Mittwoch, 18. Februar 2026

Justiz mit Dachschaden

von Theo-Paul Löwengrub

11.600 Euro Geldstrafe für dieses Plakatmotiv, das als freies Stockfoto im Netz nutzbar ist – weil Richter in allem Nazi-Symbole sehen



Im Superwahljahr 2026 zieht der taumelnde Parteienstaat wahrlich alle Register gegen die AfD, der Umfragen überall spektakuläre Erfolge voraussagen. Gestern wurde nicht nur ihr niedersächsischer Landesverband zum “Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung” und als “gesichert rechtsextrem“ hochgestuft; parallel wurde auch der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller vom Landgericht Frankfurt (Oder) wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt. Dieses Urteil stellt nach einer ganzen Salve von bizarren Unrechtsentscheidungen einer völlig enthemmten linken Gesinnungsjustiz die bislang wahnsinnigste richterliche Willkürentscheidung der letzten Jahre dar: Möller wurde schuldig gesprochen, weil aiuf einem von ihm verbreiteten Wahlplakat der AfD aus dem Brandenburger Landtagswahlkampf 2024 eine fünfköpfige Familie zu sehen war, wo zwei Eltern mit erhobenen Armen ein schützendes Dach über ihren Kindern bilden. Darunter steht sogar noch explizit zu lesen: „Wir schützen eure Kinder“ – womit die Bedeutung der Geste zusätzlich bekräftigt wird.

Doch die Staatsanwaltschaft, deren Strafantrag das Gericht in seinem Urteil voll entsprach, will in der Geste allen Ernstes einen versteckten Hitlergruß erkennen. Dabei ist das inkriminierte Bild seit Jahren frei im Internet verfügbar, wird in Stockfoto-Dateien angeboten und wurde etwa seit vielen Jahren von amerikanischen und kanadischen Immobilienfirmen für Werbezwecke mit derselben Symbolik eines stilisierten schützenden Hausdachs verwendet. Für die brandenburgische AfD-Kampagne wurde für das Plakat von der zuständigen Werbeagentur lediglich gespiegelt. Deren ebenfalls angeklagter (!) verantwortlicher Grafiker wurde freigesprochen – aber nicht etwa aus rechtlichen Gründen, sondern weil seine Aussagen “nicht verwertbar” seien, da er von den Ermittlern lediglich als Zeuge befragt und erst später als Beschuldigter geführt wurde, weshalb er nicht ordnungsgemäß über sein Schweigerecht informiert worden war.

Angebliche Symbole und Chiffren für irgendwas

Die Anzeige stammte von der Linken-Kreisvorsitzenden Anja Kreisel, die 2024 via Instagram behauptet hatte, auf dem Plakat würden „zwei Erwachsene in einer Pose gezeigt, die Assoziationen zu verbotenen Gesten weckt und möglicherweise gegen § 86a StGB verstößt“. Polizei und Feuerwehr hatten die Plakate entfernt, da man allein aufgrund der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass es sich um das Zeigen eines rechtswidrigen Kennzeichens handelt, verpflichtet gewesen sei, aktiv zu werden – und zwar „unabhängig davon, ob ein Ermittlungsverfahren geführt wird und wie dieses ausgeht“. Unter normalen Umständen, in einem funktionierenden und parteipolitisch neutralen Rechtsstaat hätte es hier allerdings weder ein Ermittlungsverfahren noch ein Strafprozess geben dürfen, aufgrund der offensichtlich wahnhaften und bösartigen Inferenz der Ausgangsunterstellung. Abgesehen davon hätte das Gericht berücksichtigen müssen, dass die identische durch ausgestreckte Arme erreichte Hausdach-Symbolik auch von der CDU und anderen politischen Mitbewerbern verwendet wurde, ohne dass dies jemals strafrechtliche Konsequenzen gehabt hätte, zum Beispiel hier:


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möller kündigte an, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Der von Linksstaat vorsätzlich betriebene Schindluder mit Paragraph 86 und anderen pervertieren Rechtsvorschriften in seinem Fall war jedoch kein Einzelfall: Erst am Freitag hatte das Landgericht Offenburg den AfD-Stadtrat Taras Maygutiak wegen der Veröffentlichung zweier Facebook-Beiträge mit Hakenkreuzen zu einer Geldstrafe von 4.680 Euro samt der anteilsmäßigen Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Zunächst hatte Maygutiak im Februar 2024 einen Beitrag publiziert, auf der einen Seite eine Straße mit Regenbogenflaggen und auf der anderen eine Straße während der NS-Zeit mit Hakenkreuzfahnen zeigte. Im Monat darauf folgte ein weiterer Beitrag, diesmal mit Kindern, die Hakenkreuzfahnen schwenken, versehen mit dem Kommentar: „Wie es 1933 angefangen hat“. Bereits damals seien Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet und Andersdenkende verraten und diffamiert worden seien, so Maygutiak. Obwohl er ganz offensichtlich vor einer Wiederkehr nationalsozialistischer Zustände warnen wollte, legte man ihm das Zeigen der Hakenkreuze als Sympathiebekundung für den Nationalsozialismus aus und verurteilte ihn nach demselben Paragrafen wie Möller.

Mit solchen irrwitzigen und dem eigentlichen Gesetzeszweck Hohn sprechenden Urteilen macht sich die deutsche Justiz nicht nur lächerlich, sie lässt sich bereitwillig für den politischen Kampf gegen die AfD einspannen. So grotesk es ist, in der V-Geste auf einem Wahlplakat einen Hitlergruß zu erkennen, so wahnhaft sind die Zudichtungen und Dekontextualisierungen zahlreicher weiterer öffentlicher Einlassungen von oppositionellen, die plötzlich willkürlich zu Nazi-Parolen oder angeblichen Chiffren für irgendwas erklärt und kriminalisiert werden. Die Nazi-Pareidolie frisst sich in die linken Hirne der Republik – und findet leider auch in den politisch motivierten Justizbehörden einen dankbaren Nährboden.


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