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„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Sie verbieten nicht die Hassrede, sondern die Rede, die sie hassen. Den Sozialismus erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert...
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Endlich ist es geschehen... lebenslange Haft für einen Raser, der einen Menschen ermordete...
von Thomas Heck
Endlich ist geschehen. Lebenslange Haft für einen Raser, hier Burak A., der unter Alkoholeinfluß bei einem illegalen Autorennen eine 19Jährige ermordete. Und er war schon zuvor beim Rasen erwischt worden. 150 km/h in der Stadt, über 200 km/h auf Landstrassen. Zudem hatte dieser Schmutzlappen seinen Boliden auf 800 PS kampfwertgesteigert, zu einer Tötungsmaschine optimiert. Ohne Betriebserlaubnis.
So geht man nur mit Mitbürgern um, die man verachtet. Da hilft nur wegsperren, Schlüssel wegwerfen, bis sie es lernen... denn ich sehe solche Penner täglich auf unseren Strassen. Meist Migranten, die zu blöde sind, unfallfrei von A nach B zu fahren, oftmals ohne gültige Fahrerlaubnis. Ohne jegliche Rücksicht auf die Mitbürger, die sie meistens auch noch über Transferleistungen mitfinanzieren dürfen. Ich bin es sowas von leid.
Wegen Mordes
:Lebenslange Haft für Raser von Remscheid
Burak A. vor Gericht
Wuppertal – Gut ein Jahr nach dem tödlichen Raser-Unfall von Remscheid ist das Urteil gefallen: Das Landgericht Wuppertal hat den 25-jährigen Fahrer Burak A. erstinstanzlich wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem wurde er wegen versuchten Mordes und eines illegalen Kraftfahrzeugrennens schuldig gesprochen.
Der Mann hatte am 30. April vergangenen Jahres mit einem mehr als 700 PS starken Sportwagen zwei junge Frauen erfasst. Die 19-jährige Hanna starb, ihre Freundin Noelle (17) überlebte schwer verletzt. Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Nach Überzeugung der Kammer saß der Angeklagte mit 1,46 Promille Alkohol im Blut am Steuer. Beim Anfahren brach der hochmotorisierte Wagen aus, geriet auf den Bürgersteig und schleuderte die beiden Frauen durch die Luft. Technische Mängel am Fahrzeug stellten die Gutachter nicht fest.
Ein Meer aus Blumen und Kerzen am Unfallort
Der Sportwagen von Burak A. unmittelbar nach dem Unfall
„Tod billigend in Kauf genommen“
Der 25-Jährige räumte ein, gefahren zu sein, bestritt jedoch einen Tötungsvorsatz. Er sei kein Mörder. Seine Verteidigung sprach von einem Fahrfehler und Selbstüberschätzung, plädierte auf fahrlässige Tötung.
Die Staatsanwaltschaft zeichnete ein anderes Bild. Videos belegten frühere Rasereien: innerorts bis zu 151 km/h, auf einer Landstraße 217 km/h. Zwischenzeitlich hatte der Angeklagte die Motorleistung seines Wagens von 639 auf 850 PS steigern lassen. Zum Unfallzeitpunkt hatte das Auto über 720 PS – ohne entsprechende Betriebserlaubnis.
Die Stelle auf dem Gehweg, an der Hanna und Noelle erfasst wurden
Der Staatsanwalt sprach von einer „tickenden Zeitbombe“. Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis jemand sterbe. Das Gericht kam zu dem Schluss, der Angeklagte habe den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen, als er Vollgas gab, um mit seinem Wagen anzugeben.
Eine Sekunde, die alles veränderte
Für Hanna (19) endete eine Nacht auf einem Feuerwehrfest tödlich. Ihre Freundin überlebte schwer verletzt. Was als Feier begann, wurde für zwei junge Frauen zum Albtraum. Mit dem Urteil endet der Prozess – für die Familie der Getöteten endet der Schmerz nicht. Burak A. kann jetzt Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
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- § 130 StGB (Volksverhetzung)
- § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung)
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