Dienstag, 8. Dezember 2020

Tom Buhrow: "Hallo! Meine 30.000 Euro Brutto monatlich zahlen sich nicht von alleine..."

Nein, es geht nicht um Neid, wenn wir uns mit dem üppigen Gehalt von WDR-Chef Tom Buhrow beschäftigen müssen. In einer Gesellschaft wird es immer unterschiedliche Gehälter geben. Und es scheint auch klar, dass der Mann nicht mit einem Brutto von 5.000 Euro nach Hause gehen wird, aber müssen es denn 30.000 Brutto monatlich sein? Der Qualität des Programms ist es jedenfalls anzusehen. Wie teuer kann es schon sein, permanent Wiederholungen zu senden? 

Wie bereits gesagt, wir haben kein Problem mit einem üppigen Gehalt. Doch der Unterschied ist, dass Tom Buhrow nicht von einer Privat-Firma bezahlt wird. Er schreibt keine Rechnung als Selbständiger für erbrachte Leistungen. 2.000 GEZ-Zwangsgebührenzahler werden benötigt, um alleine Tom Buhrows Gehalt zu refinanzieren. 


Und es bleibt nicht beim derzeitigen Einkommen. Weil bei 30.000 Euro Monats-Brutto nicht viel übrig bleibt, wir kennen das alle, kann Tom Buhrow natürlich auch keine private Altersversorgung betreiben oder seine Betriebliche Altersversorgung selbst finanzieren. Er wird sicher keinen Riester-Vertrag haben, keinen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag, den Bundeskanzlerin Merkel in der "Bürgersprechstunde" noch der Putzfrau empfahl, um nicht in die Altersarmut abzurutschen. Tom Buhrow hat keine Riester-Zulagen für seine Kinder bekommen. Tom Buhrow braucht das gar nicht, denn er hat einen fürstlichen Pensionsanspruch, mit dem er es sich im Alter wird gut gehen lassen können. Nach Berechnungen der FAZ wird seine Pension in etwa auf der Höhe des aktuellen Einkommens liegen. Denn die ARD legt Ihren Mitarbeitern gerne etwas zur Rente hinzu.

Umso größer ist das Unverständnis, wenn das Geld aus den Gebühren nicht nur fürs aktuelle Programm, sondern auch – und das immer mehr – für Renten ausgegeben wird. Das betrifft nicht nur die Intendanten. Auch die ganz normalen Mitarbeiter der Sendeanstalten haben bis vor einiger Zeit hohe Zusagen für ihre Betriebsrente erhalten, die es zusätzlich zur gesetzlichen Rente gibt. Insbesondere vor 1993 galt: Bist du bei den Öffentlich-Rechtlichen, musst du dir um dein Alter keine Sorgen machen. Die Rente ist sicher. Zeitweise gab es sogar Mitarbeiter, die in der Rente mehr verdienten als in ihrer aktiven Zeit. Das ist zwar mittlerweile abgestellt, doch immer noch erfreuen sich langgediente Mitarbeiter eines sehr sorgenfreien Ruhestands.

Einst dachte man sich wohl im Rundfunk: Besser heute weniger Gehalt zahlen und dafür mehr fürs Alter versprechen. Nach uns die Sintflut. Jetzt schlägt die Demographie zurück. Die Rentner sind da – und damit die Probleme für die Rundfunkanstalten.

Die Betriebsrenten müssen bezahlt werden. Bei stark gesunkenen Zinsen und damit gesunkenen Erträgen aus dem angesparten Kapital ist das schwierig. Allein die ARD-Anstalten müssen in den kommenden vier Jahren laut ihrer Finanzplanung knapp 1,4 Milliarden Euro an Pensionen auszahlen. Dazu kommen noch die Rückstellungen, die für künftige Rentner gebildet werden, so dass für die Altersversorgung insgesamt mehr als drei Milliarden Euro in vier Jahren kalkuliert sind. Wie groß die Lasten einmal werden, kann man an den Rückstellungen der Sendeanstalten ablesen. Die ARD allein hat insgesamt 7,4 Milliarden Euro auf der hohen Kante für künftige Pensionen, ZDF und Deutschlandradio zusammen noch einmal eine Milliarde. Und es wird immer mehr angespart. Aus den GEZ-Geldern, die eigentlich für die Programmgestaltung gedacht sind. 

Schon redet man über Gebührenerhöhungen, doch der GEZ-Zwangsgebührenzahler hat schon das Recht zu erfahren, warum diese hoch bezahlten Mitarbeiter nicht für ihre eigene Altersversorgung aufkommen können, ein Grundsatz, der auch Abgeordneten und Ministern gut anstehen würde, die ebenfalls Pensionsansprüche erhalten, von denen Karl-Heinz Durchschnitt und Carla Mittelmaß allenfalls träumen können.

WDR-Intendant Tom Buhrow (58) hat dagegen sein Jahresgehalt von 399.000 Euro verteidigt. „Man kann das immer weiter treiben mit dem Neid“, erklärte der ehemalige „Tagesthemen“-Moderator am Mittwoch in Köln bei einer Pressekonferenz nach der ARD-Hauptversammlung.

Buhrow sagte weiter: „Ich kann absolut zu den Gehältern stehen. Man kann immer sagen ‚weniger, weniger, weniger‘.“ Dann lande man am Ende bei Milliardären, die es sich leisten können, den Job ehrenamtlich zu machen. Ob das so gut wäre für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wolle er bezweifeln.

Die ARD veröffentlicht seit Anfang September die Gehälter sämtlicher Intendanten auf ihrer Website. Buhrow steht an der Spitze des größten ARD-Senders und bezieht das höchste Gehalt im Intendantenkreis, was allerdings auch schon vorher bekannt war.

In anderen Fällen belässt es die ARD bei pauschalisierten Angaben. Er tue sich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes schwer damit, jedes Einzelgehalt auf Heller und Pfennig öffentlich zu machen, sagte ARD-Programmdirektor Volker Herres. Insgesamt wolle die ARD ihr Handeln aber noch sichtbarer machen, betonte die ARD-Vorsitzende Karola Wille. ARD und ZDF finanzieren sich hauptsächlich über den Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Haushalt im Monat.

Kein Wunder, dass die öffentlich-rechtlichen Medien so auffällig aktiv über die AfD und ihre Spitzenkandidaten herfallen, geht doch von dieser Partei die höchste Gefahr für den künftigen Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Denn die AfD steht für die Abschaffung der GEZ-Zwangsgebührenfinanzierung. Geht es nach dem Willen der öffentlich-rechtlichen Sender, wird die AfD kein großer Erfolg beschieden sein, dafür wird man Sorge tragen. Damit wir auch weiterhin für Tom Buhrow werden zahlen müssen. So lange er lebt. Und dafür will Tom Buhrow jetzt sogar klagen. Auf Gebührenzahlerkosten.


Öffentlich-rechtlicher Rundfunk : Sender ziehen wegen Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht

Nachdem es im Landtag in Sachsen-Anhalt keine Abstimmung über den Rundfunkstaatsvertrag geben wird, haben öffentlich-rechtliche Sender eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Sowohl die Landesrundfunkanstalten der ARD wie auch das ZDF und das Deutschlandradio wollen den Rechtsweg gehen. 

"Mit dem heutigen Tag ist klar, dass es in Sachsen-Anhalt keine Zustimmung mehr geben kann. Damit bleibt leider keine andere Möglichkeit, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen", sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut. Er habe sich eine andere Lösung gewünscht und intensiv dafür geworben. "Aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in diesem Verfahren ganz offenbar zum Spielball der Politik in einem Bundesland geworden."

Ähnlich äußerte sich der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow: "Ich bedauere das Ergebnis. Der gesamte Prozess zur Anpassung des Rundfunkbeitrags scheitert bundesweit an Sachsen-Anhalt, nachdem der Ministerpräsident die Gesetzesvorlage zurückgenommen hat." Im Verfahren sei die Beitragsdiskussion mit der Auftragsfrage völlig vermischt worden – "was wir nach der bisherigen Rechtsprechung als unzulässig betrachten. Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich. Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden."

Vom Deutschlandradio hieß es, die bedarfsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 sei nicht mehr gesichert. Man habe daher beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Intendant Stefan Raue sagte: "Schon jetzt müssen wir einen strikten Sparkurs verfolgen, um mit unseren Angeboten auch in der digitalen Welt sichtbar zu sein. Ein Ausbleiben der Erhöhung würde sich daher unweigerlich auf die Programmgestaltung auswirken." 

Rundfunkbeitrag soll zum 1. Januar erhöht werden

Wenn der neue Staatsvertrag nicht zum 1. Januar 2021 umgesetzt werde, habe das erhebliche Auswirkungen, warnte ZDF-Intendant Bellut. Allein seinem Sender würden jährlich rund 150 Millionen Euro fehlen: "Wenn die Beitragsanhebung nicht kommt, wird das auch die mittelständisch geprägte deutsche Produktionswirtschaft und die Kreativen treffen. Das ZDF könnte seine Wirkung als größter Auftraggeber auf diesem Markt nicht mehr wie bisher entfalten. Das träfe die ohnehin von der Pandemie gebeutelte Branche massiv und nachhaltig."

Der Rundfunkbeitrag sollte zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat und Beitragszahler steigen. Damit die Änderung in Kraft treten kann, müssen alle Landtage bis Jahresende zustimmen. Fehlt nur ein Landesparlament, ist der Staatsvertrag hinfällig. In Sachsen-Anhalt hatte sich die schwarz-rot-grüne Koalition nach wochenlangen Krisengesprächen nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können – der Landtag wird vorerst nicht abstimmen, Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte die Regierungsvorlage nach dem Streit zurückgezogen.






Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen