von Dirk Schmitz
Buntes, modernes und weltoffenes Deutschland: Zur „Kernfamilie“ gehören für eingeflogene Afghanen im Zweifel auch mehrere Ehefrauen, die wie Vieh gehalten werdenDas bundesdeutsche Regierungspack – leider kann man diese unterirdischste, in praktisch allen Handlungen gegen deutsche Interessen handelnde Regierung nicht anders bezeichnen – importiert und finanziert auf unsere Kosten Zweitfrauen von Afghanen, die Vielweiberei betreiben – obwohl Polygamie in Deutschland eigentlich verboten ist. Bereits vor einem Monat prangerte die “Jüdische Rundschau” (JR) an, dass die Bundesregierung den Begriff der Kernfamilie stillschweigend ausgehöhlt und damit eine Praxis etabliert habe, die bislang als gänzlich undenkbar und zudem unvereinbar mit der deutschen Rechts- und Werteordnung galt. Unter dem Deckmantel von „Härtefällen“ wurden Zweitfrauen aus Afghanistan eingeflogen und der Familiennachzug so faktisch zur Legalisierung der islamischen Vielehe missbraucht.
JR-Autor Matthias Nikolaidis moniert, dass die Bundesregierung jede statistische Erfassung verweigert, obwohl konkrete Fälle bekannt und dokumentiert sind; stattdessen flüchte sie sich in heuchlerische Leerformeln. Was hier sichtbar werde, sei kein Verwaltungsversehen, sondern ein politisch gewollter Kontrollverlust. “Die daraus resultierende Erosion der Sicherheit müssen an erster Stelle die Juden bezahlen, deren Freiheit, Gesundheit und sogar Leben höchst gefährdet sind”, so Nikolaidis.
Eigene Wohnungen für die Zweitfrauen mit Kindern
Zentraler Kritikpunkt ist, dass es erst durch die großzügig praktizierten Form von “Familiennnachzug” in Verbindung mit der arbiträr-beliebigen ““Otskräfte”-Definition möglich gemacht wurde, dass immer mehr Afghanen mit ihren Erst- und Zweitfrauen in Deutschland leben, auch aufgrund der bewusst dehnbaren Begrifflichkeiten. Was schon länger klar schien, das hat nun auch das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises gegenüber der “Westfalenpost” bestätigt. Nikoloaidies schreibt weiter, das auch die Kinder der Nebenfrauen mit nach Deutschland gekommen seien – selbstverständlich genehmigt von der Bundesregierung.
Im Fall einer eingeflohenen “Ortskraft” wohnen die Zweitfrauen mit Kindern in separaten Wohnungen, ebenfalls vom deutschen Staat gezahlt. Im einem anderen Fall waren hingegen alle drei Eltern mit ihren neun Kindern zusammen untergebracht. “Bild” schrieb übrigens dazu meint dazu: „Was nach Skandal klingt, hat aber einen nachvollziehbaren Hintergrund.“ Die Gutmenschenversteher haben auch zehn Jahre nach Merkels Willkommensanschlag auf Identität und Sicherheit Deutschlands nichts kapiert.
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