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Donnerstag, 20. August 2026

Die Notaufnahmen und die Clans: Berlin verkommt zur arabischen Bronx

von Mark Forsheimer

Rettungskräfte auf dem Weg zum Noteinsatz: Die Sorge um die eigene Sicherheit fährt immer mit



Die zahlreichen Angriffe auf deutsche Einsatzkräfte durch “kultivierte” Neubürger sind längst Geheimnis mehr. Auch in den Berliner Rettungsstellen macht sich der unheilvolle Wandel der Gesellschaft immer stärker bemerkbar: Vor allem arabische Clans sorgen dort regelmäßig dafür, dass der ohnehin schon beschwerliche Job noch mehr fremdländisch-orientale Würze nach alter Väter Sitte der Parallelgesellschaften erhält: Sanitäter und Ärzte werden im Einsatz von ganzen Horden aggressiver Angehöriger und “Fußsoldaten“ der Clans bedrängt, “Gruppen junger Männer“ auf Drogen reproduzieren vorzivilisatorische Gruppendynamiken mit Hang zur Eskalation, weibliches Personal wird von der Behandlung abgehalten und beleidigt und wer einfach nur helfen möchte, der wird sehr schnell selbst zum Opfer. So wie Massenschlägereien mit Dachlatten- und Macheteneinsatz unter insbesondere levantinischer Beteiligung in der Hauptstadt als Mitbringsel des bereichernden bunten Lichtbringertum das Stadtbild weit über die neuralgischen No-Go-Kieze hinaus prägt, so werden diese Zustände auch in die staatlichen und sozialen Einrichtungen getragen – nicht nur in Gefängnissen, sondern auch in Schulen und eben zunehmend in Krankenhäuser oder Kliniken.

Ein weiterer, dass vor allem in den Notaufnahmen immer häufiger Berührungspunkte mit dieser Problemklientel anfallen, ist der, dass es immer mehr Schussverletzungen in der Hauptstadt gibt. Wer dann als Pfleger und Sanitäter die Schuss- oder Stichwunden versorgen will, der wird schnell von einer Menschenmenge umringt, bei denen einen die zugewanderten Fachkräfte erklären wollen, wie das Opfer gefälligst zu behandeln sei, nebst Drohungen, bei ausbleibendem Erfolg “persönlich haftbar“ gemacht zu werden. Diese neue importierte Asozialität passt zur neuen Alltagsbarbarei im buntesten Deutschland aller Zeiten. Mittelalter und tribale Stammesgesellschaften treffen auf die Moderne – und die Moderne hat keine Chance.

Auf den Rechtsstaat spuckende Parallelmilieus

In welchem Ausmaß inzwischen nicht nur die Straße, sondern auch die Krankenhäuser selbst selbst zu sozialen Hotspots verkommen sind, zeigen nüchterne Zahlen aus der Hauptstadt: 66 Prozent aller Kliniken geben an, dass die Zahl der Übergriffe deutlich angestiegen ist; bei den Notaufnahmen sind es sogar 95 (!) Prozent. Jährlich kommt es alleine in Berlin zu rund 14.000 Polizeieinsätzen (!) in den Kliniken – ein nochmaliger Anstieg um 40 Prozent in den letzten fünf Jahren. Die Hauptgründe sind körperliche Auseinandersetzungen, Gewaltexzesse sowie Drohungen, Nötigungen und Beleidigungen vor allem gegen medizinisches und Pflegepersonal. Wo sich Patienten und ihre Familien eigentlich mit Hoffnung und Dankbarkeit hinwenden und Medizinern und Rettungskräften anvertrauen, wenn gesundheitliche Not am Mann ist oder es um Leben um Tod geht, wird es für die Helfer jetzt selbst lebensgefährlich. Ein Pfleger schreibt in einem Social-Media-Post: „Für Notaufnahmen bedeutet eine Clan-Schießerei in Berlin übrigens immer das Gleiche. Entweder, zwei Cousins schleifen ihren Angeschossenen in die Rettungsstelle, brüllen erstmal die halbe Belegschaft zusammen und innerhalb fünf Minuten besetzen an die hundert Clan-Mitglieder die Notaufnahme”. Er berichtet weiter: „Die Polizei riegelt mit 20 Fahrzeugen das gesamte Gelände weiträumig ab und es können stundenlang keine anderen Patienten aufs Gelände, weil dieses vom Gegner-Clan abgeschirmt werden muss. Pflegekräfte nehmen ihre Namensschilder ab, weil diesen vor der Klinik aufgelauert wird.“ Laut Selbstauskunft arbeitet der Mann in einer Brennpunkt-Notaufnahme in Berlin. Die Zustände hätten sich auch dort in den letzten Jahren um ein Vielfaches verschlimmert – und von der Senatsverwaltung und der Politik der regierenden Parteien sei absolut keine Hilfe zu erwarten, im Gegenteil werde das Problem totgeschwiegen.

Dabei sind etliche Störer sind polizeibekannt – zumeist Clanmitglieder, die in Nu herbeizitiert werden, wenn einer der ihren irgendwo eingeliefert werden. Besonders vor dem weiblichen Personal hätten nur noch die wenigsten Respekt, es herrscht auch nicht das geringste Verständnis für andere, schwerwiegende Behandlungsfälle vor, Wartezeiten werden nicht akzeptiert, die aufbrausenden neuen Herren ignorieren Absperrungen und Sicherheitsschranken, gehen in die Behandlungsräume vor un nötigen diensthabende Ärzte, sich sofort ihren Angehörigen zuzuwenden, auch wenn dadurch andere Patienten akut gefährdet werden. Dieses Verhalten entspricht allerdings den Erfahrungen, die Migranten und erst recht auf den Rechtsstaat spuckende Parallelmilieus gemacht und verinnerlicht haben: Der deutsche Staat begegnet ihnen stets devot, servil und mit größtmöglicher Nachsicht und Milde. Auch das Recht scheint mittlerweile den ausländischen Menschen erster Klasse vorbehalten, während Argwohn, Härte und Pochen auf Regeleinhaltung staatlicherseits nur noch gegenüber den Einheimischen herrschen, von denen natürlich keine physische Gegenwehr oder Bedrohungen zu erwarten sind.

Alarmierendes Muster

Appeasement und präventive Unterwerfung gegenüber dem Eroberervolk haben jedoch nicht dessen Kooperations- geschweige denn Integrationsbereitschaft erhöht, sondern dazu geführt, dass deren Auftreten nur noch dreister und schamloser ist. Selbst Hinweisschilder in arabischer Sprache, Security mit demselben Migrationshintergrund wie die Problemklientel oder eingesetzte psychologische “Deeskalationsteams“ nützen nichts, im Gegenteil. Dabei schulen 77 Prozent aller Kliniken ihre Mitarbeiter mittlerweile in “Deeskalation”, zwei Drittel aller Krankenhäuser verfügen über eine “Alarmierungskette” und ein Drittel wurde baulich der “Gewaltprävention” angepasst. Doch die Zwischenfälle nehmen weiter zu – weil auch dieses Problem eben nicht im Inland durch aktionistische Übersprunghandlungen zu lösen ist, sondern von vornherein durch wirksamen Grenzschutz – den es bis heute nicht gibt – hätte gebannt werden müssen.

Und die Politik ignoriert die hässliche Realität – wie auch in allen anderen neuralgischen Bereichen des Alltags, in denen an vorderster Front die “Bedingungen des Zusammenlebens täglich neu ausgehandelt werden“, von Problemschulen über öffentliche Verkehrsmittel bis Jobcenter – und weist den an die Öffentlichkeit dringenden Fällen allenfalls anekdotische Einzelfall-Relevanz zu, obwohl alle Statistiken ein alarmierendes Muster zeigten: Für 71 Prozent aller Krankenhausmitarbeiter gilt “Respektverlust” als Hauptgrund für die Übergriffe. 51 Prozent aller Pfleger geben an, regelmäßig von Gewalttaten betroffen zu sein; bei den Ärzten insgesamt – von denen viele ja nur gelegentlich in den Notaufnahmen arbeiten – sind es immerhin 21 Prozent. Dabei sind Extremfälle der letzten Jahre wie ein Oberarzt erschossen oder lebensgefährlich verletzte Pfleger, auf die zu dritt einprügelt wurden, noch die Ausnahme – doch die Gewalt explodiert. Weil sich viele Kliniken gar keine private Sicherheit leisten können, wird bei bestimmten Nachnamen eingelieferter Patienten prophylaktisch gleich die Polizei alarmiert, die dann teilweise mit Großaufgeboten anrücken muss, um die Notaufnahmen zu schützen. Strafanzeigen bleiben regelmäßig ohne Konsequenzen, die Kosten an der Allgemeinheit hängen. Brachiale Gewalt, Recht des Stärkeren, Zustände wie in der Dritten Welt: All das, was sich vor zehn Jahren bereits andeutete, ist heute, Merkel sei dank, zum grauenhaften Alltag in geworden. Und wer dann – und sei es nur anonym – in den sozialen Netzwerken auf diese Missstände hinweist und als Konsequenz zur Wahl eines überfälligen Politikwechsels aufruft , der wird sofort als Nazi und Menschenfeind beschimpft.


Immer mehr sexuelle Übergriffe in Freibädern: Ist “Rassentrennung” womöglich doch die Lösung?

von Olli Garch

Vielfalt und kulturelle Bereicherung im Freibad



Genau wie die zahllosen (Gruppen-)Vergewaltigungen und Messerstechereien, gehören auch die permanenten sexuellen und sonstigen Übergriffe in Freibädern zu den ubiquitären Begleiterscheinungen der Massenmigration, die längst als selbstverständlicher Teil des neuen deutschen Normal hingenommen werden und für jedermann offensichtlich sind, aber umso mehr politisch-medial verleugnet werden. Das letzte Wochenende strotzte wieder einmal nur so von einschlägigen Schreckensmeldungen. So wurde eine 14-Jährige in einem Freibad im baden-württembergischen Öhringen sexuell genötigt. Der bislang unbekannter Täter schwamm dreimal an dem Mädchen vorbei und betatschte sie dabei absichtlich mit der Hand am Gesäß und am Bauch. Laut Polizei war der Mann in einer Gruppe von fünf bis sechs Männern unterwegs. Er wird als 40 bis 50 Jahre alt, groß und schlank mit dunkler oder “stark gebräunter” Haut beschrieben. Fast zeitgleich wurden zwei elfjährige Mädchen in einem Freibad in Untersteinbach (ebenfalls Baden-Württemberg) von einem Mann im Wasser zwischen den Beinen und am Oberschenkel berührt. Hier konnte die Badeaufsicht den mutmaßlichen Täter, einen 37-Jährigen mit dunklem Teint, festhalten, bis die Polizei eintraf.

