sich hat. Man erinnere sich: Fulton County war das County, in welchem Donald Trump und eine ganze Reihe seiner Unterstützer wegen des Versuchs der „bandenmäßig organisierten Wahlbeeinflussung“ angeklagt war. Also nicht die Demokraten, die aufgrund damals US-weiter Unregelmäßigkeiten und Wahlmanipulationen bis heute im Verdacht stehen, ihre Präsidentenmarionette Joe Biden durch eine mutmaßliche „stolen election” an die Macht gebracht zu haben – sondern die Republikaner um Trump sollen hier getrickst haben. An vorderster Front dieser irrwitzigen Anklage stand Fani Willis, eine besonders ergiebige Staatsanwältin, die unter anderem die Gunst der Stunde nutzte, um im Rahmen der Ermittlungen ihrem Lover den Posten des Sonderermittlers nebst 600.000 US-Dollar zuzuschanzen, von welchen sich das Pärchen mehrere Luxusurlaube und weitere Annehmlichkeiten gönnte. Willis wurde später übrigens wegen Befangenheit im „Fall Trump“ disqualifiziert, die Anklage gehen Trump wurde fallengelassen.

Dies geschah möglicherweise nicht ohne Grund. Denn immer noch sind zahlreiche Verfahren wegen Wahlmanipulation und -fälschung anhängig, allesamt angestrengt von einstigen Wahlbeobachtern – aber nicht zulasten der Demokraten, sondern zulasten Trumps. Bei einer Anhörung zu einem dieser Verfahren kam es nun zu regelrecht atemberaubenden Einlassungen der befragten Vertreter der zuständigen Wahlbehörde: Die Anwältin des Fulton County Board of Registration and Elections musste nolens-volens bei einer Befragung zugeben, dass in 36 von 37 (!) Wahlbezirken die Durchführung der Wahl alles andere als korrekt abgelaufen war.

Massenhaft in Boxen platzierte Wahlzettel

Zu Beginn eines Wahltages müssen die Verantwortlichen im Wahllokal normalerweise ein sogenanntes „Null-Band“ aus den Scannern der Briefwahlzettel ausdrucken und unterschreiben. Dies dient als Nachweis dafür, dass die Speicher der Wahlzettel-Scanner tatsächlich leer sind und sich dort keine Stimmen aus vorangegangenen Wahlen oder Scanner-Tests mehr befinden. Aber genau dieses Procedere wurde im Fulton County nicht einhalten. Das lässt natürlich die Schlussfolgerung zu, dass es möglich und sogar sehr wahrscheinlich war, die Scanner vor dem Start der offiziellen Auszählung mit manipulierten Briefwahlzetteln zu füttern. Und genau das scheint auch passiert zu sein: In der Dokumentation „2000 Mules“ wurde nachgewiesen, dass von linken US-NGOs massenhaft Wahlzettel in den entsprechenden Boxen platziert worden waren.

Keine Erklärung hatte die Anwältin für ein anderes Phänomen, welches mehrfach aufgetaucht ist, als man die Wahlunterlagen wegen der Verfahren nochmals prüfte: Auf den abschließenden Reports, die man nach Beendigung der Wahl ausdruckte, tauchten die identischen Seriennummern mehrerer Geräte gleich mehrfach auf den Dokumenten auf. Offensichtlich hatte man die Gerätespeicher einiger Scanner in andere Scanner gesteckt, um dort nochmal die gleichen Reports mit dem identischen Wahlergebnis auszudrucken – offenbar in der Hoffnung, dass es niemandem auffallen würde.

Betrogener Trump sollte zum Betrüger gestempelt werden

Insgesamt betrafen all diese Aktionen am Ende rund 300.000 Stimmen, die auf Grund dieser Verfehlungen nicht hätten zertifiziert werden dürfen. Man erinnere sich: Seinerzeit lag Donald Trump am Ende der offiziellen Auszählung im Bundesstaat Georgia mit 11.779 Stimmen hinter Sleepy Joe. Trumps Telefonat mit dem Innenminister Georgias, Brad Raffensperger, in welchem er diesen aufforderte, Vorwürfe zur Wahlmanipulation umgehend zu überprüfen, machte damals reichlich Furore: Denn eben diese auf wohlbegründeten Verdachtsmomenten basierende Aufforderung, offenkundige Unregelmäßigkeiten zu untersuchen, wurde dann zum Anlass genommen für die Anklage wegen “bandenmäßig organisierter Wahlbeeinflussung”, die sich Trump – neben Hohn und Spott quer durch die Systempresse des „Wertewestens“, vor allem auch in Deutschland – damals einfing. Dass diese Anklage wie gesagt scheiterte, während sich die Hinweise auf die von Trump schon damals befürchteten Wahlmanipulationen durch die neuen Beweise immer mehr verdichten, davon ist in denselben Kampagnenmedien natürlich nichts zu lesen.

Natürlich ist am Ergebnis der Wahlen 2020 im Nachgang nichts mehr zu ändern. Trotzdem ist es wichtig, dass die damals veranstalteten Sauereien ans Tageslicht gezerrt werden, – allein schon um zu zeigen, was die von Europas Linken als natürlichen Verbündete und vermeintliche Mitstreiter für Freiheit und Demokratie gepriesenen US-“DemonRats” so getrieben wurde. Ebenso wichtig ist noch eine andere Erkenntnis: Trump hatte, – wie so oft – auch hier Recht!


Freitag, 26. Dezember 2025

Wie kriegt man im Frankfurter Reuß-Prozess die Kuh vom Eis?

von Thomas Punzmann

Die Presse berichtete von Waffenlager im großen Stil und geplanten militärischen Angriff von Reichsbürgern auf das Parlament. Davon ist im Prozess bisher bis kaum etwas geblieben außer Stille. Die Presse versammelte sich wieder als angekündigt worden war, Prinz Reuß würde aussagen. Doch die Aussagen gaben keine neuen Schauergeschichten her. Wie also jetzt weitermachen?


Der Reuß-Prozess in Frankfurt dümpelt nun schon über ein Jahr vor sich hin. Den Angeklagten wirft man dort die Gründung einer terroristischen Vereinigung und einen versuchter Staatsstreich vor. In Presseberichte kurz nach der medienwirksamen Live-Festnahme war von großen Waffenfunden die Rede.

Der Putsch, der keiner war

Staatsstreich, Waffen im großen Umfang: Das so entworfene und verbreite Bild sollte Militär in Divisionsstärke, Panzer, Kommandoeinheiten, die das alles koordinieren könnten, suggerieren. Deutschland, so der Tenor der damaligen Berichterstattung, wäre gerade noch einmal davon gekommen.

So berichtete die Tagesschau: „Was von heute an vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main verhandelt wird, klingt nach dem Drehbuch eines schlechten Fernsehfilms und ist doch aus Sicht des Generalbundesanwalts die wohl bislang größte Verschwörung, die es in der Geschichte der Bundesrepublik gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gegeben hat“. […] Doch in Frankfurt steht mit Prinz Reuß der angebliche Kopf des ganzen „hochverräterischen Unternehmens“ vor Gericht“.

Staatsstreich auch bei der faz, allerdings hinter der Bezahlschranke: „Ein Adliger mit Firmen- und Wohnsitz in Frankfurt soll Anführer der Gruppe gewesen sein, die laut Generalbundesanwalt einen Staatsstreich plante. Nach dem Umsturz sollte Heinrich XIII. Prinz Reuß die Übergangsregierung der Aufrührer anführen“.

Auch der Deutschlandfunk wussten von Umsturzplänen: „Sie wollten die Bundesregierung stürzen: Fast 80 mutmaßliche Mitglieder des „Reichsbürger“-Netzwerks um den Geschäftsmann Heinrich XIII. Prinz Reuß müssen sich wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verantworten“.

Auch der Spiegel berichtete 2023: „Mehr als 360 Schusswaffen bei »Reichsbürgern« gefunden. Neue Zahlen der Regierung zeigen: Die »Reichsbürger«-Gruppe um Prinz Reuß hortete deutlich mehr Waffen als bekannt. Bei Durchsuchungen wurden Hunderte Pistolen, Gewehre, Messer und Äxte sichergestellt“

.Im Prozess selbst ist davon bisher wenig bis nichts vorgekommen. Zweifelhafte Zeugen wurden angehört und wochenlang dröge Chat-Protokolle mit banalen Unterhaltungen verlesen. Während dieser quälend langweiligen Tage war die Pressetribüne im eigens dafür gebauten Saal des Frankfurter Landgerichts, wie seit Prozessbeginn eigentlich immer, mehr oder minder leer.

Das hat sich geändert, als ein Verteidiger des Prinzen Reuß dessen Aussage angekündigt hatte. Plötzlich waren bis zu zwanzig Pressevertreter im Saal. Sie hofften darauf, dass Spektakuläres verkündet werden würde. Aufmarschpläne, Befehlsstrukturen, Geständnis von der Existenz einer rechten Schattenarmee, die Anzahl der Divisionen und deren Bewaffnung. Eben all das, was diese Presse bei der Verhaftung des Prinzen so berichtet hatte.

