von Werner Müller

Ein Blick zuviel ist schon „Gewalt“: Flirt unter jungen Erwachsenen
Daniel Matissek hat am 12. Februar 2026 hier auf Ansage! die neue Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamtes und den darin zugrunde gelegten neuen Gewaltbegriff thematisiert, der sich unterschwellig schon seit geraumer Zeit im Sprachgebrauch der Mainstreammedien breitmacht. Zunächst zum klassischen strafrechtlichen Gewaltbegriff: Paragraph 240 Strafgesetzbuch definiert die als Nötigung strafbare Handlung mit „Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel“. Aus der Aufzählung ergibt sich, dass die Drohung selbst keine Gewalt ist, sondern nur die gleiche Rechtsfolge auslöst. Die klassische Rechtsauffassung definiert Gewalt als Entfaltung körperlicher Kraft zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands mit der Folge einer Zwangswirkung beim Opfer (siehe Rengier Strafrecht BT II, 18. Auflage 2017, Paragraph 23 Rn. 2). Eine frühere Rechtslage, die zwischen Gewalt, Drohung mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel unterschieden hatte, wurde im Zuge gewaltfreier Sitzblockaden der Friedensbewegung vor Militäreinrichtungen von vor 45 Jahren zunächst von den Gerichten ausgehöhlt, indem sie die “passive Gewalt” erfunden haben.
Diese begriffliche Eskalation war eigentlich überflüssig, denn man hätte die Blockaden auch als Drohung mit einem empfindlichen Übel würdigen können. Die Drohung mit Gewalt wurde später aus dem Gesetzestext gestrichen, weil die Gerichte sie ohnehin schon zur Gewalt erklärt hatten. Soll jetzt wieder eine solche Weiterentwicklung des Rechtsbegriffs angestoßen werden? Die „körperliche Kraft zur Überwindung eines Widerstands“ kann sich gegen Personen, Tiere oder Sachen richten. Bei Gewalt gegen Sachen ist es nicht erforderlich, dass die Sache beschädigt wird. Es muss aber körperliche Kraft eingesetzt werden, z.B. um einen schweren Gegenstand auf eine Straße zu stellen und so den Verkehr zu behindern. Eine Körperverletzung setzt keine Gewalt voraus und Gewalt gegen Personen oder Tiere muss keine Verletzung hervorrufen. Die körperliche Kraft muss auch nicht zum Erfolg führen, also den Widerstand nicht unbedingt brechen. Mit erfolgloser Gewalt wäre aber nur eine versuchte Nötigung gegeben.
“Verbale Gewalt”
Nach der aktuellen Rechtslage sind bloße Beschimpfungen also keine Gewalt. Sie könnten vielleicht Beleidigungen darstellen. Dabei wird jedoch mit zweierlei Maß gemessen. Während Politiker die Bürger auf übelste Weise beschimpfen dürfen, gilt umgekehrt etwas anderes: Wenn man zum Beispiel einen Wirtschaftsminister, der nachweisbar keine Ahnung von Wirtschaft hatte, als “Schwachkopf” bezeichnete, folgt darauf massive Strafverfolgung. Selbst Humor kann gefährlich werden, sofern damit Politiker verspottet werden. Das gilt selbst dann, wenn verunglückte öffentliche Äußerungen dieser Politiker klar satirisch oder nur humorvoll kommentiert und dann verbreitet werden.
Hier gibt es aber schon Gerichtsurteile, die die „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ weit auslegen. In einer verbalen Auseinandersetzung müssen sich auch Normalbürger gut überlegen, ob sie einen Satz verwenden wie beispielsweise: „Überlege dir gut, was du da machst. Wenn das tust, dann könnte ich…“ Eigentlich müsste man eine solche Äußerung nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ als Warnung und Aufforderung zur Mäßigung statt als Drohung ansehen. Man muss aber selbst dann mit einer Verurteilung wegen Nötigung rechnen, wenn die angekündigte mögliche Konsequenz rechtmäßig wäre. Die Gerichte können sich wohl schon jetzt dem Gerede von der verbalen Gewalt nicht entziehen.
„Ökonomische Gewalt“
Der nun schleichend eingeführte inflationäre Gewaltbegriff würde in der Logik der verbalen Gewalt jeden Mietvertrag und jedes Arbeitsverhältnis zu Gewaltorgien machen. Jeder Chef, der von seinen Arbeitern wegen Termindruck eine schnellere Arbeitsleistung verlangt, wäre “gewalttätig”. Das gleiche würde für einen Vermieter gelten, der seine Mieter zur Einhaltung der Hausordnung ermahnt und es beanstandet, wenn Fahrräder oder Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden. Übelste Gewaltherrscher wären Vermieter, die ihren Mietern wegen ausbleibender Mietzahlungen kündigen würden oder Arbeitgeber, die einem betrunken Arbeiter verhaltensbedingt kündigen würden.
Natürlich gibt es hier Ausnahmen. So darf Arbeitnehmern nach den Vertretern des “modernisierten” Gewaltbegriffs verhaltensbedingt gekündigt werden, die am Arbeitsplatz Deutsch statt Gender-Kauderwelsch sprechen oder die in der Kantine einen „Negerkuss“ bestellen. Dass die betroffenen Arbeitnehmer in den konkreten Fällen vor den Arbeitsgerichten gewonnen haben, mag nur eine vorübergehende Phase markieren. Würde ihr Sprachgebrauch als verbalte Gewalt anerkannt, wäre die ökonomische Gewalt der Arbeitgeber Notwehr.
„Sexuelle Belästigung ohne Körperkontakt“
Der inflationäre Gewaltbegriff eskaliert besonders unter dem Begriff „sexualisierte Gewalt“. Das war auch schon vor der Veröffentlichung der Studie der Fall. Hier gibt es nicht den geringsten Anknüpfungspunkt für den klassischen Gewaltbegriff, denn ohne Körperkontakt kann es keine Entfaltung körperlicher Kraft geben, und es soll kein Widerstand überwunden werden. Beim behaupteten Gewalttäter besteht nur die Hoffnung, dass sein Verhalten als Angebot und nicht als Belästigung verstanden wird. Man mag diskutieren, ob diese Hoffnung realistisch oder abwegig ist. Gewalttätig ist sie aber nicht.
Natürlich gibt es auch hier kulturelle Unterschiede. Um nicht die Zuwanderung zu thematisieren soll an dieser nur die Aussage einiger Frauen aus Lateinamerika zitiert werden, die europäische Männer als „maricones“ bezeichneten, was mit „Schwuchteln“ übersetzt werden kann, aber auch im Sinne von „Schlappschwänze“ benutzt wird. Damit wurde kritisiert, dass sie den Frauen die bewundernden Blicke auf ihren Körper verweigern würden, selbst wenn es einem Mann eigentlich schwer fallen sollte, der Frau in die Augen zu sehen. Belästigung und Kompliment können also auch individuell unterschiedlich verstanden werden – und das auf beiden Seiten. Natürlich liegt nach zukünftig herrschender Meinung keine „sexuelle Belästigung ohne Körperkontakt“ vor, wenn biologische Männer in der Öffentlichkeit mit Kleidungsstücken herumlaufen, die ansonsten nur Damen des „Verkehrsgewerbes“ andernorts – in geschlossenen Räumen – als “Berufsbekleidung“ tragen. Hier steht natürlich die sexuelle Selbstbestimmung der LGBTQXYZ-Community im Vordergrund, weshalb die Mehrheitsbevölkerung die von ihnen ausgehende sexuelle Belästigung selbstverständlich zu ertragen hat. Mit dem Begriff „sexualisierte Gewalt“ geht es im Ergebnis also um eine virtuelle Entmannung der Männer und um eine Homosexualisierung der Gesellschaft.
„Das Problem sind Männer!”
Dieser These kann man im Ergebnis zustimmen – denn die Ausgangslage ist, dass Menschen im biologischen Sinne Säugetiere sind, und dass sich bei den meisten Tierarten, auch bei Vögeln, die Weibchen ihre Sexualpartner aussuchen. Die Männchen müssen dann um die Weibchen werben. Dabei entscheiden sich die paarungsbereiten Männchen für dominante Männchen. Die müssen also eine latente Gewaltbereitschaft oder andere Formen von physischer Fitness demonstrieren, um die Weibchen beeindrucken zu können. Das männliche Dominanzverhalten ist dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Grund für eine niedrigere Schwelle bei Männern, von der latenten in eine konkrete Gewaltbereitschaft überzugehen. Es ist eine kulturelle Leistung der menschlichen Gesellschaften, nach innen gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien entwickelt und die männliche Gewaltbereitschaft für Kriege nach außen gelenkt zu haben. Spätestens seit dem Ersten Weltkrieg weiß die Menschheit, dass auch das inzwischen selbstmörderisch ist.
So wie es eine grenzenlose Selbstüberschätzung der menschlichen Fähigkeiten ist, den Klimawandel mit seinem ständigen Wechsel von Warm- und Kaltzeiten aufhalten zu wollen, so wird sich auf das biologisch definierte Balz- und Paarungsverhalten der Menschen nicht ändern lassen. Die Homosexualisierung der Gesellschaft wird ebenso scheitern wie der Kampf gegen den Klimawandel. In den 60er Jahren wurde in den Dörfern ein Bulle zu den Kühen auf die Weide gebracht, um die Kühe zu beglücken und die Milchproduktion zu sichern. Heute kommt der Besamungstechniker in den Kuhstall, wo der Bauer das Sperma nach rassischen Merkmalen bestellen kann. Rassismus im Kuhstall! Ist das der grüne Plan für die Zukunft der Menschheit, wenn grüne Biologie-Leugner den Menschen ihr biologisch bedingtes Paarungsverhalten abgewöhnen wollten?
Linken-Bashing
Daniel Matissek kam zu dem Ergebnis: „Das Resultat ist ein linker Neo-Puritanismus mit den Machtmitteln des modernen Staates, der alles in den Schatten stellt, was es im calvinistischen Genf im 16. Jahrhundert oder späteren totalitären Staatsgebilden gab.“ Beim Linken-Bashing, das auf Ansage! zugestandenermaßen weit verbreitet ist, wird meistens nicht zwischen traditionell- und Lifestyle-Links unterschieden, wo doch die Partei Die Linke inhaltlich nichts mehr mit der SED oder der DKP verbindet. Hierzu sagte Gabriele Gysi, Schauspielerin und Schwester von Gregor Gysi, am 23. Januar 2026 in diesem Interview aus ihrer traditionell-linken Perspektive heraus: „In westlichen Gesellschaften ist Links-Sein mit einer ablehnenden Haltung zu gesellschaftlichen Traditionen verbunden. Solch Linke vertreten ihren intellektuellen Herrschaftsanspruch mit einer Überheblichkeit, als seien sie der Mittelpunkt der Welt.“
Lifestyle-Linke wollen mehr Zuwanderung, die die einfachen Arbeiter zusätzlicher Konkurrenz aussetzt und das Lohnniveau drückt. Sie fördern die Auflösung familiärer Strukturen, die besonders den sozial Schwachen Halt geben. Sie haben während der Corona-Hysterie den Profitinteressen der Pharmaindustrie Vorschub geleistet – und aus der einstigen Freundschaft mit den Völkern der Sowjetunion wurde Russenhass. Das alles hat aber nichts mehr mit einer bodenständigen Arbeiterklasse zu tun, die sich in der Vergangenheit von einer traditionellen Linken vertreten fühlte.
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