von Thomas Hartung
Autorin Hasters: Schwarzsein als “Zugehörigkeit zu einer Gruppe“Rassismus ist, folgt man seinem gewöhnlichen Wortsinn, die Abwertung, Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund zugeschriebener ethnischer oder „rassischer“ Merkmale. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz spricht dementsprechend nicht vom Schutz bestimmter privilegierter Ethnien, sondern von Benachteiligung „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft“. Die Richtung ist offen. Entscheidend ist das Merkmal, nicht die Hautfarbe des Täters. Umso bemerkenswerter ist die inzwischen vielfach verbreitete Behauptung, Rassismus gegen Weiße könne definitionsgemäß gar nicht existieren.
Alice Hasters, selbst Nichtweiße, greift diese Position jetzt in ihrem “Spiegel”-Gastbeitrag zum Berliner “Volksbad”-Skandalon auf. Sie berichtet selbst, ihr Instagram-Feed sei voller Videos gewesen, die erklärten, „warum es keinen Rassismus gegen Weiße gibt“, und argumentiert anschließend, Weiße bräuchten kein “Empowerment”: „Power haben sie wirklich genug.“ Das Problem liegt nicht darin, historische Unterschiede zwischen Gruppen zu bestreiten. Es liegt in der Umdefinition des Begriffs. Aus Rassismus als personenbezogener Diskriminierung wird eine Theorie gesellschaftlicher Machtverhältnisse, in der die Zugehörigkeit zur vermeintlich mächtigeren Gruppe den Status des möglichen Opfers grundsätzlich ausschließt. Damit wird nicht mehr untersucht, was jemandem geschieht. Es wird vorab entschieden, wem überhaupt etwas geschehen kann.
Die semantische Immunisierung
Nehmen wir einen einfachen Fall. Ein öffentlich finanzierter Veranstalter würde erklären, Schwarze dürften einen bestimmten Nachmittag lang nicht in sein Schwimmbad, weil dieser ausschließlich Weißen vorbehalten sei. Kaum jemand würde lange nach einer passenden Vokabel suchen. Dreht man die Hautfarben aber um, beginnt plötzlich ein Seminar über Machtstrukturen, historische Privilegien und „positive Maßnahmen“. Genau hier sitzt der logische Fehler. Eine Ungleichbehandlung kann unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein. Das Antidiskriminierungsrecht kennt deshalb ausdrücklich Maßnahmen zum Ausgleich bestehender Nachteile. Auch Hasters verweist darauf. Aber aus der möglichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung folgt nicht, dass die Ungleichbehandlung selbst sprachlich verschwindet.
Man kann sagen: Diese Bevorzugung ist sachlich gerechtfertigt. Oder: Sie soll einen konkreten Nachteil kompensieren. Vielleicht auch: Für einen begrenzten Zeitraum überwiegt das Interesse einer bestimmten Gruppe. Was man logisch aber kaum sagen kann: Eine nach Hautfarbe vorgenommene Ungleichbehandlung kann bei einer bestimmten Hautfarbe definitionsgemäß niemals rassistisch sein. Denn dann beschreibt „Rassismus“ keine Handlung mehr, sondern bezeichnet eine gesellschaftliche Kaste.
Wer entscheidet, wer Macht hat?
Im Vorgeplänkel käut Hasters den Allgemeinplatz zunächst mit Vorwürfen wider: “Ich glaube, dass man kaum noch jemanden abholt, indem man erklärt, dass es keinen Rassismus gegen Weiße gibt, der es nicht ohnehin schon begriffen hat. … Sie wollen es nicht verstehen, weil sie nicht wollen, dass sich etwas verändert.” Hasters‘ entscheidender Satz lautet dann sinngemäß: Weiße benötigten kein Empowerment, weil sie bereits genügend Macht hätten. Doch wer sind eigentlich „die Weißen“? Der arbeitslose Mann in Erfurt? Die alleinerziehende Verkäuferin in Wetzlar? Der russlanddeutsche Rentner in Pforzheim? Der Weiße in einem mehrheitlich schwarzen Viertel Johannesburgs? Ein europäischer Schüler an einer Schule, an der seine Herkunft eine Minderheitenposition darstellt? Die Theorie antwortet nicht auf diese Individuen. Sie verrechnet sie mit einer abstrakten Gruppenbilanz.
Der Mensch wird nicht danach beurteilt, welche Macht er tatsächlich besitzt, sondern welcher Kategorie er zugerechnet wird. Ausgerechnet ein Denken, das den Essentialismus des Rassismus überwinden möchte, rekonstruiert damit eine Welt kollektiver Eigenschaften: Hautfarbe entscheidet über Macht, Macht über Opferfähigkeit und Opferfähigkeit darüber, welche Diskriminierung überhaupt als Rassismus bezeichnet werden darf. Das Individuum verschwindet hin-ter der Gruppe.
Besonders eigentümlich wird die Vorstellung einer selbstverständlich dominierenden weißen Menschheit, sobald man die Perspektive von Deutschland oder Nordamerika auf die Welt erweitert.
Keine Naturkonstante nach Farbhierarchien
Menschen europäischer Herkunft stellen global nur eine Minderheit dar. Eine exakte Prozentzahl lässt sich seriös kaum nennen, weil es weltweit keine einheitliche statistische Kategorie „weiß“ gibt und ethnische Grenzziehungen wissenschaftlich wie demografisch unscharf sind. Die gelegentlich genannten Größenordnungen von ungefähr acht bis zehn Prozent hängen daher stark von der Definition ab. Gerade deshalb ist die Vorstellung, „Weiße“ seien kraft ihrer Hautfarbe überall die strukturell herrschende Mehrheit, kaum begründbar. In Europa mögen Menschen europäischer Herkunft die Mehrheit sein – in Nigeria sind sie es nicht. In China ebenfalls nicht. In Indien nicht. In großen Teilen Afrikas und Asiens ohnehin nicht.
Rassismus lässt sich deshalb sinnvollerweise nicht wie eine Naturkonstante an eine globale Farbhierarchie binden. Macht ist lokal, institutionell und situationsabhängig. Wer in Berlin Mehrheit ist, kann in Johannesburg Minderheit sein. Wer in einem Staat gesellschaftlich dominant ist, kann in einer konkreten Schule, einem Betrieb oder Wohnviertel marginalisiert sein. Die Vorstellung, Hautfarbe liefere unabhängig von Zeit und Ort eine endgültige Antwort auf Machtverhältnisse, ist keine Überwindung rassischer Kategorien, sondern sie ist deren – erstaunlich robuste – Wiederkehr.
Hasters‘ eigener Text zeigt das Problem
Dabei enthält Hasters‘ Beitrag durchaus nachvollziehbare Erfahrungen: Sie beschreibt, wie sie als Jugendliche im Freibad wegen Haut und Haaren immer wieder zum Gegenstand neugieriger Kommentare wurde und wie angenehm für sie ein Raum gewesen wäre, in dem sie einmal nicht als Abweichung vom vermeintlichen Standard erschien. Das kann man verstehen, ohne daraus eine asymmetrische Rassismusdefinition abzuleiten. Nur ein universeller Maßstab allerdings erlaubt es, ihre Erfahrung ernst zu nehmen: Niemand möchte permanent aufgrund seiner Hautfarbe zum Anschauungsobjekt, ja auf ein Merkmal reduziert werden, das er sich nicht ausgesucht hat. Warum sollte aus dieser Erfahrung aber folgen, dass ein Mensch anderer Hautfarbe denselben Anspruch nicht besitzt – zumal ein individueller Maßstab innerhalb einer Gruppe durchaus andere Erfahrungen generiert?
Der Universalismus sagt: Die Kränkung ist nachvollziehbar, weil Menschen nicht nach Hautfarbe behandelt werden sollten. Der identitätspolitische Ansatz sagt dagegen: Die Kränkung ist nur dann rassistisch relevant, wenn sie der historisch richtigen Gruppe widerfährt. Damit wird aus einer universellen Regel ein Privileg auf Deutung.
Die merkwürdige Beweislast
Besonders bezeichnend ist die Passage, in der Hasters diejenigen beschreibt, die von Rassismus gegen Weiße sprechen. Sie unterstellt ihnen, sie wollten endlich ebenfalls behaupten können, rassistisch diskriminiert zu werden; beinahe seien sie „eifersüchtig“ auf die begriffliche und politische Anerkennung, die andere Gruppen erhielten. Das ist rhetorisch wirkungsvoll, argumentativ aber zumindest problematisch. Denn damit wird nicht mehr geprüft, ob eine konkrete Ungleichbehandlung vorliegt. Schon die Beschwerde darüber wird psychologisiert.
Wer Diskriminierung geltend macht, gilt als neidisch, abstiegsängstlich oder politisch manipuliert. Man kennt dieses Verfahren aus anderen Debatten: Nicht das Argument wird untersucht, sondern das Motiv desjenigen, der es äußert. Das ist bequem, denn eine Theorie, die festlegt, dass bestimmte Menschen nicht Opfer von Rassismus sein können, muss niemals einen Gegenbeweis fürchten. Jeder denkbare Fall wird begrifflich aussortiert, bevor er die Theorie erreichen kann. Eine solche Definition ist unfalsifizierbar – und unfalsifizierbare Begriffe eignen sich schlecht zur Beschreibung von sozialer Wirklichkeit.
