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Mittwoch, 7. Oktober 2026

Erst die Sache, dann die Sprache

von Thomas Hartung

Deutscher Gendermist verursacht zunehmend administrative Reibungen



Zuweilen genügt ein einziges Verwaltungsdetail, um eine ganze Ordnung sichtbar zu machen: Bundesaußenminister Johann Wadephul hat nun für sein Haus angeordnet, in der amtlichen Kommunikation auf Genderstern, Doppelpunkt und Unterstrich zu verzichten. Paarformen bleiben möglich, Frauen verschwinden also keineswegs aus der Sprache. Trotzdem widersetzten sich zwei Abteilungsleiterinnen der neuen Vorgabe: Nicht entsprechend gegenderte Schriftstücke leiteten sie nicht weiter. Aus einer sprachlichen Präferenz wurde damit dienstlicher Widerstand. Bemerkenswert ist der Vorgang auch deshalb, weil an der Spitze des Auswärtigen Amtes inzwischen ein CDU-Minister steht. Die grüne Außenministerin Annalena Baerbock ist Geschichte, aber eine unter ihrer Amtszeit selbstverständlich gewordene Sprachkultur scheint sich verselbständigt zu haben.

Personal überdauert Wahlen, Behördenkulturen überdauern Minister – und irgendwann entsteht offenbar die Vorstellung, eine politisch aufgeladene Sprachregel gehöre nicht mehr zum disponiblen Bereich politischen Handelns, sondern zum moralischen Besitzstand einer Institution. Der Konflikt handelt deshalb nur oberflächlich von Sternchen und Doppelpunkten. In Wahrheit geht es um die Frage, wem die Sprache gehört, wer ihre Regeln festlegt – und wann aus sprachlicher Rücksichtnahme eine politische Bekenntnispflicht wird.

Wenn aus Sprachgebrauch Weltanschauung wird

Das sogenannte Gendern beruht zunächst auf einer linguistisch durchaus diskutierbaren Frage: Wie verhalten sich grammatisches und natürliches Geschlecht zueinander? Das Deutsche unterscheidet zwischen Genus und Sexus. Genus ist eine grammatische Kategorie. „Der Löffel“ ist nicht männlich, „die Gabel“ nicht weiblich und „das Messer“ nicht geschlechtslos. Ebenso bezeichnet das grammatische Maskulinum bei Personen nicht notwendig ausschließlich Männer. Wenn von „den Wählern“, „den Ärzten“ oder „den Studenten“ gesprochen wird, kann damit je nach Kontext eine gemischtgeschlechtliche oder hinsichtlich des Geschlechts gar nicht näher bestimmte Gruppe gemeint sein. Genau hier setzt der Streit an. Befürworter geschlechtergerechter Sprache argumentieren, das sogenannte generische Maskulinum erzeuge überwiegend männliche Vorstellungen. Psycholinguistische Untersuchungen liefern dafür durchaus Anhaltspunkte: Wer etwa nach „berühmten Musikern“ gefragt wird, denkt unter bestimmten Versuchsbedingungen häufiger an Männer, als wenn ausdrücklich von „Musikerinnen und Musikern“ die Rede ist. Daraus folgt jedoch noch nicht, dass die grammatische Form ausschließlich Männer bezeichnet.

Man muss zwischen grammatischer Bedeutung, kontextueller Interpretation und psychologischer Assoziation unterscheiden. Diese Ebenen werden in der politischen Genderdebatte regelmäßig vermischt. Ein Wort kann grammatisch geschlechtsübergreifend verwendet werden und dennoch bei manchen Hörern zunächst männliche Vorstellungen hervorrufen. Umgekehrt beweist eine hervorgerufene Assoziation nicht, dass die Bedeutung des Wortes entsprechend beschränkt wäre. Wer bei „Piloten“ zunächst Männer vor Augen hat, hat damit noch nicht bewiesen, dass eine Pilotin sprachlich kein Pilot sein könne. Vorstellungen entstehen nicht allein aus Grammatik, sondern ebenso aus Erfahrung, gesellschaftlichen Rollenbildern, Häufigkeiten und Kontext. Sprache bildet Wirklichkeit ab – aber nicht wie ein Spiegel. Sie kategorisiert, abstrahiert und verdichtet. Wenn eine Zeitung meldet: „Die Deutschen trinken weniger Bier“, wird niemand daraus schließen, jeder einzelne Deutsche habe seinen Bierkonsum reduziert.

Das Missverständnis der Sichtbarkeit

Kollektiv- und Gattungsbezeichnungen funktionieren gerade deshalb, weil Sprache von individuellen Eigenschaften abstrahieren kann. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Sprache unsere Vorstellungen beeinflusst. Natürlich tut sie das. Die Frage lautet, ob daraus das Recht oder gar die Pflicht folgt, das grammatische System nach gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen umzugestalten. Und genau an dieser Stelle wird aus Linguistik Politik. Das Schlüsselwort der Genderdebatte lautet „Sichtbarkeit“. Frauen und inzwischen auch Menschen jenseits der Zweigeschlechtlichkeit sollen sprachlich „sichtbar“ gemacht werden. Schon diese Metapher ist problematisch. Sprache muss keineswegs sämtliche Eigenschaften der bezeichneten Menschen sichtbar machen. Ihre Leistungsfähigkeit beruht gerade darauf, Eigenschaften unsichtbar lassen zu können, wenn sie für eine Aussage irrelevant sind. Wenn es heißt: „Zwölf Ärzte versorgten die Verletzten“, interessiert zunächst ihre berufliche Qualifikation. Ob darunter sieben Frauen und fünf Männer waren, kann für den Informationsgehalt vollkommen bedeutungslos sein. Ebenso erfahren wir nichts über Alter, Herkunft, Religion oder Familienstand dieser Menschen. Das ist kein sprachliches Defizit. Es ist Abstraktionsleistung.

Eine Sprache, die jede denkbare Identität ständig sichtbar machen müsste, würde Kommunikation nicht präziser, sondern schwerfälliger machen. Denn Präzision bedeutet nicht maximale Information. Präzision bedeutet, die für den jeweiligen Sachverhalt erforderliche Information eindeutig zu vermitteln. Gerade die Amtssprache sollte diesem Prinzip verpflichtet sein. Sie hat nicht die Aufgabe, gesellschaftliche Identitäten symbolisch zu repräsentieren. Sie muss Rechtsverhältnisse eindeutig beschreiben, Entscheidungen nachvollziehbar machen und Verwaltungshandeln verständlich kommunizieren.

Das Sonderzeichen als politische Innovation

Hinzu kommt: Genderstern, Genderdoppelpunkt und Unterstrich sind nicht einfach organisch entstandene Varianten wie zahllose Veränderungen, die jede lebendige Sprache durchläuft. Sprachwandel entsteht normalerweise dezentral. Wörter setzen sich durch, weil Menschen sie nützlich finden. Bedeutungen verschieben sich, Formen werden verkürzt, Fremdwörter übernommen oder wieder vergessen. Niemand musste den Deutschen befehlen, „Computer“, „Handy“ oder „Internet“ zu sagen. Das Gendern mit Sonderzeichen nahm einen anderen Weg. Es wurde in Universitäten, Verwaltungen, Medien, Unternehmen und öffentlich finanzierten Institutionen durch Leitfäden, Hausregeln und dienstliche Vorgaben institutionalisiert. Eine zunächst aktivistische Schreibweise erhielt administrativen Rückhalt.

Das macht sie nicht automatisch sprachlich illegitim. Wohl aber erklärt es, warum der Widerstand dagegen stärker ist als bei gewöhnlichem Sprachwandel. Denn die Menschen erleben hier nicht nur eine neue Ausdrucksmöglichkeit, sondern häufig eine normative Erwartung. Das Sternchen teilt nicht lediglich Information mit. Es signalisiert zugleich eine Haltung zur gesellschaftlichen Geschlechterordnung. Damit erhält ein orthografisches Zeichen eine semantische Nebenfunktion: Es wird zum politischen Erkennungszeichen.

Wenn Grammatik zum Gesinnungstest wird

Man kann „Studentinnen und Studenten“ schreiben. Man kann „Beschäftigte“, „Lehrkräfte“ oder „Fachkräfte“ verwenden. Die deutsche Sprache besitzt genügend Möglichkeiten, Frauen ausdrücklich einzubeziehen, wenn der Kontext dies verlangt. Problematisch wird es dort, wo eine bestimmte Form nicht mehr als sprachliche Möglichkeit, sondern als moralischer Mindeststandard behandelt wird. Wer gendert, formuliert dann nicht mehr bloß einen Sachverhalt, sondern dokumentiert zugleich seine Zugehörigkeit zu einer sprachpolitischen Norm. Wer nicht gendert, gerät umgekehrt unter Rechtfertigungsdruck. Aus Grammatik wird Haltung. Aus Orthografie wird Moral. Aus dem Doppelpunkt wird ein kleines öffentliches Glaubensbekenntnis.

Genau deshalb besitzt der Vorgang im Auswärtigen Amt eine Bedeutung, die weit über das Ministerium hinausgeht: Zwei leitende Beamtinnen haben nicht lediglich eine Formulierung bevorzugt. Sie haben die sprachliche Vorgabe ihres Ministers nicht akzeptiert und entsprechend formulierte Unterlagen zurückgehalten. Damit wurde Sprache zum Gegenstand eines inneradministrativen Machtkampfes. Wie weit diese Entwicklung reicht, zeigt der entgegengesetzte Fall beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Dort sollte eine Diplom-Chemikerin und Strahlenschutzbeauftragte eine Strahlenschutzanweisung in geschlechtergerechter Sprache verfassen. Sie verweigerte dies unter anderem mit dem Hinweis auf sprachliche und rechtliche Eindeutigkeit. Nach zwei Abmahnungen folgte die Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Hamburg erklärte diese aus formellen Gründen für unwirksam, ließ aber erkennen, dass der Arbeitgeber grundsätzlich Vorgaben zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache machen könne.

Zwei Fälle, eine Ideologie

Man muss beide Vorgänge nebeneinanderlegen. Dort riskiert eine Beschäftigte ihre berufliche Existenz, weil sie nicht gendern will. Hier verweigern leitende Mitarbeiterinnen die Umsetzung einer ministeriellen Vorgabe, weil sie weiterhin gendern wollen.
Der scheinbare Widerspruch löst sich auf, sobald man erkennt, worum es tatsächlich geht. In beiden Fällen wird Sprache nicht mehr primär danach beurteilt, ob sie verständlich, eindeutig und situationsgerecht ist. Sie wird zum Träger einer weltanschaulichen Botschaft. Gerade beim Strahlenschutz wird die Absurdität sichtbar. Eine Strahlenschutzanweisung hat eine konkrete Aufgabe: Menschen vor ionisierender Strahlung zu schützen. Im Ernstfall muss sie schnell und zweifelsfrei verstanden werden. Ihre Qualität bemisst sich nicht daran, ob sämtliche Identitäten symbolisch repräsentiert werden. Eine Sicherheitsanweisung ist kein gesellschaftspolitisches Manifest.

Nun könnte man einwenden: Wenn das so ist, darf auch Wadephul der Verwaltung keine bestimmte Sprachform vorschreiben. Doch Behörden benötigen einheitliche Schreibweisen. Das betrifft Rechtschreibung, Anredeformen, Terminologie und zahllose andere Konventionen. Ein Minister kann deshalb festlegen, wie sein Ministerium amtlich kommuniziert, solange er sich innerhalb des rechtlich Zulässigen bewegt.

Etwas anderes wäre es, eine politische Gegensprache vorzuschreiben. Würde Wadephul anordnen, dass selbst etablierte neutrale Formen wie „Beschäftigte“ oder „Lehrkräfte“ verboten seien und unter allen Umständen das generische Maskulinum verwendet werden müsse, wäre das lediglich der gleiche Kulturkampf mit umgekehrtem Vorzeichen. Die vernünftige Alternative zur Sprachideologie ist keine Gegenideologie. Sie heißt sprachliche Normalität. Ein amtlicher Text sollte vor allem drei Kriterien erfüllen: Ist er korrekt? Ist er verständlich? Ist er eindeutig? Das genügt.

