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Donnerstag, 26. Februar 2026

Karma is a bitch... die Gerechtigkeit obsiegt, machmal dauert es nur etwas länger

von Thomas Heck

Manchmal gibt es auch in Berlin Nachrichten, die in mir eine tiefe Befriedigung hervorrufen. Die letzten Tage hatte sich Alkan K. mit seinem BMW-Boliden zu Tode gefahren, weil er zu blöde war, unfallfrei von A nach B zu fahren. Kein Einzelfall in Berlin. Zum Glück hatte sich der Trottel selbst getötet, ohne dass andere zu Schaden kamen. Das war nicht immer so. Der gleiche Schmutzlappen hatte 2011 einen Radfahrer mit seinem Auto umgefahren und getötet. Anschließend beging er Umfallflucht. Die Strafe war Berlin-üblich minimal. 1 Jahr auf Bewährung. Viel Verständnis seitens der Justiz für einen Asozialen. Nun ist er selber tot und die Strassen Berlins ein Stück weit sicherer.

Der total zerstörte BMW M4 nach dem Unfall auf dem Mariendorfer Damm in Berlin-Mariendorf



Er fuhr einen Radler tot, jetzt raste er sich selbst in den Tod

Ein BMW-Fahrer rast gegen einen Baum und stirbt. Es ist nicht das erste Mal, dass sein Name mit einem tödlichen Unfall verbunden ist. Bei dem Fahrer handelt es sich um Alkan K. (35). Er ist am Montagabend mit seinem kraftstrotzenden grünen BMW M4 (500 PS, 250 km/h) auf dem Mariendorfer Damm unterwegs. Offenbar viel zu schnell. Um 23.40 Uhr verliert er in Höhe Hundsteinweg die Kontrolle über seinen Wagen und schleudert gegen einen Baum.

Durch die enorme Wucht des Aufpralls wird der 35-Jährige in dem stark beschädigten BMW eingeklemmt. Er stirbt noch am Unfallort.

Alkan K. raste 2011 einen Radler tot

Nach B.Z.-Informationen ist Alkan K. für die Polizei kein Unbekannter. Im Jahr 2011 hatte er einen Radfahrer totgefahren – und war danach vom Unfallort geflüchtet.

Alkan K. nach seinem Raser-Prozess im Jahr 2012 



Das Unglück passierte am 2. August 2011. Mario A. (37), der beim Zoll arbeitet, fährt um 5 Uhr morgens auf seinem Sportrad den Lichtenrader Damm entlang. Von hinten nähert sich ein Audi A5 Coupé. Am Steuer sitzt Alkan K., damals 21 Jahre alt und Lehrling zum Kfz-Mechatroniker. Das PS-starke Auto gehört seinem Vater.

Unfallflucht am Lichtenrader Damm

Augenzeugen schätzen später, der Audi sei mit 100 km/h unterwegs gewesen. Der Wagen erfasst den Radfahrer. Mario A. wird schwer verletzt.

Alkan K. stoppt, steigt aus, zieht das zerbeulte Rad unter dem Auto hervor – und fährt einfach weiter. Mario A. bleibt auf der Straße liegen. Er stirbt später an schweren Schädelverletzungen. Eine Zeugin entdeckt den Unfallwagen, wenig später folgt die Festnahme.

Milde Strafe für tödlichen Unfall 2011

Im März 2012 fällt das Urteil. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt fünf Jahre Gefängnis, für Unfallflucht drei Jahre.

Das zerstörte Rennrad des Zollbeamten liegt auf dem Lichtenrader Damm



Doch der Richter verhängt nur eine Gesamtstrafe von einem Jahr Haft auf Bewährung. „Anscheinend war ich einen Moment unaufmerksam“, sagt Alkan K. Das sei „nicht zu entschuldigen“.

Zusätzlich zahlte er 25.000 Euro an die Mutter des Getöteten. Außerdem erhielt er eine Führerscheinsperre von zwei Jahren.


Samstag, 21. Februar 2026

Trotz Gerichtsentscheidung: Trumps Zollpolitik ist keineswegs am Ende

von Wilma Fricken

Weiter kampfeslustig: Trump



Das gestrige Urteil, mit dem der US-Supreme Court die Zölle von Präsident Donald Trump für verfassungswidrig erklärte, weil das Notstandsgesetz von 1977, auf das er sich bei deren Verhängung bezog, keine rechtliche Grundlage dafür biete, ist ein schwerer Schlag für Trumps gesamte zweite Amtszeit. Rund 75 Prozent der Zolleinnahmen sind damit für illegal erklärt werden. Einfuhrsteuern auf Stahl, Aluminium und Autos bleiben zwar in Kraft, die 15-Prozent-Zölle für die meisten EU-Produkte aber nicht mehr. Für Trump war die Drohung mit Zöllen ein wichtiges Mittel, um andere Staaten an den Verhandlungstisch und zu Zugeständnissen zu zwingen. Entsprechend scharf fiel seine Reaktion auf das Urteil aus. Die sechs Richter, die gegen die Zölle stimmten, bezeichnete er als „eine Schande für unsere Nation“. Sie seien – ebenso wie die „extrem linken Demokraten“ und die Republikaner, die Zölle ablehnten – „unpatriotisch und illoyal gegenüber unserer Verfassung“. Wenn es nach dem Supreme Court gehe, dürfe er „jedes Land kaputtmachen, Embargos verhängen, aber nicht einen Dollar Zoll erheben“, kritisierte er. Dabei hätten sich die Zölle als “riesiger Erfolg” erwiesen. Die Börsen-Indizien seien auf Rekordständen, wie sie Ökonomen sich niemals vorherzusagen getraut hätten.

Hier liegt Trump allerdings schief; die reine Ausrichtung an Börsenkursen lenkt ab von den massiven Belastungen, die die Zölle für viele US-Unternehmen und Bürger bedeuten – denn anders als Trump permanent behauptet, zahlen diese Zölle eben nicht die Länder und Volkswirtschaften, gegen die sie verhängt werden, sondern die US-Wirtschaft und damit -Verbraucher, unter anderem mit teureren Preisen. Trump glaubt jedoch unverdrossen an die Lenkungswirkung dieses zwar zur Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen und als temporäres Druckmittel geeigneten, aber nicht als dauerhafte Maßnahme wirksame Instrumentariums: Mit Zöllen habe er fünf von acht Kriegen beendet, postuliert er, und wettert: „Dieses Land wurde über viele, viele Jahrzehnte hinweg auf beschämende Weise ausgenutzt“, sagte er.

Zollregime von Supreme Court-Urteil nur teilweise betroffen

Die Entscheidung des Supreme Court stoppt die Zölle allerdings nicht; sie stoppt nur eine begrenzte Anwendung der IEEPA-Zölle, um die es bei den Strafmaßnahmen gegen andere Länder bislang ging. Doch Trump hat noch mächtigere Möglichkeiten, Zölle zu verhängen: “Zum Schutz der USA” kann der Präsident tatsächlich sogar noch höhere Zölle erheben, als er sie im vergangenen Jahr unter den verschiedenen Zollbefugnissen erhoben habe. Dies will Trump auch nutzen. „Die Länder, die uns so lange ausgenommen haben, tanzen auf der Straße. Aber sie werden nicht lange tanzen“, drohte er und kündigte an, seine Zollbefugnisse auf anderer gesetzlicher Grundlage zu nutzen, die sowohl vom Supreme Court als auch vom Kongress anerkannt seien. Mit sofortiger Wirkung blieben daher sämtlichen nationalen Sicherheitszölle „vollständig in Kraft und uneingeschränkt wirksam”. Außerdem werde er ein Dekret unterzeichnen, mit dem er einen globalen Zollsatz von zehn Prozent verhänge, zusätzlich zu den regulären Zöllen, die bereits erhoben würden.

Tatsächlich sind diese bestehenden sogenannten NATSEC-Zölle nicht von der Gerichtsentscheidung tangiert. Für diese stützt Trump sich auf ein Handelsgesetz von 1974, das erlaubt, Zölle auf Importe für bis zu 150 Tage lang zu erheben. Für einen längeren Zeitraum bräuchte Trump dann jedoch die Zustimmung des Kongresses. Das Urteil löste bei Trumps Gegnern und den Mainstream-Medien natürlich Häme aus. Ob es ihm gelingt, auf anderer rechtlicher Basis an seiner Zollpolitik festzuhalten, bleibt nun abzuwarten. Vor allem in Brüssel dürfte man sich diebisch über Trumps Rückschlag freuen. Für normale Europäer bleibt jedoch zu wünschen, dass Trump andere Wege findet, über Zölle Druck auch und gerade auf die EU auszuüben, denn deren Zensurpolitik ist vermutlich nur noch aus den USA zu stoppen, wobei Einfuhrsteuern ein zentrales Mittel sind.


Freitag, 20. Februar 2026

Islamkritischer Faschings-Motivwagen in Nonnweiler: Ein Fall für den Scharia-Staatsschutz

von Alexander Schwarz

Sowas geht im Gesinnungs-Kalifat Germanistan natürlich gar nicht: Der islamkritische Motivwagen



Der Karneval in Deutschland hat sich seit vielen Jahren von seiner ursprünglichen frechen, gegen gängige Regierungspropaganda und die Obrigkeit gerichteten, im besten Sinne subversiven Tradition verabschiedet. Die großen Vereine agieren ganz überwiegend im Dienste der Politik und verbreiten die offiziell erwünschten Narrative. Aufs Korn genommen werden nur noch die erlaubten Feindbilder, vor allem die AfD oder Donald Trump. Der Islam ist natürlich auch hier tabu. Wer es wagen würde, auf einem großen Umzug oder im Fernsehen die Intoleranz und Gewalt der „Religion des Friedens“ satirisch aufzugreifen, riskiert nicht nur Leib und Leben, sondern auch die Verfolgung durch den Staat. Dies zeigt sich derzeit im saarländischen Dorf Nonnweiler, wo ein Mann und eine Frau es wagten, auf einem kleinen Bollerwagen beim Rosenmontagsumzug ein Schild mit der Aufschrift „Kalifat, Scharia, Burka, Zwangsehe, Nikab, Kinderehe“ anzubringen; dazu stand auf einem Plakat die Frage: „Was steht unseren Mädchen noch bevor?” Die beiden hatten die Rechnung allerdings ohne den deutschen Gesinnungsstaat gemacht – denn wegen des Schildes hat nun allen Ernstes der Staatsschutz (!) Ermittlungen aufgenommen.

