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Screenshot IGH-Verfahren gegen Israel, Januar 2024 | |
Mehrere Medien haben berichtet, Deutschland ziehe sich aus dem Verfahren Südafrika gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof zurück. | |
Das wird nun von allen Seiten kommentiert. | |
Das ist das übliche Verfahren der Stillen Post. Einer sagt etwas, die Medien berichten, und jeder legt es so aus, wie es für ihn dienlich ist. | |
Südafrika vs. Israel | |
Im Verfahren Südafrika gegen Israel geht es darum, dass Südafrika Israel vorwirft, gegen die Völkermordkonvention der UN zu verstoßen. | |
Das Verfahren läuft bereits länger, ich hatte mehrfach darüber berichtet. | |
Nicaragua vs. Deutschland | |
Nun hat inzwischen Nicaragua ein Verfahren gegen Deutschland vor dem IGH angestrengt. | |
Die Vorwürfe lauten, dass Deutschland Israel politisch unterstütze, Waffen liefere und Zahlungen an das UNRWA ausgesetzt hatte. | |
Die Aussage | |
Am 18.03.2026, vergangenen Mittwoch, hat eine Bundespressekonferenz des Auswertigen Amtes stattgefunden. | |
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Der Sprecher des Auswertigen Amtes Josef Hinterseher bei einer Bundespressekonferenz im September 2025. | |
Der Sprecher des Auswertigen Amtes Josef Hinterseher wurde gefragt, ob Deutschland wie angekündigt Israel mit einer Stellungnahme unterstützen würde. Man nennt das „Nebenintervention“. | |
Es ging also eh nicht um eine großartige „Teilnahme“ Deutschlands, denn beschuldigt ist ja ausschließlich Israel. Es ging lediglich um eine Stellungnahme. | |
Auf Nachfrage erklärte Hinterseher, dass die vorherige Regierung unmittelbar nach Einreichen der Klage angekündigt hatte, im Fall eines Verfahrens von der Möglichkeit einer Stellungnahme Gebrauch zu machen. Seitdem sei allerdings die Klage Nicaraguas eingereicht worden. | |
„Wir sind jetzt eben selbst Teil eines streitigen Verfahrens vor dem IGH und haben uns infolgedessen entschieden, von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch zu machen und uns stattdessen auf dieses Verfahren, in dem wir eben selbst Teil sind, zu konzentrieren.“ | |
Nachfragen, ob die jetzige Regierung also doch einen Genozid sehe, lehnte er ab. | |
Interpretation | |
Meiner Interpretation nach ist das ein völlig übliches Taktieren. Man will sich Argumente offenhalten. | |
Man könnte beispielsweise argumentieren, es gäbe keinen Genozid. Oder man könnte argumentieren, Deutschland habe daran nicht mitgewirkt. | |
Angenommen das Verfahren gegen Israel stellt einen Genozid fest, könnte Deutschland im eigenen Verfahren danach nicht mehr argumentieren, dass es keinen Genozid gibt. | |
Jedem Anwalt geht die Verteidigung des eigenen Mandanten vor. Und er lässt sich grundsätzlich alle Argumente offen. | |
Das sehe ich an den kurzen Antworten von Hinterseher. Vor allem aber darin, was er nicht beantwortet hat. |


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