von Thomas Heck...
Im Jahr 2021 wurde das Strafmaß bei sexuellem Kindesmissbrauch mit einer Gesetzesnovelle verschärft. Bundesjustizminister Marco Buschmann möchte nun die Mindeststrafen wieder absenken – mit dürftigen Argumenten. Kinderpornographie nur noch ein „Vergehen“ statt „Verbrechen“? Um die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten? Da wäre so absurd, wie Messerattacken oder Vergewaltigungen zu legalisieren.
Gerechtigkeit steht ihm bis hier... Bundesjustizminister Marco Buschmann... |
Oft wird das Argument genannt, Eltern würden sich strafbar machen, wenn sie Handys mit kinderpornografischen Inhalten zu Beweisgründen sicherstellen, um sie der Polizei und den Staatsanwaltschaften zu übergeben.
Die Strafverschärfung aus dem Jahr 2021 sei laut Buschmann über das Ziel hinausgeschossen. „Eine Mutter etwa, die in einem Klassenchat kinderpornographisches Material entdeckt und es weiterleitet, um andere Eltern vor den Bildern zu warnen, muss aktuell mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden“, erläuterte er. Das sei nicht gerecht, denn es würden mit der aktuellen Gesetzeslage teils Menschen bestraft, die gerade die Verbreitung solchen Materials verhindern wollen, so Buschmann.
Beispiele aus der Praxis, wo Eltern strafrechtlich belangt wurden, kann er nicht benennen. Und ich bin überzeugt, die Justiz würde schon zwischen der zurecht besorgten Mutter und dem Perversling unterscheiden können.
Buschmann will mit dem Referentenentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 StGB den Staatsanwaltschaften und Gerichten die Möglichkeit zurückgeben, in solchen Fällen Strafverfahren einzustellen oder nur Geldstrafen auszusprechen. Rückgängig gemacht werden soll konkret die Heraufstufung zum Verbrechen durch Senken der Mindeststrafen in § 184b von einem Jahr auf sechs Monate oder gar von einem Jahr auf drei Monate. Zudem könnten Verfahren wieder nach den §§ 153 und 153a Strafprozessordnung (stopp) eingestellt oder durch Strafbefehl nach den §§ 407 ff. StPO erledigt werden, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Unverändert bleiben soll die maximale Strafhöhe von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Auf der anderen Seite ist Buschmann aktiver. Der Justizminister hat nämlich Eckpunkte für eine Reform des Abstammungs- und Kindheitsrechts vorgestellt. Sie sehen rechtliche Erleichterungen für homosexuelle Paare vor. Auch das Adoptionsrecht wird reformiert.
Für nicht verheiratete Väter und homosexuelle Paare mit Kindern plant die Bundesregierung rechtliche Erleichterungen. „Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der am Dienstag Eckpunkte für die geplante Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts vorlegte. Das geltende Familienrecht hinke hier hinterher.
Der Vater soll bei einem gemeinsamen Wohnsitz einfacher das gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Wenn die Mutter nicht widerspricht, soll dafür eine einseitige, beurkundete Erklärung ausreichen. Das Gleiche soll bei lesbischen Paaren für eine weitere Mutter gelten. Schon wenn sich ein homosexuelles Paar vornimmt, ein Kind zu zeugen, soll eine rechtssichere sogenannte Elternschaftsvereinbarung getroffen werden können. Der Grundsatz, das jeder Mensch zwei Elternteile hat, soll aber nicht angetastet werden.
Erleichtert werden soll außerdem die Übertragung eines „Kleinen Sorgerechts“ an Großeltern, enge Freunde, Nachbarn oder neue Partner, damit diese stellvertretend für die Eltern einfache Angelegenheiten regeln können. Auch im Adoptionsrecht soll sich laut dem Eckpunktepapier des Justizministeriums etwas ändern: Die Ehe soll für die gemeinsame Adoption minderjähriger Kinder künftig keine Voraussetzung mehr sein. Erlaubt sein soll außerdem die Adoption eines Kindes durch einen einzelnen Ehegatten. Zudem soll ein eigenes Recht des Kindes auf Umgang mit Großeltern und Geschwistern eingeführt werden sowie mit anderen Bezugspersonen.
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