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Donnerstag, 1. Januar 2026

Korrupt bis ins Mark – Generalstaatsanwältin von New York Letitia James wegen Kreditbetruges vor Gericht

von Tom Texas

„Nobody is above the Law“ – „Keiner steht über dem Gesetz“. Diesen ihren Lieblingssatz krakelte Letitia James, die Generalstaatsanwältin des Staates New York, als sie mittels einer Zivilklage Donald Trump endgültig zur Strecke bringen wollte. Ihr gelang es tatsächlich, Trump zu einer Geldstrafe von ca. 464 Mio US-Dollar verurteilen zu lassen.


Dass dieser Prozess das Glanzstück einer fehlgeleiteten Anti-Trump-Justiz war, steht für die meisten Rechtsgelehrten und die Bürger des Landes ausser Frage. Trump wurde angeklagt, weil er angeblich die Werte seiner Immobilien künstlich aufgeblasen hatte, um bei den Banken günstigere Kreditbedingungen zu bekommen. Selbstverständlich hatten die Banken die Immobilienwerte durch eigene Gutachter feststellen lassen, bevor sie diese als Sicherheiten für die Darlehen akzeptierten. Dummerweise gab es am Ende des Geschäfts auch keine Geschädigten. Die Kredite wurden ausgereicht und ohne irgendwelche Probleme nebst Zinsen vollständig zurückgezahlt. Am Ende dieser Farce stand dennoch oben erwähntes Urteil.


Aber manchmal geht es nicht nur ungerecht zu im Leben. Diese Lektion muss jetzt die ambitionierte oberste Beamtin der New Yorker Strafverfolgung selbst lernen. Nach ihrer Vendetta gegen Trump fanden sich einige findige und engagierte Leute, die das Leben von Letitia James unter die Lupe nahmen und nicht nur eine Leiche im Keller der Dame fanden. Und diese Leichen stinken dermassen gewaltig zum Himmel, dass kein noch so hochkarätiges Amt geeignet ist, den Gestank unterm Deckel zu halten. Das „kuriose“ an der Geschichte: James wird wegen Straftaten angeklagt, die sie einst Trump angelastet hatte, nämlich Kreditbetrug. Der grosse Unterschied dabei ist, dass in James’ Fall tatsächlich andere Menschen geschädigt wurden, nämlich der amerikanische Steuerzahler.


Was hat die gute Letitia da angestellt?

Betrug Nr. 1

Im Jahre 2001 kaufte die spätere Staatsanwältin in NYC, in der 296 Lafayette Avenue in Brooklyn, ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten für 550.000 UD-Dollar. Sie refinanzierte das Haus mehrfach, wobei sie die Zahl der Wohneinheiten stets mit 5 angab.

2011 war es dann soweit. Sie beantragte die erneute Refinanzierung ihrer Immobile bei einem staatlichen Programm (HAMP), welches seinerzeit etabliert wurde, um die Zinssteigerungen nach der vorangegangen Finanzkrise für Hausbesitzer zu mildern. In diesem Programm wurden Zinsen angeboten, die weit unter denen lagen, die man bei Banken und Finanzierern bekommen konnte. Damit sollten Familien davor bewahrt werden, in Zwangsversteigerungen zu rutschen.

Aber es gab dafür natürlich auch Voraussetzungen, die zur Erlangung der staatlichen Darlehen zu erbringen waren. Die Immobile durfte maximal 4 Wohneinheiten haben und der Antragsteller musste in einer finanziellen Notlage sein. Letitia James besaß soviel kriminelle Energie, dass sie in ihrem Antrag das Haus mit 4 Wohnungen deklarierte.

Trotz eines Jahresgehaltes von 122.500 US-Dollar und Nebeneinkünften von $ 3890 reklamierte sie für sich ganz selbstverständlich eine finanzielle Notlage. Das Darlehen aus dem Sonderprogramm wurde bewillig, zum sagenhaften Zinssatz von 2.7%, welches erheblich billiger war als die seinerzeit üblichen 7-10%. Das brachte James eine jährliche Ersparnis von ca. 44.000 US-Dollar ein.


Im Behördeneintrag für James‘ Haus sind 5 Wohnungen registriert


Für den Kredit aus Steuergeldern gab sie nur 4 Wohnungen an



Betrug Nr. 2

Die Dame im hohen Amte hat es aber nicht bei diesen kriminellen Aktivitäten belassen. In den Jahren 2020 und 2023 kaufte die von finanziellen Nöten geplagte oberste Strafverfolgerin von New York State 2 weitere Häuser, diesmal in Norfolk, Virginia. Um Grundsteuern zu sparen, deklarierte sie beide Häuser, die sie vermietet hatte, als Hauptwohnsitz, obwohl sie auf Grund ihrer Position diesen im Staate New York haben muss.

Betrug Nr. 3

Resultierend aus der falschen Deklarierung der beiden Häuser in Virgina als eigenen Wohnsitz, beging die gute Letitia auch noch Versicherungsbetrug. Mietobjekte fallen in eine höhere Risikokategorie, weil Schäden, die ein Mieter eventuell verursacht, durch die Police mit abgesichert werden müssen. Demzufolge sind die zu zahlenden Beiträge wesentlich höher als bei Eigennutzung. Diesen Mehrbetrag hat sie auf betrügerische Weise eingespart.

Dass die Sauereien der hochdotierten Dame überhaupt ans Tageslicht kamen, ist einer Besonderheit in den USA zu danken, die die Juristin trotz ihres Fachwissens nicht auf dem Schirm hatte: Sobald eine öffentliche Stelle oder Behörde in einen Vorgang involviert ist, werden die dazu gehörenden Akten „Public Records“.

Jeder Bürger hat das Recht, bei jedweder Behörde solche öffentlichen Akten anzufordern und einzusehen. Das trifft auf Bodycam-Aufnahmen ebenso zu wie auf Strafakten, Emails, Datenbanken, Protokolle, staatliche Verträge u.v.m.

Da James sich aus einem Regierungsprogramm für die betrügerische Refinanzierung dreist bedient hatte, waren auch diese Akten auf Antrag frei zugänglich. Vermutlich hätte kein Hahn danach gekräht, hätte sie die Hetzjagd auf Trump einfach unterlassen. Heute hat Letitia James die Vorladung vor die Grand Jury zugestellt bekommen. Angesichts der Beweislage dürfte demnächst ein Strafprozess beginnen, bei dem ihr im Falle eines Schuldspruchs die Verurteilung zu einer mehrjährigen Haft in einem Bundesgefängnis droht.

„Nobody is above the Law“ – „Keiner steht über dem Gesetz“

Karma ist manchmal doch ‚ne Bitch!

Gruss aus Texas


Freitag, 26. Dezember 2025

Wie kriegt man im Frankfurter Reuß-Prozess die Kuh vom Eis?

von Thomas Punzmann

Die Presse berichtete von Waffenlager im großen Stil und geplanten militärischen Angriff von Reichsbürgern auf das Parlament. Davon ist im Prozess bisher bis kaum etwas geblieben außer Stille. Die Presse versammelte sich wieder als angekündigt worden war, Prinz Reuß würde aussagen. Doch die Aussagen gaben keine neuen Schauergeschichten her. Wie also jetzt weitermachen?


Der Reuß-Prozess in Frankfurt dümpelt nun schon über ein Jahr vor sich hin. Den Angeklagten wirft man dort die Gründung einer terroristischen Vereinigung und einen versuchter Staatsstreich vor. In Presseberichte kurz nach der medienwirksamen Live-Festnahme war von großen Waffenfunden die Rede.

Der Putsch, der keiner war

Staatsstreich, Waffen im großen Umfang: Das so entworfene und verbreite Bild sollte Militär in Divisionsstärke, Panzer, Kommandoeinheiten, die das alles koordinieren könnten, suggerieren. Deutschland, so der Tenor der damaligen Berichterstattung, wäre gerade noch einmal davon gekommen.

So berichtete die Tagesschau: „Was von heute an vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main verhandelt wird, klingt nach dem Drehbuch eines schlechten Fernsehfilms und ist doch aus Sicht des Generalbundesanwalts die wohl bislang größte Verschwörung, die es in der Geschichte der Bundesrepublik gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gegeben hat“. […] Doch in Frankfurt steht mit Prinz Reuß der angebliche Kopf des ganzen „hochverräterischen Unternehmens“ vor Gericht“.

Staatsstreich auch bei der faz, allerdings hinter der Bezahlschranke: „Ein Adliger mit Firmen- und Wohnsitz in Frankfurt soll Anführer der Gruppe gewesen sein, die laut Generalbundesanwalt einen Staatsstreich plante. Nach dem Umsturz sollte Heinrich XIII. Prinz Reuß die Übergangsregierung der Aufrührer anführen“.

Auch der Deutschlandfunk wussten von Umsturzplänen: „Sie wollten die Bundesregierung stürzen: Fast 80 mutmaßliche Mitglieder des „Reichsbürger“-Netzwerks um den Geschäftsmann Heinrich XIII. Prinz Reuß müssen sich wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verantworten“.

Auch der Spiegel berichtete 2023: „Mehr als 360 Schusswaffen bei »Reichsbürgern« gefunden. Neue Zahlen der Regierung zeigen: Die »Reichsbürger«-Gruppe um Prinz Reuß hortete deutlich mehr Waffen als bekannt. Bei Durchsuchungen wurden Hunderte Pistolen, Gewehre, Messer und Äxte sichergestellt“

.Im Prozess selbst ist davon bisher wenig bis nichts vorgekommen. Zweifelhafte Zeugen wurden angehört und wochenlang dröge Chat-Protokolle mit banalen Unterhaltungen verlesen. Während dieser quälend langweiligen Tage war die Pressetribüne im eigens dafür gebauten Saal des Frankfurter Landgerichts, wie seit Prozessbeginn eigentlich immer, mehr oder minder leer.

Das hat sich geändert, als ein Verteidiger des Prinzen Reuß dessen Aussage angekündigt hatte. Plötzlich waren bis zu zwanzig Pressevertreter im Saal. Sie hofften darauf, dass Spektakuläres verkündet werden würde. Aufmarschpläne, Befehlsstrukturen, Geständnis von der Existenz einer rechten Schattenarmee, die Anzahl der Divisionen und deren Bewaffnung. Eben all das, was diese Presse bei der Verhaftung des Prinzen so berichtet hatte.

Die Aussage des Prinzen, eher langatmig, mitunter sogar langweilig, – in der er klar zustellen versuchte, dass er jedwede Gewalt grundsätzlich ablehnt – gaben ein Weiterspinnen dieser Schauergeschichten aber nicht her und so klingen die jetzigen Berichte der Mainstream-Presse über seine Aussage im Ton zurückgenommen. So sehr zurückgenommen, als hofften die Verfasser, dass niemand lesen möge, was sie jetzt darüber schreiben und sich, sollte es doch jemand lesen, noch weniger an das damals Geschriebene erinnern.

Nichts mehr von der scharfen Rhetorik, mit der über die Verhaftung berichtet wurde. Keine Waffenfunde mehr, selbst der angebliche Sturm des Parlaments, vorher zentraler Teil des angeblichen terroristischen Staatsstreiches, gibt jetzt offensichtlich nichts mehr her. Zu offensichtlich ist die Lächerlichkeit, die jetzt vielleicht sogar der beflissenste und aktivistische Journalist des Mainstreams zu spüren und zu ahnen scheint.


Für das Gericht sind das keine schönen Aussichten. Denn die Frage, die sich mittlerweile ja vielleicht sogar das Gericht selbst stellt, ist: Wie weitermachen? Mit jedem Prozesstag werden die absurden Sicherheitsvorkehrungen und der polizeiliche Aufwand von immer mehr Beobachtern ins Verhältnis zu dem bisher Offenbarten gesetzt. Die Frage steht im Raum, ob die Bundesanwaltschaft noch die alles beweisenden Vorwürfe im Köcher hat, aber auch die Frage, warum sie dann bisher nichts wirklich überzeugendes vorgebracht hat.

Ein Paragraph steht bereit

Der RAF Paragraph § 129 a würde wahrscheinlich für eine Verurteilung ausreichen. Eine angebliche Verabredung, weit, weit vor der Tat könnte ja genügen.

Der Paragraf 129a StGB ist Bestandteil eines Gesetzesbündels, das von Kritikern als Lex RAF bezeichnet wird, also als Gesetzesbündel, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion/ RAF erlassen worden war. Strafrechtlich relevant werden also bereits Versuche, Personen zu werben, die den Mitgliedern terroristischer Vereinigungen Unterstützung gewähren, etwa indem sie ihnen Übernachtungsmöglichkeiten bieten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die tatsächliche Möglichkeit der Begehung von Straftaten nicht zwingend erforderlich ist, um den Tatbestand des § 129a StGB zu erfüllen. Es genügt, dass die Vereinigung als solche strukturell in der Lage ist, erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit darzustellen, indem sie über einen verfestigten Willen zur Begehung entsprechender Straftaten verfügt.

Entsprechend dieser Logik zielt § 129a StGB auf die präventive Zerschlagung gefährlicher Strukturen ab. Also noch bevor konkrete Taten begangen werden könnten und unabhängig davon, ob überhaupt die materiell-technische Möglichkeit besteht, diese Straftaten tatsächlich zu begehen.

Die Möglichkeit der tatsächlichen Ausführung scheint ja nicht so wichtig zu sein. Warum also damals der Presseaufwand mit den Waffen und dem Sturm des Parlaments? Doch wie sähe es aus, wenn als einzige Begründung dummes Gerde aus den abgehörten Gesprächen hergenommen würde?


Unter dem RAF Paragraph 129 a könnte viel subsumiert werden. Die sogenannten Klimakleber, die geplant, verabredet und bandenmäßig zum Teil schwere Straftaten begangen haben und weiter begehen. Auch die Antifa könnte hier als terroristische Vereinigung begriffen werde. Doch hier wird der 129 a selten, eigentlich nie bemüht. Das könnte die Argumentation derjenigen bestätigen, die in dem Reuß-Prozess politische Motive vermuten. Für manche wäre das eventuell sogar die für den Rechtsstaat verheerende Bestätigung des Vorwurfs eines Schauprozesses? Genügt es, dummes Zeug zu erzählen, und dann deswegen als staatsgefährdender Terrorist zu einer langen Haftstrafe verurteilt zu werden?

Die damalige Stimmung, befördert von Personen, die unbedingt wollten, dass ihre Erzählung der rechten Gefahr übernommen wird, war damals eine andere als heute. Ist man dieser Stimmung eventuell zu schnell und zu unvorsichtig gefolgt?

Wie bekommt man nun die Kuh – sollte denn eine da sein – gesichtswahrend vom Eis?


Freitag, 19. Dezember 2025

Unfassbare Aussagen von Brosius-Gersdorf zeigen das ganze Ausmaß ihrer Nichteignung als Verfassungsrichterin

von Olli Garch

Auch ohne Bundesverfassungsgerichts-Berufung eine „furchtbare Juristin” in diesem Land: Frauke Brosius-Gersdorf bei “Lanz”



Wie haarscharf Deutschland im August an einer weiteren katastrophalen Fehlbesetzung des Bundesverfassungsgerichts vorbeigeschrammt ist und welche skandalöse Figur hier gerade noch verhindert wurde, zeigen die jüngsten Aussagen der SPD-Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Wann immer dieser Frau den Mund aufmacht, bestätigt sie einerseits die Richtigkeit ihrer Verhinderung, andererseits aber auch die Verkommenheit und Gewissenlosigkeit einer politischen Klasse, solche Ideologen und fast schon bizarr voreingenommenen Aktivisten allen Ernstes als oberste Hüter der Verfassung vorgeschlagen zu haben. Das mit Ann-Kathrin Kaufhold eine Geistesverwandte von Brosius-Gersdorf tatsächlich in Karlsruhe installiert wurde, kann vor diesem Hintergrund in gar bedrohlich genug eingestuft werden.

Bei Markus Lanz absolvierte Brosius-Gersdorf gestern Abend Mittwochabend ihren gefühlt allmonatlichen Standardauftritt (wenigstens das Privileg, in die erlauchte Runde der Dauergast-Stuhlwärmer der zwangsfinanzierten Talkrunden aufgestiegen zu sein, blieb ihr von ihrer gefloppten Kandidatur erhalten), in dem sie Lanz erneut Gelegenheit erhielt, ihr ach so schlimmes Los als angeblich von bösen Populisten grundlos weggemobbte Spitzenjuristin zu bejammern. Auch vier Monate nach ihrem endgültigen Scheitern sitzt der Stachel bei Brosius-Gersdorf immer noch tief, weshalb sie sich einmal mehr in emotional-unsouveräner Manier als Opfer einer orchestrierten Kampagne finsterer, „rechtsnationaler“ Kräfte (auch „aus dem Ausland”) inszenierte. Erneut ging Brosius-Gersdorf dabei mit der Unions-Fraktion hart ins Gericht.

Ausbleiben erzwungener Blockabstimmung gleich „Angriff auf unsere liberale Demokratie“

Der neueste Spin ihrer öffentlichen Anklage strotzt jedoch von einer bisher selbst von ihr ungeahnten Demokratieverachtung, die zeigt, wie wenig sie von dem Grundgesetz begriffen hat, das sie um ein Haar in Karlsruhe zu schützen gehabt hätte: Die CDU/CSU-Fraktionsführung habe es nämlich „nicht geschafft, die Reihen geschlossen zu halten“. Denn: „In so ’ner Situation, bei so ’ner Richterwahl, da muss man einfach Fraktionsdisziplin ausüben, da geht es nicht um Gewissensentscheidung. Und das war schon ein Angriff auf unsere liberale Demokratie“, heulte sie und verstieg sich gar zu dem Satz, das ganze Verfahren habe „ein Stück weit unsere Demokratie bloßgestellt“. Natürlich ist das genaue Gegenteil der Fall: Die Demokratie (im Gegensatz zu „unserer Demokratie”) wäre dann bloßgestellt worden, wenn Brosius-Gersdorf ins Amt gelangt wäre. Ihre Aussagen sind nämlich so entlarvend wie erschreckend.

Erstens sind Abgeordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes, dessen Anwendung ihre Aufgabe als Verfassungsrichterin gewesen wäre, ausdrücklich „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. So etwas wie eine Fraktionsdisziplin ist darin – ebensowenig wie die autokratischen Exzesse des Parteienstaates – bezeichnenderweise gar nicht vorgesehen. Natürlich gibt es aus Effizienzgründen diese Entscheidungspraxis seit jeher, abgesehen von den Fällen, in denen diese persönliche Gewissensfreiheit unerlässlich ist. Und natürlich müsste es immer eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten sein, wen sie mit ihrer Stimme an das höchste Gericht des Landes berufen.

Schockierende Geisteshaltung

Mit ihren Ansichten offenbart Brosius-Gersdorf eine schockierende Geisteshaltung, die sie nicht nur als Richterin, sondern auch als Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin völlig disqualifiziert. Sie sieht es als ihr Recht an, durch parteipolitische Kungeleien und ohne weitere Prüfung auf eine der einflussreichsten Positionen Deutschlands berufen zu werden und empfindet es als persönlichen Affront, dass dies nicht anstandslos geschehen ist. Dies interpretiert sie dann als Schaden für das, was sie unter Demokratie versteht und wischt auch noch den grundgesetzlich garantierten und geschützten Gewissenvorbehalt von frei gewählten Abgeordneten als Petitesse beiseite, die bei solch wichtigen Dingen wie ihrer Karriere ja wohl keine Rolle spielen dürfe. Abstruser geht es kaum – ganz abgesehen von den Sachargumenten, die gegen ihre Berufung sprachen, wie ihre furchtbaren Ansichten zur Spätabtreibung samt Leugnung einer Menschenwürde ungeborener Babies, ihre Begeisterung für ein AfD-Verbots, über das sie als Verfassungsrichterin mitzuentschieden gehabt hätte oder die glaubwürdigen Indizien, dass ihre Doktorarbeit zu weiten Teilen von ihrem Ehemann verfasst wurde.

Brosius-Gersdorf hat sich damit endgültig entlarvt. Es ist zwar ein Segen, dass sie diesem Land als Höchstrichterin erspart bleibt, wenn dies auch nur ein kleiner Sieg der Demokratie innerhalb dieser gemeingefährlichen Parteienoligarchie war, die sich den Staat zur Beute gemacht hat. Grund zur Entwarnung besteht indes nicht – denn politisch erwünschte Agendajuristen werden im Rahmen des anhaltenden linksdoktrinären Staatsumbaus “unserer Demokratie“ auch weiterhin nominiert, durchgewinkt und installiert werden. Mit Brosius-Gersdorf hat sich das Machtkartell lediglich selbst für hiesige Verhältnisse zu extreme, offensichtlich charakterlich und auch fachlich ungeeignete Bewerberin ausgesucht. Ihr Scheitern ändert nichts daran, dass der Schoß, aus dem solche Kaderfiguren der großen kulturmarxistischen Transformation kriechen, weiter überaus fruchtbar ist.


Sonntag, 14. Dezember 2025

Ausweiskopien, Video-ID und Misstrauen: Wenn Gesetze Bürger überwachen, Kriminelle aber unbehelligt bleiben

von David Cohnen

Video-Ident-Verfahren: Durchaus risikobehaftet



Die Vereinigten Staaten von Amerika gelten vielen als Wiege der Demokratie und als Beispiel für Freiheit und Selbstbestimmung. In der Praxis zeigt sich dort bei der Identifikation und staatlichen Kontrolle ein deutlich freierer und selbstbestimmterer Umgang als in Deutschland. Einen einheitlichen, bundesweiten Personalausweis gibt es nicht; Identitätsnachweise erfolgen in der Regel über staatlich ausgestellte Führerscheine oder Sozialversicherungsnummern. Für viele alltägliche Lebensbereiche ist keine zentrale Registrierung mit Adresse und Ausweisdokument erforderlich – zumindest nicht in dem Maße, wie es in Deutschland durch SIM-Karten-Registrierung, Ausweisvorlage und Kopierpflicht üblich ist. In den USA sind Bürger zudem nicht verpflichtet, ihren Wohnsitz zentral anzumelden. Damit entfällt eine Form staatlicher Überwachung, die in Deutschland üblich ist, und es entsteht ein hohes Maß an persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung im Alltag. Das amerikanische System kann daher als Gegenmodell dienen: Es zeigt, dass persönliche Freiheit und ein funktionierender Alltag auch ohne umfassenden staatlichen Überwachungsapparat möglich sind.

In Deutschland offenbaren sich bei vielen Identifikationen erhebliche strukturelle Widersprüche. Das Personalausweisgesetz schreibt vor, dass in bestimmten Fällen ein Ausweisdokument zur Identitätsfeststellung vorgelegt werden muss, jedoch kein verpflichtendes Kopieren oder dauerhafter Scan erfolgt. Zugleich fordert das Geldwäschegesetz die Identitätsprüfung und Aufzeichnungspflichten, wobei in vielen Fällen Vollscans oder optische Digitalisierung als zulässige Form der Dokumentation genannt werden. Diese Doppelung von Vorschriften schafft einen Interpretationsspielraum, den viele private Anbieter systematisch nutzen.

Faktischer Zwang zur Kopierpflicht

In der Praxis verlangt ein großer Teil der Telekommunikationsanbieter, Prepaid-SIM-Anbieter und anderer Dienstleister vor Beginn des eigentlichen Identifikationsverfahrens die Einwilligung zur Erstellung und Verarbeitung einer Ausweiskopie. Verweigert der Bürger diese Einwilligung, wird die Leistung – etwa die Aktivierung einer SIM-Karte – verweigert. Damit entsteht ein faktischer Zwang, obwohl das Gesetz eine Kopierpflicht ausdrücklich nicht vorsieht. Nach den Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll eine Einwilligung freiwillig, informiert und ohne Zwang erfolgen. Wenn jedoch die Nutzung einer Dienstleistung von dieser Einwilligung abhängt, wird die Freiwilligkeit praktisch aufgehoben.

Dieses System des Misstrauens beginnt beim Staat, der die Vorschriften zur Identitätsprüfung und Dokumentation erlässt. Große Konzerne, die im Auftrag oder im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen handeln, setzen diese Regeln um, wobei sie sie teilweise noch verschärfen, um mögliche Risiken abzusichern. Durchschnittliche Unternehmen übernehmen diese Praktiken, um regulatorischen Vorgaben gerecht zu werden und Haftungsrisiken zu minimieren. Kleine Firmen und selbst kleinste Händler – sogenannte „Klitschen“ – springen auf diesen Zug auf und verlangen die gleichen Bedingungen, oft ohne eine rechtliche Grundlage oder die Notwendigkeit, tatsächlich Identitätsprüfungen in diesem Umfang durchzuführen. In vorauseilendem Gehorsam verschärfen sie die ohnehin schon restriktiven Regeln des Staates, sodass der Bürger noch stärker unter Druck gerät. Das Ergebnis ist ein System, in dem der rechtschaffene Bürger umfassend kontrolliert und überwacht wird, während die praktische Kontrolle der Kontrolleure selbst unzureichend oder gar nicht erfolgt.

Bürger unter Generalverdacht

Viele der eingesetzten Dienstleister, insbesondere bei Video-Ident-Verfahren, sitzen nicht in Deutschland, sondern in anderen Ländern, sodass die Überprüfung sensibler Daten an internationale Dienstleister ausgelagert wird. Wer den Ausweis vorzeigt, vertraut damit auf private, teilweise weit entfernte Personen, deren Umgang mit den Daten nur begrenzt kontrolliert werden kann. Gleichzeitig werden die Bürger unter Generalverdacht gestellt, obwohl sie gesetzestreu handeln.

Die paradoxe Situation verschärft sich noch, wenn man die Realität von Migration und internationaler Mobilität betrachtet. Millionen Menschen kommen nach Deutschland, viele haben keine gültigen Ausweisdokumente mehr oder besitzen diese nicht. Weltweit wandern Menschen zwischen Staaten, ändern Wohnsitze unkontrolliert, tauchen unter neuen Identitäten auf. Eine umfassende, flächendeckende Kontrolle ist praktisch unmöglich. Das bedeutet, dass die strengen Identifikationspflichten, Registrierungsvorgaben und Kopierzwänge für die einheimische Bevölkerung eine enorme Belastung darstellen, während der Staat faktisch keinen vergleichbaren Überblick über Migranten oder Menschen ohne Dokumente hat. Der rechtschaffene Bürger wird unter Generalverdacht gestellt, während reale Sicherheitsrisiken durch unkontrollierbare Mobilität und fehlende Dokumente von der Politik kaum bekämpft werden.

Reale Risiken werden nicht wirklich adressiert

Dieses System offenbart einen tiefgreifenden Widerspruch: Der Staat säht Misstrauen gegenüber seinen Bürgern, setzt strenge Vorschriften und delegiert gleichzeitig die Kontrolle an private Unternehmen. Diese Unternehmen verschärfen die Anforderungen, oft ohne gesetzliche Grundlage, und kleine Händler übernehmen die Praxis in vorauseilendem Gehorsam. Die Folge ist, dass Bürger, die auf ihre verfassungsmäßigen Rechte bestehen, faktisch von elementaren Dienstleistungen wie Mobilfunk, Telekommunikation oder Bankgeschäften ausgeschlossen werden können. Gleichzeitig werden die eigentlichen Risiken, etwa durch unkontrollierte Migration oder unüberprüfte internationale Dienstleister, nicht wirksam adressiert.

Ein besonders gefährlicher Widerspruch zeigt sich, wenn Identifikationsverfahren oder Ausweiskopien nicht durch staatliche Stellen, sondern durch private Dienstleister oder einzelne Mitarbeiter durchgeführt werden. Der Bürger weiß in solchen Momenten nicht, wer ihm tatsächlich gegenübersitzt. Gerät ein solches Verfahren in die Hände einer Person mit krimineller Energie, kann diese ohne großen Aufwand vollständige Ausweiskopien – Vorder- und Rückseite – anfertigen und für eigene Zwecke speichern. Gleiches gilt, wenn Unternehmen die Übersendung kompletter Ausweiskopien verlangen: Der Bürger muss vertrauen, dass der Empfänger seriös handelt, doch eine Garantie dafür gibt es nicht. Niemand kann ausschließen, dass diese Unterlagen später missbraucht, weiterverkauft oder zur Begehung von Straftaten verwendet werden. Während der Staat den rechtschaffenen Bürger zu lückenloser Transparenz verpflichtet, bleibt der Bürger selbst schutzlos gegenüber möglichen kriminellen Akteuren, die im Gewand eines Identifikationsdienstleisters auftreten.

Aushöhlung der Kontrolle über die eigenen Daten

Deutschland zeigt damit, dass formelle Vorschriften über Identitätsprüfung, Registrierung und Datenkopien zwar existieren, die praktische Umsetzung jedoch bürgerfeindlich, ineffektiv und paradox ist. Während persönliche Freiheit und Privatsphäre für den rechtschaffenen Bürger massiv eingeschränkt werden, entfalten die Maßnahmen kaum Wirkung gegenüber realen Sicherheitsrisiken. Ein System, das den Bürger überwacht, ihn kontrolliert und seine Daten systematisch erfasst, aber gleichzeitig auf private Kontrolleure angewiesen ist, die eigene Regeln setzen und nicht überprüft werden, zeigt klar: Die Balance zwischen Sicherheit, Kontrolle und Freiheit ist verloren gegangen. Freiheit darf nicht davon abhängen, dass man seine Rechte aufgibt, um Zugang zu Dienstleistungen zu erhalten. Sie bedeutet Wahlfreiheit und Kontrolle über die eigenen Daten, und genau das wird in Deutschland derzeit systematisch ausgehöhlt.

Am Ende muss die zentrale Frage gestellt werden: Macht der Staat mit diesem System nicht letztlich den Bock zum Gärtner? Er diszipliniert die Bürger, kontrolliert sie streng und delegiert gleichzeitig die Umsetzung an private Akteure, während er kaum in der Lage ist, die Linien zu überwachen, die tatsächlich böses Tun begehen könnten. Die Risiken werden dem Bürger angelastet, und die wachsende Bürokratie und Überwachung trifft vor allem diejenigen, die gesetzestreu handeln. Dieses Missverhältnis zeigt, dass ein System, das Misstrauen säht, ohne wirksame Kontrolle der realen Gefahren, nicht nur ineffektiv, sondern für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit problematisch ist.


Mittwoch, 3. Dezember 2025

Paranoide Justiz, paranoide Angeklagte: Der Schauprozess gegen die „Reichsrentner“ wird immer mehr zur Farce

von Olli Garch

Provisorisches Gerichtsgebäude (Teilansicht) extra für diesen Mammutprozess in Frankfurt: Rechtsstaatliche Hysterie im Endstadium



Ein knappes Jahr, nachdem Gisela Friedrichsen, die bekannteste Gerichtsreporterin Deutschlands, ihre Fassungslosigkeit über den Mammutprozess vor dem Frankfurter Oberlandesgericht gegen Prinz Heinrich XIII. Reuß und seine acht angeblichen “Reichsbürger”-Mitstreiter ausgedrückt hatte, legte sie nun mit einem weiteren erschütternden Bericht nach. Daraus geht erneut hervor, was für eine Justizfarce hier veranstaltet wird, die für die Betroffenen jedoch eine Tragödie ist. Denn sie müssen nun das vierte Weihnachtsfest in Folge in Untersuchungshaft verbringen – eine ganz und gar unverhältnismäßige Maßnahme, deren gesundheitliche Folgen für die oft über 70-jährigen Angeklagten nichts anderes als Folter sind. Zwei dieser von Sympathisantenkreisen nicht ganz als “Faeser-Opfer” bezeichneten Delinquenten sind bereits verstorben.

Der Vorwurf lautet, Reuß und Co. hätten die staatliche Ordnung der Bundesrepublik “gewaltsam stürzen” und “das Deutsche Reich von 1871 wiedererrichten” wollen. Wie Friedrichsen aufzeigt, gibt es dafür jedoch nach wie vor nicht den allergeringsten Anhaltspunkt. „Tatsächlich sind sie nirgendwo bewaffnet eingedrungen, schon gar nicht in den Bundestag. Sie haben niemanden verletzt, keine Geiseln genommen oder gar getötet“, stellt sie klar. Man verhandele nicht über Konkretes, sondern darüber, was theoretisch hätte sein können und deswegen bereits strafbar sei. Es sei hier jedoch sogar fraglich, ob hier auch nur abstrakt etwas hätte passieren können – und ob die „verwirrten älteren Herrschaften“ tatsächlich etwas Gefährliches beabsichtigt hätten, auch. Der Prozess gibt lediglich Einblick in die völlig verquere Gedankenwelt der Angeklagten, in der es offenbar von Echsenmenschen und unterirdischen Anlagen in der Schweiz wimmelt, in denen angeblich Kinder von pädophilen Politikern missbraucht und getötet werden. Ja, all das zeugt von wirrer und irrer Paranoia, ist für sich betrachtet aber erstens nicht strafbar und wird zweitens von einem nicht wesentlichen Teil tatsächlicher Verschwörungstheoretiker geteilt. Und vor allem sind diese Spinnereien definitiv nicht weniger spinnert als die Psychose eines Moralstaats, der sich im Abwehrkampf gegen eine dunkle rechtsextreme Bedrohung wähnt, die jenseits von rauenden Interpretationen legitimer Äußerungen in Verfassungsschutz-Gutachten und maßloser Aufbauschung von mutmaßlichen Verdachtsmomenten schlicht nicht existiert.

Gefangene Kinder aus imaginären unterirdischen Anlagen befreien

Doch einmal in diesem Wahngebäude gefangen, sehen selbst gestandene Juristen das Böse nur noch immer und überall: Der 66-jährige Oberst a.D. Max Eder, der im Kosovo, in Afghanistan und im NATO-Hauptquartier in Brüssel diente, sieht sich mit dem Vorwurf der Generalbundesanwaltschaft konfrontiert, er habe “den Reichstag erstürmen” wollen. „Das wäre ein Kamikaze-Unternehmen gewesen, ein völlig unmögliches Unterfangen! Wie sollen ein paar ehemalige Soldaten dieses 13.800 Quadratmeter große Gebäude einnehmen? Kein normaler Militär würde so etwas tun!“, erwiderte Eder auf die Vorwürfe. Und hier pariert dann die Paranoia des Angeklagten jene der Ankläger: Vielmehr, so Eder, sei es ihm darum gegangen, die gefangenen Kinder aus den imaginären unterirdischen Anlagen im Drei-Länder-Eck bei Basel befreien und deren pädophile Peiniger auf frischer Tat ertappen wollen.

Friedrichsen schreibt, wie sich Eder bei seiner Aussage in ellenlangen Monologen darüber erging, dass er einen Stab aus Ex-Militärs bilden wollte, um diese Befreiungsaktion ins Werk zu setzen. Eder und andere Angeklagte hatten zuvor sechsstellige Summen für die Befreiung der Kinder gespendet; vermutlich sind sie von Abzockern dabei systematisch betrogen worden. Entscheidender jedoch ist, dass die angeblichen Terror-Vorwürfe auch nach rund 100 Sitzungstagen noch von keinem einzigen Zeugen bestätigt werden konnten, so Friedrichsen – „abgesehen vielleicht von einem notorischen Knast-Denunzianten, dessen Angaben so glaubhaft sind wie Wahlversprechen von Politikern“, so Friedrichsen weiter. Und dann folgt ein Hammersatz dieser Doyenne der Prozessberichterstattung: Es gebe für sie „keine abschließende Antwort auf die Frage, ob das Verfahren nicht eher auf einem Riesenschwindel beruht, denn auf konkreten Terrortaten“. Vielleicht keine abschließende Antwort, aber eine schlüssige Erklärung dazu gibt es sehr wohl: Diese ganze groteske Veranstaltung ist nichts anderes als ein weiterer kafkaesker Schauprozess des Linksstaates, der weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit stattfinden und für dessen groteske Tatvorwürfe sich ohnehin niemand mehr interessiert.

Kampf gegen den Phantomextremismus

Mit riesigem medialem Getöse, tausenden Einsatzkräften und martialischen Razzien im Morgengrauen inszenierte Ex-Innenministerin Nancy Faeser vor drei Jahren die Verhaftung dieser angeblich gemeingefährlichen Putschisten und vermittelte der Öffentlichkeit – mit eifriger Unterstützung der Mainstream-Journaille – den Eindruck, hier sei in letzter Minute ein rechter Staatssturz verhindert worden. Schon bei der ersten medialen Vorführung der fußlahmen und hochbetagten Verhafteten, jener “Reichsrollatorentruppe”, ahnten die meisten das, was sich in einem millionenteuren Verfahren letztlich zu bestätigen scheint: Dass diese Tatverdächtigen alles, aber sicher keine breit vernetzten Möchtegern-Putschisten sind, sondern allenfalls einige ältere Wirrköpfe, die sich in einer bizarren, für Außenstehende nicht nachvollziehbaren Wahnwelt verloren haben – und definitiv weder willens noch fähig waren, einen Umsturz durchzuführen.

Abermillionen Euro an Steuergeld werden für diesen völlig überflüssigen scheinrechtsstaatlichen Klamauk verschwendet, der vor allem daraus besteht, irgendwelche Telefonmitschnitte und Kurznachrichten zu verlesen und daraus terroristische Absichten herauszufiltern, die sich jedoch, allem inquisitorischen Eifer zum Trotz, einfach nicht finden lassen, weil es sie nicht gab. Hier zeigt sich die Parallelität zwischen dem, was in diesem Staat heute Verfassungsschützer und Staatsanwälte gleichermaßen tun: Phantomextremismus dokumentieren, während die Aufklärung und Verfolgung von realem Extremismus auf der Strecke bleibt. Denn während die einzige bürgerliche Realopposition als Nazi-Partei geframt und in die Nähe eines Verbotsverfahrens gerückt wird, und während ressourcenfressende fragwürdige Schauprozesse stattfinden: Da treiben wirkliche Gefährder wie Linksextreme und Antifa auf den Straßen ihr brutales Unwesen, da schreien Islamisten öffentlich das Kalifat herbei und ziehen glühende Judenhasser durch deutsche Städte ziehen und besetzen Universitäten. Gegen reale Bedrohungen tut dieser Staat nichts, weil er ihnen gar nicht mehr gewachsen ist oder mit den entsprechenden “Aktivisten” sympathisiert, wenn er sie nicht sogar finanziert. Lieber arbeitet er sich an einer Rentnertruppe ab und nimmt eiskalt in Kauf, dass diese unschuldigen Menschen in beklagenswertem Geisteszustand im Knast zugrunde gehen, in dem sie zu Unrecht seit vier Jahren schmachten.