Das Problem der Kollektivschuld
Hinter dem Ausschluss weißer Rassismuserfahrungen steckt zudem eine Vorstellung historischer Kontenführung. Kolonialismus, Sklaverei und rassistische Herrschaft waren reale historische Verbrechen. Doch daraus folgt nicht, dass jeder heute lebende Mensch europäischer Herkunft an einem zeit- und generationenübergreifenden Machtkonto beteiligt wäre, dessen Guthaben ihn gegen rassistische Diskriminierung immunisiert – zumal nahezu jede frühe Hochkultur und auch viele nichtwestliche Gesellschaften Menschen unabhängig von deren Hautfarbe versklavten und die weiße Machterzählung erst mit dem transatlantischen Sklavenhandel der europäischen Kolonialmächte im 16. Jahrhundert aufkam.
Verantwortung ist nicht erblich. Schuld ist nicht pigmentgebunden. Ein Mensch wird nicht dadurch mächtig, dass jemand mit ähnlicher Hautfarbe vor 250 Jahren Macht besaß. Ebenso wenig verliert ein anderer Mensch seinen Anspruch auf gleiche Behandlung, weil Angehörige seiner Gruppe historisch Opfer waren. Gerade darin bestand einmal der zivilisatorische Fortschritt des liberalen Rechtsstaates: Er wollte Menschen nicht als Vertreter geschichtlicher Kollektive behandeln, sondern als Individuen. Man kann deshalb positive Maßnahmen für benachteiligte Gruppen befürworten und trotzdem am universellen Rassismusbegriff festhalten. Man kann sagen, dass Schwarze in bestimmten Situationen häufiger diskriminiert werden. Man kann historische Unterschiede berücksichtigen. Man kann besondere Schutzräume in einzelnen Fällen für vertretbar halten.
Fundamentaler Widerspruch
Aber daraus folgt nicht, dass Feindseligkeit, Ausgrenzung oder Benachteiligung aufgrund weißer Hautfarbe sprachlich zu etwas grundsätzlich anderem mutieren. Ein Antirassismus, der bestimmte Hautfarben aus seinem Schutzbereich herausdefiniert, gerät in einen fundamentalen Widerspruch. Er bekämpft die moralische Relevanz von Hautfarbe – indem er der Hautfarbe moralische Relevanz zuschreibt. Er will Gruppendenken überwinden – und ordnet Menschen Gruppen zu. Er lehnt kollektive Zuschreibungen ab – und erklärt ganze Bevölkerungen zu „privilegiert“. Er fordert gleiche Würde – aber unterschiedliche Opferfähigkeit. Das ist kein Universalismus, sondern invertierte Hierarchie.
Auf X hatte etwa ein Vater noch vor der Eventabsage der Volksbühne gefragt, ob er seine minderjährigen Töchter ins Volksbad begleiten dürfe. Er sei weiß, die beiden Mädchen kämen jedoch nach ihrer kenianischen Mutter. Oder ob die beiden als zu hellhäutig gelten würden, um als Angehörige der schwarzen Community durchzugehen? Er wolle keine Probleme machen. “Zugang kalibriert nach Viertel-, Halb- und Voll-Abstammung: Man konnte das Quietschen der Verrenkungen, um die Sache irgendwie als fortschrittlich erscheinen zu lassen, bis zu den Alpen hören”, ergötzt sich Jan Fleischhauer im “Focus“.
Die einfachere Regel
Vielleicht wäre die Lösung viel unspektakulärer. Wer einen Menschen wegen seiner Herkunft oder Hautfarbe verachtet, pauschal abwertet, ausschließt oder benachteiligt, kann rassistisch handeln. Ob der Täter schwarz, weiß oder asiatisch ist, ändert daran nichts. Ob das Opfer schwarz, weiß oder asiatisch ist, ebenfalls nicht. Das bedeutet keineswegs, jede Ungleichbehandlung sei automatisch rechtswidrig oder wiege moralisch gleich schwer. Geschichte, Kontext, Macht und konkrete Folgen gehören selbstverständlich in die Bewertung eines Falles. Aber sie gehören in die Bewertung – nicht in eine Definition, die bestimmte Opfer bereits vor Beginn der Prüfung ausschließt.
Vielleicht besteht das eigentliche Problem der gegenwärtigen Rassismusdebatte deshalb darin, dass aus einer ursprünglich universalistischen Forderung nach Gleichbehandlung eine Theorie asymmetrischer Menschengruppen geworden ist. Alice Hasters schreibt am Ende ihres Beitrags, „Schwarz“ bezeichne für sie nicht einfach eine Hautfarbe, sondern die Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Genau diese Gruppenlogik muss man ernst nehmen – und ihr entschieden widersprechen. Denn eine Gesellschaft, die Menschen wieder zuerst als Weiße und Schwarze betrachtet und anschließend für beide unterschiedliche moralische Regeln aufstellt, hat den Rassismus nicht hinter sich gelassen. Sie hat lediglich seine Vorzeichen verändert.




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