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Montag, 26. Februar 2024

Nazinale - Die Schande von Berlin...

von Thomas Heck...

Nachdem die Berlinale öffentlichkeitswirksam Abgeordenete der AfD auslud, bot sie Judenhassern ein weltweites Forum und sandte so ein fatales Signal in die Welt. "Nie wieder" ist "Wieder" und zwar jetzt. Steuerfinanziert wird gegen Israel gehetzt, das Existenzrecht abgesprochen. Da läuft es einen eiskalt den Rücken runter. 

Letztlich können die AfD-Vertreter froh sein, dass sie diesem widerlichen Spektaktel nicht beiwohnen musste. Ironischerweise sind sie die Einzigen, die mit Fug und Recht von sich behaupten können, immer an der Seite Israels gestanden zu haben und auch jetzt noch stehen. Etwas, was CDU, SPD, Grüne, FDP und schon gar nicht die Linke von sich sagen könnten.

 


Dass das Statement Kai Wegners nichts aber auch gar nichts wert ist, kam später ans Licht, als bekannt wurde, dass Wegner bei den Reden im Publikum saß und mitgeklatscht hatte.  




 

 

 

Dienstag, 20. Februar 2024

Ursula, die Ungewählte: Wie von der Leyen zur mächtigsten Frau der Welt wurde

Wissen Sie, wann Ursula von der Leyen das letzte Mal eine Wahl gewonnen hat? Die Antwort lautet: 2003. Damals holte sie das Direktmandat für den niedersächsischen Landtag und wurde auf Anhieb Ministerin im Kabinett unter Regierungschef Christian Wulff.

Seither hat von der Leyen sich drei Mal dem Volk zur Wahl gestellt und ist drei Mal durchgefallen. In den Bundestag zog sie 2009, 2013 und 2017 über die CDU-Landesliste ein, ihren Wahlkreis in Hannover hat sie immer zuverlässig gegen die jeweilige SPD-Kandidatin verloren.

Niemand in diesem Land wollte, dass Ursula von der Leyen über die Grenzen von Niedersachsen hinaus politische Verantwortung übernimmt. Und dennoch wurde sie zur mächtigsten Frau der Welt. Ja, der Welt: Denn seit ihre große Mentorin Angela Merkel von der Politikbühne verschwunden ist, gibt es keine mächtigere Frau auf dem Planeten als Ursula die Ungewählte, Chefin der EU-Kommission.


Wie konnte das passieren?

2005 wurde von der Leyen zur Allzweckwaffe im Kabinett von Kanzlerin Merkel, diente ihr über die Jahre als Bundesfamilienministerin, Arbeitsministerin und Verteidigungsministerin. 2019 wurde sie in Brüssel zur EU-Kommissionspräsidentin berufen, obwohl sie auf keinem einzigen Wahlplakat zu sehen war.

Von der Leyen ist die Königin der Hinterzimmer, eine Art fleischgewordener Apparatschik mit CDU-Parteibuch. Sie ist der EU-Richtlinien vorgebende Beweis, dass in einer Demokratie eben nicht nur das Volk herrscht – sondern auch die Parteien.

Merkel holte von der Leyen nach Berlin: West-Frau, erzkonservativ, große Familie – ein perfekter Gegenpart zur Kanzlerin.

Dass von der Leyen eine Art Marktplatz-Allergie hat, war schon immer egal. Langjährige Beobachter attestieren von der Leyen, sie schrecke im direkten Bürgerkontakt eher ab, als die Bürger zum Kreuz bei der CDU zu motivieren. Ihren Schreibtisch verlässt sie nur sehr selten ohne Sprechzettel. Von der Leyen kann keinen Wahlkampf. Aber das ist in der Machtlogik des 21. Jahrhunderts komplett egal: Die Parteien sichern mit ihren Landeslisten jeden Minister ab. Wer bei CDU und SPD in der Landesliste oben steht, hat eine Parlaments-Garantie – egal, wie unbeliebt er oder sie ist.

14 Jahre nach dem Wechsel nach Berlin wurde es dann aber noch wilder. Ein demokratischer Unfall manövrierte von der Leyen in höchste Sphären. Bei der Europawahl 2019 gab es einen klaren Sieger, CSU-Politiker Manfred Weber. Er kandidierte als Spitzenkandidat für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten, es wurde von allen Seiten versprochen, dass erstmals die EU-Bevölkerung den Kommissionspräsidenten bestimmen sollte – und nicht der EU-Rat der Staats- und Regierungschefs.

Das Volk wählte Weber. Und dann stellten die EU-Staats- und Regierungschefs fest: Das Volk will vielleicht den Weber – aber wir wollen den ganz sicher nicht. Also musste Ersatz her. Und wieder schlug die große Stunde von Ursula, der Ungewählten: Nach drei verlorenen Wahlen auf Bundesebene wurde sie zur Chefin der EU-Kommission befördert.

Jetzt möchte sich Ursula von der Leyen im Amt bestätigen lassen, im Juni sind rund 350 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ein neues EU-Parlament zu wählen. Ich meide im Zusammenhang mit der Kommissionspräsidentin das Wort „Wiederwahl“, weil dafür hätte sie erst einmal gewählt werden müssen.

An dieser Stelle soll die Arbeit von Frau von der Leyen als EU-Kommissionschefin nicht weiter bewertet werden. Glauben Sie mir, ich könnte mich sehr lange über den Green New Deal, das gebrochene Entbürokratisierungs-Versprechen oder das Ende des Verbrenner-Motors auslassen. Aber ich lasse es. Weil es komplett egal ist, wie Sie oder ich die Arbeit von Ursula von der Leyen bewerten.

Am Ende ist nur wichtig, wie der EU-Rat auf von der Leyen blickt. Wenn sich Macron, Scholz, Meloni, Orban & Co. auf Ursula von der Leyen einigen können, dann wird sie noch einmal EU-Chefin. Wenn nicht, dann nicht. Und das ist nicht demokratiefeindlich – das ist die Wahrheit.


Donnerstag, 25. Januar 2024

Hotels für Flüchtlinge. Für Obdachlose die Wichsnische...

von Thomas Heck...

Während Flüchtlinge immer häufiger mangels adäquaten Wohnraum für teures Steuergeld in Hotels untergebracht werden müssen, bleibt für den deutschen Obdachlosen nicht mehr viel übrig. Für den Flüchtling steht ein üppiges Buffet bereit, für den Obdachlosen Wohnboxen mit 3 qm, wo er sich auch mal zurückziehen und Privatspähre genießen kann. Zum Kacken muss er dann wohl doch die Plumpsklos am Kotti aufsuchen, was die Berliner Zeitung verschweigt, wenn sie titelt:

Wohnen in Neukölln auf drei Quadratmetern: 
So sehen Wohnboxen für Obdachlose aus

Nicht weit von der Sonnenallee entfernt stehen jetzt sechs Wohnboxen, wo Obdachlose sich einmal zurückziehen und Privatsphäre haben können.

Sechs neue „Safe Places“ in Neukölln – in diesen kleinen Wohnboxen sollen Menschen ohne Obdach eine kurze Zeit ein Zuhause finden.



Eine Zahnbürste mit Zahnpasta, eine Tasse, eine Schüssel, ein Teller, ein Schlafsack, eine Decke, ein Handtuch und Toilettenpapier. All das liegt auf einer Matratze in einem Häuschen in der Neuköllner Hertzbergstraße, nicht weit von der Sonnenallee.

Die Wände dieser kleinen, weißen Hütten sind aus Spanplatten, außen weiß, innen braun. Neben dem Bett hängt in jedem Haus ein kleiner Feuerlöscher, daneben ein Verbandskasten.

Diese kleinen Hütten sind sogenannte Wohnboxen, Unterkünfte für wohnungslose Menschen. „Safe Places“, wie sie von MyWay – einer Organisation für Menschen mit Wohnungsnot und in besonderen Lebenslagen – genannt werden. Gebaut wurden sie von der Union Sozialer Einrichtungen (USE), einem Unternehmen, das für behinderte und benachteiligte Menschen Arbeitsmöglichkeiten schafft. Sie bieten den Obdachlosen Schutz vor Gewalt und einen Ort, an dem sie Privatsphäre haben, sich entspannen können.

Am 22. Januar 2024 wurden sie der Öffentlichkeit präsentiert. Martin Kaufmann, Teil der Geschäftsführung der USE, zeigt sich erfreut, dass trotz des Windes so viele Interessierte gekommen sind: „Wir dachten, es kommt keiner.“ Wohnungsnot verändert sich und die „Safe Places“ sollen ein „Rettungsring“ sein, ein erster Schritt zwischen Straße und Wohnung, wie MyWay-Geschäftsführer Marco Schulze sagt. Die Boxen sollen das Leben der Obdachlosen stabilisieren, ihnen einen Rückzugsort bieten.


Wohnboxen in Neukölln: Kein offenes Feuer, Drogenkonsum nur privat

Bisher sind drei von sechs Boxen belegt. Die Bewohner können für mindestens drei Monate dort leben, dafür müssen sie nachweisen, dass sie etwas an ihrer Situation ändern wollen. Ein Sozialarbeiter ist für die Bewohner zuständig, hört sich ihre Sorgen an und unterstützt sie bei Ämterbesuchen und Formularen. Zum Einzug wird eine Nutzungsvereinbarung unterschrieben.

Es darf kein offenes Feuer geben und auch der Drogenkonsum darf nur im Privaten geschehen. An Letzterem könne während des Aufenthalts gearbeitet werden, erzählt der Sozialarbeiter Marcos Blöhm. Dennoch gibt es Anforderungen, um für eine Wohnbox infrage zu kommen: erstens der Wille zur Veränderung, zweitens das Verständnis, dass dort fünf weitere Personen leben, und drittens die Berechtigung, Hilfe vom Staat zu erhalten. Haustiere sind erlaubt, derzeit gibt es auch einen Bewohner, der die Box mit seinem Hund belegt.

