Noch am Tatort in Handschellen verblutet
Doch die Reaktion war höhnischer Zynismus: „Das glaube ich nicht, mein Lieber“, sagte einer der Beamten, die Nowak noch nicht einmal untersuchten, obwohl er immer wieder das Bewusstsein verlor. Stattdessen legten sie dem Sterbenden auch noch gewaltsam Handschellen an und nahmen ihn wegen Körperverletzung (!) fest. Digwa hingegen wurde von den Beamten – offensichtlich den demutsvollen “antirassistischen” Handlungsanweisungen und der allgemeinen linken Indoktrination folgend, die inzwischen auch in Großbritannien Polizei und Beamtenapparat durchdrungen haben – wie ein rohes Ei behandelt und fürsorglich gefragt, ob er verletzt sei. Nowak verblutete noch am Tatort. Als die Polizisten erkannten, in welchem Zustand er tatsächlich, war er bereits tot. Sein Mörder Digwa konnte nach der Tat die Mordwaffe sogar unbehelligt seiner Mutter übergeben. Diese wurden im Prozess wegen Beihilfe zu einer Straftat verurteilt.
Weniger als die Mordtat selbst, die leider auch in Großbritannien nur einer von unzähligen Messergewaltverbrechen als Folge der bunten außereuropäischen Bereicherung in die Statistik Eingang findet, als vielmehr das Verhalten der Polizei sorgt seit Bekanntwerden der im Prozess ans Licht gebrachten Details in Großbritannien und weit darüber hinaus für Entsetzen und Schlagzeilen – nicht jedoch in Deutschland, wo das Leben eines weißen “Nicht-Migranten” tendenziell eher keinen hohen Nachrichtenwert hat. Dort jedoch, wo Journalisten noch letzte Gemütsregungen und Zuckungen von objektivem Restverstand aufweisen, werden die schrecklichen Dimensionen des Falls Nowak und seine Implikationen jedoch durchaus erkannt; zeigt der Fall doch, in welchem kranken Ausmaß Einheimische, europäischstämmige und weiße Indigene von Regierungen und Behörden inzwischen unter einen Generalverdacht gestellt wurden, der sie im Zweifel grundsätzlich schuldig erscheinen lässt. Ein ganzer Katalog von linksakademischen Milieus erfundener und propagandistisch in die Köpfe gehämmerter Deliktbezeichnungen und Etikettierungen steht Minderheiten und unterstellten a-priori-Opfergruppen mittlerweile zu Gebote, um die indigene Bevölkerung ihrer Wirtsländer nach Belieben kriminalisieren zu können, erdacht von deren eigenen “Eliten” selbst: Angefangen vom “strukturellen Alltagsrassismus“ respektive “antimuslimischem Rassismus” und “Islamophobie” über “Diskriminierung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte” bis hin zu “homophoben” beziehungsweise “queerfeindlichen Hassverbrechen” im Netz“ und “virtueller Vergewaltigung”.
Schuldig bei Verdacht
Bei Polizisten, Vollzugsorganen und Richter, die mit dieser Gehirnwäsche dauerbeschallt werden, setzt sich dies durch weitere arbiträre Tatbestände wie etwa “racial profiling” bei Ermittlungsarbeit oder Prozesseröffnungen normativ fort. Die Folge: Um sich diesen von einer Heerschar an linken “Kriminalitäts-” und “Migrationsforschern” sowie Funktionswissenschaftlern mit Studien und Fernsehauftritten permanent erhobenen Generalunterstellungen bloß nicht schuldig zu machen und keinen Anlass zu bieten, einem öffentlichen Scherbengericht ausgesetzt zu werden, passen sich Exekutive und Justiz ganz automatisch dem großen Paradigma “Migranten – Opfer, Einheimische – Täter” an. Dies umso mehr, als die populistischem Druck erliegende Politik dieses Mindset als Spiegel realer Probleme betrachtet und es noch verstärkt. Wie in jedem ideologischen System werden Zuschreibungen und Phantombefunde so zu scheinbaren Realität – und das gesamte System richtet sich dann aus.
Kein Wunder, dass nach diesen eingebimsten Wahrnehmungsmustern geschulten Polizisten im Einsatz dann die Behauptung eines Migranten, er sei rassistisch beleidigt worden, völlig unhinterfragt als Tatsache nehmen, und selbst wenn sie Zweifel hegen, scheuen sie instinktiv den Widerstand und die zu erwartenden persönlichen Nachteile, wenn sie die offensichtliche Wahrheit dem politischen Narrativ widerspricht. Sich regendes Unrechtsbewusstsein wird durch Konformismus, Pflichtgefühl und das propagandistische “Entlastungsangebot” für bequemen Selbstbetrug sogleich erstickt – ganz ähnlich, wie dies auch in Diktaturen funktioniert, wo Skrupel von Angehörigem von Erschießungskommandos, Lagerpersonal oder Beamten, die Unrechtsbefehle ausführten, auf diese Weise wirksam unterdrückt oder gar in proaktiven vorauseilenden Gehorsam ungedreht wurden. Und so war es offenbar auch im Fall Nowak. Dass dieser in Wahrheit eiskalt ermordet worden war, nahmen die Beamten in diesem Fall schon gar nicht mehr wahr.
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