Was passierte am 14. August im Grenzdurchgangslager, wo Asylbewerber leben?
Zudem wurde NIUS von Quellen vor Ort zugetragen, dass es am 14. August, also drei Tage nach der Tat, zu einer Hausdurchsuchung im Grenzdurchgangslager Friedland gekommen war, wo zumindest einer der Tatverdächtigen gewohnt haben soll. Demnach soll schon damals die Vermutung im Raum gestanden haben, dass das Mädchen auf dem Weg zum Bahnhof von einer Gruppe Migranten angesprochen und bedrängt worden sei. Am Bahnhof soll die Situation eskaliert sein, das Mädchen wurde schließlich vor den einfahrenden Güterzug geschubst.
Die Durchsuchung soll damals, so Personen, die von den Vorgängen Kenntnis haben, auf Grundlage von Videoaufnahmen des Bahnhofs zustande gekommen sein und zur zwischenzeitlichen Verhaftung eines Mannes geführt haben. Und es drängt sich der Verdacht auf: Verfolgte die Polizei hier von Anfang an das Ziel, die Tat in der Öffentlichkeit kleinzuhalten? Oder durch die Darstellung des Tötungsdelikts als Unfall öffentlichen Druck von den Ermittlungen zu nehmen?
Die Polizei warnte vor dem Wording eines „Unfalls“, obwohl es zahlreiche Schilderungen gab, wonach es ein Fremdverschulden gegeben haben muss.
NIUS wollte Auskunft und fragte am 15. August die Polizei Göttingen zum Sachverhalt an. Dreimal rief die Redaktion bei der Pressestelle an, die jede Auskunft verweigerte und darauf verwies, dass die Pressestelle nicht besetzt sei, man betraute Kollegen zu erreichen versuche und zu dem Sachverhalt nichts sagen könne. Schließlich verwies man am Freitagnachmittag darauf, dass man nichts Genaues sagen könne und die Redaktion sich bitte mit einer schriftlichen Anfrage an die Polizei wenden sollte.
Diese wurde am Montag, 18. August, auf vielsagende Art und Weise beantwortet. „Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen gehen wir im Zusammenhang mit dem Vorfall am Bahnhof Friedland vom 11.08.2025 weiterhin von einem tragischen Unglück aus. Zum Zwecke der Rekonstruktion des Geschehens wird in alle Richtungen ermittelt“, hieß es. „Spekulationen über strafprozessuale Maßnahmen gegen konkrete Tatverdächtige entstammen den sozialen Medien und entbehren jeder Grundlage.“
Die Korrespondenz zwischen NIUS und der Polizeidienststelle.
In diesem Zusammenhang sei auch „fälschlicherweise“ ein Bezug zum nahegelegenen Grenzdurchgangslager Friedland hergestellt worden. „Richtig ist, dass die Polizei dort lediglich im Rahmen eines Rettungsdiensteinsatzes unterstützend tätig wurde und es weder Festnahmen noch Razzien gab.“ Zum Ende der Email teilte man mit: „Gestatten Sie mir abschließend den Hinweis, dass die Pressestelle der Polizeiinspektion Göttingen in den Abendstunden sowie an Wochenenden nicht besetzt ist.“
Nach Informationen von NIUS ist diese Darstellung schon deshalb grob irreführend, weil es schon kurz nach Tat zu einem Einsatz im besagten Flüchtlingslager gekommen war, weil der damalige Zeuge (der sich im Nachhinein als Täter herausstellte) randaliert haben und psychische Auffälligkeiten gezeigt haben soll. Dies berichtet auch der NDR. Es wäre also die Pflicht der Polizei gewesen, mitzuteilen, dass eben jener Mann, der am Bahnhof die Polizei zur Leiche des Mädchens geführt hatte, wenig später für Unruhe in seiner Unterkunft gesorgt hatte.
Diese Kommunikationsstrategie, die wie Verschleierung wirkt und sich im Rückblick als Desinformation herausstellen sollte, reiht sich ein in ein mehr als unglückliches Auftreten der Polizei: So warnte die Polizei in dem Zeitraum zwischen 11. August und der heutigen Festnahme des 31-jährigen Irakers mehrfach davor, Falschnachrichten auf sozialen Medien zu verbreiten oder über den Sachverhalt zu spekulieren. Noch am heutigen Freitag teilte die Polizei mit, sie halte sich rechtliche Schritte vor, wie sie dem NDR mitteilte. „Die strafrechtliche Relevanz werde demnach im Einzelfall geprüft, bei Bedarf werde man Beweise sichern und Plattformbetreiber auffordern, den Beitrag zu löschen“, heißt es. Wenige Stunden später sollte der Asylbewerber festgenommen werden, der in eben jenen sozialen Medien bereits vorher verdächtigt wurde.

Ausgerechnet die AfD Eichsfeld sollte in dem Fall Recht behalten: Diese hatte am 25. August auf Bitten der Eltern ein Bild der 16-jährigen Ukrainerin veröffentlicht – und Zweifel an der Version der Polizei angemeldet. Die Eltern, so der Kreisverband Eichsfeld, „sind überzeugt: Es war kein Unglück und es war auch kein Selbstmord“, heißt es in dem Beitrag. Liana sei ein „lebensfrohes Mädchen voller Hoffnung“ gewesen. Die Partei, Lianas Eltern und User auf sozialen Medien: Sie sollten allesamt Recht behalten. Dringend tatverdächtig gilt seit Freitag ein 31-Asylbewerber aus dem Irak, also genau der Mann, den die Polizei am Bahnhof Friedland angetroffen hatte und seit drei Jahren in Deutschland lebt und nicht abgeschoben werden kann. Die Ermittler fanden an der rechten Schulter der Teenagerin eindeutige DNA-Spuren, die sie zum Tatverdächtigen führten.
NIUS stellte erneut eine Anfrage an die Polizei zu diesem schrecklichen Mord. Mit einer Antwort wird vor Montag vermutlich nicht zu rechnen sein.
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