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Samstag, 18. Juli 2026

Gesetze gelten nicht für schwule Millionäre

von Josef Thoma

Die “Methode Spahn“: Christliche Familienplanung für Homo-Alpha-Tiere



Es gibt wohl viele Gründe, die Frauen dazu treiben, aus purer Verzweiflung über das ihnen Widerfahrene bis zum Äußersten zu gehen und teilweise darüber hinaus. Vielleicht erinnern Sie sich noch an den ehemaligen Star der französischen Diplomatie, den sozialistischen Wirtschafts- und Finanzminister Dominique Strauss-Kahn. Zum Staatspräsidenten hat er es allerdings nicht geschafft, nachdem ihn die Amerikaner wegen der versuchten Vergewaltigung einer Hotelangestellten ins Gefängnis steckten. Später gestand eine der vielen zu seinen perversen Selbstfindungsparties gekauften Frauen, sich aus purer Verzweiflung mit ihm eingelassen zu haben – weil Sie einfach nicht mehr wusste, wie sie ihr Kind sonst noch hätte ernähren sollen.

Eine andere Art, sich den Lebensunterhalt zu verdienen, ist die Leihmutterschaft. Neben den Frauen, die angeben, aus Mitleid mit kinderlosen Paaren einzuspringen, gibt es eben doch sehr viele, denen die blanke wirtschaftliche Not diktiert, zu was sie sich unter normalen Umständen niemals bereit erklären würden. Im einen wie im andern Falle ist zumeist Geld – oftmals sehr viel Geld – im Spiel; im Fall kalifornischer Leihmütter sind es bis zu 200.000 Dollar je Kind. Je höher dabei die Summen, sind desto sicherer kann man annehmen, dass die Leihschwangerschaft aus kommerziellen Gründen gedeiht und unter munter weiterbetrieben wird.

Kein Neunmonats-Leasing eines SUV

Eines ist bei der ethischen Bewertung der Leihschwangerschaft jedoch sehr erstaunlich: So unterschiedlich die Ansichten von rechts- bis linksaußen hinsichtlich Leib und Leben auch sein mögen, so einheitlich ist die Ablehnung dieses Modells – zum als kommerzielles Geschäft – über alle politischen Grenzen hinweg. Es scheint sich also mit der Schwangerschaft, ihrem Entstehen, dem monatelangen Heranreifen des Kindes im Mutterleib von den ersten spürbaren Bewegungen bis hin zum erlösenden ersten Schrei nach der Geburt und dem Halten des in Tüchern eingepackten Neuankömmlings in den Armen einer erschöpften, aber überglücklichen Mutter, doch ganz grundlegend anders zu verhalten als etwa mit dem Neunmonats-Leasing eines SUV oder dem Kauf eines bereits vor Monaten bestellten Exemplars aus dem letzten Wurf einer Rassehündin.

Wie anders sich das verhält, wie verschieden sich das anfühlt, wie tief sich eine Schwangerschaft in die Seele einer Mutter eingräbt, brauche ich Ihnen, liebe Leser, nicht zu schildern. Wir Männer respektive Väter dürfen uns bei diesem Wunder zwar ebenfalls einer gewissen Mitwirkung rühmen, aber mit dem Erleben der schwangeren Frau ist das doch wohl überhaupt nicht zu vergleichen. Davon wissen wir Männer soviel wie der Blinde von der Farbe. Und irgendwie – dies kann und muss auch durch hunderttausend Worte nicht erklärt werden – sind Schwangerschaft und Geburt mit all ihren Strapazen, Mühen, Freuden, Schmerzen, Risiken, Hoffnungen, Sorgen und Erwartungen doch auch wesenhaft auf eine spätere Gemeinschaft der Mutter mit ihrem Kind ausgelegt. Warum durchlebt eine Mutter das alles freiwillig und mit Erfüllung, wenn nicht in der Hoffnung auf ein langes und glückliches Leben gemeinsam mit ihrem selbst geborenen Kind?

Unmoralisches Angebot

Ein Kind diret nach am Ende glücklich durchgestandenen Geburt auf Nimmerwiedersehen abgeben zu müssen, ist ein disruptiver Gewaltakt, der dem tiefsten Empfinden und ureigenen Wesen einer Mutter widerspricht. Diejenigen, die einer gerade Mutter gewordenen Frau solches zumuten, die ihr das unmoralische Angebot zumuten, aus wirtschaftlicher Not in diesen traumatischen Akt einzuwilligen, müssen sich grundsätzlich fragen lassen, welchen rechten Grund es denn gäbe, dieses Empfinden zu seinem eigenen Nutz und Vorteil zu verletzen. Der Gesetzgeber – ansonsten nicht immer von Weisheit und Verstand belastet – hat in Bezug auf die Einzigartigkeit der Schwangerschaft eine durchaus weise, dem natürlichen menschlichen Fühlen entsprechende Regelung getroffen und die Leihschwangerschaft verboten, was ihm, völlig zurecht, eine breite Zustimmung von rechts bis links gesichert hat.

Allerdings war das zu einer Zeit, als Augenmaß, Verantwortung und moralische Orientierung noch parteiübergreifend die Politik bestimmten. 1991 trat das Gesetz zum Verbot der Leihmutterschaft in Kraft. Später wäre es vermutlich so nicht mehr durchgegangen. Immerhin: Auch der spätere Gesundheitsminister Jens Spahn, der heute endlich als CDU-Bundestagsfraktionsvorsitzender zurücktrat, hat dieses Gesetz, soweit es seine Befolgung durch andere betrifft, ausdrücklich verteidigt. Und genau darin besteht das Problem: Dieses Gesetz, liebe Zuhörer, gilt nämlich zuallererst für Sie, das Stimmvieh. Für schwule Millionäre, für Parteibuchchristen und für ehrgeizige politische Funktionäre gilt es augenscheinlich nicht.


Keine Berührungsängste mit Islamisten: Berlin zahlt 675.000 Euro an “Islamic Relief”

von David Berger

Bei Anruf Islamterror?



Während der Berliner Senat bei Sicherheit, Schulen und Infrastruktur regelmäßig über leere Kassen klagt, fließen Hunderttausende Euro an das „Muslimische Seelsorge Telefon“ (MuTeS. Dessen Träger “Islamic Relief Deutschland” steht seit Jahren wegen seiner personellen Verbindungen zum Umfeld der Muslimbruderschaft in der Kritik. Berlin ist arm, aber großzügig – jedenfalls dann, wenn es um Projekte aus dem islamischen Verbandsmilieu geht. Insgesamt 675.000 Euro stellte das Land zwischen 2022 und 2026 für MuTeS bereit. Jährlich fließen 135.000 Euro Steuergeld in das Projekt, wie aus einer parlamentarischen Anfrage hervorgeht.

Auf den ersten Blick klingt das Vorhaben ausgesprochen fürsorglich. Menschen in seelischen Notlagen können sich rund um die Uhr anonym und kostenlos beraten lassen. Das Angebot steht nach Angaben des Trägers unabhängig von Religion, Herkunft, Alter und Geschlecht offen. Allein im Jahr 2023 sollen die ehrenamtlichen Mitarbeiter 6.624 Gespräche geführt haben. Gegen eine Telefonseelsorge für Muslime wäre grundsätzlich wenig einzuwenden. In einer Großstadt mit einem erheblichen muslimischen Bevölkerungsanteil kann ein solches Angebot sinnvoll sein. Der Skandal liegt nicht in der Seelsorge, sondern in der Wahl des Trägers.

Der problematische Träger

Verantwortlich für das Seelsorgetelefon ist Islamic Relief Deutschland. Und diese Organisation ist keineswegs irgendein unbescholtener Wohlfahrtsverband. Bereits 2020 erklärte die Bundesregierung unmissverständlich, nach ihrer Kenntnis verfügten sowohl Islamic Relief Worldwide als auch Islamic Relief Deutschland über „signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder ihr nahestehenden Organisationen“. Die Muslimbruderschaft tritt in Europa meist nicht mit martialischen Parolen oder offenem Terrorjubel auf. Ihre Strategie besteht vielmehr darin, langfristig gesellschaftlichen und politischen Einfluss zu gewinnen, eigene Strukturen aufzubauen und sich als vermeintlich unverzichtbarer Ansprechpartner des Staates zu etablieren. Wohlfahrt, Bildungsarbeit, interreligiöser Dialog und soziale Projekte können dabei als Türen in die Mitte der Gesellschaft dienen.

Gerade deshalb müsste der Staat bei der Auswahl seiner Kooperationspartner äußerste Vorsicht walten lassen. Wer Seelsorge anbietet, erhält Zugang zu Menschen in besonders verletzlichen Lebenssituationen. Er gewinnt Vertrauen, gesellschaftliches Ansehen und nicht zuletzt die Anerkennung als legitimer Vertreter muslimischen Lebens. Ein Seelsorgetelefon ist daher keineswegs nur eine neutrale Hotline. Es ist auch eine Institution, die ihrem Träger Autorität und Einfluss verschafft. Selbst das große Hilfsbündnis „Aktion Deutschland Hilft“ zog inzwischen Konsequenzen: Die Mitgliedschaft von Islamic Relief Deutschland war seit 2020 ausgesetzt und wurde im Juni 2026 endgültig beendet. Der Berliner Senat dagegen überweist unbeirrt weiter.

Berlin sieht keine Unregelmäßigkeiten

Bereits in einer früheren Antwort auf eine Anfrage der AfD bestätigte der Berliner Senat, dass MuTeS in den Jahren 2020 bis 2023 jeweils 135.000 Euro erhalten hatte. Die Verwendung der Mittel werde durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie die zuständige Senatsverwaltung geprüft. Dabei seien „bisher keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen“, so die Behörde scheinheilig. Diese Antwort geht jedoch am Kern des Problems vorbei. Entscheidend ist nicht allein, ob Rechnungen korrekt abgeheftet, Gehälter ordnungsgemäß verbucht und die Zuschüsse formal für Telefon, Räume und Mitarbeiter verwendet wurden. Die entscheidende Frage lautet: Warum macht der Staat eine Organisation mit bekannten Verbindungen in das Umfeld der Muslimbruderschaft überhaupt zum Träger eines öffentlich finanzierten Seelsorgeangebots?

Eine buchhalterisch korrekte Mittelverwendung beseitigt keine politischen und ideologischen Risiken. Auch eine radikale Organisation kann ordentliche Verwendungsnachweise einreichen. Wer lediglich prüft, ob die Formulare stimmen, aber die gesellschaftliche Wirkung des geförderten Trägers ausblendet, verwechselt Verwaltungskontrolle mit politischer Verantwortung.

„Geld für Islamisten“?

Die fast identischen vorgestrigen Schlagzeilen von “Bild” und “Focus”, Berlin zahle „Islamisten“ 675.000 Euro für Telefonseelsorge, mag zugespitzt sein, da bislang nicht belegt ist, dass das Geld unmittelbar für islamistische Propaganda oder verfassungsfeindliche Aktivitäten verwendet wurde. Es fließt zweckgebunden in ein konkretes Seelsorgeprojekt. Doch diese notwendige Präzisierung entlastet den Senat nur begrenzt. Denn die staatlich festgestellten personellen Verbindungen des Trägers zur Muslimbruderschaft sind keine Erfindung politischer Gegner. Sie wurden von der Bundesregierung ausdrücklich bestätigt. Das Problem besteht daher nicht in einer nachgewiesenen Zweckentfremdung der 675.000 Euro, sondern darin, dass mit dem Geld eine umstrittene Organisation institutionell gestärkt und gesellschaftlich aufgewertet wird.