Die Aussage des Prinzen, eher langatmig, mitunter sogar langweilig, – in der er klar zustellen versuchte, dass er jedwede Gewalt grundsätzlich ablehnt – gaben ein Weiterspinnen dieser Schauergeschichten aber nicht her und so klingen die jetzigen Berichte der Mainstream-Presse über seine Aussage im Ton zurückgenommen. So sehr zurückgenommen, als hofften die Verfasser, dass niemand lesen möge, was sie jetzt darüber schreiben und sich, sollte es doch jemand lesen, noch weniger an das damals Geschriebene erinnern.

Nichts mehr von der scharfen Rhetorik, mit der über die Verhaftung berichtet wurde. Keine Waffenfunde mehr, selbst der angebliche Sturm des Parlaments, vorher zentraler Teil des angeblichen terroristischen Staatsstreiches, gibt jetzt offensichtlich nichts mehr her. Zu offensichtlich ist die Lächerlichkeit, die jetzt vielleicht sogar der beflissenste und aktivistische Journalist des Mainstreams zu spüren und zu ahnen scheint.


Für das Gericht sind das keine schönen Aussichten. Denn die Frage, die sich mittlerweile ja vielleicht sogar das Gericht selbst stellt, ist: Wie weitermachen? Mit jedem Prozesstag werden die absurden Sicherheitsvorkehrungen und der polizeiliche Aufwand von immer mehr Beobachtern ins Verhältnis zu dem bisher Offenbarten gesetzt. Die Frage steht im Raum, ob die Bundesanwaltschaft noch die alles beweisenden Vorwürfe im Köcher hat, aber auch die Frage, warum sie dann bisher nichts wirklich überzeugendes vorgebracht hat.

Ein Paragraph steht bereit

Der RAF Paragraph § 129 a würde wahrscheinlich für eine Verurteilung ausreichen. Eine angebliche Verabredung, weit, weit vor der Tat könnte ja genügen.

Der Paragraf 129a StGB ist Bestandteil eines Gesetzesbündels, das von Kritikern als Lex RAF bezeichnet wird, also als Gesetzesbündel, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion/ RAF erlassen worden war. Strafrechtlich relevant werden also bereits Versuche, Personen zu werben, die den Mitgliedern terroristischer Vereinigungen Unterstützung gewähren, etwa indem sie ihnen Übernachtungsmöglichkeiten bieten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die tatsächliche Möglichkeit der Begehung von Straftaten nicht zwingend erforderlich ist, um den Tatbestand des § 129a StGB zu erfüllen. Es genügt, dass die Vereinigung als solche strukturell in der Lage ist, erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit darzustellen, indem sie über einen verfestigten Willen zur Begehung entsprechender Straftaten verfügt.

Entsprechend dieser Logik zielt § 129a StGB auf die präventive Zerschlagung gefährlicher Strukturen ab. Also noch bevor konkrete Taten begangen werden könnten und unabhängig davon, ob überhaupt die materiell-technische Möglichkeit besteht, diese Straftaten tatsächlich zu begehen.

Die Möglichkeit der tatsächlichen Ausführung scheint ja nicht so wichtig zu sein. Warum also damals der Presseaufwand mit den Waffen und dem Sturm des Parlaments? Doch wie sähe es aus, wenn als einzige Begründung dummes Gerde aus den abgehörten Gesprächen hergenommen würde?


Unter dem RAF Paragraph 129 a könnte viel subsumiert werden. Die sogenannten Klimakleber, die geplant, verabredet und bandenmäßig zum Teil schwere Straftaten begangen haben und weiter begehen. Auch die Antifa könnte hier als terroristische Vereinigung begriffen werde. Doch hier wird der 129 a selten, eigentlich nie bemüht. Das könnte die Argumentation derjenigen bestätigen, die in dem Reuß-Prozess politische Motive vermuten. Für manche wäre das eventuell sogar die für den Rechtsstaat verheerende Bestätigung des Vorwurfs eines Schauprozesses? Genügt es, dummes Zeug zu erzählen, und dann deswegen als staatsgefährdender Terrorist zu einer langen Haftstrafe verurteilt zu werden?

Die damalige Stimmung, befördert von Personen, die unbedingt wollten, dass ihre Erzählung der rechten Gefahr übernommen wird, war damals eine andere als heute. Ist man dieser Stimmung eventuell zu schnell und zu unvorsichtig gefolgt?

Wie bekommt man nun die Kuh – sollte denn eine da sein – gesichtswahrend vom Eis?


Donnerstag, 25. Dezember 2025

Amerika-Sperre für „HateAid“-Linksextremistinnen: Genau so und nicht anders!

von Dirk Schmitz

Das System zeichnet seine Schergen aus: Die „HateAid“-Aktivistinnen mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Anfang Oktober beim Bundespräsidenten




Man kann der Trump-Administration abermals nur danken: Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg der von der privaten Quasi-Zensurbehörde “HateAid” sind ins Visier der US-Regierung geraten. Das obige Foto zeigt die beiden Anfang Oktober rechts und links neben dem Politclown von Bellevue, der sie – was sonst – für ihr stasieskes “zivilgesellschaftliches” Zersetzungwerk auszeichnete. Diese linkswoken Faschistenden erhielten nun, wie auch drei andere Europäer, wegen systematischer Zensur amerikanischer Online-Plattformen Einreiseverbote, wie das US State Department via X mitteilte. Außenminister Marco Rubio erklärte dazu, die die verhängten Einreiseverbote gegen “führende Persönlichkeiten des globalen Zensur-Industrie-Komplexes” beträfen Vertreter aus mehreren Staaten, “und schließen auch politisch Verantwortliche ein.“

Hier trifft es definitiv die Richtigen: Die beiden Linksextremistinnen hatten sich zudem öffentlich dafür eingesetzt, dass nach der Übernahme von X durch Elon Musk wegen vermeintlicher “Verstöße” willkürlich gesperrte Konten nicht wieder freigeschaltet werden, um all jene, die während der linkswoken Ära auf Twitter vor Musk dort mundtot gemacht worden waren, auch weiter vom Diskurs auszuschließen. Auch US-Präsident Donald Trump war damals auf Twitter gesperrt worden.

Totengräber der Meinungsfreiheit

Ein weiterer Betroffener der US-Maßnahme ist auch Thierry Breton, der ehemalige EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, einer der übelsten und totalitärsten Totengräber der Meinungsfreiheit in Europa. Breton gilt als einer der Hauptarchitekten des „Digital Services Act“ (DSA), der bis heute große Online-Plattformen zur Löschung von „Hassrede“ oder „Desinformation“ verpflichtet und Unternehmen bei Nichtbeachtung der Regeln horrende Geldstrafen androht. Selbstredend bestimmen Eurokraten und das linke NGO-Milieu nach freiem Belieben, was “Hassrede” und “Desinformation” sind. Natürlich jammert nun der verschissene parasitäre öffentlich-rechtliche Zwangsfunk lauthals über die US-Einreiseverweigerung und erklärt ausgerechnet die Killer der Redefreiheit zu Opfern. Kann man sich nicht ausdenken.

Zu Recht sehen die Trump-Regierung und Anwälte der Meinungsfreiheit im DSA eine Maßnahme, die Redefreiheit durch Einschüchterung, Erpressung und Kriminalisierung von Inhalten selbst da, wo diese in keiner Weise justiziabel sind, einzuschränken. Die fatalen Folgen sind überall spürbar: Legitime Meinungsäußerungen würden aus Angst vor Geldstrafen in vorauseilendem Gehorsam gelöscht oder unterdrückt. Diese Selbstzensur der Bürger und auch der Social-Media-Plattformen wird eben von Denunziations- und Inquisitionsaktivisten wie Ballon und von Hodenberg effektiv vorangetrieben.

Werft das linksautoritäre Zensurpack aus den Social-Media-Kanälen!

Gut so, dass dieses perverse Treiben, das unsere Gesellschaft vergiftet und die Debattenfreiheit fast zum Erliegen gebracht hat, endlich die gebührende politische Antwort erfährt. Die Vereinigten Staaten versuchen mit den Einreisesperren nicht weniger, als einem ihrer zentralen Verfassungswerte, dem First Amendment, Geltung zu verschaffen. Doch eine Einreisesperre ist nicht genug. Um die Meinungsfreiheit zu retten, muss das ganze linksautoritäre Zensurpack von “HateAid” und Konsorten mitsamt dem perfiden EU-Zensursystem endlich aus den Social-Media-Plattformen geworfen werden.

Solange die Europäische Union für solche finsteren Entwicklungen steht, kann die Forderung nur lauten: Kill the EU, kill the DSA! Ach ja, und noch ein Wort zu Steinmeier: Hoffen wir, dass dieser Antidemokrat bald ebenfalls eine lebenslange Einreisesperre in den USA erhält. In diesem Sinne: Frohes Fest.


Freitag, 19. Dezember 2025

Unfassbare Aussagen von Brosius-Gersdorf zeigen das ganze Ausmaß ihrer Nichteignung als Verfassungsrichterin

von Olli Garch

Auch ohne Bundesverfassungsgerichts-Berufung eine „furchtbare Juristin” in diesem Land: Frauke Brosius-Gersdorf bei “Lanz”



Wie haarscharf Deutschland im August an einer weiteren katastrophalen Fehlbesetzung des Bundesverfassungsgerichts vorbeigeschrammt ist und welche skandalöse Figur hier gerade noch verhindert wurde, zeigen die jüngsten Aussagen der SPD-Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Wann immer dieser Frau den Mund aufmacht, bestätigt sie einerseits die Richtigkeit ihrer Verhinderung, andererseits aber auch die Verkommenheit und Gewissenlosigkeit einer politischen Klasse, solche Ideologen und fast schon bizarr voreingenommenen Aktivisten allen Ernstes als oberste Hüter der Verfassung vorgeschlagen zu haben. Das mit Ann-Kathrin Kaufhold eine Geistesverwandte von Brosius-Gersdorf tatsächlich in Karlsruhe installiert wurde, kann vor diesem Hintergrund in gar bedrohlich genug eingestuft werden.

Bei Markus Lanz absolvierte Brosius-Gersdorf gestern Abend Mittwochabend ihren gefühlt allmonatlichen Standardauftritt (wenigstens das Privileg, in die erlauchte Runde der Dauergast-Stuhlwärmer der zwangsfinanzierten Talkrunden aufgestiegen zu sein, blieb ihr von ihrer gefloppten Kandidatur erhalten), in dem sie Lanz erneut Gelegenheit erhielt, ihr ach so schlimmes Los als angeblich von bösen Populisten grundlos weggemobbte Spitzenjuristin zu bejammern. Auch vier Monate nach ihrem endgültigen Scheitern sitzt der Stachel bei Brosius-Gersdorf immer noch tief, weshalb sie sich einmal mehr in emotional-unsouveräner Manier als Opfer einer orchestrierten Kampagne finsterer, „rechtsnationaler“ Kräfte (auch „aus dem Ausland”) inszenierte. Erneut ging Brosius-Gersdorf dabei mit der Unions-Fraktion hart ins Gericht.

Ausbleiben erzwungener Blockabstimmung gleich „Angriff auf unsere liberale Demokratie“

Der neueste Spin ihrer öffentlichen Anklage strotzt jedoch von einer bisher selbst von ihr ungeahnten Demokratieverachtung, die zeigt, wie wenig sie von dem Grundgesetz begriffen hat, das sie um ein Haar in Karlsruhe zu schützen gehabt hätte: Die CDU/CSU-Fraktionsführung habe es nämlich „nicht geschafft, die Reihen geschlossen zu halten“. Denn: „In so ’ner Situation, bei so ’ner Richterwahl, da muss man einfach Fraktionsdisziplin ausüben, da geht es nicht um Gewissensentscheidung. Und das war schon ein Angriff auf unsere liberale Demokratie“, heulte sie und verstieg sich gar zu dem Satz, das ganze Verfahren habe „ein Stück weit unsere Demokratie bloßgestellt“. Natürlich ist das genaue Gegenteil der Fall: Die Demokratie (im Gegensatz zu „unserer Demokratie”) wäre dann bloßgestellt worden, wenn Brosius-Gersdorf ins Amt gelangt wäre. Ihre Aussagen sind nämlich so entlarvend wie erschreckend.

Erstens sind Abgeordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes, dessen Anwendung ihre Aufgabe als Verfassungsrichterin gewesen wäre, ausdrücklich „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. So etwas wie eine Fraktionsdisziplin ist darin – ebensowenig wie die autokratischen Exzesse des Parteienstaates – bezeichnenderweise gar nicht vorgesehen. Natürlich gibt es aus Effizienzgründen diese Entscheidungspraxis seit jeher, abgesehen von den Fällen, in denen diese persönliche Gewissensfreiheit unerlässlich ist. Und natürlich müsste es immer eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten sein, wen sie mit ihrer Stimme an das höchste Gericht des Landes berufen.

Schockierende Geisteshaltung

Mit ihren Ansichten offenbart Brosius-Gersdorf eine schockierende Geisteshaltung, die sie nicht nur als Richterin, sondern auch als Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin völlig disqualifiziert. Sie sieht es als ihr Recht an, durch parteipolitische Kungeleien und ohne weitere Prüfung auf eine der einflussreichsten Positionen Deutschlands berufen zu werden und empfindet es als persönlichen Affront, dass dies nicht anstandslos geschehen ist. Dies interpretiert sie dann als Schaden für das, was sie unter Demokratie versteht und wischt auch noch den grundgesetzlich garantierten und geschützten Gewissenvorbehalt von frei gewählten Abgeordneten als Petitesse beiseite, die bei solch wichtigen Dingen wie ihrer Karriere ja wohl keine Rolle spielen dürfe. Abstruser geht es kaum – ganz abgesehen von den Sachargumenten, die gegen ihre Berufung sprachen, wie ihre furchtbaren Ansichten zur Spätabtreibung samt Leugnung einer Menschenwürde ungeborener Babies, ihre Begeisterung für ein AfD-Verbots, über das sie als Verfassungsrichterin mitzuentschieden gehabt hätte oder die glaubwürdigen Indizien, dass ihre Doktorarbeit zu weiten Teilen von ihrem Ehemann verfasst wurde.

Brosius-Gersdorf hat sich damit endgültig entlarvt. Es ist zwar ein Segen, dass sie diesem Land als Höchstrichterin erspart bleibt, wenn dies auch nur ein kleiner Sieg der Demokratie innerhalb dieser gemeingefährlichen Parteienoligarchie war, die sich den Staat zur Beute gemacht hat. Grund zur Entwarnung besteht indes nicht – denn politisch erwünschte Agendajuristen werden im Rahmen des anhaltenden linksdoktrinären Staatsumbaus “unserer Demokratie“ auch weiterhin nominiert, durchgewinkt und installiert werden. Mit Brosius-Gersdorf hat sich das Machtkartell lediglich selbst für hiesige Verhältnisse zu extreme, offensichtlich charakterlich und auch fachlich ungeeignete Bewerberin ausgesucht. Ihr Scheitern ändert nichts daran, dass der Schoß, aus dem solche Kaderfiguren der großen kulturmarxistischen Transformation kriechen, weiter überaus fruchtbar ist.


Sonntag, 14. Dezember 2025

Ausweiskopien, Video-ID und Misstrauen: Wenn Gesetze Bürger überwachen, Kriminelle aber unbehelligt bleiben

von David Cohnen

Video-Ident-Verfahren: Durchaus risikobehaftet



Die Vereinigten Staaten von Amerika gelten vielen als Wiege der Demokratie und als Beispiel für Freiheit und Selbstbestimmung. In der Praxis zeigt sich dort bei der Identifikation und staatlichen Kontrolle ein deutlich freierer und selbstbestimmterer Umgang als in Deutschland. Einen einheitlichen, bundesweiten Personalausweis gibt es nicht; Identitätsnachweise erfolgen in der Regel über staatlich ausgestellte Führerscheine oder Sozialversicherungsnummern. Für viele alltägliche Lebensbereiche ist keine zentrale Registrierung mit Adresse und Ausweisdokument erforderlich – zumindest nicht in dem Maße, wie es in Deutschland durch SIM-Karten-Registrierung, Ausweisvorlage und Kopierpflicht üblich ist. In den USA sind Bürger zudem nicht verpflichtet, ihren Wohnsitz zentral anzumelden. Damit entfällt eine Form staatlicher Überwachung, die in Deutschland üblich ist, und es entsteht ein hohes Maß an persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung im Alltag. Das amerikanische System kann daher als Gegenmodell dienen: Es zeigt, dass persönliche Freiheit und ein funktionierender Alltag auch ohne umfassenden staatlichen Überwachungsapparat möglich sind.

In Deutschland offenbaren sich bei vielen Identifikationen erhebliche strukturelle Widersprüche. Das Personalausweisgesetz schreibt vor, dass in bestimmten Fällen ein Ausweisdokument zur Identitätsfeststellung vorgelegt werden muss, jedoch kein verpflichtendes Kopieren oder dauerhafter Scan erfolgt. Zugleich fordert das Geldwäschegesetz die Identitätsprüfung und Aufzeichnungspflichten, wobei in vielen Fällen Vollscans oder optische Digitalisierung als zulässige Form der Dokumentation genannt werden. Diese Doppelung von Vorschriften schafft einen Interpretationsspielraum, den viele private Anbieter systematisch nutzen.

Faktischer Zwang zur Kopierpflicht

In der Praxis verlangt ein großer Teil der Telekommunikationsanbieter, Prepaid-SIM-Anbieter und anderer Dienstleister vor Beginn des eigentlichen Identifikationsverfahrens die Einwilligung zur Erstellung und Verarbeitung einer Ausweiskopie. Verweigert der Bürger diese Einwilligung, wird die Leistung – etwa die Aktivierung einer SIM-Karte – verweigert. Damit entsteht ein faktischer Zwang, obwohl das Gesetz eine Kopierpflicht ausdrücklich nicht vorsieht. Nach den Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll eine Einwilligung freiwillig, informiert und ohne Zwang erfolgen. Wenn jedoch die Nutzung einer Dienstleistung von dieser Einwilligung abhängt, wird die Freiwilligkeit praktisch aufgehoben.

Dieses System des Misstrauens beginnt beim Staat, der die Vorschriften zur Identitätsprüfung und Dokumentation erlässt. Große Konzerne, die im Auftrag oder im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen handeln, setzen diese Regeln um, wobei sie sie teilweise noch verschärfen, um mögliche Risiken abzusichern. Durchschnittliche Unternehmen übernehmen diese Praktiken, um regulatorischen Vorgaben gerecht zu werden und Haftungsrisiken zu minimieren. Kleine Firmen und selbst kleinste Händler – sogenannte „Klitschen“ – springen auf diesen Zug auf und verlangen die gleichen Bedingungen, oft ohne eine rechtliche Grundlage oder die Notwendigkeit, tatsächlich Identitätsprüfungen in diesem Umfang durchzuführen. In vorauseilendem Gehorsam verschärfen sie die ohnehin schon restriktiven Regeln des Staates, sodass der Bürger noch stärker unter Druck gerät. Das Ergebnis ist ein System, in dem der rechtschaffene Bürger umfassend kontrolliert und überwacht wird, während die praktische Kontrolle der Kontrolleure selbst unzureichend oder gar nicht erfolgt.

Bürger unter Generalverdacht

Viele der eingesetzten Dienstleister, insbesondere bei Video-Ident-Verfahren, sitzen nicht in Deutschland, sondern in anderen Ländern, sodass die Überprüfung sensibler Daten an internationale Dienstleister ausgelagert wird. Wer den Ausweis vorzeigt, vertraut damit auf private, teilweise weit entfernte Personen, deren Umgang mit den Daten nur begrenzt kontrolliert werden kann. Gleichzeitig werden die Bürger unter Generalverdacht gestellt, obwohl sie gesetzestreu handeln.

Die paradoxe Situation verschärft sich noch, wenn man die Realität von Migration und internationaler Mobilität betrachtet. Millionen Menschen kommen nach Deutschland, viele haben keine gültigen Ausweisdokumente mehr oder besitzen diese nicht. Weltweit wandern Menschen zwischen Staaten, ändern Wohnsitze unkontrolliert, tauchen unter neuen Identitäten auf. Eine umfassende, flächendeckende Kontrolle ist praktisch unmöglich. Das bedeutet, dass die strengen Identifikationspflichten, Registrierungsvorgaben und Kopierzwänge für die einheimische Bevölkerung eine enorme Belastung darstellen, während der Staat faktisch keinen vergleichbaren Überblick über Migranten oder Menschen ohne Dokumente hat. Der rechtschaffene Bürger wird unter Generalverdacht gestellt, während reale Sicherheitsrisiken durch unkontrollierbare Mobilität und fehlende Dokumente von der Politik kaum bekämpft werden.

Reale Risiken werden nicht wirklich adressiert

Dieses System offenbart einen tiefgreifenden Widerspruch: Der Staat säht Misstrauen gegenüber seinen Bürgern, setzt strenge Vorschriften und delegiert gleichzeitig die Kontrolle an private Unternehmen. Diese Unternehmen verschärfen die Anforderungen, oft ohne gesetzliche Grundlage, und kleine Händler übernehmen die Praxis in vorauseilendem Gehorsam. Die Folge ist, dass Bürger, die auf ihre verfassungsmäßigen Rechte bestehen, faktisch von elementaren Dienstleistungen wie Mobilfunk, Telekommunikation oder Bankgeschäften ausgeschlossen werden können. Gleichzeitig werden die eigentlichen Risiken, etwa durch unkontrollierte Migration oder unüberprüfte internationale Dienstleister, nicht wirksam adressiert.

Ein besonders gefährlicher Widerspruch zeigt sich, wenn Identifikationsverfahren oder Ausweiskopien nicht durch staatliche Stellen, sondern durch private Dienstleister oder einzelne Mitarbeiter durchgeführt werden. Der Bürger weiß in solchen Momenten nicht, wer ihm tatsächlich gegenübersitzt. Gerät ein solches Verfahren in die Hände einer Person mit krimineller Energie, kann diese ohne großen Aufwand vollständige Ausweiskopien – Vorder- und Rückseite – anfertigen und für eigene Zwecke speichern. Gleiches gilt, wenn Unternehmen die Übersendung kompletter Ausweiskopien verlangen: Der Bürger muss vertrauen, dass der Empfänger seriös handelt, doch eine Garantie dafür gibt es nicht. Niemand kann ausschließen, dass diese Unterlagen später missbraucht, weiterverkauft oder zur Begehung von Straftaten verwendet werden. Während der Staat den rechtschaffenen Bürger zu lückenloser Transparenz verpflichtet, bleibt der Bürger selbst schutzlos gegenüber möglichen kriminellen Akteuren, die im Gewand eines Identifikationsdienstleisters auftreten.

Aushöhlung der Kontrolle über die eigenen Daten

Deutschland zeigt damit, dass formelle Vorschriften über Identitätsprüfung, Registrierung und Datenkopien zwar existieren, die praktische Umsetzung jedoch bürgerfeindlich, ineffektiv und paradox ist. Während persönliche Freiheit und Privatsphäre für den rechtschaffenen Bürger massiv eingeschränkt werden, entfalten die Maßnahmen kaum Wirkung gegenüber realen Sicherheitsrisiken. Ein System, das den Bürger überwacht, ihn kontrolliert und seine Daten systematisch erfasst, aber gleichzeitig auf private Kontrolleure angewiesen ist, die eigene Regeln setzen und nicht überprüft werden, zeigt klar: Die Balance zwischen Sicherheit, Kontrolle und Freiheit ist verloren gegangen. Freiheit darf nicht davon abhängen, dass man seine Rechte aufgibt, um Zugang zu Dienstleistungen zu erhalten. Sie bedeutet Wahlfreiheit und Kontrolle über die eigenen Daten, und genau das wird in Deutschland derzeit systematisch ausgehöhlt.

Am Ende muss die zentrale Frage gestellt werden: Macht der Staat mit diesem System nicht letztlich den Bock zum Gärtner? Er diszipliniert die Bürger, kontrolliert sie streng und delegiert gleichzeitig die Umsetzung an private Akteure, während er kaum in der Lage ist, die Linien zu überwachen, die tatsächlich böses Tun begehen könnten. Die Risiken werden dem Bürger angelastet, und die wachsende Bürokratie und Überwachung trifft vor allem diejenigen, die gesetzestreu handeln. Dieses Missverhältnis zeigt, dass ein System, das Misstrauen säht, ohne wirksame Kontrolle der realen Gefahren, nicht nur ineffektiv, sondern für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit problematisch ist.


Samstag, 13. Dezember 2025

Lebensrettung als ideologisches Privileg: DLRG schließt AfD-Mitglieder aus

von Thomas Hartung

Werden als nächstes dann auch keine AfD-Mitglieder mehr gerettet von der DLRG?



In einem Land, das sich als Hort der Freiheit und des Pluralismus geriert, geschieht etwas Ungeheuerliches: Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) im Landesverband Württemberg, eine Organisation mit 1,9 Millionen Mitgliedern und Millionen an Steuergeldern, schließt AfD-Mitglieder und -Sympathisanten pauschal aus. Die erst jetzt durch “Apollo-News” bekannt gewordene Satzungsänderung vom 22. September 2025 verbietet explizit die Unterstützung von Parteien, die vom Verfassungsschutz als „Verdachtsfall“ eingestuft werden – ein Kriterium, das allein auf der AfD lastet. Was hat ein Rettungsschwimmer im Schwimmbad mit seiner politischen Gesinnung zu tun? Nichts, schrieb der emeritierte Volkswirt Ulrich van Suntum in einem Brief an DLRG-Präsidentin Ute Vogt, in dem er seinen sofortigen Rückzug als Spender bekanntgab. Hier wird aus ehrenamtlicher Lebensrettung ein ideologisches Tribunal. Der Vorstoß, vorgeblich motiviert durch die “Correctiv-Recherche” von Januar 2024 zu Potsdam, die auf (gerichtlich wiederholt untersagten) Lügenbehauptungen basierte, markiert nicht nur einen Tiefpunkt der Diskriminierung. Sie ist Symptom einer breiteren gesellschaftlichen Pathologie: der systematischen Ausgrenzung Andersdenkender unter dem Deckmantel der „Demokratieförderung“.

Es ist mehr als bezeichnend, dass bis auf wenige lokale Medien wie die “Stuttgarter Nachrichten” bislang niemand die Causa berichtete; schon gleich gar nicht der “Südwestrundfunk” oder die dpa. Lügen und Willkür, getarnt als moralische Überlegenheit, untergraben inzwischen die Grundfesten unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung. Der “Correctiv”-Text, der als Zündfunke diente, enthielt nachweisliche Falschaussagen, die eine Kette von Ausschlüssen auslösten: von Vereinen über Kirchen bis hin zu beruflichen Existenzen. Es ist Zeit, diese Dynamik zu sezieren und die Konsequenzen für die Demokratie zu benennen.

Lügen als Grundlage der Willkür

Der Ausgangspunkt aller dieser Maßnahmen ist der sogenannte „Geheimplan“-Bericht von “Correctiv”, der im Januar 2024 enthüllt wurde. Darin wurde ein politisches Kolloquium von Politikern, Journalisten, Selbständigen und Juristen im nichtöffentlichen Rahmen in Potsdam am 25. November 2023 als konspirativer Thinktank eines „Remigrationsplans“ dargestellt, der angeblich ie Ausweisung von Millionen Deutschen mit Migrationshintergrund – inklusive Staatsbürger – vorsah. Hochrangige AfD-Politiker, Neonazis und Unternehmer seien versammelt gewesen, um eine „Vertreibung“ zu planen. Die Empörung über den Hetzartikel war gewaltig: Massenproteste, Verbotsdebatten und eine Welle der gesellschaftlichen Ächtung der AfD folgten.

Doch was hier als journalistischer Coup gefeiert wurde, entpuppte sich bei genauerer Betrachtung bald als Konstrukt aus Halbwahrheiten und bewussten Verdrehungen, mehrfach gerichtlich bestätigt: Das Landgericht Berlin II urteilte im Dezember 2024, dass “Correctiv” die Aussage der AfD-Politikerin Beatrix von Storch hinnehmen muss, bei dem Bericht handele es sich um eine „dreckige Lüge“, da dieser einen „falschen Eindruck“ erwecke. Das Landgericht Hamburg folgte im Februar 2024 einem Unterlassungsantrag des Juristen Ulrich Vosgerau, zumindest teilweise: “Correctiv” durfte nicht mehr behaupten, es sei um die „Ausweisung“ von Deutschen gegangen – dabei war das der zentrale Vorwurf, der die Recherche erst toxisch machte. Ein Jahr später, im Januar 2025, eskalierten die Berufungsprozesse – und bis heute prüfen Gerichte, ob die Darstellung des Treffens als „Vertreibungsplan“ haltbar ist. Die AfD gewinnt zunehmend an Boden in der juristischen Auseinandersetzung.

Relikt totalitärer Logik

Diese Falschaussagen waren kein Versehen, sondern ein kalkuliertes Narrativ: “Correctiv”, ein linkes “Recherche-Netzwerk” mit Nähe zu Stiftungen wie den Open Society Foundations von Georges Soros, nutzte selektive Zitate und gezielt aus dem Kontext gerissene Aussagen, um ein Panikbild zu zeichnen. Der Begriff „Remigration“ – bis dahin ein migrationspolitischer Fachbegriff für legale Abschiebungen – wurde zu einem Synonym für „ethnische Säuberung“ umgemünzt. Die Folge war eine beispiellose gesellschaftliche Hexenjagd, die bis heute anhält und ebenso auf Lügen basiert, wie sie Willkür legitimiert. Laut Carl Schmitt entscheidet der Souverän über den Ausnahmezustand; hier entscheidet jedoch eine mediale Elite über den „Ausnahmemenschen“ – den AfD-Wähler. Diese Dynamik erinnert an Hannah Arendts Analyse des Totalitarismus: Die Lüge wird zur Realität, sobald sie kollektiv internalisiert wird. Der Potsdam-Mythos diente als Katalysator für eine Kaskade von Ausschlüssen, die nicht mehr auf Fakten, sondern auf moralischer Panik beruhen. Und so sickert die Willkür in die Poren der Zivilgesellschaft ein.

Das DLRG-Beispiel ist nur die Spitze des Eisbergs. Nicht nur in Baden-Württemberg häufen sich Fälle, in denen AfD-Mitglieder aus Vereinen, Verbänden und kirchlichen Ämtern verbannt werden. Nehmen wir die katholische Kirche: Im November 2025 beschloss das Erzbistum Berlin, dass AfD-Mitglieder künftig nicht mehr für Gemeindeämter kandidieren dürfen – ein Verbot, das als Schutz der „christlichen Werte“ verkauft wird. Die Begründung? Die AfD stehe im Widerspruch zur katholischen Soziallehre, insbesondere zu Menschenwürde und Diskriminierungsverbot. Ähnlich handelt die Evangelische Kirche in Württemberg: Bei der Synode vom Oktober 2025 wurde ein Gesetz verabschiedet, das „explizit“ AfD-nahe Mitglieder aus Kirchenämtern fernhält. Der Kirchentag 2025 verbot gar AfD-Politikern jegliche Auftritte –unter dem Vorwand vom „Selbstausschluss“ der Alternative vom demokratischen Konsens.

Muster der Ausgrenzung

Noch skandalöser: Der Katholische Sozialverband Kolping mit 200.000 Mitgliedern, erklärte im November 2025 die AfD-Mitgliedschaft für „unvereinbar“ und schloss Betroffene pauschal aus. Ein Gutachten von 2025 diente als pseudowissenschaftliche Legitimation, das die AfD als „völkisch und demokratiefeindlich“ brandmarkt. Hier wird aus Wohltätigkeitsarbeit ein Instrument der politischen Säuberung. Und die Lebenshilfe, ein Verband für Menschen mit Behinderung, empfiehlt in ihren Publikationen von 2025 den Ausschluss AfD-naher Mitglieder, um „Diskriminierung“ zu verhindern – ironischerweise unter Ignoranz der eigenen diskriminierenden Praxis.

Die Häufung solcher Fälle ist kein Zufall – denn diese folgen einem Muster: Der Verfassungsschutz stuft die AfD im Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ ein – eine Einstufung, die der Partei gerichtlich streitig gemacht wird und vorerst ausgesetzt ist. Dennoch nutzen Institutionen sie als Freibrief für Willkür. Beamten und Lehrern ist in Rheinland-Pfalz die AfD-Mitgliedschaft untersagt ; Vereine wie die DLRG machen daraus eine gesamtgesellschaftliche Norm. Es geht um nichts Geringeres als die Schaffung eines „reinen“ Raums – ein Relikt aus der McCarthy-Ära oder der DDR, wo Gesinnung über Kompetenz entschied. Philosophisch betrachtet verletzt dies das Kernprinzip des Grundgesetzes: Die Gleichheit vor dem Gesetz nach Artikel 3. Wie kann eine Kirche, die Nächstenliebe predigt, Andersgläubige – hier politisch Andersdenkende – exkommunizieren? Es ist die Perversion des Christentums zur Ideologie, wie es schon Nietzsche in seiner Kritik an der „Sklavenmoral“ andeutete: Die Schwachen rächen sich an den Starken, indem sie Moral zum Knüppel machen.

Demokratie im Verfallsmodus

Die Kette der Ausschlüsse hat fatale Folgen. Zuerst spaltet sie die Gesellschaft: AfD-Wähler – darunter viele aus dem einfachen Bürgertum, die sich von der etablierten Politik verraten fühlen – werden zu Paria. Zweitens untergräbt sie den Pluralismus: Institutionen, die Steuergelder be-iehen, verlieren ihre Neutralität und werden zu Bastionen einer einseitigen Weltanschauung. Drittens eskaliert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes: 2025 meldet sie Rekordanfragen – doch wer AfD-Mitglieder diskriminiert, entgeht der eigenen Logik. Dieser „Verbotswahn“ ist ein Angriff auf die Demokratie selbst. Wie das Bundesverfassungsgericht 2025 in Debatten um AfD-Verbote anmahnte, gilt der Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde auch für Oppositionelle. Die Einstufung durch den Verfassungsschutz, basierend auf dem über tausendseitigen “Gutachten” von 2025, diffamiert die pauschal AfD als „fremdenfeindlich“ und „menschenwürdewidrig“ – Begriffe, die auf den “Correctiv”-Lügen aufbauen. Die AfD klagt zwar dagegen, doch der Schaden ist längst angerichtet: Ausgrenzung wird Normalität.

Diese Ausgrenzung ist mehr als bloße Parteipolitik; sie ist ein Test für unsere Republik. Wenn Vereine wie die DLRG und Kirchen zu Zensoren mutieren, basierend auf Lügen wie dem “Correctiv”-Bericht, dann droht der Verfall der Demokratie zu einem autoritären Moralsystem; wie Schmitt warnte: Ohne klare Grenzen zwischen Freund und Feind wird der Staat zum Feind des Volkes. Zu Recht fordert Baden-Württembergs AfD-Fraktionschef Anton Baron den sofortigen Stopp aller staatlichen Zuschüsse für die DLRG, solange die diskriminierende Satzung gilt: “Die Bürger von Baden-Württemberg erwarten von ihren Rettern Neutralität und Mut im Einsatz – nicht ideologische Hetze gegen eine Oppositionspartei, die in Umfragen Rekordwerte feiert. Die DLRG sollte sich um Ertrinkende kümmern, nicht um Parteibücher!“ Die AfD, die die Stuttgart bei 21 Prozent liegt, ist kein Monster, sondern die Stimme der Ausgegrenzten. Sie fordert Untersuchungen, Förderstopps und gesetzliche Schutzmaßnahmen gegen eben solche Willkür. Es ist an der Zeit, dass sich Bürger positionieren: Für die Freiheit des Dissenses, gegen die Tyrannei der Tugend! Die Wahrheit braucht keine Brandmauern; sie braucht offene Debatten. Wer will in einem Land leben, wo Rettungsschwimmer ideologisch tauglich sein müssen, während Menschen ertrinken.


Dienstag, 9. Dezember 2025

EU-Strafe gegen Musk wird zum Bumerang: Die 120-Millionen-Blamage der EU

von Michael Münch

Die EU legt sich wie immer mit den Falschen an: Elon Musk



Brüssel haut auf den Tisch – und verlangt 120 Millionen von Elon Musk, als hätte man gerade einem Parksünder den Strafzettel unter die Scheibenwischer geklemmt. Die EU ist stolz wie Oskar und glaubt allen Ernstes, dass diese Summe einen Mann beeindruckt, der Raketen baut, Autos ins All schießt und nebenbei die mächtigste Plattform der westlichen Welt betreibt. Der Schlag sitzt – das denken sie allen Ernstes in Brüssel.

Doch Musk antwortet nicht mit Rückzug, sondern sorgt für einen Streisand-Effekt in seiner reinsten Form.

Denn was als geräuschlose Schikane gedacht war gegen den reichsten Mann der Welt, wird für die EU zum Bumerang und zum globalen Image-Desaster. Je stärker die EU versucht, ihn zu treffen, desto lauter wird das Echo. Es ist wie ein Schuss, der nicht den Gegner verletzt, sondern den Abzugshahn zersplittern lässt und den Schützen selbst in Mitleidenschaft zieht. Die EU wollte Musk zurechtstutzen und schafft stattdessen globale Öffentlichkeit für genau das, was sie unterdrücken wollte.

Anmaßendes Spiel

Und hier wird das anmaßende Spiel degenerierter zentralistischer Macht sichtbar: Deutschland und Brüssel legen sich mit Plattformen an, die sie selbst nicht einmal bauen könnten. Ein Europa ohne eigene soziale Netzwerke, ohne echte digitale Champions, ohne technologische Rückendeckung, spielt plötzlich Weltpolizei gegen die amerikanischen Big Player. Das wirkt ungefähr so, als würde ein Grundschüler den Basketballkorb herausfordern. Mutig, ja. Klug eher nicht.

Denn die Plattformen stehen nicht allein. Sie stehen unter dem Schutz einer US-Regierung, die schon auf der Münchner Sicherheitskonferenz deutlich gemacht hat, dass sie keine Lust auf europäische Regulierungsphantasien hat. Trump und Vance haben freundlich, aber eindeutig gewarnt: Man solle nicht glauben, dass die USA tatenlos zuschauen, wenn Europa ihre eigenen Unternehmen bestraft und immer autoritärer wird. Mit dem Granite-Papier wurde das Ganze amtlich gemacht: Zehn Millionen Schadensersatz für jeden einzelnen Fall, in dem die EU einen amerikanischen Akteur sanktioniert!

Ein Riese nimmt keine Rücksicht

Und nun verhängt Brüssel ernsthaft 120 Millionen gegen Musk. In Washington muss das wie ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk gewirkt haben. Die Reaktion ist simpel: Man liest die europäische Entscheidung, lächelt milde und notiert rechnerisch, was nun fällig wird. Während Europa glaubt, Amerika erziehen zu können, hat Amerika längst die Gegenrechnung auf dem Tisch liegen. In diesem Gefälle ist klar, wer der Große und wer der Kleine ist. Europa, und besonders Deutschland, möchte Stärke demonstrieren. Doch wer keine eigene technologische Basis besitzt, steht nicht auf Augenhöhe mit jenen, die das digitale Rückgrat des Westens stellen. Es ist ein ungleiches Spiel, ein Tanz zwischen einem Riesen und einem Zwerg, bei dem der Zwerg glaubt, der Riese werde schon Rücksicht nehmen. Doch das tut er nicht. Das tut er nie.

Am Ende werden die Haltungs-EU und vor allem der Moral-Maulheld Deutschland wieder zurückrudern, wie sie schon so oft zurückgerudert sind.

Man wird verkünden, dass man “Missverständnisse” aufgeklärt habe, dass “konstruktive Gespräche” geführt wurden und dass beide Seiten ein “gegenseitiges Einvernehmen” angestrebt hätten. Doch in Wahrheit wird man schlicht die Realität anerkennen müssen: Wer ohne eigene technologische Dominanz und ohne relevante Plattformen gegen Amerika antritt, verliert nicht nur das Spiel. Er entlarvt auch die eigene Illusion, jemals groß genug gewesen zu sein, um überhaupt mitzuspielen.


Sonntag, 7. Dezember 2025

Erst Anzeigenhauptmeister, dann Lügenkanzler: Merz stellte Tausende Strafanzeigen gegen Bürger

von Theo-Paul Löwengrub

Lügen, beleidigen und selbst andere anzeigen, wenn sie ihn beleidigen: 
Das ist alles, was dieser Kanzler „leistet“ Friedrich Merz



Mit diesem Pensum stellt der Skandalkanzler der Lügen die bisherigen diesbezüglichen Spitzenreiter Habeck, Faeser, Baerbock, Strack-Zimmermann und sogar die abgehalfterte SPD-Palästinenseraktivistin Sawsan Chebli in den Schatten: Friedrich Merz hat laut “Welt” bislang tausende Strafanträge wegen Beleidigungen gegen unliebsame Bürger wegen kritischer Äußerungen im Netz gestellt. Laut „Nius“ waren es fast 5.000 Strafanträge (!) wegen vermeintlicher Online-Beleidigungen, die Merz in seiner Zeit vor der Kanzlerschaft eigenhändig unterschrieben hat – die höchste bisher bekannte Zahl eines deutschen Politikers überhaupt. Um dieses Pensum zu erreichen, muss Merz die Antragslisten seiner Anzeigenopfer mit einer Routine abgezeichnet haben, die an Stalins Abzeichnungsmarathons von Todeslisten erinnert. Das Volk erst betrügen, dann mit Strafanzeigen überziehen – deutlicher lässt sich die infame Politik dieses Rosstäuschers und linken Marionettenkanzlers kaum illustrieren. Frühere Bundeskanzler zeigten ganz bewusst staatsmännische Größe und eine weitaus höhere Toleranz bei selbst harten Schmähungen und Beleidigungen – auch schon bevor sie ins Amt kamen. Merz hebt sich auch hier negativ ab: unentspannter und provinzieller kann sich ein Politiker gar nicht verhalten, was sich hier erneut zeigt. Dem Mann fehlt jede menschliche Größe, jeder Charakter, jede innere Souveränität – und das schlägt sich zwangsläufig auf seine auf Täuschung und Irreführung gegründete Politik nieder.

Noch schlimmer: Merz nutzte für seinen strafrechtlichen Amoklauf auch die hochgradig unseriöse Abmahnfirma „So Done“, die systematisch das Netz nach Beschimpfungen durchforstet und 50 Prozent der eingetriebenen Schadensersatz-Zahlungen erhält; ein Massengeschäft zur Mundtotmachung und Einschüchterung von Bürgern, die als Leidtragende der linksextremsten Politik einer Bundesregierung aller Zeiten von der eigenen Regierung vor den Kadi gezerrt werden, weil sie von dem bereits zur Unkenntlichkeit deformierten Rest dessen Gebrauch machen, was einmal freie Meinungsäußerung hieß. Merz betonte stets, alle Gelder vollständig für soziale Zwecke in seinem Heimatkreis zu spenden, was eigentlich der Provisionsmasche von “So done” entgegensteht, das den finanziellen Anreiz für die “Opfer” als wesentlichen Teil des Geschäftsmodells beinhaltet. Besser macht dieser (zumindest vorgebliche) Wegfall monetärer Motive die perfide Anzeigenwut aber nicht.

Hausdurchsuchungen als Antwort auf ohnmächtige Bürgerwut

In mehreren Fällen folgten auf Merz‘ Strafanträge – beflissenen und orbrigkeitshörigen Richterlein und Staatsanwälten sei dank – Hausdurchsuchungen; so unter anderem einer behinderte Sozialhilfeempfängerin mit jüdischen Wurzeln, die Merz als „kleinen Nazi“ bezeichnet hatte. In einem anderen Fall hatte jemand „drecks Suffkopf“ (sic!) geschrieben, was später als rechtswidrig eingestuft wurde. Auch der Klassiker „Schwachkopf” verleitete Merz – wie auch Habeck – zu persönlichen Anzeigen; mehr muss man über diesen dünnhäutigen, weinerlichen und völlig formatlosen Kanzler nicht wissen. Ein satirischer Tweet mit Fäkalsprache wurde als strafbarer Extremismus gewertet. Trotz der riesigen Belastung für die Justizbehörden infolge einer solchen Massenlawine an Anzeigen führte bislang jedoch nur ein Verfahren tatsächlich zu einem Strafbefehl, zehn wurden bisher eingestellt.

Kritische Juristen sind fassungslos über Merz‘ Verhalten. Die Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski warnt zudem vor unverhältnismäßigen Reaktionen, die zu Selbstzensur führen und die Meinungsfreiheit gefährden. Das Bundesverfassungsgericht fordere von Politikern wegen ihres Machtvorteils eigentlich Toleranz für Kritik – doch seit der Verschärfung des Strafgesetzbuch-Paragraphen 188 (“Politikerbeleidigung”) nehme die Hypersensibilität und Klagewut von Mandatsträgern stetig zu. Hinzu kommt, dass als Folge des von der Regierung finanzierten und vorsätzlich aufgeblähten linken NGO-Komplexes immer mehr zulässige Meinungsäußerungen kriminalisiert werden – und die Politiker, die diese outgesourcte Stasi 2.0 erst ermöglicht haben, nutzen sie private Organisationen und halbstaatliche Meldestellen gegen „Hass und Hetze“, um die ohnmächtige Wut ihrer Bürger über gebrochene Wahlversprechen, immer teurere Energiepreise und öffentlichen Sicherheitsverlust zu kriminalisieren. Es ist ein perverses System, das unter dieser Bundesregierung weiter verfeinert wurde. Und wie sich nun erweist, gehörte Merz – auch wenn die meisten seiner Anzeigen vor Amtsantritt gestellt wurden – dabei zu den Hauptnutznießern.


Montag, 1. Dezember 2025

Die Schatten-Armee von Gießen...

von Peter Winnemöller

Man muss das Geschehen von Gießen mit militärischen Augen betrachten: Die Demonstranten fielen in einer Stärke von drei Divisionen über den Ort her. Dafür braucht es generalstabsmäßige Planung und Kommandostrukturen. So sieht keine Demonstration, sondern ein organisierter Krieg gegen den Staat und seine Bürger aus.

Die Bilder vom Samstag aus Gießen waren ein Grauen für jeden friedlich und freiheitlich denkenden Menschen. Linke Truppen sind in einer Stärke von ungefähr drei Divisionen über die hessische Stadt hergefallen und haben Angst und Schrecken verbreitet. Eine Division umfasst 10.000 Soldaten. Die Angabe der Teilnehmer in Gestalt einer militärischen Verbandsbezeichnung erfolgt hier sehr bewusst.


Es war nicht der Kampf von ganz links gegen ganz rechts, den Bundeskanzler Friedrich Merz herbeifantasiert hatte, denn es waren keine rechten Truppen auf der Straße und in die Kämpfe verwickelt. Gekämpft haben linke Truppen gegen das Bürgertum einer Stadt, die für einen Tag in Angst und Schrecken lebte. Den Einsatzkräften der Polizei ist zu verdanken, dass es glimpflich ausging. Dafür verdienen die Beamten, die ihr Leben und ihre Gesundheit eingesetzt habe, Dank und Anerkennung. Es war schlimm und es hätte weitaus schlimmer kommen können.

Der Anlass für den Überfall auf Gießen war so banal, dass man es fast gar nicht fassen kann, wie daraus ein solches Chaos entstehen kann. Die derzeit in Umfragen stärkste politische Kraft im Land veranstaltet eine Gründungsversammlung ihrer künftigen Jugendorganisation. Schon Tage und Wochen zuvor setzt das Grauen ein. Der politische Gegner dieser Partei beginnt eine ganze Stadt einzuschüchtern. Schulen schließen. Hotels und Gastronomiebetriebe stellen den Betrieb ein. Der Einzelhandel schließt in einigen Gebieten. Ein Weihnachtsmarkt in einem kleinen nahegelegenen Ort wird abgesagt. Noch einmal: Es ist weder Pandemie noch ist der Dritte Weltkrieg ausgebrochen: Es soll die Jugendorganisation einer Partei gegründet werden. Niemand ist gezwungen, diese Partei zu mögen, und es ist das gute Recht eines jeden, diese Ablehnung frei, unbeschränkt und friedlich auch auf einer Versammlung unter freiem Himmel zu äußern.

In einem freiheitlichen Staat ist der Ausgleich einander widerstrebender Rechte von gleicher Wertigkeit eine der wichtigsten Aufgaben aller Organe des Staates. Der Grund dafür liegt darin, dass der Souverän in einem freiheitlich demokratischen Staat nicht etwa ein Monarch oder ein Diktator wäre, sondern das Volk dieses Staates. Bei uns steht das im Grundgesetz. Da aber ein Volk im Idealfall immer maximal heterogen hinsichtlich seiner politischen Ansichten ist, ist es genau dieser Ausgleich der Interessen, den zu schützen die große Herausforderung und die vornehmste Pflicht der Staatsorgane darstellt. Darum ist es beispielsweise in Deutschland gute Rechtspraxis, zwei entgegengesetzte politische Kundgebungen in Sichtweite stattfinden zu lassen, denn es nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, von der entgegengesetzten Ansicht Kenntnis zu nehmen und sich damit auseinanderzusetzen. In einem freiheitlichen Staat, dessen politische Kultur intakt wäre, hätte die Demonstration gegen die Gründung der AfD-Jugendorganisation direkt vor der Halle stattfinden können.
 
Generalstabsmäßig geplanter Angriff auf die Infrastruktur einer ganzen Region

Wir sahen jedoch das exakte Gegenteil davon. Schon Tage vorher war klar, dass es zu Ausschreitungen, Gewalt, Blockaden und Übergriffen in erheblichem Ausmaß kommen würde. Angekündigt waren 50.000 Demonstranten. Es kamen 30.000. Bei einem solchen Aufmarsch stellen sich Fragen. Die allererste Frage ist, wie es gelingen kann, in einer solchen Größenordnung zu mobilisieren. Die Teilnehmer der linken Aktion – es fällt schwer, diesen Angriff als Demonstration zu bezeichnen – waren teilweise von weither angereist. Es war zuweilen von 200 Bussen die Rede. Das reicht natürlich noch lange nicht. Es müssen mehr gewesen sein. Bahn und PKW gibts ja auch noch.

Man stelle sich die Logistik vor, die es braucht, 30.000 Menschen in eine Region zu bekommen, ohne dass diese sich selbst komplett blockieren. Wer sich am Morgen des Samstags die Karte von Gießen ansah, auf der die blockierten Straßen zu sehen war, konnte es schnell begreifen: Das war nicht einfach eine Demonstration, das war ein generalstabsmäßig geplanter Angriff auf die Infrastruktur einer ganzen Region. Autobahnen und eine Bundesstraße – exakt jene Straßen, die die Teilnehmer am Gründungskongress würden nehmen müssen – waren um 9 Uhr morgens nicht mehr befahrbar. Busse von Teilnehmern saßen fest und mussten mühsam von der Polizei zur Halle eskortiert werden. Die Blockade der Bundesstraße erfolgte mit herbeigeschafften Baumstämmen. Ein Zufallsfund? Vorher bereitgestellt? Vorher ausgekundschaftet? Die Bilder zeigten, wie die Stämme herangetragen wurden. Das war kein improvisierter Dilettantismus.

Bilder der Straßenblockaden, aber auch Videos von Schlachten mit der Polizei zeigten Demonstranten in gleicher Kleidung. Es ist wohl nicht übertrieben, von uniformierten Truppen zu reden. Die Uniform hat neben der identitätsstiftenden Funktion einer Truppe – wir gehören zusammen, wir sehen gleich aus – auch die Funktion der Freund-Feind-Unterscheidung. Das ist sehr professionell. Und das ist der entscheidende Satz in der Beurteilung des linken Überfalls auf Gießen. Wenn man eine Kundgebung mit 1.000 Personen plant, dann braucht man einen Stab von 10 Personen, die die organisatorischen und rechtlichen Fragen planen, regeln, kommunizieren. Dazu kommen 20 Ordner, eine Reihe Sanitäter, ein technischer Stab für die Ausrüstung. Dieser Planungsstab vergrößert sich nicht sonderlich, wenn man 3.000 oder 5.000 Teilnehmer hat. Allenfalls die Zahl der Ordner erhöht sich proportional. Hier geht es um eine Kundgebung, vielleicht mit einem Demonstrationszug an einem Ort und auf einen Weg. In Gießen waren es multiple Orte, verschiedene Wege und unterschiedliche Arten von Einsätzen. Das ging bis dahin, dass sich pseudomilitärische Teilnehmer von einer Brücke abseilten. Busse hielten koordiniert auf der Autobahn und ließen Teilnehmer aussteigen. Wenn man das so machen will, dass die Teilnehmer nicht gefährdet werden, muss das sehr genau geplant und koordiniert werden. Genau geplant und organisiert werden muss auch, wer wann wo anreist. Welche Busse welche Route nehmen, wo angehalten und wo genau die Blockade zu errichten ist.

