von Wilma Fricken

AfD-Fraktionssaal im Bundestag: Das Bundesverfassungsgericht segnet die Schikanen gegen Deutschlands größte Oppositionskraft ab
Das Bundesverfassungsgericht hat sich diese Woche einmal mehr zum willigen Helfershelfer der “Unsere Demokratie”-Verteter gemacht – und nun tatsächlich auch noch die absurde Posse abgesegnet, mit der die Mehrheit der Parteien der AfD als zweitgrößter Fraktion im Bundestag seit bald einem Jahr einen ihrer Abgeordnetenzahl angemessenen Sitzungssaal willkürlich verweigert. „Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasst nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal. Die Ansicht der Antragstellerin, der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl“, stellten die Höchstrichter zynisch fest. Im konkreten Fall habe der Ältestenrat davon ausgehen dürfen, „dass der Saal, welcher der Antragstellerin zugeteilt wurde, auch für ihre Fraktionsgröße geeignet ist“. Für die Annahme einer „evident sachwidrigen, willkürlichen Entscheidung“ biete das Vorbringen der AfD keine hinreichenden Anhaltspunkte, hieß es weiter.
Dabei ist offenkundig und völlig unstreitig, dass das Einpferchen der AfD in einen Saal, der jedem ihrer Abgeordneten nur rund einen Quadratmeter Platz bietet (zum Vergleich: Schüler müssen in ihren Klassenzimmern mindestens 2,5 Quadratmeter Platz haben, und der Gesetzgeber billigt selbst Schweinen in der Massentierhaltung 1,5 Quadratmeter zu), ein reiner Akt der politischen Schikane, Willkür gegen die Opposition und deren gewollte und bewusste Demütigung ist. Es geht darum, die parlamentarische Oppositionsarbeit – und damit die Repräsentation von über 20 Prozent der deutschen Wähler – zu sabotieren und möglichst zu verunmöglichen.
Mangel an politischem Anstand
Hingegen beansprucht die deutlich kleinere SPD-Fraktion beansprucht ohne jeden plausiblen Grund den zweitgrößten Saal für sich. Selbst „Bild“ kritisiert das Urteil: Es zeuge von einem Mangel an politischem Anstand und Instinkt. Das Blatt verweist auf die “Phantomgröße einer Ex-Volkspartei, der SPD“. Auch wenn die AfD den Streit um den Saal im Reichstagsgebäude verloren habe, mache sich die SPD lächerlich und wolle nicht wahrhaben, was aus ihr geworden sei. Dass die SPD den alten Saal nach der Bundestagswahl überhaupt habe behalten dürfen, habe nur den einen Grund, dass die Union sich im Ältestenrat des Bundestages nicht gegen den Koalitionspartner habe stellen wollen. Die Sturheit der Genossen setze die AfD moralisch ins Recht, meint „Bild“ tendenziös. Dazu braucht es nicht die SPD; die AfD ist hier glasklar im Recht – denn die Diktatur der Mehrheit zwecks Abräumen von Oppositions- und damit Minderheitenrechten widerspricht einer echten Demokratie.
Dies unterstreicht auch Bernd Baumann, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion: In der Sache, erklärt er, habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, „dass eine Partei, die nicht über 51 Prozent der Bundestagsmandate verfügt, stets dem Willen beziehungsweise der Willkür der anderen Parteien im Bundestag ausgeliefert ist, wenn sich diese gegen sie zusammenschließen“. Auf den Fraktionssaal der AfD-Fraktion bezogen bedeute das: Wenn es den anderen Parteien gefalle, könnten sie der AfD-Fraktion durch bloßen Mehrheitsbeschluss jeden Saal zuweisen, den sie wollten.
Unsägliches Kartellverhalten
Das gelte selbst für den Fall, dass man darin – objektiv – aus Platzmangel nicht mehr parlamentarisch arbeiten könne. Baumann erinnerte daran, dass auf dieselbe perfide Weise – also über bloßen Mehrheitsbeschluss – der AfD-Fraktion bereits der ihr nach Geschäftsordnung zustehende Sitz im Bundestagspräsidium und die Vorsitze in den Ausschüssen seit nunmehr drei Legislaturperioden versagt werden. Mit diesem unsäglichen Kartellverhalten wird ein zentrales Prinzip der Demokratie ausgehebelt, nämlich das des Minderheitsschutzes: „Jeder Partei, die nicht die alleinige Mehrheit hat, können faktisch alle parlamentarischen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte so weit beschränkt oder entzogen werden, dass sie de facto in einzelnen Bereichen keine mehr hat“, so Baumann.
Dies widerspreche allen Partizipationsrechten, die Grundgesetz und Bundestagsgeschäftsordnung vorsehen. Dass sich das höchste deutsche Gericht auch noch zum Komplizen dieser offensichtlich systematischen und grundgesetzwidrigen Sabotage der Arbeit frei gewählter Abgeordneter macht, bestätigt erneut, wie sehr die Bundesrepublik zu einer Scheindemokratie und Beute eines autoritären Parteienstaats geworden ist.
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