Montag, 23. März 2026

Leserfrage: Deutschland zieht sich aus Südafrika vs. Israel zurück

 

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Screenshot IGH-Verfahren gegen Israel, Januar 2024

Mehrere Medien haben berichtet, Deutschland ziehe sich aus dem Verfahren Südafrika gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof zurück.

Das wird nun von allen Seiten kommentiert.
Israelische und jüdische Stimmen kritisieren das. Pro-palästinensische Stimmen legen es als Beweis aus, dass es einen Völkermord im Gazastreifen gegeben hätte und Deutschland sich deshalb nun aus der Verantwortung zieht.

Das ist das übliche Verfahren der Stillen Post. Einer sagt etwas, die Medien berichten, und jeder legt es so aus, wie es für ihn dienlich ist.
Dröseln wir es auf.

Südafrika vs. Israel

Im Verfahren Südafrika gegen Israel geht es darum, dass Südafrika Israel vorwirft, gegen die Völkermordkonvention der UN zu verstoßen.
Diese sieht auch vor, dass ein Staat verpflichtet ist alles zu tun, um einen Völkermord zu verhindern.
Das wird in der Öffentlichkeit bereits dazu verdichtet, dass Israel einen Völkermord begehe. Das ist nicht das Gleiche oder Selbe.

Das Verfahren läuft bereits länger, ich hatte mehrfach darüber berichtet.
Um es auch hier nochmals deutlich zu sagen: Es hat kein Urteil gegeben. Die Richter haben Israel zwar Maßnahmen auferlegt. Das ist aber keine Feststellung, dass ein Völkermord begangen wird oder zu erwarten ist.
Die Richter haben festgestellt, dass die Gefahr eines Völkermordes plausibel ist. Dazu wären sie sicher auch in anderen Kriegen gekommen.

Nicaragua vs. Deutschland

Nun hat inzwischen Nicaragua ein Verfahren gegen Deutschland vor dem IGH angestrengt.

Die Vorwürfe lauten, dass Deutschland Israel politisch unterstütze, Waffen liefere und Zahlungen an das UNRWA ausgesetzt hatte.
Das Verfahren ist also stark davon abhängig, was in dem anderen Verfahren passiert.

Die Aussage

Am 18.03.2026, vergangenen Mittwoch, hat eine Bundespressekonferenz des Auswertigen Amtes stattgefunden.

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Der Sprecher des Auswertigen Amtes Josef Hinterseher bei einer Bundespressekonferenz im September 2025.

Der Sprecher des Auswertigen Amtes Josef Hinterseher wurde gefragt, ob Deutschland wie angekündigt Israel mit einer Stellungnahme unterstützen würde. Man nennt das „Nebenintervention“.
Hinterseher hat das verneint.

Es ging also eh nicht um eine großartige „Teilnahme“ Deutschlands, denn beschuldigt ist ja ausschließlich Israel. Es ging lediglich um eine Stellungnahme.
Die Verkürzung dass Deutschland sich „zurückziehe“ oder aus dem Verfahren „aussteige“ ist also schon missverständlich.

Auf Nachfrage erklärte Hinterseher, dass die vorherige Regierung unmittelbar nach Einreichen der Klage angekündigt hatte, im Fall eines Verfahrens von der Möglichkeit einer Stellungnahme Gebrauch zu machen. Seitdem sei allerdings die Klage Nicaraguas eingereicht worden.

„Wir sind jetzt eben selbst Teil eines streitigen Verfahrens vor dem IGH und haben uns infolgedessen entschieden, von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch zu machen und uns stattdessen auf dieses Verfahren, in dem wir eben selbst Teil sind, zu konzentrieren.“

Nachfragen, ob die jetzige Regierung also doch einen Genozid sehe, lehnte er ab.
„Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt: Wir konzentrieren uns auf ein Verfahren vor dem IGH, in dem Deutschland eben selbst eine Partei ist. Alles Weitere wird vor einem Gericht geklärt. Das heißt, der Vorwurf, den Sie gerade in den Raum stellen, wird vor dem IGH geklärt, und das möchten wir natürlich abwarten.“

Interpretation

Meiner Interpretation nach ist das ein völlig übliches Taktieren. Man will sich Argumente offenhalten.

Man könnte beispielsweise argumentieren, es gäbe keinen Genozid. Oder man könnte argumentieren, Deutschland habe daran nicht mitgewirkt.

Angenommen das Verfahren gegen Israel stellt einen Genozid fest, könnte Deutschland im eigenen Verfahren danach nicht mehr argumentieren, dass es keinen Genozid gibt.
Angenommen das Nicaragua-Verfahren kommt früher und man argumentiert, dass man durch die Waffenlieferung nicht an der Kriegsführung teilhatte, würde das eine Stellungnahme im Verfahren gegen Israel unglaubwürdig machen.

Jedem Anwalt geht die Verteidigung des eigenen Mandanten vor. Und er lässt sich grundsätzlich alle Argumente offen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass jeder Anwalt beispielsweise bei Streitigkeiten im Äußerungsrecht dem Mandanten sofort sagt, sich zu nichts mehr öffentlich zu äußern. Damit er dem Anwalt dadurch nicht unbewusst irgendetwas versaut.

Das sehe ich an den kurzen Antworten von Hinterseher. Vor allem aber darin, was er nicht beantwortet hat.
Deshalb halte ich auch jede Interpretation für Zeitverschwendung. Und jede Argumentation für konstruiert, da diese nicht angestrebte Stellungnahme eben für jeden passend ausgelegt werden kann.


Erschienen auf steady.page


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