Staatliche Förderung verleiht schließlich nicht nur finanzielle Sicherheit. Sie erzeugt auch Vertrauen und Reputation. Wer Hunderttausende Euro aus öffentlichen Kassen erhält, kann sich gegenüber Spendern, Gesprächspartnern und muslimischen Gemeinden als anerkannter Partner des Staates präsentieren. Berlin finanziert somit nicht bloß Telefonrechnungen und Beratungsschichten, sondern trägt mittelbar zur gesellschaftlichen Legitimation des Trägers bei.

Die Berliner Doppelmoral

Besonders auffällig ist der Kontrast zum Umgang mit konservativen oder regierungskritischen Vereinigungen. Dort genügt häufig bereits ein journalistischer Verdacht, ein missliebiges Zitat oder der Kontakt zu einer unerwünschten Person, um Fördermittel gar nicht erst zu erteilen bzw. infrage zu stellen und ganze Organisationen unter Rechtfertigungsdruck zu setzen. Bei einem islamischen Verband, dem die Bundesregierung „signifikante personelle Verbindungen“ zur Muslimbruderschaft bescheinigt hat, entdeckt man dagegen plötzlich die Unschuldsvermutung, die Trennung von Projekt und Träger sowie die ganze Feinmechanik verwaltungsrechtlicher Differenzierung. Was gegenüber politischen Gegnern als Kontaktschuld gilt, wird hier als bloße Komplexität eines weitverzweigten Verbandes behandelt.

Gegen vermeintlich „rechte Netzwerke“ wird mit maximaler moralischer Empörung und extremen Maßnahmen vorgegangen; bei realen Verbindungen in das Umfeld einer islamistischen Bewegung jedoch beschränkt man sich darauf, die Belege des Verwendungsnachweises zu kontrollieren. Niemand bestreitet, dass auch muslimische Menschen in seelischen Krisen kompetente und sprachlich wie kulturell passende Hilfe benötigen. Aber gerade ein sensibles Angebot wie die Seelsorge darf nicht einer Organisation überlassen werden, deren politische und personelle Verflechtungen seit Jahren begründete Zweifel hervorrufen. Berlin hätte genügend Möglichkeiten, ein solches Telefon unter einem zweifelsfrei demokratischen und weltanschaulich unabhängigen Träger anzubieten. Dass der Senat stattdessen über Jahre an Islamic Relief festhält, ist kein Ausweis mutiger Sozialpolitik – sondern politisches Versagen in Reinstform, für das besonders auch die Berliner Union unter Wegner und Evers steht. Die 675.000 Euro sind deshalb mehr als eine weitere kuriose Ausgabe im Berliner Haushalt. Sie stehen beispielhaft für eine Politik, die vor dem politischen Islam warnt, aber gleichzeitig dessen umstrittene Strukturen mit Steuergeld gesellschaftsfähig macht.


Staats- und Behördenversagen, Zweiklassenjustiz, erodierende Sicherheit: Deutschlandweit jetzt schon 150.000 offene Haftbefehle

von Olli Garch

Haftbefehle für Ablage P – die übliche Klientel grinst sich eins



Im besten Deutschland aller Zeiten herrscht ein massives Vollstreckungsdefizit bei Haftbefehlen: Zum 1. Juli 2026 sucht die Polizei nach 148.311 Personen mit offenen nationalen Haftbefehlen. Die Gesamtzahl der Fahndungen liegt bei 170.667. Dreimal darf man raten, wer in dieser abgetauchten Personengruppe natürlich weit überrepräsentiert ist. Bereits frühere Erhebungen zeigten, dass bis zu 88 Prozent der mit Haftbefehl Gesuchten ausländische Staatsangehörige sind – häufig aus Rumänien, Polen, Georgien oder der Türkei, doch seit Merkels Flüchtlingswunder kommen immer mehr Araber, Afghanen, Iraner, Kurden und Afrikaner hinzu. Oft werden Verurteilte abgeschoben, bevor sie ihre Strafe antreten, und tauchen später wieder auf oder bleiben unauffindbar.

Nur die wenigsten Fälle dieser nichtvollstreckten Haftbefehle dürften dabei Deutsche betreffen, die im eigenen Land seit Geburt melderechtlich erfasst sind und fast immer über festem Wohnsitz, Sozialversicherungs- und Steuernummer verfügen. Ein Rechtsstaat, der auf diesen eigentlich selbstverständlichen administrativen Voraussetzung aufbaut, muss zwingend auf der ganzen Linie scheitern, wenn immer mehr Subjekte ins Land gelangen, die weder die hiesigen Gesetze respektieren noch für den Staat überhaupt zu greifen sind – da niemand ihren Aufenthaltsort kennt, da ihre wahre Identität oftmals unbekannt ist und da die Behörden ein ausgeprägtes Vermeidungs- und Duldungsverhalten gegenüber Rechtsübertretungen und Verfehlungen dieser Klientel entwickelt haben.

Lieber wegschauen und alle Augen zudrücken

Das ist der Grund, warum teils viele Jahre lang ohne eine einzige Sanktion bei ausländischen Bürgergeldbeziehern weitergezahlt wird, obwohl sie jeden Termin und jede Mitwirkung verweigern. Es ist ebenfalls der Grund, warum Shisha-Bars, Wettbüros, Dönerbuden, Barbershops und türkische “Clubs“ ebenso wie die von Migranten betriebenen Schnelltestcenter bei Corona so schnell und “unbürokratisch“ öffnen und scheinbar mühelos alle behördlichen Anforderungen von Brandschutz bis Gesundheitspolizei “meistern“, an denen deutsche Antragsteller monatelang scheitern. Es ist auch der Grund, warum die Steuerfahndung oder Ordnungsämtern bei Clans lieber wegschauen und alle Augen zudrücken. Die Behörden wissen ganz genau, dass es für die vollziehenden Beamten im Zweifel lebensgefährlich werden kann, in diesen Parallelgesellschaften deutsches Recht durchzusetzen; sie wissen auch, dass mangels Sprachkenntnissen oder behaupteter Unwissenheit sowieso oft nichts zu holen ist und jedes Verbot zum nächsten Umgehungstatbestand führt; und sie wissen, dass sie selbst ganz schnell unter Diskriminierungs- und Rassismusverdacht geraten, wenn sie ihren neutralen Dienstauftrag bei den sakrosankten Goldstücken im Land durchzusetzen wagen. Die Politik signalisiert den Hoheitsträgern in den Behörden das, was damals Merkel den Grenzschutzbehörden signalisierte: Alles durchwinken, passt schon!

Um diese Pflichtverweigerung bei der migrantischen Hauptschutzklientel, die infolgedessen Narrenfreiheit genießt, zu kompensieren, greifen die Ämter dafür bei Einheimischen – deutschen Bürgern und Unternehmen – umso unerbittlicher und konsequenter durch: Betriebsprüfungen, Meldestatus, Steuererklärungen, Unterhaltspflichten, Gerichtsvollzieherpfändungen und zuletzt natürlich Razzien und Haftbefehle bei unliebsamen Meinungsäußerungen. Schon bei Corona war dies der Grund für eine Zweiklassenbehandlung migrantischer Milieus, die vielfach einen Scheiß auf Maskenpflicht und Versammlungsverbote haben, und deutscher Regelbrecher. Der Grund: Bei den Deutschen traut man sich was; der gemeine deutsche Michel droht weder mit Machete noch mit der Sippe zurück, er macht kaum Ungemach, verheißt keine Großfamilien-Lynchreaktionen und keinen Papierkram wegen Ärger mit Diskriminierungsstellen und Ausländerbeiräten. Das Ergebnis ist ein groteskes Unrechtssystem, das von selektiver Strafvereitelung und vorsätzlichem Wegschauen bei den einen und schikanöser bürokratischer Unerbittlichkeit gegenüber den anderen geprägt ist.

2.500 Täter trotz Mord- und Totschlags, über 3.000 trotz Sexualstraftaten auf freiem Fuß

Und eben hier wird dann auch die Zahl der 150.000 nicht vollstreckten Haftbefehle plötzlich plausibel: Man schiebt das auf die lange Bank, was wenig Aussicht auf Erfolg und den größten Ärger verspricht – und arbeitet sich an den korrekten, hier untertänig sozialisierten und obrigkeitshörigen Deutschen ab. Insofern ist die alarmierende Zahlen frei herumlaufender Krimineller kein Zufall, sondern das Ergebnis eines jahrelangen staatlichen Versagens bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz im Kontext der Migrationspolitik. Einen Hinweis darauf gibt schon die Art der Verbrechen, auf die sich die offenen Haftbefehle beziehe: Es sind genau jene schweren Straftaten, in denen Ausländer und Personen mit “Migrationsgeschichte“ massiv, ja teils aberwitzig überrepräsentiert sind.

Alleine rund 15.000 der offenen Haftbefehle betreffen Gewaltdelikte – darunter etwa 2.500 wegen Mord oder Totschlag und über 3.000 wegen Sexualstraftaten, viele davon Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigung. Weitere “nichtvollstreckte“ entfallen auf, so die Statistik, “Extremisten” – wobei es sich selbsterklärend nur um Islamisten und/oder Linksextreme handeln dürfte, da auch nur beim leisesten Anflug einer “rechten” Gesinnung keine Staatsanwaltschaft und keine Polizeidienststelle auf die Lorbeeren verzichten würde, die medienwirksam inszenierte Verhaftung von rechtsextremen Tätern durchzuführen. Besonders beunruhigend ist, dass 94 sogenannte “Gefährder”, die als “potenziell fähig” eingestuft werden, “schwere politisch motivierte Straftaten oder Anschläge zu begehen”, ebenfalls trotz Haftbefehl nicht im Knast sitzen. Man kann Gift darauf nehmen, dass es sich hier um Klimaterroristen, Pro-Palästina-Aktivisten oder Antifa-Anhänger handelt.

Zunehmende Gefährdung des sozialen Friedens

Natürlich werden als Vorwand dafür, warum diese Haftbefehle nicht vollstreckt werden und der Zahl nach anderthalb Großstädte teils von Schwerverbrechern und anderem kriminellem Bodensatz frei herumlaufen, die üblichen Ausreden angeführt: Chronischer Personalmangel bei Polizei, Staatsanwaltschaften und vor allem bei Rechtspflegern in der Vollstreckung würde eine Art „Triage“ begründen, wobei durch die Priorisierung der Fälle viele liegen blieben. Außerdem tauchten viele Gesuchte unter oder halten sich im Ausland auf; auch das ein klarer Hinweis, um welche Hauptgruppen es sich bei diesen Gesuchten handelt. Entsprechend ernüchternd sind die Fahndungserfolge: Nur 48 Prozent der Suchen werden innerhalb von 100 Tagen abgeschlossen, fast 30 Prozent dauern länger als 500 Tage. Erfolgreiche Festnahmen gelingen oft nur zufällig – etwa bei Verkehrskontrollen. Tatsächlich aber es eher so, dass Polizei, Justiz und Behörden diese Problemklientel am liebsten komplett verdrängen würden und daher einfach gewähren lässt – aus den oben geschilderten Gründen.

Dieser alarmierende Befund ist Symptom eines zunehmend erodierenden Staates, der nur noch bei bestimmten Bevölkerungsgruppen unerbittlich durchgreift und die Rechtsordnung exekutiert – just denen natürlich, die hier zuhause und verwurzelt sind und die hier die systemerhaltende volkswirtschaftliche Grundleistung erbringen –, während er bei anderen auf Durchsetzung des Gewaltmonopols feige verzichtet und damit die Ausbreitung von Parallelmilieus und -strukturen immer weiter fördert. Das Ergebnis ist ein irreparabler Ansehens- und Vertrauensverlust der Bürger und eine zunehmende Gefährdung des sozialen Friedens in diesem Land. Wie sonst nur wenige Beispiele ist das Vollstreckungsdefizit bei Haftbefehlen geeignet, das das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat weiter zu untergraben, zumal es die Bevölkerung immer größeren Alltagsrisiken aussetzt: aus. Tausende Mörder, Vergewaltiger und Gewalttäter laufen frei herum, während der Staat bei der Durchsetzung seiner eigenen Urteile versagt. Immer nur weiter so! Die Politik wird ernten, was sie gesät hat.


Freitag, 17. Juli 2026

Jetzt werden AfD-Anhänger schon auf offener Straße vom Verfassungsschutz “bekehrt”

von Wilma Fricken

Der Staat, dein Freund und Helfer: “Ausstiegshilfe“ für AfD-Mitglieder durch den Verfassungsschutz



Innenminister Dobrindt will dem längst zur Gesinnungspolizei des Altparteienstaates umfunktionierten Verfassungsschutz noch weitaus mehr Befugnisse erteilen, als bereits bekannt (und als diese ihrem ursprünglich Daseinszweck längst entrückte Behörde bereits hat). Das Hauptziel dabei ist, allen offiziellen Vorwänden zum Trotz, der Kampf gegen die AfD. Dass dieser bereits im vollen Gange ist, belegt ein Bericht der „Jungen Freiheit“ (JF), in dem ein AfD-Mitglied aus Mecklenburg-Vorpommern schildert, wie es nach der Rückkehr vom Einkaufen von zwei Männern verfolgt und angesprochen wurde, die sich als Angehörige des Verfassungsschutzes auswiesen. „Haben Sie Redebedarf über gewisse Geschehnisse?“, habe einer der beiden gefragt. Nachdem das AfD-Mitglied klarstellte, dass es nicht mit den beiden Mitarbeitern des Inlandsgeheimdienstes sprechen will, gab man ihm eine Karte, auf der nur eine Telefonnummer stand, begleitet von dem Kommentar: „Bei uns läuft es diskret anders“ und der Aufforderung: „Denken Sie nochmal nach“. Sogar ein Video des Vorfalls liegt der JF vor.

Diese unfassbare staatliche Übergriffigkeit, die an die “Aussteiger”-Ermutigung amerikanischer Geheimdienste erinnert, ist kein Einzelfall – wie aus einem Rundbrief hervorgeht, den Dario Seifert, der Generalsekretär des mecklenburg-vorpommerschen AfD-Landesverbandes, am Donnerstag an die Mitglieder verschickte. Nicht nur die Zersetzungsmethode durch gezielte Direktansprache von Parteimitgliedern, auch die Rekrutierung von V-Leuten gehört dabei offenbar zur Taktik. Allein in den letzten Tagen gab es offenbar mehrere Versuche, AfD-Mitglieder als Informanten anzuwerben. Die Häufung dieser Vorfälle sei „in jedem Fall besorgniserregend“. Seifert fordert alle Mitglieder auf, grundsätzlich keine Gespräche mit Mitarbeitern des Verfassungsschutzes zu führen. Dessen Vorgehensweise kurz vor der Wahl offenbare „die Nervosität unserer politischen Gegner angesichts eines möglichen Wahlerfolgs der AfD in Mecklenburg-Vorpommern“, heißt es weiter. Der Landesvorstand verurteile diese Einschüchterungsversuche durch den Verfassungsschutz “…auf das Schärfste und erwartet, dass diese aus unserer Sicht gezielten Zersetzungsmethoden gegen die größte Oppositionspartei unverzüglich eingestellt werden“.

Bedrängen mit Drückermethoden

Natürlich wird eher das genaue Gegenteil geschehen. Denn je größer die Panik des taumelnden Machtkartells angesichts der immer spektakuläreren Wahlerfolge und Umfragewerte der AfD, desto intensiver wird man versuchen, die Partei zu infiltrieren. Bei einem Anruf eines JF-Reporters unter der angegebenen Telefonnummer, in dem sich dieser als das auf der Straße angesprochene AfD-Mitglied ausgab, erklärte der Verfassungsschutz-Mitarbeiter auf Kritik, mit solchen Methoden solle doch Druck ausgeübt und Angst verbreitet werden: „Um Gottes willen, das müssen Sie nicht. Alles gut. Also das ist ein rein offenes, freiwilliges Gesprächsangebot unsererseits gewesen – wie Journalisten von mir aus. Und Sie brauchen auch keine Angst haben vor uns“. Es entstünden “keine Nachteile” daraus, “ein Gespräch abzulehnen”, säuselte er weiter und betonte gebetsmühlenartig die “Freiwilligkeit”. Es gehe lediglich darum, sich über manche Dinge in der AfD “ein eigenes Bild“ zu machen. „Sie brauchen auch keine Angst zu haben vor uns. Es passiert nichts, wir machen nichts“, versicherte er. Ist klar: Weil ja alles “freiwillig“ ist, bedrängt man die Leute auch auf der Straße und unterstellt ihnen implizit, sie seien nicht imstande, sich selbst ein Bild zu machen ohne entsprechende Denk- und Einordnungshilfe durch psychologisch geschulte Verfassungsschutzbüttel…

Als sich die JF gegenüber dem Mitarbeiter zu erkennen gab und wenig später offen konfrontierte, sagte er nur: „Okay, ich sage dazu nichts, dankeschön“ – und legte auf. Eine anschließende Anfrage der JF beim Bundesamt für Verfassungsschutz, auf welcher Rechtsgrundlage fand der Versuch der Informationsbeschaffung eigentlich statt, welche Informationen die Behörde sich von dem Gespräch mit dem Mitglied erhofft und warum der Bundesverfassungsschutz kurz vor den Wahlen in dem Bundesland über solche Gespräche Einfluss auf die Wahl beziehungsweise Mitglieder der AfD zu nehmen versucht, wurde mit der üblichen Antwort beschieden, man nehme „zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung“.

Antidemokratische Exzesse

Die AfD wolle diese verstörenden Vorgänge nun “mit den uns zur Verfügung stehenden parlamentarischen Mitteln” aufklaren, so Seifert. „Fest steht: Wir lassen uns davon nicht einschüchtern. Wer versucht, Misstrauen zu säen oder uns gegeneinander auszuspielen, wird damit keinen Erfolg haben“. Tatsächlich bestätigen diese ungeheuerlichen Vorgänge einmal mehr, wie zielstrebig sich dieses Land auf dem Weg in einen neuen Totalitarismus befindet: Eine nicht verbotene, demokratisch legitime Oppositionspartei – inzwischen die größte politische Kraft Europas –, deren einziges “Vergehen” es ist, die katastrophal gescheiterte Politik des Altparteienkartells konsequent anzuprangern und ändern, womit sie auf immer größere Resonanz bei den Menschen in ganz Deutschland stößt, soll mit allen Mitteln zerstört werden. Nur dazu wird der gesamte Staatsapparat, einschließlich des Inlandsgeheimdienstes, missbraucht. Dabei hätte dieser wahrlich dringendere, rechte Gefährdermilieus ins Visier zu nehmen; wobei die von Dobrindt geplanten massiven Kompetenzaufweitungen selbst dann inakzeptabel wären, wenn sie zur Verfolgung der Realbedrohungen Islamismus und Linksextremismus dienten. Dafür allerdings hätte sich diese Regierung niemals an solche Grundrechtseingriffe herangewagt.

Doch im Kampf gegen rechts – sprich: die politische Konkurrenz, die das pfründefette Machtkartell der Altparteien bedroht – ist jedes Mittel recht, von minderjährigen Spitzeln, die bedarfsweise sogar die eigenen Eltern bespitzeln, bis zu vorsätzlich untergeschobenen Beweismitteln und belastenden Indizien. AfD-Politikern wird mit hanebüchenen Vorwänden die Kandidatur bei Wahlen verweigert, sie müssen sich Tests über ihre Verfassungstreue unterziehen, die jeder Rechtfertigung entbehren, der Verfassungsschutz stümpert im Auftrag seiner politischen Herren die lächerlichen Pseudo-Gutachten zusammen, die die Grundlage für diese antidemokratischen Exzesse bilden – und nun spricht er auch noch auf offener Straße AfD-Mitglieder an, um sie zu seinen Spitzeln zu machen. Die Stasi feiert in diesen Tagen ihre endgültige Wiederauferstehung.


Bundesregierung plant massive Verschärfungen: Wer Steuern hinterzieht, soll quasi wie ein Mörder bestraft werden… Und wie ist das bei Steuerverschwendung, liebe Politiker?

von Alexander Schwarz

Knast für Steuerhinterzieher – Straffreiheit für steuerveruntreuende Politiker



Die grenzenlose Geldgier des Staates und die völlige Unfähigkeit von SPD-Finanzminister Lars Klingbeil, mit den irrwitzigen Summen, die den Bürgern abgepresst werden, auszukommen, führen nicht nur zu immer neuen Steuererhöhungen, sondern nun auch zu drakonischen Verschärfungen der Strafen gegen Steuerhinterziehung. Um die „Gangart gegen Steuerbetrüger verschärfen“, hat Klingbeil, gemeinsam mit seiner Parteifreundin, Justizministerin Stefanie Hubig, einen Aktionsplan mit 26 Punkten erarbeitet. Dieser sieht unter anderem vor, dass die strafbefreiende Selbstanzeige wegfällt. „Wer Steuern hinterzieht, muss mit Konsequenzen rechnen – die bisherige Regelung setzt falsche Anreize“, heißt es dazu. Steuerhinterziehung soll nicht mehr länger nur ein Vergehen sein, sondern ein Verbrechen, dessen Strafmaß von „bis zu zehn Jahren“ auf „bis zu 15 Jahre“ erhöht werden soll. In der Frage, ob Vermögenswerte steuerlich korrekt erworben wurden, soll eine Beweislastumkehr eingeführt werden. Man werde „Instrumente zur Ermittlung und Sicherstellung von Vermögen von verdächtiger unbekannter Herkunft konsequent ausbauen“, wird im Aktionsplan angekündigt.

Konkret bedeutet das, dass die Behörden teure Gegenstände wie Autos oder Uhren sicherstellen können, solange deren legale Herkunft nicht plausibel nachgewiesen wird. Zudem soll es Echtzeitmeldungen bei der Umsatzsteuer geben. Um in bargeldintensiven Branchen Steuerbetrug zu vermeiden, soll ein Zwang zur Einführung von Registrierkassen eingeführt werden. Ein neues „Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität“, eine stärkere Rolle des Zolls und der Geldwäschebehörden, KI-gestützte Datenauswertung, behördenübergreifende Datenplattformen sowie ein Whistleblower-System sollen Steuerbetrug früher aufdecken. Dieser Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien zeugt von der zunehmend autoritären Machtanmaßung eines Systems, das die eigenen Bürger inzwischen wie Leibeigene behandelt. Das wäre selbst dann schon hochbedenklich, wenn der Staat mit dem künftig durch solche Strafandrohungen noch skrupelloser erpressten Geld wenigstens originäre Aufgaben zum Wohle Deutschlands finanzieren würde. Doch tatsächlich wird dieses Steuergeld mit vollen Händen im In- und Ausland veruntreut für linke NGO-Nutznießer, für eine korrupte “Entwicklungshilfe“, für sicherheitspolitisch halsbrecherische “Ukraine-Hilfen“ an ein hochkorruptes Regime und für eine zerstörerische Politik der Massenmigration.

