Sonntag, 8. Februar 2026

Wie Hakenkreuz & Co. als Vorwand genommen werden, um gezielt unliebsame Medien zu bekämpfen

von Olli Garch

Erst die Politik, dann die Justiz: Der deutsche Rechtsstaat wird zur Farce



Noch nie wurde von der Justiz so sehr mit zweierlei Maß gemessen wie heute, was die Strafverfolgung von verbotenen Parolen und Kennzeichen anbelangt. Jahrelang unbeanstandet von allen und jedem gebrauchte, harmlose Aussprüche werden plötzlich als “SA-Parolen” gelesen, sobald sie von als “gesichert rechtsextremen” Geflaggten wie Björn Höcke gebraucht werden; klar satirische Referenzen auf NS-Aussprüche sind bei linken Kabarettisten und Medien kein Problem, doch der Medienwissenschaftler Norbert Bolz erhält für die exakt und wortgleich identische Anspielung eine Hausdurchsuchung. Und ob die Abbildung von Gesten wie dem Hitlergruß oder Abbildungen der Swastika strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen, hängt davon ab, ob es sich um “Stern”, “Spiegel” oder andere linke Postillen handelt, die diese Zeichen geradezu inflationär-zwanghaft und immer straffrei nutzen, wenn sie über alles von AfD bis Trump pathologisch “abhitlern” – oder um Dissidenten und angebliche “Delegitimierer”, bei denen Paragraph 86a des Strafgesetzbuchs dann auf einmal wieder drakonische und pedantische Anwendung findet.

Und wenn im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, etwa bei “Fasnacht in Franken”, Nazi-Uniformen getragen und verbotene Gesten gezeigt werden mit Anti-AfD-Schlagseite, zur Erheiterung der anwesenden Politprominenz, dann geht das natürlich auch in Ordnung – im Gegensatz zu einer ebenso satirischen Verwendung durch “Rechte”, wo es das tatbestandlich Identische dann wieder zur Straftat wird. Ansage! sieht sich aktuell übrigens ebenfalls strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt wegen besagtem Paragraph 86a; eine Vorladung flatterte, worum es genau geht, wurde noch nicht mitgeteilt.

Hakenkreuze inkriminiert, doch bestraft werden soll der Hinweis auf heutige Parallelen zu damals

In diesem aktuellen Ansage!-Beitrag berichtete unser Autor Albrecht Künstle ich über die Strafverfolgungspraxis der Staatsanwaltschaft Offenburg: Diese sowohl hatte den Urheber als auch die Empfänger einer Bildnachricht in einer Chatgruppe angeklagt, die vor zwei Jahren via Smartphone verschickt wurde. Darauf zu sehen war ein kleines Originalfoto aus dem Dritten Reich, auf dem Kinder Fähnchen mit Hakenkreuzen schwenkten; darunter stand – als eindeutige Warnung! – folgender Text zu lesen: “Wie es 1933 angefangen hat. Es wurden Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet. Andersdenkende verraten, Bürger diffamiert.” Abgesehen davon, dass es sich hierbei um historische Tatsachen handelte und bei dem Bild um ein gemeinfreies Zeitdokument, ist die Frage, ob denn Parallelen zu heute wirklich so abwegig sind, absolut berechtigt.

Bezeichnenderweise galt die Strafverfolgung aber nicht der – der Bildunterschrift nur implizit zu entnehmenden – Gleichsetzung der heutigen Entwicklungen mit den Vorgängen in der Frühphase des Dritten Reichs, die theoretisch als Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland gewertet werden könnte. Stattdessen fokussierte sich die Staatsanwaltschaft auf (um Bild kaum zu sehenden) Hakenkreuzfähnchen als “verbotene Kennzeichen” – obwohl diese hier, im Fall dieses zeitgenössischen Originalfotos, rein dokumentarischen Charakter haben. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Hätte man ermittelt, weil der Versender des Bildes die bedenkliche Entwicklungen der letzten Zeit mit dem Beginn der Naziherrschaft gleichsetzte, wäre das Verfahren vermutlich eingestellt worden, da dies erstens nur angedeutet wurde und zweitens eine klar von der Meinungsfreiheit gedeckte Schlussfolgerung wäre (gleichwohl war diese indirekte Botschaft des Bildes natürlich der einzige und eigentliche Grund, warum die Linksjustiz gegen den Versender und die Empfänger der Chatgruppe überhaupt vorgehen). Doch weil man mit dieser Anklage absehbar gerichtlich schlechtere Karten haben würde, setzte man lieber auf den Paragraphen 86 StGB, um sich unliebsamer Zeitgenossen zu entledigen beziehungsweise diese zur Strecke zu bringen.

Verlängerte Arme der Regierungspropaganda

Aber schauen wir uns trotzdem einmal die in dem besagten Bildtext erwähnten einzelnen Vergleichspunkte an, „wie es 1933 angefangen hat“ – dies ist nämlich höchst aufschlussreich und gerade im Kontext dieser absurden Anklage zusätzlich brisant. Zunächst zu der ersten Aussage “Es wurden Medien kontrolliert”: Damals haben Druckmedien, insbesondere die des Konzerns des Medienzars Alfred Hugenberg, Hitler regelrecht herbeigeschrieben. Nach der ersehnten Machtergreifung wurden die Medien dann gleichgeschaltet. Wer mit Flugblättern gegen das Regime opponierte, wanderte in Straflager oder musste das teilweise mit dem Leben bezahlen – wie etwa die die Geschwister Scholl. Heute gibt es zwar keine erzwungene Gleichschaltung der Medien, aber die Öffentlich-rechtlichen Sender fungieren mittels ihrer staatlichen Zwangsgebühren überwiegend als Statt-halter des Staates. Auch die Printmedien geben sich entsprechend.

Ergänzend werden heute Propaganda-Organisationen wie „Correctiv“ staatlich finanziert, die verlängerte Arme der Regierungspropaganda sind. Regierungskritische Zuschriften haben hingegen keine Chance. Die alternativen Medien stehen unter strenger Beobachtung, Autoren wie etwa auch die von Ansage! werden mit Prozessen überzogen, Kollegen werden frühmorgens mit einem Polizeiaufgebot zu Hause aufgesucht (wie etwa Jürgen Elsässer von “Compact” und andere). Und wer keine robusten Nerven hat oder Prozesse finanziell nicht durchstehen kann, übersteht oft den Stress der Strafverfolgung nicht; der Tod des Habeck-Justizopfers Stefan Niehoff ist dafür ein trauriges Beispiel. Wie kann man da ernsthaft behaupten, all das könne man nicht “mit damals” vergleichen? Es fing damals auch ganz harmlos an; Gefängnis, Straflager und Hinrichtung für Regierungskritik und Flugblätter gab es 1933 auch noch lange nicht. Dennoch hat all das rückschauend 1933 sehr wohl “angefangen“.

Vom Hakenkreuz zur Regenbogenflagge

Dann zur zweiten Aussage “Parteien verboten”. Schon Kaiser Wilhelm sagte im ersten Weltkrieg, für ihn gäbe es keine Parteien mehr, nur noch Deutsche. Dann, 18 Jahre später: Bereits im Februar 1933 verbot Hitler die KPD, im Juni die SPD und im Juli 1933 alle anderen Parteien außer seiner NSDAP. Und heute? Da diskutieren schon wieder Politiker von Parteien aller Couleur, unterstützt von willfährigen Medien, über ein Parteiverbot – diesmal der AfD. Es würde wahrscheinlich nicht dabei bleiben, „wie es 1933 angefangen hat“. Hinkt denn ein solcher Vergleich wirklich?

Dann der dritte Satz, “Kinder indoktrinieren”: Innerhalb von nur fünf Jahren der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden die Kinder in den Schulen dermaßen indoktriniert, dass sie jüdische Mitschüler ausgrenzten, verprügelten und mitsamt ihrer Eltern aus ihren Häusern und zum Dorf hinaustrieben. Kinder wurden angehalten, sogar ihre eigenen Eltern zu verraten, wenn diese keine Anhänger des Regimes waren. Das Hakenkreuz wurde zum Treuebekenntnis – wo auch immer. Die Köpfe der Kinder wurden zum Hauptziel der Doktrin des Herrschaftssystems, weil sich ältere Menschen nicht so leicht umerziehen lassen wie Kinder. Heute nimmt die inflationär plakatierte und gehisste Regenbogenfahne zunehmend die Rolle ein, die damals die schwarz-weiß-roten Hakenkreuzfahnen innehatten.

Indoktrinierung der Kinder

Und: In den Schulen wird schon im Kindesalter eingebläut, dass demonstrativ schwul, “non-binär”, trans oder queer sein ganz normal sei; die Jüngsten werden im Unterricht oder sogar schon in der Kita frühsexualisiert, zu öffentlichen CSD-Orgien geschickt (oder man lädt deren Spezis in die Schulen ein). Dazu werden Schüler mit einer veritablen Klima-Ersatzrreligion indoktriniert, die zudem ihre Eltern zu Schuldigen daran erklärt, dass sie künftig den Hitzetod sterben oder wegen steigender Meeresspiegel ersaufen würden. Außerhalb der Schulen manipulieren die Medien unisono in dieselbe Richtung. Einst, vor 90 Jahren, sollte „die Welt am deutschen Wesen genesen“, heute mit gleicher Vehemenz am deutschen Klimahype. „Wie es 1933 angefangen hat“, zeigt sich bei der Indoktrinierung der Kinder am drastischsten.

Der vierte Satz, “Meinungen unterdrücken”, ist wohl ebenfalls selbsterklärend. Die freie Meinungsäußerung war 1933 zwar schon eingeschränkt, aber noch möglich. Nach der Machtergreifung Hitlers gab es am 5. März sogar noch eine halbwegs freie Reichstagswahl, an der fünf Parteien über fünf Prozent erzielten. Mit der Wahl im November 1933 und der Einheitsliste der NSDAP war es dann aus mit der Meinungsfreiheit. In der späteren DDR durfte man dann zwar alles sagen was man dachte – vorausgesetzt, man dachte das Richtige im Sinne des Regimes.

Heute dauern die Knasteinweisungen länger

Im heutigen Deutschland darf man alles sagen – wenn man bereit ist, die Konsequenzen zu tragen. Gefährlich ist es beispielsweise, den Islam als friedliebende Religion in Frage zu stellen. Und mit Strafverfolgung wird belegt, wer der Meinung ist, Morde, die mit „Allahu Akbar“ im Mund begangen werden, hätten etwas mit dem Koran zu tun. Für eine solche Mutmaßung wird von den Gerichten bis zu drei Monaten Gefängnis verhängt. So könnte „es 1933 angefangen“ haben, als die Justiz unter die Herrschaft Hitlers geriet und jemand mutmaßte, wie seine NS-Herrschaft und das Reich nach dem unheiligen Krieg enden werde. Darauf stand Gefängnis oder Strafgefangenenlager. Heute dauert eine solche Einweisung länger – weil die Gefängnisse von Straftätern aus aller Welt überfüllt sind.

Nun zum fünften Punkt: “Andersdenkende verraten, Meldestellen eingerichtet” Unter den Nazis konnte auf Meldestellen verzichtet werden. Die Kinder und später die Erwachsenen wurden damals so auf Linie gebracht, dass sich fast jeder berufen fühlte, dem Regime abträgliche Meinungen zur Anzeige bei staatstreuen Parteigängern zu melden. Bezahlen musste man diese „kleinen Hitler“ und Verräter nicht. Derart Angeschwärzte bekamen Besuch von der SA, später von der Gestapo.

Diffamierung des politischen Gegners

Heute: Im kleinen Kreis eine abweichende Meinung zum Mainstream zu vertreten, ist zwar – noch – kein Problem. Geschieht dies aber in alternativen Medien, steht man unter der Beobachtung der vom Staat initiierten und gesponserten Meldestellen. Weil der Staat aus der Geschichte gelernt hat und sich die Finger nicht mehr schmutzig machen will, überlässt er die Denunziation von missliebigen Menschen bezahlten Meldestellen und hat die Stasi-artigen Schikanen quasi “outgesouct”. Das Ergebnis ist fast das gleiche: Meldung an die Staatsanwaltschaft, Anklage des Dissidenten, dessen Verurteilung zu Haftstrafen, wenn die Geldstrafe nicht bezahlt werden kann oder der Verurteilte nicht auch noch seine Gegner finanzieren will. Finanzielle oder seelische Ruinierung der Verurteilten sowie das Abhalten der Bevölkerung, ihre Meinung öffentlich vor einem größeren Kreis kundzutun, sind die erwünschte Folge.

Der sechste Satz “Bürger werden diffamiert” weist ebenfalls Parallelen auf: Diffamierung war auch unter den Nazis die Vorstufe zur Ächtung – und mehr. Wer Zweifel daran hegte, ob der „größte Führer aller Zeiten“ den Krieg siegreich beenden könne, machte sich der Wehrkraftzersetzung schuldig. Wer sich auch neben dem Volksempfänger woanders informierte, was in der Welt vor sich ging, hörte einen „Feindsender“ und galt als Staatsfeind.

Hakenkreuze und verbotene Symbole aus der Schublade geholt

Wer sich heute neben den ÖRR-Medien auch bei “Kontrafunk”, “Tichys Einblick”, “Nius”, Ansage! et cetera informiert, dem wird unterstellt, dass er “Fake-News” auf den Leim geht. Wer die Meinung vertritt, dass der Ukrainekrieg eine Vorgeschichte hatte und eine (zumindest Mit-)Schuld auch beim Westen liegt, wird als “Russenversteher” und “Putin-Troll” diskreditiert. Wer den Nutzen der Masseneinwanderung in Abrede stellt, wird als Rassist diffamiert. Wer die Brüsseler EU-Bürokratie hinterfragt und sein eigenes Land nicht unterwerfen will, gilt als Feind Europas. Wer die verbreitete Corona-Hype ablehnte und die Aufarbeitung der Willkür mit seinen milliardenschweren Maskengeschäften fordert, die erfolgten Impforgien und Ausgrenzung von Ungeimpften thematisierte, wurde als “Coronaleugner” diffamiert und (teils sogar bis heute) strafrechtlich verfolgt. Doch nicht nur für Corona, auch für die anderen Vergleiche lassen sich zig Beispiele anführen.

Und nun zurück zu dem Hakenkreuz-Strafverfahren von Offenburg: Eben weil die heutigen realen Feinde der Demokratie und die für sie fatalerweise auf den Plan tretenden Staatsanwaltschaften eine per Smartphone in einer begrenzten Gruppe verbreitete Denkanregung und Warnung „Wie es 1933 angefangen hat” (gefolgt von einer Aufzählung tatsächlicher damaliger Abläufe, die unheimliche Ähnlichkeiten zu heute aufweisen) nicht entkräften können, genau deshalb holt der Gesinnungsstaat eben die “verbotenen Kennzeichen”, Hakenkreuze und andere verbotene Symbole aus der Schublade, um damit erfolgreicher missliebige Staatsbürger zu bekämpfen – aber natürlich nur, die das Unerwünschte sagen, denken und andeuten; linke Medien, die dieselben Symbole zur Verunglimpfung politischer Gegner nutzen, kommen damit regelmäßig auch. Und alles geschieht unter dem Vorwand der Verteidigung von „Unserer Demokratie“ zu verteidigen. Diese Demokratie scheint jedoch nicht allen zu gelten, wie die einseitige Strafverfolgung unter oftmals falschem Etikett schlüssig belegt.


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