Eigentlich sollte auf dem Gelände, auf dem die Boxen stehen, eine Kita gebaut werden. Jedoch hat eine wirtschaftliche Prüfung ergeben, dass kein Träger die Pacht zahlen wollte. Daher konnte MyWay den Ort für die Boxen verwenden. Mehr als sechs Minihäuser möchte man nicht an einem Fleck haben, zu groß ist das Risiko einer „Schwerpunktbildung“.



Freitag, 29. Dezember 2023

Mindestens 7000 Frauen sind in Deutschland seit 2015 Opfer sexueller Übergriffe von Flüchtlingen geworden

von Thomas Heck...

Zum Jahresende 2023 bestätigt sich, was viele Kritiker der ungehinderten Migration schon seit mindestens 10 Jahren bemängeln. Die Auswirkungen der Migration auf die Sicherheit in Deutschland. So wurden seit 2015 mindestens 7.000 Frauen Opfer sexueller Übegriffe von Flüchtlinge. Und die Dunkelziffer lässt sich kaum bemessen.

Wir wurden als Nazis beschimpft, im besten Fall als islamophobe Arschlöcher, für die bloße Beschreibung eines Fakts. Was wurde an den Kriminalstatistiken gefälscht, gedreht, interpretiert, sofern diese überhaupt vorlagen. Letztlich haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet. In allen Bereichen. Messermord, Terrorismus, Vergewaltigung. Das Deutschland des Gegenheit ist in Sachen Sicherheit ein ganz anderes Land geworden.

Denn durch die fast ungebremste Migration junger Männer wanderten zahlreiche Sexualstraftäter ein. Die CDU will auch deswegen die Asylzahlen senken – die Grünen schweigen zu dem Thema.

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wird statistisch gesehen jede siebte Frau in ihrem Leben Opfer schwerer sexualisierter Gewalt.



Die irreguläre Migration nach Deutschland wirkt sich negativ auf die Sicherheit im öffentlichen Raum aus. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen. Zusätzlich zu der Gewalt, die sie ohnehin durch Inländer erfahren, sind sie durch Sexualverbrecher gefährdet, die mit der Asylmigration ins Land kamen.

Das zeigen die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik. In den Jahren 2015 bis 2022 gab es mehr als 8590 angezeigte Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen durch Zuwanderer. Unter dem Begriff «Zuwanderer» erfasst das Bundeskriminalamt (BKA) Menschen, die über das Asylsystem nach Deutschland gekommen sind. Über 90 Prozent der Opfer von Sexualdelikten sind weiblich.

In einem Beitrag für die NZZ beschreibt der Migrationsforscher Ruud Koopmans die Risiken der europäischen Asylpolitik. Koopmans sieht dringenden Reformbedarf, um das Sterben im Mittelmeer und in der Sahara zu beenden. Aber auch für die einheimische Bevölkerung der Zielländer sei irreguläre Einwanderung gefährlich, sagt der Migrationsexperte.
Die meisten Vergewaltigungsopfer sind Deutsche

Tausende Frauen in Deutschland hat sie die sexuelle Unversehrtheit gekostet. Koopmans schreibt, dass zwischen 2017 und 2020 über 3000 Frauen einer Vergewaltigung durch einen oder mehrere Flüchtlinge zum Opfer fielen. Die meisten von ihnen sind deutsche Staatsangehörige.

Im Jahr 2022 betrug der Anteil der Asylmigranten an der Gesamtbevölkerung weniger als 2,5 Prozent.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik; Bundeskriminalamt: Kriminalität im Kontext von Zuwanderung



Als Zuwanderer gelten im seit 2015 jährlich durch das BKA herausgegebenen Bundeslagebild «Kriminalität im Kontext von Zuwanderung» Menschen mit dem Aufenthaltsstatus «Asylbewerber», «Schutzberechtigte und Asylberechtigte» sowie Asylsuchende mit einer Duldung und auch solche, die sich unerlaubt im Land aufhalten.

BKA nutzt irreführenden Begriff

Nicht jede einzeln angezeigte Vergewaltigung entspricht einem weiblichen Opfer. Ein sexueller Übergriff kann, beispielsweise im Fall einer Gruppenvergewaltigung, mehrere Täter haben, so dass die Zahl der weiblichen Opfer etwas unter der Fallzahl liegt.

Wie viele Frauen genau Opfer einer Vergewaltigung, sexuellen Nötigung oder eines sexuellen Übergriffs werden, ist nicht öffentlich einsehbar. Der NZZ liegen aber die Zahlen einer Sonderauswertung des BKA für das Bundesinnenministerium vor.

Sie zeigen, dass seit 2017 jährlich mehr als 1000 Frauen einen sexuellen Übergriff durch Zuwanderer erlebt haben. Man kann also von mindestens 7000 weiblichen Opfern seit dem Krisenjahr 2015 ausgehen.

Der vom BKA verwendete Begriff der «Zuwanderer» ist insofern irreführend, als er verschleiert, dass es sich um irreguläre Migration handelt. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eher von Flüchtlingen die Rede. Migrationsexperten sprechen bei Asylbewerbern, die aus Afrika nach Europa kommen, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern, von «Wirtschaftsmigranten».

Weniger als 2,5 Prozent der Bevölkerung sind Asylmigranten

Auch im Kontext sind die Zahlen brisant. Im Jahr 2022 gab es laut der Polizeilichen Kriminalstatistik fast 12 000 gemeldete Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Von den gerundet 10 000 Tatverdächtigen waren 6366 Deutsche und 3679 Nichtdeutsche. Zuwanderer machten 1155 der Tatverdächtigen aus. Sie sind damit überrepräsentiert bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gemessen an ihrem geringen Bevölkerungsanteil.

Denn der Anteil von Asylmigranten lag 2022 bei weniger als 2,5 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Sie sind nicht nur bei Vergewaltigungen, sondern auch bei anderen Gewaltdelikten wie Mord und Totschlag stark überrepräsentiert.

Der Anteil der Asylmigranten an der Gesamtbevölkerung beträgt weniger als 2,5 Prozent. Junge Männer sind in dieser Gruppe im Vergleich zur restlichen Bevölkerung überrepräsentiert.
Quellen: BKABundestag



Beim Straftatbestand Vergewaltigung gibt es ein gewaltiges Dunkelfeld. Experten gehen davon aus, dass nur 20 Prozent aller Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zur Anzeige gebracht werden. Der Kriminologe Christian Pfeiffer sagte der «Tagesschau», dass die niedrige Zahl an verurteilten Vergewaltigern daher komme, dass «85 Prozent der Frauen keine Anzeige machen, und dann gibt es auch keine Verurteilungen». Übergriffe im eigenen Zuhause, in der Familie und in der Partnerschaft werden meist nicht angezeigt.

Seit 2015 kommen vor allem junge Männer

Wer denkt, dass der hohe Anteil an jungen, alleinstehenden Männern bei der Migration eine Ursache für die vielen Sexualdelikte ist, liegt richtig. Während in der Gesamtbevölkerung 49 Prozent männlich sind (und viele älter oder jünger sind als der durchschnittliche Asylmigrant), machen, ohne Ukrainer, Männer etwa zwei Drittel der irregulären Zuwanderer aus. Doch das allein erklärt die Überrepräsentation bei Straftaten nicht.

Quelle: Bamf



Bei Vergewaltigungen sticht die Überrepräsentation männlicher Flüchtlinge geradezu hervor. Im Jahr 2020 waren Flüchtlinge mit 14 Prozent um das Fünffache bei begangenen Vergewaltigungen überrepräsentiert, wie Koopmans in seinem Buch «Die Asyl-Lotterie» schreibt. Bei Sexualdelikten insgesamt – dazu gehört auch sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch – sind sie 3,3-mal so häufig tatverdächtig, wie ihr Anteil an der Bevölkerung vermuten liesse.

Gründe dafür sind sowohl die eigenen Gewalterfahrungen der Männer in ihrer Kindheit und Jugend, die Gewalt für sie wie ein legitimes Mittel erscheinen lassen, als auch die teilweise archaischen Strukturen ihrer Herkunftsländer.

Das Herkunftsland spielt eine Rolle

Islamisch geprägte Länder wie Afghanistan, Iran und Syrien sind – im Gegensatz zu westlichen Nationen – gekennzeichnet durch ihre patriarchale Struktur. Frauen und Mädchen werden systematisch herabgesetzt und als Menschen zweiter Klasse behandelt. Auch die Frauen in Flüchtlingsunterkünften oder auf dem Weg nach Europa sind der Gefahr ausgesetzt und als Alleinreisende oft schutzlos.

Im Jahr 2022 stellten Syrer laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 33 Prozent der Asylanträge. Als Bürgerkriegsflüchtlinge bekommen sie fast immer subsidiären Schutz bescheinigt. Obwohl sich in Teilen Syriens die Lage beruhigt hat, rät das Auswärtige Amt von Ausschaffungen noch immer ab.

Quelle: Bamf



In der Kriminalstatistik macht sich der Unterschied bei den Herkunftsländern stark bemerkbar. Koopmans hält fest, dass Syrer nicht zweimal so häufig, wie es bei den gesamten Straftaten der Fall ist, sondern dreimal so oft eines Sexualdeliktes verdächtigt werden. Migranten aus Afghanistan und Pakistan – beides Länder mit sehr hoher Geschlechterungleichheit – sind ebenfalls als Tatverdächtige gerade bei Sexualdelikten stark vertreten.

CDU fordert Ausschaffungen nach Syrien und Afghanistan

Die NZZ hat alle Parteien, die mit Fraktionen im Bundestag vertreten sind, nach einer Stellungnahme zu den Fallzahlen gefragt. Trotz mehreren Anfragen, auch an Abgeordnete des Innenausschusses, gab es keine Reaktion der Grünen.

Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries, Mitglied des Innenausschusses, hält fest: «Es ist unübersehbar, dass das Risiko für Frauen, Opfer einer Vergewaltigung oder es anderen Sexualdelikts in Deutschland zu werden, durch die Asylmigration aus dem arabischen Raum und den Maghrebstaaten in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat.»