Der Staat hat kein Einnahmenproblem!

Die geplanten extremen Maßnahmen werden mit den üblichen Phrasen garniert:. „Die wenigen, die betrügen, schaden allen, die ehrlich ihre Steuern zahlen“, heißt es in dem Aktionsplan. Dann folgt der Gipfel der Verlogenheit: Das Gemeinwesen lebe nun einmal davon, dass “alle nach ihren Möglichkeiten ihren Beitrag dazu leisten”, dass Kitas und Schulen gebaut, Erzieher und Lehrer bezahlt und “der Sozialstaat finanziert werden” könne. Man muss sich auf der Zunge zergehen lassen: Dieser Staat verbucht seit vielen Jahren Rekordsteuereinnahmen, im letzten Jahr nahmen Bund, Länder und Kommunen erstmals mehr als eine Billion (!) Euro ein – nicht, weil es den Deutschen und insbesondere der Wirtschaft so gut geht, sondern weil der Staat noch nie in solchem Ausmaß abgeschöpft und die Bürger und Leistungsträger stranguliert hat. Trotzdem verschlechtert sich der Zustand von Kitas, Schulen, Brücken und anderen öffentlichen Gebäuden immer weiter. Es gibt kein Einnahmenproblem – und das Problem ist daher auch nicht der Steuerbetrug, der auch bisher schon vergleichsweise hart bestraft wird –, sondern der ungeheuerliche Schindluder, den dieser Staat mit dem Geld der Bürger treibt.

Und genau hier ist der Knackpunkt, der die Heuchelei des Regierungsentwurfs entlarvt: Wenn man schon meint, die Strafen für Steuerbetrug verschärfen zu müssen, dann müssten zuerst einmal spiegelbildliche strafrechtliche Vorschriften und Strafverschärfungen für diese Verschwendung, Veruntreuung und missbräuchliche Fehlausgabe von Steuern geschaffen werden – denn diese sind quantitativ im Vergleich zur Steuerhinterziehung längst ungleich höher und praktisch gar nicht mehr zu beziffern. Abermilliarden werden für sinnfreie Entwicklungshilfeprojekte im Ausland verbraten, wobei anders als früher nicht mehr nur die Korruption der Empfängerstaaten, sondern die der zwischengeschalteten projektverantwortlichen Stiftungen und NGOs der Ukraine dafür sorgt, dass diese Gelder kaum bis gar keinen messbaren Effekt haben. Dem hochkorrupten Kiewer Regime mit seinen Goldenen Toiletten und einer stetig zunehmender Zahl an Milliardären werden ebenfalls zig Milliarden zugeschoben; weitere Milliarden werden für absurde Klimasubventionen verschwendet; die Kosten für die seit 2015 anhaltende Massenmigration und ihre katastrophalen Folgen sprengen jede Vorstellungskraft; Minister wie Jens Spahn verursachen Milliardenschäden für dilettantische Maskendeals, und, wie gesagt, weitere Unsummen fließen an linke NGOs.

Kriminalisierung von Leistungsträgern

Die Liste ist schier endlos. Und keiner der für diese anhaltende, nur noch kriminell zu nennende alljährliche Zweckentfremdung von öffentlichen Mitteln in Bund und Ländern verantwortlichen Politiker muss dafür irgendwelche Strafverfolgung fürchten, von wenigen Ausnahmen wie Andreas Scheuer mit seinem Maut-Skandal abgesehen (wobei auch hier erst einmal abzuwarten ist, was es ihn am Ende wirklich kostet). Doch generell bleibt der aberwitzige Missbrauch von Steuergeldern völlig folgenlos: niemand denkt daran, solche Verfehlungen auch nur dadurch zu ahnden, dass den Schuldigen zumindest die Fortsetzung ihrer politischen Karriere verwehrt wird, die sie ebenfalls ausschließlich auf Kosten der Steuerzahler bestreiten, oder dass sie Abstriche in ihrer späteren Vollversorgung hinnehmen müssten.

Hingegen sollen Bürger, die, selbst wenn sie unbewusst geringe Steuerbeträge zu spät oder unvollständig gemeldet haben, nun mit absurden Strafverschärfungen bedacht werden, die weit über dem liegen, was hierzulande für Gruppenvergewaltigung, Totschlag und teils sogar Mord am Ende als Strafe effektiv herauskommt. Der bekannte Medienanwalt Joachim Steinhöfel stellt dazu fest: „15 Jahre für Steuerhinterziehung will Ministerin Hubig. Nach 15 Jahren kann ein Mörder wieder auf freiem Fuß sein. Wer dem Staat Geld vorenthält, ist so gefährlich wie einer, der tötet. Ein Staat, der sein Geld so schützt wie das Leben seiner Bürger, hat seine Maßstäbe verloren.” Wie fast alles, was diese Regierung anrichtet, wird auch hier wieder der Rechtsfrieden und damit der soziale Frieden massiv gefährdet. Sollten diese Pläne durchgehen, dann werden sie im harmlosesten Fall dazu führen, dass noch weniger Unternehmer bereit sein werden, ihr steuerliches Blutopfer in einem Land zu entrichten, das sie unter Generalverdacht stellt und wo sie mit einem Bein im Gefängnis stehen, wenn sie der absurden Strangulation durch eine gierige Regierung entkommen wollen. Im schlimmsten Fall, wird es zu einer weiteren Flucht der Leistungsträger aus Deutschland kommen.


Willkommen im Kinderkaufland!

von Rocco Burggraf

Glückliche “Eltern“ mit fremdausgetragenem Kaufkind im dekonstruierten Buntistan BRD



„Mein Körper gehört mir!“ und „Das ist mein Leben!“ empören sich nicht selten „Personen mit Uterus“ und immer dann, wenn man sich als Mann und Vater in Debatten zu Fragen von Mutterschaft, Abtreibung, Sorgerecht oder auch nur Familie einmischt. Solche reflexhaft an Männer gerichtete Platzverweise und Gefährderansprachen sind besonders in Deutschland zum Volkssport „emanzipierter“ Frauen geworden. Die „Bachelorette“ Stella Stegmann stellte hierzu vor wenigen Tagen in einem Netz-Filmchen nahezu enthusiastisch fest, dass „Frauen“, wenn sie denn nur wollten und zusammenhielten, „das Ende der Welt“ durch ihre Entscheidung zur kollektiven Kinderlosigkeit herbeiführen könnten. „Checkt das, Girls!“, feierte sich die Zeitgeistnarzisse.

Ganz so wird es nicht kommen, aber durchaus gängig ist inzwischen eine Familienplanung, bei der junge Frauen den Aufwand Familie “optimieren”, indem sie sich ein paar passende Spermien eines geeignet erscheinenden Besamers besorgen. Von einem Typ am besten, von dem anzunehmen ist, dass er nach erfolgter Befruchtung das Dasein der östrogendominierten Kleinstfamilie durchfinanziert, erfolgreich ein „Looksmaxxing“ absolviert hat oder im Idealfall beides zusammen einbringt. Um den Rest kümmert frau sich dann mehr oder weniger selbst. Welches Kind braucht schon einen Vater?

Innere Befindlichkeiten ausgelesen

Die im Grundgesetz noch verankerte Interpretation der Mutter-Vater-Kind-Familie als Zelle der Gesellschaft ist einem coolen Anything goes gewichen. Dazu gehört inzwischen auch der Ankauf von Babys durch Männerpärchen im Ausland. „Jens Spahn im Papaglück!“, jubiliert die Systempresse, und „Hauptstadtjournalistinnen“ zeigen sich im Staatsfunk verständnisvoll: Schließlich könne man keinem Menschen „seinen Herzenswunsch versagen“. Wie gut, dass die Frischgeborenen noch keine Stimme im Parlament haben und auf eventuell vorhandene eigene Herzenswünsche verweisen können! Bei jedem Kurzhaar-Kätzchen, jedem Yorkshire-Terrier und jeder Topfpflanze werden heute mit einem Höchstmaß an Empathie mögliche innere Befindlichkeiten ausgelesen.

Dass allerdings auch ein Lebewesen der eigenen Gattung eine wichtige und einzigartige Beziehung zu seinen leiblichen Erzeugern haben könnte, später vielleicht wissen will, wo es herkommt, aus welchen Bausteinen es besteht, welche Vorzüge und Handicaps da so programmiert sind oder wie sich die Farbe von Haut, Augen und Haaren erklären lässt, scheint keinerlei Rolle im Geburtenbingo mehr zu spielen. Wer die Kohle hat und ein paar Gesetze umschifft, kauft sich inzwischen einfach ein Baby. Im Paket. Eizelle, Spermium, Leihmutter, Kind, und man shoppt es dort, wo es – nicht selten aufgrund prekärer Lebenslagen – auf dem Markt ist. Vielleicht wollen ja Mario Olzinski und Sebastian Edathy demnächst auch mal was Kleines… Wer sollte das verhindern?

Eine Welt voller Zwischenwesen und Soziopathen

Geht es hier um Einzelfälle? Vielleicht noch. Wen es aber wundert, dass es im Westen plötzlich vor lauter Zwischenwesen, neuen Geschlechtern, psychischen Auffälligkeiten und Soziopathen nur so wimmelt, massenhaft Identitätsstörungen, Persönlichkeitsspaltungen, Autoaggressionen und soziopathische Verhaltensweisen auftreten, bestimmte Großstadtmilieus einem Setting dystopischer Kinofilme gleichen, der sollte sich den vorherrschenden Biographien solcher Sozialisationen zuwenden. Wo immer ich da nachbohre, stoße ich auf dieselben Geschichten, auf dieselben kaputten Verhältnisse. Ja, natürlich sind konventionelle Rollenbilder einer Mutter-Vater-Kind-Familie alles andere als Garanten für soziale Kompetenz und Lebenstüchtigkeit der Nachkommen; die sind da auch vertreten. Es geht aber nicht um irgendwelche Garantien, sondern um statistisch messbare, verheerende Entwicklungen einer entsozialisierten, desillusionierten, neurotischen Gesellschaft, die ihre natürlichen Lebensgrundlagen aus den Augen verloren hat.

Wahrscheinlich ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die Gesellschaft die Aufzucht ihres genoptimierten Nachwuchses spezialisierten Laboren überlässt, aus denen sich privilegierte soziale Gruppen bedienen, wenn sie denn irgendwann Lust verspüren. Frau von der Leyen müsste sich nur kurz mit Pfizer abstimmen – und schon hätten wir einen multikulturellen europäischen Fertility Pact mit vollständig immunisierten Embryos. Bei allen Vorbehalten: Statistisch gesehen dürfte die klassische Familie immer noch das bei weitem geeignetste Modell sein, wenn es darum geht, Kinder für ein eigenständiges Leben vorzubereiten. Die Folgen einer Politik, die Zeugung, Fürsorge und Erziehung nun immer mehr von ihren biologischen Grundlagen entkoppelt, muss man sich nicht ausmalen. Man kann sie bereits überall sehen.


Meine Masken, meine Villa, mein Katalogkind: Jens Spahn, der Mann ohne Recht und Moral

von Theo-Paul Löwengrub

Her mit dem Neugeborenen, die schwulen Auftraggeber in Deutschland warten schon! 



