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Dienstag, 14. Mai 2024

Arbeitsteilung statt Gewaltenteilung: Putsch des Parteienstaates gegen die Opposition

von Thomas Heck...

Wäre das was gestern in Deutschland geschah, auf Russland übertragen worden sein, würden alle sagen, ja, das passt. Eine Oppositionspartei wird nicht nur zurechtgestutzt, es droht sogar deren Zerschlagung und Verbot. Doch es geschieht in Deutschland mit einer Demokratie, die sich angesichts einer immer stärker werdenden Opposition in nackter Angst aufs demokratiefeindliche Glatteis begibt, um der grössten Oppositionspartei den Garaus zu machen. Seine Mitglieder werden bedroht, es besteht die Gefahr von Berufsverboten und Entlassungen. Als Beamter würde ich mich nicht offen zur AfD bekennen, noch deren Parteimitglied werden. Dieser Staat nimmt Dir dafür die Existenz, gnadenlos. 

Und so wie mit Donald Trump in den USA versucht es der Linksstaat mit allen Mitteln, einen durch demokratische Wahlen herbeigeführten Machtwechsel zu verhindern. In einer konzertierten Aktion aus Parteienkartell, Justiz, gleichgeschaltete Medien. Hatte irgendjemand ernsthaft, die herrschenden Parteien würden friedlich die Macht an eine AfD abgeben? Leute, wir gehen ganz dunklen Zeiten entgegen... denn die, die jetzt hämisch an zu erwartendes AfD-Verbot bejubeln, sind meist die gleichen, die Pro-Palästina skandieren und die Progrome vom 07.10. lautstark bejubeln. DAS sind die Nazis der Gegenwart. Ohne Hakenkreuz, aber mit ganz viel Haltung, aber ohne jedwede Empathie. Es sind Faschisten... "1933 darf sich nicht wiederholen!", schalllt es von allen Seiten. Doch GENAU DAS passiert zurzeit: Zensur, Eliminierung von Andersdenkenden, Verbote von Meinungsfreiheit, Parteien...

Geliefert wie bestellt: Dr. Gerald Buck, Vorsitzender Richter am OVG Münster, sprach gegen die AfD “Recht”, ganz wie vom Linksstaat erwartet...




Dank an Daniel Matissek, der diesen denkwürdigen Tag so beschreibt: Jetzt ergibt alles einen Sinn. Die bund- und länderübergreifenden prompten staatlichen Reaktionen und Äußerungen des etablierten Parteienkartells auf das heute gefallene Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster, welches die Berufungsklage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz ohne Zulassung einer Revisionsmöglichkeit zurückgewiesen hat, lassen nur einen Schluss zu: Hier wird das nächste Kapitel eines bereits minutiös geplanten Schauspiels eingeläutet, als dessen Schlussakt das Verbot der einzigen politischen Realopposition in Deutschland aufwartet. Was mit der der à la point getimten Veröffentlichung der „Correctiv“-Lügengeschichte im Januar, auf dem Höhepunkt der Bauernproteste, über ein angebliches rechtsradikales „Geheimtreffen“ in Potsdam begonnen hatte und über zuerst die Bystron-Krah-Intrigen, dann den verlogenen “Gewalt gegen Politiker”-Empörungssturm nochmals aufgefrischt wurde, wird nun in die heiße Phase übergeleitet. Endziel: Die Zerschlagung der AfD.

Mit fertig vorbereiteten, aus der Schublade gezogenen, ganz ungeheuerlichen Aussagen, die von einer lupenreinen antidemokratischen und faschistischen Grundgesinnung zeugen, wird in der “Tagesschau”, zur besten Sendezeit, per Kommentar das Verbot einer Partei gefordert, die ihrem Programm nach lupenrein auf dem Boden des Grundgesetzes steht und der bis zum einem Viertel der Wähler ihre Stimme geben würden, vielerorts sogar ein Drittel oder mehr. So etwas hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben und eigentlich hätte sich keiner vorstellen können, dass es soweit wieder ist.

Urteil war wohl so schon erwartet worden

Dieser Übertritt in die Endphase der staatlich-medialen Vernichtungsoffensive gegen die AfD, die nach Möglichkeit noch vor den ostdeutschen Landtagswahlen im Herbst, auf jeden Fall aber rechtzeitig vor den Bundestagswahlen 2025 zum Erfolg gebracht werden soll, war möglich geworden durch einen weiteren Präzedenzfall politischer Gesinnungsjustiz, die offenkundig strategisch eng mit der Exekutive (und dem Parteienstaat selbst) kooperiert; jedenfalls wäre das Ergebnis in einem Unrechtsstaats mit gelenkter Justiz nicht anders ausgefallen. Denn was seit Bekanntwerden des Urteils des NRW-OLG von heute früh aufs Tapet kommt, sind keine spontanen, ersten Stellungnahmen oder Einordnungen; das sind lange ausbaldowerte “nächste Schritte“, die einer klaren Agenda folgen – und zwar einer, an der über die Blockflöten-Systemparteien verflochtene Vertreter aller drei Staatsgewalten offenkundig seit langem klandestin mitstricken und die zum alleinigen Ziel hat, einen Politikwechsel in Deutschland zu verhindern. Nie wieder soll dieses Land nichtlinks, bürgerlich-wertebasiert, kulturell-identitär geschlossen und eigenstaatlich-souverän sein. Wer anderes anstrebt, wird kriminalisiert – nun mit höchstem richterlichem Segen, wie von den Kommandogebern gewünscht.

Fortan also darf ein parteipolitisch missbrauchter, zielpervertierter Inlandsgeheimdienst die AfD also weiterhin nicht nur als „rechtsextremen Verdachtsfall“ einstufen, obwohl bis heute weder der AfD noch der Öffentlichkeit handfeste und nachvollziehbare Belege für diese Einschätzung präsentiert wurden; sie liefert damit auch gleich die Handlungsgrundlage für die nächsten politischen Eskalationsstufen – Verbotsverfahren inklusive. Korken im Innenministerium und beim Verfassungsschutz dürften indes nicht geknallt haben, weil das Urteil dort mutmaßlich schon lange bekannt war. Zu eindeutig und distanzlos hat sich das Gericht der obskuren Rechtsauffassung einer Behörde angeschlossen, die mittlerweile genauso politisch abhängig ist wie weite Teile der deutschen Justiz – und zwar als Folge keiner zwangsweiser, sondern rein freiwilliger Gleichschaltung.

Mut der Verzweiflung

Um welches Skandalurteil es sich hier handelt, zeigt der Umstand, dass sämtliche 470 (!) Beweisanträge der AfD abgelehnt wurden – angeblich, weil diese “keine neuen Beweise” erbringen oder gegen den Verfassungsschutz gerichtet seien, um dessen Arbeitsweise auszuforschen. Wer hier nicht an prozessrechtliche Abgründe oder gar vorsätzliche Rechtsbeugung glaubt, muss meterdicke Scheuklappen aufhaben, denn nicht einmal der Schein einer ergebnisoffenen Verhandlungsführung und Prüfung wurde hier gewahrt. Das OVG ließ auch keine inhaltliche Revision gegen das Urteil zu; ein Unding angesichts der politischen Brisanz und Tragweite der Entscheidung. Die AfD kann nun zwar noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beantragen; dabei würde das Urteil aber nur auf Rechtsfehler geprüft, ohne dass es die Möglichkeit zur Vorlage neuer oder nochmaliger Prüfung bestehender Beweisanträge gäbe. Die Partei will diesen Weg – mit dem Mut der Verzweiflung – dennoch einschlagen.

Die Reaktionen der AfD, die in ihren Abgeordnetenreihen einen außerordentlich hohen Juristenanteil verzeichnet, reichen von blankem Entsetzen bis schierer Fassungslosigkeit. Beatrix von Storch kommentierte: „Ein Unrechtsurteil. Nichts weiter“. Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, erklärte: „Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zugunsten des Inlandsgeheimdienstes ist in vielfacher Hinsicht skandalös. Zum einen wurden hunderte Beweisanträge nicht behandelt, die die Verfassungstreue der AfD eindeutig dargelegt hätten. Zum anderen wurde die Revision nicht zugelassen, sodass unser Anspruch auf eine dritte Instanz willentlich verkürzt werden sollte. Die ganze Verhandlungsführung des Gerichts lässt erkennen, dass es an einem rechtsstaatsgemäßen Verfahren kein Interesse hatte und nur die vom Inlandsgeheimdienst gewünschte Einschätzung bestätigt werden sollte.“

Weitere Schläge bereits geplant

Kurz vor der Europawahl und mitten in den Wahlkämpfen für die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September hat der tiefe Linksstaat mit seinen zwangsgebührenfinanzierten Prätorianermedien also erfolgreich die nächste eine konzertierte Aktion gegen die AfD gestartet, die bei Umfragen in Ostdeutschland überall vorne liegt. Weitere Schläge sind bereits geplant. Das Urteil ist nur der erwartete Auftakt, um konkrete weiteer Schikanen aus der Schublade zu holen. Der Verfassungsschutz arbeitet bereits an einem weiteren „Gutachten“, um die AfD dann zur „gesichert rechtsextremen Bestrebung“ hochzustufen. Dies wäre dann die u unmittelbare Vorstufe für ein Verbotsverfahren – das heute natürlich nicht nur in der “Tagesschau”, sondern auch von politischen Konkurrenten, die flächendeckend ihre Felle schwimmen sehen, gefordert wurde.

Es ist die große Stunde der Antidemokraten und eigentlichen faschistoiden Kräfte, die nun elektrisiert aus den Löchern kriechen. Der CDU-Politiker und ehemalige „Ostbeauftragte“ Marco Wanderwitz, ein Merkel-Geschöpf und fraglos einer der übelsten Spalter und Scharfmacher dieses Landes, erklärte mit (immerhin dankenswerter) Offenheit: „Die AfD ist eine große Bedrohung. Man muss sich keine Illusionen machen. Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein.“ Soll heißen: Dann müssen eben unpolitische Methoden her (wobei mit “kleinkriegen” im Prinzip ja gemeint ist, dass man inhaltlich keine Argumente mehr gegen die Alternative weiß). Also benutzt das Parteienkartell die von ihm längst auf Linie gezogenen, erfolgreich infiltrierten Behörden und Gerichte, um sie mit einer Neuauflage von McCartyhismus und “Hexenprozessen” zu zerstören.

Regierungsparteien geilen sich an Verbotsphantasien auf

Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, der nur mit dem Vorgehen in Bananenrepubliken oder totalitären Systemen zu vergleichen ist. Wanderwitz will den Verbotsantrag sogar noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Dafür habe er bereits “Zusagen” aus den Reihen der Union, SPD, Grünen und Linken, verkündete er. Und die grüne sächsische Justizministerin Katja Meier faselte begeistert, das Urteil stärke „unsere wehrhafte Demokratie“, nun müsse „die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens konkret erfolgen“. Der Brandenburger Grünen-Spitzenkandidat für die Landtagswahl im September, Benjamin Raschke, ließ verlauten, das Urteil bestätige “die Einschätzung seiner Partei” (als sei diese in einem Rechtsstaat für Gerichte maßgeblich). Die Entscheidung der Richter sei „ein wichtiger Schritt im Kampf gegen rechtsextremistische Umtriebe und ein weiteres Puzzleteil zum AfD-Verbotsverfahren“. Die Berliner Landesvorsitzenden der Grünen, Nina Stahr und Philmon Ghirmai geilen sich ebenfalls an der Ausschaltung des politischen Gegners mit lupenreinen Nazimethoden auf: „Die AfD ist eine Gefahr für die Demokratie und Millionen von Mitbürger*innen, weshalb ein Verbotsverfahren jetzt unverzüglich in Angriff genommen werden muss.”

Innenministerin Nancy Faeser erklärte mit atemberaubender Unverschämtheit: „Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind.“ Der Rechtsstaat habe Instrumente, um die Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen. Genau diese seien jetzt von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden. Dabei brachte sie es fertig, die Eigenständigkeit des Verfassungsschutzes bei der Bewertung der AfD zu behaupten. Es gehe um das Handeln der Sicherheitsbehörden zum Schutz der Demokratie und um die Überprüfung gesetzlicher Kriterien vor Gericht, sagte sie. „Dies sind keine Mittel der politischen Auseinandersetzung. Wir werden die rechtliche Bewertung weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und öffentlichen Debatten führen, klar trennen.“ Jeder einzelne Satz dieser Erklärung ist eine faustdicke Lüge. Es geht tatsächlich bei alledem um nichts anderes, als den gesamten Staatsapparat gegen eine Partei aufzubieten, die als einzige den Machterhalt der linksgrünen Nomenklatura gefährdet und damit zur Bedrohung geworden ist für deren einziges Bestreben, Deutschland für globalistische Interessengruppen kaputtzuregieren und übernahmereif zu machen, sowohl demographisch-migrantisch als auch wirtschaftlich (quod erat demonstrandum!).

Verzückte V-Präsidenten

Allein Faesers treuer Spießgeselle, Verfassungsschutzpräsident (und Stasi-Chef - Anmerkung des Heck Tickers) Thomas Haldenwang, übertrumpfte seine Herrin noch an rotzfrecher Verlogenheit: „Das BfV hat heute (…) auf ganzer Linie obsiegt“, triumphierte er – und stilisierte seine eigenen Behörde noch als Opfer: Allen Ernstes bejammerte er, dass seine „Mitarbeitenden wegen dieser wichtigen Arbeit aus bestimmten Kreisen öffentlich und in sozialen Medien in den vergangenen Monaten immer wieder mit Hass und Hetze überzogen wurden, denen verfassungswidriges und rechtswidriges Verhalten vorgeworfen wurde und die unerträgliche Beleidigungen aushalten mussten.“ Was Haldenwang mit “Hass und Hetze” meint, ist die zutreffende Wahrnehmung eines beträchtlichen Teils der Öffentlichkeit, dass er und seine Behörde nichts als ein politischer Lakai sind, die in unseligster deutscher Tradition das tut, was ihm ihre politischen Herren auftragen.

Noch weiter ging sein Amtskollege Stephan Kramer (SPD), der Chef des Thüringer Verfassungsschutzes: In der ARD verkündete dieser heute, man habe die Einstufung der AfD als “rechtsextrem” öffentlich gemacht, „weil eine unserer Aufgaben ist, die Wählerinnen und Wähler auf diese Gefahr aufmerksam zu machen, damit die an der Wahlurne mit ihrer Entscheidung hoffentlich dazu beitragen, dass Extremisten nicht in Regierungsverantwortung kommen“. Entlarvende Worte, die von einem absurden Amtsverständnis zeugen – denn. nichts davon ist Aufgabe des Verfassungsschutzes. Damit nicht genug, sagte Kramer: „Sollten sich die Wähler entscheiden, dass diese Partei Regierungsverantwortung bekommt, dann ist das das freie Recht des Bürgers, aber dann habe ich genauso das freie Recht, zu sagen, da mache ich nicht mehr weiter mit, dann gehe ich.“ Dies bedeute jedoch nicht, „dass ich bis zum Wahltag nicht alles tun werde, um mich im Rahmen meiner gesetzlichen Möglichkeiten und Bürgerpflichten gegen diesen Extremismus-Angriff zur Wehr zu setzen“. Auch hier instrumentalisiert eine erweislich amtsungeeignete Figur seine Behörde für persönliche Obsessionen (wobei man getrost annehmen darf, dass die Thüringer den Abgang eines Mannes verschmerzen würden, der dreimal (!) am Jura-Studium gescheitert ist, im Stiftungsrat der linksradikalen Amadeu-Antonio-Stiftung sitzt und seinen ehemaligen Parteigenossen Thilo Sarrazin mit Hitler verglich.

Und was sagt der Kanzler? Natürlich genau das, was man von diesem Zyniker und Doppelmoralisten erwartet hätte. “Wir sind eine wehrhafte Demokratie. Unser Rechtsstaat schützt unsere Demokratie – auch vor Bedrohungen von innen”, phrast sich Olaf Scholz einen ab – der Kanzler, dessen Regierungspolitik die einzige konkrete und zudem brandgefährlichste Bedrohung von innen darstellt, was Staatsfinanzen, Zukunft des Industriestandorts Deutschland, Überlebensfähigkeit der Sozialsysteme und innere Sicherheit anbelangen.

An der bitteren Realität kommt keiner vorbei

Mit dem heutigen Tag haben die “Musterdemokraten” dieses Landes endgültig die Maske fallen lassen, von einem “Rechtsstaat” wird man leider nur mehr sehr bedingt sprechen können, spätestens wenn die unweigerlichen Folgen des heutigen Urteils ihre volle Wirkung entfalten. Denn auf eines kann man Gift nehmen: Die Hetzjagd auf die AfD wird fortan noch extremere Ausmaße annehmen. Die heutige unterirdische Berichterstattung der ÖRR-Formate und ihrer linken Gesinnungskollegen der Presse sind erst die Ouvertüre einer noch beispielloseren Kampagne, die den EU-Wahlkampf und sodann die Landtagswahlkämpfe dauerbegleiten werden. Noch vor Einleitung des Verbotsverfahren jedoch wird Nancy Faeser bereits zur Tat schreiten: Dank ihrer seit dem 1. April geltenden „Reform“ des Disziplinarrechts für Beamte hat die Linksextremistin bereits die Voraussetzungen für eine beispiellose Säuberung des öffentlichen Dienstes geschaffen. Beamte, die in der AfD aktiv sind oder sich als deren Sympathisanten zu erkennen gegeben haben, können sich nun erst recht von ihrem Job und ihrer Pension verabschieden – oder sie knicken ein und kehren der Opposition den Rücken. Das Kesseltreiben des Linkstaates wird keine Grenzen mehr kennen.

Das alles wird die AfD womöglich temporär schwächen und womöglich zurückwerfen, aber nicht stoppen – weil sie einen unschlagbaren Verbündeten hat: Die bittere Wirklichkeit, an der auf Dauer keiner vorbeikommt. Weil immer mehr Menschen erkennen, was hier schief läuft, ist es letztlich ganz gleich, wer den Finger in die Wunde legt – doch diese Wunde ist real, sie schmerzt täglich mehr und sie lässt sich nicht weghalluzinieren und leugnen, in dem jeder, der nach ihrer Behandlung ruft, zum Rechtsextremen oder Nazi gestempelt wird. Sollte das regierende Parteienkartell an seiner Ruchlosigkeit festhalten, jeden, der ihm die Stimme verweigert, durch Einschüchterung und Verbote zu kriminalisieren, wird am Ende nicht “unsere Demokratie” linksgrüner Observanz triumphieren, sondern eine Spaltung die Folge sein, die in Unruhen oder sogar Bürgerkrieg ausarten könnte. Dazu ist der Unmut im Land bei weitem zu groß, als dass er sich noch wegverbieten lassen könnte.


Donnerstag, 17. November 2022

Haldenwang: Klima-RAF muss nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden...

von Thomas Heck...


Wenn es eines letzten Beweises bedurft hätte, dass die amtierende Regierung die Proteste von Fridays for Future und Extinction Rebellion nicht nur deckt, sondern diese auch unterstützt, so hat den der Büttel Thomas Haldenwang, Präsident des sogenannten Bundesverfassungsschutzes jetzt geliefert. Haldenzwang ist kein Verfassungsschützer, er ist durch die Regierung weisungsgebunden, betreibt deren Agenda. Er beobachtet z.B. im Auftrag der Bundesregierung die größte richtige Oppositionspartei, nämlich die AfD, und das bereits unter Bundeskanzlerin Merkel. Mit der Amtsübernahme durch Olaf Scholz hat sich daran nichts geändert. Nun die "Einschätzung", dass die Klima-Terroristen gar nicht so schlimm seien und deswegen gar nicht beobachtet werden müssten, die ja "eigentlich das System respektierten". Ein Verfassungsschutz, der nur die Weisungen einer Regierung ausführt, der nicht unabhängig von der Regierung agieren kann, der ist kein Verfassungsschutz. Es ist eine Geheimpolizei. Und so sollte man ihn auch nennen. In der DDR nannte man das die Stasi, im Nationalsozialismus war es die Gestapo. 


Diskussion um Klima-ProtesteVerfassungsschutz-Chef: "Letzte Generation" muss nicht beobachtet werden

Do 17.11.22 | 08:13 Uhr
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Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation" sitzen am 16.11.22 auf einer Kreuzung an der Landsberger Allee (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Bild: dpa/Paul Zinken

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, sieht keinen Anlass zur Beobachtung der Klimabewegung "Letzte Generation". Er erkenne gegenwärtig nicht, "dass sich diese Gruppierung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet, und insofern ist das kein Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz", sagte Haldenwang laut SWR bei der Aufzeichnung der Gesprächsreihe "Demokratie-Forum im Hambacher Schloss".

Das Begehen von Straftaten mache die "Letzte Generation" nicht extremistisch. "Extremistisch ist immer dann, wenn der Staat, die Gesellschaft, die freiheitlich demokratische Grundordnung infrage gestellt wird, und genau das tun die Leute ja eigentlich nicht", erläuterte Haldenwang. Sie forderten die Funktionsträger zum Handeln auf und zeigten damit, "wie sehr man dieses System eigentlich respektiert", zitierte der SWR am Mittwochabend aus dem Gespräch mit Haldenwang.

CSU vergleicht Klima-Aktivisten mit der RAF

Zuvor hatte der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt die Aktivisten der "Letzten Generation" mit den Linksterroristen der RAF verglichen. Dem pflichtete der CDU-Innenpolitiker Alexander Thom bei: "Es findet eine Radikalisierung statt, und zwar sehr schnell. Das ist keine friedliche Protestaktion, denn es wird Gewalt angewendet, und zwar auf die Autofahrer, die in Geiselhaft genommen werden", sagte der CDU-Politiker in einem Phoenix-Interview.

Dem widerspricht wiederum der FDP-Politiker und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum: "Hier gibt es junge Leute, die haben ein anerkennenswertes Motiv", sagte Baum am Samstag im Deutschlandfunk. Einen Vergleich der Aktivisten mit den Linksterroristen der RAF wies er zurück. "Das ist dummes Zeug, mit RAF hat das nichts zu tun."

Debatte über längeren Gewahrsam

Klima-Aktivisten der Gruppierung "Letzte Generation" blockieren seit Monaten wichtige Straßen in Berlin und kleben sich auf dem Asphalt fest. So wollen sie ihrer Forderung nach einer entschiedeneren Bekämpfung des Klimawandels Nachdruck verleihen. Zuletzt beschmierten sie zudem in Berlin Parteizentralen und warfen Kartoffelbrei auf ein Monet-Gemälde im Museum Barberini in Potsdam.

In der Hauptstadt wird bereits über eine Verschärfung der Strafen diskutiert. Während die SPD für eine Verlängerung des polizeilichen Gewahrsams für straffällig gewordene Klima-Demonstranten plädiert, lehnen das die Grünen und Linken ab.

Erschienen auf RBB...


 


 

Samstag, 17. November 2018

Verfassungsschutz: Den Bock zum Gärtner gemacht...

von Thomas Heck...

Der neue Verfassungschutzpräsident Haldenwang lässt nichts anbrennen und startet selbstbewusst ins Amt: „Jetzt bin ich der Präsident, jetzt setze ich die Akzente.“ Und die sind so ganz anders, als bei seinem Amtsvorgänger Maaßen. Denn Haldenwang betont in auffälligem Umfang rechtsextremistische Bedrohungen, während er islamistischen Bedrohungen nur einen Absatz widmete. Mehr als jeder zweite der 24.000 vom Verfassungsschutz vermuteten Rechtsextremisten sei gewaltbereit, so Haldenwang. Er nannte zahlreiche Beispiele: Oldschool Society, Gruppe Freital, Freie Kameradschaft Dresden. Und schob hinterher: Noch in diesem Jahr wolle der Bundesverfassungsschutz zusammen mit den Landesämtern entscheiden, wie man mit der AfD umgehen wolle. Neue und harte Zeiten brechen an. Wir werden uns alle warm anziehen müssen.



Und das fühlt sich nicht gut an. So auch in der Causa Soziale Netzwerke, deren Überwachung Haldenwang verstärken will. War er vielleicht bei der Stasi? Ich frage ja nur. Am Fall der Ausschreitungen in Chemnitz habe man gesehen, dass Aufrufe zu Demonstrationen und Aktionen innerhalb von kurzer Zeit Menschenmengen mobilisieren können. Geschehe die Kommunikation in offenen Gruppen, könne der Verfassungsschutz das „mitplotten“. Aber beispielsweise Hooligans hätten in geschlossenen Gruppen kommuniziert und trotzdem Tausende Personen auf die Straße bringen können. Soziale Medien seien „Aufputschmittel“ und „Tatort“ zugleich und könnten „Brandbeschleuniger für physische Gewalt“ sein.

Wie genau ein Social-Media-Monitoring aus nicht-öffentlichen Quellen aussehen könnte, führte der Verfassungsschutz-Chef nicht aus. Schon 2014 begann der Verfassungsschutz seine Überwachungskapazitäten in sozialen Medien auszubauen – mit der „Erweiterten Fachunterstützung Internet“. Damals sahen die Pläne vor, Einzelpersonen und ihre Beziehungsnetzwerke analysieren zu können und das BfV bestritt, dadurch eine Massendatenauswertung durchzuführen. Bei der Beobachtung ganzer Zusammenhänge und Tendenzen dürfte die Behauptung, gezielte Einzelpersonen zu überwachen, nicht mehr zu vermitteln sein.

Und auch bei der Personalie um den Vize-Präsidenten gibt es Merkwürdigkeiten. Dass der Tagesspiegel diese Entwicklung nicht bedenklich findet, ist ein Beispiel, wie verrückt dieses Land geworden ist, der den neuen Vizepräsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz porträtiert. Erdogan muss sich vor Lachen nicht mehr einbekommen haben. Nun wird ihm aus Berlin direkt berichtet.

Es ist ein starkes Signal, allerdings auch ein überfälliges. Erstmals wird ein Spitzenposten in den Bundessicherheitsbehörden mit einem Mann mit Migrationshintergrund besetzt. Der türkischstämmige, in Istanbul geborene Terrorismusexperte Sinan Selen soll Vizepräsident des Bundesamts für Verfassungsschutz werden. 



Er folgt auf den zum Chef aufgestiegenen Thomas Haldenwang. Regierungskreise in Berlin bestätigten am Freitag eine Meldung des „Focus“. Der 46-jährige Selen ist seit Juni 2016 Leiter der Konzernsicherheit beim Reiseunternehmen TUI. Doch nun kehrt der Jurist in die Welt der Behörden zurück, in der er bereits herausragende Arbeit geleistet hat.

Selen leitete beim Bundeskriminalamt die Ermittlungen zu dem nur knapp gescheiterten Anschlag der Kofferbomber. Zwei junge libanesische Islamisten hatten am 31. Juli 2006 im Kölner Hauptbahnhof Trolleys mit Sprengsätzen in zwei Regionalzüge gestellt und sich entfernt. Nur wegen eines technischen Fehlers explodierten die Bomben nicht. 

Die Passagiere der Züge entgingen mit viel Glück einer Katastrophe. Das BKA fahndete mit großem Aufwand nach den Terroristen. Selen und seine Kollegen werteten eine gewaltige Menge Bilder von Überwachungskameras aus, die im Kölner Bahnhof die Täter gefilmt hatten. 

Daten im Umfang von neun Terabyte seien gesichtet worden, berichtete Selen im August 2006. Das BKA gab Bilder aus den Videos für eine öffentliche Fahndung heraus – und hatte Erfolg. Drei Wochen nach dem Beinahe-Anschlag konnte die Polizei auf dem ebenfalls videoüberwachten Bahnhof in Kiel einen der Täter festnehmen. Der Komplize stellte sich dann im Libanon den Behörden. Nicht nur diese Geschichte zeugt von der Qualifikation Selens für einen hohen Posten in einer Sicherheitsbehörde. 

Selen durchlief Stationen in Bundesinnenministerium und Bundespolizei, vor seinem Wechsel zu TUI war er im Ministerium für die Koordination der nationalen und internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des globalen Terrorismus zuständig. Er engagierte sich auch für die Beratung von Angehörigen radikalisierter Muslime und bekam im Frühjahr 2016 einen nicht ganz einfachen Auftrag: Selen wurde Ansprechpartner für die Türkei beim Thema Terror, das in Ankara teilweise anders interpretiert wird als in Berlin. Selen ging dann aber bald zu TUI. Nun dürfte seine Ankunft im BfV dessen Terrorismuskompetenz stärken.