Freitag, 12. Oktober 2018

Rechtzeitig aus der Haft für den Mord entlassen...

von Thomas Heck...

Jetzt reicht es nicht einmal mehr, dass die Bürger einer zunehmenden Flüchtlingsgewalt durch Messerattacken ausgesetzt sind, jetzt kommt den Straftätern noch die deutsche Justiz zur Hilfe, die Straftäter ohne Not auf freien Fuss setzt, damit diese sofort neuen Straftaten nachgehen können. Ein weiterer Skandal deutschen Justizwesens, diesmal aus Berlin, wie der FOCUS zu berichten weiß:



Verurteilter Straftäter kommt vorzeitig aus Haft - und begeht Mord nach Einbruch

Auf der Flucht können Beamte den Messerstecher an einem U-Bahnhof stellen.
Bernd von Jutrczenka/dpa Auf der Flucht können Beamte den Messerstecher an einem U-Bahnhof stellen.
Ein verurteilter Straftäter soll nach einem Einbruch einen Mord begangen haben - obwohl er noch mehr als 500 Tage im Gefängnis hätte absitzen müssen. Wegen Einsprüchen und Berufungen gegen seine Verurteilungen sei der Geduldete vorzeitig freigekommen - was ihm den Mord an einen Familienvater ermöglicht habe.

Der mehrfach wegen Raub, Diebstahl mit Waffen und Drogendelikten Vorbestrafte Omar A. brach über ein Gerüst am 27. September bei Familienvater Detlev L. ein, wie die "Bild"-Zeitung auf Berufung der Berliner Mordkommission berichtet.

Als der 54-Jährige den Einbrecher zur Rede stellen will, soll Omar mehrfach mit einem Klappmesser in den Oberkörper seines Opfers eingestochen haben. Während der Familienvater am nächsten Tag im Krankenhaus verstarb, konnte der mutmaßliche Messerstecher fliehen - und wurde nach vier Tagen auf der Flucht von einer anderen Tat festgenommen.

Ausweisung des Täters scheitert an seinem Heimatland

Omar A. verübte einen erneuten Wohnungseinbruch, nur knapp über 1000 Meter vom Tatort entfernt und bedrohte auch hier den Mieter. Nur, dass es diesmal bei der Drohung blieb. Auf der Flucht können Beamte ihn an einem U-Bahnhof stellen. Sie finden bei dem Täter die Tatwaffe, an der noch Blut und DNA von Detlev L. kleben, berichtet die "Bild".

"Wir ermitteln wegen Mordes und einer Raubtat. Der Beschuldigte soll dem Haftrichter vorgeführt werden", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bisher sei die Ausweisung oder Abschiebung des Täters an seinem Heimatland, den Libanon, gescheitert, weil das Land seine straffälligen Staatsbürger nicht wieder aufnehme, wie die Zeitung weiter schreibt.

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