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Donnerstag, 3. September 2026

Exklusiv: Wahlbetrug mit der Stimme einer dementen 95-Jährigen? Bevollmächtigter stellt Strafanzeige

von Thomas Heck

Um die Demokratie zu retten, werden jetzt alle Register gezogen. Dabei werden auch demokratische Grundsätze verletzt, bis zu hin zu Straftaten. So wurde jetzt ein Fall bekannt, wo eine demente Bewohnerin in einem Pflegeheim per Briefwahl gewählt hatte. Offensichtlicher Wahlbetrug in einem besonders schweren Fall. Eine strafrechtliche Bewertung wird dagegen kaum erfolgen, der Tatvorwurf wird sich im Nachklang wohl kaum beweisen, ein Täter wohl kaum ermitteln lassen. Im Mikrokosmos der Demokratie der Gegenwart.

Und es ist davon auszugehen, dass hier kein Einzelfall vorliegt. Die permanente Berieselung staatlich-medialer Propaganda zeigt Wirkung...

Als Klaus-Lothar Bebber nach den Wahlunterlagen seiner Tante fragt, heißt es, diese seien geschreddert worden. Im Wahlbüro erfährt er: Seine Tante hat längst gewählt.

In einem Altersheim soll eine ältere Dame ohne Kenntnis Ihres Vormunds gewählt haben



Der Seniorenresidenz „Marthahaus“ in Dessau wird vorgeworfen, Wahl-Betrug begangen zu haben. Dabei soll die Einrichtung nicht nur falsche Angaben gemacht, sondern im Namen einer Bewohnerin per Brief gewählt haben. In diesem Fall für eine demente 95-jährige Frau - ohne das Wissen des Bevollmächtigten.

„Meine Tante ist seit vier Jahren dement und lebt in der Seniorenresidenz“, sagt Klaus-Lothar Bebber im Gespräch mit dieser Zeitung. Die ersten Bedenken habe er und seine Frau bereits zur Bundestagswahl gehabt. Im Tumult des Alltags gingen die jedoch unter. Diesmal sei das Ehepaar den Ungereimtheiten jedoch auf den Grund gegangen - mit einem „mysteriösen“ Ergebnis.

Seit Jahren betreut Klaus-Lothar Bebber seine 95-jährige Tante.



Den Anfang findet der mutmaßliche Vorfall am Donnerstag, den 27. August. An diesem Tag habe der Bevollmächtigte den Geschäftsführer der Einrichtung aufgesucht. Der Grund: Sich zu erkundigen, wo denn die Wahlunterlagen seiner 95-jährigen Tante abgeblieben seien. Darauf habe sein Gegenüber geantwortet, darum würde sich eine Mitarbeiterin kümmern. „Da die an diesem Tag nicht zugegen war, sollte ich am nächsten Tag nochmal vorbeikommen“, so der 74-Jährige weiter.

Am nächsten Tag habe die besagte Mitarbeiterin ihn angerufen. „Sie beteuerte, aufgrund von fehlender Zeit, die Wahlunterlagen der Bewohner eingesammelt und geschreddert zu haben“, so Bebber. Sonst bekäme er jeden Brief, jedes Dokument, sogar Werbung und werde über jeden Bedarf seiner Tante informiert. „Die Mitarbeiterin beteuerte mir, alles vernichtet zu haben.“

Klaus-Lothar Bebber: „Für mich ist das ein Skandal“

Vier Tage später, am 31. August, sei er mit der Ehefrau in der Stadt unterwegs gewesen. Weil ihn der Vorfall nicht losließ, sie sich über die Briefwahl informieren wollten, steuerten sie das örtliche Wahlbüro an. Vor Ort seien sie auf „zwei junge Männer“ getroffen. Als er die auf die Wahlunterlagen der Tante angesprochen habe, hätten die nach Angabe des Geburtsdatums, bestätigt, dass am 10. August die Wahlunterlagen beantragt worden seien. Zudem habe die Tante bereits gewählt. Nach Angaben von Klaus-Lothar Bebber hätten die Mitarbeiter ihm daraufhin den Antrag mit der „krakeligen“ Unterschrift seiner Tante gezeigt.

Wen oder was sie gewählt habe, dazu hätten die Mitarbeiter der Stadt aus Datenschutzgründen keine Angabe gemacht. „Für mich ist das ein Skandal“, sagt er. Über seinen Anwalt hat Bebber daraufhin Strafanzeige, die dieser Zeitung vorliegt, gegen Unbekannt gestellt.


Das beschuldigte Seniorenheim ließ eine Anfrage dieser Zeitung bislang unbeantwortet. Auch auf telefonische Nachfrage wollte sich die Einrichtung nicht äußern. Die Stadt bestätigte dagegen, dass der Vorfall bekannt sei. Weitere Angaben machte sie nicht.


Freitag, 21. August 2026

GdP-Vize Hüber will Kritiker zum Schweigen bringen

Polizeigewerkschafter im Zwielicht - Eingang zur Bundespolizei im sächsischen Bad Düben



Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Sven Hüber, hat bei einem Wahlsieg der AfD einen Polizeieinsatz der Bundesregierung ins Spiel gebracht. Der Historiker Hubertus Knabe hat dies kritisiert. Jetzt hat er Post von Hübers Anwalt erhalten.

Von Redaktion

Der Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Bundespolizei, Sven Hüber, hat seinen Anwalt beauftragt, gegen den Historiker Hubertus Knabe juristisch vorzugehen. Laut einem Schreiben von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg soll er einen Kommentar im Kurznachrichtendienst X sofort löschen. Darüber hinaus soll er sich verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung 10.000 Euro an Hüber zu zahlen. Für Eisenbergs Schreiben soll er 1372,14 Euro bezahlen.

Knabe wies die Forderungen als „unverfroren“ zurück. „Zuerst stellt Herr Hüber das Grundrecht in Frage, sich seine Regierung selbst auszuwählen. Jetzt geht er auch noch gegen Leute vor, die das kritisieren,“ erklärte der Historiker. Mit seinen Äußerungen über die Aufgaben von Polizisten bei einem Wahlsieg der AfD habe Hüber das Vertrauen vieler Menschen in die politische Neutralität der Polizei erschüttert. „Weil er dem Ansehen der Bundespolizei damit schweren Schaden zugefügt hat, ist er als oberster Vertreter aller Bundespolizisten nicht länger tragbar,“ so Knabe. „Ich frage mich, wie er als ehemaliger Politoffizier der DDR-Grenztruppen überhaupt in eine solche Position gelangen konnte.“

„Als Vertreter der Bundespolizisten untragbar“ – Soldaten der DDR-Grenztruppen beim SED-Parteitag 1986



Polizeieinsatz bei AfD-Wahlsieg?

In einem Artikel in der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte Hüber skizziert, wie Polizisten reagieren sollten, wenn die AfD in einem Bundesland ein Innenministerium übernähme. „Verfassungsfeinde, egal welcher politischen oder religiösen Schlagrichtung, können von Polizistinnen und Polizisten niemals toleriert werden, weil das dem geleisteten Eid widerspricht,“ schrieb der stellvertretende GdP-Vorsitzende. „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD“, so Hüber weiter.

In seinem Text bringt Hüber auch einen möglichen Polizeieinsatz der Bundesregierung in einem AfD-regierten Bundesland ins Spiel – wenn etwa das Bundesverfassungsgericht einen Landesverband verbieten sollte. „Die Folgen einer solchen Entscheidung wären immens, weil Landes- und Regionalparlamente, Gemeindevertretungen und auch Amtsinhaber der verschiedenen Ebenen von einem Verbot der sie aufstellenden Partei betroffen wären,“, schreibt der Bundespolizist. Selbst wenn ein Regierungsvertreter sich weigere, geltendes Bundesrecht anzuwenden, könne dies zu einer Situation des „inneren Notstandes“ führen.

Für diesem Fall sehe Artikel 91 Grundgesetz vor, dass die Bundesregierung die Polizei der Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten der Bundespolizei einsetzen dürfe. Es sei daher „höchste Zeit“, dass sich auch die Polizeiführungsgremien darauf vorbereiten. „Die Bereitschaftspolizeien müssen so stark und so vorbereitet sein, um auf die Weisung des Bundesinnenministers auch in einem anderen Bundesland, gemeinsam mit der Bundespolizei, mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen zu können.“

„Verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen“ – Einsatz der Bereitschaftspolizei in Berlin 2021



Hübers Thesen waren in Deutschland auf breite Kritik gestoßen. Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler bezeichnete sie als „demokratiefeindlich und undemokratisch“. Auch Knabe hatte die Vorschläge scharf kritisiert.

Im Kurznachrichtendienst X schrieb der Historiker unter anderem, dass Hüber „nach einem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt de facto zur Befehlsverweigerung, zum Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung und zum Einmarsch der Bundespolizei“ auffordere. Dabei wies der DDR-Experte auch auf die problematische Vergangenheit Hübers hin: „Als Politoffizier des Regiments 33 (das 1989 Chris Gueffroy erschoss) war Hüber dafür verantwortlich, die Wehrpflichtigen im Hass auf den Klassenfeind zu erziehen“. Beide Äußerungen soll Knabe nun löschen.

In seinem Tweet erwähnte der Historiker, dass Hüber seine Diplomarbeit an der Offiziersschule der DDR-Grenztruppen ausgerechnet über seinen heutigen Arbeitgeber schrieb. Der Titel der Arbeit habe gelautet: „Der Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung“. Der Bundesgrenzschutz heißt inzwischen Bundespolizei. „Es klingt wie Satire, ist aber wahr,“ so Knabes Kommentar bei X.

„Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung“ – Tatort der Erschießung des DDR-Flüchtlings Chris Gueffroy



Vor zwanzig Jahren war Hüber schon einmal gegen einen Hinweis auf seine frühere Funktion in der DDR vorgegangen. Der Publizist Roman Grafe hatte ihn in seinem Buch „Deutsche Gerechtigkeit“ kurz erwähnt. Hüber ging damals gegen Grafe und verschiedene Medien jahrelang juristisch vor. Das Berliner Kammergerichtes entschied allerdings 2007: „Allein auf Grund seiner damaligen Stellung als zunächst stellvertretender Kompaniechef und Politoffizier sowie später als Jugendinstrukteur in der Politabteilung des Regimentes ist der Vorwurf, der Antragsteller habe an dieser Indoktrination [der Grenzsoldaten] mitgewirkt, als Meinungsäußerung gerechtfertigt.“

In seinem Buch „Die Täter sind unter uns“ ist auch Knabe auf den Fall Hüber eingegangen. In einem Artikel über dessen neueste Thesen urteilte der Historiker kam er zu dem Schluss: „Sein Elan, ‚feindliche‘ politische Auffassungen mit Polizeigewalt zu bekämpfen, erinnert an seine kommunistische Vergangenheit. Ob die Bundespolizei und die Polizeigewerkschaft gut beraten sind, dass er in ihrem Namen spricht, darf bezweifelt werden.“

In einer Erklärung wies der Historiker Hübers Forderungen inzwischen zurück. „Wenn mir ein ehemaliger DDR- Politoffizier einen Maulkorb verpassen will, ist er bei mir an der falschen Adresse,“ erklärte er. Am Ende seines Schreibens kündigte Hübers Anwalt an, dass er seinem Mandanten bei Nichterfüllung seiner Forderungen raten werde, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Hüber ist diesem „Rat“ mittlerweile gefolgt. In einem Schreiben an das Landgericht Berlin verlangt er den Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Das Gericht soll Knabe verpflichten, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, es künftig zu unterlassen, die beiden inkriminierten Sätze sinngemäß oder wörtlich zu äußern oder zu verbreiten.




Mutmaßliche Doktortitel-Schummlerin Badenberg: CDU-Justizsenatorin war maßgeblich an AfD-Witzgutachten beteiligt

von Wilma Fricken

Unter Plagiatsverdacht: „Dr.“ Badenberg fummelte auch schon beim AfD-Gutachten mit



Die Plagiatsvorwürfe des österreichischen Kommunikationswissenschaftlers Stefan Weber gegen die Berliner CDU-Justizsenatorin Felor Badenberg werfen nicht nur ein weiteres Schlaglicht auf den geradezu endemischen Betrug in den Doktorarbeiten deutscher Politiker, sie sind auch ein weiterer schwerer Rückschlag für die ohnehin desolate CDU. Zudem wird mit Babenberg eine besonders vehemente Vertreterin „UnsererDemokratie™“ entlarvt: Ausgerechnet Badenberg war vor ihrer Zeit als Senatorin im Bundesamt für Verfassungsschutz tätig und dort maßgeblich am berüchtigten „Gutachten“ beteiligt, das die AfD als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ einstufte. Auch dadurch erwarb sie sich den Ruf der „AfD-Jägerin“.

Dabei war das „Gutachten“ ein einziger Witz – noch mehr als sogar Badenbergs Doktorarbeit: Es wurde in politischem Auftrag erstellt und war – wie auch all die sonstigen bestellten „Gutachten“ der weisungsgebundenen Landesämter für Verfassungsschutz – nichts als eine Sammlung von völlig von der Meinungsfreiheit gedeckten Zitaten von AfD-Politikern, die man mittels linker Sprachregelungen als vermeintlich „rechtsextrem“ gebrandmarkt wurden, um die Opposition so kriminalisieren und kaltstellen zu können. Vor zwei Jahren hatte Badenberg wörtlich behauptet: “Heute haben Sie das Phänomen, das bei bestimmten Krisen alle ein Ziel haben, das sie vereint, nämlich, die Demokratie zu schwächen.” Das habe man “sehr gut bei den Corona-Demonstrationen gesehen”.

Zeitgeistkompatible Vorzeigepolitikerin des Linksstaats

Das Ziel sei stets, so die iranischstämmige Politikerin weiter, „das System zu schwächen“. Bei den Corona-Demonstrationen habe es Menschen aus der rechtsextremistischen Szene gegeben, „klar sichtbar, Teile der AfD, neonazistische Parteien, Teile aus der linksextremistischen Szene, türkische Nationalisten“, die “alle gemeinsam gegen den Staat marschiert” seien. Dass die seitherigen Enthüllungen über den globalen Jahrtausendschwindel Corona seither erstens die vollumfängliche Berechtigung des damaligen Widerstands ans Licht gefördert haben und dass es zweitens ein Grundrecht ist, auf Demonstrationen „gegen den Staat“ zu marschieren – zumal dann, wenn dieser seine Befugnisse derart eklatant überschreitet wie während des Corona-Wahns – scheint dieser “Spitzenjuristin” offenbar entgangen zu sein.

Dass eine Person, die sich selbst nicht um akademische Akkuratesse kümmert und – Webers Untersuchung zufolge – mindestens 83 schwerwiegende Plagiate in ihre Doktorarbeit eingebaut hat (sogar bis hin zu der darin enthaltenen Danksagung an ihre Eltern und ihren Mann!), federführend an einem „Gutachten“ zum Verbot der größten Oppositionspartei beteiligt war, zeigt einmal mehr, welche obszöne Verhöhnung von Demokratie, Grundgesetz und Freiheit in diesem Linksstaat inzwischen an der Tagesordnung sind – und natürlich auch, was von Badenbergs Elaboraten generell im Zweifel zu halten ist – nämlich rein gar nichts. Eine zeitgeistkompatible Vorzeigepolitikerin dieser verirrten Zeiten kann – mit den zumindest inoffiziell einzig relevanten Hauptqualifikationen Frau, Migrationshintergrund, haltungsstark “gegen rechts” – zur Justizsenatorin aufsteigen. Und so buchstabieren wir Ineptokratie, einmal mehr.


Donnerstag, 20. August 2026

Die Notaufnahmen und die Clans: Berlin verkommt zur arabischen Bronx

von Mark Forsheimer

Rettungskräfte auf dem Weg zum Noteinsatz: Die Sorge um die eigene Sicherheit fährt immer mit



Die zahlreichen Angriffe auf deutsche Einsatzkräfte durch “kultivierte” Neubürger sind längst Geheimnis mehr. Auch in den Berliner Rettungsstellen macht sich der unheilvolle Wandel der Gesellschaft immer stärker bemerkbar: Vor allem arabische Clans sorgen dort regelmäßig dafür, dass der ohnehin schon beschwerliche Job noch mehr fremdländisch-orientale Würze nach alter Väter Sitte der Parallelgesellschaften erhält: Sanitäter und Ärzte werden im Einsatz von ganzen Horden aggressiver Angehöriger und “Fußsoldaten“ der Clans bedrängt, “Gruppen junger Männer“ auf Drogen reproduzieren vorzivilisatorische Gruppendynamiken mit Hang zur Eskalation, weibliches Personal wird von der Behandlung abgehalten und beleidigt und wer einfach nur helfen möchte, der wird sehr schnell selbst zum Opfer. So wie Massenschlägereien mit Dachlatten- und Macheteneinsatz unter insbesondere levantinischer Beteiligung in der Hauptstadt als Mitbringsel des bereichernden bunten Lichtbringertum das Stadtbild weit über die neuralgischen No-Go-Kieze hinaus prägt, so werden diese Zustände auch in die staatlichen und sozialen Einrichtungen getragen – nicht nur in Gefängnissen, sondern auch in Schulen und eben zunehmend in Krankenhäuser oder Kliniken.

Ein weiterer, dass vor allem in den Notaufnahmen immer häufiger Berührungspunkte mit dieser Problemklientel anfallen, ist der, dass es immer mehr Schussverletzungen in der Hauptstadt gibt. Wer dann als Pfleger und Sanitäter die Schuss- oder Stichwunden versorgen will, der wird schnell von einer Menschenmenge umringt, bei denen einen die zugewanderten Fachkräfte erklären wollen, wie das Opfer gefälligst zu behandeln sei, nebst Drohungen, bei ausbleibendem Erfolg “persönlich haftbar“ gemacht zu werden. Diese neue importierte Asozialität passt zur neuen Alltagsbarbarei im buntesten Deutschland aller Zeiten. Mittelalter und tribale Stammesgesellschaften treffen auf die Moderne – und die Moderne hat keine Chance.

Auf den Rechtsstaat spuckende Parallelmilieus

In welchem Ausmaß inzwischen nicht nur die Straße, sondern auch die Krankenhäuser selbst selbst zu sozialen Hotspots verkommen sind, zeigen nüchterne Zahlen aus der Hauptstadt: 66 Prozent aller Kliniken geben an, dass die Zahl der Übergriffe deutlich angestiegen ist; bei den Notaufnahmen sind es sogar 95 (!) Prozent. Jährlich kommt es alleine in Berlin zu rund 14.000 Polizeieinsätzen (!) in den Kliniken – ein nochmaliger Anstieg um 40 Prozent in den letzten fünf Jahren. Die Hauptgründe sind körperliche Auseinandersetzungen, Gewaltexzesse sowie Drohungen, Nötigungen und Beleidigungen vor allem gegen medizinisches und Pflegepersonal. Wo sich Patienten und ihre Familien eigentlich mit Hoffnung und Dankbarkeit hinwenden und Medizinern und Rettungskräften anvertrauen, wenn gesundheitliche Not am Mann ist oder es um Leben um Tod geht, wird es für die Helfer jetzt selbst lebensgefährlich. Ein Pfleger schreibt in einem Social-Media-Post: „Für Notaufnahmen bedeutet eine Clan-Schießerei in Berlin übrigens immer das Gleiche. Entweder, zwei Cousins schleifen ihren Angeschossenen in die Rettungsstelle, brüllen erstmal die halbe Belegschaft zusammen und innerhalb fünf Minuten besetzen an die hundert Clan-Mitglieder die Notaufnahme”. Er berichtet weiter: „Die Polizei riegelt mit 20 Fahrzeugen das gesamte Gelände weiträumig ab und es können stundenlang keine anderen Patienten aufs Gelände, weil dieses vom Gegner-Clan abgeschirmt werden muss. Pflegekräfte nehmen ihre Namensschilder ab, weil diesen vor der Klinik aufgelauert wird.“ Laut Selbstauskunft arbeitet der Mann in einer Brennpunkt-Notaufnahme in Berlin. Die Zustände hätten sich auch dort in den letzten Jahren um ein Vielfaches verschlimmert – und von der Senatsverwaltung und der Politik der regierenden Parteien sei absolut keine Hilfe zu erwarten, im Gegenteil werde das Problem totgeschwiegen.

Dabei sind etliche Störer sind polizeibekannt – zumeist Clanmitglieder, die in Nu herbeizitiert werden, wenn einer der ihren irgendwo eingeliefert werden. Besonders vor dem weiblichen Personal hätten nur noch die wenigsten Respekt, es herrscht auch nicht das geringste Verständnis für andere, schwerwiegende Behandlungsfälle vor, Wartezeiten werden nicht akzeptiert, die aufbrausenden neuen Herren ignorieren Absperrungen und Sicherheitsschranken, gehen in die Behandlungsräume vor un nötigen diensthabende Ärzte, sich sofort ihren Angehörigen zuzuwenden, auch wenn dadurch andere Patienten akut gefährdet werden. Dieses Verhalten entspricht allerdings den Erfahrungen, die Migranten und erst recht auf den Rechtsstaat spuckende Parallelmilieus gemacht und verinnerlicht haben: Der deutsche Staat begegnet ihnen stets devot, servil und mit größtmöglicher Nachsicht und Milde. Auch das Recht scheint mittlerweile den ausländischen Menschen erster Klasse vorbehalten, während Argwohn, Härte und Pochen auf Regeleinhaltung staatlicherseits nur noch gegenüber den Einheimischen herrschen, von denen natürlich keine physische Gegenwehr oder Bedrohungen zu erwarten sind.

