NIUS EXKLUSIV: Die Liste der „deutschen Täter“, die an #Silvester Straftaten begangen haben sollen, beginnt mit Abdul Kerim, Abdulhamid, Abdulkadir, Abdul Karim und Abdullah. Die vollständige Liste und die Geschichte dahinter – hier entlang zum Artikel: https://t.co/NxPKcVL0Dg pic.twitter.com/xSukFf2sou
— NIUS (@niusde_) January 7, 2025
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Sie verbieten nicht die Hassrede, sondern die Rede, die sie hassen. Den Sozialismus erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert...
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Montag, 30. Dezember 2024
Große Teile des Stadtgebiets, in denen gern Bürgerkrieg gespielt wird
von Thomas Heck
Und wieder geht ein Jahr zu Ende. Wer dachte, nach 2023 kann es nicht schlimmer werden, sah sich 2024 schnell eines besseren belehrt. Dem palästinensischen Terroristen-Pöbel gehört noch immer die Strasse und das wird in der morgigen Silvesternacht nicht anders sein. Den Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und anderen Rettungsdiensten wünsche ich die nötige Fortune, um auch diese Nacht zu überstehen. Schlimmer als die Gewalt wird das folgende Politiker-Geschwafel sein. Ändern wird sich sowieso nichts. Dennoch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Bereits weit vor dem Jahreswechsel wird in Berlin kräftig geböllert – obwohl es erst am Silvesterabend erlaubt ist. Auch in anderen Bundesländern kam es zu Vorfällen.
Berlins Polizei fährt auch dieses Jahr groß auf: 4000 Beamte im Silvestereinsatz, gut 100 Gefährderansprachen, für fünf Personen ein Verbot, an pro-palästinensischen Demos teilzunehmen. Und dann war da noch Magdeburg.
Nach Weihnachtsmarkt – nach Magdeburg – ist vor Silvester, und das heißt für eine Stadt wie Berlin, sie wird in dieser fröhlichen Feuerwerksnacht zum Ort voller „weicher Ziele“. So nennen Polizisten solche Massenansammlungen – Ziele in den Augen anschlagswilliger Terroristen.
Bis zu 65.000 Menschen erwartet die Polizei allein auf der Feiermeile rund ums Brandenburger Tor. Weil aber Berlins „Magdeburg“ schon acht Jahre zurückliegt, nämlich der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in der City-West kurz vor Heiligabend 2016, hatte die Stadt viel Zeit, um daraus zu lernen. Und – hat sie?
In Polizeikreisen wird diese Frage bejaht. Weiches Ziel Nummer eins ist eben jene Feiermeile. Dort selbst wie auch in den umgebenden Ausweichräumen und zuführenden Straßen werde mittels Kontrollen, mobiler Sperren und künstlicher Serpentinen verhindert, dass mögliche Täter ein Auto in die Menschenmassen steuern könnten. Unter dem Eindruck von Magdeburg hat die Berliner Polizei ihr Silvesterkonzept noch einmal überprüft und, wie zu hören ist, wo nötig nachgeschärft. Dessen Ziele seien, Durchsetzungsfähigkeit zu zeigen und Reaktionsfähigkeit auf wechselnde Lagen. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft ist silvesterbereit.
Denn auch unterhalb der Schwelle terroristischer Bedrohung ist Berlin etwas anders als andere Städte. Dort mag Silvester einfach ein Fest sein. In Berlin ist das zwar auch, aber zugleich ist diese Nacht, wie ein führender Polizist es höflich formuliert, eine Plattform für all jene, die etwas zum Ausdruck bringen wollen. Und das oft mit Gewalt.
In den Straßen von Neukölln oder Wedding werden dann Pyro-Batterien nicht vertikal gen Himmel geschossen, um ihre bunten Knalleffekte zu bestaunen, sondern horizontal auf Menschen abgefeuert, zumal auf Feuerwehrleute und Sanitäter, oder auf Autos und Busse – auf alles, was sich bewegt. Und nicht nur illegale Böller fand Berlins Polizei voriges Jahr, auch eine scharfe Waffe samt Munition, Schreckschusspistolen und Messer.
In dieser Silvesternacht rechnet die Polizei wieder mit solcher Gewalt und hält darum an ihrem hohen Einsatzniveau vom Vorjahr fest. 3.000 Polizeikräfte stehen speziell für Silvester bereit, inklusive Unterstützung aus anderen Bundesländern und durch die Bundespolizei. Spezialisten des Landeskriminalamts wie Kriminaltechniker, Internetfachleute und Aufklärer mit Szenekenntnissen unterstützen den diesjährigen Silvestereinsatz. Dazu kommen weitere 1.000 Polizisten für alles, was sonst noch anfällt, seien es Kneipenschlägereien oder häusliche Gewalt.
Problemzonen, wohin das Auge reicht
Auf polizeiinternen Stadtplänen sind große Gebiete der Stadt farbig markiert: Zonen, in denen Einsatzkräfte verschärft präsent sind. Waffen- und Messerverbotszonen. Pyro-Verbotszonen. Es sind vor allem drei Großgegenden, in denen an Silvester gern Bürgerkrieg gespielt wird, meist von Kiez-Tätern, wie Polizisten sie nennen. Leute, die aus ihrem Haus kommen und mit Pyros auf die andere Straßenseite feuern oder auf Rettungskräfte.
Die markierten Gegenden erstrecken sich nördlich der Mitte gen Wedding, um das klassische Neukölln herum und bis tief in die südlichen Randbezirke mit ihren Hochhaussiedlungen und notorischen Konflikten. Das heißt, Berlins Problemzonen umfassen große Teile des Stadtgebiets.
Auf Prävention legt Berlins Polizei dieser Tage viel Wert. Über 300 kriminalpräventive Auftritte in Jugendclubs und Schulen gab es, Sensibilisierungsschreiben an 485 Berliner Schulen, um den Eltern zu erklären, dass Angriffe auf Rettungskräfte eine schlechte Idee sind und Pyros auf Menschen zu feuern, diese verletzten oder gar töten kann. Dinge, die vielen Problemzonenbewohnern offenbar erst erklärt werden müssen.
Während Polizeihunde einschlägige Hinterhöfe durchstöbern auf der Suche nach Depots illegaler Böller, hat die Polizei gut hundert Gefährderansprachen durchgeführt und fünf Personen die Teilnahme an geplanten pro-palästinensischen Veranstaltungen untersagt, weil diese bereits als gewaltbereit aufgefallen seien. Das vor allem ist gemeint, wenn die Polizei Silvester als Plattform für politische Akteure bezeichnet. In dieser Zeit des Krieges in Nahost ist recht klar, wer die Kräfte sind, die in dieser Silvesternacht versucht sein werden, die Plattform zu entern.
Freitag, 13. Dezember 2024
Fall Kramer: Die Fratze des totalitären Linksstaats
von Theo-Paul Löwengrub
Brandgefährlich, weil skrupellos und voreingenommen: Polit-Aktivist Kramer in der Fehlbesetzung als thüringischer Verfassungsschutzpräsident
Der Skandal um den thüringischen Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer markiert in seiner niederträchtigen, perfiden und abgefeimten Einzigartigkeit einen Tiefpunkt der politischen Verkommenheit in der Umsetzung der Staatsdoktrin “gegen rechts”. Das einzig Positive daran ist die für jedermann ersichtliche Selbstentlarvung des “Verfassungsschutzes” als antidemokatisches Werkzeug zur Unterdrückung von Oppositionellen und missliebigen Meinungen – geleitet von stalinistischen und halbseidenen Apparatschiks, die unter normalen Umständen (etwa in einem intakten Rechtsstaat, der die Vor-Merkel-Bundesrepublik noch war) niemals in entsprechende Positionen hätten aufrücken können, das es ihnen charakterlich, qualifikatorisch und formal an den Minimalvoraussetzungen fehlt.
Doch die Inkompetenz hat auch ihr Gutes: Weil Linksradikale immer überziehen müssen, hat Kramers mit seinen unverfrorenen Machenschaften – insbesondere der Unterdrückung eines die AfD entlastenden Gutachtens – die von ihm selbst betriebene Einschätzung dieser Partei als “gesichert rechtsextrem” ad absurdum geführt, womit das Verbotsverfahren final vom Tisch sein dürfte. Danke wenigstens dafür. Auch wenn die Systemmedien den Skandal um einen der schillerndsten und unseriösesten Führungsbeamten dieses Landes (dessen Karriere nur im Thüringen des gestern durch Mario Voigt als Ministerpräsident abgelösten Mauerschützenparteikaders Bodo Ramelow möglich war) beharrlich herunterspielen oder – wie ARD und ZDF – so gut wie komplett totschweigen, arbeiten die Mühlen der unabhängigen freien Medien, allen Schikanen zum Trotz, unermüdlich weiter – und fördern immer neue Enthüllungen zur Causa Kramer zutage und über einen Typus von Staatsfunktionär, den man in Deutschland nach zwei Diktaturen eigentlich niemals mehr in führenden Ämtern sehen wollte.
Auf Du und Du mit Stasi-Kahane
So berichtet “Apollo-News”, dessen verdienstvolle Recherchen zu Kramer diese Woche den Stein ins Rollen gebracht hatten, dass dieser bereits in einem Symposium am 20. Juni 2016 zum bezeichnenden Thema „Migration und Sicherheit – Wie Extremisten Flüchtlingsbewegungen zu instrumentalisieren versuchen“, an dem mehrere Landesämter für Verfassungsschutz beteiligt waren, niemand Geringeres als Anetta Kahane, die Gründerin und damalige Vorsitzende der linksradikalen steuergeldgepamperten Amadeu-Antonio-Stiftung, als Referentin geladen hatte – und zwar zum Thema „Migration und Rechtsextremismus“. Dabei wurde nicht erwähnt, dass Kahane von 1974 bis 1982 inoffizielle Mitarbeiterin der Stasi war. Auch privat scheint dies Kramer, der seit Jahren enge Kontakte zu Kahane unterhält, nicht im Geringsten zu stören: 2019 lobte er sie in einem Grußwort und nannte sie „Freundin Anetta“. Zudem sitzt er auch noch im Stiftungsrat der Amadeu-Antonio-Stiftung.
Auch ansonsten hat Kramer wenig Berührungsängste mit realen Feinden von Demokratie, Freiheit und Grundgesetz: So war 2018 war in seiner Behörde und auf seinen ausdrücklichen Willen hin auch noch ein Mitglied der Islamisten-Szene zu Gast – obwohl es über den Mann mehr als 90 Einträge im behördeninternen Informationssystem NADIS gab. Laut „Apollo News“ verbreitete der mit Bart und Kaftan auftretende Mann dabei ein solches Unbehagen, dass Mitarbeiter sogar die Gänge mieden, um eine Begegnung zu vermeiden. Kramer, dem dies nicht entging, lud dazu ein, ihm eventuelle Sicherheitsbedenken mitzuteilen. Seine Tür stehe “immer offen”, teilte er in einer E-Mail mit. Als einige Mitarbeiter dieses Angebot in gutem Glauben annahmen, kehrten sie jedoch laut Zeugenaussagen eingeschüchtert und „verängstigt“ aus den Gesprächen mit Kramer zurück.
Menschlich unterirdischer Minustyp
Diese Vorfälle zeigen einmal mehr, welche Zustände in einer Behörde herrschen, die seit 2015 von einem Mann geführt wird, der als studierter Sozialpädagoge (!) nicht nur nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anforderung eines Jurastudiums mit der Qualifikation zum Richteramt erfüllt, sondern sich auch charakterlich als völlig ungeeignet für sein Amt erwiesen hat. Die Bedrohung eines unliebsamen Mitarbeiters, der nur seine Pflicht erfüllte, indem er das besagte Gutachten verfasste, das aufzeigte, wie unhaltbar die von Kramer erzwungene Einstufung der AfD als angeblich „gesichert rechtsextrem“ war, samt Verwerfung dieses Gutachtens, Kramers Kungelei mit MDR-Journalisten; die enge Verbindung zur linksextremen Ex-Stasi-Informantin Kahane; seine frühere Teilnahme an Putin-nahen Rockerfeiern; ein menschlich ganz und gar unterirdischer Führungsstil: Die Personalie Kramer ist ein einziger Skandal, der fast noch mehr über diejenigen verrät, die solche Minustypen in höchste Ämter des Linksstaates hieven, um den politischen Gegner zu bekämpfen, als über ihn selbst.
Kramer war und ist immer ein voreingenommener linker Aktivist, und genau so sieht auch seine unsägliche Amtsführung aus. Und so erklärt es sich, dass Figuren, die eigentlich selbst ein Fall für den Verfassungsschutz wären (jedenfalls einen, der dem Gebot von Neutralität, politischer Unvoreingenommenheit und obligater Äquidistanz zu beiden extremistischen Rändern – nicht nur einem – verpflichtet wären), hierzulande nicht nur von jedem staatlichen Argwohn verschont bleiben, sondern auch noch hofiert und von maximal befangenen Aktivisten in höchsten Behördenämtern protegiert werden. Statt sie selbst kritisch zu durchleuchten, werden sie als vorgebliche “Experten” und vermeintlich loyale, der Staatsräson verpflichtete Hüter der freiheitlichen Grundordnung präsentiert, die dann über die veröffentlichte Wahrnehmung – und am Ende die weltanschauliche Einstufung der AfD samt Verbotsverfahren – mitentscheiden dürfen. Auch wenn letzteres, wie gesagt, durch die nunmehrige Offenlegung der Affäre Kramer einstweilen hinfällig geworden sein dürfte: Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem dies kroch.
Montag, 9. Dezember 2024
Frankfurter „Reichsbürger“-Prozess: Ein inszeniertes Tribunal des Irrsinns
von Theo-Paul Löwengrub
Maximilian Eder, der neben Heinrich XIII Prinz Reuss ebenfalls Hauptangeklagter ist, im Frankfurter Prozess
Seit der Linksstaat vor ziemlich genau zwei Jahren mit ungeheurem medialem Getöse und tausenden bundesweit eingesetzten Polizisten die Verhaftung der angeblichen Reichsbürger-Putschisten um den mittlerweile 73-jährigen Prinzen Heinrich XIII. Reuß inszenierte, versuchen die für dieses gigantische Ablenkungsmanöver verantwortlichen Akteure in Politik und Justiz der deutschen Öffentlichkeit die Erzählung einzureden, eine überschaubare Ansammlung von Wirrköpfen im Rentenalter habe damals unmittelbar davor gestanden, die staatliche Ordnung der Bundesrepublik zu stürzen und das Deutsche Reich von 1871 wiederzuerrichten.
Nach mehr als einem Jahr Untersuchungshaft begann dieses Jahr schließlich ein Mammutprozess, um diesen angeblich gerade noch rechtzeitig aufgedeckten Staatsstreich gerichtlich aufzuarbeiten, gegen den sich die RAF-Prozesse der Siebziger Jahre wie die Kulisse einer Fernsehgerichtsshow ausnahmen. Weder bauliche Kosten noch justizielle Mühen wurden gescheut – obwohl es von Anfang an mehr als berechtigte Zweifel an der offiziellen Version der Hintergründe des behaupteten “Umsturzes” gab. Die ganze Geschichte wirkte stets albern und die Gefahr, die von der bizarren “Reichsrollatoren”-Verschwörung ausgegangen sein soll, konstruiert und lächerlich. So war zumindest der initiale Eindruck bei vielen Beobachtern dieser staatlichen Überreaktion, bei der quasi nicht nur mit Kanonen auf Spatzen, sondern mit Interkontinentalraketen auf Kolibris geschossen wurde.
Lächerliches Szenario
Nun, bereits nach den ersten 40 Tagen, die der „Reichsbürger“-Hauptprozess in Frankfurt am Main nun andauert, hat sich dieser Eindruck bereits auf so drastische Weise bestätigt, dass selbst die legendäre Gisela Friedrichsen, die lange für den “Spiegel” tätige bekannteste Gerichtsreporterin des Landes, die jeglicher Sympathien für Rechtsradikalismus gänzlich unverdächtig ist, mit ihrer Fassungslosigkeit über diese Justizposse nicht mehr hinterm Berg halten kann. Ihre Schilderungen von dem Prozess in der „mit NATO-Draht gesicherten Gerichtsbaracke“ muten geradezu kafkaesk und surreal-gespenstisch an. So lasse etwa der Vorsitzende Richter die Angeklagten „von zwei bis an die Zähne bewaffneten Wachtmeistern“ und in Anwesenheit Dutzender Kollegen jeden einzelnen der mutmaßlichen Delinquenten an den Armen gepackt durch den Saal führen - und zwar „zu Beginn jeder Sitzung, beim Gang aufs Klo, beim Wiederhereinkommen, bei jedem Verlassen des Saals“.
Das Szenario sei, so Friedrichsen, „dermaßen lächerlich, dass man sich fragt, warum die Bewacher nicht auch noch dick gepolsterte Schutzhandschuhe tragen müssen wie im Zoo, um sich gegen wilde Tiere wehren zu können“. Dabei würden sich die zivilisiert und korrekt auftretenden Angeklagten würden sich beim Eintreten des Senats „brav erheben“ und selbst die absurdesten Sicherheitsmaßnahmen beanstandungsfrei über sich ergehen lassen. Friedrichsen stellt offen infrage, ob es sich überhaupt wirklich um “Reichsbürger” handele, und spricht stattdessen von „angeblichen Rädelsführern“. Hier finde „eine Machtdemonstration dieses Staates statt, die keinen Zweifel zulässt, dass es eines solchen Aufwands unbedingt bedarf, um Aufrührer daran zu hindern, den Gerichtsort zu stürmen“. Bis heute sei jedoch kein einziger gekommen, kommentiert sie gallig.
Kein öffentliches Interesse
Was der Öffentlichkeit gänzlich verborgen bleibe, sei „die Unterbringung der Angeklagten in Hochsicherheitstrakten, ihre totale Abschottung, das Nackt-Ausziehen vor der Abfahrt zum Gericht und bei der Rückkehr in Begleitung von Sondereinsatzkräften, der Griff in Körperöffnungen, die ständigen Durchsuchungen mit angedrohtem Schusswaffeneinsatz, selbst nach Gesprächen mit den Anwälten und so fort“. Es werde verfahren wie zu RAF-Zeiten, doch damals sei es um 33 Tote und Hunderte Verletzte gegangen. Beim NSU-Terror-Prozess seien immerhin zehn Morde, 43 Mordversuche, 15 Raubüberfälle und zwei Sprengstoffanschläge angeklagt gewesen. Hingegen hätten die Frankfurter Angeklagten „nicht mal eine Fensterscheibe eingeworfen“. Friedrichsen beobachtet auch, dass sich kaum noch Journalisten bei diesem zum „größten Terrorprozess der Nachkriegszeit“ aufgeblasenen Spektakel sehen lassen würden.
Zu den Abstrusitäten dieser Justiz-Farce gehört auch, dass sich die Staatsanwaltschaft der audiovisuellen Aufzeichnung des Prozesses mit dem Argument verweigerte, die Angeklagten hätten ihr Vorhaben ja nicht umsetzen können – weshalb ein öffentliches Interesse nicht gegeben sei. Oberstaatsanwalt Tobias Engelstätter persönlich erklärte sogar, der Prozess habe „keine überragende Bedeutung für den Bestand der Bundesrepublik“, es fehle an einer „gesamtgesellschaftlichen“ Relevanz. Selbst die Anklagehörde misst diesem Schmierentheater also im Grunde keine Bedeutung bei. Die völlig berechtigten Einwände der Verteidigung, das Verfahren insgesamt sei somit völlig unverhältnismäßig, wenn in diesem Land gleichzeitig die Wortführer bei islamistischen Demonstrationen, auf denen die Errichtung des Kalifats gefordert werde, keine Konsequenzen zu fürchten hätten, blieben gleichwohl ungehört.
”Vieles klingt nach absurdem Theater“
Was der Prozess bisher ergab, ist dies: Die Angeklagten bewegten sich anscheinend in einer schwer zu ergründenden, esoterisch-astrologischen Gedankenwelt und gaben allerlei wirres Zeug von sich. Jedoch gab es nicht ansatzweise einen fertigen Putschplan, geschweige denn die Absicht eines Sturms auf den Reichstag. Bislang bekannt gewordene Details aus dem Ermittlungsverfahren legen auch in diesem Prozess eine fragwürdige Rolle des Verfassungsschutzes nahe, aus dessen Reihen es offenbar durch agents provocateurs zu sogenannten “Hochstiftungen” kam, mit denen dann Waffenbeschaffungspläne belegt werden sollten.
Die mitangeklagte Richterin und ehemalige AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann räumte ein, sich mit Prinz Reuß und anderen über eine Neuordnung des Staatswesens ausgetauscht zu haben, dies aber nur in Form „intellektueller Gedankenspiele“, bis man jede Hoffnung auf eine Allianz aufgegeben habe. Dem Prinzen Reuß schnüre es, so Friedrichsen, „schon die Kehle zu, wenn er von seinen verstorbenen Eltern oder seiner am Down-Syndrom leidenden Tochter spricht, in deren Beisein ein Sonderkommando die Wohnung stürmte, ihn vor den Augen der Tochter festnahm und gefesselt an einem vorab informierten Pulk von Journalisten vorbei abführte“. Die Anklage sage derweil rein gar nichts zu der hier eigentlich entscheidenden Frage, „ob die Bundesrepublik jemals durch die Phantastereien einiger Figuren, die als Impfgegner zusammengefunden hatten, gefährdet war“, moniert die Gerichtsreporterin. Ihr Fazit bestätigt das, was von Beginn dieser Groteske an zu vermuten war: „Vieles klingt nach absurdem Theater, was im Frankfurter 'Rädelsführer-Prozess' verhandelt wird.“
Eklatanter Justizmissbrauch zur Ablenkung von den wahren Gefahren für die FDGO
Das ist womöglich noch untertrieben. Denn was sich hier offenbar wirklich abspielt, ist dies: In seinem ewigen Kampf gegen den selbst geschaffenen rechten Popanz inszeniert diese linksgrün umgebaute Republik ein für die Angeklagten tragisches, Abermillionen Euro an Steuergeld verschlingendes PR-Tribunal um einen angeblichen konkreten Putschplan, den es nie gab. In Wahrheit handelt es sich um einige der Realität entrückte Verschwörungstheoretiker – und hier ist dieser linke Kampf- und Verleumdungsbegriff einmal wirklich angebracht –, die nicht im Entferntesten je willens oder fähig waren, einen generalstabsmäßig geplanten Staatsstreich durchzuführen. Nicht einmal die Staatsanwaltschaft glaubt den Unsinn, den sie dem Gericht und der Öffentlichkeit auftischt – wobei die Deutschen ohnehin andere Sorgen haben, als diesem Schauprozess ihre Aufmerksamkeit zu widmen. Ein öffentliches Interesse besteht also ganz buchstäblich nicht.
Was sich in Frankfurt abspielt, ist nichts anderes als ein eklatanter Missbrauch der Justiz, wie er sich inzwischen vielhundertfach auch in weiteren, weitaus umspektakuläreren Strafverfolgungen und hoheitlichen Übergriffen auf renitente Bürger manifestiert. Ein Staat, der zugleich der eigentlichen Bedrohungen und terroristischen Gefahren im eigenen Land durch importierte Gewalt schon lange nicht mehr Herr wird (weil er etwa jederzeit und überall drohende islamistische Anschläge nur noch dann verhindern kann, wenn die entsprechenden Hinweise von ausländischen Geheimdiensten kommen, weil die Behörden viel zu sehr mit der Bespitzelung der eigenen Bürger wegen harmloser Meinungsäußerungen beschäftigt sind) – ein solcher Staat versagt auf ganzer Linie und versucht von der eigenen Dysfunktionalität abzulenken, indem er sich in sein eigenes Feindbild passende Justizopfer auswählt und an ihnen ein solches Spektakel inszeniert. Nach allem, was man bisher in Frankfurt sieht, unterstreicht dieser Prozess (der sich übrigens noch Jahre hinziehen kann), dass die Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) in diesem Land einzig und allein von denen ausgeht, die eigentlich für ihren Schutz verantwortlich sind.
Sonntag, 1. Dezember 2024
Islam‑Kritiker Stürzenberger: Kaum halbwegs vom Attentat genesen, schon wegen „Volksverhetzung“ verurteilt
von Jochen Sommer...
Erst monatelang im Krankenhaus, dann abgeurteilt: Michael Stürzenberger
Ein paar Monate Rekonvaleszenz hat man ihm vergönnt und ihn noch leidlich wieder gesund werden lassen – dann war die Schonfrist vorbei, prompt schlug der linke Gesinnungsstaat zu: Rund sechs Monate, nachdem er beim Mordversuch eines Afghanen in Mannheim schwer verletzt und fast getötet worden wäre (und nur durch den Einsatz des Polizisten Rouven Laur, der vom Angreifer erstochen wurde, mit dem Leben davonkam) – hat das Landgericht Hamburg den Islamkritiker Michael Stürzenberger am Montag wegen “Volksverhetzung” zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Es war bereits das dritte Verfahren wegen Äußerungen, die Stürzenberger im Oktober 2020 (!) im Rahmen einer vierstündigen Veranstaltung der „Bürgerbewegung PAX Europa e.V.“ getätigt hatte – und wer seine zwar emotional vorgetragenen, aber inhaltlich vollumfänglich von der Meinungsfreiheit gedeckten Aussagen liest, bekommt eine vagen Vorstellung davon, wie pervertiert Artikel 5 und die Auslegung von Strafrechtsnormen auch deutsche Staatsanwaltschaften und Gerichte inzwischen ist und auf welcher schiefen Bahn sich dieser einstige Rechtsstaat befindet.
- Zum Asylmissbrauch sagte Stürzenberger: „Ganz ehrlich, ja, was da abläuft, ist echt eine Verarschung allererster Güte, ja. Wir haben nix dagegen, dass wir wirklich politisch Verfolgte, ja, dass wir denen Asyl gewähren. Aber das ist, das sind die allerwenigstens von denen, die hier in Massen hier mit einer Migrationswelle, durch Schlepper auch noch unterstützt, hier in unser Land eindringen. Und nicht wenige davon werden auch noch straffällig!“
- Stürzenberger stellte weiter fest, dass viele Straftäter „Moslems aus Afghanistan, Syrien, Irak, Nordafrika” seien. Er habe „noch von keinem einzigen christlichen Flüchtling gehört, der bei uns eine Straftat begangen hat.“
Nur Fakten benannt
- Weiter sagte er: „1.000 Vergewaltigungsfälle von Moslems aus Nordafrika und Arabien. Und das war nur die Spitze des Eisbergs. Leute, es passiert. Das heißt nicht, dass alle Moslems das machen. Ihr wisst doch, es ist einfach das Problem, wer sich damit auseinandersetzt, und Moslems aus fundamental-islamischen Ländern, die setzen sich nicht nur damit auseinander, die wachsen damit auf. Es ist ihre Kultur, es ist ihr Zeitgeist, es ist das, was in der Gesellschaft vorgeschrieben ist.“
- Außerdem kündigte Stürzenberger an: „Wir werden es nicht zulassen, dass Frauen bei uns in Deutschland, die leicht bekleidet rumlaufen, Freiwild werden von fundamental eingestellten Moslems, die sie als Freiwild ansehen. Und es kommt hundertfach zu Vergewaltigungen! Wir sagen nicht, dass jeder Moslem vergewaltigt, um Gottes Willen.“
Stürzenberger vermied also mehrmals ausdrücklich jede grundsätzliche Ablehnung des Islam und sprach sich auch nicht generell gegen Zuwanderung aus islamischen Ländern aus (Was m.E. auch durch die Meinungsfreiheit gedeckt wäre. Anm. des Heck Tickers). Er benannte vielmehr lediglich Fakten, die aus offiziellen Statistiken hervorgehen – und vertrat völlig legitime Meinungen.
Für die obigen Aussagen wurde er gleichwohl wegen “Volksverhetzung” in erster Instanz zu einer sechsmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung (!) verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde sie dann zur Bewährung ausgesetzt und nach neuerlicher Revision nun zu einer Geldstrafe reduziert. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Tat über vier Jahre zurückliege, Stürzenberger durch die lange Verfahrensdauer belastet gewesen sei und „die Äußerungen im Rahmen einer vierstündigen Veranstaltung gefallen sind, in der er persönlichen Kontakt auch mit Andersdenkenden suchte, er seit geraumer Zeit keine Vorträge mehr hält und er selber Opfer eines Attentates wurde.“ Dass er keine Vorträge mehr hält, weil er und sein Publikum inzwischen um ihr Leben fürchten müssen, wertete das Gericht also zu Stürzenbergers Gunsten – und sieht, wie gnädig, seine bleibenden gesundheitlichen Beschwerden und seine physische Entstellung (er trägt eine tiefe Narbe im Gesicht) quasi als strafmildernde Faktoren an. Menschenverachtender und zynischer geht es kaum.
Resignierte Mahnung zur Vorsicht
Gegenüber „Nius“ sagte Stürzenberger resigniert, jeder müsse – und sollte – inzwischen sehr aufpassen, wie er sich in Deutschland noch ausdrückt. Man müsse beispielsweise stets differenzieren und vom “politischen Islam” sprechen, um nicht dem neuen Phantasietatbestand “antimuslimischer Rassismus“ zu unterfallen. Er stellte nochmals klar: Meine Kritik richtet sich nur gegen die gefährlichen Bestandteile der Ideologie und diejenigen Radikalen, die im Zuge dessen Gewalttaten ausführen. Es geht selbstverständlich nicht gegen alle Moslems, da sehr viele modern eingestellt sind, unsere demokratische Gesellschaft schätzen und unsere Werte sowie Gesetze respektieren.“ Er habe vor etwas gewarnt, das immer mehr bestätigt worden sei – auch durch das Attentat auf ihn selbst.
Auch dieser Fall lässt den Beobachter nur mehr sprachlos zurück. Wegen völlig korrekter und definitiv von der Meinungsfreiheit gedeckter Aussagen, die während einer vier Jahre zurückliegenden mehrstündigen Veranstaltung getätigt wurden und nach keinem vernünftigen westlichen Maßstab auch nur ansatzweise strafbar sind, wird man in diesem Land einem juristischen Spießrutenlauf ausgesetzt und landet beinahe im Gefängnis – wenn nicht sogar im Grab oder (nur mit großen Glück) im Krankenhaus, wie Stürzenberger. Hingegen werden migrantische Gewalttäter werden dagegen in aller Regel zu Witzstrafen verurteilt, arabische Clans können nach Belieben ihr Unwesen treiben und Islamisten das Kalifat herbeischreien, ohne dass dies irgendwelche nennenswerte Konsequenzen für sie hätte. Und die Kritiker dieser katastrophalen Entwicklungen laufen inzwischen Gefahr, sofern sie nicht durch später vor Gericht von Tätern zu schuldunfähigen Opfern gemachten “Messerfachkräften” zur Strecke gebracht werden, von einem völlig verrückt gewordenen Staat wegen „Volksverhetzung“ gejagt zu werden. Die Zustände in dieser Republik sind mittlerweile kaum noch in Worte zu fassen.
Mittwoch, 27. November 2024
Failed State BRD: Haft für unliebsamen Blogger, Haftverschonung für 30 Schwerkriminelle
von Jochen Sommer...
Pervertierung des Rechtsstaates: Gefängnis beziehungsweise Freiheit für die jeweils falschen
Zwei Meldungen desselben Tages zeigen wie unter dem Brennglas, dass dieses Land moralisch, funktional und politisch-administrativ final am Ende ist. Zunächst zur ersten Nachricht: Recherchen von „Apollo News“ haben nun aufgedeckt, welche Mühen der deutsche Staat auf sich nahm, um einer seiner Kritiker habhaft zu werden – konkret im Fall des rechten YouTubers und Streamers Aron P. alias „Shlomo Finkelstein“. Dieser wurde im August verhaftet, nachdem er wegen Volksverhetzung verurteilt worden war. Da er jedoch sehr zurückgezogen lebte, erwies sich dies als ungewöhnlich schwer – weshalb ließ die Kölner Staatsanwaltschaft sein Umfeld im großen Stil mitüberwachen ließ. Es sei als „letztes Mittel“ zu „gerichtlich angeordneten Telefonüberwachungsmaßnahmen“ gekommen, erklärte die Behörde. Ein mit P. bekannter Streamer berichtete, dass die Staatsanwaltschaft ihn nachträglich über die monatelange Überwachung informiert habe. Vom 16. Mai bis zum 14. August, dem Tag nach P.'s Festnahme, seien seine sämtlichen Gespräche aufgezeichnet worden.
P. war wegen Volksverhetzung ursprünglich zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, hatte aber gegen Auflagen verstoßen, unter anderem, sich bei einem Umzug unverzüglich umzumelden und 600 Euro Geldstrafe zu bezahlen. Diese Vorgaben konnte P. jedoch offenbar nicht erfüllen, weil er nicht an seiner Meldeadresse wohnte und ihn die Briefe nicht erreichten. Die Kölner Staatsanwaltschaft beruft sich bei ihrem Vorgehen auf Paragraph 100a der Strafprozessordnung. Demnach ist eine Überwachung zulässig, wenn „bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat, die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre“. Darunter fällt auch Volksverhetzung. Der Grund, warum P. dafür verurteilt wurde, ist jedoch, wie in so vielen ähnlichen Fällen, zumindest fragwürdig.
Fall Finkelstein: Symptomatische Überreaktion des Linksstaates
P. hatte in seinen Videos verschiedene Avatare verwendet, die auf dem englischen Philosophen Samuel Johnson aus dem 18. Jahrhundert basieren. Einer davon war eine Fledermaus mit Johnson-Kopf, jüdischen Schläfenlocken, einem für orthodoxe Juden typischen schwarzen Hut und Hakennase. Im Hintergrund war ein Scheinwerfer zu sehen, der einen Davidstern in den Nachthimmel projiziert – angelehnt an das Bat-Symbol der Comicfigur Batman, mit dem der Superheld im Bedarfsfall alarmiert wird. Damit soll P. sich sechsmal der Volksverhetzung schuldig gemacht und Juden ihre Menschlichkeit abgesprochen haben. Er habe damit „die in Deutschland lebenden Menschen jüdischen Glaubens nicht als gleichwertige Menschen, sondern sie als verachtenswert, minderwertig und den Tieren gleichstehend“ darstellen wollen, befand das Amtsgericht – und das, obwohl sich P. ausdrücklich gegen Antisemitismus ausgesprochen und auch pro-israelische Positionen vertreten hatte.
Die Verurteilung P.s stellt damit einmal einmal mehr eine symptomatische Überreaktion des Linkstaates dar, umso mehr, da viele Muslime Juden völlig ungestraft auf das Übelste beleidigen dürfen und auch nicht-linke Politiker und Publizisten permanenter Hetze ausgesetzt sind. Noch beängstigender ist jedoch der unglaubliche Aufwand, den die Behörden betrieben, um P. zu verhaften. Monatelange und umfangreiche Abhöraktionen wurden durchgeführt, um einen Youtuber in die Hand zu bekommen, der lediglich verspätet Teile seiner Bewährungsauflagen erfüllt hatte. Dieser Aufwand ist auf groteske Weise unverhältnismäßig, angesichts dessen, welche Zustände in Deutschland herrschen. Terroristen oder muslimische Fanatikergruppen müssen in aller Regel nicht mit einer derartigen Entschlossenheit des Staates rechnen. Dass dieser sich lieber an einem Youtuber abarbeitet, zeigt einmal mehr, dass er sich an die wirklich gefährlichen Verbrecher nicht herantraut und stattdessen lieber als Gesinnungspolizei agiert und dabei Ressourcen und Zeit verschwendet, die anderswo besser investiert wären.
Zu wenige Gefängnisplätze für Schwerverbrecher
Während man über diesen staatlichen Verfolgungseifer nur noch staunen kann, zeigt die zweite gestrige Meldung, wie sehr die Justiz ihre eigentlichen Pflichten mit Füßen tritt und mit einer an systematische Strafvereiteilung grenzenden Leichtfertigkeit die Sicherheit der Bürger vernachlässigt: Die Hansestadt Hamburg entlässt 30 verurteilte Straftäter aus dem Knast– weil nicht ausreichend Gefängnisstellen zur Verfügung stehen! Schlimmer noch: In den nächsten sechs Monaten sollen sogar noch mehr Kriminelle freikommen. Die Staatsanwaltschaft hat die Hamburger Polizeikommissariate aufgefordert, Männer, gegen die wegen unbezahlter Geldstrafen ein Haftbefehl vorliegt, nicht mehr festzunehmen. Die Justizbehörde erklärte, dass vorerst keine neue Ersatzfreiheitsstrafler mehr aufgenommen würden. Dabei handelt es sich um Straftäter, die die Zahlung ihrer Geldstrafe verweigern. Die Strafen seien nicht gelöscht, sollten aber zu einem späteren Zeitpunkt vollstreckt werden. „Wie in anderen Bundesländern ist auch in Hamburg die Belegungssituation in den Justizvollzugsanstalten stark angespannt“, teilte die Behörde dazu mit. Daher könnten die Straftäter auch nicht in anderen Gefängnissen in Deutschland untergebracht werden. Aufschub und Unterbrechung der Strafvollstreckung hätten sich schon während Corona und der Fußball-EM bewährt, hieß es weiter.
Während für unliebsame Blogger, kritische Bürger oder Verfasser aufmüpfiger Posts mit höchster Priorität die Verfolgungsmaschinerie angeworfen und kein Pardon gegeben wird, schert sich die deutsche Gesinnungsjustiz nicht um die Unversehrtheit und Sicherheit der Deutschen – und lässt verurteilte Schwerverbrecher einfach laufen. Die Polizei, die in Mannschaftsstärke morgens um 6 Uhr Regierungskritiker aus dem Bett holen, kann gleichzeitig keine abgetauchten Straftäter wie Ladendiebe, Schläger oder Schwarzfahrer aufspüren, weil ihr keine Kapazitäten zu deren Unterbringung zur Verfügung stehen. Thomas Jungfer, der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sprach von einem „Armutszeugnis” für die grüne Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina und ihre Behörde, die nicht für genügend Haftplätze sorgen könne: „Jetzt müssen wir Personen, die zur Festnahme ausgeschrieben wurden, wieder laufen lassen. Armseliger geht‘s kaum noch.“ Das Problem ist allerdings grundsätzlicher Natur und betrifft nicht nur Hamburger, denn tatsächlich macht sich der deutsche Rechtsstaat mit seiner “Doppelblindstrategie” – Kuscheljustiz gegenüber echten Verbrechern und vor allem gewalttätigen Migranten, Kriminalisierung unbescholtener einheimischer Bürger – überall im Land lächerlich.
Dienstag, 26. November 2024
Richterliche Arroganz: Drakonische Aburteilungen zorniger Bürger nach begründeter Justizschelte
von Wilma Fricken...
Haltungsrichter urteilen immer öfter missliebige Bürger ab
Die letzten Tage und Wochen haben gezeigt, dass der deutsche Rechtstaat zu einem einzigen Irrenhaus geworden ist, der sich für die leicht gekränkten Gefühle unfähiger Politiker missbrauchen lässt und gnadenlos gegen völlig harmlose Bürger zu Felde zieht. Dabei ist etwas aus dem Blick geraten, dass die Gerichte auch sonst den Schutz von Bürgern und jedes vernünftige Rechtsempfinden mit Füßen treten. Bürger, die die einseitigen, ideologischen, willkürlichen und voreingenommenen Urteile gegen kritische Bürger bei gleichzeitiger sträflicher Milde gegenüber zugewanderten Gewalttätern kritisieren, laufen selbst Gefahr, zu Justizopfern zu werden.
Erst kürzlich wurde bekannt, dass etwa das Amtsgericht Wiesbaden 2023 einen Mann zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt hatte, weil er einen Richter in Osnabrück in einer E-Mail als „offenbar geistig gestört“ bezeichnet hatte. Der Grund für die Wut des Mannes war ein Skandalurteil des Richters, bei dem er den syrischen Vergewaltiger einer 15-Jährigen nicht nur zu einer bloßen Bewährungsstrafe von zwei Jahren und der Zahlung von 3.000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer verurteilt hatte, sondern dem Täter auch noch bescheinigt hatte, dieser sei “auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“ – weil er eine Wohnung und demnächst auch einen Arbeitsplatz vorweisen könne. Außerdem bekäme das Mädchen auf diese Weise wenigstens Schmerzensgeld, zumal die Intensität der Vergewaltigung „am unteren Rand“ gewesen sei.
Bürgerverachtende Parallelwelt
Angesichts solcher unfassbarer Entscheidungen ist die Wut von Bürgern mehr als verständlich und manchmal verschaffen zornige Menschen als Vertreter des Volkes, in dem solche Urteile angeblich gefällt werden, ihrer Fassungslosigkeit eben Luft. Tatsächlich sind Urteile und ihre Begründungen rational schlichtweg nicht mehr erklärbar. Das Wiesbadener Amtsgericht erkannte in der Einschätzung des Richters als “offenbar geistig gestört” jedoch eine Beleidigung in „ehrverletzender Weise“ – und verhängte eine wesentlich höhere Geldstrafe, als sie dem überführten Vergewaltiger auferlegt wurde. Immerhin gelang es seinem Verteidiger, die 5.000 Euro anschließend noch auf ein Drittel zu reduzieren; amam Wahnwitz solcher Urteile ändert dies freilich nichts, da sie zeigen, in welch einer entrückten, bürgerverachtenden Parallelwelt viele Vertreter auch der Juristenkaste inzwischen leben, genau wie Politiker und Mainstream-Journalisten.
Dazu kommt, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt: Erst im Sommer hatte ein ähnlicher Fall für Fassungslosigkeit gesorgt, bei dem eine 20-Jährige vom Hamburger Amtsgericht wegen Beleidigung und Bedrohung zu einem Wochenende hinter Gittern verurteilt wurde, nachdem sie einen Jugendlichen, der Teil einer Gruppe war, die eine 15-Jährige mehrmals vergewaltigt hatte, im Zustand großer Aufregung und hochemotionaler Empörung über die Abscheulichkeit der Tat als “ehrloses Vergewaltigerschwein“ und „ekelhafte Missgeburt“ bezeichnet und ihm gewünscht hatte, er könne hoffentlich „nirgendwo mehr hingehen“, ohne verprügelt zu werden. Für diesen menschlich und von jedem gesunden Rechtsempfinden her absolut nachvollziehbaren Ausbruch wurde sie anschließend zu einer höheren Strafe verurteilt als acht der neun Vergewaltiger, die – bis auf einen – allesamt mit Jugendstrafen auf Bewährung davonkamen.
Diese beiden Beispiele zeigen, wie sehr in diesem Land jegliche moralischen und normalen Maßstäb verschoben sind. Bei dieser Entwicklung und der zunehmenden Entfremdung zwischen Bürgern und einer arroganten und empathielosen Justiz, die keinerlei Vorstellung hat, wie sehr es in dieser geschundenen Bevölkerung inzwischen brodelt, müssen solche Abstrafungsurteile über kurz oder lang nicht nur das Restvertrauen in den Rechtsstaat erschüttern, sondern den Rechtsfrieden insgesamt gefährden.
Deutscher Köter, halt’s Maul: Meinungsfreiheit, die SIE meinen
von Hans S. Mundi...
Ruinieren das Land, das sie verachten, nach Strich und Faden:
Beleidigte Mimosen und Maximaldilettanten Habeck und Baerbock
Möchten Sie wissen, wer Sie gerade verfolgt und Ihrer Grundrechte beraubt? Wer Sie, als nicht mehr freier Bürger, einer gelenkten Justiz zum Fraß vorwirft? Vorweg: Deine Verbieter dürfen so gut wie alles, du nichts dergleichen. Das ist in jeder Diktatur so und auch wenn die Konsequenzen für den Einzelnen (noch) nicht in Internierungslager, physischer Misshandlung oder Schlimmerem liegen: Diese Unterschiede sind allenfalls graduell. Die Kriminalisierung von Meinung und unerwünschten Verhaltensweisen durch den Staat ist in vollem Gange und es geht nicht mehr um zivildemokratische Ordnung, Recht oder Unrecht. Wir reden von schlichtem Machtmissbrauch und dem immer sichtbarer werdenden Ende der Gewaltenteilung. Wer bringt – via Anzeige – harmlose Satire-Bildchen auf Facebook vor den Staatsanwalt?
Die Ursache des Übels sind die Grünen. Sie belebten mit ihrer Öko-Strategie spätestens in den Jahren nach 1989 die am Boden liegende Altlinke, welcher damals das realsozialistische Geisterreich mitsamt der Arbeiterklasse abhanden gekommen war, und ersetzte den vorherigen sinnstiftenden Topos Klassenkampf durch das Primat der erst Umwelt-, dann Klimarettung - bei identischem kapitalistischen, konsumistischen, marktwirtschaftlichem Feindbild. Die Grünen sprangen in die Lücke und trugen die nicht mehr rot, sondern nunmehr grün lodernde Fackel des Sozialismus fort. Merkel war die erste grüne Kanzlerin unter der CDU-Tarnkappe und schoss die Bahn frei für die auf dem mörderischen Maoismus einstiger K-Gruppen aufgebaute grüne Sekte.
Rettung für den sozialistischen Ungeist
Und nun, da die Grünen an der Macht sind (und zwar nicht mehr wie im ersten Vorgriffsexperiment 20 Jahre zuvor als Juniorpartner einer damals noch bürgerlich-normalen SPD, sondern als eigentlicher politischer Schrittmacher), exekutieren sie sozialistische Vollstreckung und totale Gleichschaltung in immer dreisterer Anmaßung. Nach dem Epochenbruch des alten Sozialismus der Arbeiterparteien übernahmen sie das Zepter und avancierten, ab 2010 dann vor allem durch das “Klimawandel”-Elitenprojekt, zur permanenten Avantgarde im linken Spektrum.
Wenn nun seit Tagen ein nie gekannter Gesinnungsfuror gegen die freie Meinung des einfachen Bürgers Thema ist, dann wird es höchste Zeit, die ökosozialistische Doppelmoral von Habeck & Co genauer zu unter die Lupe zu nehmen, die völlig inhumane Brutalität und moralische Verlogenheit dieser moralisierenden Heuchlerkaste, vor allem aber die skrupellose Handschrift hinter all dem, was auch dank der willigen medialen Vollstrecker zur Fassade geronnen ist. Bei Robert Habeck wissen wir ja, dass er irgendwie mit Nationalgefühl und Patriotismus “noch nie etwas anzufangen” wusste. Wer die Entstehungsgeschichte der Grünen kennt, der weiß, dass der Hass auf das bürgerliche Deutschland, auf alle Traditionen, auf eigene Kultur und Brauchtum, aber auch auf die herkömmliche familiäre Grundordnung ihre Ideologie immer gewesen und bis heute geblieben ist.
Kommunistische Skrupellosigkeit endet nicht in Amt und Würden
Weit verbreitet in den Vorläufern der K-Gruppen waren auch große Sympathien für die Terroristen und Mörder der RAF, welche in palästinensischen (!) Terrorcamps ihre tödlichen Anschläge auf Politiker und Wirtschaftslenker trainierten. Wenn heute Annalena Baerbock eine offensichtliche Nähe zum politischen Fan-Umfeld der Hamas pflegt und sich gegen Waffenlieferungen an Israel stemmt, hat das seinen Ursprung im jahrzehntealten Antisemitismus der deutschen radikalen Linken. Nun könnte man meinen, dass ein Movement, welches selber nie sonderlich smart, geschweige denn gewaltfrei war, ja auch selbst was einstecken könnte. Doch weit gefehlt: Kommunistische Skrupellosigkeit endet nicht in Amt und Würden und Anzug mit Krawatte, und nicht von ungefähr können die, die am heftigsten austeilen, am wenigsten einstecken. Sie, die andere beschimpfen, verhetzen und schmähen, reagieren kleinkarierter und unversöhnlicher als Mimosengärtner.
Deshalb jetzt diese konzertierte Aktion der Habeck'schen Anzeigeflut gegen wehrlose Bürger, deshalb der finale Schlag gegen jede Freiheit im Netz. Die eigentliche Macht der Grünen lässt sich nicht in ihren kläglichen Umfragewerten ablesen, die jenseits von Gefälligkeitsumfragen deutlich im einstelligen Bereich rangieren; sie manifestiert sich in ihrem Einfluss auf Medien, Bildung, Kulturbetrieb und politische “Mitbewerber”, die längst zu ihren Epigonen geworden sind. Jedenfalls ist sie zu groß geworden, um ihre totalitäre, menschenverachtende Gesinnung noch im Zaum zu halten. Also zeigen die Grünsozialisten ihre wahre Fratze. Vor vielen Jahren tauchte im damals noch rein journalistischen “Spiegel” eine unschöne Geschichte auf, welche dem Ex-Außenminister der Grünen, Joschka Fischer, lange nachhängen sollte, obgleich sie im Laufe der Zeit gnadenvoll verblasste: “Es ist nicht das erste Mal, dass die Geschichte Schlagzeilen macht. Schon Anfang 2001 war sie kurz Thema, ausgelöst durch eine Fotosequenz, die zeigte, wie (Joschka) Fischer mit ein paar Kumpels auf einen Polizisten einprügelte.”
“Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch”
Die Enthüllung zeigte damals schon den “Humanismus” der Grünen seit Geburt dieser sektiererischen Truppe und ich empfehle ausdrücklich den gesamten Artikel, in dem es noch um weitaus Schlimmeres geht: Um Joschka Fischers “Putztruppe”, um Molotowcocktails und einen brennenden Polizisten in Frankfurt, der das Attentat dieser Kriminellen knapp überlebte. Immer daran denken: Das ist das geistige Ursprungsmilieu der grünen Moralapostel, die heute bei Rentnern in Wohnungen stürmen, Laptops und Handys beschlagnahmen und saftige Geldstrafen verhängen lassen, weil sie “Schwachkopf”-Satirebildchen auf Facebook geteilt haben. Jener Putztruppen-Schlägerbanden-Fischer rüpelte und randalierte dann später, einmal auf dem Ticket der Grünen im Parlamentarismus angekommen, munter weiter. Damals erbrachte sogar ausgerechnet die “Süddeutsche Zeitung” den Nachweis, dass Fischer seine primitiven Straßenkämpfer-Umgangsformen im Parlament verbal nie wirklich abgelegt hatte: Die Zeitung recherchieret, dass es es in einem Ranking über renitente Abgeordnete auf den dritten Platz mit 12 Ordnungsrufen in einer Legislaturperiode gebracht hatte.
Die Zeitung memoriert, wie Fischer und seine giftgrünen Genossen 1984 etwa für heftige Tumulte im Bundestag sorgten, nachdem der Grünen-Abgeordneten Christa Nickels das Wort entzogen wurde. Es folgte ein inzwischen historischer Dialog zwischen Fischer und dem damaligen Bundestags-Vizepräsidenten Richard Stücklen. Stücklen: “Herr Abgeordneter Fischer, ich schließe Sie von der weiteren Teilnahme an der Sitzung aus!” Fischer: “Schließen Sie uns doch am besten gleich alle aus!” Stücklen: “Ich unterbreche die Sitzung des Bundestages, bis der Herr Abgeordnete Fischer, der von der weiteren Teilnahme der Sitzung ausgeschlossen ist, den Plenarsaal verlassen hat. Die Sitzung ist unterbrochen.” Danach ruft Fischer: “Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch, mit Verlaub!” Wohlgemerkt: Keine 30 Jahre später zerrt der Nachfolger und politische Erbe Fischers, Robert Habeck, einen Rentner wegen eines “Schwachkopf“-Memes vor den Kadi.
Allianz von außerparlamentarischem und parlamentarischem Linkspöbel
Schließlich machte dann Hessens Ministerpräsident Holger Börner mit seiner SPD einen kapitalen Strategiefehler, der den Sinkflug der SPD einleiten sollte: Er vereidigte 1985 Joschka Fischer als Grünen-Umweltminister im hessischen Landtag, womit sich die Ökokommunisten endgültig erfolgreich in die politische Gewalt der verhassten bürgerlichen Gesellschaft hineinrandaliert hatten. Eine Katastrophe begann. Ausgerechnet der besonders militante Fischer hatte sich erfolgreich in ein Ministeramt hineingepöbelt, damals noch in Turnschuhen, 13 Jahre später dann im feinen Zwirn und Zweireiher auf Bundesebene.
Inzwischen hat sich eine Allianz von außerparlamentarischem und parlamentarischem Linkspöbel etabliert; das rotgrüne Milieu hat alle Schleusen geöffnet und das Steuergeld fließt in linke Organisationen aller Art. Gemeinsam sind sie Pöbel: “Deutschland verrecke - In Berlin wird die Abschaffung Deutschlands von den Dächern beworben. Seit Jahren unbehelligt, denn Rassismus wird toleriert, solange er gegen das eigene Land gerichtet ist... Claudia Roth (Grüne), Bundestagsvizepräsidentin und ab 2021 Kulturstaatsministerin, nahm im November 2015 an einem Demonstrationszug in Hannover teil, auf dem – für Sie hörbar, Parolen wie 'Deutschland verrecke', 'Nie wieder Deutschland' und 'Deutschland Du mieses Stück Scheiße' gerufen wurden" (siehe hier). Wie weit die grüne Machtergreifung reicht, zeigte sich spektakulär schon vor Jahren in Hamburg: Wer hier wen beleidigen darf, entscheiden wir - so schallte es imaginär aus dem rotgrün abgestürzten Stadtstaat, als ein Ex-Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds, Malik Karabulut, die Deutschen auf Facebook nach der Resolution des Deutschen Bundestags zum Völkermord an den Armeniern aufTürkisch pauschal als „Hundeclan“ beschimpft hatte; Übersetzungen sprechen von „Köterrasse“: “Ihr nennt uns Bösewichte und wir schweigen.“
Hetzen gegen die Köterrasse? Kein Problem
Derselbe Typ kandidierte bei der Hamburg-Wahl 2011 dann für – na wen wohl? Natürlich für Bündnis 90/Die Grünen, und zwar im Wahlkreis Altona; ein Tatumstand, der von den linksgrünen Jubelmedien bis heute gerne beschwiegen wird. Erdogan pur: „Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.“ Grün (mit rot) an der Macht: Diese Beleidigungen, weitaus heftiger als “Schwachkopf”, blieben – wie so viele – allesamt straffrei und sind somit weiterhin erlaubt, weshalb jeder Deutsche als “Köter” beschimpft werden darf. Die Hamburger Gesinnungssstaatsanwaltschaft sah hier natürlich nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt, denn „Deutsche“ ließen sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzen.“ Der grüne Scharfrichter sprach grünes Recht: Deutsche gibt es eigentlich gar nicht... und wenn doch, sollte man sie ruhig ordentlich beschimpfen, diese Köter! Ein derartig beleidigendes Schandurteil gegen das eigene Volk ist weltweit definitiv einmalig.
Das ist es, was uns die dauerbeleidigten Beleidiger von heute zwischen zwei beliebigen ihrer Strafanzeigen im Subtext immer mitteilen wllen: Deutschland verrecke, du Köterrasse! Um Joschka Fischer zu paraphrasieren: Grüne, mit Verlaub, ihr seid solche Arschlöcher...
Montag, 25. November 2024
Die Transfrau mit der Penispumpe: Sodom und Gomorrha in Berliner Polizeikreisen
von Jochen Sommer...
Die Polizei, dein Freund und Transe...
Allmählich und bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten des “Selbstbestimmungsgesetzes” erfüllen sich nach und nach genau die Warnungen und Prophezeiungen vor Auswüchsen, denen durch diese politisch verordnete Verhöhnung von Normalität, Biologie und Recht Tür und Tor geöffnet wird: “Aktivisten” und als “Betroffene“ salbungsvoll-behutsam gepamperte Extrempersönlichkeiten machen aus ihren neuen Rechten eine Schau und Farce – und nutzen sie für Ungebührlichkeiten, Übertritte und Absurditäten zum Schaden der Gemeinschaft – und vor allem von biologischen, natürlichen Frauen. Damit tritt nun genau das ein, wovor Kritiker und Skeptiker dieses ideologischen Amoklaufs seit jeher gewarnt hatten.
Nun bekommt auch die besonders woke Berliner Polizei von der eigenen Medizin zu schmecken: Sie sieht sich derzeit von einem Skandal erschüttert, der die ganze Abartigkeit des Trans-Wahns aufzeigt. Anfang des Monats soll die 27-jährige sogenannte Transfrau Judy S., gebürtige Penisträgerin, bei einer Feier im Berliner “KitKatClub” gefeiert und dort zwei Bundespolizisten kennengelernt haben, mit denen sie sich gemeinschaftlich zum Sex und zum Drogenkonsum in S. Wohnung verabredete. Dort soll S. die beiden Faeser-Bediensteten unter Drogen gesetzt und missbraucht haben, unter anderem mit einer Penispumpe. Als die beiden Polizisten wieder zu sich kamen, entdeckten sie, dass sie mehrere schwere Verletzungen am Körper trugen – darunter eben auch im Intimbereich. Beide erstatteten Anzeige, in der sie angaben, S. selbstverständlich für eine Frau gehalten zu haben. Bei einer anschließenden Durchsuchung in S.' Wohnung wurden Drogen gefunden, worauf die Polizistin vom Dienst suspendiert wurde. Außerdem wurden disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet. Zum Stand der Ermittlungen hält man sich bei der Berliner Polizei bedeckt – mit Verweis auf “Daten- und Personenschutz” zurück. Auch datenschutzrechtlich gilt hier die “Selbstbestimmung”, logisch.
Propaganda und Pervertierung von Rechtsnormen
Um das Maß voll zu machen, hatte S. auch noch als stellvertretende Frauenvertreterin (!) der Berliner Polizei kandidiert; die Ergebnisse der Wahl sind allerdings noch nicht bekannt, zumindest nicht öffentlich. Auch vor Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen zeigt der Fall die ganze Tragweite eines grotesken Trans-Kults als Kennzeichen einer degenerierten Gesellschaft mit Auswirkungen in den behördlichen und hoheitlichen Apparat hinein. Ein biologischer Mann, der sich per Sprechakt zur Frau erklärt, darf sich als Frauenvertreterin bewerben, hortet offenbar in seiner Wohnung schwere Drogen und verkehrt in Sex Clubs – und all das wird möglich gemacht durch eine politische Propaganda und Pervertierung von Rechtsnormen, die solchen Personen nicht nur im Staatsdienst Tür und Tor öffnen. Die charakterliche Nichteignung vieler Beamter als Träger des staatlichen Gewaltmonopols ist gleichwohl ein Problem, das ganz unabhängig davon besteht – wie die beiden Opfer der Transfrau zeigen – zwei Bundespolizisten, die sich mit einem hermaphroditischen Kollegen zum Drogenkonsum und Sex verabreden, sind nicht eben geeignete Testimonials jener persönlichen Festigkeit und “inneren Führung”, wie sie für hoheitliche Uniform- und Waffenträger in der alten Bundesrepublik einmal Einstellungsvoraussetzung war.
Zu Faeserdeutschland und insbesondere dem kaputten, dekadenten und hoffnungslos gefallenen Shithole Berlin allerdings passen sie ganz hervorragend. Wer braucht schon noch “Werte” und “Moral” im eigenen Land; es genügt doch schließlich, wenn dafür ukrainische Soldaten sterben, während in der Bundesrepublik zunehmend gesellschaftliche Zustände à la “Mad Max” oder Sodom & Gomorrha Einzug halten. Neben den grundsätzlichen moralischen Abgründen offenbart sich hier die pure Idiotie dieses woken Konstrukts, das auch nicht-linke Medien wie „Bild“ übernehmen (wo inzwischen durchgehend von „Trans-Frau“ gefaselt wird), wie auch der Umstand, dass es sich bei dem Täter selbstverständlich objektiv um einen biologischen Mann handelt, und zwar ganz egal welche personenstandrechtliche Einstufung er bierernst für sich reklamieren darf und wie tyrannisch eine Gesinnungsjustiz Menschen verfolgt, die diese Tatsache wertfrei oder per Anrede mit dem Klarnamen “Deadnaming“) thematisieren. Der Fall bestätigt nicht nur die desolaten Zustände in Berlin, sondern zeigt auch das Muster, das „Trans-Frauen“ anwenden, um ihre Fetische auszuleben – übrigens zu Lasten der geringen Minderheit echter transsexueller Menschen, die im Gegensatz zu den Mode-Tunten und Geschlechtschamäleons der großen bunten Regenbogenshow aus ihrem inneren Leidensdruck keine Show machen und das Selbstbestimmungsgesetz nicht als Carte blanche für Übergriffigkeiten und sexuelle Beutezüge missbrauchen.
Freitag, 22. November 2024
Haftbefehl gegen Netanyahu: Der IStGH agiert judenfeindlich
von Julian Marius Plutz...
Opfer von israelfeindlichem Bias von UN und Internationalem Strafgerichtshof:
Ex-Verteidigungsminister Galant und Premier Netanyahu
Die Rechtsgrundlage für die Shoah wurde beim 6. NSDAP-Reichsparteitag 1935 in Nürnberg geschaffen. In den Nürnberger Gesetzen, darunter dem sogenannten „Blutschutzgesetz“, wurde die Eheschließung zwischen Juden und Ariern verboten. Spätestens ab diesem Tag stand die Tatsache, Jude zu sein, unter Strafe. Diese Gesetze mündeten bekanntlich 1942 in die Wannseekonferenz, die dann den Weg für Auschwitz ebnete.
90 Jahre später nun erlässt der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ernsthaft einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benyamin Netanyahu und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant. Damit vergeht sich das sogenannte Gericht am jüdischen Staat und handelt explizit antisemitisch. Vor Freude jubeln können dagegen die Mörder des 7. Oktobers, die Hamas und ihre weltweiten Anhänger. Bestimmt gibt es in der Berliner Sonnenallee für muslimische Kinder auch diesmal wieder Baklava, da bin ich mir ganz sicher.
Diese Regierung sollte sich in Grund und Boden schämen
Konkret bedeutet ein Haftbefehl des IStGH, dass die betreffenden Personen ungeachtet ihrer diplomatischen Immunität sofort festgenommen werden müssen, sobald sie ein Land betreten, welches den Strafgerichtshof anerkennt. Das würde folglich nun auch für Netanyahu und Galant gelten. Vorab die gute Nachricht: Viele demokratische Länder wie die USA, Indien, aber auch Australien, Russland und natürlich Israel erkennen dieses parteiische Pseudo-Gericht nicht an – aus gutem Grund. Denn sie sorgen sich in erster Linie um ihre eigene Souveränität und befürchten, dass das Gericht politisch instrumentalisiert wird. Und exakt das ist hier der Fall: Israel wird bestraft, weil es einen notwendigen, nämlich existenziellen Kampf um sein eigenes Land führt. Doch Juden sollen sich nicht wehren dürfen (oder bestenfalls ein bisschen denn ansonsten ist es “Völkermord”). Sie sollen sich gefälligst abschlachten lassen, ansonsten werden sie von Opfern zu Tätern gemacht, und ihre Führer werden mit Haftbefehlen bedacht. Das Verhalten der Richter ist derart eklatant unmoralisch, verlogen und schamlos, dass sich Länder wie Deutschland dringend überlegen sollten, auf welcher Seite sie stehen: Bei den Judenhassern, oder bei den Unterstützern Israels?
Man muss sich die Konsequenzen des IStGH-Vorgehens auf der Zunge zergehen lassen und bloß einmal vorstellen, was es bedeutet: Netanyahu müsste also ab sofort, im Jahr 2024, in dem Land festgenommen werden, das für die industrielle Vernichtung der Juden verantwortlich war. Scholz, Habeck, Wissing, Faeser und wie sich all die seelenlosen Wesen auch nennen, sollten sich in Grund und Boden schämen, diesem Gericht anzugehören. Wenn der nächste Kanzler Friedrich Merz einen letzten Funken Anstand besitzt (was leider bezweifelt werden muss), dann müsste er sich spätestens jetzt von diesen voreingenommenen und korrupten Richtern distanzieren. Tut er es nicht, verhält er sich wie die jetzige Regierung: Schlicht judenfeindlich.
Die Mimikry-Regierung
Was bedeutet Antisemitismus? Es bedeutet, Juden schlechter zu behandeln als Nichtjuden, oder in diesem Fall: den jüdischen Staat schlechter zu behandeln als andere demokratische Staaten. Und genau das tut der IStGH wissentlich, indem er Netanyahu verhaften will, nicht aber Diktatoren und Menschenfeinde wie Kim Jong-Un, Chomeini, Daniel Ortega oder andere Machthaber. Spätestens jetzt ist es Zeit, das Weltstrafgericht von allen demokratischen Kräften vehement abzulehnen und politisch zu bekämpfen – ehe deutsche Polizisten demnächst auf deutschem Boden wieder einen Juden verhaften, weil er Jude ist und das Land betritt.
Das ständige Gerede von der Staatsräson, mit dem sich deutsche Politiker ach so gerne schmücken, ist nichts weiter als das Mimikry einer Schwebfliege, die auf den ersten Blickwie eine Wespe aussieht, aber eben eigentlich nur eine Fliege ist. Und so wirkt auch die deutsche Bundesregierung so, als stünde sie an der Seite Israels; doch eigentlich agiert sie, genau so wie der IStGH, explizit judenfeindlich. In diesem Punkt lässt sich durchaus eine historische Kontinuität zu zum Reichsparteitag 1935 behaupten.
Samstag, 16. November 2024
„So done“: Kritiker vernichten als Geschäftsmodell
von Theo-Paul Löwengrub...
Boom-Business im besten Deutschland aller Zeiten: Unbescholtene Bürger, die ihrem Unmut im Netz Ausdruck verleihen, im Namen von Politikern und öffentlich apanagierten Mimosen abmahnen, einschüchtern, schikanieren und wirtschaftlich zerstören
Dass es Bundeswirtschaftsminister und Grünen-“Kanzlerkandidat“ Robert Habeck nicht für unter seiner Würde hielt, persönlich einen Strafantrag gegen einen Rentner zu stellen, weil dieser ihn in einem harmlosen Meme als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte, offenbarte nicht nur abermals den erbärmlichen Charakter des sich nach außen so gerne leger und volksnah gebenden Ministers; es lenkte auch die Aufmerksamkeit darauf, dass das Abmahnen einfacher Bürger längst zu einem lukrativen Geschäftsmodell geworden ist. Allein Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock haben über ihre Ministerien bereits 1.300 Strafanzeigen gestellt.
Diese Verfolgung von Menschen, die nichts anderes tun, als von ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen, indem sie Politiker – auch deftig – kritisieren, deren üppige Bezüge sie bezahlen müssen, ist jedoch keine exklusive Domäne der Grünen, wenn diese auch, wie nicht anders zu erwarten, typischerweise am empfindlichsten auf Kritik reagieren. Auch die FDP-Kriegstreiberin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat darin ein überaus einträgliches Betätigungsfeld gefunden – unter faktischer Amtshilfe und Komplizenschaft des Amtsgerichts Rheine, das sich lange Zeit bereit erklärte, ihr dabei behilflich zu sein, auch wenn es dafür gar nicht sachlich und örtlich und zuständig war. Der Rechtsanwalt Markus Haintz berichtet seit langem über diese unglaublichen Vorgänge.
Werbung mit KI-Ausspähung und automatisierter Zensur
Strack-Zimmermanns Erfüllungsgehilfe ist der Anwalt Alexander Brockmeier. Dieser hat, gemeinsam mit Franziska Brandmann, der Vorsitzenden der FDP-Jugendorganisation JuLis und dem Datenwissenschaftler Marcel Schliebs, sogar ein eigenes Unternehmen namens „So Done“ gegründet, an das sich von „Online-Hass“ Betroffene wenden können – und das bezeichnenderweise in Rheine angesiedelt ist. Das Internet wird mittels einer auf Künstlicher Intelligenz basieren Software gezielt nach vermeintlichen Hasskommentaren durchsucht. „Du nennst uns Deine Handles in den sozialen Medien und beauftragst uns, Kommentare, die sich auf dich beziehen, durch unsere KI im Blick zu behalten“, wirbt “So Done”.
Weiter heißt es: „Das alles kostet dich gar nichts! So Done ist dein Prozesskostenfinanzierer und bezahlt als solcher alle Anwalts- und Gerichtskosten, die anfallen. Dafür ist SOSo Done mit 50 Prozent an der Geldentschädigung beteiligt, die dir zuteil wird. Faktisch bezahlt also der Täter mit seiner Geldentschädigung unsere Dienstleistung, die dir ermöglicht, sich gegen ihn zu wehren. Für dich gibt es kein Kostenrisiko – Sollte es nicht zu einer Geldentschädigung kommen, übernehmen wir alle Kosten und geben diese nicht an dich weiter. Du bist also nur im positiven Falle an der Geldentschädigung, aber im negativen Falle nicht an den Anwalts- und Gerichtskosten beteiligt. Das Risiko übernehmen wir für dich. Hört sich fantastisch an? Finden wir auch!“
Prahlen mit Tausenden von Strafanzeigen und Abmahnungen
Im Klartext: “So Done” verfolgt im Auftrag überempfindlicher Politiker überwiegend harmlose Bürger, lässt sie, wann immer möglich, zu Geldstrafen verurteilen und teilt sich die Beute dann mit seinen Auftraggebern, die fast ausschließlich vom Geld der Bürger leben. Nach eigenen Angaben hat man bereits 7.816 Kommentare zur Anzeige gebracht und dabei im Schnitt 591 Euro erstritten. Als Werbegesichter für “So Done” fungieren neben Habeck und Strack-Zimmermann allen Ernstes auch CDU-Ukraine-Hardliner Roderich Kiesewetter, der nordrhein-westfälische CDU-Ministerpräsident Hendrick Wüst und die CDU-Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner. Partner von “So Done” ist übrigens die „So Done legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“, deren Geschäftsführer kein anderer als Brockmeier ist.
„Wenn Sie ein Aufforderungsschreiben von uns erhalten haben, dann haben wir Sie als Urheber einer strafrechtlich relevanten Äußerung identifiziert. In aller Regel haben wir bereits ein Strafverfahren eingeleitet und nehmen Sie jetzt zivilrechtlich in Anspruch“, heißt es drohend auf der Seite der Kanzlei. Dabei wird allerdings verschwiegen, dass nur die Staatsanwaltschaft Strafverfahren einleiten kann. Außerdem wird als „schnell und rechtssicher“ empfohlen, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und „gegebenenfalls die Geldentschädigung und die Anwaltskosten“ zu zahlen.
Bewusste Verbreitung von Desinformationen
Es ist jedoch nicht weniger „rechtsicher“, eine Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben. Brockmeier verbreitet hier also bewusst Desinformation und schüchtert seine in aller Regel juristisch ungeschulten Opfer gezielt ein. Hier zeigt sich ein zutiefst perfides und verabscheuungswürdiges Geschäftsmodell: gewählte Politiker lehnen es in ihrer Arroganz und Entrücktheit zunehmend ab, sich –auch polemisch-scharfer – Kritik zu stellen oder diese auch nur zu akzeptieren. Strack-Zimmermann schämt sich dabei nicht einmal, ihre Anzeigenwut auf dem Online-Auftritt von “So Done” auch noch als Kampf für Frauenrechte zu verkaufen. Eine völlig abgehobene Pseudo-Elite überzieht die Menschen, von deren Geld sie gut und gerne lebt, mit juristischen Schikanen und ein skrupelloses Unternehmen macht sich zu deren Partner. Insbesondere Brockmeier agiert hier zutiefst unethisch und erweist sich als Schande für seinen Berufsstand. Denn eine Tätigkeit auf Erfolgshonorarbasis ist Anwälten in Deutschland nur unter sehr strengen Voraussetzungen erlaubt.
Das “So Done”-Gebilde verführt potentielle Mandanten durch die von ihm garantierte Kostenfreiheit dazu, eine Rechtsverfolgung zu starten und eventuell sogar einen Rechtsstreit zu führen, den sie in vielen Fällen vermutlich scheuen würden, wenn sie selbst das Kostenrisiko tragen müssten. Die Kanzlei von Markus Haintz lässt diese Rechtsfrage derzeit in einem einstweiligen Verfügungsverfahren – vorläufig – vor dem Landgericht Bochum und parallel dazu von der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Hamm klären. Man kann nur hoffen, dass diesem zutiefst verwerflichen Gebaren ein Riegel vorgeschoben wird und Politiker, die das Land zerstören, nicht auch noch damit durchkommen, den Bürgern mit Hilfe windiger Unternehmen und Anwälte noch mehr Schaden zuzufügen.
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