Mittlerweile hagelt es in jeder sommerlichen Badesaison solche Meldungen. Letzten Monat stürmten nordafrikanische Migranten aus Frankreich mehrere Freibäder in Baden-Württemberg. Im Juni verletzte ein Jugendlicher in einem Freibad einen Sicherheitsmitarbeiter durch einen Schuss. Weitere Übergriffe gab es unter anderem in München und Frankfurt – und damit ist die unüberschaubare Liste noch lange nicht abgeschlossen. Trotz eines kostspieligen Sicherheitsaufgebots häufen sich derartige Vorfälle signifikant seit dem Beginn von Angela Merkels verbrecherischer Migrationspolitik; das im Zeichen der neuen Kulturbereicherung auftretende Phänomen zieht sich seit zehn Jahren durch jede sommerliche Badesaison, betrifft aber auch Hallenbäder.

Sicherheit à la “Volksbad“-Plan?

Die Ursachen werden aber natürlich nicht genannt, während immer mehr Bäder zu regelrechten Festungen mit Drahtverhauen ausgebaut werden müssen, immer mehr Sicherheitspersonal engagiert oder digitale führt Ausweis- und Voranmeldungspflichten eingeführt werden. Doch trotz dieser Aufwendungen wird die Liste der Übergriffe immer länger – und die Täter gehören fast ausschließlich der üblichen migrantischen Problemklientel an, die den öffentlichen Raum auch ansonsten in einen Dschungel verwandelt hat. Ironischerweise wäre vor diesem Hintergrund zu überlegen, ob nicht das, was die Berliner Volksbühne mit ihrem für 300.000 Steuer-Euro errichteten “Volksbad“ unter dem optisch und intellektuell verwahrlosten Intendanten Matthias Lilienthal letzte Woche geplant hatte – nämlich eine Art Bade-Apartheid nur für Schwarze – nicht vielleicht in auf bestimmte migrantische Herkunftsgruppen erweiterter Form die Lösung wäre. Also nicht als woke Privilegierung von Person of Colours und auch nicht nur an einem Nachmittag als “Badetag nur für Schwarze”, sondern als dauerhafte Sicherheitsmaßnahme für Einheimische – denn mit einer zunehmenden Zahl an Problemmigranten ist eine friedliche Koexistenz offenbar nicht mehr möglich.

Vielleicht wäre es tatsächlich das Beste, wenn Migranten nur noch mit Ihresgleichen verkehren und ihre Differenzen auf die in ihren Herkunftskulturen gebräuchliche Art austragen, während Deutsche ebenfalls unter sich -und überwiegend unversehrt- bleiben. Diese Segregation ist zwar das exakte Gegenteil von allem, was die Märchenerzählungen von Multikulturellen und Migration verheißen haben – doch womöglich ist diesem politisch verursachten Wahnsinn anders bald nicht mehr Herr zu werden – was natürlich nicht nur für Freibäder gilt. Gesellschaftliche Separierung und Abschottung werden schon sehr bald ein probates Überlebensmittel für diejenigen sein, die zu Freiwild im eigenen Land geworden sind.


Freitag, 14. August 2026

Die neue Geheimpolizei: Wie der Verfassungsschutz zum Instrument der inneren Aufrüstung wird

von David Cohnen

Staat faked künftig mit: „Achtung, „kreative“ V-Leute im Internet!



Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will den deutschen Verfassungsschutz grundlegend verändern. Mit dem am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf sollen die Nachrichtendienste künftig nicht mehr nur beobachten, Informationen sammeln und auswerten. Sie sollen unter bestimmten Voraussetzungen selbst aktiv eingreifen können. Dobrindt spricht davon, den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“ zu machen. Kritiker sehen darin einen historischen Tabubruch und eine Gefahr für das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei.

Was als notwendige Antwort auf Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und hybride Bedrohungen begründet wird, ist deshalb mehr als eine technische Modernisierung des Nachrichtendienstrechts. Es geht um eine grundlegende Veränderung der Rolle des deutschen Inlandsnachrichtendienstes: Aus einer Behörde, die Gefahren beobachtet, Erkenntnisse gewinnt und diese an die zuständigen staatlichen Stellen weitergibt, soll eine Behörde werden, die in bestimmten Situationen selbst handelt.

Der eigentliche Paradigmenwechsel

Das Trennungsgebot war eigentlich eine Lehre aus Gestapo und Stasi: Die deutsche Sicherheitsarchitektur wurde nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur bewusst so gestaltet, dass Nachrichtendienste und Polizei unterschiedliche Aufgaben haben. Der Verfassungsschutz sollte Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sammeln und auswerten. Polizeiliche Eingriffsbefugnisse waren ihm nicht übertragen. Diese Trennung war keine bürokratische Marotte. Sie war eine Konsequenz aus der Erfahrung, was geschieht, wenn staatliche Überwachung, politische Verfolgung und exekutive Gewalt in einer Hand zusammenlaufen.

Die Gestapo war ein besonders drastisches Beispiel für eine solche Konzentration staatlicher Macht. Die Stasi wiederum verband umfassende Überwachung mit einem weitreichenden System politischer Repression. Die Bundesrepublik zog daraus eine zentrale institutionelle Konsequenz: Ein Nachrichtendienst sollte gerade keine Geheimpolizei sein. Das Trennungsgebot bedeutet dabei nicht, dass Verfassungsschutz und Polizei nicht zusammenarbeiten dürfen. Im Gegenteil: Informationen des Verfassungsschutzes können und sollen an die zuständigen Behörden weitergegeben werden, wenn daraus konkrete Gefahren entstehen. Die entscheidende Grenze liegt darin, wer anschließend handelt. Genau diese Grenze wird nun neu vermessen.

Vom Beobachter zum Akteur

Der am 12. August 2026 beschlossene Gesetzentwurf sieht für das Bundesamt für Verfassungsschutz erstmals ausdrücklich sogenannte „aktive Maßnahmen“ vor. Der Dienst soll unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr lediglich feststellen, dass eine Gefahr besteht, sondern selbst Maßnahmen ergreifen können, um diese Gefahr zu begrenzen oder abzuwenden. Das ist keine Kleinigkeit. Nach den bisher veröffentlichten Informationen können dazu unter anderem gehören:
  • Der verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme und Online-Durchsuchungen
  • Eine Ausweitung der Möglichkeiten zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation
  • Das gezielte Verfälschen von Informationen
  • Die Beeinträchtigung von Tatmitteln
  • In bestimmten Gefahrenlagen sogar das Eindringen in eine Wohnung
Damit verschiebt sich die Funktion des Verfassungsschutzes. Der Dienst soll nicht mehr ausschließlich beobachten, analysieren und warnen. Er soll – unter gesetzlich definierten Voraussetzungen – operativ handeln. Genau darin liegt die politische und verfassungsrechtliche Brisanz der Reform. Die Bundesregierung betont, dass solche Eingriffe nur zulässig sein sollen, wenn andere Stellen, insbesondere die Polizei, die Gefahr nicht gleichermaßen wirksam abwehren können; außerdem sollen die Maßnahmen auf Gegenstände beziehungsweise Tatmittel begrenzt sein. Das sind wichtige Einschränkungen, sie beseitigen aber nicht die grundsätzliche Veränderung: Der Nachrichtendienst erhält Möglichkeiten, die bislang gerade deshalb außerhalb seines Aufgabenbereichs lagen, weil für konkrete Gefahrenabwehr andere staatliche Stellen zuständig sind.

Wie ist die politische Weisungs- und Aufsichtskette ausgestaltet?

Hinzu kommt ein Aspekt, der in der öffentlichen Diskussion bislang erstaunlich wenig Beachtung findet: Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist keine unabhängige Institution. Es ist eine Bundesoberbehörde und untersteht dem Bundesministerium des Innern. Damit steht der Inlandsnachrichtendienst unter der politischen und administrativen Verantwortung des jeweils amtierenden Bundesinnenministers. Das ist solange etwas grundsätzlich anderes, wie der Verfassungsschutz Informationen sammelt, auswertet und die zuständigen staatlichen Stellen informiert. Werden ihm dagegen eigene operative Eingriffsmöglichkeiten übertragen, gewinnt diese Abhängigkeit eine völlig neue Bedeutung. Denn dann geht es nicht mehr nur darum, welche Informationen ein dem Innenministerium unterstehender Nachrichtendienst sammeln darf. Es geht darum, welche Maßnahmen ein solcher Dienst unter politischer und administrativer Verantwortung des Innenministeriums selbst durchführen darf.

Je weiter die Befugnisse des Verfassungsschutzes vom Beobachten zum Eingreifen reichen, desto wichtiger wird deshalb die Frage, wie seine politische Weisungs- und Aufsichtskette ausgestaltet ist und ob die vorgesehenen Kontrollmechanismen tatsächlich ausreichen. Die entscheidende Frage lautet damit nicht nur: Was darf der Verfassungsschutz künftig tun? Sie lautet auch: Wer trägt die politische Verantwortung dafür, wenn er es tut? Besonders beunruhigend ist der politische Kontext. Wenn eine Partei, die erhebliche Wahlerfolge erzielt, zugleich zunehmend zum Gegenstand staatlicher Beobachtung wird und der Verfassungsschutz künftig selbst über operative Eingriffsmöglichkeiten verfügen soll, drängt sich zumindest die Frage auf, ob hier ein Instrumentarium entsteht, das künftig auch gegen einen politischen Gegner eingesetzt werden könnte.

Der Vorwand: Der „äußere Feind“ als Türöffner

Die Begründung für die Reform ist plausibel und zugleich gefährlich. Als Begründung für sie werden insbesondere russische Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und andere Formen hybrider Einflussnahme angeführt. Ob und in welchem Umfang von solchen Aktivitäten tatsächlich eine konkrete Bedrohung ausgeht, ist dabei jeweils eine Frage, die anhand belastbarer Erkenntnisse beurteilt werden muss. Selbst wenn einzelne dieser Gefahren bestehen, folgt daraus nicht automatisch, dass die geplante Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes erforderlich oder verhältnismäßig ist. Denn die entscheidende Frage lautet nicht, ob es neue Bedrohungen gibt. Die entscheidende Frage lautet: Welche staatliche Institution soll auf diese Bedrohungen reagieren – und mit welchen Mitteln?

Wer auf eine veränderte Bedrohungslage mit neuen staatlichen Befugnissen reagiert, muss nicht nur deren Nutzen, sondern auch deren Missbrauchsmöglichkeiten berücksichtigen. Das gilt insbesondere für einen Nachrichtendienst, dessen Tätigkeit ihrem Wesen nach verdeckt ist. Gerade deshalb ist die Behauptung, die Reform diene ausschließlich der Abwehr ausländischer Angriffe, zu kurz gegriffen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein Inlandsnachrichtendienst. Seine Aufgaben richten sich auch auf politische und gesellschaftliche Bestrebungen im Inland. Bereits heute kann der Verfassungsschutz Parteien, Organisationen und Personen beobachten, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Mit den neuen operativen Möglichkeiten verändert sich deshalb die Qualität staatlicher Macht. Wer bisher beobachtet wurde, musste nicht damit rechnen, dass dieselbe Behörde, die ihn nachrichtendienstlich überwacht, unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst in seine technische Infrastruktur oder in seine Tatmittel eingreift. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einem Beobachtungsapparat und einem operativ handelnden Geheimdienst.

Verfassungsrechtlich hochproblematisch

Die Bundesregierung stellt die Reform als notwendige Modernisierung dar und verweist zugleich auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzentwurf enthält zudem neue Kontrollmechanismen; insbesondere sollen Kontrollaufgaben stärker beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden. Das macht die Sache allerdings nicht automatisch verfassungsrechtlich unbedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zu besonders intensiven Überwachungsmaßnahmen hohe Anforderungen an gesetzliche Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Schutz besonders sensibler Lebensbereiche und effektive Kontrolle gestellt. Die Frage, ob diese Anforderungen bei den nun geplanten neuen operativen Befugnissen vollständig erfüllt sind, ist deshalb keine politische Nebensache, sondern eine zentrale verfassungsrechtliche Frage.

Die Kritik kommt dabei keineswegs ausschließlich aus dem politischen Lager der Opposition. Die Rechtsprofessorin Frauke Rostalski hat bereits vor der Verabschiedung des Entwurfs erklärt, die Ausstattung des Verfassungsschutzes mit polizeilichen Befugnissen widerspreche dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot. Auch der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, warnte vor einer Vermischung von Polizei- und Nachrichtendienstaufgaben und bezeichnete einen solchen Umbau als Weg zu einer „Geheimdienst-Polizei“. Damit ist die Kritik nicht mit dem Hinweis erledigt, die neuen Befugnisse würden lediglich „in engen Grenzen“ gelten. Denn genau diese Grenzen sind der entscheidende Punkt.

Das Muster: Wenn der Beobachter selbst eingreift

Historische Vergleiche mit Gestapo und Stasi verlangen Vorsicht. Die Bundesrepublik 2026 ist keine Diktatur, und der heutige Verfassungsschutz ist nicht mit den politischen Repressionsorganen des Nationalsozialismus oder der DDR gleichzusetzen. Aber gerade deshalb ist die historische Erinnerung wichtig. Die Lehre aus der deutschen Geschichte lautet nicht, dass jede Erweiterung staatlicher Sicherheitsbefugnisse zwangsläufig in eine Diktatur führt. Die Lehre lautet vielmehr, dass Machtbegrenzung, institutionelle Trennung und wirksame Kontrolle gerade dann notwendig sind, wenn der Staat sich mit realen Bedrohungen konfrontiert sieht. Wer diese Lehren ernst nimmt, darf nicht erst dann über Grenzen staatlicher Macht diskutieren, wenn sie überschritten worden sind.

Das Argument lautet deshalb nicht, dass der Verfassungsschutz wird mit dieser Reform zur Gestapo würde. Nein, das Argument ist viel grundsätzlicher: Eine Demokratie sollte institutionelle Sicherungen nicht erst dann verteidigen, wenn sie sie dringend braucht. Die eigentliche Gefahr liegt in der Verschiebung der Grenzen. Die Befürworter der Reform können mit guten Gründen darauf hinweisen, dass die Bedrohungslage sich verändert hat. Sie können ebenso darauf verweisen, dass andere europäische Nachrichtendienste über weitergehende operative Möglichkeiten verfügen und dass Deutschland seine Sicherheitsbehörden nicht dauerhaft auf die Erkenntnisse ausländischer Partnerdienste verweisen kann. Genau damit begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß.

Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch, dass jede neue Befugnis erforderlich oder verhältnismäßig ist. Und noch weniger folgt daraus, dass eine Behörde, die gerade wegen ihrer besonderen Stellung vom Polizeiapparat getrennt wurde, schrittweise mit operativen Eingriffsmöglichkeiten ausgestattet werden sollte.

Eine Geheimpolizei durch die Hintertür?

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Warum muss der Verfassungsschutz selbst eingreifen, wenn die Polizei für solche Eingriffe zuständig ist? Wenn die Antwort lautet, die Polizei könne in bestimmten Situationen nicht schnell genug oder nicht wirksam genug handeln, dann muss zunächst geprüft werden, ob die Polizei entsprechend ausgestattet werden sollte. Die Antwort darf nicht automatisch lauten, die Zuständigkeit des Nachrichtendienstes auszuweiten. Denn sonst wird aus der Trennung von Beobachtung und Eingriff Schritt für Schritt eine bloße Zuständigkeitsfrage – und damit genau das Prinzip ausgehöhlt, das ursprünglich verhindern sollte, dass Nachrichtendienst und Exekutive in einer Institution zusammenlaufen.

Die Linke hat die Reform deshalb als Planung einer „neuen deutschen Geheimpolizei“ bezeichnet. Dieser Begriff ist bewusst zugespitzt. Er ist keine neutrale Beschreibung des Gesetzentwurfs, sondern eine politische Warnung. Aber die Warnung lässt sich nicht einfach als Polemik abtun. Denn wenn ein Inlandsnachrichtendienst künftig nicht mehr nur Informationen sammelt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen selbst technische Systeme beeinflusst, Tatmittel unschädlich macht, Informationen verfälscht oder zur Durchführung solcher Maßnahmen verdeckt in Wohnungen eindringen darf, dann ist die Bezeichnung „reiner Beobachtungsdienst“ endgültig überholt. Dobrindt selbst spricht von einem „echten Geheimdienst“. Das ist bemerkenswert, denn genau darin liegt der Kern der Reform: Nicht irgendeine Behörde erhält ein paar zusätzliche technische Instrumente. Die politische Vorstellung davon, was der Verfassungsschutz sein soll, verändert sich. Aus dem Nachrichtendienst, der Gefahren erkennt und andere staatliche Stellen informiert, soll ein Dienst werden, der Gefahren in bestimmten Fällen selbst bekämpft. Das ist ein echter Paradigmenwechsel.

Ein Schritt in die falsche Richtung

Die Reform des Verfassungsschutzes ist deshalb nicht bloß eine Modernisierung veralteter Sicherheitsgesetze. Sie verändert die Grenze zwischen Beobachtung und Eingriff, zwischen Nachrichtendienst und Exekutive. Natürlich muss ein demokratischer Staat auf Spionage, Sabotage, Terrorismus und Cyberangriffe reagieren können. Aber gerade ein Staat, der seine Freiheit verteidigen will, muss darauf achten, mit welchen Mitteln er sie verteidigt. Ein Nachrichtendienst, der Informationen sammelt, ist etwas anderes als ein Nachrichtendienst, der selbst in Computersysteme eingreift, Tatmittel manipuliert oder unter bestimmten Voraussetzungen in Wohnungen eindringen kann. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob Deutschland seine Sicherheitsbehörden modernisieren darf. Die entscheidende Frage ist: Wie weit darf ein demokratischer Staat die Macht eines geheim arbeitenden Inlandsnachrichtendienstes ausdehnen, ohne die institutionellen Grenzen aufzugeben, die gerade aus der deutschen Geschichte heraus geschaffen wurden? Wer diese Frage für übertrieben hält, sollte sich nicht auf die demokratische Gesinnung der heute Verantwortlichen verlassen. Rechtsstaatliche Sicherungen werden nicht für den Fall geschaffen, dass nur gute Regierungen an der Macht sind. Sie werden geschaffen für den Fall, dass irgendwann andere an ihre Stelle treten.

Genau deshalb ist die Reform des Verfassungsschutzes ein Schritt in die falsche Richtung. Nicht, weil Deutschland heute eine Diktatur wäre; sondern weil eine freiheitliche Demokratie ihre stärksten Schutzmechanismen gerade dann bewahren muss, wenn sie glaubt, sie nicht zu brauchen. Die Lehren aus der Geschichte werden nicht durch die Annahme bewiesen, dass sich Deutschland auf dem Weg in eine neue Diktatur befindet; das wäre eine unbelegte Behauptung. Sondern Geschichte lehrt etwas anderes – und viel Nüchterneres: Staatliche Macht wächst schnell und gefährlich leicht – aber ihre Begrenzung wird schwierig, wenn die Grenzen erst einmal verschoben sind.


Mittwoch, 12. August 2026

Der MDR, Uli Siegmund und die Mär vom früher viel unsicheren Deutschland

von Daniel Matissek

Lehrbuchhafte Verhörsituation: Siegmund im MDR-Interview, konfrontiert mit feingehacktem Faktenbrei 



Siegmund im MDR-Interview: Wie vor jedem öffentlich-rechtlichen “Dialog“ mit einem der wortmächtigsten, überzeugendsten und populärsten Zugpferde der Schwefelpartei wurde auch Moderatorin Susanne Reichenbach, der die undankbare (möglicherweise aber auch von ihr gewollt-kampfesmutig übernommene) Aufgabe dieses Verhörs zufiel, vor der Sendung erkennbar gebrieft. Man kann davon ausgehen, dass ganze Coaching-Teams, Dokumentation- und Redaktionstrupps des MDR Überstunden gemacht haben, passende “Fakten” zusammenzutragen, mit denen der vermeintliche Populist Siegmund “konfrontiert”, “gestellt“, und “entlarvt” werden soll. Den argumentativen Overkill gegen den smarten AfD-Spitzenkandidaten wenige Wochen vor den Wahlen ersehnt schließlich ein bedrängtes Milieu vor den Bildschirmen, in den Institutionen und linksgrünen Vorstadtvillenvierteln, das quasi im von der Realität umzingelten Fort Alamo der linken Gutmenschelei auf zunehmend verlorenem Posten des großen Entzauberungs- und Befreiungsschlag gegen die “Faschisten“ ausharrt – und es darf nicht enttäuscht werden.

