Samstag, 7. Februar 2026

Schleswiger Landrecht: Verwaltungsgericht gibt Günthers bizarrer Darstellung im Streit mit Nius recht

von Daniel Matissek

Im Namen des Volkes gegen den gesunden Menschenverstand?



Man kennt, deckt und protegiert sich im Hohen Norden: Das “Geliefert-wie-bestellt”-Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts im Fall Nius ./. Daniel Günther, das sich allen Ernstes die völlig groteske Behauptung des schleswig-holsteinischen Ministerpräsident Daniel Günther zueigen machte, er sei bei seinem Skandalauftritt bei Markus Lanz vor einem Monat als “Privatperson” und nicht als Ministerpräsident aufgetreten, markiert einen neuer Tiefpunkt in der deutschen Rechtsgeschichte und zeigt die jeder Gewaltenteilung hohnsprechende Verfilzung zwischen Politik und Justiz. In der denkwürdigen Sendung vom 7. Januar hatte Günther „Nius“ als „Feind der Demokratie“ bezeichnet, ihm pauschal eine faktenfreie Berichterstattung unterstellt und für einen Schulterschluss von Staat und „Zivilgesellschaft“ im Kampf gegen freie Medien plädiert, bevor er dann eine Regulierung und gegebenenfalls sogar ein Verbot “solcher” Medien begrüßte.

„Nius“ hatte auf eine Unterlassungserklärung geklagt – weil Günther in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident und damit als Vertreter des Staates solche Äußerungen niemals hätte tätigen dürfen. Da das auch Günther beziehungsweise seinen Anwälten und Beratern klar war, hatte er nach der Sendung behauptet, er sei als Privatmann in der Sendung gewesen, – obwohl er darin ausdrücklich und unmissverständlich klargestellt hatte, dass er „nicht als Bürger“ hier sei, „sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein“. Zudem hatte er berichtet, dass die Verwaltung in Schleswig-Holstein keine Produkte von US-Tech-Konzernen nutze. Allein diese Aussage zeigt, dass Günther wissentlich und unzweideutig in seiner offiziellen Funktion als Regierungschef sprach, als welcher er überhaupt auch nur in die Sendung eingeladen und angekündigt worden war Zudem war die Einladung über die Staatskanzlei in Kiel, den Amtssitz des Ministerpräsidenten, erfolgt – und in den Bauchbinden während der Sendung war Günther durchgehend als Ministerpräsident kenntlich gemacht worden.

Rabulistik an Absurdität kaum noch zu überbieten

Trotzdem übernahm das Verwaltungsgericht Günthers gerade lächerliche Schutzbehauptung als gegebene Tatsache: Ein Anspruch auf Unterlassung bestehe nicht, „weil Herr Daniel Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt habe“. Seine Aussagen seien dem Land daher “nicht zurechenbar”, schrieb das Gericht lakonisch es seiner Pressemitteilung, nebst der so unlogischen wie dreisten Feststellung, dass es “zu keinem anderen Ergebnis” führe, dass Günther sich “an anderer Stelle in der Sendung” auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe; die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe sich Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt, heißt es.

Diese Rabulistik ist an Absurdität kaum noch zu überbieten. Sie bedeutet nichts anderes, als dass Günther – quasi schizophren – als multiple Persönlichkeit aufgetreten sei: der Zuschauer soll selbst raten, wann er gerade als Privatmann und wann als Amtsträger spricht. Würde man diesen ausgemachten Unsinn der Verwaltungsrichter gelten lassen, wäre allerdings jeder Satz eines Politikers beliebig interpretierbar, sofern er zuvor nicht jeweils ausdrücklich per Disclaimer erklärt, ob er ihn gerade nicht als Amtsträger äußert. Aus dem Gesamtzusammenhang der Einladung, Günthers klarer Feststellung, er sei als Ministerpräsident zu Gast – und gerade nicht als Bürger, wie er sogar noch explizit voranstellte – und seinen Aussagen in der Sendung, geht mit überwältigender Klarheit hervor, dass er ausschließlich in amtlicher Funktion auftrat. Dies vom Gericht konzentrierte Doppelrolle ist insofern höchst interessant, als man mit der selben Logik dann im Umkehrschluss auch keine besondere Verurteilung von Politikern mehr vertreten könnte, wie diese durch den Majestätsbeleidigungsparagraphen 188 Strafgesetzbuch fixiert ist: Beleidigungen und Anfeindungen könnten sich dann ja jeweils auch gegen die “Privatperson” gerichtet haben.

Steinhöfel: Erwartbares Ergebnis in der Erstinstanz

„Nius“-Anwalt Joachim Steinhöfel sprach dann auch völlig zu Recht von „richterlicher Realitätsverweigerung“. Das Gericht flüchte sich „in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden“. Gegenüber „Nius“ zeigte sich Steinhöfel vor dem Hintergrund seiner reichhaltigen Berufspraxis dennoch nicht überrascht über das absurde Urteil: Von Anfang an sei er davon überzeugt gewesen, dieser Fall müsse bis zum Bundesverfassungsgericht durchgefochten werden, weil die vorherigen Instanzen – vor allem die zwangsläufig räumlich, politisch und personell eng mit der Landesregierung verflochtene Eingangsinstanz in Schleswig, zumal in einem so einwohnerarmen Bundesland – voraussichtlich nicht den Mut aufbringen werde, dem Regierungschef „einen mitzugeben“. Das Ergebnis sei also erwartbar gewesen.

Nun geht dieses Verfahren also weiter – und das nur, weil ein völlig rückgratloser Politiker zu feige ist, zu seinen eigenen, vor einem Millionenpublikum getätigten und für jedermann nachverfolgbaren Aussagen zu stehen und er in seinem Bundesland juristische Komplizen für seine zynische Rechts- und Realitätsverbiegung findet.


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