Dienstag, 10. Februar 2026

Darf die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden?

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Am Sonntagabend bekam ich die Leserfrage, wann die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf. In der Tonlage „Aber die darf doch gar nicht eingesetzt werden!?!“

Daraufhin habe ich aus dem Lamäng und schludrig ein Posting getippt und auf dem X-Account und der Facebook Fanpage veröffentlicht.
„Schludrig“, weil es wohl doch für Zivilisten (und einige Ex-Soldaten) missverständlich war.

Der Grund dafür war so menschlich wie hoffentlich nachvollziehbar: Die Vorberichte zum Super Bowl flackerten bereits auf dem zweiten Monitor. Für mich der höchste Feiertag des Jahres. Das Spiel ging bis in die frühen Morgenstunden. Weshalb ich den Beitrag erstmal einfach gelöscht habe.

Aber das kann ich ja nicht auf mir sitzen lassen. Es gibt kaum schlimmeres als Klugscheißer auf der Welt… außer Klugscheißer die Recht haben.

Da es aber wohl noch Diskussionsbedarf gibt, möchte ich das nochmal – halbwegs ausgeschlafen – aufgreifen.

Falsche Narrative

Die Kernaussage nehme ich vorweg.

Es geht mir ausdrücklich nicht darum, „auf dicke Hose“ zu machen, nur weil ich auch mal Soldat war.
Ich hatte auch sehr deutlich erklärt, dass ich Verfechter der demokratischen Kontrolle des Militärs bin. Und absoluter Fan des Bürgers in Uniform, als den ich mich selber immer gesehen habe.

Meiner ganz persönlichen Auffassung nach haben sich jedoch Narrative festgesetzt, die nicht der Realität entsprechen. Und falsche Vorstellungen in der Öffentlichkeit verfestigt haben. Die jetzt erst zu Tage treten, nachdem Hinz und Kunz sich im Netz 2.0 öffentlich äußern können. (Beschissenste Idee der Menschheit bisher, aber da müssen die selber drauf kommen.)

Das wird vor allem von der Propaganda ausgenutzt. Und mehr noch, teilweise wird versucht, „neue“ Definitionen zu etablieren. Als Beispiel sei hier nur einmal der Begriff des Völkermords genannt und die Versuche, diesen Begriff umzudeuten, damit er auf Israel angewendet werden kann. Unter anderem durch Amnesty International. Ein anderes Beispiel ist die Debatte um die Covid-Impfungen, wo so viel geballter Unfug erzählt wurde, dass Darwin seine Theorie nochmal überdacht hätte.

Darum geht es mir persönlich. Um mehr nicht.

Die Bundeswehr darf nix in Deutschland!

In diesem Fall geht es um die Verkürzung, die Bundeswehr dürfe in Deutschland nicht eingesetzt werden.

Diese Aussage kommt durch einen Satz im Grundgesetzt. Im Artikel 87a heißt es im zweiten Satz:

„Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.“

Nach den Nazis wollte man die Macht einzelner Institutionen demokratisch aufteilen und Kontrollen unterwerfen. Was, wie ich finde, hervorragend gelungen ist.
Deshalb schrieb man das in unsere Verfassung. Und machte es zu einem der Slogans für das neue Westdeutschland. Und die Bundeswehr.

Dann kam die Generation der 68. Die tendenziell eher Staats- bzw. Autoritätsablehnend unterwegs war. Aus denen entwickelten sich die Lehrer dieser Nation, denn „unter den Talaren, der Muff von tausend Jahren“.
Und so verfestigte sich die Verkürzung noch weiter.

Die Realität

Das Problem daran ist, dass sie mit der Realität wenig zu tun hat.
Um Denkmuster aufzubrechen, provokant formuliert: Die Bundeswehr darf auch im Inneren alles. Sie muss es nur vorher demokratisch legitimieren lassen.

Schon im nächsten Satz des Artikels 87a heißt es nämlich:

„Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen…“

Und diese Ausnahmen gehen noch weiter. Beispielsweise im Absatz 4 des Artikels geht es um den inneren Notstand. Im Artikel 35 geht es um Naturkatastrophen oder Unglücksfälle. Und darüber hinaus gibt es Amtshilfeersuchen von anderen Behörden an die Bundeswehr und das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG).

Was unsere Verfassung getan hat, ist den Regelfall zum Sonderfall zu machen.
Ein totalitärer Herrscher kann das Militär einsetzen, wie wo, wann und wozu er will. Und genau das geht in der Bundesrepublik nicht. Die Bundeswehr könnte sich beispielsweise einfach weigern, sollte es einmal zu solchen Extremen kommen.

Und ein anderer Aspekt ist sicher interessant: Das Militär einzusetzen funktioniert in beide Richtungen. Ein Bundesland kann den Bund um Hilfe bitten. Umgekehrt kann der Bund aber auch den sog. Bundeszwang über ein Bundesland ausüben. Bei beidem kann auch das Militär eingesetzt werden.

Diese Sonderfälle sich so vielfältig, dass am Ende des Tages meine provokante Aussage „Die Bundeswehr darf alles“ genau so richtig oder falsch ist, wie zu sagen „Die Bundeswehr darf nix“.

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Feldjäger helfen bei der Sicherung eines Unfalls. Leipzig-Wiederitzsch, 27.10.2025

Beispiele

Bundeszwang:
In Sachsen kommt eine Partei an die Macht, die versucht, die verfassungsgemäßen Organe des Bundes auszusetzen. Dann kann der Bund den Bundeszwang anwenden und – je nach Lage – auch das Militär einsetzen.
Vorher kann der Bund sogar schon hingehen, und Bundeseinrichtungen militärisch schützen lassen. Beispielsweise den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder Bundeswehrstandorte, die dann auch „vor dem Zaun“ gesichert werden. Und ja, dann könnte es sogar soweit kommen, dass Panzer vorm Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stehen.

Innerer Notstand:
Wenn in Bayern Radikale erstarken, um ihren König wiederzubekommen, könnte die Landesregierung den Notstand ausrufen. Wenn sie solange aufhört Wurst zu essen.
Sie könnte zunächst die Bundespolizei um Hilfe bitten. Und dann auch den Bund bzw. die Bundeswehr. Mit ähnlichen Ergebnissen wie oben.

Naturkatastrophen
Rollt mal wieder eine Flutwelle über Hamburg, ist davon auch zwangsläufig Niedersachsen betroffen. Der Bund kann dann die Bundeswehr einsetzen. Es muss mehr als ein Bundesland bedroht sein.
Und das könnte, soweit es nötig ist (könnte!) auch mehr als Evakuieren und Sandsäcke schaufeln bedeuten. Details sind dann in entsprechenden Dienstvorschriften geregelt. Aber hier wäre es ohne weiteres denkbar, dass beispielsweise die Feldjäger zur Erfüllung hoheitliche Befugnisse übertragen bekommen. Beispielsweise um Straßen zu sperren oder zu räumen.
Die dürfen dann immer noch keine allgemeinen Verkehrskontrollen durchführen. Aber die haben dann auch sicher etwas andere Sorgen, als Führerscheine zu prüfen.

Ein Leser merkte an, er habe in der Fahrschule gelernt, die Feldjäger hätten ihm nichts zu sagen.
Ich halte diese Verkürzung für geradezu gefährlich.
Allerdings spielt in meinem Weltbild auch keine Rolle, dass eine Feldjäger-Patrouille mal auf die Scheißhausidee kommt, zum Trolling einfach mal allgemeine Verkehrskontrollen durchzuführen. Im Freitagsberufsverkehr nachmittags auf der Landstraße. Weil die Leuchtwesten so schick sind.

Jermann-Paragraf

Was - für mich sehr überraschend – in der breiten Öffentlichkeit vollkommen unterschätzt wird, ist der so genannte Jedermann-Paragraf. Der Paragraf 127 der Strafprozessordnung.

„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“

Das macht nicht nur den signifikanten Unterschied zwischen einer Festnahme und einer Verhaftung aus. Sondern ist in der Praxis weitreichender, als viele es sich wohl vorstellen.
Nicht nur Securitys und Ordnungsdienste arbeiten mit diesem Paragrafen als Grundlage. Selbst die Polizei beruft sich je nach Situation darauf.

Nimmt man jemanden fest, darf man in Fällen auch „unmittelbaren Zwang“ ausüben. (Festhalten, zu-Boden bringen, fixieren, zur Not sogar fesseln) Es muss halt nur verhältnismäßig und erforderlich sein.
Der Kaufhausdetektiv darf dem Ladendieb – der nicht wegläuft - nicht einfach mal im Büro den Schreibtisch in die Nieren rammen, nur weil der ihm die Mittagspause versaut.
Gut, wenn er wegläuft eher auch nicht, aber dann hat er ja eh keinen Schreibtisch zur Hand.

Alle Behörden, die auch beispielsweise Schusswaffen tragen (oder auch nur Hunde oder Schlagstöcke einsetzen) haben darüber hinaus gehende Vorschriften. Das sind nämlich nur „Hilfsmittel körperlicher Gewalt“.
Beispielsweise haben die Polizeien entsprechende UZwG – Unmittelbarer Zwang Gesetze, gesprochen einfach „Uzwag“. Und es gibt auch das spezielle UZwG Bw.

Hier ist also wieder wichtig - wie auch bei der Verkürzung „Die Bundeswehr darf im Inneren nix“ - doch einmal genauer hinzusehen. Denn eigentlich darf ein Soldat nicht einmal jemanden festnehmen. Eigentlich.
Aufgrund des Jedermann-Paragrafen darf er es dann aber eben doch, wie jeder andere auch. Er hat nämlich die gleichen „staatsbürgerlichen Rechte“, wie u.a. auch Nothilfe und Notwehr. (§6 Soldatengesetz) Nur dass er dann halt manchmal eine Flinte zur Hand hat. Und wenn er eine so genannte „hoheitliche Aufgabe“ erfüllt, beispielsweise etwas bewacht, darf er die auch einsetzen.

Man ist zumindest gut beraten damit zu rechnen, dass er das vielleicht ungehemmter tut, als ein Polizist. Ich würde sagen: Je nach Lage, Auftrag und Verwendung. Fallschirmjäger werden wissen, was ich meine. Aber sicher auch einfach, weil Schütze Dosenkohl mit kurzer Hose Schießgewehr wenig andere Möglichkeiten und Deeskalationsstrategien hat.

Es wäre also nicht unbedingt eine Premiumidee, hasserfüllt auf einen Soldaten zuzulaufen, nur weil der gerade eine Straße blockiert. Weil man glaubt, der dürfe das nicht.
Genau das sind nämlich solche Situationen, die entstehen, weil man meint, die dürften ja nix. In Zeiten, in denen immer mehr Nothelfer, Sanitäter und Feuerwehrleute angegriffen werden.

Das macht hoffentlich deutlich, warum das ganze so kompliziert ist. Und warum man dutzende Beispiele nennen müsste, um das auseinanderzuklamüsern. Warum Soldaten dafür zum Teil sogar lange ausgebildet werden.
Die originäre Aufgabe des Wachbataillons, das die Meisten nur vom hübschen Antreten bei Staatsbesuchen kennen, ist zum Beispiel der Objektschutz. Um in solchen genannten Ausnahmesituationen Institutionen des Bundes zu bewachen.

Ich bitte daher von „Und was ist, wenn…“-Fragen abzusehen. Sonst sitze ich nämlich noch hier, wenn Putin beerdigt wird.
Ich würde mich jetzt gerne wieder um Aktuelles kümmern.

Nennt mich naiv, aber ich gehe erstmal davon aus, dass Soldaten das dürfen, was sie tun. Das ist meine Werkseinstellung. Wenn nicht, kann man in dieser wundervollen Demokratie später auch ein Gericht anrufen. Sogar mehrere.
Die Bundeswehr ist nicht ICE und Castrop-Rauxel ist nicht Minneapolis. Und das wollen wir auch mal schön so belassen.


Erschienen auf steady.page


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