Dienstag, 23. Oktober 2018

Vollverschleierung ist Menschenrecht. Ernsthaft?

von Thomas Heck...

Nicht die Vollverschleierung der Frau, in einigen Ländern auch gegen den Willen der Frauen, ist eine Verletzung von Menschenrechten. Sondern das Verbot der Verschleierung, wie z.B. von Frankreich beschlossen, verletzte nach Meinung des UN-Menschenrechtsauschusses die Menschenrechte. 



Ein allgemeines Verbot des islamischen Gesichts- oder Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit verstößt gegen die Menschenrechte. Zu dem Schluss kommt der UN-Menschenrechtsausschuss in Genf. Er rügte Frankreich am Dienstag, nachdem sich zwei Trägerinnen eines Nikab-Gesichtsschleiers gegen das seit 2010 in Frankreich gültige Gesetz beschwert hatten. Ein Verschleierungsverbot gilt etwa auch in Belgien, Österreich, Dänemark, Bulgarien und Teilen der Schweiz.

Die beiden Frauen waren 2012 verurteilt worden, weil sie verschleiert in der Öffentlichkeit aufgetreten waren. Frankreich habe das Recht der Frauen, ihre religiösen Überzeugungen mit dem Nikab zu offenbaren, verletzt, meinte der Ausschuss. Dass das Verbot aus Sicherheitsgründen nötig sei und um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern, sei nicht überzeugend. So ein Verbot könne dazu führen, dass verschleierte Frauen sich gar nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigten und so an den Rand der Gesellschaft gedrängt würden.

Der Ausschuss besteht aus 18 unabhängigen Experten. Sie überwachen die Menschenrechtslage in den 172 Unterzeichnerstaaten des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Die Länder sind verpflichtet, Empfehlungen umzusetzen. Frankreich hat dazu 180 Tage Zeit und muss die Frauen entschädigen.


Und so wird auch die kleine Leyla ihr Leben in islamischer Knechtschaft unter Vollverschleierung fristen müssen, weil das eben nicht gegen die Menschenrechte verstösst. So will es die UN. So wird die Verschleierung von Frauen weltweit legitimiert, anstatt den Kampf der Frauen wie im Iran vorbehaltslos zu unterstützen. Eine Schande.


Doch wer ist diese UN-Menschenrechtskommission, die aus 18 für 4 Jahre ernannten Mitgliedern besteht, darunter die Deutsche Professor Dr. Anja Seibert-Fohr und Mitglieder aus so basis-demokratischen Staaten Tunesien, Ägypten und Mauretanien.


Offensichtlich sind es "Experten", die nicht um die Gefahren wissen, die Frauen eingehen, wenn sie die Verschleierung ablehnen. Die Folgen sind Unterdrückung, Zwangsheirat und Ehrenmord, wie die Berlinerin Hatun Sürücü, die über Menschenrechte wusste, als die Menschenrechtskommission zusammen.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen