Dienstag, 25. April 2023

"...falscher Pass hin oder her..."

von Thomas Heck...

Seit die Grünen das Außenamt besetzen, scheinen normale rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft gesetzt zu sein. So wird vom Außenamt unter der Leitung der angeblich so beliebten Annalena Baerbock mittlerweile auch ein gefälschter Pass und ein mit Falschgeld bezahltes Visum für die Einreise afghanischer "Ortskräfte" einfach so akzeptiert.

Der Visa-Skandal im Auswärtigen Amt von und mit Annalena Baerbock, die von der Presse als Lady Di Deutschlands stilisiert wird. Fachlich reicht es da nur als Aschenbrödel...


Die Rechtsabteilung zofft sich mit der Visa-Stelle in Islamabad (Pakistan), weil die Beamten vor Ort sich weigern, einem angeblich aus Afghanistan geflüchteten Mann ein Visum zur Einreise nach Deutschland zu erteilen: Mohammad Ali G. hatte den Diplomaten einen gefälschten Ausweis vorgelegt und soll die Visa-Gebühren laut Recherchen des „Cicero“ mit Falschgeld bezahlt haben!

BILD stieß bei Recherchen zu dem Fall auf eine brisante Weisung der Rechtsabteilung an die Visa-Stelle in Pakistan, Mohammad Ali G. nach Deutschland zu lassen. Darin heißt es: „An der Identität des Antragstellers bestehen (…) eigentlich keine Zweifel, falscher Pass hin oder her (…)“.

In Islamabad sehen die Diplomaten, bei denen der Mann vorstellig geworden war, das völlig anders, weil er die Botschaft „vorsätzlich getäuscht“ habe. Sie glauben Mohammad Ali G. überhaupt nichts mehr. Es gebe „erhebliche Zweifel“ am behaupteten Alter (eher 20 als 14 Jahre), seiner Herkunft (er spricht pakistanischen und nicht afghanischen Dialekt) und am vermeintlichen Flüchtlingsschicksal (er trägt teure westliche Kleidung).

Diese Mail dokumentiert den Streit:

Gesendet: Freitag, 9. Dezember 2022 03:31

Liebe Frau XXX*,

vielen lieben Dank, ich habe den Fall jetzt nach meinem Urlaub übernommen, da ich auch damals in der mündlichen Verhandlung mit dem Bruder war. Die Anwältin hat jetzt mitgeteilt, dass der Pass damals – wie auch vom Bruder schon geschildert – mit dem Nachbarn besorgt worden sei, weil der Nachbar den AST (Antragsteller) mit nach PAK (Pakistan) nehmen wollte und sich „um die Dokumente kümmerte“. Der AST erinnert sich, „dass die Computer damals nicht richtig funktioniert hätten und der Fingerabdruck direkt auf den Pass gedruckt werden musste.“ – Eine abenteuerliche Geschichte, aber in AFG (Afghanistan) dürfte sowas jedenfalls nicht undenkbar sein, jedenfalls auch kein (falscher) Pass auf Zuruf, weil der Nachbar Geld auf den Tisch gelegt hat. Zur Folge: An der Identität des AST bestehen nach der ausführlichen Befragung des Bruders in der mündlichen Verhandlung eigentlich keine Zweifel, falscher Pass hin oder her, zumal wir auf AFG Personenstandsdokumente ja sowieso nicht viel zählen, aus dem genau diesem Grund.

Vor dem Hintergrund, dass wir in der mündlichen Verhandlung neben diversen Fotos vom AST (die allen Beteiligten glaubhaft erschienen) auch die ausführliche Geschichte bekommen haben, die ebenfalls glaubhaft war und sich alle im Raum einig waren, dass in diesem besonderen Fall eine Visumerteilung der richtige Weg ist, möchte ich trotz des falschen Passes an der Weisung zur Visumerteilung festhalten, da durch den falschen Pass die „Geschäftsgrundlage“ des gerichtlichen Vergleichs nicht entfällt, da es wie geschildert m.E. keine Überraschung ist, dass ein AFG Pass falsch ist – zumal wir die Fälschung eigentlich früher hätten erkennen müssen, da uns der Pass schon einmal vorlag (wir sind deshalb mit diesen Bedenken auch „zu spät“ dran).

Falls noch nicht bekannt, habe ich Ihnen das Protokoll der mündlichen Verhandlung angehängt.

Sofern Sie da weiterhin Bauchschmerzen haben, können wir auch gerne telefonieren (morgen Freitag ab mittags Berliner Zeit, Montag ab mittags Berliner Zeit oder ab Dienstag ganztägig möglich).

(Von BILD anonymisiert)

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Knut Abrahahm (57, selbst langjähriger deutscher Diplomat) ist entsetzt: „Wer trotz eines falschen Passes eine Visumserteilung anweist, überfährt rote Ampeln und schadet allen Afghanen, die in Gefahr sind und sich korrekt verhalten. Damit wird auch das Vertrauen in das Vorgehen des Auswärtigen Amts bei Visaentscheidungen für Afghanen tief erschüttert.“

Unfassbar: Aus Regierungskreisen hieß es gegenüber BILD, dass Mohammad Ali G. „mit absehbarem Erfolg“ auf Familienzusammenführung geklagt habe. „Die jetzigen Fragen zur Ausstellung eines Passersatzdokuments werden derzeit im Zuge des Antrags auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer geprüft.“

Tatsächlich war in Berlin vor Gericht ein Mann aufgetaucht, der behauptete, der Bruder von Mohammad Ali G. zu sein. Er hatte den Richtern erzählt (Protokoll liegt BILD vor): „Wir telefonieren eigentlich nur wenig miteinander. Mein Bruder wird dann immer so traurig. Er weint und will nach Deutschland.“

Staatsanwaltschaften agieren lustlos

Im Fall Mohammad Ali G. hat die Bundespolizei am 17. Januar 2023 die polizeilichen Ermittlungen gegen seinen angeblichen Bruder in Deutschland aufgenommen und die Ermittlungsakte bereits am 24. Januar 2023 an die Staatsanwaltschaft Berlin übergeben. Nach Auskunft eines Sprechers soll Mohammad Ali G. „unrichtige Angaben“ gemacht und eine „falsche eidesstattliche Versicherung“ abgegeben haben.

Seither spielen die beteiligten Staatsanwaltschaften „Schwarzer Peter“ und schieben die heikle Akte hin und her. Am 31. Januar 2023 wurde die Ermittlungsakte von der Staatsanwaltschaft Berlin (255 Js 76/23) an die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder, Zweigstelle Eberswalde (200 Js 2713 / 23) weitergereicht. Eberswalde, lehnte die vollständige Übernahme des Vorganges ab und schickte die Akte am 3. März 2023 wieder nach Berlin. Dort soll nun „über die weiteren Bearbeitungsmodalitäten“ entscheiden werden.




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