Baerbock ist gegangen – die Sprachpolitik blieb

Der Staat besitzt bei Sprache eine besondere Verantwortung. Ein Schriftsteller darf experimentieren. Eine Universität kann über Sprache forschen. Eine politische Bewegung darf neue Begriffe erfinden. Privatpersonen dürfen schreiben, wie sie möchten. Eine Behörde befindet sich in einer anderen Situation. Sie spricht zu Bürgern mit unterschiedlichen politischen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen. Deshalb sollte ihre Sprache möglichst wenig politische Zusatzbotschaften transportieren. Amtssprache sollte keine Milieusprache sein. Sie sollte weder links noch rechts klingen müssen. Sie sollte keine feministische Gesellschaftstheorie voraussetzen, aber auch keine konservative Weltanschauung verkünden. Ihre Würde liegt in ihrer Nüchternheit. Der Bürger muss sich dem Staat gegenüber verhalten können, ohne zuvor dessen kulturellen Code übernehmen zu müssen. Je stärker eine Verwaltung ihre Sprache moralisch auflädt, desto stärker verwischt die Grenze zwischen Staat und Aktivismus.

Darin liegt die eigentliche Symbolik des Vorgangs im Auswärtigen Amt. Regierungen wechseln. Minister wechseln. Politische Mehrheiten wechseln. Das ist Demokratie. Problematisch wird es, wenn innerhalb staatlicher Institutionen kulturelle Normen entstehen, die sich diesem Wechsel entziehen sollen. Dann entwickelt die Verwaltung eine eigene politische Beharrungskraft. Was gestern politische Entscheidung war, erscheint heute als moralisch unverfügbarer Standard. Beamte besitzen selbstverständlich keine Pflicht zur geistigen Übereinstimmung mit ihrem Minister. Das Berufsbeamtentum lebt gerade davon, dass eine professionelle Verwaltung unterschiedlichen Regierungen dienen kann. Aber eben deshalb muss die persönliche Überzeugung dort enden, wo der rechtmäßige dienstliche Auftrag beginnt.
Wer eine Anordnung für rechtswidrig hält, kann remonstrieren. Wer sie lediglich politisch oder sprachästhetisch ablehnt, darf daraus keine eigene Vetomacht ableiten. Sonst kehrt sich das demokratische Verhältnis um: Nicht mehr die gewählte Politik gibt der Verwaltung die Richtung vor, sondern die Verwaltung entscheidet, welche politischen Veränderungen sie akzeptiert. Gerade das macht den Wadephul-Vorgang so aufschlussreich. Die Ministerin wechselte, die politische Linie änderte sich – aber zwei leitende Mitarbeiterinnen behandelten die vorherige Sprachpraxis offenbar so, als sei sie dem demokratischen Wechsel entzogen. Das ist letztlich gravierender als die Frage, ob ein Sternchen schön oder hässlich ist. Denn eine Demokratie muss Regierungswechsel nicht nur wählen können. Ihre Institutionen müssen sie auch vollziehen.

Sprache braucht Freiheit, nicht Erziehung

Vielleicht wäre dem ganzen Streit viel von seiner Schärfe genommen worden, hätte man Sprache einfach Sprache sein lassen. Wer „Bürgerinnen und Bürger“ sagen möchte, soll es tun. Wer „Bürger“ generisch verwendet, sollte deswegen nicht unter Ideologieverdacht geraten. Wer „Studierende“ stilistisch passend findet, möge es schreiben. Und wer „Studenten“ formuliert, hat damit noch keine gesellschaftspolitische Stellungnahme abgegeben. Eine lebendige Sprache hält Varianten aus. Eine ideologisierte Sprache dagegen verlangt Eindeutigkeit nicht im Satz, sondern in der Gesinnung. Das ist der tiefere Irrtum der vergangenen Jahre. Man glaubte, gesellschaftlichen Fortschritt durch orthografische Intervention herstellen zu können. Die gerechte Gesellschaft sollte gewissermaßen schon im Schriftbild beginnen. Deshalb wurde aus dem Sternchen mehr als ein Zeichen. Es wurde zum Symbol moralischer Zugehörigkeit. Doch eine Gesellschaft wird nicht gerechter, weil ihre Verwaltung mehr Sonderzeichen verwendet. Und Frauen werden nicht gleichberechtigter, weil eine Strahlenschutzanweisung länger wird. Die entscheidenden Fragen der Gleichberechtigung liegen bei Bildung, beruflichen Chancen, Familienpolitik, Gewalt, sozialer Sicherheit und individuellen Freiheitsrechten. Wer sie auf Wortendungen konzentriert, verwechselt Symbolpolitik mit Wirklichkeit.

Wir brauchen deshalb keinen neuen Sprachkampf, sondern eine Entpolitisierung der Sprache. Nicht jedes Wort muss eine Haltung demonstrieren. Nicht jeder Doppelpunkt muss gesellschaftliche Verhältnisse verändern. Nicht jede Amtsstube muss zum Labor sprachpolitischer Reformen werden. Und vor allem dürfen Staatsbedienstete ihre persönliche Vorstellung von richtiger Sprache nicht über ihre dienstliche Aufgabe stellen. Eine Strahlenschutzanweisung muss vor Strahlung schützen. Ein Gesetz muss Rechtsverhältnisse eindeutig regeln. Ein diplomatischer Vermerk muss diplomatisch präzise sein. Und ein Schriftstück im Auswärtigen Amt muss seinen dienstlichen Weg nehmen – unabhängig davon, ob zwei Abteilungsleiterinnen mit seiner Grammatik politisch glücklich sind. Darin steckt eine eigentlich banale Rangordnung, die in den vergangenen Jahren erstaunlich erklärungsbedürftig geworden ist: Erst die Sache. Dann die Sprache. Und die Ideologie? Die sollte der Staat aus beidem möglichst heraushalten.


Donnerstag, 24. September 2026

Annalena allein in New York: „Ich muss mir die Stadt erst noch 360 Grad anzucken“

von Bernd Volkmer

Weltbürgerin auf feministischem Glatteis: Annalena Baerbock



New York City: Die Lichter des Times Square spiegeln sich in den Augen von Annalena Baerbock, während sie mit geweiteten Pupillen und einer gigantischen Manhattan-Karte mitten auf der 5th Avenue steht. Ihr UN-Sitzungsleiterjob (von dem sie vermutlich bis heute meint, sie sei “Präsidentin von die Welt“ gewesen) ist Geschichte; die gepackten Diplomatenkoffer sind irgendwo im Flughafenterminal verschollen. Doch die Ex-Außenministerin blickt unverdrossen gen Himmel. „New York tut mir saugut“, ruft sie gegen das Hupen eines Gelben Taxis an, während sie sich einen überdimensionalen Handschuh mit der Freiheitsstatue überstreift. „Das ist ja hier im Grunde wie Völkerrecht, nur mit mehr Wolkenkratzern und deutlich besserem Bagel-Angebot.“

Es könnte glatt als Fortsetzung von “Kevin – Allein in New York” durchgehen, mit diesem verhinderten Trampolinchampion mit Wortfindungsstörungen in der Hauptrolle. Denn statt zurück ins beschauliche Potsdam ging es für die Völkerrechtlerin direkt in eine sündhaft teure Wohnung in Manhattan. Anthony Blinken gefällt das.

Die Festung: Home Alone im Big Apple

Gerüchte machen sich breit: Schon am ersten Tag soll sie den Flur als „geopolitische Unruhezone“ eingestuft haben. Nachdem sie zwei verdächtig aussehende Handwerker im Treppenhaus gesichtet hatte – von Baerbock unverzüglich als die berüchtigten „Klebrigen Banditen“ identifiziert –, verwandelte sie ihr Appartement in eine hocheffiziente Abwehrfestung nach den strengsten Richtlinien der feministischen Sicherheitspolitik. Wer uneingeladen durch die Flurtür einbricht, rutscht nicht etwa auf einfachen Glasmurmeln aus; Baerbock hat den Parkettboden präzise mit glitschigem Bio-Lippenstift der Nuance „Feminist Red“ eingeseift, kombiniert mit einer heimtückischen Dosis fair gehandeltem Kokosöl. „Auf diplomatischem Glatteis ist jeden Agressator sofort dreheskaliert“, kommentiert sie stolz.

Über dem Türrahmen baumelt an einem dünnen Strick kein Farbeimer, sondern ein tonnenschwerer, in Leder gebundener Erstband des Genfer Abkommens. Sollte ein Einbrecher die Tür aufstoßen, löst er einen Zugmechanismus aus, der den Wälzer im wuchtigen Pendelverfahren direkt auf den Kopf des Eindringlings befördert. „Das ist das sogenannte völkerrechtliche feministische Mandrat“, erklärt Baerbock trocken.

Zugang zum Fenster aufgerüstet

Auch der Zugang über die Fenster ist unmöglich. Ein an der Decke montiertes Dampfbügeleisen pendelt im Notfall im 360-Grad-Winkel durch das Wohnzimmer, um etwaige Fassadenkletterer rhetorisch wie physisch glattzubügeln. Direkt auf dem Fensterbrett liegen hunderte scharfe und spitze Kobold-Miniaturfiguren verstreut. „Wer hier ohne festes Schruhwerk einsteigt, lernt die planetaren Karenzen des Schmerzes kennen“, warnt sie. Sollte die Alarmanlage anspringen, dröhnt kein schriller Sirenenton durch das Gebäude, sondern eine Dauerschleife ihrer Reden über feministische Außenpolitik mit 90 Dezibel Lautstärke, tösend wie ein Rasenmäher und noch in hunderttausende Kilometer entfernten Ländern zu hören.

Tests haben gezeigt, dass potenzielle Einbrecher spätestens nach einer Minute freiwillig die Polizei rufen, um die dekonstruktive Rhetorik zu stoppen. „Man muss New York einfach um 360 Grad sicheln“, resümiert Baerbock, während sie vorsichtig über ihre eigenen Kokosöl-Barrikaden balanciert. „Wenn der Vermieter die Klaution wegen der Umbaumaßnahmen nicht freiwillig wieder rausrückt, ist das ein klarer Verstoß gegen die feministische Mietpreisbremse. Da fahre ich dann eine glasklare Grante.“

Columbia University: Vorlesungen im 360-Grad-Winkel

Lange Auszeiten kennt Annalena trotz des Unzugsstresses nicht. Ein Leere-Syndrom nach dem UN-Parkett? Fehlanzeige. Die Ivy-League-Schmiede der Columbia University hat die deutsche Polit-Ikone bereits für erste Gastvorlesungen verpflichtet. Der Titel des Auftaktseminars: „Von Kobolden und Taktiken der 360°-Wende: Wie man geopolitische Stolperfallen rhetorisch mit Anlauf durchbricht“. In der Mensa wurde anschließend stilecht “Bacon of Hope“ serviert, Speck der Hoffnung. Die Studierenden zeigen sich gespannt. „Wir hoffen vor allem auf Praxisbeispiele“, sagt ein Student aus dem dritten Semester. „Besonders interessiert uns die mathematische Herleitung der 360-Grad-Wende in der internationalen Krisenintervention.“

Bis zum Vorlesungsbeginn nutzt Baerbock die freie Zeit für die Erkundung von New York. Beobachter sahen sie zuletzt im Central Park, wie sie Tauben mit Bio-Haferflocken fütterte und ihnen dabei die Grundzüge der feministischen Außenpolitik erläuterte. Ein zurückgebliebener Koffer im Plaza Hotel? Ein verlorenes Ticket zurück nach Berlin? Baerbock winkt ab, zieht die Mütze tief ins Gesicht und lächelt verschmitzt in die Kamera eines vorbeifahrenden Paparazzo: „Ich bin zwar allein in New York – aber die Welt ist schließlich rund. Und wenn man lange genug geradeaus geht, landet man am Ende immer genau da, wo man die Fäden wieder in der Hand hält.“


Mittwoch, 26. August 2026

“Professorin“ Baerbock: Die Karriere als Perpetuum mobile

von Thomas Hartung

Caligula machte sein Pferd zum Senator – Und Baerbock wird Professorin…



Es gibt politische Karrieren, die sich aus einer erkennbaren Begabung erklären. Helmut Schmidt konnte analysieren und reden, Joschka Fischer besaß beträchtliches rhetorisches Talent, Angela Merkel verband Geduld mit Machtinstinkt. Man muss all diese Politiker nicht mögen, um zu verstehen, weshalb sie nach oben gelangten. Doch dann gibt es noch Annalena Baerbock. Die Berliner Publizistin Jana Hermann hat das Phänomen auf eine ebenso einfache wie unangenehme Frage zugespitzt: Was eigentlich ist die besondere Fähigkeit, die diese außergewöhnliche Laufbahn erklärt? Kanzlerkandidatin, Außenministerin, Präsidentin der UN-Generalversammlung – und nun eine Professur an der Columbia University? Hermanns Pointe: Baerbocks vielleicht bemerkenswerteste Begabung bestehe darin, dass sich „immer jemand“ finde, „der ihr die nächste Tür öffnet“.

Nun erhält Baerbock keine klassische Forschungsprofessur; sie soll „Professor of Professional Practice“ für “Global Leadership” und Co-Direktorin eines entsprechenden Masterprogramms werden. Eine solche Praxisprofessur verlangt keine Habilitation. Gerade das macht den Fall interessanter. Die Frage lautet nicht: Wie kann jemand ohne wissenschaftliche Karriere Professorin werden? Sondern: Wie verwandelt sich mehr als fragwürdige politische Karriere selbst in eine akademisch zertifizierbare Qualifikation für „Global Leadership“? Damit führt Baerbocks Weg mitten hinein in die Funktionsweise einer transnationalen Elite, deren Kapital institutionell beglaubigte Bedeutung ist.

Die Akkumulation von Geeignetheit

Baerbocks Lebenslauf ist keineswegs leer: Studium, LL.M. an der “Titelmühle” LSE (obwohl ihre Thesis noch niemand gesehen hat), abgebrochene Promotion, für die sie dennoch 40.000 Euro Förderung genommen hat, ein Buch mit einem Ghostwriter geschrieben, Parteikarriere bis zur Kanzlerkandidatur und dann Außenministerin. Das mag man unter bestimmten Kreisen und Perspektiven “Karriere” nennen. Für andere ist es eine Serie von Unfällen. Hermanns Einwand wird als institutionelle Frage interessant. Die entscheidende Eigenschaft moderner Spitzenkarrieren besteht darin, dass jede erreichte Position zur Begründung der nächsten wird. Warum eignet sich jemand für ein internationales Spitzenamt? Weil er Außenminister war. Warum zum Außenminister? Weil er Parteivorsitzender und Kanzlerkandidat war. Jede Station zertifiziert die vorherige und legitimiert die nächste. Die Karriere wird zum Perpetuum mobile.

Die Soziologie kennt dafür den “Matthäus-Effekt”: „Wer da hat, dem wird gegeben.“ Im politischen Milieu funktioniert ein ähnliches Prinzip: Wer einmal die Schwelle zur Prominenz überschritten hat, konkurriert nicht mehr unter denselben Bedingungen. Sein Name besitzt Eigenkapital. Das Amt adelt den Amtsinhaber; der ehemalige Amtsinhaber adelt anschließend die Institution. Die Columbia bekommt eine ehemalige Außenministerin und UN-Generalversammlungspräsidentin. Baerbock bekommt Columbia. Beide tauschen Prestige (wobei die PR-Abteilung der Universität angesichts Baerbocks tatsächlichem Ruf hier offenkundig eher schlecht beraten war). Und nun folgt also „Global Leadership“. Schon der Begriff ist ein Meisterwerk spätmoderner Institutionensprache: Man lehrt nicht Diplomatiegeschichte. Man lehrt “Leadership” – eine Qualifikation, die sich am einfachsten dadurch nachweisen lässt, dass man “Leader” gewesen ist. Der Kreis schließt sich. Gegen Praxisprofessuren ist nichts einzuwenden. Doch wenn Erfahrung die Qualifikation ist, muss man nach deren Qualität fragen dürfen. Hat die Person eine internationale Krise gelöst? Eine Doktrin entwickelt? Oder genügt die Tatsache, bedeutende Ämter innegehabt zu haben?

Die Elite zertifiziert sich selbst

Andernfalls wird Erfahrung tautologisch: Man ist qualifiziert, Spitzenpositionen zu erklären, weil man Spitzenpositionen besessen hat. Das Amt selbst wird zum Leistungsnachweis. Die klassische Leistungsgesellschaft kannte äußere Prüfungen – ein Ingenieur musste rechnen können, ein Wissenschaftler Forschung vorweisen. Je höher man in institutionelle Sphären gelangt, desto schwieriger wird die Leistungsmessung. Was genau ist ein erfolgreicher Außenminister? Wie misst man „Global Leadership“? An die Stelle harter Kriterien treten wechselseitige Anerkennungsakte. An die Stelle des Geburtsadels ist teilweise ein Funktionsadel getreten. Seine Mitglieder besitzen Lebensläufe: Parlament, Ministerium, internationale Organisation, Universität, Stiftung. Jede Station erhöht den Marktwert für die nächste. Sobald eine bestimmte Höhe erreicht ist, wird der weitere Aufstieg selbstreferentiell.

Fehler verlieren asymmetrisch an Bedeutung. Im Spitzenmilieu der Politik kann selbst eine Niederlage in neues Karrierekapital verwandelt werden. Baerbock wurde 2021 Kanzlerkandidatin und nicht Kanzlerin; der Wahlkampf führte dennoch ins Außenministerium. Mit dem Ende der Ministerzeit endete die Karriere nicht; sie führte nach New York. Nun wartet die Columbia. Die Karriere besitzt eine eingebaute Stoßdämpfung. Sie fällt nicht auf den Boden zurück, sondern auf das nächste Netzwerk.

Entscheidender ist Anschlussfähigkeit. Baerbock spricht die Sprache des westlichen institutio-nellen Milieus nahezu perfekt – Multilateralismus, Nachhaltigkeit, Menschenrechte, “feministische Außenpolitik”, Klimaschutz, “regelbasierte Ordnung”, “Global Leadership”. Das ist das Vokabular eines Milieus; wer es beherrscht, signalisiert Zugehörigkeit. Ihre besondere Fähigkeit könnte darin bestehen, dass sie für die Menschen hinter den Türen unmittelbar als jemand erkennbar ist, der dazugehört. Denn Baerbock wurde durch politische Netzwerke für ihre künftige Rolle als globalistische Paradefunktionärin aufgebaut: Heinrich-Böll-Stiftung, Marshall Memorial Fellowship des German Marshall Fund und Young Global Leaders des Davoser Weltwirtschaftsforums (WEF). Und sie hatte den richtigen Ehemann, erkennt Thüringens AfD-Chef Björn Höcke auf Facebook: “Daniel Holefleisch leitete in der grünen Bundesgeschäftsstelle den Bereich Unternehmenskontakte und Fundraising – also genau jene Schnittstelle, an der Partei, Geldgeber, Lobby und professionelle Kommunikation zusammentreffen.”

Meritokratie und Moral

Die neue Elite legitimiert sich anders. Der politische Funktionsadel verweist auf Werte. Moralisches Kapital ist schwerer zu bilanzieren als wirtschaftliches. Der gute Zweck absorbiert einen Teil der Frage nach dem guten Ergebnis. So entsteht eine Verschmelzung von Meritokratie und, nennen wir es, Moralokratie: Man gilt als qualifiziert, weil man wichtige Ämter bekleidete; man bekleidete sie, weil man für die richtigen Ziele stand; und die Institutionen bestätigen, dass diese Ziele richtig sind. Baerbocks Columbia-Berufung könnte eine Gelegenheit für ernsthafte Lehre sein – etwa ein Seminar, in dem sie ihre Amtszeit ehrlich analysiert. Praxiswissen entsteht oft aus Irrtümern. Voraussetzung wäre Selbstdistanz. Jana Hermann erinnert an Joschka Fischer, der ebenfalls in akademische Zusammenhänge wechselte – obwohl er keinen Hochschulabschluss besaß. Bei Fischer waren rhetorische Kraft und Machtinstinkt jedoch offenkundig; er war, bei aller Kritikwürdigkeit, ein politisches Naturtalent. Baerbocks Fall provoziert stärker, weil zwischen institutioneller Anerkennung und wahrgenommener Begabung eine eklatante Spannung und Diskrepanz besteht.

Die härtere Frage lautet: Was ist das „Baerbock-Prinzip“? Was wird später als ihre “Schule“ der Außenpolitik gelten? Der stärkste Satz in Hermanns Beitrag betrifft „all die anderen“, die solche Chancen niemals bekommen. Jede Berufung hat eine unsichtbare Rückseite. Vielleicht gibt es Diplomaten mit dreißig Jahren Verhandlungserfahrung oder Wissenschaftler, die internationale Organisationen erforscht haben. Sie besitzen weniger öffentliche Bekanntheit – und damit weniger institutionelle Konvertibilität. Das ist das eigentliche meritokratische Problem – weniger die bissige Behauptung, Baerbock könne nichts, obwohl diese Polemik zu Recht vielfach bemüht wird. FDP-Chef Wolfgang Kubicki lästert etwa auf X: „Was wusste Merz, als er erklärte, er wolle seine Kinder nicht in den USA studieren lassen?“ Die rheinland-pfälzische AfD-Vizechefin Nicole Höchst mutmaßt auf Facebook eine “Mischung aus Dunning-Kruger-Effekt und Peter-Prinzip”. “Für die nächsten Jahre kann sie in Deutschland erstmal keinen Schaden anrichten”, freut sich Ex-GdP-Chef Rainer Wendt ebenfalls auf Facebook: “Sie hat den Wortsalat zur Kunstform erhoben und vereinte Diplomaten rivalisierender Großmächte in vernichtender Kritik”, befand Höcke.

Mechanismus ganz ohne Skandal

“Diese Professur erhielt sie nicht trotz, sondern wegen ihrer Mittelmäßigkeit. Denn globalistisch-transatlantische Netzwerke rekrutieren, fördern und belohnen im Bereich des Politischen nicht die fähigsten und intelligentesten Köpfe – diese könnten einem ja gefährlich werden. Gefragt sind vielmehr stromlinienförmiges Mittelmaß, ideologische Konformität und Loyalität”, ärgert sich der Europaabgeordnete Tomasz Froehlich auf X und spricht von einer “Belohnungsprofessur”. Alexander Wendt erklärt auf “Publicomag” gar: “Wenn ein Clown in den Palast einzieht, dann wird nicht der Clown zum König, sondern der Palast zum Zirkus.” Die relevante Frage aber lautet: Warum gerade sie? Welche Kriterien wurden angelegt? Welche Alternativen gab es? Welche Leistungen gaben den Ausschlag? Eine offene Gesellschaft unterscheidet sich von einer höfischen dadurch, dass Eliten ihre Stellung begründen müssen. Der Hof antwortet: Weil er bereits dazugehört. Die Meritokratie: Weil er etwas nachweisbar besser kann. Die moderne Netzwerkgesellschaft droht zwischen beide Prinzipien zu geraten. Jeder Beteiligte kann vollkommen überzeugt sein, schlicht die naheliegendste Kandidatin auszuwählen. Gerade darin liegt die Eleganz des Systems.

Jana Hermanns Bild von der Tür ist treffend. Vielleicht steht hinter Baerbocks Karriere gar kein geheimnisvoller Türöffner. Vielleicht ist die Architektur selbst entscheidend. Wer einmal in den richtigen Korridor gelangt ist, findet Türen, deren Schlösser auf dieselben Schlüssel reagieren: Bekanntheit, politische Erfahrung, internationales Netzwerk und akkumuliertes Prestige. Der Mechanismus funktioniert ohne Skandal. Er besteht aus hundert jeweils plausiblen Einzelentscheidungen. Baerbock war Parteivorsitzende – also konnte sie Kanzlerkandidatin werden. Sie war Kanzlerkandidatin – also Außenministerin. Sie war Außenministerin – also UN-Generalversammlungspräsidentin. Sie war das – also kann sie “Global Leadership” an der Columbia lehren. Jeder Satz klingt plausibel. Erst hintereinander gelesen entsteht Hermanns Frage: Was war die ursprüngliche außergewöhnliche Leistung?

Die Tür, die immer offensteht

Vielleicht liegt darin die unfreiwillige Pointe der neuen Berufsbezeichnung Baerbocks: „Professor of Professional Practice in Global Leadership“ lässt sich auch als Selbstbeschreibung eines Milieus lesen. Eine internationale Klasse aus Politikern, Funktionären, Stiftungsmitarbeitern und Akademikern betrachtet Führung als übertragbare Kompetenz. Man regiert nicht mehr Deutschland. Man betreibt “Global Leadership”. Der Begriff versöhnt Macht und Moral. „Leadership“ klingt nach Harvard-Seminar und Flughafenlounge. Genau hier bekommt Baerbocks Columbia-Berufung symbolische Bedeutung. Sie ist die akademische Weihe eines bestimmten Politikertyps.

Der Politiker des Netzwerkzeitalters erlebt institutionelle Metamorphosen. Seine Karriere endet nicht; sie ändert bloß ihren Aggregatzustand. Aus demokratischer Legitimation wird diplomatisches Prestige, daraus akademische Autorität. In bestimmten gesellschaftlichen Höhenlagen verändert sich die Definition von Leistung. Leistung bedeutet dort nicht mehr ausschließlich, etwas außergewöhnlich gut zu können. Leistung kann auch darin bestehen, bereits ausgewählt worden zu sein. Das Amt erzeugt Reputation, die Reputation das nächste Amt – und irgendwann erscheint die Karriere selbst als Beweis jener Begabung, die sie ursprünglich erklären sollte.

Vielleicht besitzt Baerbock tatsächlich jene Fähigkeit, die Hermann ihr ironisch zuschreibt: Es findet sich immer jemand, der die nächste Tür öffnet. Aber womöglich unterschätzt diese Formulierung das Phänomen sogar noch. Denn der vollkommenste Funktionsadel braucht nicht einmal mehr einen Türöffner; ab einer gewissen Höhe erkennt ihn die Tür von selbst und springt auf.


Samstag, 27. Juni 2026

Alles zum maximalen Schaden Deutschlands: Zehntausende Afghanen kamen, die weder Ortskräfte noch politisch Verfolgte waren

von Daniel Matissek

Das Ergebnis von Baerbocks „feministischer Außenpolitik“ zeigt sich dank ihrer Afghanen-Massenaufnahme zunehmend auch in Deutschland



Michael Rohschürmann, ein Mitarbeiter der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), hat gegenüber dem Magazin „Cicero“ bestätigt, was ohnehin klar war – nämlich, dass es sich beim Afghanen-Aufnahmeprogramm der Ampel-Regierung – das ganz maßgeblich von der unfähigsten und destruktivsten Außenministerin aller Zeiten, Annalena Baerbock, forciert worden war – um einen weiteren gigantischen und gemeingefährlichen Betrug zum maximalen Schaden für Deutschland handelte: Zehntausende Afghanen wurden für Unsummen mit eigenen Flügen nach Deutschland geschafft, weil ihnen zuhause angeblich Verfolgung, Folter und Tod drohten, was wiederum damit begründet wurde, dass sie als angebliche „Ortskräfte“ der Bundeswehr fungierten. Obwohl in der Folge des westlichen Rückzugs aus Afghanistan 2021 schon früh feststand, dass mit dieser “Ortskräfte“-Etikettierung inflationärer Schindluder getrieben wurde, wurde der Kreis der angeblich Aufnahmeberechtigten stetig ausgeweitet. Ominöse NGOs, deren Namen vom Auswärtigen Amt bis heute geheim gehalten werden, übernahmen unter Baerbocks Ägide die hoheitliche Aufgabe zu entscheiden, welche Afghanen nach Deutschland kommen sollten. Baerbock ordnete entweder selbst an oder duldete zumindest, dass die Visa-Prüfungen faktisch ausgesetzt wurden. Die Folge war, dass so gut wie jeder nach Deutschland durchgewunken wurde, egal wie zweifelhaft die jeweiligen Identitätsangaben waren. Auch die derzeitige Bundesregierung führte das Aufnahmeprogramm fort, beendete es dann aber immerhin – obwohl weiterhin erteilte Aufnahmezusagen erfüllt werden.

Rohschürmann war ab 2021 mit der Evakuierung afghanischer „Ortskräfte“ befasst. Eine Bedrohung für diese bestand jedoch seinen Aussagen zufolge in keiner Weise, im Gegenteil: Gerade weil die neuen Machthaber in Kabul auf deutsche Entwicklungshilfe spekulierten (die bald darauf erwartungsgemäß auch in unverantwortlicher Höhe zu fließen begann, wurden die zivilen Helfer der Bundeswehr nicht behelligt. Rohschürmann berichtet sogar, dass ihm gegenüber ein Gouverneur der Taliban nur drei Tage nach deren Machtübernahme im August 2021 eine „explizite Sicherheitsgarantie“ für alle GIZ-Mitarbeiter abgegeben habe. Tatsächlich ist bis heute kein einziger Fall bekannt, in dem die Taliban, so barbarisch ihre Herrschaft auch ist, jemals gegen einheimische frühere Ortskräfte der Bundeswehr vorgegangen wären. Dass dies der Bundesregierung bekannt war, zeigt sich am deutlichsten daran, dass die GIZ-Notfallpläne zunächst gar keine Evakuierung der nationalen, sprich: afghanischen Mitarbeiter vorsahen – wofür es auch gar keine rechtliche Grundlage gab: „Ganz grundsätzlich ist mir kein Setting bekannt, in dem ein Unternehmen verpflichtet ist, nationale Mitarbeiter aus dem Heimatland zu evakuieren. Wenn Sie für eine amerikanische Firma arbeiten und in Deutschland, was Gott verhüten möge, Krieg ausbrechen würde, würden die Sie ziemlich sicher auch nicht in die USA evakuieren“, so Rohschürmann.

Migrationsagenda zu Lasten der deutschen Bevölkerung und Steuerzahler

Doch die Migrationslobby und Asylindustrie mit ihren staatsfinanzierten NGOs witterte hier bald schon einen willkommenen Vorwand, um ein neues Einfallstor für kulturfremde Massenmigration nach Deutschland zu schaffen: Indem sie mit Unterstützung des linken Medienmainstreams die “moralische Verpflichtung” einer Aufnahme sämtlicher Ortskräfte beschwor und den (wissentlich unbegründeten) Eindruck einer Bedrohungslage für die ehemaligen Helfer der deutschen Streitkräfte erweckte, brachte sie die Merkel-Regierung dazu, das sogenannte „Listenverfahren“ einzuführen, das schließlich zum Import zehntausender angeblich „besonders verfolgter“ Afghanen – plus obergrenzenfreiem Familiennachzug, versteht sich – führte. Ende 2021 übernahm die Ampel die Regierung, woraufhin die Grüne Baerbock den Afghanen-Import mit allen Mitteln vorantrieb. Allein durch den Familiennachzug kamen seither dann fast 40.000 zusätzliche Afghanen (!) nach Deutschland. Rohschürmanns dezidierte Klarstellung, dass es eine Verfolgungsgefahr in Afghanistan für die sogenannten “Ortskräfte” nie gab, zeigt die kriminelle Energie, mit der hier die Migrationsagenda zu Lasten der deutschen Bevölkerung und Steuerzahler durchgedrückt wurde.

Dass die Taliban noch 2021 eine Generalamnestie für alle Kollaborateure der westliche Truppen erließen, wurde in Deutschland ebenso unter den Teppich gekehrt wie die Tatsache, dass es die behauptete Verfolgungen, denen nur durch Ausfliegen nach Deutschland zu entkommen sei, in Wahrheit gar nicht gab. Für Rohschürmann war dies keine Überraschung: „Wenn man auf die afghanische Geschichte schaut, dann sind ideologisch motivierte Säuberungen eher die Ausnahme.“ Individuelle Racheakte könne man zwar nicht ausschließen, aber: „Nach Machtwechseln in Afghanistan wurden die Anhänger der vorherigen Regierungen in der Regel nicht systematisch verfolgt – außer unter den Kommunisten, was ja genau genommen ein westlicher Ideologieimport war“. In den 20 Jahren westlicher Intervention seien große Teile der afghanischen Wirtschaft direkt oder indirekt von Regierung und internationalen Organisationen abhängig gewesen; schon rein praktisch hätten die Taliban daher gar nicht alle verfolgen können, die für den Staat oder die Ausländer gearbeitet hätten. Aus seiner Sicht habe das alles früh „gegen die Annahme einer systematischen Verfolgung von Ortskräften“ gesprochen. Entsprechende Lageeinschätzungen und Berichte an die Regierung in Berlin seien jedoch unbeantwortet geblieben, offenbar wollte man keine Argumente gegen die Massenaufnahme hören, sondern diese mit allen Mitteln forcieren – vor allem dann die Totaldilettantin Baerbock, die hier eine weitere Möglichkeit erblickte, das urlinke Ziel zu verwirklichen, Deutschland mit so vielen Migranten wie nur irgend möglich zu fluten und so gewissermaßen in multikultureller “Vielfalt“ aufzulösen, um es für alle Zeiten unschädlich zu machen.

Verbrecherisch fahrlässige Wahnsinnspolitik

Die Taliban ließen dies ihrerseits gerne geschehen – weil die verrückten Deutschen ihnen dabei halfen, einen Teil ihrer Überbevölkerung (und möglicherweise auch ihres straffälligen Prekariats) loszuwerden und sich so auch eine ideale Möglichkeit ergab, eine fünfte Kolonne von Exilafghanen und womöglich auch islamistischen Schläfern in Europa zu installieren, die bei Bedarf aktivierten werden können; ähnliche Motive räumten auch Machthaber anderer Hauptherkunftsländer der angeblich “geflüchteten” Importbevölkerung inzwischen ein – etwa das syrische Regime, das seine über 1 Million Exilanten wie eine Art Faustpfand und Erpressungspotential in Stellung bringt.

Das Resultat dieser verbrecherisch fahrlässigen Wahnsinnspolitik, für die maßgeblich Olaf Scholz und Annalena Baerbock verantwortlich sind, sieht nun so aus: Ende vergangenen Jahres lebten rund 450.000 Afghanen (!) in Deutschland – die nicht mitgerechnet, die bereits eingebürgert wurden. Ihre “Beschäftigungsquote” liegt bei 47,1 Prozent – und damit sogar noch unter dem desaströsen Schnitt von 50,1 Prozent aller Asylherkunftsländer (wobei hierunter, zwecks statistischer Politur, sogar auch nur stundenweise Tätigkeiten im Rahmen irgendwelcher Schulungen oder gemeinnütziger Programme fallen); 135.000 Afghanen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 63.000 sind arbeitslos gemeldet, weitere 23.000 gehen einer geringfügigen Tätigkeit nach. Von den hier lebenden Afghaninnen arbeiten sogar nur rund 25.000, etwa ein Sechstel. Das Einzige, was dieses irrwitzige Aufnahmeprogramm für Menschen, denen überhaupt keine Gefahr (und erst recht keine im Sinne des Asylanspruchs nach Artikel 16 Grundgesetz) drohte, bewirkt hat, ist also eine weitere völlig überflüssige Belastung der Sozialsysteme, eine messbare und signifikante öffentliche Gefährdung in Gewaltdeliktgruppen, bei denen Afghanen weit überrepräsentiert sind und die Entstehung zusätzlicher islamistischer Parallelmilieus. Die deutsche Öffentlichkeit wurde hier einmal mehr nach Strich und Faden verarscht – und darf sich mit den Folgen dieser Lüge herumschlagen, während Annalena Baerbock nicht nur jeglicher Haftung und strafrechtlicher Konsequenzen enthoben ist, sondern weiter steuergeldalimentiert auf der Weltbühne herumirrlichtern und Deutschland nach Kräften blamieren darf. Fragt sich am Ende nur noch, wer hier imbeziler ist: Skrupellose Politikerideologen, die dieses Land buchstäblich zur Schlachtbank geführt haben – oder eine Bevölkerung, die sich dieses Zerstörungswerk bieten lässt.


Samstag, 6. Juni 2026

Klatsche für Deutschland bei Weltsicherheitsrats-Abstimmung: Schuld war wohl UN-Witzfigur Baerbock – Afrikanische Politiker reden Klartext

von Wilma Fricken

Das alberne Kind blamiert Deutschland seit letztem Jahr als Präsidentin der UN-Generalversammlung



Deutschland hat bei der Wahl um einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat für die Jahre 2027/2028 diese Woche bekanntlich eine deutliche Schlappe erlitten; in der geheimen Abstimmung der UN-Generalversammlung in New York hatte das von linksgrünen Dilettanten kaputtregierte künftige Shithole nur 104 Stimmen erhalten – und war damit weit unter der erforderlichen Zweidrittelmehrheit geblieben. Die Sitze gingen stattdessen an Portugal (134 Stimmen) und Österreich (131 Stimmen). Die Niederlage markierte einen weiteren historischen Rückschlag für die deutsche “Diplomatie” beziehungsweise das, was von ihr übrig ist. Nie und nimmer wäre unter einem Kanzler Kohl oder Schröder oder unter Außenministern wie Genscher oder auch Kinkel eine solche Blamage eingetreten.

Abgesehen davon, dass der unfähigste und verlogenste Bundeskanzler aller Zeiten natürlich überhaupt keine Maßnahmen ergriff, um auf den Tisch zu hauen und die übrigen Staaten wenigstens an Deutschlands Zahllast als zweitgrößter Finanzier der UN zu erinnern, um dem selbstverständlich berechtigten Ansinnen auf einen Sitz im Sicherheitsrat (den Deutschland schon zweimal innehatte!) Nachdruck zu verleihen – er schickte nach der Abstimmungsniederlage stattdessen seinen weinerlichen Außenminister Wadephul nach New York, der vor der Weltpresse sogleich devot beteuerte, Deutschland werde trotz dieser “Enttäuschung” natürlich auch weiter zu seiner “historischen Verantwortung” stehen (sprich: also weiterblechen, was immer gefordert wird): Die Ursache für die Nichtwahl lag offenbar in einer längerfristigen Entfremdung, die in der Amtszeit der dilettierenden Totalblamage Annalena “Irgendwas mit Völkerrecht” Baerbock als Bundesaußenministerin in den Jahren 2021 bis 2025 entstanden war. Afrikanische Politiker und Diplomaten plauderten gegenüber deutschen Journalisten nämlich unverblümt aus dem Nähkästchen, was sie an Deutschland am meisten gestört hatte: Die arrogante und ignorante, unseriöse und inkompetente Amtsführung der grünen Außenamtschefin. Botswanas ehemaliger Präsident Mokgweetsi Masisi äußerte sich gegenüber “Bild” am Rande eines Gipfels in Nairobi deutlich: Er habe sich über Treffen mit Baerbock in Berlin erinnert, bei denen wichtige Themen nur wenig Gehör gefunden hätten.

„Herablassend und respektlos”

Masisi schlug vor, Baerbock hätte sich stärker auf die Kernaufgaben deutscher Diplomatie konzentrieren sollen, statt “Partnern in Afrika Vorschriften zu machen” – etwa zu Sanitäranlagen in nigerianischen Dörfern oder zum Umgang mit Elefantenpopulationen. Diese Vorwürfe sind keiner angeblichen Misogynie oder Kampagne geschuldet (als welche sie die wandelnde Dunning-Kruger-Bestätigung Baerbock und ihre Anhänger sie vermutlich abtun werden), sondern beziehen sich auf ganz konkrete Konflikte der vergangenen Jahre. Immer wieder war die sogenannte „feministische Außenpolitik“ der Grünen-Politikerin in mehreren afrikanischen Staaten auf Unverständnis gestoßen und wurde als moralimperialistisch-belehrend und bevormundend empfunden. Besonders brisant war der Streit um Jagdtrophäen und Elefanten: Botswana und Namibia kritisierten ein deutsches Einfuhrverbot scharf und warfen Berlin „neo-koloniale Einmischung“ vor. Auch andere afrikanische Stimmen melden sich: Namibias ehemalige Vize-Umweltministerin Heather Sibungo beklagte, Baerbock habe sie im Stich gelassen. Ein nigerianischer Prinz kritisierte Baerbocks ahnungslosen und grobschlächtigen Umgang mit Kunstschätzen und kulturellem Erbe. Baerbocks bleckende Unfähigkeitkeit führte außerdem dazu, dass sie monatelang offizielle Schreiben und Einladungen aus Afrika unbeantwortet ließ, was zu nachhaltiger Verstimmung führte. Masisi sprach von einem „herablassenden und respektlosen Verhalten“ Deutschlands, das die Beziehungen nachhaltig belastet habe. Heute fühle er sich „besser und zuversichtlicher“, seit Baerbock nicht mehr im Amt sei.

Im Außenamt ist sie zum Glück nicht mehr allerdings, dafür darf das alberne Kind seit letztem September auf Steuerzahlerkosten (Besoldungsgruppe B9!) als Präsidentin der UN-Generalversammlung das Hämmerchen schwingen und sich als eine Art Ally McBeal für ganz Arme auf Instagram peinlich als “Präsidentin von die Welt” profilieren. Diese Dauerprovokation dürfte ihre Wirkung im Vorfeld der Sicherheitsrats-Wahlen diese Woche ebenfalls nicht verfehlt haben. Auch Stimmen aus Deutschland sehen Baerbock als maßgebliche Mitursache dafür, dass Deutschland im wichtigsten Gremium der UN nicht vertreten ist: Der hessische Minister für Internationale Angelegenheit Manfred Pentz (CDU) etwa nannte die Niederlage eine direkte Folge von Baerbocks Amtsführung. Die Union fordert nun eine Befragung Baerbocks im Auswärtigen Ausschuss.


Freitag, 5. Juni 2026

Deutschlands historische Demütigung auf der Weltbühne: Der UN-Zahlmeister darf nicht in den Sicherheitsrat

von Michael Münch

Germany – Zero Points: Annalena Baerbock durfte die erneute Nichtwahl ihres Landes in den Weltsicherheitsrat verkünden – ob ESC oder Weltsicherheitsrat, Deutschland ist raus



Es ist ein Vorgang, der das Ende der Illusion von Weltgeltung und Einfluss markiert. Es wirkt, als würde man dem zweitgrößten Sponsor der Hamburger Elbphilharmonie die Dauerkarte verweigern: Deutschland ist gestern bei der Wahl in den UN-Sicherheitsrat auf spektakuläre Weise gescheitert. Das Land des dauererhobenen Zeigefingers erhielt von der UN-Generalversammlung die Quittung für seine Arroganz und Bevormundungsneigung – und den Spiegel seiner Unbeliebtheit vor Augen gehalten. Die Blamage, die sich in New York vollzogen hat, könnte kaum vollständiger sein; denn zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik hat Berlin eine Kandidatur für diesen begehrten Sitz nicht einmal im ersten Wahlgang überstanden. Während Portugal und Österreich mit 134 beziehungsweise 131 Stimmen die notwendige Zweidrittelmehrheit von 127 Stimmen klar erreichten, musste sich die Bundesrepublik mit mageren 104 Stimmen begnügen – was nicht nur eine Niederlage für die Bundesregierung darstellt, sondern ein unübersehbares Signal ist, dass Deutschland auf der internationalen Bühne zunehmend als unwichtig und entbehrlich betrachtet wird. Kann weg, braucht keiner, nicht mal mehr nice to have – außer als Zahlesel, aber diese Rolle wird das Land, allen noch so schallenden Ohrfeigen und Demütigungen zum Trotz, masochistisch bis zuletzt weitererfüllten. Das hat man kapiert – und entsprechend gehandelt.

Die Regierung unter Kanzler Friedrich Merz hatte sich in völliger Verkennung ihrer Außenwahrnehmung und Relevanz die größten Hoffnungen gemacht, mit einem Sitz im mächtigsten Gremium der Vereinten Nationen endlich wieder jenes geopolitische Gewicht zu erlangen, das sie sich für die Lösung von Konflikten wie dem in der Ukraine oder im Gazastreifen wünschte; doch stattdessen steht nun die nackte und für viele schmerzhafte Wahrheit im Raum, dass selbst kleinere europäische Staaten wie Österreich mit seinen rund zehn Millionen Einwohnern oder Portugal international offenbar mehr Vertrauen und Sympathie genießen als die (noch) viertgrößte Volkswirtschaft der Welt. Es ist eine Entwicklung, die niemanden, der die letzten Jahre aufmerksam verfolgt hat, wirklich überraschen kann. Denn die deutsche Kandidatur stand von Beginn an unter denkbar ungünstigen Vorzeichen: Berlin war viel zu spät in das Bewerbungsverfahren und folglich auch den Wahlkampf eingestiegen, während Lissabon und Wien bereits seit Längerem systematisch Stimmen sammelten und ihre Positionen geschickt positionierten.

Wadephuls Zweckoptimismus floppte

Hinzu kamen inhaltliche Reibungsflächen, die Deutschlands Haltung zum Gaza-Krieg, die verhaltene Reaktion auf den israelischen Angriff gegen den Iran sowie die zögerliche Positionierung zu den amerikanischen Aktivitäten in Venezuela bei vielen Mitgliedstaaten auf wenig Gegenliebe stießen und somit das ohnehin schon schwierige Unterfangen zusätzlich erschwerten. Trotz alledem gab sich Außenminister Johann Wadephul bis zuletzt betont gelassen und optimistisch: Er reiste extra schon tunlichst früh nach New York ab, um in letzter Minute noch wankelmütige Delegationen zu umwerben, und posierte sogar für entspannte Selfies mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus Österreich und Portugal; ganz so, als handele es sich um ein unverbindliches Treffen unter Freunden, und nicht um einen harten Kampf um internationales Prestige und Einfluss. Mit gespielter (oder wirklich so empfundener?) Zuversicht erklärte Wadephul vor Journalisten, man gehe mit guten Gefühlen in die Abstimmung, und die Mitbewerber hätten sich eine “faire Auseinandersetzung” geliefert: doch nur wenig später musste ausgerechnet Annalena Baerbock als Präsidentin der UN-Generalversammlung die bittere Nachricht verkünden, dass Deutschland bereits im ersten Wahlgang deutlich unterlegen war. Die damit zwangsläufig einhergehende mangelnde Ernsthaftigkeit, die diese fremdschamwürdige personifizierte Witzfigur verströmte, passte auf bizarre Weise zum Anlass.

Für Kanzler Merz und seine gesamte außenpolitische Mannschaft, die mit dem Anspruch einer „Außenpolitik aus einem Guss“ angetreten war, stellt dieses Ergebnis nun jedenfalls einen herben Rückschlag dar, der nicht nur die Kandidaturanstrengungen Deutschlands zunichtemachte, sondern auch die ambitionierten Pläne einer stärkeren deutschen Rolle auf der globalen Bühne empfindlich trifft. Dabei hatte man in Berlin eigentlich fest darauf gesetzt, dass die beträchtlichen finanziellen Beiträge der Bundesrepublik – als zweitgrößter Zahler der Vereinten Nationen nach den USA, wenn man Blauhelmeinsätze und freiwillige Leistungen einrechnet – endlich mit entsprechendem Einfluss belohnt würden; doch offenbar zählen in den geheimen Abstimmungen der Weltorganisation andere Währungen stärker als bloße Scheckbuchdiplomatie. Um diesem durchaus legitimen Druckmittel Gewicht zu verleihen, hätte es eben eines verhandlungsstarken und fähigen Staatsmannes an der Spitze der Bundesregierung bedurft, der sich auch nicht scheute, weitere Zahlungsbereitschaft von einer entsprechenden Würdigung durch Wahl in den Sicherheitsrat abhängig zu machen. Doch ein inkompetenter sauerländischer Provinzschwätzer und unaufrichtig-rückgratloser Waschlappenkanzler ist dafür die genau falsche Figur.

Deutschland als zahlender Zaungast

Zudem kam etwa Österreichs traditionelle Neutralität bei Ländern wie Russland und China deutlich besser an als die allzu oft hypermoralisch aufgeladene, wankelmütige deutsche Nicht-Positionierung; und Portugal nutzte sein dank historischer und kultureller Verbindungen nach Afrika und Lateinamerika bestehendes Netzwerk, um sich Stimmen zu sichern. Auf diesem Terrain konnte Berlin trotz aller (noch bestehenden) wirtschaftlichen Macht nicht mithalten. Dass Wadephul und Merz mit diesem finanziellen Pfund nicht zu wuchern wussten, spiegelt sich am Wahlergebnis. Die Ironie dieser Entwicklung könnte dabei kaum größer sein, denn ein Land, das noch vor wenigen Jahrzehnten als wirtschaftliches und politisches Schwergewicht Europas galt, wird nun von Staaten überholt, die zusammen genommen kaum ein Viertel der deutschen Bevölkerung aufweisen – und das in einem Gremium, in dem Deutschland bereits sechs Mal vertreten war, zuletzt noch 2019 und 2020.

Während Portugal und Österreich nun also für die Jahre 2027 und 2028 im Sicherheitsrat mitmischen dürfen, bleibt Deutschland außen vor, reduziert auf die Rolle des zahlenden Beobachters, eines Zaungastes der zwar viel Geld in die Weltorganisation pumpt, aber bei der Vergabe der wirklich einflussreichen Positionen immer öfter übergangen wird. Diese Abstimmungsniederlage, die weltweit sichtbar geworden ist, unterstreicht auf schmerzhafte Weise die schwindende Bedeutung Deutschlands in einer multipolaren Welt, in der Pragmatismus und strategische Allianzen offenbar mehr zählen als gut gemeinte Appelle und finanzielle Großzügigkeit. Und es zeigt, wie katastrophal schlecht dieser Land regiert wird. Dass diese allzu deutliche Ohrfeige in New York nun zu einer echten Kurskorrektur in der deutschen Außenpolitik führen wird, kann man getrost bezweifeln. Eher wird man in Berlin mit großen Worten und bescheidenen Ergebnissen weitermachen. Doch die Blamage sitzt tief – und sie wird so schnell nicht vergessen werden.


Samstag, 14. März 2026

Völkerrechtswidrig? Egal!

von Lukas Mihr
Was ist „gerecht“ am Völkerrecht?



Im Nahen Ost ist – O Wunder! – mal wieder Krieg. US-Präsident Donald Trump lässt nun schon zum zweiten Mal den Iran bombardieren. Bereits im letzten Jahr hatte es während des Zwölf-Tage-Kriegs vereinte Luftschläge durch die USA und Israel auf das iranische Atomprogramm gegeben. Diesmal heißt es aber: All in! Die Militärschläge sind nicht auf ein spezifisches Ziel begrenzt, sondern haben die erklärte Absicht, die Theokratie zu stürzen und einen Regime Change herbeizuführen. Das Volk soll sich gegen die Mullahs erheben und selbst die Macht ergreifen. Bereits in den ersten Stunden des Krieges wurden viele hochkarätige Ziele ausgeschaltet, allen voran Ayatollah Ali Chamenei und – auch wenn an seinem Tod jüngst wieder Zweifel aufkamen – der frühere Staatspräsident Mahmud Ahmadinedschaft, neben vielen hochrangigen Militärs. Unter Exil-Iranern ist die Freude derzeit groß, denn viele von ihnen haben seit der Islamischen Revolution 1979 Angehörige verloren. Auch in der arabischen Welt gibt es Zustimmung, weil man den Iran als regionalen Rivalen ansah. Der saudische Kronprinz und de-facto-Herrscher Mohammed bin Salman soll persönlich für einen amerikanischen Militärschlag lobbyiert haben.

Doch es gibt auch kritische Stimmen. So ist zum Beispiel von Alice Weidel, Tino Chrupalla und Sahra Wagenknecht fast gleichlautend zu vernehmen, der Krieg sei „völkerrechtswidrig“. Das klingt zwar nach einer harten Anklage. Doch dieser Vorwurf ist tatsächlich eine Lachnummer und das muss auch offen so benannt werden. Ein Wort ist zunächst einmal nur heiße Luft. Auf die Bedeutung kommt es an. Wer vom “Völkerrecht” spricht (und damit keine akademische Schmalspur-Fake-Biographie aufpolieren will wie Annalena Baerbock), der betrachtet selbiges meist als allzeit gültige Wahrheit; er dürfte aber schnell ins Schlingern kommen, völkerrechtliche Zusammenhänge zu erklären. Generell ist es schwierig, mit Menschen zu diskutieren, die denken, dass Vokabeln ein Argument ersetzen. Das geschieht zwar weit häufiger im linken Lager, wo etwas sofort „rassistisch“ oder „transphob“ ist, ohne dass dies überhaupt erst begründet werden muss – aber augenscheinlich ist auch das rechte Lager nicht davor gefeit.

Keine Wahrheit an sich

Zunächst einmal ist das Völkerrecht keine Wahrheit an sich, anders als zum Beispiel in den Naturwissenschaften, die tatsächlich eine objektive Beschreibung der Realität ermöglichen. Wenn Physiker einmal herausgefunden haben, dass E = mc² ist, können und dürfen sie nicht einfach festlegen, dass es fortan etwa E = mc³ sein soll. Das Völkerrecht hingegen ist menschengemacht, also eines dieser vielbeschworenen “sozialen Konstrukte” und in seiner grundsätzlich arbiträren Definition damit auch veränderbar. Was heute legal ist, muss es morgen nicht mehr sein und umgekehrt. Aber selbst wenn das Völkerrecht zeitlos gültig wäre: Woher sollten wir dann wissen, was das Völkerrecht sagt? Schließlich ist das Völkerrecht keine Kristallkugel, die auf Nachfrage die Antwort ausspuckt, ob denn nun ein Krieg legitim ist oder nicht.

Welche Quellen des Völkerrechts gibt es? Nun, zum Einen das Gewohnheitsrecht. Das, was Staaten allgemein tun, wird auch als allgemeiner Maßstab angesehen. Das ist natürlich kein besonders wünschenswertes Szenario, denn wenn die Mehrheit der Staaten nach Belieben Angriffskriege führt, sind Angriffskriege wohl legitim. Eine bessere Quelle sind da die Resolutionen der Vereinten Nationen (UN), so wie zum Beispiel auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948.
Diese haben einen Symbolcharakter und ja, sie definieren auch das, was gemeinhin als Völkerrecht betrachtet wird; allerdings sind sie nicht rechtlich bindend und selbst wenn sie es wären, bräuchten die UN eine Machtposition, um sie durchsetzen zu können. Hätte eine UN beispielsweise Hitlers Einmarsch in die Sowjetunion verurteilt, hätte ihn das kaum beeindruckt; die Rote Armee hingegen war ein echtes Hindernis auf dem Weg nach Moskau.

Es gibt Hintertürchen

Auch sollte man sich nicht darauf verlassen, dass die UN nur das Wohlergehen der Menschheit im Sinne haben. Wenn nur etwa die Hälfte der Staaten weltweit Demokratien sind, muss eine UN-Resolution nicht zwangsläufig nur gute Absichten haben. Das zeigt sich zum Beispiel an der grotesk überproportionalen Häufung von Anti-Israel-Resolutionen bei gleichzeitiger Schonung von Großmächten oder arabischen Ländern. Und zu guter Letzt gibt es Verträge, die zwischen zwei Staaten abgeschlossen wurden und damit völkerrechtlich tatsächlich greifbar sind. Wenn allerdings Uruguay und Paraguay miteinander einen Vertrag abschließen, hat diese keine Auswirkung darauf wie Nord- und Südkorea miteinander umgehen.

Und es gibt natürlich Hintertürchen. Eigentlich hatte Deutschland die Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen unterzeichnet und war daher im Kriegsfalle an bestimmte Richtlinien gebunden. Die Sowjetunion war dem Abkommen jedoch nicht beigetreten. Daher zog sich Deutschland auf die Position zurück, die sowjetischen Kriegsgefangenen nicht menschenwürdig behandeln zu müssen, da ja umgekehrt die gefangenen Soldaten der Wehrmacht ebenfalls auf keine gute Behandlung hoffen durften. Nun gibt es zwar internationale Gerichte, die solche Streitfragen klären sollen – doch auch hier gilt: Ohne die Möglichkeit, ihre Urteile auch durchsetzen zu können, funktionieren derartige Schiedssprüche etwa so gut wie Messerverbotszonen.

Die „Unabhängigkeit” internationaler Richter

Aber selbst wenn: Das Völkerrecht wird eben nicht nur von Menschen gemacht, sondern eben auch von Menschen interpretiert. Und damit reichen sich gleich zwei Fehlerquellen die Hand. Wer garantiert uns, dass die Urteile internationaler Gerichte unfehlbar sind? Oft genug ist es so, dass ein Richter nicht anhand der Gesetze ein Urteil fällt, sondern schon vorab weiß, zu welchem Urteil er kommen will und dementsprechend nach dem passenden Gesetz sucht. „Was nicht passt, wird passend gemacht!“ gilt eben nicht nur auf der Baustelle, sondern auch in der Justiz. Um die Unabhängigkeit der Richter ist es ungefähr so bestellt, wie um die Unabhängigkeit der sogenannten „unabhängigen Experten“, die von der Regierung finanziert werden und dann auf wundersame Weise herausfinden, dass die Regierungspolitik sich nur positiv auf die Gesellschaft auswirkt.

Niemand brachte dies treffender auf den Punkt als der preußische Justizminister Adolph Leonhardt: „Was kümmert mich die Unabhängigkeit der Richter, solange ich über ihre Beförderung entscheide.“ Denn tatsächlich: Richter sind (in aller Regel) nicht an Weisungen der Politik gebunden. Wer aber vom Oberlandesgericht an den Bundesgerichtshof will, der weiß, dass er dafür auf das Wohlwollen der Parteien angewiesen ist und wird schon im vorauseilenden Gehorsam nicht zu kritisch urteilen. Natürlich gibt es auch kritische Geister, die tatsächlich nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, aber die bringen es dann nicht sehr weit. Und natürlich könnte ein Richter, der es bis zur höchsten Position gebracht hat und nicht noch einmal befördert werden kann auf einmal seine Unabhängigkeit entdecken. Aber in aller Regel wurde im langen Selektionsprozess solange Kadavergehorsam belohnt, dass sich der Kandidat auf der letzten Stufe der Karriereleiter eben doch nicht als Abweichler entpuppt.

Keinen Unterschied zwischen UN-Richtern aus Demokratien oder Diktaturen

Das gilt auch und gerade für eine supranationale Justiz – und lässt sich auch statistisch nachweisen: Der US-amerikanische Jurist Eric Posner untersuchte das Abstimmungsverhalten der Richter am Internationalen Gerichtshof zwischen 1946 und 2004. Das Ergebnis ist überdeutlich: Ein Richter stimmt in 90 Prozent aller Fälle, in denen über sein eigenes Land verhandelt wird, auch für die Interessen seines eigenen Landes, und in 80 Prozent der Fälle, in denen über ein befreundetes Land verhandelt wird, für die Interessen des befreundeten Landes. “Freundschaft” ist im Kontext der Studie so definiert, dass die beiden betreffenden Staaten hinsichtlich ihres Abstimmungsverhaltens in der UN-Vollversammlung eine große Übereinstimmung aufweisen.

Im Übrigen konnte Posner keinen Unterschied zwischen Richtern aus Demokratien oder Diktaturen feststellen. Der „Heimvorteil“ ist also universell – und er ist eigentlich noch größer, als es den Anschein hat, wie Nachfolgestudien anderer Autoren feststellten. Denn ein Richter stimmt umso häufiger für sein Heimatland, je relevanter der Fall ist. Sprich: ein abweichendes Votum betrifft eher kleiner Detailfragen oder „harmlose“ Themen, wie beispielsweise Fischereirechte in internationalen Gewässern. Der Verteilungsschlüssel für die Besetzung der Richterposten bevorzugt zudem westliche Staaten gegenüber dem Rest der Welt. Diese ganze Logik kristallisiert sich am Beispiel eines Votums über die kosovarische Unabhängigkeit aus dem Jahr 2010 heraus. Grundsätzlich erkannte das Gericht die zwei Jahre zuvor erfolgte Sezession von Serbien an. Die westlichen Staaten hatten ein Interesse dies zu tun, denn ohne ihre Militärschläge in den 90er Jahren wäre ein selbstständiges Kosovo nicht möglich gewesen – und die eigene Intervention rückwirkend für illegitim zu erklären, hätte etwas merkwürdig ausgesehen.

Gemengelage aus den verschiedensten Interessen

Dass Russland gegen die Unabhängigkeit stimmte, ist nicht verwunderlich. Denn es betrachtet Serbien als „kleinen Bruder“ und will seinen Verbündeten natürlich nicht hängen lassen. Marokko stimmte gegen die Unabhängigkeit des Kosovo, obwohl es keine nennenswerten Beziehungen in die Balkanregion hat und daher eigentlich neutral sein sollte. Man könnte auch annehmen, dass die Marrokaner auf Seiten der islamischen Kosovo-Albaner stehen. Allerdings hält Marokko die Westsahara besetzt und will den Unabhängigkeitsbestrebungen im eigenen Land keine Nahrung gelten. Ganz ähnlich stellte sich auch die Slowakei auf die Seite Serbies, obwohl sie doch eigentlich im westlichen Lager verankert ist und daher „freundlich“ abstimmen sollte. Hier wiegen die eigenen Interessen jedoch höher. Denn die slowakische Regierung will nicht, dass sich die ungarische Minderheit im eigenen Land Ungarn anschließt.

Wie man sieht, ist jeder Fall vor dem Internationalen Gerichtshof ein Gemengelage aus den verschiedensten Interessen, die sich zum Teil überkreuzen. Der Fall an sich ist dann eigentlich nur noch Nebensache. Neben dem Internationalen Gerichtshof gibt es auch noch den Internationalen Strafgerichtshof. Während ersterer vor allem über Staaten verhandelt, kann letzterer auch Personen, also auch Staatschefs verurteilen. Und wäre es möglich, die Führung des Iran oder die Regierungschefs der USA und Israel wegen Kriegsverbrechen in den Knast zu werfen? Nein, denn weder die USA noch Israel, noch einer der Golfstaaten, die in den letzten Tagen ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden, sind offiziell dem Geltungsbereich des Internationalen Strafgerichtshofs beigetreten.

Recht auf Notwehr, aber kein Präventivkrieg

Was aber sagt das Völkerrecht zu den jetzigen Luftangriffen auf den Iran? Tatsächlich ist die mehrheitliche Meinung, dass die Militärschläge völkerrechtswidrig sind. Das allerdings sagt bei genaurer Betrachtung nur wenig aus – denn es gibt keine Möglichkeit, dass die Bombardierungen völkerrechtskonform sein könnten. Erst dann, wenn Kriege anhand bestimmter Kriterien völkerrechtskonform sein könnte, wäre es möglich, sie als völkerrechtswidrig zu bezeichnen, sofern ebendiese Kriterien nicht erfüllt sind. Es ist aber eine Lücke des Völkerrechts, dass genau diese Kriterien nicht existieren. Also gerade weil der Krieg illegal ist, ist er nicht illegal, oder was? Diese Argumentation mutet natürlich etwas paradox an; also der Reihe nach.

Das Völkerrecht kennt zwar ein Recht auf Notwehr, aber eben keinen Präventivkrieg. Nun ist es natürlich so, dass dass zwischen beiden Konzepten ein fließende Übergang besteht. Nehmen wir an, dass Staat A Panzer aufrollen lässt und den Einmarsch innerhab einer Woche plant, wird dies Staat B durch Aufklärungsbilder oder Geheimdienstinformationen wohl nicht verborgen bleiben. In diesem Fall dürfte Staat B sogar zuerst angreifen und sich auf das Notwehrrecht berufen, obwohl der Angriff von A noch nicht stattgefunden hat, also im strengen Sinne ein Präventivkrieg stattfindet. Bei der kurzen Zeitspanne und der Offensichtlichkeit des Angriffs würde das Pendel allerdings eher in Richtung Notwehr ausschlagen.

Der atomare Iran als Horrorszenario

Was aber, wenn Deutschland morgen in Luxemburg einmarschiert und behauptet, einen Präventivkrieg zu führen, weil Luxemburg theoretisch in 100 Jahren Atomwaffen entwickeln und Deutschland bedrohen könnte? Dieses Gedankenxperiment ist natürlich maßlos überzogen. Es zeigt jedoch, dass in bestimmten Weltregionen auch nur leicht überzogene Bedrohungszenarien fast jedem Staat einen Blankoscheck zur Invasion ihres Nachbarn ausstellen würden. Aus genau diesem Grund, nämlich der Missbrauchsgefahr, hat sich im Völkerrecht die Ansicht etabliert, auf das Konzept eines Präventivkriegs gänzlich zu verzichten.

Die Frage lautet nun, wie gut die Angriffe Israels und der USA begründet sind. Denn noch besitzt der Iran keine Atombombe. Israel hat allerdings kein Interesse daran, es so weit kommen zu lassen, denn der Iran hat erstens erklärt, Israel auslöschen zu wollen und zweitens über viele Jahrzehnte Terrorgruppen wie die Hisbollah und die Hamas unterstützt. Selbst dann wenn der Iran die Atombome nicht als Offensiv-, sondern nur als Defensivwaffe verwenden will, ist dies immer noch ein Horrorszenario. Denn unter dem atomaren Schutzschirm ist man relativ sicher und kann noch mehr Geld in Terrorgruppen pumpen als zuvor, ohne eine Gegenreaktion zu befürchten.

Selektive Bemühung des Völkerrechts

In der Rückschau ist natürlich klar, dass ein Präventivkrieg gegen Deutschland im Jahr 1933 viel Leid verhindert hätte. Es wäre jedoch klar völkerrechtswidrig gewesen, da keine unmittelbare, sondern eben nur eine potentielle Gefahrensituation im Raum stand. Erst mit der Einverleibung der Rest-Tschechei, die etwa ein halbes Jahr vor dem deutschen Angriff auf Polen erfolgte, hätte eine unmittelbare und keine potentielle Gefahrenlage bestanden. Solange das Völkerrecht nicht zwischen legitimen und illegitimen Präventivkriegen unterscheidet, ist die generelle Verurteilung eines Präventivkriegs als völkerrechtswidrig nur wenig aussagekräftig. Die Kritik, dass China das jüngste Chaos am Golf aufmerksam beoabachtet, um dann im Falle eines Falles selbst in Taiwan einzumarschieren, ist natürlich nicht völlig von der Hand zu weisen. Allerdings gilt hier auch: Wenn Peking sich einmal mächtig genug fühlt, wird es diesen Schritt gehen, ohne einen Präzendenzfall aus dem Hut zu zaubern.

Im Übrigen bleibt anzumerken, dass Wagenknecht, Weidel und Chrupalla das Völkerrecht nur sehr selektiv bemühen. Aktuell verwenden sie es, um ihre Ablehnung des Krieges auszudrücken. Das ist aber nicht immer der Fall. Denn schon in der Vergangenheit bemühten alle drei das Wörtchen „völkerrechtswidrig“, aber nicht, weil sie es sagen wollten, sondern weil sie es sagen sollten. Und zwar als die Gesellschaft erwartete, dass sie den Ukrainekrieg eindeutig verurteilen. Alle bezeichneten den Einmarsch Russlands als „völkerrechtswidrig“. Wagenknecht sah die Schuld aber irgendwie bei der NATO, Weidel wollte Putin nichts als Kriegsverbrecher bezeichnen und Chrupalla besuchte Festveranstaltungen in der russischen Botschaft. Konsequenz sieht anders aus.

Gerechte Strafe

Und es ist auch nicht klug, einen Krieg rein nach dem Kriterium zu bewerten, ob er Flüchtlingsbewegungen verursacht. Denn das wäre ein non sequitur oder anders: Wer A sagt, muss nicht B, sondern darf auch C sagen. Denn es ist möglich einen Krieg zu befürworten und die Aufnahme von Flüchtlingen abzulehnen. Im Übrigen hat noch nicht einmal Bundeskanzler Friedrich Merz die Macht, irgendetwas am Kriegsverlauf zu ändern. Welche außenpolitischen Einflussmöglichkeiten haben da also Wagenknecht, Weidel und Chrupalla? Innenpolitischen Einfluss haben sie allerdings schon. Und so wie es aussieht, will die Bundesregierung ein zweites 2015 verhindern. Der außenpolitische Sprecher der SPD, Adis Ahmetovic, äußerte sich skeptisch in Bezug auf eine neue Flüchtlingswelle: „Sind wir bereit für einen neuen ‚Wir schaffen das‘-Moment? Ich glaube nicht.“

Und, klar: Natürlich lässt die Regierung weiterhin Flüchtlinge ins Land. Dass aber noch einmal die Jahresmarke von einer Million übertroffen wird, ist unwahrscheinlich, denn dann wäre der Kontrollverlust zu offensichtlich und der Stimmenzuwachs für die AfD enorm. Im vergangenen Jahr mussten selbst viele Medien zugeben, dass sich die Euphorie des Jahres 2015 als verfehlt herausgestellt hatte. Nun wieder neue Jubelarien anstimmen, geht schlicht nicht. Auch sollte man nicht vergessen, dass es vor allem das iranische Regime war, dass die Kriege im Nahen Osten kräftig anheizte und damit dafür sorgte, dass umso mehr Flüchtlinge nach Deutschland strömten. Ayatollah Chamenei hat jetzt also seine gerechte Strafe für Terrorunterstützung (und nicht wenige Messermorde in Deutschland) erhalten.

Bei Flüchtlingen unterscheiden zwischen Regimegegnern und Regimeanhängern

Exiliraner fallen übrigens in Deutschland deutlich seltener negativ auf , als beispielsweise Exilpalästinenser. Wenn die Regierung es nur schaffen würde, bei einer etwaigen Flüchtlingswelle zwischen Regimegegnern und Regimeanhängern zu unterscheiden, könnte sich dies für Deutschland sogar tatsächlich positiv auswirken. Im Übrigen war der Irakrieg nicht falsch, weil er völkerrechtswidrig war, oder weil er mit Lügen über Massenvernichtungswaffen begründet wurde, sondern weil er sein Ziel einer Demokratisierung verfehlte und der Bürgerkrieg, der sich an die Invasion anschloss Hunderttausenden das Leben kostete.

Im Iran hingegen dürfte die Chance auf eine funktionierende Demokratie nach einem möglichen Ende der Theokratie so hoch sein, wie in keinem andere Land in der Golfregion. Oder aber es geht doch alles schief und Wagenknecht, Weidel und Chrupalla stehen – ihren schlechten Argumenten zum Trotz – doch noch als die Sieger dar. Ob der Irakkrieg völkerrechtswidrig war oder nicht, ist egal – im Nachhinein steht er als falsch da, weil offensichtlich wurde, dass er falsch ist.


