Mittwoch, 28. Januar 2026

Rekord-Kindergeldzahlungen ins Ausland: Deutschland ist Beuteland

von Wilma Fricken

Vor allem osteuropäische Banden missbrauchen die eigenen Kinder für systematische Sozialstaatsabzocke – EU-Recht macht’s möglich 



Der systematische Missbrauch der Sozialsysteme ist nicht mehr nur Volkssport der einheimischen Deutschen (und jener, die sich dank zuerkanntem Einbürgerungslappen so bezeichnen dürfen) selbst, sondern auch der ganzen Welt und sich im Ausland aufhaltender “Leistungsbezieher”, vor allem im Namen ihres angeblich begünstigen Nachwuchses. Dies hat die aktuelle Debatte um die neuesten Zahlen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) über Kindergeldzahlungen ins Ausland gezeigt. Diese beweisen einmal mehr, welch ein verbrecherisches und geradezu wahnwitziges Schindluder in diesem Land mit dem Geld der arbeitenden Bevölkerung getrieben wird: Im vergangenen Jahr wurden unfassbare 528 Millionen (!) Euro Kindergeld auf ausländische Konten überwiesen. 2024 waren es 514 Millionen Euro, 2010 lediglich 35,8 Millionen. Eine genaue Aufschlüsselung, wie viel Kindergeld 2025 in welche Länder floss, liegt laut einer BA-Sprecherin noch nicht vor.

Im ersten Halbjahr ging das meiste Kindergeld in die EU-Länder Polen, Rumänien, Tschechien, Frankreich, Kroatien, Slowakei, Ungarn und Bulgarien – denn das EU-Recht verbietet, dass die Zahlungen an die konkreten Lebensverhältnisse in den jeweiligen Ländern angepasst werden, da dies angeblich “diskriminierend” wäre. Das EU-Recht erweist sich also auch hier wieder einmal als ein zum maximalen Schaden der deutschen Steuerzahler etabliertes Ausplünderungssystem. Anspruch auf Kindergeld haben Deutsche, die im Ausland wohnen oder arbeiten, sofern sie sämtliche Einkünfte in Deutschland versteuern oder – bei beschränkter Steuerpflicht – sozialversicherungspflichtig angestellt sind; Bürger von EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, wenn sie erwerbstätig oder arbeitsuchend sind oder ein Daueraufenthaltsrecht haben und Bürger anderer Staaten, wenn sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder Arbeitslosengeld beziehungsweise Krankengeld beziehen. Natürlich erhalten auch anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte Kindergeld – also im Grunde so gut wie jeder.

„Mr. Cash Money“ als Vorbild

Von den 55,32 Milliarden (!) Euro Kindergeld, die die BA im vergangenen Jahr ausgezahlt hat, gingen 42,64 Milliarden Euro an Berechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit, 12,68 Milliarden Euro an Ausländer. 13,64 Millionen der 17,57 Millionen Kinder, für die 2025 Kindergeld ausgezahlt wurde, hatten die deutsche Staatsbürgerschaft, 3,93 Millionen eine ausländische Staatsbürgerschaft. Mehr als 22 Prozent des Kindergeldes gingen somit an nicht-deutsche Kinder oder deren Familien. Nach Deutschen und Türken liegen Ukrainer mittlerweile bereits auf Platz 3 der Kindergeldbezieher. Hier liegen noch keine Zahlen für das vergangene Jahr vor, 2024 wurden aber 1,14 Milliarden Euro an 337.110 Kinder aus der Ukraine gezahlt.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer, auf dessen Anfrage die Angaben der BA zurückgehen, forderte, die Überweisung von Kindergeld in voller Höhe auf ausländische Konten zu stoppen und Kindergeldzahlungen ins Ausland endlich an die Lebenshaltungskosten vor Ort anzupassen. Dadurch würden die Steuerzahler jährlich um hunderte Millionen Euro entlastet. Das Kindergeld müsse aber auch grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden, so Springer. Wie in Dänemark sollte der Anspruch für Ausländer an klare Voraussetzungen geknüpft werden – nämlich gültiger Aufenthaltstitel und eine mehrjährige Erwerbstätigkeit. Nur so könne „die Einwanderung in unsere Sozialsysteme aufgrund attraktiver Sozialleistungen gestoppt werden“. Tatsächlich zählt das Kindergeld zu den vielen Pull-Faktoren, die die Einwanderung nach Deutschland so attraktiv machen. Die Betrugsmöglichkeiten sind gigantisch, wie vor zwei Jahren etwa der Skandal um den aus Nigeria stammenden Jonathan A. zeigte, der die Vaterschaft für nicht weniger als 24 (!) Kinder anerkannte und dafür pro Jahr 1,5 Millionen Euro Kindergeld kassierte. Treffenderweise nannte er sich „Mr. Cash Money“ und gab das Geld, das ihm in Deutschland nachgeworfen wurde, in Afrika mit vollen Händen aus, während er nur 388 Euro Unterhalt an seine Kinder weiterleitete. Dies ist ein extremer, aber beileibe kein Einzelfall, der zeigt, wie missbrauchsanfällig dieses völlig absurde System ist, bei dem EU-Recht und die eigene Gesetzgebung wieder einmal zum Schaden der deutschen Steuerzahler zusammenwirken.


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