„Der Staatsschutz, der generell für solche Bewertungen extremistischer Art zuständig ist, schaut sich nun an, ob das Ganze unter der Meinungsfreiheit abgedeckt ist, oder ob da ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt im Raum stehen könnte“, erklärte ein Polizeisprecher. Diese Prüfung werde voraussichtlich ein paar Tage dauern. Gegenüber „Nius“ sagte er: „Die Aufgaben der Polizei sind die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Erlangt die Polizei durch Anzeigenerstattung oder eigene Feststellung Kenntnis über eine mögliche Straftat, besteht durch die Bestimmungen der Strafprozessordnung die Pflicht, ihrer Aufgabe nachzukommen und den Sachverhalt zu erforschen.“ Die Ermittlungen würden „neutral“ geführt, die Ergebnisse „zusammengetragen“ und „zur abschließenden Bewertung“ der Staatsanwaltschaft vorgelegt, so die bizarr sachlich-bürokratische Zusammenfassungeines völlig absurden Vorgangs. Und: „Um solche Fälle mit einem hohen Maß an Fachkompetenz erforschen zu können, werden die Ermittlungen in der Regel durch Fachdezernate durchgeführt.“

Schäbig: Lokaler Karnevalsverein distanziert sich in totalitärer Selbstgleichschaltung

Leider erwiesen sich auch die lokalen Narren als just ebensolche: Die Karnevalsgesellschaft 1954 Nonnweiler, die den Umzug veranstaltet hatte, distanzierte sich natürlich umgehend von dem Beitrag – mit dem üblichen widerlich-feigen Geschwurbel: „Faasend (Fastnacht, Anmerkung der Redaktion) ist in Deutschland ein bunter Ausnahmezustand mit festen Ritualen. Als Verein ist uns die Meinungsfreiheit vor allem in der Zeit der Faasend sehr wichtig. Wir distanzieren uns jedoch von der Meinung des Umzugswagens und möchten betonen, dass es die Meinung der jeweiligen Gruppe war. Wir als Verein stehen für Offenheit, Gleichberechtigung und Toleranz in jeder Lebenslage“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. Die Unterwerfung unter den totalitären Zeitgeist und seine Parolen ist also auch hier im „Gau„, der nordsaarländischen Provinz, praktisch abgeschlossen.

Überflüssig zu erwähnen, dass sich der Staatsschutz natürlich nicht eingeschaltet hätte, wenn das Christentum oder die Kirchen angegriffen worden wären. In diesem Fall können die widerlichsten Bilder und Installationen, die alle Priester pauschal als Pädophile oder was auch immer verleumden, blasphemische Jesus-Darstellungen oder Motivwagen mit Bischöfen, die den Anus des Papstes küssen werden, präsentiert werden – ohne dass irgendjemand Anstoß daran genommen oder sich wortreich davon distanziert hätte; hier muss natürlich auch niemand “explosive” der blankwaffengestützte Reaktionen fürchten. Doch bei der “Religion des Friedens” wird Appeasement zur Tugend – sogar seitens der Kirchen selbst, die längst bereitwillig im Linksstaat aufgehen.

Medien üben sich in Zielmarkierung

Obwohl die in ihrer Gefährlichkeit noch immer nicht realisierten Erscheinungsformen des Islam hierzulande, der mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung immer offensichtlicher kollidiert, ein Thema sind, das selbstverständlich bei einem Karnevalsumzug vorkommen darf, wird selbst in der tiefsten Provinz in überschießender Pflichterfüllung wegen möglicher Straftaten ermittelt, – obwohl das Ganze eindeutig unter die Meinungsfreiheit fällt. Erneut manifestiert sich hier die schauerliche Schieflage in diesem Land, wo der Staatsschutz nicht mehr Staat und freie Bürger, sondern die Befindlichkeiten von Muslimen schützt.

Was fehlt da noch in diesem widerlichen Klima von Heuchelei, Feigheit und Doppelmoral? Natürlich die Medien. So war es die lokale Monopolpresse derr „Saarbrücker Zeitung“, die auch erst groß über diesen „Fall“, der keiner ist, berichtet hatte und die Affäre damit überhaupt erst ins Rollen brachte. Dass sie den mutigen Jecken, der den islamkritischen Motivkarren zog, nicht nur für die Justiz zur Zielscheibe machte, sondern auch ins Visier möglicher islamistischer Vergeltungsakte rückte, scheint niemanden zu bekümmern. Es sind ganz und gar unfassbare Zustände, die hierzulande herrschen, und eines greift ins andere: Die Meinungsfreiheit in Deutschland steht längst unter Vorbehalt und stirbt schleichend, während die Islamisierung mit staatlicher und medialer Unterstützung immer weiter voranschreitet. Es geht auf allen Ebenen in die genau falsche Richtung – und in nicht allzu ferner Zukunft wird sich wieder einmal die Frage stellen, wie es soweit kommen konnte.


Mittwoch, 18. Februar 2026

Justiz mit Dachschaden

von Theo-Paul Löwengrub

11.600 Euro Geldstrafe für dieses Plakatmotiv, das als freies Stockfoto im Netz nutzbar ist – weil Richter in allem Nazi-Symbole sehen



Im Superwahljahr 2026 zieht der taumelnde Parteienstaat wahrlich alle Register gegen die AfD, der Umfragen überall spektakuläre Erfolge voraussagen. Gestern wurde nicht nur ihr niedersächsischer Landesverband zum “Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung” und als “gesichert rechtsextrem“ hochgestuft; parallel wurde auch der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller vom Landgericht Frankfurt (Oder) wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt. Dieses Urteil stellt nach einer ganzen Salve von bizarren Unrechtsentscheidungen einer völlig enthemmten linken Gesinnungsjustiz die bislang wahnsinnigste richterliche Willkürentscheidung der letzten Jahre dar: Möller wurde schuldig gesprochen, weil aiuf einem von ihm verbreiteten Wahlplakat der AfD aus dem Brandenburger Landtagswahlkampf 2024 eine fünfköpfige Familie zu sehen war, wo zwei Eltern mit erhobenen Armen ein schützendes Dach über ihren Kindern bilden. Darunter steht sogar noch explizit zu lesen: „Wir schützen eure Kinder“ – womit die Bedeutung der Geste zusätzlich bekräftigt wird.

Doch die Staatsanwaltschaft, deren Strafantrag das Gericht in seinem Urteil voll entsprach, will in der Geste allen Ernstes einen versteckten Hitlergruß erkennen. Dabei ist das inkriminierte Bild seit Jahren frei im Internet verfügbar, wird in Stockfoto-Dateien angeboten und wurde etwa seit vielen Jahren von amerikanischen und kanadischen Immobilienfirmen für Werbezwecke mit derselben Symbolik eines stilisierten schützenden Hausdachs verwendet. Für die brandenburgische AfD-Kampagne wurde für das Plakat von der zuständigen Werbeagentur lediglich gespiegelt. Deren ebenfalls angeklagter (!) verantwortlicher Grafiker wurde freigesprochen – aber nicht etwa aus rechtlichen Gründen, sondern weil seine Aussagen “nicht verwertbar” seien, da er von den Ermittlern lediglich als Zeuge befragt und erst später als Beschuldigter geführt wurde, weshalb er nicht ordnungsgemäß über sein Schweigerecht informiert worden war.

Angebliche Symbole und Chiffren für irgendwas

Die Anzeige stammte von der Linken-Kreisvorsitzenden Anja Kreisel, die 2024 via Instagram behauptet hatte, auf dem Plakat würden „zwei Erwachsene in einer Pose gezeigt, die Assoziationen zu verbotenen Gesten weckt und möglicherweise gegen § 86a StGB verstößt“. Polizei und Feuerwehr hatten die Plakate entfernt, da man allein aufgrund der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass es sich um das Zeigen eines rechtswidrigen Kennzeichens handelt, verpflichtet gewesen sei, aktiv zu werden – und zwar „unabhängig davon, ob ein Ermittlungsverfahren geführt wird und wie dieses ausgeht“. Unter normalen Umständen, in einem funktionierenden und parteipolitisch neutralen Rechtsstaat hätte es hier allerdings weder ein Ermittlungsverfahren noch ein Strafprozess geben dürfen, aufgrund der offensichtlich wahnhaften und bösartigen Inferenz der Ausgangsunterstellung. Abgesehen davon hätte das Gericht berücksichtigen müssen, dass die identische durch ausgestreckte Arme erreichte Hausdach-Symbolik auch von der CDU und anderen politischen Mitbewerbern verwendet wurde, ohne dass dies jemals strafrechtliche Konsequenzen gehabt hätte, zum Beispiel hier:


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möller kündigte an, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Der von Linksstaat vorsätzlich betriebene Schindluder mit Paragraph 86 und anderen pervertieren Rechtsvorschriften in seinem Fall war jedoch kein Einzelfall: Erst am Freitag hatte das Landgericht Offenburg den AfD-Stadtrat Taras Maygutiak wegen der Veröffentlichung zweier Facebook-Beiträge mit Hakenkreuzen zu einer Geldstrafe von 4.680 Euro samt der anteilsmäßigen Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Zunächst hatte Maygutiak im Februar 2024 einen Beitrag publiziert, auf der einen Seite eine Straße mit Regenbogenflaggen und auf der anderen eine Straße während der NS-Zeit mit Hakenkreuzfahnen zeigte. Im Monat darauf folgte ein weiterer Beitrag, diesmal mit Kindern, die Hakenkreuzfahnen schwenken, versehen mit dem Kommentar: „Wie es 1933 angefangen hat“. Bereits damals seien Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet und Andersdenkende verraten und diffamiert worden seien, so Maygutiak. Obwohl er ganz offensichtlich vor einer Wiederkehr nationalsozialistischer Zustände warnen wollte, legte man ihm das Zeigen der Hakenkreuze als Sympathiebekundung für den Nationalsozialismus aus und verurteilte ihn nach demselben Paragrafen wie Möller.

Mit solchen irrwitzigen und dem eigentlichen Gesetzeszweck Hohn sprechenden Urteilen macht sich die deutsche Justiz nicht nur lächerlich, sie lässt sich bereitwillig für den politischen Kampf gegen die AfD einspannen. So grotesk es ist, in der V-Geste auf einem Wahlplakat einen Hitlergruß zu erkennen, so wahnhaft sind die Zudichtungen und Dekontextualisierungen zahlreicher weiterer öffentlicher Einlassungen von oppositionellen, die plötzlich willkürlich zu Nazi-Parolen oder angeblichen Chiffren für irgendwas erklärt und kriminalisiert werden. Die Nazi-Pareidolie frisst sich in die linken Hirne der Republik – und findet leider auch in den politisch motivierten Justizbehörden einen dankbaren Nährboden.