Diese Journalisten glauben nämlich tatsächlich, wenn sie sich nur professionell genug vorab mit ihnen “Fakten“ briefen lassen, dann zünden die Pointen wie von selbst, gerät der aalglatte siegmündige Populist ins Lallen und Stolpern, anschließend purzeln dann die Umfragewerte und die Republik ist gerettet, so dass es vielleicht diesmal gar keinen Briefwahlbetrug oder Verfassugsputsch von oben braucht, um das Undenkbare einer blauen Alleinregierung zu verhindern. und ein paar Ehrenabzeichen und Schulterklopfer der geistig betonierten Kartellschützer aus Politik und Branchenumfeld für die heldenmutige MDR-Anchorlady sind natürlich auch noch drin.

War alles ganz anders damals!

Also hat man Reichenbach eigens für dieses Gespräch “Argumente“ aufbereitet, mit denen sie Siegmund aber sowas von Volley nehmen und das Publikum staunen machen wird. Die MDR-Faktenficker haben ihr ein paar Zahlen zum angeblichen wahren Zustand der Kriminalität von damals rausgeschrieben, die zeigen sollen, wie gemeingefährlich und desolat dieses Land in Wahrheit in den finsteren Neunzigern und Nullerjahren gewesen sei, also in jener Zeit, in die der ewiggestrige Siegmund mit seiner rückwärtsgewandten Alternative zurückwill: Damals, so besage es die Kriminalstatistik “eindeutig“, habe es nämlich viel mehr Straftaten als heute gegeben! Ergo sei das AfD-Narrativ des “unsicheren Deutschlands” völliger Käse. Erwiesen sei stattdessen, dass Deutschland damals viel unsicherer war als heute. Die “Fakten“ bestätigen es!

Na klar: Wer erinnert sich nicht an diese Horrorjahre, als die Deutschen noch unter sich waren, als Loveparade und Public Viewing wie auch Volks- und Weihnachtsmärkte noch ohne Hochsicherheitskontrollen, schwergewaffnete Patrouillen und Betonpoller stattfinden konnten, als Messer- und Machetenattacken allenfalls ein Special-Interest-Genre in B-Movies der Videotheken waren und Schwarz-Rot-Gold gerade wieder zur Trikolore eines gesunden, fröhlichen, wiedererwachten positiven Nationalstolzes aufgestiegen war, eines weltweit gefeierten neuen deutschen Lebensgefühls, das schließlich dann im Sommermärchen 2006 kulminierte, bevor Merkels bleierne Zeit begann?Endlich rückt die ARD die Geschichte zurecht: War alles ganz anders, die AfD sehnt sich nach Gespenstern!

Musterbeispiel linker Gehirnwäsche

Erst kürzlich durfte bei ARD-“Monitor“ eine migrationsstämmige Soziologin vom damaligen Alltagsrassismus berichten, von dauernden Diskriminierungen und rassistischen Übergriffen. Also gar kein Vergleich mit dem heutigen friedlichen, bunten, weltoffenen und vielfältigen Deutschland! Solche Wahnvorstellungen mutet Reichenbach ihrem Gast und Zuschauern zwar nicht zu – doch ihre “nüchternen Fakten“ erzählen letztlich dasselbe Märchen: Das bessere, sicherere Deutschland, das die AfD zurück will, habe es in Wahrheit nie gegeben. Es ist der 7.394ste Versuch, das Offensichtliche und für jeden Wahrnehmbare orwellesk wegzuhypnotisieren, bürgerliche Vernunft zum zum Extremismus und gesunden Menschenverstand zum Populismus umzubiegen.

Inhaltlich auf das Argument der damals umfangreicheren Kriminalstatistik einzugehen, das in Wahrheit absolut keines ist, ist eigentlich müßig. Siegmund, damit von Reichenbach wiederholt lustvoll konfrontiert, muss es tun und es gelingt ihm auch ganz passabel – obwohl er nicht ins Detail geht und sich auf das Äpfel-mit-Birnen-Problem beschränkt, wonach damals dominierende Delikte wie Betrug mit heutigen Greueltaten wie Gruppenvergewaltigungen oder Messermorden wohl kaum auf eine Stufe gestellt werden dürften. Man hätte zu diesem Musterbeispiel linker Gehirnwäsche und kontrafaktischen Gaslightings noch viel mehr sagen können, obwohl sie es beim MDR und vor der Glotze vermutlich auch dann nicht kapiert hätten; ich selbst rede mir zu diesem Thema seit Jahren den Mund fusselig in Diskussionen mit Menschen, die es vom geistigen Horizont und ihrem Bildungsstand her eigentlich besser wissen müssten, aber nicht wollen. Es ist wie einem Ochsen ins Horn zu Petzen. Eine Donquichotterie gegen die Windmühlen der Idiotie. Trotzdem nachfolgend nochmals in Kurzform für alle, die meinen, in Reichenbachs “faktenbasierter“ Fragestellung einen triumphierenden Punkt gegen die AfD erkannt zu haben.

Nur die halbe Wahrheit

Nein, ihr Vollpfosten, Deutschland ist heute NICHT sicherer und weniger kriminell als früher. Im Gegenteil. Auch wenn damals statistisch mehr Straftaten gab. Warum ist das? Weil es eben nicht nur um die Qualität dieser Straftaten geht (dass also etwa, worauf Siegmund hinwies, etwa Betrug mit Gewaltdelikten nicht gleichzusetzen ist) – sondern vor allem deshalb, weil damals viel mehr Straftaten verfolgt, ermittelt und entsprechend auch aufgeklärt wurden. Weil damals die Rechtspflege noch funktionierte. Weil Polizei und Staatsanwaltschaften weitaus konsequenter für Sicherheit sorgten und Täter verfolgten, womit die Delinquenz zwangsläufig höher war. Aber vor allem, weil damals noch Delikte strafbar waren, die im Säurebad eines linken Entkriminalisierungs- und Bagatellisierungswahns inzwischen entweder gar nicht mehr als Straftaten zählen oder faktisch kaum noch verfolgt werden: Laden – oder Fahrraddiebstahl; Schwarzfahren; Landstreicherei; aufenthalts- und einwohnerrechtliche Meldeverstöße; Erregung öffentlichen Ärgernisses; Cannabis-Besitz oder -konsum; leichte Körperverletzung; und, und, und.

Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Die andere ist, dass selbst die weiterhin strafbaren Handlungen nicht annähernd mehr so konsequent verfolgt und vor allem geahndet werden wie einst. Spätestens seit Merkels “Spurwechsel”-Mantra (“aus Illegalität Legalität machen”) hat man in Deutschland die Zügel vor allem seitens einer zunehmend ideologietriefenden Linksjustiz in allen Bereichen einfach dermaßen schleifen lassen, dass inzwischen anarchische Zustände herrschen – was jeder ohne Scheuklappen in Alltag und “Stadtbild” mühelos erkennen kann. Im Land der Gefährder, der wirkungslosen Ansprachen und Platzverweise, der selbst bei schwersten Straftaten gleich wieder auf freien Fuß gesetzten Schwerkriminellen aus aller Herren Länder, der fast 170.000 nichtvollstreckten Haftbefehle, der heillos überforderten Gerichte, der wegen Verjährungen reihenweise geplatzten Prozesse, der fehlenden Gefängnis- und Maßregelvollzugsplätze, der in Legionenstärke ungehindert herumlaufenden Psychopathen, Terrorschläfer und Zeitbomben ist rein GAR NICHTS sicherer geworden. Im Gegenteil. Dieser Staat versagt einfach vorsätzlich in einem früher undenkbaren Ausmaß.

Am besten alle Straftaten abschaffen – dann ist Deutschland frei von Kriminellen

Und dann defäkieren euch die öffentlich-rechtlichen Elfenbeinturmpropagandisten mit bierernster Miene und selbstbewusstem Timbre in die Köpfe und wollen euch weismachen, Deutschland sei heute viel weniger kriminell als einst. Verarscht euch ruhig weiter. Ich habe hier einen Tipp, Ihr Durchgedrehten, wie ihr euer buntes Habitat noch sicherer und noch viel weniger straffällig macht: Schafft doch einfach gleich das ganze Strafgesetzbuch ab – dann gibt’s nämlich überhaupt keine Kriminellen mehr im besten und sichersten Deutschland aller Zeiten! Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können sich dann ganz auf Delikte unterhalb der Strafbarkeitsgrenze wie “Hass und Hetze”, inflationäre “Volksverhetzung” oder “virtuelle Gewalt“ fokussieren; läuft dann unter “Kampf gegen rechts” – und trifft exklusiv die, die aus eurer Sicht sowieso das einzige und wahre Problem in Deutschland darstellen (und die ihr deshalb auch verboten und weggesperrt sehen wollt): Die Siegmunds dieses Landes, die normaltickenden Leistungsträger, die um die Zukunft Besorgten (für die die Zukunft aus mehr als Klimazielen besteht), die Andersdenkenden und Anderswählenden.

Fakt you.


Sonntag, 26. Juli 2026

Islamisten-Anschlag auf Berliner CSD: Ist es euch jetzt bunt genug?

von Theo-Paul Löwengrub

Vielfaltsimplosion in Berlin: Großeinsatz der Einsatzkräfte nach dem Anschlag gestern Abend



Bis zuletzt hatten sie in Berlin inständig gebetet, dass es sich doch bitte um einen irgendwie als “rechts“ ausschlachtbaren, möglichst biodeutschen Täter handeln möge, der den gestrigen Terroranschlag auf die After-Party des Christopher Street Day (CSD) in Berlin verübte. Doch wieder einmal wollte die Realität nicht mitspielen: Der Hauptverdächtige, der gestern Abend im Berliner Tiergarten in die Menschenmenge raste und dabei eine Tote und mindestens 16 teils lebensgefährlich verletzte Opfer verschuldete, ist ein 21-jähriger Mann mit Migrationshintergrund, der polizeibekannten Verbindungen ins islamistische Milieu der Hauptstadt aufweist. Sein Name: Nicht Heinz, Jürgen, Michael, Sven – sondern Abdul B.. Kurz nach der Tat durchsuchte die Polizei eine Wohnung in Berlin-Schöneberg, angeblich ohne Ergebnis, wie “Bild“ berichtet; eine Großfahndung lief mit Hochdruck, Helikopter und Wärmebilddrohnen waren im Einsatz. B. war gegen 22 Uhr mit einem weißen Fahrzeug auf dem Ahornsteig nahe der Lennéstraße gezielt in die Menschenmenge gerast, wo viele Teilnehmer des CSU-Umzugs vom Nachmittag am Feiern waren. Das Fahrzeug war anschließend gegen einen Baum geprallt, die Airbags hatten ausgelöst. B. soll nach Zeugenaussagen unmittelbar ausgestiegen aus und anschließend wie wild mit einer Stichwaffe auf Personen eingestochen haben, bevor er floh.

Schnell war klar, dass es sich um eine Amokfahrt und einen Terroranschlag handelte. Der Tatort im Tiergarten wurde daraufhin weiträumig abgesperrt; Spurensicherung und Kriseninterventionsteams waren die ganzen Nacht über im Einsatz. Acht der 16 Opfer erlitten schwere Verletzungen, eine Frau starb heute Nacht im Krankenhaus. Drei Personen befinden sich noch in Lebensgefahr, fünf kamen mit leichteren Verletzungen davon. Ein Schwerverletzter wurde per Hubschrauber in die Helios-Klinik Berlin-Buch geflogen, berichteten Medien.

“Haltung ist hot“

Welche bittere Ironie: Das Motto des CSD-Umzugs lautete „Haltung ist hot“, wie üblich gefeiert und flankiert selbst von den eigentlich zu weltanschaulicher Neutralität verpflichteten Staatsorganen und Behörden wie etwa dem Bundesinnenministerium (der Post stand auch nach der sofortigen Absage des CSD nach dem Anschlag immer noch in den sozialen Medien):



Auch der noch regierende Populist Kai Wegner, der bei diesem Anlass – anders als bei Stromausfällen nach linksradikalen Terroranschlägen – ausnahmsweise einmal nicht auf dem Tennisplatz schwänzte, hatte nachmittags auf dem CSD herumgelungert und dem “konservativen Markenkern“ der CDU inmitten von Pimmelfreischwingern, Popologen und skurillen Figuren des queeren Panoptikums seine Reverenz erwiesen. Zum Zeitpunkt des Anschlags war er längst entschwunden, äußerte sich jedoch noch in der Nacht mit abgedroschenen Phrasen, ohne dabei offenkundig zu bemerken, dass sein Statement zu einer einzigen Bankrotterklärung seiner linken Vielfaltspolitik geriet: ”Dies ist ein Angriff auf unsere freie und weltoffene Gesellschaft – nach einem friedlichen und bunten CSD wurde die Versammlung für ein tolerantes und friedliches Berlin auf brutalste Art attackiert. Berlin ist die Stadt der Freiheit – und unsere Freiheit ist heute aufs Schrecklichste angegriffen worden”. Wegner beschwor also selbst im Angesicht des Horrors weiterhin die “Haltung“, die seine eigenen Bürger zur Schlachtbank führt.

Und es ist exakt diese hier gemeinte und zwingend von den Teilnehmern vorausgesetzte “Haltung”, die diese Gesellschaft blind gemacht für eine ins Land geholte tödliche Alltagsgewalt, welche hier nun tragisch auf deren Verharmloser und Verleugner zurückfällt; dies festzustellen ist übrigens weder pietätlos noch hämisch noch gar schadenfroh; es ist lediglich der nüchterne Hinweis darauf, dass die Realität, die zahllose deutsche Messer- und Terroropfer, gemobbte und bedrohte Schüler und auch vergewaltigte Frauen seit Jahren ganz direkt betrifft, ohne dass es das quietschbunte linksgrüne Blasenmilieu irgendwie interessiert oder tangiert, nun auch ihre ideologischen Claqueure einholt. Dies war nicht das erste Mal und wird auch nicht das letzte Mal gewesen sein. Ob es jedoch ein Umdenken jener bewirkt, die auf ihre “hotte Haltung” so stolz sind, darf getrost bezweifelt werden, auch wenn man dies nun eigentlich annehmen müsste – denn dieser islamistische Anschlag stellt einen besonders schwerwiegenden Glitch in der Vielfaltsmatrix für jene dar, die scham- und hemmungslos ihren dekadenten, queerwoken Hexensabbat auf den Straßen ausleben mit dem Ziel der penetranten “Sichtbarmachung“ ihrer Liebes- und Lebensentwürfe, nun aber vermeintliches “friendly” fire gewärtigen mussten.

Markerschütternder Wetbildkollaps

Der Weltbildkollaps ist wahrhaft markerschütternd, wenn die Regenbogencommunity durch diese Untat schmerzhaft aus ihrer Trance gerissen wird und jäh realisieren muss, dass es just der “zu Deutschland gehörende” Islam mit seinen als Testimonials der gelebten Buntheit gefeierten Exponenten ist, der hier so unschön aus der ihm queerseitig zugedachten Rolle fällt und ausgerechnet jenen Hass an den Tag legt, der doch eigentlich nur bei den angeblich so reaktionären und querfeindlichen “Rechten” verortet und antizipiert wird. Stellvertretend für dieses hoffnungslos erblindete “Haltungs“-Milieu mag die linksextreme Rapperin Ikkimel mit ihrer rein weißen elitären Fanbase stehen: Laut “Spiegel“ stammelte sie nach dem gestrigen Anschlag: “Ich… ich kann es nicht fassen…”. Dem Erwachen dürfte in diesem Fall allerdings schon bald wieder der Rückfall in die Trance folgen.

Die Schizophrenie einer Szene, die sich in ihrer Extremform in Gruppierungen wie “Queers for Palestine” zeigt, hat ihre Anhänger blind gemacht für die eigentlichen vor allem, wenn nicht ausschließlich vom “friedlichen Islam” ausgehenden größten Bedrohungen der westlichen Lebensweise mit all ihren mühsam erkämpften Freiheiten. Die Intoleranz und rückständige Weltanschauung etlicher Muslime (jener also, die Linke irrigerweise als mit ihrem Gesellschaftsbild sympathisierende Verbündete im “diversen” Minderheitenkaleidoskop des linken Narrenschiffs BRD vermuten, obwohl die ultrareaktionäre, strikt heteronormative, voraufklärerische, patriarchale und extrem frauenfeindliche Ideologie der importierten Fusselbärte und Betbrüder tatsächlich die einzige echte Bedrohung für LBGTQ-Lebensentwürfe hierzulande darstellt!) wird sicherlich auch diesmal, selbst nach diesem neuesten Terroranschlag auf das Herz der “Vielfalt“, ignoriert und beharrlich verleugnet werden. Bloß nicht islamophob werden! Gewettert werden wird dafür umso mehr gegen die “queerfeindlichen” Rechten, die AfD und konservative biodeutsche “Ewiggestrigen“, die an nur zwei Geschlechter glauben und die Vater-Mutter-Kind-Familie hochhalten. Dass es von dieser Seite indes noch nie irgendwelche Anschläge oder Bedrohungen gab, wird ausgeblendet. Es kann eben nicht sein, was nicht sein darf.

Man darf gespannt sein, wie lange es wohl diesmal dauert, bis a) der Täter für psychisch gestört erklärt wird und er b) womöglich ebenfalls in die Nähe irgendeiner rechtsextremen Ideologie gerückt wird. Wer weiß – vielleicht lastet Bundespräsident Steinmeier schon bald auch diesen Anschlag der “menschenverachtenden“ AfD und den vielfaltsfeindlichen ubiquitären Nazis an? Nichts soll das festgetretene Feindbild stören – und lieber verreckt man in Vielfalt, als die eigene Einfalt aufzugeben.


Die Religion des Friedens mordet... wieder und wieder

von Thomas Heck

Es ist schon wieder passiert. Wie jeden Tag. Beim CSD in Berlin ist der Islamist Abdul Ballout mit einem Auto in die Menschenmenge gefahren und hat eine Frau getötet und 16 schwer verletzt. Der 21jährige Ballout ist Islamist und, welch Überraschung, deutscher Staatsbürger. Hier geboren, Mutter eingebürgert. Schloß sich dem IS an, nachdem er wieder in Deutschland war, wurde festgenommen und zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Diesmal musste die Polizei Berlin nicht über das Motiv rätseln und gab auch ziemlich schnell eine Öffentlichkeitsfahndung raus, da der Täter auf der Flucht ist. Man solle ich nicht ansprechen, er "könnte bewaffnet und gefährlich" sein. Ernsthaft?


Aus Datenschutzgründen teilt die Berliner Polizei das Foto des Schmutzlappens nicht direkt über Social Media. Datenschutz ist mal wieder wichtiger als Opferschutz.



Es bleibt zu hoffen, dass der Täter schnell durch SEK, GSG 9 oder italienischen Polizisten seiner natürlichen Bestimmung zugeführt wird. Schön wäre ein Erschießen durch eine weibliche Beamtin. Dafür haben die Brüder nämlich Angst. Was mich zu der Frage führt, wie könnte man solche Penner von derartigen Taten abhalten? Was schreckt sie ab?

Wenn ich was zu sagen hätte, würde ich per Gesetz solchen Terroristen eine würdevolle Bestattung nach islamischen Ritus verwehren, sie würden mit Schweineblut verscharrt werden. Dies müsste man so auch öffentlich kommunizieren, um zu signalisieren, dass das Ende der Fahnstange erreicht ist. Den Aufstand dagegen könnte man leicht begegnen, denn solche Terroristen sind nach islamischer Lesart gar keine richtigen Muslime und kein Muslim bräuchte sich angegriffen fühlen, wobei die meist auch keinen Vorwand brauchen, um erregt zu sein. 

Aber ich sollte mich dahingehend nicht weiter äußern, sonst stehen morgen früh um 06.00 Uhr schon wieder 10 Beamte vor meiner Wohnungstür und begehren Einlass. Davon die Hälfte aussehend wie der Schmutzlappen oben im Bild.

Lassen wir lieber unseren allseits geliebten Regierenden Bürgermeister Kai Wegner zu Worte kommen, der angesichts der Schmerzes genau die richtigen Worte traf...



Und auf das Gesabbel der Medien gebe ich sowieso nichts mehr. So wie hier auf den Dreckssender n-tv...



Für Alfonso Pantisano, Queerbeauftragten des Landes Berlin, sind Islamistischen konservativ und rechtsradikal. Mir ist übrigens erst jetzt aufgefallen, dass Alfonso Pantisano der Bruder von Luigi Pantisano ist, dem Parteivorsitzenden der antisemitischen Dreckspartei Die Linke...



Und hier sieht man ihn, also Alfonso, zusammen mit Saskia Esken, wie sie die Amokfahrt... feiern? Weil trauen kann man das ja wohl nicht nennen. Was für eine verkommene Dreckspartei muss die SPD sein?



Mittlerweile hat die Berliner Polizei den Attentäter bei der Festnahme erschossen. Gottlob... und nach und nach kommen immer mehr hanebüchende Details ans Licht.


 

Samstag, 18. Juli 2026

Keine Berührungsängste mit Islamisten: Berlin zahlt 675.000 Euro an “Islamic Relief”

von David Berger

Bei Anruf Islamterror?



Während der Berliner Senat bei Sicherheit, Schulen und Infrastruktur regelmäßig über leere Kassen klagt, fließen Hunderttausende Euro an das „Muslimische Seelsorge Telefon“ (MuTeS. Dessen Träger “Islamic Relief Deutschland” steht seit Jahren wegen seiner personellen Verbindungen zum Umfeld der Muslimbruderschaft in der Kritik. Berlin ist arm, aber großzügig – jedenfalls dann, wenn es um Projekte aus dem islamischen Verbandsmilieu geht. Insgesamt 675.000 Euro stellte das Land zwischen 2022 und 2026 für MuTeS bereit. Jährlich fließen 135.000 Euro Steuergeld in das Projekt, wie aus einer parlamentarischen Anfrage hervorgeht.

Auf den ersten Blick klingt das Vorhaben ausgesprochen fürsorglich. Menschen in seelischen Notlagen können sich rund um die Uhr anonym und kostenlos beraten lassen. Das Angebot steht nach Angaben des Trägers unabhängig von Religion, Herkunft, Alter und Geschlecht offen. Allein im Jahr 2023 sollen die ehrenamtlichen Mitarbeiter 6.624 Gespräche geführt haben. Gegen eine Telefonseelsorge für Muslime wäre grundsätzlich wenig einzuwenden. In einer Großstadt mit einem erheblichen muslimischen Bevölkerungsanteil kann ein solches Angebot sinnvoll sein. Der Skandal liegt nicht in der Seelsorge, sondern in der Wahl des Trägers.

Der problematische Träger

Verantwortlich für das Seelsorgetelefon ist Islamic Relief Deutschland. Und diese Organisation ist keineswegs irgendein unbescholtener Wohlfahrtsverband. Bereits 2020 erklärte die Bundesregierung unmissverständlich, nach ihrer Kenntnis verfügten sowohl Islamic Relief Worldwide als auch Islamic Relief Deutschland über „signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder ihr nahestehenden Organisationen“. Die Muslimbruderschaft tritt in Europa meist nicht mit martialischen Parolen oder offenem Terrorjubel auf. Ihre Strategie besteht vielmehr darin, langfristig gesellschaftlichen und politischen Einfluss zu gewinnen, eigene Strukturen aufzubauen und sich als vermeintlich unverzichtbarer Ansprechpartner des Staates zu etablieren. Wohlfahrt, Bildungsarbeit, interreligiöser Dialog und soziale Projekte können dabei als Türen in die Mitte der Gesellschaft dienen.

Gerade deshalb müsste der Staat bei der Auswahl seiner Kooperationspartner äußerste Vorsicht walten lassen. Wer Seelsorge anbietet, erhält Zugang zu Menschen in besonders verletzlichen Lebenssituationen. Er gewinnt Vertrauen, gesellschaftliches Ansehen und nicht zuletzt die Anerkennung als legitimer Vertreter muslimischen Lebens. Ein Seelsorgetelefon ist daher keineswegs nur eine neutrale Hotline. Es ist auch eine Institution, die ihrem Träger Autorität und Einfluss verschafft. Selbst das große Hilfsbündnis „Aktion Deutschland Hilft“ zog inzwischen Konsequenzen: Die Mitgliedschaft von Islamic Relief Deutschland war seit 2020 ausgesetzt und wurde im Juni 2026 endgültig beendet. Der Berliner Senat dagegen überweist unbeirrt weiter.

Berlin sieht keine Unregelmäßigkeiten

Bereits in einer früheren Antwort auf eine Anfrage der AfD bestätigte der Berliner Senat, dass MuTeS in den Jahren 2020 bis 2023 jeweils 135.000 Euro erhalten hatte. Die Verwendung der Mittel werde durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie die zuständige Senatsverwaltung geprüft. Dabei seien „bisher keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen“, so die Behörde scheinheilig. Diese Antwort geht jedoch am Kern des Problems vorbei. Entscheidend ist nicht allein, ob Rechnungen korrekt abgeheftet, Gehälter ordnungsgemäß verbucht und die Zuschüsse formal für Telefon, Räume und Mitarbeiter verwendet wurden. Die entscheidende Frage lautet: Warum macht der Staat eine Organisation mit bekannten Verbindungen in das Umfeld der Muslimbruderschaft überhaupt zum Träger eines öffentlich finanzierten Seelsorgeangebots?

Eine buchhalterisch korrekte Mittelverwendung beseitigt keine politischen und ideologischen Risiken. Auch eine radikale Organisation kann ordentliche Verwendungsnachweise einreichen. Wer lediglich prüft, ob die Formulare stimmen, aber die gesellschaftliche Wirkung des geförderten Trägers ausblendet, verwechselt Verwaltungskontrolle mit politischer Verantwortung.

„Geld für Islamisten“?

Die fast identischen vorgestrigen Schlagzeilen von “Bild” und “Focus”, Berlin zahle „Islamisten“ 675.000 Euro für Telefonseelsorge, mag zugespitzt sein, da bislang nicht belegt ist, dass das Geld unmittelbar für islamistische Propaganda oder verfassungsfeindliche Aktivitäten verwendet wurde. Es fließt zweckgebunden in ein konkretes Seelsorgeprojekt. Doch diese notwendige Präzisierung entlastet den Senat nur begrenzt. Denn die staatlich festgestellten personellen Verbindungen des Trägers zur Muslimbruderschaft sind keine Erfindung politischer Gegner. Sie wurden von der Bundesregierung ausdrücklich bestätigt. Das Problem besteht daher nicht in einer nachgewiesenen Zweckentfremdung der 675.000 Euro, sondern darin, dass mit dem Geld eine umstrittene Organisation institutionell gestärkt und gesellschaftlich aufgewertet wird.

Staatliche Förderung verleiht schließlich nicht nur finanzielle Sicherheit. Sie erzeugt auch Vertrauen und Reputation. Wer Hunderttausende Euro aus öffentlichen Kassen erhält, kann sich gegenüber Spendern, Gesprächspartnern und muslimischen Gemeinden als anerkannter Partner des Staates präsentieren. Berlin finanziert somit nicht bloß Telefonrechnungen und Beratungsschichten, sondern trägt mittelbar zur gesellschaftlichen Legitimation des Trägers bei.

Die Berliner Doppelmoral

Besonders auffällig ist der Kontrast zum Umgang mit konservativen oder regierungskritischen Vereinigungen. Dort genügt häufig bereits ein journalistischer Verdacht, ein missliebiges Zitat oder der Kontakt zu einer unerwünschten Person, um Fördermittel gar nicht erst zu erteilen bzw. infrage zu stellen und ganze Organisationen unter Rechtfertigungsdruck zu setzen. Bei einem islamischen Verband, dem die Bundesregierung „signifikante personelle Verbindungen“ zur Muslimbruderschaft bescheinigt hat, entdeckt man dagegen plötzlich die Unschuldsvermutung, die Trennung von Projekt und Träger sowie die ganze Feinmechanik verwaltungsrechtlicher Differenzierung. Was gegenüber politischen Gegnern als Kontaktschuld gilt, wird hier als bloße Komplexität eines weitverzweigten Verbandes behandelt.

Gegen vermeintlich „rechte Netzwerke“ wird mit maximaler moralischer Empörung und extremen Maßnahmen vorgegangen; bei realen Verbindungen in das Umfeld einer islamistischen Bewegung jedoch beschränkt man sich darauf, die Belege des Verwendungsnachweises zu kontrollieren. Niemand bestreitet, dass auch muslimische Menschen in seelischen Krisen kompetente und sprachlich wie kulturell passende Hilfe benötigen. Aber gerade ein sensibles Angebot wie die Seelsorge darf nicht einer Organisation überlassen werden, deren politische und personelle Verflechtungen seit Jahren begründete Zweifel hervorrufen. Berlin hätte genügend Möglichkeiten, ein solches Telefon unter einem zweifelsfrei demokratischen und weltanschaulich unabhängigen Träger anzubieten. Dass der Senat stattdessen über Jahre an Islamic Relief festhält, ist kein Ausweis mutiger Sozialpolitik – sondern politisches Versagen in Reinstform, für das besonders auch die Berliner Union unter Wegner und Evers steht. Die 675.000 Euro sind deshalb mehr als eine weitere kuriose Ausgabe im Berliner Haushalt. Sie stehen beispielhaft für eine Politik, die vor dem politischen Islam warnt, aber gleichzeitig dessen umstrittene Strukturen mit Steuergeld gesellschaftsfähig macht.


Staats- und Behördenversagen, Zweiklassenjustiz, erodierende Sicherheit: Deutschlandweit jetzt schon 150.000 offene Haftbefehle

von Olli Garch

Haftbefehle für Ablage P – die übliche Klientel grinst sich eins



Im besten Deutschland aller Zeiten herrscht ein massives Vollstreckungsdefizit bei Haftbefehlen: Zum 1. Juli 2026 sucht die Polizei nach 148.311 Personen mit offenen nationalen Haftbefehlen. Die Gesamtzahl der Fahndungen liegt bei 170.667. Dreimal darf man raten, wer in dieser abgetauchten Personengruppe natürlich weit überrepräsentiert ist. Bereits frühere Erhebungen zeigten, dass bis zu 88 Prozent der mit Haftbefehl Gesuchten ausländische Staatsangehörige sind – häufig aus Rumänien, Polen, Georgien oder der Türkei, doch seit Merkels Flüchtlingswunder kommen immer mehr Araber, Afghanen, Iraner, Kurden und Afrikaner hinzu. Oft werden Verurteilte abgeschoben, bevor sie ihre Strafe antreten, und tauchen später wieder auf oder bleiben unauffindbar.

Nur die wenigsten Fälle dieser nichtvollstreckten Haftbefehle dürften dabei Deutsche betreffen, die im eigenen Land seit Geburt melderechtlich erfasst sind und fast immer über festem Wohnsitz, Sozialversicherungs- und Steuernummer verfügen. Ein Rechtsstaat, der auf diesen eigentlich selbstverständlichen administrativen Voraussetzung aufbaut, muss zwingend auf der ganzen Linie scheitern, wenn immer mehr Subjekte ins Land gelangen, die weder die hiesigen Gesetze respektieren noch für den Staat überhaupt zu greifen sind – da niemand ihren Aufenthaltsort kennt, da ihre wahre Identität oftmals unbekannt ist und da die Behörden ein ausgeprägtes Vermeidungs- und Duldungsverhalten gegenüber Rechtsübertretungen und Verfehlungen dieser Klientel entwickelt haben.

Lieber wegschauen und alle Augen zudrücken

Das ist der Grund, warum teils viele Jahre lang ohne eine einzige Sanktion bei ausländischen Bürgergeldbeziehern weitergezahlt wird, obwohl sie jeden Termin und jede Mitwirkung verweigern. Es ist ebenfalls der Grund, warum Shisha-Bars, Wettbüros, Dönerbuden, Barbershops und türkische “Clubs“ ebenso wie die von Migranten betriebenen Schnelltestcenter bei Corona so schnell und “unbürokratisch“ öffnen und scheinbar mühelos alle behördlichen Anforderungen von Brandschutz bis Gesundheitspolizei “meistern“, an denen deutsche Antragsteller monatelang scheitern. Es ist auch der Grund, warum die Steuerfahndung oder Ordnungsämtern bei Clans lieber wegschauen und alle Augen zudrücken. Die Behörden wissen ganz genau, dass es für die vollziehenden Beamten im Zweifel lebensgefährlich werden kann, in diesen Parallelgesellschaften deutsches Recht durchzusetzen; sie wissen auch, dass mangels Sprachkenntnissen oder behaupteter Unwissenheit sowieso oft nichts zu holen ist und jedes Verbot zum nächsten Umgehungstatbestand führt; und sie wissen, dass sie selbst ganz schnell unter Diskriminierungs- und Rassismusverdacht geraten, wenn sie ihren neutralen Dienstauftrag bei den sakrosankten Goldstücken im Land durchzusetzen wagen. Die Politik signalisiert den Hoheitsträgern in den Behörden das, was damals Merkel den Grenzschutzbehörden signalisierte: Alles durchwinken, passt schon!

Um diese Pflichtverweigerung bei der migrantischen Hauptschutzklientel, die infolgedessen Narrenfreiheit genießt, zu kompensieren, greifen die Ämter dafür bei Einheimischen – deutschen Bürgern und Unternehmen – umso unerbittlicher und konsequenter durch: Betriebsprüfungen, Meldestatus, Steuererklärungen, Unterhaltspflichten, Gerichtsvollzieherpfändungen und zuletzt natürlich Razzien und Haftbefehle bei unliebsamen Meinungsäußerungen. Schon bei Corona war dies der Grund für eine Zweiklassenbehandlung migrantischer Milieus, die vielfach einen Scheiß auf Maskenpflicht und Versammlungsverbote haben, und deutscher Regelbrecher. Der Grund: Bei den Deutschen traut man sich was; der gemeine deutsche Michel droht weder mit Machete noch mit der Sippe zurück, er macht kaum Ungemach, verheißt keine Großfamilien-Lynchreaktionen und keinen Papierkram wegen Ärger mit Diskriminierungsstellen und Ausländerbeiräten. Das Ergebnis ist ein groteskes Unrechtssystem, das von selektiver Strafvereitelung und vorsätzlichem Wegschauen bei den einen und schikanöser bürokratischer Unerbittlichkeit gegenüber den anderen geprägt ist.

2.500 Täter trotz Mord- und Totschlags, über 3.000 trotz Sexualstraftaten auf freiem Fuß

Und eben hier wird dann auch die Zahl der 150.000 nicht vollstreckten Haftbefehle plötzlich plausibel: Man schiebt das auf die lange Bank, was wenig Aussicht auf Erfolg und den größten Ärger verspricht – und arbeitet sich an den korrekten, hier untertänig sozialisierten und obrigkeitshörigen Deutschen ab. Insofern ist die alarmierende Zahlen frei herumlaufender Krimineller kein Zufall, sondern das Ergebnis eines jahrelangen staatlichen Versagens bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz im Kontext der Migrationspolitik. Einen Hinweis darauf gibt schon die Art der Verbrechen, auf die sich die offenen Haftbefehle beziehe: Es sind genau jene schweren Straftaten, in denen Ausländer und Personen mit “Migrationsgeschichte“ massiv, ja teils aberwitzig überrepräsentiert sind.

Alleine rund 15.000 der offenen Haftbefehle betreffen Gewaltdelikte – darunter etwa 2.500 wegen Mord oder Totschlag und über 3.000 wegen Sexualstraftaten, viele davon Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigung. Weitere “nichtvollstreckte“ entfallen auf, so die Statistik, “Extremisten” – wobei es sich selbsterklärend nur um Islamisten und/oder Linksextreme handeln dürfte, da auch nur beim leisesten Anflug einer “rechten” Gesinnung keine Staatsanwaltschaft und keine Polizeidienststelle auf die Lorbeeren verzichten würde, die medienwirksam inszenierte Verhaftung von rechtsextremen Tätern durchzuführen. Besonders beunruhigend ist, dass 94 sogenannte “Gefährder”, die als “potenziell fähig” eingestuft werden, “schwere politisch motivierte Straftaten oder Anschläge zu begehen”, ebenfalls trotz Haftbefehl nicht im Knast sitzen. Man kann Gift darauf nehmen, dass es sich hier um Klimaterroristen, Pro-Palästina-Aktivisten oder Antifa-Anhänger handelt.

Zunehmende Gefährdung des sozialen Friedens

Natürlich werden als Vorwand dafür, warum diese Haftbefehle nicht vollstreckt werden und der Zahl nach anderthalb Großstädte teils von Schwerverbrechern und anderem kriminellem Bodensatz frei herumlaufen, die üblichen Ausreden angeführt: Chronischer Personalmangel bei Polizei, Staatsanwaltschaften und vor allem bei Rechtspflegern in der Vollstreckung würde eine Art „Triage“ begründen, wobei durch die Priorisierung der Fälle viele liegen blieben. Außerdem tauchten viele Gesuchte unter oder halten sich im Ausland auf; auch das ein klarer Hinweis, um welche Hauptgruppen es sich bei diesen Gesuchten handelt. Entsprechend ernüchternd sind die Fahndungserfolge: Nur 48 Prozent der Suchen werden innerhalb von 100 Tagen abgeschlossen, fast 30 Prozent dauern länger als 500 Tage. Erfolgreiche Festnahmen gelingen oft nur zufällig – etwa bei Verkehrskontrollen. Tatsächlich aber es eher so, dass Polizei, Justiz und Behörden diese Problemklientel am liebsten komplett verdrängen würden und daher einfach gewähren lässt – aus den oben geschilderten Gründen.

Dieser alarmierende Befund ist Symptom eines zunehmend erodierenden Staates, der nur noch bei bestimmten Bevölkerungsgruppen unerbittlich durchgreift und die Rechtsordnung exekutiert – just denen natürlich, die hier zuhause und verwurzelt sind und die hier die systemerhaltende volkswirtschaftliche Grundleistung erbringen –, während er bei anderen auf Durchsetzung des Gewaltmonopols feige verzichtet und damit die Ausbreitung von Parallelmilieus und -strukturen immer weiter fördert. Das Ergebnis ist ein irreparabler Ansehens- und Vertrauensverlust der Bürger und eine zunehmende Gefährdung des sozialen Friedens in diesem Land. Wie sonst nur wenige Beispiele ist das Vollstreckungsdefizit bei Haftbefehlen geeignet, das das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat weiter zu untergraben, zumal es die Bevölkerung immer größeren Alltagsrisiken aussetzt: aus. Tausende Mörder, Vergewaltiger und Gewalttäter laufen frei herum, während der Staat bei der Durchsetzung seiner eigenen Urteile versagt. Immer nur weiter so! Die Politik wird ernten, was sie gesät hat.


Dienstag, 14. Juli 2026

Spitzelstaat BRD: Geheimdienste sollen weitaus mehr Kompetenzen im Inland erhalten

von Olli Garch

Nicht nur bei Social-Media-Zensur: Öffentlichkeit unter Staatsaufsicht



Der deutsche Staat weitet die Bespitzelung seiner Bürger immer weiter aus. Neben immer neuen Zensurgesetzen und der Gängelung freier Medien, sollen nun auch noch Verfassungsschutz (BfV) und Bundesnachrichtendienst (BND) noch mehr Befugnisse erhalten. Der entsprechende Referentenentwurf, geschickt quasi durch die Hintertür im Getöse der angekündigten Fake-“Reformen“ kurz vor den Sommerferien vorgelegt, umfasst knapp 700 Seiten. Beide Geheimdienste sollen demnach nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern in bestimmten Bedrohungslagen auch aktiv eingreifen dürfen. Dies gelte etwa bei laufenden Cyberangriffen, oder wenn das BfV während einer Observation feststellt, dass die Zielperson eine andere Person angreift. In solchen Fällen ist es dann legitim, dass die observierenden oder sie absichernden BfV‑Bediensteten dem Opfer zu Hilfe eilen. Das sogenannte Trennungsgebot, wonach die Nachrichtendienste beobachten und informieren und die Polizei eingreift und ermittelt, soll grundsätzlich nicht angetastet werden. Außerdem soll der „Unabhängige Kontrollrat“, die Arbeit der Nachrichtendienste besser kontrollieren, etwa wenn es um die Wohnraumüberwachung geht.

Die Ausweitung der Befugnisse des ihm unterstehenden BfV ist offenbar ein besonderes Anliegen von Innenminister Alexander Dobrindt, der sich vehement dafür eingesetzt haben soll, dass das neue Bundesverfassungsschutzgesetz zusammen mit der vom Kanzleramt verantworteten Reform des BND-Gesetzes auf den Weg gebracht wird. Als Hauptvorwand muss wieder einmal die russische Bedrohung herhalten, aber auch die steigende Zahl politisch motivierter Straftaten. In Warheit geht es auch und gerade darum, den staatlichen Würgegriff um die Opposition noch enger zu ziehen. Dies erklärt auch, warum der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz, der auch der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsgremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste ist, darauf drängt, dass die Reform so schnell wie möglich umgesetzt wird. Die Altparteien wollen ihre schwindende Macht mit allen Mitteln erhalten.

Machtausweitung ohne irgendeine strukturelle Verbesserung

Die Trennung zwischen Inlands- und Auslandsgeheimdienst wird mehr und mehr aufgehoben. Dem BND, der eigentlich für die Auslandsspionage zuständig ist, soll es ermöglicht werden, Wohnungen in Deutschland zu überwachen, Endgeräte zu manipulieren und den Inhalt von Post- und Warensendungen, die der BND heimlich öffnen darf, zu „bearbeiten“. Bis zu 15 Prozent des Datenvolumens aus allen Telekommunikationsnetzen sollen in das Auswertungszentrum des BND in ausgeleitet und durchleuchtet werden. Deutschland wird damit zunehmend zum Operations- und Einsatzgebiet des eigentlich als Auslandsgeheimdienst konzipierten BND, der sich de facto bald wird alle beliebigen Informationen verschaffen dürfen, in Wohnungen eindringen und manipulieren dürfen, sofern er selbst die entsprechenden Maßnahmen für „erforderlich“ hält – und was darunter zu verstehen ist, definiert er praktischerweise auch gleich selbst mit. Eine verstärkte behördliche oder gerichtliche Kontrolle ist dagegen nicht vorgesehen. Offiziell soll der BND weiterhin nachträglich diejenigen, die er überwacht hat, informieren müssen, es gibt jedoch so viele Ausnahmen, dass es sich hier nur um eine Pro-forma-Vorschrift handelt. Die Betroffenen werden gar nicht nachweisen können, wer in ihre Wohnung eingedrungen ist. Bei Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis soll der Rechtsschutz vollständig ausgeschlossen bleiben.

Die „Reform“ der Geheimdienste ist nichts anderes als deren Machtsteigerung, ohne eine damit einhergehende Verbesserung der Kontrollen. Die umfassende Datenschutzkontrolle durch die Bundesdatenschutzbeauftragte soll sogar ganz abgeschafft werden. Stattdessen soll es eine „administrative Kontrolle“ durch den „Unabhängigen Kontrollrat“ geben. Dieser existiert seit fünf Jahren und ist bislang nur für die Kontrolle der Fernmeldeüberwachung im Bereich „Ausland/Ausland“ zuständig. Nun soll er zur alleinigen Kontrollinstanz für die Nachrichtendienste werden. Dies soll in einem eigenen Gesetz geregelt werden, das vorsieht, dass die Kontrolle durch ein „gerichtsähnliches Kontrollorgan“ und ein „administratives Kontrollorgan“ durchgeführt wird. Tatsächlich sind die Tagungen jedoch streng geheim und völlig intransparent. Bürger, die von Überwachungsmaßnahmen betroffen sind, haben keine Verfahrensrechte.

Vernichtung der Freiheit

Datenschutzverstöße der Nachrichtendienste sollen künftig auch nicht mehr durch die jährlichen Tätigkeitsberichte der Bundesdatenschutzbeauftragten an die Öffentlichkeit gelangen. Der Kontrollrat soll nur alle zwei Jahre einen „öffentlichen Bericht“ erstellen – wobei der erste für das Jahr 2030/31 (!) vorgesehen ist. Über mehrere Jahre lang bleibt das Treiben also völlig intransparent. Im Klartext zusammengefasst bedeutet dies, dass BfV und BND Stasi-ähnliche Befugnisse erhalten sollen ; sie können in Wohnungen eindringen, Post und Datenträger manipulieren, ohne dass es jemand mitbekommt, und selbst wenn doch, wird es so gut wie unmöglich sein, rechtlich dagegen vorzugehen – zumal die Betroffenen dann noch nicht wissen, wer in ihre Privatsphäre eingedrungen ist. Roland Tichy schreibt: “Künftig soll der Verfassungsschutz nicht nur in Ihren PC einbrechen dürfen, sondern dort bewußt Inhalte manipulieren und neue einfügen – um Ihnen dann Verbrechen‘ nachgewiesen zu haben. Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz wird aufgehoben zu Gunsten einer echten ‚Geheimpolizei‘, die Beweismittel beliebig manipuliert. Das neueste Vorhaben der Koalition. Wie nennt man das?” Denen, die der Staat ins Visier nimmt, können also theoretisch „Beweise“ untergeschoben werden, ohne dass sie sich dagegen wehren können. Es genügt, dass die Dienste – sprich: ihre allparteiengelenkten politischen Auftraggeber – dies für “erforderlich” halten – und schon ist ein weiteres Stück Freiheit vernichtet.

Die BRD wird täglich mehr zur DDR 2.0 – auf Betreiben eines wildgewordenen alparteiübergreifenden Machtkartells. Wenn die konkreten Detailpläne auch im Wesentlichen vom CSU-Innenminister und dem CDU-Kanzleramt stammen, so entsprechen sie doch ganz den Wünschen des gesamten Parteienkartells – vor allem der SPD, die meint, mit repressiver Oppositionsverfolgung ihren selbstverschuldeten Untergang noch irgendwie abwenden zu können.


Sonntag, 12. Juli 2026

Künftig sollen schon 16-Jährige für den Verfassungsschutz spitzeln

von Olli Garch

Jungvolk der Demokratieschützer: Schon Minderjährige sollen fortan für den Linksstaat schnüffeln



Es wird immer irrer: Der Fieberwahn der Mächtigen, Opposition und politische Gegner mit allen Methoden unter Missbrauch des Inlandsgeheimdienstes zur Strecke zu bringen, bringt mittlerweile Zustände hervor, die nicht einmal der Stasi-DDR in den Sinn gekommen wären: So soll der Bundesverfassungsschutz künftig auch Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute anwerben können. Während derselbe Staat Minderjährigen nicht zutraut, eigenverantwortlich und selbstbestimmt Social Media zu nutzen, hat er kein Problem damit, 16- und 17-Jährige zu bezahlten Schnüfflern zu machen, moniert FDP-Chef Wolfgang Kubicki in einem aktuellen “Cicero“-Gastbeitrag. Vorgesehen ist dieser Missbrauch Jugendlicher für staatliche Spitzendienste im Zuge der geplanten “Neuordnung der Nachrichtendienste”, das zudem eine massive Aufweichung der bisherigen strikten Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei zum Ziel hat, obwohl dieses Prinzip nach den Erfahrungen mit NS- und DDR-Geheimdiensten einst bewusst geschaffen wurde.

Auch die von allen deutschen Unionsabgeordneten im EU-Parlament durchgewinkte anlasslose EU-weiten Chatkontrolle (obwohl Jens Spahn sie kürzlich noch als brandgefährlichen Grundrechtseingriff angeprangert und deshalb eine CDU-Zustimmung kategorisch ausgeschlossen hatte, womit die kaltschnäuzige Verlogenheit der CDU abermals belegt wurde) zeugt für Kubicki von einem grundlegenden staatlichen Misstrauen gegenüber den Bürgern. In der aktuellen schwarz-roten Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz herrsche ein gefährlicher Trend vor: Während wirtschaftliche und soziale Grundsatzreformen systematisch verweigert oder durch “Gegenteil“-Reformen ad absurdum geführt werden (wie etwa das vorgestern durchgepeitschte ruinöse “GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz” zeigt), laboriert die Horrorkoalition aus CDU/CSU und SPD an einer Maßnahme nach der anderen, um die Freiheits- und Bürgerrechte aushöhlen, Transparenz, Privatsphäre und demokratische Kontrolle einschränken und ein Klima von Angst und Misstrauen zu etablieren.

Großangriff auf Bürgerrechte, Pressefreiheit und Transparenz

Ein weiteres Beispiel dafür ist auch die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): Im euphemistischen „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Koalition soll der Zugang zu amtlichen Informationen fortan deutlich erschwert werden; künftig dürfen nur noch natürliche Personen mit einem nachzuweisenden „berechtigten Interesse“ Anfragen stellen – und diese müssen akribisch begründet. Statt Bürokratie für Bürger abzubauen, werde hier bewusst die Kontrolle staatlichen Handelns behindert, klagt Kubicki, der auch daran erinnert, dass das IFG ein hart erkämpftes Recht sei, das Souveränität beim Volk verankere. „Ein Staat kann gar nicht genug unter Rechtfertigungsdruck gegenüber den Menschen geraten, von denen er ermächtigt worden ist.“ Besonders während der Corona-Pandemie habe das Gesetz geholfen, staatliche Maßnahmen zu überprüfen – etwa durch die RKI-Protokolle.

Nicht nur der FDP-Chef, auch Datenschützer und Journalistenverbände sprechen von einem „massiven Rückschritt“ und einem weiteren Großangriff auf Bürgerrechte, Pressefreiheit und Transparenz. Die schleichende Gesamtentwicklung ist fatal und zutiefst beunruhigend: Eine politische Kaste hat sich völlig vom Volk abgenabelt, steigert sich zunehmend in eine Paranoia gegenüber der ihre Macht bedrohenden zunehmend Opposition hinein, die sie zum “demokratiegefährdenden“ Staatsfeind erklärt – und ist damit auf dem besten Weg, zum dritten Mal binnen 100 Jahren dem Totalitarismus in diesem Land Tür und Tor zu öffnen.