von David Cohnen

Die „Energiewende“ bewirkt nicht nur eine unsicherere Energieversorgung, sondern bedeutet auch immer höheren Kosten für die Bürger
Die öffentliche Darstellung der jüngsten Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erweckt den Eindruck, es habe eine Korrektur der bisherigen Linie stattgefunden. Von „Technologieoffenheit“ ist die Rede, vom Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen, von einem Rückweg aus vermeintlich überzogenen Vorgaben. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch: Ein grundlegender Paradigmenwechsel ist nicht erkennbar. Die strukturelle Ausrichtung bleibt bestehen – lediglich die kommunikative Verpackung hat sich verändert.
Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bleibt der Maßstab für neue Heizsysteme. Die CO2-Bepreisung verteuert fossile Energieträger kontinuierlich. Förderprogramme und regulatorische Rahmenbedingungen begünstigen weiterhin elektrische Heizsysteme, insbesondere Wärmepumpen. Formal wird die Wahlfreiheit betont; faktisch jedoch bleibt die Lenkungswirkung klar: Fossile Systeme werden verteuert, elektrische Systeme subventioniert.
Technische Realität der Wärmepumpe
Die Effizienz von Wärmepumpen wird häufig über Kennzahlen wie den Coefficient of Performance (COP) oder die Jahresarbeitszahl (JAZ) kommuniziert. Beide Werte sind jedoch keine festen Geräteeigenschaften, sondern stark abhängig von Außentemperatur, Vorlauftemperatur, Gebäudedämmung, Heizsystemauslegung und Nutzerverhalten. Laborwerte oder Durchschnittsangaben lassen sich daher nicht ohne Weiteres auf reale Winterbedingungen übertragen.
Gerade bei Luft-Wasser-Wärmepumpen sinkt der COP mit fallender Außentemperatur deutlich ab. Während bei +7 Grad Celsius Werte zwischen 3 und 4 erreichbar sind, reduziert sich die Effizienz bei starkem Frost erheblich. In Regionen wie den deutschen Mittelgebirgen und insbesondere im Alpenraum sind Temperaturen unter 10 Grad minus keine Ausnahme. In solchen Betriebszuständen kann der COP bis auf 1 absinken oder sich diesem annähern; bei Zuschaltung eines elektrischen Heizstabs entspricht die Wärmeerzeugung praktisch einer Direktstromheizung.
Wirtschaftlich relevanter Effizienzverlust
Das bedeutet: 1 Kilowattstunde (kWh) Strom erzeugt dann nur noch etwa 1 kWh Wärme. Bei einem Strompreis von rund 0,40 Euro pro kWh entsprechen die Heizkosten etwa 0,40 Euro pro kWh. Zum Vergleich: 1 kWh Wärme aus Erdgas kostet je nach Tarif etwa 0,10 Euro. Die Wärmekosten vervierfachen sich damit gegenüber einer Gasheizung. Da der überwiegende Anteil des jährlichen Heizenergiebedarfs in den kältesten Wintermonaten entsteht, ist dieser Effizienzverlust kein theoretisches Randproblem, sondern wirtschaftlich relevant. Bei flächendeckendem Betrieb von Wärmepumpen mit einem COP nahe 1 würde die elektrische Last in Deutschland kurzfristig die Leistungsgrenzen des Stromnetzes überschreiten.
Hinzu kommt die strukturelle Volatilität der Stromerzeugung aus Wind- und Solaranlagen. In Phasen geringer Einspeisung sind weiterhin fossile Backup-Kraftwerke erforderlich, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Eine weitgehende Elektrifizierung des Wärmemarktes erhöht somit die Abhängigkeit vom Stromnetz und von dessen jederzeitiger Stabilität. Die vielfach angekündigten Wasserstofflösungen stehen im Gebäudebereich derzeit weder in ausreichender Menge noch zu wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen zur Verfügung. Die Wärmepumpe bleibt damit in der aktuellen Systemarchitektur stark abhängig von Strompreis, Netzinfrastruktur und klimatischen Rahmenbedingungen.
Wirtschaftliche Belastung für Verbraucher
Betrachten wir ein optimal ausgestattetes Einfamilienhaus: Sind die technischen Voraussetzungen bereits erfüllt – gute Dämmung, Fußbodenheizung, geeignete Hydraulik –, liegen die Investitionskosten für eine Wärmepumpe inklusive Ausbau der alten Heizung und vollständiger Installation realistisch bei rund 40.000 Euro. Unter Einbeziehung der Kapitalkosten und der höheren Strompreise ist der Betrieb erheblich teurer als der Weiterbetrieb eines bestehenden Gasbrennwertkessels.
Andes sieht es bei einem nicht optimal ausgestatteten Haus (etwa nicht energiesanierte Altbauten) aus: Fehlen diese Voraussetzungen, entstehen zusätzliche Kosten für die Nachrüstung oder vollständige Neuinstallation einer Fußbodenheizung, Anpassung oder Austausch vorhandener Heizkörper sowie Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade oder Kellerdecke, außerdem für den Austausch oder die Vergrößerung von Heizflächen, die erforderliche Verstärkung der elektrischen Infrastruktur und begleitende Bauarbeiten wie Estrich-, Putz-, Bodenbelags- und Malerarbeiten.
Immenser Kostenaufwand
Gerade der Einbau einer Fußbodenheizung erfordert in der Regel das Entfernen des Estrichs, eine Neuverlegung der Heizkreise, anschließende neue Estricharbeiten sowie die vollständige Wiederherstellung der Bodenbeläge. Auch Wanddurchbrüche und Leitungsanpassungen ziehen regelmäßig Putz- und Malerarbeiten nach sich. Je nach Zustand, Größe und Ausstattungsniveau des Gebäudes können diese Begleitmaßnahmen erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.
In Verbindung mit umfassenden energetischen Sanierungen können sich die Gesamtausgaben schnell auf 150.000 Euro oder mehr summieren. Diese Investitionen erfolgen wohlgemerkt in einem Umfeld schwacher wirtschaftlicher Dynamik, hoher Energiepreise, steigender Staatsverschuldung und zunehmender regulatorischer Belastung.
Die Frage der „klimaneutralen“ Beimischung
Die Bundesregierung betont die Technologieoffenheit auch dadurch, dass Öl- und Gasheizungen weiter betrieben werden dürfen, sofern perspektivisch ein Anteil – etwa 10 Prozent – „klimaneutraler“ Energieträger wie Biogas oder Bioöl eingesetzt wird. Auf den ersten Blick scheint dies eine praktikable Kompromisslösung zu sein; bei genauer Betrachtung ergeben sich jedoch erhebliche Zweifel, zunächst wegen der physikalischen Emissionen: Bei der Verbrennung von Biogas oder Bioöl entsteht zunächst ebenso CO₂ wie bei fossilem Gas oder Öl. Der Unterschied wird ausschließlich über die angenommene Kreislaufbilanz begründet.
Die Gesamtbilanz der Herstellung darf dabei jedoch nicht aus dem Blick geraten. Die Produktion von Bioenergie erfordert landwirtschaftliche Flächen, Diesel für Anbau und Ernte, Düngemittel und Pflanzenschutz, Transport, Verarbeitung und Verteilung. Die Gesamtenergiebilanz relativiert somit den behaupteten Klimavorteil deutlich.
Mengenproblem und Importargument
Deutschland ist derzeit weit davon entfernt, 10 Prozent seines Gas- oder Ölbedarfs aus inländischer Bioenergie zu decken. Bereits heute konkurriert Energiepflanzenanbau mit Nahrungsmittelproduktion und Naturschutz. Der Hinweis auf mögliche Importe löst das Problem nicht, sondern verschiebt es. Wenn Deutschland klimapolitisches Vorbild sein will und andere Länder vergleichbare Ziele verfolgen sollen, stellt sich die Frage: Warum sollten andere Staaten ihre klimaneutralen Energieträger exportieren, anstatt sie selbst zur Erreichung eigener Klimaziele zu nutzen?
Eine globale Nachfrage nach Bioenergie würde die Flächenkonkurrenz verschärfen, Preise erhöhen, Transportemissionen steigern und die Verfügbarkeit weiter verknappen. Bioenergie ist außerdem zwangsläufig mengenmäßig begrenzt und kann keinen universellen Ersatz fossiler Energieträger im Gebäudebereich darstellen. Die propagierte Technologieoffenheit wird dadurch faktisch eingeschränkt. Formal bleibt die Option bestehen, praktisch wird sie durch knappe Ressourcen und steigende Kosten limitiert.
CO-Bepreisung und Umverteilung
Die CO2-Bepreisung wirkt als zusätzlicher Kostentreiber für fossile Energieträger. Auch wenn ein Teil der Einnahmen umverteilt wird, bleibt die unmittelbare Belastung für Verbraucher bestehen. Die staatlichen Subventionen für Wärmepumpen und Sanierungen kommen zudem primär Haushalten mit ausreichendem Eigenkapital zugute. Damit entsteht eine Umverteilungswirkung – von Mietern zu Eigentümern, von einkommensschwächeren Haushalten zu investitionsfähigen Haushalten, von Verbrauchern zu staatlich gelenkten Förderstrukturen.
Die Wärmepumpenpolitik ist somit nicht nur eine technische Transformation, sondern auch ein Instrument finanzieller Lenkung. Geplante oder diskutierte Maßnahmen zur Rückkopplung könnten versuchen, einkommensschwächere Haushalte zu entlasten, erzeugen jedoch insgesamt einen dauerhaften Umverteilungseffekt, der die marktwirtschaftlichen Prinzipien in Deutschland untergräbt.
Die gesellschaftspolitische Dimension
Die sogenannten “Parteien der Mitte” wirken in zunehmendem Maße in einem System gefangen, das auf Regulierung, Subvention und Umverteilung basiert. Ein grundsätzlicher Kurswechsel würde politische und fiskalische Risiken bedeuten. Statt marktwirtschaftlicher Effizienz dominiert eine Logik der Steuerung; Verteuerung fossiler Alternativen, Subventionierung elektrischer Systeme und regulatorische Vorgaben statt Wettbewerb schränken die Entscheidungsfreiheit des Bürgers faktisch ein. Die Wahl zwischen Heizsystemen ist damit weniger eine freie Marktentscheidung als eine politisch vorstrukturierte.
Eine nachhaltige Energiepolitik erfordert tragfähige Strukturen, gesicherte Mengen, wirtschaftliche Machbarkeit und systemische Stabilität. Die derzeitige Ausgestaltung wirkt jedoch nicht wie ein abgeschlossener, durchdachter Systemumbau; sie erinnert vielmehr an einen Fallschirmspringer, der ohne fertigen Fallschirm aus dem Flugzeug springt – ausgestattet lediglich mit Stoff, Seilen, Nadel und Faden – in der Hoffnung, den Fallschirm rechtzeitig während des Falls zusammennähen zu können. Eine Energiepolitik dieser Tragweite sollte allerdings nicht auf Hoffnung beruhen, sondern auf technisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich belastbaren Grundlagen.
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