Es ist ein Ausdruck von Dekadenz einer Gesellschaft, wenn Gesetze nicht mehr für alle gelten. Wenn Politiker den Bürgern mehr als die Hälfte ihres Geldes rauben und für Steuerhinterziehung nunmehr Strafen wie sonst nur für Mord planen, während umgekehrt der Tatbestand der Steuergeldverschwendung, der vorsätzlichen Veruntreuung dieser Mittel faktisch straflos bleibt. Wenn die Faulen mehr haben als die Fleißigen, wenn die Dummen lauter sind als die liegen, wenn Täter mehr zähen als Opfer, wenn Geisteskrankheit und Degeneration als Normalität oder sogar Idealmaß gelten.

80 Jahre Wohlstand im Frieden, davon 30 Jahre linker Infantilisierung der Gesellschaft und 15 Jahre sozialistischer Re-Ideologisierung haben aus Deutschland einen surrealen Fiebertraum gemacht. Die Gesellschaftspyrsmide wurde umgekehrt: Schamlosigkeit und Irrsinn regieren, alles, was intuitiv als grundfalsch erkannt wird, wird verherrlicht und alles Bewährte, Vernünftige, Vertrauensstiftende wird weggeätzt in einem Säurebad. Je kaputter, desto angesagter. Die traditionelle Kernfamilie wird unter Generalverdacht gestellt und zersetzt, dafür sollen sich schon Kleinkinder unter querer Anleitung befummeln und ihrem “zugewiesenen“ Geschlecht misstrauen, später dann assistiert durch Genderberatung, Hormonblocker, OPs. Obszönität ist das Maß aller Dinge. Selbsthass auf alles Eigene, Angestammte, Identitäre wird zur Tugend erhoben. Die Politik ist ein Reich der Lügen, in dem die Charakterlosesten ungeniert Dauerparties feiern, während sie den Pöbel verwirren, einschüchtern und immer mehr gängeln. Der Kitt, der diesen Wahnsinn zusammenhält, ist die woke Propaganda von Vielfalt und Toleranz. Und so ist es diesem Deutschland überhaupt nicht weiter verwunderlich, dass eine geradezu satanische Schlechtestenauslese ihre Entartungen, Deviationen, Zynismen und Erdreistungen hemmungslos vor aller Augen zelebriert – im Wissen um die eigene Unantastbarkeit.

Komm, wir kaufen uns ein Kind in Übersee!

Jens Spahn ist der Prototyp dieses Politikers. Schmerzfrei, völlig empathie- und gewissenlos – und obengehalten von einem System, das wie das Negativ einer intakten, auf Werte und Anstand fußenden Ordnung erscheint. Der schwule Skandalpolitiker kaufte “freihändig“ und zum maximalen Schaden von Volk und Fiskus Masken, womit er Milliardenschäden verursachte, die per Kollektivhaftung den Bürgern auferlegt werden. Er kaufte ein 4,2 Millionen Euro teure Villa in Berlin und geriet anschließend wegen weiterer dubioser Immobiliendeals ins Zwielicht.

Und jetzt kauft Jens Spahn auch Kinder. Warum? Weil er es kann. Gegen die Gesetzeslage in Deutschland, unter Ausnutzung rechtlicher Grauzonen – es handelt sich dabei faktisch um Menschenhandel –, gegen Recht und Moral und vor allem wie üblich gegen alles, was dieser verlogene Heuchler im Namen seiner CDU zu diesem Thema stets verbreitet hatte. Da die “Vorbildfunktion” dieses Politikers schon längst nur noch darin besteht, ein Beispiel für teflonartiges An-sich-Abperlenlassen jeglicher Vorwürfe zu sein, ist Spahn alles schnuppe. Er denkt nur an sich. Dabei hatte ausgerechnet er hatte sich vor sechs Jahren – damals noch als Gesundheitsminister und auf dem Höhepunkt seiner Maskenselbstherrlichkeit – vehement gegen die damals von der FDP vorgeschlagene Zulassung der nicht-kommerziellen Leihmutterschaft ausgesprochen; in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr verwies sein Ministerium als Begründung auf das Embryonenschutzgesetz von 1990: Durch das damals festgelegte Verbot habe der Gesetzgeber im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der biologischen Mutterschaft gewährleisten wollen. Bei einer Leihmutterschaft seien hingegen die genetische und die austragende Mutter nicht identisch.

“Großes Maß an Demut“ nicht aufgebracht

„Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohles befürchten“, hieß es weiter. Bereits 2015 hatte Spahn in einem Gastbeitrag für das Magazin „GQ“ geschrieben: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden.“ Zu akzeptieren, dass er nicht auf natürlichem Weg Vater werde, verlange „ein großes Maß an Demut“, von dem er nicht wisse, ob er es aufbringen könne. Offensichtlich weiß er nun, dass er es nicht kann. Roland Tichy bringt es drastisch, aber treffend auf den Punkt: “Der kurze Weg vom Masken-Mafiosi zum Menschenhändler: Der Herr hat sich ein Kind gekauft und macht jetzt auf Familie; deutsche Gesetze stören ja nicht die Mitglieder des elitären Clubs jener Politiker, denen alles erlaubt und Menschlichkeit fremd ist.”

In altbekannter moralischer Flexibilität verkündete Spahn via „Bild“, dass sein Mann Daniel Funke „Papa“ geworden sei– „und ich mit ihm“. Georg, so der Name des Sohnes, sei „unser ganzes Glück“. Funke ist der genetische Vater des Kindes, das in Amerika „von einer wunderbaren Leihmutter“ ausgetragen und dieser nach der Geburt entrissen wurde, damit zwei schwule Alphatiere im gottlosen postmodernen Nihilistenparadies Buntland in die Elternrolle schlüpfen dürfen, währnd natürliche Geburten hiezulande nur noch – wenn auch dafür am Fließband – in den eingewanderten reaktionär-patriarchalischen muslimischen Parallelgesellschaften besorgt werden, während sich einheimische Frauen mit Sterilisation und Verzichtserklärungen aus Klimascham und “Selbstbestimmung“ der Mutterrolle entziehen.

Zu Gebärmaschinen erniedrigte Frauen

Zwar soll die Leihmutter im Leben des Kindes “auch eine Rolle spielen”, so Funke/Spahn, und dessen “Lebensweg begleiten”, was man bei „Bild“ „besonders berührend“ findet und daher verkitscht von einer „Nachricht voller Liebe, Glück und einer großen Veränderung“ schwurbelt; doch was hier wirklich passiert ist, ist an Doppelmoral kaum noch zu toppen: Ein christdemokratischer Politiker macht die Mutterschaft zu einer Dienstleistung; zwei wohlhabende Homosexuelle mittleren Alters kaufen sich in Übersee ein Kind, um deutsche Gesetze zu umgehen, wobei der Marktpreis für das in Anspruch genommene Dienstleistungsangebot in den USA bei üblicherweise zwischen 140.000 und 160.000 US-Dollar liegt – unter Ausnutzung oft erheblicher wirtschaftlicher Notlagen der zu Gebärmaschinen erniedrigten Frauen, die nach der Entbindung und Trennung von dem geborenen Kind nicht selten traumatisiert zurückbleiben.

Dass er mit der Förderung dieses Geschäftsmodells solche menschlichen Abgründe (die mit Grund für das hierzulande geltende Verbot dieses an sich archaischen und barbarischen Handels sind) mitverursacht, interessieren den “Christen“ und “Gesundheitspolitiker“ Spahn freilich wenig. Er frönt einem anderen Gott namens Ich – und der verlangt bekanntlich, keine anderen Götter neben sich zu haben. Die egomanische Skrupellosigkeit gerade homosexueller Karrieremänner, wie er und sein Partner sie fast schon karikaturhaft verkörpern, ist grenzenlos, und sie ordnet dem Primat der persönlichen Selbstverwirklichung alles unter, indem sie förmlich über Leichen geht. Weil sie biologisch nun einmal nicht fähig sind, ein Kind zu zeugen – aller linksgrünen Geschlechtervielfalt zum Trotz bleibt diese Tatsache dennoch bestehen –, wird eben eine Leihmutter gemietet und ausgeschlachtet. Spahn und Funke tun dies lapidar ab: „Uns ist bewusst, dass beim Thema Leihmutterschaft oft Unsicherheit herrscht und auch manches Vorurteil besteht. Aber wie sagte der große Franz Beckenbauer: ‚Der liebe Gott freut sich über jedes Kind”, ließen sie verlauten.

Das Modell Streeck

Solche dümmlichen Bemerkeungen fehlen grade noch. Es geht nicht um Unsicherheit und Vorurteile, sondern um geltendes Recht, das für Spahn aber ohnehin nicht zu gelten scheint. Während ein spanischer Minister wegen Maskenkorruption für 24 Jahre einrücken darf, trumpft Jens Spahn weiterhin als Unionsfraktionschef an entscheidendster Stelle auf, schert sich einen Rotz um Gesetze, christliche Ethik und vor allem frühere politische Aussagen – und lässt ganz unbeirrt die Sau raus. Derweil kämpft seine zur Unkenntlichkeit entstellte Münchhausen-CDU formal gegen die Leihmutterschaft und hat diese sogar im Koalitionsvertrag verankert.

Spahn ist innerhalb der Union nicht der einzige scheinkonservative Täuschkörper. Erst im April hatten der ebenfalls während Corona groß herausgekommene Virologe und CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck und sein Ehemann verkündet, „Eltern“ geworden zu sein, und zwar ebenfalls in den USA. Das Wort „Leihmutterschaft“ wurde dabei tunlichst vermieden; medial wurde der Eindruck vermittelt, das freudige Ereignis sei einfach so vor sich gegangen, quasi als empfängnislose Parthenogenese aus dem nichts. Spahn hingegen benennt ganz offen, woher das Kind kommt. Dieser Typ ist dermaßen abgewichst, dass er seine Handlungen und Worte nicht mehr ansatzweise reflektieren muss – weil er weiß, dass er mit allem durchkommt. Es ist eine abermalige moralische Bankrotterklärung der deutschen Politik – aber nicht nur von Spahn, sondern auch der CDU und ihrem Parteichef und Bundeskanzler Merz, der das alles duldet. Diese Elternschaft ist nicht „besonders berührend“, sondern einfach nur widerlich und abstoßend – so wie Spahns politisches Treiben während der “Pandemie“, für das er sich bis heute nicht vor Gericht verantworten musste.


Dienstag, 14. Juli 2026

Spitzelstaat BRD: Geheimdienste sollen weitaus mehr Kompetenzen im Inland erhalten

von Olli Garch

Nicht nur bei Social-Media-Zensur: Öffentlichkeit unter Staatsaufsicht



Der deutsche Staat weitet die Bespitzelung seiner Bürger immer weiter aus. Neben immer neuen Zensurgesetzen und der Gängelung freier Medien, sollen nun auch noch Verfassungsschutz (BfV) und Bundesnachrichtendienst (BND) noch mehr Befugnisse erhalten. Der entsprechende Referentenentwurf, geschickt quasi durch die Hintertür im Getöse der angekündigten Fake-“Reformen“ kurz vor den Sommerferien vorgelegt, umfasst knapp 700 Seiten. Beide Geheimdienste sollen demnach nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern in bestimmten Bedrohungslagen auch aktiv eingreifen dürfen. Dies gelte etwa bei laufenden Cyberangriffen, oder wenn das BfV während einer Observation feststellt, dass die Zielperson eine andere Person angreift. In solchen Fällen ist es dann legitim, dass die observierenden oder sie absichernden BfV‑Bediensteten dem Opfer zu Hilfe eilen. Das sogenannte Trennungsgebot, wonach die Nachrichtendienste beobachten und informieren und die Polizei eingreift und ermittelt, soll grundsätzlich nicht angetastet werden. Außerdem soll der „Unabhängige Kontrollrat“, die Arbeit der Nachrichtendienste besser kontrollieren, etwa wenn es um die Wohnraumüberwachung geht.

