von Thomas Heck...
Gut zwei Jahre nach einem "Vorfall" am Kölner Hauptbahnhof, bei dem ein 15jähriges Mädchen bei einer Geiselnahme schwere Verbrennungen erlitten hatte, ein Vorfall, den ich und die meisten Deutschen nach damaligen Achselzucken mittlerweile vergessen hatten, wurde das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft wegen andauernde Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Ein Vorfall, der schon damals weitestgehend totgeschwiegen wurde. Wir hatten hier und hier und hier und hier berichtet. Heute dient dieses Beispiel eher für die verkorkste, weil politisch korrekte Berichterstattung, denn für eine juristische Aufbereitung einer schrecklichen Tat.
Gut zwei Jahre nach einer Geiselnahme am Kölner Hauptbahnhof hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen weiter andauernder Verhandlungsunfähigkeit des Geiselnehmers vorläufig eingestellt. „Der Haftbefehl wurde aufgehoben“, sagte der Sprecher der Ermittlungsbehörde, Ulrich Bremer, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ laut Vorabmeldung vom Freitag. Das zuständige Gericht habe den aus Syrien stammenden Mohamed R. gestützt auf ein neues neurologisches Gutachten als weiter nicht verhandlungsfähig eingestuft.
Der damals 55 Jahre alte R. hatte am Kölner Hauptbahnhof eine Frau als Geisel genommen und mit Benzin übergossen. Als er mit einem Feuerzeug in der Hand drohte, die Geisel anzuzünden, stoppten ihn Polizisten mit sechs Schüssen. R. überlebte schwer verletzt, er befindet sich in einem Pflegeheim. Die Geisel, eine Apothekerin, erlitt leichte Verletzungen. Eine Jugendliche hatte zuvor schwere Brandverletzungen bei einem mutmaßlich von dem Mann verübten Brandanschlag in einem Schnellrestaurant erlitten.
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