Benennung des Typischen ist keine Verrohung
Besonders anschaulich zeigt sich diese Diskrepanz in den Freibädern: Nach Ausschreitungen in Heidelberg oder Kehl ist regelmäßig von „Jugendgruppen“, „größeren Männergruppen“ oder „Chaoten“ die Rede. Die Sprache bleibt auffällig unbestimmt, obwohl Polizei, Sicherheitsdienste und vor allem die zahlreichen Besucher und Augenzeugen häufig sehr genau wissen, welche sozialen Milieus gemeint sind. Zwischen öffentlicher Erfahrung und öffentlicher Sprache entsteht eine Lücke. Gerade diese Lücke zerstört Vertrauen. Denn die Benennung des Typischen ist keine Verrohung. Sie ist die Voraussetzung vernünftiger Prävention. Kein Bademeister, kein Polizeibeamter und kein Ordnungsamt kann ohne Typisierungen arbeiten. Nur der moralisch aufgeladene Mediendiskurs behandelt bereits die Beschreibung wiederkehrender Muster als Grenzüberschreitung. Gerade die seit 2015 besonders starke Zuwanderung aus Syrien und Afghanistan verleiht dieser Debatte zusätzliche politische Brisanz. Denn der Bevölkerung wurde eingeredet, der Migrationskurs sei vor allem ein humanitärer Kraftakt, den das Land nicht nur moralisch schulde, sondern administrativ und kulturell auch bewältigen könne. „Wir schaffen das“ war nie nur ein Satz; es war ein Regierungsnarrativ.
Wenn bestimmte Nationalitäten oder Herkunftsgruppen in einzelnen Deliktbereichen überproportional häufig in Erscheinung treten, ist die Frage danach keine Form kollektiver Schuldzuweisung, sondern legitimer Gegenstand öffentlicher Analyse. Wer diese Diskussion aus Rücksicht auf das Narrativ von „Wir schaffen das“ unterbindet, schützt nicht den gesellschaftlichen Frieden, sondern ein politisches Deutungsmuster. Gerade deshalb ist die selektive Informationspolitik so unerfreulich. Der Bürger soll die Folgen der Massenzuwanderung tragen, aber über deren problematische Begleiterscheinungen nur dosiert unterrichtet werden. Er soll hohe Unterbringungs- und Integrationskosten akzeptieren, aber bei Kriminalität möglichst nicht zu genau hinschauen. So entsteht der Eindruck, die Öffentlichkeit werde nicht informiert, sondern in einer bestimmten politischen Richtung gehalten: Der Migrationskurs soll weiter gestützt werden, indem man seine negativen sozialen und sicherheitspolitischen Folgen sprachlich entkräftet oder statistisch entdramatisiert. Das eigentliche Ärgernis ist darum nicht nur die Überrepräsentanz selbst, sondern der Versuch, aus Rücksicht auf ein gescheitertes Narrativ die Wirklichkeit nur gefiltert mitzuteilen.
Informationen nach Erregungsverträglichkeit dosieren
Freilich löst die Nennung der Nationalität kein einziges Problem. Sie ersetzt weder saubere Kriminalstatistik noch differenzierte Ursachenforschung noch eine Debatte über Migrationspolitik, Integrationsfähigkeit, Milieubildung und Kultursoziologie. Aber sie schafft eine Voraussetzung: dass die Gesellschaft über Wirklichkeit spricht, wie sie ist, nicht wie sie nach den Bedürfnissen des moralischen Milieus aussehen sollte. Ein Befund wird nicht dadurch falsch, dass man Angst vor seinen Folgen hat.
Derzeit scheint es nur zwei Möglichkeiten zu geben: Entweder totale Individualisierung oder kollektive Verhetzung. Dazwischen aber liegt das Feld der Vernunft, und genau dort arbeitet jede seriöse Analyse. Aber wer schon den Befund verbieten will, greift nicht den Missbrauch der Verallgemeinerung an, sondern ihre Existenz. Man kann das noch schärfer sagen: Eine Ordnung, die jede Verallgemeinerung über Täterstrukturen für verdächtig hält, kapituliert vor der elementaren Form des Urteilens. Sie will Statistik ohne Schluss, Erfahrung ohne Typus, Wirklichkeit ohne Konsequenz. Das ist keine Humanität, sondern geistige Selbstentwaffnung. Ein Staat, der Kriminalität bekämpfen will, muss Muster erkennen dürfen. Eine Gesellschaft, die über sich selbst aufklären will, muss Unterschiede benennen dürfen. Und eine Öffentlichkeit, die mündig bleiben will, darf nicht bei jeder unbequemen Häufung in Ohnmacht fallen. Verallgemeinerung ist also keine Diskriminierung. Sie ist zunächst nur die vernünftige Form, aus vielen Fällen etwas über die Welt zu lernen. Sie ist die normale Form, in der moderne Gesellschaften urteilen, planen und handeln. Ohne Verallgemeinerung gäbe es keine Lehrpläne, keine Versicherungen, keine Medizin, keine Kriminologie, keine Polizei. Wer sie ausgerechnet im Feld der Kriminalität tabuisiert, schützt nicht die Menschenwürde, sondern Denkverbote. Und eine Gesellschaft, die ihre Denkverbote mit Moral verwechselt, wird am Ende weder gerechter noch sicherer, sondern nur blind.
Diskriminierung beginnt dort, wo aus Befunden Unrecht wird, wo individuelle Schuld durch kollektive Verachtung ersetzt wird! Aber wer schon den Befund verbieten will, bekämpft nicht Diskriminierung, sondern Erkenntnis. Genau das war lange die deutsche Versuchung: Informationen nach Erregungsverträglichkeit dosieren. Vielleicht ist die neue baden-württembergische Regel deshalb nicht die Lösung eines Problems, wohl aber das Eingeständnis eines überfälligen Satzes: Wirklichkeit darf wieder gesagt werden. Nicht die Verallgemeinerung ist also das Problem, sondern ihre Verweigerung. Moderne Gesellschaften können ohne Typisierung weder Krankheiten behandeln, noch Risiken kalkulieren, noch Kriminalität bekämpfen. Wer ausgerechnet auf diesem Feld das Typische tabuisiert, will Erkenntnis durch Moral ersetzen. Der demokratische Bürger braucht aber keine pädagogisch gefilterte Wirklichkeit, sondern Tatsachen, um selbst urteilen zu können.