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Montag, 23. März 2026

Trump-Ultimatum zur Öffnung der Straße von Hormus und Irans Piraterie seit 1979

von Tom Schiller

Die einzige Bedrohung für den Welthandel ging – und geht – vom Terrorstaat Iran aus



Natürlich jaulen die Mullah-Freunde, Trump-Hasser und zahllosen “Völkerrechtler”, von denen es in Deutschland und vor allem in der linken und rechten Netzöffentlichkeit so viele gibt wie Bundestrainer während der Fußball-WM, wieder gemeinsam im Chor, nachdem Trump dem Iran am Samstagabend ein Ultimatum gestellt hat. Der Präsident hatte wörtlich erklärt: “Wenn der Iran nicht innerhalb von 48 STUNDEN ab diesem exakten Zeitpunkt die Straße von Hormus vollständig und ohne weitere Bedrohung öffnet, werden die Vereinigten Staaten von Amerika seine zahlreichen Kraftwerke attackieren und auslöschen, beginnend mit dem größten.” Jene, die aus Geschichtsblindheit oder Ausblendung jeglicher Vorgeschichte (natürlich nur in diesem Fall, wo ja Israel und die USA die “bösen” Angreifer sind, und nicht etwa im Fall Russlands in der Ukraine, wo dieselben Figuren genau darauf immer hinweisen!) darüber wüten, die aggressiven USA hätten hier ohne Not und Anlass wieder mal ein friedfertiges Land angegriffen, blenden natürlich auch hier aus, dass diese Ankündigung Trumps – wie der gesamte, leider zuvor 47 Jahren versäumte Krieg gegen die Mullahs – absolut notwendig und im Interesse des Westens ist.

Denn was die Damen und Herren dieser antiamerikanischen und “antizionistischen” Fraktion geflissentlich vergessen oder gar nicht erst zur Kenntnis nehmen wollen, ist der Fakt, dass der Iran seit Beginn der Mullah-Herrschaft die Strasse von Hormus immer wieder als Druckmittel nutzte, um die internationale Gemeinschaft für seine Interessen zu erpressen. Es kam dabei zwar nie zu einer vollständigen Schließung, aber zur wiederholten Kaperung ausländischer Handelsschiffe; seit der Iranischen Revolution 1979 stellte die Piraterie des Mullah-Regimes ein erhebliches Problem für passierende Frachter dar. Allein zwischen 1979 und 1989, vor allem zur Zeit des ersten Golfkriegs, gab es nahezu 200 Angriffe auf Schiffe, wurden entgegen der Genfer Konvention Minen gelegt (ein DDR-Schiff lief in den 1980er Jahren auf eine solche!) und zahllose Attacken mit militärischen Schnellbooten zur Einschüchterung des Westens gefahren.

Wer trat hier das “Völkerrecht“ mit Füßen?

Das alles geschah, obwohl der Iran 1982 das Seerechts-Abkommen der UN (UNCLOS) unterzeichnet hat, welches die Sperrung oder Beeinträchtigung von Seewegen für Handelsschiffe wie die Strasse von Hormus auch im Falle bewaffneter Konflikte verbietet. UNCLOS ist übrihens Bestandteil der UN-Menschenrechts-Charta, auf die sich die Mullah-Fans und Israel-Gegner aus dem Wertewesten so gerne berufen. Alleine schon dieser eine – von vielen weiteren – Aspekten beweist, dass der Mullah-Iran quasi von der ersten Minute seiner Existenz an das jetzt mal wieder selektiv vielbeschworene “Völkerrecht” mit Füßen getreten hat. Macht aber alles nix – natürlich ist allein Trump schuld!

Die all das ignorieren sind nicht zufällig dieselben Hater und “Privatgelehrten”, die sich in der Youtube-Akademie oder Google-Universität punktuell immer nur Zitate rauspicken, die ihrem kruden Weltbild entsprechen, um die angeblich wahren Ziele dieses Konflikts und natürlich finsteren Absichten Netanyahus und Trumps zu untermauern, von israelischem Großreich bis Petrodollars-Absicherung; das meiste ist absurd aus dem Kontext gerissen und ohne Einordnung der tatsächlichen Relevanz der betreffenden Quellen. Da werden dann Vertreter unbedeutender Splitterparteien oder ultraorthodoxe Rabbiner als Kronzeugen für die angebliche Generallinie der Politik Israels gehalten.

Wie blind kann man sein?

Und natürlich weiß man bei den antiwestlichen “Aufklärern” der angeblichen wahren Motive auch ganz genau, dass der Iran ja nie Atomwaffen hatte und keine nukleare Gefahr von ihm ausging. Dass er 60-prozentiges Uran anreicherte (das man nur für Kernwaffen benötigt, während für zivile Nutzung 20 bis 25 Prozent ausreichen!) und dafür die Zentrifugen und sonstige Technik seit Jahren importierte, spielt da keine Rolle. Lieber verweist man auf die Atomwaffen Israels als Bedrohung – obwohl Israel diese zur eigenen Sicherheit vorhält und ihre Existenz sogar offiziell bestreitet und zudem keinen einzigen seiner Nachbarstaaten bedroht, während es seit Jahrzehnten angegriffen und speziell im Iran bei jeder Gelegenheit seine Auslöschung gefordert wird.

Man muss auch schon völlig blind sein, um die tatsächliche permanente von den Teheraner Mullahs ausgehende Gefahr für den Welthandel und internationalen Frieden nicht zu sehen, die entgegen allen derzeit kursierenden Legenden schon seit langem besteht und die einen militärischen Angriff schon viel früher gerechtfertigt oder sogar geboten hätte. Und damit sind nicht nur die Proxy-Kriege der Region gemeint, die Iran maßgeblich finanziert oder orchestriert – von der Bewaffnung und Unterstützung von Hamas und Hisbollah mit ihrem jahrelangen pausenlosen Raketenbeschuss Israels über die Destabilisierung und faktische Machtübernahme im Irak bis zum Bürgerkrieg im Jemen –, sondern die Finanzierung des internationalen Islamterrors auch und gerade in Europa. Aktuell wird grade Panik geschoben über die Reichweite iranischer Mittelstreckenraketen und im Netz zirkulieren Animationen des Zielradius, wonach diese Berlin, Paris oder London treffen könnten; das wird natürlich nicht etwa als Argument für den Krieg Israels und der USA angeführt (geschweige denn dessen eigentlich gebotene Unterstützung durch Europa!), sondern soll der Empörung über Trump dienen, dessen Krieg uns nun dieser Gefahr scheinbar grundlos aussetzt und zur Zielscheibe macht.

Der ach so friedliche Iran…

Die sich hier aufregen, sollten sich lieber einmal klarmachen, dass die wahre vom Iran ausgehende Gefahr für Europa weniger in Raketenangriffen besteht, sondern schon seit 40 Jahren in der Terrorunterstützung und auch -durchführung. Nachfolgend eine (unvollständige!) Aufzählung dessen, was die friedliebenden Mullahs aus dem Iran in Europa seitdem schon so alles getrieben haben.
  • 1985-1986: Serie von Bombenanschlägen in Paris
  • 17. September 1992: Anschlag auf iranisch-kurdische Oppositionelle im Berliner Mykonos-Restaurant
  • 18. Juli 2012: Bombenanschlag auf einen israelischen Touristenbus im bulgarischen Burgas
  • 30. Juni 2018: Vereitelter Bombenanschlag auf die MEK/NCRI-Rallye bei Paris
  • Oktober 2018: Vereitelter Mordanschlag auf islamkritische Oppositionelle in Dänemark
  • 2023: Versuchter Anschlag auf Alejo Vidal-Quadras in Spanien
  • 2024: Anschlag auf einen iranischen Aktivisten im niederländischen Haarlem.
Dazu kommen noch etliche Taten und Einzelanschläge, die dem Iran zwar zugeordnet werden, wofür es aber keine harten Beweise gibt. Alleine in Deutschland warten hunderte Mullah-Schläfer, die seit Merkels Grenzöffnungswahnsinn nach Deutschland strömten, auf ihre Aktivierung. Soviel zum friedliebenden Iran. Ach ja, das alles geschah natürlich unter strenger Beachtung des “Völkerrechts”…

Kriegseintritt Saudi-Arabiens?

Unterdessen zieht sich die Schlinge für das wankende Mullah-Regime immer enger zu: Nachdem der Iran die Golfstaaten weiter mit Drohenterror und Raketenbeschuss überzieht, neigt sich die Geduld der Regierung Saudi-Arabiens nun ihrem Ende zu. Noch ist das Land trotz Unterstützung der israelischen und amerikanischen Luftschläge keine Kriegspartei, das könnte sich aber schnell ändern: Gestern teilte das US Department of Homeland Security via X mit, dass Saudi-Arabien die Festnahme von Mitarbeitern der iranischen Botschaft sowie des dortigen Militärattachés angeordnet und ihnen befohlen habe, das Land binnen 24 Stunden zu verlassen – andernfalls drohe ihnen der Tod.

Ein saudischer Analyst warnt in diesem Kontext vor dem schlimmsten Alptraum des Iran: Sollte Saudi-Arabien in den Krieg eintreten, würde das Land sein bestehendes Verteidigungsbündnis mit Pakistan aktivieren – und 50 assoziierte muslimische Nationen gegen den Iran mobilisieren. Eine massive regionale Eskalation, die für die Mullahs ganz sicher nicht gut enden dürfte, stünde dann unmittelbar bevor – denn dann sind Israel und die USA für Teheran das geringere Problem…


Leserfrage: Deutschland zieht sich aus Südafrika vs. Israel zurück

 

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Screenshot IGH-Verfahren gegen Israel, Januar 2024

Mehrere Medien haben berichtet, Deutschland ziehe sich aus dem Verfahren Südafrika gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof zurück.

Das wird nun von allen Seiten kommentiert.
Israelische und jüdische Stimmen kritisieren das. Pro-palästinensische Stimmen legen es als Beweis aus, dass es einen Völkermord im Gazastreifen gegeben hätte und Deutschland sich deshalb nun aus der Verantwortung zieht.

Das ist das übliche Verfahren der Stillen Post. Einer sagt etwas, die Medien berichten, und jeder legt es so aus, wie es für ihn dienlich ist.
Dröseln wir es auf.

Südafrika vs. Israel

Im Verfahren Südafrika gegen Israel geht es darum, dass Südafrika Israel vorwirft, gegen die Völkermordkonvention der UN zu verstoßen.
Diese sieht auch vor, dass ein Staat verpflichtet ist alles zu tun, um einen Völkermord zu verhindern.
Das wird in der Öffentlichkeit bereits dazu verdichtet, dass Israel einen Völkermord begehe. Das ist nicht das Gleiche oder Selbe.

Das Verfahren läuft bereits länger, ich hatte mehrfach darüber berichtet.
Um es auch hier nochmals deutlich zu sagen: Es hat kein Urteil gegeben. Die Richter haben Israel zwar Maßnahmen auferlegt. Das ist aber keine Feststellung, dass ein Völkermord begangen wird oder zu erwarten ist.
Die Richter haben festgestellt, dass die Gefahr eines Völkermordes plausibel ist. Dazu wären sie sicher auch in anderen Kriegen gekommen.

Nicaragua vs. Deutschland

Nun hat inzwischen Nicaragua ein Verfahren gegen Deutschland vor dem IGH angestrengt.

Die Vorwürfe lauten, dass Deutschland Israel politisch unterstütze, Waffen liefere und Zahlungen an das UNRWA ausgesetzt hatte.
Das Verfahren ist also stark davon abhängig, was in dem anderen Verfahren passiert.

Die Aussage

Am 18.03.2026, vergangenen Mittwoch, hat eine Bundespressekonferenz des Auswertigen Amtes stattgefunden.

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Der Sprecher des Auswertigen Amtes Josef Hinterseher bei einer Bundespressekonferenz im September 2025.

Der Sprecher des Auswertigen Amtes Josef Hinterseher wurde gefragt, ob Deutschland wie angekündigt Israel mit einer Stellungnahme unterstützen würde. Man nennt das „Nebenintervention“.
Hinterseher hat das verneint.

Es ging also eh nicht um eine großartige „Teilnahme“ Deutschlands, denn beschuldigt ist ja ausschließlich Israel. Es ging lediglich um eine Stellungnahme.
Die Verkürzung dass Deutschland sich „zurückziehe“ oder aus dem Verfahren „aussteige“ ist also schon missverständlich.

Auf Nachfrage erklärte Hinterseher, dass die vorherige Regierung unmittelbar nach Einreichen der Klage angekündigt hatte, im Fall eines Verfahrens von der Möglichkeit einer Stellungnahme Gebrauch zu machen. Seitdem sei allerdings die Klage Nicaraguas eingereicht worden.

„Wir sind jetzt eben selbst Teil eines streitigen Verfahrens vor dem IGH und haben uns infolgedessen entschieden, von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch zu machen und uns stattdessen auf dieses Verfahren, in dem wir eben selbst Teil sind, zu konzentrieren.“

Nachfragen, ob die jetzige Regierung also doch einen Genozid sehe, lehnte er ab.
„Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt: Wir konzentrieren uns auf ein Verfahren vor dem IGH, in dem Deutschland eben selbst eine Partei ist. Alles Weitere wird vor einem Gericht geklärt. Das heißt, der Vorwurf, den Sie gerade in den Raum stellen, wird vor dem IGH geklärt, und das möchten wir natürlich abwarten.“

Interpretation

Meiner Interpretation nach ist das ein völlig übliches Taktieren. Man will sich Argumente offenhalten.

Man könnte beispielsweise argumentieren, es gäbe keinen Genozid. Oder man könnte argumentieren, Deutschland habe daran nicht mitgewirkt.

Angenommen das Verfahren gegen Israel stellt einen Genozid fest, könnte Deutschland im eigenen Verfahren danach nicht mehr argumentieren, dass es keinen Genozid gibt.
Angenommen das Nicaragua-Verfahren kommt früher und man argumentiert, dass man durch die Waffenlieferung nicht an der Kriegsführung teilhatte, würde das eine Stellungnahme im Verfahren gegen Israel unglaubwürdig machen.

Jedem Anwalt geht die Verteidigung des eigenen Mandanten vor. Und er lässt sich grundsätzlich alle Argumente offen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass jeder Anwalt beispielsweise bei Streitigkeiten im Äußerungsrecht dem Mandanten sofort sagt, sich zu nichts mehr öffentlich zu äußern. Damit er dem Anwalt dadurch nicht unbewusst irgendetwas versaut.

Das sehe ich an den kurzen Antworten von Hinterseher. Vor allem aber darin, was er nicht beantwortet hat.
Deshalb halte ich auch jede Interpretation für Zeitverschwendung. Und jede Argumentation für konstruiert, da diese nicht angestrebte Stellungnahme eben für jeden passend ausgelegt werden kann.


Erschienen auf steady.page


Sonntag, 22. März 2026

Leserfrage: Der Irrglaube vom Völkerrecht

 

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Angriff auf ein Wohnhaus mit einer iranischen Rakete. Arad, Israel, 22.03.2026

Ich wurde gefragt, was dieses Völkerrecht eigentlich ist.
Eher provozierend, als Advocatus Diaboli. Da sich nach wie vor die immer gleichen Protagonisten ständig auf das Völkerrecht berufen.

Da es eine Fehlkonzept gibt, was das überhaupt ist, versuche ich einmal, einige ganz grundlegende Stichpunkte zu geben.

• Das Völkerrecht ist kein Gesetz.
Es ist ein Konzept, eien Sammlung von Rechtsnormen.

• Das Völkerrecht ist kein Recht für Menschen, sondern für Staaten.

• Primär wird das Völkerrecht durch den Internationalen Gerichtshof der UN (IGH; International Court of Justice, ICJ) vertreten. Und inzwischen durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH, International Criminal Court, ICC).

• Der IStGH ist nicht Teil der UN. Ihm haben sich Staaten „unterworfen“. Und einige eben nicht, beispielsweise Russland und die USA. Er fußt auf dem so genannten Römischen Statut, dass erst 2002 in Kraft getreten ist.

• Das Völkerrecht besteht aus verschiedenen Grundlagen. Dazu gehören u.a. die Charta der UN, Teile der Genfer Konventionen, aber auch Verträge, in denen Staaten sich zu etwas verpflichten.
Letzteres wird gerne vergessen: Dazu gehören auch Klimaabkommen und Handelsverträge.

• Ich referenziere daher meist genauer das „Kriegsvölkerrecht“. Auch das ist kein Gesetz. Es ist ein üblicher Begriff für die Vereinbarungen und Vorschriften, die sich mit der Kriegsführung beschäftigen. Dazu gehören u.a. Teile der Genfer Konventionen und der Zusatzprotokolle, die Haager Landkriegsordnung, usw. Die Seekriegsordnung unterscheidet sich in entscheidenden Punkten.

• Um die Relationen zu verdeutlichen: Über die Hälfte meines Lebens und während meiner ganzen Dienstzeit wurden „Kriegsverbrechen“ völlig anders definiert, als es heute vor allem durch Propagandisten implizit proklamiert wird. Es ist ein Framing, dass in der (westlichen) Öffentlichkeit eine andere Vorstellung davon verfestigen soll.
Das ist bereits geglückt.

Einige Stichpunkte, um Probleme mit dem Völkerrecht bzw. Kriegsvölkerrecht zu verdeutlichen:

• Völkermord ist Sache des IGH der UN.
Der IGH kann aber kein Land bestrafen. Er hat kein Militär, keine Polizei, kann keine Sanktionen anordnen und man kann keinen Staat ins Gefängnis stecken. Urteile sind also juristische Grundlagen für diplomatische Maßnahmen und eventuellen diplomatischen Druck. Keine Gerichtsurteile, wie man es sich gemeinhin vorstellt. Keine Urteile um zu „bestrafen“.

• Der IStGH kann niemanden wegen Völkermordes anklagen. Auch die Haftbefehle gegen Putin und Netanjahu sind nicht wegen Völkermordes ausgestellt, sondern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Ein Haftbefehl ist übrigens kein Beweis und kein Urteil.

• Die Durchsetzung des Völkerrechts ist ausschließlich anzuwenden auf die Mitgliedsstaaten der UN. Für Organisationen wie die Hamas, Hisbollah, Huthi, den Dschihad oder die PLO ist der IGH nicht zuständig. Weil bei der Schaffung gar nicht daran gedacht wurde, dass Organisationen einmal andere Staaten angreifen könnten.

• Beispiel: Der UN-Sicherheitsrat bereits 2006 die Entwaffnung der Hisbollah und aller Milizen im Libanon gefordert, sowie die Entmilitarisierung bis zum Fluss Litani. Trotzdem wurde und wird das nicht durchgesetzt, der Libanon nicht einmal mit einer Resolution ermahnt, weil er dies nicht durchsetzt.
Bekämpft Israel nun die Hisbollah auf libanesischem Staatsgebiet, verstößt es gegen dieses Völkerrecht. Obwohl es ständig von der Hisbollah angegriffen wird und diese Israel vernichten will.

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• Beispiel (wonach ich gefragt wurde): Wenn das iranische Regime zehntausende Protestler massakriert, ist der IGH dafür nicht zuständig. Das führt zu der absurden Situation, dass ausgerechnet der Iran beispielsweise Treffen zum Thema Menschenrechte leitet oder im Februar den stellvertretenden Vorsitz für die Kommission für Sozialentwicklung bekam.
Greifen Israel und USA den Iran aber an, verstößt das mutmaßlich (die Gelehrten streiten noch!) gegen das Völkerrecht und wird als „Angriffskrieg“ beschrieben, der grundsätzlich verboten ist.

• Die Hamas ist nach der Wahl 2006 und einem anschließenden Bürgerkrieg 2007 die Regierung des Gazastreifens. Die palästinensischen Autonomiegebiete werden als de facto Staat behandelt (Beobachterstatus) ohne ein Staat oder Mitglied zu sein. Dass Gaza und Westjordanland in der Realität voneinander getrennt sind, hat darauf keinen Einfluss.

• 1990 haben islamische Staaten eine neue Menschenrechtscharta beschlossen, die auf der Scharia beruht. Bisher haben 55 Staaten diese Charta unterzeichnet. Obwohl die allgemeine Menschenrechtscharta ein fundamentaler Teil der UN und des Völkerrechts ist, sind alle diese Staaten nach wie vor Mitglied der UN.

Wie ich das so sehe…

Das Völkerrecht ist kein Gesetz. Es war nach dem Zweiten Weltkrieg der Versuch, in kommenden Kriegen eine Moral umzusetzen, um die Gräuel nicht zu wiederholen.

Das scheitert jedoch daran, dass es nicht durchsetzbar ist und nicht-staatliche Organisationen, die die militärische Schlagkraft eines Staates entwickeln und andere angreifen, nicht beachtet.

Zudem ist die UN stark durch Bündnisse und Abkommen der Mitgliedsstaaten untereinander beeinflusst. Die ölfördernden, häufig arabischen Länder haben beispielsweise einen sehr großen Einfluss, da andere sich wiederum von ihnen abhängig gemacht haben.
Im Sicherheitsrat haben Russland, China, die USA, Großbritannien und Frankreich ein Veto-Recht. Das bedeutet, diese Länder können jeden Beschluss blockieren. Beispielsweise die USA gegen Israel oder Russland und China gegen den Iran.

Gesetze haben immer auch eine moralische und ethische Komponente. Was in einer Gesellschaft als akzeptabel angesehen wird und was nicht.
Das Völkerrecht kann dies aber nicht leisten. Und sollte es auch gar nicht.
Das Völkerrecht spiegelt nicht wider, was der Laie in weiten Teilen der Welt als „gerecht“ ansehen würde. Es ist keine „Weltordnung“.

Ich persönlich lehne daher das Völkerrecht der UN ab.
Dadurch wird vor allem der Propaganda ein großer Teil des Bodens entzogen. Da sie häufig darauf abzielt, unsere Wertvorstellungen zu instrumentalisieren, während die Verstöße anderer gegen diese Werte heruntergespielt werden.
Das Völkerrecht ist ein in den letzten Jahren in Mode gekommenes Propagandainstrument, ebenso wie das Schlagwort der Kriegsverbrechen.

Ich begründe auch niemals etwas mit dem Völkerrecht.
Wenn ich es erwähne, dann um zu verdeutlichen, dass auch die iranische, palästinensische oder jemenitische Seite gegen das Völkerrecht verstößt. Nicht aus Versehen oder anekdotisch, sondern systemisch, systematisch und gezielt.

Das bedeutet nicht, dass ich gegen die Inhalte und Ideen des Völkerrechts bin. Man muss dies unterscheiden.
Deutschland hat viele Grundlagen und Gesetze in eigenes, nationales Recht übernommen. Und kann dadurch auch Handlungen der Hamas als Kriegsverbrechen einstufen, die bei der UN durchs Raster fallen. Beispielsweise haben wir ein deutsches Völkerstrafgesetz.

Dagegen habe ich selbstverständlich absolut nicht, sondern unterstütze das ausdrücklich.


Erschienen auf steady.page

Mittwoch, 18. März 2026

Den Iran befreien – nicht erobern!

von Christian Hamann

Statt präzisen Schlägen am Ende breite Zerstörung



Präsident Trump hat die Iran-Intervention zu Recht als Weg zur Befreiung vom repressiven Regime des Großayatollahs und Obersten Wächters dargestellt – ein Ziel, das bei all jenen, die Demokratie und Menschenrechte schätzen, großen Anklang findet. Die ersten Kriegstage haben bereits die Wirksamkeit entschlossener, gezielter Aktionen zur Schwächung des Regimes bei gleichzeitiger Minimierung des Leids der Zivilbevölkerung unter Beweis gestellt und so die Unterstützung der iranischen Bevölkerung für die US-amerikanisch-israelische Koalition gesichert. Doch nach mehr als zwei Wochen und dem offensichtlichen Erreichen der militärischen Ziele ist eine konsequente Strategie zur Erreichung des propagierten Regimewechsels erforderlich, um das Land in eine positive und stabile Nachkriegslösung zu führen. Angesichts der zunehmenden Luftangriffe auf zivile Ziele, darunter Industriegebiete, besteht die Gefahr, dass die Befreiung in einen langwierigen, zermürbenden Krieg abgefälscht wird – ähnlich den kontraproduktiven Interventionen im Irak und in Afghanistan.

Um eine Wiederholung im Iran unbedingt zu vermeiden, müssen die ursächlichen Fehler identifiziert werden. Diese Fehler lassen sich teilweise auf den Vietnamkrieg (1955–1975) und den guatemaltekischen Bürgerkrieg (1960–1997) zurückführen; doch im Klima unkritischer Mainstream-Medien konnte eine aufrichtige Analyse nicht zustande kommen. So wiederholten sich die Fehler und verschärften sich sogar in Afghanistan, im Irak und in den Ländern des „Arabischen Frühlings“ 2010/2011. Es gab dabei mehrere Hauptfehler.

Lehren der Vergangenheit

Zunächst einmal wären hier vermeidbare Schäden an ziviler Infrastruktur und Wohngebäuden zu nennen, die zu Kollateralschäden führten; darüberhinaus kam es zu einer alles andere als solidarischen Behandlung der Zivilbevölkerung, die gegen psychologische Prinzipien verstieß. Die Vernachlässigung einer seriösen und wahrheitsgemäßen Berichterstattung, die die auf Befreiung ausgerichteten Militäraktionen hätte erklären müssen, ging Hand in Hand mit einer Informationszensur durch das Militär – mit einer bis heute ununterbrochenen „Tradition“, die bis in den Spanisch-Amerikanischen Krieg (1898–1899) zurückreicht.

Als Problem erwies sich hierbei auch eine unzureichende demokratische Kontrolle des eigenen amerikanischen Militärs und der US-Geheimdienste, die, eng verflochten mit der Rüstungsindustrie und dem Finanzsektor, stets auf verstärkte militärische Interventionen und Ausgaben drängten. Während der Präsidentschaft von George W. Bush ebneten zwei unverhohlene Vertreter des militärisch-industriellen Komplexes, Dick Cheney und Donald Rumsfeld, den Weg für den Beginn und die Verlängerung der Kriege im Irak und in Afghanistan. Die Bewaffnung und Ausbildung angeblich prowestlicher Milizen, die regelmäßig mit brutaler Behandlung von Zivilisten einherging, bracht die Bevölkerung gegen das Militär auf und führte zur Verbreitung von Waffen an den Feind.

Die Bevölkerung gegen die “Befreier” aufgebracht

Diese grundlegenden Fehler spielen heute den radikalen Islamisten direkt in die Hände. Sie profitieren von den enormen Schäden an zivilen Einrichtungen und sogar von Kollateralschäden – da so die von NGOs, der UNO, den Mainstream-Medien und Internetplattformen geschürte Opferrolle der Muslime weiter befeuert wird. Diese propagandistisch zelebrierte islamische Opferrolle und die dazu parallel gezielt adressierten Schuldgefühle im Westen fördern die Bereitschaft europäische Länder, ihre Grenzen zu öffnen und die Flüchtlinge aufzunehmen, die ein langwieriger Krieg mit sich bringt. Die so vorangetriebene Islamisierung vertieft die destabilisierende Spaltung zwischen linken und konservativen Bürgern im Westen noch weiter.

Um die islamistische Diktatur im Iran zu beenden, ist es daher nun notwendig, die geschätzten 80 Prozent der Iraner, die das Regime ablehnen, auf die Seite der US-israelischen Koalition zu ziehen. Daher muss jede Aktion vermieden werden, die als Absicht interpretiert werden könnte, das Land zu schädigen und zu erobern, anstatt es zu befreien. Die gezielten Angriffe auf Regimeführer und wichtige militärische Einrichtungen in den ersten Kriegstagen entsprachen der erfolgreichen Strategie Israels im Sechstagekrieg von 1967 und waren geeignet, die Ayatollah-Diktatur schnell zu beenden; doch immer mehr Berichte häufen sich über Angriffe auf wichtige zivile Infrastruktur (Stromnetze, Öllager in besiedelten Gebieten, pharmazeutische Anlagen), und mit jedem zivilen Opfer fällt es den Mullahs und Revolutionsgarden leichter, sich mit dem Volk zu solidarisieren und dieses für einen vermeintlichen “nationalen Abwehrkampf gegen fremde Invasoren” zu ziehen.
Am Ende Zerstörung statt Freiheit

Ein weiterer strategischer Fehler ist die Bewaffnung der Kurden durch die CIA; eine solche Unterstützung einer Minderheit könnte als Angriff auf die territoriale Integrität des iranischen Staates wahrgenommen werden und den Widerstand iranischer Patrioten provozieren. Dies und die gezielte Zerstörung ziviler Infrastruktur drohen die propagierte Befreiung in einen brutalen Eroberungskrieg wie im Irak (2003–2011) zu verwandeln. Auch der damalige Krieg begann mit dem Versprechen einer Befreiung, führte das Land jedoch in eine Tragödie mit Hunderttausenden zivilen Opfern, zerstörten Gebäuden und einer zusammengebrochenen Wirtschaft.

Im Irak schuf die massive und absolut vermeidbare Verwicklung der Zivilbevölkerung (die anfangs über die Beseitigung des verhassten Saddam-Regimes erleichtert und den westlichen Truppen gegenüber wohlwollend eingestellt war) eine emotionale Barriere gegen die US-Streitkräfte und ihre Koalition. Der Mangel an Sensibilität im Umgang mit der irakischen Bevölkerung führte dazu, dass deren Wahrnehmung der vermeintlichen “Befreier” sich hin zu der von feindseligen ausländischen Invasoren verschob. Dies darf im Iran nicht passieren; deshalb muss das oberste Ziel des Westens im Iran darin bestehen, eine Wiederholung der Fehler im Irak und in Afghanistan unbedingt zu vermeiden.


Montag, 16. März 2026

Der lange Weg zum (möglichen) Zusammenbruch des Iran

von Helena Bauernfeind

Heute Vormittag: Ein U.S. Navy EA-18G Growler startet zu einem Einsatz von der USS Abraham Lincoln 



Kriege werden oft mit der Erwartung begonnen, dass sie schnell entschieden werden. Die Geschichte zeigt jedoch, dass militärische Konflikte selten den Plänen ihrer Initiatoren folgen. Nach sechzehn Tagen intensiver Kämpfe im Iran wird immer deutlicher, dass dieser Krieg weder schnell enden noch klare Sieger hervorbringen wird. Beide Seiten entführen Menschen, zerstören Infrastruktur und geben enorme Summen aus – ohne dass ein klares Ende in Sicht ist. Die militärische Strategie der Vereinigten Staaten und Israels beruht bislang vor allem auf Luftangriffen, gezielten Tötungen und der Zerstörung iranischer militärischer Infrastruktur. Doch die Annahme, ein Land allein aus der Luft besiegen zu können, ist historisch höchst fragwürdig. Militärhistoriker weisen darauf hin, dass Luftstreitkräfte zwar entscheidende Unterstützung leisten können, aber selten allein Kriege gewinnen.

Bereits während des Zweiten Weltkriegs zeigte sich, dass massive Bombardierungen – etwa gegen Deutschland oder Japan – zwar enorme Zerstörung verursachten, jedoch erst in Kombination mit Bodentruppen zum militärischen Sieg führten. Auch moderne Konflikte bestätigen diese Erfahrung. Der Luftkrieg der USA in Vietnam oder der NATO-Einsatz im Kosovo zeigen, dass Luftüberlegenheit politische Ergebnisse beeinflussen kann, aber nicht automatisch zu einem schnellen Zusammenbruch eines Staates führt.

Die strategische Bedeutung der Straße von Hormus

Während Israel und die USA ihre Luftkampagne ausweiten, besitzt der Iran weiterhin eine entscheidende strategische Karte: die Straße von Hormus. Diese Meerenge gehört zu den wichtigsten Energie-Transitpunkten der Welt. Laut der U.S. Energy Information Administration werden rund 20 Prozent des weltweiten Ölhandels durch diese Route transportiert. Schon eine nur teilweise Blockade kann massive Auswirkungen auf die Weltwirtschaft haben. Die enge Geografie der Meerenge begünstigt asymmetrische Kriegsführung. Drohnen, Schnellboote, Seeminen und Küstenraketen können große Flotten erheblich gefährden. Militäranalysten weisen seit Jahren darauf hin, dass selbst eine technisch überlegene Marine Schwierigkeiten hätte, diese Gewässer vollständig zu kontrollieren. Die Tatsache, dass die Vereinigten Staaten internationale Unterstützung für den Schutz der Schifffahrt suchen, verdeutlicht, wie ernst diese Bedrohung genommen wird.

Neben den militärischen Entwicklungen besteht eine erhebliche politische Unsicherheit. Die Aussagen von Donald Trump über die strategischen Ziele des Krieges erscheinen widersprüchlich und lassen offen, ob Washington eine begrenzte militärische Operation oder einen vollständigen Sieg anstrebt. Mehr als zwei Wochen intensiver Bombardierungen, tausende Tonnen Präzisionsmunition und Kosten in Milliardenhöhe haben das iranische Militär zweifellos geschwächt. Dennoch ist das politische System bislang nicht zusammengebrochen. Historisch betrachtet sind autoritäre Systeme oft widerstandsfähiger gegenüber externem militärischem Druck als erwartet. Selbst schwere militärische Verluste führen nicht automatisch zu einem Regimewechsel.

Die Möglichkeit eines Bodenkriegs

Die zunehmenden Diskussionen über amphibische Operationen und Spezialeinheiten zeigen, dass ein rein luftgestützter Krieg möglicherweise nicht ausreicht. Amphibische Angriffsschiffe der US-Marine – wie etwa die USS Tripoli (LHA-7) – können tausende Marines transportieren und als schwimmende Militärbasen dienen. Solche Kräfte könnten strategische Inseln und Küstenpositionen sichern, insbesondere um die Schifffahrt durch die Straße von Hormus zu gewährleisten. Doch selbst eine erfolgreiche Landung würde nur einen begrenzten militärischen Effekt haben. 3.000 Soldaten reichen nicht aus, um ein Land von der Größe Irans zu kontrollieren. Sie könnten höchstens als Brückenkopf für weitere Operationen dienen. Die Erfahrung aus Konflikten wie dem Irakkrieg zeigt, dass der Einsatz von Bodentruppen schnell zu einem langwierigen Konflikt werden kann.

Der Konflikt beschränkt sich nicht auf die unmittelbaren Kriegsparteien. Gespräche zwischen Wladimir Putin und Donald Trump zeigen, dass auch andere Großmächte versuchen, Einfluss auf den Verlauf des Krieges zu nehmen. Russland soll vorgeschlagen haben, angereichertes iranisches Uran unter internationaler Kontrolle nach Russland zu verlagern, um eine Eskalation zu vermeiden. Washington scheint jedoch auf vollständiger Kontrolle über das iranische Nuklearprogramm zu bestehen. Die nukleare Frage steht seit Jahren im Zentrum internationaler Spannungen um den Iran, insbesondere seit dem Rückzug der USA aus dem Atomabkommen von 2015.

Ein Krieg ohne klare Sieger – im Moment

Nach sechzehn Tagen intensiver Kämpfe lässt sich vor allem eines feststellen: Es gibt noch keinen Sieger. Israel und die USA verfügen über enorme militärische Überlegenheit und können weiterhin iranische Ziele zerstören. Gleichzeitig besitzt der Iran strategische Hebel – insbesondere in der Straße von Hormus – die den Konflikt verlängern und globalisieren können. Der Ausgang dieses Krieges wird daher wahrscheinlich nicht in wenigen Tagen entschieden werden. Vielmehr könnte sich ein langwieriger Konflikt entwickeln, der militärische, wirtschaftliche und geopolitische Folgen für die gesamte Region haben wird.

Sollte der Iran letztlich fallen, wird dies vermutlich nicht durch Luftangriffe allein geschehen, sondern durch eine Kombination aus militärischem Druck, wirtschaftlicher Erschöpfung und politischem Wandel im Inneren. Bis dahin bleibt dieser Krieg vor allem eines: ein Konflikt ohne Sieger, dessen Kosten täglich steigen.



Solidarität mit den Mullahs und blinder Israelhass: Wenn lechts sich wie rinks anhört

von Mirjam Lübke

Noch lange vor dem Iran im neuen Golfkrieg haben Deutschlands US- und Israelfeinde die Weiße Fahne vor dem Islam gehisst



Didi Hallervorden, ausgewiesener Nahost-Experte der BDS-YouTube-Akademie, machte zuletzt einen genialen Vorschlag: Eine Zwei-Staaten-Lösung für Israel müsse her! Dazu sei es nötig, sich auf die Seite der Palästinenser zu stellen. Das ist unbestritten der originellste Vorschlag seit Erfindung der israelischen nichtstinkenden Soldatensocke, auf den bislang niemand außer dem altgedienten Comedian gekommen ist. Wahrscheinlich liegt schon ein umfassender Plan zur Umsetzung vor, gemeinsam ausgearbeitet mit Linken-Veteran Dieter Dehm, anhand dessen der Nahe Osten zeitnah endgültig befriedet werden soll. Von Jimmy Carter über Barack Obama bis Donald Trump sind bislang alle das Problem vollkommen falsch angegangen. Immerhin scheiterte es immer schon im Vorfeld, statt die Pläne in die Tat umzusetzen. Ganz so wie die ungezählten Versuche, den funktionierenden Sozialismus endgültig einzuführen, die Millionen von Menschenleben forderten. Wer diesen palästinensischen Staat eigentlich regieren soll, ist noch ungeklärt. An dieser Frage scheiterte schon Obamas Plan, die A- und B- Zonen der Palästinenser durch Landtausch mit den Israelis zu einer großen A-Zone zusammenzulegen. Denn keiner der beiden Konkurrenten Hamas und Fatah will auf die Führung verzichten.

Vielleicht meinen Dehm und Hallervorden aber ja auch zwei palästinensische Staaten auf israelischem Gebiet – ganz ohne Israel? Zuzutrauen wäre es ihnen. Der 90-jährige Hallervorden hinkt allerdings der Zeit ein wenig hinterher – denn der Gaza-Streifen und seine echten und KI-generierten Probleme sind aktuell ein wenig aus den Schlagzeilen und der linken Mode geraten. Die Treue zu dem kleinen Areal bringt ihm eventuell einen lebenslangen Essensgutschein für das berühmte “Thailandy”-Restaurant in Gaza-City ein, wo die Schwarma-Spieße so fleißig rotieren wie ich, wenn ich Didis Ideen zuhöre. Seitdem er in der vorgeblichen “Komödie” in der ARD “Knödel braucht der Mensch” einen aus Israel zurückkehrenden deutschen Juden spielte, der grauenvoll “jüdelte”, hatte ich ihn ohnehin in Verdacht, seine Informationen über Juden aus zweifelhaften Publikationen wie dem “Stürmer” zu beziehen. Heinrich Heine würde sich im Grab umdrehen. Schräge Theorien zum aktuellen Iran-Konflikt kennen im Moment keinerlei verlässliche politische Ausrichtung mehr – und so meldet sich auch der unvermeidliche Querfront-Papst Jürgen Elsässer als Kriegserklärer zu Wort:



Nun gibt es neben solchen völlig paranoiden und abstrusen Einlassung natürlich ach durchaus zahlreiche rationale Gründe innenpolitischer Natur, die einem an diesem Krieg Sorgen bereiten können: Preissteigerungen, Terrorgefahr und neuerliche Flüchtlingsbewegungen, die angesichts offener Grenzen in Deutschland anzulanden drohen. Angela Merkel sinnierte erst kürzlich darüber, es sei nun geboten, die Balkan-Route wieder zu öffnen. Doch auch wenn die Teddybären inzwischen eingemottet sind, ist von Berlin jedenfalls keinerlei Initiative zu erwarten, die Tore wenigstens diesmal dicht zu machen. Grenzkontrollen beschränken sich derzeit eher darauf, im Ausland tankende Bundesbürger bei ihrer Rückkehr dingfest zu machen. Der Staat hängt eben an seiner Mineralölsteuer. Elsässers Einlassungen zum Iran-Krieg lesen sich hingegen wie ein Liebeslied auf die Mullah-Diktatur – und leider ist er nicht der Einzige, der sein Herz für die Theokraten entdeckt hat. Wenn das so weitergeht, werden Frank-Walter Steinmeier und Claudia Roth noch sein “Compact”-Magazin abonnieren! Man vermag kaum noch zu sagen, ob das noch der handelsübliche “hinter allem stecken die Juden”-Antisemitismus ist oder bereits eine Kombination aus Stockholm-Syndrom und dem Schwenken der weißen Flagge.

Lange Geschichte des Islam-Appeasements in Deutschland

Elsässer und Freunden möchte man jedenfalls das Projekt “Stoppt die Islamisierung Deutschlands!” nicht mehr guten Gewissens anvertrauen – den während sie jenen, die in dem Konflikt die Partei Israels ergreifen, gerne “zionistischen Lobbyismus” oder Zusammenarbeit mit dem Mossad vorwerfen, haben sie sich schon längst selbst dem religiösen Charme der Teheraner Theokraten ergeben. Wenigstens seien diese nicht so gottlos wie die Menschen im Westen, ließ sich Elsässer kürzlich vernehmen. Dann also lieber Scharia, Tschador und Homosexuelle am Baukran? Nein, das hat nichts mehr mit legitimen Zweifeln am israelisch-amerikanischen Vorgehen zu tun – sondern grenzt an kulturellen Selbstmord.

Deutschland müsste in dem Konflikt neutral bleiben, fordern die gemäßigten Gegner des Krieges, – aber realistisch betrachtet ist unser Land das seit Jahrzehnten nicht mehr. Deutschland ist nun einmal eine Exportnation und beliefert beide Parteien. Auch im Gaza-Israel-Konflikt kann von einem Heraushalten nicht die Rede sein, denn spätestens seit Angela Merkels Regierungsantritt wurden die Palästinenser reichlich mit finanziellen Wohltaten bedacht. Makabrer Fakt: Während die iranischen Mullahs die Hamas mit “nur” 100 Millionen Dollar pro Jahr beglückten, so ist Deutschland – zumindest indirekt – weitaus großzügiger gewesen. Natürlich hat niemand die Hamas-Führung aufgefordert, von dem Geld Raketen zu bauen, Terrorsprengsätze oder “Märtyrer”-Witwenrenten zu bezahlen; aber das Gegenteil hat eben auch niemand kontrolliert. Das Islam-Appeasement blickt in Deutschland auf eine lange Geschichte zurück, die bis weit vor die Grenzöffnung von 2015 zurückreicht – auch wenn es dann mit Merkels “Flüchtlingsmärchen” auf Hochtouren anlief. Leider ist dem inzwischen durchaus auch die extreme Rechte willig aufgesessen.

Ideologische Schlagseite

Der salafistischen, mittlerweile verbotenen Hisb al-Tahrir (“Befreiungspartei”) war es bereits 2002 gelungen, die NPD-Ikonen Horst Mahler und Udo Voigt zu einer Kooperation zu überreden. Man hatte den Herren weisgemacht, eine Duldung salafistischer Aktivitäten zum Zwecke der Reislamisierung junger, gemäßigter Muslime würde in diesen die Sehnsucht zur Rückkehr in ihre islamischen Heimatländer wecken. Natürlich ging der Plan nicht auf; heute firmiert die Hisb al-Tahrir als “Muslim Interaktiv” und fordert die Einführung eines Kalifats auf deutschem Boden. Das deckt sich durchaus mit der Islam-Romantik in altrechten Kreisen, in denen man noch an den guten Beziehungen zwischen Karl dem Großen und Harun al-Raschid zehrt und darauf verweist, dass in Arabien dereinst der Kompass erfunden wurde – eine reichlich einfältige Romantik, welche auch in linken multikulturellen Kreisen zieht, die uns einreden, ohne Muslime würden wir auch heute noch nicht regelmäßig baden. Wenn es nicht so ernsthafte Folgen hätte, könnte man über diese extreme Naivität herzhaft lachen.

Das alles hat mit Kritik an diesem Krieg jedoch nichts mehr zu tun, und auch nicht mit einer Diskussion darum, ob dieser nun gerechtfertigt ist oder mit einem zu hohen Preis daherkommt. Es darf, kann und muss Teil einer demokratischen Debatte sein, das ja – wenn jedoch nachweislich Falsches und bizarre Propagandalügen behauptet werden, etwa dass in Israel nur noch die jüdische Bevölkerung in die Bunker dürfe oder der Iran ein “Stabilitätsgarant” in der Region sei (trotz seiner Unterstützung zahlloser Terrororganisationen), dann darf dahinter mit Fug und Recht eine ideologische Schlagseite vermutet werden. Das Schönreden der Mullahs hat insofern etwas durchaus Entlarvendes: Da träumt wohl jemand selbst von totalitären Strukturen und einer umfassenden Kontrolle der Bevölkerung. Ist das noch rechts oder doch eher links, oder einfach nur noch beängstigend? Und das von “Experten”, die doch angeblich jegliche Verschwörung sofort durchschauen und besser informiert sein wollen als wir dummen kleinen Menschlein… Klar, von bösen Mächten manipuliert sind natürlich immer nur die anderen.


Samstag, 14. März 2026

Die Verminung von Hormus, der Schlag gegen Kharg und die Eskalation im Südlibanon

von Helena Bauernfeind

Militärsprecher der iranischen Revolutionsgarden: Gezielte Attacken auf petrochemische Nadelöhre der Weltwirtschaft 



Mit der Verminung der Straße von Hormus hat der Iran eine der sensibelsten geopolitischen Linien der Welt überschritten. Die Meerenge zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman ist eine der wichtigsten Handelsrouten des globalen Energiemarktes. Wer sie blockiert, greift nicht nur einzelne Staaten an, sondern eine zentrale Infrastruktur der Weltwirtschaft.

Vor diesem Hintergrund erhält der amerikanische Angriff auf militärische Ziele auf der Insel Kharg eine andere Bedeutung. Er ist weniger ein symbolischer Schlag als eine unmittelbare militärische Antwort auf eine strategische Eskalation Teherans.

Denn die Verminung einer internationalen Wasserstraße ist ein klassisches Mittel asymmetrischer Kriegsführung. Sie zwingt stärkere Gegner dazu, zeitaufwendige und riskante Minenräumoperationen durchzuführen und erhöht zugleich die Gefahr für zivile Schiffe erheblich.

Die Vereinigten Staaten reagieren darauf mit einer Kombination aus militärischem Druck und politischer Signalwirkung. Dass Donald Trump betonte, die Ölinfrastruktur auf Kharg bewusst nicht zerstört zu haben, gehört zu dieser Strategie. Washington zeigt damit, dass es über weit größere Eskalationsmöglichkeiten verfügt – sie jedoch vorerst zurückhält. Die Botschaft an Teheran ist klar: Die Vereinigten Staaten sind bereit, militärische Ziele systematisch auszuschalten. Gleichzeitig bleibt eine entscheidende wirtschaftliche Schwelle unangetastet – zumindest solange der Konflikt nicht weiter ausgeweitet wird.

Politische Akteure außerhalb des direkten Konflikts

Die Drohungen aus dem Umfeld der Islamic Revolutionary Guard Corps zeigen allerdings, dass der Iran ebenfalls auf Abschreckung setzt. Sollte seine Energieinfrastruktur angegriffen werden, so heißt es, werde man Öl- und Energieanlagen von Unternehmen in der Region zerstören, die mit den Vereinigten Staaten kooperieren. Damit droht der Konflikt über den Iran hinauszugreifen und die gesamte Golfregion zu erfassen.

Auch politische Akteure außerhalb des direkten Konflikts versuchen bereits, Einfluss auf die Eskalationsdynamik zu nehmen. Die palästinensische Organisation Hamas verurteilte den Angriff zwar scharf, rief Teheran jedoch gleichzeitig dazu auf, Nachbarstaaten nicht zu schädigen – ein Ton, der auf diplomatische Einflussnahme aus Staaten wie Qatar hindeutet. Der Krieg, der seit Ende Februar zwischen Washington und Teheran geführt wird, hat damit eine neue strategische Dimension erreicht. Mit der Verminung der Straße von Hormus und den amerikanischen Schlägen gegen Charj stehen sich nun zwei Eskalationslogiken gegenüber: die iranische Strategie der Blockade und die amerikanische Strategie gezielter militärischer Dominanz. Welche sich durchsetzt, wird darüber entscheiden, ob dieser Krieg regional begrenzt bleibt – oder zu einer Krise mit globalen Folgen anwächst.

Warnungen der israelischen Armee

Unterdessen verschärft sich die militärische Lage an der Nordgrenze Israels weiter. Ein Sprecher der Israel Defense Forces (IDF) warnte heute morgen in einer untypischerweise direkt an die arabischsprachige Öffentlichkeit gerichteten Botschaft vor neuen Taktiken der schiitischen Miliz Hisbollah. Nach israelischen Angaben verstecke die Organisation Raketen und unbemannte Flugkörper in zivilen Lastwagen entlang der Küstenstraße im Libanon. Ziel sei es demnach, sowohl Israel als auch vor der Küste operierende Schiffe anzugreifen, während gleichzeitig zivile Infrastruktur als Schutzschild diene. Der Sprecher erklärte zudem, die Miliz missbrauche zunehmend Rettungsfahrzeuge. Besonders besorgniserregend sei der Einsatz von Krankenwagen für militärische Zwecke. Ein solches Vorgehen stelle nicht nur eine Verletzung internationaler Normen dar, sondern erhöhe auch die Gefahr für die Zivilbevölkerung, da zivile Fahrzeuge in militärische Operationen verwickelt würden.

Parallel zu diesen Warnungen berichten libanesische Medien von neuen israelischen Luftangriffen im Süden des Landes. Am Morgen sei die Al-Khardali-Brücke über den Litani River bombardiert worden. Die Brücke verbindet die Städte Marjayoun und Nabatieh und gilt als wichtige Verkehrsverbindung im Südlibanon. Bereits am Vortag hatte die israelische Luftwaffe eine weitere Brücke über denselben Fluss angegriffen – die A-Zararia-Brücke. Militärbeobachter sehen darin den Versuch, Bewegungen der Hezbollah im Süden des Landes einzuschränken und Nachschublinien zu unterbrechen.

Diplomatischer Druck – und wenig Fortschritt

Während sich die militärische Lage zuspitzt, wächst der diplomatische Druck auf Israel. Der französische Präsident Emmanuel Macron wandte sich in einem ungewöhnlichen Schritt über die Plattform X in hebräischer Sprache direkt an die israelische Öffentlichkeit. Darin forderte er die israelische Regierung auf, ihre Angriffe im Libanon einzustellen und Gespräche mit der libanesischen Regierung über einen Waffenstillstand aufzunehmen. Der Ton der Reaktion aus israelischen Kommentatoren- und Regierungskreisen fiel scharf aus: Macron befinde sich „auf dem Holzweg“, hieß es in politischen Stellungnahmen. Kritiker werfen dem französischen Präsidenten vor, die Rolle der Hezbollah als militärischer Akteur zu verharmlosen und die Sicherheitsinteressen Israels unzureichend zu berücksichtigen.

Tatsächlich zeigt sich in dem Konflikt erneut ein vertrautes Muster: Während internationale Appelle zunehmen, bleiben konkrete Ergebnisse aus. Die diplomatischen Bemühungen der vergangenen Monate haben bislang weder die militärischen Aktivitäten der Hezbollah noch die israelischen Gegenangriffe gestoppt. Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters hat Israel zudem ein Angebot des libanesischen Präsidenten zu direkten Verhandlungen abgelehnt. Aus israelischer Sicht seien Gespräche mit der Regierung in Beirut derzeit wenig aussichtsreich, solange die schiitische Miliz weiterhin militärisch operiere und faktisch große Teile des Südlibanon kontrolliere. So steht die Region einmal mehr vor der ernüchternden Bilanz, dass die Diplomatie bis heute keine tragfähige Lösung hervorgebracht hat. Während politische Appelle aus europäischen Hauptstädten und internationalen Organisationen lauter werden, bestimmen auf beiden Seiten weiterhin militärische Kalkulationen das Geschehen entlang der israelisch-libanesischen Grenze.


Völkerrechtswidrig? Egal!

von Lukas Mihr
Was ist „gerecht“ am Völkerrecht?



Im Nahen Ost ist – O Wunder! – mal wieder Krieg. US-Präsident Donald Trump lässt nun schon zum zweiten Mal den Iran bombardieren. Bereits im letzten Jahr hatte es während des Zwölf-Tage-Kriegs vereinte Luftschläge durch die USA und Israel auf das iranische Atomprogramm gegeben. Diesmal heißt es aber: All in! Die Militärschläge sind nicht auf ein spezifisches Ziel begrenzt, sondern haben die erklärte Absicht, die Theokratie zu stürzen und einen Regime Change herbeizuführen. Das Volk soll sich gegen die Mullahs erheben und selbst die Macht ergreifen. Bereits in den ersten Stunden des Krieges wurden viele hochkarätige Ziele ausgeschaltet, allen voran Ayatollah Ali Chamenei und – auch wenn an seinem Tod jüngst wieder Zweifel aufkamen – der frühere Staatspräsident Mahmud Ahmadinedschaft, neben vielen hochrangigen Militärs. Unter Exil-Iranern ist die Freude derzeit groß, denn viele von ihnen haben seit der Islamischen Revolution 1979 Angehörige verloren. Auch in der arabischen Welt gibt es Zustimmung, weil man den Iran als regionalen Rivalen ansah. Der saudische Kronprinz und de-facto-Herrscher Mohammed bin Salman soll persönlich für einen amerikanischen Militärschlag lobbyiert haben.

Doch es gibt auch kritische Stimmen. So ist zum Beispiel von Alice Weidel, Tino Chrupalla und Sahra Wagenknecht fast gleichlautend zu vernehmen, der Krieg sei „völkerrechtswidrig“. Das klingt zwar nach einer harten Anklage. Doch dieser Vorwurf ist tatsächlich eine Lachnummer und das muss auch offen so benannt werden. Ein Wort ist zunächst einmal nur heiße Luft. Auf die Bedeutung kommt es an. Wer vom “Völkerrecht” spricht (und damit keine akademische Schmalspur-Fake-Biographie aufpolieren will wie Annalena Baerbock), der betrachtet selbiges meist als allzeit gültige Wahrheit; er dürfte aber schnell ins Schlingern kommen, völkerrechtliche Zusammenhänge zu erklären. Generell ist es schwierig, mit Menschen zu diskutieren, die denken, dass Vokabeln ein Argument ersetzen. Das geschieht zwar weit häufiger im linken Lager, wo etwas sofort „rassistisch“ oder „transphob“ ist, ohne dass dies überhaupt erst begründet werden muss – aber augenscheinlich ist auch das rechte Lager nicht davor gefeit.