Alarmierendes Muster

Appeasement und präventive Unterwerfung gegenüber dem Eroberervolk haben jedoch nicht dessen Kooperations- geschweige denn Integrationsbereitschaft erhöht, sondern dazu geführt, dass deren Auftreten nur noch dreister und schamloser ist. Selbst Hinweisschilder in arabischer Sprache, Security mit demselben Migrationshintergrund wie die Problemklientel oder eingesetzte psychologische “Deeskalationsteams“ nützen nichts, im Gegenteil. Dabei schulen 77 Prozent aller Kliniken ihre Mitarbeiter mittlerweile in “Deeskalation”, zwei Drittel aller Krankenhäuser verfügen über eine “Alarmierungskette” und ein Drittel wurde baulich der “Gewaltprävention” angepasst. Doch die Zwischenfälle nehmen weiter zu – weil auch dieses Problem eben nicht im Inland durch aktionistische Übersprunghandlungen zu lösen ist, sondern von vornherein durch wirksamen Grenzschutz – den es bis heute nicht gibt – hätte gebannt werden müssen.

Und die Politik ignoriert die hässliche Realität – wie auch in allen anderen neuralgischen Bereichen des Alltags, in denen an vorderster Front die “Bedingungen des Zusammenlebens täglich neu ausgehandelt werden“, von Problemschulen über öffentliche Verkehrsmittel bis Jobcenter – und weist den an die Öffentlichkeit dringenden Fällen allenfalls anekdotische Einzelfall-Relevanz zu, obwohl alle Statistiken ein alarmierendes Muster zeigten: Für 71 Prozent aller Krankenhausmitarbeiter gilt “Respektverlust” als Hauptgrund für die Übergriffe. 51 Prozent aller Pfleger geben an, regelmäßig von Gewalttaten betroffen zu sein; bei den Ärzten insgesamt – von denen viele ja nur gelegentlich in den Notaufnahmen arbeiten – sind es immerhin 21 Prozent. Dabei sind Extremfälle der letzten Jahre wie ein Oberarzt erschossen oder lebensgefährlich verletzte Pfleger, auf die zu dritt einprügelt wurden, noch die Ausnahme – doch die Gewalt explodiert. Weil sich viele Kliniken gar keine private Sicherheit leisten können, wird bei bestimmten Nachnamen eingelieferter Patienten prophylaktisch gleich die Polizei alarmiert, die dann teilweise mit Großaufgeboten anrücken muss, um die Notaufnahmen zu schützen. Strafanzeigen bleiben regelmäßig ohne Konsequenzen, die Kosten an der Allgemeinheit hängen. Brachiale Gewalt, Recht des Stärkeren, Zustände wie in der Dritten Welt: All das, was sich vor zehn Jahren bereits andeutete, ist heute, Merkel sei dank, zum grauenhaften Alltag in geworden. Und wer dann – und sei es nur anonym – in den sozialen Netzwerken auf diese Missstände hinweist und als Konsequenz zur Wahl eines überfälligen Politikwechsels aufruft , der wird sofort als Nazi und Menschenfeind beschimpft.


Immer mehr sexuelle Übergriffe in Freibädern: Ist “Rassentrennung” womöglich doch die Lösung?

von Olli Garch

Vielfalt und kulturelle Bereicherung im Freibad



Genau wie die zahllosen (Gruppen-)Vergewaltigungen und Messerstechereien, gehören auch die permanenten sexuellen und sonstigen Übergriffe in Freibädern zu den ubiquitären Begleiterscheinungen der Massenmigration, die längst als selbstverständlicher Teil des neuen deutschen Normal hingenommen werden und für jedermann offensichtlich sind, aber umso mehr politisch-medial verleugnet werden. Das letzte Wochenende strotzte wieder einmal nur so von einschlägigen Schreckensmeldungen. So wurde eine 14-Jährige in einem Freibad im baden-württembergischen Öhringen sexuell genötigt. Der bislang unbekannter Täter schwamm dreimal an dem Mädchen vorbei und betatschte sie dabei absichtlich mit der Hand am Gesäß und am Bauch. Laut Polizei war der Mann in einer Gruppe von fünf bis sechs Männern unterwegs. Er wird als 40 bis 50 Jahre alt, groß und schlank mit dunkler oder “stark gebräunter” Haut beschrieben. Fast zeitgleich wurden zwei elfjährige Mädchen in einem Freibad in Untersteinbach (ebenfalls Baden-Württemberg) von einem Mann im Wasser zwischen den Beinen und am Oberschenkel berührt. Hier konnte die Badeaufsicht den mutmaßlichen Täter, einen 37-Jährigen mit dunklem Teint, festhalten, bis die Polizei eintraf.

Mittlerweile hagelt es in jeder sommerlichen Badesaison solche Meldungen. Letzten Monat stürmten nordafrikanische Migranten aus Frankreich mehrere Freibäder in Baden-Württemberg. Im Juni verletzte ein Jugendlicher in einem Freibad einen Sicherheitsmitarbeiter durch einen Schuss. Weitere Übergriffe gab es unter anderem in München und Frankfurt – und damit ist die unüberschaubare Liste noch lange nicht abgeschlossen. Trotz eines kostspieligen Sicherheitsaufgebots häufen sich derartige Vorfälle signifikant seit dem Beginn von Angela Merkels verbrecherischer Migrationspolitik; das im Zeichen der neuen Kulturbereicherung auftretende Phänomen zieht sich seit zehn Jahren durch jede sommerliche Badesaison, betrifft aber auch Hallenbäder.

Sicherheit à la “Volksbad“-Plan?

Die Ursachen werden aber natürlich nicht genannt, während immer mehr Bäder zu regelrechten Festungen mit Drahtverhauen ausgebaut werden müssen, immer mehr Sicherheitspersonal engagiert oder digitale führt Ausweis- und Voranmeldungspflichten eingeführt werden. Doch trotz dieser Aufwendungen wird die Liste der Übergriffe immer länger – und die Täter gehören fast ausschließlich der üblichen migrantischen Problemklientel an, die den öffentlichen Raum auch ansonsten in einen Dschungel verwandelt hat. Ironischerweise wäre vor diesem Hintergrund zu überlegen, ob nicht das, was die Berliner Volksbühne mit ihrem für 300.000 Steuer-Euro errichteten “Volksbad“ unter dem optisch und intellektuell verwahrlosten Intendanten Matthias Lilienthal letzte Woche geplant hatte – nämlich eine Art Bade-Apartheid nur für Schwarze – nicht vielleicht in auf bestimmte migrantische Herkunftsgruppen erweiterter Form die Lösung wäre. Also nicht als woke Privilegierung von Person of Colours und auch nicht nur an einem Nachmittag als “Badetag nur für Schwarze”, sondern als dauerhafte Sicherheitsmaßnahme für Einheimische – denn mit einer zunehmenden Zahl an Problemmigranten ist eine friedliche Koexistenz offenbar nicht mehr möglich.

Vielleicht wäre es tatsächlich das Beste, wenn Migranten nur noch mit Ihresgleichen verkehren und ihre Differenzen auf die in ihren Herkunftskulturen gebräuchliche Art austragen, während Deutsche ebenfalls unter sich -und überwiegend unversehrt- bleiben. Diese Segregation ist zwar das exakte Gegenteil von allem, was die Märchenerzählungen von Multikulturellen und Migration verheißen haben – doch womöglich ist diesem politisch verursachten Wahnsinn anders bald nicht mehr Herr zu werden – was natürlich nicht nur für Freibäder gilt. Gesellschaftliche Separierung und Abschottung werden schon sehr bald ein probates Überlebensmittel für diejenigen sein, die zu Freiwild im eigenen Land geworden sind.


Mittwoch, 12. August 2026

Der MDR, Uli Siegmund und die Mär vom früher viel unsicheren Deutschland

von Daniel Matissek

Lehrbuchhafte Verhörsituation: Siegmund im MDR-Interview, konfrontiert mit feingehacktem Faktenbrei 



Siegmund im MDR-Interview: Wie vor jedem öffentlich-rechtlichen “Dialog“ mit einem der wortmächtigsten, überzeugendsten und populärsten Zugpferde der Schwefelpartei wurde auch Moderatorin Susanne Reichenbach, der die undankbare (möglicherweise aber auch von ihr gewollt-kampfesmutig übernommene) Aufgabe dieses Verhörs zufiel, vor der Sendung erkennbar gebrieft. Man kann davon ausgehen, dass ganze Coaching-Teams, Dokumentation- und Redaktionstrupps des MDR Überstunden gemacht haben, passende “Fakten” zusammenzutragen, mit denen der vermeintliche Populist Siegmund “konfrontiert”, “gestellt“, und “entlarvt” werden soll. Den argumentativen Overkill gegen den smarten AfD-Spitzenkandidaten wenige Wochen vor den Wahlen ersehnt schließlich ein bedrängtes Milieu vor den Bildschirmen, in den Institutionen und linksgrünen Vorstadtvillenvierteln, das quasi im von der Realität umzingelten Fort Alamo der linken Gutmenschelei auf zunehmend verlorenem Posten des großen Entzauberungs- und Befreiungsschlag gegen die “Faschisten“ ausharrt – und es darf nicht enttäuscht werden.

Diese Journalisten glauben nämlich tatsächlich, wenn sie sich nur professionell genug vorab mit ihnen “Fakten“ briefen lassen, dann zünden die Pointen wie von selbst, gerät der aalglatte siegmündige Populist ins Lallen und Stolpern, anschließend purzeln dann die Umfragewerte und die Republik ist gerettet, so dass es vielleicht diesmal gar keinen Briefwahlbetrug oder Verfassugsputsch von oben braucht, um das Undenkbare einer blauen Alleinregierung zu verhindern. und ein paar Ehrenabzeichen und Schulterklopfer der geistig betonierten Kartellschützer aus Politik und Branchenumfeld für die heldenmutige MDR-Anchorlady sind natürlich auch noch drin.

War alles ganz anders damals!

Also hat man Reichenbach eigens für dieses Gespräch “Argumente“ aufbereitet, mit denen sie Siegmund aber sowas von Volley nehmen und das Publikum staunen machen wird. Die MDR-Faktenficker haben ihr ein paar Zahlen zum angeblichen wahren Zustand der Kriminalität von damals rausgeschrieben, die zeigen sollen, wie gemeingefährlich und desolat dieses Land in Wahrheit in den finsteren Neunzigern und Nullerjahren gewesen sei, also in jener Zeit, in die der ewiggestrige Siegmund mit seiner rückwärtsgewandten Alternative zurückwill: Damals, so besage es die Kriminalstatistik “eindeutig“, habe es nämlich viel mehr Straftaten als heute gegeben! Ergo sei das AfD-Narrativ des “unsicheren Deutschlands” völliger Käse. Erwiesen sei stattdessen, dass Deutschland damals viel unsicherer war als heute. Die “Fakten“ bestätigen es!

Na klar: Wer erinnert sich nicht an diese Horrorjahre, als die Deutschen noch unter sich waren, als Loveparade und Public Viewing wie auch Volks- und Weihnachtsmärkte noch ohne Hochsicherheitskontrollen, schwergewaffnete Patrouillen und Betonpoller stattfinden konnten, als Messer- und Machetenattacken allenfalls ein Special-Interest-Genre in B-Movies der Videotheken waren und Schwarz-Rot-Gold gerade wieder zur Trikolore eines gesunden, fröhlichen, wiedererwachten positiven Nationalstolzes aufgestiegen war, eines weltweit gefeierten neuen deutschen Lebensgefühls, das schließlich dann im Sommermärchen 2006 kulminierte, bevor Merkels bleierne Zeit begann?Endlich rückt die ARD die Geschichte zurecht: War alles ganz anders, die AfD sehnt sich nach Gespenstern!