Dienstag, 2. Dezember 2025

History reloaded: Die Wiederkehr der Staatsbürgerkunde?

von Thomas Hartung

Auch ohne Bundesverfassungsgerichts-Berufung eine „furchtbare Juristin” in diesem Land: Frauke Brosius-Gersdorf bei “Lanz”



Frauke Brosius-Gersdorf wäre eigentlich keine Person von öffentlicher Relevanz mehr, seit sie als Bundesverfassungsrichterin in letzter Minute verhindert wurde. Trotzdem haben öffentlich-rechtliche Gesprächsformate seitdem an ihr einen Narren gefressen. am vergangenen Donnerstag durfte die Potsdamer Professorin einmal mehr bei Markus Lanz im ZDF gastieren. Dort dachte sie gepflegter Talkshow-Ruhe laut darüber nach, wie man den demokratiegefährdenden Bürger unserer Tage zur Raison bringen könnte. Dabei fiel ein verräterischer Satz, der im Grunde alles sagt: Wer sich im Netz „unzulässig“ äußere, so Brosius-Gersdorf, müsse vielleicht eine „Schulung in Rechts- und Wertekunde“ bekommen. Gleichzeitig plädierte sie für ein strengeres Vorgehen gegen Anonymität, für Klarnamenpflicht und für ein härteres Durchgreifen gegen „Hass und Hetze“. Man reibt sich verwundert die Augen: Sind wir schon wieder so weit, dass der Staat – vertreten durch seine Professoren – dem erwachsenen Bürger Nachhilfe in “Wertekunde“ verordnen möchte, wenn dieser falsche Ansichten vertritt oder die falschen Worte benutzt? Und, anders gefragt: Heißt dieses Fach dann wieder „Staatsbürgerkunde“, wie das berüchtigte DDR-Schulfach?

Bemerkenswert ist zunächst die Tonalität, in der solche ungeheuerlichen Überlegungen vorgetragen werden: sachlich, professoral, scheinbar nüchtern. Brosius-Gersdorf bemüht die Chiffrensprache totalitärer Platzhalterbegriffe beklagt eine „Zunahme von Hass und Hetze“, kritisiert „Shitstorms“ und betont die Gefahren der Anonymität. Heute könne „jedermann im Internet massenmedial“ agieren, früher sei das nur „ausgebildeten Journalisten“ mit “Ethos” vorbehalten gewesen. Jetzt aber redeten „alle über alles – anonym“. In diesem knappen Lamento steckt die ganze alte Sehnsucht der Eliten nach dem Zeitalter der analogen Gatekeeper: ein überschaubarer Kreis von Berufskommentatoren, allesamt sozialisiert in ähnlichen Milieus, filterte in der vordigitalen BRD noch die Wirklichkeit und liefert dem Bürger die vorverdaute Meinung gleich mit.

Das Internet hat diese Ordnung zerschlagen – und damit auch das Monopol jener Bildungs- und Medienkaste gebrochen, aus der Staatsrechtsprofessorinnen üblicherweise rekrutiert werden. Dass aus genau diesem Milieu nun der Ruf nach „Wertekunde-Schulungen“ ertönt, ist keine Fußnote, sondern rationale Selbsterhaltungslogik der Lage: Wer die Deutungshoheit verliert, ruft eben nach Regulierungs- und Erziehungsinstrumenten.

„Wertekunde“ – ein alter Bekannter im neuen Gewand

Der Begriff „Wertekunde“ klingt weich, beinahe pädagogisch harmlos. Wer könnte schon etwas gegen „Werte“ haben? Doch jeder, der die Geschichte Mitteleuropas im 20. Jahrhundert halbwegs kennt, wird unruhig, wenn der Staat sich anmaßt, „richtige“ Werte nicht nur zu schützen, sondern aktiv zu lehren – und Abweichler zu schulen. Wie gesagt: In der DDR hieß das einschlägige Fach „Staatsbürgerkunde“, kurz Stabü; es war verpflichtend ab der 7. Klasse – und sollte nichts weniger leisten als die Herausbildung eines „gefestigten Klassenbewusstseins“ und das Bekenntnis zum „Arbeiter- und Bauernstaat“; vermittelt wurden Marxismus-Leninismus, die „führende Rolle der SED“ und das Überlegenheitsdogma des Sozialismus gegenüber dem Kapitalismus.

Wenn heute eine Fast-Bundesverfassungsrichterin – vorgeschlagen von der SPD – darüber nachsinnt, für „unzulässige“ Äußerungen im Netz eine „Schulung in Rechts- und Wertekunde“ anzuordnen, dann ist das strukturell derselbe Gedanke: Es gibt einen politisch definierten Wertekanon, es gibt zulässige und unzulässige Meinungen – und wer daneben liegt, wird nicht nur sanktioniert, sondern auch pädagogisch bearbeitet. Der Name hat sich geändert, die Logik nicht. Aus „Staatsbürgerkunde“ wird „Wertekunde“, aus der „sozialistischen Persönlichkeit“ wird der „demokratiekompetente Bürger“, aus dem Klassenfeind wird der „Hassredner“, der „Verschwörungstheoretiker“ oder der „rechte Hasser“. Es ist dieselbe Sprache der Funktionalisierung: Der Bürger ist Material, an dem gearbeitet werden soll.

Wer bestimmt, was „unzulässig“ ist?

Aufschlussreich ist das kleine Wörtchen „unzulässig“. Brosius-Gersdorf spricht nicht etwa nur von strafbaren Äußerungen – Volksverhetzung, übler Nachrede, nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen –, für die es längst ein robustes Strafrecht gibt; nein, sie bewegt sich bewusst in einer Grauzone, in der politische und moralische Missbilligung in „Unzulässigkeit“ übersetzt wird. Und genau dort beginnt das Problem. Strafbare Inhalte sind längst geregelt, Gerichte urteilen darüber. Wenn nun aber zusätzlich ein Bereich „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ politisch markiert wird – als toxisch, demokratieschädlich, als beliebig auslegbare „Hass und Hetze“ –, dann öffnet sich der Raum für informelle, moralische und administrative Sanktionen: Deplattformierung, Kontosperrungen, berufliche Nachteile, gesellschaftliche Ächtung – und neuerdings: „Schulung in Wertekunde“. Die entscheidende Frage lautet: Wer legt fest, was „unzulässig“ ist? Die Professorin? Der gesinnungsgeprüfte „Faktenchecker“? Die Redaktionen öffentlich-rechtlicher Sender? Brüsseler Kommissionen? Aktivistische NGOs?

Wenn die gleiche Staatsrechtslehrerin bei anderer Gelegenheit über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren nachdenkt und erklärt, man müsse nur genug Material des Verfassungsschutzes zusammentragen, dann zeigt sich, woher der Wind weht: Politischer Dissens wird immer öfter als Gefahr für die Verfassung etikettiert, nicht als ihr Ausdruck. Die Grenze zwischen „nicht meiner Meinung“ und „unzulässig“ verwischt – und genau das ist der Traum jeder Gesinnungspädagogik.

Klarnamenpflicht als Einfallstor der Einschüchterung

Dass Brosius-Gersdorf gleichzeitig eine Klarnamenpflicht im Netz befürwortet, fügt sich nahtlos ins Bild. Die Anonymität sei “problematisch”, so ihr Argument; man könne so schwerer gegen unliebsame Äußerungen vorgehen. Auch hier hilft ein Blick in die Geschichte: Anonymität oder Pseudonymität ist nicht zufälliges Beiwerk moderner Debatten, sie war stets ein Schutzraum für Oppositionelle, Dissidenten, Minderheiten und einfache Bürger, die nicht über die institutionelle Macht verfügen, ihre Existenz im Konfliktfall abzusichern. In Regimen, die Staatsbürgerkunde und politische Umerziehung ernst meinten, war der Bürger dagegen total identifizierbar – und entsprechend erpressbar. Hätten die Geschwister Scholl oder Widerstandsbewegungen im Ostblock zu UdSSR-Zeiten ihre Flugschriften mit Klarnamen unterzeichnet, hätten sie gleich Selbstmord begehen können.

Auch wenn es heute nicht um Leben und Tod geht: Eine Klarnamenpflicht in Verbindung mit einem extrem ausgedehnten und arbiträren Begriff von „Hass“, „Hetze“ und „Unzulässigkeit“ bedeutet in der Praxis: Jeder, der im Netz offen widerspricht, läuft Gefahr, mit voller bürgerlicher Identität markiert und sanktioniert zu werden. Für Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Lehrer, Studenten, abhängig Beschäftigte ist das mehr als nur ein „Diskussionsrisiko“; es bedroht Erwerb, Karriere, manchmal die Sicherheit der Familie. Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um echte Morddrohungen oder harte Straftaten im Netz. Die kann man schon heute verfolgen, auch mit IP-Ermittlung und richterlicher Anordnung. Es geht um Meinungen, um Zuspitzungen, um Polemik – kurz: um das, was man früher als normale Konfliktkultur einer freien Gesellschaft angesehen hätte.