Die Ausweitung der Befugnisse des ihm unterstehenden BfV ist offenbar ein besonderes Anliegen von Innenminister Alexander Dobrindt, der sich vehement dafür eingesetzt haben soll, dass das neue Bundesverfassungsschutzgesetz zusammen mit der vom Kanzleramt verantworteten Reform des BND-Gesetzes auf den Weg gebracht wird. Als Hauptvorwand muss wieder einmal die russische Bedrohung herhalten, aber auch die steigende Zahl politisch motivierter Straftaten. In Warheit geht es auch und gerade darum, den staatlichen Würgegriff um die Opposition noch enger zu ziehen. Dies erklärt auch, warum der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz, der auch der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsgremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste ist, darauf drängt, dass die Reform so schnell wie möglich umgesetzt wird. Die Altparteien wollen ihre schwindende Macht mit allen Mitteln erhalten.

Machtausweitung ohne irgendeine strukturelle Verbesserung

Die Trennung zwischen Inlands- und Auslandsgeheimdienst wird mehr und mehr aufgehoben. Dem BND, der eigentlich für die Auslandsspionage zuständig ist, soll es ermöglicht werden, Wohnungen in Deutschland zu überwachen, Endgeräte zu manipulieren und den Inhalt von Post- und Warensendungen, die der BND heimlich öffnen darf, zu „bearbeiten“. Bis zu 15 Prozent des Datenvolumens aus allen Telekommunikationsnetzen sollen in das Auswertungszentrum des BND in ausgeleitet und durchleuchtet werden. Deutschland wird damit zunehmend zum Operations- und Einsatzgebiet des eigentlich als Auslandsgeheimdienst konzipierten BND, der sich de facto bald wird alle beliebigen Informationen verschaffen dürfen, in Wohnungen eindringen und manipulieren dürfen, sofern er selbst die entsprechenden Maßnahmen für „erforderlich“ hält – und was darunter zu verstehen ist, definiert er praktischerweise auch gleich selbst mit. Eine verstärkte behördliche oder gerichtliche Kontrolle ist dagegen nicht vorgesehen. Offiziell soll der BND weiterhin nachträglich diejenigen, die er überwacht hat, informieren müssen, es gibt jedoch so viele Ausnahmen, dass es sich hier nur um eine Pro-forma-Vorschrift handelt. Die Betroffenen werden gar nicht nachweisen können, wer in ihre Wohnung eingedrungen ist. Bei Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis soll der Rechtsschutz vollständig ausgeschlossen bleiben.

Die „Reform“ der Geheimdienste ist nichts anderes als deren Machtsteigerung, ohne eine damit einhergehende Verbesserung der Kontrollen. Die umfassende Datenschutzkontrolle durch die Bundesdatenschutzbeauftragte soll sogar ganz abgeschafft werden. Stattdessen soll es eine „administrative Kontrolle“ durch den „Unabhängigen Kontrollrat“ geben. Dieser existiert seit fünf Jahren und ist bislang nur für die Kontrolle der Fernmeldeüberwachung im Bereich „Ausland/Ausland“ zuständig. Nun soll er zur alleinigen Kontrollinstanz für die Nachrichtendienste werden. Dies soll in einem eigenen Gesetz geregelt werden, das vorsieht, dass die Kontrolle durch ein „gerichtsähnliches Kontrollorgan“ und ein „administratives Kontrollorgan“ durchgeführt wird. Tatsächlich sind die Tagungen jedoch streng geheim und völlig intransparent. Bürger, die von Überwachungsmaßnahmen betroffen sind, haben keine Verfahrensrechte.

Vernichtung der Freiheit

Datenschutzverstöße der Nachrichtendienste sollen künftig auch nicht mehr durch die jährlichen Tätigkeitsberichte der Bundesdatenschutzbeauftragten an die Öffentlichkeit gelangen. Der Kontrollrat soll nur alle zwei Jahre einen „öffentlichen Bericht“ erstellen – wobei der erste für das Jahr 2030/31 (!) vorgesehen ist. Über mehrere Jahre lang bleibt das Treiben also völlig intransparent. Im Klartext zusammengefasst bedeutet dies, dass BfV und BND Stasi-ähnliche Befugnisse erhalten sollen ; sie können in Wohnungen eindringen, Post und Datenträger manipulieren, ohne dass es jemand mitbekommt, und selbst wenn doch, wird es so gut wie unmöglich sein, rechtlich dagegen vorzugehen – zumal die Betroffenen dann noch nicht wissen, wer in ihre Privatsphäre eingedrungen ist. Roland Tichy schreibt: “Künftig soll der Verfassungsschutz nicht nur in Ihren PC einbrechen dürfen, sondern dort bewußt Inhalte manipulieren und neue einfügen – um Ihnen dann Verbrechen‘ nachgewiesen zu haben. Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz wird aufgehoben zu Gunsten einer echten ‚Geheimpolizei‘, die Beweismittel beliebig manipuliert. Das neueste Vorhaben der Koalition. Wie nennt man das?” Denen, die der Staat ins Visier nimmt, können also theoretisch „Beweise“ untergeschoben werden, ohne dass sie sich dagegen wehren können. Es genügt, dass die Dienste – sprich: ihre allparteiengelenkten politischen Auftraggeber – dies für “erforderlich” halten – und schon ist ein weiteres Stück Freiheit vernichtet.

Die BRD wird täglich mehr zur DDR 2.0 – auf Betreiben eines wildgewordenen alparteiübergreifenden Machtkartells. Wenn die konkreten Detailpläne auch im Wesentlichen vom CSU-Innenminister und dem CDU-Kanzleramt stammen, so entsprechen sie doch ganz den Wünschen des gesamten Parteienkartells – vor allem der SPD, die meint, mit repressiver Oppositionsverfolgung ihren selbstverschuldeten Untergang noch irgendwie abwenden zu können.


Montag, 13. Juli 2026

Charakterliche Nichteignung: Weinerliche Brosius-Gersdorf bestätigt erneut, wie goldrichtig ihre Verhinderung als Verfassungsrichterin war

von Wilma Fricken

Dauerfrust statt Selbstkritik: Brosius-Gersdorf



Auch knapp ein Jahr, nachdem ihre Berufung ans Bundesverfassungsgericht gescheitert ist, sitzt der Stachel bei der SPD-Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf noch tief. Nach wie vor hat sie nicht verwunden, dass die Unions-Bundestagsfraktion den mit der SPD ausgekungelten Kuhhandel nicht anstandslos abgenickt und verhindert hat, dass die ultralinke Juristin in Karlsruhe ihr Unwesen treiben darf. Seither inszeniert Brosius-Gersdorf sich als Opfer finsterer, sprich: rechter Mächte, die sie durch eine angeblich “konzertierte Kampagne” zu Fall gebracht hätten. Unsouveräner und selbstentblößender könnte sie sich kaum noch verhalten: Mit unstillbarem Hunger nach medialer Aufmerksamkeit ist Brosius-Gersdorf seitdem – hochgradig verhaltensauffällig – bestrebt, schmutziger Wäsche zu waschen und die angeblichen Schuldigen für ihre Nichtwahl anzuprangern. Sie steigert sich mit zunehmendem Abstand zu ihrem im Interesse Deutschland zum Glück noch abgewendeten Beinahe-Karrieresprung immer tiefer hinein – und bestätigt damit alle Vorurteile hinsichtlich seelischer Imbalance, Emotionalität und fehlender Rationalität, die gegenüber Frauen in hohen Entscheidungsgremien, Ämtern und Führungspositionen je vorgebracht wurden.

Die Opfererzählung, böse alternative Medien (deren Macher ja gar keine Journalisten seien) hätten sie sabotiert, verbreitet sie unablässig und wird dessen nicht müde. So nun auch wieder im Interview mit dem SPD-nahen „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: Die “Kampagne” gegen sie, rezitierte sie ihre Mär aufs Neue, sei „von verschiedenen Seiten“ ausgegangen, und zwar „aus unterschiedlichen Gründen, die im Ergebnis zusammengewirkt und ineinandergegriffen haben“. Ein Teil der Akteure habe verhindern wollen, dass sie in den Zweiten Senat komme, der für Parteiverbotsverfahren zuständig ist, andere hätten „einen Keil in die Regierung“ treiben wollen. „SPD und Union sollten auseinandergetrieben werden, um eine neue Regierung zu etablieren“, raunt sie konspirationistisch. Teile der Union hätten echte Bedenken wegen des Schwangerschaftsabbruchs gehabt, „die allerdings teilweise auf einer recht dünnen Informationsbasis fußten“. Von den Abgeordneten erwartet sie, dass diese „sich sachlich informieren“ und nicht „nur aus neuen rechten Medien und sozialen Netzwerken“ ihre Informationen beziehen. „Bestimmte neue rechte Medien” hätten nur deshalb Kampagnenmacht, „weil manche Unionsabgeordnete sich fast ausschließlich dort informiert haben. Und das finde ich schade“, so Brosius-Gersdorf.

Faktenoffenlegung als “Kampagne“

Zunächst einmal war nicht die “Kampagnenmacht“ dieser angeblichen “rechten Medien“ ausschlaggebend für die gerade noch rechtzeitig angestoßene Debatte um ihre koalitionsintern längst ausgekungelte Kandidatur, sondern diese Medien waren als einzige Bereit, der Öffentlichkeit vorenthaltene Fakten zugänglich zu machen – indem sie die wahren, ungefilterten und objektiven Ansichten Brosius-Gersdorfs veröffentlichten. Unliebsame Wahrheiten als Desinformation zu verleumden, ist jedoch die Paradedisziplin des Linksstaats, in dessen Diensten sich diese Professor stellen wollte, was ihren Furor gegen “Nius“ & Co. erklärt. Dass sie mit ihren radikalen Ansichten zur Spätabtreibung im diametralen Gegensatz zur gesamten bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht und sie keinen Anspruch darauf hat, ohne kritische Prüfung durch die mediale Öffentlichkeit in eines der höchsten Ämter dieses Landes berufen zu werden, ist für Brosius-Gersdorf und die abgehobene Kaste, der sie angehört, natürlich eine Zumutung und einzige Unverschämtheit.

Dieselbe elitäre Arroganz hat Brosius-Gersdorf nun auch noch bemüßigt, ein selbstgerechtes Buch mit dem Titel „Wahl und Wahrheit“ zu schreiben, das am 1. September erscheint. Darin macht sie Vorschläge, „was man am Richterwahlverfahren ändern könnte“ und erklärt auch, warum sie hinsichtlich neuer Medienformate und Plattformen „Regulierungsbedarf“ sieht; im Klartext also wohl: Nur Wahlen, bei denen das Abstimmungsergebnis vorher schon sicher feststeht, und Berichterstattung, die den Mächtigen genehm ist, sind Garanten unserer Demokratie. Zwar könne die Vergangenheit, meint die Juristin, nicht mehr geändert werden; umso entschlossener aber will sie künftig verhindern, dass die Öffentlichkeit allzu umfassend darüber informiert wird, wer da ans höchste Gericht des Landes berufen wird: „Das darf sich aber nicht wiederholen!“

Der Staat als persönliche Verfügungsmasse

Richterwahlen sollten in Zukunft also gefälligst wieder in aller Heimlichkeit geschehen – und Medien, die die Kandidaten genauer unter die Lupe nehmen, sollen “reguliert” werden. Der lupenreine Superdemokrat Daniel Günther hatte mit demselben, rundum DDR-kompatiblen Verständnis von “Meinungsfreiheit“ bei seinem schamlosen Lanz-Auftritt vom Januar im ZDF Repressionen gegen “Nius“ und andere freie Medien gefordert – eben wegen deren Aufklärungsarbeit in Sachen Brosius-Gersdorf. Was solche furchterregenden wahren Feinde der freiheitlichen Grundordnung verlangen – und “Bro-Ger“ nun sogar noch in Buchform postuliert – ist letztlich dies: Abgeordnete und am besten alle Entscheidungsträger sollen sich möglichst nur noch bei ARD, ZDF, „Spiegel“, „Zeit“ und der Selektion einiger weiterer linker Mainstream-Medien informieren, die die Alt-Parteien als “seriös” billigen – während alle anderen ja eigentlich keine Journalisten sind und deshalb nach Belieben gegängelt oder am besten ganz vernichtet werden.

