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Freitag, 16. Januar 2026

„Hat er nie gesagt“: Lanz dreister Versuch, Daniel Günther entlasten – mit manipuliertem „Faktencheck“

von Theo-Paul Löwengrub

Vorgestern im ZDF: Lanz geht auf Beatrix von Storch los



Die Affäre um die Zensurforderungen des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther nimmt immer absurdere, aber auch dramatischere Ausmaße an – denn nun beteiligt sich auch noch Markus Lanz an der Vertuschung der Wahrheit, indem er den Inhalt seiner eigenen Sendung verdreht. Zur Erinnerung: Am 7. Januar hatte Günther gegen freie Medien, insbesondere gegen „Nius“, gewütet. Eine Woche später, am vorgestrigen Mittwoch, war nun die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch zu Gast, die Lanz offenbar insgeheim als stellvertretendes Ziel für seine Generalabrechnung mit angeblichen “Fake-News”-Konsequenzen und Hetzern im Netz auserkoren hatte: An ihr versuchte er in der Sendung nämlich, in einem redaktionell offenbar generalstabsmäßig vorbereiteten Propagandamanöver ein Beispiel zu statuieren, wie der nach wie vor hohe Wellen schlagende Günther-Auftritt angeblich ungeprüft, leichtgläubig und voller Geifer weitergetragen würde, obwohl in Wahrheit doch alles ganz anders gewesen sei. Die Absicht war klar: Neben den üblichen Attacken auf die AfD sollte wollte Lanz dem seit Tagen schwer bedrängten Günther beispringen, um ihn zu entlasten.

Dazu machte sich der Moderator nun wider besseres Wissen die Verteidigungsstrategie Günthers zu eigen und stellte dessen Behauptungen als angeblich objektive, beweisbare Tatsache dar – dass dieser nämlich gar kein Verbot von sozialen Medien à la “Nius“, die er zuvor als „Gegner der Demokratie“ und „Feind“ bezeichnet hatte, gefordert habe. Seit Tagen schon versucht Günther falschen Eindruck zu erwecken, seine Zensurforderungen hätten sich ausschließlich auf ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige nach australischem Vorbild beschränkt – und nur darauf habe sich auch seine Antwort „Ja!“ auf eine explizite Nachfrage von Lanz bezogen, ob er damit auch die Regulierung, Zensur oder Verbot von Medien meine. „Ein Verbot oder eine Zensur von Medienportalen habe ich zu keinem Zeitpunkt thematisiert“, behauptete Günther kurz nach der Sendung wahrheitswidrig. Auch die ebenfalls in der Sendung anwesende linksextreme Aktivistin und Journalismusdarstellerin Melanie Amann (Ex-„Spiegel“, jetzt Funke-Mediengruppe) griff diese Darstellung in einem unterirdisch verlogenen Kommentar für die “Berliner Morgenpost” auf und suggerierte, sie habe dies recherchiert (“ich musste selbst nochmal nachhören”). Und dasselbe behauptete nun auch Lanz in anklagendem Ton an seinem Funktionsstudiogast von Storch gerichtet, die er damit quasi als Fake-News-Schleuder diskreditierte. Denn die Botschaft ist klar: Den behaupteten Angriff Günthers auf „Nius“ und die Drohungen mit grundgesetzwidriger Zensur oder gar Verboten habe es nie gegeben; dieser Eindruck sei nur durch den manipulativen und irreführenden Zusammenschnitt von “Nius” erweckt worden.

Irreführung betreibt Lanz – nicht “Nius”

Tatsächlich handelt es sich bei dieser Verteidigung Günthers und dem „Faktencheck“ von Lanz, der diese bestätigen sollte, um eine glatte Lüge – womit der erste Skandal (Günthers Aussagen) nun durch einen zweiten Skandal (Lanz‘ Falschdarstellung) eingeholt und verstärkt wird. Denn wenn hier jemand den Schnitt manipuliert und die Aussagen Günthers irreführend wiedergegeben hat, dann war dies nicht “Nius”, sondern Lanz selbst – denn genau das tat er mit dem Einspieler der Originalzitate der Sendung, die er von Storch als angeblichen “Beweis” für die Unrichtigkeit der Vorwürfe gegen Günther vorspielte. Der sodann von Lanz triumphierend eingespielte (zuvor von der ihn anfeuernden Studiokommunistin Ulrike Herrmann ungeduldig eingeforderte) Clip mit den Schlüsselaussagen der Sendung vom 7. Januar zeigte zunächst Lanz, der folgende Frage stellt: „Also, was Sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren, wir müssen das notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten?”. Darauf folgt Günthers klare Antwort: „Ja„. Nach einigem Zögern fährt Günther dann fort: „Social Media darf bis 16-Jährigen nicht mehr zugänglich gemacht werden. Und da brauchen wir eine Zusammenarbeit und Unterstützung auch mit diesen Unternehmen – ähnlich wie Australien das gemacht hat – um unsere Jugend zu schützen: vor Desinformation, vor sexuellen Übergriffen.”

Auf dieses kurze Fragment stützt Lanz – wie auch Günther – die Behauptung, dieser habe also gar nicht über “Nius” und die Medien gesprochen (und Lanz habe diese mit seiner Frage nach folglich auch nicht gemeint), sondern über Social Media für Jugendliche. Allerdings war zuvor minutenlang darüber gar nicht geredet worden, sondern eben über die angeblich so unseriösen freien Medien und auch “Nius”. Günthers Antwort „Ja“ – und die vorherige Frage von Lanz – hatten sich selbstverständlich und logischerweise auf das bezogen, über was unmittelbar davor gesprochen wurde. Wer sich die (noch) in der ZDF-Mediathek abrufbare Sendung von 7. Januar ansieht, kann eindeutig nachverfolgen, wie es wirklich war: Nämlich sehr wohl genau so, wie es “Nius” berichtet hatte – und nicht so, wie es Lanz vorgestern mit seiner schamlosen Günther-Verteidigungsshow und Täter-Opfer-Umkehr suggerieren wollte.

Um Social-Media-Jugendschutz ging es gar nicht mehr

Schauen wir uns das im Einzelnen an: Nach Zeitstelle 1:08:50 im Mediathek-Video bejaht Günther Lanz` Frage, ob er es gut finden würde, „wenn man den australischen Weg ginge – Social-Media-Verbot bis 16 in Deutschland und Europa?“ Darauf Günther: „Absolut. Das muss kommen“. Danach spricht er sich auch für eine Regulierung von Tech-Konzernen durch eine Digitalabgabe aus, „um traditionelle Medien in unserem Land zu stützen. Eine Demokratie funktioniert nur, wenn diese Institution funktioniert“, so Günther. Rund anderthalb Minuten später geht es dann nicht mehr um den Jugendschutz, sondern um die Rolle von sozialen Medien in der politischen Debatte: „Selbst Politiker, die im Bundestag sitzen, selbst Abgeordnete unserer Fraktion, die gucken sich so einen Quatsch an und merken auch nicht, dass bestimmte Medien darauf einsteigen“, empört sich Günther. Auf Lanz‘ Frage, was er damit meine, entgegnet Günther nach Zeitstelle 1:10:20: „Viele Medien orientieren sich ja mittlerweile auch an diesen ganzen sozialen Medien, indem sie selbst politische Agitation betreiben und ja nicht mehr Journalismus machen.“

Hier leitet Günther also selbst auf das Thema Medien im Allgemeinen über und beginnt mit seiner Kritik an diesen; soziale Medien und deren Verbot für Jugendliche spielen ab hier keine Rolle mehr. Günther schimpft zunächst, jede Schieflage der schwarz-roten Bundesregierung sei daran gekoppelt gewesen, dass sich die Politik von der Berichterstattung bestimmter Medien beeinflussen lasse. Lanz bringt daraufhin – ab Zeitstelle 1:10:56 – den Fall Brosius-Gersdorf ins Spiel, worauf Günther mit seiner Tirade gegen „Nius“ beginnt: „Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale. Und es gibt Abgeordnete in meiner Union, die solche Portale lesen, die sowas teilweise auch weiterschicken, die sowas in WhatsApp-Gruppen verteilen. Und ich glaube, wir müssen viel, viel mehr aufwachen, dass das unsere Gegner und die Feinde der Demokratie sind“, so Günther. Spätestens hier wird klar, dass die Verantwortung sozialer Medien für Jugendschutz keine Rolle mehr spielen und hier eindeutig keine sozialen Netzwerke, sondern Medien wie „Nius“ gemeint sind. Günther meint, die Menschen im Land wollten keinen Streit, sondern Parteien sehen, die an einem Strang ziehen. „Und dann würden wir halt auch nicht diesen Medien Steilvorlagen geben, indem wir uns über irgendwelche Kleinigkeiten miteinander streiten. Und ich glaube, nur das ist am Ende der Weg, um am Ende Extremisten kleinzukriegen und eine Stabilität in Deutschland hinzubekommen“, sagt er wörtlich.

Mit Geschwurbel irgendwie die Kurve kriegen

Nun beginnt die entscheidende Phase der Sendung. Genau an diesem Punkt – bezogen auf die Formulierung „Extremisten kleinkriegen” – hakt Lanz nach und fragt: „Also, was Sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren, wir müssen das notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten?“ Darauf antwortet Günther – nach Zeitstelle 1:12:30 – mit seinem klaren „Ja“. Lanz fragt sogar nochmals nach: „Darüber reden wir?“ Hier ist Günther dann buchstäblich im Gesicht abzulesen, dass er sich mit der soeben getätigten Aussage wohl zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, vor allem wegen der Reizworte “zensieren” und “verbieten” – weshalb er nun erkennbar versucht, irgendwie noch die Kurve zu kriegen. Urplötzlich und ohne jeden Zusammenhang zu seinen unmittelbar zuvor getätigten Aussagen sagt daraufhin nach einer kurzen Pause, bei Zeitstelle 1:12:40: „Social Media darf bis 16-Jährigen nicht mehr zugänglich gemacht werden. Und da brauchen wir eine Zusammenarbeit und Unterstützung auch mit diesen Unternehmen – ähnlich wie Australien das gemacht hat – um unsere Jugend zu schützen: vor Desinformation, vor sexuellen Übergriffen.“ Dieses Geschwurbel sollte offenbar von seiner Zustimmung zu den von Lanz nachgefragten radikalen Maßnahmen ablenken; das Thema soziale Medien war ja längst abgehakt gewesen, noch bevor Günther minutenlang ausdrücklich gegen „Nius“ getobt und mit seinem unmissverständlichen „Ja“ auf die klare Frage nach Zensur geantwortet hatte.

Auch Lanz war das offensichtlich klar – denn auf Günthers Social-Media-Bemerkung zu Australien reagierte er gar nicht mehr, sondern knüpfte nach 1:12:56 direkt wieder an das Thema „Nius“ an. „Was ist mit dem Rest? Wenn Sie sagen, da gibt es Portale, die agitieren, die berichten dann Dinge, die Kampagne sind und mit Journalismus nichts mehr zu tun haben – so haben Sie es gerade ausgedrückt –, da würden die sagen: ‚Entschuldigung, das ist Meinungsfreiheit und das ist auch von der Meinungsfreiheit gedeckt‘“, hielt er Günther vor und fragte: „An welchem Punkt greifen wir dann ein in so etwas Wichtiges und Wertvolles wie Meinungsfreiheit?“ Darauf Günther „Es ist nicht nur Aufgabe von Politik, Demokratie zu schützen. Aber ich finde, alle zivilen Organisationen müssen sich auch zur Demokratie bekennen. Und ich glaube auch, dass es innerhalb der Medien auch mal eine Diskussion darüber geben muss, welche Qualitätskriterien müssen Medien erfüllen. Denn es ist ja so: Wir haben ja bei uns zum Glück Pressefreiheit und Meinungsfreiheit bei uns im Land. Aber wenn man eine solche Einflussnahme hat wie Medien, dann muss man auch bestimmte Qualitätskriterien einhalten“.

Eindeutige Abläufe

Dann kommt er wieder von sich aus auf „Nius“: „Und wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendetwas zu tun habe, kann ich nur sagen: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist vollkommen faktenfrei, was an der Stelle gemacht wird“, behauptet er. Das dürfe man nicht hinnehmen, fordert er und spricht „Nius“ das Recht auf Meinungsfreiheit ab. „Aber die treten eben auf und machen den Eindruck bei den Leuten, als wäre das sozusagen im Sinne der Meinungsfreiheit etwas, was man sagen darf. Und ich glaube, es ist einfach falsch, wenn man das einfach so hinnimmt. Und ich glaube, wir müssen erkennen in der Politik, dass die es nicht gut meinen mit unserer Demokratie“, sagt er. Soziale Medien spielen wiederum überhaupt keine Rolle. Lanz schlüpfte kurzzeitig sogar in die Rolle des Verteidigers von „Nius“: „Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie sagen: Da wird hart zugespitzt. Aber wenn ich mir bei den wenigen Dingen, die ich verfolge, die nackten Fakten ansehe, dann stimmt das auch häufig. Die Frage ist, wie man das interpretiert, die Frage ist, in welchen Kontext man stellt und was man weglässt, und daraus entsteht möglicherweise eine bestimmte Stoßrichtung“, hielt er Günther entgegen.

Soweit die O-Töne der Originalsendung. Zusammenfassend lässt sich aus dem gesamten Dialog schlussfolgern:

  • Daniel Günther hat unmissverständlich eine Zensur bis hin zum Verbot von „Nius“ und anderen Medien (von ihm zuvor als “Extremisten” beschrieben) gefordert, die ihm nicht regierungskonform genug berichten.
  • Erst als ihm klar wurde, was seine Worte auslösen würden, versuchte er stümperhaft, wieder auf das Thema Soziale Medien zurückzukommen, wobei er eben nicht klarstellte, dass sich sein “Ja“ zur Zensur auf diese bezogen habe, sondern er das Gespräch weg vom heiklen Zensur- und Verbotsthema lenken wollte.
  • Wer sich die Sendung ansieht, erkennt unschwer, dass auch Lanz klar verstanden hat, worauf sich Günthers Forderungen bezogen und wie diese gemeint waren. Selbst Amann hielt es in der Sendung kurz darauf für nötig, sich eine Verteidigung von „Nius“ abzuringen – weil auch sie ganz genau begriffen hatte, worauf sich Günters Zensurforderungen bezogen hatten (auch wenn sie sich in ihrem apologetischen Pro-Günther-Kommentar vom Montag dessen Falschdarstellung zu eigen machte).
Atemberaubende Verdrehung der Tatsachen

In seiner Sendung von vorgestern präsentierte Lanz dann aber, wie gesagt, jene völlig andere Version der Ereignisse, die so zusammengeschnitten wurden, dass sie zur von Günther und seinen Büchsenspannern verbreiteten Falschbehauptung passte. Günthers wütender Monolog über „Nius“ wurde dafür einfach komplett entfernt. Als von Storch, die von Lanz durchgehend aggressiv angegangen wurde, völlig zu Recht darauf hinwies, dieser bediene sich derselben Methoden wie die britische BBC, die eine Rede von US-Präsident Donald Trump so manipuliert hatte, dass der falsche Eindruck entstand, er habe zum Sturm auf das Kapitol vom 6. Januar 2021 aufgerufen, verwahrte Lanz sich gegen diese zutreffende Parallele und besaß sogar die Dummdreistigkeit, nun seinerseits „Nius“ vorzuwerfen, Günthers Aussagen falsch zusammengeschnitten zu haben, während der von ihm nun präsentierte verstümmelte Ausschnitt angeblich zeige, „wie es wirklich war“.

Lanz: „Ich zeige Ihnen jetzt einmal was: Warum Sie das glauben und warum sich diese Debatte entzündet hat. Weil man es nämlich auf eine Art und Weise zusammengeschnitten hat, die etwas völlig anderes unterstellt. Ein wichtiger Teil vorne im Gespräch, viel weiter vorne, wird ganz rangezogen und danach seine Erklärung komplett weggeschnitten. Es fehlen zwei entscheidende Teile“, schleuderte er von Storch entgegen, die dann auch tatsächlich überrumpelt einknickte, weil sie sich wohl selbst nicht vorstellen konnte, dass man beim ZDF sogar so weit gehen würde, die eigene Sendung zu verfälschen, um einem bedrängten Politiker zur Hilfe zu eilen und dessen ganz offensichtlich verfassungsfeindliche Aussagen zu vertuschen. Günthers Zensur-Forderung sei „Fake News“, er habe sogar die Meinungsfreiheit verteidigt (!) und „Wir haben nicht über „Nius“ gesprochen“, so Lanz in atemberaubender Verdrehung der Wahrheit, wobei er gleich fünfmal nacheinander “Nein!” deklamierte.

Selbst DJV und “Zeit” sahen, was sie sahen – und äußerten ihr Entsetzen

Dass Lanz mit einer solch kaltschnäuzigen Abgeklärtheit, Chuzpe und Überheblichkeit der Öffentlichkeit ein X für ein U vorzumachen versucht, ist insofern bemerkenswert, als ihm klar sein muss, der renommierte Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der im Auftrag von “Nius” zivil- und unterlassungsrechtlich gegen Daniel Günther vorgeht, ganz gewiss nicht ein solch heikles Mandat übernommen hätte, wenn sich die Vorwürfe gegen den Kieler Ministerpräsidenten nur auf eine irreführend gekürzte Schnittfassung gestützt hätten. Doch genau das versuchte Lanz seinem Publikum am Mittwoch zu erzählen. Dabei hat er offenbar auch vergessen, dass aus seiner Sicht garantiert unverdächtige Dritte, die sicher nicht dem AfD- oder “Nius”-Unterstützerlager zuzurechnen sind, in Günthers Auftritt nichts anderes gesehen haben als einen schamlosen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Selbst der durch und durch linke Deutsche Journalisten-Verband (DJV) verurteilte Günthers Aussagen, so wie unter anderem auch die linke „Zeit“. Für jeden, der Günthers Auftritt im Ganzen und live gesehen hatte, war ohnehin völlig klar, worum es hier ging.

Es sind nicht mehr in Worte zu fassende Vorgänge, die sich beim ÖRR und im ganzen Land abspielen. Dies sind schon nicht mehr DDR-, sondern geradezu nordkoreanische Verhältnisse, die in der hiesigen Mainstream-Journaille mittlerweile herrschen: Ein von der Allgemeinheit mit Abermilliarden an Zwangsgebühren gemästeter Sender verrät seinen Programmauftrag in ungeheuerlichster Art und Weise und verfälscht dabei auch noch sein eigenes Programm, um die Zuschauer hinters Licht zu führen und ihnen die totalitären Absichten ihrer Politiker vorzuenthalten – und das, obwohl jeder, der sich die Originalsendung ansieht, sofort erkennt, „wie es wirklich war“ (außer natürlich, das ZDF würde nun auch noch nachträglich in der Mediathek den Ablauf der Ereignisse fälschen). Was Lanz am Mittwoch in aggressiver Weise betrieb, war ein neuerlicher Dammbruch in Sachen Unseriosität und Publikumsverdummung. Da Günther übrigens die Unterzeichnung der von „Nius“ geforderten Unterlassungserklärung abgelehnt hat – in der es vor allem darum geht, dass er seine Aussagen bei Lanz eben nicht in seiner Eigenschaft als Privatperson tätigte (dann wären sie zulässig gewesen), sondern als Ministerpräsident –, geht der Fall nun vor Gericht. Dort wird sich zeigen, ob zumindest die deutsche Justiz ihrer Aufgabe nachkommt – und diesen Doppelschlag aus totalitären Forderungen plus anschließender Lügenkampagne angemessen ahnden wird.


Donnerstag, 15. Januar 2026

Unterirdisch: Melanie Amann springt Freiheitsfeind Daniel Günther bei

von Olli Garch

Schwurbeln im Paralleluniversum: Ex-„Spiegel“-Redakteurin Melanie Amann



“Der Beruf des Pressemannes ist von einer hohen staatspolitischen Verantwortung umgeben; und nur Menschen, die dieser Verantwortung würdig sind, die die sittliche Reife mitbringen, um sie zu tragen, haben das Recht, an der Presse mitzuwirken und mitzuschaffen. Als unumgänglich notwendig erscheint mir in diesem Zusammenhang ein in Kürze zu erlassendes neues Pressegesetz, das das Verhältnis der Presse zu den staatspolitischen Kräften, die den Staat tragen, aufs neue regelt.” Dieses Zitat von Joseph Goebbels könnte auch fast wortgleich von Daniel Günther stammen, mit dem Unterschied, dass sich letzterer bei Markus Lanz im ZDF noch weitaus expliziter zu Medienzensur und Verboten bekannt hat.

Genau wie in den 1930er Jahren wieder würden auch jede Menge Vertreter der heutigen Medien diesen Frösteln machenden Goebbels-Worten, angewandt auf heutige Vorstellungen von “Verantwortung” und “Reife” im Linksstaat Deutschland, vorbehaltlos beipflichten – vor allem, was den Regulierungsbedarf zur Eindämmung “unwürdiger” Publikationen und das Verhältnis zu “staatspolitischen Kräften” anbelangt. Eine dieser unter allen Fahnen anzutreffenden Systemjournalisten ist die so penetrante wie gouvernantenhafte Ex-“Spiegel”-Frontfrau Melanie Amann, die inzwischen „Chefredakteurin Digital“ der Funke Mediengruppe ihr Unwesen treibt. Sechs Tage nach dem Skandalauftritt des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther in der Lanz-Sendung, bei dem sie selbst anwesend war, Melanie Amann nun einen unterirdischen Kommentar für die Berliner “Morgenpost” verbrochen, den man nur noch als finale journalistische Bankrotterklärung bezeichnen kann.

Deutliche Bejahung von Zensur

Dass Günther minutenlang gegen freie Medien (namentlich „Nius“) gehetzt und sie als als „Feinde der Demokratie“ bezeichnet hatte, und sich zudem offen für Zensur und einen noch engeren Schulterschluss zwischen dem Staat und der von diesem mit Steuergeld finanzierten „Zivilgesellschaft“ gezeigt hatte, um Kritiker mundtot zu machen, scheint für Amann in keiner Weise ein grundsätzliches Problem zu sein. Günther habe „Mist gebaut – aber auch Recht“, befindet sie lapidar; wer ihm bei Lanz genau zugehört habe, verstehe: „Das war kein Angriff auf die Pressefreiheit. Verbieten will Günther, dass Kinder unter 16 Jahren Hass und Hetze in Social Media ausgesetzt sind – was in Teilen der Welt schon Gesetz ist, was viele Politiker fordern und was viele Silicon-Valley-Manager ihren Kids heimlich vorschreiben“.

Diese zuvor von Günther vorgebrachte Schutzbehauptung ist glatt gelogen – denn die deutliche Bejahung von Zensur und “im Extremfall“ sogar Verboten erfolgte auf ausdrückliche Frage von Lanz nach “Nius”. Auch sie selbst als Gast der Sendung, habe dies „nachhören“ müssen, so Amann: „Mist gebaut“ habe Günther insofern, als er auf die Frage nach Zensur „Ja!“ gesagt habe, ehe klar gewesen sei, dass er Social-Media-Verbote meinte. In Zeiten digitaler Erregung sei dies eine „Torheit“, so Amann. Dies hatte allerdings niemand sonst so verstanden wie Amann, die offenkundig nur unvollständig “nachgehört” hat – denn Günthers Aussagen fielen explizit auf Lanz‘ Frage, was mit Medien wie “Nius“ aufgrund ihrer Berichterstattung passieren solle.

Dieselben plumpen Ressentiments

Damit nicht genug, attestiert Amann Günther auch noch den „Mut“, sein Unbehagen über die Zustände der Medienwelt ausgedrückt zu haben – denn: Es gebe “Hetzportale”, denen nichts an Aufklärung liege, „sondern an oft faktenfreier Stimmungsmache“. Politiker „und auch wir Qualitätsmedien“ lassen uns zu oft davon treiben, meint sie. Im Regierungsviertel grassiere die Angst vor Social-Media-Kampagnen, vor dem einen falschen Wort in einer Talkshow, das die „digitalen Wutbürger“ mobilisiere. Deshalb würden auch Politiker wie Ricarda Lang oder Armin Laschet nach Amtsende so befreit wirken. Endlich traue sich mit Günther ein Spitzenpolitiker, „den Druck anzusprechen und zum zivilen Widerstand zu ermutigen“, so das unfassbares Resümee dieser Hofberichterstatterin, die mehr in Talkshows herumlungert als sie journalistisch in Erscheinung tritt.

Dazu ist zunächst einmal festzustellen: Amann ist ganz sicher keine Qualitätsjournalistin, sondern das genaue Gegenteil. Schlechter, einseitiger, hasszerfressener und pseudoneutral kann man kaum auftreten als sie mit ihrer dümmlichen Arroganz. Ggenaugenommen ist Melanie Amann überhaupt keine Journalistin – sondern eine Aktivistin, die ihre intolerante, autoritäre und linksdoktrinäre Gesinnung über alles stellt und gegenüber Andersdenkenden und kritischen Medienvertretern dieselben plumpen Ressentiments hegt wie die von ihr gebauchpinselten und verteidigten Politiker. Schlimm genug, dass sie Günthers totalitäres Gezeter gegen die Pressefreiheit und seine faktische Forderung nach regierungskonformem Journalismus in der Sendung selbst unkommentiert ließ; nun lügt sie dieses klar grundgesetzlichen Offenbarungen allen Ernstes noch zu einem Akt der heldenhaften Courage um und macht Politiker und selbsternannte “Qualitätsmedien” zu Opfern böser und aus ihrer Sicht minderwertiger Medien, die angeblich bloß skrupellose Stimmungsmache betrieben

Hässliche Fratze der linken politmedialen Hauptstadtblase

Immerhin rang sie sich gönnerhaft den Satz ab, bei „Nius“ würden keine „Feinde der Demokratie“ arbeiten, sondern Kollegen “ihre Pressefreiheit” ausüben, „so ungern wir Qualitätsmedien das sagen“. Diese müssten eben „viel besser sein als die Krawallportale. Damit es sie nicht braucht.“ Was man wirklich nicht mehr braucht, sind Multiplikatoren wie Amann und ihre permanenten TV-Auftritte mit jedem bevormundendem Habitus, mit dem sie geradezu zum Gesicht der hässlichen politmedialen Hauptstadtblase geworden ist.

Mit ihrer Parteinahme für Günthers politische Selbstoffenbarung nimmt Amann diesmal allerdings sogar innerhalb ihrer Peer-Groups eine Außenseiterposition ein. Selbst in der linken „Zeit“ zeigt man sich empört über Günthers Entgleisungen, zumal solche Zensur- und Unterdrückungsphantasien wahrlich nicht auf ihn beschränkt sind; denn der gesamte Staatsapparat wird mittlerweile aufgeboten, um jeden Widerstand gegen den Migrations- und Klimawahnsinn, der das ganze Land in den Untergang treibt, zu unterdrücken. Die AfD, in der sich dieser Widerstand bündelt, soll verboten oder zumindest kaltgestellt werden. Die EU verabschiedet ein Zensur-Gesetz nach dem anderen, und deutsche Regierungen setzten sie eilfertig und oft sogar in verschärfter Form um. Nein: Günthers Auftritt bei Lanz war nicht das isolierte Gefasel eines fehlgeleiteten Politikers, sondern der Ausdruck der Mentalität einer abgewirtschafteten Kaste, die sich weigert, sich weiterhin dem demokratischen Prozess zu stellen und von den Futtertrögen der Macht zu lassen, egal wie oft ihre Politik abgewählt wird. Und Hofberichterstatter wie Amann sind Teil des gesamten Problems.


CDU-Beistand für Zensur-Günther: Kiesewetter blockiert Steinhöfel auf X, Polenz faselt von “rechter Kampagne“:

von Theo-Paul Löwengrub

Schleswig-Holsteins CDU-Ministerpräsident Daniel Günther: Völlig schmerzfrei



Nach dem Auftritt des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther bei Markus Lanz, bei dem er vor einer Woche gegen freie Medien, vor allem gegen das Portal „Nius“ wütete, ihm ohne jede Belege falsche Berichterstattung unterstellte und es gar als “Gegner” und „Feind der Demokratie“ bezeichnete, hat der renommierte Medienanwalt Joachim Steinhöfel nun im Auftrag von „Nius“ bekanntlich eine Unterlassungserklärung vom Land Schleswig-Holstein mit Frist bis zum heutigen Mittwoch gefordert – und sich damit den Unmut von CDU-Kriegstreiber Roderich Kiesewetter zugezogen: Nachdem Steinhöfel einen Artikel der „Welt”, in dem sein juristisches Vorgehen gegen Günther näher erläutert wurde, auf Twitter geteilt hatte, kommentierte Kiesewetter dies mit den Worten: „Ich blocke Sie, zuviel ist zuviel“.

Ironischerweise hat Kiesewetter damit nicht nur erneut das in seiner Partei inzwischen strukturell verankerte Problem mit freier Meinungsäußerung und Kritik offenbart, sondern durch sein einmal einen Einblick in seinen besorgniserregenden Geisteszustand, der zumindest einen Anfangsverdacht auf schwere Paranoia begründet. Neben seinen ständigen Forderungen nach endlosen Ukraine-Hilfen und Angriffen auf den zum blutrünstigen, eroberungsgeilen Dämonen Putin war Kiesewetter zuletzt vor allem mit der geradezu verrückten und ansonsten nur bei Linken verbreiteten Theseaufgefallen, das Bekennerschreiben der linksextremen “Vulkangruppe”zum Anschlag auf das Berliner Stromnetz am vorgegangenen Samstag stamme in Wahrheit aus Russland. Nicht nur sichtlich befremdete, um nicht zu sagen fassungslose Vertreter der Berliner Polizeiführung auf einer Pressekonferenz zum Stromausfall, sondern auch das Bundesinnenministerium hatten dieser unsinnigen Behauptung vehement widersprochen, für die es keinerlei Hinweise gebe.

Auch Polenz: Je oller, desto doller

Am Ende zeigte sich hier nur erneut Kiesewetters krankhafter Russland-Hass. Und in einem akrobatischen Doppelsalto der Übertragung projiziert er diesen nun auf “Nius” (und dessen Anwalt Steinhöfel) – weil dieses Portal, das stellvertretend für alle alternativen freien Medien steht, aus seiner Sicht dem AfD- und damit prorussischen Feindlager zuzurechnen ist. Deshalb hatte ihm Günther mit seinen totalitären Zensur- und Verbotsphantasien vermutlich auch voll aus der Seele gesprochem. Nun macht sich dieser Schafmacher also mit seiner Attacke auf Steinhöfel abermals lächerlich und erweist sich damit erneut als “Karl Lauterbach der CDU”, eine “loose cannon” und Zeitbombe, dessen ständiges wirres Gefasel kein vernünftiger Mensch ernst nehmen kann.

Dasselbe gilt übrigens auch für den greisen Ex-CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz: Der bald 80-Jährige weiß auf seine alten Tagen offenbar nichts Besseres anzufangen, als sich ausgerechnet auf X, dem Portal, des ihm verhassten US-Milliardärs Musk, ständig mit linken Plattitüden lächerlich zu machen, und das in einem Ausmaß, das wohl selbst so manchem Grünen peinlich wäre: Auch Polenz faselt von einer „Kampagne“ gegen Günther, die von „Nius“, „Cicero“, „Welt“, Tichy“, „Bild“ und anderen betrieben werde – und diese sei darauf zurückzuführen, dass Günther wegen seiner “Anti-AfD-Politik“ so erfolgreich sei, wie der weite Vorsprung der CDU vor der Alternative in Schleswig-Holstein beweise. Damit legt Polenz beredtes Zeugnis über den mentalen Zustand einer Union im freien Fall ab. Wenn hier eine Kampagne läuft, dann von Seiten der Regierungsparteien – und namentlich der CDU – gegen die AfD und die auf ihre Rolle als Unterstützermedien heruntergebrochenen freien Medien wie “Nius”. Und diese findet sogar unter offenem Missbrauch öffentlicher Ämter statt, wie Günthers Auftritt zeigte.

Glatte Lügen

Genau darum geht es Inhalt auch in Steinhöfels Abmahnschreiben an die Kieler Staatskanzlei, in dem er das Unterlassungsbegehren von “Nius“ begründet: Günther hatte in der bewussten Lanz-Sendung ausdrücklich erklärt, er sei hier in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident und damit als Vertreter des Staates – und nicht als Bürger und damit Privatperson. Jedoch gilt, moniert Steinhöfel in seinem Schreiben: „Staatliche Stellen dürfen zwar informieren und auch kritisieren, müssen aber wahrheitsgemäß, sorgfältig und sachlich bleiben und dürfen nicht ohne Not und ohne konkrete Anknüpfungstatsachen ein Medium als grundsätzlich faktenfrei delegitimieren.“ Die pauschale Diffamierung eines Presseorgans als “unser Gegner‘ und “Feinde der Demokratie” sowie “vollkommen faktenfrei” überschreite die Grenze zulässiger, sachbezogener Kritik weit, weshalb „Nius“ durch diese Äußerungen in seiner Funktion als Presseorgan und in seiner sozialen Geltung getroffen werde.

Gegenüber der „Welt“ hatte Steinhöfel erklärt: „Daniel Günther hat in der Sendung deutlich betont, dass er nicht als Bürger, sondern als Amtsträger da war“. Der Staat verfüge über enorme Macht, die Grundrechte der Bürger seien das Korrektiv dagegen. Eines dieser Korrektive sei, dass der Staat sich nicht herablassend über seine Bürger äußern dürfe. „Ein Bürger darf das Grundrecht der Meinungsfreiheit ausüben. Der Staat hat dieses Grundrecht nicht. Er hat keinen Ehrenschutz, keine Meinungsfreiheit, keine Religionsfreiheit. Seine Aufgabe ist es, die Grundrechte der Bürger zu respektieren. Dieser Grundsatz ist Daniel Günther bislang verschlossen geblieben“, so Steinhöfel weiter. Diese Aussagen waren es, die Kiesewetter zum Blocken von Steinhöfels Account veranlassten – und mehr muss man über “Unsere Demokratie” nicht wissen. So bleibt nun nur noch abzuwarten, ob Günther die Unterlassungserklärung unterschreibt – oder ob er an seiner Taktik festhält, seine skandalösen Aussagen zu verharmlosen oder unter Aufbietung neuer Falschaussagen abzustreiten; so hatte er gestern behauptet, es sein in den angegriffenen Äußerungen zur Zensur nur um ein Internetverbot für unter 16-Jährige gegangen. Das ist eine glatte Lüge: In der Sendung ging es dezidiert um ein Zensur und im Extremfall sogar Verbot generell. Sollte er Steinhöfels Frist verstreichen lassen, will dieser „Nius“ die „unverzügliche Einleitung gerichtlicher Schritte“ empfehlen. Unabhängig davon ist Günther keinen Tag länger mehr als Ministerpräsident tragbar.


Donnerstag, 1. Januar 2026

Korrupt bis ins Mark – Generalstaatsanwältin von New York Letitia James wegen Kreditbetruges vor Gericht

von Tom Texas

„Nobody is above the Law“ – „Keiner steht über dem Gesetz“. Diesen ihren Lieblingssatz krakelte Letitia James, die Generalstaatsanwältin des Staates New York, als sie mittels einer Zivilklage Donald Trump endgültig zur Strecke bringen wollte. Ihr gelang es tatsächlich, Trump zu einer Geldstrafe von ca. 464 Mio US-Dollar verurteilen zu lassen.


Dass dieser Prozess das Glanzstück einer fehlgeleiteten Anti-Trump-Justiz war, steht für die meisten Rechtsgelehrten und die Bürger des Landes ausser Frage. Trump wurde angeklagt, weil er angeblich die Werte seiner Immobilien künstlich aufgeblasen hatte, um bei den Banken günstigere Kreditbedingungen zu bekommen. Selbstverständlich hatten die Banken die Immobilienwerte durch eigene Gutachter feststellen lassen, bevor sie diese als Sicherheiten für die Darlehen akzeptierten. Dummerweise gab es am Ende des Geschäfts auch keine Geschädigten. Die Kredite wurden ausgereicht und ohne irgendwelche Probleme nebst Zinsen vollständig zurückgezahlt. Am Ende dieser Farce stand dennoch oben erwähntes Urteil.


Aber manchmal geht es nicht nur ungerecht zu im Leben. Diese Lektion muss jetzt die ambitionierte oberste Beamtin der New Yorker Strafverfolgung selbst lernen. Nach ihrer Vendetta gegen Trump fanden sich einige findige und engagierte Leute, die das Leben von Letitia James unter die Lupe nahmen und nicht nur eine Leiche im Keller der Dame fanden. Und diese Leichen stinken dermassen gewaltig zum Himmel, dass kein noch so hochkarätiges Amt geeignet ist, den Gestank unterm Deckel zu halten. Das „kuriose“ an der Geschichte: James wird wegen Straftaten angeklagt, die sie einst Trump angelastet hatte, nämlich Kreditbetrug. Der grosse Unterschied dabei ist, dass in James’ Fall tatsächlich andere Menschen geschädigt wurden, nämlich der amerikanische Steuerzahler.


Was hat die gute Letitia da angestellt?

Betrug Nr. 1

Im Jahre 2001 kaufte die spätere Staatsanwältin in NYC, in der 296 Lafayette Avenue in Brooklyn, ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten für 550.000 UD-Dollar. Sie refinanzierte das Haus mehrfach, wobei sie die Zahl der Wohneinheiten stets mit 5 angab.

2011 war es dann soweit. Sie beantragte die erneute Refinanzierung ihrer Immobile bei einem staatlichen Programm (HAMP), welches seinerzeit etabliert wurde, um die Zinssteigerungen nach der vorangegangen Finanzkrise für Hausbesitzer zu mildern. In diesem Programm wurden Zinsen angeboten, die weit unter denen lagen, die man bei Banken und Finanzierern bekommen konnte. Damit sollten Familien davor bewahrt werden, in Zwangsversteigerungen zu rutschen.

Aber es gab dafür natürlich auch Voraussetzungen, die zur Erlangung der staatlichen Darlehen zu erbringen waren. Die Immobile durfte maximal 4 Wohneinheiten haben und der Antragsteller musste in einer finanziellen Notlage sein. Letitia James besaß soviel kriminelle Energie, dass sie in ihrem Antrag das Haus mit 4 Wohnungen deklarierte.

Trotz eines Jahresgehaltes von 122.500 US-Dollar und Nebeneinkünften von $ 3890 reklamierte sie für sich ganz selbstverständlich eine finanzielle Notlage. Das Darlehen aus dem Sonderprogramm wurde bewillig, zum sagenhaften Zinssatz von 2.7%, welches erheblich billiger war als die seinerzeit üblichen 7-10%. Das brachte James eine jährliche Ersparnis von ca. 44.000 US-Dollar ein.


Im Behördeneintrag für James‘ Haus sind 5 Wohnungen registriert


Für den Kredit aus Steuergeldern gab sie nur 4 Wohnungen an



Betrug Nr. 2

Die Dame im hohen Amte hat es aber nicht bei diesen kriminellen Aktivitäten belassen. In den Jahren 2020 und 2023 kaufte die von finanziellen Nöten geplagte oberste Strafverfolgerin von New York State 2 weitere Häuser, diesmal in Norfolk, Virginia. Um Grundsteuern zu sparen, deklarierte sie beide Häuser, die sie vermietet hatte, als Hauptwohnsitz, obwohl sie auf Grund ihrer Position diesen im Staate New York haben muss.

Betrug Nr. 3

Resultierend aus der falschen Deklarierung der beiden Häuser in Virgina als eigenen Wohnsitz, beging die gute Letitia auch noch Versicherungsbetrug. Mietobjekte fallen in eine höhere Risikokategorie, weil Schäden, die ein Mieter eventuell verursacht, durch die Police mit abgesichert werden müssen. Demzufolge sind die zu zahlenden Beiträge wesentlich höher als bei Eigennutzung. Diesen Mehrbetrag hat sie auf betrügerische Weise eingespart.

Dass die Sauereien der hochdotierten Dame überhaupt ans Tageslicht kamen, ist einer Besonderheit in den USA zu danken, die die Juristin trotz ihres Fachwissens nicht auf dem Schirm hatte: Sobald eine öffentliche Stelle oder Behörde in einen Vorgang involviert ist, werden die dazu gehörenden Akten „Public Records“.

Jeder Bürger hat das Recht, bei jedweder Behörde solche öffentlichen Akten anzufordern und einzusehen. Das trifft auf Bodycam-Aufnahmen ebenso zu wie auf Strafakten, Emails, Datenbanken, Protokolle, staatliche Verträge u.v.m.

Da James sich aus einem Regierungsprogramm für die betrügerische Refinanzierung dreist bedient hatte, waren auch diese Akten auf Antrag frei zugänglich. Vermutlich hätte kein Hahn danach gekräht, hätte sie die Hetzjagd auf Trump einfach unterlassen. Heute hat Letitia James die Vorladung vor die Grand Jury zugestellt bekommen. Angesichts der Beweislage dürfte demnächst ein Strafprozess beginnen, bei dem ihr im Falle eines Schuldspruchs die Verurteilung zu einer mehrjährigen Haft in einem Bundesgefängnis droht.

„Nobody is above the Law“ – „Keiner steht über dem Gesetz“

Karma ist manchmal doch ‚ne Bitch!

Gruss aus Texas


Montag, 29. Dezember 2025

US-Wahlmanipulation 2020: Allein in Atlanta und Fulton County 300.000 illegale Stimmen gezählt

von Tom Schiller

So hätten es die Democrats gerne gehabt: 
Der eigentliche Wahlsieger Trump im Knast



Ausgerechnet im Fulton County im US-Bundesstaat Georgia, wo dessen Hauptstadt Atlanta liegt, eine Metropolregion mit über sechs Millionen Einwohnern, flog nun eine Wahlmanipulation auf, die es in sich hat. Man erinnere sich: Fulton County war das County, in welchem Donald Trump und eine ganze Reihe seiner Unterstützer wegen des Versuchs der „bandenmäßig organisierten Wahlbeeinflussung“ angeklagt war. Also nicht die Demokraten, die aufgrund damals US-weiter Unregelmäßigkeiten und Wahlmanipulationen bis heute im Verdacht stehen, ihre Präsidentenmarionette Joe Biden durch eine mutmaßliche „stolen election” an die Macht gebracht zu haben – sondern die Republikaner um Trump sollen hier getrickst haben. An vorderster Front dieser irrwitzigen Anklage stand Fani Willis, eine besonders ergiebige Staatsanwältin, die unter anderem die Gunst der Stunde nutzte, um im Rahmen der Ermittlungen ihrem Lover den Posten des Sonderermittlers nebst 600.000 US-Dollar zuzuschanzen, von welchen sich das Pärchen mehrere Luxusurlaube und weitere Annehmlichkeiten gönnte. Willis wurde später übrigens wegen Befangenheit im „Fall Trump“ disqualifiziert, die Anklage gehen Trump wurde fallengelassen.

Dies geschah möglicherweise nicht ohne Grund. Denn immer noch sind zahlreiche Verfahren wegen Wahlmanipulation und -fälschung anhängig, allesamt angestrengt von einstigen Wahlbeobachtern – aber nicht zulasten der Demokraten, sondern zulasten Trumps. Bei einer Anhörung zu einem dieser Verfahren kam es nun zu regelrecht atemberaubenden Einlassungen der befragten Vertreter der zuständigen Wahlbehörde: Die Anwältin des Fulton County Board of Registration and Elections musste nolens-volens bei einer Befragung zugeben, dass in 36 von 37 (!) Wahlbezirken die Durchführung der Wahl alles andere als korrekt abgelaufen war.

Massenhaft in Boxen platzierte Wahlzettel

Zu Beginn eines Wahltages müssen die Verantwortlichen im Wahllokal normalerweise ein sogenanntes „Null-Band“ aus den Scannern der Briefwahlzettel ausdrucken und unterschreiben. Dies dient als Nachweis dafür, dass die Speicher der Wahlzettel-Scanner tatsächlich leer sind und sich dort keine Stimmen aus vorangegangenen Wahlen oder Scanner-Tests mehr befinden. Aber genau dieses Procedere wurde im Fulton County nicht einhalten. Das lässt natürlich die Schlussfolgerung zu, dass es möglich und sogar sehr wahrscheinlich war, die Scanner vor dem Start der offiziellen Auszählung mit manipulierten Briefwahlzetteln zu füttern. Und genau das scheint auch passiert zu sein: In der Dokumentation „2000 Mules“ wurde nachgewiesen, dass von linken US-NGOs massenhaft Wahlzettel in den entsprechenden Boxen platziert worden waren.

Keine Erklärung hatte die Anwältin für ein anderes Phänomen, welches mehrfach aufgetaucht ist, als man die Wahlunterlagen wegen der Verfahren nochmals prüfte: Auf den abschließenden Reports, die man nach Beendigung der Wahl ausdruckte, tauchten die identischen Seriennummern mehrerer Geräte gleich mehrfach auf den Dokumenten auf. Offensichtlich hatte man die Gerätespeicher einiger Scanner in andere Scanner gesteckt, um dort nochmal die gleichen Reports mit dem identischen Wahlergebnis auszudrucken – offenbar in der Hoffnung, dass es niemandem auffallen würde.

Betrogener Trump sollte zum Betrüger gestempelt werden

Insgesamt betrafen all diese Aktionen am Ende rund 300.000 Stimmen, die auf Grund dieser Verfehlungen nicht hätten zertifiziert werden dürfen. Man erinnere sich: Seinerzeit lag Donald Trump am Ende der offiziellen Auszählung im Bundesstaat Georgia mit 11.779 Stimmen hinter Sleepy Joe. Trumps Telefonat mit dem Innenminister Georgias, Brad Raffensperger, in welchem er diesen aufforderte, Vorwürfe zur Wahlmanipulation umgehend zu überprüfen, machte damals reichlich Furore: Denn eben diese auf wohlbegründeten Verdachtsmomenten basierende Aufforderung, offenkundige Unregelmäßigkeiten zu untersuchen, wurde dann zum Anlass genommen für die Anklage wegen “bandenmäßig organisierter Wahlbeeinflussung”, die sich Trump – neben Hohn und Spott quer durch die Systempresse des „Wertewestens“, vor allem auch in Deutschland – damals einfing. Dass diese Anklage wie gesagt scheiterte, während sich die Hinweise auf die von Trump schon damals befürchteten Wahlmanipulationen durch die neuen Beweise immer mehr verdichten, davon ist in denselben Kampagnenmedien natürlich nichts zu lesen.

Natürlich ist am Ergebnis der Wahlen 2020 im Nachgang nichts mehr zu ändern. Trotzdem ist es wichtig, dass die damals veranstalteten Sauereien ans Tageslicht gezerrt werden, – allein schon um zu zeigen, was die von Europas Linken als natürlichen Verbündete und vermeintliche Mitstreiter für Freiheit und Demokratie gepriesenen US-“DemonRats” so getrieben wurde. Ebenso wichtig ist noch eine andere Erkenntnis: Trump hatte, – wie so oft – auch hier Recht!


Freitag, 26. Dezember 2025

Wie kriegt man im Frankfurter Reuß-Prozess die Kuh vom Eis?

von Thomas Punzmann

Die Presse berichtete von Waffenlager im großen Stil und geplanten militärischen Angriff von Reichsbürgern auf das Parlament. Davon ist im Prozess bisher bis kaum etwas geblieben außer Stille. Die Presse versammelte sich wieder als angekündigt worden war, Prinz Reuß würde aussagen. Doch die Aussagen gaben keine neuen Schauergeschichten her. Wie also jetzt weitermachen?


Der Reuß-Prozess in Frankfurt dümpelt nun schon über ein Jahr vor sich hin. Den Angeklagten wirft man dort die Gründung einer terroristischen Vereinigung und einen versuchter Staatsstreich vor. In Presseberichte kurz nach der medienwirksamen Live-Festnahme war von großen Waffenfunden die Rede.

Der Putsch, der keiner war

Staatsstreich, Waffen im großen Umfang: Das so entworfene und verbreite Bild sollte Militär in Divisionsstärke, Panzer, Kommandoeinheiten, die das alles koordinieren könnten, suggerieren. Deutschland, so der Tenor der damaligen Berichterstattung, wäre gerade noch einmal davon gekommen.

So berichtete die Tagesschau: „Was von heute an vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main verhandelt wird, klingt nach dem Drehbuch eines schlechten Fernsehfilms und ist doch aus Sicht des Generalbundesanwalts die wohl bislang größte Verschwörung, die es in der Geschichte der Bundesrepublik gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gegeben hat“. […] Doch in Frankfurt steht mit Prinz Reuß der angebliche Kopf des ganzen „hochverräterischen Unternehmens“ vor Gericht“.

Staatsstreich auch bei der faz, allerdings hinter der Bezahlschranke: „Ein Adliger mit Firmen- und Wohnsitz in Frankfurt soll Anführer der Gruppe gewesen sein, die laut Generalbundesanwalt einen Staatsstreich plante. Nach dem Umsturz sollte Heinrich XIII. Prinz Reuß die Übergangsregierung der Aufrührer anführen“.

Auch der Deutschlandfunk wussten von Umsturzplänen: „Sie wollten die Bundesregierung stürzen: Fast 80 mutmaßliche Mitglieder des „Reichsbürger“-Netzwerks um den Geschäftsmann Heinrich XIII. Prinz Reuß müssen sich wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verantworten“.

Auch der Spiegel berichtete 2023: „Mehr als 360 Schusswaffen bei »Reichsbürgern« gefunden. Neue Zahlen der Regierung zeigen: Die »Reichsbürger«-Gruppe um Prinz Reuß hortete deutlich mehr Waffen als bekannt. Bei Durchsuchungen wurden Hunderte Pistolen, Gewehre, Messer und Äxte sichergestellt“

.Im Prozess selbst ist davon bisher wenig bis nichts vorgekommen. Zweifelhafte Zeugen wurden angehört und wochenlang dröge Chat-Protokolle mit banalen Unterhaltungen verlesen. Während dieser quälend langweiligen Tage war die Pressetribüne im eigens dafür gebauten Saal des Frankfurter Landgerichts, wie seit Prozessbeginn eigentlich immer, mehr oder minder leer.

Das hat sich geändert, als ein Verteidiger des Prinzen Reuß dessen Aussage angekündigt hatte. Plötzlich waren bis zu zwanzig Pressevertreter im Saal. Sie hofften darauf, dass Spektakuläres verkündet werden würde. Aufmarschpläne, Befehlsstrukturen, Geständnis von der Existenz einer rechten Schattenarmee, die Anzahl der Divisionen und deren Bewaffnung. Eben all das, was diese Presse bei der Verhaftung des Prinzen so berichtet hatte.

Die Aussage des Prinzen, eher langatmig, mitunter sogar langweilig, – in der er klar zustellen versuchte, dass er jedwede Gewalt grundsätzlich ablehnt – gaben ein Weiterspinnen dieser Schauergeschichten aber nicht her und so klingen die jetzigen Berichte der Mainstream-Presse über seine Aussage im Ton zurückgenommen. So sehr zurückgenommen, als hofften die Verfasser, dass niemand lesen möge, was sie jetzt darüber schreiben und sich, sollte es doch jemand lesen, noch weniger an das damals Geschriebene erinnern.

Nichts mehr von der scharfen Rhetorik, mit der über die Verhaftung berichtet wurde. Keine Waffenfunde mehr, selbst der angebliche Sturm des Parlaments, vorher zentraler Teil des angeblichen terroristischen Staatsstreiches, gibt jetzt offensichtlich nichts mehr her. Zu offensichtlich ist die Lächerlichkeit, die jetzt vielleicht sogar der beflissenste und aktivistische Journalist des Mainstreams zu spüren und zu ahnen scheint.


Für das Gericht sind das keine schönen Aussichten. Denn die Frage, die sich mittlerweile ja vielleicht sogar das Gericht selbst stellt, ist: Wie weitermachen? Mit jedem Prozesstag werden die absurden Sicherheitsvorkehrungen und der polizeiliche Aufwand von immer mehr Beobachtern ins Verhältnis zu dem bisher Offenbarten gesetzt. Die Frage steht im Raum, ob die Bundesanwaltschaft noch die alles beweisenden Vorwürfe im Köcher hat, aber auch die Frage, warum sie dann bisher nichts wirklich überzeugendes vorgebracht hat.

Ein Paragraph steht bereit

Der RAF Paragraph § 129 a würde wahrscheinlich für eine Verurteilung ausreichen. Eine angebliche Verabredung, weit, weit vor der Tat könnte ja genügen.

Der Paragraf 129a StGB ist Bestandteil eines Gesetzesbündels, das von Kritikern als Lex RAF bezeichnet wird, also als Gesetzesbündel, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion/ RAF erlassen worden war. Strafrechtlich relevant werden also bereits Versuche, Personen zu werben, die den Mitgliedern terroristischer Vereinigungen Unterstützung gewähren, etwa indem sie ihnen Übernachtungsmöglichkeiten bieten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die tatsächliche Möglichkeit der Begehung von Straftaten nicht zwingend erforderlich ist, um den Tatbestand des § 129a StGB zu erfüllen. Es genügt, dass die Vereinigung als solche strukturell in der Lage ist, erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit darzustellen, indem sie über einen verfestigten Willen zur Begehung entsprechender Straftaten verfügt.

Entsprechend dieser Logik zielt § 129a StGB auf die präventive Zerschlagung gefährlicher Strukturen ab. Also noch bevor konkrete Taten begangen werden könnten und unabhängig davon, ob überhaupt die materiell-technische Möglichkeit besteht, diese Straftaten tatsächlich zu begehen.

Die Möglichkeit der tatsächlichen Ausführung scheint ja nicht so wichtig zu sein. Warum also damals der Presseaufwand mit den Waffen und dem Sturm des Parlaments? Doch wie sähe es aus, wenn als einzige Begründung dummes Gerde aus den abgehörten Gesprächen hergenommen würde?