Die Asylzahlen müssten dauerhaft gesenkt und Straftäter konsequent abgeschoben werden – auch nach Syrien und Afghanistan – fordert der CDU-Politiker. Der Schutz von Frauen müsse «Vorrang vor dem Schutz von Sexualstraftätern und anderen Kriminellen haben».

Bundesinnenministerium nennt Taten «abscheulich»

Es sei nicht hinnehmbar, dass «Frauen öffentliche Plätze wie am Jungfernstieg in Hamburg in den Abendstunden zunehmend meiden, weil sie dort von jungen Flüchtlingen regelmässig belästigt werden», sagte der Christlichdemokrat der NZZ. De Vries fordert, dass «sich Grüne und SPD, die gewöhnlich für Frauenquoten und gendergerechte Sprache lauthals ihre Stimme erheben, auch an dieser Stelle für den Schutz von Frauen engagieren».

Die FDP-Abgeordnete Ann-Veruschka Jurisch sagte ebenfalls, es sei nicht hinnehmbar, wenn Asylbewerber das «Gastrecht missbrauchen und Straftaten begehen, insbesondere auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung». Die Liberale verweist auf das «Rückführungsverbesserungsgesetz» der Ampel-Koalition: «Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Abschiebung von Straftätern zügig umzusetzen.»

Konfrontiert mit den Zahlen, antwortet das von der Sozialdemokratin Nancy Faeser geführte Bundesinnenministerium: «Diese Taten sind abscheulich. Das gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen.» Jede dieser Taten gelte es aufzuklären und «mit der vollen Härte des Rechtsstaates zu ahnden», sagte ein Sprecher der NZZ.

Co-AfD-Chefin Weidel findet Fallzahlen «unfassbar»

Die Co-Vorsitzende der Alternative für Deutschland, Alice Weidel, nennt die Zahlen «unfassbar». Der NZZ sagte Weidel: «Hinter jedem Fall steht ein schreckliches persönliches Schicksal.» Frauen in Deutschland müssten aufgrund des «politisch gewollten Kontrollverzichts» um ihre körperliche Unversehrtheit fürchten.

Der «überproportionale Anteil von ‹Flüchtlingen› unter den Tatverdächtigen» bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sei «das erschreckende Ergebnis der unverantwortlichen Politik der offenen Grenzen seit 2015», kritisierte Weidel.

Wie auch das Bundesinnenministerium fordert die AfD-Co-Chefin die «ganze Härte des Rechtsstaats» und darüber hinaus eine anschliessende Abschiebung für verurteilte Täter. Nicht eine «falsch verstandene Toleranz gegenüber den ausländischen Straftätern, sondern der Schutz der eigenen Bürger» sollte künftig im Vordergrund stehen, sagte Weidel.

Täter sind oft polizeibekannt

Der erste stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Bundespolizeigewerkschaft, Manuel Ostermann, sagte der NZZ: «Die Täter sind nicht selten polizeibekannt und geniessen in Deutschland aber einen temporären Schutzstatus». Bei Migranten, auch solchen mit subsidiärem Schutz, die rechtskräftig verurteilt worden seien, solle die Abschiebung sofort vollzogen werden, fordert Ostermann.

Wenn keine Identitätsdokumente vorlägen, die nötig seien, um eine Person auszuschaffen, wäre eine Abschiebehaft mit der Dauer von bis zu sechs Monaten gesetzlich möglich, erklärt Ostermann. «Wer Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begeht, der darf in Deutschland kein Bleiberecht haben.»

Der Bundespolizist sagte ausserdem: «Wir erleben in Deutschland insbesondere für Frauen einen kollektiven Freiheitsverlust.» Es sei «keine Seltenheit, dass Frauen öffentliche Plätze oder Festivitäten meiden, weil die objektive und subjektive Gefahr, Opfer einer Gewalttat zu werden, stetig steigt».

Viele Verbrechen wären vermeidbar gewesen

Der Migrationsforscher Ruud Koopmans schreibt in seinem Buch die «Asyl-Lotterie»: «Die Opfer, von denen in diesem Kapitel nur eine kleine Minderheit erwähnt wurde, hatten nicht einfach das Pech, zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort gewesen zu sein.» Viele der Leidensgeschichten wären vermeidbar gewesen, hätte Deutschland eine andere Migrationspolitik gehabt, schlussfolgert Koopmans.

Es ist eine Konsequenz der Politik der offenen Grenzen seit 2015, verantwortet durch die ehemalige Kanzlerin Angela Merkel, die Tausende Frauen in Deutschland dieser Gefahr ausgesetzt hat. Doch auch nach dem Ende der Ära Merkel ist keine Besserung in Sicht. In einem Sommerinterview sagte Innenministerin Faeser: «Wir müssen das Europa der offenen Grenzen retten.» Die Frage bleibt nur, welchen Preis das hat.



Montag, 20. März 2023

U-Bahn-Plan der BVG ist die Zukunft, die Politik hat sie verschlafen

von Thomas Heck...

Mit den Grünen und Linken ist in Berlin kein Staat zu machen. Eigentlich ist mit diesen Ideologen nirgendwo ein Staat zu machen. Und langsam schlägt sich diese Erkenntnis auch in sinkenden Umfragewerten nieder. Linke und Grüne wolle in Berlin zwar den Individualverkehr besser heute als morgen verbieten und haben alles getan, um das Auto immer unattraktiver zu machen. Parallel verweigern sie seit Jahren den dringend notwendigen Ausbau des U-Bahn-Netzes. Damit soll nun Schluß sein. 


Berlins U-Bahnnetz wuchs nicht mit der wachsenden Stadt. Die Außenbezirke sind nicht angeschlossen, sie sind abgehängt. Das darf nicht so bleiben, wenn der Umstieg auf Bus und Bahn gelingen soll, meint Gunnar Schupelius.

Die BVG will das U-Bahnnetz ausbauen und dabei in seiner Länge mehr als verdoppeln, von jetzt 150 auf dann 371 Kilometer. Dabei sollen die Linien in die Außenbezirke verlängert und mit einer ganz neuen Ringbahn verbunden werden.




Diesen Plan mit dem Titel „Expressmetropole Berlin“ hat die BVG für die Koalitionsverhandlungen von SPD und CDU vorbereitet. Er ist noch vertraulich, der „Tagesspiegel“ hat daraus am Wochenende zitiert.

Im Einzelnen fasst die BVG Pläne zusammen, die immer wieder diskutiert, aber nie verwirklicht wurden, zum Beispiel die Verlängerung der Linien U3 von Krumme Lanke bis Klein Machnow, der U 9 bis Marienfelde, der U 6 nach Lichtenrade, der U 7 zum Flughafen, der U8 ins Märkische Viertel und der U1 bis Heerstraße im Westen und bis Antonplatz im Nordosten.

Neu ist die Idee der Ringbahn, die alle nach außen führenden Linien miteinander verbindet, sodass man zum Umsteigen nicht mehr in die Innenstadt fahren muss.

Sollte eine Koalition aus CDU und SPD zustande kommen, wäre der politische Wille zum U-Bahnbau wieder vorhanden. Bisher stellten sich Grüne und Linke gegen die Verlängerung der U-Bahnlinien und bestanden darauf, dass nur das Straßenbahn-Netz ausgebaut wird.

Zur Begründung hieß es, der U-Bahnbau sei viel teurer als neue Straßenbahnlinien und außerdem nicht „klimaschonend“, weil sehr viel Beton verbaut werde.

Genauso sehen es auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Fahrgastverband IGEB. Beide lehnen die U-Bahnpläne ab.

Es ist sicher richtig, dass die Straßenbahn sehr viel kostengünstiger zu haben ist, aber sie ist nicht die Alternative zur U-Bahn, sondern allenfalls eine Ergänzung.

Schließlich geht es ja um die viel besungene „Verkehrswende“. Die Menschen sollen vom Auto auf Bus und Bahn umsteigen.


Donnerstag, 16. März 2023

Der ökonomische und gesellschaftliche Kollaps rückt näher

von Helena Zeus...

Wer regelmäßig die Nachrichten verfolgt, spürt eine schleichende Veränderung in der Berichterstattung: Selbst öffentlich-rechtliche Medien realisieren allmählich, dass Deutschland in vielen Bereichen vor dem Zusammenbruch steht. Die Probleme türmen sich immer höher auf, und die Regierenden sind mit dieser Situation vollkommen überfordert. Sie sind weder willens noch in der Lage, Strategien zu entwickeln, wie man die nahende reale Katastrophen bekämpfen kann. Es brennt mittlerweile in allen Bereichen. Die Gesamtsituation zu beschreiben würde alle Dimensionen sprengen, so dass ich nachfolgend nur ein paar Punkte ansprechen möchte, um zu veranschaulichen, wie ernst die Lage in Deutschland ist.


Da ist zu allererst der Bereich der Migration. Jeden Tag strömen hunderte, manchmal tausende Migranten aus islamischen Gesellschaften über die deutsche Grenze mit dem Ziel, am deutschen Sozialstaat zu partizipieren. Der Migrationsdruck seit 2015 hat dazu geführt, dass die Kommunen vollkommen überlastet sind. Jeder kommt rein, so gut wie niemand muss wieder gehen. In acht Jahren hat man es nicht geschafft, mit den Herkunftsländern Rücknahmeabkommen zu schließen oder Grenzkontrollen zu etablieren. Aufgrund fehlender Kapazitäten entstehen flächendeckend neue Containerdörfer und es werden Schulturnhallen konfisziert, um darin Flüchtlingsunterkünfte einzurichten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser steckt angesichts dieser Katastrophe weiter den Kopf in den Sand und flüchtet sich in Arbeitskreise, die Lösungen erarbeiten sollen - als ob die Problematik vollkommen neu und nicht seit Jahren bekannt wäre.

Kulturnation ohne Heimat

Dabei weiß jeder vernünftige Mensch, dass nur Grenzkontrollen, das Aussetzen des Asylrechts und das Forcieren von Abschiebungen diesen Irrsinn stoppen könnten, bevor es zum finalen Kollaps kommt. In vielen Städten sind Deutsche bereits in der Minderheit. Eine Kulturnation verliert ihre Heimat und ihre Identität. Was stattdessen aus unserem Land wird, ähnelt immer mehr den Shitholes, aus denen die Zuwanderer geflohen sind. Der Spruch von Peter Scholl-Latour, "Wer halb Kalkutta aufnimmt, rettet nicht Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta”, ist brutale Realität geworden.

Dann ist da der Bereich Bildung. Angesichts der alarmierenden Krise fällt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger nichts Besseres mehr ein, als zu einem "Bildungsgipfel” einzuladen - dem die meisten Länder aus Protest fernbleiben, denn geredet wurde genug, nur gehandelt wird seit Jahren nicht. Die fatalen Folgen einer katastrophalen Bildungspolitik werden immer offensichtlicher: Jedes fünfte Kind kann nach der vierten Klasse nicht ausreichend lesen, rechnen und schreiben. Und eine wachsende Zahl von Jugendlicher verlässt die Schule ohne Abschluss - obwohl das Anforderungsniveau immer weiter abgesenkt wurde. Es fehlen Zehntausende Lehrer, und durch die enorme Zuwanderung von Großfamilien vor allem aus bildungsfernen, meist islamischen Gesellschaften sind die Schulen mit der Integration vollkommen überfordert. Die Folge: Es wachsen Generationen ungebildeter, nicht in den Arbeitsmarkt integrierbarer zukünftiger Bürgergeldempfänger heran.

Gesundheit, Pflege, Rente: Ein Desaster

Dann der Bereich Gesundheitswesen: Bundesgesundheitsminister Lauterbach, der trotz bizarrer Lügen, Fehlentscheidungen und jetzt auch noch biographischer Ungereimtheiten im Amt bleiben darf, redet gerne und viel, aber sitzt die Probleme genauso aus wie seine Vorgänger. Die Defizite der Krankenkassen steigen immer weiter - nicht zuletzt wegen der wachsenden Zahl von Mitgliedern, die keine Beiträge zahlen. Immer mehr Krankenhäuser stehen vor der Insolvenz. Es fehlen zigtausende Ärzte, sowohl im ambulanten Bereich als auch den Kliniken. Zusätzlich warnen Apotheken vor Engpässen bei Medikamenten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Menschen sterben, weil sie nicht mehr adäquat behandelt werden konnten.

Dann der Bereich Pflege, wo zum einen die Pflegeversicherung hohe Defizite aufweist und andererseits überall Personal fehlt. Die Zustände in vielen Pflegeheimen sind eine Schande für ein angeblich so reiches Land, so wie die Situation vieler Senioren insgesamt: Während die Altersversorhug in Zeiten grassierender Inflation für immer weniger Rentner ausreicht, einen Mindeststandard an Lebensqualität zu ermöglichen, wächst auch bei der Rentenversicherung das Defizit stetig. Es müssen jedes Jahr mehr Milliarden an Steuergeldern in die Rentenversicherung fließen, damit das System nicht kollabiert.

Ebenso explodieren die Sozialausgaben, die mittlerweile den größten Teil der öffentlichen Haushalte verschlingen. Auch die riesigen Pensionslasten, die aufgrund des immer größeren Beamtenapparats zu zahlen sein werden, sind ein weiterer milliardenschwerer Posten, dessen Finanzierung in kleinster Weise gesichert ist.

Prädikat "Nicht zukunftsfähig”

Dann das Thema Verkehrsinfrastruktur: Ein in der Regierung weitgehend isolierter Verkehrsminister hat keine Chance, selbst die dringendsten notwendigen Investitionen gegen den eigenen Koalitionspartner durchzusetzen. Die Autobahnen sind überlastet, Baustellen landauf-landab, an denen nur noch ausgebessert, kaum ausgebaut und modernisiert wird. Jeden Tag ist es für Pendler ein Vabanquespiel, ob sie einigermaßen pünktlich zur Arbeit kommen oder stundenlang in Staus stehen müssen. Die Deutsche Bahn ist hier keine Alternative, weil sie aufgrund ihres jahrelangen Sanierungsstaus in einem verheerenden Zustand ist und längere Fahrten mit mehrmaligem Umsteigen regelmäßig einer Odyssee gleichen. Die Zahl der maroden Brücken im Land geht in die Zehntausende, kommunale und Landesstraßen strotzen vor Schlaglöcher, Fußgängerzonen sind in die Jahre gekommen, den meisten Städten und Gemeinden fehlt das Geld für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen.

Dann der Bereich Energie und Wirtschaft. Ein planloser Wirtschaftsminister Habeck ergötzt sich im Erfinden immer neuer Verbote und undurchdachter Zwangsregelungen, um das Klima zu retten, aber sieht dabei nicht, wie desolat die Zustände in diesem Land mittlerweile sind. Die meisten deutschen Innenstädte wirken verwahrlost, die Leerstände wachsen mittlerweile sogar in den Großstädten, Kleinstädte wirken immer öfter wie Geisterstädte, nennenswerten Einzelhandel findet man dort kaum noch. Der grüne Umbau der Gesellschaft macht Energie unbezahlbar und treibt die Industrie, das Rückgrat des Wohlstands Deutschlands, aus dem Land. Neue Arbeitsplätze deutscher Firmen entstehen vor allem im Ausland, während in Deutschland ein riesiger Stellenabbau droht - vor allem in den Schlüsselindustrien, Automobil, Maschinenbau und Chemie.

Führungsstärke Fehlanzeige

Die Bevölkerung in Deutschland ist in wenigen Jahren um mehrere Millionen Menschen gewachsen, doch die notwendige soziale und bauliche Infrastruktur steht dafür gar nicht zur Verfügung. Vor allem Wohnraum fehlt und das nicht mehr nur in den Ballungsräumen. Das von Wirtschaftsminister Habeck angekündigte Ziel, jedes Jahr 400.000 Wohnungen zu bauen, wird fulminant verfehlt; steigende Zinsen, immer abstrusere Bauvorschriften und die Preisexplosion bei den Baumaterialien werden im Gegenteil zu einem weitgehenden Erliegen des Wohnungsbaus führen.

Dann der Bereich Außenpolitik. Die Außenministerin Baerbock reist unermüdlich durch die Welt, bereits 69 Auslandsreisen hat sie auf der Uhr, die entgegen ihrem Wahlversprechen fast ausschließlich im Regierungsflieger stattfanden. Auf ihrem Instagram-Account kann man schöne Bilder bewundern, die eher an Abenteuerurlaube erinnern als an eine effektive Außenpolitik, die deutsche Interessen in der Welt vertritt. Im Verteilen von Steuergelder - meist ohne Gegenleistung - ist Baerbock jedenfalls sehr engagiert. Wie sagte sie so treffend: "...egal, was meine deutschen Wähler denken”.

Und was macht der Bundeskanzler Scholz? Positiv formuliert könnte man es so sehen, dass er vollkommen "unaufgeregt” regiert. Leider ist das in einer Zeit, in der es an allen Ecken brennt, nicht wirklich zielführend. Zumal er mit der Auswahl seiner Minister seiner eigenen Partei keine glückliche Hand hatte. Das Aussitzen immer drängender Probleme à la Merkel wird nicht mehr lange gut gehen. Führungsstärke wäre zwingend notwendig - aber die hat Scholz bisher gänzlich vermissen lassen.

Die Welt schüttelt den Kopf

Es gab seit Jahren viele warnende Stimmen von Experten in Wirtschaft Rechtswissenschaften und alternativen Medien, die all diese Missstände vorausgesehen und vor den katastrophalen Folgen gewarnt hatten. Diese Leute wurden nicht selten als rechtsextrem beschimpft, oft diskreditiert und gesellschaftlich geächtet. Wer am Anfang seiner Karriere stand, schwieg daher oft genug wider besseren Wissens. Bis heute kommen die Warnungen meist von Menschen, die am Ende ihrer beruflichen Laufbahn stehen und nichts mehr zu verlieren haben.

Deutschland befindet sich in einem ideologischen Wahn, man glaubt wieder einmal, es besser zu wissen als alle anderen. Die Welt schüttelt den Kopf über diesen Irrsinn, aber die selbsternannte politische Elite in Deutschland macht unbeirrt weiter. Nur lassen sich die negativen Entwicklungen, die von der vorherigen Kanzlerin Angela Merkel eingeleitet wurden, immer schwieriger vertuschen. Trotz Rekordeinnahmen der öffentlichen Haushalte wird seit Jahren das von den Steuerzahlern hart erwirtschaftete Geld nicht mehr im Inland investiert, sondern zu einem großen Teil in alle Welt verschleudert. Und weil das wohl nicht reichte, lud man auch noch die Bedürftigen aus aller Herren Länder ein, ins Ddeutsche Sozialsystem einzuwandern.

Dem Patrioten blutet das Herz

Die neue Ampel-Regierung fungiert diesbezüglich dann noch als Brandbeschleuniger. Die Mär vom "reichen Land” wird zwar wie ein Mantra von den Regierenden immer wieder verkündet, dabei ist dieses Land alles andere als zukunftsorientiert und leistungsfähig - und reich ist es schon lange nicht mehr. In bester spätrömischer Dekadenz schauen wir zu, wie uns andere Länder überholen, aufstrebende Nationen, die nicht selten dank deutscher Entwicklungshilfen und deutschem Know-How ökonomisch und gesellschaftlich an uns vorbeiziehen. 200.000 hochqualifizierte Deutsche verlassen jedes Jahr das Land, weil sie in solchen Ländern bessere Perspektiven sehen als in einer Heimat, in der Leistungsbereitschaft nicht mehr gefördert, sondern mit immer höherer Steuerlast bei sinkendem Lebensstandard bestraft wird.

Als deutscher Patriot blutet einem das Herz: Man will dagegen ankämpfen, dass dieses Land im Chaos versinkt, aber aufgrund des Fehlens einer starken Opposition verliert man die Hoffnung, dass eine Kurskorrektur möglich sein kann. Die größte Oppositionspartei, die CDU, steht noch immer unter dem Einfluss der Merkelianer, Friedrich Merz hat sich als schwacher Parteivorsitzender erwiesen, der die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat, und wenn ihm doch einmal die Wahrheit herausrutscht, rudert er beim leisesten Gegenwind wieder zurück. Es ist fatal, dass weder in der Regierung noch in der Opposition fähige Personen an den entscheidenden Positionen sitzen, die sich dem Land verpflichtet fühlen und keinen ideologischen oder externen Interessen dienen. Eine solche fatale Konstellation hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben.

Schwächung der Demokratie

Und so erinnert das Land immer mehr an die Endzeit der Weimarer Republik. In welche Katastrophe Deutschland damals gesteuert ist, weil extreme Kräfte von links und rechts die Demokratie zerstören wollten (was den Faschisten dann letztendlich gelang), müsste eigentlich gerade uns eine Warnung sein, die wir immer so viel auf unsere Vergangenheit geben. Geschichte wiederholt sich nicht - aber sie reimt sich. Die immer kriminelleren Machenschaften der verharmlosend als "Aktivisten” bezeichneten Terroristen der "Letzten Generation”; der Hass der Linken auf das einstige Erfolgsmodell Deutschland; der wachsende Einfluss von Islamisten auf die Politik; die Entfremdung wachsender Teile der Bevölkerung von der Gesellschaft: All dies sind bedenkliche Gefahren für den demokratischen Rechtsstaat. Und zunehmend tragen auch die Übergriffe der Politik auf die Privatsphäre der Bevölkerung - zuerst während der "Pandemie” und jetzt zur angeblichen Rettung des Klimas - zur Schwächung der Demokratie bei.

Es müssen sich nun endlich diejenigen aus der Deckung wagen, die wissen, was zu tun ist und wie man ein Land wie Deutschland reformieren muss, um die Katastrophe noch zu stoppen. Es bleibt uns nur die Hoffnung, dass es dazu nicht schon zu spät ist.



Dienstag, 14. März 2023

Grüne raus aus dem Landtag? Die Befangenheit des Verfassungsgerichtshof NRW...

von Jörg Gastmann...

Unter anderem dank der Unterstützung durch Leser von Ansage! konnte eine Klage beim nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof gegen den Landtag NRW finanziert werden. Dabei ging es um die verfassungswidrigen Landeslisten und ungültigen Zweitstimmen für die Grünen. Ansage! berichtete unter anderem hier im Detail über den Fall. Kurzfassung: Die Landeslisten der Partei “Bündnis 90 / Die Grünen” diskriminieren entgegen Artikel 3 Grundgesetz die Kandidaten nach Geschlecht. Frauen stehen grundsätzlich immer auf Platz 1, es sind 100 Prozent weibliche Kandidaten möglich, Männer sind hingegen auf maximal 50 Prozent begrenzt. Transfrauen konkurrieren nicht mit Frauen, sondern mit Männern um Listenplätze.


Dirk Westerheide, Landesvorsitzender der Partei „neo – Wohlstand für Alle“, die an der NRW-Landtagswahl teilnahm, legte daher eine Wahlprüfungsbeschwerde ein. Bei einem Erfolg würden die Grünen alle Zweitstimmenmandate verlieren; Folge: die NRW-Landesregierung aus CDU und Grünen hätte keine Mehrheit mehr. Wie erwartet bügelten die im Landtag vertretenen Parteien – mit Ausnahme der AfD – die Wahlprüfungsbeschwerde ab. Der nächste Schritt war also eine Klage gegen diese Ablehnung beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster. Auch hier gilt: Hat die Klage Erfolg, platzt die Landesregierung. Vor diesem Hintergrund ist entscheidend, ob die Richter am Verfassungsgerichtshof NRW befangen sind. Schauen wir uns den Partei-Hintergrund der Richter nachfolgend einmal an.

CDU-, FDP- und Grünen-Richter urteilen über CDU-Grüne Regierung

Frau Professor Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb wurde 2021 von der Laschet-CDU-Regierung zur Präsidentin gewählt beziehungsweise ernannt. Professor Dr. Andreas Heusch war 2021 laut Wikipedia „als bevorzugter Kandidat der Landesregierung für das Amt des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs gehandelt“ worden. Er wurde schließlich Vizepräsident. Dr. Bernd Grzeszick wurde 2021 ebenfalls von der Laschet-CDU-Regierung zum Landesverfassungsrichter gewählt / ernannt. Dr. Dirk Gilberg arbeitete von 2007 bis 2010 für die Rüttgers-CDU-Regierung. Dr. Matthias Röhl saß für die FDP – den Grünen-Ampel-Koalitionspartner der Bundes-FDP – im Düsseldorfer Stadtrat.

Professor Dr. Joachim Wieland wurde bereits 2006 von der Rüttgers-CDU-Regierung zum Landesverfassungsrichter ernannt. Bei Wikipedia ist über ihn nachzulesen: “Wegen des Vorwurfs der Befangenheit durfte Wieland diejenigen Verfahren, welche die AfD wegen fehlender parlamentarischer Auskünfte gegen das Land NRW führt, nicht entscheiden.“ Und Dr. Claudio Nedden-Boeger ist Mitglied bei den Grünen. Zusammengefasst: Mehr Befangenheit eines Gerichts ist kaum möglich.

Einstieg von Professor Schachschneider

Mit Unterstützung von Ansage!-Lesern gelang es, Verfassungsrechts-Koryphae Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider zu gewinnen, der eine „Beschwerde gegen die Zurückweisung des Wahleinspruchs“ einreichte (siehe im Wortlaut hier). Ein Sieg war von vorherein unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen, sofern die Richter über ihre Partei-Schatten springen. Im wahrscheinlichsten Fall würden der Landtag NRW und der Verfassungsgerichtshof NRW zeigen, dass auch sie außerhalb des Grundgesetzes stehen und dessen Anwendung verweigern. Die öffentliche Debatte darüber kann den Grünen, ihren Koalitionspartnern und dem politischen Establishment enorm schaden, sofern diese Ansage!-Artikelreihe größere Verbreitung findet.

In seiner ersten Antwort lehnte der Landeswahlausschuss – gegen die Stimmen der AfD – die Wahlprüfungsbeschwerde mit der bemerkenswerten Begründung ab, Parteien seien in ihren Satzungen nicht an das Grundgesetz gebunden (!). Seit dies von Professor Schachtschneider widerlegt wurde und der Landeswahlausschuss sowie der Landtagspräsident argumentativ nichts entgegenzusetzen hatten, konzentriert sich der Landeswahlausschuss nunmehr auf formaljuristische Spitzfindigkeiten, um einen demokratisch besetzten Landtag zu verhindern.

Schlagabtausch: Argumente vs. Formaljuristerei

Einziger Aufhänger ist dabei Paragraph 3 des Wahlprüfungsgesetzes NRW, der einschränkt: „Einspruchs- und antragsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte, jede in einem Wahlkreis mit einem Wahlvorschlag aufgetretene Partei, der Präsident des Landtags sowie der Landeswahlleiter. Der einzelne Wahlberechtigte bedarf hierzu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von mindestens 50 weiteren Wahlberechtigten.“ Das heißt: Für Wahlberechtigte schufen die Regierungsparteien in NRW ohne sachlichen Grund die Hürde einer Unterschriftensammlung. Eine solche Hürde gibt es in anderen Bundesländern nicht, und im nachfolgenden Schriftsatz demontierte Professor Schachtschneider diese verfassungswidrige Hürde mit den Worten: “Jeder Bürger hat ein Recht auf Demokratie. Dieses Recht ist als Grundrecht jedes Bürgers, gestützt auf Art. 38 Abs. 1 GG, in ständiger Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht praktiziert (seit BVerfGE 89, 155 (171 ff.). Das ist ein wegen Art. 20 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG nicht einschränkbares Grundrecht. Dieses Grundrecht kann nicht etwa wegen Art. 33 Abs. 4 Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen eingeschränkt werden, der es dem Gesetzgeber überträgt, ‘das Nähere’ (s.: der Wahlprüfung) durch Gesetz zu regeln.”

Weiter schreibt Professor Schachtschneider: „50 Unterstützer eines Wahleinspruchs zu finden, ist für die meisten Bürger unmöglich. Kaum einer kennt überhaupt so viele andere Wahlbürger. Wer als Einzelner gegen eine Wahl in Nordrhein-Westfalen Einspruch erhebt, müßte tausende von Bürgern um eine solche Unterstützung bitten, um 50 Unterstützer zu finden. Das ist unzumutbar.“ Wer glaubt, es sei einfach, 50 Bürger zur Unterstützung eines Rechtsstreits gegen eine Landesregierung zu finden, kann das ja mal selbst versuchen. Fast niemand möchte in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden – und schon gar nicht gegen eine Regierung, die Polizei, Staatanwaltschaften, Finanzamt, Gewerbeaufsicht und alle sonstigen Behörden unter sich hat, die politische Gegner in Schwierigkeiten bringen können (siehe unter anderem Kontosperrungen und die allgegenwärtige Cancel Culture gegen Oppositionelle).

Blamage für Landtagspräsident André Kuper (CDU)

Bemerkenswert und unzweifelhaft verfassungswidrig ist auch die Einschränkung, dass Parteien nur dann einspruchsberechtigt sind, wenn sie „in einem Wahlkreis mit einem Wahlvorschlag aufgetreten“ sind, will sagen: wenn sie mit Erststimmen -Kandidaten angetreten sind. Für Erststimmen-Mandate genügen nicht 5 Prozente wie bei Zweitstimmen-Mandaten; nur wer die meisten Stimmen eines Wahlkreise erhalten hat, kann diese Mandate gewinnen, was in der Regel 25 bis 35 Prozent der Stimmen erfordert. Da seit Gründung der Bundesrepublik noch nie ein Kandidat einer Kleinpartei ein Direktmandat gewonnen hat, sind Erststimmen-Kandidaturen für Kleinparteien eine reine Zeit- und Geldverschwendung. Die großen Parteien treten hingegen immer auch mit Erststimmen-Kandidaten an. Offensichtlich diskriminiert also Paragraph 3 des Wahlprüfungsgesetzes NRW kleine Parteien, während es große Parteien privilegiert. Bei der Frage, ob Dirk Westerheide seine Wahlprüfungsbeschwerde als Vertreter der Partei „neo – Wohlstand für Alle“ oder als Wahlberechtigter einlegte, entschied sich Professor Schachtschneider für die “sowohl-als-auch“-Argumentation.

Wer Interesse an juristischen Kabinettstücken hat, wird Freude an Professor Schachtschneiders Schachzug haben, Landtagspräsident André Kuper (CDU) bei seinen Pflichten festzunageln. Dazu verwendete er Paragraph 2 des Wahlprüfungsgesetz NRW, der besagt: “Werden dem Präsidenten des Landtags nach Ablauf dieser Frist in amtlicher Eigenschaft Umstände bekannt, die einen Wahlmangel begründen könnten, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden dieser Umstände Einspruch einlegen.“

Staat darf Bürger nicht “ins Messer laufen” lassen

Das Wort „kann“ heißt hier nicht, dass es sich Landtagspräsident Kuper aussuchen kann, ob er für einen demokratischen und verfassungsmäßigen Landtag sorgt. Sondern „kann“ bedeutet, dass ihm dieses Gesetz die rechtliche Grundlage zum Handeln gibt. Professor Schachtschneider nimmt dem Landtagspräsidenten den Interpretationsspielraum, indem er schreibt: „Das ‘kann’ in der Vorschrift gibt dem Präsidenten kein Ermessen, allenfalls einen Beurteilungsspielraum, allerdings nur einen kleinen. Dogmatisch teilt hier das Wort ‘kann’ eine Befugnis zu. Die Klärung der Rechtmäßigkeit der Wahl ist seine Amtspflicht.”

Und schließlich beruft sich Professor Schachtschneider auf Paragraph 25 Verwaltungsverfahrensgesetz: Dieser schreibt Behörden vor, Bürgern bei möglichen Formfehlern rechtzeitig und klar Hilfestellung bei der Beseitigung derselben zu leisten. Professor Schachtschneider hierzu: „Auch wegen der Missachtung dieser Vorschrift kann sich der Landtag nicht auf den Mangel an Klarheit des Einspruchsschreibens berufen. Auf die Richtigkeit und Klarheit wirken auch die Gerichte hin, wenn Klageanträge oder sonstige Anträge gestellt werden. Diese Hilfestellung ist ein allgemeines Gebot fairen Umgangs der Amtswalter mit den Bürgern. Es ist dem Staat nicht gestattet, die Bürger gewissermaßen ‚ins Messer laufen‘ zu lassen, weil deren Einsatz für das Recht nicht die richtigen Verfahrensschritte gegangen ist. Sie dürfen Rechtsklärungsinitiativen nicht abzuwehren, die ihnen etwa aus parteilichen Interessen nicht nützlich sind.”

Nachfolgend dokumentiert Ansage! den Schriftsatz im Wortlaut (gekürzt um die Einleitung):

Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Ordinarius a. D. des Öffentlichen Rechts
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen
Königsallee 51 – 53
48143 Münster
VerfGH 78/22

Wahlprüfungsbeschwerde

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

ich danke für Ihr Schreiben in Sachen Wahlprüfungsbeschwerde 78/22.
Erlauben Sie mir, die folgenden Überlegungen zur Zulässigkeit der Beschwerde vorzutragen.

Ich nehme jetzt erst Stellung zu Ihrem Schreiben vom 15. November 2022, weil ich auf eine substantielle Erwiderung des Landtages des Landes Nordrhein-Westfalen auf die Beschwerdebegründung gewartet habe. Ich bitte um Verständnis.

Zur Sache:

1. (…) Es gibt weitere gewichtige Gesichtspunkte für die Zulässigkeit der Beschwerde:
Der Präsident des Landtags hätte den oder die Einspruchsführer auf die Unklarheit, wer der Einspruchsführer ist, Dirk Westerheide oder die Partei „neo. Wohlstand für alle“ oder alle drei Beschwerdeführer, hinweisen müssen, um diesen Gelegenheit zu geben. die Unklarheit zu beheben. Es war für eine solche Klarstellung noch viel Zeit, weil der Einspruch vom 20. Mai 2022, zwei Monate lang nach der Wahl erhoben werden kann. Die Wahl hat am 15. Mai 2022 staatgefunden.

Der Landtag kann sich darum nicht darauf berufen, daß das Einspruchsschreiben keine Klarheit über den oder die Einspruchsführer geschaffen hat. Das ist ein venire contra factum proprium. Der Landtag hat es nach diesem gefestigten Prinzip verwirkt, den Einspruch zurückzuweisen. Folglich kann auch das Verfassungsgericht aus der Unklarheit nicht die Unzulässigkeit der Beschwerde folgern, keinesfalls die des Beschwerdeführers Dirk Westerheide.

Dagegen steht auch der verwaltungsrechtliche Grundsatz des § 25 Abs. 1 S. 1 VerwVerfGes. Nach dessen Absatz 1 „soll die Behörde die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung (!) von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehendlich oder aus Unkenntnis unterblieben, unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind.“ Der Tatbestand dieser Vorschrift des Bundesgesetzes ist erfüllt. Der Landtag handelt im Einspruchsverfahren nicht als Gesetzgeber, sondern als vollziehende Gewalt. Auch wegen der Mißachtung dieser Vorschrift kann sich der Landtag nicht auf den Mangel an Klarheit des Einspruchsschreibens berufen.

Auf die Richtigkeit und Klarheit wirken auch die Gerichte hin, wenn Klageanträge oder sonstige Anträge gestellt werden. Diese Hilfestellung ist ein allgemeines Gebot fairen Umgangs der Amtswalter mit den Bürgern. Es ist dem Staat nicht gestattest, die Bürger gewissermaßen ‚ins Messer laufen‘ zu lassen, weil deren Einsatz für das Recht nicht die richtigen Verfahrensschritte gegangen ist. Sie dürfen Rechtsklärungsinitiativen nicht abzuwehren, die ihnen etwa aus parteilichen Interessen nicht nützlich sind. Dieser Rechtsgrundsatz kommt auch in der Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung von Verwaltungsakten (§ 58 VwGO) zur Geltung. Die vornehmlichste Aufgabe des Staates ist es, das Recht zu verwirklichen. Vielfach agiert er jedoch immer noch als Obrigkeit über die Untertanen, nicht als Diener der Bürger. Mandatsträger verteidigen ihre Mandate wie ihr Eigentum. Sie sind aber Vertreter des Volkes.

2. Die Wahlprüfung ist ein objektivrechtliches Verfahren. Es geht darum, die Legalität des Parlaments zu sichern. Ohne diese Legalität, die nur durch ein verfassungsgemäßes Verfahren erreicht werden kann, sind alle Akte der Parlaments, insbesondere die Gesetze, illegal, wenn auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts um der Rechtssicherheit willen nicht nichtig (i. d. S. BVerfGE 121, 266, 311 ff., Rnrn.134 ff.).Wenn die Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt wird, heilt das die Verstöße gegen das Wahlrecht nicht. Es wird gegebenenfalls der Rechtsschutz, der Sache nach für das ganze Volk, versagt, der freilich verfahrensrechtliche Voraussetzungen hat. Der Rechtsstaat, der um der Freiheit willen der Verwirklichung des demokratischen Prinzips bedarf, muß in jeder Weise darauf bedacht sein, die Verfassungsmäßigkeit seines wichtigsten Organs, des Parlaments, zu gewährleisten. Sonst geht das essentielle Vertrauen der Bürger in ihren Staat verloren. Demgemäß muß ein Verfahrensfehler eines Wahleinspruchs übergangen werden, wenn der Wahleinspruch den Verstoß oder den möglichen Verstoß der Wahl gegen das Wahl- und Verfassungsrecht dem Präsidenten des Landtags zur Kenntnis gebracht hat. Die Einspruchsführer nehmen eine bürgerliche Pflicht wahr, das Recht, zumal das Recht einer für ihr Land demokratisch essentiellen Wahl, im Interesse des Volkes insgesamt zu verwirklichen. Allemal hätte der Präsident des Landtages auf die formalen Mängel des Einspruchs hinweisen müssen, um die Legalisierung der Wahlen, gegen die rechtliche Bedenken entstanden sind, sicherzustellen.

„Werden dem Präsidenten des Landtags nach Ablauf dieser Frist in amtlicher Eigenschaft Umstände bekannt, die einen Wahlmangel begründen könnten, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden dieser Umstände Einspruch einlegen“. Diese Regelung des § 2 Abs. 1 S. 2 des Wahlprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist zu verallgemeinern. Es geht um die Legalität vor allem der Gesetze. Das „kann“ in der Vorschrift gibt dem Präsidenten kein Ermessen, allenfalls einen Beurteilungsspielraum, allerdings nur einen kleinen. Dogmatisch teilt hier das Wort „kann“ eine Befugnis zu. Die Klärung der Rechtmäßigkeit der Wahl ist seine Amtspflicht.

Zudem steht eine Rücknahme der Beschwerde wegen des objektivrechtlichen Gegenstandes des Wahlprüfungsverfahrens einer Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht entgegen, weil die Rechtmäßigkeit der Wahl wegen deren demokratischen Essentialität von größtem öffentlichem Interesse ist (S. Magiera, in: M. Sachs, Grundgesetz. Kommentar, 8. Aufl. 2018, Art. 41, Rn. 13). Der Landtag ist durchgehend fehlerhaft besetzt, weil die Kandidaten der Partei Die GRÜNEN/Bündnis 90 wegen des Paritätsgrundsatzes dieser Partei nicht den Wahlgrundsätzen gemäß aufgestellt worden sind. Das betrifft alle Mandate, besonders aber die der Partei Die GRÜNEN/Bündnis 90. Eine rechtmäßige Kandidatenliste der GRÜNEN/Bündnis 90 hätte die Wahl erheblich beeinflußt, wenn etwa anstelle einer Frau, wie im Frauenstatut dieser Partei vorgesehen, ein Mann den ersten Platz der Wahlliste eingenom-men hätte und damit der Praxis der Parteien nach der Kandidat der GRÜNEN/Bündnis 90 für das Amt des Ministerpräsidenten gewesen wäre.

3. Nach § 2 Abs. 2 Wahlprüfungsgesetz des Bundes „kann den Einspruch jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter und der Präsident des Bundestages einlegen“.
Diese Regelung müssen gemäß Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG auch die Landesverfassungen treffen; denn sie ist notwendig, um die Verwirklichung der Wahlgrundsätze sicherzustellen, in diesem Verfahren der der Gleichheit der Wahl. Zu deren Bedeutung BVerfGE etwa 121, 266, Rn. 91: „Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl trägt der vom Demokratieprinzip vorausgesetzten Gleichberechtigung der Staatsbürger Rechnung (vgl. BVerfGE 41, 399 [413]; 51, 222 [234]; 85, 148 [157 f.]; 99, 1 [13]). Die Gleichbehandlung aller Staatsbürger bei der Ausübung des Wahlrechts ist eine der wesentlichen Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie sie das Grundgesetz verfasst (vgl. BVerfGE 6, 84 [91]; 11, 351 [360]). Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebietet, dass alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht möglichst in formal gleicher Weise ausüben können. Er ist im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (vgl. BVerfGE 51, 222 [234]; 78, 350 [357 f.]; 82, 322 [337]; 85, 264 [315]; 95, 408 [417]).“

Jeder Bürger hat ein Recht auf Demokratie (grundlegend K. A. Schachtschneider, Der Anspruch auf Demokratie – Überlegungen zum Demokratierechtsschutz des Bürgers, JZ 1970, S. 401 ff.). Dieses Recht ist als Grundrecht jedes Bürgers, gestützt auf Art. 38 Abs. 1 GG, in ständiger Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht praktiziert (seit BVerfGE 89, 155 (171 ff.). Das ist ein wegen Art. 20 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG nicht einschränkbares Grundrecht. Dieses Grundrecht kann nicht etwa wegen Art. 33 Abs. 4 Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen eingeschränkt werden, der es dem Gesetzgeber überträgt, „das Nähere (s.: der Wahlprüfung) durch Gesetz zu regeln. Die näheren Regeln erlauben keine Einschränkung des Grundrechts, sondern lediglich Bestimmungen über die Durchführung des Wahlprüfungsverfahrens. Sonst würde, wie oben zitiert, die feiheitliche demokratische Grundordnung verletzt. Wegen dieses Rechts des Bürgers auf Demokratie dürfen die Einspruchsrechte des Bürgers gegen Wahlen, die das Wahlrecht verletzen, nicht durch irgendwelche Hürden geschmälert werden, wie diese § 3 Abs. 1 S. 2 Wahlprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen errichtet hat. Das Bundeswahlrecht zeigt das in dem zitierten § 2 Abs. 2 Wahlprüfungsgesetz, das keine derartigen Hürden eines Wahleinspruchs kennt. Das Bürgerrecht auf demokratische Wahlen, wie sie die Wahlgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 S. GG und ebenso Art. 31 Abs. 1 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen regeln, ist ein Grundrecht und darf nicht durch schwer überwindbare Hindernisse geschmälert werden.

50 Unterstützer eines Wahleinspruchs zu finden, ist für die meisten Bürger unmöglich. Kaum einer kennt überhaupt so viele andere Wahlbürger. Wer als Einzelner gegen eine Wahl in Nordrhein-Westfalen Einspruch erhebt, müßte tausende von Bürgern um eine solche Unterstützung bitten, um 50 Unterstützer zu finden. Das ist unzumutbar. Diese Bestimmung in § 3 Abs. 1 Nordrhein-Westfalen ist offensichtlich verfassungswidrig und damit nichtig. Es ist für eine kleine Partei auch sinnlos, einen Wahlkreiskandidaten aufzustellen, weil eine solche Partei keinerlei Chance hat, ein Direktmandat zu erlangen. Eine Partei muß im Übrigen bei ihrer Entscheidung, einen Direktkandidaten aufzustellen, nicht in Rechnung stellen, daß sie die Wahl wegen irgendwelcher Verletzung des Wahlrechts wird anfechten müssen. Nach Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG muß
„die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen“.
Nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG „muß das Volk in den Ländern, Kreisen und Gemeinden Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist“.

Eine verfassungsmäßige Ordnung, die die Rechtmäßigkeit der Wahlen nicht sicherstellt und den Bürgern nicht das Recht gibt, auf die Rechtmäßigkeit der Wahlen hinzuwirken, genügt nicht den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes, insbesondere nicht dem demokratischen Grundsatz, aber keinesfalls dem des Rechtsstaates. Zu diesen Grundsätzen gehört das Recht jeden Bürgers, auf die Rechtmäßigkeit der Wahl durch Einspruch beim Parlament und gegen die Zurückweisung des Wahleinspruchs durch den Landtag durch Beschwerde bei dem Verfassungsgericht oder einem Wahlprüfungsgericht hinzuwirken. Das Volk hat in Nord-rhein-Westfalen seit der Wahl vom 15. Mai 2022 keine Vertretung, die aus gleichen Wahlen hervorgegangen ist, wenn weil dieser Grundsatz bei der Aufstellung der Kandidatenlisten einer Partei mißachtet worden ist. Das ist in der Begründung der Beschwerde gegen die Ablehnung des Wahleinspruchs durch den Landtag vom 6. Oktober 2022 dargelegt.

Karl A. Schachtschneider


Mittwoch, 1. März 2023

SPD + CDU in Berlin: Eine neue Liebe ist wie ein neues Leben..

von Thomas Heck...

Das war knapp. Berlin und der Wähler hat nochmal Schwein gehabt. Die CDU und die SPD wollen wieder zusammen. Feuchte grüne Träume einer Bettina Jarasch vom autofreien Kuhkaff Berlin, linksgrüne Träume verstaatlichter Wohnungsbauunternehmen haben sich erstmal ausgeträumt. Es ist die Chance für die von linksgrünen Politikern gebeutelte Stadt, endlich mal wieder zur Ruhe zu kommen. Bleibt nur zu hoffen, dass die SPD-Basis dem zustimmen wird.

Das alte SPD-Schlachtross Franziska Giffey kann nochmal auf 4 Jahre festen Job hoffen, auch wenn es nur der Job der Bürgermeisterin mit einem wichtigen Senatsressort sein wird. Regierender Bürgermeister würde wohl Kai Wegner werden. Die SED-Mauermörder-Nachfolgepartei Die Linke bliebe außen vor. Gottseidank.


Berlins Noch-Regierende Franziska Giffey (44, SPD) setzt auf Schwarz-Rot!

Nach nur 13 Monaten Rot-Grün-Rot will die Berliner SPD-Spitze in eine GroKo mit Wahlsieger CDU wechseln. Co-Parteichef Raed Saleh (45) teilte die Entscheidung den beiden Bundesvorsitzenden Lars Klingbeil und Saskia Esken mit – sie wurde im Willy-Brandt-Haus befürwortet.

Aber die Partnerwahl bleibt bis zuletzt ein Pokerspiel.

►15 Uhr, Abgeordnetenhaus: Die SPD-Abgeordneten treffen sich zu ihrer Fraktionssitzung. Aus erster Quelle werden sie von den sieben SPD-Sondierern informiert. Die einhellige Meinung nach drei Gesprächsrunden: Ein Politikwechsel ist mit Grünen und Linken nicht möglich. Giffey will nach ihrem Wahldesaster aber Änderungen in den Bereichen Sicherheit, Bauen, Sauberkeit, funktionierende Behörden. Vor allem ist sie nicht bereit, Enteignungen von Wohnungsunternehmen blind umzusetzen.

Aber nicht nur die SPD buhlt um ein Bündnis mit Wahlsieger CDU.

► 14 Uhr, Euref-Campus (Schöneberg): Betont gut gelaunt trifft sich der wahrscheinlich nächste Regierende Bürgermeister Kai Wegner (50, CDU) mit Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (54, Grüne) & Co. – im Wahlkampf hatte er deren Politik noch heftig kritisiert.

Nach sieben Stunden trennt man sich. „Wir haben die ganz großen Brocken lösen können“, sagt Jarasch, meint u.a. den Weiterbau der A100. CDU-Wegner: „Es waren sehr, sehr gute Gespräche.“

Bei der Wiederholungswahl (12. Februar) hatte Rot-Grün-Rot zusammen rund 250.000 Wähler verloren – die CDU war haushoch Sieger mit zehn Prozent Vorsprung.

Schwarz-Rot würde bedeuten: Als Regierende Bürgermeisterin muss Giffey im Roten Rathaus den Chefsessel für Kai Wegner (50, CDU) räumen. Sie könnte aber seine Vize werden, als Bürgermeisterin dann auch ein gewichtiges Senatsressort übernehmen.

Am Mittwoch tritt der SPD-Landesvorstand um 16.30 Uhr zusammen, um über die Aufnahme von Koalitionsgesprächen mit der CDU am Freitag oder spätestens Montag abzustimmen. Dabei geht es auch um die Frage, ob am Ende ein linkslastiger SPD-Parteitag oder eine Befragung der eher breit aufgestellten Mitgliederschaft das schwarz-rote Regierungsprogramm absegnen würde. Die CDU entscheidet Donnerstag.


Franziska Giffey strebt eine Koalition mit der CDU an. Für die Grünen kam der Schritt der Sozialdemokraten "überraschend".

Die grüne Spitzenkandidatin bei der Wiederholungswahl, Bettina Jarasch, hatte nach eigenen Angaben keine Kenntnis von den Überlegungen der SPD zu Koalitionsverhandlungen mit der CDU, über die übereinstimmend mehrere Medien am Dienstagabend berichtet haben.

"Von den Plänen der SPD wurden auch wir aus der Presse überrascht", sagte Jarasch am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. "Montag sind wir mit der Verabredung auseinandergegangen, dass wir Mittwoch unsere rot-grün-roten Gespräche gemeinsam bewerten und abschließen", sagte Jarasch. "Nun hat sich Franziska Giffey gegen die Fortsetzung einer progressiven Politik für Berlin ausgesprochen."

Der Linken-Bundesvorsitzende Martin Schirdewan übt scharfe Kritik an möglichen Plänen für eine schwarz-rote Koalition in Berlin. «Die Ankündigung, dass die SPD sich in Berlin in eine Koalition mit der CDU begeben will, ist ein Schlag ins Gesicht aller Wählerinnen und Wähler, die eine gerechtere, ökologischere und weltoffene Stadt wollen», sagte Schirdewan am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Er appellierte an die SPD-Basis, dies nicht mitzutragen.

Schirdewan ging die CDU hart an. Diese habe den Wahlkampf mit «trumpesker Hetze» gegen Migrantinnen und Migranten und mit «billigem Autopopulismus» bestritten. Die Partei stehe gegen Maßnahmen für faire Mieten und sozialen Zusammenhalt. «Eine Wiederauflage der Groko wäre daher eine rückwärtsgewandte Betonkoalition, die der Union auch im Bund eine Blockademehrheit sichern würde», meinte der Parteichef. «Das ist gefährlich und bestimmt nicht das, was Stadt und Land in der Krise brauchen.»

Was sind die Gründe?

Franziska Giffey hat sich gegen eine neue Koalition mit Grünen und Linken in Berlin ausgesprochen.

Den Grünen sei nicht zu trauen, die Linken stecken in der Krise und nur mit der CDU sei aktuell ein realistisches Bündnis möglich. – Zu diesem Urteil ist die Sondierungskommission der Berliner SPD gekommen, der unter anderem Berlins regierende Bürgermeisterin, Franziska Giffey, angehört. Der interne Bericht liegt Business Insider vor. Am Dienstag war bekannt geworden, dass die Berliner SPD eine Koalition mit der CDU anstrebt.

Vor allem in Bezug auf die Berliner Grünen werden in dem internen Schreiben harte Worte gewählt. "In nahezu allen politischen Teilbereichen haben die Grünen erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit ihrer Verabredungsfähigkeit aufkommen lassen", heißt es darin unter anderem. Demnach hätten die Grünen auch den aktuellen Koalitionsvertrag der Parteien relativiert. Unter anderem bei den Themen Wohnungsbau, Schulneubau und -sanierung und Lehrkräftebildung wurde in den Gesprächen demnach "die Verbindlichkeit der Absprachen in Abrede gestellt". Die Sondierungskommission kommt deshalb zu dem Schluss, dass die Eigeninteressen der Grünen überwiegen würden.

Berliner SPD will einen Neuanfang

Kaum weniger zuversichtlich fällt das Urteil der Kommission zu den Berliner Linken aus. Auch wenn kein Zweifel an der "Verabredungsfähigkeit der politischen Führung der Linkspartei" bestehe, glaubt man bei der SPD, dass die Partei vor einer Zerreißprobe stehe. "Zentrale Protagonist:innen arbeiten derzeit aktiv an einer Spaltung der Partei", heißt es in dem Schreiben. Für eine mögliche Koalition sei das einfach zu unsicher.

Auch in Hinblick auf das schlechte Wahlergebnis (18,4 Prozent für die SPD) bei der vergangenen Berlin-Wahl kommt die Kommission zu dem Schluss, dass es für die Berliner SPD in einer erneuten Koalition mit Grünen und Linken schwer werde, "einen echten Neuanfang zu vermitteln". "Die hohe Anzahl ungelöster koalitionsinterner Konflikte im Verlauf der vergangenen sechs Jahren legen nahe, dass eine Verbesserung der Bilanz in für die SPD Berlin wesentlichen Themenfeldern, etwa beim Bau bezahlbarer Wohnungen oder der Verbesserung von Sicherheit und Sauberkeit im derzeitigen Bündnis kaum glaubhaft darstellbar ist", heißt es in dem Bericht.

Allein mit der CDU sei aus diesen Gründen eine realistisch umsetzbare Koalition möglich, heißt es in dem Bericht. "Im Ergebnis konnten mit der CDU in allen Bereichen große Schnittmengen festgestellt werden", lautet das Urteil der Kommission.

Hierauf konnten sich CDU und SPD einigen:
  • Der Neubau soll gemeinsam und mit ambitionierten Zielsetzungen vorangetrieben werden. 
  • Das Neubauziel von durchschnittlich bis zu 20.000 neuen Wohnungen pro Jahr soll erhalten bleiben. Dabei sollen alle Akteure einbezogen werden: Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und private Akteure. 
  • Bau- und Verkehrsplanung sollen stärker miteinander verzahnt sein. Vereinbarte Neubauprojekte sollen von allen Beteiligten Akteuren unterstützt und zur Realisierung gebracht werden.
  • Auf Landes- und Bundesebene soll für eine Verschärfung der Mietpreisbremse und weiterer Maßnahmen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern und zur Mietpreisregulierung eingetreten werden.
  • In der Liegenschaftspolitik soll weiter gelten: keine Privatisierungen, keine Verkäufe.
  • Dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ soll im Fall eines entsprechenden Votums der Expertenkommission durch die Entwicklung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes und dem weiteren Ankauf von Wohnungsbeständen für die kommunale Hand Rechnung getragen werden.
Verwaltung:
  • Gemeinsam mit den Bezirken soll die Verwaltungsreform ohne Verzögerungen und mit klarem Zielbild vorangetrieben werden. 
  • Zuständigkeiten zwischen Land und Bezirken sollen klarer gefasst und eine Verfassungsänderung angestrebt werden. 
  • Alle Verfahren sollen im Laufe der Legislatur bis 2026 abgeschlossen werden.
  • Im Mittelpunkt der Verwaltungsreform soll die Dienstleistung gegenüber Berlinern stehen. Dafür sollen die Digitalisierung und Vereinfachung von Verfahren gezielt vorangebracht werden.
Innere Sicherheit:
  • CDU und SPD wollen die Haltung etablieren, unmissverständlich und unterstützend hinter der Arbeit von Polizei und Rettungskräften in Berlin zu stehen.
  • Mehr Personal, bessere Ausstattung und Modernisierung der Infrastruktur der Dienststellen und Wachen von Polizei und Rettungskräften zählen demnach zu den prioritären Projekten.
  • Sicherheit und Sauberkeit sollen stärker zusammen gedacht werden. Dafür sollen insbesondere auch in den Bezirken die personellen Voraussetzungen geschaffen werden.
  • Die Ergebnisse des Gipfels gegen Jugendgewalt, speziell auch im Bereich der Präventionsarbeit, sollen umgesetzt werden.
Verkehr:
  • Die Umsetzung der Verkehrswende habe Priorität. 
  • Dabei soll stärker als bislang der Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmer gesucht werden.
  • Der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin und die Zusammenarbeit mit dem Bund und dem Land Brandenburg habe einen hohen Stellenwert. 
  • Dazu gehören demnach S- und U-Bahnlinien ebenso wie die Tram.
  • Preisgünstige Angebote für den ÖPNV in Berlin sollen erhalten bleiben. Es gebe ein klares Bekenntnis für die Fortführung des 29-Euro-Tickets.
  • In der Friedrichstraße soll gemeinsam mit Anwohnenden und Gewerbetreibenden an Lösungen für eine Stadtraumgestaltung gearbeitet werden, die einer modernen europäischen Metropole gerecht wird.
Klimaschutz:
  • Berlin soll früher als 2045 klimaneutral werden. 
  • Dazu soll die Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Berlin genutzt und bestehende Programme zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Energieeffizienz weiter verstärkt werden.
  • Zur Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen für die klimaneutrale Stadt soll ein Sondervermögen eingerichtet werden.
Bildung:
  • Berlin soll deutlich mehr Lehrkräfte ausbilden als bisher, um den wachsenden Schülerzahlen gerecht zu werden.
  • Die Schulbauoffensive soll weiter vorangetrieben werden.
  • Die Gebührenfreiheit von der Kita bis zur Hochschule soll erhalten bleiben.
Vielfalt:
  • Der Kampf gegen Rassismus und Queerfeindlichkeit müsse weiter verstärkt werden. 
  • Die vielfältige und weltoffene Stadt Berlin sei zu fördern.
  • Berlin soll die Stadt der Frauen bleiben und will seine moderne Gleichstellungspolitik fortsetzen.
  • Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll erhalten bleiben und weiter umgesetzt werden.
  • Die Erhöhung der Zahl von Einbürgerungen, die Errichtung eines Landeseinbürgerungszentrums und die Beschleunigung der Verfahren seien wichtige Anliegen.
  • Das Neutralitätsgesetz soll gerichtsfest angepasst werden.
  • Zur Einführung des Wahlalters 16 sollen verfassungsändernde Mehrheiten im Parlament ausgelotet werden.
Wirtschaft:
  • Die Wirtschaftspolitik der vergangenen Monate und die Umsetzung des Neustart-Programms sollen fortgesetzt werden.
  • Die Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge über landeseigene Unternehmen soll fortgesetzt werden. 
  • Dazu gehöre auch der Erwerb der Fernwärme und von Anteilen an der GASAG.
Arbeit und Soziales:
  • Landesmindestlohn und Vergabemindestlohn sollen erhalten bleiben und dynamisch erhöht werden.
  • Perspektivisch sollen die Töchterfirmen von Charité und Vivantes zu den Mutterkonzernen zurückgeholt werden. Das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ soll gelten.
  • Die Bekämpfung der Kinderarmut bleibe ein wichtiges Ziel.
  • Die Arbeit zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und die Unterstützung von Menschen bei der Vermeidung von Wohnungslosigkeit sollen fortgeführt werden.
  • Berlin müsse weiter die Unterbringung von Geflüchteten gewährleisten. Dafür seien weitere Flächen für die Errichtung modularer Unterkünfte für Geflüchtete zu erschließen und der Bau dieser Unterkünfte in allen Bezirken zügig voranzubringen.