von Olli Garch
Offenburger AfD-Stadtrat Taras Maygutiak: Das jüngste Justizopfer einer linksgrün-politisierten RichterschaftDer Offenburger AfD-Stadtrat Taras Maygutiak ist das jüngste Opfer des absurden Kreuzzuges des Linksstaates mit seiner weisungsgebundenen Gesinnungsjustiz gegen unliebsame Medien, selbst wenn es sich um offensichtlich satirische Äußerungen in den sozialen Medien handelt: Am Freitag wurde er vom Landgericht Offenburg wegen der Veröffentlichung zweier Facebook-Beiträge wegen darin enthaltener Hakenkreuze zu einer Geldstrafe von 4.680 Euro samt der anteilsmäßigen Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Der „Fall“ zieht sich bereits seit 2024 auf Kosten der Steuerzahler hin: Zunächst hatte Maygutiak im Februar 2024 ein Meme geteilt, das auf der einen Seite eine Straße mit Regenbogenflaggen und auf der anderen eine Straße während der NS-Zeit mit Hakenkreuzfahnen zeigte und so die in der Tat erschreckenden Parallelen zwischen zwei unterschiedlichen totalitären Ideologien illustrierte.
Im Monat darauf folgte ein weiterer Beitrag, diesmal mit Kindern, die Hakenkreuzfahnen schwenken, versehen mit dem Kommentar: „Wie es 1933 angefangen hat“. Bereits damals seien Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet und Andersdenkende verraten und diffamiert worden seien, mahnte Maygutiak. Beide Posts machten sich also gerade nicht das Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Symbol zu eigen oder hießen das, wofür es steht, in irgendeiner Weise gut – sondern wurden im genau gegenteiligen Sinn, als historische Warnung, verwendet.
Eklatantes, zynisches Unrechtsurteil
Weil aber Maygutiak in der AfD ist, wurde der Tatbestand der Verbreitung und Verwendung von Kennzeichen und Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen hier einmal mehr verbogen und geradezu persifliert – und der Angeklagte im November 2024 vom Amtsgericht Offenburg (Ansage! berichtete) erstinstanzlich zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe, einer Geldstrafe von 5.000 Euro und 50 Arbeitsstunden beim Offenburger Arbeitskreis Asyl verurteilt. Ein eklatantes, zynisches Unrechtsurteil, das zugleich davon zeugt, wie sehr die AfD-Dämonisierung als “Nazipartei“ die Wahrnehmung selbst von gestandenen Juristen inzwischen trübt.
In der vergangenen Woche nun stattgefundenen Berufungsverhandlung wurde das Strafmaß nun zwar reduziert, das Urteil bleibt aber immer noch absurd – denn selbst für unpolitische und bildungsferne Beobachter oder jedes Kind ist offensichtlich, dass Maygutiak natürlich auf die Indoktrinierung und den Zwang hinweisen, sich zu einer vom Staat verlangten politischen Richtung zu bekennen und dies durch öffentliche Gesten, wie dem Hissen von Fahnen, zu demonstrieren. Nur deshalb verwies er auf die Nazi-Zeit.
Keinerlei inhaltlicher Vergleich zur NS-Ideologie
Stur wirft ihm die Staatsanwaltschaft jedoch einen Verstoß gegen die Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuches (StGB) und damit jene verfassungsfeindliche Geisteshaltung vor, zu deren Bekämpfung laut Bundesverfassungsgerichts die Einschränkung der Meinungsfreiheit legitim ist. Dabei gibt es sogar explizite Ausnahmen zur Verwendung des Hakenkreuzes, wie etwa die staatsbürgerliche Aufklärung, Forschung und Lehre, die Berichterstattung zum Zeitgeschehen oder die Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen – und genau letzteres war der Verwendungszweck im Sinne Maygutiaks. Doch die Staatsanwaltschaft blieb bei ihrer absurden Meinung, keine dieser Ausnahmen träfe auf Maygutiaks Posts zu.
Der Verurteilte zeigte sich fassungslos und erschüttert. Er erklärte, als politisch Konservativer stehe er rechts und sehe sich als Patriot. Die NS-Ideologie sei im Kern eigentlich links, die NSDAP eine linkssozialistische Partei gewesen, von der er sich klar distanziere. Er habe auf die Struktur und die Mechanismen von Ideologien generell aufmerksam machen und keinen inhaltlichen Vergleich zur NS-Ideologie ziehen wollen, was auch klar erkennbar gewesen sei. Maygutiaks Verteidiger sah das Handeln seines Mandanten durch die in Absatz 4 des Paragrafen 86 aufgeführten Ausnahmen gedeckt – denn ohne das Hakenkreuz wäre dieser Vergleich nicht möglich gewesen. Doch im grünen badischen Justizzirkus hatte Maygutiaks mit der Richterin Gabriele Bräutigam zu seinem Pech leider eine linientreue Gegen-Rechts-Juristin als Vorsitzende, die inhaltlich vollauf der Staatsanwaltschaft folgte, wenngleich sie zur Gesichtswahrung etwas unter deren Strafforderung blieb.
Bewusste Verkehrung des Offensichtlichen
Maygutiak hätte, so belehrte sie ihn, nicht auf den Tabubruch der Hakenkreuzverwendung im genannten Kontext zurückgreifen müssen, um Kritik zu äußern, meinte Bräutigam. Zu seinen Gunsten wurde gewertet, dass er nicht vorbestraft sei und die Posts selbst gelöscht habe. Maygutiak hingegen bekräftigte ebenso wie sein Anwalt, dass für ihn nur ein Freispruch akzeptabel sei. Für diesen sollte er auch auf jeden Fall den Kampf weiterführen – denn es ist offensichtlich, dass hier wieder einmal ein juristisches Exempel an einem AfD-Politiker statuiert werden soll, dem allein aufgrund seiner Parteimitgliedschaft pauschal Nähe und Sympathie zur Nazi-Symbolik unterstellt wird – eine Symbolik, die von linken Medien in ungleich drastischerer und persönlich verunglimpfender Form genutzt wird, etwa um Donald Trump oder Björn Höcke in die Nähe des Nationalsozialismus zu rücken, ohne dass dies zu Strafverfahren führt.
Da bei Maygutiaks Posts absolut und unzweideutig erkennbar ist, dass er vor einer Wiederkehr nationalsozialistischer Zustände warnen will und sie sich eben gerade nicht zurückwünscht, handelt es sich hier um eine bewusste Verkehrung des Offensichtlichen ins Gegenteil und um ein arglistiges Missverständnis mit dem einzigen Ziel, einen Oppositionspolitiker zu kriminalisieren und vor Öffentlichkeit als verkappten Neo-Nazi darstellen zu können. Nur deshalb werden solche albernen Spektakel im Linksstaat auch immer wieder veranstaltet – unter Missbrauch von zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen einer ansonsten heillos überforderten Justiz.
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