Samstag, 7. Februar 2026

Er hat Jehova gesagt! Erneute Ermittlungen gegen Björn Höcke – weil er im Landtag den Grund seiner „Alles für Deutschland“-Verurteilung wiederholte

von Theo-Paul Löwengrub

Neue an den Haaren herbeigezogene Anschuldigungen gegen Björn Höcke



Wie zutiefst kaputt, krank und hoffnungslos politisch-moralisch verwahrlost dieser Linksstaat ist, zeigt sich am völlig absurden, hysterischen Umgang mit seinen intensiv gepflegten Feindfiguren und dem hierfür betriebenen Missbrauch von Polizei und Justiz, während immer abscheulichere reale Verbrechen zunehmend unaufgeklärt und ungeahndet bleiben. So sieht sich nun der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke abermals polizeilichen Ermittlungen ausgesetzt, weil er angeblich die Parole „Alles für Deutschland“ erneut verwendet haben soll – und zwar diesmal in einem Redebeitrag am Mittwoch zum gescheiterten AfD-Misstrauensvotum gegen den Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt, das die AfD nach der Aberkennung von dessen Doktortitel durch die Universität Leipzig angestrengt hatte.

Nachdem ihm die Vertreter des Superdemokratenkartells seine zweimalige Verurteilung wegen des Verwendens der Parole vorgeworfen hatten und Höcke deshalb erneut polemisch angriffen, war dieser ans Rednerpult getreten und hatte dazu klargestellt: „Diesen Dreiklang habe ich spontan in einer freigehaltenen Rede durchdekliniert: Alles für unsere Heimat – alles für Sachsen-Anhalt – alles für Deutschland. Dafür bin ich rechtskräftig verurteilt worden.“ Diese rechtskräftige Verurteilung durch ein deutsches Gericht sei dabei weniger ein Beleg dafür, dass er kriminelle Energie habe, sondern vielmehr dafür, wie bedroht die Meinungsfreiheit sei. Höcke hatte also lediglich nochmals den Grund für seine Verurteilung genannt und die Angriffe auf ihn richtiggestellt. Nicht einmal der Landtagspräsident Thadäus König hatte es für nötig empfunden, ihm dafür einen Ordnungsruf zu erteilen.

War da was mit Immunität?

Die Thüringer Polizei hat jedoch offenbar nichts Wichtigeres zu tun, als deswegen erneut Ermittlungen gegen Höcke einzuleiten, „um den Verdacht einer möglichen Straftat zu prüfen“, wie eine Sprecherin mitteilte. Möglicherweise werde sich später auch die Erfurter Staatsanwaltschaft mit dem „Fall“ beschäftigen, der keiner ist und in einem normalen Land nie einer gewesen wäre. Die Immunität von gewählten Abgeordneten und der in einer funktionierenden Demokratie bewusst von Strafverfolgungsbedrohung freigehaltene Debattenraum, der dort deren unbedingtes und ungehindertes Rederecht garantieren soll, spielen in diesem Staat offenbar überhaupt keine Rolle mehr

Höcke hatte bei zwei Reden 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) und 2023 in Gera (Thüringen) die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet, im von ihm nochmals klargestellten Kontext und ohne dass darin irgendjemand eine Anspielung oder gar geheime Referenz zum Dritten Reich oder der SA erkannte. Selbst namhaften Historikern war dieser anschließend von übereifrigen linken Netzfahndern ausgegrabene Kontext nicht geläufig – was kaum verwunderlich ist, da die exakt dieselbe Phrase seit dem frühen 19. Jahrhundert belegt ist und nicht nur in den 1920 Jahren von der SPD genutzt, sondern auch bis in jüngste Vergangenheit immer wieder verwendet wurde; Nationaltrainer, Moderatoren und Politiker der Altparteien gebrauchten ihn und sogar der “Spiegel” betitelte einen Artikel damit.

Die große Projektion

Doch in der großen Projektion, die Höcke als Wiedergänger des Leibhaftigen zeichnet, wird daraus eine angeblich immer schon als solche bekannte Nazi-Parole, die ihm “als Geschichtslehrer hätte bewusst gewesen sein” müssen. Um Höcke maximal politisch zu schaden, hatte dann auch die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft alles darangesetzt, den zuvor gängigen und unproblematischen Slogan zu kriminalisieren. Das Landgericht Halle erklärte es plötzlich zum allgemeinen Bildungsgut, dies wissen zu müssen. Der Bundesgerichtshof übernahm diese abenteuerliche Auslegung unreflektiert, indem er erklärte: „Die SA (…) hatte sich diese Parole öffentlich und während der Zeit des Nationalsozialismus allgemein bekannt zu eigen gemacht. So gehörte etwa zur SA-Uniform ein an einer Lederkoppel getragener Dolch, in dessen Klinge die entsprechende Losung eingraviert war“. Dabei hatte sogar der promovierte Historiker und AfD-Gegner Rainer Zitelmann erklärt, dass ihm dieser Zusammenhang nicht geläufig gewesen sei und er viele NS-Experten kenne, die dies ebenfalls nicht gewusst hätten.

Nun setzt sich diese Farce auf Kosten der Steuerzahler also fort – diesmal, weil Höcke die Worte in Zitation des Urteils und im Rahmen einer Landtagsdebatte nochmals gebrauchte. Wie in “Das Leben des Brian”, wo die bloße Erwähnung des Wortes “Jehova” selbst aus dem Mund des Hohepriesters die Massen ausrasten und zur Steinigung übergehen lässt, triggern die konstruierten neuen Tabubegriffe moralische Empörung und überschießende Reaktionen seitens der Justiz, die eigentlich besonders neutral und präzise hinschauen müsste.




 

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