Montag, 21. April 2025

Wenn deutsche Ex-Diplomaten alle antiisraelischen Register ziehen

Deutschland darf nicht länger schweigen? Eine Erwiderung von Daniel Neumann auf den vielsagenden »FAZ«-Gastbeitrag ehemaliger Botschafter


von Daniel Neumann

Manchmal sind Botschafter gar nicht diplomatisch. Sogar geradezu undiplomatisch. Erst recht, wenn sie den aktiven Dienst hinter sich gelassen haben. So wie die vier ehemaligen Botschafter, die nun in der FAZ (Frankfurter Allgemeinen Zeitung) einen emotionalen Gastbeitrag mit dem Titel »Deutschland darf nicht länger schweigen« verfasst haben.

Worum es in dem Beitrag geht? Um einen Appell an die verantwortlichen Politiker, Israel endlich die angeblich »bedingungslose Unterstützung« zu entziehen. Mit Blick auf den Krieg in Gaza. Und - notabene – mit der besonderen moralischen Verantwortung für Israel und die Menschlichkeit, die »wir Deutschen« aufgrund der Bürde des Holocaust tragen.

Schaut man sich den Beitrag näher an, dann fällt auf, dass die Ex-Botschafter sonderbar einseitig argumentieren. Man könnte fast sagen: antiisraelisch. Was möglicherweise damit zusammenhängt, wo die ehemaligen Diplomaten ihren Dienst verrichtet haben. In der Türkei, im Jemen, in Libyen, in Jordanien, im Libanon, in Ägypten und im Verbindungsbüro der palästinensischen Autonomiebehörde in Ramallah. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Jedenfalls zieht der Beitrag unter dem Vorwand, Deutschlands moralische Verantwortung wahren und natürlich Israels Sicherheitsinteressen wahren zu wollen alle antiisraelischen Register. Anstandshalber geht es mit dem Massaker vom 07. Oktober 2023, das uns alle erschüttert habe, los, bevor die Litanei beginnt: »Die israelische Reaktion brachte zehntausenden Menschen den Tod, infiziert ganze Generationen mit Hass und fügt Israels Sicherheitsinteressen massiven Schaden zu.«

Zumindest das mit den zehntausenden Menschen stimmt. Doch im übrigen ergehen sich die Ex-Diplomaten in Spekulationen und Geschichtsverdrehung. Und sie nutzen dabei ein Wortbild, dass einem in Zusammenhang mit Juden seltsam bekannt vorkommt: Israel infiziert andere mit Hass. Ja ja, der ansteckende Jude infiziert nun andere durch sein Verhalten mit Hass. Die Ursache ist dabei ebenso irrelevant wie der Umstand, dass erstens die Araber nicht erst mit Juden- oder Israelhass angesteckt werden müssen, da dieser Hass uralt ist und sich unter anderem in mehreren Kriegen Bahn gebrochen hat. Und dass zweitens vor allem die Palästinenser systematisch mit dem Hass auf Juden gefüttert werden. Nicht von Israel. Sondern primär von der Hamas und sekundär von der palästinensischen Autonomiebehörde.

Es war dieser Hass, der zum 07. Oktober geführt hat. Es war dieser Hass, der unzählige Terroranschläge gegen Israel angefeuert hat. Und es ist dieser Hass, der von der Vernichtung Israels zugunsten eines palästinensisch-arabischen Landes träumen lässt.

Dass der Verteidigungskrieg Israels in Gaza den Hass seiner Gegner verstärken mag? Das dürfte wohl so sein. Aber heißt das im Umkehrschluss, dass Israel sich den beispiellos grausamen und barbarischen Angriff auf seine Zivilbevölkerung gefallen lassen muss? Dass es einen genozidalen und kriegerischen Angriff unbeantwortet lassen soll, um keinen Hass zu schüren? Das ist erstens absurd und zweitens geschichtsvergessen. Ganz im Gegenteil: Israel muss für die allumfassende Niederlage der Hamas und die vollständige Kapitulation sorgen. Erst dann ist ein Neuanfang möglich. Gerade als Deutscher sollte man diese Lektion der Geschichte eigentlich gelernt haben.

Jedenfalls folgt dann ein Appell, die Palästinenser als ein Volk wahrzunehmen, das ebenso vielschichtig ist, wie das israelische, wofür die jüngsten Anti-Hamas-Proteste ein Zeichen seien. Diese Behauptung ist geradezu abenteuerlich! Sind die Palästinenser ein monolithischer Block? Bestimmt nicht. Aber sind sie so vielschichtig, wie die Israelis? Niemals! Oder erlebt man dort die Diskussionen, politischen Streitigkeiten, landesweiten Demonstrationen, die Meinungsvielfalt und die Farbenvielfalt der israelischen Gesellschaft?

Wie laut war der Widerspruch der Palästinenser, nachdem ihre politischen Führer Yassir Arafat in Camp David 2001 und Mahmoud Abbas in 2008 Vorschläge für einen eigenen Palästinenserstaat im Westjordanland, Gaza und Ostjerusalem unbeantwortet ließen oder gar mit einer Selbstmord-Intifada beantworteten? Wo waren die Demonstrationen gegen die ständigen Entführungen und Terrorakte gegen Israelis? Wo die Demonstrationen gegen das Massaker vom 07. Oktober 2023?

Wenn man öffentliche Verlautbarungen wahrgenommen hat, dann vor allem Freudenausbrüche und Feierstimmung über den Schlag, den man Israel und den Juden versetzt hat. Gibt es andere Stimmen? Bestimmt. Aber sie waren bisher so leise, dass sie kaum vernehmbar waren.

Anschließend behaupten die Ex-Botschafter, dass sich »angesichts des Desinteresses vieler Medien und der zögerlichen Kommunikation unserer politischen Eliten zum Geschehen in Gaza« radikale Kräfte des Themas angenommen hätten. Hätten die Damen und Herren genau hingesehen, dann wäre ihnen aufgefallen, dass spätestens seit dem 08. Oktober 2023 eine sauber geschmierte und koordinierte antiisraelische, antizionistische und antisemitische Maschinerie in Gang gesetzt wurde, welche die Straßen, die sozialen Medien und selbst manche der traditionellen Medien in Beschlag nahm. Offener Hass, Mordaufrufe und Gewalt gegen israelische und jüdische Einrichtungen sowie gegen Israelis und Juden nicht nur in Deutschland waren die Folge.

Wenn es klarer Kommunikation bedurfte. Dann hier!

Was dann folgt ist eine knappe Verurteilung der Hamas für den Terrorüberfall und eine ausgiebige Verurteilung Israels für seine Kriegsführung in Gaza. Was dabei nicht fehlen darf ist die Bezugnahme auf Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs, der »nach sorgfältiger Prüfung« Haftbefehle erlassen habe gegen Hamas-Führer, sowie den Ministerpräsidenten Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Gallant.

Gefolgt von dem Hinweis, dass weder Netanjahu noch deutsche Politiker über dem Recht stünden. Die Verfasser spiegeln dabei Ausgewogenheit in der Beurteilung und die Geltung internationalen Rechts vor. Doch in beiden Fällen betreiben sie Augenwischerei.

Denn erstens stellen sie die Dimension des genozidalen Angriffs auf Israel nicht dar.

Zweitens verlieren sie kein Wort über die Gegebenheiten mit denen Israel sich in Gaza konfrontiert sah, als es darum ging, weitere Angriffe zu verhindern, die Hamas zu vernichten und die Geiseln zu retten. Apropos Geiseln: An keiner Stelle wird der Tatsache, dass sich immer noch 59 Geiseln im Gazastreifen befinden Beachtung geschenkt. Ebenso wenig wie dem Umstand, dass Gaza seit 2007 mit Milliarden von Hilfsgeldern zu einer militärisch befestigten Zone hochgerüstet wurde. Weitreichend untertunnelt. Voller Raketenabschussbasen und Sprengfallen in zivilen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Moscheen, Schulen, Kindergärten und Privathäusern.

Natürlich kann man Israel für seine Kriegsführung kritisieren. Man kann Krieg als solchen kritisieren. Denn Krieg ist grausam. Krieg ist die Hölle. Und zivile Opfer sind in jedem einzelnen Fall eine Tragödie. Aber Ursache und Wirkung nicht klar zu benennen, Täter und Opfer zu verwechseln, und die alptraumhaften Bedingungen zu verschweigen, wenn die Kriegsführung kritisiert wird, ist unredlich. Ist schäbig. Und dient augenscheinlich nur einem Zweck: Israel zu dämonisieren.

Und was die Geltung des Rechts und den IStGH angeht: die angeblich sorgfältige Prüfung sei mal dahingestellt. In jedem Fall aber wurde das Recht zu politischen Zwecken missbraucht. Und der IStGH hat sich dazu hergegeben und damit dem gesamten System des internationalen Rechts schweren Schaden zugefügt.

Denn das Gericht war aus verschiedenen Gründen gar nicht zuständig und hätte das Verfahren überhaupt nicht betreiben dürfen. Erstens weil Israel kein Mitglied des IStGH ist, zweitens weil »Palästina« gar kein Staat ist und deshalb ebensowenig Mitglied sein kann, und drittens weil Israel eine eigene funktionierende Gerichtsbarkeit hat, welche eine Zuständigkeit des IStGH kategorisch ausschließt.

Nun folgen die üblichen Vorwürfe: Der Nahostkonflikt habe nicht erst am 07. Oktober begonnen. Und seit Jahrzehnten würden Palästinenser von israelischer Armee schikaniert, vertrieben oder getötet. Außerdem werde immer mehr Land völkerrechtswidrig besetzt. Die Ex-Diplomaten wären glaubhafter, wenn sie die antiisraelischen, antizionistischen und antisemitischen Erzählungen ihrer Dienstländer nicht ungefiltert wiederkäuen würden. Keine Einordnung, keine Hintergründe, keine Differenzierung. Israelis sind Täter. Palästinenser sind Opfer. So bezaubernd sind die Geschichten aus tausend und einer Nacht.

Nach einigen Ausflügen zu der eigenen völkerrechtlichen Verantwortung und weiteren Vorwürfen gegen Israel biegen die Verfasser dann auf die Zielgerade ein: Man solle die israelische Zivilgesellschaft unterstützen. Ganz so als bräuchten diese Hilfe bei einer Revolution gegen eine autokratische Regierung.

Zumindest meiner Kenntnis nach ist die israelische Regierung demokratisch ins Amt gewählt worden. Und die nächsten Wahlen dürften ebenfalls demokratisch ablaufen. Was – nur nebenbei – einzigartig im Nahen Osten ist.

Außerdem solle man eine palästinensische Regierung der nationalen Einheit befördern, die aus freien Wahlen hervorgeht. Vielleicht haben die Verfasser vergessen, dass die Palästinenser es mit der Demokratie, der Einheit und freien Wahlen nicht so haben. Die letzte Wahl der Autonomiebehörde liegt gut 20 Jahre zurück. Und nachdem die Hamas im Gazastreifen 2006 in den ersten und einzigen Wahlen die Mehrheit erreichte, ermordete sie ihre politischen Gegner kurzerhand und errichtete ein islamistisches Terrorregime. Da klingt eine freie Wahl und eine Regierung der nationalen Einheit sicher verführerisch.

Ausgangspunkt solle jedenfalls weiterhin der Oslo-Prozess und eine Zweistaatenlösung sein. Doch wenn Israel nicht mitspielt, so die mehr oder weniger versteckte diplomatische Drohung, dann bleibe eben nur eine Einstaatenlösung, die ein gleichberechtigtes Zusammenleben zwischen Juden und Arabern bedingt. Die Folgen können wir heute in Gaza oder den palästinensisch kontrollierten Gebieten der Westbank beobachten. Denn diese Gebiete sind ethnisch gesäubert. Von Juden versteht sich.

Aber vielleicht ist das ja der heimliche Traum, den deutsche Ex-Botschafter bei einem guten Glas Wein und arabischen Leckereien auf der heimischen Terrasse träumen. Eine Welt ohne die Bürde des Holocaust. Eine Welt ohne moralische Verpflichtung für den Judenstaat. Und eine Welt ohne Israel. Kann es etwas Schöneres geben?

Der Autor ist Jurist und Vorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen.