Posts mit dem Label Justiz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Justiz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 12. Februar 2026

Bevölkerungsaustausch, totalitäre Redeverbote, Löschung von Gerichtsarchiven: Großbritannien wird zum linkswoken Dystopia

von Theo-Paul Löwengrub

Totale geistige Manipulation und Überwachung: In England leider schon Alltag



Ausgerechnet Großbritannien, das Mutterland der Redefreiheit, hat sich zum Vorreiter des neuen europäischen Totalitarismus entwickelt – und das, obwohl es nicht einmal mehr der EU angehört, wo schon ein Zensurpaket nach dem anderen verabschiedet wird. Wer dort die negativen Entwicklungen der Massenmigration beim Namen nennt oder sonst etwas äußert, was gegen die offiziell erwünschten Narrative verstößt, hat die Polizei noch schnelle auf dem Hals als auf dem Kontinent und muss mit noch drakonischeren Strafen rechnen. Wie weit es mit der Meinungsfreiheit gekommen ist, muss gerade auch der Milliardär Jim Ratcliffe erfahren. Dieser hatte in einem Interview de völlig korrekte Aussage getätigt: „Man kann keine Wirtschaft haben, in der neun Millionen Menschen Sozialleistungen beziehen und gleichzeitig massenhaft Einwanderer ins Land kommen“ Er meine, Großbritannien sei „kolonisiert“ worden.

„Das kostet viel zu viel Geld“. Sofort verlangte der linke Premierminister Keir Starmer, der so politisch so angeschlagen ist, dass er längst nur noch eine lahme Ente ist, über einen Sprecher, Ratcliffe solle sich zu entschuldigen. Seine Aussage sei „beleidigend und falsch“, Großbritannien sei ein „stolzes, tolerantes und diverses Land”. Die Kommentare würden denen in die Hände spielen, „die das Land spalten wollen”. Der Bürgermeister von Greater Manchester, Andy Burnham, warf Ratcliffe vor, „unrichtige, beleidigende und aufwieglerische“ Äußerungen gemacht zu haben, die „gegen alles verstießen, wofür Manchester traditionell steht“.

Die schlimmsten Spalter spalten immer weiter

Er sagte, Menschen „aller Rassen, Glaubensrichtungen und ohne Glauben“ hätten gemeinsam die Stadt und ihre Institutionen, darunter Manchester United, dessen Mitbesitzer Ratcliffe ist, aufgebaut. „Eine Einschränkung der Einwanderung zu fordern ist eine Sache, diejenigen, die hierherkommen, als feindliche Invasionsmacht darzustellen, ist eine ganz andere“, so Burnham. Das sei „unzutreffend, beleidigend, aufwieglerisch und sollte zurückgenommen werden“. Auch sonst hagelte es Kritik. Ratcliffe ruderte dann teilweise zurück. Er bedaure seine Wortwahl, blieb dann aber doch beim Kern seiner Kritik. „Meine Absicht war es, zu betonen, dass Regierungen Migration parallel zu Investitionen in Qualifikationen, Industrie und Arbeitsplätze steuern müssen, damit langfristiger Wohlstand von allen geteilt wird. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir eine offene Debatte über die Herausforderungen führen, denen das Vereinigte Königreich gegenübersteht“, erklärte er.

Es ist das gleiche Spiel wie in Deutschland: Diejenigen, die die katastrophale Politik verursacht haben, die das Land in Wahrheit spaltet oder die sie fortsetzen oder ihr tatenlos zusehen, beschuldigen die als Spalter und Lügner, die das Problem beim Namen nennen. Und dabei beschränkte Ratcliffe sich nur auf den finanziellen Aspekt der Massenmigration und erwähnte die Islamisierung und die „Grooming Gangs“ aus vergewaltigenden Migranten gar nicht, die seit Jahrzehnten ihr Unwesen treiben. Diese werde auch von britischen Medien weitgehend totgeschwiegen. Zwischen 2011 und 2025 wurde das Wort „Grooming Gangs“ in sämtlichen Zeitungen des Landes nur 4.659 mal erwähnt, Begriffe wie „Net zero“ oder „Rassismus“ aber 141.367 – beziehungsweise 382.069 mal.

“Courtdesk” gelöscht, um Strafgeschehen zu vertuschen

Das Justizministerium hat inzwischen die Löschung von „Courtdesk“, des größten Archivs für Gerichtsberichte im Vereinigten Königreich, angeordnet. Die Plattform wurde eingerichtet, um den Medien den Zugang zu Daten von Amtsgerichten zu erleichtern. Sie wurde von mehr als 1.500 Journalisten aus 39 Medienorganisationen genutzt. Die bereitgestellten Daten haben gravierende Mängel im Gerichtssystem aufgezeigt. Mit Verweis auf Verletzungen des Datenschutzes wurde nun das Ende von “Courtdesk” besiegelt.

Dessen Geschäftsführerin Enda Leahy, erklärte: „Wir haben das einzige System entwickelt, das Journalisten darüber informieren kann, was tatsächlich in den Strafgerichten geschieht. Wir haben 16-mal um einen Dialog gebeten. Letzte Woche erhielten wir unsere Antwort: Löschen Sie alles. Wenn die Regierung an einer offenen Justiz interessiert wäre, würde sie einen Dialog führen.” Es ist also überall dasselbe üble Spiel: eine gescheiterte Politkaste kriminalisiert und verbietet Kritik an den Folgen ihres Versagens und schränkt dabei die Grundrechte immer weiter ein. Großbritannien zeigt, dass es dazu keine EU braucht.


Samstag, 7. Februar 2026

Schleswiger Landrecht: Verwaltungsgericht gibt Günthers bizarrer Darstellung im Streit mit Nius recht

von Daniel Matissek

Im Namen des Volkes gegen den gesunden Menschenverstand?



Man kennt, deckt und protegiert sich im Hohen Norden: Das “Geliefert-wie-bestellt”-Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts im Fall Nius ./. Daniel Günther, das sich allen Ernstes die völlig groteske Behauptung des schleswig-holsteinischen Ministerpräsident Daniel Günther zueigen machte, er sei bei seinem Skandalauftritt bei Markus Lanz vor einem Monat als “Privatperson” und nicht als Ministerpräsident aufgetreten, markiert einen neuer Tiefpunkt in der deutschen Rechtsgeschichte und zeigt die jeder Gewaltenteilung hohnsprechende Verfilzung zwischen Politik und Justiz. In der denkwürdigen Sendung vom 7. Januar hatte Günther „Nius“ als „Feind der Demokratie“ bezeichnet, ihm pauschal eine faktenfreie Berichterstattung unterstellt und für einen Schulterschluss von Staat und „Zivilgesellschaft“ im Kampf gegen freie Medien plädiert, bevor er dann eine Regulierung und gegebenenfalls sogar ein Verbot “solcher” Medien begrüßte.

„Nius“ hatte auf eine Unterlassungserklärung geklagt – weil Günther in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident und damit als Vertreter des Staates solche Äußerungen niemals hätte tätigen dürfen. Da das auch Günther beziehungsweise seinen Anwälten und Beratern klar war, hatte er nach der Sendung behauptet, er sei als Privatmann in der Sendung gewesen, – obwohl er darin ausdrücklich und unmissverständlich klargestellt hatte, dass er „nicht als Bürger“ hier sei, „sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein“. Zudem hatte er berichtet, dass die Verwaltung in Schleswig-Holstein keine Produkte von US-Tech-Konzernen nutze. Allein diese Aussage zeigt, dass Günther wissentlich und unzweideutig in seiner offiziellen Funktion als Regierungschef sprach, als welcher er überhaupt auch nur in die Sendung eingeladen und angekündigt worden war Zudem war die Einladung über die Staatskanzlei in Kiel, den Amtssitz des Ministerpräsidenten, erfolgt – und in den Bauchbinden während der Sendung war Günther durchgehend als Ministerpräsident kenntlich gemacht worden.

Rabulistik an Absurdität kaum noch zu überbieten

Trotzdem übernahm das Verwaltungsgericht Günthers gerade lächerliche Schutzbehauptung als gegebene Tatsache: Ein Anspruch auf Unterlassung bestehe nicht, „weil Herr Daniel Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt habe“. Seine Aussagen seien dem Land daher “nicht zurechenbar”, schrieb das Gericht lakonisch es seiner Pressemitteilung, nebst der so unlogischen wie dreisten Feststellung, dass es “zu keinem anderen Ergebnis” führe, dass Günther sich “an anderer Stelle in der Sendung” auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe; die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe sich Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt, heißt es.

Diese Rabulistik ist an Absurdität kaum noch zu überbieten. Sie bedeutet nichts anderes, als dass Günther – quasi schizophren – als multiple Persönlichkeit aufgetreten sei: der Zuschauer soll selbst raten, wann er gerade als Privatmann und wann als Amtsträger spricht. Würde man diesen ausgemachten Unsinn der Verwaltungsrichter gelten lassen, wäre allerdings jeder Satz eines Politikers beliebig interpretierbar, sofern er zuvor nicht jeweils ausdrücklich per Disclaimer erklärt, ob er ihn gerade nicht als Amtsträger äußert. Aus dem Gesamtzusammenhang der Einladung, Günthers klarer Feststellung, er sei als Ministerpräsident zu Gast – und gerade nicht als Bürger, wie er sogar noch explizit voranstellte – und seinen Aussagen in der Sendung, geht mit überwältigender Klarheit hervor, dass er ausschließlich in amtlicher Funktion auftrat. Dies vom Gericht konzentrierte Doppelrolle ist insofern höchst interessant, als man mit der selben Logik dann im Umkehrschluss auch keine besondere Verurteilung von Politikern mehr vertreten könnte, wie diese durch den Majestätsbeleidigungsparagraphen 188 Strafgesetzbuch fixiert ist: Beleidigungen und Anfeindungen könnten sich dann ja jeweils auch gegen die “Privatperson” gerichtet haben.

Steinhöfel: Erwartbares Ergebnis in der Erstinstanz

„Nius“-Anwalt Joachim Steinhöfel sprach dann auch völlig zu Recht von „richterlicher Realitätsverweigerung“. Das Gericht flüchte sich „in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden“. Gegenüber „Nius“ zeigte sich Steinhöfel vor dem Hintergrund seiner reichhaltigen Berufspraxis dennoch nicht überrascht über das absurde Urteil: Von Anfang an sei er davon überzeugt gewesen, dieser Fall müsse bis zum Bundesverfassungsgericht durchgefochten werden, weil die vorherigen Instanzen – vor allem die zwangsläufig räumlich, politisch und personell eng mit der Landesregierung verflochtene Eingangsinstanz in Schleswig, zumal in einem so einwohnerarmen Bundesland – voraussichtlich nicht den Mut aufbringen werde, dem Regierungschef „einen mitzugeben“. Das Ergebnis sei also erwartbar gewesen.

Nun geht dieses Verfahren also weiter – und das nur, weil ein völlig rückgratloser Politiker zu feige ist, zu seinen eigenen, vor einem Millionenpublikum getätigten und für jedermann nachverfolgbaren Aussagen zu stehen und er in seinem Bundesland juristische Komplizen für seine zynische Rechts- und Realitätsverbiegung findet.


Er hat Jehova gesagt! Erneute Ermittlungen gegen Björn Höcke – weil er im Landtag den Grund seiner „Alles für Deutschland“-Verurteilung wiederholte

von Theo-Paul Löwengrub

Neue an den Haaren herbeigezogene Anschuldigungen gegen Björn Höcke



Wie zutiefst kaputt, krank und hoffnungslos politisch-moralisch verwahrlost dieser Linksstaat ist, zeigt sich am völlig absurden, hysterischen Umgang mit seinen intensiv gepflegten Feindfiguren und dem hierfür betriebenen Missbrauch von Polizei und Justiz, während immer abscheulichere reale Verbrechen zunehmend unaufgeklärt und ungeahndet bleiben. So sieht sich nun der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke abermals polizeilichen Ermittlungen ausgesetzt, weil er angeblich die Parole „Alles für Deutschland“ erneut verwendet haben soll – und zwar diesmal in einem Redebeitrag am Mittwoch zum gescheiterten AfD-Misstrauensvotum gegen den Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt, das die AfD nach der Aberkennung von dessen Doktortitel durch die Universität Leipzig angestrengt hatte.

Nachdem ihm die Vertreter des Superdemokratenkartells seine zweimalige Verurteilung wegen des Verwendens der Parole vorgeworfen hatten und Höcke deshalb erneut polemisch angriffen, war dieser ans Rednerpult getreten und hatte dazu klargestellt: „Diesen Dreiklang habe ich spontan in einer freigehaltenen Rede durchdekliniert: Alles für unsere Heimat – alles für Sachsen-Anhalt – alles für Deutschland. Dafür bin ich rechtskräftig verurteilt worden.“ Diese rechtskräftige Verurteilung durch ein deutsches Gericht sei dabei weniger ein Beleg dafür, dass er kriminelle Energie habe, sondern vielmehr dafür, wie bedroht die Meinungsfreiheit sei. Höcke hatte also lediglich nochmals den Grund für seine Verurteilung genannt und die Angriffe auf ihn richtiggestellt. Nicht einmal der Landtagspräsident Thadäus König hatte es für nötig empfunden, ihm dafür einen Ordnungsruf zu erteilen.

War da was mit Immunität?

Die Thüringer Polizei hat jedoch offenbar nichts Wichtigeres zu tun, als deswegen erneut Ermittlungen gegen Höcke einzuleiten, „um den Verdacht einer möglichen Straftat zu prüfen“, wie eine Sprecherin mitteilte. Möglicherweise werde sich später auch die Erfurter Staatsanwaltschaft mit dem „Fall“ beschäftigen, der keiner ist und in einem normalen Land nie einer gewesen wäre. Die Immunität von gewählten Abgeordneten und der in einer funktionierenden Demokratie bewusst von Strafverfolgungsbedrohung freigehaltene Debattenraum, der dort deren unbedingtes und ungehindertes Rederecht garantieren soll, spielen in diesem Staat offenbar überhaupt keine Rolle mehr

Höcke hatte bei zwei Reden 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) und 2023 in Gera (Thüringen) die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet, im von ihm nochmals klargestellten Kontext und ohne dass darin irgendjemand eine Anspielung oder gar geheime Referenz zum Dritten Reich oder der SA erkannte. Selbst namhaften Historikern war dieser anschließend von übereifrigen linken Netzfahndern ausgegrabene Kontext nicht geläufig – was kaum verwunderlich ist, da die exakt dieselbe Phrase seit dem frühen 19. Jahrhundert belegt ist und nicht nur in den 1920 Jahren von der SPD genutzt, sondern auch bis in jüngste Vergangenheit immer wieder verwendet wurde; Nationaltrainer, Moderatoren und Politiker der Altparteien gebrauchten ihn und sogar der “Spiegel” betitelte einen Artikel damit.

Die große Projektion

Doch in der großen Projektion, die Höcke als Wiedergänger des Leibhaftigen zeichnet, wird daraus eine angeblich immer schon als solche bekannte Nazi-Parole, die ihm “als Geschichtslehrer hätte bewusst gewesen sein” müssen. Um Höcke maximal politisch zu schaden, hatte dann auch die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft alles darangesetzt, den zuvor gängigen und unproblematischen Slogan zu kriminalisieren. Das Landgericht Halle erklärte es plötzlich zum allgemeinen Bildungsgut, dies wissen zu müssen. Der Bundesgerichtshof übernahm diese abenteuerliche Auslegung unreflektiert, indem er erklärte: „Die SA (…) hatte sich diese Parole öffentlich und während der Zeit des Nationalsozialismus allgemein bekannt zu eigen gemacht. So gehörte etwa zur SA-Uniform ein an einer Lederkoppel getragener Dolch, in dessen Klinge die entsprechende Losung eingraviert war“. Dabei hatte sogar der promovierte Historiker und AfD-Gegner Rainer Zitelmann erklärt, dass ihm dieser Zusammenhang nicht geläufig gewesen sei und er viele NS-Experten kenne, die dies ebenfalls nicht gewusst hätten.

Nun setzt sich diese Farce auf Kosten der Steuerzahler also fort – diesmal, weil Höcke die Worte in Zitation des Urteils und im Rahmen einer Landtagsdebatte nochmals gebrauchte. Wie in “Das Leben des Brian”, wo die bloße Erwähnung des Wortes “Jehova” selbst aus dem Mund des Hohepriesters die Massen ausrasten und zur Steinigung übergehen lässt, triggern die konstruierten neuen Tabubegriffe moralische Empörung und überschießende Reaktionen seitens der Justiz, die eigentlich besonders neutral und präzise hinschauen müsste.




 

Donnerstag, 5. Februar 2026

Welche Überraschung: Natürlich keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Weimer

von Olli Garch

Skandal – war da was? Freches Weggrinsen der Probleme: Wolfram Weimer



Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kommt mit den dubiosen Geschäftspraktiken des von ihm gegründeten Unternehmens (darunter dem Verkauf von Politiker- und Regierungsmitglieder-Kontakten im Rahmen des Ludwig-Erhard-Gipfels) wohl tatsächlich ungestraft davon. Wie die Berliner Staatsanwaltschaft in einem Schreiben an Götz Frömming, den parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, mitteilte, sieht man „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ für das Vorliegen einer Straftat. Frömming hatte am 18. November Strafanzeige gegen Weimer gestellt. Aufgrund der Programmgestaltung des Gipfels im vergangenen Jahr sei davon auszugehen, dass das Interesse der Teilnehmer „wirtschafts- und finanzpolitischer und nicht kulturpolitischer Natur gewesen sein dürfte“, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Bei dieser Sachlage sei nicht erkennbar, warum Teilnehmer an dem Gipfel Tickets erworben oder Sponsoren der Weimer Media Group finanzielle Mittel zugewendet haben sollten, „um auf die künftige Dienstausübung von Herrn Dr. Weimer in seiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien Einfluss zu nehmen oder eine vergangene Dienstausübung zu honorieren“. Zudem lägen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass „Regierungsmitgliedern oder sonstigen Amtsträgern, die am Ludwig-Erhard-Gipfel 2025 teilgenommen haben, Vorteile gewährt worden sein könnten, um auf ihre künftige Dienstausübung Einfluss zu nehmen oder eine vergangene Dienstausübung zu honorieren“, gaben sich die Ankläger hochnaiv. Die Teilnahme an dem Gipfel, auch an vertraulichen Gesprächen, sei nicht geeignet, einen Anfangsverdacht der Vorteilsannahme zu begründen. Wieso dann bis zu 80.000 Euro für entsprechende “Pakete” von den an solchen Kontakten Interessierten gezahlt wurden, scheint die Staatsanwaltschaft nicht zu interessieren. Vermutlich redet man sich dort auch noch ein, es ging bestimmt nur um ein paar Selfies und Autogramme.

Absurde Rabulistik

Hier stellt eine Ermittlungsbehörde also offenbar absichtlich dumm und verharmlost auf dreiste Art und Weise ein Geschäftsmodell, das potentielle Kunden sogar ausdrücklich damit ködert, Regierungsmitglieder durch die Herstellung von Kontakten in ihrer Amtsführung beeinflussen zu können. Gegenüber dem einem sich als Interessent ausgebenden Mitarbeiter von „Apollo News“, das den Skandal aufgedeckt hatte, hatten Weimers Vermarkter versichert, das halbe Kabinett, vielleicht sogar der Bundeskanzler, werde bei dem Gipfel anwesend sein. In Werbeunterlagen war von „Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger“ die Rede. Das Geschäftsmodell verfolgte also ganz unmissverständlich die Absicht, gegen hohe fünfstellige Summen Kontakte zu Bundesministern zu vermitteln und deren Entscheidungen zu beeinflussen. Ob eine solche Beeinflussung tatsächlich stattfand, ist völlig irrelevant. Es geht darum, dass Weimer als hochrangiges Regierungsmitglied Geld damit verdient, Kontakte zu anderen Regierungsmitgliedern zu verkaufen.

Allein das hätte nicht nur längst zu seinem Rücktritt oder seiner Entlassung, sondern auch zu strafrechtlichen Ermittlungen führen müssen, da es sich eindeutig um Vorteilsnahme im Amt handelt. Die Berliner Staatsanwaltschaft windet sich jedoch mit absurder Rabulistik aus ihrer Verantwortung heraus und wird sich wohl auch künftig lieber darauf beschränken, Regierungskritikern wie dem Medienwissenschaftler Norbert Bolz wegen offenkundig satirischer Tweets frühmorgens die Polizei ins Haus zu schicken, anstatt die kriminellen Machenschaften an der Staatsspitze ins Visier zu nehmen. Weimer hingegen darf nun weiter an seinem Stuhl kleben und – besonders perfide – unbeirrt weiter darf den großen Moralisten und Bildungsbürger spielen.


Sonntag, 1. Februar 2026

Fatales BGH-Urteil: Wer nicht an Kopftuch-Muslime vermieten will, “diskriminiert“

von Dirk Schmitz

Muslimische Frauen: Sichtbare und demonstrative Integrationsverweigerung und Ablehnung unserer Kultur – aber unser gutmenschliches Rechtssystem nutzt man gerne zum eigenen Vorteil aus



Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil gegen einen Immobilienmakler aus Südhessen den Weg für eine weitere Flut von Klagen wegen angeblicher “Diskriminierung” geebnet, die praktisch alle Fälle betreffen können, in denen ein Wohnungsinteressent vom Vermieter abgelehnt wird, dessen Namen auch nur ausländisch klingt. Damit ist einem neuen Abzocke-Geschäftsmodell Tür und Tor geöffnet. Im konkreten Fall ging es um die pakistanischstämmige Humaira Waseem, die sich im November 2022 im Internet auf eine von dem Makler angebotene Wohnung beworben, aber eine sofortige Absage erhalten hatte, weil keine Besichtigungstermine mehr verfügbar seien. Als sie sich dann unter den Namen Schneider, Schmidt und Spieß – bei sonst identischen Angaben zu Einkommen und Beruf – erneut bewarb, wurden ihr Besichtigungstermine angeboten. In dem Prozess ging es um den Makler, der deswegen zu Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro verurteilt wurde (das Landgericht Darmstadt der Frau bereits im vergangenen Jahr diese Summe sowie die Erstattung ihrer Anwaltskosten zugesprochen; weil der Makler Revision einlegte, landete der Fall vor dem BGH).

Das eigentliche Problem hier ist, dass den Bürgern das Recht genommen werden soll, frei zu entscheiden, an wen sie vermieten; da eine direkte Begründung der Absage mit Bedenken aufgrund der kulturellen Herkunft sowieso nicht möglich, weil als klar “rassistisch” und “diskriminierend” rechtswidrig wäre, stellt die “höfliche” Form der Absage durch Makler, wie im beim BGH verhandelten Fall, einen Notbehelf dar – und auch der wird nun verschlossen. Wieder einmal werden die Interessen der Einheimischen – und Eigentümer – von einer ideologischen Justiz mit Füßen getreten. Fakt ist: Viele wollen keine Kopftuchpakistaner in ihren Wohnungen als direkten Nachbarn haben, aus nachvollziehbaren und zu respektierenden Gründen. Doch dieses Recht möchte man uns nehmen; schon die Forderung sei verboten. Alleine die dreiste Miene, mit der die pakistanische Klägerin über dieses Urteil frohlockt, mag so mancher als Kriegserklärung an Deutschland empfinden.


Der BGH meint, wer nicht an solche Subjekte vermieten möchte, “diskriminiert” sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ein Makler muss ihr nun Schmerzensgeld zahlen. Dass sich Waseem anschließend mit einer klaren Lüge erneut bewarb – als „Schneider“, was gar nicht ihr Name ist, diente offenbar allein der Fallenstellung, um Schadenersatz einklagen zu können; dass das BGH hierauf angesprungen ist, wird sich als fatale Musterentscheidung für klagende Sozialparasiten aller Art erweisen. Überflüssig zu erwähnen, dass in Pakistan und den meisten anderen Ursprungs- und Herkunftsländern dieser “Diskriminierungsopfer” selbstverständlich nach islamischem Mietrecht entschieden wird; im dortigen Kultur- und Rechtsraum (zu dem sich dieselben hierzulande klagenden Personen mit ihrem Äußeren klar bekennen, während sie unser Rechtssystem schamlos ausnutzen!) ist die Diskriminierung von “Ungläubigen” praktisch Gesetz.

Als Hausbesitzer sage ich dazu: “No!” Als Nachbar sage ich: ”No!“ Ich sage stattdessen: „Mein Haus, meine Regeln!“ Und selbstverständlich muss auch ich als Deutscher nach dem AGG das Recht haben, zu erklären: Ich vermiete nicht an mutmaßlich extremistische Moslems und auch nicht an Menschen, die schon mit ihrem Äußeren für Integrationsverweigerung und Verachtung meiner Kultur stehen. Das politische Ziel hinter dieser fatalen Entwicklung ist klar: Der Staat will das Kommando darüber übernehmen, wer in unseren Wohnungen wohnt. Der nächste Schritt ist dann die Zwangszuweisung. Mein Tip an alle potenziell von diesem Wahnsinn betroffenen Vermieter: Nageln Sie ein Kruzifix als Grundausstattung an alle Wohnungstüren ihrer Mietwohnungen!

Einfach einladen und dann absagen

Ähnliche Fälle gab es auch schon im Arbeitsrecht. Doch kluge Unternehmen haben das Problem bereits gelöst: Da werden Queeeeere, Muslime und sonstige notorische “Opfergruppen” immer eingeladen, um sie dann nach sinnlosem Gespräch ohne Begründung mit „leider nicht auf Dich gefallen“ abgesagt. Auch ein guter Trick: Immer in der Einladung mitteilen, dass es keine Fahrtkostenerstattung gibt, dann hat sich das Interesse seitens der Bewerber meist schon selbst erledigt. So hätte man das analog auch im Fall von Waseem tun können: Zum Gespräch einfach formal kurz einladen. Man kann sich auch die Nummer geben und ihr zur Begrüßung die Hand reichen (bei Verweigerung ist das übrigens Unhöflichkeit gegen den Vermieter, aber schon das ist unsicher). So bleibt man – zumindest noch – formal unangreifbar.

Übrigens: Ein Teil meiner Familie kommt aus Bosnien und ist selbst muslimisch. Aber die gehen respektvoll und angemessen – auch mit ihrem Gastland – um. Diese sind uns herzlich willkommen. Sie erkennen deren Religion nicht schon am Äußeren.


Zum Tod von Stefan Niehoff: Ein Habeck-Kritiker weniger

von Daniel Matissek

Stefan Niehoff (1960-2026) mit seiner Tochter



Es war eine traurige Nachricht heute früh: Stefan Niehoff ist gestorben. Der 65-jährige Rentner war bundesweit bekanntgeworden nach einer berüchtigten Hausdurchsuchung im November 2024 – weil er ein Meme geteilt hatte, das Robert Habeck als “Schwachkopf” bezeichnete. Eigentlich eine klar von der Meinungsfreiheit gedeckte Satire (und in diesem Fall sogar objektive Tatsachenfeststellung, denn Habecks politische Einlassungen erlaubten schon damals keinen andere Schluss).

Doch Niehoff wurde eines der ersten Opfer der verschärften Strafverfolgung nach Paragraph 188 Strafgesetzbuch, dem berüchtigten “Majestätsbeleidigungsparagraphen”; wir erinnern uns: das war der, den die CDU unter ihrem Fraktionschef Jens Spahn vergangene Woche zuerst abschaffen wollte – dann aber plötzlich doch nicht, weil eben dies auch von der AfD gefordert wird.

Ersatzweise Verurteilung

Über ein Jahr lang war Stefan Niehoff dem Spießrutenlauf einer verrückt gewordenen Gesinnungsjustiz ausgesetzt, auf den Plan gerufen vom grünen Posterboy des Klimasozialismus und feuchten Traum aller pensionierten Studienrätinnen und “Omas gegen Rechts”, dem jede Gelassenheit und menschliche Größe abging. Habeck hatte den Strafantrag sogar höchstpersönlich gestellt. Das Verfahren wurde letztlich eingestellt; dafür verurteilte man Niehoff – sozusagen ersatzweise – wegen weiterer satirischer Memes, die man bei der Hausdurchsuchung auf seinem Computer sichergestellt hatte und in denen die Staatsanwaltschaft “verfassungsfeindliche Kennzeichen” erkannt haben wollte.

Den vom Schicksal ohnehin schon arg gebeutelten Rentner trafen die polizeilichen und gerichtlichen Schikanen hart: Der Prozessmarathon, ständige Anfeindungen, Drohungen von Linken und der unfreiwillige Medienrummel, all das wurde dem Vater einer am Down-Syndrom erkrankten Tochter am Ende zuviel. Am Ersten Advent erlit Niehoff einen Schlaganfall. Obwohl er wochenlang wie ein Löwe um sein Leben kämpfte, er lag dessen Folgen vergangene Nacht.

Von Habeck mit ins Grab gebracht

So läuft das in diesem perversen Linksstaat ab – und ich möchte das hier ausdrücklich noch mal zusammenfassen, weil es so dermaßn ungeheuerlich ist. In einem Land, wo hunderttausende Straftäter, illegale Psychopathen und Islamisten frei herumlaufen, holt die Polizei einen deutschen Rentner mit seiner körperlich behinderten Tochter und seiner Frau frühmorgens aus dem Bett, terrorisiert ihn mit einer kafkaesken Strafverfolgung und macht ihn nach allen Regeln der Zersetzungskunst fertig – und das nur, weil er seiner nachvollziehbaren Frustration und ohnmächtigen Wut über unbezahlbare Heizungs- und Stromkosten in einem lustigen Meme (das nicht einmal von ihm stammte, sondern das er bloß geteilt hatte) Luft machte, indem er den für diese verbrecherische klimaideologische Politik verantwortlichen Minister aufs Korn nahm.
.
Nun liegt Stefan Niehoff auf dem Friedhof, während sich Robert Habeck, alimentiert vom deutschen Steuerzahler mit fetter Ministerpension, nach getanem Zerstörungswerk aus Deutschland verpisst hat – und sich seinem Ruhestand in Kopenhagen und Pennsylvania mit hochdotierten Lehraufträgen versüßen lässt. Ob er es wahrhaben will oder nicht: Seine Kleinkariertheit, Unversöhnlichkeit und für einen Spitzenpolitiker unsägliche mangelnde Souveränität gegenüber Kritikern haben Niehoff mit ins Grab gebracht. Ein Kritiker weniger, mag der autoritäre Habeck frohlocken. Doch erneut zeigt sich, dass dieser Minus-Mensch und charakterliche wie politische Totalausfall ein Trümmerfeld hinterlassen hat – und das nicht nur in der deutschen Industrie. Auf etwas wie Karma wartet man bislang vergeblich.


Samstag, 17. Januar 2026

Keine Gerechtigkeit für Liana K.: Deutschlands Kuscheljustiz erklärt Mord-Iraker für „nicht schuldfähig

von Dirk Schmitz

Mordopfer Liana K. wurde nur 16 Jahre alt, bevor auch sie ein Opfer rechtloser Zustände und geduldeter illegaler Massenmigration wurde 



Die 16-jährige Liana musste vor fünf Monaten auf einem Bahngleis in der niedersächsischen Provinz sterben, ermordet von dem Iraker Mohammed al-D.. Dieser hatte die aus Heiligenstadt im Eichsfeld stammende Schülerin am 11. August am Bahnhof Friedland aus heiterem Himmel vor einen Durchgangs-Güterzug gestoßen, der mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern durch den Bahnhof fuhr (Linksmedien wie der “Spiegel” schrieben anschließend zynisch von einem “Vorfall in Friedland”, während Dunya Hayali und Georg Restle dem ÖRR-Fernsehpublikum erklärten, dass es keinen Zusammenhang zwischen Migration und Kriminalität gäbe). Fast überflüssig zu erwähnen, dass natürlich auch dieser Täter als abgelehnter Asylbewerber und zudem wegen eines Sexualdelikts vorbestrafter, polizeibekannter Krimineller gar nicht mehr hätte in diesem Land sein dürfen. Doch er blieb als wandelnde Zeitbombe unbehelligt auf freiem Fuß, ein weiterer klassischer Merkel-Gast und Profiteur der verbrecherischen Politik einer Kanzlerin, die sich bis heute vor keinem Gericht verantworten muss, sondern mit den höchsten Orden behängt wird.

Vor Gericht verantworten muss sich al-D. nun ebenfalls nicht: Gegen ihn wird wegen des Mordes an Liana noch nicht einmal Anklage erhoben. Die lapidare Begründung der Staatsanwaltschaft: Er sei “geistig verwirrt”. Deshalb geht sie nun lediglich im Sicherungsverfahren gegen den Iraker vor, und das, obwohl der dieser junge Mädchen aus niedrigen Beweggründen und vorsätzlich vor den Zug warf. Der abgelehnte Asylbewerber sei zwar ausreisepflichtig gewesen – aber nicht schuldfähig. Und solche Leute darf man nicht abschieben. Statt der Anklage hat die Staatsanwaltschaft nun ein Softverfahren beim Landgericht Göttingen eingereicht: Am Ende steht nicht einmal eine Mindeststrafe. Jeder Psychiater kann damit dieses Monster – selbst nach kurzer Zeit – als „symptomfrei“ entlassen. Schon früh hatte Lianas Mutter genau diesen Ausgang befürchtet.

Wegen Exhibitionismus im Knast, aber straffrei bei Mord?

Die Schuldunfähigkeit ist dabei eine recht neue Entwicklung – denn Mohammed al-D. hatte vor der Tat 2025 bereits wegen Exhibitionismus in einer normalen Haftanstalt gesessen. Die verzweifelte Mutter fragt: „Wo ist die Gerechtigkeit, wenn er jetzt für den Mord an einem unschuldigen Kind in eine Psychiatrie und nicht ins Gefängnis geht?“ Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums war bei einer Untersuchung im Evangelischen Krankenhaus Göttingen-Weende im April 2025 bei al-D. noch keine psychische Erkrankung festgestellt worden. Allerdings hielt er sich danach als Patient zweimal – jeweils nur für wenige Stunden – in einer psychiatrischen Klinik auf, unter anderem am Tag direkt vor der Tat im August 2025. Im Juli soll er die Wahnvorstellung geäußert haben, dass man ihn durch Gas, Strom und Gift umbringen wolle. (Persönlicher Einwand am Rande: Genau das würde ich tun, wenn ich der Vater wäre; meine beiden Mädchen sind 13 und 17 Jahre alt!).

Ein System, das solche Typen nun mit 400 Euro Kosten pro Tag in der Forensik durchfüttert, statt sie in ihre Heimat zu verbringen, weil dort die medizinische und psychologische Betreuung nicht so schaumig ist, muss in dieser Form gesetzlich erledigt werden. Sofort. Das ist kein Rechtsstaat, das ist institutionelle Pervertierung jeglichen Rechtsempfindens, mit erheblichem Gefährdungspotenzial für den allgemeinen Rechtsfrieden! Paragraph 171b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) besagt zum Schutz des Täters (!) für das Verfahren:

„Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich … zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde.“ Mal sehen, was das Gericht im nun anberaumten Softverfahren zum Täterschutz sagt…


Donnerstag, 1. Januar 2026

Korrupt bis ins Mark – Generalstaatsanwältin von New York Letitia James wegen Kreditbetruges vor Gericht

von Tom Texas

„Nobody is above the Law“ – „Keiner steht über dem Gesetz“. Diesen ihren Lieblingssatz krakelte Letitia James, die Generalstaatsanwältin des Staates New York, als sie mittels einer Zivilklage Donald Trump endgültig zur Strecke bringen wollte. Ihr gelang es tatsächlich, Trump zu einer Geldstrafe von ca. 464 Mio US-Dollar verurteilen zu lassen.


Dass dieser Prozess das Glanzstück einer fehlgeleiteten Anti-Trump-Justiz war, steht für die meisten Rechtsgelehrten und die Bürger des Landes ausser Frage. Trump wurde angeklagt, weil er angeblich die Werte seiner Immobilien künstlich aufgeblasen hatte, um bei den Banken günstigere Kreditbedingungen zu bekommen. Selbstverständlich hatten die Banken die Immobilienwerte durch eigene Gutachter feststellen lassen, bevor sie diese als Sicherheiten für die Darlehen akzeptierten. Dummerweise gab es am Ende des Geschäfts auch keine Geschädigten. Die Kredite wurden ausgereicht und ohne irgendwelche Probleme nebst Zinsen vollständig zurückgezahlt. Am Ende dieser Farce stand dennoch oben erwähntes Urteil.


Aber manchmal geht es nicht nur ungerecht zu im Leben. Diese Lektion muss jetzt die ambitionierte oberste Beamtin der New Yorker Strafverfolgung selbst lernen. Nach ihrer Vendetta gegen Trump fanden sich einige findige und engagierte Leute, die das Leben von Letitia James unter die Lupe nahmen und nicht nur eine Leiche im Keller der Dame fanden. Und diese Leichen stinken dermassen gewaltig zum Himmel, dass kein noch so hochkarätiges Amt geeignet ist, den Gestank unterm Deckel zu halten. Das „kuriose“ an der Geschichte: James wird wegen Straftaten angeklagt, die sie einst Trump angelastet hatte, nämlich Kreditbetrug. Der grosse Unterschied dabei ist, dass in James’ Fall tatsächlich andere Menschen geschädigt wurden, nämlich der amerikanische Steuerzahler.


Was hat die gute Letitia da angestellt?

Betrug Nr. 1

Im Jahre 2001 kaufte die spätere Staatsanwältin in NYC, in der 296 Lafayette Avenue in Brooklyn, ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten für 550.000 UD-Dollar. Sie refinanzierte das Haus mehrfach, wobei sie die Zahl der Wohneinheiten stets mit 5 angab.

2011 war es dann soweit. Sie beantragte die erneute Refinanzierung ihrer Immobile bei einem staatlichen Programm (HAMP), welches seinerzeit etabliert wurde, um die Zinssteigerungen nach der vorangegangen Finanzkrise für Hausbesitzer zu mildern. In diesem Programm wurden Zinsen angeboten, die weit unter denen lagen, die man bei Banken und Finanzierern bekommen konnte. Damit sollten Familien davor bewahrt werden, in Zwangsversteigerungen zu rutschen.

Aber es gab dafür natürlich auch Voraussetzungen, die zur Erlangung der staatlichen Darlehen zu erbringen waren. Die Immobile durfte maximal 4 Wohneinheiten haben und der Antragsteller musste in einer finanziellen Notlage sein. Letitia James besaß soviel kriminelle Energie, dass sie in ihrem Antrag das Haus mit 4 Wohnungen deklarierte.

Trotz eines Jahresgehaltes von 122.500 US-Dollar und Nebeneinkünften von $ 3890 reklamierte sie für sich ganz selbstverständlich eine finanzielle Notlage. Das Darlehen aus dem Sonderprogramm wurde bewillig, zum sagenhaften Zinssatz von 2.7%, welches erheblich billiger war als die seinerzeit üblichen 7-10%. Das brachte James eine jährliche Ersparnis von ca. 44.000 US-Dollar ein.


Im Behördeneintrag für James‘ Haus sind 5 Wohnungen registriert


Für den Kredit aus Steuergeldern gab sie nur 4 Wohnungen an



Betrug Nr. 2

Die Dame im hohen Amte hat es aber nicht bei diesen kriminellen Aktivitäten belassen. In den Jahren 2020 und 2023 kaufte die von finanziellen Nöten geplagte oberste Strafverfolgerin von New York State 2 weitere Häuser, diesmal in Norfolk, Virginia. Um Grundsteuern zu sparen, deklarierte sie beide Häuser, die sie vermietet hatte, als Hauptwohnsitz, obwohl sie auf Grund ihrer Position diesen im Staate New York haben muss.

Betrug Nr. 3

Resultierend aus der falschen Deklarierung der beiden Häuser in Virgina als eigenen Wohnsitz, beging die gute Letitia auch noch Versicherungsbetrug. Mietobjekte fallen in eine höhere Risikokategorie, weil Schäden, die ein Mieter eventuell verursacht, durch die Police mit abgesichert werden müssen. Demzufolge sind die zu zahlenden Beiträge wesentlich höher als bei Eigennutzung. Diesen Mehrbetrag hat sie auf betrügerische Weise eingespart.

Dass die Sauereien der hochdotierten Dame überhaupt ans Tageslicht kamen, ist einer Besonderheit in den USA zu danken, die die Juristin trotz ihres Fachwissens nicht auf dem Schirm hatte: Sobald eine öffentliche Stelle oder Behörde in einen Vorgang involviert ist, werden die dazu gehörenden Akten „Public Records“.

Jeder Bürger hat das Recht, bei jedweder Behörde solche öffentlichen Akten anzufordern und einzusehen. Das trifft auf Bodycam-Aufnahmen ebenso zu wie auf Strafakten, Emails, Datenbanken, Protokolle, staatliche Verträge u.v.m.

Da James sich aus einem Regierungsprogramm für die betrügerische Refinanzierung dreist bedient hatte, waren auch diese Akten auf Antrag frei zugänglich. Vermutlich hätte kein Hahn danach gekräht, hätte sie die Hetzjagd auf Trump einfach unterlassen. Heute hat Letitia James die Vorladung vor die Grand Jury zugestellt bekommen. Angesichts der Beweislage dürfte demnächst ein Strafprozess beginnen, bei dem ihr im Falle eines Schuldspruchs die Verurteilung zu einer mehrjährigen Haft in einem Bundesgefängnis droht.

„Nobody is above the Law“ – „Keiner steht über dem Gesetz“

Karma ist manchmal doch ‚ne Bitch!

Gruss aus Texas


Freitag, 26. Dezember 2025

Wie kriegt man im Frankfurter Reuß-Prozess die Kuh vom Eis?

von Thomas Punzmann

Die Presse berichtete von Waffenlager im großen Stil und geplanten militärischen Angriff von Reichsbürgern auf das Parlament. Davon ist im Prozess bisher bis kaum etwas geblieben außer Stille. Die Presse versammelte sich wieder als angekündigt worden war, Prinz Reuß würde aussagen. Doch die Aussagen gaben keine neuen Schauergeschichten her. Wie also jetzt weitermachen?


Der Reuß-Prozess in Frankfurt dümpelt nun schon über ein Jahr vor sich hin. Den Angeklagten wirft man dort die Gründung einer terroristischen Vereinigung und einen versuchter Staatsstreich vor. In Presseberichte kurz nach der medienwirksamen Live-Festnahme war von großen Waffenfunden die Rede.

Der Putsch, der keiner war

Staatsstreich, Waffen im großen Umfang: Das so entworfene und verbreite Bild sollte Militär in Divisionsstärke, Panzer, Kommandoeinheiten, die das alles koordinieren könnten, suggerieren. Deutschland, so der Tenor der damaligen Berichterstattung, wäre gerade noch einmal davon gekommen.

So berichtete die Tagesschau: „Was von heute an vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main verhandelt wird, klingt nach dem Drehbuch eines schlechten Fernsehfilms und ist doch aus Sicht des Generalbundesanwalts die wohl bislang größte Verschwörung, die es in der Geschichte der Bundesrepublik gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gegeben hat“. […] Doch in Frankfurt steht mit Prinz Reuß der angebliche Kopf des ganzen „hochverräterischen Unternehmens“ vor Gericht“.

Staatsstreich auch bei der faz, allerdings hinter der Bezahlschranke: „Ein Adliger mit Firmen- und Wohnsitz in Frankfurt soll Anführer der Gruppe gewesen sein, die laut Generalbundesanwalt einen Staatsstreich plante. Nach dem Umsturz sollte Heinrich XIII. Prinz Reuß die Übergangsregierung der Aufrührer anführen“.

Auch der Deutschlandfunk wussten von Umsturzplänen: „Sie wollten die Bundesregierung stürzen: Fast 80 mutmaßliche Mitglieder des „Reichsbürger“-Netzwerks um den Geschäftsmann Heinrich XIII. Prinz Reuß müssen sich wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verantworten“.

Auch der Spiegel berichtete 2023: „Mehr als 360 Schusswaffen bei »Reichsbürgern« gefunden. Neue Zahlen der Regierung zeigen: Die »Reichsbürger«-Gruppe um Prinz Reuß hortete deutlich mehr Waffen als bekannt. Bei Durchsuchungen wurden Hunderte Pistolen, Gewehre, Messer und Äxte sichergestellt“

.Im Prozess selbst ist davon bisher wenig bis nichts vorgekommen. Zweifelhafte Zeugen wurden angehört und wochenlang dröge Chat-Protokolle mit banalen Unterhaltungen verlesen. Während dieser quälend langweiligen Tage war die Pressetribüne im eigens dafür gebauten Saal des Frankfurter Landgerichts, wie seit Prozessbeginn eigentlich immer, mehr oder minder leer.

Das hat sich geändert, als ein Verteidiger des Prinzen Reuß dessen Aussage angekündigt hatte. Plötzlich waren bis zu zwanzig Pressevertreter im Saal. Sie hofften darauf, dass Spektakuläres verkündet werden würde. Aufmarschpläne, Befehlsstrukturen, Geständnis von der Existenz einer rechten Schattenarmee, die Anzahl der Divisionen und deren Bewaffnung. Eben all das, was diese Presse bei der Verhaftung des Prinzen so berichtet hatte.

Die Aussage des Prinzen, eher langatmig, mitunter sogar langweilig, – in der er klar zustellen versuchte, dass er jedwede Gewalt grundsätzlich ablehnt – gaben ein Weiterspinnen dieser Schauergeschichten aber nicht her und so klingen die jetzigen Berichte der Mainstream-Presse über seine Aussage im Ton zurückgenommen. So sehr zurückgenommen, als hofften die Verfasser, dass niemand lesen möge, was sie jetzt darüber schreiben und sich, sollte es doch jemand lesen, noch weniger an das damals Geschriebene erinnern.

Nichts mehr von der scharfen Rhetorik, mit der über die Verhaftung berichtet wurde. Keine Waffenfunde mehr, selbst der angebliche Sturm des Parlaments, vorher zentraler Teil des angeblichen terroristischen Staatsstreiches, gibt jetzt offensichtlich nichts mehr her. Zu offensichtlich ist die Lächerlichkeit, die jetzt vielleicht sogar der beflissenste und aktivistische Journalist des Mainstreams zu spüren und zu ahnen scheint.


Für das Gericht sind das keine schönen Aussichten. Denn die Frage, die sich mittlerweile ja vielleicht sogar das Gericht selbst stellt, ist: Wie weitermachen? Mit jedem Prozesstag werden die absurden Sicherheitsvorkehrungen und der polizeiliche Aufwand von immer mehr Beobachtern ins Verhältnis zu dem bisher Offenbarten gesetzt. Die Frage steht im Raum, ob die Bundesanwaltschaft noch die alles beweisenden Vorwürfe im Köcher hat, aber auch die Frage, warum sie dann bisher nichts wirklich überzeugendes vorgebracht hat.

Ein Paragraph steht bereit

Der RAF Paragraph § 129 a würde wahrscheinlich für eine Verurteilung ausreichen. Eine angebliche Verabredung, weit, weit vor der Tat könnte ja genügen.

Der Paragraf 129a StGB ist Bestandteil eines Gesetzesbündels, das von Kritikern als Lex RAF bezeichnet wird, also als Gesetzesbündel, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion/ RAF erlassen worden war. Strafrechtlich relevant werden also bereits Versuche, Personen zu werben, die den Mitgliedern terroristischer Vereinigungen Unterstützung gewähren, etwa indem sie ihnen Übernachtungsmöglichkeiten bieten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die tatsächliche Möglichkeit der Begehung von Straftaten nicht zwingend erforderlich ist, um den Tatbestand des § 129a StGB zu erfüllen. Es genügt, dass die Vereinigung als solche strukturell in der Lage ist, erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit darzustellen, indem sie über einen verfestigten Willen zur Begehung entsprechender Straftaten verfügt.

Entsprechend dieser Logik zielt § 129a StGB auf die präventive Zerschlagung gefährlicher Strukturen ab. Also noch bevor konkrete Taten begangen werden könnten und unabhängig davon, ob überhaupt die materiell-technische Möglichkeit besteht, diese Straftaten tatsächlich zu begehen.

Die Möglichkeit der tatsächlichen Ausführung scheint ja nicht so wichtig zu sein. Warum also damals der Presseaufwand mit den Waffen und dem Sturm des Parlaments? Doch wie sähe es aus, wenn als einzige Begründung dummes Gerde aus den abgehörten Gesprächen hergenommen würde?


Unter dem RAF Paragraph 129 a könnte viel subsumiert werden. Die sogenannten Klimakleber, die geplant, verabredet und bandenmäßig zum Teil schwere Straftaten begangen haben und weiter begehen. Auch die Antifa könnte hier als terroristische Vereinigung begriffen werde. Doch hier wird der 129 a selten, eigentlich nie bemüht. Das könnte die Argumentation derjenigen bestätigen, die in dem Reuß-Prozess politische Motive vermuten. Für manche wäre das eventuell sogar die für den Rechtsstaat verheerende Bestätigung des Vorwurfs eines Schauprozesses? Genügt es, dummes Zeug zu erzählen, und dann deswegen als staatsgefährdender Terrorist zu einer langen Haftstrafe verurteilt zu werden?

Die damalige Stimmung, befördert von Personen, die unbedingt wollten, dass ihre Erzählung der rechten Gefahr übernommen wird, war damals eine andere als heute. Ist man dieser Stimmung eventuell zu schnell und zu unvorsichtig gefolgt?

Wie bekommt man nun die Kuh – sollte denn eine da sein – gesichtswahrend vom Eis?


Freitag, 19. Dezember 2025

Unfassbare Aussagen von Brosius-Gersdorf zeigen das ganze Ausmaß ihrer Nichteignung als Verfassungsrichterin

von Olli Garch

Auch ohne Bundesverfassungsgerichts-Berufung eine „furchtbare Juristin” in diesem Land: Frauke Brosius-Gersdorf bei “Lanz”



Wie haarscharf Deutschland im August an einer weiteren katastrophalen Fehlbesetzung des Bundesverfassungsgerichts vorbeigeschrammt ist und welche skandalöse Figur hier gerade noch verhindert wurde, zeigen die jüngsten Aussagen der SPD-Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Wann immer dieser Frau den Mund aufmacht, bestätigt sie einerseits die Richtigkeit ihrer Verhinderung, andererseits aber auch die Verkommenheit und Gewissenlosigkeit einer politischen Klasse, solche Ideologen und fast schon bizarr voreingenommenen Aktivisten allen Ernstes als oberste Hüter der Verfassung vorgeschlagen zu haben. Das mit Ann-Kathrin Kaufhold eine Geistesverwandte von Brosius-Gersdorf tatsächlich in Karlsruhe installiert wurde, kann vor diesem Hintergrund in gar bedrohlich genug eingestuft werden.

Bei Markus Lanz absolvierte Brosius-Gersdorf gestern Abend Mittwochabend ihren gefühlt allmonatlichen Standardauftritt (wenigstens das Privileg, in die erlauchte Runde der Dauergast-Stuhlwärmer der zwangsfinanzierten Talkrunden aufgestiegen zu sein, blieb ihr von ihrer gefloppten Kandidatur erhalten), in dem sie Lanz erneut Gelegenheit erhielt, ihr ach so schlimmes Los als angeblich von bösen Populisten grundlos weggemobbte Spitzenjuristin zu bejammern. Auch vier Monate nach ihrem endgültigen Scheitern sitzt der Stachel bei Brosius-Gersdorf immer noch tief, weshalb sie sich einmal mehr in emotional-unsouveräner Manier als Opfer einer orchestrierten Kampagne finsterer, „rechtsnationaler“ Kräfte (auch „aus dem Ausland”) inszenierte. Erneut ging Brosius-Gersdorf dabei mit der Unions-Fraktion hart ins Gericht.

Ausbleiben erzwungener Blockabstimmung gleich „Angriff auf unsere liberale Demokratie“

Der neueste Spin ihrer öffentlichen Anklage strotzt jedoch von einer bisher selbst von ihr ungeahnten Demokratieverachtung, die zeigt, wie wenig sie von dem Grundgesetz begriffen hat, das sie um ein Haar in Karlsruhe zu schützen gehabt hätte: Die CDU/CSU-Fraktionsführung habe es nämlich „nicht geschafft, die Reihen geschlossen zu halten“. Denn: „In so ’ner Situation, bei so ’ner Richterwahl, da muss man einfach Fraktionsdisziplin ausüben, da geht es nicht um Gewissensentscheidung. Und das war schon ein Angriff auf unsere liberale Demokratie“, heulte sie und verstieg sich gar zu dem Satz, das ganze Verfahren habe „ein Stück weit unsere Demokratie bloßgestellt“. Natürlich ist das genaue Gegenteil der Fall: Die Demokratie (im Gegensatz zu „unserer Demokratie”) wäre dann bloßgestellt worden, wenn Brosius-Gersdorf ins Amt gelangt wäre. Ihre Aussagen sind nämlich so entlarvend wie erschreckend.

Erstens sind Abgeordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes, dessen Anwendung ihre Aufgabe als Verfassungsrichterin gewesen wäre, ausdrücklich „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. So etwas wie eine Fraktionsdisziplin ist darin – ebensowenig wie die autokratischen Exzesse des Parteienstaates – bezeichnenderweise gar nicht vorgesehen. Natürlich gibt es aus Effizienzgründen diese Entscheidungspraxis seit jeher, abgesehen von den Fällen, in denen diese persönliche Gewissensfreiheit unerlässlich ist. Und natürlich müsste es immer eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten sein, wen sie mit ihrer Stimme an das höchste Gericht des Landes berufen.

Schockierende Geisteshaltung

Mit ihren Ansichten offenbart Brosius-Gersdorf eine schockierende Geisteshaltung, die sie nicht nur als Richterin, sondern auch als Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin völlig disqualifiziert. Sie sieht es als ihr Recht an, durch parteipolitische Kungeleien und ohne weitere Prüfung auf eine der einflussreichsten Positionen Deutschlands berufen zu werden und empfindet es als persönlichen Affront, dass dies nicht anstandslos geschehen ist. Dies interpretiert sie dann als Schaden für das, was sie unter Demokratie versteht und wischt auch noch den grundgesetzlich garantierten und geschützten Gewissenvorbehalt von frei gewählten Abgeordneten als Petitesse beiseite, die bei solch wichtigen Dingen wie ihrer Karriere ja wohl keine Rolle spielen dürfe. Abstruser geht es kaum – ganz abgesehen von den Sachargumenten, die gegen ihre Berufung sprachen, wie ihre furchtbaren Ansichten zur Spätabtreibung samt Leugnung einer Menschenwürde ungeborener Babies, ihre Begeisterung für ein AfD-Verbots, über das sie als Verfassungsrichterin mitzuentschieden gehabt hätte oder die glaubwürdigen Indizien, dass ihre Doktorarbeit zu weiten Teilen von ihrem Ehemann verfasst wurde.

Brosius-Gersdorf hat sich damit endgültig entlarvt. Es ist zwar ein Segen, dass sie diesem Land als Höchstrichterin erspart bleibt, wenn dies auch nur ein kleiner Sieg der Demokratie innerhalb dieser gemeingefährlichen Parteienoligarchie war, die sich den Staat zur Beute gemacht hat. Grund zur Entwarnung besteht indes nicht – denn politisch erwünschte Agendajuristen werden im Rahmen des anhaltenden linksdoktrinären Staatsumbaus “unserer Demokratie“ auch weiterhin nominiert, durchgewinkt und installiert werden. Mit Brosius-Gersdorf hat sich das Machtkartell lediglich selbst für hiesige Verhältnisse zu extreme, offensichtlich charakterlich und auch fachlich ungeeignete Bewerberin ausgesucht. Ihr Scheitern ändert nichts daran, dass der Schoß, aus dem solche Kaderfiguren der großen kulturmarxistischen Transformation kriechen, weiter überaus fruchtbar ist.


Sonntag, 14. Dezember 2025

Ausweiskopien, Video-ID und Misstrauen: Wenn Gesetze Bürger überwachen, Kriminelle aber unbehelligt bleiben

von David Cohnen

Video-Ident-Verfahren: Durchaus risikobehaftet



Die Vereinigten Staaten von Amerika gelten vielen als Wiege der Demokratie und als Beispiel für Freiheit und Selbstbestimmung. In der Praxis zeigt sich dort bei der Identifikation und staatlichen Kontrolle ein deutlich freierer und selbstbestimmterer Umgang als in Deutschland. Einen einheitlichen, bundesweiten Personalausweis gibt es nicht; Identitätsnachweise erfolgen in der Regel über staatlich ausgestellte Führerscheine oder Sozialversicherungsnummern. Für viele alltägliche Lebensbereiche ist keine zentrale Registrierung mit Adresse und Ausweisdokument erforderlich – zumindest nicht in dem Maße, wie es in Deutschland durch SIM-Karten-Registrierung, Ausweisvorlage und Kopierpflicht üblich ist. In den USA sind Bürger zudem nicht verpflichtet, ihren Wohnsitz zentral anzumelden. Damit entfällt eine Form staatlicher Überwachung, die in Deutschland üblich ist, und es entsteht ein hohes Maß an persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung im Alltag. Das amerikanische System kann daher als Gegenmodell dienen: Es zeigt, dass persönliche Freiheit und ein funktionierender Alltag auch ohne umfassenden staatlichen Überwachungsapparat möglich sind.

In Deutschland offenbaren sich bei vielen Identifikationen erhebliche strukturelle Widersprüche. Das Personalausweisgesetz schreibt vor, dass in bestimmten Fällen ein Ausweisdokument zur Identitätsfeststellung vorgelegt werden muss, jedoch kein verpflichtendes Kopieren oder dauerhafter Scan erfolgt. Zugleich fordert das Geldwäschegesetz die Identitätsprüfung und Aufzeichnungspflichten, wobei in vielen Fällen Vollscans oder optische Digitalisierung als zulässige Form der Dokumentation genannt werden. Diese Doppelung von Vorschriften schafft einen Interpretationsspielraum, den viele private Anbieter systematisch nutzen.

Faktischer Zwang zur Kopierpflicht

In der Praxis verlangt ein großer Teil der Telekommunikationsanbieter, Prepaid-SIM-Anbieter und anderer Dienstleister vor Beginn des eigentlichen Identifikationsverfahrens die Einwilligung zur Erstellung und Verarbeitung einer Ausweiskopie. Verweigert der Bürger diese Einwilligung, wird die Leistung – etwa die Aktivierung einer SIM-Karte – verweigert. Damit entsteht ein faktischer Zwang, obwohl das Gesetz eine Kopierpflicht ausdrücklich nicht vorsieht. Nach den Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll eine Einwilligung freiwillig, informiert und ohne Zwang erfolgen. Wenn jedoch die Nutzung einer Dienstleistung von dieser Einwilligung abhängt, wird die Freiwilligkeit praktisch aufgehoben.

Dieses System des Misstrauens beginnt beim Staat, der die Vorschriften zur Identitätsprüfung und Dokumentation erlässt. Große Konzerne, die im Auftrag oder im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen handeln, setzen diese Regeln um, wobei sie sie teilweise noch verschärfen, um mögliche Risiken abzusichern. Durchschnittliche Unternehmen übernehmen diese Praktiken, um regulatorischen Vorgaben gerecht zu werden und Haftungsrisiken zu minimieren. Kleine Firmen und selbst kleinste Händler – sogenannte „Klitschen“ – springen auf diesen Zug auf und verlangen die gleichen Bedingungen, oft ohne eine rechtliche Grundlage oder die Notwendigkeit, tatsächlich Identitätsprüfungen in diesem Umfang durchzuführen. In vorauseilendem Gehorsam verschärfen sie die ohnehin schon restriktiven Regeln des Staates, sodass der Bürger noch stärker unter Druck gerät. Das Ergebnis ist ein System, in dem der rechtschaffene Bürger umfassend kontrolliert und überwacht wird, während die praktische Kontrolle der Kontrolleure selbst unzureichend oder gar nicht erfolgt.

Bürger unter Generalverdacht

Viele der eingesetzten Dienstleister, insbesondere bei Video-Ident-Verfahren, sitzen nicht in Deutschland, sondern in anderen Ländern, sodass die Überprüfung sensibler Daten an internationale Dienstleister ausgelagert wird. Wer den Ausweis vorzeigt, vertraut damit auf private, teilweise weit entfernte Personen, deren Umgang mit den Daten nur begrenzt kontrolliert werden kann. Gleichzeitig werden die Bürger unter Generalverdacht gestellt, obwohl sie gesetzestreu handeln.

Die paradoxe Situation verschärft sich noch, wenn man die Realität von Migration und internationaler Mobilität betrachtet. Millionen Menschen kommen nach Deutschland, viele haben keine gültigen Ausweisdokumente mehr oder besitzen diese nicht. Weltweit wandern Menschen zwischen Staaten, ändern Wohnsitze unkontrolliert, tauchen unter neuen Identitäten auf. Eine umfassende, flächendeckende Kontrolle ist praktisch unmöglich. Das bedeutet, dass die strengen Identifikationspflichten, Registrierungsvorgaben und Kopierzwänge für die einheimische Bevölkerung eine enorme Belastung darstellen, während der Staat faktisch keinen vergleichbaren Überblick über Migranten oder Menschen ohne Dokumente hat. Der rechtschaffene Bürger wird unter Generalverdacht gestellt, während reale Sicherheitsrisiken durch unkontrollierbare Mobilität und fehlende Dokumente von der Politik kaum bekämpft werden.

Reale Risiken werden nicht wirklich adressiert

Dieses System offenbart einen tiefgreifenden Widerspruch: Der Staat säht Misstrauen gegenüber seinen Bürgern, setzt strenge Vorschriften und delegiert gleichzeitig die Kontrolle an private Unternehmen. Diese Unternehmen verschärfen die Anforderungen, oft ohne gesetzliche Grundlage, und kleine Händler übernehmen die Praxis in vorauseilendem Gehorsam. Die Folge ist, dass Bürger, die auf ihre verfassungsmäßigen Rechte bestehen, faktisch von elementaren Dienstleistungen wie Mobilfunk, Telekommunikation oder Bankgeschäften ausgeschlossen werden können. Gleichzeitig werden die eigentlichen Risiken, etwa durch unkontrollierte Migration oder unüberprüfte internationale Dienstleister, nicht wirksam adressiert.

Ein besonders gefährlicher Widerspruch zeigt sich, wenn Identifikationsverfahren oder Ausweiskopien nicht durch staatliche Stellen, sondern durch private Dienstleister oder einzelne Mitarbeiter durchgeführt werden. Der Bürger weiß in solchen Momenten nicht, wer ihm tatsächlich gegenübersitzt. Gerät ein solches Verfahren in die Hände einer Person mit krimineller Energie, kann diese ohne großen Aufwand vollständige Ausweiskopien – Vorder- und Rückseite – anfertigen und für eigene Zwecke speichern. Gleiches gilt, wenn Unternehmen die Übersendung kompletter Ausweiskopien verlangen: Der Bürger muss vertrauen, dass der Empfänger seriös handelt, doch eine Garantie dafür gibt es nicht. Niemand kann ausschließen, dass diese Unterlagen später missbraucht, weiterverkauft oder zur Begehung von Straftaten verwendet werden. Während der Staat den rechtschaffenen Bürger zu lückenloser Transparenz verpflichtet, bleibt der Bürger selbst schutzlos gegenüber möglichen kriminellen Akteuren, die im Gewand eines Identifikationsdienstleisters auftreten.

Aushöhlung der Kontrolle über die eigenen Daten

Deutschland zeigt damit, dass formelle Vorschriften über Identitätsprüfung, Registrierung und Datenkopien zwar existieren, die praktische Umsetzung jedoch bürgerfeindlich, ineffektiv und paradox ist. Während persönliche Freiheit und Privatsphäre für den rechtschaffenen Bürger massiv eingeschränkt werden, entfalten die Maßnahmen kaum Wirkung gegenüber realen Sicherheitsrisiken. Ein System, das den Bürger überwacht, ihn kontrolliert und seine Daten systematisch erfasst, aber gleichzeitig auf private Kontrolleure angewiesen ist, die eigene Regeln setzen und nicht überprüft werden, zeigt klar: Die Balance zwischen Sicherheit, Kontrolle und Freiheit ist verloren gegangen. Freiheit darf nicht davon abhängen, dass man seine Rechte aufgibt, um Zugang zu Dienstleistungen zu erhalten. Sie bedeutet Wahlfreiheit und Kontrolle über die eigenen Daten, und genau das wird in Deutschland derzeit systematisch ausgehöhlt.

Am Ende muss die zentrale Frage gestellt werden: Macht der Staat mit diesem System nicht letztlich den Bock zum Gärtner? Er diszipliniert die Bürger, kontrolliert sie streng und delegiert gleichzeitig die Umsetzung an private Akteure, während er kaum in der Lage ist, die Linien zu überwachen, die tatsächlich böses Tun begehen könnten. Die Risiken werden dem Bürger angelastet, und die wachsende Bürokratie und Überwachung trifft vor allem diejenigen, die gesetzestreu handeln. Dieses Missverhältnis zeigt, dass ein System, das Misstrauen säht, ohne wirksame Kontrolle der realen Gefahren, nicht nur ineffektiv, sondern für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit problematisch ist.


Mittwoch, 3. Dezember 2025

Paranoide Justiz, paranoide Angeklagte: Der Schauprozess gegen die „Reichsrentner“ wird immer mehr zur Farce

von Olli Garch

Provisorisches Gerichtsgebäude (Teilansicht) extra für diesen Mammutprozess in Frankfurt: Rechtsstaatliche Hysterie im Endstadium



Ein knappes Jahr, nachdem Gisela Friedrichsen, die bekannteste Gerichtsreporterin Deutschlands, ihre Fassungslosigkeit über den Mammutprozess vor dem Frankfurter Oberlandesgericht gegen Prinz Heinrich XIII. Reuß und seine acht angeblichen “Reichsbürger”-Mitstreiter ausgedrückt hatte, legte sie nun mit einem weiteren erschütternden Bericht nach. Daraus geht erneut hervor, was für eine Justizfarce hier veranstaltet wird, die für die Betroffenen jedoch eine Tragödie ist. Denn sie müssen nun das vierte Weihnachtsfest in Folge in Untersuchungshaft verbringen – eine ganz und gar unverhältnismäßige Maßnahme, deren gesundheitliche Folgen für die oft über 70-jährigen Angeklagten nichts anderes als Folter sind. Zwei dieser von Sympathisantenkreisen nicht ganz als “Faeser-Opfer” bezeichneten Delinquenten sind bereits verstorben.

Der Vorwurf lautet, Reuß und Co. hätten die staatliche Ordnung der Bundesrepublik “gewaltsam stürzen” und “das Deutsche Reich von 1871 wiedererrichten” wollen. Wie Friedrichsen aufzeigt, gibt es dafür jedoch nach wie vor nicht den allergeringsten Anhaltspunkt. „Tatsächlich sind sie nirgendwo bewaffnet eingedrungen, schon gar nicht in den Bundestag. Sie haben niemanden verletzt, keine Geiseln genommen oder gar getötet“, stellt sie klar. Man verhandele nicht über Konkretes, sondern darüber, was theoretisch hätte sein können und deswegen bereits strafbar sei. Es sei hier jedoch sogar fraglich, ob hier auch nur abstrakt etwas hätte passieren können – und ob die „verwirrten älteren Herrschaften“ tatsächlich etwas Gefährliches beabsichtigt hätten, auch. Der Prozess gibt lediglich Einblick in die völlig verquere Gedankenwelt der Angeklagten, in der es offenbar von Echsenmenschen und unterirdischen Anlagen in der Schweiz wimmelt, in denen angeblich Kinder von pädophilen Politikern missbraucht und getötet werden. Ja, all das zeugt von wirrer und irrer Paranoia, ist für sich betrachtet aber erstens nicht strafbar und wird zweitens von einem nicht wesentlichen Teil tatsächlicher Verschwörungstheoretiker geteilt. Und vor allem sind diese Spinnereien definitiv nicht weniger spinnert als die Psychose eines Moralstaats, der sich im Abwehrkampf gegen eine dunkle rechtsextreme Bedrohung wähnt, die jenseits von rauenden Interpretationen legitimer Äußerungen in Verfassungsschutz-Gutachten und maßloser Aufbauschung von mutmaßlichen Verdachtsmomenten schlicht nicht existiert.

Gefangene Kinder aus imaginären unterirdischen Anlagen befreien

Doch einmal in diesem Wahngebäude gefangen, sehen selbst gestandene Juristen das Böse nur noch immer und überall: Der 66-jährige Oberst a.D. Max Eder, der im Kosovo, in Afghanistan und im NATO-Hauptquartier in Brüssel diente, sieht sich mit dem Vorwurf der Generalbundesanwaltschaft konfrontiert, er habe “den Reichstag erstürmen” wollen. „Das wäre ein Kamikaze-Unternehmen gewesen, ein völlig unmögliches Unterfangen! Wie sollen ein paar ehemalige Soldaten dieses 13.800 Quadratmeter große Gebäude einnehmen? Kein normaler Militär würde so etwas tun!“, erwiderte Eder auf die Vorwürfe. Und hier pariert dann die Paranoia des Angeklagten jene der Ankläger: Vielmehr, so Eder, sei es ihm darum gegangen, die gefangenen Kinder aus den imaginären unterirdischen Anlagen im Drei-Länder-Eck bei Basel befreien und deren pädophile Peiniger auf frischer Tat ertappen wollen.

Friedrichsen schreibt, wie sich Eder bei seiner Aussage in ellenlangen Monologen darüber erging, dass er einen Stab aus Ex-Militärs bilden wollte, um diese Befreiungsaktion ins Werk zu setzen. Eder und andere Angeklagte hatten zuvor sechsstellige Summen für die Befreiung der Kinder gespendet; vermutlich sind sie von Abzockern dabei systematisch betrogen worden. Entscheidender jedoch ist, dass die angeblichen Terror-Vorwürfe auch nach rund 100 Sitzungstagen noch von keinem einzigen Zeugen bestätigt werden konnten, so Friedrichsen – „abgesehen vielleicht von einem notorischen Knast-Denunzianten, dessen Angaben so glaubhaft sind wie Wahlversprechen von Politikern“, so Friedrichsen weiter. Und dann folgt ein Hammersatz dieser Doyenne der Prozessberichterstattung: Es gebe für sie „keine abschließende Antwort auf die Frage, ob das Verfahren nicht eher auf einem Riesenschwindel beruht, denn auf konkreten Terrortaten“. Vielleicht keine abschließende Antwort, aber eine schlüssige Erklärung dazu gibt es sehr wohl: Diese ganze groteske Veranstaltung ist nichts anderes als ein weiterer kafkaesker Schauprozess des Linksstaates, der weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit stattfinden und für dessen groteske Tatvorwürfe sich ohnehin niemand mehr interessiert.

Kampf gegen den Phantomextremismus

Mit riesigem medialem Getöse, tausenden Einsatzkräften und martialischen Razzien im Morgengrauen inszenierte Ex-Innenministerin Nancy Faeser vor drei Jahren die Verhaftung dieser angeblich gemeingefährlichen Putschisten und vermittelte der Öffentlichkeit – mit eifriger Unterstützung der Mainstream-Journaille – den Eindruck, hier sei in letzter Minute ein rechter Staatssturz verhindert worden. Schon bei der ersten medialen Vorführung der fußlahmen und hochbetagten Verhafteten, jener “Reichsrollatorentruppe”, ahnten die meisten das, was sich in einem millionenteuren Verfahren letztlich zu bestätigen scheint: Dass diese Tatverdächtigen alles, aber sicher keine breit vernetzten Möchtegern-Putschisten sind, sondern allenfalls einige ältere Wirrköpfe, die sich in einer bizarren, für Außenstehende nicht nachvollziehbaren Wahnwelt verloren haben – und definitiv weder willens noch fähig waren, einen Umsturz durchzuführen.

Abermillionen Euro an Steuergeld werden für diesen völlig überflüssigen scheinrechtsstaatlichen Klamauk verschwendet, der vor allem daraus besteht, irgendwelche Telefonmitschnitte und Kurznachrichten zu verlesen und daraus terroristische Absichten herauszufiltern, die sich jedoch, allem inquisitorischen Eifer zum Trotz, einfach nicht finden lassen, weil es sie nicht gab. Hier zeigt sich die Parallelität zwischen dem, was in diesem Staat heute Verfassungsschützer und Staatsanwälte gleichermaßen tun: Phantomextremismus dokumentieren, während die Aufklärung und Verfolgung von realem Extremismus auf der Strecke bleibt. Denn während die einzige bürgerliche Realopposition als Nazi-Partei geframt und in die Nähe eines Verbotsverfahrens gerückt wird, und während ressourcenfressende fragwürdige Schauprozesse stattfinden: Da treiben wirkliche Gefährder wie Linksextreme und Antifa auf den Straßen ihr brutales Unwesen, da schreien Islamisten öffentlich das Kalifat herbei und ziehen glühende Judenhasser durch deutsche Städte ziehen und besetzen Universitäten. Gegen reale Bedrohungen tut dieser Staat nichts, weil er ihnen gar nicht mehr gewachsen ist oder mit den entsprechenden “Aktivisten” sympathisiert, wenn er sie nicht sogar finanziert. Lieber arbeitet er sich an einer Rentnertruppe ab und nimmt eiskalt in Kauf, dass diese unschuldigen Menschen in beklagenswertem Geisteszustand im Knast zugrunde gehen, in dem sie zu Unrecht seit vier Jahren schmachten.