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Sonntag, 11. Oktober 2026

Katastrophales Bildungsniveau deutscher Polizeibewerber: „Auf Streife reicht die Sprache der Straße“

von Thomas Hartung

Grundlagenunterricht für künftige hoheitliche Repräsentanten des staatlichen Gewaltmonopols?



Die Bedeutung mancher Sätze erschließt sich erst, wenn man sie aus ihrem vermeintlich harmlosen Zusammenhang löst. „Aber reicht auf Streife nicht die Sprache der Straße?“, fragt Moritz Hackl in der “Zeit“ angesichts der erschreckenden Ergebnisse deutscher Polizeibewerber bei Rechtschreib- und Grammatikprüfungen. Was zunächst nach einer pragmatischen Überlegung über die Anforderungen eines Berufs klingt, berührt in Wahrheit eine der grundsätzlichen Fragen unserer Bildungsgesellschaft: Soll der Staat seine Ansprüche an die Fähigkeiten seiner Bediensteten aufrechterhalten, oder soll er diese Ansprüche den schwindenden Fähigkeiten seiner Bewerber anpassen? Drastischer: soll aus dem Versagen der Bildungspolitik eine Tugend der Anspruchslosigkeit werden? Die Frage ist keineswegs rhetorisch. Denn hinter ihr steht eine Entwicklung, die inzwischen weit über das Bildungssystem hinausreicht. Wo grundlegende Kenntnisse verloren gehen, werden nicht mehr selbstverständlich die Ursachen ihres Verlustes bekämpft. Wo grundlegende Kenntnisse verloren gehen, geraten zunehmend nicht die Ursachen ihres Verlustes, sondern die Maßstäbe selbst unter Rechtfertigungsdruck.

Was Generationen als unverzichtbare Kulturtechnik galt, erscheint als überkommene Konvention, Ausdruck sozialer Privilegierung oder Relikt einer Gesellschaft, die sich noch nicht auf die Möglichkeiten der Digitalisierung eingestellt habe. Die Berliner Polizei liefert dafür ein aufschlussreiches Beispiel: Laut Hackl scheiterten 2024 bereits 45 Prozent ihrer Bewerber an Grammatiktest oder Diktat; in Schleswig-Holstein sogar über 50 Prozent, in Bayern 18 und in Nordrhein-Westfalen zehn Prozent. Hamburg hat das Lückendiktat aus dem Aufnahmeverfahren gestrichen. Das Problem reicht also weit über die Hauptstadt hinaus. Besonders bemerkenswert ist das Niveau der Aufgaben. Der Berliner Polizeipsychologe Leonard Maier verortet die Anforderungen in der neunten bis zehnten Klasse. Ein Übungsdiktat wird gemächlich vorgelesen, zwischen kurzen Satzteilen liegen lange Pausen. Im Grammatiktest sollen Bewerber zwischen „verergert“, „verärgert“ und „verärgerdt“ wählen. Dennoch scheitern daran nach Maiers Darstellung selbst Menschen mit Bachelor- oder Masterabschluss. Das eigentlich Erschütternde ist somit nicht allein die Schwäche zahlreicher Bewerber, sondern dass auch akademische Abschlüsse offenbar keine verlässliche Gewähr mehr für elementare schriftsprachliche Fähigkeiten bieten. Das Zertifikat bescheinigt einen Bildungsweg, ohne notwendig die Kompetenzen zu verbürgen, die man mit ihm verbindet.

Wenn der Maßstab zum Problem wird

Man könnte erwarten, dass solche Befunde eine entschlossene Debatte über die Schulen auslösen; schließlich sind Lesen und Schreiben nicht nur berufliche Fertigkeiten, sondern Voraussetzungen für selbstständige gesellschaftliche Teilhabe. Wer schon einen einfachen Text kaum fehlerfrei verfasst, wird sich mit juristischen Dokumenten, Verwaltungsvorgängen und politischen Argumentationen umso schwerer tun. Doch die Debatte nimmt eine eigentümliche Wendung. Der Hamburger Medienlinguist Jannis Androutsopoulos hält das Diktat für ein Relikt. Künstliche Intelligenz könne künftig die schriftliche Dokumentation polizeilicher Einsätze übernehmen; für komplexere Berichte benötige man zwar weiterhin schriftsprachliche Fähigkeiten, doch das seien andere Laufbahnen. Ob ein Streifenpolizist „Einbrecher“ richtig schreiben könne, wird damit von einer Frage elementarer Berufskompetenz zur Frage nach der Zweckmäßigkeit eines traditionellen Prüfungsverfahrens.

Gewiss: Man muss Auswahlverfahren stetig überprüfen. Ein Diktat sagt wenig darüber aus, ob jemand in Gefahr besonnen handelt, körperlich belastbar ist oder mit einem verängstigten Menschen einfühlsam spricht. Mündliche Kommunikationsfähigkeit ist für die Polizei unverzichtbar. Ein Beamter, der Konflikte durch ein geschicktes Gespräch entschärft, leistet mehr als einer, der zwar fehlerfrei schreibt, aber jede Auseinandersetzung eskalieren lässt. Nur folgt daraus nicht, dass schriftsprachliche Kompetenz verzichtbar wäre. Die Alternative zwischen Gesprächsfähigkeit und sicherem Schriftdeutsch ist künstlich; eine professionelle Polizei braucht beides. Vernünftig wäre, mündliche Fähigkeiten zusätzlich zu prüfen, nicht schriftliche Anforderungen preiszugeben. Warum muss überhaupt begründet werden, dass ein Polizist, der täglich mit dem Gesetz arbeitet, dessen Sprache beherrschen sollte? Weil sich eine bedenkliche Verschiebung durchgesetzt hat: Bleibt die Wirklichkeit hinter den Erwartungen zurück, werden die Erwartungen problematisiert. Aus unzureichender Leistung wird eine möglicherweise unangemessene Leistungsanforderung. Das Defizit soll verschwinden, indem man den Maßstab für überholt erklärt.

Die Sprache des Rechts ist nicht die Sprache der Straße

Für solche Experimente eignet sich der Polizeiberuf besonders schlecht. Der Polizist ist kein beliebiger Dienstleister, der sich nur möglichst unkompliziert mit seinen Kunden verständigen soll. Er verkörpert das staatliche Gewaltmonopol, darf Menschen anhalten, durchsuchen, festnehmen und unter gesetzlichen Voraussetzungen Zwang anwenden. Seine Entscheidungen greifen mitunter tief in die Freiheit anderer ein. Gerade deshalb muss er sprachlich präzise handeln und Rechenschaft ablegen können. Sprachkompetenz ist immer auch Ausdruck des geistigen Abstraktions- und Differenzierungsvermögens. Zwischen Beobachtung, Vermutung und Tatsachenfeststellung liegen rechtlich erhebliche Unterschiede. Ob ein Beschuldigter etwas ausdrücklich gesagt, bloß angedeutet oder durch sein Verhalten nahegelegt hat, kann entscheidend sein.

Ein anschließend erstellter Einsatzbericht ist keine literarische Fingerübung, sondern rechtsstaatliche Dokumentation: Er muss erkennen lassen, was geschehen ist, was der Beamte wahrgenommen hat und worauf seine Entscheidungen beruhten. Mehrdeutige Formulierungen erschweren die Beweiswürdigung, unvollständige Berichte die Rekonstruktion eines Geschehens. Das betrifft schwere Straftaten ebenso wie alltägliche Konflikte. Niemand erwartet vom Streifenpolizisten elegante Prosa. Wohl aber verständliche, grammatisch sichere und sachlich genaue Sätze. Sprache bildet Wirklichkeit nicht bloß ab: Sie ordnet Wahrnehmungen, unterscheidet Ursachen von Folgen, trennt Behauptungen von Beweisen und macht staatliches Handeln überprüfbar. Je größer die ausgeübte Macht, desto wichtiger die Fähigkeit, sie sprachlich zu verantworten. Die Sprache der Straße mag im unmittelbaren Gespräch helfen, Menschen zu erreichen. Als Ersatz für die Sprache des Rechts taugt sie nicht.

Die soziale Umdeutung der Bildung

Besonders aufschlussreich ist Androutsopoulos’ gesellschaftspolitische Begründung. Das Beharren auf Rechtschreibprüfungen führt er auf deren traditionelle Funktion als soziales Distinktionsmerkmal zurück. Schriftsprachliche Kompetenz sei sozial ungleich verteilt; ihre Beherrschung könne künftig noch stärker zum Statusindikator werden, während technische Hilfsmittel Fähigkeiten übernähmen, die früher mühsam erworben werden mussten. Der Ausgangspunkt ist richtig: Sprachliche Sicherheit hängt auch von familiären Voraussetzungen ab. Kinder, die mit Büchern aufwachsen, deren Eltern anspruchsvoll sprechen und Fehler korrigieren, haben häufig bessere Startbedingungen. Aber was folgt daraus? Soll man soziale Ungleichheit bekämpfen, indem man möglichst vielen den Erwerb anspruchsvoller Fähigkeiten ermöglicht, oder indem man diese Fähigkeiten für weniger wichtig erklärt?

Die zweite Lösung ist bequem. Wenn Rechtschreibung hauptsächlich als Distinktionsmerkmal gilt, kann man ihren Verlust relativieren, statt nach den Ursachen schlechter Bildungsergebnisse zu fragen. Das Versagen der Bildungsinstitutionen verwandelt sich in eine Kritik an denen, die an ihrem Bildungsauftrag festhalten. Dabei ist gerade die Beherrschung der Standardsprache ein Mittel sozialer Emanzipation. Sie ermöglicht Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, Verträge zu verstehen, Ansprüche geltend zu machen, Behörden zu widersprechen und sich in unterschiedlichen beruflichen Milieus zu bewegen. Wer sprachlich selbstständig ist, muss seltener andere seine Gedanken formulieren oder seine Interessen vertreten lassen. Die Absenkung der Anforderungen kann somit ausgerechnet die Abhängigkeit jener Menschen vergrößern, denen anspruchsvolle Bildung ohnehin schwerer zugänglich ist. Ein konservatives Bildungsverständnis macht nicht die Herkunft zum Maßstab, sondern besteht auf gemeinsamen Anforderungen, gerade weil Bildung kein Privileg einer Schicht sein soll.

Künstliche Intelligenz als Ersatz für Können?

Der Maßstab gilt für alle; die Möglichkeit, ihn zu erreichen, muss allen offenstehen. Bildungsdemokratie bedeutet nicht, Ansprüche abzuschaffen, sondern ihre Erfüllung zu verbreitern. Gewiss werden Spracherkennung, Transkription und intelligente Textverarbeitung die polizeiliche Dokumentation erleichtern. Sie können Verwaltungsarbeit verkürzen, sofern Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und rechtliche Verantwortung gewahrt bleiben. Doch ein Werkzeug lässt sich nur zuverlässig einsetzen, wenn sein Benutzer die Ergebnisse beurteilen kann. Wer selbst Schwierigkeiten hat, einen klaren Satz zu bilden, erkennt womöglich nicht, wenn ein automatisch erzeugter Bericht eine Aussage verfälscht, einen juristisch bedeutsamen Unterschied verwischt oder einen Sachverhalt missverständlich darstellt. Die Maschine kann Formulierungen vorschlagen, nicht aber die Verantwortung dafür tragen, ob sie den tatsächlichen Wahrnehmungen und rechtlichen Anforderungen entsprechen. Diese bleibt beim Beamten. Technische Systeme erweitern menschliche Fähigkeiten, können aber zugleich deren eigenständige Ausübung verkümmern lassen.

Wer jeden Text automatisch korrigieren lässt, verliert womöglich das Gespür für sprachliche Strukturen; wer seine Gedanken von einer Maschine formulieren lässt, kann sprachliche Glätte mit gedanklicher Klarheit verwechseln. Ein Polizist, der dank KI einen guten Bericht schneller schreibt, gewinnt Zeit. Einer, der ohne KI keinen verständlichen Bericht mehr schreiben könnte, verliert berufliche Selbstständigkeit. Technischer Fortschritt ist nicht dasselbe wie menschlicher Kompetenzgewinn.

Der Staatsdienst als Reparaturbetrieb seiner eigenen Schulen

Leonard Maier berichtet, die Berliner Polizei habe begonnen, Aufgaben des Bildungswesens zu übernehmen, weil sie geeignete Bewerber nicht verlieren wolle. Sie produziert Übungsvideos, erklärt Grammatikregeln und gleicht Defizite aus, die lange vor dem Bewerbungsverfahren hätten behoben werden müssen. Die Polizei wird zum Nachhilfelehrer, weil die Schule ihre elementaren Aufgaben nicht mehr zuverlässig erfüllt. Gleichzeitig wächst der Druck, Auswahlverfahren so anzupassen, dass trotz sinkender Kompetenzen genügend Kandidaten zugelassen werden.

Das Problem beschränkt sich nicht auf die Polizei. Unternehmen, Hochschulen und Behörden müssen entscheiden, ob sie zusätzliche Förderung anbieten, Anforderungen senken oder Bewerber ausschließen. Keine dieser Möglichkeiten ist kostenlos. Umso dringlicher wäre eine Rückbesinnung auf Lesen, Schreiben und Rechnen als verbindliche Bildungsziele, deren Erreichen weder von der sozialen Herkunft noch von digitaler Ausstattung abhängen darf.

Die Ursachen schwacher Ergebnisse sind vielfältig: unterschiedliche sprachliche Voraussetzungen, Unterrichtsausfall, Folgen der Pandemie, veränderte Mediengewohnheiten und Defizite schulischer Förderung können zusammenwirken. Aber ihre Vielfalt darf nicht dazu führen, dass am Ende niemand verantwortlich ist. Gerade weil die Bedingungen schwieriger geworden sind, müsste die Sicherung elementarer Kompetenzen Priorität erhalten. Ein Staat darf sich nicht damit abfinden, dass nach zwölf oder dreizehn Schuljahren grundlegende Rechtschreibkenntnisse fehlen und dieser Verlust anschließend zum unvermeidlichen gesellschaftlichen Wandel umgedeutet wird. In der Forderung nach sprachlicher Kompetenz liegt keine Geringschätzung derer, denen sie fehlt. Wer Menschen etwas zutraut, darf von ihnen auch etwas verlangen. Wer jede Schwierigkeit zum Anlass nimmt, die Anforderungen zu senken, spricht ihnen letztlich Entwicklungsmöglichkeiten ab.

Die Würde des Anspruchs

Die eigentliche soziale Härte besteht nicht darin, dass ein Bewerber eine Prüfung bestehen muss, sondern dass er womöglich erst dort erfährt, wie schlecht ihn sein bisheriger Bildungsweg auf das Berufsleben vorbereitet hat. Ein Abschluss sollte erworbene Fähigkeiten dokumentieren, nicht bloß die Teilnahme an einem Bildungsgang. Verliert er diese Verlässlichkeit, werden Auswahlprüfungen wichtiger und Zertifikate weniger wert. Die vermeintliche Entlastung durch geringere Anforderungen erzeugt dann neue Unsicherheit und neue Auslese. Wer Chancengerechtigkeit will, muss deshalb vor allem dafür sorgen, dass die Schule ihre Versprechen einlöst.

Die Polizei trägt besondere Verantwortung: Sie ist Arbeitgeber und Repräsentant staatlicher Autorität zugleich. Ihre Beamten müssen die Sprache der Bürger verstehen, aber ebenso die Sprache des Gesetzes beherrschen; im Gespräch zugänglich sein und im Bericht präzise; Konflikte entschärfen und ihr Handeln anschließend nachvollziehbar dokumentieren. Dass diese Verbindung inzwischen als anspruchsvoll erscheint, sagt mehr über den Zustand unserer Bildungsgesellschaft als über die Zumutbarkeit des Polizeiberufs. Vielleicht verschwindet das Diktat tatsächlich eines Tages aus den Auswahlverfahren. Prüfungsformen sind keine Heiligtümer. Entscheidend ist, ob man sie ersetzt, weil bessere Verfahren dieselben Fähigkeiten zuverlässiger erfassen, oder weil immer weniger Bewerber die Anforderungen erfüllen. Zwischen beidem liegt der Unterschied zwischen Fortschritt und Kapitulation. Natürlich muss ein Polizist die Sprache der Straße verstehen. Aber er muss mehr können als das, was auf der Straße gesprochen wird. Ein Staat, der seine Bürger vor dem Gesetz gleich behandeln will, muss von seinen Beamten verlangen, dass sie das Gesetz verstehen und seine Anwendung präzise begründen können. Wer dafür die Maßstäbe senkt, macht nicht die Polizei bürgernäher, sondern den Rechtsstaat anspruchsloser.


Sonntag, 4. Oktober 2026

„Öffentlichkeitswirksam exekutieren“: Schockierende Corona-Akten über Kretschmer

von David Berger

Sachsens CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer: Zynischer und nie belangter Corona-Mittäter



Was im sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss jetzt ans Licht gekommen ist, gehört zu den verstörendsten Dokumenten der deutschen “Pandemie”-Politik. Eins vorab: Es geht dabei nicht um die Frage, ob Quarantäne in bestimmten Fällen rechtlich angeordnet und notfalls auch durchgesetzt werden durfte. Es geht darum, mit welcher Haltung staatlicher Zwang offenbar demonstriert werden sollte. Der AfD-Abgeordnete Thomas Prantl verlas in der öffentlichen Sitzung aus dem Protokoll der 91. Sitzung des sächsischen Corona-Krisenstabes vom Dezember 2020. Darin findet sich eine Anweisung, die CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer zugeschrieben wird. Nach einem richterlichen Beschluss sollten Unterbringung und Bewachung von Quarantäneverweigerern durch die Polizei durchgesetzt und derartige Maßnahmen „öffentlichkeitswirksam zu exekutieren“ sein. Die Unterlagen waren bislang nicht öffentlich zugänglich und wurden erst durch ihre Behandlung im Untersuchungsausschuss bekannt.

Gerade das Wort „öffentlichkeitswirksam“ lässt aufhorchen. Staatlicher Zwang sollte demnach nicht lediglich vollzogen werden; seine Durchsetzung sollte vor allem sichtbar werden. Welche konkrete Absicht Kretschmer damit verband und ob ausdrücklich eine abschreckende Wirkung auf andere Bürger beabsichtigt war, geht aus dem bislang veröffentlichten Protokollauszug nicht hervor, die Formulierung selbst steht jedoch im Raum und legt dies nahe. Und sie erhält durch weitere Akten eine bedrückende Konkretheit. In unmittelbarer Nähe der Dresdner Justizvollzugsanstalt am Hammerweg wurde eine Einrichtung zur Unterbringung von Quarantäneverweigerern vorgehalten. Nach einem Protokoll vom April 2021 war sie für Personen ab 14 Jahren vorgesehen. Eine medizinische Betreuung vor Ort gab es demnach nicht. Für den Transport wurde sogar festgehalten, dass der Gefangenenwagen der Polizei nur ausnahmsweise zur Verfügung stehe.

Totalitäres Staatsverständnis

Am 29. April 2021 kam tatsächlich ein 14-jähriger Jugendlicher aus dem Landkreis Bautzen in diese Einrichtung. Dort blieb er bis zum 9. Mai. Insgesamt sind bislang vier Fälle zwangsweiser Unterbringung bekannt. Besonders aufschlussreich ist eine Aussage Böhms im Untersuchungsausschuss. Sie erklärte, die Unterbringungsfälle seien tatsächlich „völlig geräuschlos“ abgelaufen. Wäre öffentlich geworden, dass ein Vierzehnjähriger mit Zwang untergebracht worden sei, wäre nach ihrer Einschätzung der Aufschrei groß gewesen. Fünf Jahre später ist dieser Aufschrei zumindest nachvollziehbarer geworden.

Denn die Akten dokumentieren ein erschreckend totalitäres Staatsverständnis, für das Kretschmer als Ministerpräsident politische Verantwortung trägt. Staatlicher Zwang gegen Bürger sollte nach dem ihm zugeschriebenen Wortlaut nicht nur vollstreckt, sondern „öffentlichkeitswirksam exekutiert“ werden. Aus Gesundheitsschutz wurde so zumindest in der politischen Sprache eine Demonstration staatlicher Macht. Gerade dieser Satz zeigt, wie weit während der Corona-Jahre Maß und Mitte verloren gehen konnten. Die “Pandemie” ist vorbei. Kretschmers politische Verantwortung für das, was in den Akten seiner Regierung steht, bleibt.


Samstag, 22. August 2026

Wahlkampf für Dummies: Linke Memes preisen die segensreiche Entwicklung Sachsen-Anhalts in 30 Jahren Altparteienherrschaft

von Lukas Mihr

Baut auf, baut auf, baut weiter auf: Alles soll beim Alten bleiben, denn besser war es nie…



Es ist Wahlkampf im Osten – und das merkt man ganz besonders auf Social Media. Jede Seite flutet ihre Kanäle mit Memes, um auf den letzten Metern den Trend noch zu drehen. Zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kursiert nun eine Infografik (siehe folgende Abbildung), die nahelegt, dass die Einwanderung dem ostdeutschen Bundesland genützt habe. Vergleicht man die wichtigsten Kennziffern von 1995 bis 2025, scheint das Land einen steilen Aufstieg erlebt zu haben – und das, während sich der Ausländeranteil fast verfünffachte. Das zeige, so die frohe Botschaft, dass die Wahlkampfstrategie der AfD, die längst vergangene Zeiten zurückwolle, gescheitert sei, denn früher war sei es eben keineswegs besser gewesen; im Gegenteil. Hier wäre schon die Grundaussage zu hinterfragen. Haben die seitherigen Einwanderer Sachsen-Anhalt einen Aufschwung beschert – oder hat umgekehrt ein Wirtschaftsboom das Land attraktiv für Migration gemacht?



Aber der Reihe nach: Leider lässt sich nicht nachvollziehen, wer das Motiv in Umlauf gebracht hat. Ein klarer Urheber – etwa ein Parteilogo – fehlt. Man kann nur sagen, dass die Infografik zumeist von linken Accounts geteilt wird. Sind die darin verwendeten Daten korrekt? Grundsätzlich ja. Lediglich beim Einkommen stammt die Vergleichszahl von 2024 statt 2025, aber aktuellere Daten sind nicht verfügbar und sie würden auch kaum anders aussehen. ABER: Nur weil die Zahlen stimmen, muss die daraus abgeleitete Botschaft noch lange nicht stimmen. Denn wie so oft fehlt hier der Kontext.

Das Einzeltier wird sich fragen: „Habe ich genug zu fressen?“ Das Herdentier allerdings: „Habe ich weniger zu fressen als mein Artgenosse?“ Und bekanntermaßen ist der Mensch ein Herdentier. Diese Weisheit muss man im Hinterkopf behalten, um die Infografik korrekt einzuordnen. Sie beginnt mit der wichtigsten Kennzahl: Seit 1995 ist die Zahl der Straftaten um ganze 46 Prozent gesunken. Eigentlich also doch ein voller Erfolg! Oder nicht? Tatsächlich ist diese Zahl nicht ganz so beeindruckend, denn in den vergangenen Jahren ging auch die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt stark zurück. Ein bisschen verschämt wird dieser Umstand in kleinerer Schrift auch zugegeben. In Pro-Kopf-Zahlen sanken die Straftaten also nur um 30 Prozent. Doch auch dieser Erfolg ist nochmals kleiner, als er aussieht. Denn das ostdeutsche Bundesland überaltert – und gerade junge Männer sind überdurchschnittlich häufig für Straftaten verantwortlich. Trotz dieses einen positiven Nebeneffekts kann man wohl kaum stolz auf den Geburtenrückgang und die Abwanderung in den Westen sein.

Nur bedingte Vergleichbarkeit

Zum Teil ist der Effekt allerdings echt: Auch infolge der gestiegenen Wirtschaftsleistung gingen Eigentumsdelikte tatsächlich zurück, von den bekannten sonstigen Faktoren wie massiv leistungsfähiger digitaler Überwachungs- und Sicherheitstechnik ganz abgesehen. Auch sank in den letzten Jahren sank die Zahl der Drogendelikte – eben weil Marihuana mittlerweile legalisiert ist und auch schon davor seit Jahren von der Polizei nicht mehr mit Hochdruck verfolgt wurde, ebenso wie auch zu Bagatelldelikten oder Ordnungswidrigkeiten herabgesunkenen früheren Straftaten. Auch bei bestimmten Delikten, die mit Abtreibung, Sterbehilfe und Prostitution verbunden sind, fanden Liberalisierungen des deutschen Rechts statt, sodass die entsprechenden Zahlen zurückgingen. Auf wieviele Prozentpunkt sich dieser Effekt summiert, ist unklar; er dürfte allerdings durchaus ins Gewicht fallen, wenn man nicht nur den Rückgang der Bevölkerung und die Überalterung der Gesellschaft miteinbezieht. Zudem ist denkbar, dass sich das Anzeigeverhalten der Gesellschaft oder die Ermittlungsmethoden der Polizei verändert haben, was einen Vergleich mit den Gegebenheiten vor 30 Jahren schwierig macht.

Wenn die Zahl deutscher Männer schneller sinkt, als die Zahl migrantischer Männer zugleich ansteigt, kann die Kriminalitätsstatistik im ersten Augenblick sogar noch positiv aussehen. Der Ausländeranteil müsste noch viele Jahre weiter ansteigen, bevor er sich in einer landesweiten Statistik niederschlägt. Dennoch dürften Einzelfälle eine Wirkung entfalten. Dass der Täter, der im Dezember 2024 sechs Besucher des Magdeburger Weihnachtsmarktes tötete, Saudi war, werden die Wähler nicht vergessen haben. Genauso wenig wie die Tatsache, dass vor 2016 Großveranstaltungen eben noch nicht mit Betonpollern gesichert werden mussten. Der Rückgang der Arbeitslosenquote von 15,7 Prozent auf 8 Prozent ist eine eindeutige Verbesserung, doch relativ gesprochen fällt sie kleiner aus. Sachsen-Anhalt stand 1995 auf Platz 16 im Ländervergleich, 2025 immerhin auf Platz 12. Verglichen mit dem Rest Deutschlands ist die Lage also immer noch schlecht. Beim Punkt Bildung gibt die Infografik immerhin zu, dass das Datenmaterial keinen sauberen Vergleich zulässt. Recherchiert man dann auf eigene Faust, stellt man fest, dass Sachsen-Anhalt von allen Bundesländern die niedrigste Abiturquote hat. Das muss aber nichts Schlechtes sein. Denn viele Bundesländer haben einfach die Hürden im Bildungssystem abgesenkt, damit möglichst viele Schüler bestehen. Große Firmen wissen üblicherweise, dass ein guter Abiturschnitt je nach Bundesland unterschiedlich viel über die Kompetenzen der Bewerber aussagt.

Relativer Stillstand

Insbesondere der Sprung beim Durchschnittseinkommen von 11.000 Euro auf 26.000 Euro sieht beeindruckend aus. Aber halt! In den 90ern bezahlte man noch mit der D-Mark – und wie jeder weiß, kann man nur inflationsbereinigte Gehälter vergleichen.

Dies berücksichtigt, würden die stolzen 26.000 Euro auf eine Kaufkraft von etwa 16.000 Euro (nach dem Stand von 1995) absinken. Die astronomisch hohen 137 Prozent würden also auf gerade einmal 41 Prozent Steigerung zusammenschrumpfen. Tatsächlich ist Vergleichszeitraum ist Sachsen-Anhalt, was das Einkommen angeht, seitdem sogar vom 14. auf den 16. Platz abgerutscht. Zu guter Letzt wird ins der Grafik auch noch darauf hingewiesen, dass auch die Lebenserwartung stieg; erneut eine gute Nachricht – jedoch wieder nichts, was im bundesweiten Vergleich auffällig wäre: Denn die Lebenserwartung für Männer stand in Sachsen-Anhalt 1995 auf Platz 14 aller Bundesländer und fiel bis 2025 sogar auf Platz 16 zurück. Frauen verbesserten sich im selben Zeitraum von Platz 15 auf Platz 14.

An diesen Vergleichspunkten der Grafik stellt sich wohl am deutlichsten die Frage, was all das mit Ausländern im Speziellen oder der Politik im Allgemeinen zu tun haben soll. Dass in den vergangenen 30 Jahren Autos sicherer, Medikamente besser und Zigaretten unbeliebter wurden, ist eine Binse. Auch wenn mehr Geld für das Gesundheitssystem zur Verfügung stand, erklärt dies nur einen Teil der Veränderung. Wie man sieht, gab es im Großen und Ganzen zwar eine Verbesserung – die aber eben nicht ganz so spektakulär ausfällt, wie die Grafik uns glauben machen will. Der obige Herdentiervergleich zeigt sogar einen relativen Stillstand: Im Bundesländerranking ist Sachsen-Anhalt mal auf- und mal abgestiegen, bleibt aber im Wesentlichen da, wo es schon vor 30 Jahren war. Die einzige tatsächliche Verbesserung war ohnehin nicht auf das “segensreiche“ Wirken der Altparteien, sondern auf den Systemwechsel und damit den Siegeszug des Kapitalismus nach über 40 Jahren Planwirtschaft zurückzuführen. Auch das ist nicht gerade die beste Werbung für linke Politik.


Freitag, 21. August 2026

GdP-Vize Hüber will Kritiker zum Schweigen bringen

Polizeigewerkschafter im Zwielicht - Eingang zur Bundespolizei im sächsischen Bad Düben



Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Sven Hüber, hat bei einem Wahlsieg der AfD einen Polizeieinsatz der Bundesregierung ins Spiel gebracht. Der Historiker Hubertus Knabe hat dies kritisiert. Jetzt hat er Post von Hübers Anwalt erhalten.

Von Redaktion

Der Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Bundespolizei, Sven Hüber, hat seinen Anwalt beauftragt, gegen den Historiker Hubertus Knabe juristisch vorzugehen. Laut einem Schreiben von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg soll er einen Kommentar im Kurznachrichtendienst X sofort löschen. Darüber hinaus soll er sich verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung 10.000 Euro an Hüber zu zahlen. Für Eisenbergs Schreiben soll er 1372,14 Euro bezahlen.

Knabe wies die Forderungen als „unverfroren“ zurück. „Zuerst stellt Herr Hüber das Grundrecht in Frage, sich seine Regierung selbst auszuwählen. Jetzt geht er auch noch gegen Leute vor, die das kritisieren,“ erklärte der Historiker. Mit seinen Äußerungen über die Aufgaben von Polizisten bei einem Wahlsieg der AfD habe Hüber das Vertrauen vieler Menschen in die politische Neutralität der Polizei erschüttert. „Weil er dem Ansehen der Bundespolizei damit schweren Schaden zugefügt hat, ist er als oberster Vertreter aller Bundespolizisten nicht länger tragbar,“ so Knabe. „Ich frage mich, wie er als ehemaliger Politoffizier der DDR-Grenztruppen überhaupt in eine solche Position gelangen konnte.“

„Als Vertreter der Bundespolizisten untragbar“ – Soldaten der DDR-Grenztruppen beim SED-Parteitag 1986



Polizeieinsatz bei AfD-Wahlsieg?

In einem Artikel in der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte Hüber skizziert, wie Polizisten reagieren sollten, wenn die AfD in einem Bundesland ein Innenministerium übernähme. „Verfassungsfeinde, egal welcher politischen oder religiösen Schlagrichtung, können von Polizistinnen und Polizisten niemals toleriert werden, weil das dem geleisteten Eid widerspricht,“ schrieb der stellvertretende GdP-Vorsitzende. „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD“, so Hüber weiter.

In seinem Text bringt Hüber auch einen möglichen Polizeieinsatz der Bundesregierung in einem AfD-regierten Bundesland ins Spiel – wenn etwa das Bundesverfassungsgericht einen Landesverband verbieten sollte. „Die Folgen einer solchen Entscheidung wären immens, weil Landes- und Regionalparlamente, Gemeindevertretungen und auch Amtsinhaber der verschiedenen Ebenen von einem Verbot der sie aufstellenden Partei betroffen wären,“, schreibt der Bundespolizist. Selbst wenn ein Regierungsvertreter sich weigere, geltendes Bundesrecht anzuwenden, könne dies zu einer Situation des „inneren Notstandes“ führen.

Für diesem Fall sehe Artikel 91 Grundgesetz vor, dass die Bundesregierung die Polizei der Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten der Bundespolizei einsetzen dürfe. Es sei daher „höchste Zeit“, dass sich auch die Polizeiführungsgremien darauf vorbereiten. „Die Bereitschaftspolizeien müssen so stark und so vorbereitet sein, um auf die Weisung des Bundesinnenministers auch in einem anderen Bundesland, gemeinsam mit der Bundespolizei, mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen zu können.“

„Verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen“ – Einsatz der Bereitschaftspolizei in Berlin 2021



Hübers Thesen waren in Deutschland auf breite Kritik gestoßen. Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler bezeichnete sie als „demokratiefeindlich und undemokratisch“. Auch Knabe hatte die Vorschläge scharf kritisiert.

Im Kurznachrichtendienst X schrieb der Historiker unter anderem, dass Hüber „nach einem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt de facto zur Befehlsverweigerung, zum Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung und zum Einmarsch der Bundespolizei“ auffordere. Dabei wies der DDR-Experte auch auf die problematische Vergangenheit Hübers hin: „Als Politoffizier des Regiments 33 (das 1989 Chris Gueffroy erschoss) war Hüber dafür verantwortlich, die Wehrpflichtigen im Hass auf den Klassenfeind zu erziehen“. Beide Äußerungen soll Knabe nun löschen.

In seinem Tweet erwähnte der Historiker, dass Hüber seine Diplomarbeit an der Offiziersschule der DDR-Grenztruppen ausgerechnet über seinen heutigen Arbeitgeber schrieb. Der Titel der Arbeit habe gelautet: „Der Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung“. Der Bundesgrenzschutz heißt inzwischen Bundespolizei. „Es klingt wie Satire, ist aber wahr,“ so Knabes Kommentar bei X.

„Instrument imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung“ – Tatort der Erschießung des DDR-Flüchtlings Chris Gueffroy



Vor zwanzig Jahren war Hüber schon einmal gegen einen Hinweis auf seine frühere Funktion in der DDR vorgegangen. Der Publizist Roman Grafe hatte ihn in seinem Buch „Deutsche Gerechtigkeit“ kurz erwähnt. Hüber ging damals gegen Grafe und verschiedene Medien jahrelang juristisch vor. Das Berliner Kammergerichtes entschied allerdings 2007: „Allein auf Grund seiner damaligen Stellung als zunächst stellvertretender Kompaniechef und Politoffizier sowie später als Jugendinstrukteur in der Politabteilung des Regimentes ist der Vorwurf, der Antragsteller habe an dieser Indoktrination [der Grenzsoldaten] mitgewirkt, als Meinungsäußerung gerechtfertigt.“

In seinem Buch „Die Täter sind unter uns“ ist auch Knabe auf den Fall Hüber eingegangen. In einem Artikel über dessen neueste Thesen urteilte der Historiker kam er zu dem Schluss: „Sein Elan, ‚feindliche‘ politische Auffassungen mit Polizeigewalt zu bekämpfen, erinnert an seine kommunistische Vergangenheit. Ob die Bundespolizei und die Polizeigewerkschaft gut beraten sind, dass er in ihrem Namen spricht, darf bezweifelt werden.“

In einer Erklärung wies der Historiker Hübers Forderungen inzwischen zurück. „Wenn mir ein ehemaliger DDR- Politoffizier einen Maulkorb verpassen will, ist er bei mir an der falschen Adresse,“ erklärte er. Am Ende seines Schreibens kündigte Hübers Anwalt an, dass er seinem Mandanten bei Nichterfüllung seiner Forderungen raten werde, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Hüber ist diesem „Rat“ mittlerweile gefolgt. In einem Schreiben an das Landgericht Berlin verlangt er den Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Das Gericht soll Knabe verpflichten, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, es künftig zu unterlassen, die beiden inkriminierten Sätze sinngemäß oder wörtlich zu äußern oder zu verbreiten.




Donnerstag, 20. August 2026

Die Notaufnahmen und die Clans: Berlin verkommt zur arabischen Bronx

von Mark Forsheimer

Rettungskräfte auf dem Weg zum Noteinsatz: Die Sorge um die eigene Sicherheit fährt immer mit



Die zahlreichen Angriffe auf deutsche Einsatzkräfte durch “kultivierte” Neubürger sind längst Geheimnis mehr. Auch in den Berliner Rettungsstellen macht sich der unheilvolle Wandel der Gesellschaft immer stärker bemerkbar: Vor allem arabische Clans sorgen dort regelmäßig dafür, dass der ohnehin schon beschwerliche Job noch mehr fremdländisch-orientale Würze nach alter Väter Sitte der Parallelgesellschaften erhält: Sanitäter und Ärzte werden im Einsatz von ganzen Horden aggressiver Angehöriger und “Fußsoldaten“ der Clans bedrängt, “Gruppen junger Männer“ auf Drogen reproduzieren vorzivilisatorische Gruppendynamiken mit Hang zur Eskalation, weibliches Personal wird von der Behandlung abgehalten und beleidigt und wer einfach nur helfen möchte, der wird sehr schnell selbst zum Opfer. So wie Massenschlägereien mit Dachlatten- und Macheteneinsatz unter insbesondere levantinischer Beteiligung in der Hauptstadt als Mitbringsel des bereichernden bunten Lichtbringertum das Stadtbild weit über die neuralgischen No-Go-Kieze hinaus prägt, so werden diese Zustände auch in die staatlichen und sozialen Einrichtungen getragen – nicht nur in Gefängnissen, sondern auch in Schulen und eben zunehmend in Krankenhäuser oder Kliniken.

Ein weiterer, dass vor allem in den Notaufnahmen immer häufiger Berührungspunkte mit dieser Problemklientel anfallen, ist der, dass es immer mehr Schussverletzungen in der Hauptstadt gibt. Wer dann als Pfleger und Sanitäter die Schuss- oder Stichwunden versorgen will, der wird schnell von einer Menschenmenge umringt, bei denen einen die zugewanderten Fachkräfte erklären wollen, wie das Opfer gefälligst zu behandeln sei, nebst Drohungen, bei ausbleibendem Erfolg “persönlich haftbar“ gemacht zu werden. Diese neue importierte Asozialität passt zur neuen Alltagsbarbarei im buntesten Deutschland aller Zeiten. Mittelalter und tribale Stammesgesellschaften treffen auf die Moderne – und die Moderne hat keine Chance.

Auf den Rechtsstaat spuckende Parallelmilieus

In welchem Ausmaß inzwischen nicht nur die Straße, sondern auch die Krankenhäuser selbst selbst zu sozialen Hotspots verkommen sind, zeigen nüchterne Zahlen aus der Hauptstadt: 66 Prozent aller Kliniken geben an, dass die Zahl der Übergriffe deutlich angestiegen ist; bei den Notaufnahmen sind es sogar 95 (!) Prozent. Jährlich kommt es alleine in Berlin zu rund 14.000 Polizeieinsätzen (!) in den Kliniken – ein nochmaliger Anstieg um 40 Prozent in den letzten fünf Jahren. Die Hauptgründe sind körperliche Auseinandersetzungen, Gewaltexzesse sowie Drohungen, Nötigungen und Beleidigungen vor allem gegen medizinisches und Pflegepersonal. Wo sich Patienten und ihre Familien eigentlich mit Hoffnung und Dankbarkeit hinwenden und Medizinern und Rettungskräften anvertrauen, wenn gesundheitliche Not am Mann ist oder es um Leben um Tod geht, wird es für die Helfer jetzt selbst lebensgefährlich. Ein Pfleger schreibt in einem Social-Media-Post: „Für Notaufnahmen bedeutet eine Clan-Schießerei in Berlin übrigens immer das Gleiche. Entweder, zwei Cousins schleifen ihren Angeschossenen in die Rettungsstelle, brüllen erstmal die halbe Belegschaft zusammen und innerhalb fünf Minuten besetzen an die hundert Clan-Mitglieder die Notaufnahme”. Er berichtet weiter: „Die Polizei riegelt mit 20 Fahrzeugen das gesamte Gelände weiträumig ab und es können stundenlang keine anderen Patienten aufs Gelände, weil dieses vom Gegner-Clan abgeschirmt werden muss. Pflegekräfte nehmen ihre Namensschilder ab, weil diesen vor der Klinik aufgelauert wird.“ Laut Selbstauskunft arbeitet der Mann in einer Brennpunkt-Notaufnahme in Berlin. Die Zustände hätten sich auch dort in den letzten Jahren um ein Vielfaches verschlimmert – und von der Senatsverwaltung und der Politik der regierenden Parteien sei absolut keine Hilfe zu erwarten, im Gegenteil werde das Problem totgeschwiegen.

Dabei sind etliche Störer sind polizeibekannt – zumeist Clanmitglieder, die in Nu herbeizitiert werden, wenn einer der ihren irgendwo eingeliefert werden. Besonders vor dem weiblichen Personal hätten nur noch die wenigsten Respekt, es herrscht auch nicht das geringste Verständnis für andere, schwerwiegende Behandlungsfälle vor, Wartezeiten werden nicht akzeptiert, die aufbrausenden neuen Herren ignorieren Absperrungen und Sicherheitsschranken, gehen in die Behandlungsräume vor un nötigen diensthabende Ärzte, sich sofort ihren Angehörigen zuzuwenden, auch wenn dadurch andere Patienten akut gefährdet werden. Dieses Verhalten entspricht allerdings den Erfahrungen, die Migranten und erst recht auf den Rechtsstaat spuckende Parallelmilieus gemacht und verinnerlicht haben: Der deutsche Staat begegnet ihnen stets devot, servil und mit größtmöglicher Nachsicht und Milde. Auch das Recht scheint mittlerweile den ausländischen Menschen erster Klasse vorbehalten, während Argwohn, Härte und Pochen auf Regeleinhaltung staatlicherseits nur noch gegenüber den Einheimischen herrschen, von denen natürlich keine physische Gegenwehr oder Bedrohungen zu erwarten sind.

Alarmierendes Muster

Appeasement und präventive Unterwerfung gegenüber dem Eroberervolk haben jedoch nicht dessen Kooperations- geschweige denn Integrationsbereitschaft erhöht, sondern dazu geführt, dass deren Auftreten nur noch dreister und schamloser ist. Selbst Hinweisschilder in arabischer Sprache, Security mit demselben Migrationshintergrund wie die Problemklientel oder eingesetzte psychologische “Deeskalationsteams“ nützen nichts, im Gegenteil. Dabei schulen 77 Prozent aller Kliniken ihre Mitarbeiter mittlerweile in “Deeskalation”, zwei Drittel aller Krankenhäuser verfügen über eine “Alarmierungskette” und ein Drittel wurde baulich der “Gewaltprävention” angepasst. Doch die Zwischenfälle nehmen weiter zu – weil auch dieses Problem eben nicht im Inland durch aktionistische Übersprunghandlungen zu lösen ist, sondern von vornherein durch wirksamen Grenzschutz – den es bis heute nicht gibt – hätte gebannt werden müssen.

Und die Politik ignoriert die hässliche Realität – wie auch in allen anderen neuralgischen Bereichen des Alltags, in denen an vorderster Front die “Bedingungen des Zusammenlebens täglich neu ausgehandelt werden“, von Problemschulen über öffentliche Verkehrsmittel bis Jobcenter – und weist den an die Öffentlichkeit dringenden Fällen allenfalls anekdotische Einzelfall-Relevanz zu, obwohl alle Statistiken ein alarmierendes Muster zeigten: Für 71 Prozent aller Krankenhausmitarbeiter gilt “Respektverlust” als Hauptgrund für die Übergriffe. 51 Prozent aller Pfleger geben an, regelmäßig von Gewalttaten betroffen zu sein; bei den Ärzten insgesamt – von denen viele ja nur gelegentlich in den Notaufnahmen arbeiten – sind es immerhin 21 Prozent. Dabei sind Extremfälle der letzten Jahre wie ein Oberarzt erschossen oder lebensgefährlich verletzte Pfleger, auf die zu dritt einprügelt wurden, noch die Ausnahme – doch die Gewalt explodiert. Weil sich viele Kliniken gar keine private Sicherheit leisten können, wird bei bestimmten Nachnamen eingelieferter Patienten prophylaktisch gleich die Polizei alarmiert, die dann teilweise mit Großaufgeboten anrücken muss, um die Notaufnahmen zu schützen. Strafanzeigen bleiben regelmäßig ohne Konsequenzen, die Kosten an der Allgemeinheit hängen. Brachiale Gewalt, Recht des Stärkeren, Zustände wie in der Dritten Welt: All das, was sich vor zehn Jahren bereits andeutete, ist heute, Merkel sei dank, zum grauenhaften Alltag in geworden. Und wer dann – und sei es nur anonym – in den sozialen Netzwerken auf diese Missstände hinweist und als Konsequenz zur Wahl eines überfälligen Politikwechsels aufruft , der wird sofort als Nazi und Menschenfeind beschimpft.


Immer mehr sexuelle Übergriffe in Freibädern: Ist “Rassentrennung” womöglich doch die Lösung?

von Olli Garch

Vielfalt und kulturelle Bereicherung im Freibad



Genau wie die zahllosen (Gruppen-)Vergewaltigungen und Messerstechereien, gehören auch die permanenten sexuellen und sonstigen Übergriffe in Freibädern zu den ubiquitären Begleiterscheinungen der Massenmigration, die längst als selbstverständlicher Teil des neuen deutschen Normal hingenommen werden und für jedermann offensichtlich sind, aber umso mehr politisch-medial verleugnet werden. Das letzte Wochenende strotzte wieder einmal nur so von einschlägigen Schreckensmeldungen. So wurde eine 14-Jährige in einem Freibad im baden-württembergischen Öhringen sexuell genötigt. Der bislang unbekannter Täter schwamm dreimal an dem Mädchen vorbei und betatschte sie dabei absichtlich mit der Hand am Gesäß und am Bauch. Laut Polizei war der Mann in einer Gruppe von fünf bis sechs Männern unterwegs. Er wird als 40 bis 50 Jahre alt, groß und schlank mit dunkler oder “stark gebräunter” Haut beschrieben. Fast zeitgleich wurden zwei elfjährige Mädchen in einem Freibad in Untersteinbach (ebenfalls Baden-Württemberg) von einem Mann im Wasser zwischen den Beinen und am Oberschenkel berührt. Hier konnte die Badeaufsicht den mutmaßlichen Täter, einen 37-Jährigen mit dunklem Teint, festhalten, bis die Polizei eintraf.

Mittlerweile hagelt es in jeder sommerlichen Badesaison solche Meldungen. Letzten Monat stürmten nordafrikanische Migranten aus Frankreich mehrere Freibäder in Baden-Württemberg. Im Juni verletzte ein Jugendlicher in einem Freibad einen Sicherheitsmitarbeiter durch einen Schuss. Weitere Übergriffe gab es unter anderem in München und Frankfurt – und damit ist die unüberschaubare Liste noch lange nicht abgeschlossen. Trotz eines kostspieligen Sicherheitsaufgebots häufen sich derartige Vorfälle signifikant seit dem Beginn von Angela Merkels verbrecherischer Migrationspolitik; das im Zeichen der neuen Kulturbereicherung auftretende Phänomen zieht sich seit zehn Jahren durch jede sommerliche Badesaison, betrifft aber auch Hallenbäder.

Sicherheit à la “Volksbad“-Plan?

Die Ursachen werden aber natürlich nicht genannt, während immer mehr Bäder zu regelrechten Festungen mit Drahtverhauen ausgebaut werden müssen, immer mehr Sicherheitspersonal engagiert oder digitale führt Ausweis- und Voranmeldungspflichten eingeführt werden. Doch trotz dieser Aufwendungen wird die Liste der Übergriffe immer länger – und die Täter gehören fast ausschließlich der üblichen migrantischen Problemklientel an, die den öffentlichen Raum auch ansonsten in einen Dschungel verwandelt hat. Ironischerweise wäre vor diesem Hintergrund zu überlegen, ob nicht das, was die Berliner Volksbühne mit ihrem für 300.000 Steuer-Euro errichteten “Volksbad“ unter dem optisch und intellektuell verwahrlosten Intendanten Matthias Lilienthal letzte Woche geplant hatte – nämlich eine Art Bade-Apartheid nur für Schwarze – nicht vielleicht in auf bestimmte migrantische Herkunftsgruppen erweiterter Form die Lösung wäre. Also nicht als woke Privilegierung von Person of Colours und auch nicht nur an einem Nachmittag als “Badetag nur für Schwarze”, sondern als dauerhafte Sicherheitsmaßnahme für Einheimische – denn mit einer zunehmenden Zahl an Problemmigranten ist eine friedliche Koexistenz offenbar nicht mehr möglich.

Vielleicht wäre es tatsächlich das Beste, wenn Migranten nur noch mit Ihresgleichen verkehren und ihre Differenzen auf die in ihren Herkunftskulturen gebräuchliche Art austragen, während Deutsche ebenfalls unter sich -und überwiegend unversehrt- bleiben. Diese Segregation ist zwar das exakte Gegenteil von allem, was die Märchenerzählungen von Multikulturellen und Migration verheißen haben – doch womöglich ist diesem politisch verursachten Wahnsinn anders bald nicht mehr Herr zu werden – was natürlich nicht nur für Freibäder gilt. Gesellschaftliche Separierung und Abschottung werden schon sehr bald ein probates Überlebensmittel für diejenigen sein, die zu Freiwild im eigenen Land geworden sind.


Freitag, 14. August 2026

Die neue Geheimpolizei: Wie der Verfassungsschutz zum Instrument der inneren Aufrüstung wird

von David Cohnen

Staat faked künftig mit: „Achtung, „kreative“ V-Leute im Internet!



Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den deutschen Verfassungsschutz grundlegend verändern. Mit dem am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf sollen die Nachrichtendienste künftig nicht mehr nur beobachten, Informationen sammeln und auswerten. Sie sollen unter bestimmten Voraussetzungen selbst aktiv eingreifen können. Dobrindt spricht davon, den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“ zu machen. Kritiker sehen darin einen historischen Tabubruch und eine Gefahr für das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei.

Was als notwendige Antwort auf Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und hybride Bedrohungen begründet wird, ist deshalb mehr als eine technische Modernisierung des Nachrichtendienstrechts. Es geht um eine grundlegende Veränderung der Rolle des deutschen Inlandsnachrichtendienstes: Aus einer Behörde, die Gefahren beobachtet, Erkenntnisse gewinnt und diese an die zuständigen staatlichen Stellen weitergibt, soll eine Behörde werden, die in bestimmten Situationen selbst handelt.

Der eigentliche Paradigmenwechsel

Das Trennungsgebot war eigentlich eine Lehre aus Gestapo und Stasi: Die deutsche Sicherheitsarchitektur wurde nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur bewusst so gestaltet, dass Nachrichtendienste und Polizei unterschiedliche Aufgaben haben. Der Verfassungsschutz sollte Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sammeln und auswerten. Polizeiliche Eingriffsbefugnisse waren ihm nicht übertragen. Diese Trennung war keine bürokratische Marotte. Sie war eine Konsequenz aus der Erfahrung, was geschieht, wenn staatliche Überwachung, politische Verfolgung und exekutive Gewalt in einer Hand zusammenlaufen.

Die Gestapo war ein besonders drastisches Beispiel für eine solche Konzentration staatlicher Macht. Die Stasi wiederum verband umfassende Überwachung mit einem weitreichenden System politischer Repression. Die Bundesrepublik zog daraus eine zentrale institutionelle Konsequenz: Ein Nachrichtendienst sollte gerade keine Geheimpolizei sein. Das Trennungsgebot bedeutet dabei nicht, dass Verfassungsschutz und Polizei nicht zusammenarbeiten dürfen. Im Gegenteil: Informationen des Verfassungsschutzes können und sollen an die zuständigen Behörden weitergegeben werden, wenn daraus konkrete Gefahren entstehen. Die entscheidende Grenze liegt darin, wer anschließend handelt. Genau diese Grenze wird nun neu vermessen.

Vom Beobachter zum Akteur

Der am 12. August 2026 beschlossene Gesetzentwurf sieht für das Bundesamt für Verfassungsschutz erstmals ausdrücklich sogenannte „aktive Maßnahmen“ vor. Der Dienst soll unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr lediglich feststellen, dass eine Gefahr besteht, sondern selbst Maßnahmen ergreifen können, um diese Gefahr zu begrenzen oder abzuwenden. Das ist keine Kleinigkeit. Nach den bisher veröffentlichten Informationen können dazu unter anderem gehören:
  • Der verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme und Online-Durchsuchungen
  • Eine Ausweitung der Möglichkeiten zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation
  • Das gezielte Verfälschen von Informationen
  • Die Beeinträchtigung von Tatmitteln
  • In bestimmten Gefahrenlagen sogar das Eindringen in eine Wohnung
Damit verschiebt sich die Funktion des Verfassungsschutzes. Der Dienst soll nicht mehr ausschließlich beobachten, analysieren und warnen. Er soll – unter gesetzlich definierten Voraussetzungen – operativ handeln. Genau darin liegt die politische und verfassungsrechtliche Brisanz der Reform. Die Bundesregierung betont, dass solche Eingriffe nur zulässig sein sollen, wenn andere Stellen, insbesondere die Polizei, die Gefahr nicht gleichermaßen wirksam abwehren können; außerdem sollen die Maßnahmen auf Gegenstände beziehungsweise Tatmittel begrenzt sein. Das sind wichtige Einschränkungen, sie beseitigen aber nicht die grundsätzliche Veränderung: Der Nachrichtendienst erhält Möglichkeiten, die bislang gerade deshalb außerhalb seines Aufgabenbereichs lagen, weil für konkrete Gefahrenabwehr andere staatliche Stellen zuständig sind.

Wie ist die politische Weisungs- und Aufsichtskette ausgestaltet?

Hinzu kommt ein Aspekt, der in der öffentlichen Diskussion bislang erstaunlich wenig Beachtung findet: Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist keine unabhängige Institution. Es ist eine Bundesoberbehörde und untersteht dem Bundesministerium des Innern. Damit steht der Inlandsnachrichtendienst unter der politischen und administrativen Verantwortung des jeweils amtierenden Bundesinnenministers. Das ist solange etwas grundsätzlich anderes, wie der Verfassungsschutz Informationen sammelt, auswertet und die zuständigen staatlichen Stellen informiert. Werden ihm dagegen eigene operative Eingriffsmöglichkeiten übertragen, gewinnt diese Abhängigkeit eine völlig neue Bedeutung. Denn dann geht es nicht mehr nur darum, welche Informationen ein dem Innenministerium unterstehender Nachrichtendienst sammeln darf. Es geht darum, welche Maßnahmen ein solcher Dienst unter politischer und administrativer Verantwortung des Innenministeriums selbst durchführen darf.

Je weiter die Befugnisse des Verfassungsschutzes vom Beobachten zum Eingreifen reichen, desto wichtiger wird deshalb die Frage, wie seine politische Weisungs- und Aufsichtskette ausgestaltet ist und ob die vorgesehenen Kontrollmechanismen tatsächlich ausreichen. Die entscheidende Frage lautet damit nicht nur: Was darf der Verfassungsschutz künftig tun? Sie lautet auch: Wer trägt die politische Verantwortung dafür, wenn er es tut? Besonders beunruhigend ist der politische Kontext. Wenn eine Partei, die erhebliche Wahlerfolge erzielt, zugleich zunehmend zum Gegenstand staatlicher Beobachtung wird und der Verfassungsschutz künftig selbst über operative Eingriffsmöglichkeiten verfügen soll, drängt sich zumindest die Frage auf, ob hier ein Instrumentarium entsteht, das künftig auch gegen einen politischen Gegner eingesetzt werden könnte.

Der Vorwand: Der „äußere Feind“ als Türöffner

Die Begründung für die Reform ist plausibel und zugleich gefährlich. Als Begründung für sie werden insbesondere russische Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und andere Formen hybrider Einflussnahme angeführt. Ob und in welchem Umfang von solchen Aktivitäten tatsächlich eine konkrete Bedrohung ausgeht, ist dabei jeweils eine Frage, die anhand belastbarer Erkenntnisse beurteilt werden muss. Selbst wenn einzelne dieser Gefahren bestehen, folgt daraus nicht automatisch, dass die geplante Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes erforderlich oder verhältnismäßig ist. Denn die entscheidende Frage lautet nicht, ob es neue Bedrohungen gibt. Die entscheidende Frage lautet: Welche staatliche Institution soll auf diese Bedrohungen reagieren – und mit welchen Mitteln?

Wer auf eine veränderte Bedrohungslage mit neuen staatlichen Befugnissen reagiert, muss nicht nur deren Nutzen, sondern auch deren Missbrauchsmöglichkeiten berücksichtigen. Das gilt insbesondere für einen Nachrichtendienst, dessen Tätigkeit ihrem Wesen nach verdeckt ist. Gerade deshalb ist die Behauptung, die Reform diene ausschließlich der Abwehr ausländischer Angriffe, zu kurz gegriffen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein Inlandsnachrichtendienst. Seine Aufgaben richten sich auch auf politische und gesellschaftliche Bestrebungen im Inland. Bereits heute kann der Verfassungsschutz Parteien, Organisationen und Personen beobachten, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Mit den neuen operativen Möglichkeiten verändert sich deshalb die Qualität staatlicher Macht. Wer bisher beobachtet wurde, musste nicht damit rechnen, dass dieselbe Behörde, die ihn nachrichtendienstlich überwacht, unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst in seine technische Infrastruktur oder in seine Tatmittel eingreift. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einem Beobachtungsapparat und einem operativ handelnden Geheimdienst.

Verfassungsrechtlich hochproblematisch

Die Bundesregierung stellt die Reform als notwendige Modernisierung dar und verweist zugleich auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzentwurf enthält zudem neue Kontrollmechanismen; insbesondere sollen Kontrollaufgaben stärker beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden. Das macht die Sache allerdings nicht automatisch verfassungsrechtlich unbedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zu besonders intensiven Überwachungsmaßnahmen hohe Anforderungen an gesetzliche Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Schutz besonders sensibler Lebensbereiche und effektive Kontrolle gestellt. Die Frage, ob diese Anforderungen bei den nun geplanten neuen operativen Befugnissen vollständig erfüllt sind, ist deshalb keine politische Nebensache, sondern eine zentrale verfassungsrechtliche Frage.

Die Kritik kommt dabei keineswegs ausschließlich aus dem politischen Lager der Opposition. Die Rechtsprofessorin Frauke Rostalski hat bereits vor der Verabschiedung des Entwurfs erklärt, die Ausstattung des Verfassungsschutzes mit polizeilichen Befugnissen widerspreche dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot. Auch der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, warnte vor einer Vermischung von Polizei- und Nachrichtendienstaufgaben und bezeichnete einen solchen Umbau als Weg zu einer „Geheimdienst-Polizei“. Damit ist die Kritik nicht mit dem Hinweis erledigt, die neuen Befugnisse würden lediglich „in engen Grenzen“ gelten. Denn genau diese Grenzen sind der entscheidende Punkt.

Das Muster: Wenn der Beobachter selbst eingreift

Historische Vergleiche mit Gestapo und Stasi verlangen Vorsicht. Die Bundesrepublik 2026 ist keine Diktatur, und der heutige Verfassungsschutz ist nicht mit den politischen Repressionsorganen des Nationalsozialismus oder der DDR gleichzusetzen. Aber gerade deshalb ist die historische Erinnerung wichtig. Die Lehre aus der deutschen Geschichte lautet nicht, dass jede Erweiterung staatlicher Sicherheitsbefugnisse zwangsläufig in eine Diktatur führt. Die Lehre lautet vielmehr, dass Machtbegrenzung, institutionelle Trennung und wirksame Kontrolle gerade dann notwendig sind, wenn der Staat sich mit realen Bedrohungen konfrontiert sieht. Wer diese Lehren ernst nimmt, darf nicht erst dann über Grenzen staatlicher Macht diskutieren, wenn sie überschritten worden sind.

Das Argument lautet deshalb nicht, dass der Verfassungsschutz wird mit dieser Reform zur Gestapo würde. Nein, das Argument ist viel grundsätzlicher: Eine Demokratie sollte institutionelle Sicherungen nicht erst dann verteidigen, wenn sie sie dringend braucht. Die eigentliche Gefahr liegt in der Verschiebung der Grenzen. Die Befürworter der Reform können mit guten Gründen darauf hinweisen, dass die Bedrohungslage sich verändert hat. Sie können ebenso darauf verweisen, dass andere europäische Nachrichtendienste über weitergehende operative Möglichkeiten verfügen und dass Deutschland seine Sicherheitsbehörden nicht dauerhaft auf die Erkenntnisse ausländischer Partnerdienste verweisen kann. Genau damit begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß.

Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch, dass jede neue Befugnis erforderlich oder verhältnismäßig ist. Und noch weniger folgt daraus, dass eine Behörde, die gerade wegen ihrer besonderen Stellung vom Polizeiapparat getrennt wurde, schrittweise mit operativen Eingriffsmöglichkeiten ausgestattet werden sollte.

Eine Geheimpolizei durch die Hintertür?

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Warum muss der Verfassungsschutz selbst eingreifen, wenn die Polizei für solche Eingriffe zuständig ist? Wenn die Antwort lautet, die Polizei könne in bestimmten Situationen nicht schnell genug oder nicht wirksam genug handeln, dann muss zunächst geprüft werden, ob die Polizei entsprechend ausgestattet werden sollte. Die Antwort darf nicht automatisch lauten, die Zuständigkeit des Nachrichtendienstes auszuweiten. Denn sonst wird aus der Trennung von Beobachtung und Eingriff Schritt für Schritt eine bloße Zuständigkeitsfrage – und damit genau das Prinzip ausgehöhlt, das ursprünglich verhindern sollte, dass Nachrichtendienst und Exekutive in einer Institution zusammenlaufen.

Die Linke hat die Reform deshalb als Planung einer „neuen deutschen Geheimpolizei“ bezeichnet. Dieser Begriff ist bewusst zugespitzt. Er ist keine neutrale Beschreibung des Gesetzentwurfs, sondern eine politische Warnung. Aber die Warnung lässt sich nicht einfach als Polemik abtun. Denn wenn ein Inlandsnachrichtendienst künftig nicht mehr nur Informationen sammelt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen selbst technische Systeme beeinflusst, Tatmittel unschädlich macht, Informationen verfälscht oder zur Durchführung solcher Maßnahmen verdeckt in Wohnungen eindringen darf, dann ist die Bezeichnung „reiner Beobachtungsdienst“ endgültig überholt. Dobrindt selbst spricht von einem „echten Geheimdienst“. Das ist bemerkenswert, denn genau darin liegt der Kern der Reform: Nicht irgendeine Behörde erhält ein paar zusätzliche technische Instrumente. Die politische Vorstellung davon, was der Verfassungsschutz sein soll, verändert sich. Aus dem Nachrichtendienst, der Gefahren erkennt und andere staatliche Stellen informiert, soll ein Dienst werden, der Gefahren in bestimmten Fällen selbst bekämpft. Das ist ein echter Paradigmenwechsel.

Ein Schritt in die falsche Richtung

Die Reform des Verfassungsschutzes ist deshalb nicht bloß eine Modernisierung veralteter Sicherheitsgesetze. Sie verändert die Grenze zwischen Beobachtung und Eingriff, zwischen Nachrichtendienst und Exekutive. Natürlich muss ein demokratischer Staat auf Spionage, Sabotage, Terrorismus und Cyberangriffe reagieren können. Aber gerade ein Staat, der seine Freiheit verteidigen will, muss darauf achten, mit welchen Mitteln er sie verteidigt. Ein Nachrichtendienst, der Informationen sammelt, ist etwas anderes als ein Nachrichtendienst, der selbst in Computersysteme eingreift, Tatmittel manipuliert oder unter bestimmten Voraussetzungen in Wohnungen eindringen kann. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob Deutschland seine Sicherheitsbehörden modernisieren darf. Die entscheidende Frage ist: Wie weit darf ein demokratischer Staat die Macht eines geheim arbeitenden Inlandsnachrichtendienstes ausdehnen, ohne die institutionellen Grenzen aufzugeben, die gerade aus der deutschen Geschichte heraus geschaffen wurden? Wer diese Frage für übertrieben hält, sollte sich nicht auf die demokratische Gesinnung der heute Verantwortlichen verlassen. Rechtsstaatliche Sicherungen werden nicht für den Fall geschaffen, dass nur gute Regierungen an der Macht sind. Sie werden geschaffen für den Fall, dass irgendwann andere an ihre Stelle treten.

Genau deshalb ist die Reform des Verfassungsschutzes ein Schritt in die falsche Richtung. Nicht, weil Deutschland heute eine Diktatur wäre; sondern weil eine freiheitliche Demokratie ihre stärksten Schutzmechanismen gerade dann bewahren muss, wenn sie glaubt, sie nicht zu brauchen. Die Lehren aus der Geschichte werden nicht durch die Annahme bewiesen, dass sich Deutschland auf dem Weg in eine neue Diktatur befindet; das wäre eine unbelegte Behauptung. Sondern Geschichte lehrt etwas anderes – und viel Nüchterneres: Staatliche Macht wächst schnell und gefährlich leicht – aber ihre Begrenzung wird schwierig, wenn die Grenzen erst einmal verschoben sind.


Mittwoch, 12. August 2026

Der MDR, Uli Siegmund und die Mär vom früher viel unsicheren Deutschland

von Daniel Matissek

Lehrbuchhafte Verhörsituation: Siegmund im MDR-Interview, konfrontiert mit feingehacktem Faktenbrei 



Siegmund im MDR-Interview: Wie vor jedem öffentlich-rechtlichen “Dialog“ mit einem der wortmächtigsten, überzeugendsten und populärsten Zugpferde der Schwefelpartei wurde auch Moderatorin Susanne Reichenbach, der die undankbare (möglicherweise aber auch von ihr gewollt-kampfesmutig übernommene) Aufgabe dieses Verhörs zufiel, vor der Sendung erkennbar gebrieft. Man kann davon ausgehen, dass ganze Coaching-Teams, Dokumentation- und Redaktionstrupps des MDR Überstunden gemacht haben, passende “Fakten” zusammenzutragen, mit denen der vermeintliche Populist Siegmund “konfrontiert”, “gestellt“, und “entlarvt” werden soll. Den argumentativen Overkill gegen den smarten AfD-Spitzenkandidaten wenige Wochen vor den Wahlen ersehnt schließlich ein bedrängtes Milieu vor den Bildschirmen, in den Institutionen und linksgrünen Vorstadtvillenvierteln, das quasi im von der Realität umzingelten Fort Alamo der linken Gutmenschelei auf zunehmend verlorenem Posten des großen Entzauberungs- und Befreiungsschlag gegen die “Faschisten“ ausharrt – und es darf nicht enttäuscht werden.

Diese Journalisten glauben nämlich tatsächlich, wenn sie sich nur professionell genug vorab mit ihnen “Fakten“ briefen lassen, dann zünden die Pointen wie von selbst, gerät der aalglatte siegmündige Populist ins Lallen und Stolpern, anschließend purzeln dann die Umfragewerte und die Republik ist gerettet, so dass es vielleicht diesmal gar keinen Briefwahlbetrug oder Verfassugsputsch von oben braucht, um das Undenkbare einer blauen Alleinregierung zu verhindern. und ein paar Ehrenabzeichen und Schulterklopfer der geistig betonierten Kartellschützer aus Politik und Branchenumfeld für die heldenmutige MDR-Anchorlady sind natürlich auch noch drin.

War alles ganz anders damals!

Also hat man Reichenbach eigens für dieses Gespräch “Argumente“ aufbereitet, mit denen sie Siegmund aber sowas von Volley nehmen und das Publikum staunen machen wird. Die MDR-Faktenficker haben ihr ein paar Zahlen zum angeblichen wahren Zustand der Kriminalität von damals rausgeschrieben, die zeigen sollen, wie gemeingefährlich und desolat dieses Land in Wahrheit in den finsteren Neunzigern und Nullerjahren gewesen sei, also in jener Zeit, in die der ewiggestrige Siegmund mit seiner rückwärtsgewandten Alternative zurückwill: Damals, so besage es die Kriminalstatistik “eindeutig“, habe es nämlich viel mehr Straftaten als heute gegeben! Ergo sei das AfD-Narrativ des “unsicheren Deutschlands” völliger Käse. Erwiesen sei stattdessen, dass Deutschland damals viel unsicherer war als heute. Die “Fakten“ bestätigen es!

Na klar: Wer erinnert sich nicht an diese Horrorjahre, als die Deutschen noch unter sich waren, als Loveparade und Public Viewing wie auch Volks- und Weihnachtsmärkte noch ohne Hochsicherheitskontrollen, schwergewaffnete Patrouillen und Betonpoller stattfinden konnten, als Messer- und Machetenattacken allenfalls ein Special-Interest-Genre in B-Movies der Videotheken waren und Schwarz-Rot-Gold gerade wieder zur Trikolore eines gesunden, fröhlichen, wiedererwachten positiven Nationalstolzes aufgestiegen war, eines weltweit gefeierten neuen deutschen Lebensgefühls, das schließlich dann im Sommermärchen 2006 kulminierte, bevor Merkels bleierne Zeit begann?Endlich rückt die ARD die Geschichte zurecht: War alles ganz anders, die AfD sehnt sich nach Gespenstern!

Musterbeispiel linker Gehirnwäsche

Erst kürzlich durfte bei ARD-“Monitor“ eine migrationsstämmige Soziologin vom damaligen Alltagsrassismus berichten, von dauernden Diskriminierungen und rassistischen Übergriffen. Also gar kein Vergleich mit dem heutigen friedlichen, bunten, weltoffenen und vielfältigen Deutschland! Solche Wahnvorstellungen mutet Reichenbach ihrem Gast und Zuschauern zwar nicht zu – doch ihre “nüchternen Fakten“ erzählen letztlich dasselbe Märchen: Das bessere, sicherere Deutschland, das die AfD zurück will, habe es in Wahrheit nie gegeben. Es ist der 7.394ste Versuch, das Offensichtliche und für jeden Wahrnehmbare orwellesk wegzuhypnotisieren, bürgerliche Vernunft zum zum Extremismus und gesunden Menschenverstand zum Populismus umzubiegen.

Inhaltlich auf das Argument der damals umfangreicheren Kriminalstatistik einzugehen, das in Wahrheit absolut keines ist, ist eigentlich müßig. Siegmund, damit von Reichenbach wiederholt lustvoll konfrontiert, muss es tun und es gelingt ihm auch ganz passabel – obwohl er nicht ins Detail geht und sich auf das Äpfel-mit-Birnen-Problem beschränkt, wonach damals dominierende Delikte wie Betrug mit heutigen Greueltaten wie Gruppenvergewaltigungen oder Messermorden wohl kaum auf eine Stufe gestellt werden dürften. Man hätte zu diesem Musterbeispiel linker Gehirnwäsche und kontrafaktischen Gaslightings noch viel mehr sagen können, obwohl sie es beim MDR und vor der Glotze vermutlich auch dann nicht kapiert hätten; ich selbst rede mir zu diesem Thema seit Jahren den Mund fusselig in Diskussionen mit Menschen, die es vom geistigen Horizont und ihrem Bildungsstand her eigentlich besser wissen müssten, aber nicht wollen. Es ist wie einem Ochsen ins Horn zu Petzen. Eine Donquichotterie gegen die Windmühlen der Idiotie. Trotzdem nachfolgend nochmals in Kurzform für alle, die meinen, in Reichenbachs “faktenbasierter“ Fragestellung einen triumphierenden Punkt gegen die AfD erkannt zu haben.

Nur die halbe Wahrheit

Nein, ihr Vollpfosten, Deutschland ist heute NICHT sicherer und weniger kriminell als früher. Im Gegenteil. Auch wenn damals statistisch mehr Straftaten gab. Warum ist das? Weil es eben nicht nur um die Qualität dieser Straftaten geht (dass also etwa, worauf Siegmund hinwies, etwa Betrug mit Gewaltdelikten nicht gleichzusetzen ist) – sondern vor allem deshalb, weil damals viel mehr Straftaten verfolgt, ermittelt und entsprechend auch aufgeklärt wurden. Weil damals die Rechtspflege noch funktionierte. Weil Polizei und Staatsanwaltschaften weitaus konsequenter für Sicherheit sorgten und Täter verfolgten, womit die Delinquenz zwangsläufig höher war. Aber vor allem, weil damals noch Delikte strafbar waren, die im Säurebad eines linken Entkriminalisierungs- und Bagatellisierungswahns inzwischen entweder gar nicht mehr als Straftaten zählen oder faktisch kaum noch verfolgt werden: Laden – oder Fahrraddiebstahl; Schwarzfahren; Landstreicherei; aufenthalts- und einwohnerrechtliche Meldeverstöße; Erregung öffentlichen Ärgernisses; Cannabis-Besitz oder -konsum; leichte Körperverletzung; und, und, und.

Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Die andere ist, dass selbst die weiterhin strafbaren Handlungen nicht annähernd mehr so konsequent verfolgt und vor allem geahndet werden wie einst. Spätestens seit Merkels “Spurwechsel”-Mantra (“aus Illegalität Legalität machen”) hat man in Deutschland die Zügel vor allem seitens einer zunehmend ideologietriefenden Linksjustiz in allen Bereichen einfach dermaßen schleifen lassen, dass inzwischen anarchische Zustände herrschen – was jeder ohne Scheuklappen in Alltag und “Stadtbild” mühelos erkennen kann. Im Land der Gefährder, der wirkungslosen Ansprachen und Platzverweise, der selbst bei schwersten Straftaten gleich wieder auf freien Fuß gesetzten Schwerkriminellen aus aller Herren Länder, der fast 170.000 nichtvollstreckten Haftbefehle, der heillos überforderten Gerichte, der wegen Verjährungen reihenweise geplatzten Prozesse, der fehlenden Gefängnis- und Maßregelvollzugsplätze, der in Legionenstärke ungehindert herumlaufenden Psychopathen, Terrorschläfer und Zeitbomben ist rein GAR NICHTS sicherer geworden. Im Gegenteil. Dieser Staat versagt einfach vorsätzlich in einem früher undenkbaren Ausmaß.

Am besten alle Straftaten abschaffen – dann ist Deutschland frei von Kriminellen

Und dann defäkieren euch die öffentlich-rechtlichen Elfenbeinturmpropagandisten mit bierernster Miene und selbstbewusstem Timbre in die Köpfe und wollen euch weismachen, Deutschland sei heute viel weniger kriminell als einst. Verarscht euch ruhig weiter. Ich habe hier einen Tipp, Ihr Durchgedrehten, wie ihr euer buntes Habitat noch sicherer und noch viel weniger straffällig macht: Schafft doch einfach gleich das ganze Strafgesetzbuch ab – dann gibt’s nämlich überhaupt keine Kriminellen mehr im besten und sichersten Deutschland aller Zeiten! Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können sich dann ganz auf Delikte unterhalb der Strafbarkeitsgrenze wie “Hass und Hetze”, inflationäre “Volksverhetzung” oder “virtuelle Gewalt“ fokussieren; läuft dann unter “Kampf gegen rechts” – und trifft exklusiv die, die aus eurer Sicht sowieso das einzige und wahre Problem in Deutschland darstellen (und die ihr deshalb auch verboten und weggesperrt sehen wollt): Die Siegmunds dieses Landes, die normaltickenden Leistungsträger, die um die Zukunft Besorgten (für die die Zukunft aus mehr als Klimazielen besteht), die Andersdenkenden und Anderswählenden.

Fakt you.


Sonntag, 26. Juli 2026

Islamisten-Anschlag auf Berliner CSD: Ist es euch jetzt bunt genug?

von Theo-Paul Löwengrub

Vielfaltsimplosion in Berlin: Großeinsatz der Einsatzkräfte nach dem Anschlag gestern Abend



Bis zuletzt hatten sie in Berlin inständig gebetet, dass es sich doch bitte um einen irgendwie als “rechts“ ausschlachtbaren, möglichst biodeutschen Täter handeln möge, der den gestrigen Terroranschlag auf die After-Party des Christopher Street Day (CSD) in Berlin verübte. Doch wieder einmal wollte die Realität nicht mitspielen: Der Hauptverdächtige, der gestern Abend im Berliner Tiergarten in die Menschenmenge raste und dabei eine Tote und mindestens 16 teils lebensgefährlich verletzte Opfer verschuldete, ist ein 21-jähriger Mann mit Migrationshintergrund, der polizeibekannten Verbindungen ins islamistische Milieu der Hauptstadt aufweist. Sein Name: Nicht Heinz, Jürgen, Michael, Sven – sondern Abdul B.. Kurz nach der Tat durchsuchte die Polizei eine Wohnung in Berlin-Schöneberg, angeblich ohne Ergebnis, wie “Bild“ berichtet; eine Großfahndung lief mit Hochdruck, Helikopter und Wärmebilddrohnen waren im Einsatz. B. war gegen 22 Uhr mit einem weißen Fahrzeug auf dem Ahornsteig nahe der Lennéstraße gezielt in die Menschenmenge gerast, wo viele Teilnehmer des CSU-Umzugs vom Nachmittag am Feiern waren. Das Fahrzeug war anschließend gegen einen Baum geprallt, die Airbags hatten ausgelöst. B. soll nach Zeugenaussagen unmittelbar ausgestiegen aus und anschließend wie wild mit einer Stichwaffe auf Personen eingestochen haben, bevor er floh.

Schnell war klar, dass es sich um eine Amokfahrt und einen Terroranschlag handelte. Der Tatort im Tiergarten wurde daraufhin weiträumig abgesperrt; Spurensicherung und Kriseninterventionsteams waren die ganzen Nacht über im Einsatz. Acht der 16 Opfer erlitten schwere Verletzungen, eine Frau starb heute Nacht im Krankenhaus. Drei Personen befinden sich noch in Lebensgefahr, fünf kamen mit leichteren Verletzungen davon. Ein Schwerverletzter wurde per Hubschrauber in die Helios-Klinik Berlin-Buch geflogen, berichteten Medien.

“Haltung ist hot“

Welche bittere Ironie: Das Motto des CSD-Umzugs lautete „Haltung ist hot“, wie üblich gefeiert und flankiert selbst von den eigentlich zu weltanschaulicher Neutralität verpflichteten Staatsorganen und Behörden wie etwa dem Bundesinnenministerium (der Post stand auch nach der sofortigen Absage des CSD nach dem Anschlag immer noch in den sozialen Medien):



Auch der noch regierende Populist Kai Wegner, der bei diesem Anlass – anders als bei Stromausfällen nach linksradikalen Terroranschlägen – ausnahmsweise einmal nicht auf dem Tennisplatz schwänzte, hatte nachmittags auf dem CSD herumgelungert und dem “konservativen Markenkern“ der CDU inmitten von Pimmelfreischwingern, Popologen und skurillen Figuren des queeren Panoptikums seine Reverenz erwiesen. Zum Zeitpunkt des Anschlags war er längst entschwunden, äußerte sich jedoch noch in der Nacht mit abgedroschenen Phrasen, ohne dabei offenkundig zu bemerken, dass sein Statement zu einer einzigen Bankrotterklärung seiner linken Vielfaltspolitik geriet: ”Dies ist ein Angriff auf unsere freie und weltoffene Gesellschaft – nach einem friedlichen und bunten CSD wurde die Versammlung für ein tolerantes und friedliches Berlin auf brutalste Art attackiert. Berlin ist die Stadt der Freiheit – und unsere Freiheit ist heute aufs Schrecklichste angegriffen worden”. Wegner beschwor also selbst im Angesicht des Horrors weiterhin die “Haltung“, die seine eigenen Bürger zur Schlachtbank führt.

Und es ist exakt diese hier gemeinte und zwingend von den Teilnehmern vorausgesetzte “Haltung”, die diese Gesellschaft blind gemacht für eine ins Land geholte tödliche Alltagsgewalt, welche hier nun tragisch auf deren Verharmloser und Verleugner zurückfällt; dies festzustellen ist übrigens weder pietätlos noch hämisch noch gar schadenfroh; es ist lediglich der nüchterne Hinweis darauf, dass die Realität, die zahllose deutsche Messer- und Terroropfer, gemobbte und bedrohte Schüler und auch vergewaltigte Frauen seit Jahren ganz direkt betrifft, ohne dass es das quietschbunte linksgrüne Blasenmilieu irgendwie interessiert oder tangiert, nun auch ihre ideologischen Claqueure einholt. Dies war nicht das erste Mal und wird auch nicht das letzte Mal gewesen sein. Ob es jedoch ein Umdenken jener bewirkt, die auf ihre “hotte Haltung” so stolz sind, darf getrost bezweifelt werden, auch wenn man dies nun eigentlich annehmen müsste – denn dieser islamistische Anschlag stellt einen besonders schwerwiegenden Glitch in der Vielfaltsmatrix für jene dar, die scham- und hemmungslos ihren dekadenten, queerwoken Hexensabbat auf den Straßen ausleben mit dem Ziel der penetranten “Sichtbarmachung“ ihrer Liebes- und Lebensentwürfe, nun aber vermeintliches “friendly” fire gewärtigen mussten.

Markerschütternder Wetbildkollaps

Der Weltbildkollaps ist wahrhaft markerschütternd, wenn die Regenbogencommunity durch diese Untat schmerzhaft aus ihrer Trance gerissen wird und jäh realisieren muss, dass es just der “zu Deutschland gehörende” Islam mit seinen als Testimonials der gelebten Buntheit gefeierten Exponenten ist, der hier so unschön aus der ihm queerseitig zugedachten Rolle fällt und ausgerechnet jenen Hass an den Tag legt, der doch eigentlich nur bei den angeblich so reaktionären und querfeindlichen “Rechten” verortet und antizipiert wird. Stellvertretend für dieses hoffnungslos erblindete “Haltungs“-Milieu mag die linksextreme Rapperin Ikkimel mit ihrer rein weißen elitären Fanbase stehen: Laut “Spiegel“ stammelte sie nach dem gestrigen Anschlag: “Ich… ich kann es nicht fassen…”. Dem Erwachen dürfte in diesem Fall allerdings schon bald wieder der Rückfall in die Trance folgen.

Die Schizophrenie einer Szene, die sich in ihrer Extremform in Gruppierungen wie “Queers for Palestine” zeigt, hat ihre Anhänger blind gemacht für die eigentlichen vor allem, wenn nicht ausschließlich vom “friedlichen Islam” ausgehenden größten Bedrohungen der westlichen Lebensweise mit all ihren mühsam erkämpften Freiheiten. Die Intoleranz und rückständige Weltanschauung etlicher Muslime (jener also, die Linke irrigerweise als mit ihrem Gesellschaftsbild sympathisierende Verbündete im “diversen” Minderheitenkaleidoskop des linken Narrenschiffs BRD vermuten, obwohl die ultrareaktionäre, strikt heteronormative, voraufklärerische, patriarchale und extrem frauenfeindliche Ideologie der importierten Fusselbärte und Betbrüder tatsächlich die einzige echte Bedrohung für LBGTQ-Lebensentwürfe hierzulande darstellt!) wird sicherlich auch diesmal, selbst nach diesem neuesten Terroranschlag auf das Herz der “Vielfalt“, ignoriert und beharrlich verleugnet werden. Bloß nicht islamophob werden! Gewettert werden wird dafür umso mehr gegen die “queerfeindlichen” Rechten, die AfD und konservative biodeutsche “Ewiggestrigen“, die an nur zwei Geschlechter glauben und die Vater-Mutter-Kind-Familie hochhalten. Dass es von dieser Seite indes noch nie irgendwelche Anschläge oder Bedrohungen gab, wird ausgeblendet. Es kann eben nicht sein, was nicht sein darf.

Man darf gespannt sein, wie lange es wohl diesmal dauert, bis a) der Täter für psychisch gestört erklärt wird und er b) womöglich ebenfalls in die Nähe irgendeiner rechtsextremen Ideologie gerückt wird. Wer weiß – vielleicht lastet Bundespräsident Steinmeier schon bald auch diesen Anschlag der “menschenverachtenden“ AfD und den vielfaltsfeindlichen ubiquitären Nazis an? Nichts soll das festgetretene Feindbild stören – und lieber verreckt man in Vielfalt, als die eigene Einfalt aufzugeben.