Dienstag, 17. Februar 2026

Linksjustiz extrem: Offenburger Stadtrat wegen NS-kritischer Memes verurteilt

von Olli Garch

Offenburger AfD-Stadtrat Taras Maygutiak: Das jüngste Justizopfer einer linksgrün-politisierten Richterschaft



Der Offenburger AfD-Stadtrat Taras Maygutiak ist das jüngste Opfer des absurden Kreuzzuges des Linksstaates mit seiner weisungsgebundenen Gesinnungsjustiz gegen unliebsame Medien, selbst wenn es sich um offensichtlich satirische Äußerungen in den sozialen Medien handelt: Am Freitag wurde er vom Landgericht Offenburg wegen der Veröffentlichung zweier Facebook-Beiträge wegen darin enthaltener Hakenkreuze zu einer Geldstrafe von 4.680 Euro samt der anteilsmäßigen Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Der „Fall“ zieht sich bereits seit 2024 auf Kosten der Steuerzahler hin: Zunächst hatte Maygutiak im Februar 2024 ein Meme geteilt, das auf der einen Seite eine Straße mit Regenbogenflaggen und auf der anderen eine Straße während der NS-Zeit mit Hakenkreuzfahnen zeigte und so die in der Tat erschreckenden Parallelen zwischen zwei unterschiedlichen totalitären Ideologien illustrierte.

Im Monat darauf folgte ein weiterer Beitrag, diesmal mit Kindern, die Hakenkreuzfahnen schwenken, versehen mit dem Kommentar: „Wie es 1933 angefangen hat“. Bereits damals seien Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet und Andersdenkende verraten und diffamiert worden seien, mahnte Maygutiak. Beide Posts machten sich also gerade nicht das Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Symbol zu eigen oder hießen das, wofür es steht, in irgendeiner Weise gut – sondern wurden im genau gegenteiligen Sinn, als historische Warnung, verwendet.

Eklatantes, zynisches Unrechtsurteil

Weil aber Maygutiak in der AfD ist, wurde der Tatbestand der Verbreitung und Verwendung von Kennzeichen und Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen hier einmal mehr verbogen und geradezu persifliert – und der Angeklagte im November 2024 vom Amtsgericht Offenburg (Ansage! berichtete) erstinstanzlich zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe, einer Geldstrafe von 5.000 Euro und 50 Arbeitsstunden beim Offenburger Arbeitskreis Asyl verurteilt. Ein eklatantes, zynisches Unrechtsurteil, das zugleich davon zeugt, wie sehr die AfD-Dämonisierung als “Nazipartei“ die Wahrnehmung selbst von gestandenen Juristen inzwischen trübt.

In der vergangenen Woche nun stattgefundenen Berufungsverhandlung wurde das Strafmaß nun zwar reduziert, das Urteil bleibt aber immer noch absurd – denn selbst für unpolitische und bildungsferne Beobachter oder jedes Kind ist offensichtlich, dass Maygutiak natürlich auf die Indoktrinierung und den Zwang hinweisen, sich zu einer vom Staat verlangten politischen Richtung zu bekennen und dies durch öffentliche Gesten, wie dem Hissen von Fahnen, zu demonstrieren. Nur deshalb verwies er auf die Nazi-Zeit.

Keinerlei inhaltlicher Vergleich zur NS-Ideologie

Stur wirft ihm die Staatsanwaltschaft jedoch einen Verstoß gegen die Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuches (StGB) und damit jene verfassungsfeindliche Geisteshaltung vor, zu deren Bekämpfung laut Bundesverfassungsgerichts die Einschränkung der Meinungsfreiheit legitim ist. Dabei gibt es sogar explizite Ausnahmen zur Verwendung des Hakenkreuzes, wie etwa die staatsbürgerliche Aufklärung, Forschung und Lehre, die Berichterstattung zum Zeitgeschehen oder die Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen – und genau letzteres war der Verwendungszweck im Sinne Maygutiaks. Doch die Staatsanwaltschaft blieb bei ihrer absurden Meinung, keine dieser Ausnahmen träfe auf Maygutiaks Posts zu.

Der Verurteilte zeigte sich fassungslos und erschüttert. Er erklärte, als politisch Konservativer stehe er rechts und sehe sich als Patriot. Die NS-Ideologie sei im Kern eigentlich links, die NSDAP eine linkssozialistische Partei gewesen, von der er sich klar distanziere. Er habe auf die Struktur und die Mechanismen von Ideologien generell aufmerksam machen und keinen inhaltlichen Vergleich zur NS-Ideologie ziehen wollen, was auch klar erkennbar gewesen sei. Maygutiaks Verteidiger sah das Handeln seines Mandanten durch die in Absatz 4 des Paragrafen 86 aufgeführten Ausnahmen gedeckt – denn ohne das Hakenkreuz wäre dieser Vergleich nicht möglich gewesen. Doch im grünen badischen Justizzirkus hatte Maygutiaks mit der Richterin Gabriele Bräutigam zu seinem Pech leider eine linientreue Gegen-Rechts-Juristin als Vorsitzende, die inhaltlich vollauf der Staatsanwaltschaft folgte, wenngleich sie zur Gesichtswahrung etwas unter deren Strafforderung blieb.

Bewusste Verkehrung des Offensichtlichen

Maygutiak hätte, so belehrte sie ihn, nicht auf den Tabubruch der Hakenkreuzverwendung im genannten Kontext zurückgreifen müssen, um Kritik zu äußern, meinte Bräutigam. Zu seinen Gunsten wurde gewertet, dass er nicht vorbestraft sei und die Posts selbst gelöscht habe. Maygutiak hingegen bekräftigte ebenso wie sein Anwalt, dass für ihn nur ein Freispruch akzeptabel sei. Für diesen sollte er auch auf jeden Fall den Kampf weiterführen – denn es ist offensichtlich, dass hier wieder einmal ein juristisches Exempel an einem AfD-Politiker statuiert werden soll, dem allein aufgrund seiner Parteimitgliedschaft pauschal Nähe und Sympathie zur Nazi-Symbolik unterstellt wird – eine Symbolik, die von linken Medien in ungleich drastischerer und persönlich verunglimpfender Form genutzt wird, etwa um Donald Trump oder Björn Höcke in die Nähe des Nationalsozialismus zu rücken, ohne dass dies zu Strafverfahren führt.

Da bei Maygutiaks Posts absolut und unzweideutig erkennbar ist, dass er vor einer Wiederkehr nationalsozialistischer Zustände warnen will und sie sich eben gerade nicht zurückwünscht, handelt es sich hier um eine bewusste Verkehrung des Offensichtlichen ins Gegenteil und um ein arglistiges Missverständnis mit dem einzigen Ziel, einen Oppositionspolitiker zu kriminalisieren und vor Öffentlichkeit als verkappten Neo-Nazi darstellen zu können. Nur deshalb werden solche albernen Spektakel im Linksstaat auch immer wieder veranstaltet – unter Missbrauch von zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen einer ansonsten heillos überforderten Justiz.


Verkehrsminister Schnieders geniale Idee nach tödlichem Angriff auf Zugschaffner: Einfach weniger kontrollieren!

von Mirjam Lübke

Kapitulieren statt handeln: Verkehrsminister Patrick Schnieder (hier bei der Gedenkminute für den ermordeten Schaffner Serkan C.) 



Man kann es wohl keinem Zugbegleiter verdenken, wenn er angesichts eines aggressiven Fahrgasts zunächst einmal den Rückzug antritt und die Polizei zum nächsten Bahnhof bestellt, um den Übeltäter fachgerecht aus dem Verkehr ziehen zu lassen – wortwörtlich. Als Handlungsanweisung an das Personal, welches diese Aggression an vorderster Front ausbaden muss, macht es also durchaus Sinn, im konkreten Fall einmal auf die Kontrolle zu verzichten, wenn Leben und Gesundheit auf dem Spiel stehen. Die Politik – in diesem Falle Verkehrsminister Patrick Schnieder – nimmt die tödliche Prügelattacke auf den pfälzischen Zugbegleiter Serkan C. jedoch zum Anlass, bestimmte Kontrollen gleich gänzlich auszusetzen. Kein Wunder, dass mehr als nur ein Hauch von Kapitulation und auch Erbärmlichkeit durch diese Anordnung weht: Der rote Faden, der sich durch so viele tödliche Angriffe in Deutschland zieht (im Fall Serkan C. war der Täter bereits im Vorfeld durch aggressives Verhalten aufgefallen!), wird erneut komplett ignoriert. Und die Botschaft, auch wenn sie nicht offen ausgesprochen wird, ist deutlich: Wer den Eindruck vermittelt, beim kleinsten Anlass zu roher Gewalt zu greifen, darf damit rechnen, präventiv in Ruhe gelassen zu werden. Sollten wir uns also alle demnächst ein Schild mit der Aufschrift “Irrationaler Gewalttäter” um den Hals hängen, wenn uns das Bedürfnis überkommt, das Zugticket zu sparen und schwarz zu fahren?

Das ist ungefähr so genial, als würde ein von Ladendieben heimgesuchter Supermarkt seinen Hausdetektiv entlassen und die Videoüberwachung abschaffen. Geklaut wird dann zwar noch immer – aber es fällt im doppelten Sinne nicht mehr so auf. Joachim Häfele von der Polizeiakademie Oldenburg erklärt den Zuschauern des “Norddeutschen Rundfunks” denn auch politisch korrekt, wie es in den letzten Jahren zur Häufung von Übergriffen auf Zugbegleiter kommen konnte: Es sei der “Frust auf den Staat”, der an den Kontrolleuren als Repräsentanten ebenjenes Staates ausgelassen würde. So als sei es ein Naturgesetz und ein allgemeines Berufsrisiko, welches nun einmal mit dessen Ausübung verbunden sei. Der angegriffene Zugbegleiter, die vom drängelnden Familienclan umlagerte Krankenschwester oder die im No-Go-Viertel von Angehörigen blockierten Rettungssanitäter: sind sie also der legitime “Punchingball”, der den Zorn auf die Bundesregierung abfangen muss? Bei solchen Aussichten muss man sich über Fachkräftemangel nicht wundern.

Die Botschaft: Gewalt zahlt sich in diesem Land aus!

Fragen wir doch auch einmal nach der Natur des Frusts. Es sind bislang noch keine Fälle bekannt geworden, in denen Familie Maier den Postboten zusammenschlägt, welcher die durch die verpatzte Energiewende exorbitant gestiegene Stromrechnung in den Briefkasten wirft. Und der Durchschnittsbürger ist eher erleichtert, wenn der Krankenwagen ihn trotz unseres maroden Gesundheitswesens rechtzeitig nach einem Herzinfarkt im Krankenhaus abliefert. Der kluge Herr Häfele liefert uns aber in seiner Expertise in einem Nebensatz den entscheidenden Hinweis: Dem Bahnpersonal – oder auch anderen “Repräsentanten des Staates” – fehle es an “interkultureller Kompetenz”. Diese “interkulturelle Kompetenz” heißt in diesem Zusammenhang natürlich nicht, die Täter gemäß des Strafrechts ihrer Heimat zu behandeln, denn das würde bedeuten, zu robusteren und beherzteren Maßnahmen zu greifen – denn wir haben hier in der Regel keine randalierenden Gäste aus dem liberalen Schweden vor uns. Nein, “Kompetenz” soll in diesem Fall natürlich bedeuten, die Samthandschuhe anzuziehen oder notfalls wegzuschauen.

Wegschauen können vor allem Minister wie Herr Schnieder sehr gut. Deshalb hat das Problem auch mittlerweile ein so gigantisches Ausmaß angenommen, dass es dem Personal an der Front tatsächlich aus eigener Kraft nicht mehr möglich ist, den Randalierern und Faustschwingern Grenzen aufzuzeigen. Selbst wenn es möglich wäre, flächendeckend Sicherheitspersonal einzusetzen, welches im Ernstfall die Ordnung wieder herstellt: Das würde zwar etwas Erleichterung bringen, aber keineswegs das Problem an der Wurzel packen. Denn statt einem integrativen Lernprozess macht sich bei den meist migrantischen Tätern nur eine Erkenntnis breit: Gewalt zahlt sich in diesem Land aus, sie macht unantastbar. Dabei sprechen wir in Deutschland noch nicht einmal von drakonischen Strafen, sondern lediglich von der mangelnden Bereitschaft, geltendes Recht durchzusetzen.

Die “Zivilgesellschaft” hat gut lachen

Zuletzt stellt sich noch die Frage, worin denn der “Frust” der Täter genau besteht – denn sie werden schließlich nicht schlechter behandelt als der Normalbürger. Doch!, würden Soziologen und Journalisten hier entrüstet einwerfen und behaupten, diese Menschen litten “unter dem Gefühl, nicht in Deutschland angekommen zu sein”. Brauchen wir also noch mehr Bürgergeld und Integrationskurse? Wahrscheinlich könnte man das Geld mit mehr Erfolg auf offener Straße verbrennen.

Die Verantwortlichen wissen genau, welche Dimensionen diese Zustände angenommen haben und dürften – auch wenn sie es niemals zugeben würden – längst zu der Erkenntnis gelangt sein, dass man nur noch mit harten Maßnahmen wie etwa Abschiebungen oder zumindest empfindlichen Haftstrafen gegensteuern kann. Der abzutragende Berg an Problemen ist so hoch geworden, dass man ihn längst nicht mehr antastet. Es ist wie damals nach Angela Merkels Grenzöffnung, die ja ursprünglich nur eine Woche andauern sollte: Als es darum ging, den Bundesgrenzschutz in Marsch zu setzen, um die Einreisekontrollen wieder einzusetzen, wollte keiner der Beteiligten seinen Namen unter diese unpopuläre Maßnahme setzen. Heute ist es noch ungleich schwerer, denn es droht politisches Ungemach von eben jenen “zivilgesellschaftlichen” NGOs, die man selbst mit Steuergeldern großgezüchtet hat. Die vertreten zwar nur einen kleinen Teil der Bevölkerung, aber sie sind laut. Extrem laut. Also lässt man lieber den Rest (übrigens auch gut integrierte Migranten wie Serkan C.) im Frust verharren. Denn unser Frust – das merken wir jeden Tag – ist nicht so wichtig. Die Gewalttäter und ihre Verbündeten aus der “Zivilgesellschaft” hingegen haben gut Lachen – vor allem, wenn sich mal wieder ein deutscher Minister eine absurde Kapitulationsanordnung ausdenkt.


Montag, 16. Februar 2026

Was ist Gewalt?

von Werner Müller

Ein Blick zuviel ist schon „Gewalt“: Flirt unter jungen Erwachsenen



Daniel Matissek hat am 12. Februar 2026 hier auf Ansage! die neue Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamtes und den darin zugrunde gelegten neuen Gewaltbegriff thematisiert, der sich unterschwellig schon seit geraumer Zeit im Sprachgebrauch der Mainstreammedien breitmacht. Zunächst zum klassischen strafrechtlichen Gewaltbegriff: Paragraph 240 Strafgesetzbuch definiert die als Nötigung strafbare Handlung mit „Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel“. Aus der Aufzählung ergibt sich, dass die Drohung selbst keine Gewalt ist, sondern nur die gleiche Rechtsfolge auslöst. Die klassische Rechtsauffassung definiert Gewalt als Entfaltung körperlicher Kraft zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands mit der Folge einer Zwangswirkung beim Opfer (siehe Rengier Strafrecht BT II, 18. Auflage 2017, Paragraph 23 Rn. 2). Eine frühere Rechtslage, die zwischen Gewalt, Drohung mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel unterschieden hatte, wurde im Zuge gewaltfreier Sitzblockaden der Friedensbewegung vor Militäreinrichtungen von vor 45 Jahren zunächst von den Gerichten ausgehöhlt, indem sie die “passive Gewalt” erfunden haben.

Diese begriffliche Eskalation war eigentlich überflüssig, denn man hätte die Blockaden auch als Drohung mit einem empfindlichen Übel würdigen können. Die Drohung mit Gewalt wurde später aus dem Gesetzestext gestrichen, weil die Gerichte sie ohnehin schon zur Gewalt erklärt hatten. Soll jetzt wieder eine solche Weiterentwicklung des Rechtsbegriffs angestoßen werden? Die „körperliche Kraft zur Überwindung eines Widerstands“ kann sich gegen Personen, Tiere oder Sachen richten. Bei Gewalt gegen Sachen ist es nicht erforderlich, dass die Sache beschädigt wird. Es muss aber körperliche Kraft eingesetzt werden, z.B. um einen schweren Gegenstand auf eine Straße zu stellen und so den Verkehr zu behindern. Eine Körperverletzung setzt keine Gewalt voraus und Gewalt gegen Personen oder Tiere muss keine Verletzung hervorrufen. Die körperliche Kraft muss auch nicht zum Erfolg führen, also den Widerstand nicht unbedingt brechen. Mit erfolgloser Gewalt wäre aber nur eine versuchte Nötigung gegeben.

“Verbale Gewalt”

Nach der aktuellen Rechtslage sind bloße Beschimpfungen also keine Gewalt. Sie könnten vielleicht Beleidigungen darstellen. Dabei wird jedoch mit zweierlei Maß gemessen. Während Politiker die Bürger auf übelste Weise beschimpfen dürfen, gilt umgekehrt etwas anderes: Wenn man zum Beispiel einen Wirtschaftsminister, der nachweisbar keine Ahnung von Wirtschaft hatte, als “Schwachkopf” bezeichnete, folgt darauf massive Strafverfolgung. Selbst Humor kann gefährlich werden, sofern damit Politiker verspottet werden. Das gilt selbst dann, wenn verunglückte öffentliche Äußerungen dieser Politiker klar satirisch oder nur humorvoll kommentiert und dann verbreitet werden.

Hier gibt es aber schon Gerichtsurteile, die die „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ weit auslegen. In einer verbalen Auseinandersetzung müssen sich auch Normalbürger gut überlegen, ob sie einen Satz verwenden wie beispielsweise: „Überlege dir gut, was du da machst. Wenn das tust, dann könnte ich…“ Eigentlich müsste man eine solche Äußerung nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ als Warnung und Aufforderung zur Mäßigung statt als Drohung ansehen. Man muss aber selbst dann mit einer Verurteilung wegen Nötigung rechnen, wenn die angekündigte mögliche Konsequenz rechtmäßig wäre. Die Gerichte können sich wohl schon jetzt dem Gerede von der verbalen Gewalt nicht entziehen.

„Ökonomische Gewalt“

Der nun schleichend eingeführte inflationäre Gewaltbegriff würde in der Logik der verbalen Gewalt jeden Mietvertrag und jedes Arbeitsverhältnis zu Gewaltorgien machen. Jeder Chef, der von seinen Arbeitern wegen Termindruck eine schnellere Arbeitsleistung verlangt, wäre “gewalttätig”. Das gleiche würde für einen Vermieter gelten, der seine Mieter zur Einhaltung der Hausordnung ermahnt und es beanstandet, wenn Fahrräder oder Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden. Übelste Gewaltherrscher wären Vermieter, die ihren Mietern wegen ausbleibender Mietzahlungen kündigen würden oder Arbeitgeber, die einem betrunken Arbeiter verhaltensbedingt kündigen würden.

Natürlich gibt es hier Ausnahmen. So darf Arbeitnehmern nach den Vertretern des “modernisierten” Gewaltbegriffs verhaltensbedingt gekündigt werden, die am Arbeitsplatz Deutsch statt Gender-Kauderwelsch sprechen oder die in der Kantine einen „Negerkuss“ bestellen. Dass die betroffenen Arbeitnehmer in den konkreten Fällen vor den Arbeitsgerichten gewonnen haben, mag nur eine vorübergehende Phase markieren. Würde ihr Sprachgebrauch als verbalte Gewalt anerkannt, wäre die ökonomische Gewalt der Arbeitgeber Notwehr.

„Sexuelle Belästigung ohne Körperkontakt“

Der inflationäre Gewaltbegriff eskaliert besonders unter dem Begriff „sexualisierte Gewalt“. Das war auch schon vor der Veröffentlichung der Studie der Fall. Hier gibt es nicht den geringsten Anknüpfungspunkt für den klassischen Gewaltbegriff, denn ohne Körperkontakt kann es keine Entfaltung körperlicher Kraft geben, und es soll kein Widerstand überwunden werden. Beim behaupteten Gewalttäter besteht nur die Hoffnung, dass sein Verhalten als Angebot und nicht als Belästigung verstanden wird. Man mag diskutieren, ob diese Hoffnung realistisch oder abwegig ist. Gewalttätig ist sie aber nicht.

Natürlich gibt es auch hier kulturelle Unterschiede. Um nicht die Zuwanderung zu thematisieren soll an dieser nur die Aussage einiger Frauen aus Lateinamerika zitiert werden, die europäische Männer als „maricones“ bezeichneten, was mit „Schwuchteln“ übersetzt werden kann, aber auch im Sinne von „Schlappschwänze“ benutzt wird. Damit wurde kritisiert, dass sie den Frauen die bewundernden Blicke auf ihren Körper verweigern würden, selbst wenn es einem Mann eigentlich schwer fallen sollte, der Frau in die Augen zu sehen. Belästigung und Kompliment können also auch individuell unterschiedlich verstanden werden – und das auf beiden Seiten. Natürlich liegt nach zukünftig herrschender Meinung keine „sexuelle Belästigung ohne Körperkontakt“ vor, wenn biologische Männer in der Öffentlichkeit mit Kleidungsstücken herumlaufen, die ansonsten nur Damen des „Verkehrsgewerbes“ andernorts – in geschlossenen Räumen – als “Berufsbekleidung“ tragen. Hier steht natürlich die sexuelle Selbstbestimmung der LGBTQXYZ-Community im Vordergrund, weshalb die Mehrheitsbevölkerung die von ihnen ausgehende sexuelle Belästigung selbstverständlich zu ertragen hat. Mit dem Begriff „sexualisierte Gewalt“ geht es im Ergebnis also um eine virtuelle Entmannung der Männer und um eine Homosexualisierung der Gesellschaft.

