Donnerstag, 18. Oktober 2018

Der Unsinn um die Datenschutzgrundverordnung...

von Thomas Heck...

Dieses Jahr trat die Datenschutzgrundverordnung in Kraft, ein EU-Gesetzesmonstrum, welches an sich den Datenschutz für den Bürger regeln soll, letztlich aber nur dubiosen Abmahnanwälten als Einkommensquelle dient, Unternehmen belastet und darüberhinaus dem Bürger nichts bringt. An die hier lesenden Abmahnanwälte ein Hinweise in eigener Sache. Bei uns gibt es nichts zu holen, ist alles geregelt. Sucht Euch andere Opfer. Hier geht es zu unserer DSGVO.

Der Bürger spürt das Gesetz z.B. dann am eigenen Leibe, wenn er zum Arzt geht und rein rechtlich nicht einmal mehr der Name von der Sprechstundenhilfe aufrufbar wäre. Mehr als "Die Syphillis bitte in die Kabine 1" wäre an sich gar nicht mehr erlaubt. Und nun geht es den Vermietern an den Kragen. Ein weiteres Beispiel aus EU-Absurdistan.

Der Immobilien-Eigentümerverband „Haus & Grund“ empfiehlt seinen 900.000 Mitgliedern, die Namensschilder bei vermieteten Wohnungen zu entfernen. Denn Mieter könnten sich durch die Klingelschilder in ihrer Privatsphäre verletzt sehen und den Vermieter auf Basis der DSGVO verklagen. Dem drohen dann Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro.


In vielen Mietshäusern sind die Namen an den Klingelschildern von den Vermietern angebracht. Das könnte sich zukünftig ändern, denn Immobilien-Eigentümerverband „Haus & Grund“ warnt nun vor der gängigen Praxis. Vermieter sollen die Namenschilder besser entfernen, denn: „Nur so können sie sicher sein, nicht gegen die DSGVO zu verstoßen“, sagt Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, der „Bild“-Zeitung.

Erreichbarkeit der Mieter gefährdet

Die Folgen können laut Warnecke dann dramatisch sein: Bis zu 20 Millionen Euro an Bußgelder seien für die Vermieter möglich, wenn ein Mieter durch die Angabe des Namens an der Haustür seine Privatsphäre gestört sieht. Doch auch die Entfernung könnte eine teure Angelegenheit werden. Bei 20 Millionen Mietwohnungen in Deutschland würde der Austausch die Vermieter 200 Millionen Euro kosten, zitiert die „Bild“-Zeitung Warnecke.

„Wenn es Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Namensschildern gibt, ist die Politik gefordert“, sagt Ulrich Ropertz, der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbund der „Bild“-Zeitung. Eine Demontage der Klingelschilder können zu einem „Klingelschild-Wirrwarr“ führen und die Erreichbarkeit der Mieter gefährden. Ropertz hat aber auch einen simplen Lösungsvorschlag: Mieter sollen ihren Namen selbst am Klingeschild anbringen.

Präzedenzfall in Wien

Der Warnung des Immobilien-Eigentümerverbandes „Haus & Grund“ war ein Fall in Wien voraus gegangen. Dort hatte ein Bewohner sich über mangelnden Datenschutz beschwert. Der Mieter einer Gemeindewohnung habe dabei auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwiesen, wie ein Sprecher der kommunalen Hausverwaltung „Wiener Wohnen“ am Freitag sagte. Der Mann meinte, nach der EU-Verordnung sei seine Privatsphäre nicht genügend geschützt, wenn sein Name auf dem Klingelschild stehe.

Die Mitarbeiter von „Wiener Wohnen“ erkundigten sich und erhielten von der für Datenschutzangelegenheiten der Stadt zuständigen Magistratsabteilung die Einschätzung, dass die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer gegen die DSGVO verstoße. „Wir müssen die standardgemäße Beschilderung also austauschen“, sagte der Wiener-Wohnen-Sprecher. In 220.000 Wohnungen in rund 2000 Wohnanlagen werde man kontinuierlich die Gegensprechanlagen umstellen. Künftig stehe nur die Wohnungsnummer auf dem Schild. Wer dennoch seinen Namen dort sehen wolle, müsse selbst einen Aufkleber anbringen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen