Mittwoch, 17. Oktober 2018

Gottseidank gab es am Kölner Hauptbahnhof eine Waffenverbotszone...

von Thomas Heck...

Nach der Geiselmahme im Kölner Hauptbahnhof zieht die Bundespolizei eine positive Bilanz. Denn was bei dem Trubel um die Geiselnahme doch unterging. Im Kölner Hauptbahnhof gibt es interessanterweise eine Waffenverbotszone. Der Geiselnehmer war deswegen gezwungen, auf non-lethale Waffen zurückzugreifen.  Ob dass für die Opfer tröstlich ist, darf bezweifelt werden. Gaskartuschen. Darüber berichtete der WDR im bereits Juli 2018 und titelte:

Kaum Verstöße gegen Waffenverbot im Kölner Hauptbahnhof

- Waffenverbot im Kölner Hbf zeigt Wirkung
- Reaktion auf gestiegene Zahl an Gewaltdelikten 
- Verbote zeitweise bereits in Dortmund

Das Waffenverbot im Kölner Hauptbahnhof hat in der Nacht zum Samstag (28.07.2018) nach Einschätzung der Bundespolizei offenbar abschreckende Wirkung gezeigt. Bei Kontrollen zogen die Beamten von Freitagabend bis zum Samstagmorgen lediglich ein Taschenmesser ein. 


Außerdem wurden fünf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt. "Die Aktion war ja angekündigt, da hat die Zielgruppe sich wohl drauf eingestellt", sagte ein Polizeisprecher. In der Nacht von Samstag auf Sonntag ist das Mitführen von Waffen erneut verboten. 


Waffenfunde der Bundespolizei

Die Bundespolizei reagiert mit dem befristeten Waffenverbot auf einen Anstieg der Gewaltdelikte im Bereich des Hauptbahnhofs. Verboten sind "gefährliche Werkzeuge aller Art", darunter Messer, Beile und Baseballschläger.

Im vergangenen Jahr seien 66 gefährliche Körperverletzungen erfasst worden, die mit gefährlichen Gegenständen begangen worden seien. Das sei ein Anstieg um 23,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Hauptbahnhof Köln wird nach Angaben der Bundespolizei täglich von etwa 318.000 Reisenden und Besuchern genutzt.

Bereits Waffenverbotszonen in anderen Städten

Vor vier Wochen hatte es an einem Wochenende bereits ein Waffenverbot im Dortmunder Hauptbahnhof gegeben. Die Polizei kann aber nur zeitlich begrenzte Verbote aussprechen. Für ein dauerhaftes Verbot wäre ein entsprechendes Gesetz erforderlich.

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