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Freitag, 27. Juni 2025

Was „Hass und Hetze“ ist, bestimmt ab jetzt dein Großer Bruder Staat

von Jörg Schneidereit

Ausschnitt aus dem Originalcover von Orwells „1984“ 



Die Regierenden definieren die Grenzen des noch Sag- und Denkbaren – und setzen sie nun auch durch. Rigoros und ohne viel Federlesens. Mit 180 zeitgleichen Razzien, hier im ehemals demokratischen Deutschland. Ein politischer Blitzer-Marathon gegen rechte Meinungssünder, die sich nicht an die neuen Verkehrsregeln und Stoppschilder des Linksstaats halten. Gestern wurden die Wohnungen völlig unbescholtener, aber regimekritischer Bürger im Alter von 17 bis 87 mit Polizeigewalt gestürmt und diese „Volksverhetzer“ und „Majestätsbeleidiger“ dingfest gemacht, um sie ihrer „gerechten“ Strafe zuzuführen.

Nicht nur ist es möglicherweise kein Zufall, dass wir diese Aktion einen Tag nach der Aufhebung des Verbots des kritischen “Compact”-Magazins durch das Bundesverwaltungsgericht (eine vollumfängliche Klatsche für Frau Faeser, der ehemaligen, linksextremistischen Innenministerin) erleben. Ironischerweise finden exakt zeitgleich im faschistoiden Mullah-Staat Iran geheimdienstliche Massenverhaftungen statt, bei denen gerade Regimegegner zu tausenden eingesammelt werden und vermutlich der alsbaldigen Hinrichtung entgegensehen. Vielleicht ist inzwischen der Iran das heimliche Vorbild unseres Linksstaates, der sich mittels Bespitzelung, einem Apparat aus Gesinnungsbürokratie, willkürlicher Zensur und der Schaffung abstruser Neologismen zur Legitimation seiner Maßnahmen ein Richtschwert zur Verfolgung jedweder Kritiker seines Handelns geschmiedet hat – man weiß es nicht.

Keine Aktionstage zur Durchsetzung von 150.000 offenen Haftbefehlen, aber gegen Meinungsverbrecher

Weit mehr allerdings ist diese Operation, die exakt am gestrigen 122. Geburtstag des großen Mahners George Orwell stattfand, eine traurige, aber entlarvende Ironie. Ob diese Koinzidenz, süffisant und in nonchalanter Verachtung, absichtlich geschah, darüber kann ebenfalls nur gemutmaßt werden.

Zur Erinnerung: Gegenwärtig gibt es knapp 150.000 offene Haftbefehle in Deutschland, bei denen es sich zu 88 Prozent um gesuchte Migranten beziehungsweise Ausländer handelt. Aktionen hier: Null. Dafür aber landesweite Razzien gegen „falsche Meinung“. Dieses Land ist komplett kaputt. Um es nochmal ins Blickfeld zu rücken: Meinung ist hier längst zu „Hass“; Ansicht zu „Hetze“, Kritik zum Verbrechen geworden. Und wer die gegenwärtigen Einschüchterungsmaßnahmen kritisiert, ist ebenso „Gegner unserer Demokratie“ wie die aktuell Verfolgten dieser Hexenjagd. So einfach ist das.


Bestrafe wenige, erziehe viele...



Tatsache ist: Die immer radikaler um sich schlagende Staatsfaust reagiert, angesichts derartiger Einsätze gegen ihre eigene Bevölkerung, letztlich immer furchtsamer und panischer. Das immer totalitärer agierende System hat Angst. Das ist so offensichtlich wie durchschaubar, und jedem noch denkenden Individuum dürfte dies klar sein. Echte Freiheit lebt vom Diskurs und verschiedenen Meinungen. Sie lebt ganz gewiss nicht von staatlich verordneter Einheitsmeinung – aber sie stirbt definitiv, wenn Begriffe wie Hass zur politischen Waffe werden. Vergessen wir nicht: Diktatur kommt nie über Nacht – sondern immer in Salami-Taktik, scheibchenweise. Gestern wurde wieder eine dicke Scheibe von unserer sterbenden Demokratie abgeschnitten.



Montag, 19. Mai 2025

Polizist in Hals gestochen – Täter direkt wieder auf freiem Fuß: In Berlin herrschen allmählich Zustände wie in Mogadischu

von Wilma Fricken

Straffrei und auf freiem Fuß trotz brutalster Verbrechen: Buntes Deutschland



In Berlin-Neukölln spielt sich gerade ein weiterer beispielloser Skandal ab, der die Verkommenheit und den Verfall unseres Rechtssystems drastisch vor Augen führt: Kurz nachdem bei einer Judenhasser-Demo ein Polizist von einem propalästinensischen Lynchmob aus Linksradikalen und Arabern beinahe totgeschlagen wurde und noch um sein Leben kämpfte, stach “ein 28-Jähriger Mann” – der Migrationshintergrund wurde nicht erwähnt, kann somit also als gesichert angenommen werden – einem Polizisten vor einer Polizeiwache in den Hals und verletzte ihn beinahe tödlich. Nur mit Glück überlebte der Beamte. Dann die unfassbare Entscheidung der Justiz: der Angreifer wurde nur wenige Stunden später freigelassen.

In einem Land, wo fußlahme Reichsrollatoren-Rentner wegen angeblicher “Umsturzpläne” jahrelang schwerbewacht im Gefängnis sitzen (und ihnen in eigens für zweistellige Millionensummen errichteten Gerichtssälen der Prozess gemacht wird), wo Youtuber wie Shlomo Finkelstein im Knast verrotten und wo Menschen in Beugehaft genommen werden, weil sie die Rundfunkgebühren für den Propagandarotz von ARD und ZDF nicht länger zu zahlen bereit sind: Da können hergelaufene Messertäter also Vertreter der Staatsgewalt angreifen und lebensgefährlich verletzen – und werden unmittelbar danach gleich wieder freigelassen, damit sie gleich die nächsten Straftaten begehen können, so wie unzählige abschiebungspflichtige Migranten, die – obwohl als Vergewaltiger, Gewaltverbrecher und Kriminelle verurteilt und polizeikundig – weiterhin auf freiem Fuß sind hierzulande.

Nur dank Not-OP überlebt

Dieser Staat verspielt das Restvertrauen seiner Bürger in die eigene Justiz, in die Rechtspflege, in die Handlungsfähigkeit seiner Organe. Das Gewaltmonopol wird schon lange nicht mehr respektiert, doch die Signalwirkung, die von Entscheidungen der Staatsanwaltschaften ausgeht, die solche Messerangreifer kurz nach ihrer Tat freilässt, ist verheerend. In Failed States wie Somalia oder dem Kongo, wo Warlords oder Clans das Recht in die Hand nehmen und die staatlichen Behörden nur Makulatur sind, würde so etwas nicht überraschen; hierzulande schon. Dass solche jede Autorität des Rechtsstaats untergrabenden Entscheidungen bei schweren Gewalttaten in Deutschland zunehmend Alltag sind, ist verheerend.

Auch die Tatumstände hätten eine sofortige Inhaftierung alternativlos erscheinen lassen müssen: Der Angriff geschah am Freitagabend, als der Täter – angeblich “frustriert” über eine zu lange Wartezeit bei einer Anzeigenaufnahme, den 31-jährigen Beamten aus heiterem Himmel mit einem Messer attackierte. Der Polizist überlebte nur dank einer Notoperation. Trotzdem stuften die Ermittler die Tat “nicht als Tötungsversuch” ein –sondern nur als gefährliche Körperverletzung. Ergebnis: Der Verdächtige war gegen 2.15 Uhr morgens wieder frei. Die Begründung der Staatsanwaltschaft, es gebe „keine gesicherten Erkenntnisse für einen gezielten Messereinsatz“, klingt wie eine Verhöhnung der Opfers und der Bevölkerung. Ein Stich in den Hals soll kein gezielter Angriff sein? Staatsanwälte, die zu solchen Einschätzungen gelangen, gehören aus dem Dienst entfernt – zumal hier die Zweiklassenjustiz evident wird: Für die eingewanderte Hauptschutzklientel des Linksstaats gelten offenbar andere rechtliche Maßstäbe als für einheimische Täter.



Dienstag, 13. Mai 2025

Das Verfassungsschutzgutachten zur AfD... hier online...

von Thomas Heck

Was nur Nancy Faeser und ausgewählte Journalisten einsehen konnten, ist nun für die breite Masse verfügbar. Gut tausend Seiten Belanglosigkeiten aneinandergereiht. Hier zu lesen. Ob die da mit einem Verbotsverfahren durchkommen? Naja, ich bezweifel das. 



Dienstag, 6. Mai 2025

Und weißer Rauch stieg auf...

von Thomas Heck...

Wir haben einen neuen Kanzler... oder, wie der Westfale sagen würde: Habemus novum cancellarium.

Der Tag sollte eine reine Formsache werden. Erster Wahlgang und Fritze wäre Kanzler geworden. Doch es kam anders. Trotz ausreichender Mandate für die Unglückskoalition aus CDU, CSU und SPD, die man früher Große Koalition genannt hätte und die nur im Notfall regiert hätte, wurde V...Fritz abgestraft. Ob nun aus den eigenen Reihen der Unions-Fraktion oder durch die Asozialdemokratie. Hierüber wird man noch in Jahrzehnten rätseln. Doch es blieb nur beim Warnschuß. Im 2. Wahlgang erhielt Friedrich Merz die erforderliche absolute Mehrheit und der deutsche Michel wird mit dieser Regierung leben müssen. Ausgestattet mit Rekordschulden bleiben CDU und SPD 4 Jahre, um diesem Land entgültig den Rest zu geben.


4 Jahren bleiben Zeit, um die AfD aus dem Parteiensystem zu kegeln und so den Weg zur dunklen Seite der Macht zu besiegeln. Mein Tipp: in 4 Jahren wird der Wähler nicht mehr die Wahl zwischen den "demokratischen" Alt-Parteien und der AfD haben, sondern wird wie in einer Demokratiesmulation nur noch alle 4 Jahre sein Kreuz bei den Blockparteien setzen können, aus Mangel an Alternativen. 


Die AfD wird man verbieten oder, wie es auch schon diskutiert wurde, die Partei aus der System der staatlichen Parteien-Finanzierung rauswerfen, einfach den Hahn abdrehen. Deutschland wird sich so aus der Gruppe der Demokratien entgültig verabschieden. Denn wer soll sie noch aufhalten? Das Bundesverfassungsgericht? Lächerlich. Willkommen in der dritten linken Diktatur auf deutschem Boden. 





Samstag, 3. Mai 2025

AfD jetzt „gesichert rechtsextrem“ oder: Wie Nancy Faeser die Demokratie „rettet“

von Oliver Flesch

Wenn die Diagnose so fehlerhaft wie die Untersuchung ist… 


Der politisch abhängige weisungsgebundene “Bundesverfassungsschutz” – ab heute kann man dieses Behörde eigentlich nur noch in An-/Abführungszeichen schreiben – hat, wie erwartet, die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft – was für eine Überraschung! Nach Jahren des Herumstocherns in Reden, Tweets und Parteiprogrammen hat die Behörde endlich den Stempel rausgeholt, den Nancy Faeser vermutlich schon seit ihrem Amtsantritt poliert hat. Die Begründung? Ein 1100-seitiges Gutachten, das wohl mehr wiegt als die gesamte Argumentationskraft der Ampel zusammen – und das bezeichnenderweise unter Verschluss bleibt.

„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar“, heißt es in der Begründung des Verfassungsschutzes. Aha. Die AfD soll also Menschen aufgrund ihrer Herkunft ausgrenzen wollen. Beweise? Äußerungen von AfD-Politikern, die „die Menschenwürde verletzen“, etwa durch „pauschale Abwertungen von Muslimen“ oder Begriffe wie „Messermigranten“. Da fragt man sich: Seit wann ist Migrationskritik ein Angriff auf die Verfassung? Und was haben einzelne Aussage von irgendwelchen Hinterbänklern, die der Verfassungsschutz seit Jahren als Kronzeugen ständig bemüht (und die in ihrer Harmlosigkeit kaum zu überbieten sind), mit der Gesamtpartei zu tun?

Faesers Märchenstunde: „Kein politischer Einfluss!“

Nancy Faeser, unsere letzte Innenministerin mit dem untrüglichen Gespür für demokratische Tugenden, betont: „Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben.“ Lustiger wird es heute nicht mehr. Ein 1.100-seitiges Machwerk, das zufällig genau dann fertig wird, wenn die AfD in Umfragen die Altparteien in die Ecke drängt? Das riecht nach einem Auftrag aus dem Kanzleramt, verpackt in bürokratisches Gesülze. Faeser schwört auf die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes, aber wer glaubt denn noch, dass diese Behörde nicht die Regierungslinie tanzt?

Die AfD ist die einzige Opposition, die den Kartellparteien wirklich Feuer unterm Hintern macht – und genau deshalb soll sie jetzt, bevor sie noch größer wird, weg. Diese noch von einer abgewählten Linksregierung bestellte Einstufung soll die Grundlage dafür bilden, dass die nächste, vom Volk ebenfalls nicht gewählte Linksregierung ein Verbotsverfahren einleitet. Man meint tatsächlich, die demnächst bei 30 Prozent stehende größte Partei Deutschlands verbieten zu können. Nennt sich übrigens “Rettung unserer Demokratie”…

AfD schlägt zurück: „Völliger Blödsinn!“

Die AfD lässt sich das natürlich nicht gefallen. Parteivize Stephan Brandner nennt die Einstufung „inhaltlich völligen Blödsinn“ und „eine rein politische Entscheidung im Kampf der Kartellparteien gegen die AfD“. Recht hat er, absolut recht! Die Partei kündigt juristische Schritte an, und das ist auch gut so. Schon in der Vergangenheit hat die AfD gegen Verfassungsschutz-Entscheidungen geklagt – etwa, als sie 2021 zum „Verdachtsfall“ hochgestuft wurde.

Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte damals die Einstufung, aber die AfD gibt nicht auf. „Ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie“, sagen die Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla… und wissen Sie was? Auch sie liegen goldrichtig. Wenn die stärkste Oppositionskraft in Umfragen als „extremistisch“ gebrandmarkt wird, dann ist das kein Schutz der Demokratie, sondern ihr Todesstoß.

Was das jetzt bedeutet: Mehr Spitzel, weniger Freiheit

Die neue Einstufung hat handfeste Folgen. Der Verfassungsschutz darf jetzt noch tiefer in die AfD-Sphäre schnüffeln: verdeckte Ermittler, V-Leute, Observationen, vielleicht sogar Wanzen im Parteibüro. Die Schwelle für nachrichtendienstliche Mittel sinkt, und das alles nur, weil die AfD angeblich die „freiheitliche Grundordnung“ bedroht. Damit dürfen auch Agents Provocateurs zum Einsatz kommen, die noch mehr an “belastendem Material” produzieren werden, das die Einstufung “rechtsextrem” stützt.

Dabei ist die größte Bedrohung für unsere Demokratie allein die, dass eine Behörde – unter Faesers Fuchtel – willkürlich und intransparent entscheidet hat, wer „böse“ ist und wer nicht. Und während die AfD unter Generalverdacht steht, dürfen linke Chaoten und grüne Weltuntergangspropheten weiter fröhlich ihre Ideologie verbreiten. Doppelmoral? I wo!

Verbotsdebatte: Der nasse Traum der Altparteien

Natürlich heizt die Einstufung die Debatte um ein AfD-Verbot an. SPD-Kanzler Olaf Scholz (noch für 96 Stunden) will zwar keinen „Schnellschuss“, aber die Rufe nach einem Verbotsverfahren werden bereits lauter. FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann jubelt: „Überfällig!“ CSU-Frau Andrea Lindholz findet, AfD-Abgeordnete sollten keine „repräsentativen Funktionen“ im Parlament haben. Na klar, die Demokratie soll wieder einmal nur für die „Richtigen“ gelten. Wenn das mal kein verfassungsfeindlicher Gedanke ist!

Kurzum: Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ist ein absoluter Tiefpunkt für die demokratische Tradition in der Bundesrepublik Deutschland. Die AfD mag polarisieren – aber genau das macht eine lebendige Demokratie aus. Wer die Alternative für Deutschland verbieten will, hat die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht verstanden oder ist ihr feindlich gesinnt. So sieht es aus.



Freitag, 2. Mai 2025

AfD-Einstufung: Nancy Faesers Abschiedsgruß

von Peter Grimm

Ganz kurz vor dem Amtswechsel im Bundesinnenministerium hat das Bundesamt für Verfassungsschutz, das derzeit auch nur kommissarisch geleitet wird, die AfD für „gesichert rechtsextrem“ erklärt. Die Belege dafür werden allerdings nicht veröffentlicht.


Es war offensichtlich als die Nachricht des Brückentages zwischen Maifeiertag und Wochenende geplant. Am Freitagvormittag verkündete der Verfassungsschutz per Pressemitteilung:

„Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.“

Diesem Satz folgt nicht etwa eine inhaltliche Begründung, sondern der Verweis darauf, dass Gerichte schon einigen Landesämtern für Verfassungsschutz bestätigt hatten, dass sie eine solche Einstufung vornehmen dürfen:

„Das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) haben mit Urteilen von März 2022 beziehungsweise von Mai 2024* die Einstufung der Partei als Verdachtsfall bestätigt, weil zahlreiche Anhaltspunkte für von der AfD ausgehende Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgelegen haben.“

Das Sternchen verweist auf die bemerkenswerte Fußnote „* Urteile nicht rechtskräftig“, die die verantwortliche Pressesprecherin ihrer Mitteilung beigefügt hat.

Das schlimme Volksverständnis?

Und kommen dann die inhaltlichen Gründe für die Einstufung?

„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.“

Nun kann man ein „vorherrschendes ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ für überholt, veraltet, reaktionär oder anderweitig ablehnungsbedürftig halten. Doch bis 1999 folgte das Staatsangehörigkeitsrecht der Bundesrepublik genau diesem Volksverständnis. Dann gab es erstmals eine parlamentarische Mehrheit dafür, sich von selbigem im Gesetz zu verabschieden. Aber war das Staatsangehörigkeitsrecht deshalb mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar? Oder haben Vertreter der AfD konkret Schlimmeres geäußert als ein Volksverständnis, das bis vor 26 Jahren noch Grundlage deutscher Gesetze war? Das sollten die Rechtsextrem-Einstufer sicher etwas genauer erklären können:

„Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden.“

Worin äußert sich das denn aber bitte? Wenn die Partei wirklich „gesichert rechtsextrem“ ist, dann müsste das Bundesamt doch jetzt ein Füllhorn von konkreten Beispielen ausschütten können. Sonst glauben doch manche Leser, dass es sich hier nur um eine politische Aktion handelt. Es hat schon etwas Geschmäcke, wenn diese Einstufung ausgerechnet nur wenige Tage vor dem Amtswechsel im Bundesinnenministerium erfolgt, von einem diesem Hause zugeordneten Bundesamt, das seinerseits ebenfalls nur kommissarisch von einem Vizepräsidenten geführt wird, weil der Präsidenten-Posten erst noch besetzt werden muss. Da sind doch jetzt wohl noch in den letzten Tagen Einstufungs-Pflöcke gesetzt worden, um den Amtsnachfolgern ein Abrüsten an der Brandmauer zu erschweren, oder?

Die scheidende Ministerin dementierte solcherlei Gedanken allerdings prompt, wie tagesschau.de sofort berichtete

„Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat betont, der Verfassungsschutz habe seine Entscheidung über eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch selbst getroffen.

‚Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen‘, sagte sie laut einer Mitteilung. Dabei arbeite die Sicherheitsbehörde eigenständig.“
„Agitation gegen Geflüchtete“?

Lassen wir die Glaubwürdigkeit solcher Aussagen mal außen vor. Erfahren wir denn nun, worin sich der gesicherte Rechtsextremismus der gesamten AfD so überzeugend stark zeigt, dass eine amtliche Warnung vor der Partei notwendig ist? In der Pressemitteilung heißt es:

„Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis.“

Was sind „Islam- und muslimfeindliche Äußerungen“? Fällt die Feststellung, dass bei mörderischen Anschlägen islamistische Täter deutlich überrepräsentiert sind, schon darunter? Oder der Hinweis darauf, welche Teile der Islamideologie sich kaum mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbaren lassen?

Ist es „Agitation gegen Geflüchtete“, wenn man ein konsequenteres Vorgehen gegen illegal eingereiste Gewalttäter fordert oder wenn man darauf verweist, wie stark überrepräsentiert Zuwanderer aus bestimmten Ländern in der Kriminalstatistik sind? Was konkret werfen die Verfassungsschützer den AfD-Funktionären denn nun vor. Ein überzeugendes Beispiel statt schwammiger Formulierungen muss die Verfassungsschutzpressestelle doch bieten können, oder?

„Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeigt sich auch in der pauschalisierenden Verwendung von Begriffen wie „Messermigranten“ oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.“

Nun, dass es Gesellschaften gibt, in denen der Umgang miteinander und vor allem die Konfliktklärung stärker von Gewalt geprägt ist, als es die Biodeutschen der Boomer-Generation kennen, ist leider eine Tatsache. Auch dass die Zahl der Messerstechereien und Messerangriffe im letzten Jahrzehnt, also einer Zeit der Massenzuwanderung, zugenommen hat, dürften die Verfassungsschützer auch nicht bestreiten. Sicher, durch die Rede von „Messermigranten“ können sich viele zu Unrecht beleidigt fühlen. Aber das soll reichen, um eine Partei für „gesichert rechtsextrem“ zu erklären?

„Äußerst sorgfältige gutachterliche Prüfung“

Nein, weitere konkrete Beispiele nennt diese Presseerklärung nicht. Das kann natürlich auch an der Pressestelle gelegen haben oder an Mängeln der hausinternen Kommunikation, die vielleicht dazu führten, dass die verantwortliche Pressesprecherin vielleicht gar keine konkreteren Informationen zur Weitergabe bekam. Wir wissen es nicht. Das Bundesamt beendet seine Mitteilung an dieser Stelle mit einem Zitat der kommissarischen Chefs:

„Vizepräsident Sinan Selen und Vizepräsidentin Dr. Silke Willems erklären hierzu:

‚Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass es sich bei der Alternative für Deutschland um eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung handelt. Dieser Befund fußt auf einer äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfasst. Wir haben dabei eine Vielzahl von Aussagen und Positionen hochrangiger Parteivertreterinnen und -vertreter aus dem gesamten Bundesgebiet berücksichtigt und auch neueste organisatorische Entwicklungen mit in das Gutachten einbezogen. Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. Dieses Volksverständnis konkretisiert sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei.‘“

Also – so erfahren wir – gibt es ein Gutachten, in dem all die guten Gründe für die Rechtsextremismus-Einstufung stehen sollen, von denen der Öffentlichkeit aber keine mitgeteilt werden. Wie Bild meldet, bleibt das Gutachten unter Verschluss. Das war auch schon so bei der analogen Einstufung der AfD durch Landesämter für Verfassungsschutz, wie beispielsweise in Sachsen (siehe hier).

Diese Methode, amtliche Extremismus-Einstufungen öffentlich zu verkünden, ohne das öffentlich zu begründen, ist gefährlich für eine freiheitlich-demokratische Ordnung, insbesondere dann, wenn sie ein Parteiverbotsverfahren legitimieren soll. Der bekannte Achgut-Autor und Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel erklärte dazu:

„Die BRD ist ein Rechtsstaat, in dem auch politische Rechte in der Verfassung verbrieft sind. Durch Gesetzgebung (Netz-DG, DSA), Strafrecht (§ 188 StGB) und verfassungswidrige NGO-Finanzierung sind diese Grundrechte gefährdet. Dies zeigt auch der Abstieg Deutschlands im Ranking der Pressefreiheit. Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch wirkt aufgrund von deren Folgen fast wie ein faktisches Oppositionsverbot. Die eigentliche Gefährdung unserer Demokratie kommt von innen. Frau Faeser gibt ihr ein Gesicht.“


Donnerstag, 10. April 2025

Koalitionsvertrag gegen Deutschland: Die Transformation der Bundesrepublik zum linksgrünen Gesinnungsstaat ist abgeschlossen

von Theo-Paul Löwengrub

Vollendung des Verrats an Deutschland: Grüßaugust Merz und der wahre Strippenzieher Klingbeil 



Mit dem heute vorgestellten Koalitionsvertrag der schwarzroten Ampel ist der bereits legendäre Wählerbetrug der CDU nicht nur besiegelt; es wurde auch der enthemmtesten und entfesseltsten linksgrünen Bevormundungspolitik der Weg geebnet, die es auf deutschem Boden je gab. Die alte Bundesrepublik ist mit diesem Machwerk endgültig tot. Aus Sicht der AfD stellt dieses Dokument zugleich den wirksamsten denkbaren Boost für ihren weiteren Aufstieg dar – denn wenn dieses durch und durch von SPD (und indirekt auch Grünen) diktierte Programm nun in die Tat umgesetzt wird, werden die Stimmzuwächse der Alternativen durch die Decke schießen. Ein Grund zur Freude kann dies dennoch nicht sein – ist der Leidtragende dieser Zerstörungsagenda doch Deutschland als Ganzes.

Ein Misthaufen kreißte – und ein Monstrum ward geboren: Der neue Koalitionsvertrag und die Regierungsmannschaft – Resultate der seit Wochen im stillen Kämmerlein geführten Arbeitsgruppengespräche, in denen Merz & Co. von ihrem alles dominierenden “Juniorpartner” SPD (wie nun zweifelsfrei feststeht) zu Bettvorlegern geplättet und bis zum letzten Tropfen politischer Selbstbehauptung ausgewrungen wurden – übertrifft inhaltlich und personell die schlimmsten Befürchtungen. CDU-Chef Friedrich Merz erweist sich damit endgültig nicht nur als größter Vorsatzbetrüger und Rosstäuscher der bundesdeutschen Geschichte, sondern als würdiger Vollender des Zerstörungswerks von Angela Merkel und zugleich ultimativer Totengräber seiner Partei. Die 16-Prozent-Rumpeltruppe der SPD hat zwar die Wahl krachend verloren, aber die Regierung gewonnen.

Rot-Rot-Grün könnte nicht schlimmer sein

Verschiedentlich war in den letzten Wochen darüber spekuliert worden, dass die SPD die Koalitionsverhandlungen doch noch platzen lassen werde, um bei – dann unweigerlichen – Neuwahlen von einem Einbruch der CDU (bei Inkaufnahme weitere Stimmgewinne der AfD) zu profitieren und sodann, etwa unter einem Kanzler Boris Pistorius, gemeinsam mit Grünen und der Linkspartei eine eigene ökosozialistische Regierung zu bilden. Die Möglichkeit dazu hätte sie gehabt; offenbar bestand dafür nun aber keine Notwendigkeit mehr: Denn alles, wovon sie in den letzten Monaten der Scholz-Resteampel nicht einmal zu träumen wagte, bekommt sie nun frei Haus von der Union. Eine rot-rot-grüne Bundesregierung hätte inhaltlich in keinem Punkt schlimmer und extremer sein schlimmer sein können als das, womit nun die Kanzlerschaft von Friedrich Merz – als Erfüllung des persönlichen Lebenstraums dieses skrupel- und charakterlosesten Täuschkörpers aller Zeiten – erkauft wurde.

Sie wird die SPD nun das Finanzministerium erhalten (fortan geführt von Lars “Antifa” Klingbeil) – was einem allein schon das Blut in den Adern gefrieren lässt, da sie damit nicht nur das wichtigste Schlüsselressort in den Händen hat, sondern auch ihrem gigantischen NGO-Moloch immer neue Unsummen an Steuergeld zuleiten kann. Damit nicht genug, bekommt sie insgesamt sieben (!) Ministerien. So etwas hat es noch nie gegeben: Eine von nicht einmal jedem sechsten Wähler gewählte Splitterpartei wird für ihre Abstrafung an der Urne, ihr Scheitern der vergangenen dreieinhalb Jahre und für ihre totale, erpresserische Unnachgiebigkeit bei den Verhandlungen maximal belohnt. Neben Finanzen fallen den Genossen außerdem die Ministerien für Justiz (!), Arbeit und Soziales, Verteidigung, Umwelt, Entwicklung und Bau zu.

Ein Raumfahrtministerium für ein Land, dessen Straßen und Brücken zerfallen

Die CDU erhält neben dem Kanzleramt das Auswärtige Amt und die Ministerien für Wirtschaft, Bildung und Familie, Gesundheit, Verkehr und Digitales; die CSU wird das Innenministerium und die Ministerien für Forschung und Technologie und für Ernährung besetzen. Friedrich Merz kann damit getrost als Frühstückskanzler, als machtlose Galionsfigur an der Spitze einer linken Aktionsgruppe bezeichnet werden, dessen “Richtlinienkompetenz” in etwa so viel Macht bedeutet wie der politische Einfluss der Toilettenfrauen in der Bundestagskantine. Übrigens: Das besagte Forschungsministerium wird künftig auch als “Raumfahrtministerium” firmieren; das Land, in dem die Brücken zusammenbrechen, dessen Infrastruktur völlig marode ist und das es in über 20 Jahren nicht geschafft hat, den Provinzbahnhof Stuttgart 21 zu vollenden, greift nun also nach den Sternen und macht die Raumfahrt zum Regierungsressort. Trefflicher lässt sich das Ausmaß der Verblendung nicht illustrieren.

Von Merz‘ vollmundig angekündigter „Migrationswende“, die er zur unverzichtbaren Grundvoraussetzung für eine Koalition machen wollte, ist inhaltlich und praktisch rein nichts übrig geblieben, sieht man von hohlen Lippenbekenntnisse ab, mit denen – gesichtswahrend und für ein öffentlich-rechtlich dumm gehaltenes gutgläubiges Publikum aufbereitet – der in Wahrheit vollständige Sieh der Migrationslobbyistin Saskia Esken kaschiert werden soll, die erst gestern noch klargestellt hatte, dass sich am Asylsystem und der unbegrenzten weiteren Aufnahmen von Migranten nichts ändern dürfe und werde. Alles, was die CDU als “Maßnahmen“ und “Änderungen” postuliert, wird in der Praxis wirkungslos verpuffen werden. So sollen Zurückweisungen nun doch nur „in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn“ erfolgen – sprich: es wird faktisch keine geben. Auf der heutigen Pressekonferenz stammelte Merz heute verdruckst und vage, „irreguläre Migration“ werde man „sehr weit zurückdrängen“.

Der große Bluff bei der Migration: Alles bleibt beim Alten

Außerdem wolle man die “Gemeinsame Europäische Asylrechtsreform”(GEAS) weiter vorantreiben – die in Wahrheit ebenfalls das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben steht. Die Grenzkontrollen sollen fortgesetzt werden, von Abschiebehaft für Ausreisepflichtige ist nicht mehr die Rede. Erst nach einer Ausweisung oder einer Abschiebung soll (…) grundsätzlich ein Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet werden“. Da so gut wie keine Abschiebungen stattfinden, ist klar, was davon zu halten ist. Die Beschränkung der Leistungen für Asylbewerber auf „Brot, Bett und Seife“ hat sich damit erledigt. Stattdessen heißt es jetzt, bewusst nebulös: „Wir sorgen für eine konsequente Umsetzung der bestehenden Anspruchseinschränkungen im Leistungsrecht.“ Was wirklich als Botschaft für die Migrations-NGOs und Zuwanderungswilligen aus aller Welt hängenbleibt und ankommt, fasste SPD-Chef Lars Klingbeil triumphierend zusammen: „Das Grundrecht auf Asyl bleibt unantastbar“. Und: “Deutschland ist und bleibt ein Einwanderungsland”. Im Klartext: Nichts wird sich ändern, der Migrationswahnsinn geht unvermindert weiter.

Auch in allen anderen Bereichen bekommt Deutschland unter diesem Zweckbündnis aus Lügnern und Ideologen das, was jedem hätte klar sein müssen, der mit der CDU eine Partei wählt, die nichts von ihren Wahlversprechen ohne die AfD hätte durchsetzen können: Die Wiedereinführung der Kernenergie ist natürlich vom Tisch. Stattdessen will man, die die ins Grundgesetz gepinselte Wahnvorstellung einer „Klimaneutralität 2045 in Deutschland” umsetzen und „Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit” bei allen politischen Entscheidungen im Blick halten. An der CO2-Bepreisung wird als „zentralem Baustein” auf dem Weg zu dieser Klimaneutralität festgehalten – genau wie am Kohleausstieg bis 2038. Erneuerbare Energien sollen weiter ausgebaut werden, und bis zur Sommerpause 2025 soll „der zu erwartende Strombedarf sowie der Stand der Versorgungssicherheit” ermittelt sein. Die Energie-Planwirtschaft rückt also näher.

Glatte Lügen

Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll gesenkt werden – allerdings nun erst in zwei Jahren. Überstundenzuschläge sollen hingegen „umgehend“ steuerfrei, die Pendlerpauschale soll „dauerhaft“ auf 38 Cent erhöht und die Strompreise sollen durch die Steuer-Drehschraube gesenkt werden: „Für schnelle Entlastungen um mindestens fünf Cent pro kWh werden wir in einem ersten Schritt die Stromsteuer für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß senken und die Übertragungsnetzentgelte reduzieren“, heißt es. Die steuerliche Agrardiesel-Rückvergütung, deren Abschaffung Anfang 2024 die schweren Bauernproteste auslöste, soll wieder eingeführt werden, der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen. Diese Entscheidungen dienen alle erkennbar nur dem Ziel, Druck aus dem Kessel zu nehmen und die schlimmsten Ursachen bürgerlichen Unmuts in Watte zu packen.

Die linke Gesinnungsdiktatur wird noch weiter ausgebaut: Der Koalitionsvertrag enthält die glatte Lüge, „bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ sei “nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt” – obwohl das Verfassungsgericht diese Frage schon lange gegenteilig beantwortet hat. Die Bürokratisierung des Überwachungsstaates soll weiter zunehmen: Eine „staatsferne Medienaufsicht“ soll gegen „Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können“, überdies soll das EU-Zensurmonster Digital Services Act (DSA) „stringent umgesetzt und verstärkt“ werden. Bei mehrfacher Verurteilung wegen des zum arbiträren Gummiparagraphen gemachten Tatbestands der Volksverhetzung soll – das Beispiel Le Pen lässt grüßen – das passive Wahlrecht entzogen werden; hierauf waren vor allem die SPD-Verhandlungsführer ganz scharf gewesen, und der rückgrat- und gewissenlose Merz gab natürlich wie gewünscht nach.

Säuberungen des Beamtenapparats und NGO-Förderung

Auch einfacheren Säuberungen des Beamtenapparats wird der Weg geebnet. So heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir prüfen, inwiefern eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen, eingeführt werden kann.“ Gegenüber „Feinden der Demokratie“ soll fortan das Prinzip „Null Toleranz“ gelten. „Es ist die gesamtstaatliche und gesellschaftliche Verantwortung, jedweder Destabilisierung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenzuwirken“, lautet die verschwurbelte Phraseologie zur Verbrämung dieser weiteren Grundrechtsaushöhlug. Die Koalition werde sich zudem dafür einsetzen, dass „radikalisierungsfördernde Algorithmen“ im Rahmen des DSA in der Europäischen Union stärker reguliert werden.

Auch der weitere Ausbau des NGO-Komplex wird durch bewusst schwammig gehaltene Zielvorgaben vorgezeichnet: Der „Polarisierung und Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und -extremisten“ will man „eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und Humanität“ entgegensetzen. Die Verbreitung „rechtsextremistischer Gedanken“ – also jeglicher vernunftbasierter bürgerlicher politischer Forderungen – soll systematisch bekämpft werden. Die Brandmauer zur AfD bleibt natürlich bestehen: „Die Koalitionspartner schließen auf allen politischen Ebenen jede Zusammenarbeit mit verfassungsfeindlichen, demokratiefeindlichen und rechtsextremen Parteien aus. Dies betrifft im Parlament unter anderem gemeinsame Anträge, Wahlabsprachen oder sonstige Formen der Zusammenarbeit.“ Damit bekennt die Union sich zu einem völligen Kooperationsverbot mit der AfD und bahnt womöglich ihre aktive Mitwirkung an einem Verbot der einzigen Realopposition an.

Hier entsteht ein Regime

Mit diesem Koalitionsvertrag, der ausnahmslos und durchgehend eine linke bis linksextreme Handschrift trägt, kann konstatiert werden, dass die Umwandlung Deutschlands in eine linksgrüne Gesinnungsdiktatur so gut wie abgeschlossen ist. Für Freiheiten, Grundrechte, bürgerliche Selbstbestimmung und vor allem Industrie und Wirtschaft ist dieses Dokument eine einzige Katastrophe. Selbst die FDP hat in der verblichenen rotgelbgrünen Ampel-Koalition mehr linken Irrsinn verhindert als der vermeintliche “Wahlsieger” Friedrich Merz, der nach seinem beispiellosen Verrat an den eigenen Wählern nun ultimativen Verrat an Deutschland übt. Der tiefe Linkstaat wird nicht nur zementiert; hier entsteht ein Regime. Das freie Wort immer weiter eingeschränkt, der Kampf gegen den rechten Popanz bleibt die letzte Staatsräson in diesem Land oder wird gar zum Staatsziel erhoben.

Der migrantische Massenansturm geht unvermindert weiter, die deutsche Staatsbürgerschaft wird weiterhin besinnungslos verramscht, die Bürokratie wuchert auch zukünftig ungehindert, der selbstmörderische Klima-Irrsinn wird noch gnadenloser fortgesetzt. Und all das, anders als bei der Scholz’schen Ampel, ohne die zumindest noch technischen Restriktionen eines Schuldenbremse und finanziellen Beschränkung – denn die wurden durch Merz‘ finanzpolitischen Staatsstreich noch mithilfe des abgewählten Parlaments bereits vor Beginn der Koalitionsgespräche abgeräumt. Was die Union hier abliefert hat, ist historisch ohne Beispiel: Für das Kanzleramt und ein paar Ministerposten liefert sie der schwindsüchtigen SPD – und damit auch den Grünen, deren freiheitsfeindlicher Ungeist aus jeder Seite dieses Machwerks spricht – Staat und Bürger (und deren Geld und Vermögen) endgültig aus und präsentiert den ideologischen Treibern einer sozialistischen Transformationspolitik das Land auf dem Silbertablett. Eigentlich müsste der Koalitionsvertrag das Motto „Finis Germaniae“ tragen. Denn das Ende Deutschlands ist offensichtlich sein Ziel. Lange dauert es nicht mehr bis zum finalen Untergang – denn diese Regierung tritt nicht auf die Bremse, sondern zündet den Turbo.

Man darf gespannt sein, ob und wie lange dieses Konstrukt Bestand hat, bis es den “Architekten” dieser Koalition um die Ohren fliegt, weil die Basis rebelliert – in diesem Fall nicht die der SPD, sondern der Union.



Sonntag, 6. April 2025

Wie Friedrich Merz die CDU zerstört


Massiver Vertrauensverlust - CDU-Parteichef Friedrich Merz 2024 im Münchner Presseclub



Viele Christdemokraten sind enttäuscht von ihrem Parteivorsitzenden. Statt eines Richtungswechsels gibt es nur ein Weiter so. Im Koalitionsvertrag erwartet sie jetzt eine weitere Zumutung.

von Hubertus Knabe

Friedrich Merz, so scheint es, ist drauf und dran, der letzten Volkspartei den Garaus zu machen. Seit seinem Kurswechsel in der Schuldenfrage und dem 100-Milliarden-Geschenk an die abgewählten Grünen fühlen sich viele CDU-Wähler regelrecht betrogen. In einer aktuellen Umfrage kommt die Union nur noch auf 24 Prozent. Auch immer mehr CDU-Mitglieder erklären ihren Austritt. Und auf die Verbliebenen wartet im neuen Koalitionsvertrag die nächste Zumutung: Laut Entwurf wollen Union und SPD das umstrittene Subventionsprogramm „Demokratie leben!“ weiterführen und sogar ausweiten.

Das Programm, aus dem vornehmliche linke Initiativen „gegen rechts“ unterstützt werden, war von Merz und seiner Fraktion noch vor wenigen Wochen massiv in Frage gestellt worden. Anlass waren deutschlandweite Proteste gegen ihn und seine Partei kurz vor den Bundestagswahlen gewesen. Dabei waren nicht nur zahllose Wahlplakate beschädigt, sondern auch CDU-Geschäftsstellen attackiert worden.

In einer Kleinen Anfrage betonten Merz und seine Fraktion daraufhin, dass sich gemeinnützige Vereine und staatlich finanzierte Organisationen parteipolitisch neutral verhalten müssten. Mit Blick auf die Anti-CDU-Proteste bezweifelten sie, dass diese Vorschrift überall eingehalten würde. „Ein Beispiel ist das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘, das einige Organisationen finanziell fördert, die an den Demonstrationen beteiligt waren.“

5000 Euro aus dem Kanzleramt – Demonstration der „Omas gegen Rechts“ im Juli 2023 in Magdeburg



Unterstützung wird fortgesetzt

Inzwischen ist von dieser Kritik keine Rede mehr. Statt dessen heißt es im Entwurf des Koalitionsvertrages: „Die Unterstützung von Projekten zur demokratischen Teilhabe durch das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ setzen wir fort.“ Und mehr noch: Nach einer unabhängigen Überprüfung des Programms werde man „weitere Maßnahmen für rechtssichere, altersunabhängige Arbeit gegen Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ prüfen.

Das unscheinbare Wort „altersunabhängig“ ist dabei von besonderer Bedeutung. Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages widerspricht das Förderprogramm nämlich der Verfassung. Der Bund sei nur für Fragen zuständig, die nicht durch die Länder geregelt werden könnten. Eine Ausnahme gelte lediglich für die politische Bildung Jugendlicher – doch genau diese Beschränkung wollen Union und SPD nun aufheben.

CDU/CSU kommen damit einem langgehegten Wunsch der SPD nach, auch Erwachsene aus dem Programm zu subventionieren. Um dies zu ermöglichen, hatten SPD und Grüne im März 2023 sogar ein „Demokratieförderungsgesetz“ eingebracht. Die Union stellte sich gegen das Vorhaben, weil, wie es der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries in der Debatte formulierte, das Wohl und Wehe der Demokratie nicht davon abhänge, „politisch erwünschte Weltanschauungen staatlich zu prämieren oder dauerhaft zu finanzieren.“ Jetzt sollen die Pläne Eingang in den Koalitionsvertrag finden.

„Politisch erwünschte Weltanschauungen nicht staatlich prämieren“ – CDU-Politiker Christoph de Vries



Die künftigen Koalitionäre setzen sich damit auch über Einwände des Bundesrechnungshofes hinweg. Mehrfach wies dieser auf die „fehlende Förderkompetenz des Bundes“ bei den Zahlungen hin. Denn die meisten Projekte sind weder von überregionaler Bedeutung noch besteht ein erhebliches Bundesinteresse an ihnen – Kriterien, die eigentlich Voraussetzung für eine Bundesförderung sind. Auch die Vorschrift, nur Projekte für Jugendliche zu fördern, wird regelmäßig missachtet.

Die Union störte sich auch an der politischen Einäugigkeit des Programms. Als Beispiel nannte de Vries die sogenannte Meldestelle für Antifeminismus, die die linkslastige Amadeu Antonio Stiftung betreibt. Aus dem Programm erhielt diese 2,7 Millionen Euro. Mit solchen Maßnahmen werde statt Demokratie politisches Denunziantentum gefördert.

Mittel mehr als vervierfacht

Offenbar planen Union und SPD sogar eine Erhöhung der Ausgaben. Laut Entwurf sind sie „überzeugt, dass wir verstärkt in die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie investieren müssen.“ Dabei wurden die Mittel für das Programm in den letzten Jahren bereits mehr als vervierfacht. So stiegen die Ausgaben seit 2015 von 40,5 auf 182 Millionen Euro pro Jahr. Insgesamt hat der Bund schon mehr als 1,2 Milliarden Euro investiert.

„Förderung politisches Denunziantentums“ – Website der Amadeu Antonio Stiftung



Tatsächlich fließen die meisten Subventionen in Aktivitäten „gegen rechts“ – obwohl die Zahl linker und rechter Extremisten in Deutschland nahezu gleich groß ist. So förderte die Bundesregierung nach eigenen Angaben die Bekämpfung des Linksextremismus 2023 mit 2,3 Millionen Euro. Fast das Zehnfache, nämlich 22,5 Millionen Euro, wandte sie für die Zurückdrängung des Rechtsextremismus auf.

In Wirklichkeit ist das Ungleichgewicht noch deutlich größer. Wie die Bundesregierung erklärte, seien nämlich viele Projekte „phänomenübergreifend“ angelegt, so dass eine thematische Zuordnung der Fördermittel nicht möglich sei. Als Beispiel nannte sie die Partnerschaften für Demokratie und sogenannte Landes-Demokratiezentren, von denen allein Letztere 2023 fast 30 Millionen Euro erhielten. Ein Blick auf deren Internetseiten zeigt jedoch, dass es diesen ebenfalls in erster Linie um Rechtsextremismus geht und nie um Extremismus von links.

Im Ergebnis erhalten Tausende linke Aktivisten Geld aus dem Programm. Dass diese tatsächlich für die Demokratie eintreten, ist dabei keineswegs sicher. Schon 2014 strich die SPD die Vorschrift, dass sich die Zuwendungsempfänger schriftlich zum Grundgesetz bekennen müssen. In der Praxis wird lediglich geprüft, ob ein Antragsteller im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird. Mehr als 1,5 Millionen Euro bekam zum Beispiel die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD), in deren Vorstand damals die Hardcore-Marxistin Bafta Sarbo saß. Wenn es im Entwurf des Koalitionsvertrages heißt, dass die Verfassungstreue der geförderten Projekte „weiterhin“ sichergestellt werde, sanktioniert die CDU das fragwürdige Verfahren noch nachträglich.


Bekenntnis zum Grundgesetz gestrichen – Website der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland



Zahl der Rechtsextremisten fast verdoppelt

Ob dieser Geldsegen den Extremismus zurückdrängt, muss bezweifelt werden. Die Zahl der Rechtsextremisten hat sich seit dem Programmstart nämlich fast verdoppelt. Die AfD kommt sogar auf viermal so hohe Zustimmungswerte. Bei der anvisierten Zielgruppe dürfte das linksalternative Vokabular der geförderten Vereine die Radikalisierung eher noch verstärken.

Bislang hat jedenfalls niemand ernsthaft versucht, die Wirkung des Programms zu überprüfen. Schon 2019 monierte der Bundesrechnungshof, dass „die Förderziele nur sehr allgemein und vage beschrieben werden und so in einer Erfolgskontrolle nicht messbar sind.“ 2022 kritisierte er erneut, dass auf dieser Basis die vorgeschriebene „sachgerechte Zielerreichungskontrolle nicht möglich“ sei. Auch in der neuen Förderrichtlinie vom November 2024 finden sich nur Allgemeinplätze. Die im Entwurf versprochene „unabhängige Überprüfung“ ist eine Illusion, da die in Frage kommenden Institute fast alle am Tropf des Ministeriums hängen.

Sollte die Unionsfraktion nicht noch rebellieren, dürfte also auch Merz‘ Regierung künftig linke Aktivisten mit Millionenbeträgen subventionieren. Die CDU züchtet sich damit den Protest gegen ihre Politik selbst heran. Statt des angekündigten Politikwechsels deutet alles auf ein Weiter so, was die Unzufriedenheit der Mitglieder und der Wähler weiter verstärken dürfte. Merz gefährdet damit nicht nur die Zukunft der CDU, sondern zerstört auch das Vertrauen in die etablierten Parteien, was die Extreme weiter stärken dürfte. Angesichts der Bedrohung durch Russland sind dies keine guten Aussichten für Deutschland.



Mittwoch, 19. März 2025

Die Volkskammer hat entschieden: Deutschlands Zukunft ist besiegelt

von Daniel Matissek

Betrügerische Demokratiesimulation heute nachmittag im Bundestag: Ein abgewähltes Parlament beschließt Verfassungsänderungen gegen den erklärten Wählerwillen



Das Ding ist durch. Was soll man überhaupt noch schreiben; es ist eh alles Schall und Rauch. Die Möglichkeiten des Einzelnen, dem grassierenden Wahnsinn etwas entgegenzusetzen, sind in diesem Land ungefähr dieselben wie für einen Vertreter des Dritten Standes in den Zeiten des Ancient Regime im Frankreich des frühen 18. Jahrhunderts. Wo Opposition entweder kriminalisiert oder erfolgreich bestochen wird, wo Vorbehalte und Widerstand gegen eine für grundfalsch erkannte Politik sogar in den eigenen Reihen zwar wortreich artikuliert, am Ende aber doch aufgegeben wird und sich jeder Abweichler der Fraktionsdisziplin unterwirft, wo Gerichte von denselben Parteien kontrolliert werden, über deren Rechtsbrüche sie urteilen sollen, und wo Journalisten tendenziell nicht mehr den Regierenden misstrauen, sondern denen, die sie kritisieren: Dort braucht man nicht mehr von Demokratie zu reden. Die Demokratie in der zweiten deutsche Republik wurde von denen erfolgreich delegitimiert, die sie zu schützen und zu „leben“ behaupten.

Bekanntlich besteht die einzige politsiche Mitsprache, die Bürger in diesem Land haben, darin, alle paar Jahre in Kreuzlein auf einem gefalteten Zettel zu machen. Sie wählen dort zwischen verschiedenen Versprechen aus – und entscheiden sich für das, welches sie für am wenigsten unzumutbar halten. Daraus wird dann später ein „Wählerauftrag“ abgeleitet. So fragwürdig dieses ohnehin geringe Maß an Mitbestimmung für sich betrachtet bereits ist: Es setzt zwingend voraus, dass die Offerten, zwischen denen ausgewählt werden kann, seriös und verpflichtend sind. Wie die genaue Umsetzung und Ausgestaltung des Zugesagten am Ende aussieht, kann natürlich kein Wähler wissen und war stets auch koalitionsbedingten Kompromissen unterworfen; aber der Wähler muss sich darauf verlassen können, das, was er mit seiner Stimme „demokratisch“ beauftragt hat, der grundsätzlichen Ausrichtung nach und im Großen und Ganzen auch zu bekommen.

Keine Gewährleistungspflichten

Es ist wie im Restaurant: Wenn ich auf der Speisekarte ein Schnitzel auswähle, weiß ich nicht, wie es am Ende zubereitet ist und schmecken wird – aber ich habe ein Anrecht darauf, dass mir ein Schnitzel serviert wird und kein eingelegter Hering. Andernfalls hätte ich ein Reklamations- oder Rücktrittsrecht. Die Väter des Grundgesetzes, ausgehend von damals noch außer Frage stehenden Prinzipien, Grundanstand und Integrität der politischen Verantwortungsträger in der neuen Bundesrepublik, versäumten es leider, diese Garantiepflicht für grundsätzliche Programminhalte und Wahlversprechen, deretwegen die Bürger eine Partei gewählt haben, in der Verfassung zu fixieren und für den Fall ihres Bruchs strafrechtliche Konsequenzen und Wiederholung der Wahl vorzugeben. Hätten sie es getan, dann säße Friedrich Merz heute bereits im Knast.

Nochmals zum Restaurant-Vergleich: Dank Merz wissen wir, dass man in der Politik eine Fleischplatte bestellen und veganes Tofu aufgetischt bekommen kann, und dies nicht nur klaglos hinzunehmen, sondern auch doppelt und dreifach zu bezahlen hat. Hier liegt die Besonderheit darin, dass der Bürger das, was ihm serviert wird, nicht einmal mehr reklamiert – sondern er redet sich ein, wie lecker das ihm das Tofu mundet. Obwohl die deutschen Wähler noch nie zuvor so dreckig angelogen, geprellt und betrogen wurden, geht nicht einer von ihnen in diesen Tagen auf die Straße und lehnt sich gegen diese monströseste Täuschung, diesen größten Vorsatzbetrug der deutschen Geschichte am deutschen Volk auf. „Gegen rechts“ demonstrierten sie in Massen und ließen sich von staatlich dotierten Propaganda-NGOs vor den Karren spannen; doch eine 1.700-Milliarden-Hypothek auf den Schultern ihrer Kinder und Kindeskinder nehmen sie ohne Murren hin. Anderswo wäre angesichts einer solchen Verhöhnung von Demokratie und Recht, einer derartig gezielten Zerstörung von Wohlstand und Zukunft, mit Generalstreik und Unruhen zu rechnen. Doch nicht in Deutschland. Wenn es darauf ankommt, kollektiv in den Untergang zu marschieren, war ist dieses Volk noch immer Verlass.

Diese Passivität ist selbst dann kaum nachzuvollziehen, wenn den meisten wohl nicht ansatzweise dämmert, was diese schlimmste Schuldenorgie aller Zeiten für sie eigentlich bedeutet. Das, was heute bewilligt wurde, übersteigt vom Volumen her die gesamte Nettoschuldenaufnahme der BRD zwischen 1950 und 2009. Schon jetzt steigen die Basis- und Realzinsen, mit Mehrkosten für Geschäftskredite und und Baufinanzierungen. Steuererhöhungen einschließlich Mehrwertsteuer, Inflation und früher oder später Vermögensschnitte und Enteignungen werden folgen. Alles im Namen von “Investitionen” und “Vermögen”, wie ideologietriefende Geldverschleuderung und Schulden heute ganz im Orwell’schen Verständnis heißen.

Und die Abgeordneten? Sind nicht besser als das Volk, das sie gewählt hat. Ohne Enthaltungen, mit 513 zu 207 Stimmen (24 mehr als nötig) hat der – wohlgemerkt längst abgewählte, alte Bundestag diesen Putsch gegen den erklärten Wählerwillen heute beschlossen. Es hätte als 31 CDU-, SPD- und Grünen-Abgeordnete mit Rückgrat und Gewissen gebraucht, um das Unglück doch noch abzuwenden. Am Ende waren es ganze sieben.

Es stellt sich angesichts dessen einmal mehr die Frage, wofür wir eigentlich all die politischen Organe der Gewaltenteilung, all die Gremien und “demokratischen” Institutionen überhaupt brauchen, wenn am Ende doch nur eine kleine, gewissenlose Clique im Hinterzimmer das ausbaldowert, was am Ende dann nur noch durchgewunken wird. Die formalen Träger der Legislative sind selbst ahnungslose Puppen: Bis jetzt wissen weder die Abgeordneten noch die Bürger dieses Landes, wofür genau am Ende die unfassbare Summe von bis zu 1,7 Billionen Euro verwendet wird.

Das ist keine Demokratie

Die Aufteilung auf ein Blanko-„Sondervermögen” für Verteidigung und 500 Milliarden für „Infrastruktur“ verraten nichts darüber, was am Ende davon wo Hinfließen wird. Sicher ist, dass von beiden Brocken ein erheblicher Teil in die Zementierung linksgrün-ideologischer Politik fließt; 100 Milliarden für Habecks den Klima- und Transformationsfonds, aber auch bei den angeblichen Rüstungs- und Verteidigungsausgaben ist Etikettenschwindel zugunsten grüner Projekte und NGO-Föderungen vorgezeichnet. Die Aufnahme des Hirngespinsts der “Klimaneutralität bis 2045“ sorgt dafür, dass jede Hinterfragung obsolet wird.

Um so verdeutlichen, welche Farce hier gespielt wird: Wie bitte sollten sich die Bundestagsabgeordneten in weniger als 10 Tagen vor der heutigen Abstimmung eine qualifizierte Meinung zu der von ihnen verlangten Entscheidung gebildet haben? Die Antwort: Gar nicht. Das konnten sie gar nicht. Wie üblich, wurde von ihnen einzig verlangt, das ihnen Vorgesetzte durchzuwinken. Nennt sich dann “freie Gewissensentscheidung” und schimpft sich “demokratisch legitimiert”. Fraktionsdisziplin à la Volkskammer. Und noch etwas ist bemerkenswert: Ausgerechnet hier, wo es um die Machtinteressen und feuchten Kanzlerträume von Friedrich Merz geht (der noch nicht einmal eine Regierung gebildet hat!), können auf einmal binnen weniger Tage Beschlüsse von epochaler Reichweite bis hin zu einschneidenden Verfassungsänderungen getroffen werden – während die Politik ansonsten in notorisch und in allen Bereichen versagt und dysfunktional bis handlungsunfähig ist – von der Migrationskrise bis zum Rentensystem. Das zeigt, wo in dieser Republik die Prioritäten liegen: Definitiv nicht beim Wohl des Landes und seiner Bürger. Vorrang haben die Selbstbedienung und Ausplünderung der Allgemeinheit durch eine schmarotzende Kaste.

Für die, die noch etwas zu verlieren haben, gilt ab heute endgültig: Flieht, Ihr Narren – so lange Ihr noch könnt!



Freitag, 14. März 2025

Maschinelle Unterschriften, Fake-Kulisse als Oval Office, geskriptete Dialoge: Joe Biden war eine gelenkte Puppe

von Tom Schiller

Ein Unterschriftsautomat, wie er im Weißen Haus für Sleepy Joe vielfach zum Einsatz kam 



Erst wenige Monate vor der US-Wahl – und damit viel zu spät – nahmen die linksglobalistischen Führungszirkel in Politik und Systemmedien widerwillig zur Kenntnis oder räumten ein, dass Joe Biden kognitiv und physisch ein gebrechliches Wrack ist, ein offenkundig dementer und amtsunfähiger Greis, weshalb sie an seiner statt dann Kamala Harris ins Rennen schickten Dass der hinfällige Präsident allerdings um ein Haar nochmals für weitere vier Jahre die Geschicke der westliche Welt hätte lenken sollen (besser gesagt: die, die ihn betreuten und steuerten), ist kaum vorstellbar.

Doch ebenso bedenklich ist die Tatsache, dass dieser Mann zumindest in der zweiten Hälfte seiner Amtszeit, zwischen 2022 und 2024, unmöglich mehr selbst die US-Präsidentschaft ausgeübt haben kann. Der mächtigste Mann der Welt war eine hilflose Marionette, gelenkt von Hintermännern. Nichts an diesem Joe Biden war am Ende mehr echt. Das Ausmaß der Manipulation der US-Amerikaner und der Weltöffentlichkeit lässt sich nur erahnen, wenn man die Enthüllungen von Fox-News über die von A bis Z gefakten, scheinbar authentischen Auftritte Bidens rezipiert:

Es war alles eine riesige Show. Nun sorgte vor kurzem auch noch die Enthüllung vor Aufsehen, dass etliche angeblich von Joe “Honig im Kopf“ Biden unterzeichnete Dokumente in Wahrheit von einem maschinellen Schreibautomat – einem sogenannten Autopen – signiert wurden. Absolut identische Unterschriften belegten dies. Solange dies unbedeutende Korrespondenz wie Dankensschreiben, Grußworte, Beförderungen oder Standardantworten betrifft, ist die Verwendung eines Autopens prinzipiell nicht zu bestanden; anders könnte ein US-Präsident wohl kaum regieren, müsste er alles eigenhändig abzeichnen.

Doch bei wichtigen Dokumenten und Urkunden ist die autographische Signatur unabdingbar – etwa bei Gesetzesausfertigungen, präsidialen Anordnungen (Executive Orders), Befehlen an die Streitkräfte und natürlich bei Begnadigungen. Und genau hier liegt das Problem: Kurz vor dem Ende seiner Amtsperiode nutzte Joe Biden bekanntlich seine Macht schamlos aus, um zahlreiche Gefolgsleute sowie seine eigene Familie mit einem präsidialen Pardon zu bedenken. Einige davon erhielten diese Gnade rein vorsorglich, obwohl gegen sie nach gar nicht ermittelt wurden und sie bislang noch nicht einmal irgendeiner Straftat bezichtigt wurden. Dass man Leute begnadigt, die angeblich eine völlig weiße Weste haben, ist schon eine sehr außergewöhnliche Angelegenheit.

Hochgradig desorientiert und vergesslich

Und weil die neue Trump-Administration diesen Skandal und die damit verbundenen Personen besonders unter die Lupe nimmt, kam nun ans Licht, dass auch diese vielleicht formal verfassungskonformen, aber zutiefst unmoralischen Begnadigungen per Autopen, also gar nicht von Biden persönlich unterzeichnet wurden. Das Department of Justice überprüft nun die Rechtmäßigkeit dieser maschinell ausgestellten „Geh nicht in das Gefängnis“ -Karten. Pikant: Die einzige Begnadigungsurkunde, die keine identische Signatur aufweist und von Biden offenbar persönlich unterschrieben wurde, ist die für seinen durch und durch missratenen Sprössling Hunter.

Das generelle juristische Problem im Fall der Verwendung des Autopens bei den übrigen Gnadenakten ist eben Bidens Geisteszustand. Als Problem für die Demokraten erweist sich dabei, dass der juristische Sonderermittler Robert Hur in seinem Abschlussbericht zu den Ermittlungen in Sachen „Bidens Geheimdokumente“ klar bestätigt, dass der Ex-Präsident in hohem Maße vergesslich und teilweise desorientiert ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass zahlreiche ehemalige Mitarbeiter Bidens und einige Journalisten nach Sleepy Joes Auszug aus dem Weißen Haus ihre Klappe nicht halten konnten und so brühwarm wie wortreich über ihre verstörenden Erlebnisse mit dem senilen alten Herrn aus dem Nähkästchen plauderten. Als Ergebnis davon stellt sich umso dringlicher die Frage, inwiefern Biden (zumindest zum Ende seiner Amtszeit) überhaupt in der Lage gewesen ist, das mächtigste Land der Erde zu regieren und solche weitreichenden Akte wie Begnadigung zu vollziehen.

Noch viel wichtiger aber ist: Wusste er überhaupt davon? Ab wann wurde er manipuliert und fremdbestimmt – und von wem? Wer regierte die USA vor Trump eigentlich? Diese Fragen sollen nun in umfangreichen Ermittlungen aufgeklärt werden.



Donnerstag, 13. März 2025

Einberufung des alten Bundestags und verspätete konstituierende Sitzung des neuen: Ein Verstoß gegen das Grundgesetz?

von David Cohnen

Reaktivierung des alten Bundestages für Grundgesetzänderungen: Beispielloser Vorgang



Die derzeit diskutierte Änderung des Grundgesetzes durch den noch amtierenden Bundestag und die damit verbundene Aufnahme von rund einer Billion Euro neuer Schulden unter einer möglichen CDU/CSU-SPD-Regierung werfen erhebliche Fragen auf, mit denen ich mich heute auseinandersetzen möchte. Die Frage ist, ob in Verbindung mit damit die extrem verspätet einberufene erste Sitzung des neuen Bundestages ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist. Die Bundestagswahl fand 23. Februar 2025 statt und gemäß Artikel 39 Absatz 2 des Grundgesetzes muss der neu gewählte Bundestag am 30. Tag nach der Wahl zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten; dies bedeutet, dass die Sitzung bis zum 25. März 2025 stattfinden muss. Laut Medienberichten ist sie das zwar – die konstituierende Sitzung wurde tatsächlich für den 25. März 2025 angesetzt, was formal gerade noch innerhalb der gesetzlichen Frist läge. Dennoch stellt sich die Frage, warum dieser spätestmögliche Termin gewählt wurde und welche politischen Implikationen dies haben könnte, da ja fast zwei Wochen früher der alte Bundestag nochmal zusammengerufen wird, um die Verfassung zu ändern.

Die Einberufung der ersten Sitzung des neuen Bundestages obliegt gemäß Grundgesetz dem Bundespräsidenten. In der Praxis erfolgt die Terminfindung jedoch in Abstimmung mit dem Vorältestenrat, der sich aus Vertretern der neu gewählten Fraktionen zusammensetzt. Politische und organisatorische Erwägungen spielen dabei eine Rolle. Historisch gesehen wurde die 30-Tage-Frist in einer Vielzahl von Fällen, insbesondere in den letzten Jahrzehnten, durchaus vollständig ausgenutzt, etwa bei den Wahlen 2005, 2009, 2013, 2017 und 2021. Die Wahl des spätestmöglichen Termins ist daher nicht ungewöhnlich; wirft aber in diesem Fall Fragen auf.

Kritische Frage: Warum so spät?

Die Entscheidung, die konstituierende Sitzung erst am letzten möglichen Tag abzuhalten, entspricht zwar einem historischen Muster, regt jedoch zur Diskussion an. Wäre eine frühere Einberufung nicht sinnvoll gewesen, um die Arbeitsfähigkeit des neuen Bundestages zeitnah sicherzustellen? Die Nutzung der vollen Frist könnte auf organisatorische Zwänge hinweisen, wie etwa die Vorbereitung der Fraktionsbildung oder anderer administrativer Abläufe, die vor der Konstituierung erforderlich sind. Koalitionsverhandlungen, die typischerweise erst nach der Konstituierung intensiv beginnen, spielen hierbei weniger eine Rolle. Dennoch nährt die späte Terminwahl Spekulationen über mögliche politische Absichten, insbesondere im Hinblick auf Entscheidungen des noch handlungsfähigen alten Bundestages.

CDU/CSU und SPD verabredeten in ihren Sondierungsverhandlungen eine Grundgesetzänderung, die eine Neuverschuldung von fast einer Billion Euro ermöglichen soll. Eine solche Änderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die im alten Bundestag noch erreichbar sein könnte, im neuen jedoch fraglich ist. Dies führt zu dem Verdacht, dass die volle Ausschöpfung der Frist genutzt werden könnte, um diese Änderung noch mit dem alten Bundestag zu beschließen. Historisch gesehen ist jedoch festzuhalten, dass in der 30-tägigen Übergangszeit zwischen einer Bundestagswahl und der Konstituierung des neuen Bundestages bisher noch nie eine Grundgesetzänderung versucht oder beschlossen wurde.

Zweifelhafte politische Neutralität des Verfahrens

Die Terminwahl durch den Bundespräsidenten erfolgt in einem etablierten Verfahren und spiegelt oft praktische Erfordernisse wider, wie sie in der Vergangenheit häufig vorgekommen sind. Dennoch wird diskutiert, ob die zeitliche Nähe zu möglichen Entscheidungen des alten Bundestages die Wahrnehmung der Neutralität beeinflussen könnte. Beweise für eine bewusste Verzögerung mit politischer Zielsetzung liegen bisher nicht vor.

Eine grundsätzliche Frage ergibt sich aus der Rolle des Volkes als Souverän: Am 23. Februar 2025 hat das Volk gewählt und damit seinen Willen klar zum Ausdruck gebracht. Selbst wenn das Grundgesetz vorschreibt, dass die konstituierende Sitzung innerhalb von 30 Tagen stattfinden muss und der alte Bundestag bis dahin handlungsfähig bleibt, entsteht hier ein erheblicher Widerspruch: Der Souverän hat entschieden, doch während dieser Übergangszeit – insbesondere wenn sie vollständig ausgenutzt wird – ist der neue Bundestag nicht in der Lage, diesen Willen unmittelbar umzusetzen. Stattdessen behält das alte Parlament, dessen Legitimation durch die Wahl zumindest infrage gestellt wurde, die Macht, weitreichende Entscheidungen zu treffen.

Demokratische Legitimation untergraben

Ein Extremfall als Gedankenspiel verdeutlicht die Tragweite dieses Problems: Stellen wir uns vor, die Parteien des alten Bundestages wären für einen Kriegseinsatz, während das Volk bei der Wahl mehrheitlich Parteien gewählt hätte, die diesen Einsatz ablehnen. Innerhalb der 30-Tage-Frist könnte der alte Bundestag dennoch den Krieg erklären – eine Entscheidung, die dem neuen Willen des Souveräns diametral widerspräche. Ein solches Szenario wäre ein drastisches Beispiel dafür, wie die Handlungsfähigkeit des alten Bundestages die demokratische Legitimation untergraben könnte. Dieser Zustand wirft die Frage auf, ob die gesetzliche Regelung mit dem Prinzip der Volkssouveränität vollständig vereinbar ist. Die aktuelle Situation ist eingebettet in eine Phase politischer Instabilität. Nach dem Scheitern der Ampelkoalition (FDP, SPD, Grüne) im Herbst 2024 – ausgelöst durch Streit über Schuldenaufnahme zugunsten der Ukraine-Unterstützung und Haushaltsprobleme – wurden Neuwahlen notwendig. Die Parteien lassen sich grob in zwei Blöcke einteilen: einen individualistisch geprägten (CDU/CSU, AfD, FDP, teils BSW), der Migration begrenzen, die Schuldenbremse halten und Klimapolitik einschränken möchte, und einen kollektivistisch orientierten (SPD, Grüne, Linke), der eine offenere Migrationspolitik, Klimaschutz und Umverteilung durch Schuldenaufnahme befürwortet.

Kooperationen gestalten sich schwierig: Alle Parteien lehnen die AfD ab, CDU und CSU zusätzlich die Linke, während die CSU auch die Grünen ausschließt. Nach der Wahl am 23. Februar 2025 hat das Volk mehrheitlich individualistische Parteien gestärkt, doch FDP und BSW scheiterten am Einzug in den Bundestag. Dadurch bleibt der CDU/CSU kaum eine andere Wahl, als mit der SPD zu verhandeln – trotz erheblicher inhaltlicher Differenzen, etwa in der Schuldenpolitik (CDU/CSU: Schuldenbremse vs. SPD: höhere Verschuldung) oder der Ukraine-Unterstützung. Besonders auffällig ist das Verhalten des CDU/CSU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz, der vor der Wahl eine Änderung der Schuldenbremse – und damit des Grundgesetzes in diesem Punkt – kategorisch ausgeschlossen hatte. Nun geht er jedoch mit der SPD den entgegengesetzten Weg und plant eine Grundgesetzänderung zur Schuldenaufnahme, um eine Koalition zu ermöglichen. Diese Änderung würde dem Wahlergebnis widersprechen und wäre nur mit dem alten Bundestag, unter Einbeziehung der Grünen, mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit umsetzbar.

Mögliche Konsequenzen

Die späte Terminsetzung hat rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Die AfD und die Linke haben Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, da sie in der Nutzung der Frist einen Versuch sehen, den neuen Bundestag in seiner Entscheidungsgewalt zu umgehen. Das Gericht wird prüfen, ob die Vorgehensweise verfassungskonform ist oder ob die Fristnutzung rechtlich problematisch ist. Sollte sich der Verdacht einer taktischen Nutzung der Übergangszeit bestätigen, könnte dies schwerwiegende Folgen haben. Zum einen gibt es demokratische Bedenken, weil eine bewusste Umgehung des neuen Bundestages das Vertrauen in demokratische Institutionen untergraben und die gesellschaftliche Krise verschärfen könnte. Zudem könnte im Zuge einer normenrechtlichen Überprüfung eine Grundgesetzänderung, die unter diesen Umständen beschlossen wird, vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden. Auch die politischen Auswirkungen sind erheblich: Die Diskussion könnte die öffentliche Wahrnehmung parlamentarischer Prozesse nachhaltig beeinflussen.

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung wird die beabsichtigte Grundgesetzänderung, die mit einer Neuverschuldung von fast einer Billion Euro verbunden ist, von vielen Bürgern als unerträgliche Manipulation empfunden. Diese Sichtweise, die nicht nur von einzelnen, sondern von einer Vielzahl von Menschen geteilt wird, zeigt die Brisanz des Vorhabens – egal, wie das Bundesverfassungsgericht letztlich entscheiden mag.

Anhaltende politische Polarisierung

Es bleibt also festzuhalten, dass die Wahl des spätestmöglichen Termins für die konstituierende Sitzung am 25. März 2025 formal zulässig ist und entspricht der gängigen Praxis, die 30-Tage-Frist voll auszuschöpfen; dass jedoch vorher der alte Bundestag früher innerhalb der Frist einberufen wird, in der sich eigentlich der neue Bundestag konstituiert, und in dieser Übergangszeit eine Grundgesetzänderung beschließt, ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik beispielloses Vorgehen und wirft erhebliche politische und ethische Fragen auf. Die anhaltende politische Polarisierung und das Scheitern bisheriger Koalitionen offenbaren ein tiefergehendes Dilemma, das die Regierungsbildung erschwert und den Willen des Souveräns potenziell untergräbt – insbesondere wenn zentrale Wahlversprechen wie die Verteidigung der Schuldenbremse durch den CDU/CSU-Kanzlerkandidaten zugunsten einer Koalition mit der SPD aufgegeben und in ihr Gegenteil verkehrt wurden.

Darüber hinaus stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Handlungsfähigkeit des alten Bundestages in dieser Phase mit der unmittelbaren Umsetzung des Wählerwillens vereinbar ist, insbesondere in Extremszenarien etwa einem Kriegseinsatz entgegen dem Wahlausgang. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird klären, ob die verfassungsrechtlichen Grenzen gewahrt wurden. Unabhängig davon dürfte die öffentliche Debatte über die Motive, die demokratische Legitimität und die Folgen dieses Vorgehens anhalten.