Donnerstag, 4. Juni 2026

Nach Geldstrafe für “Lackaffe”: Ein Lügner namens Fritz darf nicht mehr Lügenfritz genannt werden

von Wilma Fricken

Lügenbaron von Merzhausen: Ist das genehmer als ein Pinocchio-Meme, Fritze?



Baden-Württemberg ist wieder einmal als das Bundesland hervorgetreten, in dem man sich ganz besondere Mühe bei der akribischen Abwägung gibt, was als Politikerbeleidigung gilt und was nicht. Wenige Tage, nachdem ein Verfahren um die Bezeichnung von Lügenkanzler Friedrich Merz als „Lackaffe“ vom Heilbronner Amtsgericht gegen die Zahlung von 100 Euro eingestellt wurde und man – ebenfalls in Heilbronn – bereits vor einigen Wochen zu dem Schluss gekommen war, dass man den Kanzler hingegen „Pinocchio“ nennen darf, hat das Amtsgericht Öhringen nun einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen wegen eines Facebook-Kommentars erlassen, der Merz als „Lügenfritz“ titulierte. Die Strafe sei bereits rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit, die auch hier wieder die treibende Kraft war. Die Äußerung sei geeignet, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“, hieß es. Ein Lügner, der nunmal mit Kosenamen Fritz heißt, ist also Opfer, wenn man ihn Lügenfritz nennt. Das ist deutsches Gesinnungslandrecht 2026. In einem Land, in dem Alice Weidel gerichtsbestätigt als “Nazischlampe” bezeichnet werden dufte, Polizisten regelmäßig ungestraft als „Bastarde“ tituliert werden dürfen, der Appell rechtens ist, der Opposition „aufs Maul“ zu geben, und in der zwangsgebührenfinanzierte geistig präpotente Hetz-Clowns wie Jan Böhmermann zum “Nazis keulen” aufrufen dürfen, wird man also für “Lügenfritz” verurteilt. Mehr muss man über den Zustand der Meinungsfreiheit, die nur noch selektiv gilt, nicht wissen.

Auch für dieses Verfahren war eine Ankündigung der Heilbronner Polizei vom vergangenen Oktober die Ursache gewesen, in der auf ein Flugverbot während der Dauer des Kanzlerbesuchs hingewiesen wurde. Dies hatte zahlreiche Nutzerkommentare ausgelöst. Die dortige Staatsanwaltschaft hatte sogleich nichts Wichtigeres zu tun, als bei 38 davon zu überprüfen, ob sie mit Blick auf den Tatbestand der „gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung“ nach dem Majestätsbeleidigungsparagrafen 188 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar sein könnten. In drei weiteren Verfahren, die “noch nicht abschließend geprüft” seien, geht es um Äußerungen wie „Hurenohn“, „Scheiß Kanzler“ und – besonders bizarr – „ftzn fritz“.

Peinliche Dünnhäutigkeit und Wehleidigkeit heutiger Mimosen-Politiker

Der bereits ausgeurteilte “Lügenfritz”-Fall jedenfalls ist einfach nur lächerlich. Er zeigt die Abgründe des hier einschlägigen Paragrafen 188 StGB, der einer freien Gesellschaft unwürdig ist, in seiner ganzen Tragweite – und verdeutlicht, dass dieser endlich abgeschafft werden muss. Man muss sich das vor Augen führen: Strafverfolgungsbehörden brüten in einem Land, auf dessen Straßen inzwischen alltäglich Mord und Totschlag herrschen, darüber, ob ein paar Social-Media-Kommentare ohne jeden öffentlichen Einfluss eine “Beleidigung” eines politischen Vorsatzlügners darstellen und das öffentliche Wirken des Bundeskanzlers und anderer Politiker beeinträchtigen könnten, die sich mit diesem völlig absurden Instrument vor unliebsamer Machtkritik schützen wollen. Anstatt reale Straftaten zu verfolgen, werden harmlose Bürger wegen polemischer Aussagen verfolgt, zu Geldstrafen verurteilt und die ohnehin völlig überlasteten Gerichte müssen sich auch noch mit diesem Nonsens herumschlagen.

Die peinliche Dünnhäutigkeit und Wehleidigkeit heutiger Mimosen-Politiker markiert das genaue Gegenteil der robusten Gelassenheit frühere Politiker. Ein Kanzler wie Helmut Kohl, der 16 Jahre lang auf teilweise wirklich menschenverachtende Weise geschmäht, aufgrund seiner Körperfülle verspottet und in Abertausenden von Karikaturen als „Birne“ dargestellt und auch sonst permanent als peinlicher Provinztölpel lächerlich gemacht wurde, käme heute vor lauter Anzeigen nicht mehr zum Regieren, doch er blieb staatsmännisch-souverän und respektierte die Redefreiheit selbst in ihren Exzessen. Hätten die von heutigen Politikern geschaffenen Gesetze damals schon gegolten, hätte er sich trotzdem mit entsprechenden Anfragen der Staatsanwaltschaften herumschlagen müssen, die als Zensoren und Büttel nach angeblichen “Beleidigungen” fahnden, statt ihren eigentlichen Aufgaben nachzugehen.


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