von Thomas Heck...
Abschieben, abschieben, abschieben... die von Kanzlerin Merkel ausgerufene Devise hatte nie gegriffen und greift auch heute ins Leere. Denn jeden Monat reisen 100 schon abgeschobene Migranten wieder ein. Weil an den Grenzen nicht kontrolliert wird, weil der Zugang nach Deutschland bis heute nicht einmal im Ansatz reglementiert wird.
So schrieb die WELT bereits im Juni 2018: Sie wurden bereits abgeschoben und kommen trotzdem zurück: Die Bundespolizei registriert monatlich rund 100 Migranten, gegen die ein Einreiseverbot besteht. Trotzdem können sie in Deutschland wieder Schutz suchen.
Der Machtkampf in der Union wird immer schärfer. In der Asylfrage stehen sich beide Parteien unnachgiebig gegenüber. Die CSU droht damit, die Grenzen dicht zu machen. Eine Zusammenfassung der Ereignisse.
Der Machtkampf in der Union wird immer schärfer. In der Asylfrage stehen sich beide Parteien unnachgiebig gegenüber. Die CSU droht damit, die Grenzen dicht zu machen. Eine Zusammenfassung der Ereignisse.
Die Bundespolizei hat einem Medienbericht zufolge seit Januar 2017 monatlich im Schnitt rund hundert Fälle von verbotener Wiedereinreise zuvor abgeschobener Migranten registriert. Das berichtete die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf Zahlen der Bundespolizei. Die Behörde bestätigte WELT die Zahlen.
Seit Januar 2017 würden bei Grenzkontrollen in Deutschland durchschnittlich hundert Menschen pro Monat festgestellt, „gegen die ein nationales und/oder schengenweites Einreiseverbot bestand“. Dies bedeute, dass die Betroffenen aufgrund einer bereits erfolgten Abschiebung ein Wiedereinreiseverbot gehabt hätten, aber dennoch nach Deutschland zurückgekehrt seien und an der Grenze nicht abgewiesen werden dürften.
Wie viele der durchschnittlich hundert Menschen „dabei entgegen einer Wiedereinreisesperre aufgrund des ‚Dublinverfahrens‘ gehandelt haben“, werde statistisch nicht erfasst, heißt es in dem Zeitungsbericht. Auf die Frage, ob ein Wiedereingereister mit Einreisesperre kein Schutzgesuch mehr stellen dürfe, hieß es laut „Bild“ in der Antwort der Bundespolizei: „Das Einreise- und Aufenthaltsverbot stellt kein Hindernis für das Stellen eines Schutzgesuchs dar. Behördliche Folgemaßnahmen bleiben hiervon unberührt.“
Führt Streit zum Bruch der Koalition?
Derzeit gibt es in der Bundesregierung Streit über die Frage, ob bestimmte Flüchtlinge bereits an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden dürfen: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will jene Asylbewerber an der deutschen Grenze abweisen, die bereits in anderen EU-Ländern registriert sind. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt dies ab. Merkel soll zwei Kompromissvorschläge der CSU abgelehnt haben.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Mathias Middelberg (CDU), geht nach eigenen Worten derzeit nicht davon aus, dass die Unionsfraktion am Streit über die Flüchtlingspolitik auseinanderbricht. Ganz ausschließen lasse sich das aber am Ende nicht, sagt Middelberg im Deutschlandfunk. Auf die Frage, ob Merkel irgendwann die Brocken hinschmeißen könnte, entgegnet er: „Ich glaube, dass sie bis zuletzt versuchen wird, die Sache zu einigen, weil sie sich ihrer Verantwortung gerade auch in diesem Thema verpflichtet sieht.“
Bundestagsvizepräsident Hans-Peter Friedrich (CSU) rät dazu, im Unionsstreit „ein bisschen Dramatik“ rauszunehmen. Von den 63 Punkten im Asylmasterplan von Seehofer gebe es nach Worten von Merkel in 62 Übereinstimmung, sagt Friedrich der ARD. „In dem einen Punkt hakt’s noch ein bisschen, aber das kriegen wir hin.“ Am Ende werde es zwischen CDU und CSU eine Einigung geben.
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