Keine Wahrheit an sich

Zunächst einmal ist das Völkerrecht keine Wahrheit an sich, anders als zum Beispiel in den Naturwissenschaften, die tatsächlich eine objektive Beschreibung der Realität ermöglichen. Wenn Physiker einmal herausgefunden haben, dass E = mc² ist, können und dürfen sie nicht einfach festlegen, dass es fortan etwa E = mc³ sein soll. Das Völkerrecht hingegen ist menschengemacht, also eines dieser vielbeschworenen “sozialen Konstrukte” und in seiner grundsätzlich arbiträren Definition damit auch veränderbar. Was heute legal ist, muss es morgen nicht mehr sein und umgekehrt. Aber selbst wenn das Völkerrecht zeitlos gültig wäre: Woher sollten wir dann wissen, was das Völkerrecht sagt? Schließlich ist das Völkerrecht keine Kristallkugel, die auf Nachfrage die Antwort ausspuckt, ob denn nun ein Krieg legitim ist oder nicht.

Welche Quellen des Völkerrechts gibt es? Nun, zum Einen das Gewohnheitsrecht. Das, was Staaten allgemein tun, wird auch als allgemeiner Maßstab angesehen. Das ist natürlich kein besonders wünschenswertes Szenario, denn wenn die Mehrheit der Staaten nach Belieben Angriffskriege führt, sind Angriffskriege wohl legitim. Eine bessere Quelle sind da die Resolutionen der Vereinten Nationen (UN), so wie zum Beispiel auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948.
Diese haben einen Symbolcharakter und ja, sie definieren auch das, was gemeinhin als Völkerrecht betrachtet wird; allerdings sind sie nicht rechtlich bindend und selbst wenn sie es wären, bräuchten die UN eine Machtposition, um sie durchsetzen zu können. Hätte eine UN beispielsweise Hitlers Einmarsch in die Sowjetunion verurteilt, hätte ihn das kaum beeindruckt; die Rote Armee hingegen war ein echtes Hindernis auf dem Weg nach Moskau.

Es gibt Hintertürchen

Auch sollte man sich nicht darauf verlassen, dass die UN nur das Wohlergehen der Menschheit im Sinne haben. Wenn nur etwa die Hälfte der Staaten weltweit Demokratien sind, muss eine UN-Resolution nicht zwangsläufig nur gute Absichten haben. Das zeigt sich zum Beispiel an der grotesk überproportionalen Häufung von Anti-Israel-Resolutionen bei gleichzeitiger Schonung von Großmächten oder arabischen Ländern. Und zu guter Letzt gibt es Verträge, die zwischen zwei Staaten abgeschlossen wurden und damit völkerrechtlich tatsächlich greifbar sind. Wenn allerdings Uruguay und Paraguay miteinander einen Vertrag abschließen, hat diese keine Auswirkung darauf wie Nord- und Südkorea miteinander umgehen.

Und es gibt natürlich Hintertürchen. Eigentlich hatte Deutschland die Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen unterzeichnet und war daher im Kriegsfalle an bestimmte Richtlinien gebunden. Die Sowjetunion war dem Abkommen jedoch nicht beigetreten. Daher zog sich Deutschland auf die Position zurück, die sowjetischen Kriegsgefangenen nicht menschenwürdig behandeln zu müssen, da ja umgekehrt die gefangenen Soldaten der Wehrmacht ebenfalls auf keine gute Behandlung hoffen durften. Nun gibt es zwar internationale Gerichte, die solche Streitfragen klären sollen – doch auch hier gilt: Ohne die Möglichkeit, ihre Urteile auch durchsetzen zu können, funktionieren derartige Schiedssprüche etwa so gut wie Messerverbotszonen.

Die „Unabhängigkeit” internationaler Richter

Aber selbst wenn: Das Völkerrecht wird eben nicht nur von Menschen gemacht, sondern eben auch von Menschen interpretiert. Und damit reichen sich gleich zwei Fehlerquellen die Hand. Wer garantiert uns, dass die Urteile internationaler Gerichte unfehlbar sind? Oft genug ist es so, dass ein Richter nicht anhand der Gesetze ein Urteil fällt, sondern schon vorab weiß, zu welchem Urteil er kommen will und dementsprechend nach dem passenden Gesetz sucht. „Was nicht passt, wird passend gemacht!“ gilt eben nicht nur auf der Baustelle, sondern auch in der Justiz. Um die Unabhängigkeit der Richter ist es ungefähr so bestellt, wie um die Unabhängigkeit der sogenannten „unabhängigen Experten“, die von der Regierung finanziert werden und dann auf wundersame Weise herausfinden, dass die Regierungspolitik sich nur positiv auf die Gesellschaft auswirkt.

Niemand brachte dies treffender auf den Punkt als der preußische Justizminister Adolph Leonhardt: „Was kümmert mich die Unabhängigkeit der Richter, solange ich über ihre Beförderung entscheide.“ Denn tatsächlich: Richter sind (in aller Regel) nicht an Weisungen der Politik gebunden. Wer aber vom Oberlandesgericht an den Bundesgerichtshof will, der weiß, dass er dafür auf das Wohlwollen der Parteien angewiesen ist und wird schon im vorauseilenden Gehorsam nicht zu kritisch urteilen. Natürlich gibt es auch kritische Geister, die tatsächlich nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, aber die bringen es dann nicht sehr weit. Und natürlich könnte ein Richter, der es bis zur höchsten Position gebracht hat und nicht noch einmal befördert werden kann auf einmal seine Unabhängigkeit entdecken. Aber in aller Regel wurde im langen Selektionsprozess solange Kadavergehorsam belohnt, dass sich der Kandidat auf der letzten Stufe der Karriereleiter eben doch nicht als Abweichler entpuppt.

Keinen Unterschied zwischen UN-Richtern aus Demokratien oder Diktaturen

Das gilt auch und gerade für eine supranationale Justiz – und lässt sich auch statistisch nachweisen: Der US-amerikanische Jurist Eric Posner untersuchte das Abstimmungsverhalten der Richter am Internationalen Gerichtshof zwischen 1946 und 2004. Das Ergebnis ist überdeutlich: Ein Richter stimmt in 90 Prozent aller Fälle, in denen über sein eigenes Land verhandelt wird, auch für die Interessen seines eigenen Landes, und in 80 Prozent der Fälle, in denen über ein befreundetes Land verhandelt wird, für die Interessen des befreundeten Landes. “Freundschaft” ist im Kontext der Studie so definiert, dass die beiden betreffenden Staaten hinsichtlich ihres Abstimmungsverhaltens in der UN-Vollversammlung eine große Übereinstimmung aufweisen.

Im Übrigen konnte Posner keinen Unterschied zwischen Richtern aus Demokratien oder Diktaturen feststellen. Der „Heimvorteil“ ist also universell – und er ist eigentlich noch größer, als es den Anschein hat, wie Nachfolgestudien anderer Autoren feststellten. Denn ein Richter stimmt umso häufiger für sein Heimatland, je relevanter der Fall ist. Sprich: ein abweichendes Votum betrifft eher kleiner Detailfragen oder „harmlose“ Themen, wie beispielsweise Fischereirechte in internationalen Gewässern. Der Verteilungsschlüssel für die Besetzung der Richterposten bevorzugt zudem westliche Staaten gegenüber dem Rest der Welt. Diese ganze Logik kristallisiert sich am Beispiel eines Votums über die kosovarische Unabhängigkeit aus dem Jahr 2010 heraus. Grundsätzlich erkannte das Gericht die zwei Jahre zuvor erfolgte Sezession von Serbien an. Die westlichen Staaten hatten ein Interesse dies zu tun, denn ohne ihre Militärschläge in den 90er Jahren wäre ein selbstständiges Kosovo nicht möglich gewesen – und die eigene Intervention rückwirkend für illegitim zu erklären, hätte etwas merkwürdig ausgesehen.

Gemengelage aus den verschiedensten Interessen

Dass Russland gegen die Unabhängigkeit stimmte, ist nicht verwunderlich. Denn es betrachtet Serbien als „kleinen Bruder“ und will seinen Verbündeten natürlich nicht hängen lassen. Marokko stimmte gegen die Unabhängigkeit des Kosovo, obwohl es keine nennenswerten Beziehungen in die Balkanregion hat und daher eigentlich neutral sein sollte. Man könnte auch annehmen, dass die Marrokaner auf Seiten der islamischen Kosovo-Albaner stehen. Allerdings hält Marokko die Westsahara besetzt und will den Unabhängigkeitsbestrebungen im eigenen Land keine Nahrung gelten. Ganz ähnlich stellte sich auch die Slowakei auf die Seite Serbies, obwohl sie doch eigentlich im westlichen Lager verankert ist und daher „freundlich“ abstimmen sollte. Hier wiegen die eigenen Interessen jedoch höher. Denn die slowakische Regierung will nicht, dass sich die ungarische Minderheit im eigenen Land Ungarn anschließt.

Wie man sieht, ist jeder Fall vor dem Internationalen Gerichtshof ein Gemengelage aus den verschiedensten Interessen, die sich zum Teil überkreuzen. Der Fall an sich ist dann eigentlich nur noch Nebensache. Neben dem Internationalen Gerichtshof gibt es auch noch den Internationalen Strafgerichtshof. Während ersterer vor allem über Staaten verhandelt, kann letzterer auch Personen, also auch Staatschefs verurteilen. Und wäre es möglich, die Führung des Iran oder die Regierungschefs der USA und Israel wegen Kriegsverbrechen in den Knast zu werfen? Nein, denn weder die USA noch Israel, noch einer der Golfstaaten, die in den letzten Tagen ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden, sind offiziell dem Geltungsbereich des Internationalen Strafgerichtshofs beigetreten.

Recht auf Notwehr, aber kein Präventivkrieg

Was aber sagt das Völkerrecht zu den jetzigen Luftangriffen auf den Iran? Tatsächlich ist die mehrheitliche Meinung, dass die Militärschläge völkerrechtswidrig sind. Das allerdings sagt bei genaurer Betrachtung nur wenig aus – denn es gibt keine Möglichkeit, dass die Bombardierungen völkerrechtskonform sein könnten. Erst dann, wenn Kriege anhand bestimmter Kriterien völkerrechtskonform sein könnte, wäre es möglich, sie als völkerrechtswidrig zu bezeichnen, sofern ebendiese Kriterien nicht erfüllt sind. Es ist aber eine Lücke des Völkerrechts, dass genau diese Kriterien nicht existieren. Also gerade weil der Krieg illegal ist, ist er nicht illegal, oder was? Diese Argumentation mutet natürlich etwas paradox an; also der Reihe nach.

Das Völkerrecht kennt zwar ein Recht auf Notwehr, aber eben keinen Präventivkrieg. Nun ist es natürlich so, dass dass zwischen beiden Konzepten ein fließende Übergang besteht. Nehmen wir an, dass Staat A Panzer aufrollen lässt und den Einmarsch innerhab einer Woche plant, wird dies Staat B durch Aufklärungsbilder oder Geheimdienstinformationen wohl nicht verborgen bleiben. In diesem Fall dürfte Staat B sogar zuerst angreifen und sich auf das Notwehrrecht berufen, obwohl der Angriff von A noch nicht stattgefunden hat, also im strengen Sinne ein Präventivkrieg stattfindet. Bei der kurzen Zeitspanne und der Offensichtlichkeit des Angriffs würde das Pendel allerdings eher in Richtung Notwehr ausschlagen.

Der atomare Iran als Horrorszenario

Was aber, wenn Deutschland morgen in Luxemburg einmarschiert und behauptet, einen Präventivkrieg zu führen, weil Luxemburg theoretisch in 100 Jahren Atomwaffen entwickeln und Deutschland bedrohen könnte? Dieses Gedankenxperiment ist natürlich maßlos überzogen. Es zeigt jedoch, dass in bestimmten Weltregionen auch nur leicht überzogene Bedrohungszenarien fast jedem Staat einen Blankoscheck zur Invasion ihres Nachbarn ausstellen würden. Aus genau diesem Grund, nämlich der Missbrauchsgefahr, hat sich im Völkerrecht die Ansicht etabliert, auf das Konzept eines Präventivkriegs gänzlich zu verzichten.

Die Frage lautet nun, wie gut die Angriffe Israels und der USA begründet sind. Denn noch besitzt der Iran keine Atombombe. Israel hat allerdings kein Interesse daran, es so weit kommen zu lassen, denn der Iran hat erstens erklärt, Israel auslöschen zu wollen und zweitens über viele Jahrzehnte Terrorgruppen wie die Hisbollah und die Hamas unterstützt. Selbst dann wenn der Iran die Atombome nicht als Offensiv-, sondern nur als Defensivwaffe verwenden will, ist dies immer noch ein Horrorszenario. Denn unter dem atomaren Schutzschirm ist man relativ sicher und kann noch mehr Geld in Terrorgruppen pumpen als zuvor, ohne eine Gegenreaktion zu befürchten.

Selektive Bemühung des Völkerrechts

In der Rückschau ist natürlich klar, dass ein Präventivkrieg gegen Deutschland im Jahr 1933 viel Leid verhindert hätte. Es wäre jedoch klar völkerrechtswidrig gewesen, da keine unmittelbare, sondern eben nur eine potentielle Gefahrensituation im Raum stand. Erst mit der Einverleibung der Rest-Tschechei, die etwa ein halbes Jahr vor dem deutschen Angriff auf Polen erfolgte, hätte eine unmittelbare und keine potentielle Gefahrenlage bestanden. Solange das Völkerrecht nicht zwischen legitimen und illegitimen Präventivkriegen unterscheidet, ist die generelle Verurteilung eines Präventivkriegs als völkerrechtswidrig nur wenig aussagekräftig. Die Kritik, dass China das jüngste Chaos am Golf aufmerksam beoabachtet, um dann im Falle eines Falles selbst in Taiwan einzumarschieren, ist natürlich nicht völlig von der Hand zu weisen. Allerdings gilt hier auch: Wenn Peking sich einmal mächtig genug fühlt, wird es diesen Schritt gehen, ohne einen Präzendenzfall aus dem Hut zu zaubern.

Im Übrigen bleibt anzumerken, dass Wagenknecht, Weidel und Chrupalla das Völkerrecht nur sehr selektiv bemühen. Aktuell verwenden sie es, um ihre Ablehnung des Krieges auszudrücken. Das ist aber nicht immer der Fall. Denn schon in der Vergangenheit bemühten alle drei das Wörtchen „völkerrechtswidrig“, aber nicht, weil sie es sagen wollten, sondern weil sie es sagen sollten. Und zwar als die Gesellschaft erwartete, dass sie den Ukrainekrieg eindeutig verurteilen. Alle bezeichneten den Einmarsch Russlands als „völkerrechtswidrig“. Wagenknecht sah die Schuld aber irgendwie bei der NATO, Weidel wollte Putin nichts als Kriegsverbrecher bezeichnen und Chrupalla besuchte Festveranstaltungen in der russischen Botschaft. Konsequenz sieht anders aus.

Gerechte Strafe

Und es ist auch nicht klug, einen Krieg rein nach dem Kriterium zu bewerten, ob er Flüchtlingsbewegungen verursacht. Denn das wäre ein non sequitur oder anders: Wer A sagt, muss nicht B, sondern darf auch C sagen. Denn es ist möglich einen Krieg zu befürworten und die Aufnahme von Flüchtlingen abzulehnen. Im Übrigen hat noch nicht einmal Bundeskanzler Friedrich Merz die Macht, irgendetwas am Kriegsverlauf zu ändern. Welche außenpolitischen Einflussmöglichkeiten haben da also Wagenknecht, Weidel und Chrupalla? Innenpolitischen Einfluss haben sie allerdings schon. Und so wie es aussieht, will die Bundesregierung ein zweites 2015 verhindern. Der außenpolitische Sprecher der SPD, Adis Ahmetovic, äußerte sich skeptisch in Bezug auf eine neue Flüchtlingswelle: „Sind wir bereit für einen neuen ‚Wir schaffen das‘-Moment? Ich glaube nicht.“

Und, klar: Natürlich lässt die Regierung weiterhin Flüchtlinge ins Land. Dass aber noch einmal die Jahresmarke von einer Million übertroffen wird, ist unwahrscheinlich, denn dann wäre der Kontrollverlust zu offensichtlich und der Stimmenzuwachs für die AfD enorm. Im vergangenen Jahr mussten selbst viele Medien zugeben, dass sich die Euphorie des Jahres 2015 als verfehlt herausgestellt hatte. Nun wieder neue Jubelarien anstimmen, geht schlicht nicht. Auch sollte man nicht vergessen, dass es vor allem das iranische Regime war, dass die Kriege im Nahen Osten kräftig anheizte und damit dafür sorgte, dass umso mehr Flüchtlinge nach Deutschland strömten. Ayatollah Chamenei hat jetzt also seine gerechte Strafe für Terrorunterstützung (und nicht wenige Messermorde in Deutschland) erhalten.

Bei Flüchtlingen unterscheiden zwischen Regimegegnern und Regimeanhängern

Exiliraner fallen übrigens in Deutschland deutlich seltener negativ auf , als beispielsweise Exilpalästinenser. Wenn die Regierung es nur schaffen würde, bei einer etwaigen Flüchtlingswelle zwischen Regimegegnern und Regimeanhängern zu unterscheiden, könnte sich dies für Deutschland sogar tatsächlich positiv auswirken. Im Übrigen war der Irakrieg nicht falsch, weil er völkerrechtswidrig war, oder weil er mit Lügen über Massenvernichtungswaffen begründet wurde, sondern weil er sein Ziel einer Demokratisierung verfehlte und der Bürgerkrieg, der sich an die Invasion anschloss Hunderttausenden das Leben kostete.

Im Iran hingegen dürfte die Chance auf eine funktionierende Demokratie nach einem möglichen Ende der Theokratie so hoch sein, wie in keinem andere Land in der Golfregion. Oder aber es geht doch alles schief und Wagenknecht, Weidel und Chrupalla stehen – ihren schlechten Argumenten zum Trotz – doch noch als die Sieger dar. Ob der Irakkrieg völkerrechtswidrig war oder nicht, ist egal – im Nachhinein steht er als falsch da, weil offensichtlich wurde, dass er falsch ist.