Donnerstag, 17. Dezember 2020

Die Arschkarte haben die Apotheker gezogen...

von Thomas Heck...

War es heute wieder so voll vor deutschen Apotheken, als wären dort Bananen ans Volk verteilt worden? Ich weiss es nicht, zwingt mich doch eine starke Erkältung und mein Verantwortungsgefühl in Quarantäne und ins Homeoffice. Letzteres muss unseren Reichsgesundheitsminister und Beauftragter für Volksgesundheit Jens Spahn wohl verlassen haben, als er auf die glorreiche Idee kam, mitten auf dem Höhepunkt der Pandemie ausgerechnet die Risikogruppe der Alten in Massen vor Apotheken versammeln zu lassen. Und die 27 Millionen Risikopatienten versammeln sich vor deutschen Apotheken und wenn es dort kostenfrei Hustenpastillen gäbe.


Es scheint, als habe das deutsche Gesundheitswesen einen Weg gefunden, sich ihrer Alten und Kranken kostengünstig zu entledigen, 10 FFP-2-Masken kosten bei Amazon 17,90 € mit kostenloser Lieferung. Und den Job hat Spahn auch noch an die Apotheken delegiert. Er hat sie durch die neue Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung verpflichtet, in den kommenden Wochen rund 400 Millionen Schutzmasken an die etwa 27 Millionen Risikopatienten zu verteilen. Was für ein Wandel eines Ministers, der anfangs von den Masken so gar nicht begeistert war.

Und mit der Verteilung und einem freundlichen "Bitteschön" die Masken über die Theke zu schieben, damit ist es allerdings für die Apotheker nicht getan. Sie müssen sich persönlich im laufenden Betrieb von der Anspruchsberechtigung der Kunden überzeugen, zum Beispiel durch Vorlage seines Ausweises, oder  durch ein ausgefülltes Formblatt, das per Eigenerklärung des Kunden seine Bedürftigkeit beweist. 

Die Apotheken erledigen nun per Dekret die Arbeit der Krankenkassen, die eigentlich für die Berechtigungsscheine ihrer Versicherungsnehmer zuständig wären, das aber zeitlich nicht auf die Reihe bekommen. Daher wurde in den aktualisierten Entwurf der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung etliches auf die Apotheken abgewälzt. So müssen, falls sich die anspruchsberechtigte Person nicht persönlich in die Schlange vor der Apotheke einreihen möchte, gegebenenfalls Vollmachten kontrolliert werden; der Ausweis der bevollmächtigten Person ist zu prüfen, immerhin nur, sofern sie dem Apothekenpersonal nicht bekannt ist. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie am besten nicht Ihren Apotheker, der hat dafür einfach keine Zeit mehr.


Auf weitere Details wie die Berechtigung der Apotheke zur „Auseinzelung“ und „Neuverpackung“ soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden, Sie finden sie, wenn Sie viel Zeit haben und Lust auf deutsche Gesetze- oder Verordnungstexte haben, hier. Hauptsache ist, dass die mit der Erlaubnis zur „Auseinzelung“ und „Neuverpackung“ verbundenen Auflagen erfüllt werden (die Schutzwirkung darf nicht beeinträchtigt werden, jeder Maske ist eine Bedienungs-Anleitung des Herstellers beizulegen etc.). Auch gilt mein Rat bezüglich Risiken und Nebenwirkungen oder besuchen Sie die Webpräsenz des Neuvillenbesitzers Jens Spahn mit einem Überblick über die gequirlte Scheiße, die der Mann da verbreitet und sich nicht mal selbst vor Corona schützen konnte.

Als Krönung sei zu erwähnen, dass Apotheken die von ihnen im Umlauf gebrachten Masken selber besorgen, sprich einkaufen müssen. Angesichts der mehr als unklaren Vorgaben aus dem Gesundheitsministeriums, herrschen bei den Apothekern Verwirrung. Ihnen liegt nicht mehr vor als zum einen der "Einberufungsbescheid" mit der Dienstverpflichtung, zum anderen die Empfehlung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA, sich doch am besten an einen Lieferanten ihres Vertrauens zu wenden. Und da die auch nichts genaues wissen, der Tipp, versuchsweise zuerst EU-konforme FFP2-Masken zu bestellen. Dies aber auch nur nach eingehender Prüfung eines zunächst anzufordernden Musters auf Konformität mit sämtlichen EU-Vorgaben und der zuständigen Marktüberwachungsbehörde sowie auf Eignung im Sinne der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung. Insbesondere ist von der Apotheke zu gewährleisten, dass man keine Fälschungen unter die Kunden bringt. 


Die Apotheker bekommen also tüchtig zu tun, und das ja nicht erst bei der Abgabe im Verkaufsbereich, sondern schon im Vorfeld. Und das bitte ASAP. Bei der Komplexität der Situation und den unzureichenden Hilfestellungen seitens des Spahn-Ministeriums nicht eben nebenher zu erledigen. Alleine die Vielzahl der infrage kommenden Masken dürfte für allerlei Konfusion sorgen. Neben europäischen FFP2-Masken mit CE-Kennzeichen und nachfolgender vierstelliger Prüfnummer der notifizierten Stelle mit der Kennzeichnung DIN EN 149:2001+A1:2009 oder englische Fassung EN149:2009-08 dürfen auch US-amerikanische und kanadische, australische und neuseeländische sowie japanische Atemschutze beschafft, bezahlt und verteilt werden. Die besitzen natürlich auch alle Prüfnummern, Kennzeichnungen und Zulassungscodes, die es bei Einkauf und Verteilung zu kontrollieren gilt. Ja sogar die zuvor nicht zugelassenen chinesischen KN95-Masken sind nun koscher, allerdings – und hier ist wieder der Apotheker gefordert – nur, wenn sie über eine Bescheinigung der Marktüberwachungsbehörde nach § 9 Absatz 3 MedBVSV verfügen. Ein exzellentes Beispiel eines kompletten Staatsversagens in dieser Pandemie. Wenn der Staat schon bei der Verteilung von 3 Masken an seine Grenzen stösst, lässt dies bei der zu erwartenden Impfung einen sehr faden Beigeschmack zurück.




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen