von Daniel Matissek

Raus mit den Nestbeschmutzern…
Es sind oft kleine Szenen, in denen sich größere Verschiebungen offenbaren: ”Nius”-Redakteur Jens Winter erhielt diese Woche bei einer Podiumsveranstaltung mit Kultusministerin Karin Prien (CDU) im Berliner Publix-Haus – dem Sitz von “Correctiv”, aber auch “HateAid” – ein Hausverbot. Nicht wegen Störung oder Beleidigung, sondern weil ihm die Existenzberechtigung als Journalist abgesprochen wurde: Das, was er tue, sei „kein Journalismus“ – und schon gar kein „gemeinwohlorientierter“ (!), wurde ihm wörtlich entgegengeworfen. Dieser Vorfall ist kein bloßer Einzelfall, sondern ein Symptom. Er steht für eine tiefgreifende Veränderung des journalistischen Selbstverständnisses und der Grundlagen der öffentlichen Ordnung. Der entscheidende Satz fiel mit bemerkenswerter Selbstgewissheit: Man lege die Kriterien des „gemeinwohlorientierten Journalismus“ an – und “Nius” falle „klar durch“. Hier wird also nicht mehr nur zwischen handwerklich gutem und schlechtem Journalismus unterschieden, sondern zwischen legitimem und illegitimem Journalismus überhaupt. Das markiert eine qualitative Verschiebung.
Traditionell definierte sich Journalismus durch Verfahren: sorgfältige Recherche, Quellenkritik, die klare Trennung von Nachricht und Meinung sowie die Öffentlichkeit als letztinstanzliche Kontrollinstanz. Ob ein Medium überzeugt, entschied sich im offenen Wettbewerb der Ideen und Quellen – nicht durch eine autoritative Vorabdefinition. Der Begriff „gemeinwohlorientierter Journalismus“ kehrt dieses Modell um. Er ersetzt Methode durch Moral. Nicht mehr das “Wie” der Berichterstattung steht im Zentrum, sondern das “Wozu”. Journalismus wird nicht länger als offener, fehlbarer und kontingenter Prozess verstanden, sondern als normatives Projekt mit vorgegebenem Ziel.
Die neue Instanz: Moral statt Methode
“Correctiv” versteht sich selbst als gemeinwohlorientiert – finanziert durch Stiftungen und getragen von einem spezifischen publizistischen Ethos. Das mag man belächeln oder misstrauisch beäugen, doch auszusetzen daran ist zunächst nichts. Problematisch wird es erst, wenn diese Selbstbeschreibung zum Ausschlusskriterium für andere Akteure gerät. Wenn eine Institution, die selbst aktiv im Medienfeld agiert und von öffentlichen wie stiftungsnahen Mitteln profitiert, darüber entscheidet, wer überhaupt als Journalist gelten darf, verschiebt sich die Ordnung fundamental: Aus pluralistischem Wettbewerb wird Hierarchie, aus offener Öffentlichkeit wird Kuratierung durch selbsternannte Hüter. Das Hausverbot gegen einen Reporter ist in diesem Sinne mehr als die bloße Ausübung von Hausrecht. Es ist ein symbolischer Akt der Grenzziehung im Namen des „richtigen“ Journalismus. Der Begriff des Gemeinwohls dient dabei als moralische Absicherung. Wer könnte schon explizit gegen das Gemeinwohl sein? Gerade seine semantische Unbestimmtheit macht ihn jedoch gefährlich. Das Gemeinwohl ist kein objektiv messbarer oder naturwissenschaftlich feststellbarer Zustand, sondern eine politische und weltanschauliche Konstruktion.
Unterschiedliche Milieus, Ideologien und Interessengruppen verbinden damit jeweils eigene, oft gegensätzliche Vorstellungen. Wird nun eine partikulare Deutung des Gemeinwohls zur Voraussetzung journalistischer Legitimität erhoben, geraten abweichende Perspektiven nicht mehr als legitimer Teil der Debatte, sondern als Verstoß gegen die gesellschaftliche Ordnung. Die Folge ist eine moralische Schließung des Diskurses.
“Erlaubte“ und „unerwünschte“ Öffentlichkeit
Historisch lohnt ein struktureller Blick – nicht zur platten Gleichsetzung der Gegenwart mit totalitären Systemen, sondern zur Klärung der zugrundeliegenden Mechanismen. Totalitäre Regime haben Öffentlichkeit stets normiert: durch Definition dessen, wer sprechen darf, was als legitime Information gilt und welche Perspektiven „verantwortlich“, „konstruktiv“ oder „gemeinwohldienlich“ sind. Im 25-Punkte-Programm der NSDAP hieß es unter Punkt 23 programmatisch: „Wir fordern den gesetzlichen Kampf gegen die bewusste politische Lüge und ihre Verbreitung durch die Presse. […] Zeitungen, die gegen das Gemeinwohl verstoßen, sind zu verbieten.“ „Gemeinwohl“ war hier klar als völkisch-rassische und nationalsozialistische Einheit definiert. Nach der Machtübernahme 1933 folgte die rasche “Gleichschaltung der Presse”: Oppositionelle Blätter (kommunistische, sozialdemokratische und viele bürgerliche) wurden verboten oder enteignet, das Schriftleitergesetz von 1934 machte Journalisten zu „Trägern öffentlicher Aufgaben“ im Sinne des Regimes, und Joseph Goebbels’Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda kontrollierte Inhalte zentral. Medien wurden nicht mehr als Kontrollinstanz der Macht verstanden, sondern als Instrument zur Formung des „Volksgeistes“.
Auch in der DDR diente der Begriff des “Gemeinwohls” (bzw. des „gesellschaftlichen Fortschritts“ und der „sozialistischen Gesetzlichkeit“) der Normierung der Medien. Die Presse war „Parteiorgan“ und hatte die Aufgabe, die Linie der SED zu popularisieren und „feindliche“ oder „schädliche“ Stimmen auszuschließen. Abweichende Berichterstattung galt nicht als journalistischer Pluralismus, sondern als Sabotage am Aufbau des Sozialismus. Heute gibt es keine (jedenfalls direkte) staatliche Zensurbehörde und keine formale Gleichschaltung; die strukturelle Parallele liegt jedoch im Anspruch: der Idee, dass es eine moralische, stiftungsfinanzierte oder wissenschaftlich legitimierte Instanz geben müsse, die zwischen „erlaubter“ und „unerwünschter“ Öffentlichkeit unterscheidet – begründet mit Argumenten des “Gemeinwohls” oder der “Wissenschaft”.
Wissenschaft als Legitimationsinstrument
Besonders problematisch ist der Verweis auf eine angeblich „wissenschaftliche Perspektive“, aus der heraus ein Medium „kein Journalismus“ sein soll. Echte Wissenschaft beschreibt, analysiert und differenziert. Sie klassifiziert Phänomene, erhebt aber keinen moralischen Bannstrahl und delegitimiert keine Akteure a priori. Wird wissenschaftliche Autorität jedoch dazu instrumentalisiert, publizistische Grenzen zu ziehen und Legitimität zu entziehen, vollzieht sich ein gefährlicher Übergang: von der Analyse zur Normsetzung. In der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft in Deutschland ist diese Tendenz besonders ausgeprägt. Das Fach hat eine lange normative Tradition: Es ging aus der Zeitungswissenschaft hervor, die im 19. und frühen 20. Jahrhundert oft stark weltanschaulich geprägt war. Im Nationalsozialismus wurde sie teilweise zur „Dienstwissenschaft“ des Regimes: Sie lieferte theoretische Begründungen für die Gleichschaltung und die Instrumentalisierung der Presse im Dienste des „Volksganzen“ und des völkischen Gemeinwohls.
Nach 1945 erfolgte eine empirisch-sozialwissenschaftliche Wende (unter anderem beeinflusst durch US-amerikanische Ansätze), doch in den letzten Jahrzehnten hat sich eine erneute “normative Wende” vollzogen. Viele Vertreter des Fachs verstehen ihre Disziplin heute nicht mehr primär als deskriptive, empirische Sozialwissenschaft, die Medienrealität wertfrei untersucht. Stattdessen wird sie zunehmend als normative Unternehmung begriffen, die vorschreibt, wie Journalismus “sein soll”, um „Demokratie zu stärken“, „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zu fördern, „Hass“ zu bekämpfen oder „gerechte“ Öffentlichkeit herzustellen.
Die Nähe zur alten Versuchung
Unter dem Deckmantel wissenschaftlicher Neutralität wird häufig eine sehr spezifische – oft links-progressive und aktivistische – Vorstellung von „guter Öffentlichkeit“ transportiert, mit klaren Vorstellungen darüber, welche Themen, Akteure und Perspektiven dem Gemeinwohl dienen und welche als „schädlich“ oder „undemokratisch“ auszugrenzen sind. Dies geschieht ganz analog zur Abgrenzung “unserer Demokratie™” von unerwünschter Opposition im politischen Raum. Diese Anmaßung von Normativität ist doppelt problematisch. Erstens verwischt sie die Grenze zwischen empirischer Analyse und politisch-moralischer Agenda: Was als wissenschaftliches Urteil daherkommt, ist oft nur die akademische Überhöhung eines weltanschaulichen Vorurteils.
Zweitens wiederholt sich strukturell eine alte Versuchung: Wissenschaft wird nicht zur kritischen Instanz, sondern zur Legitimationsressource für die Ausgrenzung unerwünschter Stimmen. Historisch zeigte sich dies besonders drastisch im Dritten Reich, wo Teile der Zeitungswissenschaft die pressepolitischen Maßnahmen des Regimes theoretisch unterfütterten. In milderer, aber dennoch bedenklicher Form erscheint heute die Tendenz, abweichende Medien nicht durch Gegenargumente zu widerlegen, sondern sie per „wissenschaftlicher“ Klassifikation als „nicht gemeinwohlorientiert“ oder „kein Journalismus“ zu brandmarken. Der eigentliche Schaden solcher Entwicklungen liegt nicht im Einzelfall eines Hausverbots; er liegt im Signal: Journalismus wird zunehmend nicht mehr durch Offenheit, methodische Redlichkeit und Überprüfbarkeit definiert, sondern durch ideologische Zugehörigkeit zu einem normativen Rahmen. Der Bürger wird nicht mehr als mündiger Rezipient angesprochen, der unterschiedliche Quellen prüft und bewertet, sondern als jemand, der vor „falschen“ oder „gemeinwohlschädlichen“ Medien geschützt werden muss. Das ist eine paternalistische Wende.
Die Freiheit verteidigt sich nicht selbst
Man muss gar kein Anhänger von “Nius” sein, um diesen Vorgang kritisch zu betrachten, befindet Gerd Buurmann auf X. Die zentrale Frage lautet nicht, ob man ein bestimmtes Medium gut oder schlecht findet – sondern wer darüber entscheidet, ob es als Teil der pluralistischen Öffentlichkeit existieren darf. Eine freiheitliche Perspektive beharrt darauf, dass diese Entscheidung nicht von Stiftungen, NGOs, moralischen Gremien oder normativ aufgeladenen Teilen der Wissenschaft getroffen wird, sondern allein im offenen, unzensierten und argumentativen Diskurs.
Pressefreiheit bedeutet nicht, dass alle Medien gleichwertig oder gleich gut sind. Sie bedeutet, dass ihre Qualität und Legitimität nicht vorab durch selbsternannte Hüter des Gemeinwohls definiert werden darf. Der Begriff des „gemeinwohlorientierten Journalismus“ mag gut gemeint sein. In der praktischen Anwendung droht er jedoch zur neuen Zensurformel zu werden – nicht durch direktes Verbot, sondern durch systematische moralische und „wissenschaftliche“ Delegitimation. Und genau darin liegt die eigentliche Gefahr für die offene Gesellschaft.





Klimawahn und kein Ende


Gigantische Schulden als Klotz am Bein für Generationen – und es wird weiter draufgesattelt





Israelischer Selbstbehauptungssieg im Unabhängigkeitskrieg 1948: Das im Islam-Appeasement versinkende christliche Europa hat seine jüdischen Partner verraten