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Sonntag, 31. März 2024

Wahljahr 2024: Mit welchen bösen Überraschungen müssen konservative Wähler rechnen?

von Cantaloop...

Wahlurne: Behältnis nur noch für politische genehme Wahlzettel?



Dieses Jahr wird zweifellos zum „Superwahljahr“ werden; insbesondere im Osten, aber auch anderenorts dürfte sich somit viel Zukunftsweisendes für unser Land ergeben. Sofern – und darum soll es hier gehen – dabei alles mit rechtsstaatlich ordnungsgemäßen Dingen vor sich geht. Eingedenk zahlreicher Äußerungen unserer Systempolitiker wird dies nämlich immer unwahrscheinlicher. Nun trifft sich sogar schon der amtierende FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann mit den höchsten Verfassungsrichtern des Landes, um zu besprechen, wie man “den Rechtsstaat besser vor der AfD schützen” könne.

Man kann getrost davon ausgehen, dass sich der derzeit an den Schalthebeln der Macht befindliche Linksblock nicht so ohne weiteres von den Futtertrögen vertreiben lässt. Vor allem Grüne, SPD und ihre Schattenarmeen werden alles Mögliche und Unmögliche versuchen, um der verhassten politischen Konkurrenz das Leben schwer zu machen – bis hin zu einem Verbotsverfahren gegen die AfD – unter welchen fadenscheinigen Vorwänden auch immer – ist inzwischen hierzulande mit allem zu rechnen. Auch “Correctiv” steht sicher schon wieder in den Startlöchern und wartet auf neue Anweisungen.

Sozialisten dulden keinen demokratischen Wettbewerb

Was den Umgang mit der echten Opposition in diesem Land betrifft, gibt es nämlich keine vielbeschworene “Demokratie”, gesellschaftliche “Gerechtigkeit” oder gar “Solidarität” mehr. Stattdessen sind Diskriminierung, Ausgrenzung und Verächtlichmachung des politischen Gegenparts längst an der Tagesordnung. Wenn selbst im Schulunterricht völlig legal gegen den politischen Mitbewerber gehetzt werden darf, dann ist künftig schlechterdings alles denkbar.

Seit Corona sind – wie man weiß – auch gravierende Beugungen des Grundgesetzes durchaus möglich und machbar. Diese in den letzten Jahren erprobte Entgrenzung könnte auch als modus operandi für zukünftige Wahlen dienen, deren Ausgang man staatlicherseits nicht billigen möchte, sofern sie die falschen in politische Ämter bringen. Will heißen: Es muss alles getan werden, um die unerwünschten Resultate zu verhindern. So ließe sich zum Beispiel irgendein neuer übergesetzlicher Ausnahmezustand oder dergleichen leicht ausrufen. Die Idiosynkrasie unserer woken Parteien gegen Andersdenkende und jeglichen drohenden Politikwechsel ist ja hinlänglich bekannt und bewiesen. Die Grünen ihrerseits sehen sich selbst als das moralische Maß aller Dinge an, als Krone der Schöpfung und allen Werdens gleichermaßen. Das Ziel: Sie wollen eine Welt, in der nur sie und ihresgleichen die Politik bestimmen, und dazu ist ihnen bekanntlich jedes Mittel recht.

AfD und ihre Wähler in die völlige Isolation treiben

Vielen Bürgern ist noch allzu gut in Erinnerung, wie man eine bereits rechtlich bindende, korrekt vollzogene Wahl – die zum Ministerpräsidenten in Thüringen von Februar 2020 – nachträglich als “ungültig” erklären, “rückgängig machen” und zu seinen Gunsten ummodeln kann, sofern nur die entsprechenden Staatsorgane dies moralisch für geboten halten. Dieses mahnende Beispiel vor Augen, sollten sämtliche Schutzinstinkte all derjenigen, die nicht dezidiert linksgrün orientiert sind, besser extrem wachsam sein. Denn wie sicher kann man wohl sein, dass bei den Schicksalswahlen dieses Jahres alles mit rechten Dingen zugehen wird? Wem kann man überhaupt noch trauen? Und was wird wohl passieren, sollte sich ein fulminantes Ergebnis der Alternativen abzeichnen? Fragen über Fragen. Viele aufmerksame Beobachter jedenfalls hegen schon jetzt berechtigte Zweifel an einem ordnungsgemäßen Ablauf des gesamten Wahlgeschehens.

Man kann fast darauf wetten, dass die Ampel-Protagonisten und ihre Gefolgschaft all ihre verfügbaren Kapazitäten an Gemeinheiten, Benachteiligungen und Unfairness aufbieten werden, um Nicht-Linientreue und AfD-Sympathisanten abzuwerten und einzuschüchtern. Die vermeintlich Guten werden hier alle Register ziehen; darauf können wir Gift nehmen.

Unabhängige Wahlbeobachter wären zwingend notwendig

Wir wissen längst, dass auch Heimtücke, Lügen und Bösartigkeit veritable linke Prinzipien zur Machtsicherung sind… und so können, ja müssen wir getrost davon ausgehen, dass – zumindest auf niederschwelliger, informeller Ebene – längst schon entsprechende Vorkehrungen für den Fall getroffen wurden, dass die Wahlen nicht zu Gunsten der dominierenden politischen Nomenklatura ausgehen sollten. Derart autoritäre Staatsmechanismen, wie sie von SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser und anderen Regierungsvertretern im Moment schon ganz offen gefordert oder antizipiert werden, bereiten dafür den Nährboden und sorgen für die entsprechende moralische Scheinlegitimierung solcher Interventionen im Zeichen einer angeblichen “Demokratierettung”. Der “starke Staat” läßt grüßen.

Irgendein Notstand wird sich also schon finden, um die Wahlen – oder bedarfsweise deren Auszählung – entsprechend zu manipulieren, oder? Beweise dafür gibt es nicht, doch es ist gut möglich, dass aus Sicht der Herrschenden an dieser Taktik kein weg mehr vorbeiführt. Insofern wären OSZE-Wahlbeobachter bei den nächsten anstehenden Wahlen in Deutschland – ob auf Landes- oder nächstes Jahr dann Bundesebene – eigentlich unerlässlich. Auch wenn man es im Zweifelsfall erst einmal mit anderen Koalitionen versuchen wird, die dann die identische Politik weiterführen. So dürfte an Schwarz-Grün auch auf Bundesebene bald kein Weg mehr vorbeiführen… womit natürlich alles beim Alten bliebe echte Reformbestreben weiterhin auf der Strecke blieben. Nichts darf und soll die Transformation unseres Landes aufhalten. Der Zweck heiligt alle Mittel. Die opportunistische CDU sollte dabei allerdings, frei nach dem großen Philosophen Sören Kierkegaard, eines nicht vergessen: Wer sich mit dem (woken) Zeitgeist vermählt, wird bald Witwer sein.
Sieht so der musterdemokratische Wahlzettel bei kommenden Wahlen aus?



Donnerstag, 18. Januar 2024

Wenn homosexuelle Paare sich vornehmen, ein Kind zu zeugen...

von Thomas Heck...

Im Jahr 2021 wurde das Strafmaß bei sexuellem Kindesmissbrauch mit einer Gesetzesnovelle verschärft. Bundesjustizminister Marco Buschmann möchte nun die Mindeststrafen wieder absenken – mit dürftigen Argumenten. Kinderpornographie nur noch ein „Vergehen“ statt „Verbrechen“? Um die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten? Da wäre so absurd, wie Messerattacken oder Vergewaltigungen zu legalisieren.

Gerechtigkeit steht ihm bis hier...
Bundesjustizminister Marco Buschmann...



Oft wird das Argument genannt, Eltern würden sich strafbar machen, wenn sie Handys mit kinderpornografischen Inhalten zu Beweisgründen sicherstellen, um sie der Polizei und den Staatsanwaltschaften zu übergeben.

Die Strafverschärfung aus dem Jahr 2021 sei laut Buschmann über das Ziel hinausgeschossen. „Eine Mutter etwa, die in einem Klassenchat kinderpornographisches Material entdeckt und es weiterleitet, um andere Eltern vor den Bildern zu warnen, muss aktuell mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden“, erläuterte er. Das sei nicht gerecht, denn es würden mit der aktuellen Gesetzeslage teils Menschen bestraft, die gerade die Verbreitung solchen Materials verhindern wollen, so Buschmann. 

Beispiele aus der Praxis, wo Eltern strafrechtlich belangt wurden, kann er nicht benennen. Und ich bin überzeugt, die Justiz würde schon zwischen der zurecht besorgten Mutter und dem Perversling unterscheiden können.

Buschmann will mit dem Referentenentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 StGB den Staatsanwaltschaften und Gerichten die Möglichkeit zurückgeben, in solchen Fällen Strafverfahren einzustellen oder nur Geldstrafen auszusprechen. Rückgängig gemacht werden soll konkret die Heraufstufung zum Verbrechen durch Senken der Mindeststrafen in § 184b von einem Jahr auf sechs Monate oder gar von einem Jahr auf drei Monate. Zudem könnten Verfahren wieder nach den §§ 153 und 153a Strafprozessordnung (stopp) eingestellt oder durch Strafbefehl nach den §§ 407 ff. StPO erledigt werden, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Unverändert bleiben soll die maximale Strafhöhe von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Auf der anderen Seite ist Buschmann aktiver. Der Justizminister hat nämlich Eckpunkte für eine Reform des Abstammungs- und Kindheitsrechts vorgestellt. Sie sehen rechtliche Erleichterungen für homosexuelle Paare vor. Auch das Adoptionsrecht wird reformiert.

Für nicht verheiratete Väter und homosexuelle Paare mit Kindern plant die Bundesregierung rechtliche Erleichterungen. „Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der am Dienstag Eckpunkte für die geplante Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts vorlegte. Das geltende Familienrecht hinke hier hinterher.

Der Vater soll bei einem gemeinsamen Wohnsitz einfacher das gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Wenn die Mutter nicht widerspricht, soll dafür eine einseitige, beurkundete Erklärung ausreichen. Das Gleiche soll bei lesbischen Paaren für eine weitere Mutter gelten. Schon wenn sich ein homosexuelles Paar vornimmt, ein Kind zu zeugen, soll eine rechtssichere sogenannte Elternschaftsvereinbarung getroffen werden können. Der Grundsatz, das jeder Mensch zwei Elternteile hat, soll aber nicht angetastet werden.

Erleichtert werden soll außerdem die Übertragung eines „Kleinen Sorgerechts“ an Großeltern, enge Freunde, Nachbarn oder neue Partner, damit diese stellvertretend für die Eltern einfache Angelegenheiten regeln können. Auch im Adoptionsrecht soll sich laut dem Eckpunktepapier des Justizministeriums etwas ändern: Die Ehe soll für die gemeinsame Adoption minderjähriger Kinder künftig keine Voraussetzung mehr sein. Erlaubt sein soll außerdem die Adoption eines Kindes durch einen einzelnen Ehegatten. Zudem soll ein eigenes Recht des Kindes auf Umgang mit Großeltern und Geschwistern eingeführt werden sowie mit anderen Bezugspersonen.