Unter dem RAF Paragraph 129 a könnte viel subsumiert werden. Die sogenannten Klimakleber, die geplant, verabredet und bandenmäßig zum Teil schwere Straftaten begangen haben und weiter begehen. Auch die Antifa könnte hier als terroristische Vereinigung begriffen werde. Doch hier wird der 129 a selten, eigentlich nie bemüht. Das könnte die Argumentation derjenigen bestätigen, die in dem Reuß-Prozess politische Motive vermuten. Für manche wäre das eventuell sogar die für den Rechtsstaat verheerende Bestätigung des Vorwurfs eines Schauprozesses? Genügt es, dummes Zeug zu erzählen, und dann deswegen als staatsgefährdender Terrorist zu einer langen Haftstrafe verurteilt zu werden?

Die damalige Stimmung, befördert von Personen, die unbedingt wollten, dass ihre Erzählung der rechten Gefahr übernommen wird, war damals eine andere als heute. Ist man dieser Stimmung eventuell zu schnell und zu unvorsichtig gefolgt?

Wie bekommt man nun die Kuh – sollte denn eine da sein – gesichtswahrend vom Eis?


Donnerstag, 25. Dezember 2025

Amerika-Sperre für „HateAid“-Linksextremistinnen: Genau so und nicht anders!

von Dirk Schmitz

Das System zeichnet seine Schergen aus: Die „HateAid“-Aktivistinnen mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Anfang Oktober beim Bundespräsidenten




Man kann der Trump-Administration abermals nur danken: Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg der von der privaten Quasi-Zensurbehörde “HateAid” sind ins Visier der US-Regierung geraten. Das obige Foto zeigt die beiden Anfang Oktober rechts und links neben dem Politclown von Bellevue, der sie – was sonst – für ihr stasieskes “zivilgesellschaftliches” Zersetzungwerk auszeichnete. Diese linkswoken Faschistenden erhielten nun, wie auch drei andere Europäer, wegen systematischer Zensur amerikanischer Online-Plattformen Einreiseverbote, wie das US State Department via X mitteilte. Außenminister Marco Rubio erklärte dazu, die die verhängten Einreiseverbote gegen “führende Persönlichkeiten des globalen Zensur-Industrie-Komplexes” beträfen Vertreter aus mehreren Staaten, “und schließen auch politisch Verantwortliche ein.“

Hier trifft es definitiv die Richtigen: Die beiden Linksextremistinnen hatten sich zudem öffentlich dafür eingesetzt, dass nach der Übernahme von X durch Elon Musk wegen vermeintlicher “Verstöße” willkürlich gesperrte Konten nicht wieder freigeschaltet werden, um all jene, die während der linkswoken Ära auf Twitter vor Musk dort mundtot gemacht worden waren, auch weiter vom Diskurs auszuschließen. Auch US-Präsident Donald Trump war damals auf Twitter gesperrt worden.

Totengräber der Meinungsfreiheit

Ein weiterer Betroffener der US-Maßnahme ist auch Thierry Breton, der ehemalige EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, einer der übelsten und totalitärsten Totengräber der Meinungsfreiheit in Europa. Breton gilt als einer der Hauptarchitekten des „Digital Services Act“ (DSA), der bis heute große Online-Plattformen zur Löschung von „Hassrede“ oder „Desinformation“ verpflichtet und Unternehmen bei Nichtbeachtung der Regeln horrende Geldstrafen androht. Selbstredend bestimmen Eurokraten und das linke NGO-Milieu nach freiem Belieben, was “Hassrede” und “Desinformation” sind. Natürlich jammert nun der verschissene parasitäre öffentlich-rechtliche Zwangsfunk lauthals über die US-Einreiseverweigerung und erklärt ausgerechnet die Killer der Redefreiheit zu Opfern. Kann man sich nicht ausdenken.

Zu Recht sehen die Trump-Regierung und Anwälte der Meinungsfreiheit im DSA eine Maßnahme, die Redefreiheit durch Einschüchterung, Erpressung und Kriminalisierung von Inhalten selbst da, wo diese in keiner Weise justiziabel sind, einzuschränken. Die fatalen Folgen sind überall spürbar: Legitime Meinungsäußerungen würden aus Angst vor Geldstrafen in vorauseilendem Gehorsam gelöscht oder unterdrückt. Diese Selbstzensur der Bürger und auch der Social-Media-Plattformen wird eben von Denunziations- und Inquisitionsaktivisten wie Ballon und von Hodenberg effektiv vorangetrieben.

Werft das linksautoritäre Zensurpack aus den Social-Media-Kanälen!

Gut so, dass dieses perverse Treiben, das unsere Gesellschaft vergiftet und die Debattenfreiheit fast zum Erliegen gebracht hat, endlich die gebührende politische Antwort erfährt. Die Vereinigten Staaten versuchen mit den Einreisesperren nicht weniger, als einem ihrer zentralen Verfassungswerte, dem First Amendment, Geltung zu verschaffen. Doch eine Einreisesperre ist nicht genug. Um die Meinungsfreiheit zu retten, muss das ganze linksautoritäre Zensurpack von “HateAid” und Konsorten mitsamt dem perfiden EU-Zensursystem endlich aus den Social-Media-Plattformen geworfen werden.

Solange die Europäische Union für solche finsteren Entwicklungen steht, kann die Forderung nur lauten: Kill the EU, kill the DSA! Ach ja, und noch ein Wort zu Steinmeier: Hoffen wir, dass dieser Antidemokrat bald ebenfalls eine lebenslange Einreisesperre in den USA erhält. In diesem Sinne: Frohes Fest.


Freitag, 19. Dezember 2025

Unfassbare Aussagen von Brosius-Gersdorf zeigen das ganze Ausmaß ihrer Nichteignung als Verfassungsrichterin

von Olli Garch

Auch ohne Bundesverfassungsgerichts-Berufung eine „furchtbare Juristin” in diesem Land: Frauke Brosius-Gersdorf bei “Lanz”



Wie haarscharf Deutschland im August an einer weiteren katastrophalen Fehlbesetzung des Bundesverfassungsgerichts vorbeigeschrammt ist und welche skandalöse Figur hier gerade noch verhindert wurde, zeigen die jüngsten Aussagen der SPD-Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Wann immer dieser Frau den Mund aufmacht, bestätigt sie einerseits die Richtigkeit ihrer Verhinderung, andererseits aber auch die Verkommenheit und Gewissenlosigkeit einer politischen Klasse, solche Ideologen und fast schon bizarr voreingenommenen Aktivisten allen Ernstes als oberste Hüter der Verfassung vorgeschlagen zu haben. Das mit Ann-Kathrin Kaufhold eine Geistesverwandte von Brosius-Gersdorf tatsächlich in Karlsruhe installiert wurde, kann vor diesem Hintergrund in gar bedrohlich genug eingestuft werden.

Bei Markus Lanz absolvierte Brosius-Gersdorf gestern Abend Mittwochabend ihren gefühlt allmonatlichen Standardauftritt (wenigstens das Privileg, in die erlauchte Runde der Dauergast-Stuhlwärmer der zwangsfinanzierten Talkrunden aufgestiegen zu sein, blieb ihr von ihrer gefloppten Kandidatur erhalten), in dem sie Lanz erneut Gelegenheit erhielt, ihr ach so schlimmes Los als angeblich von bösen Populisten grundlos weggemobbte Spitzenjuristin zu bejammern. Auch vier Monate nach ihrem endgültigen Scheitern sitzt der Stachel bei Brosius-Gersdorf immer noch tief, weshalb sie sich einmal mehr in emotional-unsouveräner Manier als Opfer einer orchestrierten Kampagne finsterer, „rechtsnationaler“ Kräfte (auch „aus dem Ausland”) inszenierte. Erneut ging Brosius-Gersdorf dabei mit der Unions-Fraktion hart ins Gericht.

Ausbleiben erzwungener Blockabstimmung gleich „Angriff auf unsere liberale Demokratie“

Der neueste Spin ihrer öffentlichen Anklage strotzt jedoch von einer bisher selbst von ihr ungeahnten Demokratieverachtung, die zeigt, wie wenig sie von dem Grundgesetz begriffen hat, das sie um ein Haar in Karlsruhe zu schützen gehabt hätte: Die CDU/CSU-Fraktionsführung habe es nämlich „nicht geschafft, die Reihen geschlossen zu halten“. Denn: „In so ’ner Situation, bei so ’ner Richterwahl, da muss man einfach Fraktionsdisziplin ausüben, da geht es nicht um Gewissensentscheidung. Und das war schon ein Angriff auf unsere liberale Demokratie“, heulte sie und verstieg sich gar zu dem Satz, das ganze Verfahren habe „ein Stück weit unsere Demokratie bloßgestellt“. Natürlich ist das genaue Gegenteil der Fall: Die Demokratie (im Gegensatz zu „unserer Demokratie”) wäre dann bloßgestellt worden, wenn Brosius-Gersdorf ins Amt gelangt wäre. Ihre Aussagen sind nämlich so entlarvend wie erschreckend.

Erstens sind Abgeordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes, dessen Anwendung ihre Aufgabe als Verfassungsrichterin gewesen wäre, ausdrücklich „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. So etwas wie eine Fraktionsdisziplin ist darin – ebensowenig wie die autokratischen Exzesse des Parteienstaates – bezeichnenderweise gar nicht vorgesehen. Natürlich gibt es aus Effizienzgründen diese Entscheidungspraxis seit jeher, abgesehen von den Fällen, in denen diese persönliche Gewissensfreiheit unerlässlich ist. Und natürlich müsste es immer eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten sein, wen sie mit ihrer Stimme an das höchste Gericht des Landes berufen.

Schockierende Geisteshaltung

Mit ihren Ansichten offenbart Brosius-Gersdorf eine schockierende Geisteshaltung, die sie nicht nur als Richterin, sondern auch als Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin völlig disqualifiziert. Sie sieht es als ihr Recht an, durch parteipolitische Kungeleien und ohne weitere Prüfung auf eine der einflussreichsten Positionen Deutschlands berufen zu werden und empfindet es als persönlichen Affront, dass dies nicht anstandslos geschehen ist. Dies interpretiert sie dann als Schaden für das, was sie unter Demokratie versteht und wischt auch noch den grundgesetzlich garantierten und geschützten Gewissenvorbehalt von frei gewählten Abgeordneten als Petitesse beiseite, die bei solch wichtigen Dingen wie ihrer Karriere ja wohl keine Rolle spielen dürfe. Abstruser geht es kaum – ganz abgesehen von den Sachargumenten, die gegen ihre Berufung sprachen, wie ihre furchtbaren Ansichten zur Spätabtreibung samt Leugnung einer Menschenwürde ungeborener Babies, ihre Begeisterung für ein AfD-Verbots, über das sie als Verfassungsrichterin mitzuentschieden gehabt hätte oder die glaubwürdigen Indizien, dass ihre Doktorarbeit zu weiten Teilen von ihrem Ehemann verfasst wurde.

Brosius-Gersdorf hat sich damit endgültig entlarvt. Es ist zwar ein Segen, dass sie diesem Land als Höchstrichterin erspart bleibt, wenn dies auch nur ein kleiner Sieg der Demokratie innerhalb dieser gemeingefährlichen Parteienoligarchie war, die sich den Staat zur Beute gemacht hat. Grund zur Entwarnung besteht indes nicht – denn politisch erwünschte Agendajuristen werden im Rahmen des anhaltenden linksdoktrinären Staatsumbaus “unserer Demokratie“ auch weiterhin nominiert, durchgewinkt und installiert werden. Mit Brosius-Gersdorf hat sich das Machtkartell lediglich selbst für hiesige Verhältnisse zu extreme, offensichtlich charakterlich und auch fachlich ungeeignete Bewerberin ausgesucht. Ihr Scheitern ändert nichts daran, dass der Schoß, aus dem solche Kaderfiguren der großen kulturmarxistischen Transformation kriechen, weiter überaus fruchtbar ist.


Sonntag, 14. Dezember 2025

Ausweiskopien, Video-ID und Misstrauen: Wenn Gesetze Bürger überwachen, Kriminelle aber unbehelligt bleiben

von David Cohnen

Video-Ident-Verfahren: Durchaus risikobehaftet



Die Vereinigten Staaten von Amerika gelten vielen als Wiege der Demokratie und als Beispiel für Freiheit und Selbstbestimmung. In der Praxis zeigt sich dort bei der Identifikation und staatlichen Kontrolle ein deutlich freierer und selbstbestimmterer Umgang als in Deutschland. Einen einheitlichen, bundesweiten Personalausweis gibt es nicht; Identitätsnachweise erfolgen in der Regel über staatlich ausgestellte Führerscheine oder Sozialversicherungsnummern. Für viele alltägliche Lebensbereiche ist keine zentrale Registrierung mit Adresse und Ausweisdokument erforderlich – zumindest nicht in dem Maße, wie es in Deutschland durch SIM-Karten-Registrierung, Ausweisvorlage und Kopierpflicht üblich ist. In den USA sind Bürger zudem nicht verpflichtet, ihren Wohnsitz zentral anzumelden. Damit entfällt eine Form staatlicher Überwachung, die in Deutschland üblich ist, und es entsteht ein hohes Maß an persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung im Alltag. Das amerikanische System kann daher als Gegenmodell dienen: Es zeigt, dass persönliche Freiheit und ein funktionierender Alltag auch ohne umfassenden staatlichen Überwachungsapparat möglich sind.

In Deutschland offenbaren sich bei vielen Identifikationen erhebliche strukturelle Widersprüche. Das Personalausweisgesetz schreibt vor, dass in bestimmten Fällen ein Ausweisdokument zur Identitätsfeststellung vorgelegt werden muss, jedoch kein verpflichtendes Kopieren oder dauerhafter Scan erfolgt. Zugleich fordert das Geldwäschegesetz die Identitätsprüfung und Aufzeichnungspflichten, wobei in vielen Fällen Vollscans oder optische Digitalisierung als zulässige Form der Dokumentation genannt werden. Diese Doppelung von Vorschriften schafft einen Interpretationsspielraum, den viele private Anbieter systematisch nutzen.

Faktischer Zwang zur Kopierpflicht

In der Praxis verlangt ein großer Teil der Telekommunikationsanbieter, Prepaid-SIM-Anbieter und anderer Dienstleister vor Beginn des eigentlichen Identifikationsverfahrens die Einwilligung zur Erstellung und Verarbeitung einer Ausweiskopie. Verweigert der Bürger diese Einwilligung, wird die Leistung – etwa die Aktivierung einer SIM-Karte – verweigert. Damit entsteht ein faktischer Zwang, obwohl das Gesetz eine Kopierpflicht ausdrücklich nicht vorsieht. Nach den Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll eine Einwilligung freiwillig, informiert und ohne Zwang erfolgen. Wenn jedoch die Nutzung einer Dienstleistung von dieser Einwilligung abhängt, wird die Freiwilligkeit praktisch aufgehoben.

Dieses System des Misstrauens beginnt beim Staat, der die Vorschriften zur Identitätsprüfung und Dokumentation erlässt. Große Konzerne, die im Auftrag oder im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen handeln, setzen diese Regeln um, wobei sie sie teilweise noch verschärfen, um mögliche Risiken abzusichern. Durchschnittliche Unternehmen übernehmen diese Praktiken, um regulatorischen Vorgaben gerecht zu werden und Haftungsrisiken zu minimieren. Kleine Firmen und selbst kleinste Händler – sogenannte „Klitschen“ – springen auf diesen Zug auf und verlangen die gleichen Bedingungen, oft ohne eine rechtliche Grundlage oder die Notwendigkeit, tatsächlich Identitätsprüfungen in diesem Umfang durchzuführen. In vorauseilendem Gehorsam verschärfen sie die ohnehin schon restriktiven Regeln des Staates, sodass der Bürger noch stärker unter Druck gerät. Das Ergebnis ist ein System, in dem der rechtschaffene Bürger umfassend kontrolliert und überwacht wird, während die praktische Kontrolle der Kontrolleure selbst unzureichend oder gar nicht erfolgt.

Bürger unter Generalverdacht

Viele der eingesetzten Dienstleister, insbesondere bei Video-Ident-Verfahren, sitzen nicht in Deutschland, sondern in anderen Ländern, sodass die Überprüfung sensibler Daten an internationale Dienstleister ausgelagert wird. Wer den Ausweis vorzeigt, vertraut damit auf private, teilweise weit entfernte Personen, deren Umgang mit den Daten nur begrenzt kontrolliert werden kann. Gleichzeitig werden die Bürger unter Generalverdacht gestellt, obwohl sie gesetzestreu handeln.

Die paradoxe Situation verschärft sich noch, wenn man die Realität von Migration und internationaler Mobilität betrachtet. Millionen Menschen kommen nach Deutschland, viele haben keine gültigen Ausweisdokumente mehr oder besitzen diese nicht. Weltweit wandern Menschen zwischen Staaten, ändern Wohnsitze unkontrolliert, tauchen unter neuen Identitäten auf. Eine umfassende, flächendeckende Kontrolle ist praktisch unmöglich. Das bedeutet, dass die strengen Identifikationspflichten, Registrierungsvorgaben und Kopierzwänge für die einheimische Bevölkerung eine enorme Belastung darstellen, während der Staat faktisch keinen vergleichbaren Überblick über Migranten oder Menschen ohne Dokumente hat. Der rechtschaffene Bürger wird unter Generalverdacht gestellt, während reale Sicherheitsrisiken durch unkontrollierbare Mobilität und fehlende Dokumente von der Politik kaum bekämpft werden.

Reale Risiken werden nicht wirklich adressiert

Dieses System offenbart einen tiefgreifenden Widerspruch: Der Staat säht Misstrauen gegenüber seinen Bürgern, setzt strenge Vorschriften und delegiert gleichzeitig die Kontrolle an private Unternehmen. Diese Unternehmen verschärfen die Anforderungen, oft ohne gesetzliche Grundlage, und kleine Händler übernehmen die Praxis in vorauseilendem Gehorsam. Die Folge ist, dass Bürger, die auf ihre verfassungsmäßigen Rechte bestehen, faktisch von elementaren Dienstleistungen wie Mobilfunk, Telekommunikation oder Bankgeschäften ausgeschlossen werden können. Gleichzeitig werden die eigentlichen Risiken, etwa durch unkontrollierte Migration oder unüberprüfte internationale Dienstleister, nicht wirksam adressiert.

Ein besonders gefährlicher Widerspruch zeigt sich, wenn Identifikationsverfahren oder Ausweiskopien nicht durch staatliche Stellen, sondern durch private Dienstleister oder einzelne Mitarbeiter durchgeführt werden. Der Bürger weiß in solchen Momenten nicht, wer ihm tatsächlich gegenübersitzt. Gerät ein solches Verfahren in die Hände einer Person mit krimineller Energie, kann diese ohne großen Aufwand vollständige Ausweiskopien – Vorder- und Rückseite – anfertigen und für eigene Zwecke speichern. Gleiches gilt, wenn Unternehmen die Übersendung kompletter Ausweiskopien verlangen: Der Bürger muss vertrauen, dass der Empfänger seriös handelt, doch eine Garantie dafür gibt es nicht. Niemand kann ausschließen, dass diese Unterlagen später missbraucht, weiterverkauft oder zur Begehung von Straftaten verwendet werden. Während der Staat den rechtschaffenen Bürger zu lückenloser Transparenz verpflichtet, bleibt der Bürger selbst schutzlos gegenüber möglichen kriminellen Akteuren, die im Gewand eines Identifikationsdienstleisters auftreten.

Aushöhlung der Kontrolle über die eigenen Daten

Deutschland zeigt damit, dass formelle Vorschriften über Identitätsprüfung, Registrierung und Datenkopien zwar existieren, die praktische Umsetzung jedoch bürgerfeindlich, ineffektiv und paradox ist. Während persönliche Freiheit und Privatsphäre für den rechtschaffenen Bürger massiv eingeschränkt werden, entfalten die Maßnahmen kaum Wirkung gegenüber realen Sicherheitsrisiken. Ein System, das den Bürger überwacht, ihn kontrolliert und seine Daten systematisch erfasst, aber gleichzeitig auf private Kontrolleure angewiesen ist, die eigene Regeln setzen und nicht überprüft werden, zeigt klar: Die Balance zwischen Sicherheit, Kontrolle und Freiheit ist verloren gegangen. Freiheit darf nicht davon abhängen, dass man seine Rechte aufgibt, um Zugang zu Dienstleistungen zu erhalten. Sie bedeutet Wahlfreiheit und Kontrolle über die eigenen Daten, und genau das wird in Deutschland derzeit systematisch ausgehöhlt.

Am Ende muss die zentrale Frage gestellt werden: Macht der Staat mit diesem System nicht letztlich den Bock zum Gärtner? Er diszipliniert die Bürger, kontrolliert sie streng und delegiert gleichzeitig die Umsetzung an private Akteure, während er kaum in der Lage ist, die Linien zu überwachen, die tatsächlich böses Tun begehen könnten. Die Risiken werden dem Bürger angelastet, und die wachsende Bürokratie und Überwachung trifft vor allem diejenigen, die gesetzestreu handeln. Dieses Missverhältnis zeigt, dass ein System, das Misstrauen säht, ohne wirksame Kontrolle der realen Gefahren, nicht nur ineffektiv, sondern für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit problematisch ist.


Samstag, 13. Dezember 2025

Lebensrettung als ideologisches Privileg: DLRG schließt AfD-Mitglieder aus

von Thomas Hartung

Werden als nächstes dann auch keine AfD-Mitglieder mehr gerettet von der DLRG?



In einem Land, das sich als Hort der Freiheit und des Pluralismus geriert, geschieht etwas Ungeheuerliches: Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) im Landesverband Württemberg, eine Organisation mit 1,9 Millionen Mitgliedern und Millionen an Steuergeldern, schließt AfD-Mitglieder und -Sympathisanten pauschal aus. Die erst jetzt durch “Apollo-News” bekannt gewordene Satzungsänderung vom 22. September 2025 verbietet explizit die Unterstützung von Parteien, die vom Verfassungsschutz als „Verdachtsfall“ eingestuft werden – ein Kriterium, das allein auf der AfD lastet. Was hat ein Rettungsschwimmer im Schwimmbad mit seiner politischen Gesinnung zu tun? Nichts, schrieb der emeritierte Volkswirt Ulrich van Suntum in einem Brief an DLRG-Präsidentin Ute Vogt, in dem er seinen sofortigen Rückzug als Spender bekanntgab. Hier wird aus ehrenamtlicher Lebensrettung ein ideologisches Tribunal. Der Vorstoß, vorgeblich motiviert durch die “Correctiv-Recherche” von Januar 2024 zu Potsdam, die auf (gerichtlich wiederholt untersagten) Lügenbehauptungen basierte, markiert nicht nur einen Tiefpunkt der Diskriminierung. Sie ist Symptom einer breiteren gesellschaftlichen Pathologie: der systematischen Ausgrenzung Andersdenkender unter dem Deckmantel der „Demokratieförderung“.

Es ist mehr als bezeichnend, dass bis auf wenige lokale Medien wie die “Stuttgarter Nachrichten” bislang niemand die Causa berichtete; schon gleich gar nicht der “Südwestrundfunk” oder die dpa. Lügen und Willkür, getarnt als moralische Überlegenheit, untergraben inzwischen die Grundfesten unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung. Der “Correctiv”-Text, der als Zündfunke diente, enthielt nachweisliche Falschaussagen, die eine Kette von Ausschlüssen auslösten: von Vereinen über Kirchen bis hin zu beruflichen Existenzen. Es ist Zeit, diese Dynamik zu sezieren und die Konsequenzen für die Demokratie zu benennen.

Lügen als Grundlage der Willkür

Der Ausgangspunkt aller dieser Maßnahmen ist der sogenannte „Geheimplan“-Bericht von “Correctiv”, der im Januar 2024 enthüllt wurde. Darin wurde ein politisches Kolloquium von Politikern, Journalisten, Selbständigen und Juristen im nichtöffentlichen Rahmen in Potsdam am 25. November 2023 als konspirativer Thinktank eines „Remigrationsplans“ dargestellt, der angeblich ie Ausweisung von Millionen Deutschen mit Migrationshintergrund – inklusive Staatsbürger – vorsah. Hochrangige AfD-Politiker, Neonazis und Unternehmer seien versammelt gewesen, um eine „Vertreibung“ zu planen. Die Empörung über den Hetzartikel war gewaltig: Massenproteste, Verbotsdebatten und eine Welle der gesellschaftlichen Ächtung der AfD folgten.

Doch was hier als journalistischer Coup gefeiert wurde, entpuppte sich bei genauerer Betrachtung bald als Konstrukt aus Halbwahrheiten und bewussten Verdrehungen, mehrfach gerichtlich bestätigt: Das Landgericht Berlin II urteilte im Dezember 2024, dass “Correctiv” die Aussage der AfD-Politikerin Beatrix von Storch hinnehmen muss, bei dem Bericht handele es sich um eine „dreckige Lüge“, da dieser einen „falschen Eindruck“ erwecke. Das Landgericht Hamburg folgte im Februar 2024 einem Unterlassungsantrag des Juristen Ulrich Vosgerau, zumindest teilweise: “Correctiv” durfte nicht mehr behaupten, es sei um die „Ausweisung“ von Deutschen gegangen – dabei war das der zentrale Vorwurf, der die Recherche erst toxisch machte. Ein Jahr später, im Januar 2025, eskalierten die Berufungsprozesse – und bis heute prüfen Gerichte, ob die Darstellung des Treffens als „Vertreibungsplan“ haltbar ist. Die AfD gewinnt zunehmend an Boden in der juristischen Auseinandersetzung.

Relikt totalitärer Logik

Diese Falschaussagen waren kein Versehen, sondern ein kalkuliertes Narrativ: “Correctiv”, ein linkes “Recherche-Netzwerk” mit Nähe zu Stiftungen wie den Open Society Foundations von Georges Soros, nutzte selektive Zitate und gezielt aus dem Kontext gerissene Aussagen, um ein Panikbild zu zeichnen. Der Begriff „Remigration“ – bis dahin ein migrationspolitischer Fachbegriff für legale Abschiebungen – wurde zu einem Synonym für „ethnische Säuberung“ umgemünzt. Die Folge war eine beispiellose gesellschaftliche Hexenjagd, die bis heute anhält und ebenso auf Lügen basiert, wie sie Willkür legitimiert. Laut Carl Schmitt entscheidet der Souverän über den Ausnahmezustand; hier entscheidet jedoch eine mediale Elite über den „Ausnahmemenschen“ – den AfD-Wähler. Diese Dynamik erinnert an Hannah Arendts Analyse des Totalitarismus: Die Lüge wird zur Realität, sobald sie kollektiv internalisiert wird. Der Potsdam-Mythos diente als Katalysator für eine Kaskade von Ausschlüssen, die nicht mehr auf Fakten, sondern auf moralischer Panik beruhen. Und so sickert die Willkür in die Poren der Zivilgesellschaft ein.

Das DLRG-Beispiel ist nur die Spitze des Eisbergs. Nicht nur in Baden-Württemberg häufen sich Fälle, in denen AfD-Mitglieder aus Vereinen, Verbänden und kirchlichen Ämtern verbannt werden. Nehmen wir die katholische Kirche: Im November 2025 beschloss das Erzbistum Berlin, dass AfD-Mitglieder künftig nicht mehr für Gemeindeämter kandidieren dürfen – ein Verbot, das als Schutz der „christlichen Werte“ verkauft wird. Die Begründung? Die AfD stehe im Widerspruch zur katholischen Soziallehre, insbesondere zu Menschenwürde und Diskriminierungsverbot. Ähnlich handelt die Evangelische Kirche in Württemberg: Bei der Synode vom Oktober 2025 wurde ein Gesetz verabschiedet, das „explizit“ AfD-nahe Mitglieder aus Kirchenämtern fernhält. Der Kirchentag 2025 verbot gar AfD-Politikern jegliche Auftritte –unter dem Vorwand vom „Selbstausschluss“ der Alternative vom demokratischen Konsens.

Muster der Ausgrenzung

Noch skandalöser: Der Katholische Sozialverband Kolping mit 200.000 Mitgliedern, erklärte im November 2025 die AfD-Mitgliedschaft für „unvereinbar“ und schloss Betroffene pauschal aus. Ein Gutachten von 2025 diente als pseudowissenschaftliche Legitimation, das die AfD als „völkisch und demokratiefeindlich“ brandmarkt. Hier wird aus Wohltätigkeitsarbeit ein Instrument der politischen Säuberung. Und die Lebenshilfe, ein Verband für Menschen mit Behinderung, empfiehlt in ihren Publikationen von 2025 den Ausschluss AfD-naher Mitglieder, um „Diskriminierung“ zu verhindern – ironischerweise unter Ignoranz der eigenen diskriminierenden Praxis.

Die Häufung solcher Fälle ist kein Zufall – denn diese folgen einem Muster: Der Verfassungsschutz stuft die AfD im Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ ein – eine Einstufung, die der Partei gerichtlich streitig gemacht wird und vorerst ausgesetzt ist. Dennoch nutzen Institutionen sie als Freibrief für Willkür. Beamten und Lehrern ist in Rheinland-Pfalz die AfD-Mitgliedschaft untersagt ; Vereine wie die DLRG machen daraus eine gesamtgesellschaftliche Norm. Es geht um nichts Geringeres als die Schaffung eines „reinen“ Raums – ein Relikt aus der McCarthy-Ära oder der DDR, wo Gesinnung über Kompetenz entschied. Philosophisch betrachtet verletzt dies das Kernprinzip des Grundgesetzes: Die Gleichheit vor dem Gesetz nach Artikel 3. Wie kann eine Kirche, die Nächstenliebe predigt, Andersgläubige – hier politisch Andersdenkende – exkommunizieren? Es ist die Perversion des Christentums zur Ideologie, wie es schon Nietzsche in seiner Kritik an der „Sklavenmoral“ andeutete: Die Schwachen rächen sich an den Starken, indem sie Moral zum Knüppel machen.

Demokratie im Verfallsmodus

Die Kette der Ausschlüsse hat fatale Folgen. Zuerst spaltet sie die Gesellschaft: AfD-Wähler – darunter viele aus dem einfachen Bürgertum, die sich von der etablierten Politik verraten fühlen – werden zu Paria. Zweitens untergräbt sie den Pluralismus: Institutionen, die Steuergelder be-iehen, verlieren ihre Neutralität und werden zu Bastionen einer einseitigen Weltanschauung. Drittens eskaliert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes: 2025 meldet sie Rekordanfragen – doch wer AfD-Mitglieder diskriminiert, entgeht der eigenen Logik. Dieser „Verbotswahn“ ist ein Angriff auf die Demokratie selbst. Wie das Bundesverfassungsgericht 2025 in Debatten um AfD-Verbote anmahnte, gilt der Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde auch für Oppositionelle. Die Einstufung durch den Verfassungsschutz, basierend auf dem über tausendseitigen “Gutachten” von 2025, diffamiert die pauschal AfD als „fremdenfeindlich“ und „menschenwürdewidrig“ – Begriffe, die auf den “Correctiv”-Lügen aufbauen. Die AfD klagt zwar dagegen, doch der Schaden ist längst angerichtet: Ausgrenzung wird Normalität.

Diese Ausgrenzung ist mehr als bloße Parteipolitik; sie ist ein Test für unsere Republik. Wenn Vereine wie die DLRG und Kirchen zu Zensoren mutieren, basierend auf Lügen wie dem “Correctiv”-Bericht, dann droht der Verfall der Demokratie zu einem autoritären Moralsystem; wie Schmitt warnte: Ohne klare Grenzen zwischen Freund und Feind wird der Staat zum Feind des Volkes. Zu Recht fordert Baden-Württembergs AfD-Fraktionschef Anton Baron den sofortigen Stopp aller staatlichen Zuschüsse für die DLRG, solange die diskriminierende Satzung gilt: “Die Bürger von Baden-Württemberg erwarten von ihren Rettern Neutralität und Mut im Einsatz – nicht ideologische Hetze gegen eine Oppositionspartei, die in Umfragen Rekordwerte feiert. Die DLRG sollte sich um Ertrinkende kümmern, nicht um Parteibücher!“ Die AfD, die die Stuttgart bei 21 Prozent liegt, ist kein Monster, sondern die Stimme der Ausgegrenzten. Sie fordert Untersuchungen, Förderstopps und gesetzliche Schutzmaßnahmen gegen eben solche Willkür. Es ist an der Zeit, dass sich Bürger positionieren: Für die Freiheit des Dissenses, gegen die Tyrannei der Tugend! Die Wahrheit braucht keine Brandmauern; sie braucht offene Debatten. Wer will in einem Land leben, wo Rettungsschwimmer ideologisch tauglich sein müssen, während Menschen ertrinken.