Montag, 23. Februar 2026

Strafakte „Pinocchio“: Strafermittlungen gegen Rentner wegen angeblicher Merz-Majestätsbeleidigung

von Jochen Sommer

Lügenbaron von Merzhausen: Ist das genehmer als ein Pinocchio-Meme, Fritze?



Auch im neuen Jahr schreckt die deutsche Justiz – aller nationalen und internationalen Kritik zum Trotz – nicht davor zurück, sich weiterhin zum Narren zu machen, indem sie harmlose Bürger wegen harmlosester Kritik an Politikern schikaniert. Weil ein Rentner aus Heilbronn im vergangenen Oktober den Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz beim baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann auf Facebook mit den Worten: „Pinocchio kommt nach HN“ – ergänzt um ein Emoji mit langer Nase – kommentiert hatte, hat nun ernsthaft die Kriminalpolizei Ermittlungen gegen ihn eingeleitet. Grund für diese neuerliche Farce ist auch hier wieder der unsägliche „Majestätsbeleidigungsparagraph” 188 des Strafgesetzbuches mit seinen Strafverschärfungsvorschriften für die Beleidigung von Politikern. Da Tatsachenfeststellungen und selbst wertfreie, objektive Befunde über das unterirdische und perfide Treiben der Regierenden inzwischen automatisch diesen Tatbestand erfüllen – gerade im Fall des Lügenkanzlers und größten Wählerbetrügers aller Zeiten Merz –, haben die überall parallel zu halbstaatlichen “Meldestellen” aus dem Boden schießenden politischen Sonderdezernate der Kripos und Staatsanwaltschaften – vulgo “Stasi 2.0” – alle Hände voll zu tun.

Im vorliegenden Fall zeigt sich jedoch, dass es die staatlich finanzierte linksextreme Denunziations- und Zersetzungsinfrastruktur gegen Andersdenkende und unbequeme Bürger gar nicht notwendigerweise braucht: In diesem Fall wurde die Anzeige auch noch vom Social-Media-Team des Polizeipräsidiums Heilbronn selbst eingereicht. Indoktrination und Selbstgleichschaltung der politisch auf Linien gezogenen Beamten sorgen auch in diesem Fall, wie in allen bisherigen deutschen Zensurregimes, für vorauseilenden Kadavergehorsam: „Wenn wir im Rahmen des Social-Media-Monitorings unserer Kanäle auf strafbewährtes Handeln im Einzelfall stoßen, wird dieses zur Anzeige gebracht beziehungsweise der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt“, erklärte in vorbildlichem Duktus Polizeisprecher Andreas Blind (Name ist hier offenbar Programm).

Lächerlichkeit auf Kosten der Steuerzahler

Polizeibeamte seien, so Blind weiter, verpflichtet, einem “Verdacht auf eine Straftat” nachzugehen, über das weitere Vorgehen entscheide die Staatsanwaltschaft. Im Kontext des konkreten Tatvorwurfs lassen solche Worte schaudern; von innerer Führung und staatsbürgerlicher Autonomie ist anscheinend rein gar nichts mehr übriggeblieben – denn wer ein Pinocchio-Meme, das den Bundeskanzler nicht einmal beim Namen nennt, sondern als Adressat nur andeutet, ernsthaft als “Straftat” wahrnimmt und zur Anzeige bringt, bei dem ist die Gehirnwäsche und Unterwerfung dann schon final abgeschlossen. Doch diese Entwicklung bleibt nicht auf die Polizei beschränkt, sie setzt sich nach oben über Staatsanwälte und Richter fort, und alle Erfahrung der letzten Jahre lehrt, dass man dort vermutlich nicht zögern wird, diese Lächerlichkeit auf Kosten der Steuerzahler weiterzutreiben. Dass der Kommentar des Rentners eindeutig unter die grundgesetzliche Meinungsfreiheit fällt, wird hier überhaupt nicht mehr reflektiert.

Das Opfer dieser bizarren Willkür, der angezeigte Rentner, reagierte fassungslos auf die Anzeige: „Das ist doch ein Witz und völlig unverhältnismäßig!“. Als er im Freundes- und Bekanntenkreis davon erzählt habe, hätten alle gedacht, er wolle sie auf den Arm nehmen. Dennoch ließ er sich der guten Ordnung halber auf die Formalitäten des bösen Spiels ein und stellte gegenüber der Polizei klar, dass sein Kommentar „keine gezielte Beleidigung einer konkreten Person“ darstelle. Weder werde ein Name genannt noch eine Person direkt angesprochen. Es handle sich um „eine mehrdeutige, symbolische und satirische Meinungsäußerung im politischen Kontext. Deshalb bitte ich Sie, das Ermittlungsverfahren aufzuheben.“

Durchgeknallte Gesinnungsbüttel in der Provinz

Dass man mittlerweile überhaupt zu solchen rhetorischen Haarspaltereien greifen und eine ausgeklügelte Erwiderung verfassen muss, weil die Polizei eines Landes Ermittlungen wegen einer geradezu biederen Politikerkritik einleitet (während die Justiz übrigens so überlastet ist, dass sogar schon Schwerverbrecher aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen – da sich ihre Verfahren so lange hinziehen, dass sogar Fristen verpasst werden!), zeigt, wie weit es mit diesem Land gekommen ist. In der alten Bundesrepublik hätte jemand ganz offen einen Politiker namentlich benennen, sein Konterfei als Plakat drucken und ihn darauf als Pinocchio oder Lügner bezeichnen können, ohne dass dies durchgeknallte Gesinnungsbüttel in der Provinz, heute hypersensibilisiert durch ein Klima der Verunsicherung und erpicht auf Erwartungserfüllung von oben, je zum Anlass für Strafverfolgungsmaßnahmen genommen hätten.

Dem Rentner bleibt nun nur noch die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft oder das Justizministerium – gerade in der heißen Phase des Landtagswahlkampfs – die öffentliche Blamage fürchtet, die die Weiterverfolgung dieses „Falles“ hätte, und diesen Irrsinn stillschweigend beendet. Ansonsten wird er wohl entweder eine Geldstrafe akzeptieren oder vor Gericht gehen müssen – wo er damit rechnen muss, wegen dieser Nichtigkeit verurteilt zu werden.


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