Woher kommt das Geld?

Wie oben gesagt, fielen die Demonstranten in einer Stärke von drei Divisionen über den Ort her. Mithin ist es nicht damit getan, dass ein Stab das Ereignis zentral plant und durchführt, es braucht eine klare und strenge top-down organisierte Kommandostruktur, es braucht in den Teileinheiten eine Kommandostruktur, und es braucht eine funktionierende Kommunikation, die von oben nach unten Anweisungen gibt und von unten nach oben Meldungen macht. Bei der Planung einer Aktion, bei der mit zunächst 50.000 Teilnehmern gerechnet wird, steigt die Anzahl der Mitarbeiter in den Stäben, die es dann auch auf unteren Ebenen geben muss, exponentiell an. Das machen keine Studenten in ihrer Freizeit, das sind vermutlich bezahlte, professionelle Kräfte, die sich nicht nur um die Organisation, sondern auch um die Motivierung und Aktivierung der Teilnehmer, sowie um deren Ausstattung kümmern. Und wenn es nur 5.000 gelbe Warnwesten sind, die müssen beschafft (und bezahlt) werden. Und auch hier stellen sich Fragen. Woher kommt das Geld? Wir reden viel über den finanziell gut ausgestatteten NGO-Sektor. Wir erleben in jüngster Vergangenheit immer öfter, dass linke Demonstranten gezielt – auch von weiter weg – herangeholt werden, um Demonstrationen zu verstärken. Immer wieder gab es Hinweise darauf, dass die Demonstranten für ihre Teilnahme bezahlt und von den Veranstaltern verpflegt wurden. Auch Literatur zur Planung und Durchführung solcher Aktionen ist inzwischen reichlich vorhanden. „Tipps und Tricks für Antifas und Antiras“, so heißt eines der bekanntesten Bücher, welches unschöne Prominenz erlangte, weil Wolfram Weimer den Antifa-Verlag, der das Buch herausbrachte, dieses Jahr mit 50.000 Euro Steuergeld, nämlich mit dem Hauptpreis des Deutschen Verlagspreises, förderte.

Bereits eine oberflächliche Analyse zeigt, was am Samstag in Gießen passiert ist. Der Staat finanziert mit Steuergeld eine Truppe, die ihn selbst angreift und gegen den er sich durch ein Einsatz massiver Polizeikräfte zur Wehr setzen muss. Friedrich Merz irrt sich in mehr als nur in einer Hinsicht, wenn er einen Kampf von ganz links gegen ganz rechts herbeiredet. Es ist bei ganz genauer Betrachtung nichts anderes als ein Kampf des Staates gegen sich selbst auf Kosten der steuerzahlenden Bürger. Denn die Polizei wird aus Steuermitteln finanziert, was gut und richtig ist, denn das Gewaltmonopol ist dem Staat im Gegenzug zu einem Schutzversprechen für die Bürger anvertraut. Es wird aber auch die Antifa aus Steuermitteln finanziert. Dies konterkariert das Schutzversprechen des Staates an seine Bürger, denn hier werden gewaltbereite Organisationen finanziell aufgerüstet, die eben dieses Gewaltmonopol des Staates nicht anerkennen.

Angesichts der Tatsache, dass linke Kräfte gerne einmal betonen, dass bei „Nazis raus“ CDU und CSU mitgemeint sind, möge man bedenken, dass 50.000 gezielt eingesetzte, strategisch gut koordinierte Demonstranten mit dem in Gießen erprobten Verfahren auch einen CDU-Bundesparteitag erheblich stören oder einmal ganz verhindern könnten. Wissen wir denn, ob bei fortschreitender Entwicklung linken Kräften nicht in drei Jahren gelingt, 100.000 Menschen auf Straße zu bringen? Alles eine Frage des Geldes. Der Versuch der Antifa, fünf Divisionen aufzustellen, die über eine friedliche Stadt herfallen sollten, führte dazu, dass sie drei geschafft hat. Diesmal. Auch die Strategen in den Planungsstäben der Antifa sind lernfähig und werden ihre Strategien überarbeiten. Wenn der Staat allerdings hier nicht in sich geht und seine Strategie hinsichtlich der Gewährleistung des Schutzes der Bürger vor linker Gewalt ganz und gar grundständig überdenkt, dann könnte der 29. November 2025 als die erste Schlacht eines Bürgerkrieges der Antifa gegen den bürgerlichen Staat erinnert werden.


Sonntag, 30. November 2025

Gießen ist erst der Anfang

von Theo-Paul Löwengrub

Linksextremer Aufstand



Man darf sich keinen Illusionen hingeben: Das, was wir heute in Gießen gesehen haben, ist nur ein harmloser Vorgeschmack auf das, was passieren wird, wenn die AfD irgendwann in einem Bundesland, geschweige denn im Bund regieren sollte oder auch nur in Mitverantwortung genommen wird. Es wird ja ständig so getan, als sei eine gewonnene Landtagswahl oder gar eine absolute Mehrheit im Bund bereits die Rettung Deutschlands. Das ist ein Trugschluss. In diesem Fall wären Methoden wie Generalstreik, Sabotage durch bürokratischen Widerstand und zum heldenhaften „Widerstand“ verklärte Insubordination an der Tagesordnung. Schon das Vorabframing eines Regierungswechsels als „Machtergreifung“ bereitet dafür prophylaktisch die Grundstimmung.

Ein geordneter Übergang der Macht und damit die Umsetzung des vom Wähler gewollten Politikwechselns wäre dann kein Problem, wenn demokratische Mehrheiten hierzulande respektiert würden und der Staatsapparat noch überparteilich-neutral wäre. Das ist er nicht mehr; er ist von politischen Aktivisten und Ideologen unterwandert. Deshalb ist es eine Illusion zu glauben, die AfD könne bei einer Mehrheit – egal wo in Deutschland – reibungslos regieren. Wenn die CDU die Kraft fände, sich morgen der Lügen-Junta an ihre Spitze zu entledigen, und wieder zu ihren eigentlichen Vormerkel-Werten und ihrer Kernsubstanz zurückkehrte, würde es ihr nicht anders ergehen – denn dann wäre sie den tiefen Linksstaat exakt dieselbe Bedrohung wie heute die AfD. Gezeigt hat sich dies schon im Januar, als es lediglich um vage Ansätze eine gemeinsamen Politik ging – wie damals beim Zustrombegrenzungsgesetz: Im Nu fand sich die Union in der Faschistenecke wieder.

Zurück zur Vernunft

Es geht den Linken darum, jene „andere Republik„, vor der sie warnen und die sie verteufeln, zu verhindern. Und diese Republik wäre geprägt von einer Rückkehr zu liberal-konservativen Fundamenten, zu Vernunft, zu Freiheit und Eigenverantwortung, zu Ideologieferne, zu einer politischen Orientierung an deutschen Interessen und zu einem gesundem deutschen Patriotismus. Ob AfD, CDU oder beide gemeinsam: Sobald, nach einem Ende der Brandmauer, die Mehrheiten dafür stehen, wird es zum Amoklauf der linksgrünen Klasse kommen. Diese wird in politmedialer Selbstverstärkung alle Hebel in Bewegung setzen, die AfD und alle, die mit ihr kooperieren, zu bekämpfen, einzuschüchtern und anzugreifen – auch mit physischer Gewalt. Das sind dann Weimarer Verhältnisse, wie wir sie derzeit (noch) nur punktuell erleben – so wie heute in Gießen. Die Probleme dürften dann erst richtig losgehen. Dasselbe politische Milieu, das solche Zustände wie in Gießen heran gezüchtet hat, sie duldet und fördert, wird jede Art von (aus seiner Sicht gerechtfertigtem auch übergesetzlichen) Widerstand praktizieren und sogar exzessive Gewalt anwenden – im Namen einer „Demokratierettung“, die soviel mit diesem Begriff zu tun hat wie 1989 die Versuche des SED-Regimes, sich zu retten.

Insofern geht es nicht um die AfD. Es geht um den Politikwechsel, wer immer sich am Ende an ihm beteiligt. Das linksgrüne Kartell in Bildung, Kultur, Medien, Staatsapparat und Regierungen muss entmachtet werden. Entweder wird diese Hydra besiegt, oder wir können Deutschland abschreiben.