„Das Problem sind Männer!”

Dieser These kann man im Ergebnis zustimmen – denn die Ausgangslage ist, dass Menschen im biologischen Sinne Säugetiere sind, und dass sich bei den meisten Tierarten, auch bei Vögeln, die Weibchen ihre Sexualpartner aussuchen. Die Männchen müssen dann um die Weibchen werben. Dabei entscheiden sich die paarungsbereiten Männchen für dominante Männchen. Die müssen also eine latente Gewaltbereitschaft oder andere Formen von physischer Fitness demonstrieren, um die Weibchen beeindrucken zu können. Das männliche Dominanzverhalten ist dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Grund für eine niedrigere Schwelle bei Männern, von der latenten in eine konkrete Gewaltbereitschaft überzugehen. Es ist eine kulturelle Leistung der menschlichen Gesellschaften, nach innen gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien entwickelt und die männliche Gewaltbereitschaft für Kriege nach außen gelenkt zu haben. Spätestens seit dem Ersten Weltkrieg weiß die Menschheit, dass auch das inzwischen selbstmörderisch ist.

So wie es eine grenzenlose Selbstüberschätzung der menschlichen Fähigkeiten ist, den Klimawandel mit seinem ständigen Wechsel von Warm- und Kaltzeiten aufhalten zu wollen, so wird sich auf das biologisch definierte Balz- und Paarungsverhalten der Menschen nicht ändern lassen. Die Homosexualisierung der Gesellschaft wird ebenso scheitern wie der Kampf gegen den Klimawandel. In den 60er Jahren wurde in den Dörfern ein Bulle zu den Kühen auf die Weide gebracht, um die Kühe zu beglücken und die Milchproduktion zu sichern. Heute kommt der Besamungstechniker in den Kuhstall, wo der Bauer das Sperma nach rassischen Merkmalen bestellen kann. Rassismus im Kuhstall! Ist das der grüne Plan für die Zukunft der Menschheit, wenn grüne Biologie-Leugner den Menschen ihr biologisch bedingtes Paarungsverhalten abgewöhnen wollten?

Linken-Bashing

Daniel Matissek kam zu dem Ergebnis: „Das Resultat ist ein linker Neo-Puritanismus mit den Machtmitteln des modernen Staates, der alles in den Schatten stellt, was es im calvinistischen Genf im 16. Jahrhundert oder späteren totalitären Staatsgebilden gab.“ Beim Linken-Bashing, das auf Ansage! zugestandenermaßen weit verbreitet ist, wird meistens nicht zwischen traditionell- und Lifestyle-Links unterschieden, wo doch die Partei Die Linke inhaltlich nichts mehr mit der SED oder der DKP verbindet. Hierzu sagte Gabriele Gysi, Schauspielerin und Schwester von Gregor Gysi, am 23. Januar 2026 in diesem Interview aus ihrer traditionell-linken Perspektive heraus: „In westlichen Gesellschaften ist Links-Sein mit einer ablehnenden Haltung zu gesellschaftlichen Traditionen verbunden. Solch Linke vertreten ihren intellektuellen Herrschaftsanspruch mit einer Überheblichkeit, als seien sie der Mittelpunkt der Welt.“

Lifestyle-Linke wollen mehr Zuwanderung, die die einfachen Arbeiter zusätzlicher Konkurrenz aussetzt und das Lohnniveau drückt. Sie fördern die Auflösung familiärer Strukturen, die besonders den sozial Schwachen Halt geben. Sie haben während der Corona-Hysterie den Profitinteressen der Pharmaindustrie Vorschub geleistet – und aus der einstigen Freundschaft mit den Völkern der Sowjetunion wurde Russenhass. Das alles hat aber nichts mehr mit einer bodenständigen Arbeiterklasse zu tun, die sich in der Vergangenheit von einer traditionellen Linken vertreten fühlte.


Donnerstag, 12. Februar 2026

Kriminalisierung des Alltags: Für den ideologischen Spitzelstaat ist jetzt alles „Gewalt“

von Daniel Matissek

Überall nur Gewalt und Gewalttäter!



Die neue “Dunkelfeldstudie” des Bundeskriminalamtes (BKA), gerade von Bundeskriminalamt-Chef Holger Münch mit CDU-Familien- und Volkserziehungsministerin Katrin “Unsere DNA ist Antifaschismus” Prien vorgestellt, setzt den (gar nicht mehr so langen) Marsch in den totalen Gesinnungstaat fort – und damit in eine Zukunft, in der nicht mehr objektiv-strafrechtliche Tatbestände maßgeblich sind, sondern diffuse Befindlichkeiten und Gefühle, die in linksakademisches Geschwurbel verpackt werden. Die schleichende Entwicklung, mit der sich der Staat sukzessive in Vorgänge “unter der Strafbarkeitsschwelle” einmischen und sich damit eine Regelungskompetenz in Dingen anmaßt, in denen er in einem freiheitlichen Rechtsstaat rein nichts verloren hat, unterwirft immer mehr Lebensbereiche der Bürger einem diffusen Generalverdacht und sorgt für ein Klima von Verunsicherung und Einschüchterung, in dem normales, zwischenmenschliches Verhalten zu einem Minenfeld voller Fallstricke wird.

Es ist immer dasselbe Spiel: Zuerst wird ein künstlicher Handlungsbedarf herbeiphantasiert und dieser dann pseudowissenschaftlich durch “Studien” belegt, die von eben dem NGO-Umfeld besorgt werden, das der Staat heranzüchtet und finanziert. Auf diese Weise werden garantiert die erwünschten Resultate geliefert. Beim Thema Gewalt steht der Linksstaat vor einem Dilemma: Alle statistischen Manipulationen, Vertuschungs- Framingsversche der Lückenpresse und Relativierungen reichen inzwischen nicht mehr aus, um das durch eine bildungs- und kulturfremde Problemzuwanderung verursachte wahre Ausmaß der Gewaltkriminalität – und damit das Offensichtliche – zu verleugnen. Da die Stimmung in der Bevölkerung gefährlich kippt, die AfD immer mehr Zulauf erfährt und die Fortsetzung der Migrationsagenda somit perspektivisch bedroht ist, setzt man nun auf eine andere Strategie: Man versucht, die Definition von “Gewalt” so auszudehnen, dass praktisch die gesamte Bevölkerung – und nicht überproportional häufig in Erscheinung tretende kriminelle Migranten – als “Tätern” präsentiert werden können. Die eklatante Überrepräsentierung bestimmter Bevölkerungsgruppen verblasst dadurch schlagartig und wird statistisch unauffällig. Darin geht es hier.

Verwässerung bis zur Unkenntlichkeit

Die erwünschten Zielparolen “die meisten Straftaten gehen immer noch von Deutschen aus” sowie “das Problem sind Männer” sollen so eine scheinbare wissenschaftliche Unterfütterung erhalten, während vom wahren Problem der importierten physischen Gewalt weiter wirksam abgelenkt wird. Es ist im Prinzip dieselbe Masche, mit der die Polizeistatistik in der Vergangenheit ausgerechnet die Grünen als “häufigstes Opfer von Gewalt” rahmte, sogar noch vor der AfD – indem man einfach “verbale Gewalt” (etwa “Hasspostings” im Internet) statistisch in einen Topf warf mit körperlichen Angriffen, Brandanschlägen auf Autos oder vandalisierten Parteibüros, und damit die echten Gewalttdelikte, von denen fast ausschließlich die AfD betroffen ist, bis zur Unkenntlichkeit verwässerte.

In der zwischen Juli 2023 und Januar 2025 durchgeführten Dunkelfeldstudie besteht der Trick darin, dass hier auf ganz ähnliche Weise nicht die strafrechtlich relevante Definition von „Gewalt“ zugrundegelegt wird, sondern eine soziologische Deutung, die „neben körperlicher Gewalt auch die Machtgefälle ausnutzende und grenzüberschreitende Verhaltensweisen umfasst und die sowohl zu körperlichen als auch zu psychischen Folgen für die Betroffenen führen können“, so die Autoren. “Gewalt” liege demnach schon vor, „wenn Handlungen darauf abzielen, andere Personen zu verletzen, zu schädigen oder in ihrer Selbstbestimmung zu beeinträchtigen. Dadurch umfasst Gewalt in den Sozialwissenschaften beispielsweise auch Formen psychischer Gewalt (z.B. emotionale, kontrollierende oder ökonomische Gewalt), die sich auch unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit bewegen oder gänzlich außerhalb strafrechtlicher Normierung liegen können“. Im Klartext: Eindeutig nicht strafbare und somit erlaubte (!) Handlungen werden hier vermengt mit dem, was das Gesetz als Gewalt sieht (und ab wo dann staatliche Zuständigkeit auch erst beginnen darf!) – mit dem Ziel, zwischenmenschliche Konflikte, kommunikative Spannungen, subjektiv empfundene Ungerechtigkeiten, Misshelligkeiten oder “Mikroaggressionen” normativ zu erfassen.

Beliebige Begriffsausdehnung

Zu ihren “Gewalterfahrungen” nach diesem allenfalls akademisch zulässigen Begriffsverständnis wurden 15.479 Personen in Deutschland befragt. Ginge es um bloße Forschung, wäre das vielleicht noch zu vertreten. Das Problem ist hier nur: Die Studie dient nicht dem Erkenntnisgewinn der soziologischen oder psychologischen Fachwelt, sondern wird von der Regierung und staatlichen Sicherheitsbehörden (!) vorgestellt und zum Gegenstand von Kriminalitätsbekämpfung und Gewaltprävention gemacht. Das ist ein Dammbruch. Die Übernahme dieses abstrusen, willkürlichen Gewaltbegriffs jenseits jeder gesetzlichen Definition erfolgt dabei ganz ungeniert: Familienministerium Karin Prien erklärte auf der Pressekonferenz, bei der die Studie vorgestellt wurde,, ein „wissenschaftliches Begleitgremium“ habe hier die eigentlichen “Definitionen von Gewalt geliefert“. Damit geben nicht mehr länger Juristen und Kriminologen, sondern linksdominierte Sozialwissenschaftler den erwünschten Maßstab vor, was künftig alles “Gewalt” sein soll. Diese beliebige Begriffsausdehnung schlägt sich überall in der BKA-Studie nieder, in der auch neue Deliktfelder wie „ökonomische Gewalt“ oder „sexuelle Belästigung ohne Körperkontakt“ aufgeführt werden.

Was das bedeutet, ist schier unfassbar. Darunter fallen etwa Aussagen wie „sein/ihr Geld ausgegeben, wie er/sie wollte, während mit ihrem Geld Dinge des täglichen Bedarfs bezahlt werden mussten“ oder “Belästigung” durch „Nachpfeifen, schmutzige Bemerkungen oder Anstarren“. Und wer etwa in Beziehungen „auf bewusst verletzende Art und Weise lächerlich gemacht, gehänselt, abgewertet oder gedemütigt“, wird, gilt fortan als Betroffener von „emotionaler Gewalt innerhalb von (Ex-)Partnerschaften“. Das ist nicht nur vollkommen irre, sondern eine brandgefährliche Einmischung des Staates in normale private Angelegenheiten und Interaktionen von Menschen, die die Bevölkerung geschlechterübergreifend in “Täter” und “Opfer” spaltet, gerne auch in fallbezogen wechselnden Rollen.

Absurde Wieselworte

So bleibt jede Verhältnismäßigkeit und Ernsthaftigkeit auf der Strecke: Wenn künftig eine Frau, zu der ein Verehrer Blickkontakt sucht oder von dem sie ungefragt angesprochen wird, in der Kriminalstatistik auf einer Stufe steht mit Opfern von Gruppenvergewaltigungen, oder wenn ein deutscher Ehemann, der seiner Frau die Kreditkarte sperrt, fortan ebenso “Täter” ist wie ein Messerangreifer: Dann wird nicht nur die gesamte Strafverfolgung ad absurdum geführt, sondern der Rechtsfrieden massiv bedroht. Nur in Diktaturen, unter einer Gesinnungsstasi oder Moralpolizei, sind solche willkürlichen staatlichen Grenzüberschreitungen überhaupt möglich und durchsetzbar; hier zeigt sich also, wohin die Reise geht.

Genau wie schon „Hass und Hetze“, „Desinformation“ oder “Delegitimierung” handelt es sich bei den hier mit bierernster Miene von BKA-Chef Münch vorgetragenen neuen Tatbeständen und Gewaltdefinitionen um absurde Wieselworte, die völlig beliebig auslegbar sind. Die staatliche Machtanmaßung setzt sich damit nun bis ins Privatleben und in den Sprachgebrauch der Bürger fort. Während in Deutschland Schaffner bei Zugkontrollen totgeschlagen werden, Frauen auf Motorhauben von Syrern vergewaltigt werden, täglich Menschen erschossen oder erstochen werden und Jugendbanden ganze Innenstädte terrorisieren, fokussiert sich die Bundesregierung auf lächerliche Pseudo-“Gewalttaten” auf Grundlage von herbeigeschwurbelten linken Kampfbegriffen. Deutschlands ohnehin schon für mit der politischen Verfolgung Andersdenkender überforderte und dauerzweckentfremdete Ermittlungsbehörden – deren einzige Aufgabe es eigentlich sein müsste, reale strafrechtlich relevante Delikte zu verfolgen – kümmern sich zukünftig also, unter politischer Anleitung, auch noch um Dinge, die per definitionem rein gar nichts mit ihrem Zuständigkeitsbereich zu tun haben. Dazu kriminalisiert der Staat nun sogar die Alltagskommunikation in den eigenen vier Wänden und schreibt den Menschen vor, wie sie zu sprechen haben. An welche Regimes und Systeme das erinnert, mag sich jeder selbst beantworten.

Das subjektive “Gefühl” entscheidet

So wird eine Nation von überempfindlichen, lebensuntüchtigen Neurotikern mit dauergekränkten Egos und defekten Seelchen herangezüchtet, die man in Watte packt, während sie sich permanent erniedrigt, beleidigt und unterdrückt fühlen – eben als Daueropfer; das subjektive “Gefühl” der Betroffenen alleine entscheidet. Verbale Auseinandersetzungen in Schule, Sport, Beruf, Beziehung oder jedem anderen Lebensbereich, die auch sehr hart und verletzend sein können, aber eben auch unverzichtbar zur Persönlichkeitsbildung dazugehören, werden fortan als Gewaltformen eingestuft, für die das BKA, die oberste Ermittlungsbehörde des Landes, zuständig ist. Nach dieser Logik ist dann jeder, der von seinem Fußballtrainer auf die Bank gesetzt wird, weil er zu langsam oder zu dick ist und dies vielleicht mit wenig sensiblen Worten zu hören bekam, nun ein Opfer „emotionaler Gewalt“.

Es genügt, wenn jemand sich in seinem Selbstwertgefühl herabgesetzt wähnt – was natürlich immer geschehen kann: Schüler, die von ihren Lehrern zurechtgewiesen werden, eine abgelehnte Bewerbung oder Widerworte in einem banalen Alltagsstreit fallen in diese Kategorie. Und wer die Einladung zu einer Verabredung ablehnt, weil er oder sie den an Kontakt Interessierten als zu jung, zu alt, zu dick, zu dünn, zu ungepflegt, zu ungebildet oder was auch immer ansieht und dies offen ausspricht, muss damit rechnen, als “diskriminierender” Gewalttäter klassifiziert zu werden. Pauline Voss stellt bei “Nius” zurecht die Frage, wie in einem solchen gesellschaftlichen Klima überhaupt noch eine Paarbildung zustande kommen soll.

Totalitärer Schrecken

Dass gleichzeitig reale psychische Gewalt immer weiter bagatellisiert wird und in einem Meer aus Relativierungen untergeht, ist genau so bezweckt. Denn wo BKA und Polizeibehörden nun auch noch Beziehungsstreits ums Geld, ums abendliche Fernsehprogramm, das gemeinsame Urlaubsziel, verbale Zusammenstöße in Vereinen oder Krach am Arbeitsplatz im Blick haben, werden Gruppenvergewaltigung zur statistischen Nebensache. Und wenn jeder Normalo ein verkappter Gewalttäter ist, treten Clankriminalität, Mafia, islamistische Terroristen oder Messerangreifer in den Hintergrund und versinken im großen Rauschen einer inflationären Deliktflut.

Nicht zu vergessen, eröffnet sich dadurch natürlich auch noch ein weiteres unendliches Betätigungsfeld für NGOs, Meldestellen, Forschungsinstitute neue, Bundes- und Landesbeauftragte für “emotionale” oder “ökonomische Gewalt” et cetera. Noch mehr Pseudoakademiker und Parteiapparatschiks erhalten dadurch überflüssige Pöstchen, die von der Allgemeinheit, die mit diesem Irrsinn bis aufs Blut schikaniert wird, auch noch bezahlen darf, und der öffentliche Sektor wird weiter aufgebläht. Das Resultat ist ein linker Neo-Puritanismus mit den Machtmitteln des modernen Staates, der alles in den Schatten stellt, was es im calvinistischen Genf im 16. Jahrhundert oder späteren totalitären Staatsgebilden gab. Wenn dieser staatlichen Übergriffigkeitswalze nicht schleunigst in den Arm gefallen wird, werden individuelle Freiheit, Privatsphäre und die große Errungenschaft der europäischen Aufklärung – die Trennung von Staat und Gesellschaft – endgültig der Vergangenheit angehören.


Bevölkerungsaustausch, totalitäre Redeverbote, Löschung von Gerichtsarchiven: Großbritannien wird zum linkswoken Dystopia

von Theo-Paul Löwengrub

Totale geistige Manipulation und Überwachung: In England leider schon Alltag



Ausgerechnet Großbritannien, das Mutterland der Redefreiheit, hat sich zum Vorreiter des neuen europäischen Totalitarismus entwickelt – und das, obwohl es nicht einmal mehr der EU angehört, wo schon ein Zensurpaket nach dem anderen verabschiedet wird. Wer dort die negativen Entwicklungen der Massenmigration beim Namen nennt oder sonst etwas äußert, was gegen die offiziell erwünschten Narrative verstößt, hat die Polizei noch schnelle auf dem Hals als auf dem Kontinent und muss mit noch drakonischeren Strafen rechnen. Wie weit es mit der Meinungsfreiheit gekommen ist, muss gerade auch der Milliardär Jim Ratcliffe erfahren. Dieser hatte in einem Interview de völlig korrekte Aussage getätigt: „Man kann keine Wirtschaft haben, in der neun Millionen Menschen Sozialleistungen beziehen und gleichzeitig massenhaft Einwanderer ins Land kommen“ Er meine, Großbritannien sei „kolonisiert“ worden.

„Das kostet viel zu viel Geld“. Sofort verlangte der linke Premierminister Keir Starmer, der so politisch so angeschlagen ist, dass er längst nur noch eine lahme Ente ist, über einen Sprecher, Ratcliffe solle sich zu entschuldigen. Seine Aussage sei „beleidigend und falsch“, Großbritannien sei ein „stolzes, tolerantes und diverses Land”. Die Kommentare würden denen in die Hände spielen, „die das Land spalten wollen”. Der Bürgermeister von Greater Manchester, Andy Burnham, warf Ratcliffe vor, „unrichtige, beleidigende und aufwieglerische“ Äußerungen gemacht zu haben, die „gegen alles verstießen, wofür Manchester traditionell steht“.

Die schlimmsten Spalter spalten immer weiter

Er sagte, Menschen „aller Rassen, Glaubensrichtungen und ohne Glauben“ hätten gemeinsam die Stadt und ihre Institutionen, darunter Manchester United, dessen Mitbesitzer Ratcliffe ist, aufgebaut. „Eine Einschränkung der Einwanderung zu fordern ist eine Sache, diejenigen, die hierherkommen, als feindliche Invasionsmacht darzustellen, ist eine ganz andere“, so Burnham. Das sei „unzutreffend, beleidigend, aufwieglerisch und sollte zurückgenommen werden“. Auch sonst hagelte es Kritik. Ratcliffe ruderte dann teilweise zurück. Er bedaure seine Wortwahl, blieb dann aber doch beim Kern seiner Kritik. „Meine Absicht war es, zu betonen, dass Regierungen Migration parallel zu Investitionen in Qualifikationen, Industrie und Arbeitsplätze steuern müssen, damit langfristiger Wohlstand von allen geteilt wird. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir eine offene Debatte über die Herausforderungen führen, denen das Vereinigte Königreich gegenübersteht“, erklärte er.

Es ist das gleiche Spiel wie in Deutschland: Diejenigen, die die katastrophale Politik verursacht haben, die das Land in Wahrheit spaltet oder die sie fortsetzen oder ihr tatenlos zusehen, beschuldigen die als Spalter und Lügner, die das Problem beim Namen nennen. Und dabei beschränkte Ratcliffe sich nur auf den finanziellen Aspekt der Massenmigration und erwähnte die Islamisierung und die „Grooming Gangs“ aus vergewaltigenden Migranten gar nicht, die seit Jahrzehnten ihr Unwesen treiben. Diese werde auch von britischen Medien weitgehend totgeschwiegen. Zwischen 2011 und 2025 wurde das Wort „Grooming Gangs“ in sämtlichen Zeitungen des Landes nur 4.659 mal erwähnt, Begriffe wie „Net zero“ oder „Rassismus“ aber 141.367 – beziehungsweise 382.069 mal.

“Courtdesk” gelöscht, um Strafgeschehen zu vertuschen

Das Justizministerium hat inzwischen die Löschung von „Courtdesk“, des größten Archivs für Gerichtsberichte im Vereinigten Königreich, angeordnet. Die Plattform wurde eingerichtet, um den Medien den Zugang zu Daten von Amtsgerichten zu erleichtern. Sie wurde von mehr als 1.500 Journalisten aus 39 Medienorganisationen genutzt. Die bereitgestellten Daten haben gravierende Mängel im Gerichtssystem aufgezeigt. Mit Verweis auf Verletzungen des Datenschutzes wurde nun das Ende von “Courtdesk” besiegelt.

Dessen Geschäftsführerin Enda Leahy, erklärte: „Wir haben das einzige System entwickelt, das Journalisten darüber informieren kann, was tatsächlich in den Strafgerichten geschieht. Wir haben 16-mal um einen Dialog gebeten. Letzte Woche erhielten wir unsere Antwort: Löschen Sie alles. Wenn die Regierung an einer offenen Justiz interessiert wäre, würde sie einen Dialog führen.” Es ist also überall dasselbe üble Spiel: eine gescheiterte Politkaste kriminalisiert und verbietet Kritik an den Folgen ihres Versagens und schränkt dabei die Grundrechte immer weiter ein. Großbritannien zeigt, dass es dazu keine EU braucht.


Mittwoch, 11. Februar 2026

Trump warnte als einer der Ersten vor Epstein – und informierte sogar die Strafverfolgungsbehörden

von Alexander Schwarz

Trump wandte sich schon früh von Epstein ab und ging ihm aus dem Weg (Foto von etwa 2000) 



Auch fast zwei Wochen nach der Veröffentlichung der neuen Dokumente über den pädophilen Multimillionär Jeffrey Epstein durch das US-Justizministerium vergeht kein Tag ohne neue Spekulationen. Jeder pickt sich aus diesem gigantischen Konvolut die Namen heraus, die man gerne in den Skandal um Mädchenhandel und perverse Ausschweifungen verwickelt sehen würde – und bei der globalen Linken ist das allen voran natürlich US-Präsident Donald Trump, den die Mainstream-Journaille auf beiden Seiten des Atlantiks geradezu verzweifelt als engen Komplizen Epsteins sehen will. Tatsächlich aber gibt es nicht nur keinerlei Beweise oder auch nur Indizien darauf, dass Trump mit sexuellen und kriminellen Machenschaften des dekadenten Superreichen etwas zu tun hatte, sondern im Gegenteil deutet einiges darauf hin, dass er es sogar war, der als einer der ersten die Strafverfolgungsbehörden auf das abgründige Fehlverhalten des Triebtäters aufmerksam machte (Und spätestens hier muss den öff.-rechtlichen Medien und dem linksgrünen Politiker entgültig der Sack platzen - Anmerkung des Heck Tickers).

So enthalten die Dokumente aus dem Überwachungsfundus des 2019 im Gefängnis (angeblich) durch Selbstmord ums Leben gekommenen Epstein sogar Hinweise auf ein Telefonat, das Trump 2006 mit der Polizei von Palm Beach führte und in dem er laut dem damaligen Polizeichef Michael Reiter Epsteins Machenschaften anzeigte. Die Unterlagen gehen aus einem mutmaßlichen FBI-Interview aus dem Jahr 2019 hervor und wurden vom “Miami Herald” eingesehen; das “Forbes”-Magazin griff dessen Recherchen auf und fragte beim Weißen Haus nach einer Bestätigung; diese liegt derzeit noch nicht vor. Als weitere Äußerung Trumps liegt dessen Zitat vor “Gott sei Dank stoppen Sie ihn, jeder wusste, dass er das getan hat“. Epsteins Lebensgefährtin Ghislaine Maxwell habe Trump als Epsteins „Handlangerin“ bezeichnet, sie als „böse“ beschrieben und die Ermittlungsbehörden aufgefordert, sie sollten sich „auf sie konzentrieren“. Außerdem hatte Trump Epstein 2007 wegen glaubhafter Vorwürfe rund um Belästigung von Minderjährigen aus seinem Club Mar-a-Lago verbannt und zwischen 2005 und 2007 seine Freundschaft mit ihm beendet.

Versuch, Trump zu involvieren, final gescheitert

Aus den Unterlagen geht hervor, Trump sei „einer der allerersten Menschen gewesen, die die Polizei anriefen“, als sich Hinweise auf Ermittlungen gegen Epstein verdichteten. Dabei habe er erklärt, sich von Epstein distanziert zu haben und angegeben, er habe „sich aus dem Staub gemacht“, nachdem er Epstein in Anwesenheit von Jugendlichen erlebt habe. Außerdem habe Trump gesagt, „die Leute in New York wussten, dass Epstein widerlich war“. 2019 hatte Trump gleichwohl erklärt, nichts vom ganzen Ausmaß von Epsteins Verbrechen gewusst zu haben – was jedoch kein Widerspruch sein muss, denn das, wovon Trump 12 Jahre zuvor Zeuge geworden war, hatte ihm damals schon gereicht.

Mit diesen Offenlegungen – ihre Echtheit und Bestätigung vorausgesetzt – dürfte der Versuch, Trump in den Skandal hineinzuziehen, final gescheitert sein – zumal es ohnehin keinerlei Hinweise gibt, die ihn mit Epsteins Machenschaften verbinden würden. Dies gilt allerdings auch für fast alle anderen Namen, die bislang genannt wurden. Während etliche Prominente in tatsächlich kompromittierender Weise – durch eindeutige, auf Fotos dokumentierte Posen, Mailinhalte oder Verwendung dechiffrierter Codes – tief in den Epstein-Skandal verstrickt sind, offenbar auch die Democrats-Lieblinge Bill Clinton und Bill Gates –, handelt es sich bei dem überwiegenden Rest an veröffentlichten Material um einen Riesenhaufen Müll, der nun von Muckrakern durchstöbert wird, wobei jeder, der in egal welchem noch so oberflächlichen und beiläufigen Kontext irgendwann mit Epstein kurz zu tun hatte oder auch nur im selben Raum stand, zum Teil der “Verschwörung” gestempelt wird. Vor allem für die Medien ist dies natürlich ein gefundenes Fressen, wobei (oftmals ganz bewusst) der falsche Eindruck vermittelt wird, dass jeder, der irgendwie einmal mit Epstein in Kontakt stand, auch Beteiligter an oder Mitwisser von dessen Verbrechen war.

Juristisch wenig Substanz

In dem justiziablen Rest, der erst noch einer Aufarbeitung und genauen Untersuchung bedarf, mag das anders aussehen, doch bislang planen selbst die US-Behörden, die über die genauen Hintergrundinformationen verfügen, keine neuen Anklagen oder Ermittlungen deswegen – was für die Irrelevanz der meisten “Files” spricht, wenngleich es den gut belegten kriminellen und perfiden Abgründen des inneren Kreises um Jeffrey Epstein keinen Abbruch tut. Lediglich dem hochrangigen britischen Labour-Politiker Peter Mandelson konnte nachgewiesen werden, dass er die britische Regierung und Öffentlichkeit über die Dauer und Enge seines Verhältnisses zu Epstein belogen und Insiderinformationen an ihn weitergegeben hat; dieses Fehlverhalten steht aber nicht im Zusammenhang mit Epsteins Verbrechen.

Von den ganzen sensationsheischenden und marktschreierischen Empörungsposts und Zuschreibungen der Mitgliedschaft in einem “Pädophilenring” (der zwar existierte und die Dekadenz scheinbar unantastbarer Finanz- und Politeliten dokumentiert, aber mehr eben auch nicht) deutlich abzugrenzen sind noch einmal die völlig durchgedrehten antisemitischen Spinner, die in Epstein und der ganzen Affäre partout die Handschrift und Strippenzieherschaft des Mossads erkennen wollen. Diese beschwören in Beweise für die angebliche “Neue Weltordnung” beschwören, bei der es sich letztlich um Spielarten der ewigen jüdischen Weltverschwörung handelt, und lassen dabei ihrem pathologischen Israel-Hass freien Lauf. Diese unappetitlichen, extrem inferenten und hochgradig unseriösen, weil selektiv aus Scheinindizien, Fakes und Halbwahrheiten zusammengebastelten Verschwörungserzählungen verraten dabei generell mehr über den Geisteszustand ihrer Urheber als über die Person Epstein und die Hintergründe des Skandals, weshalb man sie unter journalistischen und wissenschaftlichen Aspekten ignorieren kann.

Herumstochern in der Datenmüll-Deponie

Fakt ist, dass Epstein ein gigantisches Netzwerk aus Gefälligkeiten und Kontakten in den USA und Europa aufgebaut hat. Zwar ist es mehr als fragwürdig, dass so viele Menschen sich selbst dann noch mit ihm einließen, als er bereits wegen Förderung der Prostitution einer Minderjährigen eine Haftstrafe verbüßt hatte; die bei all diesen Berichten und Andeutungen mitschwingende Unterstellung, dass alle Prominenten und vor allem Trump oder Elon Musk wie viele andere auch mehr Komplizen Epsteins waren, hat sich jedoch bislang nirgends bewahrheitet. Dass auch die Opfer von Epstein keine entsprechenden Vorwürfe erheben, ist ebenfalls ein Hinweis darauf, dass hier weitaus mehr Rauch als Feuer ist. Im Grunde handelt es sich hier auch gar nicht um „Enthüllungen“ in Bezug auf irgendwelche Straftaten, sondern nur um einen gigantischen Wust aus Namen, die in irgendeiner Verbindung zu Epstein standen, sei sie auch noch so unverfänglich.

Und in dieser Datenmüll-Deponie stochern nun alle nach Kräften herum, in der Hoffnung möglichst vielen missliebigen Personen etwas am Zeug flicken zu können. Vor allem sollen sie natürlich in die Nähe von Pädophilie und sexuellem Missbrauch gerückt werden. Das Motto ist hier wieder einmal „irgendwas bleibt immer hängen“; Epstein selbst ist tot, doch da die meisten der nun zusammenhanglos Benannten noch leben und sich ein diffuses öffentliches Rachebedürfnis gegen sie richtet, sind die Anschuldigungen fast immer emotional und nicht fundiert. Dies muss bei dieser Sensationsheischerei immer mitbedacht werden.


Samstag, 7. Februar 2026

Schleswiger Landrecht: Verwaltungsgericht gibt Günthers bizarrer Darstellung im Streit mit Nius recht

von Daniel Matissek

Im Namen des Volkes gegen den gesunden Menschenverstand?



Man kennt, deckt und protegiert sich im Hohen Norden: Das “Geliefert-wie-bestellt”-Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts im Fall Nius ./. Daniel Günther, das sich allen Ernstes die völlig groteske Behauptung des schleswig-holsteinischen Ministerpräsident Daniel Günther zueigen machte, er sei bei seinem Skandalauftritt bei Markus Lanz vor einem Monat als “Privatperson” und nicht als Ministerpräsident aufgetreten, markiert einen neuer Tiefpunkt in der deutschen Rechtsgeschichte und zeigt die jeder Gewaltenteilung hohnsprechende Verfilzung zwischen Politik und Justiz. In der denkwürdigen Sendung vom 7. Januar hatte Günther „Nius“ als „Feind der Demokratie“ bezeichnet, ihm pauschal eine faktenfreie Berichterstattung unterstellt und für einen Schulterschluss von Staat und „Zivilgesellschaft“ im Kampf gegen freie Medien plädiert, bevor er dann eine Regulierung und gegebenenfalls sogar ein Verbot “solcher” Medien begrüßte.

„Nius“ hatte auf eine Unterlassungserklärung geklagt – weil Günther in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident und damit als Vertreter des Staates solche Äußerungen niemals hätte tätigen dürfen. Da das auch Günther beziehungsweise seinen Anwälten und Beratern klar war, hatte er nach der Sendung behauptet, er sei als Privatmann in der Sendung gewesen, – obwohl er darin ausdrücklich und unmissverständlich klargestellt hatte, dass er „nicht als Bürger“ hier sei, „sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein“. Zudem hatte er berichtet, dass die Verwaltung in Schleswig-Holstein keine Produkte von US-Tech-Konzernen nutze. Allein diese Aussage zeigt, dass Günther wissentlich und unzweideutig in seiner offiziellen Funktion als Regierungschef sprach, als welcher er überhaupt auch nur in die Sendung eingeladen und angekündigt worden war Zudem war die Einladung über die Staatskanzlei in Kiel, den Amtssitz des Ministerpräsidenten, erfolgt – und in den Bauchbinden während der Sendung war Günther durchgehend als Ministerpräsident kenntlich gemacht worden.

Rabulistik an Absurdität kaum noch zu überbieten

Trotzdem übernahm das Verwaltungsgericht Günthers gerade lächerliche Schutzbehauptung als gegebene Tatsache: Ein Anspruch auf Unterlassung bestehe nicht, „weil Herr Daniel Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt habe“. Seine Aussagen seien dem Land daher “nicht zurechenbar”, schrieb das Gericht lakonisch es seiner Pressemitteilung, nebst der so unlogischen wie dreisten Feststellung, dass es “zu keinem anderen Ergebnis” führe, dass Günther sich “an anderer Stelle in der Sendung” auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe; die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe sich Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt, heißt es.

Diese Rabulistik ist an Absurdität kaum noch zu überbieten. Sie bedeutet nichts anderes, als dass Günther – quasi schizophren – als multiple Persönlichkeit aufgetreten sei: der Zuschauer soll selbst raten, wann er gerade als Privatmann und wann als Amtsträger spricht. Würde man diesen ausgemachten Unsinn der Verwaltungsrichter gelten lassen, wäre allerdings jeder Satz eines Politikers beliebig interpretierbar, sofern er zuvor nicht jeweils ausdrücklich per Disclaimer erklärt, ob er ihn gerade nicht als Amtsträger äußert. Aus dem Gesamtzusammenhang der Einladung, Günthers klarer Feststellung, er sei als Ministerpräsident zu Gast – und gerade nicht als Bürger, wie er sogar noch explizit voranstellte – und seinen Aussagen in der Sendung, geht mit überwältigender Klarheit hervor, dass er ausschließlich in amtlicher Funktion auftrat. Dies vom Gericht konzentrierte Doppelrolle ist insofern höchst interessant, als man mit der selben Logik dann im Umkehrschluss auch keine besondere Verurteilung von Politikern mehr vertreten könnte, wie diese durch den Majestätsbeleidigungsparagraphen 188 Strafgesetzbuch fixiert ist: Beleidigungen und Anfeindungen könnten sich dann ja jeweils auch gegen die “Privatperson” gerichtet haben.

Steinhöfel: Erwartbares Ergebnis in der Erstinstanz

„Nius“-Anwalt Joachim Steinhöfel sprach dann auch völlig zu Recht von „richterlicher Realitätsverweigerung“. Das Gericht flüchte sich „in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden“. Gegenüber „Nius“ zeigte sich Steinhöfel vor dem Hintergrund seiner reichhaltigen Berufspraxis dennoch nicht überrascht über das absurde Urteil: Von Anfang an sei er davon überzeugt gewesen, dieser Fall müsse bis zum Bundesverfassungsgericht durchgefochten werden, weil die vorherigen Instanzen – vor allem die zwangsläufig räumlich, politisch und personell eng mit der Landesregierung verflochtene Eingangsinstanz in Schleswig, zumal in einem so einwohnerarmen Bundesland – voraussichtlich nicht den Mut aufbringen werde, dem Regierungschef „einen mitzugeben“. Das Ergebnis sei also erwartbar gewesen.

Nun geht dieses Verfahren also weiter – und das nur, weil ein völlig rückgratloser Politiker zu feige ist, zu seinen eigenen, vor einem Millionenpublikum getätigten und für jedermann nachverfolgbaren Aussagen zu stehen und er in seinem Bundesland juristische Komplizen für seine zynische Rechts- und Realitätsverbiegung findet.


Er hat Jehova gesagt! Erneute Ermittlungen gegen Björn Höcke – weil er im Landtag den Grund seiner „Alles für Deutschland“-Verurteilung wiederholte

von Theo-Paul Löwengrub

Neue an den Haaren herbeigezogene Anschuldigungen gegen Björn Höcke



Wie zutiefst kaputt, krank und hoffnungslos politisch-moralisch verwahrlost dieser Linksstaat ist, zeigt sich am völlig absurden, hysterischen Umgang mit seinen intensiv gepflegten Feindfiguren und dem hierfür betriebenen Missbrauch von Polizei und Justiz, während immer abscheulichere reale Verbrechen zunehmend unaufgeklärt und ungeahndet bleiben. So sieht sich nun der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke abermals polizeilichen Ermittlungen ausgesetzt, weil er angeblich die Parole „Alles für Deutschland“ erneut verwendet haben soll – und zwar diesmal in einem Redebeitrag am Mittwoch zum gescheiterten AfD-Misstrauensvotum gegen den Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt, das die AfD nach der Aberkennung von dessen Doktortitel durch die Universität Leipzig angestrengt hatte.

Nachdem ihm die Vertreter des Superdemokratenkartells seine zweimalige Verurteilung wegen des Verwendens der Parole vorgeworfen hatten und Höcke deshalb erneut polemisch angriffen, war dieser ans Rednerpult getreten und hatte dazu klargestellt: „Diesen Dreiklang habe ich spontan in einer freigehaltenen Rede durchdekliniert: Alles für unsere Heimat – alles für Sachsen-Anhalt – alles für Deutschland. Dafür bin ich rechtskräftig verurteilt worden.“ Diese rechtskräftige Verurteilung durch ein deutsches Gericht sei dabei weniger ein Beleg dafür, dass er kriminelle Energie habe, sondern vielmehr dafür, wie bedroht die Meinungsfreiheit sei. Höcke hatte also lediglich nochmals den Grund für seine Verurteilung genannt und die Angriffe auf ihn richtiggestellt. Nicht einmal der Landtagspräsident Thadäus König hatte es für nötig empfunden, ihm dafür einen Ordnungsruf zu erteilen.

War da was mit Immunität?

Die Thüringer Polizei hat jedoch offenbar nichts Wichtigeres zu tun, als deswegen erneut Ermittlungen gegen Höcke einzuleiten, „um den Verdacht einer möglichen Straftat zu prüfen“, wie eine Sprecherin mitteilte. Möglicherweise werde sich später auch die Erfurter Staatsanwaltschaft mit dem „Fall“ beschäftigen, der keiner ist und in einem normalen Land nie einer gewesen wäre. Die Immunität von gewählten Abgeordneten und der in einer funktionierenden Demokratie bewusst von Strafverfolgungsbedrohung freigehaltene Debattenraum, der dort deren unbedingtes und ungehindertes Rederecht garantieren soll, spielen in diesem Staat offenbar überhaupt keine Rolle mehr

Höcke hatte bei zwei Reden 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) und 2023 in Gera (Thüringen) die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet, im von ihm nochmals klargestellten Kontext und ohne dass darin irgendjemand eine Anspielung oder gar geheime Referenz zum Dritten Reich oder der SA erkannte. Selbst namhaften Historikern war dieser anschließend von übereifrigen linken Netzfahndern ausgegrabene Kontext nicht geläufig – was kaum verwunderlich ist, da die exakt dieselbe Phrase seit dem frühen 19. Jahrhundert belegt ist und nicht nur in den 1920 Jahren von der SPD genutzt, sondern auch bis in jüngste Vergangenheit immer wieder verwendet wurde; Nationaltrainer, Moderatoren und Politiker der Altparteien gebrauchten ihn und sogar der “Spiegel” betitelte einen Artikel damit.

Die große Projektion

Doch in der großen Projektion, die Höcke als Wiedergänger des Leibhaftigen zeichnet, wird daraus eine angeblich immer schon als solche bekannte Nazi-Parole, die ihm “als Geschichtslehrer hätte bewusst gewesen sein” müssen. Um Höcke maximal politisch zu schaden, hatte dann auch die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft alles darangesetzt, den zuvor gängigen und unproblematischen Slogan zu kriminalisieren. Das Landgericht Halle erklärte es plötzlich zum allgemeinen Bildungsgut, dies wissen zu müssen. Der Bundesgerichtshof übernahm diese abenteuerliche Auslegung unreflektiert, indem er erklärte: „Die SA (…) hatte sich diese Parole öffentlich und während der Zeit des Nationalsozialismus allgemein bekannt zu eigen gemacht. So gehörte etwa zur SA-Uniform ein an einer Lederkoppel getragener Dolch, in dessen Klinge die entsprechende Losung eingraviert war“. Dabei hatte sogar der promovierte Historiker und AfD-Gegner Rainer Zitelmann erklärt, dass ihm dieser Zusammenhang nicht geläufig gewesen sei und er viele NS-Experten kenne, die dies ebenfalls nicht gewusst hätten.

Nun setzt sich diese Farce auf Kosten der Steuerzahler also fort – diesmal, weil Höcke die Worte in Zitation des Urteils und im Rahmen einer Landtagsdebatte nochmals gebrauchte. Wie in “Das Leben des Brian”, wo die bloße Erwähnung des Wortes “Jehova” selbst aus dem Mund des Hohepriesters die Massen ausrasten und zur Steinigung übergehen lässt, triggern die konstruierten neuen Tabubegriffe moralische Empörung und überschießende Reaktionen seitens der Justiz, die eigentlich besonders neutral und präzise hinschauen müsste.