Mittwoch, 23. Dezember 2020

Der GEZ-Rapper 86 Cent feat. Tom Buhrow

von Thomas Heck...

Wer kennt ihn nicht? Den GEZ-Rapper 86 Cent feat. Tom Buhrow, der meint, mal so nebenbei eine Gebührenerhöhung um insgesamt 400 Mio. Euro dem Bürger schlichten Gemüts als 86 Cent Erhöhung verkaufen zu müssen, um gleich nach dem Scheitern dieses Versuchs mit Einschränkungen des Programms zu drohen. Buhrow war schon bei seinem Projekt WDR-Kinderrapperchor extrem erfolgreich. Die Band steht regelmäßig in den Schlagzeilen. Und noch lacht er...


Lügen haben Buhrows Beine


Gestern hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der Öffentlich-Rechtlichen (ARD, ZDF und DLF), die Erhöhung der Rundfunkgebühren zum 1. Januar einstweilig anzuordnen, abgelehnt. Die Sache habe keine Eile, befanden die Richter, die Antragsteller sollten den Ausgang des anhängigen Verfahrens in der Hauptsache abwarten.

Wie zu erwarten war, nahm sich die Tagesschau des Themas an. „Der Rundfunkbeitrag bleibt zunächst bei 17.50 Euro“, hieß es in der Anmoderation des Beitrags (hier ab 10:20), das Bundesverfassungsgericht habe einen Eilantrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio abgewiesen, „mit dem die Sender eine Erhöhung um 86 Cent zum Jahreswechsel durchsetzen wollten“. Nach Ansicht der Karlsruher Richter hätten die Sender „nicht ausreichend begründet, warum ihnen gravierende Nachteile entstehen würden, wenn sie die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abwarten müssen“. Die Beitragserhöhung sei nach einem Koalitionsstreit vom Land Sachsen-Anhalt blockiert worden.

Das war im Großen und Ganzen ok; es wäre naiv gewesen zu erwarten, dass die Tagesschau ihre Zuschauer darüber in Kenntnis gesetzt hätte, dass es bei der Erhöhung des Beitrags um 86 Cent nicht um Peanuts ging, sondern um rund 400 Millionen Euro Mehreinnahmen jährlich. Selten war das Sprichwort „Kleinvieh macht auch Mist“ so angemessen wie in diesem Fall. Auf Jiddisch würde man sagen: „A bissel und a bissel macht a fulle Schissel.“

Das wird man sehen und hören

Und dabei könnte man es belassen, wenn anschließend nicht der Intendant des WDR, Tom. Buhrow, das Wort ergriffen hätte. Sichtlich angefressen sagte er: „Wir werden jetzt unsere Finanzplanungen anpassen müssen. Das wird gravierende Folgen haben, auch für das Programm, das wird man sehen und hören“, darüber werde man „in Ruhe beraten“. Der Drohung, das Niveau noch weiter abzusenken, bis den Zuschauern das Sehen und Hören vergeht, folgte eine Behauptung aus der Abteilung fake news, prepared and served by the big boss himself.

„Positiv ist zu verzeichnen, dass die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich angenommen wurde, und so setzen wir jetzt auf ein rasches Urteil im Hauptsacheverfahren.“

Es müsste im WDR einen Juristen geben, der dem sichtlich überforderten Intendanten den Unterschied zwischen einem Eilantrag zum Zwecke einer Einstweiligen Anordnung und einem Hauptsacheverfahren erklären könnte. Buhrow schwindelt, wenn er den Eindruck zu erwecken versucht, es gäbe etwas, das „positiv zu verzeichnen“ wäre. Der Eilantrag, „mit dem die Sender eine Erhöhung um 86 Cent zum Jahreswechsel durchsetzen wollten“, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Ex und hopp.

Die Sender hatten einen „Eilantrag“ gestellt, weil sie sich davon einen Erfolg und positive Schlagzeilen versprachen. Wäre das nicht der Fall, hätten sie eben keinen Eilantrag gestellt, eine Verfassungsbeschwerde erhoben und dann ein mehr oder weniger „rasches Urteil“ im Hauptsacheverfahren abgewartet. Nun vermischt Buhrow das eine mit dem anderen, nur damit die Zuschauer glauben, „grundsätzlich“ hätten die Sender recht bekommen.

Angeblich soll es im WDR eine Abteilung fürs fact checking geben, falls der Sender diesen Job nicht inzwischen an das Kollektiv von Correctiv ausgelagert hat. Für 86 Cent machen die alles.

Erschienen auf der Achse des Guten...



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