Samstag, 21. Februar 2026

Trotz Gerichtsentscheidung: Trumps Zollpolitik ist keineswegs am Ende

von Wilma Fricken

Weiter kampfeslustig: Trump



Das gestrige Urteil, mit dem der US-Supreme Court die Zölle von Präsident Donald Trump für verfassungswidrig erklärte, weil das Notstandsgesetz von 1977, auf das er sich bei deren Verhängung bezog, keine rechtliche Grundlage dafür biete, ist ein schwerer Schlag für Trumps gesamte zweite Amtszeit. Rund 75 Prozent der Zolleinnahmen sind damit für illegal erklärt werden. Einfuhrsteuern auf Stahl, Aluminium und Autos bleiben zwar in Kraft, die 15-Prozent-Zölle für die meisten EU-Produkte aber nicht mehr. Für Trump war die Drohung mit Zöllen ein wichtiges Mittel, um andere Staaten an den Verhandlungstisch und zu Zugeständnissen zu zwingen. Entsprechend scharf fiel seine Reaktion auf das Urteil aus. Die sechs Richter, die gegen die Zölle stimmten, bezeichnete er als „eine Schande für unsere Nation“. Sie seien – ebenso wie die „extrem linken Demokraten“ und die Republikaner, die Zölle ablehnten – „unpatriotisch und illoyal gegenüber unserer Verfassung“. Wenn es nach dem Supreme Court gehe, dürfe er „jedes Land kaputtmachen, Embargos verhängen, aber nicht einen Dollar Zoll erheben“, kritisierte er. Dabei hätten sich die Zölle als “riesiger Erfolg” erwiesen. Die Börsen-Indizien seien auf Rekordständen, wie sie Ökonomen sich niemals vorherzusagen getraut hätten.

Hier liegt Trump allerdings schief; die reine Ausrichtung an Börsenkursen lenkt ab von den massiven Belastungen, die die Zölle für viele US-Unternehmen und Bürger bedeuten – denn anders als Trump permanent behauptet, zahlen diese Zölle eben nicht die Länder und Volkswirtschaften, gegen die sie verhängt werden, sondern die US-Wirtschaft und damit -Verbraucher, unter anderem mit teureren Preisen. Trump glaubt jedoch unverdrossen an die Lenkungswirkung dieses zwar zur Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen und als temporäres Druckmittel geeigneten, aber nicht als dauerhafte Maßnahme wirksame Instrumentariums: Mit Zöllen habe er fünf von acht Kriegen beendet, postuliert er, und wettert: „Dieses Land wurde über viele, viele Jahrzehnte hinweg auf beschämende Weise ausgenutzt“, sagte er.

Zollregime von Supreme Court-Urteil nur teilweise betroffen

Die Entscheidung des Supreme Court stoppt die Zölle allerdings nicht; sie stoppt nur eine begrenzte Anwendung der IEEPA-Zölle, um die es bei den Strafmaßnahmen gegen andere Länder bislang ging. Doch Trump hat noch mächtigere Möglichkeiten, Zölle zu verhängen: “Zum Schutz der USA” kann der Präsident tatsächlich sogar noch höhere Zölle erheben, als er sie im vergangenen Jahr unter den verschiedenen Zollbefugnissen erhoben habe. Dies will Trump auch nutzen. „Die Länder, die uns so lange ausgenommen haben, tanzen auf der Straße. Aber sie werden nicht lange tanzen“, drohte er und kündigte an, seine Zollbefugnisse auf anderer gesetzlicher Grundlage zu nutzen, die sowohl vom Supreme Court als auch vom Kongress anerkannt seien. Mit sofortiger Wirkung blieben daher sämtlichen nationalen Sicherheitszölle „vollständig in Kraft und uneingeschränkt wirksam”. Außerdem werde er ein Dekret unterzeichnen, mit dem er einen globalen Zollsatz von zehn Prozent verhänge, zusätzlich zu den regulären Zöllen, die bereits erhoben würden.

Tatsächlich sind diese bestehenden sogenannten NATSEC-Zölle nicht von der Gerichtsentscheidung tangiert. Für diese stützt Trump sich auf ein Handelsgesetz von 1974, das erlaubt, Zölle auf Importe für bis zu 150 Tage lang zu erheben. Für einen längeren Zeitraum bräuchte Trump dann jedoch die Zustimmung des Kongresses. Das Urteil löste bei Trumps Gegnern und den Mainstream-Medien natürlich Häme aus. Ob es ihm gelingt, auf anderer rechtlicher Basis an seiner Zollpolitik festzuhalten, bleibt nun abzuwarten. Vor allem in Brüssel dürfte man sich diebisch über Trumps Rückschlag freuen. Für normale Europäer bleibt jedoch zu wünschen, dass Trump andere Wege findet, über Zölle Druck auch und gerade auf die EU auszuüben, denn deren Zensurpolitik ist vermutlich nur noch aus den USA zu stoppen, wobei Einfuhrsteuern ein zentrales Mittel sind.


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