Freitag, 5. Oktober 2018

Bamf tut alles für das Bleiben von Flüchtlingen...

von Thomas Heck...

Bundesinnenminister Seehofer will mehr Kontrolle bei der Migration. Sagt er jedenfalls. Dem Flüchtlingsamt Bamf hat er einen neuen Chef verpasst. Der überrascht jetzt mit Gedankenspielen zur selteneren Überprüfung von Flüchtlingen und offenbart damit vielleicht auch die wahre Intention der Bundesregierung. 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) überlegt, die Schutzberechtigung anerkannter Asylbewerber künftig erst nach fünf Jahren erneut zu prüfen. „Für eine Verlängerung der Prüffrist auf fünf Jahre spricht, dass sich die Situation im Herkunftsland nach drei Jahren meist nicht geändert hat“, sagte ein Sprecher des Flüchtlingsamts am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Verlängerung der Frist für die so genannte Widerrufsüberprüfung von aktuell drei Jahren sei aber nur einer von mehreren Vorschlägen.

Bedenklich ist dabei nur die Tatsache, dass nach ein Flüchtling bereits nach eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten und nach 8 Jahren sogar einen Antrag auf Einbürgerung stellen kann. Somit würde de facto niemand mehr einer Widerrufsüberprüfung unterliegen und niemand würde abgeschoben werden. In Zusammenhang mit dem diskutierten Spurwechsel wären damit sämtliche Türen und Tore geöffnet.


Bamf-Chef Hans-Eckard Sommer hatte vergangene Woche im Innenausschuss des Bundestags über die Überlegungen gesprochen. Der „Spiegel“ hatte darüber berichtet. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte auf Anfrage, man prüfe den Vorschlag, könne ihn aber noch nicht bewerten.

Über eine „vernünftige Priorisierung“ der hunderttausenden Verfahren könne man sicherlich sprechen, erklärte die migrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Linda Teuteberg. „Es muss aber in jedem Fall sichergestellt sein, dass in allen Fällen, in denen es Lücken bei der Identitätsfeststellung gab, die Widerrufsprüfung so schnell wie möglich vorgenommen wird.“

Schutzsuchende, die während der Flüchtlingskrise nicht angehört wurden, sondern über deren Asylantrag nur schriftlich entschieden wurde, sollen prioritär überprüft werden, betonte der Bamf-Sprecher. Zunächst sollten 80.000 bis.100 000 Fälle aus den Jahren 2015 und 2016 vorgezogen werden. Dabei gehe es insbesondere um Entscheidungen im schriftlichen Verfahren bei Menschen aus Syrien, dem Irak und Eritrea sowie um Antragsteller aus diesen Ländern und Afghanistan, die keine Identitätsdokumente vorlegten.

Flüchtlings-Überprüfung: Zahl der Revidierungen sehr gering

Die Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke ist generell gegen die Neuüberprüfungen. „Widerrufsprüfungen ohne konkreten Anlass, ob nach drei oder nach fünf Jahren, sind bürokratisch sehr aufwendig und führen im Regelfall zu nichts - außer zur Verunsicherung von Flüchtlingen und zur Überlastung der Asylbehörde“, sagte sie. Von den knapp 12.000 vorgezogenen Widerrufsprüfungen, die bis Ende Juli abgeschlossen waren, wurden nach einer Auskunft der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion nur 1,2 Prozent revidiert.

„Bei konkretem Verdacht oder einer Änderung der Lage im Herkunftsland sind Widerrufsprüfungen immer möglich, pauschale Widerrufsprüfungen nach einem bestimmten Zeitraum gibt es so fast nur in Deutschland. Diese anlasslose Schikane muss ersatzlos gestrichen werden“, verlangte Jelpke.

Das Bamf setzte nach jüngsten Angaben vom Juli knapp 170 Vollzeitstellen für die Widerrufsprüfungen ein. Die Zahl der Experten zur Überprüfung der Echtheit von Dokumenten dürfte aber erheblich niedriger sein: Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte jüngst erklärt, bei seinem Antrittsbesuch beim Bamf im Frühjahr habe es dort nur fünf Fachleute zur Prüfung der Echtheit von Dokumenten gegeben. Er habe sich für eine Aufstockung eingesetzt.

Ex-Bamf-Chefin Cordt: Das ist ihr neuer Job in Seehofers Ministerium

Berlin - Die ehemalige Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Jutta Cordt, soll sich künftig im Bundesinnenministerium um Digitalisierungsthemen kümmern. Wie eine Sprecherin des Ministeriums mitteilte, ist beabsichtigt, dass Cordt „im Rang einer Ministerialdirigentin Aufgaben im Bereich der Digitalisierung wahrnimmt“. Laut „Bild“-Zeitung wird die 55-Jährige damit von der B9-Besoldung um drei Stufen auf die B6-Besoldung für Unterabteilungsleiter in Ministerien herabgestuft.

Cordt werde sich um die Koordination von Projekten zum Onlinezugangsgesetz kümmern, hieß es aus dem Ministerium. Das 2017 verabschiedete Gesetz soll dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen ihre Anliegen bei der Verwaltung leichter online erledigen können.

Seehofer schuf zuletzt auch Maaßen einen Posten

Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte Cordt im Juni auf dem Höhepunkt der Krise um das überlastete Bundesamt* von ihren Aufgaben entbunden. Dabei spielte auch die Affäre um die Außenstelle in Bremen eine Rolle, wo in einer Reihe von Fällen zu Unrecht Asyl gewährt worden sein soll. Zum neuen Chef der obersten Flüchtlingsbehörde machte Seehofer den Asylexperten aus dem bayerischen Innenministerium, Hans-Eckhard Sommer.

Zuletzt hatte Seehofer einen anderen Behördenleiter, Hans-Georg Maaßen, vom Posten des Verfassungsschutz-Präsidenten zu sich ins Innenministerium versetzt. Tagelange Debatten brachten so die Koalition zwischen Union und SPD an den Rande des Bruchs. Merkel (CDU) und Nahles (SPD) einigten sich mit Seehofer aber am Sonntag noch einvernehmlich.

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