Ach ja: Über die – mehr als plausiblen – Plagiatsvorwürfe zu ihrer Doktorarbeit verliert Brosius-Gersdorf natürlich kein Wort, so wie sie generell keinen einzigen Fehler bei sich sieht. Sie betrachtet den Sitz am Bundesverfassungsgericht als ihr Recht, um das sie auf perfide Weise gebracht wurde, und präsentiert sich als Märtyrerin, die völlig unverschuldet zwischen die Mühlsteine politisch-medialer Machenschaften geraten ist. Mit ihrer Larmoyanz liefert sie nicht nur ein Zeugnis ihres schwachen Charakters, dem es ganz offensichtlich an Stil- und Selbstkritik mangekt, sondern auch ein Sittengemälde der Kräfte, die sich diesen Staat zur Beute gemacht haben und ihn als ihre persönliche Verfügungsmasse ansehen. Jedes Bewusstsein für demokratische Entscheidungsweisen und Verantwortung gegenüber den Bürgern ist hier gründlich verlorengegangen. Das gesamte Verhalten von Brosius-Gersdorf vor und während dieser Affäre bestätigt nur, wie wichtig es war, dass diese Frau nicht in eine derart einflussreiche Position gelangt ist.


Sonntag, 12. Juli 2026

Künftig sollen schon 16-Jährige für den Verfassungsschutz spitzeln

von Olli Garch

Jungvolk der Demokratieschützer: Schon Minderjährige sollen fortan für den Linksstaat schnüffeln



Es wird immer irrer: Der Fieberwahn der Mächtigen, Opposition und politische Gegner mit allen Methoden unter Missbrauch des Inlandsgeheimdienstes zur Strecke zu bringen, bringt mittlerweile Zustände hervor, die nicht einmal der Stasi-DDR in den Sinn gekommen wären: So soll der Bundesverfassungsschutz künftig auch Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute anwerben können. Während derselbe Staat Minderjährigen nicht zutraut, eigenverantwortlich und selbstbestimmt Social Media zu nutzen, hat er kein Problem damit, 16- und 17-Jährige zu bezahlten Schnüfflern zu machen, moniert FDP-Chef Wolfgang Kubicki in einem aktuellen “Cicero“-Gastbeitrag. Vorgesehen ist dieser Missbrauch Jugendlicher für staatliche Spitzendienste im Zuge der geplanten “Neuordnung der Nachrichtendienste”, das zudem eine massive Aufweichung der bisherigen strikten Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei zum Ziel hat, obwohl dieses Prinzip nach den Erfahrungen mit NS- und DDR-Geheimdiensten einst bewusst geschaffen wurde.

Auch die von allen deutschen Unionsabgeordneten im EU-Parlament durchgewinkte anlasslose EU-weiten Chatkontrolle (obwohl Jens Spahn sie kürzlich noch als brandgefährlichen Grundrechtseingriff angeprangert und deshalb eine CDU-Zustimmung kategorisch ausgeschlossen hatte, womit die kaltschnäuzige Verlogenheit der CDU abermals belegt wurde) zeugt für Kubicki von einem grundlegenden staatlichen Misstrauen gegenüber den Bürgern. In der aktuellen schwarz-roten Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz herrsche ein gefährlicher Trend vor: Während wirtschaftliche und soziale Grundsatzreformen systematisch verweigert oder durch “Gegenteil“-Reformen ad absurdum geführt werden (wie etwa das vorgestern durchgepeitschte ruinöse “GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz” zeigt), laboriert die Horrorkoalition aus CDU/CSU und SPD an einer Maßnahme nach der anderen, um die Freiheits- und Bürgerrechte aushöhlen, Transparenz, Privatsphäre und demokratische Kontrolle einschränken und ein Klima von Angst und Misstrauen zu etablieren.

Großangriff auf Bürgerrechte, Pressefreiheit und Transparenz

Ein weiteres Beispiel dafür ist auch die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): Im euphemistischen „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Koalition soll der Zugang zu amtlichen Informationen fortan deutlich erschwert werden; künftig dürfen nur noch natürliche Personen mit einem nachzuweisenden „berechtigten Interesse“ Anfragen stellen – und diese müssen akribisch begründet. Statt Bürokratie für Bürger abzubauen, werde hier bewusst die Kontrolle staatlichen Handelns behindert, klagt Kubicki, der auch daran erinnert, dass das IFG ein hart erkämpftes Recht sei, das Souveränität beim Volk verankere. „Ein Staat kann gar nicht genug unter Rechtfertigungsdruck gegenüber den Menschen geraten, von denen er ermächtigt worden ist.“ Besonders während der Corona-Pandemie habe das Gesetz geholfen, staatliche Maßnahmen zu überprüfen – etwa durch die RKI-Protokolle.

Nicht nur der FDP-Chef, auch Datenschützer und Journalistenverbände sprechen von einem „massiven Rückschritt“ und einem weiteren Großangriff auf Bürgerrechte, Pressefreiheit und Transparenz. Die schleichende Gesamtentwicklung ist fatal und zutiefst beunruhigend: Eine politische Kaste hat sich völlig vom Volk abgenabelt, steigert sich zunehmend in eine Paranoia gegenüber der ihre Macht bedrohenden zunehmend Opposition hinein, die sie zum “demokratiegefährdenden“ Staatsfeind erklärt – und ist damit auf dem besten Weg, zum dritten Mal binnen 100 Jahren dem Totalitarismus in diesem Land Tür und Tor zu öffnen.


Samstag, 11. Juli 2026

Verallgemeinerung ist keine Diskriminierung

von Thomas Hartung

Statistik triumphiert über Wirklichkeit im sichersten Deutschland aller Zeiten: Darauf Prost!



Die deutsche Öffentlichkeit leidet spätestens seit 2015 an einer eigentümlichen Denkstörung: Sie verwechselt Verallgemeinerung mit Unrecht. Sobald aus vielen Einzelfällen ein Muster gebildet wird, sobald eine Gruppe statistisch, sozial oder kulturell beschrieben wird, ertönt sofort der vertraute Alarm: pauschalisierend, stigmatisierend, diskriminierend. Als wäre schon der Schritt vom Einzelnen zum Typischen moralisch verdächtig. Als wäre Erkenntnis nur dann legitim, wenn sie in lauter isolierten Einzelfragmenten steckenbleibt und nie zum Befund gerinnt. Genau darum ist die Debatte über die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen so aufschlussreich. Denn sie führt nicht nur zu einer presseethischen oder polizeitaktischen Randfrage. Sie berührt das Grundverhältnis einer Gesellschaft zur Wirklichkeit. Baden-Württemberg will künftig die Nationalität grundsätzlich nennen, wie Innenminister Manuel Hagel (CDU) an-kündigte. Sofort erscheint die alte Gegenformel, die in den Pressecodex des Deutschen Journalistenverbandes eingeschrieben ist: Das fördere Vorurteile, schüre Ressentiments, treffe Unschuldige. Doch die eigentliche Frage lautet anders: Wie soll eine Gesellschaft überhaupt noch Urteile über soziale Wirklichkeit bilden, wenn jede Verallgemeinerung moralisch tabuisiert wird?

Denn Verallgemeinerung ist kein Betriebsunfall der Vernunft. Sie ist ihre elementare Form. Jedes Curriculum verallgemeinert Bildungsfähigkeiten. Jede Krankenkasse verallgemeinert Erkrankungsrisiken. Jeder Versicherer verallgemeinert Schadenswahrscheinlichkeiten: Niemand käme auf die Idee, einer Brandversicherung vorzuwerfen, sie diskriminiere Häuser mit Reetdach, weil sie ein höheres Risiko kalkuliert. Die Polizei selbst verallgemeinert Tatmuster, Täterprofile, Deliktschwerpunkte und räumliche Kriminalitätsbelastungen. Verallgemeinerung ist die Bedingung jedes praktischen Urteils. Ohne sie gäbe es weder Politik noch Verwaltung noch Wissenschaft. Das Problem beginnt nicht bei der Verallgemeinerung, sondern bei ihrer Fälschung, ihrer ideologischen Verzerrung oder ihrem Missbrauch.

Überrepräsentanz ist das eigentlich Verbotene

Gerade deshalb ist die gegenwärtige Moralrhetorik so unerquicklich. Sie tut so, als sei der Schritt vom Faktum zum Muster bereits eine Form geistiger Gewalt. In Wahrheit schützt sie damit nicht Menschen, sondern Denkverbote. Sie will verhindern, dass aus der Wirklichkeit sozial relevante Schlüsse gezogen werden. Sie will eine Öffentlichkeit, die zwar ununterbrochen über Diskriminierung spricht, aber ungern über Überrepräsentanz. Denn Überrepräsentanz ist das eigentlich Verbotene. Sie zwingt dazu, Unterschiede nicht nur moralisch zu beklagen, sondern kausal zu untersuchen. Und genau davor schreckt das Milieu der schönen Gesinnung zurück. Der “Südwestrundfunk” (SWR) gibt diese Scheu fast lehrbuchhaft wieder: Einerseits wird da berichtet, die Polizei solle die Nationalität künftig nennen, weil die bisherige Lage als uneinheitlich und intransparent wahrgenommen werde. Andererseits wird sofort die Gegenangst mitgeliefert: Ausländer könnten ja “unter Generalverdacht” geraten. Das ist die vertraute deutsche Ausweichbewegung. Nicht die mögliche Aussagekraft des Merkmals wird diskutiert, sondern die moralische Zumutbarkeit seiner Benennung. Nicht die Frage, ob bestimmte Tätergruppen in bestimmten Deliktfeldern auffällig überrepräsentiert sind, steht im Zentrum, sondern die Sorge, dass jemand daraus etwas schließen könnte. Die Öffentlichkeit soll informiert werden, aber nur in einer Weise, die ihre Konsequenz vorab neutralisiert.

Dabei ist die Sache denklogisch simpel: Wer eine Nationalität nennt, diskriminiert niemanden. Er fügt dem Sachverhalt ein Merkmal hinzu. Dieses Merkmal kann relevant oder irrelevant sein; darüber lässt sich streiten. Erst der Bürger, der Journalist, der Kriminologe oder der Politiker kann daraus eine größere Beobachtung ableiten. Aber seine bloße Nennung ist weder Hetze noch Herabsetzung. Sie wird erst dann zum Problem erklärt, wenn man unterstellt, der Bürger sei mit Tatsachen nicht freiheitlich, sondern nur triebhaft umgangsfähig – weshalb dieser Schritt moralisch tabuisiert wird. Dahinter steht ein zutiefst antidemokratisches Menschenbild. Es misstraut nicht der Propaganda, sondern der Mündigkeit. Es hält den Bürger für ein Wesen, das man vor ungeschminkter Wirklichkeit schützen müsse, damit es moralisch stabil bleibt. Die Öffentlichkeit darf hören, aber möglichst nicht schlussfolgern.

Recht auf Wirklichkeit

Gerade hier berührt die Debatte den Kern der Republik. Denn der demokratische Bürger hat ein Recht auf Wirklichkeit, nicht auf pädagogisch gefilterte Halbwahrheit. Er darf erwarten, dass staatliche Kommunikation nicht nach der Logik möglicher Erregung, sondern nach der Logik redlicher Information arbeitet. Dazu gehört selbstverständlich, dass man relevante Merkmale nicht systematisch verschweigt, nur weil sie nicht in das gewohnte Erzählmuster passen. Wo Merkmale nur dann genannt werden, wenn sie entlasten, und verschwiegen werden, wenn sie irritieren, entsteht kein Schutz vor Vorurteilen, sondern Misstrauen gegen die Institutionen selbst. Und dieses Misstrauen ist längst da. Hagels Vorgänger Thomas Strobl (CDU) hat schon 2024 erklärt, die uneinheitliche Praxis sorge für Unverständnis und Kritik in Bevölkerung und Medien. Hagel argumentiert heute ähnlich: Mal werde die Staatsangehörigkeit genannt, mal nicht, mal nur auf Nachfrage. Gerade diese Willkürlichkeit beschädige Glaubwürdigkeit. Wenn der Bürger den Eindruck gewinnt, bestimmte Informationen würden nach Opportunität und nicht nach Regel mitgeteilt, sucht er sich andere Quellen. Dann gewinnt nicht die Besonnenheit, sondern der Verdacht. Auch Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen nennen die Staatsangehörigkeit grundsätzlich, sofern nicht datenschutz- oder ermittlungstaktische Gründe dagegensprechen.

Der eigentliche Widerspruch besteht also darin: Aus Angst vor pauschalisierendem Denken erzeugt man erst jenes pauschale Misstrauen, das man angeblich verhindern will. Die moralische Filterung von Tatsachen macht die Öffentlichkeit nicht friedlicher, sondern roher. Wer Informationen erkennbar vorenthält, veredelt keine Vernunft, sondern nährt Spekulation. Ger-de deshalb ist die neue baden-württembergische Linie weniger ein politischer Rechtsruck als eine späte Rückkehr zur Normalität: Informationen werden grundsätzlich genannt, Ausnahmen begründet. So gehört es sich in einem aufgeklärten Staat.

Überrepräsentanz ist kein Vorurteil, sondern ein Befund

Gerade die Polizeiliche Kriminalstatistik liefert den Ausgangspunkt für genau jene Fragen, die im öffentlichen Diskurs häufig moralisch abgewehrt werden. Baden-Württemberg registrierte 2025 rund 94.800 nichtdeutsche Tatverdächtige. Das entspricht 35,5 Prozent aller Tatverdächtigen, obwohl der Bevölkerungsanteil von Nichtdeutschen deutlich darunter liegt: bei rund 15 Prozent. Schon dieser Befund verlangt nach Erklärung – nicht nach Verschweigen. Der SWR verweist auf Altersstruktur, soziale Lage, Anzeigeverhalten oder unterschiedliche Kontrollintensität. All diese Faktoren mögen eine Rolle spielen. Aber sie setzen bereits voraus, dass überhaupt eine auffällige Überrepräsentanz existiert. Genau darüber müsste gesprochen werden. Besonders deutlich wird dies bei jenen Delikten, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung unmittelbar berühren wie Messer- und Sexualdelikten. Hier weisen die amtlichen Statistiken seit Jahren auf erhebliche Unterschiede zwischen verschiedenen Tätergruppen hin. Nichtdeutsche Tatverdächtige werden – gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil – bei Gewaltdelikten etwa fünfmal, bei Messerdelikten sechsmal und bei bestimmten Sexualdelikten achtmal häufiger registriert als deutsche Tatverdächtige. Über Ursachen lässt sich streiten; Über den Befund nicht.

Genau hier beginnt die eigentliche Selbstzensur der Debatte. Nicht die Zahlen gelten als problematisch, sondern ihre Benennung. Der Bürger soll zwar erfahren, dass Gewalt zunimmt, möglichst aber nicht erkennen, in welchen Deliktsfeldern welche Tätergruppen besonders häufig auftreten. Die Verallgemeinerung wird nicht deshalb tabuisiert, weil sie sachlich falsch wäre, sondern weil man befürchtet, aus ihr könnten politische Schlussfolgerungen gezogen werden. Dabei arbeitet jede Kriminalprävention genau mit solchen Typisierungen. Messerverbotszonen entstehen nicht zufällig. Polizeiliche Lagebilder unterscheiden nach Delikten, Altersgruppen, Tatorten, Tatzeiten und Täterprofilen. Kein Ermittler würde behaupten, Muster seien diskrimi-nierend. Sie sind Voraussetzung erfolgreicher Polizeiarbeit. Ausgerechnet gegenüber der Öffentlichkeit aber soll dieselbe Logik plötzlich unzulässig sein.

Benennung des Typischen ist keine Verrohung

Besonders anschaulich zeigt sich diese Diskrepanz in den Freibädern: Nach Ausschreitungen in Heidelberg oder Kehl ist regelmäßig von „Jugendgruppen“, „größeren Männergruppen“ oder „Chaoten“ die Rede. Die Sprache bleibt auffällig unbestimmt, obwohl Polizei, Sicherheitsdienste und vor allem die zahlreichen Besucher und Augenzeugen häufig sehr genau wissen, welche sozialen Milieus gemeint sind. Zwischen öffentlicher Erfahrung und öffentlicher Sprache entsteht eine Lücke. Gerade diese Lücke zerstört Vertrauen. Denn die Benennung des Typischen ist keine Verrohung. Sie ist die Voraussetzung vernünftiger Prävention. Kein Bademeister, kein Polizeibeamter und kein Ordnungsamt kann ohne Typisierungen arbeiten. Nur der moralisch aufgeladene Mediendiskurs behandelt bereits die Beschreibung wiederkehrender Muster als Grenzüberschreitung. Gerade die seit 2015 besonders starke Zuwanderung aus Syrien und Afghanistan verleiht dieser Debatte zusätzliche politische Brisanz. Denn der Bevölkerung wurde eingeredet, der Migrationskurs sei vor allem ein humanitärer Kraftakt, den das Land nicht nur moralisch schulde, sondern administrativ und kulturell auch bewältigen könne. „Wir schaffen das“ war nie nur ein Satz; es war ein Regierungsnarrativ.

Wenn bestimmte Nationalitäten oder Herkunftsgruppen in einzelnen Deliktbereichen überproportional häufig in Erscheinung treten, ist die Frage danach keine Form kollektiver Schuldzuweisung, sondern legitimer Gegenstand öffentlicher Analyse. Wer diese Diskussion aus Rücksicht auf das Narrativ von „Wir schaffen das“ unterbindet, schützt nicht den gesellschaftlichen Frieden, sondern ein politisches Deutungsmuster. Gerade deshalb ist die selektive Informationspolitik so unerfreulich. Der Bürger soll die Folgen der Massenzuwanderung tragen, aber über deren problematische Begleiterscheinungen nur dosiert unterrichtet werden. Er soll hohe Unterbringungs- und Integrationskosten akzeptieren, aber bei Kriminalität möglichst nicht zu genau hinschauen. So entsteht der Eindruck, die Öffentlichkeit werde nicht informiert, sondern in einer bestimmten politischen Richtung gehalten: Der Migrationskurs soll weiter gestützt werden, indem man seine negativen sozialen und sicherheitspolitischen Folgen sprachlich entkräftet oder statistisch entdramatisiert. Das eigentliche Ärgernis ist darum nicht nur die Überrepräsentanz selbst, sondern der Versuch, aus Rücksicht auf ein gescheitertes Narrativ die Wirklichkeit nur gefiltert mitzuteilen.

Informationen nach Erregungsverträglichkeit dosieren

Freilich löst die Nennung der Nationalität kein einziges Problem. Sie ersetzt weder saubere Kriminalstatistik noch differenzierte Ursachenforschung noch eine Debatte über Migrationspolitik, Integrationsfähigkeit, Milieubildung und Kultursoziologie. Aber sie schafft eine Voraussetzung: dass die Gesellschaft über Wirklichkeit spricht, wie sie ist, nicht wie sie nach den Bedürfnissen des moralischen Milieus aussehen sollte. Ein Befund wird nicht dadurch falsch, dass man Angst vor seinen Folgen hat.

Derzeit scheint es nur zwei Möglichkeiten zu geben: Entweder totale Individualisierung oder kollektive Verhetzung. Dazwischen aber liegt das Feld der Vernunft, und genau dort arbeitet jede seriöse Analyse. Aber wer schon den Befund verbieten will, greift nicht den Missbrauch der Verallgemeinerung an, sondern ihre Existenz. Man kann das noch schärfer sagen: Eine Ordnung, die jede Verallgemeinerung über Täterstrukturen für verdächtig hält, kapituliert vor der elementaren Form des Urteilens. Sie will Statistik ohne Schluss, Erfahrung ohne Typus, Wirklichkeit ohne Konsequenz. Das ist keine Humanität, sondern geistige Selbstentwaffnung. Ein Staat, der Kriminalität bekämpfen will, muss Muster erkennen dürfen. Eine Gesellschaft, die über sich selbst aufklären will, muss Unterschiede benennen dürfen. Und eine Öffentlichkeit, die mündig bleiben will, darf nicht bei jeder unbequemen Häufung in Ohnmacht fallen. Verallgemeinerung ist also keine Diskriminierung. Sie ist zunächst nur die vernünftige Form, aus vielen Fällen etwas über die Welt zu lernen. Sie ist die normale Form, in der moderne Gesellschaften urteilen, planen und handeln. Ohne Verallgemeinerung gäbe es keine Lehrpläne, keine Versicherungen, keine Medizin, keine Kriminologie, keine Polizei. Wer sie ausgerechnet im Feld der Kriminalität tabuisiert, schützt nicht die Menschenwürde, sondern Denkverbote. Und eine Gesellschaft, die ihre Denkverbote mit Moral verwechselt, wird am Ende weder gerechter noch sicherer, sondern nur blind.

Diskriminierung beginnt dort, wo aus Befunden Unrecht wird, wo individuelle Schuld durch kollektive Verachtung ersetzt wird! Aber wer schon den Befund verbieten will, bekämpft nicht Diskriminierung, sondern Erkenntnis. Genau das war lange die deutsche Versuchung: Informationen nach Erregungsverträglichkeit dosieren. Vielleicht ist die neue baden-württembergische Regel deshalb nicht die Lösung eines Problems, wohl aber das Eingeständnis eines überfälligen Satzes: Wirklichkeit darf wieder gesagt werden. Nicht die Verallgemeinerung ist also das Problem, sondern ihre Verweigerung. Moderne Gesellschaften können ohne Typisierung weder Krankheiten behandeln, noch Risiken kalkulieren, noch Kriminalität bekämpfen. Wer ausgerechnet auf diesem Feld das Typische tabuisiert, will Erkenntnis durch Moral ersetzen. Der demokratische Bürger braucht aber keine pädagogisch gefilterte Wirklichkeit, sondern Tatsachen, um selbst urteilen zu können.