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Freitag, 4. September 2026

„Deutschland muss sterben“: Linksextreme rufen zu Angriffen auf den Staat nach Wahl in Sachsen-Anhalt auf

von David Berger

Linksextremisten blasen zum bewaffneten Aufstand



Während Politik, Verbände und Medien vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vor einem Erstarken der AfD warnen, kündigt die linksautonome Szene eine „Aktionswoche gegen den deutschen Staat“ an. Polizeireviere, Kasernen, Behörden und andere Teile der staatlichen Infrastruktur werden dabei zu möglichen Angriffszielen erklärt. Nach Medienberichten stuft das Bundeskriminalamt die Drohung als authentisch ein. Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am kommenden Sonntag könnte zu einer politischen Zäsur werden. Doch während die öffentliche Debatte vor allem um einen möglichen Wahlerfolg der AfD kreist, bereitet sich die linksautonome Szene offenbar auf ihre eigene Reaktion auf das Wahlergebnis vor.

Auf der linksautonomen Webseite „Kontrapolis“ wurde eine „Aktionswoche gegen den deutschen Staat“ angekündigt. Sie soll unmittelbar nach der Wahl stattfinden. Der Bundesverfassungsschutz führt „Kontrapolis“ ausdrücklich als eine „von Linksextremisten genutzte Plattform“. Die – natürlich anonymen – Autoren erklären, sie seien es leid, über „Schadensbegrenzung, strategisches Wählen oder sogenannte demokratische Praktiken im Allgemeinen“ zu diskutieren. Demonstrationen und Petitionen reichen ihnen ebenfalls nicht mehr. Stattdessen wollen sie darüber sprechen und praktisch erproben, was notwendig sei, „um die Funktionsweise des Staates zu zerstören“.

Polizeireviere, Kasernen und Behörden als „legitime Ziele“

Dabei richtet sich der Aufruf keineswegs nur gegen die AfD; praktisch die gesamte staatliche Infrastruktur wird hier ins Visier genommen. Genannt werden explizit Gefängnisse, Regierungsbehörden, Jobcenter, Polizeireviere, Kasernen und Ausländerämter. Die Begründung folgt der bekannten linksextremen Faschismus-Selbstlegitimierungsrhetorik: Einrichtungen des Staates könnten Teil einer künftigen „faschistischen Regierung“ werden und seien deshalb „legitime Ziele“. Die Autoren sprechen zudem davon, „Verteidigungsstrukturen“ aufzubauen und einen „Untergrund neu [zu] organisieren“. Der Aufruf endet mit der Parole: „Deutschland muss sterben, damit wir leben können!“

Das klingt nicht mehr nach den üblichen martialischen Parolen am Rande einer Demonstration. Es wird zumindest rhetorisch eine dauerhafte militante Struktur gegen den Staat entworfen. Dass Sicherheitsstellen den Aufruf offenbar ernst nehmen, berichtet Apollo News unter Berufung auf ein internes Papier der Deutschen Bahn. Demnach schätze das Bundeskriminalamt die Drohungen als glaubwürdig und ernstzunehmend ein. Angriffe auf Einrichtungen der Bahn seien nicht auszuschließen. Die Mitarbeiter seien deshalb zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgefordert worden.

USA sanktionieren Infrastruktur der linksextremen Szene

Dass militante Linksextremisten längst über internationale Kommunikations- und Unterstützungsstrukturen verfügen, zeigt eine weitere aktuelle Entwicklung. Am 26. August verhängte das US-Finanzministerium Sanktionen gegen das italienische Kollektiv “Autistici/Inventati” (“A/I Collective”). Nach Angaben der amerikanischen Regierung stellt das Netzwerk digitale Infrastruktur und technische Dienste für gewaltbereite linksextreme Gruppen zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem Hosting, verschlüsselte Kommunikation und Möglichkeiten zur anonymisierten Veröffentlichung. Besonders brisant ist der Deutschland-Bezug. Das US-Finanzministerium verweist ausdrücklich auf ein Netzwerk, dem zahlreiche Brand- und Sabotageakte gegen deutsche Bahn- und Energieinfrastruktur zugerechnet werden. Dazu zählt nach amerikanischer Darstellung auch der schwere Anschlag auf das Berliner Stromnetz im Januar 2026. Über entsprechende Infrastruktur seien Bekennerschreiben und Aufrufe zu weiteren Angriffen verbreitet worden.

Auch zum deutschen “Indymedia”-Komplex bestehen Verbindungen. Wie “Apollo News” unter Berufung auf deutsche Gerichtsunterlagen berichtet, wurden zumindest Ableger der verbotenen Plattform „linksunten.indymedia“ über Infrastruktur von “Autistici/Inventati” gehostet. Die USA haben daraus nun konkrete Konsequenzen gezogen: Vermögenswerte des Kollektivs unter amerikanischer Jurisdiktion werden eingefroren, entsprechende Transaktionen durch US-Personen grundsätzlich untersagt. Damit erhält auch der aktuelle Aufruf nach der Sachsen-Anhalt-Wahl einen ernsteren Hintergrund. Linksextreme Sabotage ist keine theoretische Möglichkeit. Gerade Angriffe auf Bahn-, Energie- und Kommunikationsinfrastruktur haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Grenze zwischen revolutionärer Rhetorik und realer Tat überschritten werden kann.

Was geschieht, wenn die Bürger „falsch“ wählen?

Der Vorgang besitzt deshalb eine politische Dimension, die weit über die konkrete Sicherheitslage hinausgeht. Seit Monaten wird insbesondere in Sachsen-Anhalt darüber diskutiert, ob ein starkes Abschneiden der AfD eine Gefahr für die Demokratie darstelle. Politiker, Kirchenvertreter und zahlreiche Verbände warnen vor einem „Rechtsruck“. Ausgerechnet aus einem Milieu, das sich selbst als Verteidiger der Demokratie und des „Antifaschismus“ versteht und das über die NGOs mit Milliarden an Steuergeldern unterstützt wird, wird nun darüber diskutiert, was geschehen soll, wenn die Bürger anders wählen als erwünscht.

Die Antwort der anonymen Autoren lautet nicht: parlamentarische Opposition, politische Überzeugungsarbeit oder Vorbereitung auf die nächste Wahl. Ihre Antwort lautet: Angriff auf den Staat. Bereits zuvor war auf einer linksextremen Plattform für den Fall eines AfD-Wahlsiegs sogar eine „Stürmung“ des Magdeburger Landtags angekündigt worden. Auch dort wurde ein demokratischer Regierungswechsel als angebliche „faschistische Machtübernahme“ beschrieben: Wer den politischen Gegner zum „Faschisten“ und demokratisch legitimierte Institutionen zu Werkzeugen einer „faschistischen Regierung“ erklärt, schafft sich damit zugleich die ideologische Rechtfertigung für Gewalt.

Die Gefahr von links endlich ernst nehmen!

Der Staat wäre daher gut beraten, sehr genau hinzuschauen, was nach dem 6. September geschieht. Denn die Gefahr ist konkret: Während nahezu täglich vor einem Wahlerfolg der AfD als “Bedrohung für die Demokratie” gewarnt wird und ihr Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, vom “Spiegel“ allen Ernstes als “gefährlichster Mann Deutschlands“ tituliert wurde, muss sich die Deutsche Bahn offenbar auf mögliche Angriffe aus dem linksautonomen Milieu vorbereiten. Gleichzeitig sanktionieren die Vereinigten Staaten eine Infrastruktur, die nach Erkenntnissen ihrer Behörden von militanten Linksextremisten genutzt wird und Verbindungen zu Sabotageakten in Deutschland aufweist; eine Infrastruktur, die zudem von deutschen Staat zumindest indirekt durch Förderung des linken NGO-Komplexes mitfinanziert und unterstützt wird.

Angesichts dieser Zustände muss endlich wieder genauer unterschieden werden, was demokratische Opposition und was tatsächliche Demokratiefeindschaft ist. Wer eine Partei politisch bekämpft, die sich freien Wahlen stellt, bewegt sich zunächst im demokratischen Wettbewerb. Wer dagegen ein Wahlergebnis zum Anlass nehmen will, Polizeireviere, Kasernen, Behörden oder andere Einrichtungen anzugreifen und einen „Untergrund“ aufzubauen, hat diesen Wettbewerb verlassen.


Freitag, 28. August 2026

Gewaltsamer “Widerstand” gegen eine demokratische Wahl?

von Thomas Hartung

Antifa-Aufmarsch



Es gibt Sätze, deren eigentliche Bedeutung nicht in dem liegt, was sie ausdrücklich fordern, sondern in dem, was sie plötzlich für denkbar erklären. Ein solcher Satz steht seit vergangenem Wochenende in der “taz”. Unter der Überschrift „Weckruf zur Wehrhaftigkeit“ schreibt Jens Uthoff angesichts einer möglichen AfD-Regierungsübernahme, es sei „zwingend“, sich mit Widerstandsformen auseinanderzusetzen – „notfalls auch gewaltförmiger Natur“. Die Legitimität gewaltsamen Widerstands, relativiert der Kommentar zwar, sei schwer zu beantworten; dennoch bleibt die entscheidende Verschiebung: Politische Gewalt gegen eine mögliche, aus Wahlen hervorgegangene Regierung wird nicht mehr kategorisch verworfen, sondern als Option in den Horizont legitimer Überlegungen aufgenommen. Dieser semantische Schritt ist größer, als er zunächst wirkt.

Bisher galt im demokratischen Selbstverständnis eine verhältnismäßig einfache Regel: Parteien treten zu Wahlen an; Wähler entscheiden; parlamentarische Mehrheiten bilden Regierungen; diese sind an Gesetz und Verfassung gebunden und können von Parlamenten, Gerichten, Opposition, Medien und den Wählern kontrolliert und abgelöst werden. Die demokratische Ordnung besteht gerade darin, dass der politische Gegner nicht zum Feind wird, dessen Herrschaft mit außerlegalen Mitteln verhindert werden darf. Nun tritt ein anderes Demokratieverständnis hervor: Demokratie soll gelten – solange das Ergebnis innerhalb eines bestimmten politischen Erwartungskorridors bleibt.

Der demokratische Ausnahmezustand vor dem Ausnahmezustand

Natürlich besitzt das Grundgesetz ein Widerstandsrecht. Artikel 20 Absatz 4 bestimmt, dass alle Deutschen gegen denjenigen Widerstand leisten dürfen, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, sofern „andere Abhilfe nicht möglich ist“. Doch gerade diese letzte Bedingung ist entscheidend. Das Widerstandsrecht ist keine politische Generalklausel zur Bekämpfung missliebiger Regierungen. Es bezeichnet den äußersten Notfall einer zusammenbrechenden Verfassungsordnung, nicht den normalen Konflikt innerhalb einer funktionierenden Demokratie. Solange Gerichte urteilen, Parlamente arbeiten, Opposition möglich ist, Medien frei publizieren und Wahlen stattfinden, ist „andere Abhilfe“ vorhanden. Das Verblüffende am neuen linken Widerstandsdiskurs besteht in seiner zeitlichen Struktur: Es soll Widerstand gegen einen Ausnahmezustand geleistet werden, bevor dieser überhaupt eingetreten ist. Eine Partei könnte eine Wahl gewinnen. Sie könnte eine Regierung bilden. Diese könnte möglicherweise verfassungswidrig handeln. Also müsse man heute darüber nachdenken, ob man sich ihr „gewaltförmig“ widersetzen müsse.

Das ist – zudem putativer – Präventivnotstand. Man erklärt die denkbare Zukunft zur Legitimation außerordentlicher Mittel in der Gegenwart. Fast jede autoritäre Bewegung hat ihre Grenzüberschreitungen mit der Behauptung legitimiert, der Gegner werde künftig etwas noch Schlimmeres tun. Die Gewalt versteht sich dann als vorweggenommene Verteidigung. Gerade deshalb hatte der demokratische Rechtsstaat die Idee, nicht vermutete Absichten, sondern konkrete Handlungen rechtlich zu beurteilen.

Eine Regierung ist kein Staatsstreich

Der zentrale Kategorienfehler besteht darin, den Regierungsantritt einer nicht verbotenen Partei bereits in die Nähe einer „Machtergreifung“ zu rücken. Wer zur Wahl steht, eine Wahl gewinnt und aufgrund parlamentarischer Mehrheitsverhältnisse einen Ministerpräsidenten stellt, hat den Staat nicht „ergriffen“. Er hat ein Amt auf Zeit erhalten. Seine Regierung unterliegt denselben Verfassungen, Gesetzen, Gerichten und derselben parlamentarischen Kontrolle wie jede andere. Man kann der AfD zutrauen oder vorwerfen, bestimmte institutionelle Veränderungen anzustreben. Man kann warnen, demonstrieren, publizieren, klagen und bei der nächsten Wahl für ihre Abwahl kämpfen. Genau dafür wurde Demokratie erfunden. Eine Demokratie, die nur solche Regierungswechsel akzeptiert, deren Richtung ihren selbsternannten Verteidigern gefällt, ist keine Demokratie mehr, sondern eine republikanische Vormundschaftsordnung. Das Volk darf wählen, aber nur innerhalb des erlaubten Resultats.

Hier zeigt sich ein tieferer Wandel. In der klassischen Demokratie ist das Volk der politische Souverän – gebunden durch Verfassung und Gewaltenteilung. Im neuen antifaschistischen Demokratieverständnis tritt daneben ein moralischer Souverän aus Aktivisten, NGOs, Journalisten und Teilen des politischen Apparats, die für sich beanspruchen, darüber entscheiden zu können, was überhaupt noch als demokratisch gelten darf. Wer sagt: „Ich halte diese Partei für falsch“, nimmt am politischen Wettbewerb teil. Wer sagt: „Diese Partei darf trotz Wahlerfolges nicht regieren“, beansprucht Herrschaft über den Wettbewerb. Und wer sagt: „Wenn sie regiert, müssen wir auch über gewaltförmigen Widerstand nachdenken“, stellt sich potentiell über das Verfahren, aus dem demokratische Legitimität hervorgeht. Damit wird der “Antifaschist” zum Meta-Souverän, das Wahlvolk zum demokratischen Problemfall.

Das Volk unter Bewährung

Je stärker bestimmte Parteien wachsen, desto häufiger wird nicht nach den Gründen ihrer Wahlerfolge gefragt, sondern nach den Möglichkeiten, ihre Wirkung institutionell zu begrenzen. Parteien entscheiden über Koalitionsausschlüsse, Parlamente über Ämterbesetzungen, Behörden über Verfassungstreue, Verbände über Widerstand, Medien über Plattformvergabe. Zusammengenommen entsteht ein bemerkenswertes Bild: Der Bürger darf wählen, doch anschließend beginnt ein System institutioneller Nachprüfung, ob sein Votum politisch akzeptabel war. Das demokratische Misstrauen richtet sich nicht mehr primär gegen die Regierenden, sondern gegen die Regierten. Der Souverän steht unter Beobachtung.

Das Schlüsselwort lautet „wehrhaft“. Die Bundesrepublik versteht sich als wehrhafte Demokratie und besitzt Mittel gegen Organisationen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen. Doch Wehrhaftigkeit besitzt eine institutionelle Logik. Nicht Redakteure verbieten Parteien. Nicht Straßenaktivisten erklären Verfassungsfeinde. Dafür existiert eine Rechtsordnung. Gerade dieser Unterschied trennt den Rechtsstaat von der politischen Selbstjustiz. Wird „wehrhafte Demokratie“ zu einem frei verfügbaren moralischen Begriff, lässt sich beinahe jede Grenzüberschreitung damit legitimieren. Irgendwann kann sogar Gewalt als Wehrhaftigkeit erscheinen. Die sprachliche Transformation ist simpel: Gewalt ist schlecht. Antifaschismus ist gut. Antifaschistische Gewalt ist folglich keine gewöhnliche Gewalt mehr, sondern Verteidigung.

Die wundersame Moralwäsche der Gewalt

Die eigene Gewalt wird fast niemals Gewalt genannt. Sie ist Widerstand, Notwehr, Selbstverteidigung, Wehrhaftigkeit. Die Gewalt des Gegners dagegen ist Terror, Faschismus oder Angriff auf die Demokratie. Damit entsteht eine asymmetrische Moral. Die Tat wird nicht nach ihrer Form beurteilt, sondern nach der Gesinnung ihres Urhebers.

Genau deshalb ist die Formulierung der “taz“ aufschlussreich. Der Kommentar erklärt linke Militanz nicht pauschal für legitim, verschiebt aber die begriffliche Umgebung: Minderheitenschutz, Ohnmacht, Rechtsruck, Widerstand. Die Gewalt bekommt einen Kontext, der sie moralisch vorbereitet. Sie wird nicht gefordert. Sie wird verständlich gemacht.

Noch problematischer wird das, wo die Verantwortung für linke Gewalt dem politischen Gegner zugeschrieben wird. Die AfD senke die Hemmschwelle; der Anstieg linker Gewalt sei wenig überraschend. Gewalt wird formal nicht entschuldigt, aber kausal moralisiert. Sobald eine Seite ihre Gewalt als Reaktion auf die angebliche Gewaltförmigkeit der anderen begreift, entsteht eine endlose Rekursion gegenseitiger Rechtfertigung. Der demokratische Rechtsstaat wurde geschaffen, um diese Logik der Fehde zu unterbrechen.

Carl Schmitt im Antifa-Shirt

Unausgesprochen steht fast immer 1933 im Raum: Man müsse früh genug handeln. Doch Analogien sind keine Beweise. Wer jede erfolgreiche rechte Partei als Vorstufe von 1933 begreift, löst politische Konflikte aus den normalen Regeln demokratischer Konkurrenz heraus und verwandelt sie in existentielle Freund-Feind-Konflikte. Dann steht nicht mehr Politik gegen Politik, sondern Demokratie gegen Faschismus. Kompromiss wird Verrat. Das ist moralische Militarisierung. Gerade jene politische Linke, die Carl Schmitt als Kronjuristen des autoritären Denkens verwirft, übernimmt zunehmend seine elementare Grammatik: die Unterscheidung von Freund und Feind. Genau diese Existentialisierung geschieht, wenn eine demokratische Regierungsbildung als möglicher Eintritt in einen Ausnahmezustand beschrieben wird. Damit nähert sich ein Teil des antifaschistischen Denkens strukturell dem politischen Begriff an, den er bekämpft.

Besonders heikel wird das, wo Beamte aufgerufen werden, Weisungen einer möglichen AfD-Regierung gegebenenfalls zu verweigern. Selbstverständlich darf kein Beamter rechtswidrige Befehle ausführen. Aber daraus folgt nicht die Lizenz, Weisungen allein deshalb zu verweigern, weil sie von einer ungeliebten Regierung stammen. Der Beamte dient Recht und Verfassung. Würde jeder Beamte künftig selbst entscheiden, ob die gewählte Regierung legitim genug sei, verwandelte sich Verwaltung in ein System konkurrierender Gesinnungsgewalten. Normen, die nur funktionieren, solange die „richtige“ Seite sie benutzt, sind keine rechtsstaatlichen Nor-men.

Die eigentliche Probe

Vielleicht wird eine AfD in einem Bundesland den Ministerpräsidenten stellen. Dann beginnt aber keine Diktatur qua Wahlergebnis. Dann beginnt eine neue Regierung. Sie wird Gesetze vorschlagen. Ein Parlament wird abstimmen. Gerichte können überprüfen. Medien werden kritisieren. Oppositionelle werden demonstrieren. Und irgendwann werden die Bürger wieder wählen. Sollte eine solche Regierung tatsächlich versuchen, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, verfügt Deutschland über Institutionen, die genau dafür geschaffen wurden. Erst wenn diese nicht mehr funktionieren, beginnt jene Situation, von der Artikel 20 Absatz 4 spricht. Das Widerstandsrecht ist ausdrücklich subsidiär. Eine befürchtete Wahlniederlage ist nicht dieser Fall. Eine ungeliebte Landesregierung ist nicht dieser Fall.

Der bemerkenswerteste Teil des “taz“-Satzes ist vielleicht gar nicht „gewaltförmig“. Es ist das Wort „zwingend“. Zwingend sei es, sich damit auseinanderzusetzen – noch bevor die Regierung existiert, noch bevor sie eine Anordnung erlassen hat, noch bevor ein Gericht eine Verfassungsverletzung festgestellt hat. Die Möglichkeit des Wahlsiegs genügt bereits. Damit wird die Ausnahme vorverlegt. Und wer die Ausnahme vorverlegt, verändert die Regel.

Wer schützt die Demokratie vor ihren Rettern?

Vielleicht liegt darin die gefährlichste Selbsttäuschung. Die Demokratie soll gerettet werden, indem ihre elementarste Zumutung relativiert wird: die Herrschaft des Wahlergebnisses innerhalb der Verfassung. Man will den Rechtsstaat verteidigen und beginnt gleichzeitig darüber nachzudenken, wann außerrechtliche Mittel legitim sein könnten. Man warnt vor politischer Gewalt und gewöhnt die Öffentlichkeit an die Vorstellung einer moralisch höherwertigen Gewalt. Die Geschichte kennt für solche Prozesse ein altes Muster. Niemand beginnt damit, die Demokratie abschaffen zu wollen. Man erklärt lediglich, dass die Lage außergewöhnlich sei. Dass der Gegner außergewöhnlich gefährlich sei. Dass gewöhnliche Regeln deshalb möglicherweise nicht mehr genügten. Der Ausnahmezustand beginnt fast immer als Gedanke.

Deshalb verdient der Satz aus der “taz” Aufmerksamkeit – nicht weil morgen Barrikaden errichtet würden; bedeutsam ist, dass eine Schwelle im Denken sichtbar wird. Gewalt gegen eine möglicherweise demokratisch gewählte Regierung wird vorstellbar. Sie erhält Bedingungen und Begründungen. Aus dem Undenkbaren wird das Diskutable. Und genau dort beginnen politische Verschiebungen meistens. Eine freie Gesellschaft muss keine Angst davor haben, dass die falsche Partei eine Wahl gewinnt. Sie muss Institutionen besitzen, die jede Regierung binden. Was sie fürchten sollte, ist etwas anderes: Menschen, die sich für so zweifelsfrei demokratisch halten, dass sie glauben, im Namen der Demokratie irgendwann nicht mehr demokratisch handeln zu müssen.


Mittwoch, 26. August 2026

IS-Angeklagter: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben!”

von David Berger

Betende Muslime in Deutschland: Fließende Übergänge zu radikaler islamischer Glaubensauslebung



Zwei in Deutschland geborene, mithin formal deutsche Muslime stehen in Frankfurt seit gestern vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen eine jahrelange Sympathie für den „Islamischen Staat“ und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Einer der Angeklagten soll sogar einen Selbstmordanschlag in Deutschland erwogen haben. Ausgerechnet er erklärt nun vor Gericht: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben.“ Es ist ein Satz, der enorm viel über ein Land aussagt, in dem Gedenktage nicht für die Opfer islamisticher Gewalt, sondern gegen “Islamophobie” eingeführt werden. Seit Dienstag müssen sich Edis Z. (27) und Jiyan K. (19) vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Beide wurden in Kassel geboren, beide besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit – und beiden wirft die Staatsanwaltschaft vor, sich über Jahre hinweg mit der Ideologie des Islamischen Staates identifiziert zu haben.

Der schwerste Vorwurf betrifft Edis Z.: Nach Darstellung der Anklage soll er spätestens seit Januar 2023 den Entschluss gefasst haben, als „Märtyrer der islamistischen Ideologie“ zu sterben. Dafür habe er erwogen, sich einer bewaffneten islamistischen Gruppierung anzuschließen. Doch offenbar ging es zeitweise auch um einen Anschlag mitten in Deutschland: Laut Anklage soll Z. einen Selbstmordanschlag entweder mit einem Sprengstoffgürtel oder mithilfe eines Fahrzeugs in Betracht gezogen haben. Die “Welt“ berichtet ebenfalls, dass beiden Angeklagten vorgeworfen wird, für den IS kämpfen und „Ungläubige“ töten zu wollen; einer von ihnen habe über einen Anschlag mit Sprengstoffgürtel oder Fahrzeug nachgedacht.

Festnahme unmittelbar vor der Ausreise

Später sollen sich die Pläne dann auf eine Ausreise konzentriert haben: Edis Z. buchte demnach einen Flug von Hannover nach Beirut, um anschließend nach Damaskus weiterzureisen. Jiyan K. wollte über die Türkei nach Syrien gelangen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollten dort eine Ausbildung an Schusswaffen und anschließend die Teilnahme an Kampfhandlungen beziehungsweise an der Tötung anderer Menschen folgen. Dazu kam es nicht. Die Sicherheitsbehörden hatten die Männer bereits monatelang observiert. Z. wurde am Flughafen Hannover festgenommen, K. am Flughafen Stuttgart – jeweils unmittelbar vor der geplanten Abreise. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Das Gericht hat noch nicht über die Vorwürfe entschieden; ein Urteil wird erst im Oktober erwartet.

Edis Z. bestreitet vor Gericht insbesondere, einen konkreten Anschlagsplan für Deutschland verfolgt zu haben. Zugleich räumt er seine damalige Radikalisierung ein. Nach der Trennung von seiner Frau sei er immer tiefer in eine islamistische Gedankenwelt geraten. Er sei „in meiner Blase gefangen“ gewesen. Heute schäme er sich: „Ich war radikalisiert und frustriert.“ Dann fällt jener Satz, der mehr aussagt als die zahllosen Dokumente von runden Tischen des Islam-Appeasements: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben.“ Diese Aussage hat es in sich. Denn seit Jahren wird Deutschland vorgeworfen, Muslime würden hier diskriminiert, ausgegrenzt oder an der Ausübung ihrer Religion gehindert. Islamverbände und Aktivisten beklagen regelmäßig „Islamfeindlichkeit“ und gesellschaftliche Benachteiligung. Und nun erklärt ausgerechnet ein Mann, dem die Staatsanwaltschaft eine erhebliche islamistische Radikalisierung vorwirft, dass er seine Religion nirgendwo besser als in Deutschland ausleben könne. Vielleicht sollte man diesen Satz ernst nehmen.

Religionsfreiheit: Von der Wichtigkeit der Unterscheidung

Deutschland gehört tatsächlich zu den Staaten, in denen Muslime ihre Religion außerordentlich frei praktizieren können, mit staatlichem Wohlwollend, struktureller Hypertoleranz und sogar Förderung bei zugleich blinder, kritikloser Sympathie von Medien und Kulturbetrieb: Sie können Moscheen errichten, islamische Vereine gründen, den Koran verbreiten, öffentlich beten, religiöse Kleidung tragen, ihre Glaubensüberzeugungen und Sonderrechte reklamieren, deren exzessive Wahrnehmung die Gewohnheiten der einheimischen Kultur zunehmend verdrängen. Die Religionsfreiheit des Grundgesetzes schützt auch den Islam, obgleich dieser eigentlich keine bloße Religion eher eine totalitäre Weltanschauung (und daher nicht mit anderen Religionen vergleichbar) ist. Das Problem dieses Falles ist deshalb gerade nicht zu wenig Religionsfreiheit.

Ein freiheitlicher Staat muss Religion schützen. Er muss aber zugleich eine Religion gesondert beobachten, in der Religion und eine gewalttätige Politik weder von der Idee noch in der real existierenden Form dieser Religion wirklich sauber zu trennen sind. Gerade der Islam stellt liberale Gesellschaften dabei vor ein grundsätzliches Problem. Ihre Offenheit kann von Menschen genutzt werden, die diese Offenheit selbst ablehnen. Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit schaffen große Räume für friedliches religiöses Leben – werden aber zugleich von extremistisch-muslimischen Milieus immer mehr missbraucht, die die Religionsfreiheit ab dem Zeitpunkt komplett zerstören werden, an dem sie sich mächtiger glauben als die anderen Religionen.


Freitag, 21. August 2026

Migrations-Dschihad: Wie die Zuwanderung Deutschland immer islamischer macht

von David Berger

Um christliche Bischöfe zu finden die das Problem noch offen ansprechen, muss man schon nach Ungarn gehen: Erzbischof Gyula Marfi redet Klartext



Die Zahl der Muslime in Deutschland hat einen neuen Höchststand erreicht: Nach der neuesten Hochrechnung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge leben inzwischen bis zu 7 Millionen Muslime im Land. Ein wesentlicher Motor dieser Entwicklung ist die Zuwanderung aus islamisch geprägten Staaten. Was katholische Bischöfe wie Athanasius Schneider vor Jahren als „Islamisierung Europas“ bezeichneten, bekommt damit eine neue demographische Dimension. Es sind Zahlen, die eine Entwicklung sichtbar machen, über die in Deutschland erstaunlich selten grundsätzlich diskutiert wird. Im neuen Forschungsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist für 2025 zwischen 6,6 und sieben 7 Millionen “Musliminnen und Muslime mit Migrationshintergrund aus islamisch geprägten Herkunftsländern” in Deutschland. Damit erreicht die muslimische Bevölkerung einen neuen Höchststand (die genauen Zahlen könnten noch höher liegen, da keine genauen Statistiken geführt werden und eine hohe Dunkelziffer anzunehmen ist) Die Bundeszentrale für politische Bildung fasst die neue BAMF-Untersuchung entsprechend zusammen: Sie dokumentiere neben der veränderten Herkunftsstruktur auch einen „Anstieg des muslimischen Bevölkerungsanteils seit 2019“.

Noch 2015 hatte das BAMF die Zahl der Muslime auf etwa 4,4 bis 4,7 Millionen geschätzt. Für 2019/2020 waren bereits 5,3 bis 5,6 Millionen beziehungsweise 6,4 bis 6,7 Prozent der Gesamtbevölkerung errechnet worden. Die einzelnen Untersuchungen sind methodisch nicht völlig identisch. Man darf aus ihnen deshalb keine scheinexakte Wachstumsrate errechnen. An der Richtung der Entwicklung besteht jedoch kein Zweifel: Die Zahl der in Deutschland lebenden Muslime ist erheblich gestiegen. Dabei spielt die Zuwanderung eine zentrale Rolle. Schon die BAMF-Untersuchung für 2015 stellte fest, dass zwischen dem Zensus im Mai 2011 und Ende 2015 rund 1,2 Millionen Muslime nach Deutschland eingewandert waren. Mehr als jeder vierte damals in Deutschland lebende Muslim war damit erst vergleichsweise kurze Zeit im Land.

Migration verändert die religiöse Landkarte

Gerade die Flüchtlingsmigration veränderte zugleich die Herkunftsstruktur des deutschen Islam. Während Menschen türkischer Herkunft jahrzehntelang die muslimische Bevölkerung dominierten, gewannen Herkunftsregionen wie Syrien, Irak, Afghanistan und andere Teile des Nahen und Mittleren Ostens erheblich an Gewicht. Die jüngste BAMF-Hochrechnung bestätigt, dass die muslimische Bevölkerung Deutschlands in den vergangenen Jahren heterogener geworden ist und ihr Bevölkerungsanteil seit 2019 weiter gestiegen ist. Das ist eigentlich eine demographische Binsenweisheit: Wenn über Jahre hinweg sehr viele Menschen aus Gesellschaften einwandern, in denen der Islam die Mehrheitsreligion bildet, steigt auch der muslimische Bevölkerungsanteil im Aufnahmeland. Dennoch wurde diese Konsequenz der deutschen Migrationspolitik lange auffallend selten offen ausgesprochen.

Die Größenordnung der Veränderung wird deutlich, wenn man die verschiedenen BAMF-Hochrechnungen nebeneinanderstellt. 2015 waren es noch etwa 4,4 bis 4,7 Millionen Muslime gewesen, 2019/2020 wie gesagt etwa 5,3 bis 5,6 Millionen Muslime und 2025 nun schon 6,6 bis 7,0 Millionen Muslime. Nochmals: Wegen methodischer Veränderungen handelt es sich nicht um eine vollkommen homogene statistische Zeitreihe. Doch die neue Untersuchung selbst konstatiert gegenüber 2019 einen weiteren Anstieg. Für 2025 kommt das BAMF nun auf 6,6 bis sieben Millionen Menschen. Damit bekommt auch die politische Debatte seit dem Migrationsjahr 2015 eine neue Dimension. Migration verändert eben nicht nur den Arbeitsmarkt, die Nachfrage nach Wohnungen oder die Sozialausgaben. Menschen bringen ihre Sprache, ihre Traditionen, ihre Vorstellungen von Familie und Gesellschaft – und ihre Religion mit.

Bischof Athanasius Schneider: „Wir müssen einfach die Augen öffnen“

Dass dieser Prozess die religiöse Identität Europas verändern könnte, haben einzelne katholische Bischöfe schon früh ausgesprochen. Einer der prominentesten unter ihnen ist Weihbischof Athanasius Schneider, der selbst seit Jahrzehnten in Kasachstan und damit in einer mehrheitlich muslimischen Gesellschaft lebt. Schneider hat seine Kritik an der europäischen Migrationspolitik in jüngster Zeit sogar noch einmal verschärft. In einem Interview von 2025 erklärte er mit ausdrücklichem Blick auf Deutschland und Großbritannien: „Wir müssen einfach die Augen öffnen und der Realität ins Auge sehen.“ Während des vergangenen Jahrzehnts hätten gerade diese westeuropäischen Staaten einen überproportionalen Zustrom aus mehrheitlich muslimischen Ländern zugelassen. Schneider sprach von einer Art Ansiedlung muslimischer Bevölkerung in christlich geprägten europäischen Ländern und machte dafür politische Entscheidungen auf europäischer und internationaler Ebene verantwortlich. Auch 2026 hielt Schneider an seiner Kritik fest. Der “Catholic Herald” berichtete im April über seine Warnung, Massenmigration werde als politisches Instrument benutzt, um die christliche Identität Europas zu schwächen und seine kulturellen und religiösen Grundlagen dauerhaft umzugestalten. Dabei ist eine Unterscheidung wichtig, die in der Debatte häufig untergeht: Schneiders Kritik richtet sich nicht pauschal gegen den einzelnen muslimischen Migranten. Wer nach Europa kommt, bringt selbstverständlich seine Religion und Kultur mit. Die politische Verantwortung sieht Schneider bei den europäischen Eliten, die eine solche Migrationspolitik beschlossen und über Jahrzehnte fortgesetzt haben.

Noch drastischer äußerte sich bereits auf dem Höhepunkt der Migrationskrise 2015 der ungarische Bischof László Kiss-Rigó von Szeged-Csanád: Während Papst Franziskus die europäischen Katholiken damals aufforderte, Flüchtlinge aufzunehmen, widersprach ihm Kiss-Rigó öffentlich. Gegenüber der “Washington Post” sagte er: „They’re not refugees. This is an invasion.“ Und weiter: „They want to take over.“ Der ungarische Bischof erklärte damals, Papst Franziskus kenne die konkrete Situation an der Grenze nicht. Kiss-Rigó stellte sich damit ausdrücklich auf die Seite des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, der die Massenzuwanderung als Gefahr für den christlichen Charakter Europas betrachtete. Seine Wortwahl war drastisch und wurde entsprechend kontrovers aufgenommen. Zehn Jahre später lohnt es sich jedoch, die dahinterstehende Frage noch einmal nüchterner zu stellen: Kann eine über Jahre anhaltende millionenfache Zuwanderung aus mehrheitlich islamischen Gesellschaften stattfinden, ohne die religiöse Gestalt des Ziellandes grundlegend zu verändern? Die neuen Zahlen des BAMF liefern darauf zumindest einen Teil der Antwort.

Erzbischof Márfi warnte vor dem „geistigen Vakuum“ Europas

Auch der damalige ungarische Erzbischof von Veszprém, Gyula Márfi, warnte bereits 2016 ausdrücklich vor einer Islamisierung Europas. Márfi verband seine Migrationskritik mit einer Diagnose der europäischen Gesellschaft selbst. Die Gefahr entstehe seiner Auffassung nach nicht allein durch die Stärke des Islam, sondern durch die Schwäche Europas: niedrige Geburtenraten, Glaubensverlust und ein geistiges und gesellschaftliches Vakuum schüfen einen Raum, in den eine selbstbewusste religiöse Kultur vorstoßen könne. Damit berührte Márfi einen Punkt, der weit über die reine Migrationsstatistik hinausgeht. Der Islam trifft in Deutschland nicht auf ein selbstbewusst christliches Land. Er trifft auf eine Gesellschaft, in der die beiden großen Kirchen seit Jahren Mitglieder in gewaltiger Zahl verlieren und christliche Glaubenspraxis in vielen Regionen nur noch eine Minderheitenerscheinung ist. Die entscheidende Entwicklung besteht deshalb aus zwei gegenläufigen Bewegungen: Entchristlichung auf der einen, wachsende muslimische Präsenz auf der anderen Seite.

Inzwischen haben sich auch die spanischen Bischöfe ähnlich geäußert – nur ein klares, unmissverständliches Wort aus Rom fehlt nach wie vor. Und Tag für Tag schwinden die Hoffnungen bei den Gläubigen immer mehr, dass dieses noch kommt. Auch hier entsteht der Eindruck, dass der Hirte seine Schafe alleine lässt und die Wölfe freudig Hände schüttelnd begrüßt. Der Begriff „Migrations-Dschihad“ im Titel dieses Beitrags ist bewusst provokant gewählt. Er bedeutet nicht unbedingt, dass Millionen muslimischer Migranten einen organisierten Dschihad gegen Deutschland führten. Das geben die Zahlen nicht her. Wenn aber die jungen Grenzstürmer von Ceuta bei Grenzübertritt nichts besseres zu tun haben, als in das „Allahu Akbar“-Kriegsgeschrei auszubrechen, bevor sie die Häuser der „Kuffar“ plündern und ihre Kinder vergewaltigen, entsteht der Eindruck doch zwangsläufig, dass es sich hier nicht um verfolgte Hilfesuchende, sondern um islamistische Krieger handelt. Hinter solch provokativ gehaltenen Beobachtungen steht eine reale politische Frage: Was geschieht mit der religiösen und kulturellen Identität eines Landes, wenn dieses über Jahrzehnte in großem Umfang Menschen aus islamisch geprägten Gesellschaften aufnimmt, während gleichzeitig seine eigene christliche Identität zerfällt?

Zehn Jahre nach 2015

Wer dauerhaft millionenfache Zuwanderung aus mehrheitlich muslimischen Herkunftsländern ermöglicht, muss damit rechnen, dass dadurch auch der Islam im eigenen Land zahlenmäßig und gesellschaftlich an Bedeutung gewinnt. Ganz Naive oder ihre Heimat hassende mögen diese Entwicklung begrüßen, die Lauwarmen werden sie als unvermeidliche Folge einer globalisierten Welt betrachten. Aber man kann nicht ernsthaft behaupten, sie finde nicht statt, Islamisierung sei ein Hirngespinst, das Wort solle man nicht in den Mond nehmen. Ich erinnere mich noch gut daran: als ich vor 10 Jahren diesen Blog ins Leben rief, weigerten sich auch Konservative daran mitzuarbeiten, wenn es dort eine eigenen Rubrik „Islamisierung“ gebe.

Gerade deshalb besitzen die neuen BAMF-Zahlen politische Sprengkraft. Die Bundesrepublik hat seit 2015 eine der größten Migrationsbewegungen ihrer Geschichte erlebt. Nun wird immer deutlicher, dass damit nicht nur eine quantitative, sondern auch eine kulturelle und religiöse Veränderung verbunden ist. Zwischen 6,6 und sieben Millionen Muslime leben nach der neuesten Hochrechnung inzwischen in Deutschland. Athanasius Schneider nennt den Vorgang Islamisierung. László Kiss-Rigó sprach bereits 2015 von einer Invasion. Gyula Márfi warnte vor einem entchristlichten bis nihilistischen Europa, dessen geistiges Vakuum von einer vitaleren Religion ausgefüllt werden könne. Und leider haben sie – wie die neuesten Zahlen zeigen – recht behalten, beziehungsweise ihre Warnungen erweisen sich jeden Tag als prophetischer.


Freitag, 14. August 2026

SPEZIAL: Hamas-Propaganda bei Tagesschau und Monitor


Recherchen zeigen: Tagesschau und Monitor haben nicht nur Material der Hamas verwendet. Sondern die Herkunft verschleiert.

Der folgende Beitrag stammt von Wolfgang Tietze.
Tietze war lange Jahre Journalist und Rechercheur, vor allem für den Spiegel. Aufgrund der derzeitigen medialen Berichterstattung hat der inzwischen über 70-jährige Rentner sich nochmal in das Hasenloch gewagt.
Bitte dazu den Hinweis unter dem Artikel beachten!

In dieser Recherche geht es darum, dass Wolfgang Tietze nicht nur nachweisen kann, dass die ARD Bildmaterial der Hamas verwendet hat. Sondern die Herkunft dieses Materials verschleiert hat.

Das Bild- und Videomaterial ist teilweise nichts für schwache Gemüter! Videos nur auf Klick.

Informationsüberfluss und Detektivarbeit: Anschnallen, Abfahrt.

Monitor & Tagesschau – Aus der Giftküche der Hamas-Propaganda direkt in die deutschen Wohnzimmer

„Wir fordern unsere Aktivisten und Medienleute auf, der Linie des Widerstands zu folgen und keine Bilder oder Informationen zu verbreiten, die die Moral der Bevölkerung schwächen oder den Operationen der Besatzung dienen könnten. Jede Abweichung von diesem Narrativ wird als Kollaboration gewertet.“

Iyad Al-Bozm, Sprecher des Hamas-Innenministeriums.
(Al-Bozm fungierte über Jahre hinweg als das offizielle Gesicht des inneren Terrors und war unter anderem für die öffentliche Verkündung von Todesurteilen und Hinrichtungen in Gaza zuständig.)

Wie Monitor die Herkunft eines Hamas-Videos manipulierte

1. Einleitung

In der journalistischen Auslandsberichterstattung ist die Glaubwürdigkeit untrennbar mit der Transparenz der Quellen verbunden.

Eine Untersuchung des Falls Sufyan Abu Salah legt nahe, dass bei der Produktion grundlegende journalistische Sorgfaltspflichten verletzt wurden.

Wenn wir Nachrichten aus Gaza sehen, vertrauen wir darauf, dass Journalisten die Realität abbilden.
Doch bei der Berichterstattung über den Häftling Sufyan Abu Salah, die sowohl in der Tagesschau (04.05.2024) als auch bei Monitor (23.05.2024) zu sehen war, lässt sich nachweisen: Wir sehen keine unabhängige Reportage, sondern eine bewusst inszenierte Geschichte.

Das Mitglied der Medienabteilung des militärischen Flügels der Hamas, Hassan Eslaiah, agiert hierbei als zentraler Regisseur im Hintergrund.

Das Videomaterial, das die ARD-Redaktionen als „Handyvideo“ deklarierten, stammt originär aus den Kanälen von Eslaiah. Es ist davon auszugehen, dass die ARD-Mitarbeiter vor Ort in Gaza in direktem Kontakt zu Eslaiah standen und dieser ihnen exklusiv den Kontakt und das Interview mit dem Protagonisten vermittelte. Dass parallel dazu Akteure wie Muthana Al Najjar – der Verbindungen zum Islamischen Jihad hat – über denselben Häftling berichteten, beweist: Es handelt sich um eine orchestrierte Kampagne.

Die ARD agiert hier als verlängerter Arm dieser Inszenierung, indem sie diese „Story“ aufbereitet und so tut, als sei sie das Ergebnis eigener, investigativer Arbeit.

Anmerkung U.M.: Ich hatte bereits mehrfach über Hassan Eslaiah berichtet.
Dieser verkaufte als Fotograf und Kameramann direkt und über Stock-Medien Bildmaterial, u.a. an die New York Times, Associated Press (AP) und CNN. Auch vom 07.10.2023, an dem er ganz eindeutig zeitnah an der Grenze war und diese auch überschritt. Das flog auf, nachdem ein Foto von ihm auftauchte, auf dem der inzwischen getötete Chef der Hamas im Gazastreifen Yahya Sinwar ihm ein Bussi gibt. (Titelbild)

2. Chronologie der Instrumentalisierung

15.04.2024: Das Videomaterial erscheint exklusiv auf dem Telegram-Account @hpress von Hassan Eslaiah.

Das vermutlich erste Video von Sufyan Abu Salah, aufgenommen von Hassan Eslaiah. (Klick, U.M. Server)

Transkript (Übersetzung):
00:00–00:09: „Der Gefangene Sufyan Abu Salah aus dem Osten der Stadt Chan Yunis; sein Fuß wurde innerhalb der Gefängnisse der Besatzung amputiert und er wurde heute Morgen freigelassen. Gott sei Dank für deine Sicherheit, Sufyan.“
00:10–00:11: Salah: „Gott segne dich.“
00:12–00:27: Frage: „Ist dein Fuß in der Gefangenschaft amputiert worden?“
Salah: „Ja, innerhalb, das stimmt, in der Gefangenschaft. Mein Bein entzündete sich dort drinnen und sie weigerten sich, mich ins Krankenhaus zu bringen…“
00:28–00:30: Frage: „Hattest du vorher Probleme mit etwas?“
Salah: „Überhaupt nichts, weder Zucker noch Blutdruck noch irgendetwas anderes.“
00:31–00:38: Salah: „Gott sei Dank, der Herr der Welten, (ich bin) wieder auf meinen Beinen…“
„Gott sei Dank für deine Sicherheit.“

Anmerkung U.M.: Israelis werden grundsätzlich als „Besatzer“ bezeichnet. Damit ist nicht die Besatzung des sog. Westjordanlandes gemeint, sondern Israel selber.

Schnell verbreitet sich dieses Video auf anderen Telegramkanälen der Hamas und des Islamistischen Jihad.

„Schmerzhaft. Der Gefangene Sufian Abu Salah, der von der Besatzungsmacht inhaftiert wurde, stand aufrecht, als er verhaftet wurde. Er wurde jedoch aufgrund von Folter und mangelnder medizinischer Versorgung im Gefängnis mit nur einem Bein entlassen. Dies ist ein Beispiel für die Misshandlung palästinensischer Gefangener.“ @hossamsshbat
„Ein Häftling aus Khan Yunis betrat die Gefängnisse der Besatzungsmacht auf eigenen Beinen und kehrte mit nur einem Bein zurück.“ @QudsN | Anm. U.M.: Dabei handelt es sich um das Quds News Network, das „Journalisten“ aus Gaza-Palästina eine freie Plattform bietet.
Muthana Al Najjar filmt ebenfalls Sufyan. Er stellt ihn allerdings als „Redakteur“ vor. Zu der Figur Al Najjar weiter unten.

03.05.2024: Die Tagesschau greift den Fall auf, ohne die Quelle zu nennen.

Bericht der Tagesschau, über zwei Wochen später. Verantwortliche Redakteurin: Hanna Resch. (Klick, U.M. Server)

Transkript Tagesschau: „Im Gazakrieg gibt es erneut schwere Vorwürfe gegen die israelische Armee. Sie betreffen den Umgang mit palästinensischen Gefangenen. Betroffene haben dem ARD Studio Tel Aviv berichtet, sie seien schwer misshandelt worden. Israelische Soldaten sollen mit Eisenstangen auf sie eingeschlagen und sie in Käfige gesperrt haben. Die Armee sagt, sie halte sich an internationales Recht. Vor zwei Monaten wurde Sufyan von der israelischen Armee im Gaserstreifen festgenommen. Jetzt ist er zurück. Aber die Freude der Familie wich schnell Entsetzen, als sie hörte, was ihm zugestoßen war. »Es war das schlimmste Gefühl, als sie mich über die Amputation informiert haben. Das war der schwierigste Moment in meinem Leben.« Sufyan, der sagt er habe nichts mit der Hamas zu tun.
Er hat lange überlegt, ob er mit uns sprechen soll. Die meisten, der wieder nach Gaza entlassenen, sprechen nicht. Sie trauen sich nicht oder sind traumatisiert.“

Screenshot: Die verantwortliche Redakteurin Hanna Resch, hier in einer Live-Schaltung für Phoenix im September 2024.

23.05.2024: Das Magazin Monitor nutzt identische Sequenzen und begeht einen schweren redaktionellen Fehler. Sie zeigt einen Ausschnitt aus dem Propaganda-Video des Hamas Mitgliedes Hassan Eslaiah, ohne dies entsprechend zu kennzeichnen. Und sie löscht die Tonspur.

Anmoderation des Monitor-Berichts von Georg Restle vom 23.05.2024. (Klick, U.M. Server)

Transkript Anmoderation: „Luftaufnahmen eines geheimen Gefangenenlagers in der Negev-Wüste in Israel. Ein Haftlager, in dem die israelische Armee palästinensische Gefangene misshandelt und gefoltert haben soll.
Guten Abend und willkommen bei MONITOR.
Es sind schwere Vorwürfe, die da erhoben werden, auch von israelischen Menschenrechtsorganisationen. Vorwürfe, die im Verdacht gipfeln, dass hinter den Mauern dieses Haftlagers Kriegsverbrechen begangen wurden. Unsere Israel-Korrespondentin Hanna Resch ist diesen Vorwürfen nachgegangen, hat Augenzeugen gesucht und Betroffene. Keine einfache Recherche. Journalisten dürfen das Gelände nicht betreten. Dieses Foto ist das einzige, das bisher öffentlich geworden ist.
Kaum jemand, der hier inhaftiert war, traut sich heute vor die Kamera. Viele sind offensichtlich traumatisiert oder haben Angst, dadurch erneut ins Visier zu geraten. Umso erstaunlicher, dass dann doch jemand offen mit uns darüber gesprochen hat.“

Anmerkung U.M.: Über diesen Punkt habe ich mit Wolfgang Tietze länger gesprochen. Er hatte mich ausdrücklich gebeten, dies aus meinem „Fachbereich“ anzufügen:

Sde Teiman ist und war kein „Gefangenenlager“, und es war auch nicht „geheim“. Es ist ein völlig normaler Stützpunkt der IDF.

Monitor hat hier - vielleicht bewusst - einen kleinen Bildausschnitt verwendet und Bereiche als angebliche Gefangenen-Unterbringungen kenntlich gemacht.
Zu erkennen sind beim größeren Bildausschnitt u.a. die Munitionslager und die Startbahn. Es ist sogar völlig offen, welche Einheit dort stationiert ist: die Jerusalem Brigade.

In dem Stützpunkt wurde 2023 ein behelfsmäßiges Lager für Kriegsgefangene eingerichtet. Also ganz am Anfang des Krieges.
Es war keine dauerhafte Einrichtung und die Bewachenden waren keine „Wärter“, sondern Soldaten, die in Israel meist Wehrpflichtige sind.
Als die Foltervorwürfe bekannt wurden, sollte das „Gefangenenlager“ bereits zurückgebaut werden. Und als neun Soldaten wegen des Verdachts der Folter verhaftet wurden, versuchten rechtsradikale Israelis den Stützpunkt zu stürmen.

Selbst wenn die Vorwürfe zutreffen, entspricht die Beschreibung eines „geheimen Gefangenenlagers“ in keiner Weise den Realitäten.
Die Informationen waren völlig offen. Und selbstverständlich ist der Hinweis, dass Journalisten das Gelände nicht betreten dürfen, reine Effekthascherei. Kein Journalist darf irgendwo weltweit einfach so einen militärischen Stützpunkt betreten.

Der Stützpunkt Sde Teiman im Ganzen. Bild von U.M.

Monitor Bericht ab Minute 09:25

Ausschnitt des Teils des Monitor-Berichts, der sich wieder mit Sufyan Abu Salah beschäftigt. (Klick, U.M. Server)

Transkript ab 09:25: „Dann, nach 52 Tagen Haft, wird er an einem Grenzübergang im Gazastreifen ausgesetzt. Handybilder vom Tag seiner Freilassung. Nicht mal Krücken hat man ihm gegeben. Die Erlebnisse im Haftlager haben Sufyan und seine Familie schwer verstört. Noch hofft er auf Gerechtigkeit, doch seine Chancen sind gering. Das Auswärtige Amt fordert eine lückenlose Aufklärung der israelischen Regierung.“

Wer ist Hassan Eslaiah?

Eslaiah war der einflussreichste Influencer in Gaza und zugleich Mitglied der Medienabteilung des militärischen Flügels der Hamas, mit exklusivem Zugang zur Hamas-Führung.

Hassan Eslaiah am 07.10.2023 morgens in Israel vor einem brennenden israelischen Panzer. Er berichtet live.
Hassan Eslaiah filmt einen getöteten Israeli an der Einfahrt in den Kibbuz Nir Oz. (Klick, U.M. Server)
Hassan Eslaiah filmt brennende Häuser im Kibbuz Nir Oz. In vielen dieser Häuser wurden israelische Familien lebend verbrannt. (Klick, U.M. Server)

Anmerkung U.M.: Hassan Eslaiah wurde bei einem Angriff auf ein „Medien Zelt“ auf dem Gelände des Nasser Krankenhauses verletzt. Bei einem weiteren Luftschlag wurde er am 13.05.2025 in der chirurgischen Abteilung des Krankenhauses getötet.

3. Redaktionelle Techniken der Manipulation

Sachverhalt und Chronologie der Instrumentalisierung: Der Beitrag thematisiert vor allem das angebliche Schicksal des Häftlings Sufyan Abu Salah. Das verwendete Videomaterial wurde seitens der Redaktion als anonymes „Handyvideo“ deklariert. Meine Recherchen belegen jedoch eine direkte redaktionelle Kette zu einer Quelle, deren Nähe zum militärischen Flügel der Hamas zweifelsfrei dokumentiert ist.

Anmerkung U.M.: Auch diesen Fall hatte ich schon einmal erklärt. Richtig ist, dass Sufyan Abu Salah inhaftiert wurde. Weshalb, wurde nie irgendwo erwähnt. Dabei hatte er die Fußgelenke mit den üblichen Kabelbindern gefesselt. Als ein Arzt eine Komplikation feststellte, wurde er in ein Krankenhaus gebracht, dort musste das Unterbein amputiert werden.
Von einer absichtlichen Verstümmelung, einer bewussten Verweigerung ärztlicher Hilfe oder ähnlichem kann also nur schwer die Rede sein.

Forensischer Gegenbeweis: Das Wasserzeichen

Quelle Hassan Eslaiah eindeutig am Wasserzeichen zu identifizieren.

Anmerkung U.M.: Überall in Israel gibt es kleine Shelter, beispielsweise Bushaltestellen oder einfach so am Wegesrand. Dort können sich Menschen schnell vor Raketenbeschuss in Sicherheit bringen.
Die Menschen sind am 07.10.2023 natürlich in solche Shelter geflohen, vor allem vom Musikfestival Supernova. Die Palästinenser haben während des Massakers dann einfach mit dem Sturmgewehr in die Schutzsuchenden gefeuert oder Handgranaten hineingeworfen. Auch davon existieren mehrere Videos. Dabei entstanden solche Bilder. Ein eindeutiger Beweis, dass Hassan Eslaiah unmittelbar dabei war.

Die ARD-Redaktionen haben das von den genannten Akteuren bereitgestellte Material nicht nur übernommen, sondern durch gezielte redaktionelle Eingriffe in seiner Aussagekraft verändert:
Die Monitor-Redaktion übernahm dieses Material, entfernte die Originaltonspur und deklarierte den Ursprung als „Handyvideo“. Dies verschleierte gegenüber dem Zuschauer, dass es sich um ein gezieltes Propagandaprodukt einer terroristischen Organisation handelt.

Narrative Inszenierung

Inszenierung durch das Narrativ der „Überzeugungsarbeit“: Während der Beitrag das „Zögern“ von Sufyan Abu Salah als Zeichen seiner traumatisierten Zurückhaltung rahmen wollte, offenbart die Analyse des Erstveröffentlichungsdatums (15.04.2024 bei Eslaiah) einen anderen Befund.

Die ARD-Mitarbeiter vor Ort hatten faktisch direkten Zugriff auf das Videomaterial aus dem Hamas-Umfeld. Das Narrativ der eigenständigen journalistischen Recherche und Überzeugungsarbeit erweist sich somit als Teil einer redaktionellen Inszenierung, um den Anschein einer exklusiven, mühsam erarbeiteten Recherche zu erwecken.

Verschleierung der Quelle

Speziell die Monitor-Redaktion deklarierte das Material bewusst als bloßes „Handyvideo“. Dies maskiert den Ursprung in den Propagandakanälen von Akteuren, die bereits am 07. Oktober 2023 Gräueltaten dokumentierten. Dem Zuschauer wird durch die Deklarierung als neutrales „Handyvideo“ eine Unabhängigkeit vorgetäuscht, die faktisch nicht existiert.

Audio-Manipulation

Manipulation der Beweislage (Audio-Auslassung): Die Monitor-Redaktion entfernte die Originaltonspur des Videos vollständig und ersetzte sie durch einen Off-Kommentar. Dies verhindert, dass der Zuschauer die Aussagen des Häftlings im Kontext prüfen kann. Der Zuschauer ist somit auf die einseitige Interpretation der Redaktion angewiesen, statt die Schilderungen des Zeugen selbst bewerten zu können.

4. Die „Zugriffs-Hypothese“

Die forensische Übereinstimmung des Materials und die präzise zeitliche Kuration legen die Schlussfolgerung nahe, dass die ARD-Redaktionen nicht bloße Nutzer von öffentlich verfügbarem Material waren. Der privilegierte Zugriff auf die Kanäle von Hassan Eslaiah deutet auf informelle Arbeitsbeziehungen hin.

Die zentrale Frage lautet daher: Wurden die ARD-Redaktionen als Instrumente einer strategischen Informationskampagne genutzt, oder existiert eine systemische Naivität, bei der die Exklusivität von Bildern schwerer wiegt als die journalistische Integrität?

Das „Zögern“ als Glaubwürdigkeits-Falle

Besonders brisant ist die personelle Kontinuität: Dieselbe Autorin, Hanna Resch, verantwortete sowohl den Beitrag in der Tagesschau als auch die Vertiefung im Magazin Monitor. In beiden Berichten wird das Narrativ eines „zögerlichen“ Protagonisten aufgebaut, der erst „überredet“ werden musste, um seine Geschichte zu erzählen.

Angesichts der nachweisbaren Einbettung dieses Protagonisten in ein Netzwerk aus Hamas-nahen Akteuren (wie Hassan Eslaiah und Muthana Al Najjar) stellt sich die Frage: War dieses „Zögern“ der Ausdruck einer traumatisierten Person – oder war es ein kalkulierter Prozess, um dieses inszenierte Narrativ kontrolliert in die deutsche Medienlandschaft einzuspeisen?
Die forensische Übereinstimmung legt nahe, dass die Hamas die ARD-Mitarbeiter für ihre Propaganda nutzten, und dass die ARD-Mitarbeiter in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen.

Screenshots der Instagram Accounts der ARD-Mitarbeiter S. Abu Saif und M. Abu Saif – beide folgen Eslaiah.
Screenshots der Instagram Accounts der ARD-Mitarbeiter S. Abu Saif und M. Abu Saif – beide folgen Eslaiah.
Screenshot: Instagram-Post von Hanna Resch zu dem Beitrag über Sufyan Abu Salah. Die Autorin verlinkt und dankt ausdrücklich S. Abu Saif und M. Abu Saif. Dies belegt, dass die Geschichte über diese spezifischen Quellen in Gaza kuratiert wurde. „Der Bericht wäre nicht möglich gewesen, ohne die Hilfe der mutigen S. Abu Saif und M. Abu Saif. Ich kann meinen Respekt für ihre Arbeit nicht genug zum Ausdruck bringen.“

Fazit zur Verifizierung

Vor allem fehlt hier jegliche Form der unabhängigen Verifizierung.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Eslaiahs Informationen bzw. Narrative faktisch ungeprüft als Basis für den Beitrag übernommen wurden.
Eine journalistische Gegenrecherche fand offenkundig nicht statt.

5. Eine journalistische Kapitulation

Der Fall Abu Salah ist ein Lehrstück über den Verlust journalistischer Distanz.
Die „Koproduktion“ von Narrativen schädigt die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks massiv. Wir Zuschauer müssen uns darauf verlassen können, dass Nachrichten-Redaktionen – egal ob bei Tagesschau, Monitor oder Spiegel – ihre Quellen kritisch hinterfragen. Die Aufbereitung dieses Materials zeigt jedoch eine gefährliche Nähe zu Akteuren, deren Interessen weit von einer neutralen Berichterstattung entfernt sind.

Besonders kritisch ist dabei die methodische Einseitigkeit: Anhand der Aussagen eines einzelnen Zeugen konstruiert die ARD den schweren Vorwurf eines Kriegsverbrechens durch Israel.
Ein vergleichbarer journalistischer Aufwand, der die systematischen Kriegsverbrechen der Hamas mit derselben Intensität thematisiert, findet nicht statt.

Noch schwerwiegender ist der selektive Umgang mit den Quellen:
Redaktionen nutzen Material von „Journalisten“ wie Hassan Eslaiah, um ein spezifisches, gegen Israel gerichtetes Narrativ zu stützen. Obgleich sie Zugriff auf die Kanäle solcher Akteure haben, verschweigen sie deren Wirken und deren direkte Beteiligung am 07.10. Und obwohl das Beweismaterial in Hülle und Fülle vorhanden wäre.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier Schnelligkeit oder das Ziel, ein bestimmtes Bild zu zeichnen, schwerer wiegen, als die Transparenz gegenüber dem Publikum und eine ausgewogene, wahrhaftige journalistische Einordnung.

Der Propagandazug des Islamischen Jihad

Auch der Islamische Jihad sprang aktiv auf diesen Propagandazug auf.

Anmerkung U.M.: Der Palästinensische Islamische Dschihad (PIJ) wird von den Medien meist völlig ausgeblendet. Er ist älter als die Hamas, noch fanatischer und hat seit spätestens 1989 viele Selbstmordanschläge in Israel zu verantworten. Viele der in den letzten Monaten getöteten Palästinenser gehörten nicht zur Hamas, sondern zum PIJ.
Hinzu kommen die Al-Aqsa-Märtyrerbrigaden (Al-Aqsa Martyrs' Brigades AAMB/AMB, Kata'ib Shuhada al-Aqsa).

Muthana Al Najjar (oben erwähnt) war bestens mit Eslaiah vernetzt und am 07.10. selbst in Israel vor Ort, um dem Massaker begeistert beizuwohnen. Als Teil dieser Propagandatätigkeit folgte in seinen Kanälen das bekannte Video der Entführung der Familie Bibas.

Muthana Al Najjar kommentiert die Geiselnahme der Bibas Familie: „Die bewaffneten Kämpfer behandelten sie entsprechend ihrer Moral, indem sie eine Siedlerin und ihre Kinder in den Gazastreifen brachten. Aufnahme von Muthana Al Najjar.“ | Anm. U.M.: Die Bibas Familie waren keine Siedler in unserem Sinne. Wie alle Israelis in der Sprachregelung als „Besatzer“ bezeichnet werden, werden auch alle als „Siedler“ bezeichnet.

Anm. U.M.: Al Najjar filmte auch die Massaker und Geiselnahmen in Nir Oz. Während noch geschossen wurde. Er betrat auch in Begleitung der palästinensischen Terroristen die Gebäude.

Screenshot aus dem Video von Al Najjar. (Klick, U.M. Server)

Am 17.04.2024 veröffentlichte Al Najjar ebenfalls ein Video mit Sufyan Abu Salah.

Screenshot: Muthana Al Najjar interviewt Sufyan Abu Salah, 17.04.2024

00:00–00:10: „…Sufyan, ich bin natürlich Sufyan… das ist mein Gewicht hier: 80 Kilo, das war vor der Verhaftung. Schau dir mein Gewicht jetzt an, mein Gewicht hier, nach der Verhaftung, überschreitet nicht die 50-55 Kilo.“
00:12–00:23: „Ich bin natürlich der Bürger Sufyan Muhammad Ibrahim Abu Salah… [Es gab] Zusammenstöße in der westlichen Region der Stadt Chan Yunis und die Schule wurde belagert. Die israelische Armee forderte uns auf, die Schule sofort zu evakuieren…“
00:35–00:43: „…Die westliche Region der Stadt Chan Yunis wurde gestürmt, und die Schule wurde belagert. Die israelische Armee forderte uns auf, die Schule sofort zu evakuieren, sie schickten uns Vertreter… die Schule wurde evakuiert, die Frauen getrennt [von den Männern] und die Männer getrennt.“
00:45–00:54: „…Die Frauen ließen sie gehen, natürlich forderten sie die Männer auf, ihre Kleidung auszuziehen und verhörten sie einen nach dem anderen. Sie verhafteten etwa 70-80 Personen, natürlich waren wir unter den Verhafteten…“

Anmerkung U.M.: Auch über diese Vorfälle hatte ich mehrfach berichtet, bis hin zu Auswertungen von Luftschlägen gegen diese Schulen.
Dabei handelt es sich um Schulen des UNRWA. Dort wurden seit Jahren Menschen untergebracht, es waren also in der Funktion keine Schulen mehr. Die Hamas und der Dschihad haben sich dann in diesen Schulen eingenistet und Stützpunkte und Kommandoposten eingerichtet.
Die UN selber hat bereits 2014 über Waffenfunde (auch Raketenwerfer)
in diesen Schulen berichtet, protestiert und die Waffen zurückgegeben.
Der hier beschriebene Vorfall lässt sich eindeutig als die Operation auf die Harun al-Rashid Schule im Viertel al-Amal am 14. Februar 2024 identifizieren.

Der Spiegel und die Hamas

Der Spiegel benutzte ebenfalls das Material des Hamas-Mitgliedes Hassan Eslaiah in seiner Ausgabe 24-2024 vom 07.06.2024. Der Israel-Korrespondent Thore Schröder schreibt auf 5 langen Seiten eine Geschichte auf, wie die Hamas es sich nicht besser hätte wünschen können. Als Mitarbeiterin wird eien gewisse Ghada Al-Kurd genannt.

Screenshot des Spiegel-Artikels.

Die erwähnte Spiegel-Mitarbeiterin Ghada Al-Kurd aus Gaza scheint ebenfalls direkte Verbindungen zum Propaganda-Netzwerk um das Hamas-Mitglied Hassan Eslaiah zu haben.

Screenshot der Spiegel Story via Instagram: Ghada Al-Kurd interviewt Sufyan Abu Salah.

Eine Herzensbitte!

Dieser Artikel kann hoffentlich verdeutlichen, welche Arbeit und Rechercheleistung dahintersteckt. Und das nur um einen einzigen Beitrag und seine Quellen zu hinterfragen und mangelnde journalistische Sorgfalt zu belegen. Was dann vermutlich so lang und verstrickt ist, dass es kaum jemanden erreicht.
Und solche Berichte gibt es seit dem 07.10.2023 hunderte, wenn nicht tausende.

Doch diese Arbeit muss gemacht werden. Deshalb stelle ich Wolfang Tietze auch sehr gerne meine Plattform zur Verfügung. Ein weiterer Beitrag ist als Kooperation bereits geplant.

Es ist ein Treppenwitz unserer Zeit, dass ein Rentner und ein MilBlogger das tun müssen, was die Herren und Damen Journalisten laut ihres immer wieder selbst proklamierten Berufsethos von vorn herein hätten tun müssen. Wenn es nicht gar absichtlich geschieht oder unterlassen wird.

Deshalb erlaube ich mir, erneut um Unterstützung für Wolfgang Tietze zu bitten. Er ist inzwischen über 70 und versucht sich die Rückzahlung eines Kleinkredits von seiner wirklich sehr kleinen Rente abzusparen. Und den täglichen Cappuccino mit seiner Frau.
Damit er auch weiterhin recherchieren und den großen Medien auf die Finger gucken kann.

Ich bitte herzlich darum, ihn kräftig zu unterstützen. Oder wenigstens zwei Cappuccino zu spendieren.

DANKE!