Musterbeispiel linker Gehirnwäsche

Erst kürzlich durfte bei ARD-“Monitor“ eine migrationsstämmige Soziologin vom damaligen Alltagsrassismus berichten, von dauernden Diskriminierungen und rassistischen Übergriffen. Also gar kein Vergleich mit dem heutigen friedlichen, bunten, weltoffenen und vielfältigen Deutschland! Solche Wahnvorstellungen mutet Reichenbach ihrem Gast und Zuschauern zwar nicht zu – doch ihre “nüchternen Fakten“ erzählen letztlich dasselbe Märchen: Das bessere, sicherere Deutschland, das die AfD zurück will, habe es in Wahrheit nie gegeben. Es ist der 7.394ste Versuch, das Offensichtliche und für jeden Wahrnehmbare orwellesk wegzuhypnotisieren, bürgerliche Vernunft zum zum Extremismus und gesunden Menschenverstand zum Populismus umzubiegen.

Inhaltlich auf das Argument der damals umfangreicheren Kriminalstatistik einzugehen, das in Wahrheit absolut keines ist, ist eigentlich müßig. Siegmund, damit von Reichenbach wiederholt lustvoll konfrontiert, muss es tun und es gelingt ihm auch ganz passabel – obwohl er nicht ins Detail geht und sich auf das Äpfel-mit-Birnen-Problem beschränkt, wonach damals dominierende Delikte wie Betrug mit heutigen Greueltaten wie Gruppenvergewaltigungen oder Messermorden wohl kaum auf eine Stufe gestellt werden dürften. Man hätte zu diesem Musterbeispiel linker Gehirnwäsche und kontrafaktischen Gaslightings noch viel mehr sagen können, obwohl sie es beim MDR und vor der Glotze vermutlich auch dann nicht kapiert hätten; ich selbst rede mir zu diesem Thema seit Jahren den Mund fusselig in Diskussionen mit Menschen, die es vom geistigen Horizont und ihrem Bildungsstand her eigentlich besser wissen müssten, aber nicht wollen. Es ist wie einem Ochsen ins Horn zu Petzen. Eine Donquichotterie gegen die Windmühlen der Idiotie. Trotzdem nachfolgend nochmals in Kurzform für alle, die meinen, in Reichenbachs “faktenbasierter“ Fragestellung einen triumphierenden Punkt gegen die AfD erkannt zu haben.

Nur die halbe Wahrheit

Nein, ihr Vollpfosten, Deutschland ist heute NICHT sicherer und weniger kriminell als früher. Im Gegenteil. Auch wenn damals statistisch mehr Straftaten gab. Warum ist das? Weil es eben nicht nur um die Qualität dieser Straftaten geht (dass also etwa, worauf Siegmund hinwies, etwa Betrug mit Gewaltdelikten nicht gleichzusetzen ist) – sondern vor allem deshalb, weil damals viel mehr Straftaten verfolgt, ermittelt und entsprechend auch aufgeklärt wurden. Weil damals die Rechtspflege noch funktionierte. Weil Polizei und Staatsanwaltschaften weitaus konsequenter für Sicherheit sorgten und Täter verfolgten, womit die Delinquenz zwangsläufig höher war. Aber vor allem, weil damals noch Delikte strafbar waren, die im Säurebad eines linken Entkriminalisierungs- und Bagatellisierungswahns inzwischen entweder gar nicht mehr als Straftaten zählen oder faktisch kaum noch verfolgt werden: Laden – oder Fahrraddiebstahl; Schwarzfahren; Landstreicherei; aufenthalts- und einwohnerrechtliche Meldeverstöße; Erregung öffentlichen Ärgernisses; Cannabis-Besitz oder -konsum; leichte Körperverletzung; und, und, und.

Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Die andere ist, dass selbst die weiterhin strafbaren Handlungen nicht annähernd mehr so konsequent verfolgt und vor allem geahndet werden wie einst. Spätestens seit Merkels “Spurwechsel”-Mantra (“aus Illegalität Legalität machen”) hat man in Deutschland die Zügel vor allem seitens einer zunehmend ideologietriefenden Linksjustiz in allen Bereichen einfach dermaßen schleifen lassen, dass inzwischen anarchische Zustände herrschen – was jeder ohne Scheuklappen in Alltag und “Stadtbild” mühelos erkennen kann. Im Land der Gefährder, der wirkungslosen Ansprachen und Platzverweise, der selbst bei schwersten Straftaten gleich wieder auf freien Fuß gesetzten Schwerkriminellen aus aller Herren Länder, der fast 170.000 nichtvollstreckten Haftbefehle, der heillos überforderten Gerichte, der wegen Verjährungen reihenweise geplatzten Prozesse, der fehlenden Gefängnis- und Maßregelvollzugsplätze, der in Legionenstärke ungehindert herumlaufenden Psychopathen, Terrorschläfer und Zeitbomben ist rein GAR NICHTS sicherer geworden. Im Gegenteil. Dieser Staat versagt einfach vorsätzlich in einem früher undenkbaren Ausmaß.

Am besten alle Straftaten abschaffen – dann ist Deutschland frei von Kriminellen

Und dann defäkieren euch die öffentlich-rechtlichen Elfenbeinturmpropagandisten mit bierernster Miene und selbstbewusstem Timbre in die Köpfe und wollen euch weismachen, Deutschland sei heute viel weniger kriminell als einst. Verarscht euch ruhig weiter. Ich habe hier einen Tipp, Ihr Durchgedrehten, wie ihr euer buntes Habitat noch sicherer und noch viel weniger straffällig macht: Schafft doch einfach gleich das ganze Strafgesetzbuch ab – dann gibt’s nämlich überhaupt keine Kriminellen mehr im besten und sichersten Deutschland aller Zeiten! Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können sich dann ganz auf Delikte unterhalb der Strafbarkeitsgrenze wie “Hass und Hetze”, inflationäre “Volksverhetzung” oder “virtuelle Gewalt“ fokussieren; läuft dann unter “Kampf gegen rechts” – und trifft exklusiv die, die aus eurer Sicht sowieso das einzige und wahre Problem in Deutschland darstellen (und die ihr deshalb auch verboten und weggesperrt sehen wollt): Die Siegmunds dieses Landes, die normaltickenden Leistungsträger, die um die Zukunft Besorgten (für die die Zukunft aus mehr als Klimazielen besteht), die Andersdenkenden und Anderswählenden.

Fakt you.


Montag, 10. August 2026

Kommt die Grundgaysetzänderung?

von Lukas Mihr

Die Vereinnahmung des ganzen Staats und seiner Rechtsgrundlagen durch die queere Sekte schreitet unaufhaltsam voran



Kaum im Amt, steht Thomas Frei schon vor seiner ersten Belastungsprobe: Nach der verunglückten Personalrochade, die auf das Ausscheiden Jens Spahns als CDU-Fraktionsvorsitzender folgte, muss er als Nachfolger nun ran. Nach dem jüngsten Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day mit einer Toten und etlichen Verletzten fordern SPD, Linke und Grüne im Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes. In Artikel 3, der Diskriminierung verbietet, solle auch die sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmal aufgenommen werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative hat bereits den Bundesrat passiert und könnte mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag – da es sich um eine Grundgesetzänderung handelt – auch umgesetzt werden. In der Vergangenheit hatte die queere Community, zum Beispiel in Gestalt des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland, dergleichen wiederholt gefordert. Frei bezeichnete den Vorstoß allerdings als rein „symbolischen Schritt“, der das Grundgesetz überfrachten würde. Sprich: Artikel 3 wird vorerst nicht abgeändert. Überhaupt: Wer glaubt, das Grundgesetz könne Terroranschläge verhindern, der glaubt auch, dass Messerverbotszonen Messerattacken abwehren. Aber halt: Das glauben SPD, Grüne und Linke ja wirklich.

Zudem fällt auf, dass die Vorstreiter für queere Sicherheit lieber reine Symbolpolitik betreiben, statt Ross und Reiter zu benennen. Aus dem linken Spektrum waren nach der verheerenden Fahrzeugattacke eher abwehrende Reaktionen zu hören. Dass der Täter ein Libanese war, wollte kaum einer anerkennen – er hatte ja schließlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Und irgendwie war natürlich wieder einmal die AfD schuld, weil Islamismus ja irgendwie doch Rechtsextremismus sei – aber auf wundersame Weise beim „Kampf gegen Rechts“ dann doch nicht mitgemeint ist. Dass es die bessere Idee wäre, solche Täter lieber konsequent abzuschieben oder gar nicht erst ins Land zu lassen, ist für manche Linke offenbar zu hoch – oder zumindest zu rassistisch. Und wenn es SPD, Grüne und Linke wirklich so ernst mit Artikel 3 nähmen, müssten sie dann eigentlich nicht vil netter zur AfD sein? Denn besagter Artikel verbietet doch eine Benachteiligung wegen der politischen Weltanschauung… Gesetze gelten eben nur so lange, bis sie nicht mehr gelten.

Überladenes Grundgesetz

Was genau besagen die (Grund-)Gesetze eigentlich? Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mehrfach gegen eine Aufnahme der sexuellen Identität als Diskriminierungsmerkmal ausgesprochen. Denn Artikel 3 besage eben auch, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien, was jedwede Form der Unterdrückung ausschließe. Man könnte diese Argumentation auch ausweiten, da ja bereits Artikel 1 die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und die Gültigkeit der Menschenrechte für Deutschland feststellt. Wer will, könnte auch ganz anders vorgehen und beispielsweise Transsexualität einfach als Behinderung auffassen – denn auch Behinderte stehen unter dem Schutz von Artikel 3. Das ist weder abwegig noch eine Provokation; die Transfrau Valerie Wilms setzt sich beispielsweise aktiv für die Rechte von Transsexuellen ein und ist laut eigener Aussage – wörtliches Zitat – an Transsexualität „erkrankt“. Diesen Weg werden die meisten Transsexuellen aber vermutlich nicht beschreiten wollen.

Und natürlich hat Frei hier Recht: Das Grundgesetz wäre schnell überladen, wenn man jede Symbolpolitik dort verankern wollte. Eher findet man dort Antworten auf die großen Fragen – zum Beispiel jene, wie der Wechsel im Bundeskanzleramt während einer laufenden Legislaturperiode vonstatten geht (eine Frage, die schon in absehbarer Zeit akut werden könnte, aber an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden soll). Die Gesetzeslage wiederum ist ein wenig unübersichtlich: Neben allgemeinen Diskriminierungsverboten enthalten immerhin sechs Landesverfassungen einen expliziten Schutz aufgrund der sexuellen Identität oder Orientierung. Auch die EU-Grundrechtecharta schlägt in diese Kerbe. Darüber hinaus gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), im Volksmund auch „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt. Gewalt gegen sexuelle Minderheiten ist allein schon deswegen verboten, weil Körperverletzung an sich strafbar ist.

Antidiskriminierung mit eher symbolischem Charakter

Seit einiger Zeit gibt es jedoch im Strafgesetzbuch eine Passage, die eine queerfeindliche Motivation als menschenverachtenden Beweggrund und damit als strafverschärfend wertet. Abgesehen davon können auch Beleidigungs- oder Volksverhetzungsparagraphen gelten. Außerdem gibt es Regelungen, die Homosexuelle zu Bluttransfusionen zulassen oder Homosexualität als Asylgrund anerkennen. Zusätzlich gibt es Bestimmungen im Beamtengesetz, im Soldatengesetz, im Betriebsverfassungsgesetz … All diesen spezifischeren Gesetzen ist gemein, dass sie eine konkrete Wirkung in der Realität haben, also entweder einer betroffenen Person das Leben erleichtern, oder eine Strafe für Übeltäter festlegen. Ein eher allgemein gehaltenes Diskriminierungsverbot im Grundgesetz hat eben nur symbolischen Charakter, aber keine realen Auswirkungen. Im Übrigen können diese realen Auswirkungen auch sehr negativ sein: Das AGG verbietet Diskriminierung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Ein Unternehmen darf also nicht beschließen, fortan keine Kopftuchmädchen mehr einzustellen. Ach nee, halt… doch! Also irgendwie. Ja, was denn nun? Wenn eine Firma einfach keine Frauen mit Kopftuch einstellt, gibt es nichts, was das Antidiskriminierungsgesetz dagegen tun kann. Eine Kopftuchquote existiert schlicht nicht (im Gegensatz übrigens zu einer Behindertenquote, die es für Unternehmen ab einer gewissen Größe durchaus gibt, doch diese wird wiederum durch ein anderes Gesetz erzwungen – was an dieser Stelle jedoch zu weit führen würde). Lediglich wenn das Unternehmen einen offiziellen Beschluss fällen würde, genau dies zu tun, oder einer Bewerberin mit Kopftuch eine explizite Absage erteilte, würde das Gesetz greifen.

Fragwürdiges Geschäftsmodell

Das Resultat dieser Gesetzeslage ist, dass Firmen dazu übergegangen sind, nur noch wolkige Stellungnahmen an abgelehnte Bewerber zu schicken, die sich vor einer konkreten Ausssage drücken. Ein Unternehmen dürfte einer türkischen Bewerberin zum Beispiel nicht schreiben, dass sie zu einem Bewerbungsgespräch erscheinen dürfe, sofern sie bereit sei, ihr Kopftuch abzulegen. Stattdessen wird die Frau in diesem Beispiel erfahren, dass der Job bereits vergeben ist (selbst wenn dies nicht stimmt), ohne zu wissen, dass ihr – eine gewisse Kompromissbereitschaft vorausgesetzt – durchaus eine berufliche Option offenstehen würde. Übrigens werden generell klare Stellungnahmen vermieden, selbst wenn diese dem Wortsinne nach nicht unter das AGG fallen, weil die betroffenen Unternehmen um jeden Preis juristische Auseinandersetzungen vermeiden wollen. Früher hätte ein Bewerber wenigstens ein paar allgemeine Tipps bekommen, wie er seine Chancen bei einem anderen Unternehmen verbessern könnte; nun weiß er nicht, ob es daran liegt, dass er zu alt für den Arbeitsmarkt ist – oder sich in seiner Bewerbung die Rechtschreibfehler nur so tummeln. Kurz gesagt: Man darf fleißig diskriminieren – solange man es eben nicht zugibt.

Dass das Gesetz somit in vielen Fällen absurderweise Offenheit und Ehrlichkeit unter Strafe stellt, bringt für alle Beteiligten nur Nachteile, auch für die angeblich vor Diskriminierung Geschützten. Hinzu kommt, dass eben die Möglichkeit, eine Ablehnung auch juristisch anzufechten, für manche Langzeitarbeitslose ein einträgliches Geschäftsmodell geworden ist: Wenn sie nur genügend viele absichtlich schlechte Bewerbungen abschicken – auch an eine Münchner Firma, obwohl sie in Hamburg wohnen –, werden auf lange Sicht irgendwann genug justiziable Absagen kommen, die man mit einem juristischen Vergleich – sprich: mit Geld – aus der Welt schaffen kann. Wie so oft im Leben gilt also auch hier: Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint.

Was ist eigentlich “Diskriminierung“?

Überhaupt ist heutzutage schwer festzustellen, was überhaupt eine “Diskriminierung” ist: Will ein Mann als Frau leben, hat er natürlich ein Recht darauf, vor Beleidigungen und Bedrohungen geschützt zu werden. Im offiziellen Kontext, also Einwohnermeldeamt, Bank, Krankenhaus et cetera, könnte er auch auf eine Ansprache als Frau pochen – im privaten Bereich jedoch nicht. Der Staat darf eben nicht bis in das Privatleben seiner Bürger hineinregieren. Dergleichen wäre aber mit einer Grundgesetzänderung denkbar. Und so mancher transsexuelle Mann sieht es als Diskriminierung an, wenn er nicht Mitglied in einem Frauenfitnessstudio werden kann oder für eine Frauenmannschaft aufs Spielfeld darf. In Deutschland verlangte kürzlich erst ein rechter Aktivist, in ein Frauengefängnis verlegt zu werden, während ein österreichischer Bruder im Geiste seinen Geschlechtseintrag wechselte, um als Frau früher in Rente gehen zu dürfen. Gerade was derart sensible Punkte angeht, bedarf es präziser Gesetze und eben keiner schwammigen Formulierungen in der Verfassung.

Man kann sich jetzt schon vorstellen, dass es nicht bei der „sexuellen Identität“ bleiben wird. Dazu ist der Konkurrenzkampf in der queeren Community einfach zu erbittert. Eigentlich sollte ein breiter Sammelbegriff doch alles abdecken; aber eben das dachte man bei der “Pride-Flag” auch. Diese war ursprünglich eine Regenbogenflagge, eben weil der Regenbogen alle möglichen Farben enthält. Da sollte sich doch jede Minderheit wiederfinden!? Dann aber wollten die Transsexuellen ihre eigenen Farben Weiß-Rosa-Blau ebenfalls vertreten wissen und verlangten, dass diese in Keilform aufgenommen wurden. Bald folgten noch ein brauner (für Hispanics und Muslime) und ein schwarzer (für Afrikaner) keilförmiger Balken, um auch diese Minderheiten mitzunehmen. Nach einer anderen Interpretation steht die schwarze Farbe hingegen für die AIDS-Toten. Seit Kurzem ist nun auch ein violetter Ring auf gelbem Grund als Symbol für die Intersexuellen dabei.

Die Vexillologie der queeren Regenbogenszene treibt immer bizarrere Blüten



Aber warum dort aufhören? Schließlich gibt es auch einige eigene Pride-Flaggen der Bisexuellen und der Pansexuellen. Während Bisexuelle beide Geschlechter lieben, lieben Pansexuelle Menschen ungeachtet des Geschlechts … also irgendwie doch wieder beide Geschlechter! Selbst da, wo es keine Unterschiede gibt, braucht man trotzdem unterschiedliche Flaggen. Und sich einfach als halber Homosexueller (und halber Heterosexueller) zu sehen, kommt wohl auch nicht infrage. Warum haben eigentlich die bisexuellen Vierteltschechen noch keine eigene Pride-Flag? Irgendwie wollen die Asexuellen auch stolz auf ihre Identität sein, wobei sie ja eigentlich keine Identität haben, sondern ihnen eine Identität fehlt. Dann gibt es noch die Aromantiker (die also offenbar nur bumsen, ohne zu lieben – oder wie?). Die zahlreichen anderen Pride-Flaggen, die weitere Minderheiten in der Minderheit repräsentieren, muss man an dieser Stelle nicht weiter aufzählen. Oder doch? Na gut, eine noch: Auch die “Bären”, also stark behaarte Schwule, die entweder durch Fett- oder Muskelmasse eine besondere Körperfülle aufweisen, haben ihre eigene Flagge. Mit Bärentatze, versteht sich! Wann werden eigentlich Männer mit großem Penis als Minderheit anerkannt? Selten genug sind sie ja.

Die Schriftstellerin Leona Stahlmann wollte sogar, dass auch Anhänger der SM-Szene als eigene Minderheit anerkannt werden. Sie forderte dafür einen schwarzen Streifen auf der Pride-Flagge (das wäre dann also die dritte mögliche Interpretation): Sie habe es satt, dass Sadomasochisten immer nur „mitgemeint“ seien, also keine eigene, exklusive Aufmerksamkeit erführen. Zur Hälfte will Stahlmann (allein schon der Name!) stolz auf ihre Neigung sein, zur Hälfte aber auch das Opfer geben. Schließlich habe sie sich ihre Sexualität ja „nicht ausgesucht”. Sie habe “viele Versuche von Partnerschaft mit sogenannten ‚Vanillas‘, nicht BDSMlern, scheitern lassen”, weil ihre Sexualität “nicht verhandelbar” sei.

All Farben vermischt ergibt braun

Beziehungen können aber aus vielen Gründen in die Brüche gehen. Davor sind weder Heteros noch Homos gefeit. Wenn eine Beziehung daran scheitert, dass der Mann den Müll nicht regelmäßig rausbringt, sind dann Männer, die den Müll nicht regelmäßig rausbringen, auch schon seine diskriminierte Minderheit? Und allein schon „Vanillas“! Spätestens dann, wenn man für normale Menschen einen Fachbegriff erfinden muss, ist etwas gehörig schiefgelaufen. Übrigens will Stahlmann nicht als bisexuell bezeichnet werden, obwohl sie mit Männern und Frauen gleichermaßen Sex habe: Schließlich habe eine lesbische Freundin von ihr mit einer Frau mit Penis „die lesbischste Nacht ihres Lebens“ genossen. Ihr gehe es eben nicht um „Körperteile“, sondern um „Dominanz und Submission“. Wenn jetzt also schon Heterosexuelle durch ihren Kink queer sein können, dann gehört wohl jeder zu einer Minderheit. Denn irgendeine unorthodoxe Neigung wird man schon haben. Das allerdings würde eine Pride-Flagge wohl überfordern. Denn was erhält man bekanntlich, wenn man alle Farben vermischt? Braun! Das ist also auch wieder nicht richtig.

Übrigens gab es direkt nach dem CSD-Anschlag aus dem linken Spektrum die Forderung, die Regenbogenflagge am Kanzleramt auf Halbmast zu setzen. Letzteres kam der Bitte jedoch nicht ganz nach: Halbmast ja – allerdings nur die Deutschlandflagge. Dabei hätte man ja auch die polnische Flagge auf Halbmast hängen können, denn das einzige Todesopfer des Anschlags war eine Polin. Übrigens eine Mutter, die mit ihrer Tochter den CSD besuchte. Was dann ja die Vermutung nahelegt, dass das Opfer wohl eher cis und hetero war – und wer weiß, vielleicht sogar weiß? Dass die CDU hier nun ausnahmsweise doch wieder vernünftig handelt, zeigt, dass in ihr noch ein letzter konservativer Funke vorhanden ist. Dieser springt allerdings höchstens alle drei Monate einmal über. Eine echte, konservative Partei müsste jedoch jeden Tag aufs Neue konservativ sein und nicht bloß in homöopathischer Dosis. Vor allem zeigt sich aber, wie sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag langsam verschieben. Denn eine Zweidrittelmehrheit bedeutet umgekehrt eine Sperrminorität von einem Drittel. Fänden heute Wahlen statt, stünde die AfD laut DAWUM (“Darstellung und Auswertung von Wahlumfragen”) bei 201 von 630 Sitzen. Um das Drittel vollzumachen, fehlen also gerade einmal neun Abgeordnete. Und das scheint angesichts der jüngsten Performance von Bundeskanzler Friedrich Merz doch machbar…


Donnerstag, 30. Juli 2026

Inferno BRD: Dschihadisten, ihre jubelnde Fanbase, Kuscheljustiz und Linksstaat

von Theo-Paul Löwengrub

Islam-Terror à la Berlin: Hunderttausenden Muslimen in Deutschland gefällt das



Die Informationen, die nach und nach über den CSD-Attentäter Abdul Ballout bekannt werden, offenbaren, dass dieser sich seit Jahren radikalisiert hat und eine breite internationale Fangemeinde um sich geschart hat, die seine Tat frenetisch bejubelt. Laut „Welt“-Recherchen“ hat ein Islamist aus Wien bereits am Freitagabend mehr als 24 Stunden vor dem Anschlag, ein TikTok-Video mit einer Rezitation des Korans gepostet, die offenbar von Ballout stammt. „Möge Allah ihn befreien lassen“ und „Wie sehr dieser Bruder uns fehlt!“, kommentierte er das Video. Dabei war der Anschlag zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschehen und Ballout noch am Leben. Erst am Sonntagabend wurde er von der Polizei erschossen. Nachdem dies bekannt wurde, ergänzte der österreichische Account: „Möge Allah ihn für alles belohnen was er uns mit sein (sic!) Wissen und seine (sic!) schöne Art und Weise mitgeteilt hat. Wahrlich solche Brüder findet man selten auf diese Dunya (irdische Welt, d. Red.). Solche Brüder sind Gold wert.“ Dies zeigt, dass Ballout in der islamistischen Szene wohlbekannt war und möglicherweise Komplizen oder zumindest Mitwisser hatte. Auf einem Telegram-Kanal mit über 600 Followern postete er Predigten und Rezitationen.

Unter anderem verkündete er dort, Parlamentarier, die Gesetze machten, seien „die Gegner von Allah“. Wer sie unterstütze, sei ein Ungläubiger. Gerichtsurteile, die nicht nach der Scharia gefällt würden, seien abzulehnen, ein Muslim halte sich von den Gerichtshöfen der Ungläubigen fern. Stattdessen gebe es die Möglichkeit, sich sein Recht „selbst zu nehmen“. Unfassbar: Den deutschen Behörden war das alles wohlgemerkt bekannt; sie vermerkten explizit, dass Ballout tief in die salafistische Szene verstrickt sei und als Mentor oder religiöser Führer angesehen werde. Ab 2021, dem Jahr, in dem er vom schiitischen zum sunnitischen Glauben konvertierte, soll er an sogenannten “Street-Da’wa”-Aktionen teilgenommen haben, bei denen Salafisten Missionierungsversuche unternehmen. Seitdem sei er immer mehr in terroristischen Milieus unterwegs. Er sei im Austausch mit drei „Scheichs“ gewesen, die wegen terroristischer Aktivitäten beobachtet würden.

Steuermillionen für “Deradikalisierung”, bevor gemordet wird

Seit Anfang des Jahres 2026 sei auch seine äußerliche Erscheinung dann „deutlich salafistisch geprägt“ gewesen, wussten die Behörden laut „Welt“ sehr genau. Letztes Jahr hatte er versucht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen, der auch nahe Verwandte, darunter zwei Cousinen oder sogar Schwestern, angehörten. Im Zug der Kontaktaufnahme in Libanon wurde dort festgenommen, als “deutscher Staatsbürger” jedoch sofort nach Deutschland zurückgebracht. Hier wurde er dann wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat festgenommen – und von der Berliner Sozialarbeiterkuscheljustiz zu einer lächerlichen Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, nebst 26 „Deradikalisierungsgesprächen“, abzuleisten bei einer seit 2017 mit sagenhaften 70 Millionen Euro Steuergeld zugeschissenen linken und ihrerseits islamophilen NGO, die mit ähnlichen “Deradikalisierungsbestrebungen“ bereits im Falle des Dresdner Schwulen-Mörders Abdullah A. 2020 grandios gescheitert war (was dem staatlichen Geldsegen allerdings keinen Abbruch tat). Selbst in der Jugendstrafanstalt, wo er bis zur Freilassung einsaß, hatte Ballout versucht, Mitgefangene zu missionieren – was den Richter aber nicht weiter störte. Nach seiner Entlassung habe er sodann auf einem Lkw-Anhänger stehend mit Insassen der Haftanstalt kommuniziert, in der er zuvor untergebracht war, wobei er gesungen und vorgebetet habe.

Seine Fans verbreiten seit dem Wochenende seine Botschaften weiter und überschütten ihn mit Lob: „Er war ein toller Bruder, den man auch Bruder nennen kann“, schrieb ein mutmaßlicher Vertrauter. „Möge Allah ihn annehmen und ihn die höchste Stufe in al Jannah (dem Paradies, d. Red.) gewähren“, kommentierte ein Nutzer. Ein anderer schrieb: „Trotz unerbittlicher Verhöre und körperlicher Misshandlungen ließ er sich die Sehnsucht in seinem Herzen nicht nehmen, sondern war entschlossener denn je, sie zu erlangen“. Ballout habe das weltliche Leben und alles, was es ihm als jungem Mann im Westen bot, hinter sich gelassen „und eilte dem entgegen, was Allah denen verheißen hatte, die sich für Seine Sache einsetzen“. Damit habe er all jene in den Schatten gestellt, „die an diesem weltlichen Leben festhielten“. In den sozialen Medien wimmelt es von solchen Huldigungen. Vor allem auf arabisch-, urdu-, und türkischsprachigen Tiktok-Accounts wimmelt es nur so von Herzen, Likes und Ergebenheitsadressen hier lebender und angeblich “zu Deutschland gehörender“ Muslime für den Mörder. Auch das kennt man von früheren Gräueltaten und Terrorakten.

Praktischerweise kein Strafprozess

Die deutschen Behörden, die sonst wegen lächerlichster Online-Kommentare völlig unschuldigen Menschen die Polizei auf den Hals hetzen und sie vor Gericht zerren, sahen Ballouts Radikalisierung also quasi in Echtzeit zu – und unternahmen gar nichts, um ihn endlich aus dem Verkehr zu ziehen. Bis kurz vor dem Anschlag observierten sie ihn. Dennoch konnte er die Tat ausführen, bei der wie durch ein Wunder nur eine Person ums Leben kam. Dass sein iranischer Beifahrer und Komplize direkt nach der Verhaftung wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, setzt dem monströsen Staats- und Justizversagen die Krone auf, das sich hier erneut offenbart und das sich nicht auf Ballout beschränkt, sondern auch auf seine Fangemeinde, die ihn hemmungslos glorifiziert. Praktischerweise ist mit dem Tod des Haupttäters (und der Freilassung des bereits abgetauchten Komplizen) die drohende für den Linksstaat fraglos kompromittierende juristische Aufarbeitung des Falls auch schon abgewendet; dies wahr für manchen politischen Verantwortlichen fürwahr ein “finaler Rettungsschuss”. Ganz ähnlich übrigens wie auch beim Sechsfachmord von Stade, wo ebenfalls die Fluchthelferin gleich freigelassen wurde und spurlos verschwand, bevor der Täter im Knast unmittelbar nach Abschalten der Überwachungskameras sein epsteineskes Ende fand.

In einem Paralleluniversum erledigt der deutsche Staat jetzt gerade seine Kernaufgaben und jagt die realen Gefährder, statt die Opposition zu bespitzeln und mit absurden Pseudogutachten im Auftrag der Altparteien ihrer demokratischen Rechte zu berauben. Verfassungsschutz und alle anderen Sicherheitsbehörden würden ihre Kräfte darauf verwenden, Salafisten und andere radikale Muslime ausfindig zu machen, sie festzunehmen und wo immer möglich möglich abzuschieben. Bei uns jedoch werden Schauprozesse gegen Reichrollatorenverschwörer in Whatsapp-Gruppen zelebriert und “Rechte“ selbst für islamistischen Terror verantwortlich gemacht, während der faulige Sumpf aus NGO-Komplex, Migrations- und Asylindustrie, Islam-Appeasement und linker Politik prächtig blüht und gedeiht. Die Karawane der öffentlichen Aufmerksamkeit zieht derweil weiter – nach Stade, Marius Dick und CSD-Attentat dauert es sicher nicht lange bis zum nächsten Vielfaltsfauxpas. Ändern wird sich weiterhin nichts.


Samstag, 18. Juli 2026

Gesetze gelten nicht für schwule Millionäre

von Josef Thoma

Die “Methode Spahn“: Christliche Familienplanung für Homo-Alpha-Tiere



Es gibt wohl viele Gründe, die Frauen dazu treiben, aus purer Verzweiflung über das ihnen Widerfahrene bis zum Äußersten zu gehen und teilweise darüber hinaus. Vielleicht erinnern Sie sich noch an den ehemaligen Star der französischen Diplomatie, den sozialistischen Wirtschafts- und Finanzminister Dominique Strauss-Kahn. Zum Staatspräsidenten hat er es allerdings nicht geschafft, nachdem ihn die Amerikaner wegen der versuchten Vergewaltigung einer Hotelangestellten ins Gefängnis steckten. Später gestand eine der vielen zu seinen perversen Selbstfindungsparties gekauften Frauen, sich aus purer Verzweiflung mit ihm eingelassen zu haben – weil Sie einfach nicht mehr wusste, wie sie ihr Kind sonst noch hätte ernähren sollen.

Eine andere Art, sich den Lebensunterhalt zu verdienen, ist die Leihmutterschaft. Neben den Frauen, die angeben, aus Mitleid mit kinderlosen Paaren einzuspringen, gibt es eben doch sehr viele, denen die blanke wirtschaftliche Not diktiert, zu was sie sich unter normalen Umständen niemals bereit erklären würden. Im einen wie im andern Falle ist zumeist Geld – oftmals sehr viel Geld – im Spiel; im Fall kalifornischer Leihmütter sind es bis zu 200.000 Dollar je Kind. Je höher dabei die Summen, sind desto sicherer kann man annehmen, dass die Leihschwangerschaft aus kommerziellen Gründen gedeiht und unter munter weiterbetrieben wird.

Kein Neunmonats-Leasing eines SUV

Eines ist bei der ethischen Bewertung der Leihschwangerschaft jedoch sehr erstaunlich: So unterschiedlich die Ansichten von rechts- bis linksaußen hinsichtlich Leib und Leben auch sein mögen, so einheitlich ist die Ablehnung dieses Modells – zum als kommerzielles Geschäft – über alle politischen Grenzen hinweg. Es scheint sich also mit der Schwangerschaft, ihrem Entstehen, dem monatelangen Heranreifen des Kindes im Mutterleib von den ersten spürbaren Bewegungen bis hin zum erlösenden ersten Schrei nach der Geburt und dem Halten des in Tüchern eingepackten Neuankömmlings in den Armen einer erschöpften, aber überglücklichen Mutter, doch ganz grundlegend anders zu verhalten als etwa mit dem Neunmonats-Leasing eines SUV oder dem Kauf eines bereits vor Monaten bestellten Exemplars aus dem letzten Wurf einer Rassehündin.

Wie anders sich das verhält, wie verschieden sich das anfühlt, wie tief sich eine Schwangerschaft in die Seele einer Mutter eingräbt, brauche ich Ihnen, liebe Leser, nicht zu schildern. Wir Männer respektive Väter dürfen uns bei diesem Wunder zwar ebenfalls einer gewissen Mitwirkung rühmen, aber mit dem Erleben der schwangeren Frau ist das doch wohl überhaupt nicht zu vergleichen. Davon wissen wir Männer soviel wie der Blinde von der Farbe. Und irgendwie – dies kann und muss auch durch hunderttausend Worte nicht erklärt werden – sind Schwangerschaft und Geburt mit all ihren Strapazen, Mühen, Freuden, Schmerzen, Risiken, Hoffnungen, Sorgen und Erwartungen doch auch wesenhaft auf eine spätere Gemeinschaft der Mutter mit ihrem Kind ausgelegt. Warum durchlebt eine Mutter das alles freiwillig und mit Erfüllung, wenn nicht in der Hoffnung auf ein langes und glückliches Leben gemeinsam mit ihrem selbst geborenen Kind?

Unmoralisches Angebot

Ein Kind diret nach am Ende glücklich durchgestandenen Geburt auf Nimmerwiedersehen abgeben zu müssen, ist ein disruptiver Gewaltakt, der dem tiefsten Empfinden und ureigenen Wesen einer Mutter widerspricht. Diejenigen, die einer gerade Mutter gewordenen Frau solches zumuten, die ihr das unmoralische Angebot zumuten, aus wirtschaftlicher Not in diesen traumatischen Akt einzuwilligen, müssen sich grundsätzlich fragen lassen, welchen rechten Grund es denn gäbe, dieses Empfinden zu seinem eigenen Nutz und Vorteil zu verletzen. Der Gesetzgeber – ansonsten nicht immer von Weisheit und Verstand belastet – hat in Bezug auf die Einzigartigkeit der Schwangerschaft eine durchaus weise, dem natürlichen menschlichen Fühlen entsprechende Regelung getroffen und die Leihschwangerschaft verboten, was ihm, völlig zurecht, eine breite Zustimmung von rechts bis links gesichert hat.

Allerdings war das zu einer Zeit, als Augenmaß, Verantwortung und moralische Orientierung noch parteiübergreifend die Politik bestimmten. 1991 trat das Gesetz zum Verbot der Leihmutterschaft in Kraft. Später wäre es vermutlich so nicht mehr durchgegangen. Immerhin: Auch der spätere Gesundheitsminister Jens Spahn, der heute endlich als CDU-Bundestagsfraktionsvorsitzender zurücktrat, hat dieses Gesetz, soweit es seine Befolgung durch andere betrifft, ausdrücklich verteidigt. Und genau darin besteht das Problem: Dieses Gesetz, liebe Zuhörer, gilt nämlich zuallererst für Sie, das Stimmvieh. Für schwule Millionäre, für Parteibuchchristen und für ehrgeizige politische Funktionäre gilt es augenscheinlich nicht.


Keine Berührungsängste mit Islamisten: Berlin zahlt 675.000 Euro an “Islamic Relief”

von David Berger

Bei Anruf Islamterror?



Während der Berliner Senat bei Sicherheit, Schulen und Infrastruktur regelmäßig über leere Kassen klagt, fließen Hunderttausende Euro an das „Muslimische Seelsorge Telefon“ (MuTeS. Dessen Träger “Islamic Relief Deutschland” steht seit Jahren wegen seiner personellen Verbindungen zum Umfeld der Muslimbruderschaft in der Kritik. Berlin ist arm, aber großzügig – jedenfalls dann, wenn es um Projekte aus dem islamischen Verbandsmilieu geht. Insgesamt 675.000 Euro stellte das Land zwischen 2022 und 2026 für MuTeS bereit. Jährlich fließen 135.000 Euro Steuergeld in das Projekt, wie aus einer parlamentarischen Anfrage hervorgeht.

Auf den ersten Blick klingt das Vorhaben ausgesprochen fürsorglich. Menschen in seelischen Notlagen können sich rund um die Uhr anonym und kostenlos beraten lassen. Das Angebot steht nach Angaben des Trägers unabhängig von Religion, Herkunft, Alter und Geschlecht offen. Allein im Jahr 2023 sollen die ehrenamtlichen Mitarbeiter 6.624 Gespräche geführt haben. Gegen eine Telefonseelsorge für Muslime wäre grundsätzlich wenig einzuwenden. In einer Großstadt mit einem erheblichen muslimischen Bevölkerungsanteil kann ein solches Angebot sinnvoll sein. Der Skandal liegt nicht in der Seelsorge, sondern in der Wahl des Trägers.

Der problematische Träger

Verantwortlich für das Seelsorgetelefon ist Islamic Relief Deutschland. Und diese Organisation ist keineswegs irgendein unbescholtener Wohlfahrtsverband. Bereits 2020 erklärte die Bundesregierung unmissverständlich, nach ihrer Kenntnis verfügten sowohl Islamic Relief Worldwide als auch Islamic Relief Deutschland über „signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder ihr nahestehenden Organisationen“. Die Muslimbruderschaft tritt in Europa meist nicht mit martialischen Parolen oder offenem Terrorjubel auf. Ihre Strategie besteht vielmehr darin, langfristig gesellschaftlichen und politischen Einfluss zu gewinnen, eigene Strukturen aufzubauen und sich als vermeintlich unverzichtbarer Ansprechpartner des Staates zu etablieren. Wohlfahrt, Bildungsarbeit, interreligiöser Dialog und soziale Projekte können dabei als Türen in die Mitte der Gesellschaft dienen.

Gerade deshalb müsste der Staat bei der Auswahl seiner Kooperationspartner äußerste Vorsicht walten lassen. Wer Seelsorge anbietet, erhält Zugang zu Menschen in besonders verletzlichen Lebenssituationen. Er gewinnt Vertrauen, gesellschaftliches Ansehen und nicht zuletzt die Anerkennung als legitimer Vertreter muslimischen Lebens. Ein Seelsorgetelefon ist daher keineswegs nur eine neutrale Hotline. Es ist auch eine Institution, die ihrem Träger Autorität und Einfluss verschafft. Selbst das große Hilfsbündnis „Aktion Deutschland Hilft“ zog inzwischen Konsequenzen: Die Mitgliedschaft von Islamic Relief Deutschland war seit 2020 ausgesetzt und wurde im Juni 2026 endgültig beendet. Der Berliner Senat dagegen überweist unbeirrt weiter.

Berlin sieht keine Unregelmäßigkeiten

Bereits in einer früheren Antwort auf eine Anfrage der AfD bestätigte der Berliner Senat, dass MuTeS in den Jahren 2020 bis 2023 jeweils 135.000 Euro erhalten hatte. Die Verwendung der Mittel werde durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie die zuständige Senatsverwaltung geprüft. Dabei seien „bisher keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen“, so die Behörde scheinheilig. Diese Antwort geht jedoch am Kern des Problems vorbei. Entscheidend ist nicht allein, ob Rechnungen korrekt abgeheftet, Gehälter ordnungsgemäß verbucht und die Zuschüsse formal für Telefon, Räume und Mitarbeiter verwendet wurden. Die entscheidende Frage lautet: Warum macht der Staat eine Organisation mit bekannten Verbindungen in das Umfeld der Muslimbruderschaft überhaupt zum Träger eines öffentlich finanzierten Seelsorgeangebots?

Eine buchhalterisch korrekte Mittelverwendung beseitigt keine politischen und ideologischen Risiken. Auch eine radikale Organisation kann ordentliche Verwendungsnachweise einreichen. Wer lediglich prüft, ob die Formulare stimmen, aber die gesellschaftliche Wirkung des geförderten Trägers ausblendet, verwechselt Verwaltungskontrolle mit politischer Verantwortung.

„Geld für Islamisten“?

Die fast identischen vorgestrigen Schlagzeilen von “Bild” und “Focus”, Berlin zahle „Islamisten“ 675.000 Euro für Telefonseelsorge, mag zugespitzt sein, da bislang nicht belegt ist, dass das Geld unmittelbar für islamistische Propaganda oder verfassungsfeindliche Aktivitäten verwendet wurde. Es fließt zweckgebunden in ein konkretes Seelsorgeprojekt. Doch diese notwendige Präzisierung entlastet den Senat nur begrenzt. Denn die staatlich festgestellten personellen Verbindungen des Trägers zur Muslimbruderschaft sind keine Erfindung politischer Gegner. Sie wurden von der Bundesregierung ausdrücklich bestätigt. Das Problem besteht daher nicht in einer nachgewiesenen Zweckentfremdung der 675.000 Euro, sondern darin, dass mit dem Geld eine umstrittene Organisation institutionell gestärkt und gesellschaftlich aufgewertet wird.

Staatliche Förderung verleiht schließlich nicht nur finanzielle Sicherheit. Sie erzeugt auch Vertrauen und Reputation. Wer Hunderttausende Euro aus öffentlichen Kassen erhält, kann sich gegenüber Spendern, Gesprächspartnern und muslimischen Gemeinden als anerkannter Partner des Staates präsentieren. Berlin finanziert somit nicht bloß Telefonrechnungen und Beratungsschichten, sondern trägt mittelbar zur gesellschaftlichen Legitimation des Trägers bei.

Die Berliner Doppelmoral

Besonders auffällig ist der Kontrast zum Umgang mit konservativen oder regierungskritischen Vereinigungen. Dort genügt häufig bereits ein journalistischer Verdacht, ein missliebiges Zitat oder der Kontakt zu einer unerwünschten Person, um Fördermittel gar nicht erst zu erteilen bzw. infrage zu stellen und ganze Organisationen unter Rechtfertigungsdruck zu setzen. Bei einem islamischen Verband, dem die Bundesregierung „signifikante personelle Verbindungen“ zur Muslimbruderschaft bescheinigt hat, entdeckt man dagegen plötzlich die Unschuldsvermutung, die Trennung von Projekt und Träger sowie die ganze Feinmechanik verwaltungsrechtlicher Differenzierung. Was gegenüber politischen Gegnern als Kontaktschuld gilt, wird hier als bloße Komplexität eines weitverzweigten Verbandes behandelt.

Gegen vermeintlich „rechte Netzwerke“ wird mit maximaler moralischer Empörung und extremen Maßnahmen vorgegangen; bei realen Verbindungen in das Umfeld einer islamistischen Bewegung jedoch beschränkt man sich darauf, die Belege des Verwendungsnachweises zu kontrollieren. Niemand bestreitet, dass auch muslimische Menschen in seelischen Krisen kompetente und sprachlich wie kulturell passende Hilfe benötigen. Aber gerade ein sensibles Angebot wie die Seelsorge darf nicht einer Organisation überlassen werden, deren politische und personelle Verflechtungen seit Jahren begründete Zweifel hervorrufen. Berlin hätte genügend Möglichkeiten, ein solches Telefon unter einem zweifelsfrei demokratischen und weltanschaulich unabhängigen Träger anzubieten. Dass der Senat stattdessen über Jahre an Islamic Relief festhält, ist kein Ausweis mutiger Sozialpolitik – sondern politisches Versagen in Reinstform, für das besonders auch die Berliner Union unter Wegner und Evers steht. Die 675.000 Euro sind deshalb mehr als eine weitere kuriose Ausgabe im Berliner Haushalt. Sie stehen beispielhaft für eine Politik, die vor dem politischen Islam warnt, aber gleichzeitig dessen umstrittene Strukturen mit Steuergeld gesellschaftsfähig macht.


Staats- und Behördenversagen, Zweiklassenjustiz, erodierende Sicherheit: Deutschlandweit jetzt schon 150.000 offene Haftbefehle

von Olli Garch

Haftbefehle für Ablage P – die übliche Klientel grinst sich eins



Im besten Deutschland aller Zeiten herrscht ein massives Vollstreckungsdefizit bei Haftbefehlen: Zum 1. Juli 2026 sucht die Polizei nach 148.311 Personen mit offenen nationalen Haftbefehlen. Die Gesamtzahl der Fahndungen liegt bei 170.667. Dreimal darf man raten, wer in dieser abgetauchten Personengruppe natürlich weit überrepräsentiert ist. Bereits frühere Erhebungen zeigten, dass bis zu 88 Prozent der mit Haftbefehl Gesuchten ausländische Staatsangehörige sind – häufig aus Rumänien, Polen, Georgien oder der Türkei, doch seit Merkels Flüchtlingswunder kommen immer mehr Araber, Afghanen, Iraner, Kurden und Afrikaner hinzu. Oft werden Verurteilte abgeschoben, bevor sie ihre Strafe antreten, und tauchen später wieder auf oder bleiben unauffindbar.

Nur die wenigsten Fälle dieser nichtvollstreckten Haftbefehle dürften dabei Deutsche betreffen, die im eigenen Land seit Geburt melderechtlich erfasst sind und fast immer über festem Wohnsitz, Sozialversicherungs- und Steuernummer verfügen. Ein Rechtsstaat, der auf diesen eigentlich selbstverständlichen administrativen Voraussetzung aufbaut, muss zwingend auf der ganzen Linie scheitern, wenn immer mehr Subjekte ins Land gelangen, die weder die hiesigen Gesetze respektieren noch für den Staat überhaupt zu greifen sind – da niemand ihren Aufenthaltsort kennt, da ihre wahre Identität oftmals unbekannt ist und da die Behörden ein ausgeprägtes Vermeidungs- und Duldungsverhalten gegenüber Rechtsübertretungen und Verfehlungen dieser Klientel entwickelt haben.

Lieber wegschauen und alle Augen zudrücken

Das ist der Grund, warum teils viele Jahre lang ohne eine einzige Sanktion bei ausländischen Bürgergeldbeziehern weitergezahlt wird, obwohl sie jeden Termin und jede Mitwirkung verweigern. Es ist ebenfalls der Grund, warum Shisha-Bars, Wettbüros, Dönerbuden, Barbershops und türkische “Clubs“ ebenso wie die von Migranten betriebenen Schnelltestcenter bei Corona so schnell und “unbürokratisch“ öffnen und scheinbar mühelos alle behördlichen Anforderungen von Brandschutz bis Gesundheitspolizei “meistern“, an denen deutsche Antragsteller monatelang scheitern. Es ist auch der Grund, warum die Steuerfahndung oder Ordnungsämtern bei Clans lieber wegschauen und alle Augen zudrücken. Die Behörden wissen ganz genau, dass es für die vollziehenden Beamten im Zweifel lebensgefährlich werden kann, in diesen Parallelgesellschaften deutsches Recht durchzusetzen; sie wissen auch, dass mangels Sprachkenntnissen oder behaupteter Unwissenheit sowieso oft nichts zu holen ist und jedes Verbot zum nächsten Umgehungstatbestand führt; und sie wissen, dass sie selbst ganz schnell unter Diskriminierungs- und Rassismusverdacht geraten, wenn sie ihren neutralen Dienstauftrag bei den sakrosankten Goldstücken im Land durchzusetzen wagen. Die Politik signalisiert den Hoheitsträgern in den Behörden das, was damals Merkel den Grenzschutzbehörden signalisierte: Alles durchwinken, passt schon!

Um diese Pflichtverweigerung bei der migrantischen Hauptschutzklientel, die infolgedessen Narrenfreiheit genießt, zu kompensieren, greifen die Ämter dafür bei Einheimischen – deutschen Bürgern und Unternehmen – umso unerbittlicher und konsequenter durch: Betriebsprüfungen, Meldestatus, Steuererklärungen, Unterhaltspflichten, Gerichtsvollzieherpfändungen und zuletzt natürlich Razzien und Haftbefehle bei unliebsamen Meinungsäußerungen. Schon bei Corona war dies der Grund für eine Zweiklassenbehandlung migrantischer Milieus, die vielfach einen Scheiß auf Maskenpflicht und Versammlungsverbote haben, und deutscher Regelbrecher. Der Grund: Bei den Deutschen traut man sich was; der gemeine deutsche Michel droht weder mit Machete noch mit der Sippe zurück, er macht kaum Ungemach, verheißt keine Großfamilien-Lynchreaktionen und keinen Papierkram wegen Ärger mit Diskriminierungsstellen und Ausländerbeiräten. Das Ergebnis ist ein groteskes Unrechtssystem, das von selektiver Strafvereitelung und vorsätzlichem Wegschauen bei den einen und schikanöser bürokratischer Unerbittlichkeit gegenüber den anderen geprägt ist.

2.500 Täter trotz Mord- und Totschlags, über 3.000 trotz Sexualstraftaten auf freiem Fuß

Und eben hier wird dann auch die Zahl der 150.000 nicht vollstreckten Haftbefehle plötzlich plausibel: Man schiebt das auf die lange Bank, was wenig Aussicht auf Erfolg und den größten Ärger verspricht – und arbeitet sich an den korrekten, hier untertänig sozialisierten und obrigkeitshörigen Deutschen ab. Insofern ist die alarmierende Zahlen frei herumlaufender Krimineller kein Zufall, sondern das Ergebnis eines jahrelangen staatlichen Versagens bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz im Kontext der Migrationspolitik. Einen Hinweis darauf gibt schon die Art der Verbrechen, auf die sich die offenen Haftbefehle beziehe: Es sind genau jene schweren Straftaten, in denen Ausländer und Personen mit “Migrationsgeschichte“ massiv, ja teils aberwitzig überrepräsentiert sind.

Alleine rund 15.000 der offenen Haftbefehle betreffen Gewaltdelikte – darunter etwa 2.500 wegen Mord oder Totschlag und über 3.000 wegen Sexualstraftaten, viele davon Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigung. Weitere “nichtvollstreckte“ entfallen auf, so die Statistik, “Extremisten” – wobei es sich selbsterklärend nur um Islamisten und/oder Linksextreme handeln dürfte, da auch nur beim leisesten Anflug einer “rechten” Gesinnung keine Staatsanwaltschaft und keine Polizeidienststelle auf die Lorbeeren verzichten würde, die medienwirksam inszenierte Verhaftung von rechtsextremen Tätern durchzuführen. Besonders beunruhigend ist, dass 94 sogenannte “Gefährder”, die als “potenziell fähig” eingestuft werden, “schwere politisch motivierte Straftaten oder Anschläge zu begehen”, ebenfalls trotz Haftbefehl nicht im Knast sitzen. Man kann Gift darauf nehmen, dass es sich hier um Klimaterroristen, Pro-Palästina-Aktivisten oder Antifa-Anhänger handelt.

Zunehmende Gefährdung des sozialen Friedens

Natürlich werden als Vorwand dafür, warum diese Haftbefehle nicht vollstreckt werden und der Zahl nach anderthalb Großstädte teils von Schwerverbrechern und anderem kriminellem Bodensatz frei herumlaufen, die üblichen Ausreden angeführt: Chronischer Personalmangel bei Polizei, Staatsanwaltschaften und vor allem bei Rechtspflegern in der Vollstreckung würde eine Art „Triage“ begründen, wobei durch die Priorisierung der Fälle viele liegen blieben. Außerdem tauchten viele Gesuchte unter oder halten sich im Ausland auf; auch das ein klarer Hinweis, um welche Hauptgruppen es sich bei diesen Gesuchten handelt. Entsprechend ernüchternd sind die Fahndungserfolge: Nur 48 Prozent der Suchen werden innerhalb von 100 Tagen abgeschlossen, fast 30 Prozent dauern länger als 500 Tage. Erfolgreiche Festnahmen gelingen oft nur zufällig – etwa bei Verkehrskontrollen. Tatsächlich aber es eher so, dass Polizei, Justiz und Behörden diese Problemklientel am liebsten komplett verdrängen würden und daher einfach gewähren lässt – aus den oben geschilderten Gründen.

Dieser alarmierende Befund ist Symptom eines zunehmend erodierenden Staates, der nur noch bei bestimmten Bevölkerungsgruppen unerbittlich durchgreift und die Rechtsordnung exekutiert – just denen natürlich, die hier zuhause und verwurzelt sind und die hier die systemerhaltende volkswirtschaftliche Grundleistung erbringen –, während er bei anderen auf Durchsetzung des Gewaltmonopols feige verzichtet und damit die Ausbreitung von Parallelmilieus und -strukturen immer weiter fördert. Das Ergebnis ist ein irreparabler Ansehens- und Vertrauensverlust der Bürger und eine zunehmende Gefährdung des sozialen Friedens in diesem Land. Wie sonst nur wenige Beispiele ist das Vollstreckungsdefizit bei Haftbefehlen geeignet, das das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat weiter zu untergraben, zumal es die Bevölkerung immer größeren Alltagsrisiken aussetzt: aus. Tausende Mörder, Vergewaltiger und Gewalttäter laufen frei herum, während der Staat bei der Durchsetzung seiner eigenen Urteile versagt. Immer nur weiter so! Die Politik wird ernten, was sie gesät hat.