Samstag, 1. April 2023

Habecks Heiz-Plan zeigt: Habeck hat keinen Plan...

von Thomas Heck...

Das Heizungsgesetz unseres oberschlauen Super- Wirtschaftsministers Robert "The Brain" Habeck, gelerntem Kinderbuchautor, hatte sozialen Sprengstoff in sich. Umso verärgerter war Habeck, dass offensichtlich Informationen hierüber an die Presse durchgestochen wurden. Der hatte doch tatsächlich gedacht, man könne das Gesetz klammheimlich und ohne lästige öffentliche Debatte in einer nächtlichen Bundestagssitzung durchschleusen, wie man es desöfteren mit heiklen Gesetzen macht, um sich eben nicht mit dem Pöbel, dem Bürger, auseinandersetzen zu müssen. Doch noch kann man keine Entwarnung geben, denn auch das geänderte Gesetz hat es in sich. 

JEDER Immobilienbesitzer, JEDER Eigenheimbesitzer, JEDER der auf die Immobilie als Altersversorgung gesetzt hat, steht vor den rauchenden Trümmern seiner Lebensplanung. JEDER. Und auch die Mieter werden sich auf weiter steigenden Mieten einstellen müssen...


Die Regierung hat den geplanten Heiz-Hammer (Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen) überarbeitet. Das war überfällig! Die neuen Pläne von Robert Habeck (53, Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (47, SPD) sind etwas besser als die alten, keine Frage. Aber im Grundsatz hat sich eben doch nichts geändert – trotz des 30-stündigen Ampel-Marathons zu Wochenbeginn. Drei Fallen für Immobilien-Besitzer und Mieter gibt es:

1. Das geplante Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024 bleibt im Prinzip bestehen!

Denn: Die Ausnahmen sind überschaubar – und zum Teil realitätsfern

So soll der Einbau neuer Gasheizungen nach 2024 dann möglich sein, wenn sie „auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind“ – und wenn „es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt“, heißt es aus der Regierung. Wichtig: Ab 2030 müssen diese Heizungen „mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden“.

Bedeutet: Wenn es diese Investitions- und Transformationspläne für Wasserstoffnetze (z.B. in einer Stadt) nicht gibt, dann gilt das Einbauverbot.

Und was, wenn es die Pläne (noch) nicht gibt, die Gasheizung aber dennoch kaputt geht? Dann darf auch nach den neusten Plänen keine neue eingebaut werden.

2. Die Übergangsregeln sind ein Witz!

Geht eine Gasheizung kaputt, soll der Besitzer sich eine neue einbauen dürfen, die spätestens nach drei Jahren z. B. um eine Wärmepumpe ergänzt werden soll. Klingt erst einmal großzügig, bedeutet in Wirklichkeit aber: zweimal satte Kosten!

3. Das Gesetz diskriminiert alle unter 80!

Für Besitzer von Gas- und Ölheizungen über 80 Jahre soll das Einbauverbot ab 2024 nicht gelten. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz! Denn: Es ist überhaupt nicht zu verstehen, warum ein 79-Jähriger sich eine teure Öko-Heizung einbauen muss, der ein Jahr ältere Nachbar aber nicht.

Ende April will die Regierung das Gesetz offiziell beschließen. Danach muss der Bundestag beraten.

Bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten noch mal ordentlich Hand anlegen. Damit wohnen wirklich bezahlbar bleiben kann.




 

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