Freitag, 14. August 2026

Dreckige Hetze gegen Siegmund Ulrich: Wie weit will es der “Spiegel“ noch treiben?

von Michael Münch

Uli Siegmund, der neue Staatsfeind



Was erlaubt sich das einstige Nachrichtenmagazin und heutige linke Regierungsschutz- und Kampagnenblatt “Spiegel“ eigentlich noch alles? Das neue Titelbild markiert einen neuen Tiefpunkt des – nein, nicht Journalismus (damit all hat das nichts mehr auch nur im Geringsten zu tun), sondern eher Aktivismus im Blätterwald. Ein halbes Bundesland in die rechtsextreme Ecke zu stellen ist ein neuer Tiefpunkt der deutschen Mediengeschichte. Der “Spiegel“ druckt keinen Artikel mehr, sondern einen Steckbrief, der Ulrich Siegmund, den Mann, der Sachsen-Anhalt derzeit elektrisiert wie kaum jemand zuvor, ihn zum „gefährlichsten Mann Deutschlands“ (!) erklärt und ihm damit zugleich das Etikett des Verfassungsfeinds aufklebt. Man muss sich das wirklich einmal in Ruhe vor Augen führen: Ein Magazin, dessen Auflagenkurve schon seit Jahren unaufhaltsam gen Süden zeigt, belehrt ein ganzes Bundesland darüber, wen es zu wählen und wen es zu fürchten hat, während die AfD bei 43 Prozent steht und die CDU, einst unangefochtene Kraft der Mitte, bei mageren 22 Prozent dümpelt.

Fast die Hälfte der Wähler will diesen Kurs – doch der “Spiegel“ antwortet darauf nicht etwa mit einer kritischen Analyse, sondern mit der moralischen Keule und primitivster Feindbildikonographie; als könne man eine demokratische Mehrheit einfach in die Ecke stellen und damit unschädlich machen! Dass der als Kronzeuge des angeblichen Gefahrenbefunds angeführte Verfassungsschutz eine exekutive Behörde und somit weisungsgebunden ist, dass er von ausgewiesenen Linksideologen geführt und von Innenministern der etablierten Parteien gesteuert wird, die ihre Pfründe durch den AfD-Aufstieg gerade weggespült sehen, weiß dabei natürlich jeder, der noch einen klaren Gedanken fassen kann. Dies sind die letzten Zuckungen eines Systems, das sich selbst ausradiert und in seiner Not zu Einstufungen greift, denen keine Gerichtsurteile zugrunde liegen, sondern selbstangemalte politische Notwehr.

Das ungeheuerliche aktuelle “Spiegel“-Cover zu Siegmund



Der “Spiegel“, dieses “Sturmgeschütz” längst nicht mehr der, sondern “unserer” Demokratie, macht dieses dreckige Spielchen trotzdem mit – weil er muss. Denn anders bekommt er seine Aufmerksamkeit, seine letzten treuen Leser und demnächst womöglich auch existenzsichernde Zuwendungen von Sponsoren und Staatsinseraten nicht mehr. Alles, was bei dieser in der beginnenden Endphase des Wahlkampfs wohlgetakteten Kampagne noch fehlt, wäre wirklich nur noch die Privatadresse unter dem Porträt Siegmunds als Zielmarkierung für jene, die Antifaschismus als “Handarbeit“ begreifen (so die einstige zynische Gewaltaufwiegelung Margarete Stokowskis ebenfalls im “Spiegel) – dann wäre die Proskription komplett. Wobei man die ausdrückliche Aufforderung zur Beseitigung der “Gefahr“ mit gewalt dann erst gar mehr auszusprechen bräuchte, weil die aufgeheizte Atmosphäre den Rest erledigt.

Diese Art von Kampagne ist kein Journalismus, keine Aufklärung mehr. Es ist die pure Anmaßung, der verzweifelte Versuch, eine demokratische Mehrheit umzudeuten in eine “Gefahr für die Demokratie” und dabei so zu tun, als stünde man selbst noch auf der Seite der Vernunft. Doch die Leute haben die Schnauze voll davon. Sie merken längst, dass hier nicht analysiert, sondern denunziert wird, und dass hinter dem moralischen Pathos vor allem die Angst steckt, die eigene Deutungshoheit endgültig zu verlieren. In gut drei Wochen folgt die Quittung. Dann wird ausgezählt – und dann wird sich zeigen, ob Cover-Zeilen und moralische Überheblichkeit noch irgendwen beeindrucken oder ob sie die Zahlen der AfD in Wahrheit nur noch weiter nach oben getrieben haben. Jede Epoche geht zu Ende – nicht nur die von sich selbst untreu gewordenen und ihre Basis verratenden Kartellparteien, sondern auch die solcher Blätter, die glauben, sie dürften einem halben Bundesland vorschreiben, wen es wählen darf und wen nicht. Der “Spiegel“, der das große Vermächtnis seines Gründers Rudolf Augstein in den Dreck getreten und entehrt hat, wird mit untergehen – und zwar zu Recht. Wenn Ulrich Siegmund Ministerpräsident wird, dann vielleicht nicht trotz der gegen ihn betriebenen Hetze, Agitation und solcher Steckbriefe wie im “Spiegel“. Sondern gerade wegen ihnen.


Klingbeils Enteignungsstaat: Rette sich, wer kann!

von Theo-Paul Löwengrub

Erst wenn der letzte “Reiche“ enteignet ist, ist die Mission des Antifa-Umverteilungsstaats erfüllt



Unter SPD-Finanzminister Lars Klingbeil gerät die deutsche Staatsverschuldung endgültig außer Kontrolle. Um den völlig verfetteten Staat zu finanzieren und die katastrophalen Folgen der selbstmörderischen Migrations- und Klimapolitik wenigstens zeitweise abzufedern, nimmt Klingbeil nicht nur immer neue Schulden auf, sondern überlegt auch fieberhaft, wie er den Bürgern noch mehr von ihrem Geld abnehmen kann. Von der versprochenen Steuerentlastung kann keine Rede sein, da die Regierung sich so etwas gar nicht erlauben kann. Im Gegenteil: Es muss immer mehr Geld herangeschafft werden, egal wie. Die Union spielt zwar öffentlich den Kritiker an diesem Gebaren, trägt es praktisch aber voll mit. De facto läuft das, was hier geplant ist, sukzessive auf die endgültige Enteignung hinaus. Wer überhaupt noch über ein nennenswertes Vermögen verfügt, soll nun gezwungen werden, dessen Erwerb auch noch nach Jahrzehnten bis ins kleinste Detail nachzuweisen. Gelingt das nicht, werden finstere Machenschaften unterstellt. Wenn die Betroffenen nicht nachweisen könnten, dass sie ihre Vermögenswerte legal erworben hätten, seien “Porsche oder Rolex erst mal weg”, tönte Klingbeil in der Pose des ewigen Sozialisten, und faselte auch noch dummdreist, dies schaffe auch ”Spielräume zur Entlastung der ehrlichen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen“. Disclaimer: Fette Dienstwagen der Staatsbonzen sind natürlich davon nicht betroffen, die Rolex von Sawsan Chebli oder der Luxus-Audi von Heidi Reichinnek können natürlich weitergenutzt werden von den Apparatschiks der Umverteilung. „Das ist ein wichtiger Beitrag zur Gerechtigkeit in unserem Land“, sagte Klingbeil weiter.

Getarnt wird dieser neuerliche staatliche Raubzug wie immer mit dem Kampf gegen Kriminalität, hier: Geldwäsche und Steuerbetrug, garniert mit dem Schüren des üblichen sozialistischen Neidreflexes. Der Zoll soll dabei durch erweiterte Befugnisse zum Durchgriffsinstrument auf das Privateigentum ausgebaut werden. Dazu wurde am Mittwoch vom Kabinett das „Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz“ verabschiedet, wie es allen Ernstes im volksverdummenden Duktus heißt. Verdächtige müssen der Zollverwaltung einen Nachweis zum Vermögensgegenstand vorlegen und sie überzeugen, dass er rechtmäßig erstanden wurde. Wenn dies gelingt, wird der Gegenstand wieder freigegeben. Das alles soll -außerhalb eines Strafverfahrens-, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens des Zolls stattfinden, teilte das Finanzministerium mit. Das ist wieder mal nichts anderes als die ungenierte Beweislastumkehr: Nicht mehr der Staat muss nachweisen, dass Vermögen illegal erworben wurde, sondern die Besitzer müssen ihm beweisen, dass es legal erworben wurde. Dies ist natürlich in vielen Fällen gar nicht mehr möglich, schon allein, weil der Erwerb Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt.

Systemischer Argwohn gegen “Reiche“, Unternehmer und Leistungsträger

Offiziell heißt es, der Zoll habe „sehr hohe“ Vermögenswerte ab 100.000 Euro im Visier, die durch kriminelle Gruppierungen generiert worden seien. Darauf wird sich die staatliche Geldschnüffelei aber natürlich nicht beschränken. Die Grenze kann beliebig abgesenkt werden, „begründete Zweifel“ am legalen Erwerb finden sich immer. Letztlich kann es jeden treffen, der über Vermögen verfügt. Der Zoll soll etwa auch an Flughäfen stärker Bargeld und Vermögensgegenstände wie Luxusgüter kontrollieren können. „In der Vergangenheit fiel zwar der Diamant unter die Kontrollbefugnis des Zolls, nicht aber der Ring, in dem dieser Diamant eingearbeitet wurde, weil es immer ein Luxusgut war“, erklärte Tino Igelmann, der Leiter des Zollkriminalamtes. In der Vergangenheit sei zwar der Diamant unter die Kontrollbefugnis des Zolls gefallen, „nicht aber der Ring, in dem dieser Diamant eingearbeitet wurde, weil es immer ein Luxusgut war“. Diese Lücke würde mit dem Gesetz geschlossen werden, sodass der Zoll nun auch die Luxusgüter kontrollieren dürfte, freute er sich. Auch die “Tagesschau” und andere Linksmedien vermelden diese Regierungspropaganda natürlich wieder einmal gewohnt unkritisch.

Dass damit dem Staat unter fadenscheinigen Vorwänden schier grenzenlose Zugriffsmöglichkeiten auf Privateigentum ermöglicht werden, verschweigt man, weil die Mainstream-Journaille den Hass und der systemische Argwohn gegen “Reiche“, Unternehmer und Leistungsträger teilt – da das dort beschäftigte zwangsgebührenfinanzierte Milieu genau so sozialisiert ist und tickt wie das steuerfinanzierte Berufspolitiker- und Funktionärsmilieu. Wem dieser Staat also noch nicht alles genommen hat in seiner Obsession, deutsches Steuergeld nach Brüssel, Kiew und in alle Welt zu veruntreuen, wäre sich spätestens jetzt konkrete Gedanken machen, baldmöglich sein Eigentum ins Ausland zu verbringen und am besten selbst gleich mitzugehen – oder wenigstens eine andere Staatsbürgerschaft annehmen. Anderenfalls wird sich der räuberische Enteignungsstaat, zu dem sich dieses Gemeinwesen entwickelt, auch noch den letzten Cent greifen, bis die sozialistische Gleichheit im Elend hergestellt ist.


Die neue Geheimpolizei: Wie der Verfassungsschutz zum Instrument der inneren Aufrüstung wird

von David Cohnen

Staat faked künftig mit: „Achtung, „kreative“ V-Leute im Internet!



Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den deutschen Verfassungsschutz grundlegend verändern. Mit dem am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf sollen die Nachrichtendienste künftig nicht mehr nur beobachten, Informationen sammeln und auswerten. Sie sollen unter bestimmten Voraussetzungen selbst aktiv eingreifen können. Dobrindt spricht davon, den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“ zu machen. Kritiker sehen darin einen historischen Tabubruch und eine Gefahr für das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei.

Was als notwendige Antwort auf Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und hybride Bedrohungen begründet wird, ist deshalb mehr als eine technische Modernisierung des Nachrichtendienstrechts. Es geht um eine grundlegende Veränderung der Rolle des deutschen Inlandsnachrichtendienstes: Aus einer Behörde, die Gefahren beobachtet, Erkenntnisse gewinnt und diese an die zuständigen staatlichen Stellen weitergibt, soll eine Behörde werden, die in bestimmten Situationen selbst handelt.

Der eigentliche Paradigmenwechsel

Das Trennungsgebot war eigentlich eine Lehre aus Gestapo und Stasi: Die deutsche Sicherheitsarchitektur wurde nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur bewusst so gestaltet, dass Nachrichtendienste und Polizei unterschiedliche Aufgaben haben. Der Verfassungsschutz sollte Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sammeln und auswerten. Polizeiliche Eingriffsbefugnisse waren ihm nicht übertragen. Diese Trennung war keine bürokratische Marotte. Sie war eine Konsequenz aus der Erfahrung, was geschieht, wenn staatliche Überwachung, politische Verfolgung und exekutive Gewalt in einer Hand zusammenlaufen.

Die Gestapo war ein besonders drastisches Beispiel für eine solche Konzentration staatlicher Macht. Die Stasi wiederum verband umfassende Überwachung mit einem weitreichenden System politischer Repression. Die Bundesrepublik zog daraus eine zentrale institutionelle Konsequenz: Ein Nachrichtendienst sollte gerade keine Geheimpolizei sein. Das Trennungsgebot bedeutet dabei nicht, dass Verfassungsschutz und Polizei nicht zusammenarbeiten dürfen. Im Gegenteil: Informationen des Verfassungsschutzes können und sollen an die zuständigen Behörden weitergegeben werden, wenn daraus konkrete Gefahren entstehen. Die entscheidende Grenze liegt darin, wer anschließend handelt. Genau diese Grenze wird nun neu vermessen.

Vom Beobachter zum Akteur

Der am 12. August 2026 beschlossene Gesetzentwurf sieht für das Bundesamt für Verfassungsschutz erstmals ausdrücklich sogenannte „aktive Maßnahmen“ vor. Der Dienst soll unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr lediglich feststellen, dass eine Gefahr besteht, sondern selbst Maßnahmen ergreifen können, um diese Gefahr zu begrenzen oder abzuwenden. Das ist keine Kleinigkeit. Nach den bisher veröffentlichten Informationen können dazu unter anderem gehören:
  • Der verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme und Online-Durchsuchungen
  • Eine Ausweitung der Möglichkeiten zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation
  • Das gezielte Verfälschen von Informationen
  • Die Beeinträchtigung von Tatmitteln
  • In bestimmten Gefahrenlagen sogar das Eindringen in eine Wohnung
Damit verschiebt sich die Funktion des Verfassungsschutzes. Der Dienst soll nicht mehr ausschließlich beobachten, analysieren und warnen. Er soll – unter gesetzlich definierten Voraussetzungen – operativ handeln. Genau darin liegt die politische und verfassungsrechtliche Brisanz der Reform. Die Bundesregierung betont, dass solche Eingriffe nur zulässig sein sollen, wenn andere Stellen, insbesondere die Polizei, die Gefahr nicht gleichermaßen wirksam abwehren können; außerdem sollen die Maßnahmen auf Gegenstände beziehungsweise Tatmittel begrenzt sein. Das sind wichtige Einschränkungen, sie beseitigen aber nicht die grundsätzliche Veränderung: Der Nachrichtendienst erhält Möglichkeiten, die bislang gerade deshalb außerhalb seines Aufgabenbereichs lagen, weil für konkrete Gefahrenabwehr andere staatliche Stellen zuständig sind.

Wie ist die politische Weisungs- und Aufsichtskette ausgestaltet?

Hinzu kommt ein Aspekt, der in der öffentlichen Diskussion bislang erstaunlich wenig Beachtung findet: Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist keine unabhängige Institution. Es ist eine Bundesoberbehörde und untersteht dem Bundesministerium des Innern. Damit steht der Inlandsnachrichtendienst unter der politischen und administrativen Verantwortung des jeweils amtierenden Bundesinnenministers. Das ist solange etwas grundsätzlich anderes, wie der Verfassungsschutz Informationen sammelt, auswertet und die zuständigen staatlichen Stellen informiert. Werden ihm dagegen eigene operative Eingriffsmöglichkeiten übertragen, gewinnt diese Abhängigkeit eine völlig neue Bedeutung. Denn dann geht es nicht mehr nur darum, welche Informationen ein dem Innenministerium unterstehender Nachrichtendienst sammeln darf. Es geht darum, welche Maßnahmen ein solcher Dienst unter politischer und administrativer Verantwortung des Innenministeriums selbst durchführen darf.

Je weiter die Befugnisse des Verfassungsschutzes vom Beobachten zum Eingreifen reichen, desto wichtiger wird deshalb die Frage, wie seine politische Weisungs- und Aufsichtskette ausgestaltet ist und ob die vorgesehenen Kontrollmechanismen tatsächlich ausreichen. Die entscheidende Frage lautet damit nicht nur: Was darf der Verfassungsschutz künftig tun? Sie lautet auch: Wer trägt die politische Verantwortung dafür, wenn er es tut? Besonders beunruhigend ist der politische Kontext. Wenn eine Partei, die erhebliche Wahlerfolge erzielt, zugleich zunehmend zum Gegenstand staatlicher Beobachtung wird und der Verfassungsschutz künftig selbst über operative Eingriffsmöglichkeiten verfügen soll, drängt sich zumindest die Frage auf, ob hier ein Instrumentarium entsteht, das künftig auch gegen einen politischen Gegner eingesetzt werden könnte.

Der Vorwand: Der „äußere Feind“ als Türöffner

Die Begründung für die Reform ist plausibel und zugleich gefährlich. Als Begründung für sie werden insbesondere russische Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und andere Formen hybrider Einflussnahme angeführt. Ob und in welchem Umfang von solchen Aktivitäten tatsächlich eine konkrete Bedrohung ausgeht, ist dabei jeweils eine Frage, die anhand belastbarer Erkenntnisse beurteilt werden muss. Selbst wenn einzelne dieser Gefahren bestehen, folgt daraus nicht automatisch, dass die geplante Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes erforderlich oder verhältnismäßig ist. Denn die entscheidende Frage lautet nicht, ob es neue Bedrohungen gibt. Die entscheidende Frage lautet: Welche staatliche Institution soll auf diese Bedrohungen reagieren – und mit welchen Mitteln?

Wer auf eine veränderte Bedrohungslage mit neuen staatlichen Befugnissen reagiert, muss nicht nur deren Nutzen, sondern auch deren Missbrauchsmöglichkeiten berücksichtigen. Das gilt insbesondere für einen Nachrichtendienst, dessen Tätigkeit ihrem Wesen nach verdeckt ist. Gerade deshalb ist die Behauptung, die Reform diene ausschließlich der Abwehr ausländischer Angriffe, zu kurz gegriffen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein Inlandsnachrichtendienst. Seine Aufgaben richten sich auch auf politische und gesellschaftliche Bestrebungen im Inland. Bereits heute kann der Verfassungsschutz Parteien, Organisationen und Personen beobachten, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Mit den neuen operativen Möglichkeiten verändert sich deshalb die Qualität staatlicher Macht. Wer bisher beobachtet wurde, musste nicht damit rechnen, dass dieselbe Behörde, die ihn nachrichtendienstlich überwacht, unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst in seine technische Infrastruktur oder in seine Tatmittel eingreift. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einem Beobachtungsapparat und einem operativ handelnden Geheimdienst.

Verfassungsrechtlich hochproblematisch

Die Bundesregierung stellt die Reform als notwendige Modernisierung dar und verweist zugleich auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzentwurf enthält zudem neue Kontrollmechanismen; insbesondere sollen Kontrollaufgaben stärker beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden. Das macht die Sache allerdings nicht automatisch verfassungsrechtlich unbedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zu besonders intensiven Überwachungsmaßnahmen hohe Anforderungen an gesetzliche Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Schutz besonders sensibler Lebensbereiche und effektive Kontrolle gestellt. Die Frage, ob diese Anforderungen bei den nun geplanten neuen operativen Befugnissen vollständig erfüllt sind, ist deshalb keine politische Nebensache, sondern eine zentrale verfassungsrechtliche Frage.

Die Kritik kommt dabei keineswegs ausschließlich aus dem politischen Lager der Opposition. Die Rechtsprofessorin Frauke Rostalski hat bereits vor der Verabschiedung des Entwurfs erklärt, die Ausstattung des Verfassungsschutzes mit polizeilichen Befugnissen widerspreche dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot. Auch der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, warnte vor einer Vermischung von Polizei- und Nachrichtendienstaufgaben und bezeichnete einen solchen Umbau als Weg zu einer „Geheimdienst-Polizei“. Damit ist die Kritik nicht mit dem Hinweis erledigt, die neuen Befugnisse würden lediglich „in engen Grenzen“ gelten. Denn genau diese Grenzen sind der entscheidende Punkt.

Das Muster: Wenn der Beobachter selbst eingreift

Historische Vergleiche mit Gestapo und Stasi verlangen Vorsicht. Die Bundesrepublik 2026 ist keine Diktatur, und der heutige Verfassungsschutz ist nicht mit den politischen Repressionsorganen des Nationalsozialismus oder der DDR gleichzusetzen. Aber gerade deshalb ist die historische Erinnerung wichtig. Die Lehre aus der deutschen Geschichte lautet nicht, dass jede Erweiterung staatlicher Sicherheitsbefugnisse zwangsläufig in eine Diktatur führt. Die Lehre lautet vielmehr, dass Machtbegrenzung, institutionelle Trennung und wirksame Kontrolle gerade dann notwendig sind, wenn der Staat sich mit realen Bedrohungen konfrontiert sieht. Wer diese Lehren ernst nimmt, darf nicht erst dann über Grenzen staatlicher Macht diskutieren, wenn sie überschritten worden sind.

Das Argument lautet deshalb nicht, dass der Verfassungsschutz wird mit dieser Reform zur Gestapo würde. Nein, das Argument ist viel grundsätzlicher: Eine Demokratie sollte institutionelle Sicherungen nicht erst dann verteidigen, wenn sie sie dringend braucht. Die eigentliche Gefahr liegt in der Verschiebung der Grenzen. Die Befürworter der Reform können mit guten Gründen darauf hinweisen, dass die Bedrohungslage sich verändert hat. Sie können ebenso darauf verweisen, dass andere europäische Nachrichtendienste über weitergehende operative Möglichkeiten verfügen und dass Deutschland seine Sicherheitsbehörden nicht dauerhaft auf die Erkenntnisse ausländischer Partnerdienste verweisen kann. Genau damit begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß.

Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch, dass jede neue Befugnis erforderlich oder verhältnismäßig ist. Und noch weniger folgt daraus, dass eine Behörde, die gerade wegen ihrer besonderen Stellung vom Polizeiapparat getrennt wurde, schrittweise mit operativen Eingriffsmöglichkeiten ausgestattet werden sollte.

Eine Geheimpolizei durch die Hintertür?

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Warum muss der Verfassungsschutz selbst eingreifen, wenn die Polizei für solche Eingriffe zuständig ist? Wenn die Antwort lautet, die Polizei könne in bestimmten Situationen nicht schnell genug oder nicht wirksam genug handeln, dann muss zunächst geprüft werden, ob die Polizei entsprechend ausgestattet werden sollte. Die Antwort darf nicht automatisch lauten, die Zuständigkeit des Nachrichtendienstes auszuweiten. Denn sonst wird aus der Trennung von Beobachtung und Eingriff Schritt für Schritt eine bloße Zuständigkeitsfrage – und damit genau das Prinzip ausgehöhlt, das ursprünglich verhindern sollte, dass Nachrichtendienst und Exekutive in einer Institution zusammenlaufen.

Die Linke hat die Reform deshalb als Planung einer „neuen deutschen Geheimpolizei“ bezeichnet. Dieser Begriff ist bewusst zugespitzt. Er ist keine neutrale Beschreibung des Gesetzentwurfs, sondern eine politische Warnung. Aber die Warnung lässt sich nicht einfach als Polemik abtun. Denn wenn ein Inlandsnachrichtendienst künftig nicht mehr nur Informationen sammelt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen selbst technische Systeme beeinflusst, Tatmittel unschädlich macht, Informationen verfälscht oder zur Durchführung solcher Maßnahmen verdeckt in Wohnungen eindringen darf, dann ist die Bezeichnung „reiner Beobachtungsdienst“ endgültig überholt. Dobrindt selbst spricht von einem „echten Geheimdienst“. Das ist bemerkenswert, denn genau darin liegt der Kern der Reform: Nicht irgendeine Behörde erhält ein paar zusätzliche technische Instrumente. Die politische Vorstellung davon, was der Verfassungsschutz sein soll, verändert sich. Aus dem Nachrichtendienst, der Gefahren erkennt und andere staatliche Stellen informiert, soll ein Dienst werden, der Gefahren in bestimmten Fällen selbst bekämpft. Das ist ein echter Paradigmenwechsel.

Ein Schritt in die falsche Richtung

Die Reform des Verfassungsschutzes ist deshalb nicht bloß eine Modernisierung veralteter Sicherheitsgesetze. Sie verändert die Grenze zwischen Beobachtung und Eingriff, zwischen Nachrichtendienst und Exekutive. Natürlich muss ein demokratischer Staat auf Spionage, Sabotage, Terrorismus und Cyberangriffe reagieren können. Aber gerade ein Staat, der seine Freiheit verteidigen will, muss darauf achten, mit welchen Mitteln er sie verteidigt. Ein Nachrichtendienst, der Informationen sammelt, ist etwas anderes als ein Nachrichtendienst, der selbst in Computersysteme eingreift, Tatmittel manipuliert oder unter bestimmten Voraussetzungen in Wohnungen eindringen kann. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob Deutschland seine Sicherheitsbehörden modernisieren darf. Die entscheidende Frage ist: Wie weit darf ein demokratischer Staat die Macht eines geheim arbeitenden Inlandsnachrichtendienstes ausdehnen, ohne die institutionellen Grenzen aufzugeben, die gerade aus der deutschen Geschichte heraus geschaffen wurden? Wer diese Frage für übertrieben hält, sollte sich nicht auf die demokratische Gesinnung der heute Verantwortlichen verlassen. Rechtsstaatliche Sicherungen werden nicht für den Fall geschaffen, dass nur gute Regierungen an der Macht sind. Sie werden geschaffen für den Fall, dass irgendwann andere an ihre Stelle treten.

Genau deshalb ist die Reform des Verfassungsschutzes ein Schritt in die falsche Richtung. Nicht, weil Deutschland heute eine Diktatur wäre; sondern weil eine freiheitliche Demokratie ihre stärksten Schutzmechanismen gerade dann bewahren muss, wenn sie glaubt, sie nicht zu brauchen. Die Lehren aus der Geschichte werden nicht durch die Annahme bewiesen, dass sich Deutschland auf dem Weg in eine neue Diktatur befindet; das wäre eine unbelegte Behauptung. Sondern Geschichte lehrt etwas anderes – und viel Nüchterneres: Staatliche Macht wächst schnell und gefährlich leicht – aber ihre Begrenzung wird schwierig, wenn die Grenzen erst einmal verschoben sind.


Höckes Falle schnappt zu: Wagenknecht entlarvt das BSW als Mogelpackung

von David Berger

Vom glamourösen Politparkett aufs Glatteis: Sahra Wagenknecht



Sahra Wagenknecht hat das Angebot Björn Höckes abgelehnt, sich mit den Stimmen der AfD zur Thüringer Ministerpräsidentin wählen zu lassen. Die Entscheidung ist legitim – politisch aber hochinteressant: Denn ausgerechnet Wagenknechts Begründung zeigt, wie weit Anspruch und Wirklichkeit, Versprechungen und deren Einlösen beim BSW inzwischen auseinanderliegen. Höckes Vorstoß war zweifellos ein taktisches Manöver. Indem der Thüringer AfD-Chef Wagenknecht anbot, sie im Rahmen eines konstruktiven Misstrauensvotums gegen den angezählten CDU-Ministerpräsident Mario Voigt zur Regierungschefin zu wählen, spielte er eine List aus: AfD und BSW verfügen zusammen über 47 der 88 Sitze im Landtag; rechnerisch wäre ein Machtwechsel also möglich – doch Höcke wusste natürlich, in welche Lage er Wagenknecht damit brachte: Seit langem kritisiert sie die Brandmauer gegen die AfD. Gerade damit hat das BSW viele Wähler erreicht, die genug davon haben, dass parlamentarische Mehrheiten allein deshalb ausgeschlossen werden, weil die AfD daran beteiligt wäre.

Doch wenn es zum Schwur kommt, scheut auch das BSW vor der AfD zurück. Indem sich in Thüringen nun die Gelegenheit bot, aus der sonstigen Kritik politische Konsequenzen zu ziehen, wurde dies deutlich – denn Wagenknecht lehnte ab. Höckes Angebot sei „weder ehrlich noch seriös“, erklärte sie. Das Amt des Ministerpräsidenten sei „kein Wanderpokal, den Herr Höcke nach Belieben vergeben kann“. So weit, so erwartbar. Interessanter wird es bei dem, was Wagenknecht anschließend selbst über die Lage in Thüringen sagt.

Verräterisches Eingeständnis

Denn Wagenknecht stellt keineswegs die Behauptung auf, mit der Regierung Voigt sei alles in bester Ordnung. Ganz im Gegenteil. Mario Voigt habe als Ministerpräsident „das Vertrauen verloren“, und das Thüringer BSW müsse ihm die Unterstützung entziehen. Damit bestätigt Wagenknecht im Kern die Ausgangslage, auf die Höckes Angebot zielte: Die gegenwärtige Regierung ist aus ihrer Sicht nicht mehr tragbar.

Noch erstaunlicher ist ihre Begründung dafür, weshalb Höckes Vorschlag ohnehin nicht funktionieren würde. Die Mehrheit der Abgeordneten, die „auf BSW-Ticket im Thüringer Landtag“ säßen, stehe in Opposition zum Bundesvorstand und würde Wagenknecht nicht wählen. Das ist ein fatales Eingeständnis: Die Frau, deren Name bis vor kurzem Bestandteil des Parteinamens war und deren Popularität maßgeblich dafür sorgte, dass das BSW überhaupt in den Thüringer Landtag einzog, erklärt öffentlich, dass sie sich auf die dortigen BSW-Abgeordneten nicht verlassen könnte. Damit beschreibt Wagenknecht selbst die ganze Misere ihrer Partei besser, als es jeder politische Gegner könnte.

Opposition in Berlin – „Weiter so“ in Erfurt

Das Problem reicht allerdings tiefer. Wagenknecht verlangt einerseits, Voigt die Unterstützung zu entziehen, lehnt andererseits aber die konkrete Möglichkeit ab, die bestehenden Mehrheitsverhältnisse grundsätzlich neu zu ordnen. Stattdessen schlägt sie ein öffentliches Duell mit Höcke vor und bringt einen nicht näher bezeichneten „überparteilichen Ministerpräsidenten“ ins Spiel. Über Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen AfD und BSW könne man diskutieren, heißt es. Auch Gespräche mit der AfD seien möglich. Das klingt nach Bewegung, vermeidet aber genau jene Entscheidung, um die es in Thüringen geht.

Denn über die Brandmauer lässt sich lange reden. Interessant wird es erst dort, wo ihre Überwindung Folgen hat. Genau an diesem Punkt zeigt sich das Glaubwürdigkeitsproblem des BSW. Wagenknecht kann auf Bundesebene gegen die Brandmauer, gegen die Migrationspolitik der etablierten Parteien und gegen die außenpolitische Linie der Bundesregierung auftreten. In Thüringen dagegen trägt das BSW gemeinsam mit CDU und SPD die sogenannte Brombeer-Koalition. Und selbst nachdem Wagenknecht ihrem Plagiatsbetrüger und Skandal-Ministerpräsidenten öffentlich das Vertrauen entzogen hat, bleibt diese Konstruktion bestehen. Das BSW befindet sich damit in der kuriosen Lage, gegen eine Politik zu opponieren, die es selbst ermöglicht.

Wagenknechts Problem ist nicht Björn Höcke

Ob Höcke Wagenknecht tatsächlich gern als Ministerpräsidentin gesehen hätte, ist dabei fast nebensächlich. Politisch war sein Angebot geschickt, weil beide möglichen Antworten für ihn nützlich waren. Hätte Wagenknecht angenommen, wäre die Brandmauer in Thüringen faktisch gefallen. Lehnt sie ab, stellt sich zwangsläufig die Frage, wie ernst ihre bisherige Kritik an dieser Brandmauer gemeint war. Wagenknecht hat sich für die zweite Variante entschieden. Damit bestätigt sich für viele Kritiker der Verdacht, dass das BSW die Überwindung der Brandmauer zwar gern zum Wahlkampfthema macht, vor den praktischen Konsequenzen aber zurückschreckt. Man will offenbar die Stimmen jener Bürger, die einen politischen Kurswechsel wünschen, ohne dort, wo es darauf ankommt, das Risiko eines solchen Kurswechsels einzugehen. Das mag machtpolitisch nachvollziehbar sein. Mit dem Anspruch einer fundamentalen politischen Alternative verträgt es sich schlecht. vielmehr erinnert es an die verlogene Politik von Merz.

Das eigentliche Problem Wagenknechts ist deshalb nicht Björn Höcke. Es sind die Widersprüche innerhalb ihrer eigenen Partei. In Berlin Fundamentalopposition, in Erfurt Regierungsstütze; gegen die Brandmauer in Interviews, aber äußerst vorsichtig, sobald ihre Überwindung konkrete parlamentarische Konsequenzen hätte; gegen Voigt, während die eigenen Leute Voigt an der Macht halten. So wird aus dem versprochenen Aufbruch sehr schnell eine weitere Variante des „Weiter so“. Besonders bitter ist, dass Wagenknecht dafür den stärksten Beleg selbst geliefert hat: Die Abgeordneten, die mit ihrem Namen und auf dem Ticket ihrer Partei gewählt wurden, würden nach ihrer eigenen Einschätzung nicht einmal sie selbst zur Ministerpräsidentin wählen. Man muss Höcke nicht mögen, um zu erkennen, dass sein Manöver funktioniert hat. Wagenknecht hat sein Angebot ausgeschlagen. Entzaubert hat sie damit vor allem das eigene BSW.


SPEZIAL: Hamas-Propaganda bei Tagesschau und Monitor


Recherchen zeigen: Tagesschau und Monitor haben nicht nur Material der Hamas verwendet. Sondern die Herkunft verschleiert.

Der folgende Beitrag stammt von Wolfgang Tietze.
Tietze war lange Jahre Journalist und Rechercheur, vor allem für den Spiegel. Aufgrund der derzeitigen medialen Berichterstattung hat der inzwischen über 70-jährige Rentner sich nochmal in das Hasenloch gewagt.
Bitte dazu den Hinweis unter dem Artikel beachten!

In dieser Recherche geht es darum, dass Wolfgang Tietze nicht nur nachweisen kann, dass die ARD Bildmaterial der Hamas verwendet hat. Sondern die Herkunft dieses Materials verschleiert hat.

Das Bild- und Videomaterial ist teilweise nichts für schwache Gemüter! Videos nur auf Klick.

Informationsüberfluss und Detektivarbeit: Anschnallen, Abfahrt.

Monitor & Tagesschau – Aus der Giftküche der Hamas-Propaganda direkt in die deutschen Wohnzimmer

„Wir fordern unsere Aktivisten und Medienleute auf, der Linie des Widerstands zu folgen und keine Bilder oder Informationen zu verbreiten, die die Moral der Bevölkerung schwächen oder den Operationen der Besatzung dienen könnten. Jede Abweichung von diesem Narrativ wird als Kollaboration gewertet.“

Iyad Al-Bozm, Sprecher des Hamas-Innenministeriums.
(Al-Bozm fungierte über Jahre hinweg als das offizielle Gesicht des inneren Terrors und war unter anderem für die öffentliche Verkündung von Todesurteilen und Hinrichtungen in Gaza zuständig.)

Wie Monitor die Herkunft eines Hamas-Videos manipulierte

1. Einleitung

In der journalistischen Auslandsberichterstattung ist die Glaubwürdigkeit untrennbar mit der Transparenz der Quellen verbunden.

Eine Untersuchung des Falls Sufyan Abu Salah legt nahe, dass bei der Produktion grundlegende journalistische Sorgfaltspflichten verletzt wurden.

Wenn wir Nachrichten aus Gaza sehen, vertrauen wir darauf, dass Journalisten die Realität abbilden.
Doch bei der Berichterstattung über den Häftling Sufyan Abu Salah, die sowohl in der Tagesschau (04.05.2024) als auch bei Monitor (23.05.2024) zu sehen war, lässt sich nachweisen: Wir sehen keine unabhängige Reportage, sondern eine bewusst inszenierte Geschichte.

Das Mitglied der Medienabteilung des militärischen Flügels der Hamas, Hassan Eslaiah, agiert hierbei als zentraler Regisseur im Hintergrund.

Das Videomaterial, das die ARD-Redaktionen als „Handyvideo“ deklarierten, stammt originär aus den Kanälen von Eslaiah. Es ist davon auszugehen, dass die ARD-Mitarbeiter vor Ort in Gaza in direktem Kontakt zu Eslaiah standen und dieser ihnen exklusiv den Kontakt und das Interview mit dem Protagonisten vermittelte. Dass parallel dazu Akteure wie Muthana Al Najjar – der Verbindungen zum Islamischen Jihad hat – über denselben Häftling berichteten, beweist: Es handelt sich um eine orchestrierte Kampagne.

Die ARD agiert hier als verlängerter Arm dieser Inszenierung, indem sie diese „Story“ aufbereitet und so tut, als sei sie das Ergebnis eigener, investigativer Arbeit.

Anmerkung U.M.: Ich hatte bereits mehrfach über Hassan Eslaiah berichtet.
Dieser verkaufte als Fotograf und Kameramann direkt und über Stock-Medien Bildmaterial, u.a. an die New York Times, Associated Press (AP) und CNN. Auch vom 07.10.2023, an dem er ganz eindeutig zeitnah an der Grenze war und diese auch überschritt. Das flog auf, nachdem ein Foto von ihm auftauchte, auf dem der inzwischen getötete Chef der Hamas im Gazastreifen Yahya Sinwar ihm ein Bussi gibt. (Titelbild)

2. Chronologie der Instrumentalisierung

15.04.2024: Das Videomaterial erscheint exklusiv auf dem Telegram-Account @hpress von Hassan Eslaiah.

Das vermutlich erste Video von Sufyan Abu Salah, aufgenommen von Hassan Eslaiah. (Klick, U.M. Server)

Transkript (Übersetzung):
00:00–00:09: „Der Gefangene Sufyan Abu Salah aus dem Osten der Stadt Chan Yunis; sein Fuß wurde innerhalb der Gefängnisse der Besatzung amputiert und er wurde heute Morgen freigelassen. Gott sei Dank für deine Sicherheit, Sufyan.“
00:10–00:11: Salah: „Gott segne dich.“
00:12–00:27: Frage: „Ist dein Fuß in der Gefangenschaft amputiert worden?“
Salah: „Ja, innerhalb, das stimmt, in der Gefangenschaft. Mein Bein entzündete sich dort drinnen und sie weigerten sich, mich ins Krankenhaus zu bringen…“
00:28–00:30: Frage: „Hattest du vorher Probleme mit etwas?“
Salah: „Überhaupt nichts, weder Zucker noch Blutdruck noch irgendetwas anderes.“
00:31–00:38: Salah: „Gott sei Dank, der Herr der Welten, (ich bin) wieder auf meinen Beinen…“
„Gott sei Dank für deine Sicherheit.“

Anmerkung U.M.: Israelis werden grundsätzlich als „Besatzer“ bezeichnet. Damit ist nicht die Besatzung des sog. Westjordanlandes gemeint, sondern Israel selber.

Schnell verbreitet sich dieses Video auf anderen Telegramkanälen der Hamas und des Islamistischen Jihad.

„Schmerzhaft. Der Gefangene Sufian Abu Salah, der von der Besatzungsmacht inhaftiert wurde, stand aufrecht, als er verhaftet wurde. Er wurde jedoch aufgrund von Folter und mangelnder medizinischer Versorgung im Gefängnis mit nur einem Bein entlassen. Dies ist ein Beispiel für die Misshandlung palästinensischer Gefangener.“ @hossamsshbat
„Ein Häftling aus Khan Yunis betrat die Gefängnisse der Besatzungsmacht auf eigenen Beinen und kehrte mit nur einem Bein zurück.“ @QudsN | Anm. U.M.: Dabei handelt es sich um das Quds News Network, das „Journalisten“ aus Gaza-Palästina eine freie Plattform bietet.
Muthana Al Najjar filmt ebenfalls Sufyan. Er stellt ihn allerdings als „Redakteur“ vor. Zu der Figur Al Najjar weiter unten.

03.05.2024: Die Tagesschau greift den Fall auf, ohne die Quelle zu nennen.

Bericht der Tagesschau, über zwei Wochen später. Verantwortliche Redakteurin: Hanna Resch. (Klick, U.M. Server)

Transkript Tagesschau: „Im Gazakrieg gibt es erneut schwere Vorwürfe gegen die israelische Armee. Sie betreffen den Umgang mit palästinensischen Gefangenen. Betroffene haben dem ARD Studio Tel Aviv berichtet, sie seien schwer misshandelt worden. Israelische Soldaten sollen mit Eisenstangen auf sie eingeschlagen und sie in Käfige gesperrt haben. Die Armee sagt, sie halte sich an internationales Recht. Vor zwei Monaten wurde Sufyan von der israelischen Armee im Gaserstreifen festgenommen. Jetzt ist er zurück. Aber die Freude der Familie wich schnell Entsetzen, als sie hörte, was ihm zugestoßen war. »Es war das schlimmste Gefühl, als sie mich über die Amputation informiert haben. Das war der schwierigste Moment in meinem Leben.« Sufyan, der sagt er habe nichts mit der Hamas zu tun.
Er hat lange überlegt, ob er mit uns sprechen soll. Die meisten, der wieder nach Gaza entlassenen, sprechen nicht. Sie trauen sich nicht oder sind traumatisiert.“

Screenshot: Die verantwortliche Redakteurin Hanna Resch, hier in einer Live-Schaltung für Phoenix im September 2024.

23.05.2024: Das Magazin Monitor nutzt identische Sequenzen und begeht einen schweren redaktionellen Fehler. Sie zeigt einen Ausschnitt aus dem Propaganda-Video des Hamas Mitgliedes Hassan Eslaiah, ohne dies entsprechend zu kennzeichnen. Und sie löscht die Tonspur.

Anmoderation des Monitor-Berichts von Georg Restle vom 23.05.2024. (Klick, U.M. Server)

Transkript Anmoderation: „Luftaufnahmen eines geheimen Gefangenenlagers in der Negev-Wüste in Israel. Ein Haftlager, in dem die israelische Armee palästinensische Gefangene misshandelt und gefoltert haben soll.
Guten Abend und willkommen bei MONITOR.
Es sind schwere Vorwürfe, die da erhoben werden, auch von israelischen Menschenrechtsorganisationen. Vorwürfe, die im Verdacht gipfeln, dass hinter den Mauern dieses Haftlagers Kriegsverbrechen begangen wurden. Unsere Israel-Korrespondentin Hanna Resch ist diesen Vorwürfen nachgegangen, hat Augenzeugen gesucht und Betroffene. Keine einfache Recherche. Journalisten dürfen das Gelände nicht betreten. Dieses Foto ist das einzige, das bisher öffentlich geworden ist.
Kaum jemand, der hier inhaftiert war, traut sich heute vor die Kamera. Viele sind offensichtlich traumatisiert oder haben Angst, dadurch erneut ins Visier zu geraten. Umso erstaunlicher, dass dann doch jemand offen mit uns darüber gesprochen hat.“

Anmerkung U.M.: Über diesen Punkt habe ich mit Wolfgang Tietze länger gesprochen. Er hatte mich ausdrücklich gebeten, dies aus meinem „Fachbereich“ anzufügen:

Sde Teiman ist und war kein „Gefangenenlager“, und es war auch nicht „geheim“. Es ist ein völlig normaler Stützpunkt der IDF.

Monitor hat hier - vielleicht bewusst - einen kleinen Bildausschnitt verwendet und Bereiche als angebliche Gefangenen-Unterbringungen kenntlich gemacht.
Zu erkennen sind beim größeren Bildausschnitt u.a. die Munitionslager und die Startbahn. Es ist sogar völlig offen, welche Einheit dort stationiert ist: die Jerusalem Brigade.

In dem Stützpunkt wurde 2023 ein behelfsmäßiges Lager für Kriegsgefangene eingerichtet. Also ganz am Anfang des Krieges.
Es war keine dauerhafte Einrichtung und die Bewachenden waren keine „Wärter“, sondern Soldaten, die in Israel meist Wehrpflichtige sind.
Als die Foltervorwürfe bekannt wurden, sollte das „Gefangenenlager“ bereits zurückgebaut werden. Und als neun Soldaten wegen des Verdachts der Folter verhaftet wurden, versuchten rechtsradikale Israelis den Stützpunkt zu stürmen.

Selbst wenn die Vorwürfe zutreffen, entspricht die Beschreibung eines „geheimen Gefangenenlagers“ in keiner Weise den Realitäten.
Die Informationen waren völlig offen. Und selbstverständlich ist der Hinweis, dass Journalisten das Gelände nicht betreten dürfen, reine Effekthascherei. Kein Journalist darf irgendwo weltweit einfach so einen militärischen Stützpunkt betreten.

Der Stützpunkt Sde Teiman im Ganzen. Bild von U.M.

Monitor Bericht ab Minute 09:25

Ausschnitt des Teils des Monitor-Berichts, der sich wieder mit Sufyan Abu Salah beschäftigt. (Klick, U.M. Server)

Transkript ab 09:25: „Dann, nach 52 Tagen Haft, wird er an einem Grenzübergang im Gazastreifen ausgesetzt. Handybilder vom Tag seiner Freilassung. Nicht mal Krücken hat man ihm gegeben. Die Erlebnisse im Haftlager haben Sufyan und seine Familie schwer verstört. Noch hofft er auf Gerechtigkeit, doch seine Chancen sind gering. Das Auswärtige Amt fordert eine lückenlose Aufklärung der israelischen Regierung.“

Wer ist Hassan Eslaiah?

Eslaiah war der einflussreichste Influencer in Gaza und zugleich Mitglied der Medienabteilung des militärischen Flügels der Hamas, mit exklusivem Zugang zur Hamas-Führung.

Hassan Eslaiah am 07.10.2023 morgens in Israel vor einem brennenden israelischen Panzer. Er berichtet live.
Hassan Eslaiah filmt einen getöteten Israeli an der Einfahrt in den Kibbuz Nir Oz. (Klick, U.M. Server)
Hassan Eslaiah filmt brennende Häuser im Kibbuz Nir Oz. In vielen dieser Häuser wurden israelische Familien lebend verbrannt. (Klick, U.M. Server)

Anmerkung U.M.: Hassan Eslaiah wurde bei einem Angriff auf ein „Medien Zelt“ auf dem Gelände des Nasser Krankenhauses verletzt. Bei einem weiteren Luftschlag wurde er am 13.05.2025 in der chirurgischen Abteilung des Krankenhauses getötet.

3. Redaktionelle Techniken der Manipulation

Sachverhalt und Chronologie der Instrumentalisierung: Der Beitrag thematisiert vor allem das angebliche Schicksal des Häftlings Sufyan Abu Salah. Das verwendete Videomaterial wurde seitens der Redaktion als anonymes „Handyvideo“ deklariert. Meine Recherchen belegen jedoch eine direkte redaktionelle Kette zu einer Quelle, deren Nähe zum militärischen Flügel der Hamas zweifelsfrei dokumentiert ist.

Anmerkung U.M.: Auch diesen Fall hatte ich schon einmal erklärt. Richtig ist, dass Sufyan Abu Salah inhaftiert wurde. Weshalb, wurde nie irgendwo erwähnt. Dabei hatte er die Fußgelenke mit den üblichen Kabelbindern gefesselt. Als ein Arzt eine Komplikation feststellte, wurde er in ein Krankenhaus gebracht, dort musste das Unterbein amputiert werden.
Von einer absichtlichen Verstümmelung, einer bewussten Verweigerung ärztlicher Hilfe oder ähnlichem kann also nur schwer die Rede sein.

Forensischer Gegenbeweis: Das Wasserzeichen

Quelle Hassan Eslaiah eindeutig am Wasserzeichen zu identifizieren.

Anmerkung U.M.: Überall in Israel gibt es kleine Shelter, beispielsweise Bushaltestellen oder einfach so am Wegesrand. Dort können sich Menschen schnell vor Raketenbeschuss in Sicherheit bringen.
Die Menschen sind am 07.10.2023 natürlich in solche Shelter geflohen, vor allem vom Musikfestival Supernova. Die Palästinenser haben während des Massakers dann einfach mit dem Sturmgewehr in die Schutzsuchenden gefeuert oder Handgranaten hineingeworfen. Auch davon existieren mehrere Videos. Dabei entstanden solche Bilder. Ein eindeutiger Beweis, dass Hassan Eslaiah unmittelbar dabei war.

Die ARD-Redaktionen haben das von den genannten Akteuren bereitgestellte Material nicht nur übernommen, sondern durch gezielte redaktionelle Eingriffe in seiner Aussagekraft verändert:
Die Monitor-Redaktion übernahm dieses Material, entfernte die Originaltonspur und deklarierte den Ursprung als „Handyvideo“. Dies verschleierte gegenüber dem Zuschauer, dass es sich um ein gezieltes Propagandaprodukt einer terroristischen Organisation handelt.

Narrative Inszenierung

Inszenierung durch das Narrativ der „Überzeugungsarbeit“: Während der Beitrag das „Zögern“ von Sufyan Abu Salah als Zeichen seiner traumatisierten Zurückhaltung rahmen wollte, offenbart die Analyse des Erstveröffentlichungsdatums (15.04.2024 bei Eslaiah) einen anderen Befund.

Die ARD-Mitarbeiter vor Ort hatten faktisch direkten Zugriff auf das Videomaterial aus dem Hamas-Umfeld. Das Narrativ der eigenständigen journalistischen Recherche und Überzeugungsarbeit erweist sich somit als Teil einer redaktionellen Inszenierung, um den Anschein einer exklusiven, mühsam erarbeiteten Recherche zu erwecken.

Verschleierung der Quelle

Speziell die Monitor-Redaktion deklarierte das Material bewusst als bloßes „Handyvideo“. Dies maskiert den Ursprung in den Propagandakanälen von Akteuren, die bereits am 07. Oktober 2023 Gräueltaten dokumentierten. Dem Zuschauer wird durch die Deklarierung als neutrales „Handyvideo“ eine Unabhängigkeit vorgetäuscht, die faktisch nicht existiert.

Audio-Manipulation

Manipulation der Beweislage (Audio-Auslassung): Die Monitor-Redaktion entfernte die Originaltonspur des Videos vollständig und ersetzte sie durch einen Off-Kommentar. Dies verhindert, dass der Zuschauer die Aussagen des Häftlings im Kontext prüfen kann. Der Zuschauer ist somit auf die einseitige Interpretation der Redaktion angewiesen, statt die Schilderungen des Zeugen selbst bewerten zu können.

4. Die „Zugriffs-Hypothese“

Die forensische Übereinstimmung des Materials und die präzise zeitliche Kuration legen die Schlussfolgerung nahe, dass die ARD-Redaktionen nicht bloße Nutzer von öffentlich verfügbarem Material waren. Der privilegierte Zugriff auf die Kanäle von Hassan Eslaiah deutet auf informelle Arbeitsbeziehungen hin.

Die zentrale Frage lautet daher: Wurden die ARD-Redaktionen als Instrumente einer strategischen Informationskampagne genutzt, oder existiert eine systemische Naivität, bei der die Exklusivität von Bildern schwerer wiegt als die journalistische Integrität?

Das „Zögern“ als Glaubwürdigkeits-Falle

Besonders brisant ist die personelle Kontinuität: Dieselbe Autorin, Hanna Resch, verantwortete sowohl den Beitrag in der Tagesschau als auch die Vertiefung im Magazin Monitor. In beiden Berichten wird das Narrativ eines „zögerlichen“ Protagonisten aufgebaut, der erst „überredet“ werden musste, um seine Geschichte zu erzählen.

Angesichts der nachweisbaren Einbettung dieses Protagonisten in ein Netzwerk aus Hamas-nahen Akteuren (wie Hassan Eslaiah und Muthana Al Najjar) stellt sich die Frage: War dieses „Zögern“ der Ausdruck einer traumatisierten Person – oder war es ein kalkulierter Prozess, um dieses inszenierte Narrativ kontrolliert in die deutsche Medienlandschaft einzuspeisen?
Die forensische Übereinstimmung legt nahe, dass die Hamas die ARD-Mitarbeiter für ihre Propaganda nutzten, und dass die ARD-Mitarbeiter in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen.

Screenshots der Instagram Accounts der ARD-Mitarbeiter S. Abu Saif und M. Abu Saif – beide folgen Eslaiah.
Screenshots der Instagram Accounts der ARD-Mitarbeiter S. Abu Saif und M. Abu Saif – beide folgen Eslaiah.
Screenshot: Instagram-Post von Hanna Resch zu dem Beitrag über Sufyan Abu Salah. Die Autorin verlinkt und dankt ausdrücklich S. Abu Saif und M. Abu Saif. Dies belegt, dass die Geschichte über diese spezifischen Quellen in Gaza kuratiert wurde. „Der Bericht wäre nicht möglich gewesen, ohne die Hilfe der mutigen S. Abu Saif und M. Abu Saif. Ich kann meinen Respekt für ihre Arbeit nicht genug zum Ausdruck bringen.“

Fazit zur Verifizierung

Vor allem fehlt hier jegliche Form der unabhängigen Verifizierung.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Eslaiahs Informationen bzw. Narrative faktisch ungeprüft als Basis für den Beitrag übernommen wurden.
Eine journalistische Gegenrecherche fand offenkundig nicht statt.

5. Eine journalistische Kapitulation

Der Fall Abu Salah ist ein Lehrstück über den Verlust journalistischer Distanz.
Die „Koproduktion“ von Narrativen schädigt die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks massiv. Wir Zuschauer müssen uns darauf verlassen können, dass Nachrichten-Redaktionen – egal ob bei Tagesschau, Monitor oder Spiegel – ihre Quellen kritisch hinterfragen. Die Aufbereitung dieses Materials zeigt jedoch eine gefährliche Nähe zu Akteuren, deren Interessen weit von einer neutralen Berichterstattung entfernt sind.

Besonders kritisch ist dabei die methodische Einseitigkeit: Anhand der Aussagen eines einzelnen Zeugen konstruiert die ARD den schweren Vorwurf eines Kriegsverbrechens durch Israel.
Ein vergleichbarer journalistischer Aufwand, der die systematischen Kriegsverbrechen der Hamas mit derselben Intensität thematisiert, findet nicht statt.

Noch schwerwiegender ist der selektive Umgang mit den Quellen:
Redaktionen nutzen Material von „Journalisten“ wie Hassan Eslaiah, um ein spezifisches, gegen Israel gerichtetes Narrativ zu stützen. Obgleich sie Zugriff auf die Kanäle solcher Akteure haben, verschweigen sie deren Wirken und deren direkte Beteiligung am 07.10. Und obwohl das Beweismaterial in Hülle und Fülle vorhanden wäre.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier Schnelligkeit oder das Ziel, ein bestimmtes Bild zu zeichnen, schwerer wiegen, als die Transparenz gegenüber dem Publikum und eine ausgewogene, wahrhaftige journalistische Einordnung.

Der Propagandazug des Islamischen Jihad

Auch der Islamische Jihad sprang aktiv auf diesen Propagandazug auf.

Anmerkung U.M.: Der Palästinensische Islamische Dschihad (PIJ) wird von den Medien meist völlig ausgeblendet. Er ist älter als die Hamas, noch fanatischer und hat seit spätestens 1989 viele Selbstmordanschläge in Israel zu verantworten. Viele der in den letzten Monaten getöteten Palästinenser gehörten nicht zur Hamas, sondern zum PIJ.
Hinzu kommen die Al-Aqsa-Märtyrerbrigaden (Al-Aqsa Martyrs' Brigades AAMB/AMB, Kata'ib Shuhada al-Aqsa).

Muthana Al Najjar (oben erwähnt) war bestens mit Eslaiah vernetzt und am 07.10. selbst in Israel vor Ort, um dem Massaker begeistert beizuwohnen. Als Teil dieser Propagandatätigkeit folgte in seinen Kanälen das bekannte Video der Entführung der Familie Bibas.

Muthana Al Najjar kommentiert die Geiselnahme der Bibas Familie: „Die bewaffneten Kämpfer behandelten sie entsprechend ihrer Moral, indem sie eine Siedlerin und ihre Kinder in den Gazastreifen brachten. Aufnahme von Muthana Al Najjar.“ | Anm. U.M.: Die Bibas Familie waren keine Siedler in unserem Sinne. Wie alle Israelis in der Sprachregelung als „Besatzer“ bezeichnet werden, werden auch alle als „Siedler“ bezeichnet.

Anm. U.M.: Al Najjar filmte auch die Massaker und Geiselnahmen in Nir Oz. Während noch geschossen wurde. Er betrat auch in Begleitung der palästinensischen Terroristen die Gebäude.

Screenshot aus dem Video von Al Najjar. (Klick, U.M. Server)

Am 17.04.2024 veröffentlichte Al Najjar ebenfalls ein Video mit Sufyan Abu Salah.

Screenshot: Muthana Al Najjar interviewt Sufyan Abu Salah, 17.04.2024

00:00–00:10: „…Sufyan, ich bin natürlich Sufyan… das ist mein Gewicht hier: 80 Kilo, das war vor der Verhaftung. Schau dir mein Gewicht jetzt an, mein Gewicht hier, nach der Verhaftung, überschreitet nicht die 50-55 Kilo.“
00:12–00:23: „Ich bin natürlich der Bürger Sufyan Muhammad Ibrahim Abu Salah… [Es gab] Zusammenstöße in der westlichen Region der Stadt Chan Yunis und die Schule wurde belagert. Die israelische Armee forderte uns auf, die Schule sofort zu evakuieren…“
00:35–00:43: „…Die westliche Region der Stadt Chan Yunis wurde gestürmt, und die Schule wurde belagert. Die israelische Armee forderte uns auf, die Schule sofort zu evakuieren, sie schickten uns Vertreter… die Schule wurde evakuiert, die Frauen getrennt [von den Männern] und die Männer getrennt.“
00:45–00:54: „…Die Frauen ließen sie gehen, natürlich forderten sie die Männer auf, ihre Kleidung auszuziehen und verhörten sie einen nach dem anderen. Sie verhafteten etwa 70-80 Personen, natürlich waren wir unter den Verhafteten…“

Anmerkung U.M.: Auch über diese Vorfälle hatte ich mehrfach berichtet, bis hin zu Auswertungen von Luftschlägen gegen diese Schulen.
Dabei handelt es sich um Schulen des UNRWA. Dort wurden seit Jahren Menschen untergebracht, es waren also in der Funktion keine Schulen mehr. Die Hamas und der Dschihad haben sich dann in diesen Schulen eingenistet und Stützpunkte und Kommandoposten eingerichtet.
Die UN selber hat bereits 2014 über Waffenfunde (auch Raketenwerfer)
in diesen Schulen berichtet, protestiert und die Waffen zurückgegeben.
Der hier beschriebene Vorfall lässt sich eindeutig als die Operation auf die Harun al-Rashid Schule im Viertel al-Amal am 14. Februar 2024 identifizieren.

Der Spiegel und die Hamas

Der Spiegel benutzte ebenfalls das Material des Hamas-Mitgliedes Hassan Eslaiah in seiner Ausgabe 24-2024 vom 07.06.2024. Der Israel-Korrespondent Thore Schröder schreibt auf 5 langen Seiten eine Geschichte auf, wie die Hamas es sich nicht besser hätte wünschen können. Als Mitarbeiterin wird eien gewisse Ghada Al-Kurd genannt.

Screenshot des Spiegel-Artikels.

Die erwähnte Spiegel-Mitarbeiterin Ghada Al-Kurd aus Gaza scheint ebenfalls direkte Verbindungen zum Propaganda-Netzwerk um das Hamas-Mitglied Hassan Eslaiah zu haben.

Screenshot der Spiegel Story via Instagram: Ghada Al-Kurd interviewt Sufyan Abu Salah.

Eine Herzensbitte!

Dieser Artikel kann hoffentlich verdeutlichen, welche Arbeit und Rechercheleistung dahintersteckt. Und das nur um einen einzigen Beitrag und seine Quellen zu hinterfragen und mangelnde journalistische Sorgfalt zu belegen. Was dann vermutlich so lang und verstrickt ist, dass es kaum jemanden erreicht.
Und solche Berichte gibt es seit dem 07.10.2023 hunderte, wenn nicht tausende.

Doch diese Arbeit muss gemacht werden. Deshalb stelle ich Wolfang Tietze auch sehr gerne meine Plattform zur Verfügung. Ein weiterer Beitrag ist als Kooperation bereits geplant.

Es ist ein Treppenwitz unserer Zeit, dass ein Rentner und ein MilBlogger das tun müssen, was die Herren und Damen Journalisten laut ihres immer wieder selbst proklamierten Berufsethos von vorn herein hätten tun müssen. Wenn es nicht gar absichtlich geschieht oder unterlassen wird.

Deshalb erlaube ich mir, erneut um Unterstützung für Wolfgang Tietze zu bitten. Er ist inzwischen über 70 und versucht sich die Rückzahlung eines Kleinkredits von seiner wirklich sehr kleinen Rente abzusparen. Und den täglichen Cappuccino mit seiner Frau.
Damit er auch weiterhin recherchieren und den großen Medien auf die Finger gucken kann.

Ich bitte herzlich darum, ihn kräftig zu unterstützen. Oder wenigstens zwei Cappuccino zu spendieren.

DANKE!