Samstag, 20. Juni 2026

Sieh an: Einen biologischen Mann als Mann zu bezeichnen, ist doch tatsächlich von der Meinungsfreiheit gedeckt!

von Wilma Fricken

Willkommen im transwoken Gaga-Land Deutschland



Die seit zwei Jahren andauernde Posse um die Transfrau Laura H., die sich den Zugang zu einem Frauen-Fitnessstudio in Erlangen erzwingen wollen, ist um eine Kapriole reicher: Am Dienstag urteilte das Frankfurter Landgericht, dass sogenanntes „Misgendern“ – also das Aussprechen der faktengestützten unzweifelhaften Wahrheit, dass man nicht einfach per Sprechakt sein Geschlecht ändern kann und die Weigerung, die unsinnigen Selbstbezeichnungen, die Menschen sich dadurch zulegen, einfach unkritisch zu übernehmen –, nicht generell verboten ist. Ein Mann, der sich als Transfrau ausgibt, darf daher weiterhin als Mann bezeichnet werden. Jedem Grundrechtsträger sei die Meinungsfreiheit zugestanden, sich an der Kontroverse über Themen geschlechtlicher Selbstbestimmung zu beteiligen, und zwar „unabhängig von einem ihm auferlegten Rechtfertigungsdruck, die eigene Position überhaupt begründen zu müssen“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Das Grundgesetz schütze „auch vor Sanktionen wegen einer kritischen Auseinandersetzung mit dieser Gesetzeslage“, die ständigen Veränderungen unterworfen sei. Selbst die Verfassung einschließlich der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als höchstem deutschen Gericht dürften kritisch bewertet werden. Ein „allgemeines Misgenderverbot“ bedürfe „eines neuen Verfassungsrechtssatzes“ und dieses „obläge aber einzig dem Bundesverfassungsgericht“. Im Klartext: der in Gesetzesform gegossene Gender-Irrsinn hebelt nicht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus.

Versuch gestoppt, den Geschlechtsbegriff auszuhebeln

In dem Eilverfahren war H. gegen den Verein “Frauenheldinnen” vorgegangen, der Doris Lange, die Betreiberin des Fitnessstudios, unterstützt und Spenden für ihre juristische Auseinandersetzung gesammelt hat. Das Frankfurter Gericht untersagte zwar, Laura H. weiterhin mit vollem Klarnamen identifizierbar zu machen, weil niemand hinnehmen müsse, „zum stellvertretenden Hassobjekt gemacht zu werden, um als Fluchtpunkt einer gesellschaftlichen Kontroverse instrumentalisiert zu werden“. Dass H. mit Klarnamen identifizierbar sei, habe „Prangerwirkung“. Allerdings wurde “Frauenheldinnen” nicht grundsätzlich untersagt, Laura H. als Mann zu bezeichnen. H. wird von “HateAid” unterstützt, jener berüchtigten linksextremen, natürlich staatlich geförderten Organisation, die sich vorgeblich für die “Opfer von Hass im Netz” einsetzt, in Wahrheit aber als vorpolitische NGO und als linkspolitischer Akteur auftritt.

Eva Engelken, die Vorsitzende von “Frauenheldinnen”, erklärte zu dem Gerichtsbeschluss, es sei „von Anfang an um die Sache und nicht um die Herabsetzung einer einzelnen Person“ gegangen. Dass das Gericht die grundgesetzliche Freiheit des Vereins, Kritik zu üben, so deutlich bestätige und nebenbei ein pauschales Misgenderverbot ausdrücklich ablehne, sei „ein wichtiges Signal für die offene gesellschaftliche Debatte“. Man wolle aufzeigen, „dass die in Transsexuellengesetz und Selbstbestimmungsgesetz verankerte Selbstidentifikation in verfassungswidriger Weise den Geschlechtsbegriff aushebelt und damit Schutz von Frauenräumen und geschlechtsbasierten Rechten preisgibt“, teilte der Verein mit. Der eigentliche Streitfall, ob H. Mitglied in dem Frauen-Fitnessstudio werden darf, ist jedoch noch nicht entschieden; dieses Verfahren ruht derzeit. Diese Narretei geht also weiter, wenn auch der woken Gender-Idiotie mit dem Frankfurter Urteil nun endlich Grenzen gesetzt worden sind. Dies ist zumindest eine positive Begleiterscheinung dieser Farce.


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