von Dirk Schmitz
Muslimische Frauen: Sichtbare und demonstrative Integrationsverweigerung und Ablehnung unserer Kultur – aber unser gutmenschliches Rechtssystem nutzt man gerne zum eigenen Vorteil ausDer Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil gegen einen Immobilienmakler aus Südhessen den Weg für eine weitere Flut von Klagen wegen angeblicher “Diskriminierung” geebnet, die praktisch alle Fälle betreffen können, in denen ein Wohnungsinteressent vom Vermieter abgelehnt wird, dessen Namen auch nur ausländisch klingt. Damit ist einem neuen Abzocke-Geschäftsmodell Tür und Tor geöffnet. Im konkreten Fall ging es um die pakistanischstämmige Humaira Waseem, die sich im November 2022 im Internet auf eine von dem Makler angebotene Wohnung beworben, aber eine sofortige Absage erhalten hatte, weil keine Besichtigungstermine mehr verfügbar seien. Als sie sich dann unter den Namen Schneider, Schmidt und Spieß – bei sonst identischen Angaben zu Einkommen und Beruf – erneut bewarb, wurden ihr Besichtigungstermine angeboten. In dem Prozess ging es um den Makler, der deswegen zu Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro verurteilt wurde (das Landgericht Darmstadt der Frau bereits im vergangenen Jahr diese Summe sowie die Erstattung ihrer Anwaltskosten zugesprochen; weil der Makler Revision einlegte, landete der Fall vor dem BGH).
Das eigentliche Problem hier ist, dass den Bürgern das Recht genommen werden soll, frei zu entscheiden, an wen sie vermieten; da eine direkte Begründung der Absage mit Bedenken aufgrund der kulturellen Herkunft sowieso nicht möglich, weil als klar “rassistisch” und “diskriminierend” rechtswidrig wäre, stellt die “höfliche” Form der Absage durch Makler, wie im beim BGH verhandelten Fall, einen Notbehelf dar – und auch der wird nun verschlossen. Wieder einmal werden die Interessen der Einheimischen – und Eigentümer – von einer ideologischen Justiz mit Füßen getreten. Fakt ist: Viele wollen keine Kopftuchpakistaner in ihren Wohnungen als direkten Nachbarn haben, aus nachvollziehbaren und zu respektierenden Gründen. Doch dieses Recht möchte man uns nehmen; schon die Forderung sei verboten. Alleine die dreiste Miene, mit der die pakistanische Klägerin über dieses Urteil frohlockt, mag so mancher als Kriegserklärung an Deutschland empfinden.

Der BGH meint, wer nicht an solche Subjekte vermieten möchte, “diskriminiert” sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ein Makler muss ihr nun Schmerzensgeld zahlen. Dass sich Waseem anschließend mit einer klaren Lüge erneut bewarb – als „Schneider“, was gar nicht ihr Name ist, diente offenbar allein der Fallenstellung, um Schadenersatz einklagen zu können; dass das BGH hierauf angesprungen ist, wird sich als fatale Musterentscheidung für klagende Sozialparasiten aller Art erweisen. Überflüssig zu erwähnen, dass in Pakistan und den meisten anderen Ursprungs- und Herkunftsländern dieser “Diskriminierungsopfer” selbstverständlich nach islamischem Mietrecht entschieden wird; im dortigen Kultur- und Rechtsraum (zu dem sich dieselben hierzulande klagenden Personen mit ihrem Äußeren klar bekennen, während sie unser Rechtssystem schamlos ausnutzen!) ist die Diskriminierung von “Ungläubigen” praktisch Gesetz.
Als Hausbesitzer sage ich dazu: “No!” Als Nachbar sage ich: ”No!“ Ich sage stattdessen: „Mein Haus, meine Regeln!“ Und selbstverständlich muss auch ich als Deutscher nach dem AGG das Recht haben, zu erklären: Ich vermiete nicht an mutmaßlich extremistische Moslems und auch nicht an Menschen, die schon mit ihrem Äußeren für Integrationsverweigerung und Verachtung meiner Kultur stehen. Das politische Ziel hinter dieser fatalen Entwicklung ist klar: Der Staat will das Kommando darüber übernehmen, wer in unseren Wohnungen wohnt. Der nächste Schritt ist dann die Zwangszuweisung. Mein Tip an alle potenziell von diesem Wahnsinn betroffenen Vermieter: Nageln Sie ein Kruzifix als Grundausstattung an alle Wohnungstüren ihrer Mietwohnungen!
Einfach einladen und dann absagen
Ähnliche Fälle gab es auch schon im Arbeitsrecht. Doch kluge Unternehmen haben das Problem bereits gelöst: Da werden Queeeeere, Muslime und sonstige notorische “Opfergruppen” immer eingeladen, um sie dann nach sinnlosem Gespräch ohne Begründung mit „leider nicht auf Dich gefallen“ abgesagt. Auch ein guter Trick: Immer in der Einladung mitteilen, dass es keine Fahrtkostenerstattung gibt, dann hat sich das Interesse seitens der Bewerber meist schon selbst erledigt. So hätte man das analog auch im Fall von Waseem tun können: Zum Gespräch einfach formal kurz einladen. Man kann sich auch die Nummer geben und ihr zur Begrüßung die Hand reichen (bei Verweigerung ist das übrigens Unhöflichkeit gegen den Vermieter, aber schon das ist unsicher). So bleibt man – zumindest noch – formal unangreifbar.
Übrigens: Ein Teil meiner Familie kommt aus Bosnien und ist selbst muslimisch. Aber die gehen respektvoll und angemessen – auch mit ihrem Gastland – um. Diese sind uns herzlich willkommen. Sie erkennen deren Religion nicht schon am Äußeren.
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