Die selektive Empfindlichkeit

Interessant ist der doppelte Boden in Brosius-Gersdorfs Auftritt bei Lanz: Sie kritisiert, dass Alice Weidel als „Nazischlampe“ bezeichnet wurde, und moniert zu Recht, dass dies einerseits den Nationalsozialismus verharmlost und andererseits frauenverachtend ist. Man möchte applaudieren – endlich verteidigt einmal jemand aus dem Juste Milieu eine AfD-Politikerin gegen enthemmte Beschimpfung –, aber der Applaus bleibt im Halse stecken. Denn bei Brosius-Gersdorf lautet die Konsequenz nicht, dass wir uns stets daran erinnern müssen, dass Meinungsfreiheit auch das Recht einschließt, sich zu irren, zu provozieren und zu übertreiben, und dass der Staat mit Strafrecht zurückhaltend sein muss. Nein, stattdessen lautet ihre Konsequenz: Wir brauchen härtere Regeln, mehr Kontrolle, mehr rechtliche Instrumente – und eben jene „Wertekunde“-Schulungen für all die, die aus der Sicht der akademischen Elite entgleisen. Man könnte zugespitzt sagen: Auch die Behandlung von Beleidigungen gegen AfD-Politiker dient nicht dem Schutz einer echten Pluralität, sondern der Feinjustierung des Moralkorsetts. Die Botschaft lautet: „Seid bitte sachlich – aber innerhalb unseres normativen Rahmens. Widerspruch ja – aber brav, gemäßigt, möglichst folgenlos.“

Hinter alldem steht eine tiefe Nervosität vor der neuen, ungebremsten Öffentlichkeit des Netzes. Brosius-Gersdorf diagnostiziert einen „Wandel der Debattenkultur“, beklagt, dass „laute Stimmen“ und „einseitige Positionen“ durch Algorithmen bevorzugt würden. Sicher, es gibt Schmutz, Übertreibung, Aggression. Aber: Die ungefilterte Öffentlichkeit macht auch sichtbar, wie groß die Entfremdung zwischen politisch-medialen Eliten und großen Teilen der Bevölkerung geworden ist. Wer den Corona-Kurs der Regierung kritisierte, wer Zuwanderungszahlen, Gender-Ideologie, Energiewende, EU-Zentralismus oder Wehrpflichtpolitik infrage stellte, erlebte im Netz oft, dass er nicht allein ist. Die „Shitstorms“ richteten sich selten gegen einfache Bürger von unten, sondern gegen Institutionen, Medienmarken, Minister. Was aus Sicht eines Staatsrechtslehrstuhls wie „Hetze“ wirkt, ist aus Sicht des Bürgers manchmal das letzte verbliebene Ventil. Und eine Demokratie, die ihre Ventile mit „Wertekunde-Schulungen“ verstopfen möchte, sollte sich ehrlich fragen, ob sie noch Vertrauen in ihre eigene Überzeugungskraft hat. Da tut gut, dass Richard David Precht in der selben Sendung zum “Schwachkopf”-Mem erklärte: „Ich glaube, dass der Rentner aus Bayern, der dieses Meme fabriziert hat, weniger Schaden an der Demokratie angerichtet hat als Robert Habeck dadurch, dass er diesen Mann hat verfolgen lassen.“

Von der politischen Bildung zur Gesinnungskorrektur

Es ist wichtig zu unterscheiden: Es gibt eine legitime politische Bildung, die dem Bürger Kenntnisse verschafft: über Verfassung, Institutionen, Rechte und Pflichten, geschichtliche Grundlinien. Solche Bildung ist Voraussetzung dafür, dass man überhaupt sinnvoll von „mündigen Staatsbürgern“ sprechen kann. Und es gibt eine Gesinnungskorrektur, die nicht mehr bilden, sondern formen will: die aus dem Bürger einen normkonformen Träger „richtiger Werte“ machen möchte. In der DDR nannte man das ausdrücklich „Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit“, in der Staatsbürgerkunde wurde die ideologische Sicht der SED als alternativlose Wahrheit präsentiert. Wenn nun eine verhinderte Beinahe-Bundesverfassungsrichterin eine „Schulung in Wertekunde“ für Regelabweichler fordert, dann rutscht der Diskurs von der ersten in die zweite Kategorie.

Und zwar genau dorthin, wo der Bürger seine Freiheit am intensivsten erlebt: in der freien Rede, im Widerspruch, im Streit. Eine freiheitliche Ordnung braucht keine staatlich verordnete „Wertekunde“ für Erwachsene, die sich im Netz danebenbenommen haben. Sie braucht Richter, die das bestehende Strafrecht anwenden, Medien, die sich um Fairness bemühen, und eine politische Klasse, die Kritik aushält, auch wenn sie „laut“ ist.

Werte lassen sich vorleben, diskutieren, tradieren – aber nicht verordnen. Schon gar nicht von jenen, die zugleich für Impfpflicht, weitreichende Eingriffe in körperliche Selbstbestimmung, massive Regulierung der politischen Konkurrenz und eine Entwertung des Lebensschutzes ungeborener Kinder plädieren.

„Wertekunde“ als Warnsignal

Das eigentlich Beunruhigende an Brosius-Gersdorfs Vorstoß liegt darin, wie normal er inzwischen wirkt. Der Gedanke, dass man Bürger „nachschulen“ müsse, wenn sie „falsch“ reden, ist längst in Behörden, NGOs, Schulen und Medien zur täglichen Praxis geworden: Antidiskriminierungs-Workshops, „Demokratie-Trainings“, Pflichtfortbildungen gegen „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ – das alles existiert bereits.

Die vorgeschlagene „Schulung in Wertekunde“ für „unzulässige“ Äußerungen im Netz wäre nur der nächste Schritt: der Übergang von der moralisch-politischen Kampagne zur justiziell flankierten Umerziehungsinstitution. Ein bisschen DDR, ein bisschen EU-Kommission, ein bisschen Kulturkampf – alles hübsch verpackt in die Sprache des „Rechtsstaats“ und der „Resilienz“.

Deshalb ist die Frage, ob das Fach dann wieder „Staatsbürgerkunde“ heißt, mehr als ein polemischer Seitenhieb. Sie ist ein Test: Erkennt diese Gesellschaft die alten Muster, wenn sie in neuen Gewändern auftreten? Wer aus den Erfahrungen des 20. Jahrhunderts etwas gelernt hat, müsste an dieser Stelle hellhörig werden – und nicht nach dem Curriculum für „Wertekunde“ fragen, sondern nach den Grenzen staatlicher Erziehungsmacht. Eine freiheitliche, rechtsstaatliche Demokratie zeigt sich nicht daran, wie energisch sie ihre Bürger „schult“, sondern daran, wie viel Dissens, Zumutung, Ungerechtigkeit in der Sprache sie ohne Umerziehung erträgt. Solange Staatsrechtsprofessorinnen in Talkshows ungehindert über die „Schulung“ andersdenkender Bürger nachdenken können, ist die Meinungsfreiheit zwar formell noch intakt – aber das geistige Klima, in dem sie lebt, wird merklich enger. Man sollte sich daran erinnern, bevor die ersten Lehrpläne für „Wertekunde“ geschrieben sind.


Samstag, 22. November 2025

„Trusted Flagger“: Wie die EU die totale Meinungskontrolle institutionalisiert

von Wilma Fricken

Bequem unliebsame Meinungen anschwärzen per Smartphone – Löschung folgt prompt, sofern die Urheber nicht links sind: So will es die anmaßende EU



Das EU-Zensurmonster Digital Services Act (DSA) breitet seine Tentakel weiter über ganz Europa aus: Bis Jahresende müssen alle Mitgliedsstaaten „vertrauenswürdige Melder“, die berüchtigten “trusted flaggers”, benannt haben. Die Bundesregierung hat vor rund einem halben Jahr ausgerechnet die linksextreme Organisation “HateAid” mit dieser Spitzelaufgabe betraut; die erste Ernennung war bereits im Oktober 2024, noch unter der defekten Ampel-Regierung, erfolgt. Andere berüchtigte NGOs sind “ReSpect!” und die berüchtigte Stasi-NGO “HessenGegenHetze”, die eifrige Zuträger angeblicher Verstöße ans BKA und politische Staatsanwaltschaften sind. Die zuständige französische Behörde ARCOM hat bis September bereits acht “Melder” ernannt, weitere sollen hinzukommen. In Österreich gibt es bislang fünf, Belgien hat letzte Woche ein “Anti-Diskriminierungszentrum” als institutionelle Petzen nominiert. In Ungarn ist es – widerwillig, aber um die Form zu wahren, eine Stelle; Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Lettland, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien haben bislang noch keine

Die Meldestellen haben die ausdrückliche Befugnis, innerhalb der gesamten EU tätig zu werden und angebliche Fälle von “Hass und Hetz”, worunter auch Belieben willkürlich inkriminierte Meinungsäußerungen fallen, zu melden. Damit wird einmal mehr die Souveränität der Einzelstaaten ausgehöhlt. Als Vorwand dient – was sonst – die Bekämpfung „illegaler Inhalte wie Hassrede oder Desinformation“ – zwei völlig willkürliche, juristisch gar nicht definierbare Wieselworte und somit gerade keine objektivierbaren Tatbestände, mit deren vorgeblicher Bekämpfung massive Grundrechtseingriffe gerechtfertigt werden sollen.

Zensur auf Zuruf

Die “Trusted Flagger” melden als amtlich bestallte Denunzianten Inhalte, die angeblich unter diese Definitionen fallen, an die Plattform-Betreiber, die diese dann “bevorzugt” behandeln müssen – und natürlich gewolltermaßen mit Löschung, Sperrung und Zensur überreagieren , wenn sie keine drakonischen Geldstrafen von bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes (!) in der EU riskieren wollen. Die von Brüssel erwünschte Wirkung zeigt sich bereits: In einem einzigen Quartal wurden 29 Millionen Online-Beiträge zensiert. Selbst wenn es noch so viele Gerichte gäbe, die diese inflationäre Flut von Fällen der blanken Zensur auf Zuruf einer eingehenden Überprüfung unterziehen und der Meinungsfreiheit so zur Durchsetzung verhelfen wollten: Bei dieser Anzahl wäre dies völlig vergeblich.

Genau diese Lawine von Denunziationen ist beabsichtigt: Niemand soll sich mehr sicher fühlen, im Netz zu posten, was er denkt und fühlt. Die Einschüchterung wirkt tief. Sämtliche “Trusted Flagger” sind in einer Datenbank der EU-Kommission verzeichnet; da diese von ihren jeweiligen Regierungen oder der EU als Auftraggeber massive öffentliche Gelder kassieren, ist der Markt umkämpft und die von wetteifernden linken NGOs umkämpften “Lizenzen zum Stummschalten” sind heiß begehrt.

Linksextreme Schlagseite

Eine monströsere Anmaßung und Fehlsteuerung durch die pervertierte Brüsseler Krake lässt sich schwer ausdenken; noch nie, selbst unter braunen und roten Diktatoren , wurde je eine so tiefgreifende massenhafte Meinungskontrolle umgesetzt. Und die EU zentralisiert diese Entwicklung weiter: Bis Ende 2025 will sie den Prozess zur Ernennung vereinheitlichen.

Natürlich ist es kein Zufall, dass nahezu all diese Meldestellen mindestens eine linke Schlagseite, in den meisten Fällen (wie in Deutschland) sogar eine klar freiheitsfeindliche bis linksextreme Ausrichtung haben. Konservativ-liberale Organisationen sucht man hier ganz vergeblich; doch selbst wenn es sie gäbe – das ganze Modell insgesamt ist völlig inakzeptabel. Es ist nicht die Aufgabe der Politik – und schon gar nicht einer demokratisch nicht legitimierten Superbehörde wie der EU-Kommission –, sich zum Meinungswächter und Schiedsrichter darüber aufzuwerfen, welche Online-Beiträge richtig oder falsch, zulässig oder verboten sind, zumal dies in den meisten Fällen gar nicht eindeutig feststellbar ist. Für Aussagedelikte existiert das nationale Strafrecht der Mitgliedstaaten – und mehr braucht es für die Ahndung realer Übertretungen nicht. Hier geht es jedoch um reine Meinungssteuerung.


Freitag, 21. November 2025

Von wegen Vertuschung: Trump unterzeichnet anstandslos Gesetz zur Freigabe der Epstein-Files

von Tom Schiller

Trump gestern bei der Unterzeichnung des Epstein-Freigabegesetzes



Was wurde und wird nicht ständig rumgejault, Donald Trump wolle die Veröffentlichung der Epstein-Akten verhindern, denn sollten sie veröffentlicht werden, könne er seine Koffer packen, und so weiter und so fort. Blablabla. Konsequent, ohne Murren und geradezu euphorisch hat Trump heute den Epstein Files Transparency Act unterzeichnet und damit den Beschluss des Kongress, welcher die ungeschwärzte und vollständige Veröffentlichung der Epstein-Files anordnete, per Unterschrift zum Gesetz erhoben. Er tut dies, weil er weiß, dass er nichts zu fürchten braucht. Denn außer Unterstellungen und raunenden Anschuldigungen liegt rein gar nichts gegen ihn vor.

Natürlich wäre Trump nicht Trump, wenn er diesen Akt nicht entsprechend kommentieren würde. Seine Pressestelle erinnerte zunächst daran, dass Jeffrey Epstein vom US-Justizministerium 2019 angeklagt wurde. Also wohlgemerkt nicht von den Demokraten, sondern unter Trump in seiner damaligen ersten Präsidentschaft. Epstein war lebenslang Demokrat gewesen, hatte Unsummen an demokratische Politiker gespendet und war eng mit vielen bekannten demokratischen Persönlichkeiten verbunden.

Die wahren Verdächtigen

Darunter etwa Bill Clinton (der 26 Mal mit seinem Flugzeug reiste) oder Larry Summers (der gerade von vielen Vorständen zurückgetreten ist, darunter Harvard) oder Reid Hoffman (der als schmieriger linker Polit-Aktivisten gilt) oder Hakeem Jeffries (der Senat-Minderheitsführer, der Epstein anbettelte, nach der Anklage an seine Kampagne zu spenden) oder Stacey Plaskett (der skandalumwitterte demokratische Kongressabgeordnete) und viele, viele mehr.

Trump selbst schrieb anlässlich der Unterzeichnung des von beiden Häusern verabschiedeten Gesetzes: “Vielleicht wird die Wahrheit über diese Demokraten und ihre Verbindungen zu Jeffrey Epstein bald enthüllt, denn ich habe soeben das Gesetz unterschrieben, um die Epstein-Files freizugeben! Wie jeder weiß, habe ich den Sprecher des Repräsentantenhauses Mike Johnson und den Mehrheitsführer des Senats John Thune gebeten, dieses Gesetz im Repräsentantenhaus bzw. im Senat zu verabschieden. Aufgrund dieser Bitte fielen die Stimmen fast einstimmig für die Verabschiedung aus. Auf meine Anweisung hin hat das Justizministerium bereits fast fünfzigtausend Seiten Dokumente an den Kongress übergeben. Vergessen Sie nicht: Die Biden-Administration hat hingegen keine einzige Akte oder Seite im Zusammenhang mit dem Demokraten Epstein übergeben, noch haben sie jemals über ihn gesprochen.”

“Von Democrats inszenierte Hexenjagden”

Der Präsident weiter: “Die Demokraten haben das ‚Epstein-Thema‘, das sie weitaus mehr betrifft als die Republikanische Partei, genutzt, um von unseren erstaunlichen Siegen abzulenken, darunter ‚The Big Beautiful Bill‘ (Trumps Steuersenkungsgesetz, die Red.), gesicherte Grenzen, keine Männer mehr im Frauensport und kein Transgender für alle, das Ende von DEI, die Beendigung von Bidens rekordverdächtiger Inflation, Preissenkungen, die größten Steuer- und Regulierungskürzungen in der Geschichte, die Beilegung von acht Kriegen, der Wiederaufbau unseres Militärs, die Ausschaltung von Irans Nuklearfähigkeit, Milliardeninvestitionen ins Bildungssystem, die Verwandlung der USA in das mit ‚heißesten‘ Landes der Welt – und nun sogar die riesige Niederlage für die Demokraten bei der jüngsten Government-Shutdown-Katastrophe… Jahrelang musste unsere großartige Nation Russland, Russland, Russland, Ukraine, Ukraine, Ukraine, Amtsenthebungs-Fake Nummer 1, Amtsenthebungs-Fake Nummer 2 und etliche andere von den Democrats inszenierte Hexenjagden und Betrügereien ertragen, die allesamt so schrecklich und spaltend für unser Land waren und dazu dienten, von der großen Arbeit abzulenken, die Republikaner und meine Administration leisten.”

Trump schloss selbstbewusst mit der Prophezeiung: “Dieser neueste Schwindel wird für die Demokraten genauso nach hinten losgehen wie alle anderen zuvor! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit zu diesem Thema. Make America Great Again!”


Montag, 10. November 2025

Gaga-Reichinnek entdeckt die Opferrolle: Strafanzeige gegen Juraprofessor wegen Foto von Kühlschrank-Tür

von Jochen Sommer

Angezeigter Professor Tom Drygala, 
Linken-Sirene Heidi Reichinnek



Die Linkspartei, die in Sachen Intoleranz, Bevormundung, Verboten und Übergriffigkeit Vorreiterin ist, erweist sich einmal mehr als geradezu neurotisch dünnhäutig, wenn es um harmloseste Kritik oder Ablehnung geht: Die von ihren Anhängern kultisch verehrte Partei-Megäre Heidi Reichinnek zeigte allen Ernstes den Leipziger Jura-Professor Tim Drygala an, der gemeinsam mit Ex-AfD-Chefin Frauke Petry Mitbegründer der konservativen Partei “Team Freiheit“ ist. Vor über einem Jahr hatte er ein Foto seines Kühlschranks gepostet, auf dessen Tür ein Porträt der Linken-Fraktionschefin im Bundestag zu sehen war. Darunter schrieb Drygala: „Weil diese (Tür) schlecht schließt, muss man immer mit der Faust dagegen schlagen, damit sie richtig zu ist. Damit ich das nicht vergesse, habe ich mir jetzt einen kleinen Reminder gebastelt. Funktioniert 1a.“


Die wie alle Sozialisten zutiefst humorlose und restverbitterte Reichinnek konnte darüber natürlich nicht lachen – und tat das, was im Land der Meldestellen und gefühlten Mimosenhaftigkeit normal ist: Sie erstattete Anzeige. Drygalas spaßigen Post bauschte sie dabei bombastisch auf zur angeblich “sexistischen” Metapher, die “Gewalt gegen Frauen” verharmlose: Die „Faust“ als Symbol für den Missbrauch und Reichinnek, was sonst, als Opfer physischer Gewalt; auf diesen Bullshit muss man erst einmal kommen.

Immer zu schrill und zu theatralisch

Nachdem die „Leipziger Volkszeitung“ über den Fall berichtet hatte, folgten weitere Mainstreammedien – und jäh brach eine Welle der Empörung über Drygala herein, der gar nicht wusste, wie ihm geschah. Zahlreiche X-Nutzer forderten arbeitsrechtliche Konsequenzen gegen den Professor, das mit der Antifa verbandelte linksextreme “Studierenden-Kollektiv Leipzig” drohte mit Aktionen, kündigte Proteste an und verlangte von der Universität, “Schutz für Studentinnen sowie Maßnahmen gegen Diskriminierung” zu schaffen. Die stets zu schrille und zu theatralische Reichinnek selbst goß in diese hysterisierte Stimmung mit den üblichen Phrasen Öl ins Feuer: „Wer Gewalt gegen Frauen zum Witz macht, trägt dazu bei, sie zu legitimieren.“

Die Universität Leipzig hält sich bedeckt; Sprecher Carsten Heckmann erklärte: „Private Äußerungen auf privaten Social-Media-Accounts sind durch die Universität nicht zu verhindern oder zu bewerten.“ Dennoch laufen an der Uni interne Gespräche zur “Diskriminierungsfreiheit”. Drygala selbst weist die abstrusen “Sexismus”-Vorwürfe kategorisch zurück und erklärte, es gehe ganz sicher nicht um Frauen allgemein, sondern allein um die Person Reichinneks: “Diese Frau möchte den Sozialismus in Deutschland wieder einführen.“ Er beruft sich auf Meinungsfreiheit und sieht die Anzeige als Versuch, Andersdenkende einzuschüchtern. Subtil wie treffend twitterte Drygala außerdem über die Anzeigenstellerin: “Laut dem bei mir eingetrudelten polizeilichem Anhörungsbogen ist sie ne Geschädigte. Hmm, könnte sogar stimmen.”




 

Montag, 3. November 2025

Rücktritt: Israels Militärstaatsanwältin gesteht Video-Leak...

von Matthias Nikolaidis

In Israel ist ein Skandal mit einem Knall aufgeflogen: Die Militärstaatsanwältin höchstpersönlich hatte ein Video geleakt, das den Ruf der IDF beflecken sollte. Jifat Tomer-Jeruschalmi wurde erst suspendiert und trat dann zurück. Sie erscheint nun als Teil eines Netzwerks, das den Interessen des Landes schaden will.


Ein Skandal erschüttert Israel, von dem die Welt bisher eher indirekt betroffen war. Indirekt, aber betroffen war sie eben doch. Der vorläufige Endpunkt der Geschichte ist das definitive Ausscheiden der militärischen Generalstaatsanwältin Jifat Tomer-Jeruschalmi aus dem Amt. Zuvor hatte Verteidigungsminister Israel Katz die Militär-Staatsanwältin suspendiert, da Ermittlungen gegen sie eingeleitet worden waren. Dabei ging es um Tomers Rolle bei der Veröffentlichung eines Videos, das Soldaten der israelischen Verteidigungskräfte (IDF) im Gefängnis Sde Teiman zeigte. Das Video war im August 2024 an die Öffentlichkeit gelangt und hatte so die Sde-Teiman-Affäre ausgelöst.

Angeblich zeigte es mit letzter Sicherheit, was einige – auch in westlichen Medien – ohnehin behaupten: Israelische Gefängnisse seien Folterkammern für die palästinensischen Gefangenen. Das schrieb etwa der britische, stabil links-wokistische Guardian bald darauf in einem Bericht, der die Vorwürfe ausweitete, wenn auch ausschließlich gestützt auf die Berichte von ehemaligen Häftlingen.

Die gingen so weit, dass Häftlinge sogar „zu Tode geprügelt“ worden seien in Gefängnissen wie Ketziot oder eben Sde Teiman, in denen nachweisliche und mutmaßliche Terroristen und Hamas-Mitglieder interniert sind. Eine Ausstülpung der berüchtigten Paliwood-Inszenierungen ist nicht undenkbar. Unabhängige Belege fehlten. Trotzdem stürzten sich Medien, die UN, NGOs und andere begierig auf die neuen „Fakten“. Umgehend fand der Fall auch seinen Weg an die Universitäten, wo er für Anti-Israel-Boykottaufrufe und allgemein in den antisemitischen Campuskriegen genutzt wurde. Oder war das Ganze doch Desinformation?

Ausgelöst worden war diese Suche nach Schuldigen in der israelischen Armee durch das besagte – vermutlich manipulierte – Video. Es zeigt, kurz gesagt, wie Uniformierte mit ihren Schilden eine Sichtbarriere bilden, hinter der ein Häftling an die Wand gestellt wird. Im folgenden treten mehrere Uniformierte hinter die Schildbarriere, vollziehen unklare Handlungen. Das Video wurde umgehend als die Vergewaltigung eines Gefangenen präsentiert.

Immer verdächtiger: die Rolle der Militär-Staatsanwältin

Fünf Reservisten wurden festgenommen, Ermittlungen begannen. Am Ende wurden sie jedoch nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen anderer Vorwürfe schuldig gesprochen, die freilich nicht in extenso veröffentlicht werden. Hatten sie trotz der Entlastung von einer sexuellen Missbrauchshandlung Rache für das Attentat vom 7. Oktober genommen? Das bleibt unklar. Eine gewisse Härte im Umgang mit hartgesottenen, blutdurstigen Terroristen wäre allerdings verständlich – wenn auch nicht für Zeitungen wie den Guardian. In dieselbe Kategorie gehören Blätter wie die Zeit, die mit Hingabe Hamas-Aussagen zitieren, in großer Schein-Objektivität.

Immer verdächtiger wurde indessen die Rolle der Militärstaatsanwältin Tomer-Jeruschalmi. Denn die weigerte sich solange, wegen des durchgestochenen Videos zu ermitteln, bis der Verdacht auf sie selbst fiel. Das ist in der Tat eine drehbuchreife Wendung des Geschehens.

Der Militärkorrespondent der Radiostation GLZ, Doron Kadosh, zitiert aus Quellen, die mit den Ermittlungen vertraut sind: Die Polizei verfüge über Belege, laut denen „die Generalstaatsanwältin der Streitkräfte, Generalmajor Jifat Tomer-Jeruschalmi, aktiv an der Weitergabe von Material im Zusammenhang mit der Affäre beteiligt war“.

Die Generalstaatsanwältin selbst habe den Befehl gegeben, Materialien an die Medien weiterzugeben. Tomer-Jeruschalmi hätte also nicht lediglich kooperiert, damit das Video seinen Weg in die Öffentlichkeit fand, sie war die Impulsgeberin bei dem Unternehmen, das offenbar darauf abzielte, den Ruf der IDF zu beschädigen.

Und nun ist sie also zurückgetreten, was ein Sieg der Gegenseite ist, derer, die die IDF als den Schild der Israelis ansehen und nicht als eine zu bekämpfenden Foltertruppe. Und Tomer-Jeruschalmi hat in ihrem Rücktrittsschreiben zugegeben, dass sie das Video selbst veröffentlichte, angeblich „um der falschen Propaganda gegen die militärischen Strafverfolgungsbehörden entgegenzuwirken“. Es ging ihr also nur um sich selbst, um ihr eigenes Amt, von dem sie offenbar jeden Makel abwehren wollte. Das Hemd war ihr allemal näher als der Rock.

Es ist dies auch ein Skandal, der sich in ein breiteres Geschehen einreiht. Bekanntlich ist Benjamin Netanjahu seit geraumer Zeit ins Visier der israelischen Judikative geraten. Seit 2016 wurde er in den verschiedensten Angelegenheiten angeklagt, anscheinend nur um seinen Anspruch auf das Premierministeramt in Frage zu stellen. Später formierten sich Proteste gegen den Premier, der versucht habe, auf Umwegen, durch Mittelsmänner in die Ermittlungen gegen sich selbst einzugreifen. „Macht korrumpiert“, steht als Devise hinter solchen Narrativen, und das ist nicht auszuschließen. Aber solche Schauprozesse richten sich in diesen Jahren zumeist nur gegen rechte Politiker.

Wokisierte Justiz, tiefer Staat – alles irgendwie eins

Man kann nun das Kleine mit dem Großen vergleichen und sehen, dass in beiden Fällen die Justiz in politische Schaurennen geschickt wird, ganz abseits vom realen juristischen Wert jeder der Ermittlungen. Indem Ermittlungen und Prozesse eingeleitet werden, transportiert sich zumindest für einen Teil der Öffentlichkeit der Eindruck, dass eine Person oder eine Gruppe schuldig sei.

Und genau das geschah auch im Falle der israelischen Verteidigungskräfte und des Videos vom Sommer 2024. Obwohl man darin nicht wirklich erkennen konnte, was die Uniformierten hinter den Schilden taten, diente das Video dem hysterisierten Teil der Öffentlichkeit dazu, die längst bekannten Anwürfe der Hamas-Terroristen von neuem auszubreiten.

Es waren eigentlich nicht mehr als Vorwürfe ohne Beweiskraft. Das Video schien das zu ändern. Und so war es ein sehr beachtliches Instrument der Gegner von Benjamin Netanjahu, zu denen offenbar auch die nun ehemalige Generalstaatsanwältin der Streitkräfte gehörte. Man kann das nun wokisierte Justiz nennen oder tiefen Staat. Irgendetwas dazwischen. Das scheint heute alles irgendwie eins.

Tomer-Jeruschalmi hatte übrigens auch so ihre Probleme damit, wirklich alle Hamas-Terroristen als Feinde Israels zu behandeln. Einige der Schlächter vom 7. Oktober seien nämlich durchaus als „Bürger Israels“ zu betrachten und deshalb schon keine Kombattanten. Sie durften deswegen nicht von den Streitkräften attackiert werden, wie die Nachrichtenagentur JNS berichtet.

Das war und ist bitter für einige der Opfer vom 7. Oktober 2023. Verteidigungsminister Katz hatte schon angekündigt, dass Tomer-Jeruschalmi nicht ins Amt zurückkehren könne. Katz wolle nicht dulden, dass israelische Soldaten verleumdet würden. Später trat Tomer zurück und übernahm offiziell die Verantwortung für die Video-Leckage. Fall geschlossen.

Damit war aber das Drehbuch noch nicht zu Ende: Nach ihrem Rücktritt am Sonntag ging die Ex-Staatsanwältin Tomer verloren. Ihr verlassenes Auto wurde angeblich am Hatzuk-Strand bei Tel Aviv gesichtet. Tomer war über mehrere Stunden nicht zu erreichen. Sorgenvolle Spekulationen wurden angestellt, gar um ihr Leben gefürchtet. Am Sonntagabend wurde bekannt, dass sie am Leben und wohlauf sei. Glückliches Ende einer Tragikomödie: Ende gut, alles gut. Das israelische Deep-State-Justizsystem hat mit dem Rücktritt Tomers erste Risse bekommen.