von Jochen Sommer

Eine unbelehrbare Klimasekte: DUH-Aktivisten vor dem Bundesverwaltungsgericht
Die deutsche Politik ist felsenfest entschlossen, Deutschland durch den Klimawahn in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben – und in der Justiz findet sie auch dafür willige Komplizen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat nun entschieden, dass das an sich schon irrwitzige, von der Ampel-Regierung 2023 verbrochene Klimaschutzprogramm nicht ausreicht, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen. Die Klimaziele müssen also noch weiter verschärft werden. Wie genau, erklärte das Gericht nicht, mit seinem Urteil gab es aber einer Klage des unsäglichen Abmahnvereins Deutsche Umwelthilfe (DUH) nach. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte dem Verband bereits in erster Instanz Recht gegeben und festgestellt, das Programm beruhe auf teils unrealistischen Annahmen und weise methodische Mängel auf.
Dies ist sogar zutreffend– allerdings nicht in dem Sinne, wie es die Klimarichter meinen. Die grundsätzlich unrealistische Annahme besteht schon allein darin, dass es überhaupt ein solches Programm braucht. Denn selbst wenn es die herbeigelogene „Klimakrise“ gäbe, hätte Deutschland nicht den geringsten Einfluss auf ihren Verlauf. Dies hielt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jedoch nicht davon ab, mit seinem katastrophalen Klimaurteil von 2021 den Weg für eine faktische Klimadiktatur zu machen, indem es den Klimaschutz ohne jede Grundlage in den Rang eines Verfassungsgrundsatzes erhob und ihm jede politische Maßnahme unterordnete. Die Höchstrichter hatten festgestellt, dass „nahezu jede Freiheitsbetätigung mit CO2-Emissionen verbunden“ sei, weshalb für Klimaneutralität eine weitreichende „Transformation“ erforderlich sei. Daran sind nun auch die anderen Gerichte gebunden.
Schnelle Umsetzung versprochen
„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht in der Matrix des verfassungsgerichtlichen Klimabeschlusses und des darin festgezurrten Dogmas der ‚Klimaneutralität‘ als verfassungsrechtlich verbindliches Staatsziel“, erklärte Sebastian Müller-Franken, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Marburg. „Eine Abwägung mit anderen Belangen von Verfassungsrang wie wirtschaftlichem Wachstum, Beschäftigung oder sozialem Frieden ist in diesem Konzept nicht mehr vorgesehen“, kritisierte er und prognostizierte, die Regierung werde „nicht umhinkommen, Einschränkungen grundrechtlicher Freiheit zu verfügen“.
In Berlin hingegen steht man bereits Gewehr bei Fuß: Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, kündigte bereits an, das Urteil schnell umzusetzen: „Alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm, werden wir durch das Programm 2026 heilen“. Allein diese Diktion spricht Bände. Das neue Programm, das natürlich gar nichts “heilt”, sondern Deutschland noch kranker machen wird) soll wird voraussichtlich am 25. März vorgestellt werden. Mit dem Urteil sei klargeworden, dass man beim Klimaschutz “keine Abstriche” machen könne, so Flasbarth unter Beschwörung der üblichen “Alternativlosigkeits”-Formeln der deutschen Klimageisterfahrt. Es ist also das Schlimmste zu befürchten.
Arbiträre “Klimaziele” als höchstrichterliche Entscheidungsgrundlage
Das wirtschaftlich bereits kollabierende Deutschland muss damit nun noch stärker CO2 reduzieren, obwohl der globale Effekt dieser Maßnahmen statistisch dermaßen gering ist, dass er quasi unterhalb der Messbarkeitsgrenze liegt – verfügt von Richtern, die willkürliche pseudowissenschaftliche oder hochselektive Studien und Halbwahrheiten als unumstößliche Wahrheit nehmen und etwa die Axiome des “Weltklimarats“ und arbiträre Ziele wie 1,5 Grad oder “Neutralität bis 2045“ als rechtliche Sachzwänge zugrundelegen. Eine Güterabwägung findet bei diesem vom ideologischen Richtern geteilten Alarmismus nicht mehr statt – mit fatalen Folgen: Es droht nun die „Beendigung der energieintensiven Industrieproduktion in Deutschland“, konstatiert Müller-Franken. Auch der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio hatte bereits darauf hingewiesen, dem Klima sei nicht gedient, wenn „die Substanz von Wirtschaftsgrundrechten und damit auch die Leistungsfähigkeit einer offenen sozialen Marktwirtschaft ausgehöhlt würden“.
Während die USA, China und der gesamte an seiner Zukunftsfähigkeit interessierte Rest der Welt sich von dem Klimairrsinn verabschiedet oder ihn gar nicht erst mitgemacht haben, muss Deutschland auch diesen Irrweg wieder bis zum Untergang gehen. Wenn es überhaupt noch einen Ausweg gibt, liegt er laut Müller-Franken in einem erneuten Gang vor das Verfassungsgericht: „Dazu müsste die Frage im Vordergrund stehen, ob die Eignung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zum Klimaschutz aus einer reinen Binnensicht wie bislang, oder aus einer globalen Perspektive zu betrachten ist“, sagte er.
Weiter Richtung Abgrund
Der Austritt der USA aus dem Pariser Klimaabkommen oder der Rückzug von Kapitalanlagegesellschaften wie etwa BlackRock aus dem Green Deal zeigten, dass sich die Lage grundlegend geändert habe. Nicht allerdings in Deutschland – wo man mit deutscher Gründlichkeit unbeirrt und mit tiefster moralischer Überzeugung auf den Abgrund zurast.
Dass deutsche Richter angesichts dieser Entwicklung überhaupt noch das notwendige viel pragmatisches Realitätsverständnis zeigen, um Irrwege zu korrigieren, darf nach der neuen Entscheidung getrost bezweifelt werden werden. Auch ohne Frauke Brosius-Gersdorf im Verfassungsgericht gibt es genügend Robenträger, die sich auch auf abstrakt-weltfremde Grundsätze zurückziehen werden, um dem ohnehin bereits in jeder Hinsicht weithin ruinierten Land mit gegen den Mehrheitswillen und Sachverstand gefällten Urteilen endgültig den Rest zu geben.
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