von Pauline Voss...
Anfang August haben die Grünen eine Spende in Höhe von gut 160.000 Euro erhalten. Spender ist der Verein Campact e.V. – eine linke Lobbyorganisation, die seit Jahren im Kampf „gegen Rechts“ aktiv ist. Besonders brisant an der Spende: Es könnte sich um einen Versuch handeln, staatliche Steuergelder über Umwege zurück an die grüne Partei fließen zu lassen.
NIUS taucht ein in das grüne Finanz-Dickicht:
Der Verein Campact existiert seit 2004. Sein Ziel ist es nach eigenen Angaben, „gemeinnützige Projekte, Initiativen und Kampagnen“ zu fördern, „um gesellschaftlichen Wandel voranzubringen“. 2018 gründete der Verein die gemeinnützige GmbH HateAid, die sich gegen „Hass im Netz“ engagiert. Das Stammkapital, 25.000 Euro, stammte von Campact. Campact ist mit einer Beteiligung von 50 Prozent zudem Hauptgesellschafter von HateAid.
Campact organisiert regelmäßig Demonstrationen „gegen Rechts“, wie hier im Juni in München. |
HateAid gehört also Campact. Gleichzeitig aber erhält HateAid vom Staat Fördergelder in Millionenhöhe. Zwischen 2020 und 2022 bekam die Organisation 344.000 Euro aus dem Bundesministerium der Justiz. 2023 kamen noch einmal knapp 500.000 Euro hinzu. Zudem wird HateAid seit Jahren mit hohem Summen aus dem Fördertopf von „Demokratie leben“ versorgt, einem Projekt des Familienministeriums. Im Jahr 2024 stieg die Förderung durch das Ministerium auf rund 700.000 Euro an. Rund 2,2 Millionen Euro hat HateAid seit 2021 allein aus dem Familienministerium erhalten. Geführt wird dieses von der Grünen-Politikerin Lisa Paus.
Halten wir also fest: Unter der Ägide einer grünen Ministerin erhält eine Organisation Millionen an Steuergeldern. Der Mehrheitsgesellschafter dieser Organisation spendet nun eine hohe Summe an die Grünen. Ein Konstrukt, das Fragen aufwirft. Denn selbst, wenn die staatlichen Fördergelder nicht direkt an die Grünen fließen, kann Campact dank der staatlichen Gelder eigene Mittel einsparen und hat so mehr Geld zur Verfügung, um die Grünen zu unterstützen.
Die Grünen könnten so auf Kosten der Steuerzahler einen Vorteil im politischen Wettbewerb erlangen. Denn staatliche Parteispenden unterliegen einer strengen Regulierung: Der staatliche Zuschuss an politische Parteien orientiert sich an deren Ergebnissen bei Wahlen sowie deren Einkünften aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Er ist jedoch gesetzlich gedeckelt – so soll verhindert werden, dass ein sogenannter Parteienstaat entsteht, in dem Abhängigkeiten zwischen Parteien und staatlichen Institutionen entstehen.
Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler sagt dazu: „Das Bundesverfassungsgericht weist in Urteilen immer wieder darauf hin, wie zentral diese Deckelung ist. Was wir im Fall von Campact und den Grünen jedoch beobachten können, ist eine Umgehung dieser Deckelung. Fördergelder des Staates werden auf Umwegen an eine Partei weitergeleitet. Illegal ist dies meiner Ansicht nach nicht, vielmehr wird hier eine Gesetzeslücke ausgenutzt: Im Parteiengesetz fehlt ein Passus, der verbietet, dass staatlich geförderte Vereine und NGOs an Parteien spenden dürfen.“
Im Netz der Abhängigkeiten
Auch wenn die Parteispende also legal sein mag – sie führt dennoch zu eben jenen Abhängigkeiten, die im Parteiengesetz eigentlich verhindert werden soll. Lisa Paus wird als Familienministerin auch 2025 darüber walten, wie viel Geld an HateAid fließt. Dass der Hauptgesellschafter von HateAid Großspender der Grünen ist, könnte sie in ihrer Entscheidung zu Gunsten der Organisation beeinflussen. Umgekehrt ist HateAid – und damit auch Campact – finanziell vom guten Willen der grünen Ministerin abhängig, wenn es die Finanzierung der eigenen Angestellten weiterhin sichern will. Und diese Abhängigkeit macht sich inhaltlich bemerkbar.
- So unterstützte HateAid mehrere Prozesse von grünen Politikerinnen, die sich juristisch gegen Kommentare in sozialen Netzwerken zur Wehr setzten, etwa Kulturstaatsministerin Claudia Roth und die langjährige Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast. Ob HateAid auch Prozesskosten übernahm, wollte die Organisation im Februar nicht gegenüber NIUS preisgeben.
- Auch mit Blick auf den öffentlichen Diskurs ist HateAid für die Grünen äußerst nützlich. Campact ist nicht nur führend im Kampf „gegen Rechts“, es agitiert auch gezielt gegen die AfD, den politischen Gegner der Grünen. So lancierte Campact eine Petition, die auf eine Grundrechtsverwirkung für den AfD-Landeschef Björn Höcke abzielte. Eine weitere Petition sollte erreichen, dass andere Parteien in keiner Weise mit der AfD zusammenarbeiten. Auf der Website von Campact findet sich eine ganze Abteilung, in der es offiziell um „Appelle und Aktionen gegen Rechtsextremismus“ geht. Tatsächlich finden sich dort aber ausschließlich Beiträge, die sich auf die AfD beziehen:
Die AfD ist omnipräsent auf dem Internet-Auftritt von Campact.
- Wie eng die Verflechtungen zwischen der grünen Ministerin Paus und HateAid sind, zeigte sich auch im Februar anlässlich einer Studie, die das Haus von Paus herausgab. Sie trug den Titel „Lauter Hass – leiser Rückzug. Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht“ und wurde von HateAid mit herausgegeben. Bei der Vorstellung der Studie erklärte Paus: „Wir brauchen Weitsicht und passgenaue Maßnahmen, um Hass im Netz entgegenzutreten.“ Großes mediales Echo erzeugte Paus’ Aussage bei der Pressekonferenz, sie wolle „dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorkommt.“ Die Studie lieferte genau jene Ergebnisse einer vermeintlich von „Hass im Netz“ bedrohten Demokratie, die die Ministerin brauchte, um ihrem Angriff auf zulässige, nicht strafbare Meinungen einen wissenschaftlichen Anstrich zu verleihen.
Die Studie des „Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz“, zu dem auch HateAid zählt. |
So profitieren die Ministerin und ihre Partei durch Studien, Kampagnen gegen den politischen Kontrahenten und juristische Unterstützung von jener Organisation, der sie eifrig Steuermillionen zukommen lassen.
Einen Überblick über das Geflecht von grüner Partei und Vorfeld-Organisationen bietet diese Grafik:
Die Gemeinnützigkeit und ihr Nutzen
Wie raffiniert dieses Netz an Nützlichkeiten gestrickt ist, zeigt sich auch bei genauerem Blick auf die innere Organisation von Campact. Campact gliedert sich in den eingetragenen Verein Campact e.V., der lange Zeit gemeinnützig war und diesen Status 2019 verlor, sowie die Demokratie-Stiftung Campact, die noch immer gemeinnützig ist. Sie wurde 2019 gegründet, als der Verein bereits damit rechnete, die Gemeinnützigkeit bald aberkannt zu bekommen. Durch diese Zweiteilung profitiert Campact einerseits durch die Stiftung weiter von Steuerbegünstigungen, während andererseits über den Verein Parteispenden laufen können – denn solche sind gemeinnützigen Vereinen nicht gestattet.
Die Mitgesellschafter von HateAid wiederum sind zu je 25 Prozent die ehemalige Journalistin Anna-Lena von Hodenberg und der Fearless Democracy e.V. Von Hodenberg arbeitete ab 2015 für den Verein Campact und gestaltete Kampagnen gegen Rechtspopulismus und Rassismus. Seit 2018 ist sie Geschäftsführerin von HateAid. Zum Team zählt auch die Grünen-Politikerin Jenny Brunner, die für ihre Partei in Dortmund als Stadträtin aktiv ist und erfolglos für den Landtag kandidierte.
Die Gesellschafter von HateAid, wie sie auf der Website der GmbH angegeben werden. |
Grüner Kurswechsel bei Parteispenden?
NIUS wollte vom Bundesvorstand der Grünen wissen, wie sie den Sachverhalt beurteilt. Noch im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 hatte sich die Partei dafür ausgesprochen, Parteispenden auf 100.000 Euro je Spender und auf natürliche Personen zu beschränken. Ziel war es, „das Vertrauen in demokratische Institutionen und Mandatsträger*innen“ zu stärken. Wie die jetzige Großspende mit diesen Forderungen vereinbar ist und ob sie Vertrauen zerstört, dazu äußerten sich die Grünen nicht – ebenso wenig wie zum gesamten Sachverhalt.
Das betroffene Ministerium von Paus verwies an die Bundesgeschäftsstelle der Partei.
Campact e.V. erklärte auf Anfrage, es handle sich bei der Spende um einen legalen Vorgang. „In diesem Zusammenhang ist die Darstellung falsch, Steuergelder würden an uns fließen – weder direkt noch über HateAid.“ Der Sachverhalt sei zudem nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie zu erschüttern.
Die Einschätzung, dass der Vorgang legal ist, scheint korrekt zu sein. Letztere Einschätzung jedoch ist fraglich: Denn durch die gegenseitigen finanziellen und politischen Abhängigkeiten, die die grüne Partei und ihre Vorfeld-Organisationen schaffen, schrumpft die in der Verfassung festgeschriebene Trennung von Staat und Parteien. Das Vertrauen der Bevölkerung könnte dadurch nachhaltig geschädigt werden.
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