von Thomas Heck...
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat schwerwiegende Mängel in der Bundestagswahl des letzten Jahres festgestellt und zwar so erhebliche Mängel, dass eine Neuwahl geboten ist. In einer funktionierende Demokratie wäre eine Neuwahl bereits beschlossene Sache, denn es ist dem Grunde nach nicht hinzunehmen, dass wir von Leuten regiert werden, denen die demokratische Legitimation fehlt.
Und nicht nur in Berlin muss durch eine Neuwahl die Demokratie wiederhergestellt werden, auch der Bundestag ist betroffen, denn es ist zu vermuten, dass die Unregelmäßigkeiten sich nicht nur auf das Berliner Abgeordnetenhaus beschränken. Auch der Bundestag wird betroffen sein. Und eine Neuwahl könnte die bestehende Ampelregierung ihre Mehrheit nehmen, natürlich haben SPD, Grüne und FDP angesichts der aktuellen Umfragewerte an Neuwahlen überhaupt kein Interesse.
Auch die Linkspartei würde bei Neuwahlen wieder an der 5%-Hürde scheitern und die Erlangung der drei Direktmandate, die notwendig wären, um dennoch in den Bundestag als Fraktion einzuziehen, ist derzeit alles andere als sicher. Und würde die Linkspartei aus dem Bundestag fliegen, würden viele Überhangsmandate, die zu den aktuell 736, statt normal 598 aufgeblähten Bundestagssitzen führten, wegfallen.
Nun ist Demokratie aber kein Ponyhof und es gilt, wieder verfassungsmäßige Zustände herzustellen. Dennoch bremst die Ampel beim Thema Neuwahl in der Hauptstadt. Warten wir mal ab, ob wir wirklich noch in einer Demokratie leben oder nur in einer Demokratiesimulation.
Wäre wohl nicht mehr Bürgermeisterin... |
Trotz massiver Schlampereien in Berliner Wahllokalen bei der Bundestagswahl 2021 steht die Ampel-Koalition bei einer möglichen Wiederholung der Wahl auf der Bremse.
Auf Antrag der Ampel wurde die Entscheidung über eine Neuwahl im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gestern nach BILD-Informationen aus Teilnehmerkreisen erneut vertagt.
Einen Tag zuvor hatte das Berliner Landesverfassungsgericht eine komplette Neuwahl für die zeitgleich abgehaltene Abgeordnetenhauswahl angeregt.
Die SPD wollte bislang lediglich in 400 von rund 2000 Wahllokalen neu über die Bundestagsmandate abstimmen lassen.
Doch Berlins höchste Richter drücken auf Wahlwiederholung! Für die 147 Abgeordneten (gewählt am 26. September 2021) heißt das in spätestens einem halben Jahr: Zurück auf Anfang!
Der Berliner Verfassungsgerichtshof zieht eine Wiederholung der Wahl in Betracht.
Die Abrechnung der Richterin am Mittwoch: „Es sind schwerwiegende Wahlfehler aufgetreten, von denen nur die Spitze des Eisbergs dokumentiert wurde.“
Unter anderem: 350 Stunden waren Wahllokale nach 18 Uhr geöffnet +++ Andererseits waren Wahllokale tagsüber 83 Stunden wegen fehlender Stimmzettel geschlossen +++ Zwei Wahlkabinen je Wahllokal reichten nur für weniger als 40 Prozent der Wahlberechtigten +++ Fehler betreffen ALLE 78 Wahlkreise +++ In Friedrichshain-Kreuzberg konnten weit über 1000 Wähler keine Stimme abgeben.
Ihr Fazit: Das Parlament kann keinen Bestand haben. Die Wahl muss insgesamt wiederholt werden. Das Interesse an einer Korrektur ist größer als das an einem Bestand.
Die Verhandlung des Gerichts am Mittwoch fand wegen des großen Andrangs in der Freien Universität in Dahlem statt. 40 Justizmitarbeiter kontrollierten mit Detektoren die Besucher. Laptops waren tabu. Angehört wurden von den 35 Einsprüchen vor allem die Beschwerden von AfD, Die Partei, Innenbehörde und Landeswahlleitung.
Mit einem endgültigen Urteil wird noch weit vor Weihnachten gerechnet.
Spätestens am 28. März wählt Berlin
► 13. Oktober – Der BUNDESTAG stimmt über seine Wiederholungswahl in Berlin ab. Tendenz: nur in wenigen Wahlkreisen, nicht stadtweit
► 12. Dezember– Letzte Klagemöglichkeit von Betroffenen in Karlsruhe in Sachen BUNDESTAGSWAHL
► 28. Dezember – Spätester Termin zur Verkündung des Berliner Verfassungsgerichts über den Umfang der Wiederholungswahl für ABGEORDNETENHAUS & BEZIRKE
► 28. März – Spätester Termin für BERLIN-WAHL (90 Tage nach der Entscheidung)
► Offen – Wahltermin für den BUNDESTAG
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